Arzthaftpflicht- Rechtsprechung
|
|
- Sebastian Kurzmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arzthaftpflicht- Rechtsprechung Ergänzbare Rechtsprechungssammlung zur gesamten Arzthaftpflicht einschließlich der Haftung von Krankenhausträgern für die juristische Praxis sowie für Ärzte, Krankenhäuser, Ärztliche Standesorganisationen, Sozialversicherungsträger, Private Krankenversicherungen und Haftpflichtversicherer Teil II Entscheidungen ab Rolf Bischoff Richter am Bundesgerichtshof Herausgegeben von Dr. Hans Josef Kullmann Richter am Bundesgerichtshof a. D. Burkhard Pauge Richter am Bundesgerichtshof mitbegründet von Dr. Ernst Ankermann Richter am Bundesgerichtshof a. D. unter Mitarbeit von Dr. Wolf-Dieter Dressler Richter am Bundesgerichtshof AHRS II 44. Lfg. XI/03 Carola Billig, RiOLG (OLG Jena); Gisela Boie, VRiOLG (OLG Dresden); Wilfried Conrad, VRiOLG a. D. (OLG Karlsruhe); Bärbel Glaeser, VRiOLG (OLG Karlsruhe [Freiburg]); Manfred Heine, RiOLG (OLG Hamm); Eckart Hensen, VRiOLG (OLG Schleswig); Jörg Hoffmann, VRiOLG (OLG Zweibrücken); Dr. Arnold Jakobs, VRiOLG (OLG Oldenburg); Wolf Kahl, VRiOLG (OLG Brandenburg); Dietmar Klieber, VRiOLG (OLG Nürnberg); Harteke Klußmann, RiOLG (OLG Hamburg); Adolf Koenen, VRiOLG a. D. (OLG Düsseldorf); Rosemarie Kreitmair, VRiOLG (OLG München); Horst Menzel, VRiOLG (OLG München [Augsburg]); Wolfgang Münchmeier, RiOLG (OLG Bamberg); Jürgen Pauls, RiOLG (OLG Bremen); Dr. Pia Rumler-Detzel, VRiOLG a. D. (OLG Köln); Ralph-Uwe Schaffert, RiOLG (OLG Celle); Horst Schneidmüller, RiOLG (OLG Frankfurt); Günter Theis, VRiOLG (OLG Saarbrücken); Jürgen Waldschläger, RiOLG (OLG Braunschweig); des 20. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin und des 1. Zivilsenats des OLG Stuttgart. 1. Band ERICH SCHMIDT VERLAG
2 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelnamen, Warenbezeichnungen in diesem Werk berechtigt auch ohne Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Markenzeichen- und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliothek; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN ISSN Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin Gesamtherstellung: Rademann, Lüdinghausen
3 Inhaltsverzeichnis 0010 Inhaltsverzeichnis Hinweis: Der Teil II ist nach den gleichen Gliederungskriterien aufgebaut wie der mit dem 31. Dezember 1992 abgeschlossene Teil I. Soweit en in Teil II nicht belegt sind, liegt das daran, dass in der Zeit vom 01. Januar 1999 bis 31. Dezember 1999 Entscheidungen hierzu nicht ergangen sind. Vorwort Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Entscheidungsregister Bundesverfassungsgericht Entscheidungsregister Bundesgerichtshof Entscheidungsregister Oberlandesgerichte Entscheidungsregister Amts- und Landgerichte TEIL Haftungsgrundlagen A. Vertragshaftung Rechtscharakter des Behandlungsvertrages Abschluß des Behandlungsvertrages Vertragsparteien In den Behandlungsvertrag einbezogene Personen Vertragsbeziehungen bei Gratisbehandlung Sachlicher Schutzbereich des Behandlungsvertrages Haftung für Erfüllungsgehilfen Vermögensrechtliche Vertragspflichten B. Deliktshaftung Körperverletzung und Gesundheitsschaden Freiheitsverletzung Verletzung des Persönlichkeitsrechts Schutzgesetzverletzung ( 823 Abs. 2 BGB) Staatshaftung (Art. 34 GG) Organhaftung ( 31 BGB) Gehilfenhaftung ( 831 BGB) a) Allgemeine Grundsätze b) Haftung für ärztliche Verrichtungsgehilfen AHRS II 49. Lfg. VI/04 1
4 0010 Inhaltsverzeichnis 2 c) Haftung für nichtärztliche Verrichtungsgehilfen d) Entlastung für ärztliche Verrichtungsgehilfen e) Entlastung für nichtärztliche Verrichtungsgehilfen Haftung des beamteten Arztes ( 839 BGB) Gesamthaftung ( 830 BGB) Sozialrechtliche Haftung Schmerzensgeldansprüche Verjährungsprobleme Arzthaftung nach dem Recht der DDR C. Kausalität und Zurechnung Grundsätze der Kausalität Unterbrechung des Haftungs-(Kausal-)zusammenhangs Hypothetische Kausalität (Reserveursache) Haftungszusammenhang a) Allgemeines b) Einzelfälle Bei mißlungener Sterilisation Bei mißlungenem oder unterlassenem Schwangerschaftsabbruch Bei unterbliebener ärztlicher Aufklärung Einbeziehung eines Dritten D. Arbeitsteilung Ärztliche Arbeitsteilung Arbeitsteilung zwischen Arzt und Hilfspersonen Verhältnis von Belegarzt zum Krankenhaus E. Rechtswidrigkeit Unerlaubter Eingriff Einwilligung des Patienten a) Wirksamkeit der Einwilligung b) Reichweite der Einwilligung c) Mutmaßliche Einwilligung d) Hypothetische Einwilligung F. Verschulden Fahrlässigkeit Bedingter Vorsatz G. Haftungseinschränkungen Vertragliche Haftungseinschränkungen Sozialrechtliche Haftungseinschränkungen Mitverschulden des Patienten ( 254 BGB) Ausschluss der Haftung Haftungsbefreiung eines Gesamtschuldners
5 Inhaltsverzeichnis 0010 H. Gesamtschuldnerausgleich Umfang TEIL Haftungstatbestände A. Behandlungsfehler Diagnosefehler a) Allgemeines b) Diagnosefehler eines Allgemeinmediziners c) Diagnosefehler eines Anästhesisten d) Diagnosefehler eines Augenarztes e) Diagnosefehler eines Chirurgen Allgemeinchirurgie Bauchchirurgie Gefäßchirurgie Handchirurgie Kieferchirurgie Neurochirurgie Operationsnachsorge Plastische Chirurgie Thoraxchirurgie Unfallchirurgie f) Diagnosefehler eines Durchgangsarztes g) Diagnosefehler eines Frauenarztes bei Frauenkrankheiten bei Nachsorge nach gynäkologischen Operationen bei Schwangerschaftsbetreuung bezüglich einer Schwangerschaft bezüglich embryonaler Schäden im Zusammenhang mit der Geburtshilfe bei Neugeborenen h) Diagnosefehler eines Genetikers i) Diagnosefehler eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes j) Diagnosefehler eines Hautarztes k) Diagnosefehler eines Internisten Allgemein-lnternmedizin Gastroenterologie Kardiologie Lungen- und Bronchialheilkunde l) Diagnosefehler eines Kinderarztes AHRS II 49. Lfg. VI/04 3
6 0010 Inhaltsverzeichnis m) Diagnosefehler eines Neurologen n) Diagnosefehler eines Notarztes o) Diagnosefehler eines Orthopäden p) Diagnosefehler eines Pathologen q) Diagnosefehler eines Psychiaters r) Diagnosefehler eines Radiologen s) Diagnosefehler eines Urologen t) Diagnosefehler eines Zahnarztes Fehler bei Diagnoseeingriffen a) Fehler bei Biopsien b) Fehler bei endoskopischen Diagnoseeingriffen c) Fehler bei radiologischen Untersuchungen d) Fehler bei Sonographien e) Fehler bei Herzkatheteruntersuchungen f) Fehler bei sonstigen invasiven Eingriffen g) Fehler bei nicht invasiven Diagnosemaßnahmen Therapiefehler a) Allgemeines b) Auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin c) Auf dem Gebiet der Anästhesiologie d) Auf dem Gebiet der Augenheilkunde e) Auf dem Gebiet der Chiropraktik f) Auf dem Gebiet der Chirurgie Allgemeines Allgemeinchirurgie Bauchchirurgie Gefäßchirurgie Handchirurgie Herzchirurgie Kieferchirurgie Kinderchirurgie Neurochirurgie Operationsnachsorge Plastische Chirurgie Thoraxchirurgie Unfallchirurgie g) Auf dem Gebiet der Dermatologie h) Auf dem Gebiet der Gynäkologie und Geburtshilfe Medikamentöse Behandlung Gynäkologische Eingriffe Operationsnachsorge Schwangerschaftsabbrüche
7 Inhaltsverzeichnis 0010 Sterilisationen Schwangerschaftsbetreuung Geburtshilfe Nachsorge nach Entbindung i) Auf dem Gebiet der Hämatologie j) Auf dem Gebiet der Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten k) Auf dem Gebiet der Homöopathie l) Auf dem Gebiet der Inneren Medizin Allgemein-Internmedizin Endokrinologie Gastroenterologie Kardiologie Lungen- und Bronchialheilkunde Nephrologie Onkologie Proktologie m) Auf dem Gebiet der Intensivmedizin n) Auf dem Gebiet der Neonatologie o) Auf dem Gebiet der Neurologie p) Auf dem Gebiet der Notfallmedizin q) Auf dem Gebiet der Orthopädie r) Auf dem Gebiet der Pädiatrie s) Auf dem Gebiet der Psychiatrie t) Auf dem Gebiet der Rehabilitation u) Auf dem Gebiet der Rheumatologie v) Auf dem Gebiet der Strahlentherapie w) Auf dem Gebiet der Urologie x) Auf dem Gebiet der Zahnheilkunde Allgemeines Allgemeine zahnärztliche Leistungen Konservierende Behandlung Chirurgische Behandlung Zahnprothetische Behandlung Kieferorthopädische Behandlung Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen Implantologische Behandlungen y) Fehler bei der Verordnung von Arzneimitteln Allgemeines Fehler bei der Verordnung äußerlich anzuwendender Arzneimittel Fehler bei der Verordnung oral zu verabreichender Arzneimittel Fehler bei der Verordnung von Betäubungsmitteln Fehler bei der Verordnung von Infusionen Fehler bei der Verordnung von Injektionen AHRS II 49. Lfg. VI/04 5
8 0010 Inhaltsverzeichnis 6 Fehler bei der Verordnung von Instillationen Fehler bei der Verordnung von Transfusionen z) Fehler bei der Anwendung von Arzneimitteln Allgemeines Fehler bei der Verwendung äußerlich anzuwendender Arzneimittel Fehler bei der Vornahme von Infusionen Fehler bei der Vornahme von Injektionen Fehler bei der Vornahme von Transfusionen Verletzung nachwirkender Pflichten aus der Behandlung Organisationsfehler a) Organisation des ärztlichen Dienstes b) Organisation des nichtärztlichen Dienstes c) Bereitstellung sächlicher Mittel d) Bereitstellung von Personal e) Hygienefehler f) Fehler bei der Verwahrung von Geisteskranken und sonstig psychisch gestörter Patienten Fehler bei der Wartung und dem Einsatz von medizinisch-technischen Geräten Fehler bei der therapeutischen Beratung a) Aufklärung über Patientenverhalten b) Aufklärung über Sterilisation und genetische Beratung c) Aufklärung über Schwangerschaftsabbruch d) Aufklärung über die Diagnose e) Aufklärung über neue Behandlungsmethoden Therapiefehler von Heilpraktikern Fehler des nichtärztlichen Hilfspersonals a) Fehler von Hebammen b) Fehler von Krankengymnasten c) Fehler des Krankenpflegepersonals d) Fehler eines Masseurs e) Fehler von Säuglingsschwestern Übernahmeverschulden Schutzpflichten bei der Behandlung B. Eigenmächtige Behandlung (unterbliebene Aufklärung) Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht Allgemeines Verlaufs- und Risikoaufklärung a) Auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin b) Auf dem Gebiet der Anästhesiologie c) Auf dem Gebiet der Augenheilkunde d) Auf dem Gebiet der Chiropraktik e) Auf dem Gebiet der Chirurgie Allgemeinchirurgie Bauchchirurgie Gefäßchirurgie
9 Inhaltsverzeichnis 0010 Handchirurgie Herzchirurgie Kieferchirurgie Neurochirurgie Plastische Chirurgie Thoraxchirurgie Unfallchirurgie f) Auf dem Gebiet der Dermatologie g) Auf dem Gebiet der Gynäkologie Allgemeine gynäkologische Eingriffe und Untersuchungen Sterilisationen Geburtshilfe Schwangerschaftsabbrüche h) Auf dem Gebiet der Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten i) Auf dem Gebiet der Inneren Medizin Allgemein-Internmedizin Gastroenterologie Lungen- und Bronchialheilkunde Nephrologie Proktologie j) Auf dem Gebiet der Neonatologie k) Auf dem Gebiet der Neurologie l) Auf dem Gebiet der Orthopädie m) Auf dem Gebiet der Pädiatrie n) Auf dem Gebiet der Psychiatrie o) Auf dem Gebiet der Radiologie Röntgenologie (Allgemein-Radiologie) Strahlentherapie p) Auf dem Gebiet der Urologie q) Auf dem Gebiet der Zahnheilkunde Intraoperative Aufklärung Aufklärung über Behandlungsalternativen Verlaufs- und Risikoaufklärung bei Medikamentenverordnung Verlaufs- und Risikoaufklärung vor Medikamentenanwendung Verlaufs- und Risikoaufklärung vor Bluttransfusionen Aufklärung vor Diagnoseeingriffen Aufklärung über Sonderlagen a) Bei Sterilisation b) Bei unüblichen Behandlungsmethoden c) Bei unzureichender personeller Ausstattung d) Bei unzureichender sachlicher Ausstattung Person des Aufklärungspflichtigen Form und Umfang der Aufklärung Aufklärungszeitpunkt Therapeutisches Privileg AHRS II 49. Lfg. VI/04 7
10 0010 Inhaltsverzeichnis 8 TEIL Der Arzthaftpflichtprozeß A. Pflichten der Parteien im Arzthaftungsprozeß Prozeßförderungspflichten der Parteien Substantiierungspflichten des Klägers B. Pflichten des Gerichts im Arzthaftungsprozeß Verfassungsrechtlich begründete Pflichten Bindung an Parteianträge Hinweispflichten Aufklärungspflichten Gewährung rechtlichen Gehörs C. Beweisfragen Beweislast a) Beweislast für die Durchführung der Behandlung b) Beweislast für Behandlungsfehler c) Beweislast für Behandlungsverweigerung c) Beweislast bei Verwirklichung voll beherrschbarer Risiken d) Beweislast bei Mängeln im technisch-apparativen Bereich e) Beweislast für therapeutische Beratung f) Beweislast für Verletzung von Schutzpflichten g) Beweislast für Aufklärung h) Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Behandlung Beweislast für Wegfall der Rechtswidrigkeit Beweislast für tatsächliche Einwilligung Beweislast für hypothetische Einwilligung i) Beweislast für den ursächlichen Verlauf Beweis eines Behandlungsfehlers a) Beweismaß b) Anscheinsbeweis c) Indizienbeweis d) Beweiserleichterungen bei Beweisvereitelungen bei Dokumentationsversäumnissen bei unterlassenen Untersuchungen bei mangelnder Qualifikation e) Geständnis Beweisführung für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden a) Beweismaß b) Anscheinsbeweis c) Indizienbeweis d) Beweiserleichterungen bei Beweisvereitelung bei groben Behandlungsfehlern Allgemeine Voraussetzungen
11 Inhaltsverzeichnis 0010 Eignung zur Schadensverursachung Diagnosefehler Unterlassene Untersuchungen Unterlassene therapeutische Aufklärung Unterlassene Therapie Fehlerhafte Therapie Fehler des Pflegepersonals Organisationsfehler Hygienefehler Beratungsfehler bei Dokumentationsversäumnissen bei mangelnder Befundsicherung bei unterlassener Einbestellung zu Untersuchung und Behandlung bei mangelnder Qualifikation bei unterlassener Aufklärung über therapierichtiges Verhalten 6593 bei Behandlungsfehlern in voll beherrschbaren Bereichen Beweisführung für den Ursachenzusammenhang zwischen der Amtspflichtverletzung eines beamteten Arztes und einem Gesundheitsschaden a) Beweismaß b) Anscheinsbeweis Beweisführung für den Ursachenzusammenhang zwischen einer von einem Arzt verursachten Gesundheitsschädigung und der Entstehung weiterer Schäden a) Beweismaß b) Anscheinsbeweis c) Beweiserleichterungen Beweisführung für den Ursachenzusammenhang zwischen unterlassener Aufklärung und dem Schaden des Patienten a) Beweismaß b) Anscheinsbeweis c) Beweiserleichterungen bei unterlassener Dokumentation d) Beweiserleichterungen bei unterlassener Befunderhebung Beweisführung für erfolgte Aufklärung bzw. für Einwilligung in eine ärztliche Behandlung a) Beweismaß b) Anscheinsbeweis c) Indizienbeweis d) Beweiserleichterungen bei unterlassener Dokumentation Beweisführung für den Entlastungsbeweis nach 831 Abs. 1 Satz 2 BGB a) Beweismaß b) Anscheinsbeweis Beweisaufnahme a) Allgemeines b) Beweis durch Sachverständige AHRS II 49. Lfg. VI/04 9
12 0010 Inhaltsverzeichnis c) Zeugenbeweis d) Parteivernehmung e) Beweis durch Urkunden f) Selbständiges Beweisverfahren Beweiswürdigung a) Würdigung von Sachverständigengutachten b) Würdigung von Zeugen- und Parteiaussagen bzw. -erklärungen c) Würdigung von Krankenunterlagen und Befunden D. Andere prozessuale Fragen Schiedsverfahren Rechtswegfragen Rechtskraftfragen Prozeßkostenhilfeverfahren Kostenfragen Mündliche Verhandlung Einsatz des Einzelrichters Teilurteil TEIL Der Patient und seine Krankenunterlagen A. Auskunfts- und Einsichtsansprüche Auskunftsansprüche Einsichtsansprüche Ansprüche auf Abschriften und Kopien B. Herausgabeansprüche Ansprüche auf Röntgenaufnahmen Ansprüche auf andere Unterlagen C. Sonstige Ansprüche Berichtigungsansprüche Ansprüche auf Widerruf
Arzthaftpflicht- Rechtsprechung
Arzthaftpflicht- Rechtsprechung Ergänzbare Rechtsprechungssammlung zur gesamten Arzthaftpflicht einschließlich der Haftung von Krankenhausträgern für die juristische Praxis sowie für Ärzte, Krankenhäuser,
Arzthaftpflicht- Rechtsprechung
Arzthaftpflicht- Rechtsprechung Ergänzbare Rechtsprechungssammlung zur gesamten Arzthaftpflicht einschließlich der Haftung von Krankenhausträgern für die juristische Praxis sowie für Ärzte, Krankenhäuser,
Arzthaftpflicht- Rechtsprechung
Arzthaftpflicht- Rechtsprechung Ergänzbare Rechtsprechungssammlung zur gesamten Arzthaftpflicht einschließlich der Haftung von Krankenhausträgern für die juristische Praxis sowie für Ärzte, Krankenhäuser,
Arzthaftpflicht- Rechtsprechung
Arzthaftpflicht- Rechtsprechung Ergänzbare Rechtsprechungssammlung zur gesamten Arzthaftpflicht einschließlich der Haftung von Krankenhausträgern für die juristische Praxis sowie für Ärzte, Krankenhäuser,
Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte -
Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte - Referent: Timm Laue-Ogal Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht 1 Worum geht es? Haftungsfragen bei der Delegation von Maßnahmen
Daniel Ennever Rechtsanwalt. Haftungsrecht bei Pflegefehlern. Behandlungsvertrag. Patienten. 0209 / 944 27 80 mail@ra-ennever.de
KH Behandlungsvertrag H Patienten PP Behandlungsvertrag Totaler Krankenhausaufnahmevertrag Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag Belegarztsystem Totaler Krankenhausaufnahmevertrag + Ärztezusatzvertrag
Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter
Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager 1 Ausgangsthese Es ereignet sich nichts Neues. Es sind immer die selben alten Geschichten, die von immer
Guten Tag! Wolfgang Frahm Arzthaftung
Guten Tag! Haftungsrechtliche Fragen im Bereich der Hygiene 13. Deutscher Medizinrechtstag Eine absolute Keimfreiheit ist nicht zu erreichen. Keimübertragungen gehören zum entschädigungslos hinzunehmenden
Datensatz Leistenhernie 12/3 (Spezifikation 14.0 SR 1)
12/3 (Spezifikation 14.0 SR 1) BASIS Genau ein Bogen muss ausgefüllt werden 1-5 Basisdokumentation 1 2 Institutionskennzeichen http://www.arge-ik.de Betriebsstätten-Nummer 10-10 Patient 10 Einstufung nach
HVM 2013 - Übersicht der Änderungen RLV / QZV / Leistungen außerhalb RLV und QZV. Stand: 05.12.2012
HVM 2013 - Übersicht der Änderungen RLV / QZV / Leistungen Stand: 05.12.2012 Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin Fachärzte für Allgemeinmedizin Praktische Ärzte Fachärzte für Innere Medizin, die
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, die
14. Frühjahrstagung. 04. 05. April 2014 Freiburg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht
14. Frühjahrstagung 04. 05. April 2014 Freiburg Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht Rechtsanwalt am BGH Dr. Siegfried Mennemeyer, Karlsruhe 14. Frühjahrstagung
Abkürzungsverzeichnis. Einleitung 1 A. Einführung in die Thematik 1 B. Übersicht 5
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV Einleitung 1 A. Einführung in die Thematik 1 B. Übersicht 5 1. Kapitel Die Finanzierungsprobleme des deutschen Gesundheitssystems 7 A. Das deutsche Gesundheitssystem
BESONDERHEITEN UND RECHTSFOLGEN DES ÄRZTLICHEN BEHANDLUNGSVERTRAGES
BESONDERHEITEN UND RECHTSFOLGEN DES ÄRZTLICHEN BEHANDLUNGSVERTRAGES von Univ.-Prof. DDDr. Dieter G. Kindel Rechtsanwalt in Wien»MVERLAB V-J ÖSTERREICH Wien 2009 INHALTSVERZEICHNIS Vbrwort 3 Inhaltsverzeichnis
Ärzteausbildung Neu. Mag. Michaela Röhle PLL.M.
Ärzteausbildung Neu Mag. Michaela Röhle PLL.M. 09.12.2014 www.aekwien.at 1 Zeit AM Internist. Fächer Chirurgische Fächer Andere Fächer 72 48 42 36 6 Mo LP 27 Mo Spitalsturnus 36 Mo Schwerp unkt: Kardio,
Dr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München. Rechtsprobleme in der (Septischen) Chirurgie. 3. Symposium Septische Unfallchirurgie und Orthopädie
Dr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München Rechtsprobleme in der (Septischen) Chirurgie 3. Symposium Septische Unfallchirurgie und Orthopädie Alles was Recht ist Wege von der Aufklärung bis zur erfolgreichen
Datensatz Perkutane transluminale Angioplastie (PTA Hamburg) 20/1 (Spezifikation 2014 V01)
20/1 (Spezifikation 2014 V01) BASIS Genau ein Bogen muss ausgefüllt werden 1-7 Basisdokumentation 1 Institutionskennzeichen http://www.arge-ik.de 2 Betriebsstätten-Nummer 3 Fachabteilung 301-Vereinbarung
Haftungsrechtliche Aspekte der Pränataldiagnostik
Haftungsrechtliche Aspekte der Pränataldiagnostik Das Kind als Schaden? Dr. Sascha Berst Wallstraße 15 79098 Freiburg 0761/282850 Chronologie: Die ersten Urteile 1980 Sterilisationsentscheidung(en) Der
Rechtsanwalt Olaf Peters www.arzthaftung-berlin.de
Durchgriff auf den Krankenhausträger bei Belegarztvertrag oder gespaltenem Rechtsanwalt Olaf Peters www.arzthaftung-berlin.de Problemstellung Beim gespaltenen und beim Belegarztvertrag ist der Arzt allein
Kurzgutachten zum Verfahren vor der Gutachterstelle der Landesärztekammer Sachsen. Rechtsanwältin Andrea Schmid
Kurzgutachten zum Verfahren vor der Gutachterstelle der Landesärztekammer Sachsen Rechtsanwältin Andrea Schmid Seite 1 von 4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 1. Aufgabe der Gutachterstelle...2
Grundzüge des Arzthaftungsrechts in Deutschland. Dr. Stefan Hübel Rechtsanwalt und Arzt Sozietät Dr. Rehborn Westenhellweg 40-46 44137 Dortmund
Grundzüge des Arzthaftungsrechts in Deutschland Dr. Stefan Hübel Rechtsanwalt und Arzt Sozietät Dr. Rehborn Westenhellweg 40-46 44137 Dortmund Übersicht 1. Haftungsgrundlagen 2. Passivlegitimation 3. Aufklärung
Mandantenfragebogen Arzthaftung
Mandantenfragebogen Arzthaftung 1 I. Allgemeines: Daten zur Person und zur Behandlung Wer ist der Mandant? (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, ggf. gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen bzw. Betreuten)
Handbuch Kundenmanagement
Handbuch Kundenmanagement Armin Töpfer (Herausgeber) Handbuch Kundenmanagement Anforderungen, Prozesse, Zufriedenheit, Bindung und Wert von Kunden Dritte, vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage
Christina Janning. Change Management. Möglichkeiten der Kommunikation zur Reduzierung innerbetrieblicher Widerstände. Diplomarbeit
Christina Janning Change Management Möglichkeiten der Kommunikation zur Reduzierung innerbetrieblicher Widerstände Diplomarbeit Janning, Christina: Change Management: Möglichkeiten der Kommunikation zur
Christoph Thiemann. Die Reaktivierung von Herpesviren in der Mundhöhle. Subklinische Reaktivierungen von HSV-1 und EBV.
Christoph Thiemann Die Reaktivierung von Herpesviren in der Mundhöhle Subklinische Reaktivierungen von HSV-1 und EBV disserta Verlag Christoph Thiemann Die Reaktivierung von Herpesviren in der Mundhöhle
X.systems.press ist eine praxisorientierte Reihe zur Entwicklung und Administration von Betriebssystemen, Netzwerken und Datenbanken.
X. systems.press X.systems.press ist eine praxisorientierte Reihe zur Entwicklung und Administration von Betriebssystemen, Netzwerken und Datenbanken. Rafael Kobylinski MacOSXTiger Netzwerkgrundlagen,
Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen
Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung Änderung vom 17. November 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Juni 2007 1 über Diplome, Ausbildung,
Meine erste eigene Ordination. rechtliche Aspekte. Mag. Manuela Mangi PLL.M., Leiterin der Stabsstelle Recht der Ärztekammer für Wien
Meine erste eigene Ordination Mag. Manuela Mangi PLL.M., Leiterin der Stabsstelle Recht der Ärztekammer für Wien Tel.: (01) 515 01 1422 Fax: (01) 512 60 23 1422 @: mangi@aekwien.at 1.) Rechtlicher Rahmen
Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer
Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer 13. Münsterische Sozialrechtstagung 7. Dezember 2007 in Münster Herausgegeben von der Münsterischen Sozialrechtsvereinigung
Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V
3. Nachtrag zur Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Juli 2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
Seniorenbüros im Land Brandenburg
Nancy Bauer Seniorenbüros im Land Brandenburg Innovative und zukunftsorientierte Kommunalpolitik unter dem Aspekt des demographischen Wandels Diplomarbeit BACHELOR + MASTER Publishing Bauer, Nancy: Seniorenbüros
Cross-border Mergers & Acquisitions in China
Mischa Marx Cross-border Mergers & Acquisitions in China Implikationen und Handlungsempfehlungen für ein modifiziertes Phasenmodell Reihe China Band 30 Diplomica Verlag Marx, Mischa: Cross-border Mergers
Tanja Hartwig genannt Harbsmeier. Up- und Cross-Selling
Tanja Hartwig genannt Harbsmeier Up- und Cross-Selling Tanja Hartwig genannt Harbsmeier Up- und Cross-Selling Mehr Profit mit Zusatzverkäufen im Kundenservice Bibliografische Information der Deutschen
Aktuelle Haftungslage bei der Verwendung von Allografts in Deutschland, Österreich, Schweiz
Aktuelle Haftungslage bei der Verwendung von Allografts in Deutschland, Österreich, Schweiz Ausgewählte Aspekte vertraglicher und deliktischer Haftung Dipl.-Jur. Sebastian T. Vogel, Wissenschaftlicher
Die Beweislast im Anwaltshaftungsprozeß
Frank-Holger Lange Die Beweislast im Anwaltshaftungsprozeß Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Einleitung. Methode. Plan der Darstellung 1. Teil: Allgemeines zur Anwaltshaftung und zur Beweislast A.
Bachelorarbeit. Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 in der Arztpraxis. Auswirkungen auf die ärztliche Profession. Lisa Fänder
Bachelorarbeit Lisa Fänder Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 in der Arztpraxis Auswirkungen auf die ärztliche Profession Bachelor + Master Publishing Lisa Fänder Qualitätsmanagement nach DIN EN
22.05.2013. Die Arzthaftung. Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger Vorlesung SeniorenUni 22./23. Mai 2013. Beispiele. Prof. Dr. C. Widmer Lüchinger 1
Die Arzthaftung Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger Vorlesung SeniorenUni 22./23. Mai 2013 Beispiele Prof. Dr. C. Widmer Lüchinger 1 I. Diagnosefehler Fehldiagnosen / verspätete Diagnosen, z.b.: 1. Bei
Patientenrechtegesetz
Patientenrechtegesetz Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Anwaltskanzlei Wartensleben Gut Gedau 1 52223 Stolberg Tel: 0 24 02/8 11 22 Fax:0 24 02/8 27 32 www.kanzleiwartensleben.de E-Mail: herbert.wartensleben@t-online.de
PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte
PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte Fachgespräch am 29.11.2010 BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Inhalt I. Gewährleistung der Patientenautonomie II. Haftung für Behandlungsfehler 1. derzeitige Rechtslage
ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen.
ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen. Dafür stehen wir ein Jede Frau hat das Recht auf individuelle Beratung und Aufklärung. Damit sie selbst entscheiden kann,
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns -Neufassung vom 1. Oktober 1993 (veröffentl. Bayer. Ärzteblatt 9/93), - i.d.f. vom 08 Oktober 2000 -
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns -Neufassung vom 1. Oktober 1993 (veröffentl. Bayer. Ärzteblatt 9/93), - i.d.f. vom 08 Oktober 2000 - Der 45. Bayerische Ärztetag hat am 18. Oktober 1992 die
Ärztinnen/Ärzte nach Facharztbezeichnungen und Tätigkeitsarten
Ärztinnen/Ärzte nach en und sarten Stand: 31.12.2017 Tabelle: 3.0 Hamburg Ohne 5223 2.8 % 1195 4028 2.6 % 523 192 2926 218 361 Praktische Ärztin/Praktischer Arzt (EWG-Recht) 115-0.9 % 36 79 0 % 66 58 3
K.-H. Bichler Das urologische Gutachten
K.-H. Bichler Das urologische Gutachten Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH K.-H. Bichler Das urologische Gutachten 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Unter Mitarbeit von B.-R. Kern, W. L Strohmaier,
Das Mitverschulden des Patienten im Arzthaftungsrecht
Jens Gäben Das Mitverschulden des Patienten im Arzthaftungsrecht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Teil I Ausgangssituation: Haftung des Arztes oder Krankenhausträgers
Medizinische Grundlagen der Heilpädagogik
Thomas Hülshoff Medizinische Grundlagen der Heilpädagogik 3., überarbeitete Auflage Mit 18 Abbildungen, 2 Tabellen und 34 Übungsfragen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Prof. Dr. med. Thomas Hülshoff
Offertenanfrage für Medic Haftpflichtversicherung
Offertenanfrage für Medic Haftpflichtversicherung Humanmedizin, Zahnmedizin, Medizinalpersonen, Veterinärmedizin Wo im Folgenden aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur männliche Personenbezeichnungen
Riskmanagement. Organisation als Mittel zur Schadensverhütung. Risiko-Diagnose + Risiko-Therapie
Riskmanagement = Risiko-Diagnose + Risiko-Therapie Organisation als Mittel zur Schadensverhütung Zur Verhinderung von individuellem Fehlverhalten z.b. durch fachliche Fortbildung, Handlungsanweisungen
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 10. November 2009. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 325/08 vom 10. November 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja GG Art. 103 Abs. 1, ZPO 286 A a) Nach allgemeinem Grundsatz macht sich eine Partei
Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag
Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1 2 Gesetzgebung ECCLESIA Gruppe Inkrafttreten: 26.02.2013 3 Behandlungsvertrag
Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken
Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 37.259 244 143 548 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 14.127 431 0 35
DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART
DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02
Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen
Paul Rudnick Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen Anforderungen für die Zertifizierung von Medizinprodukten Diplomica Verlag Paul Rudnick Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen: Anforderungen
Lukas Hechl. Bilanzrechtliche Probleme des Jahresabschlusses einer GmbH & Co KG. Diplomica Verlag
Lukas Hechl Bilanzrechtliche Probleme des Jahresabschlusses einer GmbH & Co KG Diplomica Verlag Lukas Hechl Bilanzrechtliche Probleme des Jahresabschlusses einer GmbH & Co KG ISBN: 978-3-8428-3178-0 Herstellung:
Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer
Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer Was ist unter einer behandlungsbedürftigen Krankheit zu verstehen?... 16 Behandlungsvertrag welche Pflichten ergeben sich für den Arzt?... 18
Umwelt- und Technikrecht
Umwelt- und Technikrecht Schriftenreihe des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier Herausgegeben von Prof. Dr. Bernd Hecker Prof. Dr. Reinhard Hendler Prof. Dr. Alexander Proelß Prof.
Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten?
Tag der Patientensicherheit Niels-Stensen-Kliniken 02.11.2012 Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten? Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1
Deutschland Stand: 23.11.2011
Stand: Userstatistik 1. DocCheck Userstatistik Ob aus rechtlichen (HWG) oder ethischen Gründen: Ohne Passwortschutz geht es bei medizinischen Websites häufig nicht. Als mitgliederstärkstes Healthcare-Portal
Medical Call Center und medizinische Beratung im Internet
Berichte aus der Rechtswissenschaft Ulrike Beck Medical Call Center und medizinische Beratung im Internet - Haftungsfragen - Shaker Verlag Aachen 2005 Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Ärztinnen/Ärzte nach Facharztbezeichnungen und Tätigkeitsarten
Ärztinnen/Ärzte nach Facharztbezeichnungen und Tätigkeitsarten Blatt 1 Ohne Facharztbezeichnung 5 082 1,5 1 156 3 926 1,1 499 201 2 854 220 353 Praktische Ärztin/Praktischer Arzt (EWG-Recht) 116 1,8 37
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe der Ev. Diakonissenkrankenhaus Leipzig gemeinnützige GmbH mit dem Ev. Diakonissenkrankenhaus Leipzig
Chancen und Grenzen der Kodifizierung des Behandlungsvertrags -
Chancen und Grenzen der Kodifizierung des Behandlungsvertrags - Gesetzlicher Handlungsbedarf? 16. - 17. September 2011, Berlin Agenda 1 Allgemeine Beweislastregel im Arzthaftungsrecht 2 Ausnahmen der allgemeinen
Natur- und Umweltschutz
Natur- und Umweltschutz... Die wichtigsten Ausbildungen, Studiengänge und Berufe Katrin Gerboth Katrin Gerboth Irgendwas mit... Natur- und Umweltschutz Die wichtigsten Ausbildungen, Studiengänge und Sonstigen
Rechtsanwalt Holger Barth Fachanwalt für Medizinrecht Wilhelmstraße 46, 79098 Freiburg www.arztrechtplus.de
Rechtsanwalt Holger Barth Fachanwalt für Medizinrecht Wilhelmstraße 46, 79098 Freiburg www.arztrechtplus.de Zur Person Holger Barth Rechtsanwalt in Waldkirch und Freiburg seit 1990 Wissenschaftliche Tätigkeit
Patientenaufklärung kompakt und aktuell
1 Patientenaufklärung kompakt und aktuell Patientenaufklärung: Neue Regeln Neue Risiken? Medizinische Hochschule Hannover 25.09.2012 Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke Fachanwalt für Medizinrecht 2 Rechtsdogmatischer
Grundwissen Arzthaftungsrecht
Grundwissen Arzthaftungsrecht Von Dr. Markus Gehrlein Richter am Bundesgerichtshof Honorarprofessor der Universität Mannheim Jf (OTVf Verlag C.H. Beck München 2013 Inhaltsverzeichnis Vorwort V A. Behandlungsverhältnis
Öffentliche Unternehmen
Diplomica Verlag Reihe Unternehmensformen Band 10 Dirk Noll Öffentliche Unternehmen Optimierungsmöglichkeiten durch die Wahl der Rechtsform und Organisation Noll, Dirk: Öffentliche Unternehmen: Optimierungsmöglichkeiten
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
Schweiz Stand: 15.01.2009
Stand: 15.01.2009 Userstatistik Schweiz 1. DocCheck Userstatistik Ob aus rechtlichen (HWG) oder ethischen Gründen: Ohne Passwortschutz geht es bei medizinischen Websites häufig nicht. Als mitgliederstärkstes
Thomas Meuser Hrsg. Promo-Viren. Zur Behandlung promotionaler Infekte und chronischer Doktoritis 3., kurierte Auflage
Thomas Meuser Hrsg. Promo-Viren Zur Behandlung promotionaler Infekte und chronischer Doktoritis 3., kurierte Auflage Promo-Viren Thomas Meuser Herausgeber Promo-Viren Zur Behandlung promotionaler Infekte
Das Verhältnis Arzt Patient
Das Verhältnis Arzt Patient Die Grundlagen des Behandlungsverhältnisses zwischen Arzt und Patient, insbesondere die sich hieraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten, sollten nicht nur Ihnen als
Befunderhebungsfehler aus der Sicht des niedergelassenen Arztes
Befunderhebungsfehler aus der Sicht des niedergelassenen Arztes erarbeitet von Dr. med. Werner Jörgenshaus Arzt für Allgemeinmedizin 41366 Schwalmtal Für einen möglichen Schadensersatzanspruch müssen drei
Praxis der Sprachtherapie und Sprachheilpädagogik Band 10
Praxis der Sprachtherapie und Sprachheilpädagogik Band 10 Herausgegeben von Prof. Dr. Manfred Grohnfeldt, Ludwig-Maximilians-Universität, München Sandra Schütz Kommunikationsorientierte Therapie bei Aphasie
Mitarbeitermotivation der Arbeitsgeneration 50+
Diplomica Verlag Sven Geitner Mitarbeitermotivation der Arbeitsgeneration 50+ Theoretische Analyse und praktische Anwendungsbeispiele für Unternehmen Reihe Best Ager Band 14 Geitner, Sven: Mitarbeitermotivation
3D-Architektur-Visualisierung
3D-Architektur-Visualisierung Atmosphäre mit Konzept, Licht und Struktur mit 3ds Max von Christian da Silva Caetano 1. Auflage 3D-Architektur-Visualisierung da Silva Caetano schnell und portofrei erhältlich
Teil I Zahnarzthaftpflichtrecht in Theorie und Praxis... 17
5 Inhalt Vorwort......................................................... 13 Teil I Zahnarzthaftpflichtrecht in Theorie und Praxis.... 17 1 Einführung.............................................. 19 2
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. März 2015. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 490/13 BESCHLUSS vom 3. März 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja GG Art. 103 Abs. 1; ZPO 531 1. Art. 103 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn der Tatrichter
Arzneimittel Rezeptprüfung, Beratung und Regress
Arzneimittel Rezeptprüfung, Beratung und Regress Ergänzbares Handbuch für Krankenkassen, Ärzte, Apotheker und Arzneimittelhersteller Von Dr. Werner Gerdelmann Diplom-Kaufmann Birger Rostalski Apotheker
Anerkennung von Facharztbezeichnungen
Baden-Württemberg Blatt 1 Allgemeinmedizin 170 109 167 116 198 130 Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) 0 0 0 0 0 0 Anästhesiologie 138 61 148 81 147 78 Anatomie 0 0 1 0 0 0 Arbeitsmedizin 26 13 36 18
Energierecht. Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG. Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung
Tatjana Schmidt Energierecht Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung Diplomica Verlag Tatjana Schmidt Energierecht
Fürsorgepflicht. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen darf und dass der Arbeitnehmer im
Fürsorgepflicht Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen darf und dass der Arbeitnehmer im Falle einer Verletzung Anspruch auf Beseitigung der
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
IX Erstversand 1 Inhaltsübersicht... VII Abkürzungen... XV Einleitung... 1 A. Behandlungsverhältnisse I. Vertragliche Haftungsgrundlagen... 3 1. Ambulante Behandlungsverhältnisse... 3 a) Der Arztvertrag...
Bachelorarbeit BESTSELLER. Benjamin Höber. Die Bad Bank als mögliches Mittel zur Bewältigung der Finanzkrise
Bachelorarbeit BESTSELLER Benjamin Höber Die Bad Bank als mögliches Mittel zur Bewältigung der Finanzkrise Höber, Benjamin: Die Bad Bank als mögliches Mittel zur Bewältigung der Finanzkrise. Hamburg, Bachelor
www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern
www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern 33410 AOK NordWest Gesundheit in besten Händen. Spezialisten an Ihrer Seite Ihr Arzt hat Sie falsch oder unzureichend behandelt? Dann haben Sie möglicherweise
Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium. Arthromed Praxisklinik Chemnitz
Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium Eine Veranstaltung der Arthromed Praxisklinik Chemnitz in Kooperation mit Heidelberg Frankfurt Stuttgart Dresden Chemnitz Erfurt Jena Leipzig www.tiefenbacher.de
Bachelorarbeit. Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Verlusten aus Termingeschäften bei Gewerbetreibenden
Bachelorarbeit Thomas Williams Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Verlusten aus Termingeschäften bei Gewerbetreibenden Besonderheiten der verlustverrechnungsbeschränkenden Vorschrift des 15 Abs.
Grundmann Rathner Abschlussprüfungen Bankwirtschaft, Rechnungswesen und Steuerung, Wirtschafts- und Sozialkunde
Grundmann Rathner Abschlussprüfungen Bankwirtschaft, Rechnungswesen und Steuerung, Wirtschafts- und Sozialkunde Prüfungstraining für Bankkaufleute Die Bücher der Reihe Prüfungstraining für Bankkaufleute
Versorgungssituation in Schleswig-Holstein
Versorgungssituation in Schleswig-Holstein Armin Tank Leiter der Landesvertretung Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Sicherstellung der ambulanten flächendeckenden Versorgung
Rüdiger Zarnekow Lutz Kolbe. Green IT. Erkenntnisse und Best Practices aus Fallstudien
Rüdiger Zarnekow Lutz Kolbe Green IT Erkenntnisse und Best Practices aus Fallstudien Green IT Rüdiger Zarnekow Lutz Kolbe Green IT Erkenntnisse und Best Practices aus Fallstudien Rüdiger Zarnekow Fachgebiet
Heinrich Hemme, Der Mathe-Jogger 2
Heinrich Hemme Der Mathe-Jogger 2 100 mathematische Rätsel mit ausführlichen Lösungen Vandenhoeck & Ruprecht Mit zahlreichen Abbildungen Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die
Lernziele. Begriff des Kunstfehlers. Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement. Patientensicherheit und Risikomanagement
Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement WS 2014/2015 M. Schrappe Vorlesungsfolien download ca. 1 Woche vor der Vorlesung unter matthias.schrappe.com Patientensicherheit und Risikomanagement
AWMF Tagung am 26./27.04.2013 in Würzburg
AWMF Tagung am 26./27.04.2013 in Würzburg Fall: Haftung eines Pathologen bei Verwechslung einer Gewebeprobe mit der Konsequenz zweier unnötiger operativer Eingriffe im Hinblick auf ein unterstelltes Mamarkarzinom
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche, zahnärztliche und pflegerische Behandlung,
Statistisches Jahrbuch 2013 der Stadt Lüdenscheid
Statistisches buch 2013 Statistisches buch 2013 der Stadt Lüdenscheid Kapitel 3 Gesundheit Statistisches buch 2013 Tabelle 3.1 a: Ärzte und Zahnärzte nach Fachgebieten und Beschäftigung bis 2008 Fachgebiet
Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt. Walter Rabl, Gerichtsmedizin
Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt Walter Rabl, Gerichtsmedizin Fleckenmusang Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt Was sagt der Gerichtsmediziner?
Netzwerkorientiertes Supply Chain Controlling und Risikomanagement
Kiril Kiryazov Netzwerkorientiertes Supply Chain Controlling und Risikomanagement Diplomica Verlag Kiril Kiryazov Netzwerkorientiertes Supply Chain Controlling und Risikomanagement ISBN: 978-3-8428-0997-0
Datensatz Lungen- und Herz-Lungentransplantation LUTX (Spezifikation 2015 V02)
LUTX (Spezifikation 2015 V02) BASIS Genau ein Bogen muss ausgefüllt werden 1-12 Basisdaten Empfänger 1 Institutionskennzeichen http://www.arge-ik.de 12 Blutgruppe 1 = A 2 = B 3 = 0 4 = AB 2 3 Entlassender
Stefan Kundelov. Balanced Scorecard. Anwendung in der stationären Altenpflege. Diplomica Verlag
Stefan Kundelov Balanced Scorecard Anwendung in der stationären Altenpflege Diplomica Verlag Stefan Kundelov Balanced Scorecard: Anwendung in der stationären Altenpflege ISBN: 978-3-8428-3523-8 Herstellung:
BOGDANOW & KOLLEGEN. Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl. Fragebogen Arzthaftung
BOGDANOW & KOLLEGEN Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl Fragebogen Arzthaftung Bitte zurück senden an: Bogdanow & Kollegen Hansastraße 9 20149 Hamburg Gerne auch per Telefax oder Email: Telefon