Unterrichtungsunterlagen nach 6 Signaturgesetz. Wichtige Informationen zum Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
|
|
- Monika Fuchs
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 nach 6 Signaturgesetz Wichtige Informationen zum Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
2 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG...III 2 ARTEN ELEKTRONISCHER SIGNATUREN...III 3 FUNKTIONSWEISE EINER ELEKTRONISCHEN SIGNATUR...III 4 RECHTLICHE BEDEUTUNG DER ELEKTRONISCHEN SIGNATUR...III 5 SICHERHEITSVORKEHRUNGEN FÜR DEN EINSATZ IHRER SIGNATURKARTE... IV 5.1 Eingesetzte Anwendungsumgebung... IV 5.2 Einmalpasswort, PIN-Handling und Kartenverwendung... V 5.3 Besondere Sicherheitsvorkehrungen beim Einsatz von Massensignaturkarten... VI 6 PRÜFUNG UND ARCHIVIERUNG VON SIGNIERTEN DOKUMENTEN... VI 6.1 Signaturprüfung... VI 6.2 Archivierung... VII 7 SPERRUNG VON ZERTIFIKATEN... VII 8 BESCHRÄNKUNG DER NUTZUNG DES SIGNATURSCHLÜSSELS... VIII DURCH DERARTIGE BESCHRÄNKUNGEN WIRD DIE EINSATZFÄHIGKEIT DES ZERTIFIKATS BEGRENZT. ACHTEN SIE STETS DARAUF, DASS DAS DIE BESCHRÄNKUNGEN ENTHALTENE ZERTIFIKAT DEN ZU SIGNIERENDEN DATEN BEIGEFÜGT UND IN DIE ELEKTRONISCHE SIGNATUR EINGESCHLOSSEN IST... VIII 9 AUFNAHME EINES PSEUDONYMS AN STELLE DES NAMENS IN DAS ZERTIFIKAT... VIII 10 MÖGLICHKEIT ZUR FREIWILLIGEN ANBIETER-AKKREDITIERUNG... IX 11 ANSPRECHPARTNER BEI FRAGEN... X 12 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN... X Seite II von X
3 1 Einleitung Mit der Entscheidung zum Bezug qualifizierter Signaturleistungen von S-TRUST eröffnen Sie sich neue Möglichkeiten für die elektronische Abwicklung von Rechtsgeschäften z.b. im Internet. Dieses Dokument informiert Sie entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nach 6 Signaturgesetz und 6 Signaturverordnung über alle wichtigen Belange bezüglich einer qualifizierten elektronischen Signatur, wie z.b. die Funktionsweise und rechtliche Bedeutung, und gibt Ihnen wichtige Tipps für deren Verwendung. 2 Arten elektronischer Signaturen Das Signaturgesetz unterscheidet folgende Arten elektronischer Signaturen: - elektronische Signaturen ( 2 Nr. 1 SigG) - fortgeschrittene elektronische Signaturen ( 2 Nr. 2 SigG) - qualifizierte elektronische Signaturen ( 2 Nr. 3 SigG) - qualifizierte elektronische Signaturen mit Anbieter-Akkreditierung ( 2 Nr. 3, 15 Abs. 1 Satz 4 SigG) Besondere gesetzliche Regelungen bestehen nur für die qualifizierten elektronischen Signaturen und die qualifizierten elektronischen Signaturen mit Anbieter-Akkreditierung. Nur diese können die gesetzliche Schriftform ersetzen (vgl. Nr. 4). 3 Funktionsweise einer elektronischen Signatur Mittels mathematischer Methoden und des darauf aufsetzenden Public-Key-Verfahrens können digitale Dokumente elektronisch unterzeichnet, verschlüsselt und überprüft werden. Technisch basieren elektronische Signaturen auf zwei Schlüsseln: einem privaten Schlüssel (Signaturschlüssel) und einem (eindeutig) dazugehörigen öffentlichen Schlüssel (Signaturprüfschlüssel). Mit dem öffentlichen Schlüssel können elektronische Signaturen überprüft werden, die mit dem privaten Schüssel erzeugt wurden. Dieses asymmetrische kryptografische Verfahren erlaubt es, den öffentlichen Schlüssel für jedermann zugänglich zu machen, ohne anderen Personen das Signieren mit dem privaten Schlüssel zu ermöglichen. Ein elektronisches Zertifikat bestätigt dabei die Zuordnung des öffentlichen Schlüssels zu einer bestimmten Person. Dadurch kann der Inhaber des privaten Schlüssels, mit dem die Signatur erzeugt wurde, eindeutig identifiziert werden. Gleichzeitig ist es möglich, die Integrität (Vollständigkeit und Unverändertheit) der signierten Information zu überprüfen. 4 Rechtliche Bedeutung der elektronischen Signatur Mit der Verabschiedung des Signaturgesetzes (SigG) und der Signaturverordnung (SigV) hat der Gesetzgeber die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen, die elektronische Unterschrift (Signatur) der eigenhändigen Unterschrift in ihrer rechtlichen Bedeutung gleichzustellen. Nach 126 Abs. 3 BGB kann die gesetzliche Schriftform (eigenhändige Namensunterschrift) durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich aus dem jeweiligen Gesetz nichts anderes ergibt. Seite III von X
4 Es bestehen jedoch einige Ausnahmen. Nicht in elektronischer Form möglich sind z.b. Verbraucherdarlehensverträge ( 492 Abs. 1 Satz 2 BGB), die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ( 623 BGB), die Erteilung eines Arbeitszeugnisses ( 630 Satz 3 BGB), eine Bürgschaftserklärung ( 766 Satz 2 BGB), ein Schuldversprechen ( 780 BGB) sowie ein Schuldanerkenntnis ( 781 BGB). Ist eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich, genügt die elektronische Form ebenso nicht (z.b. Grundstücksgeschäfte). 5 Sicherheitsvorkehrungen für den Einsatz Ihrer Signaturkarte Qualifizierte Signaturanwendungen verfügen über einen hohen Sicherheitsstandard. Damit diese Sicherheit nicht beeinträchtigt wird, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Denn wer im Besitz der Signaturkarte und der PIN ist, kann vortäuschen, die angegebene Person zu sein. 5.1 Eingesetzte Anwendungsumgebung Zu Ihrer Sicherheit und Ihrem eigenen Schutz empfehlen wir, Ihre Signaturkarte nur auf Systemen zu verwenden, deren Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit Ihnen bekannt ist. Schützen Sie Ihren PC vor unbefugtem Zugriff: - Vergewissern Sie sich, dass sich keine Viren auf Ihrem PC befinden, ehe Sie qualifizierte elektronische Signaturen erzeugen. - Verwenden Sie regelmäßig aktualisierte Firewall- und Virenschutzsoftware. - Installieren Sie regelmäßig Updates und Sicherheitspatches für Ihr jeweiliges Betriebssystem und Ihren Internetbrowser. - Weitere Schutzempfehlungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie unter Ferner empfehlen wir die ausschließliche Verwendung von signaturgesetzkonformen Signaturanwendungskomponenten unter Beachtung der zugehörigen Einsatzbedingungen. Signaturanwendungskomponenten sind Geräte und Programme, die von einer anerkannten Prüf- und Bestätigungsstelle evaluiert und bestätigt und somit als den gesetzlichen Anforderungen entsprechend eingestuft wurden. Dies gilt insbesondere für den Chipkartenleser. Eine aktuelle Geräte- und Programmliste finden Sie auf den Internet-Seiten der Bundesnetzagentur unter Integritätsprüfung von Signaturanwendungssoftware: Jede Software ist korrumpierbar. Wir empfehlen daher dringend, Signaturanwendungssoftware nach deren Installation auf ihre Integrität zu prüfen. Sollten Sie auf einer CD- oder DVD-ROM eine Signaturanwendungssoftware erhalten, ist ein ggf. vorhandenes Verpackungssiegel auf Unversehrtheit zu prüfen. Ist das Siegel gebrochen, dürfen Sie die Software nicht verwenden. Sollte die CD- oder DVD-ROM über kein Siegel verfügen oder Sie die Software downloaden oder in sonstiger Weise erhalten, ist die Signaturanwendungssoftware nach deren Installation sowie in regelmäßigen Abständen online auf ihre Integrität zu prüfen. Die Anbieter der jeweiligen Signaturanwendungssoftware halten hierzu über das Internet Prüfprogramme zum Abruf bereit, über die Sie die Prüfung online durchführen können. Seite IV von X
5 5.2 Einmalpasswort, PIN-Handling und Kartenverwendung Ihr persönliches Einmalpasswort dient beim Vorgang des Zertifikatsdownloads der Authentifizierung Ihrer Person. Das Passwort ist daher nur für Ihre eigene Verwendung bestimmt und muss geheim gehalten werden. Auf der Signaturkarte ( sichere Signaturerstellungseinheit, vgl. Definition 2 Nr. 10 SigG) befinden sich die persönlichen Schlüssel zur Erzeugung elektronischer Signaturen, d.h. Ihrer elektronischen Unterschrift. Ihre Karte ist daher von Ihnen persönlich diebstahlsicher zu verwahren. Sollten Sie Ihre Karte verlieren oder diese Ihnen abhanden kommen, ist umgehend das jeweilige Zertifikat zu sperren. Siehe dazu Kap. 7 Sperrung von Zertifikaten. Ihre Karte wird mit einer 5-stelligen Transport-PIN für die Signaturfunktion ausgeliefert, die beim ersten Zugriff auf den Signaturschlüssel abgefragt wird. Hierbei ist zu prüfen, ob Ihre Karte mit dieser 5-stelligen Transport-PIN geschützt ist, da nur dann sichergestellt werden kann, dass mit dem Signaturschlüssel noch keine Signaturen erzeugt wurden. Sie müssen nach Eingabe Ihrer Transport-PIN selbstständig zwei PINs für die Karte vergeben: 1. Signatur-PIN für Ihren Signaturschlüssel zur Erzeugung einer qualifizierten elektronische Signatur 2. CSA-PIN für Ihren Verschlüsselungs-/Authentisierungsschlüssel Achten Sie bei der Wahl Ihrer Signatur-PIN und Ihrer CSA-PIN darauf, dass diese rein zufällige Zahlenkombinationen darstellen, die nicht in Verbindung mit Ihrem persönlichen Umfeld (Geburtsdaten oder Telefonnummern etc.) stehen und dadurch leicht erraten werden könnten. Vermeiden Sie es ferner, denselben Wert für beide Geheimnisse zu verwenden, da auch dadurch die Gefahr eines Missbrauchs vergrößert wird. Die Mindestlänge der Signatur-PIN und der CSA-PIN beträgt 6 Stellen. Eine Rückkehr zu einer Transport-PIN ist nicht möglich. Halten Sie Ihre Signatur-PIN und Ihre CSA-PIN streng geheim. Besteht der Verdacht, dass sie erraten oder ausgespäht wurden, ändern Sie diese umgehend. Überprüfen Sie, ob die Karte mit Ihren persönlichen Schlüsseln sich ununterbrochen in Ihrem Besitz befunden hat und befindet. In Zweifelsfällen sperren Sie bitte Ihre Zertifikate (siehe hierzu Kap. 7 Sperrung von Zertifikaten ). Überprüfen Sie vor jedem Signieren den Inhalt der Daten, die signiert werden sollen. Verwenden Sie hierzu Software, die sicherstellt, dass sämtliche Daten, die signiert werden sollen, vollständig angezeigt werden. Die Nutzungsmöglichkeit des Signaturschlüssels wird gesperrt, wenn die Signatur-PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wird. Die Möglichkeit zur Nutzung ist dann endgültig gesperrt. Eine Entsperrung ist nicht möglich. Die Karte kann für die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen nicht mehr verwendet werden. Beschädigungen der Signaturkarte oder ein Funktionsversagen der Karte können Hinweise auf eine Verletzung der Geheimhaltung von Schlüssel- oder Passwortdateien sein. In diesen Fällen ist unverzüglich mit dem zuständigen Zertifizierungsdiensteanbieter Kontakt aufzunehmen. Seite V von X
6 5.3 Besondere Sicherheitsvorkehrungen beim Einsatz von Massensignaturkarten Massensignaturkarten können bei einmaliger Eingabe der zugehörigen Identifikationsdaten (PIN) eine Vielzahl elektronischer Signaturen erzeugen. Bei Verwendung von Massensignaturkarten besteht insbesondere die Gefahr, dass Dokumente versehentlich signiert werden. Es sind daher besondere Schutzmaßnahmen und besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit und Integrität der Einsatzumgebung (Hard- und Software) zu beachten (siehe hierzu auch 5.1). Wie viel und welche Dokumente signiert werden, wird ausschließlich durch die Signaturanwendungskomponente (Software) gesteuert. Dafür ist eine besondere, für Massensignaturverfahren geeignete und von einer nach dem Signaturgesetz anerkannten Prüf- und Bestätigungsstelle evaluierte und bestätigte Signaturanwendungskomponente einzusetzen. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen, vor Einsatz von Massensignaturkarten sich mit den Anforderungen an die Einsatzumgebung sowie der Funktionsweise der jeweiligen Signaturanwendungskomponente sorgfältig vertraut zumachen. Vor jeder Eingabe der Identifikationsdaten (PIN) zur Erzeugung einer elektronischen Signatur sind die zu signierenden Dokumente auszuwählen und sorgfältig zu prüfen, damit keine Dokumente unbeabsichtigt signiert werden. Eine mit einer Massensignaturkarte erzeugte Signatur ist von einer Signatur, die mittels einer sicheren Signaturerstellungseinheit, bei der zur Erzeugung von jeweils lediglich einer einzelnen Signatur die Eingabe Ihrer Identifikationsdaten erforderlich ist, nicht zu unterscheiden. Angesichts der erheblich größeren Missbrauchsmöglichkeiten bei Massensignaturkarten sollten diese besonders sorgfältig und sicher verwahrt und vor unberechtigtem Zugriff (physisch) geschützt eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Identifikationsdaten. 6 Prüfung und Archivierung von signierten Dokumenten 6.1 Signaturprüfung Zur Überprüfung signierter Daten benötigen Sie als Empfänger neben einer geeigneten Signaturprüfsoftware den öffentlichen Signaturprüfschlüssel des Signaturschlüsselinhabers. Der Signaturprüfschlüssel ist im Zertifikat des Signaturschlüsselinhabers enthalten, das in der Regel dem signierten Dokument beigefügt ist. Prüfen Sie jedes empfangene, signierte Dokument auf 1. Gültigkeit der Unterschrift (mathematische Signaturprüfung damit können auch Veränderungen an den übermittelten Daten festgestellt werden) 2. Gültigkeit des dazugehörigen Zertifikats (nicht gesperrt oder abgelaufen) Seite VI von X
7 Die Überprüfung der Gültigkeit des dazugehörigen Zertifikats sollte online im Verzeichnisdienst des Zertifizierungsdiensteanbieters durchgeführt werden. S-TRUST empfiehlt eine Verifikation der Gültigkeit des verwendeten Zertifikats sowohl auf den Zeitpunkt der Erstellung der Signatur als auch auf den Empfangszeitpunkt der signierten Daten. Nähere Informationen zum Verzeichnisdienst von S-TRUST finden Sie auf Prüfen Sie ferner, ob das Zertifikat Beschränkungen (vgl. unter Nr. 8) oder sonstige Attribute enthält, die im Zusammenhang mit den signierten Daten von Bedeutung sein könnten. 6.2 Archivierung Elektronische Signaturen basieren auf mathematischen Verfahren, die mit der steigenden Leistungsfähigkeit von Computersystemen mit der Zeit an Sicherheit verlieren. Die mathematischen Verfahren werden daher regelmäßig überprüft und soweit nötig den veränderten Gegebenheiten angepasst. Die Bundesnetzagentur teilt die Anforderungen an die mathematischen Verfahren sowie den Zeitpunkt mit, bis zu dem diese als geeignet gelten. S-TRUST überprüft wie jeder andere qualifizierte Zertifizierungsdiensteanbieter die verwendeten mathematischen Verfahren regelmäßig und passt sie ggf. den neuen Anforderungen an. Ein von S-TRUST ausgestelltes qualifiziertes Zertifikat ist nie länger gültig, als die dafür verwendeten mathematischen Verfahren nach Angaben der Bundesnetzagentur als sicher gelten. Es ist daher erforderlich, Daten, die qualifiziert elektronisch signiert archiviert werden, vor Ablauf der Gültigkeit der eingesetzten mathematischen Verfahren und damit spätestens vor Ablauf der Gültigkeit der Signatur erneut qualifiziert elektronisch zu signieren. Durch die Neusignatur wird verhindert, dass der Sicherheitswert der vorhandenen Signatur durch Zeitablauf geringer wird. Die bereits bestehende elektronische Signatur ist dabei in die erneute Signatur einzuschließen. 7 Sperrung von Zertifikaten Sie können Ihr Zertifikat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sperren. Sperren Sie Ihr Zertifikat unverzüglich, wenn Sie Ihre sichere Signaturerstellungseinheit (Signaturkarte) verloren haben oder Ihnen diese abhanden gekommen ist, der Verdacht besteht, dass Ihre sichere Signaturerstellungseinheit manipuliert wurde oder ein Verdacht auf einen sonstigen Missbrauch vorliegt. Nur durch eine Sperrung lässt sich in solchen Fällen ein (weiterer) Missbrauch verhindern. Ihnen stehen folgende Sperrmöglichkeiten (7 Tage/Woche und 24 Stunden/Tag) zur Verfügung: 1. Online unter 2. Telefonisch unter der Sperrhotline ct./ min aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis 42 ct./ min Seite VII von X
8 Zur Online- oder telefonischen Sperrung eines Zertifikats benötigen Sie folgende Angaben: Vor- und Nachname des Zertifikatsinhabers -Adresse die im Zertifikat verwendet wird Dazugehöriges Sperrpasswort Bei Verlust Ihres Sperrpasswortes kann die Sperrung über die zuständige Registrierungsstelle schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift des Zertifikatsinhabers / Sperrberechtigten; kein Telefax) beauftragt werden. Diese hat sich vor einer Sperrung auf geeignete Weise von der Identität des zur Sperrung Berechtigten zu überzeugen. Wichtige Hinweise: Sollten Angaben für die Vertretungsmacht für Dritte, berufsbezogene oder sonstige Angaben zu Ihrer Person in Ihrem Zertifikat enthalten sein, ist eine Sperrung auch durch den Dritten bzw. die bestätigende Stelle (z.b. Ihre Firma) möglich. Diese erhalten ein vom DSV vorgegebenes, eigenes Sperrpasswort.. Die Onlinesperrmöglichkeit der Internetschnittstelle von S-TRUST wird für die Dauer von vier Stunden gesperrt, wenn das Sperrpasswort dreimal hintereinander falsch eingegeben wird. In einem solchen Fall können Sie die unverzügliche Sperrung des Zertifikats über die telefonische Sperrhotline oder über die zuständige Registrierungsstelle veranlassen. Die Sperrung eines Zertifikats ist irreversibel. Eine rückwirkende Sperrung sowie eine vorübergehende Sperrung sind ausgeschlossen. Befinden sich auf einer sicheren Signaturerstellungseinheit bzw. Signaturkarte mehrere Zertifikate (z.b. Signatur- und Authentifizierungszertifikat) so werden bei Sperrung eines der Zertifikate stets automatisch auch alle weiteren Zertifikate (qualifizierte und sonstige Zertifikate) der jeweiligen sicheren Signaturerstellungseinheit bzw. Signaturkarte gesperrt. 8 Beschränkung der Nutzung des Signaturschlüssels 7 Abs. 1 Nr. 7 Signaturgesetz lässt die Möglichkeit zu, die Nutzung des privaten Signaturschlüssels auf bestimmte Anwendungen nach Art oder Umfang zu beschränken. Es kann sich um monetäre oder sonstige beliebige Beschränkungen handeln. Jeder Zertifikatantragsteller hat die Möglichkeit, Nutzungsbeschränkungen in das qualifizierte Personenzertifikat (nicht in das fortgeschrittene Authentifizierungs- /Verschlüsselungszertifikat) aufnehmen zu lassen. Für den Inhalt der Beschränkung ist der Zertifikatsantragsteller allein verantwortlich; eine inhaltliche Prüfung nimmt der DSV nicht vor. Durch derartige Beschränkungen wird die Einsatzfähigkeit des Zertifikats begrenzt. Achten Sie stets darauf, dass das die Beschränkungen enthaltene Zertifikat den zu signierenden Daten beigefügt und in die elektronische Signatur eingeschlossen ist. 9 Aufnahme eines Pseudonyms an Stelle des Namens in das Zertifikat Anstelle des bürgerlichen Namens kann in ein Zertifikat ein Pseudonym aufgenommen werden. Pseudonyme sind durch die Endung im Zertifikat ":PN" gekennzeichnet. Der DSV ist nach dem Signaturgesetz dazu verpflichtet, die Daten über die Identität eines Signaturschlüssel- Inhabers - auch bei Verwendung eines Pseudonyms - auf Ersuchen an die Seite VIII von X
9 zuständigen Stellen zu übermitteln, soweit dies für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes, des militärischen Abschirmdienstes oder der Finanzbehörden erforderlich ist. Der DSV dokumentiert die Auskünfte. Die ersuchende Behörde hat den Signaturschlüssel-Inhaber über die Übermittlung der Daten zu unterrichten, sobald dadurch die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr beeinträchtigt wird oder wenn das Interesse des Signaturschlüsselinhabers an der Unterrichtung überwiegt. Bitte beachten Sie, dass auch Zertifikate bei denen ein Pseudonym beantragt wurde, Beschränkungen oder sonstige Attribute enthalten können 10 Möglichkeit zur freiwilligen Anbieter-Akkreditierung Das Signaturgesetz bietet Zertifizierungsdiensteanbietern (ZDA) wie S-TRUST die Möglichkeit, sich freiwillig einer aufwendigen Prüfung, z.b. durch TÜV-IT, zu unterziehen. Mit dieser optionalen Prüfung weist der ZDA die Einhaltung zusätzlicher Anforderungen für akkreditierte ZDA nach und erhält nach positivem Prüfergebnis ein Gütezeichen der Bundesnetzagentur. Solche ZDA dürfen sich als akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter bezeichnen und sich im Rechts- und Geschäftsverkehr auf nachgewiesene Sicherheit berufen. Seite IX von X
10 11 Ansprechpartner bei Fragen Primärer Ansprechpartner ist Ihre zuständige Registrierungsstelle, die Ihnen in allen Fragen der Abwicklung von Zertifikatsanträgen zur Seite steht. Bei technischen Fragen zum Download der Zertifikate steht Ihnen die Supporthotline Mo. bis Fr. von 8 bis 20 Uhr unter zur Verfügung. Allgemeine Fragen und Neuigkeiten zu den Produkten von S-TRUST werden auf unter Kontakt beantwortet. Eine besondere Schlichtungsstelle hat die Deutscher Sparkassen Verlag GmbH (DSV) für Zertifizierungsleistungen nicht eingerichtet. Sie können sich jedoch jederzeit an den DSV wenden. Die postalische Adresse lautet: - Vertraulich - Deutscher Sparkassen Verlag GmbH Abteilung KDP2 Am Wallgraben Stuttgart 12 Weiterführende Informationen Folgende Internetseiten stehen Ihnen als Informationsquelle rund um das Thema elektronische Signatur zur Verfügung: Produktinformationen zu Signaturkarten sowie Anwendungen. Zertifikatsmanagement inklusive Onlinesperrannahme für S-TRUST Personenzertifikate. Informationen der zuständigen Behörde über Zertifizierungsdiensteanbieter sowie zugelassene Komponenten für die qualifizierte elektronische Signatur. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie zu den Themen Internetsicherheit, IT-Grundschutz, Zertifizierung/IT-Sicherheitskriterien und Computerviren. Informationen der vom ZDA DSV eingesetzten Prüf- und Bestätigungsstelle. 2 0,99 pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können höhere Kosten anfallen. Seite X von X
Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur
Die digitale Signatur Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Papierwelt: Die eigenhändige Unterschrift Grundsatz : Formfreiheit bei Willenserklärung Schriftform: Ist durch
ELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0
Digitale Signatur ELBA-business 5.7.0 Seite 1 Informationen zur Digitalen Signatur 1.1 Was ist die Digitale Signatur? Der Zweck der digitalen Signatur ist der Ersatz der eigenhändigen Unterschrift. Mit
Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis. Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises
Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises 1 Wozu dient der elektronische Arztausweis? Sichtausweis ersetzt den bisherigen Papierausweis
Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV
Elektronische Signaturen Rechtsrahmen Signaturgesetz (SigG) Signaturverordnung (SigV) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 125 ff. über die Formen von Rechtsgeschäften Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), 3a
Anleitung zur Installation und Freischaltung der Signaturlösung S-Trust für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
Anleitung zur Installation und Freischaltung der Signaturlösung S-Trust für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg Bitte lesen Sie sich diese Anleitung durch, bevor Sie mit der Installation
10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung)
Version 2.0 Mentana- Claimsoft GmbH Seite 2 10 W-Fragen im Umgang mit 1. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 2. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 3. Warum muss
Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail
S Sparkasse der Stadt Iserlohn Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail Informationen zur Sicheren E-Mail erhalten Sie bei Ihrem Berater, oder bei den Mitarbeiter aus dem Team ElectronicBanking unter der
Inhalt... 1 Einleitung... 1 Systemanforderungen... 1 Software Download... 1 Prüfdokumentation... 4 Probleme... 5 Hintergrund... 5
Inhalt Inhalt... 1 Einleitung... 1 Systemanforderungen... 1 Software Download... 1 Prüfdokumentation... 4 Probleme... 5 Hintergrund... 5 Dieses Dokument gibt ist eine Anleitung zur sicheren und einfachen
Benutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.
Benutzerhandbuch Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. 1 Startseite Wenn Sie die Anwendung starten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen 1) Sie können eine Datei für
Die elektronische Signatur. Anleitung
Die elektronische Signatur Anleitung Online-Banking mit der VR-BankCard FinTS Wie Sie die elektronische Signaturkarte im Online- Banking verwenden, lesen Sie ausführlich in diesem Dokument. Inhalt 1. Zum
Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig?
ZERTIFIKAT UND SIGNATUR Als Besitzer eines Zertifikates können Sie Ihre Identität gegenüber anderen Leuten, mit denen Sie über das Web kommunizieren, bestätigen, E-Mail-Nachrichten signieren oder verschlüsseln
Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03188.SE.06.2007. Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer
Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03188.SE.06.2007 Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen
Einrichtung Ihrer PIN für die Online-Filiale mit mobiletan
Einrichtung Ihrer PIN für die Online-Filiale mit mobiletan Starten Sie Ihren Internet-Browser und rufen Sie anschließend unsere Internetseite www.volksbank-magdeburg.de auf. Klicken Sie dann rechts oben
Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet.
Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet. Signaturkarten von S-Trust. Signatur, Version.0 Signatur, Version.0 S - t r u s t Z e r t i f i z i e r u n g s d i e n s t l e i s t u n g e n d e
2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften
1. Digital signierte Rechnungen Nach 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994 gilt eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung nur dann als Rechnung im Sinne des 11 UStG 1994, wenn die Echtheit der
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D2:
Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails (Kerstin Ehrhardt) München 02.05.2007 1 1 Nutzung Sicherer E-Mail...
Sichere E-Mails. Kundeninformation zur Verschlüsselung von E-Mails in der L-Bank
Sichere E-Mails Kundeninformation zur Verschlüsselung von E-Mails in der L-Bank Version: 2.1 Stand: 18.07.2014 Inhaltsverzeichnis II Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Überblick... 1 1.2 Allgemeine
Sicherheitslösung SMS-Code
Sicherheitslösung SMS-Code Mit dieser Anleitung helfen wir Ihnen, den Einstieg ins e-banking mit dem neuen Verfahren SMS-Code mittels Telefon zu erleichtern. Inhalt Login mit SMS-Code... 1 1. Sie sind
ALF-BanCo - Chipkarte einrichten in 3 Schritten
ALF-BanCo - Chipkarte einrichten in 3 Schritten 1. Schritt: Installation ALF-BanCo und Chipkartenleser Installieren Sie zunächst die aktuellste Version von ALF-BanCo Stecken Sie das Chipkartenlesegerät
Zur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt:
K U R Z A N L E I T U N G D A S R Z L WE B - P O R T A L D E R R Z L N E W S L E T T E R ( I N F O - M A I L ) RZL Software GmbH Riedauer Straße 15 4910 Ried im Innkreis Version: 11. Juni 2012 / mw Bitte
Sicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva
Sicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva Was ist Secure E-Mail? Mit Secure E-Mail der Suva erhalten unsere Kunden und Geschäftspartner die Möglichkeit, vertrauliche Informationen sicher per E-Mail
Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D7:
Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails (Kerstin Ehrhardt) München 02.05.2007 1 1 Nutzung Sicherer E-Mail...
Kapitel I: Registrierung im Portal
Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,
s-sparkasse Verlassen Sie sich darauf: giropay ist sicher. Sparkassen-Finanzgruppe
s-sparkasse Verlassen Sie sich darauf: giropay ist sicher. Sparkassen-Finanzgruppe Mit Sicherheit: giropay. Online-Bezahlverfahren müssen einfach, schnell und sicher sein. Und genau diese Kriterien erfüllt
Sicherheitszertifikat überprüfen. 128-Bit-Verschlüsselung. Passwort und PIN-Code für den Kartenleser. Schutz vor Manipulationen
Verbindung zur Bank Rufen Sie für die E-Banking-Loginseite ausschliesslich über unsere Webseite http://www.zugerkb.ch oder via Direktlink https://wwwsec.ebanking.zugerkb.ch auf. Sollten Sie per E-Mail
Allgemeine Erläuterungen zu
en zu persönliche Zertifikate Wurzelzertifikate Zertifikatssperrliste/Widerrufsliste (CRL) Public Key Infrastructure (PKI) Signierung und Verschlüsselung mit S/MIME 1. zum Thema Zertifikate Zertifikate
Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare
Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist
Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.
1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem
Kurzanleitung zur Registrierung mit einer zugelassenen fortgeschrittenen
Kurzanleitung zur Registrierung mit einer zugelassenen fortgeschrittenen Signatur an der e-vergabe 5.0 Version 121127 Datei: e5_registrierung_fort_signatur_121127.doc Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Starten
Mail-Signierung und Verschlüsselung
Mail-Signierung und Verschlüsselung ab Release-Version 2013.02, ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Feature! Elektronische Post ist aus unserem privaten und beruflichen Leben nicht mehr wegzudenken.
Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net
Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net Digitale Signatur der PDF-Rechnungen Hier finden Sie eine Anleitung, wie beim erstmaligen Öffnen von digital signierten PDF- Rechnungen, die mit ProSaldo.net
Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
Digitale Signaturen. im Kontext der Biometrie. Thomas Kollbach kollbach@informatik.hu-berlin.de
Digitale Signaturen im Kontext der Biometrie Thomas Kollbach kollbach@informatik.hu-berlin.de 2005 Veröffentlicht (mit Ausnahme der Bilder) unter einer Creative Commons Lizenz Details siehe http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/
Sichere E-Mail Kommunikation mit Ihrer Sparkasse
Ein zentrales Anliegen der Sparkasse Rottal-Inn ist die Sicherheit der Bankgeschäfte unserer Kunden. Vor dem Hintergrund zunehmender Wirtschaftskriminalität im Internet und aktueller Anforderungen des
Sichere E-Mail Kommunikation mit Ihrer Sparkasse
Ein zentrales Anliegen der Sparkasse Freyung-Grafenau ist die Sicherheit der Bankgeschäfte unserer Kunden. Vor dem Hintergrund zunehmender Wirtschaftskriminalität im Internet und aktueller Anforderungen
Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline
elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung
Profilwechsel Sicherheitsdatei (alt) nach Sicherheitsdatei (neu)
ACHTUNG: Sollte die Umstellung entsprechend dieser Anleitung nicht erfolgreich sein und/oder treten während oder nach der Umstellung Probleme auf, setzen Sie sich bitte mit dem Hersteller des Programms
Import des persönlichen Zertifikats in Outlook 2003
Import des persönlichen Zertifikats in Outlook 2003 1. Installation des persönlichen Zertifikats 1.1 Voraussetzungen Damit Sie das persönliche Zertifikat auf Ihren PC installieren können, benötigen Sie:
Serviceanweisung Austausch Globalsign Ausstellerzertifikate
Serviceanweisung Austausch Globalsign Ausstellerzertifikate Version: Stand: 1.0 03.03.2014 Leipziger Straße 110, 04425 Taucha Tel.: +49 34298 4878-10 Fax.: +49 34298 4878-11 Internet: www.procilon.de E-Mail:
Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.
Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen
PeDaS Personal Data Safe. - Bedienungsanleitung -
PeDaS Personal Data Safe - Bedienungsanleitung - PeDaS Bedienungsanleitung v1.0 1/12 OWITA GmbH 2008 1 Initialisierung einer neuen SmartCard Starten Sie die PeDaS-Anwendung, nachdem Sie eine neue noch
Mediumwechsel - VR-NetWorld Software
Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-BankCard mit HBCI wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-BankCard gegen eine neue
Schützen Sie sich vor Datenkriminalität mit der sicheren E-Mail.
Sichere E-Mail-Kommunikation mit Ihrer Sparkasse Minden-Lübbecke. Schützen Sie sich vor Datenkriminalität mit der sicheren E-Mail. 1 Gründe für den Versand von sicheren E-Mails Viele Internetnutzer verwenden
Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung
Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung Christoph Weinandt, Darmstadt Vorbemerkung Diese Anleitung beschreibt die Einrichtung des AddOn s Enigmail für den Mailclient Thunderbird. Diese Anleitung gilt
Fragen und Antworten zu Secure E-Mail
Fragen und Antworten zu Secure E-Mail Inhalt Secure E-Mail Sinn und Zweck Was ist Secure E-Mail? Warum führt die Suva Secure E-Mail ein? Welche E-Mails sollten verschlüsselt gesendet werden? Wie grenzt
Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf. Inhalt 1. Die Signaturen auf den PDF-Dokumenten des Landesbetrieb Staßenwesen Brandenburg werden als ungültig ausgewiesen oder mit Gültigkeit
Stand 10.2011 vr bank Südthüringen eg 1 von 10. Smart TAN plus Umstellungsanleitung VR-NetWorld Software
Stand 10.2011 vr bank Südthüringen eg 1 von 10 Smart TAN plus Umstellungsanleitung VR-NetWorld Software INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung 3 2. Allgemeine Informationen 4 3. Schritt 1 die Anmeldung des Generators
DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH
Nachtrag Nr. 5 zur Sicherheitsbestätigung T-Systems.03250.SW.08.2012 DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH Bestätigung der Eignung und praktischen Umsetzung eines Sicherheitskonzepts gemäß 15 Abs.
Anti-Botnet-Beratungszentrum. Windows XP in fünf Schritten absichern
Windows XP in fünf Schritten absichern Inhalt: 1. Firewall Aktivierung 2. Anwendung eines Anti-Virus Scanner 3. Aktivierung der automatischen Updates 4. Erstellen eines Backup 5. Setzen von sicheren Passwörtern
Mediumwechsel - VR-NetWorld Software
Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue
- Zweimal Wöchentlich - Windows Update ausführen - Live Update im Norton Antivirusprogramm ausführen
walker radio tv + pc GmbH Flüelerstr. 42 6460 Altdorf Tel 041 870 55 77 Fax 041 870 55 83 E-Mail info@walkerpc.ch Wichtige Informationen Hier erhalten sie einige wichtige Informationen wie sie ihren Computer
Das Kundenportal der Zimmermann-Gruppe
Das Kundenportal der Zimmermann-Gruppe Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie sich für das Kundenportal der Zimmermann-Gruppe entschieden haben. Mit dem Kundenportal der Zimmermann-Gruppe
GeoPilot (Android) die App
GeoPilot (Android) die App Mit der neuen Rademacher GeoPilot App machen Sie Ihr Android Smartphone zum Sensor und steuern beliebige Szenen über den HomePilot. Die App beinhaltet zwei Funktionen, zum einen
Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach
Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach 1. Einleitung Die Web-Anwendung CryptShare ermöglicht den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte
Anleitung zur Kontrolle der qualifizierten elektronischen Signatur mit Hilfe des Adobe Readers Version 8.0
Anleitung zur Kontrolle der qualifizierten elektronischen Signatur mit Hilfe des Adobe Readers Version 8.0 Zusammenfassung Gemäß 14 Abs. 3 UStG müssen elektronisch übermittelte Rechnungen mit so genannten
Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen
Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen 14.12.2010 1 Inhalt 1 Zweck und Einordnung 3 2 Arten und Bedeutung der elektronischen Signatur 4 2.1 Grundsatz 4 2.1.1 Einfache elektronische Signatur
Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh
Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung
multisign Signatur-Prüfwerkzeug Handbuch Security Networks AG Stand: 24.06.05
multisign Signatur-Prüfwerkzeug Handbuch Security Networks AG multisign Signatur Prüfwerkzeug Benutzerhandbuch 1 1 Einleitung Die multisign-produktfamilie ermöglicht die automatische Erstellung qualifizierter
Anleitung zur Nutzung der Signaturkarte im InternetBanking und InternetBrokerage
Anleitung zur Nutzung der Signaturkarte im InternetBanking und InternetBrokerage Die Entwicklungen im Online-Banking gehen rasant voran. Ab sofort ist der Einsatz der neuen Generation von VR-BankCards
Sicherer Mailversand des Referats Automatisiertes Auskunftsverfahren (IS14 der Bundesnetzagentur)
Sicherer Mailversand des Referats Automatisiertes Auskunftsverfahren (IS14 der Bundesnetzagentur) - Nutzungshinweis für den Sicheren E-Mail- Versand mit dem Webmail Portal Inhalt I. Einleitung II. III.
Verwendung des IDS Backup Systems unter Windows 2000
Verwendung des IDS Backup Systems unter Windows 2000 1. Download der Software Netbackup2000 Unter der Adresse http://www.ids-mannheim.de/zdv/lokal/dienste/backup finden Sie die Software Netbackup2000.
SecureMail@docsellent. sicherer Dokumentenaustausch - vertraulich, überprüfbar und gesetzeskonform
SecureMail@docsellent sicherer Dokumentenaustausch - vertraulich, überprüfbar und gesetzeskonform Was ist SecureMail@docsellent? Die klassische E-Mail hat die Sicherheit einer offenen Postkarte und eignet
E-Mail-Verschlüsselung mit S/MIME
E-Mail-Verschlüsselung mit S/MIME 17. November 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Zertifikat erstellen 1 2 Zertifikat speichern 4 3 Zertifikat in Thunderbird importieren 6 4 Verschlüsselte Mail senden 8 5 Verschlüsselte
Neue Kennwortfunktionalität. Kurzanleitung. 2012 GM Academy. v1.0
Neue Kennwortfunktionalität Kurzanleitung 2012 GM Academy v1.0 Neue Kennwortfunktionalität Diese Kurzanleitung soll erläutern, wie die neue Kennwort Regelung funktionieren wird. Die GM Academy führt eine
Bevor Sie mit dem Wechsel Ihres Sicherheitsmediums beginnen können, sollten Sie die folgenden Punkte beachten oder überprüfen
ACHTUNG: Diese Anleitung gilt ausschließlich für Versionen ab 4.00!! Der Empfehlung der Bundesnetzagentur und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) folgend, schalten die Volksbanken
Installationsanleitung für S-TRUST Wurzelzertifikate
Installationsanleitung für S-TRUST Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Installation von S-TRUST n...4 2.1 Installation in Microsoft Internet Explorer Version 6.0... 4 2.2 Installation in Mozilla Firefox
Hinweise zur Inbetriebnahme der FMH-HPC auf Windows 7
7 Version 1.3,v0.20, 21.06.2013 Wollen Sie die FMH-HPC mit Standard-Applikationen wie zum Beispiel Login zu myfmh, E-Mails und Dokumente signieren, usw. verwenden, müssen Sie Ihren Windows PC entsprechend
Die qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur Teilnehmerunterrichtung gemäß Signaturgesetz (SigG) und Signaturverordnung (SigV) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem gesteigerten Aufkommen der elektronischen
Einrichten eines Postfachs mit Outlook Express / Outlook bis Version 2000
Folgende Anleitung beschreibt, wie Sie ein bestehendes Postfach in Outlook Express, bzw. Microsoft Outlook bis Version 2000 einrichten können. 1. Öffnen Sie im Menü die Punkte Extras und anschließend Konten
Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.
Leitfaden zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. 0 Inhalt 1 INTERNETADRESSE DER AUSSCHREIBUNGSPLATTFORM...2 2 REGISTRIERUNG...3 3 DIGITALE
VR-NetWorld Software - Wechseldatenträger
VR-NetWorld Software - Wechseldatenträger Titel 2 Anleitung für den Wechsel des Sicherheitsprofils RDH-2 RDH10 Wechseldatenträger/ Diskette ACHTUNG: Diese Anleitung gilt ausschließlich für Versionen ab
Signieren mit dem AnA für Bieter
Signieren mit dem AnA für Bieter Version 5.7 12.06.2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 SIGNIEREN IM ANA... 4 2 PDF-DOKUMENT AUSWÄHLEN... 5 3 SPEICHERORT AUSWÄHLEN... 8 4 SIGNATURFELD NICHT VORHANDEN... 11
Kundenleitfaden zur Sicheren E-Mail per WebMail
Allgemeines Die E-Mail gehört heute für nahezu jeden von uns zu einem häufig verwendeten digitalen Kommunikationsmittel. Trotz des täglichen Gebrauchs tritt das Thema Sicherheit bei der Übermittlung von
Kurzanleitung zum Einrichten des fmail Outlook 2007 - Addin
Kurzanleitung zum Einrichten des fmail Outlook 2007 - Addin Um sicher und bequem Nachrichten mit Outlook zu verwalten, muss der E-Mail Client passend zu unseren E-Mail Einstellungen konfiguriert sein.
Elektronische Signaturen in der Schweiz. The Business Designers The Technology Designers
Elektronische Signaturen in der Schweiz Inhalt A. Einführung B. Formen der elektronischen Signatur C. Rechtswirkung elektronischer Signaturen D. Anerkennung ausländischer Zertifikate E. Zusammenfassung
Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7
Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7 Diese Verbindung muss einmalig eingerichtet werden und wird benötigt, um den Zugriff vom privaten Rechner oder der Workstation im Home Office über
Www.Rechnung-Online.org ist ein Produkt von TechLine IT-Service (www.techline.de)
Seite 1 Www.Rechnung-Online.org ist ein Produkt von TechLine IT-Service (www.techline.de) Was ist sigmail.de? Sigmail ist der E-Mail-Server auf www. signaturportal.de. Eine E-Mail Adresse auf signaturportal.de
Nach der Einrichtung einer Benutzerkennung auf dem IW Medien Messenger werden dem Geschäftspartner automatisch zwei Informationsmails zugestellt.
1 Systembeschreibung Der IW Medien Messenger ist eine zentrale Serverlösung für den vertraulichen E-Mail- Austausch mit Geschäftspartnern, die über keine eigene Verschlüsselungs-Software verfügen. Anstatt
(Text von Bedeutung für den EWR)
9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener
Sparkasse Vogtland. Secure E-Mail Datensicherheit im Internet. Kundenleitfaden. Sparkasse Vogtland. Kundeninformation Secure E-Mail 1
Secure E-Mail Datensicherheit im Internet Sparkasse Kundenleitfaden Sparkasse Kundeninformation Secure E-Mail 1 Willkommen bei Secure E-Mail In unserem elektronischen Zeitalter ersetzen E-Mails zunehmend
Dokumentation: Selbstregistrierung
Dokumentation: Selbstregistrierung Prozess: Kunden - Selbstregistrierung/ Passwort vergessen Version 1.1 Autor: SM (Stand Okt.2014) Inhaltsverzeichnis Zugang zum Demando Ticketsystem... 2 Neukunden-Registrierung
Sparkasse Gießen. Seite 1 von 11. 1 Götz Schartner, 8com GmbH,,,Sicherheit im Internet.
Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität. Selbst modernste Sicherheitstechnologie bietet dagegen oft keinen ausreichenden Schutz, denn
Einrichtung eines Zugangs mit einer HBCI-Chipkarte bei der Commerzbank
Einrichtung eines Zugangs mit einer HBCI-Chipkarte bei der Commerzbank Schritt 1: Rufen Sie in Bank X den Menüpunkt Ablage/Neue Kontenmappe auf. Es erscheint dieser Dialog: Es erscheint folgender Dialog,
Anwendungsbeispiele Sign Live! Secure Mail Gateway
Anwendungsbeispiele Sign Live! Secure Mail Gateway Kritik, Kommentare & Korrekturen Wir sind ständig bemüht, unsere Dokumentation zu optimieren und Ihren Bedürfnissen anzupassen. Ihre Anregungen sind uns
Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015
Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015 Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Vertrauliche Informationen dürfen von und zur
Vortrag. Elektronische Rechnungslegung
Vortrag 29. November 2007 ecomm Berlin Dag Klimas Ihr Vortragender Jahrgang 1961 Werdegang Ausbildung Bankkaufmann Weiterbildung Bankfachwirt Ausbildereignung Kommunikationstrainer und Berater... Basisinformationen
Der Weg zu Ihrem Online-Konto mit PIN/TAN
Der Weg zu Ihrem Online-Konto mit PIN/TAN Allgemeines zur Kontensicherheit/Sicherheitshinweis Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Sparkasse keine vertraulichen Daten (z.b. PIN und/oder TAN) per
Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug)
Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug) 1. Abschnitt Gegenstand und Begriffsbestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt den rechtlichen
Sicherheit in der E-Mail-Kommunikation.
Sicherheit in der E-Mail-Kommunikation. Kundeninformation zum E-Mail Zertifikat von S-TRUST Neue Möglichkeiten der sicheren und vertraulichen E-MailKommunikation. S - t r u s t Z e r t i f i z i e r u
Online Schulung Anmerkungen zur Durchführung
Online Schulung Anmerkungen zur Durchführung 1.0 Einleitung Vielen Dank, dass Sie sich für die Online Schulung von SoloProtect entschieden haben. Nachfolgend finden Sie Informationen für Identicomnutzer
Import des persönlichen Zertifikats in Outlook2007
Import des persönlichen Zertifikats in Outlook2007 1. Installation des persönlichen Zertifikats 1.1 Voraussetzungen Damit Sie das persönliche Zertifikat auf Ihren PC installieren können, benötigen Sie:
Stand Juli 2015 Seite 2
1. Einführung Die E-Mail ist heute sowohl im privaten als auch geschäftlichen Alltag eines der am häufigsten verwendeten technischen Kommunikationsmittel. Trotz des täglichen Gebrauchs hat das Thema "Sichere
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
Bitte beachten Sie bei der Umstellung von FTAM auf EBICS die folgenden Punkte: Gültige FTAM-Freischaltung bei der Sparkasse ist vorhanden Elektronische Unterschrift (EU) mit Schlüsseltyp A004 (1024 Bit)
Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks. im Antragsjahr 2015
Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des im Antragsjahr 2015 2 Bitte lesen Sie dieses Hinweisblatt aufmerksam und bis zum Ende durch! 1. Grundsätzliches Während in den Vorjahren die Stellung eines
Den Durchblick haben. VOLKSBANK BAD MÜNDER eg. Online aber sicher: Unsere Produkt- und Sicherheitshotline hilft und informiert
Den Durchblick haben Online aber sicher: Unsere Produkt- und Sicherheitshotline hilft und informiert VOLKSBANK BAD MÜNDER eg www.vbbadmuender.de...meine Bank! Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.
Secure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden -
Secure Mail der Sparkasse - Kundenleitfaden - Nutzung des Webmail Interface Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität. Selbst modernste