Brandschutz aus Sicht der Feuerwehr!

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1 Brandschutz aus Sicht der Feuerwehr!

2 Übersicht Brandschutz fängt zuhause an Einsätze Wie kann man sich schützen Verhalten im Brandfall Leistungsfähigkeit der Feuerwehr

3 Brandschutz fängt zuhause an Früher waren es die Turmund Nachtwächter, die die Bürger gut schlafen ließen. Sofort schlugen sie Alarm, wenn Rauch und Flammen sichtbar wurden.

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5 Brandlehre Naturwissenschaftliche Grundlagen

6 Grundlagen des Brennens Wärme Rauch Brandherd Was passiert, wenn es brennt? Brennbarer Stoff Zündenergie Sauerstoff

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8 Vorbedingungen einer Verbrennung Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: stoffliche: brennbarer Stoff Sauerstoff Richtiges Mengenverhältnis energetische: Zündtemperatur Katalysator (nicht unbedingt erforderlich)

9 Erscheinungsformen Je nach Aggregatzustand brennen Stoffe in unterschiedlichen Erscheinungsformen gasförmige Stoffe flüssige Stoffe feste Stoff nur mit Flamme nur mit Flamme mit Flamme und/oder Glut

10 Glutfarben Glut ist ein erwärmter fester Stoff, von dem sichtbare Wärmestrahlung ausgeht. Glutfarben stellen sich wie folgt dar: 400 C Grauglut 525 C Dunkelrotglut 700 C Rotglut 1100 C Gelbglut 1500 C blendende Weißglut

11 Oberfläche zur Masse

12 Verbrennungsgeschwindigkeit ist abhängig von: - Verhältnis Oberfläche zu Masse - Sauerstoffgehalt der Umgebung - Wärmezustand des brennbaren Stoffes - Feuchtigkeitsgehalt - Anwesenheit von Katalysatoren

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14 Zigarette wird in flüssigen Sauerstoff getaucht

15 Mengenverhältnis Bei stöchiometrischen Mengenverhältnissen ergeben sich: Höchste Reaktionsgeschwindigkeiten Größte Verbrennungswärme Höchste Brandtemperaturen Größte Druckwirkungen

16 Explosion Eine Explosion ist eine außerordentlich schnell verlaufende Oxidationsreaktion unter starker Wärmeund Druckentwicklung. Je nach Geschwindigkeit der Reaktion wird zwischen Verpuffung Deflagration Detonation unterschieden.

17 Explosion: Druck, Geschwindigkeit Druck Expansionsgeschwin digkeit Verpuffung bis 1 bar 0,1 bis 1 m/s Deflagration bis 10 bar 1 bis 1000 m/s Detonation bis 100 bar u. mehr ab 1000 m/s

18 Explosion

19 Brandschutz aus Sicht der Feuerwehr

20 Kritischer Wohnungsbrand Zimmerbrand in mehrgeschossigem Wohnhaus Brand im 2. OG Treppenraum verraucht Personenrettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr Zeit???????

21 Kritischer Wohnungsbrand

22 Kritischer Wohnungsbrand

23 Kritischer Wohnungsbrand

24 Kritischer Wohnungsbrand

25 Kritischer Wohnungsbrand

26 Kritischer Wohnungsbrand Rauchwarnmelder vorhanden geringer Schaden Rauchwarnmelder nicht vorhanden großer Schaden

27 ORBIT- Studie Branddirektion Erträglichkeitsgrenze bei 13 Minuten Reanimationsgrenze bei 17 Minuten Flash- over nach Minuten 27

28 Schutzziel nach HBKG Branddirektion 28

29 Zeitablauf Frühzeitige Alarmierung sichert Rettung durch Feuerwehr Frühzeitige Alarmierung sichert Eigenrettung

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31 Zeitablauf der Brandbekämpfung Alarmierung Anfahrt Eintreffen an der Einsatzstelle der ersten Einheit?????? Erkundung/Nachalarmierung Fremdrettung Brandbekämpfung Eintreffen der nächsten Einsatzkräfte!!!!!!!!!

32 Wie kann man sich schützen?

33 Wie kann man sich schützen? Feuerlöscher Rauchwarnmelder Feuerlöschdecke? Feuerlöschspray Türverriegelung mit Panik- oder Drehknaufschloß Fenstersicherungen und elektr. Rollladen

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39 Dunstabzughaube

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42 CO Warnmelder

43 Rauchwarnmelder Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

44 ...hier kommt die Maus...

45 Verhalten im Brandfall: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt! Warnen Sie alle Mitbewohner und verlassen Sie umgehend mit ihnen die Wohnung Löschen Sie den Brand nur dann selbst, wenn Sie sicher sind, dass Sie es schaffen. Schließen Sie die Tür hinter sich, um eine Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern! Helfen Sie älteren oder kranken Menschen und Kindern!

46 Verhalten im Brandfall: Öffnen Sie keine Türen, die warm oder heiß sind (dahinter könnte das Feuer lauern)! Benutzen Sie keine Aufzüge! Wenn der Weg nach draußen verqualmt ist, gehen Sie in ein rauchfreies Zimmer und machen Sie sich dort am Fenster bemerkbar! (Türritzen mit Tüchern abdichten!) Alarmieren Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr: - Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert? - Wie viele Menschen sind betroffen, verletzt oder gefährdet? - Warten ob die Feuerwehr noch Fragen hat!

47 Bereiten Sie sich auf den Ernstfall vor: Besprechen Sie mit Ihren Mitbewohnern (Kinder!) die möglichen Fluchtwege und üben Sie diese im Dunkeln immer wieder ein. Prägen Sie sich Ihren Fluchtweg ein - die optimale Orientierung kann im Notfall ausschlaggebend sein! Halten Sie Taschenlampen griffbereit! Informieren Sie sich über den Standort und die Handhabung Ihres Feuerlöschers / Feuerlöschdecke. Alle Heiz-, Koch- und Wärmegeräte für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe sowie alle Elektrogeräte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

48 Leistungsfähigkeit der Feuerwehr

49 2. Rettungsweg mit Leitern der Feuerwehr

50 Rettungsgeräte der Feuerwehr Hubrettungsfahrzeuge Rettungshöhe maximal 23m

51 1,90 m 3,40 m 7,00 m 12,20 m Ingenieur-Akademie Hessen Gustav-Stresemann-Ring Wiesbaden Tel: (0611) Fax: (0611) info@ingah.de Rettungsgeräte der Feuerwehr Anstellwinkel Klappleiter 3,00 m zweiteilige Steckleiter 4,60 m vierteilige Steckleiter 8,40 m dreiteilige Schiebleiter 14,00 m Hakenleiter 4,40 m

52 2. Rettungsweg mit Leitern der Feuerwehr Häufige Behinderung der Feuerwehr im Brandfall durch: über die öffentliche Verkehrsfläche nicht erreichbare Flächen der Feuerwehr auf dem Grundstück nicht ausreichend bemessene Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Verkehrsraum nachträglich installierte Objekte im öffentlichen Verkehrsraum unzureichend befestigte oder gekennzeichnete Flächen für die Feuerwehr schlecht auffindbare oder erschwert erreichbare Einsatzstellen Oberleitungen, Bäume, Straßenbeleuchtung

53 2. Rettungsweg mit Leitern der Feuerwehr

54 Leistungsfähigkeit der Feuerwehr

55 ...zum Nachdenken Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. (Auszug aus der Bauordnung)

56 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Die Hessische Bauordnung -- praktisch -- Seminar und Erläuterung zur novellierten H B O

57 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 2 Als sich 1999 der politische Wille äußerte, die Bayrische Bauordnung in der damaligen Fassung zu übernehmen, war Architekten und Ingenieuren bewußt, daß Planung und Kontrolle der Bauten stark reduziert und das Schadenrisiko stark angehoben wird. Jeder zweite Arbeitsplatz würde verloren gehen, die Haftpflichtversicherungen sich stark verteuern. Nach umfangreicher Debatte wurde die damals neu entwickelte Musterbauordnung 2001 / 2002 übernommen, die heute nahezu allen Landesbauordnungen Grundlage wurde, auch der neuen BayBO. Nach mehreren Anpassungen im Detail, auch Rauchwarnmelder, und an europäisches Handelsrecht wurde die HBO am wieder novelliert und tritt in den nächsten 4 Wochen in Kraft. Insbesondere Landesfeuerwehrverband und Ingenieurkammer, die zusammen auch Kollegen im Brandschutz ausbilden, haben sich in die Diskussion eingebracht. Die Numerierung wird vollständig N E U, kein Zugeständnis an leichte Auffindbarkeit und stark umstritten, die Grunddefinitionen und Schutzziele, die Verfahren wurden erhalten und von Ausnehmen und engen Grenzen befreit. Verschiedene Sonderbauten wurden neu definiert wobei Vorsicht geboten ist, die neu geschaffenen Möglichkeiten nicht zu überdehnen: nicht jedes Wohnhaus mit älteren oder behinderten Mitmenschen soll zum Sonderbau Heim gemacht werden, nicht jedes Haus mit 5 l Spiritus ist eine erhöhte Brandgefahr. Die einheitliche Zusammenfassung zu Kindertageseinrichtungen mit unter Dreijährigen und über Dreijährigen birgt dagegen Risiken wegen erschwerter Rettung kleiner, nicht lauffähiger Mitmenschen, die sorgfältig abgearbeitet werden müssen. Für die Älteren wurde der Anbau von Aufzügen in der Abstandsfläche ( 6) mit privilegiert. Wie Autos abstellen, Schuppen bauen, Holz lagern jetzt neu : Aufzüge anbauen! Leider wurde die Wohnraum und Büro abschließende Tür zum Treppenraum nicht vollwandig, sondern ist weiterhin nur als dichtschließende, selbstschließende Tür als ausreichend angesehen, obwohl schwere Brände mit Toten auch in unserem Land die Schwächen der Normal - Glasfelder in schwachen Holzflächen aufgezeigt haben. Hier sind verantwortliche Planer und Bauherren gefragt, nicht nur Mindeststandard zu bauen oder zu belassen. Der Treppenraum ist der wichtigste Weg zur Selbstrettung, die Brand haltende Tür der wesentliche Zeitgewinn für die Rettung über Feuerwehr Leitern. Auch im Bestand sind ohne viel Aufwand Lösungen möglich! Wir Autoren - nur gemeinsam sind wir stark Eine Bauordnung wächst. Die Begleitung eines so wichtigen Gesetzes geschieht in der Ingenieurkammer in den Fachgruppen BAU, Brandschutz und Vermessung, Expertenausschuß HBO, in Kontakten zu Bundesingenieurkammer, ARGEBAU, Verbänden, vielen persönlichen Kontakten. In aufwendiger ehrenamtlicher Tätigkeit gemeinsam in der Absicht, gutes Handwerkszeug zu bekommen, seinen Beruf besser, vielleicht leichter, hoffentlich sicherer ausüben zu können. Unsere gute Zusammenarbeit mit den Feuerwehren, auch unser Einsatzdienst als Fachberater Statik half, gegenseitige Informationen und Erfahrungen auszutauschen.

58 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 3 Ein Bauwerk muß mängelfrei sein im kalten Gebrauch wie im heißen Katastrophenfall. Das schulden wir Auftraggebern und der Allgemeinheit! Eine Bauordnung ist ein Sicherheitsgesetz. Und ein Friedensinstrument ein Beitrag zum guten nachbarlichen Miteinander. Wir konnten etliches einbringen, auch die Präzisierung der Rauchwarnmelder, neu ist die Rauchmelderpflicht ÜBERALL wo geschlagen wird. Wir wünschen, daß nach Beratungen ein gutes Gesetz gelungen ist, das eine gute praktische Bewährung erfährt. Die Kenntnis der Erläuterungen und Besuch eines HBO Seminars ersetzen nicht die gründliche Lektüre des Gesetzes und der Erläuterungen der Handlungsempfehlung, der HE-HBO. W a r u m H B O p r a k t i s c h??? Warum vom Bauingenieur und nicht vom Juristen??? Es ist beides erforderlich, die Vorlage und Erläuterung der Bauordnung durch Juristen (rechtliche Sicherheit) und der Bezug zur Umsetzung (Anwendung). Die Sprache der Gesetze erschwert uns Ingenieuren den Zugang. Viele lassen Gesetze deshalb links oder rechts liegen. Das ist falsch : die Bundesrepublik ist ein demokratischer Rechtsstaat, alles, was zu regeln ist, muß durch Gesetze geregelt werden. Die Beziehung der Menschen untereinander regelt Zivilrecht (BGB, HGB, VOB u.a.), das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regeln Verwaltungsrecht und Strafrecht. Heute sichert das geschriebene Recht jedem Bürger ein gleiches Maß an Rechten zu - die Rechtswirklichkeit, hinkt manchmal hinterher. Nicht jeder kann sein Recht durchsetzen. Bei alledem ist aber ein wesentlicher Fortschritt erkennbar und wir alle können und müssen daran arbeiten, daß dem Recht Geltung verschafft wird, auch dem Baurecht. Baurecht als Pflichtaufgabe des Staates Das Baurecht ist kein freiwilliges Recht, das der Landtag beschließen könnte oder nicht, es ist zwingender Bestandteil unserer Rechts- und Lebensordnung : Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 : Hess. Verfassung Art. 3 heißt : Und in Artikel 2 Absatz 2 : Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Leben und Gesundheit, Ehre und Würde des Menschen sind unantastbar. Niemand kann zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung gezwungen werden, wenn nicht ein Gesetz oder eine auf Gesetz beruhende Bestimmung es verlangt oder zuläßt. Deshalb ist es eine Pflichtaufgabe des Staates, unseres Landes Hessen, eine Polizei vorzuhalten und ein Polizeigesetz (HSOG),

59 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 4 eine Feuerwehr vorzuhalten und ein Feuerwehrgesetz (HBKG) und die Bauaufsicht und das Bau Sicherheitsrecht (H B O). Deshalb sind die Bauaufsicht und alle ihre Mitarbeiter wichtig, sie haben eine verfassungsmäßige Aufgabe und können nicht abgeschafft werden. Deshalb bestimmt, in der alten wie in der neuen Bauordnung, das Gesetz : D i e B a u a u f s i c h t i s t A u f g a b e d e s S t a a t e s. Die Bauaufsichtsbehörden haben bei baulichen Anlagen... für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen zu sorgen. Sie haben... die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen; dies gilt a u c h, soweit eine präventive bauaufsichtliche Prüfung entfällt. Weil der Staat Gewährsträger für L e b e n und öffentliche Sicherheit ist, ist die Bauaufsicht eine wichtige, unverzichtbare Behörde. Begriffe und Abgrenzungen im Sonderbau 2 Absatz 9 ä n d e r n sich Krankenhäuser und sonstige Anlagen zur Unterbringung oder Pflege... statt bisher und Pflege 2 (8) Nr. 7 Tageseinrichtungen für Kinder mit dem Aufenthalt von Kindern dienenden Räumen außerhalb des Erdgeschosses statt Kindergärten und Horte 2 (8) Nr. 8 Schank- und Speisegaststätten im Erdgeschoß mit insgesamt mehr als 120 m² Bruttogrundfläche der Gasträume oder mit nicht im Erdgeschoß liegenden Gasträumen von insgesamt mehr als 70 m² Bruttogrundfläche, 2 (8) Nr. 9 a unverändert : Beherbergungsbetriebe mit mehr als 30 Betten 2 (8) Nr. 9 b vergrößert: Spielhallen mit mehr als 150 m² Nutzfläche (statt 100 m²) 2 (8) Nr. 9 c neu: bauliche Anlagen deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist 2 (8) Nr. 17 die bisherige Nr. 17: sonstige bauliche Anlagen oder Räume... 2 (8) Nr. 18 weitere Neuerungen in der HBO die Höhendefinition von Gebäuden wird auf Oberkante Konstruktion bezogen statt Schnittkante mit der Dachhaut : Definitionen in 2 untergeordnete Bauteile werden neu aufgelistet und abgegrenzt für andere... Anlagen, von denen die Wirkung wie von Gebäuden ausgehen neu definiert und abgegrenzt Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder an aneinanderstoßenden Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig neu definiert und aufgelistet neu formuliert und präzisiert: Teilung eines Grundstücks u. Abweichungen

60 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 5 für die bessere Anwendbarkeit ergänzt: Rauchwarnmelder neu: Jedes Kellergeschoß muß mindestens eine Öffnung ins Freie haben neu : Parkplätze, die nicht hergestellt werden dürfen, werden nicht abgelöst Bauvorlageberechtigte sind verpflichtet, sich im Baurecht fortzubilden Das Wahlrecht für Bauherren bleibt als Dauerrecht erhalten Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn sie in den zu prüfenden Teilen den Vorschriften entspricht aber dann nicht, wenn Fehler erkannt wurden ( Zufallsfunde ) Bauvorh. in öffentlicher Trägerschaft ohne bauaufsichtl. Überwachung Ordnungswidrigkeiten wurden erweitert und verschärft neue Übergangsvorschriften (Bauvorl.berechtigte, Bauleiter, Nachweisber.) redaktionelle Anpassung : Verordnungen, Richtlinien, ETB NEU : der Bauleiter m u s s eine Fertigbescheinigung ausstellen Gemeinden können... Heizungen, Brennstoffe... bestimmen : aufgehoben 81 (2) das neue Gesetz hat keinen Ablauf mehr, war eine große Debatte! etliche einfache Maßnahmen wurden in der neuen Anlage 1 erwitert dargestellt. Wie kann man sich das Leben erleichtern? 1 und 2 Mißverständnisse und Fehler kommen vor, weil Anwendungsbereich ( 1) und Begriffe ( 2) und die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe (in HE HBO) nicht beachtet werden. Was ist ein Gebäude? Ganz wichtige Definition, um zu wissen, ob ich EIN großes Gebäude oder eine MEHRZAHL kleiner Gebäude habe, dann evtl kein Sonderbau. Was eine Nutzeinheit? Was ist ein Geschoß? Was ist barrierefrei? Gebäudeklassen und Sonderbauten sind definiert. Sie werden nicht geschätzt und nicht verhandelt, sie sind im Gesetz definiert und so gültig. Natürlich gibt es auch Abweichungen. um einen unmöglichen Zustand abzuwehren. Aber das ist die Ausnahme, nicht normal. Wer die Definitionen immer wieder mal liest, erleichtert sich die Anwendung des Gesetzes, weil die meisten Pannen aus Mißverständnissen resultieren. Und die kann man einfach umgehen: l e s e n. Und was macht unverändert Sorgen? Die Einstufung in Gebäudeklassen 1 bis 5 - Regelbauten 2 (3) Mit der HBO 1993 wurden die Gebäudeklassen A bis G definiert, seit HBO 2002 sind es die Gebäudeklassen 1 bis 5. Trotz 16 Jahren hat sich das nicht bis zu Allen herumgesprochen. Noch immer werden Klassen falsch angewendet. Bitte die Definitionen in 2 (3) ernst nehmen, daran hängt die Liste der Brandschutzanforderungen! Daran hängen auch Verfahren! Das Maß der Gebäudeklasse und der Brandschutzanforderungen ist die Leiterlänge der Feuerwehr. Was mit der tragbaren, vierteiligen Steckleiter erreichbar ist, ist ein Gebäude GK 1, 2 oder 3, was nur mit Drehleitern erreichbar ist, ist ein Gebäude GK 4 oder 5, was gar nicht erreichbar ist, ist ein Hochhaus.

61 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 6 Gebäude GK 4 oder 5 dürfen n u r errichtet werden, wenn der zweite Rettungsweg b a u l i c h hergestellt wird o d e r die zuständige, örtliche Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte ( Drehleiterfahrzeuge ) verfügt ( 10 Minuten Hilfsfrist ). In Maßen ausgedrückt : ist die oberste Decke, auf der Aufenthaltsräume möglich oder geplant sind, bis zu 7 m hoch, haben wir eine Gebäudeklasse 1, 2, 3, über 7 m Höhe bis zu 13 m hoch ein Gebäude der Gebäudeklasse 4, wenn k e i n e Nutzungseinheit größer 400 m² mißt über 13 m hoch (oder über 7 m und größer 400 m² 9 Gebäudekl. 5 über 22 m Deckenhöhe ein Hochhaus (Sonderbau). Höhe ist das Maß der obersten Rohdecke, auf der Aufenthaltsräume geplant, gebaut oder möglich sind über der umgebenden Geländeoberfläche im Mittel. Warum Gebäudeklassen? Je nach Größe und Höhe eines Gebäudes sind unterschiedlich viele Menschen unterschiedlich von einem Brand betroffen. Bei freistehenden Gebäuden kann kein Feuer auf ein benachbartes Gebäude überspringen, die Anforderungen können gering sein. Gebäude mit nur ein oder zwei Wohnungen werden nur von einer geringen Anzahl Personen bewohnt, die sich bei Gefahr (leichter) selbst retten können, es können geringere Anforderungen gestellt werden. Die Schadenausbreitung ist durch die Wohnungszahl begrenzt. Gebäude mit nur ein oder zwei Geschossen, d.h. nur Keller, Erdgeschoß und ausgebautem (ausbaubarem) Dachgeschoß oder Obergeschoß ohne weiteres Dachgeschoß sind leicht anzuleitern, es können daher geringe Anforderungen gestellt werden. Zusammen bedeutet dies : freistehende Wohngebäude mit nur ein oder zwei Wohnungen in nur zwei Vollgeschossen sind die unterste Anforderungsstufe des Baulichen Brandschutzes : Gebäudeklasse 1 Gebäude bis zu 7 m Höhe sind Gebäude, die mit tragbaren Leitern der Feuerwehr angeleitert werden können. Da jedes Fahrzeug diese vierteiligen Steckleitern mitführt, sind schnell viele Leitern am Haus, die Rettungs- und die Angriffszeit kann relativ kurz sein. Grundsätzliche Bedeutung in den Gebäudeklasse 2 und Gebäudeklasse 3. Gebäude Gebäudeklasse 4 oder Gebäudeklasse 5 sind Gebäude, die nicht mehr in allen Geschossen mit tragbaren Leitern erreicht werden, insgesamt bis zur Hochhausgrenze 22 m oberste Decke. Diese Gebäude dürfen n u r errichtet werden, wenn der zweite Rettungsweg baulich gesichert ist o d e r die Feuerwehr im Einsatzbereich die erforderlichen Rettungsgeräte ( DL ) hat. Gebäude mit der obersten Decke bis 13 m und beschränkt auf 400 m² Geschoßfläche in der einzelnen Nutzeinheit sind gegenüber dem großen Großgebäude in den Dachanforderungen privilegiert und werden in die Zwischenstufe 60 Minuten eingeordnet. Dies ist bei Vorhandensein von DL 23 / 12 gerechtfertigt, bei kürzeren Leitern ( DL 18 / 9) kaum.

62 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 7 22 m 13 m 7 m 7 m 0,0 m Ganz oft wird bei der Planung die Anleiterbarkeit einfach vorausgesetzt. Das muß so nicht sein: Bäume können behindern, Fahrdraht der Straßenbahn oder Eisenbahn, bauliche Abstände zur Grenze und zur Fahrbahnkante, unmögliche Zufahrten, die für LKW nicht befahrbar sind ( zu steil, Spitzkehre, zu schmal,... ). N u r dann, wenn eine DL bei der örtlich zuständigen Feuerwehr vorhanden ist (10 Minuten Hilfsfrist) u n d anfahren kann u n d aufgestellt werden kann, n u r dann kann die Anleiterbarkeit angesetzt werden. Gehwege sind als Aufstellflächen nicht geeignet, es kann Kabel- und Rohrleitungsschäden geben. Erforderliche Flächen gilt bei Vierteiliger Steckleiter entsprechend: sie muß zur Anleiterstelle gebracht werden können ( geradliniger Zugang ) und Aufstellplatz haben. Drunter heben kann im Einsatz ein letzter Rettungsjoker sein, es ist k e i n e Planungsgrundlage. Dies gilt auch ausdrücklich für die Dreiteilige Schiebeleiter : letzte Rettung, wenn es gar nicht anders geht, im Bestand auch mal machbar aber n i e m a l s Planungsgrundlage, auch nicht bei Bestandsänderungen! Ausgeschlossen! Räume besonderer Art oder Nutzung - Sonderbauten 2 (9) Auch Sonderbauten sind in Gebäudeklassen einzuordnen, die Grundlage für die Bewertung sind. Dazu können zusätzliche Anforderungen kommen oder Erleichterungen gestattet werden, wenn sich dies aus der Art des Sonderbaus ergibt ( 45). Hochäuser wie GK 5 mit den Zusatzanforderungen aus der Hochhausrichtlinie. Gebäude, von denen eine besondere Gefahr für Dritte ausgeht und Gebäude, in denen eine besonders große Zahl von Personen gefährdet werden kann, sind Sonderbauten. Die HBO gibt eine abschließende Aufstellung vor (Ziffern 1 bis 18) : 1. Hochhäuser (Gebäude mit mehr als 22 m Höhe über GOK i.m.* (22 m Höhe) 2. bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe über Geländeoberfläche im Mittel 3. Gebäude mit mehr als 1600 m² Bruttogrundfläche des größten Geschosses, ausgenommen Wohngebäude

63 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 8 4. Verkaufsstätten, deren Verkaufsstätten und Ladenstraßen mehr als 2000 m² BGF haben* 5. Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3000 m² Bruttogrundfläche 6. Versammlungsstätten* : a in Räumen mit mehr als 200 Personen oder mit gemeinsamen Rettungswegen für mehr als 200 Personen, b im Freien mit Szenenflächen mit mehr als Besuchern, c Sportstadien, die mehr als Besucher fassen 7. Krankenhäuser und sonstige Anlagen zur Unterbringung oder Pflege von Kindern, alten, kranken, behinderten oder aus anderen Gründen hilfsbedürftigen Personen (neu formuliert) 8. Tageseinrichtungen für Kinder mit dem Aufenthalt von Kindern dienenden Räumen außerhalb des EG (neu formuliert und Einschluß der Unter Dreijährigen) 9. a Schank- und Speisegaststätten* mit insgesamt mehr als 120 m² Bruttogrundfläche der Gasträume oder mit nicht im EG liegenden Gasträumen von insgesamt mehr als 70 m² Bruttogrundfläche, (* = Versammlungsstätten RL) b Beherbergungsbetriebe* mit mehr als 30 Gastbetten und c Spielhallen mit mehr als 150 m2 Bruttogrundfläche 10. Schulen*, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen, 11. Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug, 12. Garagen mit mehr als m² Nutzfläche einschließlich der Verkehrsflächen* 13. Fliegende Bauten, 14. Zelt-, Camping-, Wochenendplätze, 15. Freizeit- und Vergnügungsparks 16. Hochregalanlagen, ausgenommen in selbsttragenden Gebäuden 17. bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang mit oder der Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist 18. sonstige bauliche Anlagen oder Räume, durch deren besondere Art oder Nutzung die sie nutzenden Personen oder die Allgemeinheit in vergleichbarer Weise gefährdet oder unzumutbar benachteiligt oder belästigt werden können. GOK i.m. : Geländeoberfläche im Mittel, BGF Bruttogeschossfläche, * für diese Sonderbauten gibt es VO, ETB oder Richtlinien, die zu beachten sind, siehe 3 (3) In Ziffer 18 wird die schöne, abschließende Ordnung durch einen Gummibegriff erweitert, um den namentlich nicht erfaßten gefahrgeneigten Bauten beizukommen.

64 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 9 Die Allgemeinen Anforderungen, Hammurabi läßt grüßen 3 (1) Immer wieder erstaunt es Menschen, daß sie ihr Gebäude und sonstige bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten haben, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. aus dem Codex Hammurabi etwa 1750 vor Christus aus der Übersetzung Wilhelm Eilers, Marix Verlag : 229 Wenn ein Baumeister ein Haus gebaut aber seine Arbeit nicht fest genug ausgeführt hat und das Haus, das er gebaut hat, eingestürzt ist und er dadurch den Hauseigentümer ums Leben gebracht hat, so wird der Baumeister getötet ; 230 wenn er den Sohn des Hauseigentümers dadurch ums Leben gebracht hat, so tötet man den Sohn des Baumeisters ; 231 wenn er einen Sklaven des H. dadurch ums Leben gebracht hat, so gibt er einen Sklaven Noch mal deutlich : insbesondere das Fehlen des zweiten Rettungsweges ist eine konkrete Gefahr, die Handeln erfordert. Kein Bestandsschutz ohne zwei Rettungswege. Kein Neubau, keine Erweiterung, kein Umbau, wenn nicht z w e i Rettungswege verfügbar. Die Eingeführten Technischen Baubestimmungen 3 (3) ETB Alle Bauordnungen bis 2002 bezogen sich im Technischen Bereich auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Neu in der HBO 2002 (und das bleibt uns erhalten) war der Bezug : Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmung eingeführten technischen Regeln sind zu beachten. Dies ist in MBO und den meisten Bundesländern inzwischen auch so geregelt. Damit ist der Katalog der denkbaren, als Bezug zu nehmenden Baunormen auf einen sehr kleinen Bruchteil reduziert worden. Die Eindeutigkeit, welche Norm für eine bestimmte Frage zu wählen sei, ist damit eindeutig (z.b. beim Schallschutz : DIN oder VDI?) : für das Verhältnis Bürger Staat gilt ein überschaubarer, jährlich neu bekannt gegebener Katalog eingeführter Technischer Regeln nichts weiter. Auf dem Weg zu übersichtlichen Verhältnissen und bezahlbarem Bauen ein großer Schritt in die richtige Richtung. Für das privatrechtliche Verhältnis und die Strafgerichtsbarkeit gelten diese Regelungen nicht. Vielleicht setzt sich aber auch bei Richtern einmal durch, daß dasjenige gewöhnlich geschuldete Leistung ist, was vorgeschriebene Leistung ist...

65 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 10

66 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 11

67 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 12

68 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 13

69 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 14

70 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 15

71 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 16

72 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 17

73 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 18

74 D i e H e s s i s c h e B a u o r d n u n g - p r a k t i s c h Erläuterungen zur H B O Seite 19

75 Fachplaner Brandschutz Seminare der IngKH 1 Baulicher Brandschutz in Planung und Praxis Dipl. Ing. Franz Schächer, Prüfsachverständiger BS, IngBüro Baustatik + baul. BS, Einsatzberatung d.fw Mai 2018

76 Leben schützen Werte erhalten Arbeitsplätze sichern Umwelt bewahren Brandschutz

77 Architekten und Ingenieure am Bau lernen im Studium w e n i g zum Brandschutz. Weder zum baulichen noch zum betrieblichen noch zum Anlagen technischen. N i x. Durch Seminare der IngenieurKammer / IngenieurAkademie Hessen werden diese Defizite in Zusammenarbeit zwischen Planern und Prüfern IngKH mit großer Unterstützung der Feuerwehr (LFV, AGBF) reduziert. H i e r geht es darum, den mit Brandschutzaufgaben Beauftragten, den Planern und Errichtern die Schnittstelle zum Baulichen Brandschutz aufzuzeigen: Möglichkeiten, Erwartungen, Grenzen.

78 Brandschutz hat bisher eine empirische Ausrichtung auf den Erfolg. Wenig wissenschaftliches Tun, wenig Ingenieurplanung sondern Regeln in Gesetzen. Deshalb gibt es gut 40 BS in der HBO aber nur einen 11 zur Statik / Standsicherheit. Wir möchten die 40 gar nicht alle kennen lernen, aber das S c h u t z z i e l aus baulichem Brandschutz und die Umsetzung in allen Gebäuden :

79 Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, --- daß der Entstehung eines Brandes --- und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird --- und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. H B O 13 (1)

80 Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, das geht bei manchem Landkreis leider unter und bei einem Brand die R e t t u n g von Menschen und Tieren und das ist das oberste Ziel unseres Handeln

81 Daneben gibt es noch den Grundlagenparagrafen zu Beginn allen Handelns : H B O 3 (1) : Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

82 W a r u m B r a n d s c h u t z? W a r u m b a u l i c h e r BS? Etwa 400 Menschen sterben in Deutschland jährlich an den Folgen eines Brandes, die meisten zu Hause in ihrer Wohnung. Bis 18 Kameraden der Feuerwehr werden jedes Jahr im Einsatz getötet. Jeder Einzelne Tote ist ein Toter zuviel. Um jeden Einzelnen trauern die Betroffenen. Jeder Einzelne muß uns Aufforderung sein, bessere Vorkehrungen zu treffen.

83 Vorbeugender Brandschutz soll: den Ausbruch eines Feuers verhindern der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten ermöglichen Abwehrender Brandschutz / Feuerwehr soll: mindestens e i n e der Voraussetzungen für F e u e r ausschließen bzw. wegnehmen

84 Fachplaner Brandschutz: R E G E L B A U T E N Die vier Voraussetzungen für F E U E R

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87 13 Brandfall Beispiel 2 Varianten 1, 2 und 3 Brandbeispiel : brennendes Fett in der Küche mit Wasser gelöscht Oft in der Konstruktion F30 (B) oft ausreichender Raumabschluß Hilflose Person Türen ohne besondere Anforderungen <7,00 m Rettung (FW) (F30) in den Wänden, meist schlecht in den Türen, Wohnungstüren rauchdicht??? Küchentür vollwandig??? Z i e l :» k a u m R a u c h ausbreitung» k a u m F e u e r ausbreitung» Feuer bleibt auf Küche beschränkt» Begrenzter Sachschaden» R e t t u n g der Hilflosen Person

88 14 Brandfall Beispiel 2 Variante 2-1 brennendes Fett in Küche mit Wasser gelöscht Konstruktion F30 (B) Hilflose Person <7,00 ausreichender Raumabschluß (F30) Wohnungstüren rauchdicht Küchentür vollwandig E r f o l g :» k a u m R a u c h ausbreitung» k a u m F e u e r ausbreitung Türen ohne besondere Anforderungen Rettung (FW)» Feuer bleibt auf Küche beschränkt» Begrenzter Sachschaden» R e t t u n g der Hilflosen Person

89 15 Brandfall Beispiel 2 Variante 2-2 brennendes Fett in Küche mit Wasser gelöscht Konstruktion F Null ( < F30 ) keine Rettung tragenden Teile nicht ausreichend brandsicher < 7,00» Einsturzgefahr des Hauses» großer Sachschaden» Gefahr / Tod der Feuerwehrleute» k e i n e Rettung der Person möglich» P E R S O N E N S C H A D E N!!

90 16 Brandfall Beispiel 2 Variante 2-3 brennendes Fett in Küche mit Wasser gelöscht schwierige Rettung k e i n ausreichender Raumabschluß der Wände Zimmerwände o h n e Feuerwiderstand <7,00» Feuerausbreitung» Rauchausbreitung» gefährliche Rettung» Rettung oft n i c h t möglich» großer Sachschaden» Sanierung unrentabel -->Totalabriß

91 Wichtige Erkenntnisse daraus: Feuer und Rauch breiten sich schnell aus manchmal heftig, sich überstürzend, explosiv schon nach 2-3 Minuten kann ein Treppenraum verraucht und unpassierbar sein Unterteilungen durch wirksame Türen Treppenräume lüften ( RA über Dach ) Fenster zugänglich und groß genug guter baulicher Brandschutz gute Feuerwehr SCHUTZ VON LEBEN UND GESUNDHEIT

92 Für sichere Bauwerke ( Brandschutz ) hat die Hessische Bauordnungen eine Anforderungstabelle zusammengestellt : Anlage 1 direkt nach dem Text der HBO und diese habe ich Ihnen im Stick eingelagert. NEU : Diese Anlage 1 entfällt in der HBO Novelle! Wir arbeiten daran, etwas vergleichbares, praktisches aufzusetzen, sas wir Ihnen verteilen. Die neue HBO wird in Kürze gedruckt.

93 19 Empfehlungen zu einzelnen Bereichen : Feuerstätten: Regelmäßige Kontrolle durch den sprichwörtlichen Glücksbringer, den Schornsteinfeger Wirksame Brandverhütung durch Reinigung der Feuerstätten und Rauchrohre Beanstandungen müssen beseitigt werden und können eine Gefahrenabwehr bewirken

94 20 Türzubehör - Schloß und Schlüssel:! Fluchttür nutzt nichts, wenn sie verschlossen / nicht begehbar ist Panikverriegelung in öffentlichen Einrichtungen von innen nach außen durch Drücker zu öffnen, von außen nach innen verriegelt ( Einbruchschutz) Drehaufsätze im Wohnhaus : festmontierter Drehknauf ersetzt Schlüssel, Tür kann bei Gefahr jederzeit geöffnet werden, kein fehlender Schlüssel behindert die Flucht, Panikentriegelungen in Schultüren (nicht Stangen )

95 Brandausbreitungsgefahr durch verkeilte Feuerschutzabschlüsse 21

96 22 Zusammenfassung: Z I E L eines angemessenen Brandschutzes ist es: der Entstehung von Bränden vorzubeugen die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu behindern wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten für Mensch und Tier zu ermöglichen

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