EcoServe Newsletter Dezember 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EcoServe Newsletter Dezember 2015"

Transkript

1 EcoServe Newsletter Dezember 2015 News zu Sonderabfällen, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht und technischem Umweltschutz Themen 1. Aktuelle Meldungen aus dem Abfallrecht 2. VeVA Hotline: Präzisierungen zum Vollzug 3. Umsetzung des Gefahrgutrechts: Präzisierungen zum Vollzug 4. Aktuelle Meldungen aus dem Chemikalienrecht 5. Umsetzung des Chemikalienrechts: Fälle aus der Praxis 6. Aktuelle Meldungen aus dem Umweltrecht 7. Neuer Mitarbeiter bei EcoServe International AG 8. EcoServe Kursprogramm Vermissen Sie eine Meldung...? Aktuelle Meldungen aus dem Abfallrecht Total revidierte Technische Verordnung über Abfälle erscheint am mit neuem Namen Die technische Verordnung über Abfälle wurde einer Totalrevision unterzogen und heisst neu Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). Der Bundesrat hat die neue Verordnung an seiner Sitzung am 4. Dezember 2015 gutgeheissen und auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Notwendig wurde die Revision aufgrund der Entwicklung des Abfallsektors in den vergangenen Jahrzehnten. Die wichtigsten Neuerungen in der umbenannten Verordnung sind:

2 Die Vorschriften über die Verwertung von biogenen Abfällen Anpassung der Vorgaben für Deponien auf den aktuellen Stand der Technik Pflicht der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm, Tier und Knochenmehl Präzisierung der Verwertung von Abfällen in Zementwerken Neuregelung über Berichterstattung, Informationspflicht und Ausbildung Eine noch nicht amtlich publizierte Fassung der neuen Verordnung finden Sie hier. VeVA Hotline: Aktuelle Fälle Präzisierungen zum Vollzug Transport von schmutzigen Putzlappen: Besteht Begleitscheinpflicht? Braucht es für den Transport von Putzlappen, welche mit gefährlichen Stoffen (Lösungsmittel) verunreinigt sind, vom Absender (Betrieb A) zur Reinigungsstelle (Betrieb B) einen Begleitschein? Begleitschein notwendig: Wenn die Putzlappen zur Reinigung transportiert werden, gilt dies nicht als Entsorgung. Der Transport untersteht nicht der Begleitscheinpflicht. Dazu kommt, dass die Putzlappen in gewissen Systemen nur "gemietet" werden und somit immer im Eigentum des Betriebes B bleiben. Begleitschein notwendig: Erst wenn die Putzlappen das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben und zu entsorgen sind, gelten sie als Sonderabfälle. Gefahrgut: Unabhängig von der Begleitscheinpflicht gelten feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, als gefährliche Güter der Klasse 4.1 und unterstehen beim Transport den Vorschriften des ADR/RID. Umsetzung des Gefahrgutrechts: Fälle aus der Praxis Präzisierungen zum Vollzug Farben und Lacke entsorgen: Wie ist die Kennzeichnung der Umverpackung nach Sondervorschrift 650 zu interpretieren? Um alte Farben und Lacke als Abfälle der UN Nr zu befördern, wird in der Entsorgungsbranche oft die Sondervorschrift 650 angewendet. Bei dieser Sondervorschrift steht unter Buchstabe b): Die Abfälle dürfen in flexiblen Grosspackmitteln (IBC) der Arten 13H3, 13H4 und 13H5 in vollwandigen Umverpackungen verpackt sein. Die Frage ist nun, wie ist diese Umverpackung zu kennzeichnen? Nach unseren Abklärungen können wir folgende Antwort geben: Bei der vollwandigen Umverpackung handelt es sich nicht um eine geprüfte Aussenverpackung im Sinne des ADR. Diese Umverpackung ist deshalb nach Kapitel zu kennzeichnen. Das heisst, der flexible IBC gilt als Verpackung mit der entsprechenden Kennzeichnung (UN 1263 und Gefahrzettel Nr. 3, gegebenenfalls Fisch/Baum). Wenn diese Kennzeichnungen aussen an der vollwandigen Umverpackung nicht sichtbar sind, müssen alle Kennzeichnungen und Bezettelungen, wie auch der Ausdruck UMVERPACKUNG auf der Aussenseite der Umverpackung wiederholt werden. Entsorgung von Leuchtstoffröhren: Welche Verpackung ist zugelassen? Ein Beitrag im EcoServe Newsletter vom Juli 2015 wird an dieser Stelle noch einmal aufgenommen. Es geht um Präzisierung zur Freistellung im Zusammenhang mit der Beförderung von Leuchtmitteln die gefährliche Güter enthalten. Wie damals beschrieben, ist es relativ schwierig Leuchtstoffröhren nach den Freistellungen in zu befördern. An der Gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN im September 2015 konnte keine Lösung für die Problematik gefunden werden. Es herrscht weiterhin Unklarheit.

3 Unter Buchstabe c der entsprechenden Freistellung ist beschrieben, dass die Leuchtmittel in Aussenverpackungen verpackt sein müssen, die ausreichend widerstandsfähig sind, um unter normalen Beförderungsbedingungen das Austreten vom Füllgut zu verhindern. Die Aussenverpackungen müssen den allgemeinen Vorschriften des Unterabschnitts entsprechen und eine Fallprüfung aus mindestens 1,2 m Höhe bestehen können. Unsere Abklärungen haben ergeben, dass sich an dieser Auslegung momentan nichts ändert. Das heisst, die gängigen Rungenpaletten umwickelt mit Schrumpffolie entsprechen diesen Vorgaben nicht und dürfen so nicht mehr eingesetzt werden. In Deutschland wird eine Variante mit beweglichen Seiten und Böden toleriert. Ob dies in der Schweiz auch so ist, müssen die Vollzugsbehörden der einzelnen Kantone beurteilen. Aktuelle Meldungen aus dem Chemikalienrecht Gewährleistung der sicheren Verwendung von Chemikalien Wer chemische Produkte herstellt, verkauft oder verwendet, muss gewährleisten, dass deren sichere Verwendung möglich ist. Das Chemikalienrecht regelt Produkte wie Reinigungsmittel, Klebstoffe, Farben, Duftstoffe, ätherische Öle, Entkalker, Desinfektionsmittel, Dünger, Biozide oder Pflanzenschutzmittel. Durch das Chemikalienrecht nicht erfasst werden Lebensmittel, Kosmetika, Heilmittel und Futtermittel. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Infoblatt mit den wichtigsten Pflichten beim Umgang mit chemischen Produkten erstellt. Dieses Infoblatt gibt neben nützlichen Hinweisen auch an, wo weitere detailliertere Angaben zu finden sind (z.b. die Pflichten von Herstellern und Importeuren oder Hinweise zur Abgabe und Verkauf von Produkten). Infoblatt und hilfreiche Informationen zu chemischen Produkten Vereinfachung des Verfahrens zur Meldung von Zubereitungen Seit Juli 2015 ist die Meldung von Zubereitungen gemäss den Artikeln 48 bis 54 ChemV vereinfacht möglich. Mit dem vereinfachten Verfahren muss nicht mehr die Einstufung jedes Bestandteils gemeldet werden, sondern nur noch die Einstufung und Kennzeichnung der Zubereitung. Diese Vereinfachung kann für Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel jedoch nicht angewendet werden, welche weiterhin zugelassen werden müssen. Ebenfalls bleiben alle anderen Verpflichtungen unverändert bestehen. Meldepflicht haben alle Hersteller. Unter diesen Begriff fallen neben natürlichen und juristischen Personen, welche Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände beruflich oder gewerblich in der Schweiz herstellen oder gewinnen auch Personen, welche die genannten Produkte in die Schweiz einführen. Die elektronischen Formular für Chemikalien (RPC) und weitere Informationen zum vereinfachten Meldeverfahren finden Sie hier. Internationale Chemikalienkonferenz in Genf Die internationale Chemikalienkonferenz fand vom 28. September bis am 2. Oktober 2015 in Genf statt. An der Konferenz wurden die Prioritäten der globalen Chemikalienstrategie (SAICM) festgelegt, welche zum Ziel hat, bis 2020 schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Chemikalien zu minimieren. Die Schweiz engagiert sich im Rahmen des SAICM Prozesses insbesondere für folgende Themen: Sicherstellung einer integrierten, sektorübergreifenden Chemikalienpolitik Förderung von Kohärenz und Synergien zwischen den bestehenden internationalen Chemikalien und Abfallprozessen Schaffen guter Rahmenbedingungen für den aktiven Einbezug von Privatsektor und Zivilgesellschaft bei der Realisierung des globalen Zieles, bis 2020 einen sicheren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien sicher zu stellen

4 Weiterentwicklung der globalen Strategie, damit über sie auch neue Herausforderungen im Chemikalien und Abfallmanagement, wie zum Beispiel Nanotechnologie und Nanomaterialien, angegangen werden können. Der Bundesrat hat am 11. September 2015 ein entsprechendes Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation für die Konferenz in Genf verabschiedet. Zu den Details gelangen Sie über folgenden Link: Bundesrat verabschiedet Mandat für internationale Chemikalienkonferenz in Genf Umsetzung des Chemikalienrechts: Fälle aus der Praxis Präzisierungen zum Vollzug Sind leere rote Rauten auf einer Produktetikette erlaubt? In einer Stellungnahme meldet das BAG, dass leere GHS Rauten, schwarz überdruckte GHS Rauten sowie leere GHS Rauten mit dem Eintrag "No GHS Symbol" in der Schweiz im Moment noch akzeptierbar sind. Die Rauten dürfen nicht so durchgestrichen werden, dass es aussieht wie ein Andreaskreuz. Je nach Empfehlung der europäischen Chemikalienagentur ECHA im EWR Raum wird diese Anwendung in der Praxis angepasst. Für den Export müssen die Bestimmungen des Einfuhrstaates abgeklärt werden. Einfuhr von Chemikalien unter dem Cassis de Dijon Prinzip Unter dem Cassis de Dijon Prinzip (CdD) können auch chemische Produkte in der Schweiz auf den Markt gebracht werden. Die Produkte müssen dazu bereits legal in einem EWR Land auf dem Markt sein. Zulassungs und anmeldepflichtige Chemikalien können jedoch nicht unter dem CdD Prinzip in die Schweiz importiert werden und müssen das entsprechende Schweizer Zulassungs und Anmeldeverfahren durchlaufen. Zu beachten sind bei der Einfuhr auch die zusätzlichen Anforderungen an die besondere Kennzeichnung im Sicherheitsdatenblatt und auf der Produkteetikette nach der ChemRRV. Produkte, welche unter die Besondere Kennzeichnungspflicht fallen, müssen vor der Einfuhr entsprechend beschriftet werden. Auf eine spezifische Anfrage zu Spraydosen antwortet das BAG wie folgt: Das CdD Prinzip gilt auch für Spraydosen, welche nach Art. 14 der Verordnung über Aerosolpackungen des EDI (SR ) beschriftet werden müssen. In diesem Fall reicht es auch aus, wenn die Beschriftungen sinngemäss in den entsprechenden P Sätzen und nicht als separate Weisungen angebracht werden. Hier finden Sie weitere Informationen über das CdD Prinzip, das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) und die Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (VIPaV). Aktuelle Meldungen aus dem Umweltrecht

5 Aktuelle Meldungen aus dem Umweltrecht Bundesrat genehmigt die revidierte Gewässerschutzverordnung für bessere Wasserqualität In unserem letzten Newsletter berichteten wir bereits über die laufende Revision der Gewässerschutzverordnung. Die revidierte Verordnung wurde vom Bundesrat nun genehmigt und tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Die Revision der Verordnung zielt vor allem auf die Reduzierung von Spurenstoffen in Oberflächengewässern zur Verbesserung der Wasserqualität und die damit verbunden Aufrüstungskriterien für bestimmte Abwasserreinigungsanlagen. Zu den Details gelangen Sie über folgenden Link: Gewässerqualität: Revision der Gewässerschutzverordnung Bundesrat verabschiedet die Nagoya Verordnung Das Nagoya Protokoll bezweckt die Schonung der genetischen Ressourcen. Die neue Verordnung, die in der Schweiz den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt, wird am 1. Februar 2016 in Kraft treten. Eine noch nicht veröffentlichte Fassung der Nagoya Verordnung finden Sie hier. Neuer Mitarbeiter bei EcoServe International AG Auf Anfang Dezember 2015 hat das EcoServe Team Verstärkung erhalten Wir heissen Benny Irniger herzlich willkommen und wünschen ihm bei EcoServe International AG einen guten Start. Benny ist Bachelor in Umweltingenieurwesen. Er wird als Fachreferent im Kursbereich und als Projektleiter im Dienstleistungsbereich tätig sein und freut sich auf den Kontakt mit den Partnern und Kunden von EcoServe. EcoServe Kursprogramm 2016 Investieren Sie jetzt in Ihre Mitarbeiter. Durch gezielte Aus und Weiterbildung erhöhen Sie die Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden. Sie erhalten gleich einen mehrfachen Nutzen: sichere und gesetzeskonforme Arbeitsabläufe und dadurch gesteigerte Effizienz, was Ihnen den entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringen kann. Zudem sinkt das Risiko von Unfällen. Seit Jahren bilden wir Personen in den Bereichen Sonderabfallentsorgung, Gefahrgutbeförderung und Chemikalienrecht aus. Überzeugen Sie sich gleich selbst, und schauen Sie sich das umfangreiche Angebot an Workshops, Kursen und Ausbildungen an. Einige davon sind CZV und SGAS anerkannt. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Zum Kursprogramm 2016 als PDF Zu den Kursdaten Vermissen Sie eine Meldung zu Chemikalien, Gefahrgütern oder Sonderabfällen?

6 Zögern Sie nicht, melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung oder Kontaktaufnahme. Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen danken wir Ihnen herzlich. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und für das Jahr 2016 Glück, Freude und Erfolg. Zwischen dem 24. Dezember 2015 bis 2. Januar 2016 ist unser Büro nur sporadisch besetzt. Wir stehen Ihnen ab dem 4. Januar gerne wieder zur Verfügung. Freundliche Grüsse EcoServe International AG, Dieter Zaugg Newsletter Verwaltung» Newsletter abbestellen EcoServe International AG Pulverhausweg Buchs AG

EcoServe Newsletter Dezember 2014

EcoServe Newsletter Dezember 2014 www.ecoserve.ch EcoServe Newsletter Dezember 2014 News zu Sonderabfällen, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht und technischem Umweltschutz Themen 1. Aktuelle Meldungen aus dem Abfallrecht 2. VeVA Hotline:

Mehr

EcoServe Newsletter Oktober 2015

EcoServe Newsletter Oktober 2015 www.ecoserve.ch EcoServe Newsletter Oktober 2015 News zu Sonderabfällen, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht und technischem Umweltschutz Themen 1. Aktuelle Meldungen aus dem Abfallrecht 2. VeVA Hotline:

Mehr

EcoServe Newsletter Juli 2015

EcoServe Newsletter Juli 2015 www.ecoserve.ch EcoServe Newsletter Juli 2015 News zu Sonderabfällen, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht und technischem Umweltschutz Themen 1. Schweizer Sonderabfalltag vom 9. Juni 2015 in der Umwelt Arena

Mehr

Oktober Themen. News zu Sonderabfällen, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht und technischem Umweltschutz. Neue Homepage

Oktober Themen. News zu Sonderabfällen, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht und technischem Umweltschutz. Neue Homepage www.ecoserve.ch Oktober 2012 News zu Sonderabfällen, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht und technischem Umweltschutz Themen 1. Neue Homepage www.ecoserve.ch 2. EcoServe Kursprogramm 2013 3. Schweizer Gefahrguttag

Mehr

EcoServe Newsletter April 2015

EcoServe Newsletter April 2015 www.ecoserve.ch EcoServe Newsletter April 2015 News zu Sonderabfällen, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht und technischem Umweltschutz Themen 1. Schweizer Sonderabfalltag am 9. Juni 2015 in der Umwelt Arena

Mehr

EcoServe Newsletter April 2014

EcoServe Newsletter April 2014 www.ecoserve.ch EcoServe Newsletter April 2014 News zu Sonderabfällen, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht und technischem Umweltschutz Themen 1. Aktuelle Meldungen aus dem Abfallrecht 2. Schweizer Sonderabfalltag

Mehr

Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs

Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September 2012 Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Programm Grundsätzliches Einstufung Verpackung Dokumentation Pflichten, Ausbildung

Mehr

Leere ungereinigte Verpackungen: Welche Vorschriften gelten? Schweizer Gefahrguttag Luzern 16. September 2016

Leere ungereinigte Verpackungen: Welche Vorschriften gelten? Schweizer Gefahrguttag Luzern 16. September 2016 Begrüssung : Welche Vorschriften gelten? Schweizer Gefahrguttag Luzern 16. September 2016 Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Programm Grundsätzliches Freistellungen Fazit Grundsätzliches

Mehr

Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund

Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund Regionaler Infoanlass Datum: 25./26. März 2014 Max Ziegler Ausbildung Chemikalien Bundesamt für Gesundheit Bundesvollzug 2 1 Organisation Umsetzung Chemikalienrecht

Mehr

EcoServe Newsletter Juli 2016

EcoServe Newsletter Juli 2016 www.ecoserve.ch EcoServe Newsletter Juli 2016 News zu Sonderabfällen, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht und technischem Umweltschutz Themen 1. Rückblick Schweizer Sonderabfalltag vom 7. Juni 2016 2. Aktuelle

Mehr

INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN

INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR 1. Definition Die Beförderung ungereinigter

Mehr

Stolpersteine bei der Umsetzung der VeVA

Stolpersteine bei der Umsetzung der VeVA Stolpersteine bei der Umsetzung der VeVA Benny Irniger EcoServe International AG Inhalt Ausgangslage Klassierung von Abfällen Kennzeichnung von Abfällen Begleitscheine für den Verkehr mit Abfällen und

Mehr

3 Verpackungen die gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten haben

3 Verpackungen die gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten haben 1 Was sind ungereinigte leere Verpackungen Ungereinigte leere Verpackungen, die gefährliche Stoffe oder Sonderabfälle enthalten haben, unterliegen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen für den Transport

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

Pflichten nach der Herstellung, dem Import und beim Verkauf von chemischen Produkten

Pflichten nach der Herstellung, dem Import und beim Verkauf von chemischen Produkten Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Ressort für Chemikalien und Arbeit Pflichten nach der Herstellung, dem Import und beim Verkauf von chemischen Produkten Regionaler

Mehr

Änderungen der VeVA und LVA per und

Änderungen der VeVA und LVA per und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Änderungen der VeVA und LVA per 1.7.2016 und 1.7.2017 14. Schweizer

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Biozidprodukteverordnung vom 18.

Mehr

Neuerungen ADR/RID Neuerungen 2013 SDR/RSD GGUV GGBV

Neuerungen ADR/RID Neuerungen 2013 SDR/RSD GGUV GGBV Neuerungen 2013 SDR/RSD GGUV GGBV SDR Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 741.621) Art. 5 Abs. 3, Abweichungen 3 Es (das ASTRA) kann mit zuständigen Behörden anderer

Mehr

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit

Mehr

15. Schweizer Sonderabfalltag

15. Schweizer Sonderabfalltag Abfall- und Chemikalienrecht welche Schnittstellen gibt es? Gefahrgut- und Gefahrstoffexperte 1 Abfall- und Chemikalienrecht welche Schnittstellen gibt es? Abfallrecht Verordnung über den Verkehr mit Abfällen

Mehr

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen

Mehr

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich

Mehr

Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer

Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer Globales Umweltmanagement, lokal verankert Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer Gesetzeskonformer Umgang u. Transport mit Leergebinden? Wann sind Gebinde leer? Bevor leere ungereinigte Gebinde/Verpackungen

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau. Eidgenössisches Departement des Innern Herr Didier Burkhalter Bundesrat 3003 Bern

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau. Eidgenössisches Departement des Innern Herr Didier Burkhalter Bundesrat 3003 Bern Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld Eidgenössisches Departement des Innern Herr Didier Burkhalter Bundesrat 3003 Bern Frauenfeld, 6. April 2010 Teilrevision

Mehr

Gefahrguttransport mit Seilbahnen und Schiffen in der Schweiz

Gefahrguttransport mit Seilbahnen und Schiffen in der Schweiz Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Gefahrguttransport

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Chemikalien und Arbeit Sicherheitsdatenblatt Regionaler Infoanlass BS und BL 31. Oktober

Mehr

Gesetzeskonform mit dem GHS

Gesetzeskonform mit dem GHS Gesetzeskonform mit dem GHS Vollzug Chemikalienrecht Dr. Daniel Imhof, Kantonschemiker, Laboratorium der Urkantone 2 1 Verantwortung Information Handeln 3 Sie handeln mit Chemikalien: 4 2 dann sind Sie

Mehr

Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Kapitel 3.4

Mehr

Einführungsverordnung zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung (EV ChemG) vom (Stand )

Einführungsverordnung zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung (EV ChemG) vom (Stand ) 83.5 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung (EV ChemG) vom 24.05.2006 (Stand 0.0.2009) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 32 des Bundesgesetzes vom 5. Dezember

Mehr

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015 Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Februar 2016 - Hinweis: Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 9.2.2016 BGBl. Teil I Seite 182

Mehr

INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN

INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN AUSGABE 02.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EINLEITUNG Lithium-Ionen-Batterien und Geräte

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2.

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. August 2012 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied,

Mehr

Entschädigungsgesuch für den Transport von gebrauchten Batterien

Entschädigungsgesuch für den Transport von gebrauchten Batterien INOBAT Batterierecycling Schweiz INOBAT recyclage des piles en Suisse INOBAT riciclaggio delle pile in Svizzera Entschädigungsgesuch für den Transport von gebrauchten Batterien 2 Entschädigungsberechtigte

Mehr

Risikobasierte Kontrollen im Vollzug des Chemikalienrechts

Risikobasierte Kontrollen im Vollzug des Chemikalienrechts Kontrollstelle für Chemie und Biosicherheit Risikobasierte Kontrollen im Vollzug des Chemikalienrechts Die Kontrollen des Kantonalen Laboratoriums im Rahmen des Vollzugs der Chemikaliengesetzgebung erfolgen

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

Das Cassis de Dijon-Prinzip

Das Cassis de Dijon-Prinzip Das Cassis de Dijon-Prinzip Einführung und erste Erfahrungen im Lebensmittelbereich Frühlingstagung Nutrinet 12. Mai 2011 Inhalt Ursprung und Idee Umsetzung in der Schweiz Erfordernisse für das Inverkehrbringen

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Ruedi Schuler Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Inspektor Abteilung Chemikaliensicherheit 15:30-1545 Thema SDB Schutzmassnahmen Kennzeichnung Massnahmen im

Mehr

Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat

Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat Ich kann meine Kunden professionell über den Umgang mit chemischen Produkten beraten. Robert W. Verkaufsberater Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat Der obligatorische Kurs für alle, die gefährliche

Mehr

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel

Mehr

WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter

WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter K u r s p r o g r a m m 2 017 WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter 1 KURSE UND WORKSHOPS FÜR SICHERHEIT UND GESETZESKONFORMITÄT Für den Umgang mit Sonderabfall,

Mehr

in Ausführung des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz;

in Ausführung des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz; 84.80 Kantonale Chemikalienverordnung vom. April 008 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des Bundesgesetzes vom 5. Dezember 000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

Mehr

Arbeitskreis Gefahrgut am

Arbeitskreis Gefahrgut am Arbeitskreis Gefahrgut am 02.03.2017 Themen: (1) Absenderpflichten bei der Abfallbeförderung (2) Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen zur Entsorgung bzw. zur Wiederaufarbeitung Referent: Olaf

Mehr

Entwicklungen im Chemikalienrecht

Entwicklungen im Chemikalienrecht Entwicklungen im Chemikalienrecht Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Dr. M. Hofmann, Bundesamt für Gesundheit,, Abteilung Chemikalien Inhalt CH-Chemikalienrecht

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen)

Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) Multilaterale Vereinbarungen werden durch das ADR ausdrücklich vorgesehen. In deren Rahmen können die zuständigen Behörden unmittelbar unter sich vereinbaren,

Mehr

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Thomas Höfer BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Warnkennzeichnung: Europa Thomas Höfer, 26.3.2010, Fortbildung öffentl. Gesundheitsdienst Seite 2 Warnkennzeichnung:

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer UN 2794 UN 2795 UN 2800 UN 3028 Bezeichnung

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

I N F O - N E W S. Über SDR-ADR Änderungen gültig ab Logistikbasis der Armee Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

I N F O - N E W S. Über SDR-ADR Änderungen gültig ab Logistikbasis der Armee Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA I N F O - N E W S Über SDR-ADR Änderungen gültig ab 01.01.2017 Logistikbasis der

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen

Mehr

Kursprogramm WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter

Kursprogramm WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter Kursprogramm 2018 WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter 1 KURSE UND WORKSHOPS FÜR SICHERHEIT UND GESETZESKONFORMITÄT Für den Umgang mit Sonderabfall, Gefahrgut

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Teil 3 Verzeichnis

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2.

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. August 2012 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied,

Mehr

Kursprogramm WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter

Kursprogramm WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter Kursprogramm 2014 WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter 1 Kurse und Workshops für Sicherheit und Gesetzeskonformität Für den Umgang mit Sonderabfall, Gefahrgut

Mehr

Neue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU

Neue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU Neue Gefahreneinstufung von Klebstoffen Umsetzung der CLP in der EU EU-CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (CLP: Classification, Labeling and Packaging)

Mehr

Mit diesem Schreiben erhalten Sie Informationen aus dem Kantonsapothekeramt (KAPA) zu diversen Themen:

Mit diesem Schreiben erhalten Sie Informationen aus dem Kantonsapothekeramt (KAPA) zu diversen Themen: Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Kantonsapothekeramt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office du pharmacien cantonal Rathausgasse 1 3011 Bern

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Gefahrgut und Arbeitssicherheit

Gefahrgut und Arbeitssicherheit Gefahrgut und Arbeitssicherheit 11. GGB Treff Zentralschweiz Chantal Leuenberger Environment Consulting ENCOMA GmbH www.encoma.net Ein paar Worte zu mir Chantal Leuenberger Chemikerin, Arbeitshygienikerin

Mehr

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt Schnittstelle ChemV Spezialgesetzgebung Zulassungspflicht am Beispiel der Biozide Pflanzenschutzmittel

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2.

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. August 2012 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied,

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in

Mehr

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten Ing. Angelika Frauenberger Wien Energie 13. Oktober 2015 WIFI

Mehr

Gefährliche Güter. Stand 7/2017

Gefährliche Güter. Stand 7/2017 Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für

Mehr

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben MERKBLATT Gefahrguttransport Straße Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 1 von 6 Inhalt 1. Rechtsgrundlagen...

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP EINTRÄGE (Tabelle A ADR) Teil 1

Mehr

Probleme beim Sonderabfalltransport in der Praxis

Probleme beim Sonderabfalltransport in der Praxis Probleme beim Sonderabfalltransport in der Praxis REMONDIS Schweiz AG B. Wellenzohn Gefahrgutbeauftragter / Vertrieb REMONDIS Schweiz AG Standort Schaffhausen www.remondis.ch 2 Gesetzliche Grundlagen zur

Mehr

Entwurf für die Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse:

Entwurf für die Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse: Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Herr Johann N. Schneider-Ammann Bundesrat 3003

Mehr

Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall, Stoffe, Biotechnologie. Änderung VeVA André Hauser, BAFU. Notwendigkeit der Teilrevision

Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall, Stoffe, Biotechnologie. Änderung VeVA André Hauser, BAFU. Notwendigkeit der Teilrevision Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall, Stoffe, Biotechnologie Änderung VeVA 2010 André Hauser, BAFU Notwendigkeit der

Mehr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Anmeldestelle Chemikalien

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Anmeldestelle Chemikalien Hinweis: Obwohl die für den Vollzug des Chemikalienrechts zuständigen Bundesstellen mit aller Sorgfalt für die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen besorgt sind, handelt es sich vorliegend lediglich

Mehr

INFO GEBRAUCHTE BLEIBATTERIEN

INFO GEBRAUCHTE BLEIBATTERIEN BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO GEBRAUCHTE BLEIBATTERIEN AUSGABE 01.2018 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP DEFINITION Gebrauchte

Mehr

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Zulassungspflichten Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Dr. M. Hofmann, Bundesamt für Gesundheit,, Abteilung Chemikalien Inhalt Schnittstelle ChemV

Mehr

WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter

WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter K u r s p r o g r a m m 2 016 WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter 1 KURSE UND WORKSHOPS FÜR SICHERHEIT UND GESETZESKONFORMITÄT Für den Umgang mit Sonderabfall,

Mehr

Verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie

Verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Verantwortungsvoller Umgang in der chemischen Industrie Dr. Gerd Romanowski Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI)

Mehr

Verkehr mit Sonderabfällen

Verkehr mit Sonderabfällen Verkehr mit Sonderabfällen 2 Rahmenbedingungen für den Verkehr mit Sonderabfällen Umweltschutzgesetz USG Art. 30 Verkehr mit Sonderabfällen (Absatz 1) 1Der Bundesrat erlässt Vorschriften über den Verkehr

Mehr

Ab Januar 2011 gelten neue Regeln

Ab Januar 2011 gelten neue Regeln Ausgabe 28 2010 vom 13.10.2010 Aktuelles für unsere Mitglieder Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Transport von Gefahrgütern

Mehr

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge ZUSAMMENFASSUNG

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge ZUSAMMENFASSUNG (ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2017/28) 28. Juni 2017 Original: Englisch RID/ADR/ADN Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (Genf, 19. bis 29. September

Mehr

Vision des BAG Juni 2007 ETH ZH. Name der Veranstaltung 1

Vision des BAG Juni 2007 ETH ZH. Name der Veranstaltung 1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Risikomanagement: Wieviel Wissen darf s denn sein? 1. Juni 2007 ETH ZH Bundesamt für f r Gesundheit Direktionsbereich

Mehr

Erfahrungen im Vollzug: Sicherheitsdatenblatt

Erfahrungen im Vollzug: Sicherheitsdatenblatt Informationstagung zum Chemikalienrecht Neue GHS-Kennzeichnung - Neue Pflichten Erfahrungen im Vollzug: Sicherheitsdatenblatt 31. Oktober 2014 Hans-Jürg Kambor Amt für Umweltschutz und Energie BL, Fachstelle

Mehr

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II 179. Verordnung: EU-Chemikalienrechts-Anpassungsverordnung 2017 179. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

Kursprogramm WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter

Kursprogramm WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter Kursprogramm 2012 WIR SCHULEN. PRAXISNAH. EcoServe für Chemikalien, Sonderabfälle und Gefahrgüter 1 Kurse und Workshops für Sicherheit und Gesetzeskonformität Für den Umgang mit Sonderabfall, Gefahrgut

Mehr

Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat

Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat Ich kann meine Kunden professionell über den Umgang mit chemischen Produkten beraten. Robert W. Verkaufsberater Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat Der obligatorische Kurs für alle, die gefährliche

Mehr

Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen

Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Gefahrguttransportvorschriften Straße ADR und Schiene RID Gefahrzettel Kapitel 5.2 Großzettel Kapitel 5.3 Stand: 23.10.2016 1 von 12 Inhaltsverzeichnis

Mehr

MERKBLATT GEBRAUCHTE BLEI- / SÄUREBATTERIEN

MERKBLATT GEBRAUCHTE BLEI- / SÄUREBATTERIEN MERKBLATT AUSGABE 01.2016 LCS CONSULTING BERNHARD W. KUENZI HAUPTSTRASSE 16 CH-4655 STÜSSLINGEN www.safetyscout24.com AUSGABE 1.2015 SEITE 2 DEFINITION Gebrauchte Blei- / Säurebatterien (Starterbatterien,

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) Änderung vom 7. Dezember 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt

Mehr

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viele Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2

Mehr

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen A (Abfallverordnung, VVEA) i.k. 1.1.2016 1 Abfallrechtliche Grundlagen USG Art. 30 32e VVEA Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, Betrieb

Mehr

Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen. Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt

Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen. Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt Schweizerische Eidgenossenschalt Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Wirtschafl, Bildung und Forschung WBF Staatssekretarlat für Wirtschaft

Mehr

Erfahrungen im Vollzug

Erfahrungen im Vollzug Kanton Basel-Stadt Erfahrungen im Vollzug (Auf was ist besonders zu achten?) Yves Parrat, Kantonales Laboratorium BS Organisation Basel-Stadt (I) Bereich Gesundheitsschutz Kantonales Laboratorium Veterinäramt

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung vom 18. Oktober 2017

Mehr