Schalltechnische Untersuchung zur 8. Änderung. des Bebauungsplanes "Innere Breite" Gemeinde Baindt. Auftraggeber: Gemeinde Baindt

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1 Büro Sieber Mess-Stelle nach 29b BImSchG Am Schönbühl Lindau (B) tel: 08382/ fax: 08382/ mail: info@buerosieber.de Gemeinde Baindt Schalltechnische Untersuchung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Auftraggeber: Gemeinde Baindt Marsweilerstr Baindt Bericht vom erstellt von M.Sc. M. Wachten Bericht-Nr.: /b Ersatz für Bericht-Nr.: /1

2 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt plant die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite", um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Lagerhalle auf dem Betriebsgelände des Bauhofes zu schaffen. Vom Plangebiet wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen im Bestand mit dem Schutzanspruch eines Mischgebietes bzw. eines eingeschränkten Gewerbegebietes ein. Zudem wirken die Gewerbelärm-Immissionen auf die im Norden vorgesehene Bebauung, die im Zuge der Überplanung des "Fischerareals" realisiert werden soll (in der Aufstellung befindliche Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal"), ein. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurden die Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofs, des Wertstoffhofes und der Feuerwehr ermittelt und gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Hierbei wurden sowohl die bestehenden Einwirkorte östlich und südlich des Plangebietes als auch die im Norden vorgesehene Bebauung berücksichtigt. Die Berechnungen der Gewerbelärm-Immissionen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich der Plangebiete "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" tagsüber und nachts eingehalten werden. Die maximal zulässigen werden ebenfalls eingehalten. Der Vergleich der Beurteilungspegel an den bestehenden Einwirkorten IP1 bis IP4 mit den zulässigen Immissionsrichtwerten zeigt, dass diese am IP 1 tagsüber um 3 db(a) überschritten und den übrigen Einwirkorten um 3 bis 13 db(a) unterschritten werden. Im Nachtzeitraum werden die Immissionsrichtwerte um 11 bis 23 db(a) unterschritten. Maßgeblich für die Überschreitung des Immissionsrichtwertes am Einwirkort IP 1 ist die Bedienung der Wertstoffcontainer, insbesondere des Altmetall- Containers. Der maximal zulässige wird tagsüber am Einwirkort IP 1 um 1 db(a) überschritten. Maßgeblich hierfür ist die Entleerung des Altglas-Containers. An den übrigen Einwirkorten sowie im Nachtzeitraum kommt es zu keinen Überschreitungen der maximal zulässigen. Um eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte sowie des maximal zulässigen s am Einwirkort IP 1 zu gewährleisten, ist eine Lärmschutz-Maßnahme erforderlich. Zur Lösung des Konfliktes am Einwirkort IP 1 südlich des geplanten Wertstoffhofes wird eine Einhausung der Wertstoff-Container, z.b. mit einer Lärmschutzwand, vorgeschlagen. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine exakten Angaben zu den Standorten der Container sowie zu den konkreten betrieblichen Abläufen vorliegen, soll die Dimensionierung der erforderlichen Lärmschutz-Maßnahme im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Seite 2 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

3 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung 4 2 Verwendete Unterlagen und Informationen 4 3 Örtliche Gegebenheiten 6 4 Übersichtsplan 6 5 Immissionspunkte 7 6 Beurteilungsgrundlagen 7 7 Betriebliche Gegebenheiten Betriebliche Gegebenheiten Feuerwehr Betriebliche Gegebenheiten Bauhof Betriebliche Gegebenheiten Wertstoffhof Bauausführung des Bauhofgebäudes und Feuerwehrgebäudes 11 8 Schallemissionen Schallabstrahlung des Bauhofgebäudes und der Feuerwehr Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände Nutzung der Container Containertausch und Containerleerung 16 9 Berechnung der Schallimmissionen Bewertung Möglichkeiten zur Konfliktlösung Vorschläge für die Bauleitplanung Festsetzungen Begründung Anhang 21 Seite Seite 3 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

4 1 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Baindt plant die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite", um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Lagerhalle auf dem Betriebsgelände des Bauhofes zu schaffen. Vom Plangebiet wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen im Bestand mit dem Schutzanspruch eines Mischgebietes bzw. eines eingeschränkten Gewerbegebietes ein. Zudem wirken die Gewerbelärm-Immissionen auf die im Norden vorgesehene Bebauung, die im Zuge der Überplanung des "Fischerareals" realisiert werden soll (in der Aufstellung befindliche Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal"), ein. Gemäß den Ergebnissen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. 4 Abs. 1 BauGB [6] sind die Gewerbelärm-Immissionen im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zu ermitteln und zu bewerten. Das Büro Sieber wurde von der Gemeinde Baindt beauftragt, für das Plangebiet diese schalltechnische Untersuchung zu erstellen, Konfliktbereiche in der Bauleitplanung aufzuzeigen, notwendige Maßnahmen zur Konfliktlösung sowie Festsetzungen im Bebauungsplan vorzuschlagen. 2 Verwendete Unterlagen und Informationen [1] Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental in der Fassung vom [2] Bebauungsplan "Innere Breite, 7. Änderung", Fassung vom [3] Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal", in der Aufstellung befindlich, Fassung Entwurf vom [4] Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal", in der Aufstellung befindlich, Fassung Entwurf vom [5] Lagepläne, Ansichten, Schnitte der geplanten Lagerhalle, Fassung vom September 2018 [6] Ergebnisvermerk der frühzeitigen Behördenunterrichtung gemäß 4 Abs. 1 BauGB am vom [7] Betriebsbegehung mit Hrn. Roth (Ortsbaumeister Gemeinde Baindt) und dem zuständigen Bauhof- bzw. Feuerwehrmitarbeiter (Gemeinde Baindt) am ; Erfassung der Betriebsvorgänge [8] Planung neue Lagerhalle (png) vom [9] Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung [10] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung [11] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung Seite 4 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

5 [12] Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom , Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 26 vom [13] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Ausgabe 1990 [14] DIN vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung" mit Beiblatt 1 zur DIN vom Mai 1987, "Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" [15] DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 [16] Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, August 2007 [17] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 2005 [18] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 2004 [19] Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern (Wertstoffsammelstellen), Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Januar 1993 [20] Gewerbelärm Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen (Schriftenreihe Heft 154 des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz), Bearbeitung: Akustikbüro Schwartzenberger, von 2000 [21] Handwerk und Wohnen Bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel, Vergleichende Studie des TÜV Rheinland, 1993/2005 [22] Programmsystem IMMI 2017 Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖLFEL Monitoring Systems GmbH + Co. KG Seite 5 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

6 3 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Baindt der den Fl.-Nrn. 206 und 206/4. Nördlich angrenzend befinden sich die Geltungsbereiche der in der Aufstellung befindlichen Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" [3] und "Wohnen Fischerareal" [4]. Dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" wird entsprechend dem aktuellen Stand der Planung der Schutzanspruch eines Mischgebietes (MI) zu Grunde gelegt; dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" wird der Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (WA) zu Grunde gelegt. Südlich und östlich des Geltungsbereiches befindet sich angrenzend im Bestand gemäß dem Bebauungsplan "Innere Breite, 7. Änderung" [2] ein Mischgebiet sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet. Westlich des Geltungsbereiches verläuft die K 7951, östlich die "Ziegeleistraße". Das Plangebiet ist im Kapitel 4 in einem Übersichtsplan dargestellt. 4 Übersichtsplan N Neubau Lagerhalle geplanter Wertstoffhof Parkplatz Salzsilo Lagerhalle Waschplatz Ein-/Ausfahrt Bauhofgebäude Feuerwehrgebäude maßstabslos Seite 6 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

7 5 Immissionspunkte Die dem Plangebiet nächstgelegenen Einwirkorte sowie deren Gebietseinstufung sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die Lage der Einwirkorte ist dem Lageplan in Anhang 3 zu entnehmen. Immissionspunkte Gebietseinstufung IP 1 (Fl.-Nr. 206/6) Mischgebiet gemäß rvbp [2] IP 2 (Fl.-Nr. 206/5) Mischgebiet gemäß rvbp [2] IP 3 (Fl.-Nr. 206/58) Mischgebiet gemäß rvbp [2] IP 4 (Fl.-Nr. 206/3) Eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß rvbp [2] 6 Beurteilungsgrundlagen Gemäß 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) [9] sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN (Schallschutz im Städtebau) [14] konkretisiert. Die Beurteilung des Bauvorhabens auf dem Gelände des Bauhofes erfolgt nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm [12]). Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als genehmigungs- oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG [10]) unterliegen. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne der TA Lärm sind Geräusch- Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. An der bestehenden und planungsrechtlich zulässigen Umgebungsbebauung des Bauvorhabens sind gemäß TA Lärm folgende Immissionsrichtwerte je nach Nutzung außerhalb von Gebäuden (0,50 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes) einzuhalten (TA Lärm, Ziffer 6.1). Die Immissionsrichtwerte richten sich nach den Festsetzungen in Bebauungsplänen. Existieren keine Festsetzungen bzw. keine Bebauungspläne, so erfolgt eine Beurteilung entsprechend der Schutzbedürftigkeit (TA Lärm, Ziffer 6.6). Seite 7 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

8 Bauliche Nutzung Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (1998) in db(a) tagsüber nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Gewerbegebiet (GE) Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (6:00 bis 22:00 Uhr) für einen Beurteilungszeitraum von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt (TA Lärm, Ziffer 6.4). Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten (TA Lärm, Ziffer 6.1). Bei Wohngebieten (WA, WR, Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) ist den anteiligen Schallimmissionen während der Ruhezeit (Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit) ein von 6 db(a) zuzurechnen. Die Ruhezeiten gelten werktags (Montag bis Samstag) von 6:00 bis 7:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr sowie sonntags von 6:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr (TA Lärm, Ziffer 6.5). Zur Beurteilung der Anlage ist die Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung zu bestimmen. Nach Ziffer der TA Lärm kann die Bestimmung der Vorbelastung entfallen, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. 7 Betriebliche Gegebenheiten Im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Innere Breite" befindet sich im Südosten das Feuerwehrgebäude der Gemeinde. Westlich angrenzend befindet sich das Gebäude des Bauhofs, welches baulich mit dem Feuerwehrgebäude verbunden ist. Die Lage der Gebäude bzw. Einrichtungen ist dem Übersichtsplan in Kapitel 4 zu entnehmen. Im Norden gegenüber der Feuerwehr befindet sich das Salzsilo für den Winterdienst des Bauhofs, ein Lager für Splitt, sowie eine angrenzende Lagerhalle zur Unterbringung von diversen Gerätschaften und zur Zwischenlagerung eines Teils der Streusalzbestände. Im Westen des Bauhofs liegt ein Waschplatz, der sowohl von den Bauhofmitarbeitern als auch von der Feuerwehr genutzt wird. Im östlichen Teil des Geltungsbereichs befindet sich zur Zeit der Wertstoffhof, der nach dem Bau der neuen Lagerhalle [8] auf den Platz südwestlich des Waschplatzes verlagert wird. Die neue in Sandwichbauweise gefertigte Lagerhalle dient zukünftig der Unterbringung von Fahrzeugen, Maschinen, Markthütten, Streusalz und weiteren Gegenständen des Bauhofs. Nördlich des Bauhofgebäudes befindet sich der Parkplatz für Mitarbeiter des Bauhofes, Seite 8 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

9 Mitglieder der Feuerwehr und Privatpersonen, welche den Wertstoffhof anfahren. Der Parkplatz umfasst ca. 45 Stellplätze [7]. Die Zufahrt von der Ziegeleistraße auf das Betriebsgelände wird künftig zwischen dem Gebäude der Feuerwehr und dem Salzsilo erfolgen. Der Bereich der Zufahrt wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt (vgl. Lageplan in Anhang 3). 7.1 Betriebliche Gegebenheiten Feuerwehr Während des üblichen Betriebs der Feuerwehr finden Übungen und technische Prüfungen der Geräte statt. Die Geräte für den Einsatz werden dabei immer freitags über einen Zeitraum von fünf Stunden von einer Person in der Feuerwehrhalle gewartet und hierbei in Betrieb genommen. Donnerstags finden im 14-tägigen Rhythmus Übungen der Hauptwehr von 20:00 bis 22:00 Uhr und wöchentlich Übungen der Jugendfeuerwehr von 18:00 bis 20:00 Uhr auf dem Platz vor dem Feuerwehrgebäude statt. Zusätzlich finden in der Woche ohne regulären Übungsbetrieb der Hauptwehr noch Sonderübungen oder Ausschusssitzungen statt. Während der routinemäßigen Übung werden Löschfahrzeuge zu Übungszwecken auf den Hof gefahren und dort zeitweise im Leerlauf betrieben. Zusätzlich werden im Übungsbetrieb Gerätschaften wie z.b. Stromerzeuger betrieben. Es ist dabei für jede Schicht mit einer An- bzw. Abfahrt von maximal 30 Pkw zu rechnen. Nach der Übung wird im Keller eine Trocknungsanlage betrieben, welche die Schläuche im Schlauchturm trocknet. Während des Trocknungsvorgangs, der mehrere Stunden andauern kann, wird ein Dachfenster geöffnet, über welches die Luft entweicht. Immer freitags werden Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auf dem Waschplatz über einen Zeitraum von 30 min pro Fahrzeug gereinigt. Bei Notfalleinsätzen der Feuerwehr fahren bis zu 30 Pkw der Einsatzkräfte auf den Parkplatz und anschließend bis zu drei Feuerwehrfahrzeuge aus der Fahrzeughalle zum Einsatzort, wobei das Martinshorn erst im öffentlichen Straßenraum eingeschaltet wird. Nach Ende des Einsatzes fahren die Feuerwehrfahrzeuge wieder auf das Betriebsgelände und in die Fahrzeughalle ein. Nach der Einsatzbesprechung fahren die Einsatzkräfte wieder mit ihren privaten Pkw vom Parkplatz ab. Neben dem regulären Betrieb finden auch 2-3-mal im Jahr größere Veranstaltungen wie Fastnachtsbetrieb, Feuerwehrfest usw. mit bis zu 200 Personen bis maximal 21:00 Uhr statt [7]. 7.2 Betriebliche Gegebenheiten Bauhof Der Bauhof beschäftigt insgesamt neun Mitarbeiter, die im Regelbetrieb Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:30 Uhr sowie Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr tätig sind. Ein Betrieb nach 22:00 Uhr ist während des Regelbetriebs nicht zu erwarten. Im bestehenden Betriebsgebäude des Bauhofs finden Reparaturen von Maschinen und Fahrzeugen statt. Der Kompressor für die Waschlanze am Waschplatz befindet sich ebenfalls innerhalb dieses Gebäudes. Die Fahrzeuge und Maschinen des Bauhofs, die bisher im Kellergeschoss beheimatet sind, werden zukünftig in der neuen Lagerhalle untergebracht, wobei relevante Emissionen hierbei lediglich beim Ein- und Aus- Seite 9 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

10 fahren der Fahrzeuge auftreten. Insgesamt verfügt der Bauhof über zwei Kleintransporter, zwei Radlader, zwei Mähfahrzeuge, zwei kleinere Traktoren, einen Lkw mit Kran >7,5t, einen Lkw<7,5t und einen Mini-Lkw, wobei an betriebsintensiven Tagen max. 70 Pkw- und 56 Lkw-Fahrbewegungen durch Mitarbeiter stattfinden. Von den 56 Lkw-Fahrtbewegungen entfallen acht auf Mähfahrzeuge, 22 auf kleine Lkw, 16 auf große Lkw, sowie zehn auf Traktoren. Auf dem Betriebsgelände kommt ein Radlader für einen Zeitraum von etwa 30 min pro Tag zum Einsatz. Abends werden die Fahrzeuge des Bauhofs über einen Zeitraum von 30 min am Waschplatz gereinigt. Im Südwesten des Betriebsgeländes wird einmal im Jahr über einen Zeitraum von sechs Tagen acht Stunden lang Brennholz mit einer Kreissäge verarbeitet. Der Winterdienst findet in den schneereichen Monaten des Jahres bedarfsweise von 5:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr statt. Die Ausfahrten der größeren Streufahrzeuge (Lkw) erfolgt hierbei aus dem bestehenden Betriebsgebäude, die Ausfahrten der kleineren Fahrzeuge (Radlader) aus dem südlichen Bereich des Neubaus. Die Fahrbewegungen führen jeweils unmittelbar die eine öffentliche Verkehrsfläche und anschließend weiter auf die Ziegeleistraße. Die Beladung der Streufahrzeuge erfolgt am Salzsilo mit Hilfe eines Radladers, hierbei ist mit maximal 80 Vorgängen pro Tag mit einer von jeweils ca. zwei Minuten zu rechnen. Nach der Rückkehr der Streufahrzeuge bei Betriebsschluss werden diese auf dem Waschplatz gereinigt, beladen, und für den nächsten Tag abgestellt. Die Beladung der Streufahrzeuge erfolgt grundsätzlich nur im Tageszeitraum. Das Streusalz wird durchschnittlich zweimal jährlich per Lkw angeliefert und über einen Zeitraum von ca. drei Stunden am Salzsilo entladen [7]. 7.3 Betriebliche Gegebenheiten Wertstoffhof Auf dem eingezäunten Gelände des zukünftigen Wertstoffhofs südlich der neuen Lagerhalle werden folgende Wertstoffcontainer aufgestellt: - Zwei Stahl-Abrollcontainer für Kunststoffe - Ein Stahl-Abrollcontainer für Kartonagen - Ein Stahl-Abrollcontainer für Altmetall - Ein Stahl-Absetzcontainer für Grünabfälle - Ein Platz für die Abgabe von Haushaltsgeräten Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sind 15:00 bis 18:00 Uhr sowie jeden letzten Samstag des Monats von 9:00 bis 12:00 Uhr. Außerhalb des eingezäunten Wertstoffhofs werden folgende Wertstoffcontainer frei zugänglich aufgestellt: - fünf Altkleidercontainer - Sechs Altglasbehälter Seite 10 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

11 - Zwei Stahl-Altmetallcontainer Die Nutzungszeiten dieser Container sind Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr. Die Abholung bzw. Entleerung der Container erfolgen wöchentlich, wobei maximal zwei Lkw am Tag im Zeitraum von 8:00 bis 20:00 Uhr anfahren. An betriebsintensiven Tagen ist mit bis zu Pkw-Fahrbewegungen durch die Besucher des Wertstoffhofs zu rechnen [7]. 7.4 Bauausführung des Bauhofgebäudes und Feuerwehrgebäudes Für die schalltechnisch relevanten umschließenden Bauteile des Bauhofes sowie der Feuerwehr werden im Sinne einer Abschätzung auf der sicheren Seite die folgenden bewerteten Schalldämm-Maße R' w [20] berücksichtigt: - Dach: R' w = 27 db - Fassade: R' w = 27 db - Tore: R' w = 15 db 8 Schallemissionen Als Betriebsszenario mit den höchsten Lärmemissionen wurde der Betrieb an Freitagen betrachtet. An diesem Tag findet zwar kein Übungsbetrieb der Feuerwehr statt, aufgrund der Öffnung des Wertstoffhofes findet jedoch eine erhebliche Anzahl an Pkw-Fahrbewegungen sowie Einwurfvorgängen in die Wertstoffcontainer statt, sodass hier in der Gesamtbetrachtung die größten Lärmemissionen zu erwarten sind. Der Betrieb des Winterdienstes wurde im betrachteten Szenario ebenfalls berücksichtigt. Die Festveranstaltungen der Feuerwehr sowie das Sägen von Brennholz sind als seltene Ereignisse im Sinne der Ziffer 7.2 der TA Lärm zu bewerten. Hierbei kann aufgrund des insgesamt mäßigen Umfangs an emissionsrelevanten Tätigkeiten aus immissionsschutzfachlicher Sicht davon ausgegangen werden, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für seltene Ereignisse eingehalten werden. Bei der Ermittlung der Schallemissionen auf dem Bauhofgelände sind die folgenden Geräuschquellen im Regelbetrieb zu betrachten: - Schallabstrahlung des Bauhofgebäudes und der Feuerwehr (vgl. Kapitel 8.1) - Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände (Betrieb Radlader, Hochdruckreiniger) (vgl. Kapitel 8.2) - Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände (Lkw, Streufahrzeuge, Pkw) (vgl. Kapitel 8.3) - Nutzung der Container (vgl. Kapitel 8.4) - Containertausch und Containerleerung (vgl. Kapitel 8.5) Seite 11 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

12 Die Lage und Form (Punkt-, Linien- bzw. Flächenschallquelle) der zum Ansatz gebrachten Schallquellen sind in Anhang 3 (Lageplan Regelbetrieb) dargestellt. Die Fahrbewegungen auf öffentlichen Verkehrsflächen sind nicht den gewerblichen Lärmemissionen zuzuordnen. 8.1 Schallabstrahlung des Bauhofgebäudes und der Feuerwehr Bei der Berücksichtigung der Schallabstrahlung des Bauhofgebäudes und der Feuerwehr wird davon ausgegangen, dass die Toröffnungen während geräuschintensiver Tätigkeiten stets geschlossen sind. Für die Betriebsgebäude werden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Halleninnenpegel berücksichtigt. Ferner werden die Kapitel 7.4 aufgeführten Schalldamm-Maße engesetzt. Tätigkeit, Schallquelle Schall-Leistungspegel [Referenz] Einwirkdauer/Vorgänge Werkstatt (Halleninnenpegel) Feuerwehrgebäude (Halleninnenpegel) L P = 75,0 db(a) 1) [21] L P = 75,0 db(a) 1) [21] tags: 8,5 Stunden tags: 5 Stunden 1) typischer Innenpegel einer Kfz-Werkstatt 8.2 Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände Gemäß den Betreiberangaben ist ein Radlader tagsüber für diverse Arbeiten über einen Zeitraum von 0,5 h auf dem Betriebsgelände im Einsatz. Zusätzlich ist im Winterdienst ein weiterer Radlader für max. 80 Beladevorgänge der Streufahrzeuge im Einsatz. Neben dem Betrieb des Radladers finden westlich des Bauhofgebäudes Reinigungsarbeiten mit einem Hochdruckreiniger auf dem Kfz-Waschplatz statt. Dabei werden im Tageszeitraum drei Fahrzeuge der Feuerwehr sowie alle Streufahrzeuge nach Beendigung des Winterdienstes gereinigt. Im Sinne einer Abschätzung auf der sicheren Seite wurde die nachfolgend aufgeführten Emissionsansätze berücksichtigt: Seite 12 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

13 Tätigkeit, Schallquelle Schall-Leistungspegel [Referenz] Einwirkdauer/ Vorgänge (arz: außerhalb Ruhezeit irz: innerhalb Ruhezeit) Emissionshöhe Radlader (Flächenschallquelle) Beladung Streufahrzeuge durch Radlader (Flächenschallquelle) Hochdruckreiniger (Punktschallquelle) L WA = 92,7 db(a) 1) [18] K I = 5,1 db(a) 2) L WA,max = 102,7 db(a) 3) L WA = 94,8 db(a) 4) [18] K I = 5,3 db(a) 2) L WA,max = 106,4 db(a) 3) arz: 0,5 Stunden arz: 70 Vorgänge je 2 min irz: 10 Vorgänge je 2 min 1,00 m 1,50 m L WA = 96,6 db(a) [21] arz: 2 Stunden 1,50 m 1) Anlage E 34: Baumaschinenart: Radlader mit Gabelaufsatz 2) Impulszuschlag KI zur Berücksichtigung sämtlicher Be- und Entladetätigkeiten 3) 4) Anlage E 38: Baumaschinenart: Radlader; Arbeitsvorgang: Lkw-Beladung mit Splittkies 8.3 Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände Gemäß den Betreiberangaben fallen an einem Öffnungstag bis zu 500 Pkw-Anfahrten durch Nutzer des Wertstoffhofes an [7]. Dies entspricht Pkw-Fahrbewegungen pro Tag. Zusätzlich werden 100 Fahrbewegungen für Fahrten der Bauhofmitarbeiter und der Feuerwehr angesetzt. In der lautesten Nachtstunde fahren sechs Mitarbeiter des Winterdienstes auf den südöstlichen Teil des Parkplatzes, um im Anschluss in die Streufahrzeuge umzusteigen. Im Nachtzeitraum findet die Ausfahrt von Streufahrzeugen lediglich aus der bestehenden Betriebshalle statt; die Ausfahrt von Radladern findet aus dem südlichen Bereich des Neubaus statt. Die Fahrzeuge fahren hierbei jeweils direkt auf die öffentliche Verkehrsfläche. Es ist daher lediglich der von L WA,max = 108,0 db(a)[17] für die Ausfahrt der Streufahrzeuge aus der bestehenden Betriebshalle und ein von L WA,max = 102,7 db(a) [18] für die Ausfahrt von Radladern aus den beiden südlichen Toren des Betriebshallen-Neubaus zur Bewertung heranzuziehen. In der folgenden Tabelle sind die Fahrbewegungen auf dem Betriebsgrundstück einschließlich der An- und Abfahrten der Lkw zur Leerung bzw. Tausch der Container aufgelistet. Im Sinne einer Abschätzung auf der sicheren Seite wurden die Fahrbewegungen von Traktoren etc. ebenfalls als Lkw- Fahrbewegungen angesetzt. Seite 13 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

14 Tätigkeit, Schallquelle Schallleistungspegel [Referenz] Einwirkdauer/ Vorgänge (arz: außerhalb Ruhezeit irz: innerhalb Ruhezeit) Emissionshöhe Parkbewegungen Pkw Wertstoffhof, Bauhof, Feuerwehr (Flächenschallquelle) L W,adR = 90,2 db(a) 1) [16] L W,idR = 79,2 db(a) 2) [16] L WA,max = 99,5 db(a) 4) [16] arz: 1100 Vorgänge irz: 20 Vorgänge 0,50 m Parkbewegungen Mitarbeiter-Pkw Winterdienst (Flächenschallquelle) L W,nacht = 78,7 db(a) 3) [16] L WA,max = 97,5 db(a) 5) [16] nachts: 6 Vorgänge (5-6 Uhr) 0,50 m Fahrbewegung zu Betriebshalle Neubau (Linienschallquelle) L' WA,1h = 63,0 db(a)/m L WA,max = 108,0 db(a) 6) [17] arz: 25 Vorgänge irz: 5 Vorgänge 0,50 m Rangierbewegung zu Betriebshalle Neubau (Linienschallquelle) L' WA,1h = 68,0 db(a)/m L WA,max = 108,0 db(a) 6) [17] arz: 25 Vorgänge irz: 5 Vorgänge 0,50 m Fahrbewegung Streufahrzeug Beladung (Linienschallquelle) L' WA,1h = 63,0 db(a)/m L WA,max = 108,0 db(a) 6) [17] arz: 70 Vorgänge irz: 10 Vorgänge 0,50 m Rangierbewegung Streufahrzeug Beladung (Linienschallquelle) L' WA,1h = 68,0 db(a)/m L WA,max = 108,0 db(a) 6) [17] arz: 70 Vorgänge irz: 10 Vorgänge 0,50 m Fahrbewegung zu Waschplatz (Linienschallquelle) L' WA,1h = 63,0 db(a)/m L WA,max = 108,0 db(a) 6) [17] arz: 10 Vorgänge 0,50 m Rangierbewegung zu Waschplatz (Linienschallquelle) L' WA,1h = 68,0 db(a)/m L WA,max = 108,0 db(a) 6) [17] arz: 10 Vorgänge 0,50 m Lkw-Fahrbewegung Containertausch/-leerung (Linienschallquelle) L' WA,1h = 63,0 db(a)/m L WA,max = 108,0 db(a) 6) [17] arz: 2 Vorgänge 0,50 m Lkw-Rangierbewegung Containertausch/-leerung (Linienschallquelle) L' WA,1h = 68,0 db(a)/m L WA,max = 108,0 db(a) 6) [17] arz: 2 Vorgänge 0,50 m 1) B =45 Stellplätze; N adr = 1,88 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; für Parkplatzart K PA = 0 db(a), für Impulshaltigkeit K I = 4 db(a) 2) B =45 Stellplätze; N idr = 0,148 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; für Parkplatzart K PA = 0 db(a), für Impulshaltigkeit K I = 4 db(a) 3) B =45 Stellplätze; N Nacht = 0,133 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; für Parkplatzart K PA = 0 db(a), für Impulshaltigkeit K I = 4 db(a) 4) aufgrund von Kofferraumschlagen 5) aufgrund von Türenschlagen Seite 14 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

15 6) aufgrund der Betriebsbremse 8.4 Nutzung der Container Gemäß den Betreiberangaben ist an einem Öffnungstag mit circa 500 Nutzern zu rechnen [7]. Es wird angenommen, dass die Benutzer im Schnitt jeweils zwei Wertstoffgruppen "bedienen". Bei 500 Nutzern ergeben sich hieraus 1000 Einwurfvorgänge pro Tag. Über die relative Häufigkeit der Einwurfvorgänge liegen nur Schätzungen vor [19]. In Anlehnung an diese Schätzungen werden bei der Berechnung folgende Anteile zu Grunde gelegt: Wertstoffgruppe Anteil in [%] Anzahl der Einwurfvorgänge Papier/Pappe Altglas Kunststoffe Schrott (grob) 5 50 Schrott (Dosen etc.) 5 50 Gartenabfälle Haushaltsgeräte Altkleider Gesamt Es wird davon ausgegangen, dass nur die Einwurfvorgänge von Altglas und Schrott signifikant zum Beurteilungspegel beitragen. Der Einwurf von Papier, Kunststoff und ähnlichem bleibt deshalb unberücksichtigt. Nachfolgend sind die Vorgänge und Schall-Leistungspegel bei der Containernutzung tabellarisch aufgeführt. Die Daten wurden aus den "Schalltechnischen Hinweisen für die Aufstellung von Wertstoffcontainern" des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz entnommen [19]. Wertstoff Containertyp Vorgangsdauer pro Benutzer bzw. pro Pressvorgang Schall-Leistungspegel Altglas Kunststoff 60 s 96 db(a) 107 db(a) Schrott (grob) Stahl 60 s 110 db(a) 120 db(a) Schrott (Dosen etc.) Stahl 60 s 96 db(a) 1) 107 db(a) 1) Seite 15 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

16 1) keine Referenzangabe vorhanden; es wird angenommen, dass der Einwurf von Dosen keine höheren Geräusch-Immissionen als der Einwurf von Altglas verursacht Je nach Füllstand der Container ist mit verschiedenen Höhen des Emissionsortes zu rechnen. Für die Berechnungen wird von zur Hälfte gefüllten Containern ausgegangen. Die angenommene Emissionshöhe beträgt 1,00 m. 8.5 Containertausch und Containerleerung Als maximale Vorgangsanzahl ist die Abholung bzw. Leerung von maximal zwei Containern an einem Tag als realistisch anzusehen. Im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung werden für die Beurteilung die Leerung der Altglas-Container sowie der Containertausch eines Stahlabrollcontainers angesetzt. Als Emissionshöhe wird 1,00 m für den Containertausch und 1,50 m für die Leerung des Glascontainers angenommen. Wertstoff Containertyp Vorgangsdauer pro Leerungs-/ Tauschvorgang Schall-Leistungspegel [Referenz] [Referenz] Altglas Altglas-Container 20 min (für 6 Container) [19] 113 db(a) [19] 128 db(a) [19] Altmetall Stahl-Abroll-Container 175 s [19] 114 db(a) [19] 126 db(a) [19] 9 Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt gemäß Ziffer 7.5 der DIN nach TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien [15]. Es werden alle unter Kapitel 8 genannten Schallquellen und die in Kapitel 7.4 genannten Schalldämm-Maße in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm eingegeben. Dabei werden Lage und Form der Schallquellen (Punkt-, Linien- bzw. Flächenschallquelle) erfasst. Weiterhin werden reflektierende und abschirmende Gebäudefassaden berücksichtigt. In der DIN ISO wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung im Freien angegeben. Der darin zu bestimmende Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW) (Wind weht von der Quelle zum Immissionsort) berücksichtigt die Richtwirkungskorrektur D C und die Dämpfung auf Grund der geometrischen Ausbreitung A div, durch Luftabsorption A atm (10 C, 70 % rel. Luftfeuchtigkeit), durch Bodendämpfung A gr (hier: alternatives Verfahren mit frequenzunabhängiger Berechnung vgl. DIN ISO Ziffer 7.3.2), durch Ab-schirmung A bar sowie auf Grund sonstiger Effekte A misc. Der Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW) wird gemäß folgender Beziehung ermittelt: Seite 16 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

17 L AT (DW) = L W + D C A div A atm A gr A bar A misc Des Weiteren ist gemäß TA Lärm die meteorologische Korrektur C met nach DIN ISO zu berücksichtigen. Zur Ermittlung dieser Korrektur ist neben dem Abstand zwischen der Schallquelle und dem Immissionsort auch die Konstante C 0 (Faktor für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten) erforderlich. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur C met = 0 db gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel". Die Berechnung wird mit Hilfe des Schallausbreitungsberechnungsprogramms IMMI 2017 [22] durchgeführt. Folgende Beurteilungspegel wurden an den bestehenden Einwirkorten für das 1. Obergeschoß (relative Höhe: 5,60 m) berechnet (vgl. Berechnungstabellen in Anhang 2): Immissionsort (IP) Beurteilungspegel in db(a) Immissionsrichtwert lt. TA Lärm in db(a) Über-(+)/Unterschreitung ( ) in db(a) tags nachts tags Nachts tags nachts IP 1 (Fl.-Nr. 206/6) IP 2 (Fl.-Nr. 206/5) IP 3 (Fl.-Nr. 206/58) IP 4 (Fl.-Nr. 206/3) Folgende wurden an den Einwirkorten für den Tagzeitraum berechnet: Immissionsort (IP) maßgebliche Lärmquelle tags in db(a) zulässiger tags in db(a) Über- (+) / Unterschreitung ( ) in db(a) IP 1 (Fl.-Nr. 206/6) Entleerung Glascontainer IP 2 (Fl.-Nr. 206/5) Entleerung Glascontainer IP 3 (Fl.-Nr. 206/58) Entleerung Glascontainer IP 4 (Fl.-Nr. 206/3) Entleerung Glascontainer Folgende wurden an den Einwirkorten für den Nachtzeitraum berechnet: Seite 17 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

18 Immissionsort (IP) maßgebliche Lärmquelle nachts in db(a) zulässiger nachts in db(a) Über- (+) / Unterschreitung ( ) in db(a) IP 1 (Fl.-Nr. 206/6) Ausfahrt Radlader IP 2 (Fl.-Nr. 206/5) Lkw Ausfahrt IP 3 (Fl.-Nr. 206/58) Parkplatz IP 4 (Fl.-Nr. 206/3) Ausfahrt Lkw Die Beurteilungspegel für die Plangebiete "Mischgebiet Fischerareal" sowie "Wohnen Fischerareal" nördlich des Geltungsbereiches sind im Anhang 4 in Form von farbigen Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum dargestellt. Die sind im Anhang 5 und 6 dargestellt. Da im 3. Obergeschoß (relative Höhe: 11,20 m) mit den höchsten Lärm-Immissionen zu rechnen ist, wurde diese Geschoßebene für die weitere Bewertung herangezogen. 10 Bewertung In der Rasterlärmkarten im Anhang 4 ist zu erkennen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich der Plangebiete "Mischgebiet Fischerareal" sowie "Wohnen Fischerareal" tagsüber und nachts eingehalten werden. Die Rasterlärmkarten in Anhang 5 und 6 zeigen, dass die maximal zulässigen tagsüber und nachts ebenfalls eingehalten werden. Der Vergleich der Beurteilungspegel an den bestehenden Einwirkorten IP1 bis IP4 mit den zulässigen Immissionsrichtwerten zeigt, dass diese am IP 1 tagsüber um 3 db(a) überschritten und den übrigen Einwirkorten um 3 bis 13 db(a) unterschritten werden. Im Nachtzeitraum werden die Immissionsrichtwerte um 11 bis 23 db(a) unterschritten. Maßgeblich für die Überschreitung des Immissionsrichtwertes am Einwirkort IP 1 ist die Bedienung der Wertstoffcontainer, insbesondere des Altmetall- Containers. Der maximal zulässige wird tagsüber am Einwirkort IP 1 um 1 db(a) überschritten. Maßgeblich hierfür ist die Entleerung des Altglas-Containers. An den übrigen Einwirkorten sowie im Nachtzeitraum kommt es zu keinen Überschreitungen der maximal zulässigen. Um eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte sowie des maximal zulässigen s am Einwirkort IP 1 zu gewährleisten, ist eine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Seite 18 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

19 11 Möglichkeiten zur Konfliktlösung Zur Lösung des Konfliktes am Einwirkort IP 1 südlich des geplanten Wertstoffhofes wird eine Einhausung der Wertstoff-Container, z.b. mit einer Lärmschutzwand, vorgeschlagen. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine exakten Angaben zu den Standorten der Container sowie zu den konkreten betrieblichen Abläufen vorliegen, wird vorgeschlagen, die Dimensionierung der erforderlichen Lärmschutz-Maßnahme im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durchzuführen. 12 Vorschläge für die Bauleitplanung 12.1 Festsetzungen Im Bebauungsplan sind keine Festsetzungen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG zu treffen, da die Dimensionierung der erforderlichen Lärmschutz-Maßnahme im Rahmen der Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt werden soll Begründung Für die Begründung zum Bebauungsplan wird folgender Text vorgeschlagen: "Vom Plangebiet wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen im Bestand sowie auf die geplanten Nutzungen im Bereich des "Fischerareals" ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Gewerbelärm-Immissionen in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ermittelt und bewertet (Gutachten vom ). Die Berechnungen der Gewerbelärm-Immissionen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich der Plangebiete "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" tagsüber und nachts eingehalten werden. Die maximal zulässigen werden ebenfalls eingehalten. Der Vergleich der Beurteilungspegel an den bestehenden Einwirkorten IP1 bis IP4 mit den zulässigen Immissionsrichtwerten zeigt, dass diese am IP 1 tagsüber um 4 db(a) überschritten und den übrigen Einwirkorten um 3 bis 12 db(a) unterschritten werden. Im Nachtzeitraum werden die Immissionsrichtwerte um 11 bis 23 db(a) unterschritten. Maßgeblich für die Überschreitung des Immissionsrichtwertes am Einwirkort IP 1 ist die Bedienung der Wertstoffcontainer, insbesondere des Altmetall- Containers. Der maximal zulässige wird tagsüber am Einwirkort IP 1 um 1 db(a) überschritten. Maßgeblich hierfür ist die Entleerung des Altglas-Containers. An den übrigen Einwirkorten sowie im Nachtzeitraum kommt es zu keinen Überschreitungen der maximal zulässigen. Um eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte sowie des maximal zulässigen s am Einwirkort IP 1 zu gewährleisten, ist eine Lärmschutz-Maßnahme erforderlich. Zur Lösung des Konfliktes Seite 19 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

20 am Einwirkort IP 1 südlich des geplanten Wertstoffhofes wird eine Einhausung der Wertstoff-Container, z.b. mit einer Lärmschutzwand, vorgeschlagen. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine exakten Angaben zu den Standorten der Container sowie zu den konkreten betrieblichen Abläufen vorliegen, soll die Dimensionierung der erforderlichen Lärmschutz-Maßnahme im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen." Seite 20 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

21 13 Anhang Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen Anhang 2: Berechnungstabellen "Beurteilungspegel" Anhang 3: Lageplan mit Schallquellen und Einwirkorten Anhang 4: Rasterlärmkarten der Gewerbelärm-Immissionen im Tages- und Nachtzeitraum Anhang 5: Rasterlärmkarte im Tageszeitraum Anhang 6: Rasterlärmkarte im Nachtzeitraum Bericht erstellt am: (Unterschrift) (Unterschrift) Büro Sieber, Lindau (B) bearbeitet: M.Sc. M. Wachten (Fachl. Mitarbeiter) geprüft: Dipl.-Ing. L. Brethauer (Fachl. Mitarbeiter) Die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung enthaltenen Ergebnisse basieren auf Messungen/Berechnungen nach den genannten Regelwerken sowie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird ausschließlich für selbst ermittelte Informationen/Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Für die Einhaltung der Ergebnisse von Schallprognosen werden keine Garantien übernommen. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ist nur zusammen mit allen Anlagen vollständig und unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen. Eine Veröffentlichung bedarf der Genehmigung des Büros Sieber. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Nur die gebundenen Originalausfertigungen tragen eine Unterschrift. Seite 21 Gutachten mit 21 Seiten, Fassung vom

22 Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen Parkplatzlärmstudie (2) Variante 0 PRKL001 Bezeichnung Parkplatz Tag Wirkradius /m Gruppe Wertstoffhof Lw (Tag) /db(a) Knotenzahl 7 Lw (Nacht) /db(a) - Länge /m Lw (Ruhe) /db(a) Länge /m (2D) Lw" (Tag) /db(a) Fläche /m² Lw" (Nacht) /db(a) - Lw" (Ruhe) /db(a) Konstante Höhe /m 0.00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO ) Parkplatz Modus P+R - Parkplatz Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 0.00 Ki /db 4.00 Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen B f 1.00 N (Tag) 1.88 N (Nacht) 0.00 N (Ruhe) 0.15 Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht PRKL002 Bezeichnung Parkplatz Nacht Wirkradius /m Gruppe Wertstoffhof Lw (Tag) /db(a) - Knotenzahl 7 Lw (Nacht) /db(a) Länge /m Lw (Ruhe) /db(a) - Länge /m (2D) Lw" (Tag) /db(a) - Fläche /m² Lw" (Nacht) /db(a) Lw" (Ruhe) /db(a) - Konstante Höhe /m 0.00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO ) Parkplatz P+R - Parkplatz Modus Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 0.00 Ki /db 4.00 Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen B f 1.00 Seite 1 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

23 N (Tag) 0.00 N (Nacht) 0.13 N (Ruhe) 0.00 Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Punkt-SQ /ISO 9613 (8) Variante 0 EZQi008 Bezeichnung Waschlanze Wirkradius /m Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag EZQi011 Bezeichnung Einwurf Glascontainer weiß,grün, braun Wirkradius /m Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Seite 2 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

24 Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag EZQi012 Bezeichnung Einwurf Altmetall Wirkradius /m Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag EZQi013 Bezeichnung Einwurf Dosen Wirkradius /m Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Seite 3 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

25 Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag EZQi010 Bezeichnung Entleerung Glascontainer Wirkradius /m Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag EZQi009 Bezeichnung Tausch Stahlabrollcontainer Wirkradius /m Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Seite 4 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

26 Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag EZQi014 Bezeichnung Lkw Ausfahrt nachts Wirkradius /m Gruppe Gruppe 0 D Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht EZQi015 Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Bezeichnung Radlader Ausfahrt nachts Wirkradius /m Gruppe Gruppe 0 D Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Linien-SQ /ISO 9613 (8) Variante 0 LIQi024 Bezeichnung Fahrbewegung Lkw Halle Neubau Wirkradius /m Knotenzahl 3 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Seite 5 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

27 Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe LIQi032 Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Bezeichnung Rangierbewegung Lkw Neubau Halle Wirkradius /m Gruppe Gruppe 0 D Knotenzahl 3 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe LIQi033 Bezeichnung Fahrbewegung Streufahrzeuge Beladung Wirkradius /m Gruppe Gruppe 0 D Knotenzahl 2 Hohe Quelle Nein Länge /m 8.18 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 8.18 Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Seite 6 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

28 Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe LIQi034 Bezeichnung Rangierbewegung Streufahrzeuge Beladung Wirkradius /m Gruppe Gruppe 0 D Knotenzahl 2 Hohe Quelle Nein Länge /m 7.91 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 7.91 Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe LIQi017 Bezeichnung Fahrbewegung Lkw Waschlanze Wirkradius /m Knotenzahl 2 Hohe Quelle Nein Länge /m 6.26 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 6.26 Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Seite 7 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

29 Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe LIQi018 Bezeichnung Rangierbewegung Lkw Waschlanze Wirkradius /m Knotenzahl 2 Hohe Quelle Nein Länge /m 6.21 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 6.21 Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe LIQi020 Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Bezeichnung Fahrbewegung Lkw Containertausch/-leerung Wirkradius /m Knotenzahl 2 Hohe Quelle Nein Länge /m 5.94 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 5.94 Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Seite 8 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

30 Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe LIQi013 Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Bezeichnung Rangierbewegung Lkw Containertausch/-leerung Wirkradius /m Knotenzahl 2 Hohe Quelle Nein Länge /m 7.65 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 7.65 Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Flächen-SQ /ISO 9613 (12) Variante 0 FLQi004 Bezeichnung Betrieb Radlader Wirkradius /m Knotenzahl 20 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Seite 9 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

31 Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag FLQi005 Bezeichnung Beladung Streufahrzeug durch Radlader Wirkradius /m Knotenzahl 7 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi020 Bezeichnung Bauhof/WAND5 (Tore) Wirkradius /m Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Seite 10 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

32 Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag FLQi021 Bezeichnung Bauhof/WAND6 Wirkradius /m Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag FLQi022 Bezeichnung Bauhof/WAND7 Wirkradius /m Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Seite 11 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

33 Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag FLQi027 Bezeichnung Bauhof/DACH Wirkradius /m Knotenzahl 6 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag FLQi028 Bezeichnung Feuerwehr/WAND1 (Tore) Wirkradius /m Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Seite 12 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

34 Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag FLQi030 Bezeichnung Feuerwehr/WAND4 Wirkradius /m Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag FLQi031 Bezeichnung Feuerwehr/WAND5 Wirkradius /m Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) 3.02 Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Seite 13 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

35 Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag FLQi032 Bezeichnung Feuerwehr/WAND6 Wirkradius /m Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag FLQi033 Bezeichnung Feuerwehr/WAND7 Wirkradius /m Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Seite 14 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

36 Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag FLQi034 Bezeichnung Feuerwehr/DACH Wirkradius /m Knotenzahl 8 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Werktag (6h-22h) Werktag (7h-20h) Tag Seite 15 Anhang 1 mit 15 Seiten, Fassung vom

37 Anhang 2: Berechnungstabellen "Beurteilungspegel" IP 1 Werktag (6h-22h) Nacht (22h-6h) EZQi012» Einwurf Altmetall EZQi010» Entleerung Glasconta EZQi011» Einwurf Glascontaine EZQi009» Tausch Stahlabrollco EZQi008» Waschlanze EZQi013» Einwurf Dosen FLQi005» Beladung Streufahrze PRKL001» Parkplatz Tag FLQi004» Betrieb Radlader LIQi018» Rangierbewegung Lkw LIQi032» Rangierbewegung Lkw LIQi024» Fahrbewegung Lkw Hal LIQi017» Fahrbewegung Lkw Was L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db LIQi013» Rangierbewegung Lkw FLQi022» Bauhof/WAND LIQi034» Rangierbewegung Stre FLQi021» Bauhof/WAND FLQi034» Feuerwehr/DACH FLQi027» Bauhof/DACH LIQi020» Fahrbewegung Lkw Con LIQi033» Fahrbewegung Streufa FLQi020» Bauhof/WAND FLQi030» Feuerwehr/WAND FLQi028» Feuerwehr/WAND1 (Tor FLQi032» Feuerwehr/WAND FLQi033» Feuerwehr/WAND FLQi031» Feuerwehr/WAND PRKL002» Parkplatz Nacht n=30 Summe Seite 1 Anhang 2 mit 4 Seiten, Fassung vom

38 IP 2 Werktag (6h-22h) Nacht (22h-6h) EZQi010» Entleerung Glasconta EZQi012» Einwurf Altmetall EZQi011» Einwurf Glascontaine EZQi009» Tausch Stahlabrollco FLQi005» Beladung Streufahrze EZQi008» Waschlanze EZQi013» Einwurf Dosen PRKL001» Parkplatz Tag FLQi004» Betrieb Radlader FLQi034» Feuerwehr/DACH LIQi034» Rangierbewegung Stre FLQi028» Feuerwehr/WAND1 (Tor FLQi030» Feuerwehr/WAND LIQi032» Rangierbewegung Lkw FLQi022» Bauhof/WAND FLQi032» Feuerwehr/WAND FLQi027» Bauhof/DACH LIQi033» Fahrbewegung Streufa LIQi024» Fahrbewegung Lkw Hal FLQi033» Feuerwehr/WAND LIQi018» Rangierbewegung Lkw FLQi020» Bauhof/WAND FLQi031» Feuerwehr/WAND LIQi013» Rangierbewegung Lkw LIQi017» Fahrbewegung Lkw Was L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi021» Bauhof/WAND LIQi020» Fahrbewegung Lkw Con PRKL002» Parkplatz Nacht n=30 Summe Seite 2 Anhang 2 mit 4 Seiten, Fassung vom

39 IP 3 Werktag (6h-22h) Nacht (22h-6h) FLQi005» Beladung Streufahrze LIQi034» Rangierbewegung Stre PRKL001» Parkplatz Tag FLQi004» Betrieb Radlader LIQi033» Fahrbewegung Streufa EZQi012» Einwurf Altmetall FLQi028» Feuerwehr/WAND1 (Tor EZQi010» Entleerung Glasconta LIQi032» Rangierbewegung Lkw EZQi011» Einwurf Glascontaine EZQi013» Einwurf Dosen LIQi024» Fahrbewegung Lkw Hal EZQi009» Tausch Stahlabrollco FLQi034» Feuerwehr/DACH FLQi033» Feuerwehr/WAND EZQi008» Waschlanze FLQi020» Bauhof/WAND FLQi027» Bauhof/DACH FLQi032» Feuerwehr/WAND FLQi030» Feuerwehr/WAND LIQi018» Rangierbewegung Lkw FLQi031» Feuerwehr/WAND LIQi013» Rangierbewegung Lkw LIQi017» Fahrbewegung Lkw Was L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db LIQi020» Fahrbewegung Lkw Con FLQi022» Bauhof/WAND FLQi021» Bauhof/WAND PRKL002» Parkplatz Nacht n=30 Summe Seite 3 Anhang 2 mit 4 Seiten, Fassung vom

40 IP 4 Werktag (6h-22h) Nacht (22h-6h) FLQi005» Beladung Streufahrze EZQi012» Einwurf Altmetall LIQi034» Rangierbewegung Stre EZQi010» Entleerung Glasconta PRKL001» Parkplatz Tag FLQi004» Betrieb Radlader EZQi011» Einwurf Glascontaine LIQi033» Fahrbewegung Streufa FLQi028» Feuerwehr/WAND1 (Tor EZQi013» Einwurf Dosen EZQi009» Tausch Stahlabrollco LIQi032» Rangierbewegung Lkw FLQi020» Bauhof/WAND LIQi024» Fahrbewegung Lkw Hal EZQi008» Waschlanze FLQi034» Feuerwehr/DACH FLQi033» Feuerwehr/WAND FLQi027» Bauhof/DACH LIQi013» Rangierbewegung Lkw LIQi018» Rangierbewegung Lkw LIQi017» Fahrbewegung Lkw Was L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db LIQi020» Fahrbewegung Lkw Con FLQi030» Feuerwehr/WAND FLQi032» Feuerwehr/WAND FLQi031» Feuerwehr/WAND FLQi021» Bauhof/WAND FLQi022» Bauhof/WAND PRKL002» Parkplatz Nacht n=30 Summe Seite 4 Anhang 2 mit 4 Seiten, Fassung vom

41 Legende 206/4 Geltungsbereich Baugrenzen Gebäude öffentliche Verkehrsfläche Immissionspunkt geplante Lagerhalle Bauhof Parkplatz Gebäude Bauhof / Feuerwehr Betrieb Radlader Beladung Streufahrzeuge Lkw-Fahrbewegung Lkw-Rangierbewegung Hochdruckreiniger Einwurf Altmetall-Container (grob) Einwurf Altmetall-Container (Dosen etc.) Einwurf Glas-Container Containertausch Entleerung Altglas-Container Ausfahrt Streufahrzeug nachts Ausfahrt Radlader nachts IP4 IP3 IP /58 Gemeinde Baindt 24 IP2 Schalltechnische Untersuchung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" 17 Anhang 3: Lageplan mit Schallquellen und Einwirkorten 206/6 206/57 0 M 1: m Fassung vom IMMI

42 575/3 55/4 62/5 48/4 3 62/ /3 55/4 62/5 48/4 3 62/ /2 575/ /7 56/3 55/2 53/ /3 56/2 56/5 56/4 62/3 575/2 575/ /7 56/3 55/2 53/ /3 56/2 56/5 56/4 62/3 192/5 55/1 2/1 58/4 Dorfplatz /5 55/1 2/1 58/4 Dorfplatz /1 3 57/ Kieferstraße 58/9 55 Kieferstraße 58/9 6 58/8 6 58/ / / / /11 206/4 6 51/1 11/1 58/6 206/4 6 51/1 11/1 58/6 206/6 IP1 24 IP /1 206/2 206/ IP4 IP /58 206/ /3 206/56 206/57 207/ / M 1: m 206/6 IP1 24 IP /1 206/2 206/ IP4 IP /58 206/ /3 206/56 206/57 207/ / M 1: m Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) Sonntag (6h-22h) Pegel db(a) Pegel in db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Gemeinde Baindt Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) allgemeines Wohngebiet (WA): 55 db(a) tags, 40 db(a) nachts Mischgebiet (MI): 60 db(a) tags, 45 db(a) nachts Fassung vom Schalltechnische Untersuchung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Anhang 4: Rasterlärmkarten der Gewerbelärm-Immissionen im Tages- und Nachtzeitraum Berechnungsebene: 3. Obergeschoß (rel. Höhe: 11,20 m) IMMI

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Büro Sieber Mess-Stelle nach 29b BImSchG Am Schönbühl 1 88131 Lindau (B) tel: 08382/27405-0 fax: 08382/27405-99 mail: info@buerosieber.de www.buerosieber.de Gemeinde Baindt Schalltechnische Untersuchung

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