Auftraggeber: Dobler GmbH & Co. KG Innovapark Kaufbeuren

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1 Büro Sieber Mess-Stelle nach 29b BImSchG Am Schönbühl Lindau (B) tel: 08382/ fax: 08382/ mail: info@buerosieber.de Auftraggeber: Dobler GmbH & Co. KG Innovapark Kaufbeuren Bericht vom erstellt von M.Sc. M. Wachten Bericht-Nr.: /1/b Ersatz für Bericht-Nr.: /1/a Stadt Lindenberg i. Allgäu Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Glasbühlstraße"

2 Büro Sieber Stadtplanung Landschaftsplanung Artenschutz Immissionsschutz Hubert Sieber Dipl.-Ing. Stadtplaner Architekt Regierungsbaumeister Am Schönbühl Lindau (B) tel.: / fax: buerosieber. de Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL aufgeführten Akkreditierungsumfang Bekannt gegebene Stelle nach 29b im Sinne von 26 BImSchG Seite 2 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

3 Zusammenfassung Die Stadt Lindenberg im Allgäu plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Glasbühlstraße" auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 339/3, 339/5 und 339/6. Der Bereich wird derzeit als Baubetriebshof genutzt. Geplant ist die Verwirklichung von Geschoßwohnungsbau mit drei Gebäuden. Dem Plangebiet wird der Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (WA) zu Grunde gelegt. Auf das Plangebiet wirken die Geräusch-Immissionen von unmittelbar angrenzenden Nutzungen (metallverarbeitender Betrieb, Gebrauchtwarenladen, Taxiunternehmen mit Tankstelle und Waschanlage, Lebensmittelmarkt mit Parkplatz, Elektrofachhandel) ein. Südlich des Plangebietes befinden sich weitere gewerbliche Anlagen und Betriebe. Östlich des Gebietes ist im Flächennutzungsplan eine Gewerbegebietsfläche dargestellt, die nach Auskunft der Stadt Lindenberg jedoch nicht als solche genutzt werden soll. An dieser Stelle soll eher ein Mischgebiet oder ein allgemeines Wohngebiet verwirklicht werden. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurden die gewerblichen Lärmeinwirkungen im Plangebiet gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) berechnet und bewertet. Die Berechnungen haben ergeben, dass während des Tageszeitraumes (6:00 bis 22:00 Uhr) der zulässige Immissionsrichtwert für ein allgemeines Wohngebiet (WA) von 55 db(a) in Teilbereichen des Plangebietes (östliche und teilweise südliche Fassade des mittleren Gebäudes, östliche und teilweise nördliche und südliche Fassade des südlichen Gebäudes) um bis zu 5 db(a) überschritten wird. Während der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) wird der zulässige Immissionsrichtwert von 40 db(a) um bis zu 4 db(a) überschritten. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Der Konflikt wird durch die Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen im von Überschreitungen betroffenen Bereich mit nicht zu öffnenden Fenstern gelöst. Darüber hinaus wird das Gesamtschalldämm-Maß der Außenbauteile festgesetzt. Durch diese Maßnahmen ist mit einer Einhaltung der Innenpegel gemäß TA Lärm zu rechnen. In den Überschreitungsbereichen der Immissionsrichtwerte sind Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone) vorgesehen. Betroffen sind die östlichen Balkone/Terrassen an der Südfassade des mittleren und des südlichen Gebäudes (insgesamt 12 Stück). Zum Schutz dieser Außenwohnbereiche und den hinter den Außenwohnbereichen gelegenen schutzbedürftigen Räumen wird die Errichtung von schallabschirmenden Wänden an den Ostseiten und zum Teil an den Südseiten der betroffenen Außenwohnbereiche festgesetzt. Durch diese Maßnahme werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm in den betroffenen Bereichen eingehalten. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Seite 3 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

4 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung 5 2 Verwendete Unterlagen und Informationen 5 3 Übersichtsplan 8 4 Beurteilungsgrundlagen 9 5 Ermittlung der Lärmeinwirkungen Allgemein Vorgehensweise im vorliegenden Fall 10 6 Betriebliche Gegebenheiten der angrenzenden Gewerbebetriebe Elektro Kohler GmbH (Glasbühlstraße 23) Unternehmen Chance (Glasbühlstraße 28) Taxi 4444 (Glasbühlstraße 28) Gewerbebetrieb auf Fl.-Nr. 339/ Edeka (Glasbühlstraße 22) 14 7 Schallemissionen 16 8 Berechnung der Schallimmissionen 19 9 Bewertung Möglichkeiten zur Konfliktlösung Vorschläge für die Bauleitplanung Festsetzungen Begründung Bilddokumentation Anhang 26 Seite Seite 4 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

5 1 Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Lindenberg im Allgäu plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Glasbühlstraße" auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 339/3, 339/5 und 339/6. Der Bereich wird derzeit als Baubetriebshof genutzt. Geplant ist die Verwirklichung von Geschoßwohnungsbau (ein Gebäude mit drei Geschoßen im südwestlichen Bereich und zwei Gebäude mit vier Geschoßen im zentralen und nordöstlichen Bereich). Gemäß dem Landratsamt Lindau (B) ist dem Plangebiet der Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (WA) zuzuordnen [2]. Auf das Plangebiet wirken die Geräusch-Immissionen von unmittelbar angrenzenden Nutzungen (metallverarbeitender Betrieb, Gebrauchtwarenladen, Taxiunternehmen mit Tankstelle und Waschanlage, Lebensmittelmarkt mit Parkplatz, Elektrofachhandel) ein. Südlich des Plangebietes befinden sich weitere gewerbliche Anlagen und Betriebe, die innerhalb der Bebauungspläne "Lindenberg Ost" und "Gewerbegebiet Ellgassen" liegen. Östlich des Gebietes ist im Flächennutzungsplan eine Gewerbegebietsfläche dargestellt, die derzeit unbebaut ist. Die Lage des Plangebietes sowie die Umgebungsbebauung sind im Übersichtsplan in Kapitel 3 dargestellt. Gemäß dem Behördenunterrichtungstermin am im Landratsamt Lindau (B) [2] sind die Geräuscheinwirkungen der angrenzenden gewerblichen Nutzungen, des südlich liegenden Gewerbegebietes und die im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbegebietsfläche auf das Plangebiet gemäß zu untersuchen und gemäß DIN [21] zu bewerten. Das Büro Sieber wurde von der Firma Dobler GmbH & Co.KG beauftragt diese schalltechnische Untersuchung zu erstellen, Konfliktbereiche in der Bauleitplanung aufzuzeigen, notwendige Maßnahmen zur Konfliktlösung, Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Textpassagen für die Begründung vorzuschlagen. 2 Verwendete Unterlagen und Informationen [1] Lageplan (dxf-format) [2] Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungstermins gemäß 4 Abs. 1 BauGB vom [3] Telefonat mit Herrn Fritze (Landratsamt Lindau, Untere Immissionsschutzbehörde), Betrachtung der umgebenden Betriebe [4] Telefonat mit Frau Knaus (Unternehmen Chance) am ; Angaben zu den betrieblichen Tätigkeiten [5] Telefonat mit Herrn Wild (Taxi 4444) am ; Angaben zu den betrieblichen Tätigkeiten [6] von Frau Kink (Stadt Lindenberg); Informationen zur Nutzung des Grundstückes Fl.- Nr. 339/2 Seite 5 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

6 [7] von Frau Koerten (Elektro Kohler GmbH) vom ; Angaben zu den betrieblichen Tätigkeiten [8] s von Herrn Wegele (EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbh) vom und ; Angaben zu den Nutzungen [9] s von Herrn Preußer (EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbh) vom und ; Betriebsangaben zum Bestand und zur geplanten Erweiterung [10] Telefonat mit Frau Walser (Stadt Lindenberg) am ; Angaben zur geplanten Nutzung auf Flächennutzungsplanebene [11] Baugenehmigungen (siehe Anhang 2) [12] Bebauungsplan "Lindenberg Ost" der Stadt Lindenberg; rechtsverbindlich seit , zuletzt geändert am [13] Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ellgassen" der Stadt Lindenberg; rechtsverbindlich seit [14] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ellgassen" vom ; Büro Sieber [15] Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung [16] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung [17] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung [18] Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom , Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 26 vom [19] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016 [20] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli 2016 [21] DIN vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung" mit Beiblatt 1 zur DIN vom Mai 1987, "Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" [22] DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 [23] VDI 2571, Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 [24] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Ausgabe 1990 [25] Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, August 2007 Seite 6 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

7 [26] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 1995 [27] Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen und -Immissionen von Tankstellen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 1999 [28] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 2005 [29] Handwerk und Wohnen bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel, Vergleichende Studie des TÜV Rheinland, 1993/2005 [30] Gewerbelärm Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen (Schriftenreihe Heft 154 des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz), Bearbeitung: Akustikbüro Schwartzenberger, von 2000 [31] Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw (Merkblätter Nr. 25), Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, von 2000 [32] Emissionsdatenkatalog des österreichischen Umweltbundesamtes, November 2006 [33] Programmsystem IMMI 2017 Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖLFEL Monitoring Systems GmbH + Co. KG Seite 7 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

8 3 Übersichtsplan N Gewerbebetrieb Unternehmen Chance Taxi 4444 Elektro Kohler maßstabslos EDEKA Seite 8 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

9 4 Beurteilungsgrundlagen Gemäß 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) [15] sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN (Schallschutz im Städtebau) [21] konkretisiert. Den im Geltungsbereich vorgesehenen Nutzungen werden folgende Orientierungswerte gemäß DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 zugeordnet: Bauliche Nutzung Orientierungswerte nach DIN , Beiblatt 1 in db(a) tagsüber nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. 40 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm herangezogen werden. Die Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 sind Zielwerte. Eine Überschreitung der Werte außen vor den betroffenen Wohnräumen soll vermieden werden. Für die Geräusch-Immissionen von gewerblichen Anlagen sind die Orientierungswerte der DIN grundsätzlich verbindlich. Denn sobald die Planungen realisiert sind, wird die TA Lärm (z.b. bei Beschwerden, bei Erweiterung des Gewerbebetriebes oder bei Nutzungsänderung) herangezogen. Gemäß Ziffer 7.5 Abs. 4 der DIN kann eine Ausweisung von neuen schutzbedürftigen Gebieten ohne ausreichende Abstände von bestehenden gewerblichen Anlagen, Industrie- oder Gewerbegebieten zu Beschränkungen der gewerblichen Nutzung führen. In der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sind Immissionsrichtwerte festgesetzt, die sich bei einem allgemeinen Wohngebiet (WA) nicht von den Orientierungswerten für Gewerbelärm der DIN unterscheiden. Im Verwaltungsvollzug werden die Immissionsrichtwerte wie Grenzwerte gehandhabt. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (6:00 bis 22:00 Uhr) für einen Beurteilungszeitraum von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt (TA Lärm, Ziffer 6.4). Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten (TA Lärm, Ziffer 6.1). Bei Wohngebieten (WA, WR, Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) ist den anteiligen Schallimmissionen während der Ruhezeit (Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit) ein von 6 db(a) zuzurechnen. Die Ruhezeiten gelten werktags (Montag bis Samstag) von 6:00 bis 7:00 Uhr und von Seite 9 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

10 20:00 bis 22:00 Uhr sowie sonntags von 6:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr (TA Lärm, Ziffer 6.5). 5 Ermittlung der Lärmeinwirkungen 5.1 Allgemein Für die Ermittlung der Lärmeinwirkungen eines Gewerbegebietes können im Allgemeinen folgende Erkenntnisquellen herangezogen werden: bestehende rechtsverbindliche Bebauungspläne bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen Anhaltspunkte liefern auch: Messungen der gewerblichen Geräuscheinwirkungen im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Betriebsbefragungen und detaillierte Berechnung der schalltechnischen Auswirkungen jedes einzelnen vorhandenen/bestehenden Betriebes Typisierte rechnerische Berücksichtigung der vorhandenen Betriebe auf Grund der Gebietsart und/oder auf Grund der Betriebsart Rückrechnung auf die zulässige Schallabstrahlung der Betriebe vor dem Hintergrund der vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen im Bestand Schallmessungen im Planungsgebiet wurden nicht durchgeführt, da diese Messungen nur Momentaufnahmen liefern und somit ausschließlich orientierend herangezogen werden können. Erweiterungsabsichten von Betrieben werden bei diesem Ansatz ebenfalls nicht berücksichtigt. 5.2 Vorgehensweise im vorliegenden Fall Auf das Plangebiet wirken die Geräusch-Immissionen nachfolgender unmittelbar angrenzender bestehender gewerblicher Nutzungen ein: Elektrofachhandel auf der Fl.-Nr. 359/14 (Elektro Kohler) Tischlerei mit Gebrauchtwarenhandlung (Unternehmen Chance) und Taxiunternehmen mit Tankstelle und Waschanlage (Taxi 4444) auf der Fl.-Nr. 339/4 Metallverarbeitender Betrieb auf der Fl.-Nr. 339/2 Lebensmittelmarkt mit Parkplatz auf den Fl.-Nrn. 352/264 und 352/5 (Edeka) Seite 10 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

11 Von den genannten Betrieben wurden die relevanten Baugenehmigungen eingesehen sowie eine Betriebsbefragung durchgeführt und die betrieblichen Gegebenheiten detailliert berücksichtigt (vgl. Anhang 2 und Kapitel 6.1 bis 6.5) Südlich des Plangebietes befinden sich weitere gewerbliche Anlagen und Betriebe, welche innerhalb des Bebauungsplanes "Lindenberg Ost" und im "Gewerbegebiet Ellgassen" liegen. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ellgassen" sind Geräuschkontingente festgesetzt, welche zur Berechnung der Schallimmissionen herangezogen werden (vgl. Kapitel 7.1 und 7.4). Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ellgassen" wurde in einer schalltechnischen Untersuchung die gewerbliche Vorbelastung aus den Gewerbegebieten in der Umgebung (Gewerbegebiete im Bereich des Bebauungsplanes "Lindenberg Ost") berechnet. Diese wird zur Berechnung der Schallimmissionen herangezogen (vgl. Kapitel 7.2 und 7.4). Östlich des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan eine geplante Gewerbegebietsfläche dargestellt. Nach Auskunft der Stadt Lindenberg entspricht diese Darstellung nicht der zukünftigen städtebaulichen Planung der Stadt Lindenberg. Für diesen Bereich wird zukünftig ein allgemeines Wohngebiet oder ein Mischgebiet angedacht [10]. 6 Betriebliche Gegebenheiten der angrenzenden Gewerbebetriebe Im Nachfolgenden werden die gemäß den Betriebsbefragungen [4], [5], [6], [7], [8] und [9] erhaltenen betrieblichen Gegebenheiten beschrieben. 6.1 Elektro Kohler GmbH (Glasbühlstraße 23) Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7:30-12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr. Freitags ist das Geschäft von 7:30 bis 13:00 Uhr geöffnet. Die Betriebszeiten entsprechen den Öffnungszeiten. Während der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) finden keine Tätigkeiten statt. Insgesamt sind 14 Mitarbeiter beschäftigt. Pro Tag ist mit ca. zehn Kunden zu rechnen, welche die vorhandenen 14 Stellplätze nutzen. Während des Tagzeitraumes ist Betreiberangaben zufolge mit maximal 60 Pkw-Bewegungen zu rechnen [7]. Die Anlieferung (fünf Transporter, zwei Lkw) erfolgt während des Tagzeitraumes vor dem Haupteingang. Die Entladung erfolgt per Hand. Schallabstrahlende Freianlagen sind nicht vorhanden. [7] Aufgrund der Öffnungszeiten (nur tagsüber), der Abschirmung der Parkplätze durch das Gebäude, des geringen Umfangs an Liefertätigkeiten, der Situierung der Werkstatt (zum Plangebiet abgewandte Seite) sowie die Abschirmung durch das im Westen des Grundstücks liegende Wohnhaus ist davon auszugehen, dass die betrieblichen Tätigkeiten der Elektro Kohler GmbH irrelevant zu den Seite 11 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

12 gesamten auf das Plangebiet einwirkenden mit Geräuschen verbundenen Tätigkeiten beitragen. Daher ist eine Berücksichtigung der Elektro Kohler GmbH nicht erforderlich. 6.2 Unternehmen Chance (Glasbühlstraße 28) Das Unternehmen Chance befindet sich im nördlichen Bereich des Gebäudes auf der Fl.-Nr. 339/4. Die Öffnungszeiten des Gebrauchtwarenladens sind montags bis freitags von 9:00-12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr sowie samstags von 9:00-12:00 Uhr. Die Betriebszeiten entsprechen den Öffnungszeiten. Während der Nachtzeit finden keine Tätigkeiten statt. Insgesamt sind 15 bis 20 Mitarbeiter beschäftigt. Die meisten Mitarbeiter kommen mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Die Nettoverkaufsfläche beträgt ca. 450 m² und befindet sich im Erdgeschoß. Die Werkstatt (ca. 200 m²) sowie die Sozialräume liegen im 1. Obergeschoß. In der Werkstatt werden Tischlerarbeiten (z.b. Stühle reparieren und abschleifen) durchgeführt. Dabei können die Fenster insbesondere im Sommer geöffnet sein. Pro Tag ist mit ca. 60 Kunden zu rechnen. Davon kommt ca. die Hälfte zu Fuß. Die andere Hälfte kommt mit dem Pkw und nutzt die zehn Stellplätze nördlich des Gebäudes. Während des Tagzeitraumes ist Betreiberangaben zufolge mit maximal 50 Pkw-Bewegungen zu rechnen. Ca. sechsmal pro Tag in der Zeit zwischen 9:00 und 16:00 Uhr erfolgt die Anlieferung von Ware (z.b. Sofas, Stühle, Tische) mittels Transporter. Die Entladung erfolgt per Hand. Schallabstrahlende Anlagen (z.b. Lüftungsanlagen, Wertstoffcontainer) sind im Freien nicht vorhanden. [4] 6.3 Taxi 4444 (Glasbühlstraße 28) Das Taxiunternehmen befindet sich im südlichen Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 339/4. Zum Unternehmen gehören eine Tankstelle (südlich des Gebäudes) sowie einer SB-Waschanlage mit vier Waschplätzen und zwei Saugplätzen (an der südlichen Grundstücksgrenze). Des Weiteren werden auch Reifenwechsel im südlichen Teil des Gebäudes durchgeführt. Das Taxiunternehmen mit Tankstelle und SB-Waschanlage ist 365 Tage im Jahr 24 h pro Tag geöffnet. Insgesamt sind 25 Mitarbeiter (Fahrer) beschäftigt. Pro Schicht ist jeweils ein Fahrer eingeteilt. Die Schichten sind werktags von 6:30 bis 16:00 Uhr, von 16:00 bis 1:00 Uhr und von 1:00 bis 6:30 Uhr, am Wochenende gibt es während der Nachtzeit folgende zusätzliche Schichten: von 18:00 bis 3:00 Uhr, von 19:00 bis 4:00 Uhr, von 20:00 bis 5:00 Uhr und von 22:00 bis 7:00 Uhr. Dem Unternehmen sind sieben Stellplätze zugewiesen. Diese befinden sich im östlichen Bereich des Grundstückes. Tagsüber ist mit ca. 500 Kunden (Tankstelle, Reifenwechsel (ca. 10 Kunden), Waschanlage (ca. 400 Kunden, Taxi) und während der Nachtzeit mit insgesamt 50 Kunden (davon ca. acht Kunden pro Seite 12 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

13 Stunde, davon ca. 5 Tankvorgänge und 3 Waschvorgänge)) zu rechnen. Der Waschvorgang dauert ca. 10 Minuten pro Pkw. Einmal pro Tag ist mit einer An- und Abfahrt des betriebseigenen Lkws für Gütertransporte zu rechnen. Einmal pro Woche wird Sprit durch einen Lkw angeliefert. Der Sprit ( l) wird abgepumpt ( ca. 45 Minuten). Während der Nachtzeit zwischen 4:00 und 5:00 Uhr ist in den Wintermonaten eine Abfahrt eines Traktors zum Schneeräumen je nach Witterungsverhältnissen möglich. Mittels Transporter werden tagsüber jeweils einmal pro Woche Streusalz oder Reifen angeliefert. Das Streusalz, welches auf Palletten angeliefert wird, wird mittels Stapler abgeladen (: ca. 1,5 bis 2 Stunden), die Reifen werden von Hand abgeladen. Die Anlieferungen werden alle im Betriebshof im Süden des Grundstückes durchgeführt. Die Einfahrt der Fahrzeuge (Lkw, Pkw und Transporter) erfolgt östlich des Gebäudes, die Ausfahrt westlich des Betriebsgebäudes. Weitere Schallabstrahlende Anlagen (z.b. Lüftungsanlagen, Wertstoffcontainer) sind im Freien nicht vorhanden. [5] 6.4 Gewerbebetrieb auf Fl.-Nr. 339/2 Auf dem westlichen Teil dieses Grundstückes wurde im Jahr 2014 die Nutzungsänderung eines Kohlelagers zum Stahlbaubetrieb genehmigt [11]. Die Betriebszeiten sind gemäß der Baugenehmigung auf 7:00 bis 20:00 Uhr beschränkt. Gemäß der Baugenehmigung muss der Betrieb an den maßgeblichen Immissionsorten der Umgebungsbebauung die reduzierten Immissionsrichtwerte von tagsüber 49 db(a) bei Wohnbauflächen (nächstgelegener Einwirkort auf Fl.-Nr. 341/4) und 54 db(a) bei gemischten Bauflächen (nächstgelegener Einwirkort auf Fl.-Nr. 339/10) einhalten. Da keine Betriebsangaben der aktuellen Nutzung vorliegen, wurde in einem iterativen Prozess ein flächenbezogener Schallleistungspegel ermittelt unter dessen Ansatz die in der Baugenehmigung angegebenen reduzierten Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen Einwirkorten gerade eingehalten werden (vgl. Kapitel 7.1). Für den östlichen Bereich des Grundstückes liegen keine Informationen bezüglich der aktuellen Genehmigungssituation vor. Daher wurden in einem iterativen Prozess flächenbezogene Schalleistungspegel ermittelt, unter deren Ansatz die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 55 db(a) tagsüber bzw. 40 db(a) nachts am nächstgelegenen Einwirkort auf der Fl.-Nr. 341/4 gerade eingehalten werden (vgl. Kapitel 7.1). Seite 13 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

14 6.5 Edeka (Glasbühlstraße 22) Die Betriebszeiten sind Betreiberangaben zufolge von 6:00 bis 20:15 Uhr [9]. Der Markt ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr und an Samstagen von 7:30 bis 19:00 Uhr geöffnet. Die Nettoverkaufsfläche beträgt m². Insgesamt sind ca. 30 Mitarbeiter beschäftigt. Während der Öffnungszeiten ist mit ca. 700 Kunden zu rechnen. Die Pkw-Stellplätze (ca. 69) befinden sich südwestlich des Marktes auf der Fl.-Nr. 352/5. Betreiberangaben zufolge ist tagsüber mit 800 Pkw-Bewegungen durch Mitarbeiter und Kunden zurechnen. Tagsüber zwischen 6:00 und 22:00 Uhr ist mit fünf bis acht Anlieferungen mittels Lkw und drei mittels Transporter zu rechnen. Während der lautesten Nachtstunde erfolgt eine Lkw-Anlieferung. Die Entladung der Lkw erfolgt mittels Handhubwagen, Elektrohubwagen (ca. 80 %) oder Rollcontainer im Nordwesten des Gebäudes vor der Türe zum Lager. Die wurde bei Lkw mit maximal einer Stunde angegeben (Hauptanlieferung). Es wird davon ausgegangen, dass sich dabei der Hubwagen bzw. Rollcontainer zu 50 % der Zeit im Gebäudeinnern befindet. Während der Nachtzeit dauert die Entladung ca. 20 Minuten, da maximal drei Paletten (z.b. Frühanlieferung Obst) angeliefert werden. Die Transporter werden per Hand entladen. Dies dauert ca. zehn Minuten. Maximal sind die Lkw mit 22 Paletten (Hauptanlieferung 2x pro Woche) beladen. Bei der Getränkeanlieferung befinden sich ca. 15 Paletten auf dem Lkw (2x pro Woche). Täglich erfolgt eine Anlieferung mit Obst (sieben Paletten), dreimal täglich eine Anlieferung mit einer Palette von sonstigen Waren, 1x pro Woche mit Milch, 3x pro Woche mit Fisch, 2x pro Woche erfolgen zusätzliche Getränkeanlieferungen mit je drei Paletten. Lkw der Abfallentsorgung kommen 2x pro Woche. Zwei bis drei der täglich anliefernden Lkw sind mit Kühlaggregaten ausgestattet. Diese sind Betreiberangaben zufolge während der Entladung nicht in Betrieb. An der Nordwestfassade befindet sich der Gaskühler der Kälteanlage. Dieser ist 24 Stunden pro Tag in Betrieb. Für das Jahr 2018 plant die Firma Edeka Handelsgesellschaft Südbayern mbh die Erweiterung des Marktes in der Glasbühlstraße. Vorgesehen ist die Erweiterung der Nettoverkaufsfläche auf m² durch den Einbau eines Backshops. Des Weiteren soll das Lager umgebaut werden. Folgende Öffnungszeiten sind vorgesehen: Werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags (nur der Backshop) von 7:00 bis 12:00 Uhr. Die Betriebszeiten sind wie folgt geplant: Werktags von 5:00 bis 22:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 5:00 bis 13:00 Uhr. Die Anzahl der Mitarbeiter nach der Erweiterung wurde mit 35 angegeben. Die Anzahl der Pkw-Stellplätze verringert sich auf 57. Insgesamt ist mit 900 Kunden und ca. 950 Pkw-Bewegungen durch Kunden und Mitarbeiter zu rechnen. Während der lautesten Nachtstunde sind zehn Pkw-Bewegungen durch Mitarbeiter zu erwarten. Während des Tagzeitraumes (6:00 bis 22:00 Uhr) sind acht Lkw-Anlieferungen und acht Anlieferungen durch Transporter vorgesehen. Während der lautesten Nachtstunde ist mit einer Lkw-Anlieferung Seite 14 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

15 und einer Transporter-Anlieferung zu rechnen. Die Be- und Entladung wird wie oben beschrieben durchgeführt. An der nordwestlichen Gebäudeecke wird der Gaskühler der Kälteanlage auf dem Dach errichtet. Dieser weist einen Schalldruckpegel (in 5 m Entfernung) von 40 db(a) auf. Die Anlage ist 24 h am Tag in Betrieb. Zur Darstellung der "Worst-Case" Situation wird mit den Angaben zur geplanten Erweiterung gerechnet. Die Aufstellung der Wertstoffcontainer ist im Gebäudeinnern vorgesehen. Seite 15 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

16 7 Schallemissionen 7.1 Angrenzende Gewerbebetriebe Für die Geräuschemissionen der angrenzenden Gewerbebetriebe werden die folgenden Schallquellen berücksichtigt (vgl. Anhang 1): Tätigkeit, Schallquelle Schall-Leistungspegel [Referenz] Einwirkdauer/Vorgänge Emissionshöhe Lkw-Anlieferung Edeka (Linienschallquelle) Transporter Anlieferung Edeka (Linienschallquelle) Entladung Edeka (Flächenschallquelle) Parkplatz Edeka (Flächenschallquelle) Gaskühler Edeka (Punktschallquelle) Werkstatt Unternehmen Chance (Halleninnenpegel) Parkplatz Unternehmen Chance (Flächenschallquelle) Lkw-Anlieferung Taxi Wild (Linienschallquelle) Bereich Zapfsäule Taxi Wild (Flächenschallquelle) Bereich Luftstation (mit Waschanlage) Taxi Wild (Flächenschallquelle) Parkplatz Taxi Wild (Flächenschallquelle) L' W,1h = 63,0 db(a)/m L W,max = 108,0 db(a) [28] L m,e,tag = 25,5 db(a) L m,e,nacht = 28,6 db(a) 1) [24] L W = 94,0 db(a) L W,max = 102,0 db(a) 2) [26] L W,Tag = 94,9 db(a) L W,Nacht = 84,2 db(a) 3) [25] 5-6 Uhr: 1 Vorgang 6-7 Uhr: 1 Vorgang 7-20 Uhr: 7 Vorgänge Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 5-6 Uhr: 0,5 h 7) 6-7 Uhr: 0,5 h 7-20 Uhr: 3,5 h Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 0,50 m 0,50 m 0,50 m 0,50 m L W = 65,0 db(a) 4) 24 h 5,00 m L P = 83,0 db(a) [29] 7-20 Uhr: 8 h - L W,Tag = 72,0 db(a) 5) [25] L' W,1h = 63,0 db(a)/m L W,max = 108,0 db(a) [28] L W,1h,tags = 74,7 db(a) L W,1h,nachts = 74,0 db(a) [27] L W,1h = 70,3 db(a) [27] L W,Tag = 68,0 db(a) L W,Nacht = 70,0 db(a) 6) [27] Tag: 16 Stunden Nacht: - 0,50 m 5-6 Uhr: 1 Vorgang 0,50 m 7-20 Uhr: 2 Vorgänge 5-6 Uhr: 5 Vorgänge 6-7 Uhr: 31 Vorgänge 7-20 Uhr: 403 Vorgänge Uhr: 62 Vorgänge 5-6 Uhr: 3 Vorgänge 6-7 Uhr: 25 Vorgang 7-20 Uhr: 325 Vorgänge Uhr: 50 Vorgang Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m 1,00 m 0,50 m Seite 16 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

17 Tätigkeit, Schallquelle Schall-Leistungspegel [Referenz] Einwirkdauer/Vorgänge Emissionshöhe Zu-/Abfahrt Tankstelle, Waschanlage Taxi Wild (Linienschallquelle) Benzinanlieferung Taxi Wild Stahlbaubetrieb Fl.-Nr. 339/2 (Flächenschallquelle) Fl.-Nr. 339/2 Ost (Flächenschallquelle) L m,e,tag = 43,5 db(a) L m,e,nacht = 37,6 db(a) 3) [24] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 0,50 m L W = 94,6 db(a) [27] Tag: 45 Minuten 0,50 m L'' W,Tag = 53,0 db(a)/m² Tag: 13 Stunden 1,00 m L'' W,Tag = 59,0 db(a)/m² L'' W,Nacht = 47,0 db(a)/m² Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m 1) MTag = 0,5 Kfz; M Nacht = 0,5 Kfz; p = 0 %; v = 30 km 2) Handhubwagen auf Asphalt 3) B = 57 Stellplätze; Annahme: NTag = 2,039 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; N Nacht = 0,175 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; für Parkplatzart K PA = 3 db(a); für Impulshaltigkeit K I = 4 db(a) (Parkplatz an Einkaufsmärkten) 4) Schall-Leistungspegel aus dem Schalldruckpegel errechnet 5) B = 10 Stellplätze; Annahme: NTag = 0,313 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; N Nacht = 0 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; für Parkplatzart K PA = 0 db(a); für Impulshaltigkeit K I = 4 db(a) (Sonstiger Parkplatz) 6) B = 7 Stellplätze; NTag = 0,179 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; N Nacht = 0,286 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; für Parkplatzart K PA = 0 db(a); für Impulshaltigkeit K I = 4 db(a) (Mitarbeiterparkplatz) 7) Erste Berechnung haben gezeigt, dass eine Entladung der Lkw im Freien während der Nachtzeit am Lebensmittelmarkt nicht möglich ist, da bereits am nächstgelegenen Einwirkort Fl.-Nr. 339/7 die zulässigen Immissionsrichtwerte eines Mischgebietes überschritten werden. Bei der Berechnung der Lärmeinwirkungen für das Vorhaben werden deshalb die Entladetätigkeiten während der Nachtzeit nicht berücksichtigt. 7.2 Gewerbegebiet Ellgassen Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ellgassen" [13] sind maximal zulässige Emissionskontingente festgesetzt. Diese werden bei der Berechnung als Flächenschallquelle auf einer Berechnungshöhe von 1,00 m angesetzt (siehe Kapitel 7.4). Seite 17 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

18 7.3 Gewerbe- und Sondergebiete im Bereich des Bebauungsplanes Lindenberg Ost Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Lindenberg Ost" [12] sind keine Emissionskontingente festgesetzt. Die Gewerbegebiete und das Sondergebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ellgassen" [14] als Vorbelastung berücksichtigt. Dabei wurden umfangreiche Ermittlungen zu den Nutzungen durchgeführt. Die als Vorbelastung angesetzten flächenbezogenen Schall-Leistungspegel werden bei der Berechnung als Flächenschallquellen für die Geräuschemissionen der Gewerbegebiete und des Sondergebietes auf einer Berechnungshöhe von 1,00 m angesetzt (siehe Kapitel 7.4). 7.4 Angrenzende Gewerbegebiete (Ellgassen, Lindenberg Ost) Für die Schallemissionen werden folgende Schallquellen angesetzt (vgl. Anhang 1): Tätigkeit, Schallquelle Schall-Leistungspegel Einwirkdauer/Vorgänge Emissionshöhe GE 1, GE 2, GE 9, GE 10 (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 63 db(a)/m² L'' W,Nacht = 48 db(a)/m² [13] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m GE 3, GE 4 und GE 11 (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 63 db(a)/m² L'' W,Nacht = 50 db(a)/m² [13] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m GE 5 (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 60 db(a)/m² L'' W,Nacht = 46 db(a)/m² [13] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m GE 6 (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 60 db(a)/m² L'' W,Nacht = 48 db(a)/m² [13] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m GE 7 (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 60 db(a)/m² L'' W,Nacht = 49 db(a)/m² [13] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m GE 8 (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 59 db(a)/m² L'' W,Nacht = 48 db(a)/m² [13] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m GE e1 (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 59 db(a)/m² L'' W,Nacht = 46 db(a)/m² [13] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m GE e2 (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 60 db(a)/m² L'' W,Nacht = 40 db(a)/m² [13] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m Seite 18 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

19 Tätigkeit, Schallquelle Schall-Leistungspegel Einwirkdauer/Vorgänge Emissionshöhe MI (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 55 db(a)/m² L'' W,Nacht = 35 db(a)/m² [13] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m Fl.-Nr. 359/190 (Spielothek) (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 60 db(a)/m² L'' W,Nacht = 0 db(a)/m² [14] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m Fl.-Nrn. 359/85 und 359/189 (Buchbinderei) (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 60 db(a)/m² L'' W,Nacht = 45 db(a)/m² [13] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m Fl.-Nr. 359/252 (Möbelhaus) (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 60 db(a)/m² L'' W,Nacht = 45 db(a)/m² [14] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m Fl.-Nrn. 359/258 und 359/6 (Betriebs- und Lagergebäude) (Flächenschallquelle) L'' W,Tag = 60 db(a)/m² L'' W,Nacht = 0 db(a)/m² [14] Tag: 16 Stunden Nacht: lauteste volle Stunde 1,00 m 8 Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt gemäß Ziffer 7.5 der DIN nach TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien). Es werden alle unter Kapitel 7 genannten Schallquellen in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm eingegeben. Dabei werden Lage und Form der Schallquellen (Punkt-, Linien- bzw. Flächenschallquelle) erfasst. Weiterhin werden die Lage der geplanten Wohnbebauung, reflektierende und abschirmende Gebäudefassaden berücksichtigt. Die Lage der Schallquellen ist dem Anhang 4 zu entnahmen. In der DIN ISO wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung im Freien angegeben. Der darin zu bestimmende Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW) (Wind weht von der Quelle zum Immissionsort) berücksichtigt die Richtwirkungskorrektur D C und die Dämpfung auf Grund der geometrischen Ausbreitung A div, durch Luftabsorption A atm (10 C, 70 % rel. Luftfeuchtigkeit), durch Bodendämpfung A gr (hier: alternatives Verfahren mit frequenzunabhängiger Berechnung vgl. DIN ISO Ziffer 7.3.2), durch Abschirmung A bar sowie auf Grund sonstiger Effekte A misc. Der Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW) wird gemäß folgender Beziehung ermittelt: L AT (DW) = L W + D C A div A atm A gr A bar A misc Des Weiteren ist gemäß TA Lärm die meteorologische Korrektur C met nach DIN ISO zu berücksichtigen. Zur Ermittlung dieser Korrektur ist neben dem Abstand zwischen der Schallquelle und dem Seite 19 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

20 Immissionsort auch die Konstante C 0 (Faktor für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten) erforderlich. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur C met = 0 db gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel". Es wurden die Beurteilungspegel im Plangebiet für das 2. Obergeschoß (relative Höhe: 8,80 m) und 3. Obergeschoß (relative Höhe 11,80 m) berechnet. Die Beurteilungspegel sind in Anhang 5 und 6 in Form von farbigen Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum dargestellt. Seite 20 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

21 9 Bewertung Aus den Rasterlärmkarten in Anhang 5 ist zu erkennen, dass der Immissionsrichtwert für ein allgemeines Wohngebiet von tagsüber 55 db(a) im 2. Obergeschoß an der Ostseite und teilweise an der Südseite des mittleren Wohngebäudes um bis zu 5 db überschritten wird. Am südlichen Gebäude wird der Immissionsrichtwert an der Ostseite und teilweise an der Süd- und Nordseite um bis zu 3 db(a) überschritten. Während der Nachtzeit wird der zulässige Immissionsrichtwert von 40 db(a) an den Ostfassaden und teilweise an den Südfassaden des südlichen und mittleren Gebäudes um bis zu 4 db(a) überschritten. Am nördlichen Gebäude werden die Immissionsrichtwerte tagsüber und nachts im 2. Obergeschoß eingehalten. Die Berechnungen für das 3. Obergeschoß (Anhang 6) zeigen, dass der zulässige Tages-Immissionsrichtwert am mittleren Gebäude an der Ostseite und teilweise an der Südseite um bis zu 5 db überschritten wird. Während der Nachtzeit wird der Immissionsrichtwert an der Ostseite und teilweise an der Südseite des mittleren Gebäudes um bis zu 2 db überschritten. Am nördlichen Gebäude werden die Immissionsrichtwerte im 3. Obergeschoß tagsüber eingehalten und während der Nachtzeit nur an der südwestlichen Spitze geringfügig überschritten. Da für das südliche Gebäude kein 3. Obergeschoß geplant ist entfällt der Vergleich mit den Immissionsrichtwerten. Der Anhang 3 enthält die Berechnungstabellen zu den Beurteilungspegeln an den Einwirkorten IP 1 bis IP 3. Aus diesen Tabellen ist der Beitrag jeder Schallquelle zum Beurteilungspegel am jeweiligen Einwirkort zu erkennen. Im Überschreitungsbereich der Immissionsrichtwerte sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Behörde 10 Möglichkeiten zur Konfliktlösung Bei gewerblichen Lärmimmissionen ist der Einsatz von passiven Lärmschutz-Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte nicht möglich, da gemäß Ziffer 2.3 der TA Lärm der maßgebliche Immissionsort 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters eines schutzbedürftigen Raumes liegt. Daher sind bei Gewerbelärm-Immissionen lediglich Maßnahmen möglich, die sicherstellen, dass sich im Bereich von Überschreitungen keine maßgeblichen Immissionsorte befinden. Mögliche Konfliktlösungen sind daher beispielsweise ein Abrücken der Wohnbebauung oder der Einbau von nicht zu öffnenden Fenstern in schutzbedürftigen Räumen. Da ein Abrücken der Wohngebäude im vorliegenden Fall nicht möglich ist, soll der Konflikt durch die Festsetzung von festverglasten Fenstern im Bereich der Überschreitungen gelöst werden. Diese Fenster dürfen nur zu Reinigungszwecken geöffnet werden. Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über nicht zu öffnende Fenster verfügen, müssen zudem mit einer ausreichend dimensionierten schallgedämpften lüftungstechnischen Anlage ausgestattet werden. Seite 21 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

22 In den Überschreitungsbereichen der Immissionsrichtwerte sind Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone) vorgesehen. Betroffen sind die östlichen Balkone/Terrassen an der Südfassade des mittleren Gebäudes und des südlichen Gebäudes (insgesamt 12 Stück). Die Außenwohnbereiche im von Überschreitungen betroffenen Bereich können durch Lärmschutzwände auf deren östlichen Seite geschützt werden. Um die Außenwohnbereiche ausreichend zu schützen, haben die Wände eine Höhe von 2,00 m aufzuweisen, deren Breite sollte der Breite der geplanten Außenwohnbereiche entsprechen. Für die östlichsten Außenwohnbereiche des mittleren Hauses ist zudem eine ca. 2 m lange Lärmschutzwand an deren Südseite erforderlich. Die Rastlärmkarten in Anhang 7 bzw. 8 zeigen die Immissionssituation unter Berücksichtigung dieser Lärmschutz-Maßnahmen für das 2. bzw. 3. Obergeschoß. Da durch die schallabschirmende Wirkung der geplanten Wände auch die hinter dem Außenwohnbereich liegenden schutzbedürftigen Räume geschützt werden, kann bei diesen Räumen auf eine Festverglasung verzichtet werden. Beim nördlichen Gebäude ist im Bereich der geplanten Außenwohnbereiche mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der zu rechnen. Lärmschutzmaßnahmen sind hier daher nicht erforderlich. 11 Vorschläge für die Bauleitplanung 11.1 Festsetzungen Im Bebauungsplan sind Festsetzungen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG zu treffen. Es werden folgende Festsetzungen vorgeschlagen: Lärmschutz-Festsetzung: Beurteilungspegel tagsüber > 55 db(a) Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.b. Büroräume, Kinderzimmer, Schlafzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 db(a) bis 65 db(a)) vor. Daraus ergibt für die Außenbauteile der Aufenthaltsund Ruheräume des Wohnbereiches ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R' W,res von mindestens 35 db(a). Alle Lüftungsöffnungen von schutzbedürftigen Räumen (z.b. Wohnzimmer, Wohndielen, Wohnküchen, Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit nicht zu öffnenden Fenstern auszustatten. Die Fenster dürfen nur zu Reinigungszwecken geöffnet werden. Aufnahmen von dieser Festsetzung können für die Balkon- bzw. Terrassentüren auf der Südseite der Wohngebäude zugelassen werden, da die an der Südseite des Gebäudes geplanten Außenwohnbereiche (Balkon/Terrasse) mit einer fugendicht an die Fassade anschließenden Wand mit einer Mindesthöhe von 2,00 m ausgeführt werden. Die Lage der Wand ist dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der schalltechnischen Untersuchung (Fassung vom ) zu entnehmen. Seite 22 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

23 Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über nicht zu öffnende Fenster verfügen, sind mit einer ausreichend dimensionierten schallgedämpften lüftungstechnischen Anlage (z.b. integrierte Fensterrahmenlüftung mit Walzenlüfter, Einzellüfter etc.) auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellt. Die geplanten Außenwohnbereiche (Balkon/Terrasse) sind wie im Vorhaben- und Erschließungsplan sowie in in der schalltechnischen Untersuchung (Fassung vom ) dargestellt mit einer fugendicht an die Fassade anschließenden Wand mit einer Mindesthöhe von 2,00 m auszuführen. Die Maßnahmen an den Außenwohnbereichen sind mit einem Flächengewicht von mindestens 10 kg/m² auszuführen Begründung In der Begründung zum Bebauungsplan sind die Festsetzungen zu erläutern. Folgender Text wird vorgeschlagen: " Auf das Plangebiet wirken die Geräusch-Immissionen von unmittelbar angrenzenden gewerblichen Nutzungen ein (metallverarbeitender Betrieb, Gebrauchtwarenladen, Taxiunternehmen mit Tankstelle und Waschanlage, Lebensmittelmarkt mit Parkplatz, Elektrofachhandel) ein. Südlich des Plangebietes befinden sich weitere gewerblichen Anlagen und Betriebe, die innerhalb des Bebauungsplanes "Lindenberg Ost" und "Gewerbegebiet Ellgassen" liegen. Östlich des Gebietes ist im Flächennutzungsplan eine Gewerbegebietsfläche dargestellt, die nach Auskunft der Stadt Lindenberg jedoch nicht als solche genutzt werden soll. An dieser Stelle soll eher ein Mischgebiet oder ein allgemeines Wohngebiet verwirklicht werden. Im Plangebiet ist die Entwicklung von Geschoßwohnungsbau vorgesehen. Es ist die Richtung von drei Gebäuden geplant. In einer schalltechnischen Untersuchung (Büro Sieber, Fassung vom ) wurden die gewerblichen Lärmimmissionen gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) berechnet und bewertet. Die Berechnungen haben ergeben, dass während des Tageszeitraumes der zulässige Immissionsrichtwert für ein allgemeines Wohngebiet (WA) von 55 db(a) in Teilbereichen des Plangebietes (östliche und teilweise südliche Fassade des mittleren Gebäudes, östliche und teilweise nördliche und südliche Fassade des südlichen Gebäudes) um bis zu 5 db(a) überschritten wird. Während der Nachtzeit wird der zulässige Immissionsrichtwert von 40 db(a) um bis zu 4 db(a) überschritten. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Der Konflikt wird durch die Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen im von Überschreitungen betroffenen Bereich mit nicht zu öffnenden Fenstern gelöst. Darüber hinaus wird das Gesamtschalldämm-Maß der Außenbauteile festgesetzt. Durch diese Maßnahmen ist mit einer Einhaltung der Innenpegel gemäß TA Lärm zu rechnen. Seite 23 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

24 In den Überschreitungsbereichen der Immissionsrichtwerte sind Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone) vorgesehen. Betroffen sind die östlichen Balkone/Terrassen an der Südfassade des mittleren und des südlichen Gebäudes (insgesamt 12 Stück). Zum Schutz dieser Außenwohnbereiche und den hinter den Außenwohnbereichen gelegenen schutzbedürftigen Räumen wird die Errichtung von schallabschirmenden Wänden an den Ostseiten und zum Teil an den Südseiten der betroffenen Außenwohnbereiche festgesetzt. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung durch das Büro Sieber von wurde nachgewiesen, dass durch diese Maßnahme die Immissionsrichtwerte eingehalten werden." Seite 24 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

25 12 Bilddokumentation Blick von Westen auf das Unternehmen Chance und die SB Waschanlage des Taxiunternehmens (rechts im Bild) Blick von Norden auf den Edeka-Parkplatz und den Markt Blick von Nordosten auf das Grundstück Fl.-Nr. 339/2 Seite 25 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

26 13 Anhang Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen Anhang 2: Genehmigungsangaben Anhang 3: Berechnungstabellen "Beurteilungspegel" Anhang 4: Lageplan Schallquellen Anhang 5: Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum, Berechnungshöhe: 8,80 m Anhang 6: Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum, Berechnungshöhe: 11,80 m Anhang 7: Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum mit Lärmschutz-Maßnahme, Berechnungshöhe: 7,80 m Anhang 8: Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum mit Lärmschutz-Maßnahme, Berechnungshöhe: 10,80 m Bericht erstellt am: (Unterschrift) (Unterschrift) Büro Sieber, Lindau (B) bearbeitet: M.Sc. M. Wachten (Fachl. Mitarbeiter) geprüft: M.Sc. C. Berberich (Fachl. Mitarbeiter) Die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung enthaltenen Ergebnisse basieren auf Messungen/Berechnungen nach den genannten Regelwerken sowie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird ausschließlich für selbst ermittelte Informationen/Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Für die Einhaltung der Ergebnisse von Schallprognosen werden keine Garantien übernommen. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ist nur zusammen mit allen Anlagen vollständig und unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen. Eine Veröffentlichung bedarf der Genehmigung des Büros Sieber. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Nur die gebundenen Originalausfertigungen tragen eine Unterschrift. Seite 26 Gutachten mit 26 Seiten, Fassung vom

27 Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen Straße /RLS-90 (2) Variante 0 STRb001 Bezeichnung Transporter-Anlieferung Edeka Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe Mehrf. Refl. Drefl /db 0.00 Knotenzahl 14 Steigung max. % (aus z-koord.) 0.00 Länge /m d/m(emissionslinie) 0.00 Länge /m (2D) Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Fläche /m² --- Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km v Lkw /km Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lm,E /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lm,Er /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht STRb002 Bezeichnung Pkw-Fahrverkehr Taxi Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe Mehrf. Refl. Drefl /db 0.00 Knotenzahl 12 Steigung max. % (aus z-koord.) 0.00 Länge /m d/m(emissionslinie) 0.00 Länge /m (2D) Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Fläche /m² --- Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km v Lkw /km Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lm,E /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lm,Er /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Parkplatzlärmstudie (3) Variante 0 PRKL002 Bezeichnung Parkplatz Edeka Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe Lw (Tag) /db(a) Knotenzahl 9 Lw (Nacht) /db(a) Länge /m Lw (Ruhe) /db(a) Länge /m (2D) Lw" (Tag) /db(a) Fläche /m² Lw" (Nacht) /db(a) Lw" (Ruhe) /db(a) Seite 1 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

28 Konstante Höhe /m 0.00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO ) Parkplatz Modus Parkplatz an Einkaufszentren (Std.,A) Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 3.00 Ki /db 4.00 Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen B f 1.00 N (Tag) 2.04 N (Nacht) 0.17 N (Ruhe) 2.04 Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht PRKL003 Bezeichnung Unternehmen-Chance-P Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe Lw (Tag) /db(a) Knotenzahl 5 Lw (Nacht) /db(a) - Länge /m Lw (Ruhe) /db(a) Länge /m (2D) Lw" (Tag) /db(a) Fläche /m² Lw" (Nacht) /db(a) - Lw" (Ruhe) /db(a) Konstante Höhe /m 0.00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO ) Parkplatz Modus Sonstiger Parkplatz Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 0.00 Ki /db 4.00 Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen B f 1.00 N (Tag) 0.31 N (Nacht) 0.00 N (Ruhe) 0.31 Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht PRKL004 Bezeichnung P Mitarbeiter Taxi Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe Lw (Tag) /db(a) Seite 2 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

29 Knotenzahl 5 Lw (Nacht) /db(a) Länge /m Lw (Ruhe) /db(a) Länge /m (2D) Lw" (Tag) /db(a) Fläche /m² Lw" (Nacht) /db(a) Lw" (Ruhe) /db(a) Konstante Höhe /m 0.00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO ) Parkplatz Modus P+R - Parkplatz Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 0.00 Ki /db 4.00 Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen B 7.00 f 1.00 N (Tag) 0.18 N (Nacht) 0.29 N (Ruhe) 0.18 Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Punkt-SQ /ISO 9613 (2) Variante 0 EZQi001 Bezeichnung Gaskühler Edeka Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe D Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht EZQi002 Bezeichnung Benzinanlieferung Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe D Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Seite 3 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

30 Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Linien-SQ /ISO 9613 (2) Variante 0 LIQi001 Bezeichnung Lkw-Anlieferung Edeka Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe D Knotenzahl 16 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht LIQi003 Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Bezeichnung tags Lkw-Anlieferung/ nachts Traktor Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe D Knotenzahl 11 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) Seite 4 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

31 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Flächen-SQ /ISO 9613 (22) Variante 0 FLQi001 Bezeichnung Betrieb- und Lagergebäude Wirkradius /m Gruppe Gewerbeflächen D Knotenzahl 14 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi002 Bezeichnung Möbelhaus Wirkradius /m Gruppe Möbelhaus D Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi003 Bezeichnung Spielothek Wirkradius /m Gruppe Gewerbeflächen D Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Seite 5 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

32 Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi004 Bezeichnung Buchbinderei Wirkradius /m Gruppe Gewerbeflächen D Knotenzahl 9 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi006 Bezeichnung GEe2 Wirkradius /m Gruppe GE red D Knotenzahl 13 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi007 Bezeichnung GE 7 Wirkradius /m Gruppe Fläche Bäckerei D Knotenzahl 9 Hohe Quelle Nein Seite 6 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

33 Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi008 Bezeichnung GE 4 + GE 11 Wirkradius /m Gruppe Gewerbeflächen D Knotenzahl 13 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi009 Bezeichnung MI Wirkradius /m Gruppe MI D Knotenzahl 15 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe Seite 7 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

34 So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi010 Bezeichnung GE 2 + GE 10 Wirkradius /m Gruppe Gewerbeflächen D Knotenzahl 19 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi011 Bezeichnung GE 3 Wirkradius /m Gruppe Gewerbeflächen D Knotenzahl 12 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi012 Bezeichnung GE 1 + GE 9 Wirkradius /m Gruppe Gewerbeflächen D Knotenzahl 10 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Seite 8 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

35 Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi013 Bezeichnung GE 6 Wirkradius /m Gruppe Fläche Bäckerei D Knotenzahl 17 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi014 Bezeichnung GE 5 Wirkradius /m Gruppe Fläche Bäckerei D Knotenzahl 16 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi015 Bezeichnung GEe1 Wirkradius /m Gruppe Fläche Bäckerei D Knotenzahl 12 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Seite 9 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

36 Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi016 Bezeichnung GE 8 Wirkradius /m Gruppe Fläche Bäckerei D Knotenzahl 9 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi017 Bezeichnung Stahlbaubetrieb Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe D Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Seite 10 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

37 FLQi031 Bezeichnung Betrieb Fl.-Nr. 339/2 Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe D Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi018 Bezeichnung Hubwagen Edeka Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe D Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi026 Bezeichnung Werkstatt/WAND4 Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe D Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Seite 11 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

38 Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi026 /1 Bezeichnung Fensterband Werkstatt Wirkradius /m Öffnung Gruppe Gewerbebetriebe D (FLQi032) Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi028 Bezeichnung Zapfsäule Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe D Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht FLQi029 Bezeichnung Waschanlage Wirkradius /m Gruppe Gewerbebetriebe D Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe Seite 12 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

39 Ton- Info.- Extra- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Sonntag (6h-22h) So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5.00 Ruhe So (9h-13h/15h-20h) 9.00 Tag So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Seite 13 Stadt Lindenberg im Allgäu Anhang 1 mit 13 Seiten, Fassung vom

40 Anhang 2: Genehmigungsangaben Glasbühlstraße 21 und 23, Fl.-Nr. 359/14 Datum Aktenzeichen Bauvorhaben Auflagen zum Immissionsschutz /16 Aufstockung auf bestehender Garage zur Beschaffung einer Wohneinheit /14 Erweiterung von Lagerflächen /93 Anbau eines Ausstellungsraumes /92 Fertiggaragen /85 Erweiterung und Umbau einer Lager-, Verkaufs- und Aufstellungshalle in Lindenberg /81 Anbau einer Ausstellungs- und Verkaufshalle /82 Beschriftung der neuen Ausstellungshalle , (Tektur) /73 Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt, Büro und Wohnung Das Gebiet in welchem das Grundstück liegt, wird von der Stadt Lindenberg als Mischgebiet ausgewiesen. Es gre2zt unmittelbar an ein allgemeines Wohngebiet. Nach den in der gemeinsamen Entschließung zum Vollzug der Art h LStVG vom angegebenen Richtwerten darf in dem allgemeinen Wohngebiet der schallpegel tagsüber 55 db(a) nachts 40 db(a) nicht überschreiten. Es ist bei Aufstellung von Maschinen dafür zu sorgen, dass dieser Lärmpegel nicht überschritten wird. Für die mit dem Betrieb baulich verbundene Wohnung ist gemäß Ziffer IV 1g der Gemeinsamen Entschließung folgender lärm-immissionsrichtwert zu berücksichtigen: am Tag (von 7:00 bis 22:00 Uhr) 40 db(a), nachts 30 db(a). Seite 1 Anhang 2 mit 5 Seiten, Fassung vom

41 Ellgasser Straße 24, Fl.-Nr. 339/2 Datum Aktenzeichen Bauvorhaben Auflagen zum Immissionsschutz /63 Erstellung von Werkstatt, Garage und Kohleboxen / /14 Nutzungsänderung vom ehemaligen Kohlelager zum Stahlbaubetrieb Die Lärmimmissionen, ausgehend vom Stahlbaubetrieb (incl. Fahrverkehr) dürfen an den maßgeblichen Immissionsorten der vorhandenen bzw. bauplanungsrechtlich zulässigen Umgebungsbebauung nachstehende reduzierte Immissionsrichtwerte nicht überschreiten: Wohnbaufläche (z.b. Fl.-Nr. 341/4): tagsüber 49 db(a) Gemischte Baufläche (z.b. Fl.-Nr. 339/15, 339/3): tagsüber 54 db(a) Die Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Mess-, Prognose- und ist die TA Lärm vom 26. August Der Betrieb ist wie beantragt auf den Tagzeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr zu beschränken. Der Betrieb des Gabelstaplers ist auf 1 Stunde je Arbeitstag zu beschränken. Es dürfen nur Elektrostapler eingesetzt werden. Beim Betrieb lärmintensiver Maschinen und der Durchführung lärmintensiver Tätigkeiten in der Werkhalle ist ein Öffnen der südwestlichen Fenster der Werkhalle nur in gekippter Stellung zulässig und das südöstliche Fenster der Werkhalle ist geschlossen u halten. Das ins Freie führende Tor der Werkhalle ist geschlossen zu halten. Das Tor der Werkhalle darf nur kurzzeitig beim Betreten und Verlassen bzw. zur Ein- und Ausfahrt geöffnet werden. Die Verrichtung lärmintensiver Tätigkeiten (z.b. drehen, flexen, sägen) oder der Betrieb lärmintensiver Maschinen (z.b. Kompressor, Flex, Kreissäge und dgl.) im Freien ist nicht zulässig. Seite 2 Anhang 2 mit 5 Seiten, Fassung vom

42 Datum Aktenzeichen Bauvorhaben Auflagen zum Immissionsschutz Die Durchführung maschineller Spritz- und Lackierarbeiten ist unzulässig. Die Außenbauteile der Werkhalle sind fugendicht miteinander zu verbinden und müssen mindestens die nachstehend aufgeführten bewerteten Schalldämmmaße aufweisen: Wände (z.b. Stahlbetonwand unverputzt (d=250 mm): 57 db Dach (z.b. Betondachsteine): 41 db Tor (z.b. Stahltor): 19 db Fenster (z.b. Einfachscheibe): 27 db Glasbühlstraße 22, Fl.-Nr. 359/252 Datum Aktenzeichen Bauvorhaben Auflagen zum Immissionsschutz /87 Neubau Verbrauchermarkt Lindenberg Die vom Verbrauchermarkt incl. des Fahrverkehrs ausgehenden Lärmimmissionen dürfen in der Summe mit den Geräuscheinwirkungen der auf demselben Grundstück ansässigen Firma Möbel Schmidt nachstehende Immissionsrichtwert nicht überschreiten: Innerhalb des Gewerbegebietes an den Wohnungen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 359/92, 359/189, 359/190: tagsüber/nachts 65/50 db(a). An dem im nördlichen angrenzenden Mischgebiet gelegenen Grundstück Fl.-Nr. 339/7: tagsüber/nachts 60/45 db(a). Die Nachtzeit beginnt im Gewerbegebiet um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Im Bereich des Mischgebietes ist die Nacht auf den Zeitraum Seite 3 Anhang 2 mit 5 Seiten, Fassung vom

43 Datum Aktenzeichen Bauvorhaben Auflagen zum Immissionsschutz /95 Anbau einer Backabteilung /06 Erstellung eines überdachten Leergutanbaus zwischen 22:00 und 7:00 Uhr festgelegt. Mess-, und ist die TA-Lärm vom 16. Juli Glasbühlstraße 28, Fl.-Nr. 339/4 Datum Aktenzeichen Bauvorhaben Auflagen zum Immissionsschutz /70 Erweiterung des Fabrikationsraumes und Anbau von Garage mit Bootseinstellplatz /84 Gewerbeanlage im Fabrikationsraum der Firma Reuther /84 Nutzung der Garage im bestehenden Gebäude als Entlackungsraum Der beim Betrieb der Anlage verursachte Beurteilungspegel (incl. Anlagenbezogener Kfz-Verkehr) darf an der nördlich der Anlage vorhandenen Wohnbebauung die immissionsrichtwerte gem der TA Lärm von tagsüber 55 db(a) und nachts 40 db(a) nicht überschreiten /90 Neubau einer Tankstelle sowie Einbau eines unterirdischen Lagerbehälters /91 Einbau von Büro- und Verkaufsräumen /92 SB-Kfz-Pflegeanlage Als Nacht gilt der Zeitraum von 22:00 bis 7:00 Uhr. Mess- und ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA lärm vom Der Betrieb der Tankstelle ist auf den Zeitraum von 7:00 bis 24:00 Uhr zu beschränken. Seite 4 Anhang 2 mit 5 Seiten, Fassung vom

44 Datum Aktenzeichen Bauvorhaben Auflagen zum Immissionsschutz /92 Erstellung von 2 Stahlbeton-Fertiggaragen Seite 5 Anhang 2 mit 5 Seiten, Fassung vom

45 Anhang 3: Berechnungstabellen, Beurteilungspegel IP 1 3.OG Werktag (6h-22h) Sonntag (6h-22h) Nacht (22h-6h) L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db /db /db FLQi031» Betrieb Fl.-Nr. 339/ FLQi017» Stahlbaubetrieb FLQi026 /1 Fensterband Werkstat PRKL002» Parkplatz Edeka FLQi001» Betrieb- und Lagerge FLQi004» Buchbinderei FLQi010» GE 2 + GE FLQi012» GE 1 + GE FLQi006» GEe FLQi002» Möbelhaus LIQi001» Lkw-Anlieferung Edek FLQi008» GE 4 + GE FLQi028» Zapfsäule FLQi013» GE FLQi003» Spielothek FLQi014» GE FLQi009» MI FLQi007» GE FLQi016» GE FLQi018» Hubwagen Edeka FLQi015» GEe FLQi011» GE FLQi029» Waschanlage PRKL003» Unternehmen-Chance-P STRb002» Pkw-Fahrverkehr Taxi LIQi003» tags Lkw-Anlieferung EZQi002» Benzinanlieferung STRb001» Transporter-Anliefer PRKL004» P Mitarbeiter Taxi EZQi001» Gaskühler Edeka n=30 Summe Seite 1 Anhang 3 mit 3 Seiten, Fassung vom

46 IP 2 2.OG Werktag (6h-22h) Sonntag (6h-22h) Nacht (22h-6h) L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db /db /db PRKL002» Parkplatz Edeka FLQi001» Betrieb- und Lagerge FLQi026 /1 Fensterband Werkstat FLQi018» Hubwagen Edeka FLQi004» Buchbinderei FLQi010» GE 2 + GE FLQi012» GE 1 + GE FLQi002» Möbelhaus LIQi001» Lkw-Anlieferung Edek FLQi029» Waschanlage STRb002» Pkw-Fahrverkehr Taxi FLQi003» Spielothek FLQi013» GE FLQi008» GE 4 + GE FLQi006» GEe FLQi014» GE FLQi028» Zapfsäule FLQi007» GE FLQi016» GE FLQi009» MI FLQi015» GEe FLQi011» GE LIQi003» tags Lkw-Anlieferung STRb001» Transporter-Anliefer PRKL003» Unternehmen-Chance-P FLQi031» Betrieb Fl.-Nr. 339/ EZQi001» Gaskühler Edeka FLQi017» Stahlbaubetrieb EZQi002» Benzinanlieferung PRKL004» P Mitarbeiter Taxi n=30 Summe Seite 2 Anhang 3 mit 3 Seiten, Fassung vom

47 IP 3 3. OG Werktag (6h-22h) Sonntag (6h-22h) Nacht (22h-6h) L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db /db /db FLQi026 /1 Fensterband Werkstat FLQi001» Betrieb- und Lagerge PRKL002» Parkplatz Edeka FLQi010» GE 2 + GE FLQi012» GE 1 + GE PRKL003» Unternehmen-Chance-P STRb002» Pkw-Fahrverkehr Taxi FLQi002» Möbelhaus FLQi004» Buchbinderei FLQi008» GE 4 + GE FLQi013» GE FLQi029» Waschanlage FLQi011» GE FLQi006» GEe FLQi028» Zapfsäule FLQi003» Spielothek FLQi014» GE FLQi007» GE LIQi001» Lkw-Anlieferung Edek FLQi016» GE FLQi018» Hubwagen Edeka FLQi009» MI FLQi015» GEe LIQi003» tags Lkw-Anlieferung PRKL004» P Mitarbeiter Taxi EZQi002» Benzinanlieferung FLQi031» Betrieb Fl.-Nr. 339/ STRb001» Transporter-Anliefer FLQi017» Stahlbaubetrieb EZQi001» Gaskühler Edeka n=30 Summe Seite 3 Anhang 3 mit 3 Seiten, Fassung vom

48 I 346/41 4 An der Alp 346/ / /32 346/ / /6 I 335/4 341/7 335/5 1590/12 341/8 31 III 327/2 1590/13 341/9 341/ /11 341/ I a / a 25a Ellgassen Ellgasser Str. 339/ / /6 349/2 341/4 339/6 1590/2 1590/ / /3 1589/ /2 8c 10a1590/11 341/2 10b 341/3 346/2 1589/ /4 349/5 IP 1 8a 14a 14 Glasbühlstr. 339/12 9e /9 1590/31590/8 10c d /1010d 1589/6 349/3 352/3 339/ b 1590/9 1581/8 349/4 /19/11 /13 339/ /3 1589/11 8e 1589/12 349/7 10e 10f M hlbach 50 zu 351 / /15 /15 339/14 IP 3 / /7 / Ellgasser Stra Ÿe 339/1 Alemannenstra Ÿe zu / /14 359/ /9 1589/2 1589/5 1581/5 IP 2 339/ /2 140/ /11 128/8 339/ /10 Glasb hlstr /8 349/5 140/2 1581/ /12 352/9 352/ / /8 Parkplatz /61581/7 359/14 348/ / / /4 352/6 359/ / / /85 359/ / / /263 0 M 1: m Legende Immissionspunkt Geltungsbereich Gebäude Pkw-Fahrweg (STRb) Transporter Edeka (STRb) Mitarbeiter P Taxi Wild (PRKL) P Unternehmen Chance (PRKL) Parkplatz Edeka (PRKL) Gaskühler Edeka (EZQi) Lkw/Traktor Taxi Wild (LIQi) Lkw-Anlieferung Edeka (LIQi) Gewerbeflächen (GE Ellgassen, Lindenberg Ost) Bereich Zapfsäule (FLQi) Bereich Waschanlage (FLQi) Hubwagen Edeka (FLQi) Stahlbaubetrieb (FLQi) Gewerbebetrieb auf Fl.Nr. 339/2 (FLQi) Benzinanlieferung (EZQi) Stadt Lindenberg i. Allgäu Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Glasbühlstraße" Anhang 4: Lageplan mit Schallquellen und Einwirkorten Fassung vom IMMI

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