Prospekt und Vertragsbedingungen

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1 US Life Thesaurus Fonds Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für Einanleger Singlefonds Prospekt und Vertragsbedingungen 02. März 2018 BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG Schaaner Strasse 27, FL-9487 Gamprin-Bendern, Liechtenstein Tel +423 / / Fax +423 / info@bendurafunds-alpha.li / 1

2 Der US Life Thesaurus Fonds (nachfolgend als Investmentunternehmen oder der Fonds bezeichnet) ist ein Investmentunternehmen für Einanleger nach Art. 5 Abs. 1 lit. a des Investmentunternehmensgesetzes vom 2. Dezember 2015 (nachfolgend IUG ) in Verbindung mit Art. 4 der Investmentunternehmensverordnung vom 22. März 2016 (nachfolgend IUV ). Dieser Fonds richtet sich ausschliesslich an einen einzigen qualifizierten Anleger. Der rechtlich relevante Inhalt dieses Prospekts (nachfolgend der Prospekt") bildet die Vertragsbedingungen und ist gleichzeitig als Treuhandurkunde ausreichend. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die Vertragsbedingungen als durch den Anleger genehmigt. Dem einzigen qualifizierten Anleger des Fonds stehen der Prospekt und die Vertragsbedingungen sowie der Geschäftsbericht in den jeweils neuesten Fassungen kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Diese Dokumente können zudem auf der Webseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter abgerufen werden. Weitere Informationen zum Fonds sind bei der BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG während den Geschäftszeiten erhältlich. 2

3 Inhalt 1 ECKDATEN DES FONDS ORGANISATION SITZSTAAT / ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE RECHTSFORM VERMEIDUNG VON INTERESSENSKONFLIKTEN VERWALTUNGSGESELLSCHAFT VERWAHRSTELLE REVISIONSSTELLE DES FONDS UND DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT BERATERIN VERTRIEBSSTELLE ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM FONDS FONDSSTRUKTUR HISTORISCHE PERFORMANCE TOTAL EXPENSE RATIO (TER) RETROZESSIONEN ANLAGEGRUNDSÄTZE ANLAGEVORSCHRIFTEN ZUGELASSENE ANLAGEN FLÜSSIGE MITTEL ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN NICHT ZUGELASSENE ANLAGEN AUFNAHME UND GEWÄHRUNG VON KREDITEN INSTRUMENTE UND TECHNIKEN RISIKEN UND RISIKOPROFILE FONDSSPEZIFISCHE RISIKEN ALLGEMEINE RISIKEN BETEILIGUNG AM FONDS KREIS DER QUALIFIZIERTEN ANLEGER

4 7.2 VERKAUFSRESTRIKTIONEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILEN AUSGABE VON ANTEILEN RÜCKNAHME VON ANTEILEN MARKET TIMING AUSSETZUNG DER BERECHNUNG DES NETTOVERMÖGENSWERTES SOWIE DER AUSGABE UND RÜCKNAHME VON ANTEILEN MASSNAHMEN ZUR VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHEREI NETTOINVENTARWERT, AUSGABE- UND RÜCKNAHMEPREIS VERWENDUNG DES ERFOLGS STEUERVORSCHRIFTEN KOMMISSIONEN UND KOSTEN KOMMISSIONEN UND KOSTEN ZULASTEN DER ANLEGER KOMMISSIONEN UND KOSTEN ZULASTEN DES FONDS INFORMATIONEN AN DIE ANLEGER DAUER, AUFLÖSUNG UND UMSTRUKTURIERUNG DES FONDS DAUER AUFLÖSUNG UMSTRUKTURIERUNG SACHAUSLAGE ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND MASSGEBENDE SPRACHE

5 1 Eckdaten des Fonds Grundinformationen Valoren Nr ISIN Nr Errichtet auf unbeschränkte Dauer / beschränkte Dauer Kotierung (ja / nein) Rechnungswährung 1 Mindestanlage LI Unbeschränkt Nein US Dollar (USD) 1 Anteil bzw. gesetzliche Mindestsumme je nach Anlegerklassifikation; ziehe Ziffer 7.1 Erstausgabepreis USD Erstzeichnungsperiode 30. Mai Juni 2006 Ersteinzahlungstag 6. Juni 2006 Bewertungstag, Ausgabeund Rücknahmetag Bewertungsintervall Annahmeschluss Anteilsgeschäft Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Abschluss Rechnungsjahr Jeweils am 10. Tag eines Monats Monatlich Jeweils bis zum 25. um 16:00 Uhr eines Monats t Dezember Erster Jahresabschluss 31. Dezember 2006 Erfolgsverwendung Thesaurierend Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger Ausgabekommission Rücknahmekommission Maximal 5.00% zugunsten der Vertriebsstelle Maximal 5.0% linear fallend auf 0.0% nach 10 Jahren 1 Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in welcher der Nettovermögenswert und die Performance des Fonds berechnet werden. 5

6 Zahlstellengebühr USD pro Transaktion Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds 2 Maximale Verwaltungskommission Performance Fee Hurdle Rate High Watermark Maximale Verwahrstellengebühr 2.00% p.a. des durchschnittlichen Inventarwertes (Minimum CHF p.a.) 10.00% 6.00% p.a. Ja (fortlaufend) 0.20% p.a. (Minimum CHF 15'000.- p.a.) 2 Organisation 2.1 Sitzstaat / Zuständige Aufsichtsbehörde Liechtenstein / Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA); Rechtsform Der US Life Thesaurus Fonds wurde gemäss liechtensteinischem Investmentunternehmensgesetz als ein rechtlich unselbständiger Anlagefonds in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft aufgelegt. Der US Life Thesaurus Fonds ist ein Investmentunternehmen für Einanleger nach Art. 5 Abs. 1 lit. a IUG in Verbindung mit Art 4 IUV. Dieses Investmentunternehmen richtet sich ausschliesslich an einen einzigen qualifizierten Anleger. 2.3 Vermeidung von Interessenskonflikten Aufgrund der vielfältigen Geschäftstätigkeiten der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, ihrer Beauftragten und der mit diesen verbundenen Unternehmen können Interessenskonflikte auftreten. 2 Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsge-sellschaft und der Verwahrstelle in Ausübung ihrer Funktionen entstanden sind. Die Details sind in Ziffern 9 (Steuervorschriften) und 10.2 (Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds) des Prospekts zu finden. Die effektiv belasteten Kommissionen und Gebühren werden im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen. 6

7 Bei der Verwaltung des Fonds sind die involvierten Parteien verpflichtet, durch geeignete organisatorische und personelle Massnahmen das Risiko der Beeinträchtigung von Anlegerinteressen durch Interessenskonflikte möglichst zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, bemühen sich die involvierten Parteien, den Konflikt nach besten Kräften mit der gebotenen Sachkenntnis angemessen beizulegen bzw. ihn nach Recht und Billigkeit zu behandeln. 2.4 Verwaltungsgesellschaft BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG, Schaaner Strasse 27, FL-9487 Gamprin-Bendern, Liechtenstein, Handelsregister-Nummer FL BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG wurde in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Gamprin-Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG ist zu 100% ein Tochterunternehmen der BENDURA BANK AG. Als innovativer Finanzdienstleister mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein spezialisiert sich die BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG auf die Auflage und Administration von massgeschneiderten Fondslösungen. Auf dem Gebiet der Fondslösungen wird ein Komplettpaket von der Erstberatung bis zum final registrierten Investmentfonds mit internationaler Wertpapiernummer ISIN geboten. Das voll einbezahlte Aktienkapital der BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG beträgt CHF 1.5 Mio. (in Worten: Schweizer Franken eine Million fünfhunderttausend) und ist zu 100% einbezahlt. Die FMA hat der BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG am 21. Dezember 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Eine Übersicht von der BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG verwalteten Fonds befindet sich auf der Webseite des Liechtensteinischen Anlagefondsverbands (LAFV) unter Verwaltungsrat: Präsident: Mitglieder: Dr. Andreas Insam, Gamprin-Bendern (LI) Dr. Gerhard Lackinger, Feldkirch (A) Dr. Michael Hanke, Triesenberg (LI) Geschäftsleitung: CEO: Mitglied: Franz Glatzl, Diepoldsau (CH) Dr. Walfried Kraher, Feldkirch (A) 7

8 2.5 Verwahrstelle Als Verwahrstelle fungiert die BENDURA BANK AG, Schaaner Strasse 27, 9487 Gamprin-Bendern. Die Verwahrstelle führt das Anteilsregister. Das Anteilsregister enthält folgende Angaben: Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen mit Datum, Stückzahl und jeweiliger Gegenpartei der Transaktion. Die Verwahrstelle verwahrt das verbuchungsfähige Vermögen des Fonds im Rahmen eines banküblichen Verwahrgeschäfts. Sie nimmt ferner alle Aufgaben wahr, die vom liechtensteinischen Gesetz über Investmentunternehmen vom 2. Dezember 2015 in der jeweils geltenden Fassung (IUG) vorgeschrieben werden. Die BENDURA BANK AG ist eine im Fürstentum Liechtenstein bewilligte Bank, die unter anderem Vermögensverwaltung und Anlageberatung betreibt. Revisionsstelle der Verwahrstelle: Ernst & Young AG, Zweigniederlassung Zürich, Maagplatz 1, CH-8010 Zürich, Schweiz 2.6 Revisionsstelle des Fonds und der Verwaltungsgesellschaft Revisionsstelle des Fonds: ReviTrust Grant Thornton AG, Bahnhofstrasse 15, FL-9494 Schaan, Liechtenstein Revisionsstelle der Verwaltungsgesellschaft: Ernst & Young, Maagplatz 1, CH-8010 Zürich, Schweiz Die Investmentunternehmen und Verwaltungsgesellschaften haben ihre Geschäftstätigkeit jedes Jahr durch eine von ihnen unabhängige und von der FMA anerkannte Revisionsstelle prüfen zu lassen. 2.7 Beraterin Primeno AG, Landstrasse 60, 9490 Vaduz, Liechtenstein Die Primeno AG erfüllt in ihrer Eigenschaft als Beraterin zur Verwaltungsgesellschaft folgende Aufgaben: Technische Einführung in das Geschäft mit Lebensversicherungen (Ankauf, Prämienzahlungen, Verträge, Verrechnungssteuern etc.); 8

9 Kontaktschaffung zu Brokern und Trustees in den USA, welche den Erwerb von Lebensversicherungen und die damit verbundenen Zahlungen abwickeln; Verschiedene Due Diligence-Abklärungen in den USA; Aktuarische Prüfung der von der Verwaltungsgesellschaft zum Kauf vorgesehenen Policen; 2.8 Vertriebsstelle BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG, Schaaner Strasse 27, FL-9487 Gamprin-Bendern, Liechtenstein. Da es sich um ein Investmentunternehmen für Einanleger nach Art. 5 Abs. 1 lit. a handelt, wird der Fonds nicht vertrieben. 3 Allgemeine Informationen zum Fonds 3.1 Fondsstruktur Der Fonds besteht aus einem einzigen Segment. Die zukünftige Auflage weiterer Segmente ist möglich. Bei Auflage weiterer Segmente nimmt der Fonds die Struktur eines Umbrella-Fonds an. Die verschiedenen Segmente eines Umbrella-Fonds sind dabei wirtschaftlich voneinander unabhängige Teilvermögen des Fonds, die gemäss den Vorgaben des Fondsprospekts investieren. Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf Basis dieses Prospekts sowie des letzten Geschäftsberichts, sofern dessen Publikation bereits erfolgte. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt oder in einem darin genannten Dokument enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten diese als durch den Anleger genehmigt. Der Anleger ist nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile an den Vermögen und den Erträgen des Fonds beteiligt. Die Anlegeranteile verleihen jedoch keinerlei Stimm- oder andere Mitgliedschaftsrechte. Die Wertpapiere und sonstigen Vermögenswerte der einzelnen Segmente werden von der Verwaltungsgesellschaft im Interesse und für Rechnung der Anleger verwaltet. Das gesamte Nettovermögen des Fonds bzw. eines Segments steht in ungeteiltem Miteigentum aller, ihren Anteilen entsprechend gleichberechtigt beteiligten Anlegers. Es ist vom Vermögen der Verwaltungsgesellschaft getrennt. Ansprüche von Anlegern und Gläubigern, die sich gegen ein Segment richten oder die anlässlich der Gründung, während des Bestehens oder bei der Liquidation eines Segments entstanden sind, sind auf das Nettovermögen dieses Segments beschränkt. Die spezifischen Eigenschaften der einzelnen Segmente werden im vorliegenden Prospekt definiert und laufend aktualisiert. Im Falle eines Konkurses der Verwaltungsgesellschaft fällt das zum Zwecke der gemeinschaftlichen Kapitalanlage für Rechnung des Anlegers verwaltete Vermögen gemäss Art. 41 IUG nicht in die Konkursmasse. 9

10 Der Fonds wurde gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst a des Gesetzes vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (IUG 2005) als offener Anlagefonds in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft in der Struktur eines Einzelfonds am 30. Mai 2006 in das Handelsregister Liechtenstein eingetragen. Er war ein Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger nach Art. IUG 2005 in Verbindung mit Art. 28 und Art. 29 der Verordnung vom 23. August 2005 über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (IUV 2005). Nachfolgend wurde der Fonds mit Bewilligung der FMA am 21. Dezember 2011 in ein Investmentunternehmen für andere Werte nach Art 42 ff IUG 2005 gewandelt. Die FMA hat der Verwaltungsgesellschaft am dd.mm.yyyy den Empfang der Bestätigung der externen Revisionsstelle zur Umwandlung in ein Investmentunternehmen für Einanleger für unbestimmte Dauer gemäss den Bestimmungen des IUG bescheinigt. Der Fonds wurde am 30. Mai 2006 ins liechtensteinische Handelsregister unter der Registernummer FL eingetragen. Der Prospekt und die Vertragsbedingungen wurden beim liechtensteinischen Amt für Justiz (Handelsregister) hinterlegt. Die jeweils gültige Fassung steht auf der Webseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter zur Verfügung oder kann bei der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle kostenlos bezogen werden. Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf der Basis dieses Prospekts sowie des letzten Geschäfts- und Halbjahresberichtes, sofern deren Publikation bereits erfolgte. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt oder in einem darin genannten Dokument enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten diese als durch den Anleger genehmigt. Mit der Veröffentlichung von Änderungen des Prospekts, des Geschäftsberichtes oder anderer Dokumente auf der Webseite des Liechtensteinischen Anlagefondsverbandes sind diese Änderungen für die Anleger verbindlich. 3.2 Historische Performance Die historische Performance des Fonds bzw. der einzelnen Segmente ist auf der Webseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter ersichtlich. Die historische Wertentwicklung eines Anteils ist keine Garantie für die laufende und zukünftige Performance. Der Wert eines Anteils kann jederzeit steigen oder fallen. In der gezeigten Wertentwicklung sind die bei der Ausgabe und Rücknahme anfallenden Kommissionen und Gebühren nicht berücksichtigt. 3.3 Total Expense Ratio (TER) Die TER wird nach allgemeinen, von der FMA anerkannten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kommissionen und Kosten, die laufend dem Fondsvermögen belastet werden. Die TER wird auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter sowie im jeweiligen Halbjahres- und Geschäftsbericht, sofern deren Publikation bereits erfolgte, ausgewiesen. 10

11 3.4 Retrozessionen Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den Fonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sicher, dass insbesondere Retrozessionen direkt oder indirekt dem Investmentunternehmen zugutekommen. 4 Anlagegrundsätze Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, durch alternative Anlagen langfristig einen vergleichsweise hohen Wertzuwachs bei überschaubarem Risiko zu erwirtschaften. Dabei soll das Vermögen der Gesellschaft vorwiegend in Lebens- und Risikolebensversicherungen jeder Art investiert werden, wobei die Anlagen aufgrund von steuerlichen und technischen Aspekten indirekt über eine eigens dafür aufgesetzte Truststruktur oder andere dafür geeignete Strukturen erfolgen können. Die Anlagen erfolgen in diejenigen Währungen, die sich für die Wertentwicklung des Fonds vermutlich am besten eignen. Derivative Finanzinstrumente (Short- und Long-Positionen) können zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Eine angemessene Diversifikation wird stets angestrebt. Rechnungswährung Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des Fonds berechnet werden. Die Rechnungswährung wird in Ziffer 1 Eckdaten des Fonds genannt. Profil des typischen Anlegers Der Fonds eignet sich für Anleger mit einem längerfristigen Anlagehorizont, welche ihr Portfolio mit der alternativen Anlageklasse Lebensversicherungen diversifizieren möchten. 5 Anlagevorschriften Für die Anlagen gelten im Übrigen folgende Bestimmungen: 5.1 Zugelassene Anlagen Das Fondsvermögen muss mindestens zu 70% in folgende Anlagen investiert sein: 1. Weltweit sowohl in öffentlich handelbare als auch in öffentlich nicht handelbare Wertpapiere und Wertrechte. 2. Alle gängigen Währungen. 3. Als Anlagen sind insbesondere zugelassen: 11

12 a. Beteiligungspapiere und Beteiligungswertrechte in Form von Aktien, Partizipations- und Genusscheine, etc. sowie Forderungspapiere und Forderungswertrechte in Form von Geldmarktinstrumenten, Obligationen, Optionsanleihen und Wandelanleihen, etc.. Das Basisgeschäft der genannten Papiere und Wertrechte muss jedoch auf Investitionen in Lebens- und Risikolebensversicherungen gründen; b. Warrants auf Anlagen gemäss lit.a; c. Bankguthaben auf Sicht und Zeit; d. Effekten aus Neu-Emissionen und Privatplatzierungen; e. Lebensversicherungspolicen und Risikolebensversicherungen (Universal Life Insurances, Whole Life Insurances, Term Life Insurances); f. Derivative Finanzinstrumente, i. die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden; ii. die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden (OTC- Derivate), wenn 1) die Gegenpartei einer Aufsicht untersteht, die der liechtensteinischen gleichwertig ist; und 2) wenn sie jederzeit nachvollziehbar bewertet, veräussert, liquidiert oder durch ein iii. Gegengeschäft ausgeglichen werden können; die in ein Wertpapier oder Geldmarktinstrument eingebettet sind (strukturierte Finanzinstrumente); g. Anteile von in- und ausländischen Fonds und/oder ähnlichen kollektiven Anlageformen, welche in Lebens- und Risikolebensversicherungen investieren. Der Fonds darf bis zu 30% seines Vermögens in andere als die unter Ziffer 5.1 Ziff. 1. bis 3. genannten Wertpapiere und Wertrechte investiert sein. 5.2 Flüssige Mittel Der Fonds darf dauernd und unbeschränkt flüssige Mittel in allen gängigen Währungen halten. Als flüssige Mittel gelten Bankguthaben auf Sicht und Zeit. 5.3 Anlagebeschränkungen Für den Fonds bestehen folgende Anlagebeschränkungen: a) Anlagen in Anteile von in- und ausländischen Fonds und/oder ähnlichen kollektiven Anlageformen, die das gleiche oder ähnliche Anlageziel verfolgen, dürfen 20% des Fondsvermögens nicht übersteigen; b) Die vom Fonds direkt oder indirekt über über z.b. eine eigens dafür aufgesetzte Truststruktur erworbenen Versicherungspolicen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: I) Eine Police muss uneingeschränkt unwiderruflich übertragbar ausgestellt sein; II) III) Eine Police muss frei von jeglichen Rechten Dritter (z.b. Pfandrechten) sein; Sollte eine Police von einem unsophisticated Eigentümer erworben werden, muss diese unter Mitwirkung autorisierter Institutionen (Broker, Provider etc.) übertragen werden. Falls eine Police direkt von einem sophisticated Eigentümer erworben wird, kann das vorgängig beschriebene Prozedere teilweise oder vollständig ausgelassen werden; 12

13 IV) Eine allfällige Anfechtbarkeit einer Police (z.b. Suizidklausel) muss abgelaufen sein; V) Die Rücktrittsmöglichkeit vom Verkaufsübertrag einer Police muss abgelaufen sein; VI) Die Versicherungsgesellschaft, welche die Police ausgestellt hat, muss zum Ankaufszeitpunkt der Police ein Bonitätsrating von mindestens A (Standard & Poors) oder ein vergleichbares Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur haben; VII) Die Lebenserwartung und/oder das Krankheitsbild der versicherten Person, von der die Police übernommen wird, sollten durch eine qualifizierte unabhängige Organisation bzw. Ärzte ermittelt sein. Die dafür massgebliche VIII) ärztliche Diagnose muss angemessen dokumentiert sein; Es wird angestrebt, nicht mehr als 20% des Nettovermögens in Policen zu investieren, die vom selben Versicherungsunternehmen ausgestellt wurden. c) Die Verwaltungsgesellschaft darf für den Fonds jederzeit im Interesse der Anteilsinhaber weitere Anlagebeschränkungen festsetzen. 5.4 Nicht zugelassene Anlagen Folgende Anlagen sind nicht zugelassen: a) Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Spekulationszwecken; b) Leerverkäufe und Konstruktionen, welche einem Leerverkauf gleichkommen; c) Immobilien oder Gegenstände wie Kunstgegenstände, Antiquitäten oder Ähnliches; d) Edelmetalle und Massenwaren (Commodities). 5.5 Aufnahme und Gewährung von Krediten Beim Fonds bestehen folgende Einschränkungen: a) Der Fonds darf keine Kredite gewähren oder für Dritte als Bürge einstehen; b) Der Fonds darf für Rückzahlungen von Anteilen und zur Erzielung eines Hebeleffektes, Kredite bis zu einem Betrag von höchstens 20 % seines Nettovermögens aufnehmen; und c) die zum Vermögen gehörenden Sachen und Rechte dürfen nicht verpfändet werden, ausser für die zulässige Kreditaufnahme und für die Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten. 5.6 Instrumente und Techniken Derivative Finanzinstrumente Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte sind. 13

14 Zur effizienten Verwaltung kann die Verwaltungsgesellschaft zu Absicherungs- und Anlagezwecken derivative Finanzinstrumente einsetzen, sofern mit solchen Transaktionen nicht vom Anlageziel des Fonds abgewichen wird und dabei die Vorschriften in Ziffer 5.1 bis 5.5 eingehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument in ein derivatives Finanzinstrument eingebettet ist. Indexbasierte derivative Finanzinstrumente werden als Einheit betrachtet. Die einzelnen Indexbestandteile werden nicht berücksichtigt. Dabei darf das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko 200% des Nettovermögens des Fonds nicht überschreiten. Bei einer zulässigen Kreditaufnahme (Ziffer 5.5 Bst. b) darf das Gesamtrisiko insgesamt 220% des Nettovermögens des Fonds nicht übersteigen Risikomanagementverfahren Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Basismodell zur Berechnung der Risiken aus den Anlageinstrumenten, insbesondere in Bezug auf derivative Finanzinstrumente, und verwendet hierbei allgemein anerkannte Berechnungsmethoden Wertschriftenleihe (Securities Lending) Auf die Wertschriftenleihe wird verzichtet Pensionsgeschäfte Es werden keine Pensionsgeschäfte getätigt Anlagen in andere Investmentunternehmen Der Fonds darf gemäss seiner speziellen Anlagepolitik sein Vermögen in andere Investmentunternehmen investieren. Dabei sind die Anlagebeschränkungen gemäss Ziffer 5.3 zu beachten, wobei der Fonds keinesfalls mehrheitlich in die vorgenannten Investmentunternehmen investieren darf. Der Fonds weist demnach keine Dachfondsstruktur auf. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der indirekten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Der Erwerb von Anteilen anderer Investmentunternehmen bzw. anderer Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft und/oder derselben Vermögensverwalterin oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Vermögensverwalterin durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche (mehr als 10% des Kapitals oder der Stimmen) direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, ist ohne weitere Beschränkungen zulässig ausser die Investition wird nicht unter Beachtung und Wahrung der besten Interessen der Anleger des Fonds getätigt. 14

15 5.6.6 Erwerb von Versicherungspolicen Der Erwerb von Versicherungspolicen erfolgt entweder direkt, indirekt über eine oder mehrere eigens für den Fonds errichtete Truststruktur(en) oder über andere dafür von der Verwaltungsgesellschaft und dem Consultant als geeignet erachtete Strukturen. Bei einem indirekten Investment über einen Trust kann ein Co-Trustee, welcher im Ursprungsland der Versicherungspolicen beheimatet ist, berufen werden und dabei treuhänderisch als Eigentümer und Beneficiary der Versicherungspolicen agieren. In diesem Fall besorgt der Co-Trustee die Bezahlung der Prämien im Auftrag und auf Rechnung des Trusts bzw. des Begünstigten des Trusts. Zudem bezieht der Co-Trustee die Auszahlungssummen der Versicherungspolicen bei deren Fälligkeit und stellt diese zu Gunsten des Trusts und damit dessen Begünstigten, dem US Life Thesaurus Fonds, zur Verfügung. 6 Risiken und Risikoprofile 6.1 Fondsspezifische Risiken Die Wertentwicklung der Anteile ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen des Fonds abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteile gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital zurück erhält. Der US Life Thesaurus Fonds ist ein Investmentunternehmen liechtensteinischen Rechts der Kategorie für andere Werte, das weltweit hauptsächlich in Kapitallebensversicherungen, Risikolebensversicherungen und Rentenversicherungen investiert. Daraus können sich folgende spezifische Risiken ergeben: a) Das Risiko der Langlebigkeit hat einen negativen Einfluss auf die Rendite der Police. Die versicherungsmathematische aktuarische Schätzung der Lebenserwartung der versicherten Person kann zum Ankaufszeitpunkt drastisch von der im Nachgang tatsächlichen Lebensdauer abweichen. Unerwartete Langlebigkeit bedeutet eine zeitliche Verschiebung der Auszahlungssumme an den Fonds und zugleich kumulativ höhere zu leistende Prämienzahlungen durch den Fonds. Durch die Beobachtung von Langlebigkeit kann eine auf der Schätzung der Lebenserwartung abgezinste Forderung an Wert verlieren; b) Beim Erwerb von Term Life Policen besteht das zusätzliche Risiko, dass der Versicherungsfall ausserhalb der vertraglichen Versicherungsdauer eintritt und als Folge davon keinerlei Versicherungsleistungen zur Auszahlung mehr kommen können; c) Ausfallrisiken bestehen insoweit, als ein Versicherungsunternehmen insolvent werden kann; d) Die Zahlung der Todesfallsumme könnte aus sonstigen Gründen, welche der Fonds nicht zu verantworten hat, vorzögert, vermindert oder verweigert werden; e) Obwohl die Parteien, über welche die Versicherungsankäufe und Prämienzahlungen abgewickelt werden, entsprechend versichert sind ( Omission & Errors ) und ihre Dienstleistungen mit branchenüblicher Sorgfalt erbringen, sind Tatbestände wie Fahrlässigkeit etc. nicht völlig auszuschliessen. Die dadurch entstehenden Schäden können versicherungstypischen Vorbehalten unterliegen; 15

16 f) Der Markt für Versicherungspolicen hat oftmals eine eingeschränkte Liquidität und Transparenz in der Preisfindung. Grosse Mittelrückflüsse aus dem Fonds und die damit einhergehenden Zwangsverkäufe können zu Verkaufspreisabschlägen auf dem Tertiärmarkt führen, was sich negativ auf den Wert der Fondsanteile auswirken würde. Zudem können sich aufgrund der eingeschränkten Liquidität massive Verzögerungen bei der Rückzahlung von Anteilen ergeben; g) Die steuerliche Praxis bezüglich der Handhabung der Verrechnungssteuer (Withholding Tax) auf die Life-Settlements können sich zu Ungunsten des Fonds verändern; h) Falls Zwischengesellschaften zur Minderung einer allfälligen Steuerlast verwendet werden müssen, kann sich daraus ein allgemeines Strukturrisiko (Counterpartrisiko) ergeben; i) Während der ersten 2 Jahre nach dem Erwerb von Anteilen kann ein potentieller Investor diese nicht zur Rückzahlung geben. Und erst ab dem 10ten Haltejahr werden bei allfälligen Rücknahmen von Fondsanteilen keine Kommissionen mehr erhoben; j) Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann zu Mindererträgen führen; k) Zur Erzielung eines Hebeleffektes kann der Fonds bis zu 20% seines Nettovermögens Kredite aufnehmen. Bei negativer Entwicklung der Anlagen (z.b. ausgelöst durch Zwangsverkäufe von Policen bei grossen Rückflüssen und/oder durch negative Bonitätsveränderung der gehaltenen Policen und/oder durch eine unvorteilhafte Verschiebung der Zinskurve) kann es bei voller Ausnützung der genannten Kreditaufnahme zu starken Kapitalverlusten kommen. Eine angemessene Diversifikation des Fondsvermögens wird angestrebt. Dies ist ein Investmentunternehmen für andere Werte. Aufgrund der in Punkt 5 beschriebenen Anlageinformationen möchte die Verwaltungsgesellschaft darauf hinweisen, dass die Wertentwicklung des Fonds spürbar von der generellen Entwicklung an den Aktien- und Kapitalmärkten abweichen kann. Generell macht die Verwaltungsgesellschaft alle potentiellen Anleger darauf aufmerksam, dass dieser Fonds nur von denjenigen Personen erworben werden sollte, die eine langfristige Veranlagung und beträchtliche Wertschwankungen akzeptieren und erhebliche Verluste verkraften können. 6.2 Allgemeine Risiken Zusätzlich zu den Fondsspezifischen Risiken können die Anlagen des Fonds auch allgemeinen Risiken unterliegen. Alle Anlagen in Investmentunternehmen sind mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a. Aktienund Kapitalmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird in diesem Abschnitt kurz eingegangen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschliessende Auflistung aller möglichen Risiken ist. 16

17 Potenzielle Anleger sollten sich über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann einen Anlageentscheid treffen, wenn sie sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend über die Eignung einer Anlage in Anteile dieses Fonds unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- und Steuersituation und sonstiger Umstände, die im vorliegenden Prospekt enthaltenen Informationen und die Anlagepolitik des Fonds haben beraten lassen. Derivative Finanzinstrumente Der Fonds darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil verändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem Fonds ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine Gegenpartei ) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Dieses Risiko ist bei Warrants, OTC-Optionen und -Termingeschäften, strukturierten Produkten, exotischen Optionen, etc. besonders hoch. Emittentenrisiko (Bonitätsrisiko) Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder gar der Konkurs eines Emittenten bedeuten einen mindestens teilweisen Verlust für das Fondsvermögen. 17

18 Gegenparteienrisiko Das Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften, welche auf Rechnung des Vermögens des Fonds abgeschlossen werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs der entsprechenden Gegenpartei gefährdet ist. Bonitätsrisiko der gewählten Verwahrstelle Für das in Wertpapieren veranlagte Vermögen des Fonds bei der gewählten Depotbank gilt das Aussonderungsrecht im Konkursfall. Diese Vermögenswerte des Fonds fallen somit bei einem Konkurs der Depotbank nicht in die Konkursmasse der Bank. Dies gilt nicht für z.b. Cash-Bestände. Geldwertrisiko Die Inflation kann den Wert der Anlagen des Vermögens des Fonds mindern. Die Kaufkraft des investierten Kapitals sinkt, wenn die Inflationsrate höher ist als der Ertrag, den die Anlagen abwerfen. Konjunkturrisiko Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt und dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeitpunkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase gehalten werden. Länderrisiko Anlagen in Ländern mit politisch instabilen Verhältnissen unterliegen besonderen Risiken. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. Liquiditätsrisiko Bei Titeln kleinerer Gesellschaften (Nebenwerte) besteht das Risiko, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis gehandelt werden können. 18

19 Marktrisiko (Kursrisiko) Dieses ist ein allgemeines, mit allen Anlagen verbundenes Risiko, das darin besteht, dass sich der Wert einer bestimmten Anlage möglicherweise gegen die Interessen des Fonds verändert. Psychologisches Marktrisiko Stimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen bedeutenden Kursrückgang verursachen, obwohl sich die Ertragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen, in welche investiert wird, nicht nachhaltig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisiko wirkt sich besonders auf Aktien und Obligationen aus. Settlement Risiko Es handelt sich dabei um das Verlustrisiko des Fonds, wenn ein abgeschlossenes Geschäft nicht wie erwartet erfüllt wird, da eine Gegenpartei nicht zahlt oder liefert, oder es können Verluste aufgrund von Fehlern im operativen Bereich im Rahmen der Abwicklung eines Geschäfts auftreten. Steuerrisiko Das Kaufen, Halten oder Verkaufen von Anlagen des Fonds kann steuergesetzlichen Vorschriften (z.b. Quellensteuerabzug) ausserhalb des Domizillandes des Fonds unterliegen. Unternehmerrisiko Anlagen in Aktien stellen eine direkte Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg eines Unternehmens dar. Im Extremfall - bei einem Konkurs - kann dies den vollständigen Wertverlust der entsprechenden Anlagen bedeuten. Währungsrisiko Hält der Fonds Vermögenswerte, die auf Fremdwährung(en) lauten, so ist es (soweit Fremdwährungspositionen nicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausgesetzt. Sinkende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremdwährungsanlagen. Im umgekehrten Fall bietet der Devisenmarkt auch Chancen auf Gewinne. Neben den direkten bestehen auch indirekte Währungsrisiken. International tätige Unternehmen sind mehr oder weniger stark von der Wechselkursentwicklung abhängig, was sich indirekt auch auf die Kursentwicklung von Anlagen auswirken kann. 19

20 Zinsänderungsrisiko Soweit der Fonds in verzinsliche Wertpapiere investiert, ist es einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Kurswert der zum Fondsvermögen gehörenden verzinslichen Wertpapiere erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Masse, soweit das Fondsvermögen auch verzinsliche Wertpapiere mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung hält. 7 Beteiligung am Fonds 7.1 Kreis der qualifizierten Anleger Der Fonds richtet sich ausschliesslich an einen qualifizierten Anleger, welcher die Kriterien nach Ziffer und erfüllen: Qualifizierte Anleger sind: Der Erwerb eines Anteils an einem Fonds für qualifizierte Anleger setzt die Unterzeichnung eines Zeichnungsscheines durch den qualifizierten Anleger nach Art. 3 Abs. 1 IUV voraus. Der Unterzeichner des Zeichnungsscheines bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eine der Voraussetzungen nach Art. 4 Abs. 1 IUG erfüllt ist. Kreis der qualifizierten Anleger: 1. Professionelle Kunden nach Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) 2. Anleger, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen (vgl. Art. 4 IUG): 2.1 Erbringung einer Mindestanlage von CHF oder den Gegenwert in einer anderen Währung, wenn der Anleger im Zeitpunkt der Zeichnung direkt oder indirekt über Finanzanlagen im Wert von 1 Million CHF oder den Gegenwert in einer anderen Währung verfügt; 2.2 Erbringung einer Mindestanlage von CHF oder den Gegenwert in einer anderen Währung, wenn: 20

21 a) der Anleger schriftlich in einem vom Vertrag über die Investitionsverpflichtung getrennten Dokument angibt, dass er sich der Risiken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition bewusst ist; b) die Verwaltungsgesellschaft oder die Verwahrstelle den Sachverstand, die Erfahrungen und die Kenntnisse des Anlegers bewertet, ohne von der Annahme auszugehen, dass der Anleger über die Marktkenntnisse und -erfahrungen eines professionellen Kunden verfügt; c) die Verwaltungsgesellschaft oder die Verwahrstelle unter Berücksichtigung der Art der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition hinreichend davon überzeugt ist, dass der Anleger in der Lage ist, seine Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit einhergehenden Risiken zu verstehen, und eine solche Verpflichtung für den betreffenden Anleger angemessen ist; d) die Verwaltungsgesellschaft oder die Verwahrstelle schriftlich bestätigt, dass er die unter Unterbst. b) genannte Bewertung vorgenommen hat und die unter Unterbst. c) genannten Voraussetzungen gegeben sind; Kategorie des Investmentunternehmens Der US Life Thesaurus Fonds ist ein Investmentunternehmen für Einanleger im Sinne von Art. 4 IUV. Zeichnungsstellen Anteile des Fonds können über die Verwahrstelle sowie über jede weitere Bank mit Sitz im In- oder Ausland erworben werden, welche der Richtlinie 91/308/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/97/EG oder einer gleichwertigen Regelung und einer angemessenen Aufsicht untersteht. Zeichnungsschein Der Erwerb eines Anteils an einem Investmentunternehmen für Einanleger setzt nach Art. 3 Abs. 1 IUV die Unterzeichnung eines Zeichnungsscheines durch den Einanleger voraus. Auf diesem Zeichnungsschein hat der Anleger zu bestätigen, dass er sowie gegebenenfalls diejenige Person, für deren Rechnung er handelt, jeweils separat betrachtet qualifizierte Anleger im Sinne einer der vorgenannten Kategorien sind. Der Unterzeichner des Zeichnungsscheines bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung die vorgenannten Anforderungen erfüllt sind. 21

22 7.2 Verkaufsrestriktionen Da es sich um ein Investmentunternehmen für Einanleger nach Art. 5 Abs. 1 lit. a handelt, wird der Fonds nicht vertrieben. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Fonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Die Anteile des Fonds wurden insbesondere nicht nach dem United States Securities Act of 1933 registriert und können, ausser in Verbindung mit einem Geschäft, welches dieses Gesetz nicht verletzt, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten, Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kapitalgesellschaften oder anderen Rechtsgebilden, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten errichtet wurden oder verwaltet werden, angeboten, an diese veräussert, weiterveräussert oder ausgeliefert werden. Der Begriff Vereinigte Staaten" umfasst im Sinne dieses Dokumentes die Vereinigten Staaten von Amerika, alle ihre Gliedstaaten, Territorien und Besitzungen (possessions) sowie alle Gebiete, die ihrer Rechtshoheit unterstehen. Staatsangehörige der Vereinigten Staaten, die Wohnsitz ausserhalb der Vereinigten Staaten haben, sind berechtigt, wirtschaftliche Eigentümer der Anteile des Fonds nach Massgabe der Regulation S des Securities Act Release No (May 2, 1990) zu werden. 7.3 Allgemeine Informationen zu den Anteilen Die Anteile werden nur buchmässig geführt. Es werden nur ganze Anteile (keine Fraktionen) ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, Anteilsklassen (share classes) und Segmente zu bilden. Die Anteilsklassen und Segmente sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des Fonds entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Ziffer 1 Eckdaten des Fonds genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des Fonds beglichen. Siehe dazu Ziffer 9 und 10 (Steuervorschriften sowie Kommissionen und Kosten). 7.4 Ausgabe von Anteilen Nach der Erstemission erfolgt die Ausgabe von Anteilen monatlich auf Grund von Zeichnungsaufträgen, die bei der Verwahrstelle bis zum 25. um 16:00 Uhr eines Monats eingehen, zum Ausgabepreis des darauf folgenden Bewertungstags,, welcher der 10. Tag des Folgemonats ist. Sollte ein Zeichnungsauftrag nach 16:00 Uhr des 25. eines Monats eingehen, wird der Zeichnungsauftrag am 10. Tag des übernächsten Monats berücksichtigt. 22

23 Um die Identität des Einanlegers für welchen dieses Investmentunternehmen errichtet ist, bei Zeichnung und während der gesamten Haltedauer der Anteile sicherzustellen, muss der Einanleger: a. bei Zeichnung von Fondsanteilen den diesem Prospekt beigefügten Zeichnungsschein verwenden und darin nachprüfbar erklären, dass er der Einanleger des Fonds ist. b. während der Haltedauer der Fondsanteile sich die depotführende Bank welche die Fondsanteile des Einanlegers hält oder der Einanleger selbst sich gegenüber der Verwahrstelle verpflichten: o jeden sonstigen Wechsel des Inhabers der Fondsanteile (z.b. durch Pfändung) oder Depotwechsel der Fondsanteile (intern und extern) oder Wechsel in der Struktur des Anlegers (soweit ihr dies zur Kenntnis gelangt) unverzüglich der Verwahrstelle bekanntzugeben und alle ihr bekannt gewordenen Informationen in diesem Zusammenhang zur Verfügung zu stellen. o bei einem allfälligen Depotwechsel an eine Drittbank, erst dann die Verfügung über die Fondsanteile zuzulassen, wenn die künftige depotführende Bank sich gegenüber der Verwahrstelle denselben Verfügungsbeschränkungen unterworfen hat. o auf Verlangen der Verwahrstelle jederzeit Auskunft in schriftlicher Form über die Inhaberschaft an den Fondsanteilen zu erteilen. Die Zahlung des Ausgabepreises erfolgt am jeweiligen Ausgabetag mit Valuta t+3. Für bei Vertriebsberechtigten im In- und Ausland platzierte Zeichnungsaufträge können zur Sicherstellung der rechtzeitigen Weiterleitung an die Verwahrstelle in Liechtenstein frühere Schlusszeiten zur Abgabe derselben gelten. Die Mindestanlage beträgt 1 Anteil, es sei denn es gelten gemäss den Anlegervorschriften unter Ziffer 7.1 gesetzlich höhere Gegenwerte. Die Zahlung des Ausgabepreises muss innerhalb von drei Bankgeschäftstagen nach dem Berechnungstag erfolgen; die Verwahrstelle ist jedoch berechtigt, diese Frist auf maximal fünf Tage zu erstrecken, sofern sich die Dreitagesfrist als zu kurz erweist. Der Berechnungstag ist der folgende Bankgeschäftstag, nach dem jeweiligen Bewertungstag. Der Ausgabepreis entspricht dem Nettoinventarwert pro Anteil zuzüglich einer allfälligen Ausgabekommission, Zahlstellengebühr und zuzüglich etwaiger Steuern. Die Höhe der maximalen Ausgabekosten, die für die Ausgabe von Anteilen am Fonds erhoben wird, ist in Ziffer 1 Eckdaten des Fonds aufgeführt. 23

24 Werden Anteile über Banken, die nicht mit dem Vertrieb der Anteile betraut sind, erworben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Banken weitere Transaktionskosten in Rechnung stellen. Die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Vertriebsberechtigten sind berechtigt, nach freiem Ermessen Zeichnungsanträge abzulehnen. Die Verwaltungsgesellschaft ist zudem berechtigt, die Ausgabe von Anteilen zeitweilig oder vollständig auszusetzen, falls nach ihrem Ermessen Neugelder das Erreichen des Anlageziels beeinträchtigen könnten. Die Verwahrstelle und/oder die Verwaltungsgesellschaft können jederzeit selbständig die Rücknahme von Anteilen durchführen, wenn diese von Anlegern gehalten werden, die zum Erwerb oder zum Besitz dieser Anteile nicht berechtigt sind. 7.5 Rücknahme von Anteilen Die Verwaltungsgesellschaft nimmt grundsätzlich monatlich Anteile des Fonds zum Rücknahmepreis zurück. Rücknahmeanträge, die bei der Verwahrstelle bis zum 25. um 16:00 Uhr eines Monats eingehen, werden zum Rücknahmepreis des darauf folgenden Bewertungstags, welcher der 10. Tag des Folgemonats ist, abgerechnet. Sollte ein Rücknahmeauftrag nach 16:00 Uhr des 25. eines Monats eingehen, wird der Rücknahmeauftrag am 10. Tag des übernächsten Monats berücksichtigt. Die Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt am jeweiligen Rücknahmetag mit Valuta t+3. Für bei Vertriebsberechtigen im In- und Ausland platzierte Anträge können zur Sicherstellung der rechtzeitigen Weiterleitung an die Verwahrstelle in Liechtenstein frühere Schlusszeiten zur Abgabe der Anträge gelten. Diese können beim jeweiligen Vertriebsberechtigten in Erfahrung gebracht werden. Während der ersten 2 Jahre ab dem Kauf von Fondsanteilen wird grundsätzlich keinem Rücknahmeantrag entsprochen. Eine Ausnahme zu dieser Restriktion kann dann gemacht werden, wenn der Inhaber der Fondsanteile einen Ersatzinvestor namhaft macht, der die Fondsanteile mit der bestehenden Rücknahmerestriktion vollständig übernimmt. Dies ist jedoch vorgängig mit der Verwahrstelle abzusprechen. Der Nachweis des Investitionszeitpunktes ist grundsätzlich die Verpflichtung des Investors. Kann der Investor dieser Verpflichtung trotz Unterstützung aller beteiligter Parteien nicht nachkommen, wird die Verwahrstelle nach den vorhandenen Indizien, entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit unwiderruflich den Investitionszeitpunkt und damit die Rücknahmefähigkeit und Rücknahmekommission bestimmen. 24

25 Da für einen angemessenen Anteil an liquiden Mitteln im Fondsvermögen gesorgt werden muss, wird die Auszahlung von Anteilen am Fonds unter gewöhnlichen Umständen innerhalb von drei Bankgeschäftstagen nach Berechnung des Rücknahmepreises erfolgen, es sei denn, dass gemäss gesetzlichen Vorschriften, wie Devisen- und Zahlungsbeschränkungen, oder aufgrund sonstiger, ausserhalb der Kontrolle der Verwahrstelle liegender Umstände sich die Überweisung des Rücknahmebetrages in das Land, in welchem die Rücknahme beantragt wurde, als unmöglich erweist. Der Rücknahmepreis entspricht dem Nettoinventarwert abzüglich einer allfälligen Rücknahmekommission, Zahlstellengebühr und etwaiger anfallender Überweisungsspesen. Die Höhe der maximalen Rücknahmekommissionen, die für die Rücknahme von Fondsanteilen erhoben werden, sind in Ziffer 1 Eckdaten des Fonds aufgeführt. Bei grossen Rücknahmeanträgen kann die Verwaltungsgesellschaft beschliessen, die Rücknahmeanträge erst dann abzurechnen, wenn ohne unnötige Verzögerungen unter Wahrung der Interessen der verbleibenden Investoren entsprechende Vermögenswerte des Fonds verkauft werden können bzw. vorgängig verkauft worden sind. Falls die Zahlung in einer anderen Währung als in der Rechnungswährung erfolgt, wird zur Ermittlung des Gegenwert aus der Konvertierung der Zahlungswährung in die Rechnungswährung der durch die Verwahrstelle vorgelegte Mittelkurs (EOD) des Bewertungstages abzüglich allfälliger Gebühren, für den Erwerb von Anteilen herangezogen. Mit der Auszahlung des Rücknahmepreises erlischt der entsprechende Anteil. 7.6 Market Timing Die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Verwahrstelle erlauben kein Market Timing (das unlautere Ausnutzen von Wertunterschieden bei Investmentunternehmen durch den kurzfristigen und systematischen Handel mit Fondsanteilen). Die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Verwahrstelle behalten sich daher das Recht vor, die nach ihrem Ermessen verdächtigen Zeichnungsanträge abzulehnen sowie angebrachte, zum Schutz der übrigen Anleger dienende Massnahmen zu ergreifen. 7.7 Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes sowie der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Die Verwaltungsgesellschaft kann die Berechnung des Nettovermögenswertes sowie die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen aussetzen, 25

26 a) wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Vermögens des Fonds bildet, unerwartet geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist; b) wenn bei grossen Rücknahmeanträgen zuerst Vermögenswerte unter Wahrung der Interessen der verbleibenden Anteilsinhaber veräussert werden müssen; c) bei politischen, wirtschaftlichen oder anderen Notfällen; oder d) wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögenswerten Geschäfte für den Fonds undurchführbar werden. Die Verwaltungsgesellschaft teilt den Aufschub unverzüglich der FMA, der externen Revisionsstelle und in geeigneter Weise den Anlegern mit. Ist eine ordnungsgemässe Bewertung des Vermögens nicht möglich, hat die Verwaltungsgesellschaft unverzüglich die FMA zu informieren und Vorschläge über geeignete Massnahmen zu unterbreiten. 7.8 Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei Die inländischen Vertriebsberechtigten sind gegenüber der Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, die im Fürstentum Liechtenstein geltenden Vorschriften des Sorgfaltspflichtgesetzes und der dazugehörenden Sorgfaltspflichtverordnung sowie die Richtlinien der FMA in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Sofern die inländischen Vertriebsberechtigten Gelder von Anlegern selbst entgegennehmen, sind sie in ihrer Eigenschaft als Sorgfaltspflichtige verpflichtet, nach Massgabe des Sorgfaltspflichtgesetzes und der Sorgfaltspflichtverordnung den Zeichner zu identifizieren, die wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen, ein Profil der Geschäftsbeziehung zu erstellen und alle für sie geltenden lokalen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei zu befolgen. 7.9 Nettoinventarwert, Ausgabe- und Rücknahmepreis Der Nettoinventarwert eines Anteils wird von der Verwaltungsgesellschaft monatlich, jeweils am ersten Bankgeschäftstag nach dem Bewertungstag eines Monats (Berechnungstag), auf Basis der ermittelten Schlusskurse des 10. Tages eines Monats (Bewertungstag) berechnet. Sollte der 10. Tag eines Monats kein Bankgeschäftstag sein, so wird der Bewertungstag auf den nächst folgenden Bankgeschäftstag verlegt. Der Nettoinventarwert (NAV = Net Asset Value) eines Anteils ergibt sich, indem das Nettovermögen durch die Anzahl im Umlauf befindlichen Anteile dividiert wird. Das Nettovermögen entspricht der Differenz zwischen der Summe der Guthaben und der Summe der Verpflichtungen des Fonds. Der NAV eines Anteils wird in der Rechnungswährung des Fonds ausgedrückt und wird bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen auf 0.01 USD gerundet. 26

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