Die Zukunft des Multilateralismus nach der Konferenz von Nairobi
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1 PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EUROPA-LATEINAMERIKA ENTSCHLIESSUNG: Die Zukunft des Multilateralismus nach der Konferenz von Nairobi auf der Grundlage des Berichts des Ausschusses für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte Ko-Berichterstatter: Adolfo Rodríguez Saá (Parlatino, Argentinien) Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández (Europäisches Parlament) Donnerstag, 21. September 2017 El Salvador AT\ docx
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3 EUROLAT Entschließung vom 21. September 2017 San Salvador auf der Grundlage des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Handel Die Zukunft des Multilateralismus nach der Konferenz von Nairobi Die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika, unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte1, unter Hinweis auf das Übereinkommen von Marrakesch, durch das am 15. April 1994 die Welthandelsorganisation (WTO) gegründet wurde2, unter Hinweis auf die Erklärungen der Ministerkonferenz von Doha vom 14. November 20013, von Hongkong vom 18. Dezember 20054, von Bali von Dezember 2013 (insbesondere das Übereinkommen über Handelserleichterungen5) und von Nairobi vom 19. Dezember 20156, unter Hinweis auf die am 17. Februar 2015 und am 14. Juni 2016 auf der Jahrestagung der Parlamentarischen Konferenz zur WTO in Genf angenommenen Dokumente7, unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele und die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen8, unter Hinweis auf die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen9 und die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik10, unter Hinweis auf die Resolution 26/9 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 26. Juni 2014, in der dieser die Gründung einer offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe mit dem Mandat zur Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen internationalen Instruments bezüglich der Tätigkeiten transnationaler und anderer Doha-Ministererklärung der WTO von 2001: WT/MIN(01)/C/1, angenommen am 20. November Hongkong-Ministererklärung der WTO von 2005: WT/MIN(05)/C, angenommen am 18. Dezember Bali-Ministererklärung der WTO von 2013: WT/MIN(13)/C, angenommen am 7. Dezember Nairobi-Ministererklärung der WTO von 2015: WT/MIN(15)/C: AT\ docx 3/8
4 Unternehmen hinsichtlich der Menschenrechte beschlossen hat 1, A. in der Erwägung, dass die Doha-Runde im Jahr 2001 mit den Zielen ins Leben gerufen wurde, neue Möglichkeiten für den Handel zu schaffen, die multilateralen Handelsvorschriften zu stärken und Ungleichgewichte im Handelsgefüge zu beheben, indem der Fokus der Verhandlungen auf die Bedürfnisse und Interessen der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder ( least developed countries LDC) gerichtet wurde; in der Erwägung, dass diese Ziele aus der Überzeugung herrühren, dass ein multilaterales System, das auf angemesseneren und gerechteren Vorschriften beruht, zu Entwicklung und zur Linderung von Armut dienen kann; B. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union (EU) und Lateinamerika und die Karibik (LAK) stets für einen starken multilateralen Ansatz für den Handel in der WTO als Grundlage für ein offenes, berechenbares, auf Vorschriften beruhendes, transparentes, demokratisches und inklusives Handelssystem ausgesprochen haben; C. in der Erwägung, dass der Handel unter geeigneten Voraussetzungen von wesentlicher Bedeutung für Wachstum und Entwicklung ist, da er den Zugang zu größeren externen Märkten sowie zu Know-how, Technologien und Kapital ermöglichen kann, was seinerseits Möglichkeiten eröffnet, die produktiven Ressourcen zu nutzen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, wodurch die Schaffung von Arbeitsplätzen stimuliert wird; D. in der Erwägung, dass die WTO gemäß den Grundsätzen der Inländerbehandlung und der Nichtdiskriminierung für ein System steht, das auf gemeinsamen Vorschriften basiert, die, sofern gerecht konzipiert, dazu beitragen können, dass der internationale Handel ein ausgewogenes Wachstum und eine nachhaltige Entwicklung ankurbelt; E. in der Erwägung, dass der Handel in den letzten 50 Jahren ein starker Motor für das Wachstum war und dazu beigetragen hat, dass Millionen Menschen die Armutsgrenze überschreiten, auch wenn die Liberalisierung des Handels kurzfristig zu externen Effekten führen kann, die sich ohne eine angemessene Ausgleichspolitik in besonders sensiblen Branchen auf die Beschäftigung auswirken können; F. in der Erwägung, dass die WTO dazu beigetragen hat, die Stabilität und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, indem sie die Handelsbeziehungen fördert, ein Streitbeilegungsverfahren schafft und die Teilnahme der Entwicklungsländer, der LDC und der Schwellenländer am Welthandel unterstützt; G. in der Erwägung, dass die im Jahr 2013 in Bali abgehaltene 9. WTO-Ministerkonferenz insbesondere zum Übereinkommen über Handelserleichterungen (Trade Facilitation Agreement TFA) führte, das am 22. Februar 2017 in Kraft trat; H. in der Erwägung, dass bei der im Jahr 2015 in Nairobi abgehaltenen 10. WTOMinisterkonferenz Fortschritte erzielt wurden, die dem unterschiedlichen 1 4/8 AT\ docx
5 Entwicklungsstand der einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen des TFA Rechnung tragen; I. in der Erwägung, dass die jüngsten Diskussionen darüber, wie die multilaterale Agenda zu unterstützen ist, deutlich zeigen, dass in ihren Positionen besonders weit auseinander liegende Mitgliedstaaten aufeinander zugehen müssen, um einen Konsens zu finden und realistische Fortschritte in allen wichtigen Verhandlungspunkten zu ermöglichen, und dass dabei das derzeitige wirtschaftliche Umfeld und die Tatsache, dass die Verhandlungen über die üblichen zolltariflichen Fragestellungen hinausgehen müssen, in vollem Umfang zu berücksichtigen sind; J. in der Erwägung, dass die im Einklang mit den Regeln der WTO vonstattengehende Öffnung des Handels dazu beigetragen hat, dass Entwicklungsländer beispiellose Wachstumsphasen erleben; in der Erwägung, dass das Entstehen neuer Wirtschaftsmächte mit zunehmendem Einfluss und immer mehr Verantwortung bei der Gestaltung der Globalisierung sowohl große Chancen als auch Herausforderungen für das auswärtige Handeln der EU und der LAK-Länder mit sich bringt, deren gemeinsames Bestreben sich darauf stützt, ein multilaterales Handelssystem zu verteidigen, das dazu dienen soll, eine gerechtere, ausgewogenere und nachhaltigere Welt zu schaffen; K. in der Erwägung, dass die Krise von 2008/2009 die gegenseitige Abhängigkeit von Industrie- und Entwicklungsländern deutlich vor Augen geführt hat; in der Erwägung, dass das auf Vorschriften beruhende System der WTO und dessen Überwachungsmechanismen eine wesentliche Rolle dabei gespielt haben, protektionistische, diskriminierende und extremistische Maßnahmen zu unterbinden; in der Erwägung, dass ein bemerkenswerter Aspekt der Reaktion auf die Krise darin bestand, dass sich die Mitglieder der WTO zur multilateralen Zusammenarbeit bereit zeigten und sich dafür einsetzten, handelsbeschränkende Maßnahmen zu begrenzen, obwohl sich das Wirtschaftswachstum und der Handelsverkehr noch nicht erholt haben und der Handel gegenüber der Weltproduktion immer noch hinterherhinkt, was mit einer Konzentration von Einkommen und Vermögen beispiellosen Ausmaßes zusammentrifft; L. in der Erwägung, dass es, obwohl das multilaterale Handelssystem als öffentliches Gut anerkannt ist, immer schwieriger wird, seine Relevanz und Glaubwürdigkeit anhand der multilateral ausgehandelten Ergebnisse zu erhöhen und seine Struktur zu stärken, um den globalen Herausforderungen besser begegnen zu können, was die Länder dazu veranlasst hat, häufiger bilaterale, megaregionale, biregionale und branchenspezifische Abkommen auszuhandeln, wodurch das System einer ernsten Gefahr der Zersplitterung ausgesetzt ist; M. in der Erwägung, dass im Dezember 2017 die nächste WTO-Ministerkonferenz in Buenos Aires stattfinden wird, bei der auch die Abgeordneten der Mitgliedstaaten zusammenkommen werden; 1. bekräftigt ihr uneingeschränktes Engagement für den dauerhaften Wert des Multilateralismus in absolutem Einklang mit der uneingeschränkten Gültigkeit der Menschenrechte; 2. weist auf die zentrale Rolle hin, die das multilaterale Handelssystem bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung spielt, weshalb die Regierungen aufgefordert werden, diese Zielvorgaben übergreifend in die Verhandlungsagenda AT\ docx 5/8
6 aufzunehmen; 3. vertritt die Ansicht, dass ein fairer und angemessen geregelter internationaler Handel, der auf den Grundsätzen der Inländerbehandlung und der Nichtdiskriminierung basiert, größtmögliches Potenzial besitzt, ein wichtiges Instrument für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Entwicklung zu sein, auch wenn es hierfür geeigneter begleitender Maßnahmen gegen Ungleichheit und Ausbeutung durch Kinderarbeit und für Chancengleichheit bedarf, wie Beschäftigungsförderung, finanzpolitische Transparenz, steuerpolitische Maßnahmen, Steuergerechtigkeit, Bekämpfung von Steuervermeidung und Steueroasen, Verwaltungsvereinfachung, Aus- und Weiterbildung, institutionelle Reformen und sozialpolitische Maßnahmen, Umweltschutz, technologische Entwicklung und Eingliederung von Migranten und Flüchtlingen, um die Vorteile der Handelsreformen gerechter zu verteilen, damit diese der Bevölkerung in ihrer Gesamtheit zugutekommen und um negativen Folgen aller Art wirksam entgegenzuwirken; 4. fordert die EU und die Regierungen der LAK-Länder auf, bei der Aufstellung der Agenda für die 11. Ministerkonferenz in Buenos Aires eine führende Rolle zu übernehmen und eine ehrgeizige gemeinsame Agenda zu fördern, die darauf abzielt, die globale handelspolitische Steuerung zu stärken und durch gerechte und integrative Vorschriften, die die Entwicklung in den Mittelpunkt rücken, Rechtssicherheit zu bieten; fordert, dass es sich dabei um eine konkrete Agenda handelt, die der Realität und Dynamik des internationalen Handels entspricht und auf gemeinsamen und sich ergänzenden Werten und Interessen von höchstem Anspruch beruht; hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, Fortschritte in u. a. folgenden Bereichen zu fördern: Landwirtschaft, Fischereisubventionen, E-Commerce, einzelstaatliche Rechtsvorschriften im Dienstleistungsbereich sowie transparentere und einfachere regulatorische Maßnahmen zur Erleichterung des Handels von KMU; 5. betont, dass die besonderen Bedürfnisse und Interessen der Entwicklungsländer mit niedrigem Einkommen und der am wenigsten entwickelten Länder bei den Verhandlungen in vollem Umfang berücksichtigt werden müssen; 6. unterstützt eine Strukturreform der WTO, um mehr Effizienz und Transparenz sicherstellen und besser für ein offenes, faires, inklusives und nichtdiskriminierendes Handelsgefüge sorgen zu können, das auf gemeinsamen und angewandten Vorschriften beruht, in dem der unterschiedliche Entwicklungsstand der Mitgliedstaaten stärker berücksichtigt wird, das der jeweiligen Realität der Wirtschaftsakteure gerecht wird und in dessen Rahmen die Besonderheiten von KMU und Kleinstunternehmen geachtet werden; 7. fordert die Verhandlungsführer nachdrücklich auf, das Ziel der Marktöffnung mit der notwendigen Flexibilität auszutarieren, damit Maßnahmen entwickelt und durchgeführt werden, die es ermöglichen, die wichtige produktive Leistungsfähigkeit der am wenigsten entwickelten Länder aufzubauen und eine bessere Integration in die globalen Wertschöpfungsketten zu fördern; 8. fordert die WTO-Mitglieder auf, die Bemühungen der WTO um die Schaffung wirksamer und effizienter Arbeitsbeziehungen und eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, die Einfluss auf die internationalen Handelsgespräche 6/8 AT\ docx
7 haben oder deren Ziele sich ergänzen, aktiv zu unterstützen, wobei hier vor allem die IAO und die Agenturen, Einrichtungen und Mechanismen der Vereinten Nationen, insbesondere die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD), die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, sowie der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu nennen sind, um so gegenseitige Unterstützung und Synergien zwischen handelsbezogenen und anders gelagerten Anliegen sicherzustellen; unterstützt die Bemühungen, die auf die Verabschiedung internationaler Normen und die Förderung einer regulatorischen Zusammenarbeit abzielen; 9. befürwortet die Änderung des Streitbeilegungsverfahrens zwischen Staaten und Investoren mittels der Einrichtung eines multilateralen Gerichtshofs zur dauerhaften Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, mit dem die festgestellten Defizite im derzeitigen System behoben werden, wie ebenfalls die Aushandlung von Instrumenten zur Förderung und zum Schutz von Investitionen auf der Grundlage von zwischen ihnen geltenden Rechten und Pflichten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Arbeiten, die auf Initiative des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im Jahr 2014 aufgenommen wurden, damit ein verbindlicher Vertrag über Unternehmen und Menschenrechte ausgearbeitet werden kann, und legt allen Parteien nahe, sich konstruktiv an diesen Verhandlungen zu beteiligen; 10. fordert, dass die WTO den Grundsatz aufstellt, dass bei allen handelspolitischen Strategien die geschlechtsspezifische Dimension angemessen berücksichtigt wird, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden, damit die Teilhabe von Frauen an der Handelspolitik verbessert und dafür Sorge getragen wird, dass sich die Handelsabkommen positiv auf die Stärkung der Position von Frauen und damit auch auf die Förderung der Gleichstellung auswirken; 11. betont, dass die Komplementarität zwischen den multilateralen und plurilateralen, regionalen und bilateralen Prozessen sichergestellt werden muss, insbesondere bei sich aus den sogenannten megaregionalen Abkommen ergebenden Prozessen, damit die besondere und differenzierte Behandlung sowie der in dem multilateralen Handelssystem zur Verfügung stehende Spielraum für Politik nicht durch die regionalen Handelsabkommen beeinträchtigt werden; 12. bekräftigt, dass die handelspolitischen Maßnahmen einer angemessenen Überwachung durch alle beteiligten Akteure und Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft, unterliegen müssen, und betont in diesem Zusammenhang, dass die Transparenz der Handelsverhandlungen unbedingt verbessert werden muss, um sicherzustellen, dass der Dialog mit den Bürgern und Interessenträgern auf angemessenen Informationen gestützt ist; 13. fordert die WTO-Mitglieder auf, die parlamentarische Dimension der WTO zu stärken, damit ihre demokratische Legitimität sichergestellt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Parlamentsmitglieder AT\ docx 7/8
8 uneingeschränkten und dauerhaften Zugang zu den Unterlagen über die Handelsverhandlungen erhalten und in die Ausarbeitung, Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der WTO-Vorschriften und der internationalen Verträge eingebunden werden; 14. fordert, dass sich die Abgeordneten der WTO-Mitgliedstaaten ausgestattet mit aktuellen und genauen Informationen in die Vorbereitung der 11. Ministerkonferenz einbringen und dass sie in alle Phasen der Vorbereitung, Ausführung und Nachbereitung der Ministerkonferenz angemessen einbezogen werden; 15. betont, dass die 11. Ministerkonferenz der WTO, die im Dezember 2017 in Buenos Aires stattfinden wird, eine neue Gelegenheit bietet, die zentrale Rolle zu bestätigen, die das multilaterale Handelssystems spielt, indem es entscheidend dazu beiträgt, dass der Handel für alle gewinnbringend ist, weshalb konkrete Ergebnisse gefordert werden; 16. verpflichtet die Mitglieder der EuroLat, an allen Foren, insbesondere am nächsten Parlamentarischen Treffen, das anlässlich der 11. WTO-Ministerkonferenz stattfinden wird, aktiv teilzunehmen und den Multilateralismus zu verteidigen, und beauftragt die Berichterstatter dieser Entschließung, sie sowohl beim Parlamentarischen Treffen als auch in der Ministerkonferenz zu übermitteln; 17. beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), den Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aller Länder Lateinamerikas und der Karibik, dem Lateinamerikanischen Parlament, dem Zentralamerikanischen Parlament, dem Andenparlament, dem Parlament des Mercosur, dem Sekretariat der Andengemeinschaft, dem Ausschuss der Ständigen Vertreter des Mercosur, dem ständigen Sekretariat des Lateinamerikanischen Wirtschaftssystems und den Generalsekretären der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR), der WTO, der Interamerikanischen Entwicklungsbank und der Vereinten Nationen samt ihrer Sonderorganisationen zu übermitteln. 8/8 AT\ docx
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