Es war praktisch ein Weihnachtsgeschenk,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Es war praktisch ein Weihnachtsgeschenk,"

Transkript

1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die gemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gauheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Venders- Blatt Verbandsgemeinde Wörrstadt und die Ortsge- Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt Nr. 4 Donnerstag, den 23. Januar Jahrgang Fastnachtskostümverkauf beim TSV Ober-Saulheim, NCS die Sawalonen Am 25. Januar von Uhr findet im Bürgerhaus Saulheim der 2. Fastnachtskostümverkauf statt. Während dieser Zeit können Kostüme und Stoffe für Erwachsene, Kinder und Gruppen erworben werden. Wer sich also für die 5. Jahreszeit neu einkleiden möchte, hat hier die beste Gelegenheit sich mit einem neuem Outfit zu versorgen. Ihr könnt unter den schönen Kostümen der einzelnen Tanzgruppen stöbern oder neue Anregungen holen. Wer gerne selbst mit Nadel und Faden hantiert, findet allerlei Stoffe, um sich für die Fastnacht kreativ zu betätigen und phantasievoll die Veranstaltungen oder Straßenfastnacht zu beleben. Der Fundus ist gefüllt, kommt vorbei, es lohnt sich. Unsere Mitglieder haben einiges zusammen getragen und freuen sich, wenn Fastnachtskostüme, Stoffe und mancherlei Schnick-Schnack neue Besitzer finden. G.G.-H. Festliche Operngala Neujahrskonzert des Gesangvereins Liederkranz 1845 e.v. Wörrstadt Lesen Sie Seite 13 VG Wörrstadt seit dem 17. Dezember eine Fairtrade-Gemeinde Es war praktisch ein Weihnachtsgeschenk, als am 17. Dezember 2013 die Verbandsgemeinde Wörrstadt von TransFair e.v., dem Verein zur Förderung des Fairen Handels mit der Dritten Welt, Köln, die Nachricht erhielt, als Fairtrade-Gemeinde anerkannt worden zu sein. Wie Verbandsbürgermeister Markus Conrad während eines Pressegesprächs am 15. Januar sagte, wurden in der internationalen Kampagne Fairtrade Towns inzwischen über 1400 Städte und Gemeinden in 24 Ländern für ihr Engagement für einen Fairen Handel ausgezeichnet. Ergänzend zur Teilnahme der Verbandsgemeinde Wörrstadt am Projekt 21 passt die Anerkennung als Fairtrade-Gemeinde zu ihrem Image, ist doch für sie das Thema nachhaltige Entwicklung keine leere Worthülse, sondern ein wichtiges Anliegen. Aber was bedeutet Fairtrade? Auskunft darüber gab Eberhard Bürgers vom Arbeitskreis Gerechtigkeit und Frieden/Fairtrade innerhalb der Lokalen Agenda, der zusammen mit Gertrud Weisgerber und Christian Schnabel eine der treibenden Kräfte dieses Projekts ist: Die Kampagne Fairtrade- Towns zeichnet Städte und Gemein- v.l.n.r.: Ina Köhler, Markus Conrad, Gertrud Weisgerber, Eberhard Bürgers, Christian Schnabel den aus, in denen der faire Handel sehr präsent ist. Bürger, Einzelhandel, Gastronomie, Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Kirchengemeinden, Vereine und dergleichen kaufen und verwenden nachweisbar fair gehandelte Produkte und verstärken damit die Solidarität mit Produzenten in Ländern des Südens und helfen somit gegen Armut und Hunger auf der Welt. Doch gilt es nicht, sich auf dem Erreichten auszuruhen, so Gertrud Weisgerber: Im Gegenteil, die Arbeit beginnt jetzt erst. Text/Foto: AS Tischkicker für Kinder und jugendliche Asylbegehrende Der Erlös des Spendenlaufs der Erich-Kästner-Realschule plus Wörrstadt geht nach Ingelheim In der Erich-Kästner-Schule in Wörrstadt leben und lernen Schüler/innen aus vielen Nationen zusammen. Viele sind in Deutschland geboren, immer mehr kommen aus ihren Heimatländern ohne Deutschkenntnisse in unsere Schule und lernen bei uns die deutsche Sprache und das Leben in Deutschland kennen. In der Klasse 7a sind Kinder aus 8 Ländern zusammen - vielleicht hatte die Klasse deshalb die Idee, einen Teil des Erlöses des Spendenlaufs an die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Ingelheim zu spenden. Der Leiter der Einrichtung, Herr Mäulner, nahm den Gutschein über Euro von Aiman und Ayse aus der 7a entgegen. Von dem Geld soll für die Kinder und Jugendlichen, die momentan in Ingelheim in der Aufnahmeeinrichtung leben, ein Tischkicker angeschafft werden. Herr Mäulner berichtete der Klasse über die teilweise tragischen Fluchterlebnisse der Kinder, ihr vorübergehendes Zuhause in Ingelheim und ihren Alltag. Zum Schluss bedankte er sich ganz herzlich für die großzügige Spende und besonders bei der Klasse 7a für die gute Idee, das Geld für asylbegehrende Kinder und Jugendliche einzusetzen. Text/Foto: Pau. Morgen-Fit in Schornsheim Mit Morgen-Fit fit in den Tag, so das Angebot des Roten Kreuzes (DRK) in Schornsheim. Im Ev. Gemeindehaus, Pfaffenwaldstr. 11, bietet der DRK-Kreisverband Alzey für Damen und Herren, die ihre Fitness steigern möchten, gymnastische Bewegungsübungen in den Morgenstunden an. Ab 30. Januar startet Morgen-Fit donnerstags von Uhr. Gymnastik in den Morgenstunden ist eine gesunde Grundlage für den Tag. Außer der Steigerung der Fitness erhöht die körperliche Betätigung die Vitalität und die Lebensfreude. Die 10 Trainingseinheiten werden durch die Übungsleiterin Doris Bilenko-Bayer geleitet. Anmeldungen nimmt der DRK- Kreisverband Alzey unter Tel entgegen. Hee.

2 Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 23. Januar 2014 Notruf 110 Feuer 112 Polizeiwache Wörrstadt / Rettungsdienst DRK Krankentransport oder 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Fr., 19 Uhr bis Mo., 7 Uhr; Mi., 14 Uhr bis Do., 7 Uhr werktags, 19 Uhr bis 7 Uhr Folgetag (bitte Postleitzahl bereithalten) Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst bei Zentrale anfragen. Zahnärztlicher Notdienst Wochenendnotdienst von Fr 15 Uhr - Mo 8 Uhr An Feiertagen von Uhr des folgenden Tages. Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: Fr Uhr, Sa und So Uhr und Uhr Alzey, (14 ct. aus dem dt. Festnetz) / N O T D I E N S T E Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) - Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: Elektro-Notdienst / Störungsdienst des EWR Worms / Nach Dienstschluss und am Wochenende / EWR Bezirksstelle Wörrstadt Gewerbepark, Spiesheimer Weg / bezirkst.woerrstadt@ewr.de Fax / EWR Störungsdienst rund um die Uhr unter / Gasversorgung Störungsdienst Armsheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Saulheim, Schornsheim, Sulzheim, Udenheim, Wallertheim, Wörrstadt, RWE Energie Regionalversorgung, RNK / Partenheim, Thüga Rhh.-Pfalz Nieder-Olm / Krisentelefon für psychisch Kranke und Angehörige; Mo-Fr: Uhr, Sa, So u. Feiertag: Uhr (0,06 Euro/Anruf) / Notfalldienst Eigenbetrieb Abwasser / Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen. Telefonseelsorge evangelisch/katholisch rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich / und / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung / an den zuständigen Meister weitergeleitet. B Ü R G E R S E R V I C E Agendabüro der VG Wörrstadt Sprechstunde Do v Uhr (1. Do/Monat v Uhr) Rathaus VG Wörrstadt / Aktion Leben für Alle e.v. Schloßgasse 41, Alzey Beratung/Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen 06732/5757 Termine nach Vereinbarung oder 06731/1201 Arbeitslosencafé Wörrstadt Sozialberatungsstelle und Café der ASH Alzey Worms e.v. im ev. Gemeindehaus, Hermannstraße 45, Wörrstadt Di, Mi und Fr 9-16 Uhr / die Jugendberatungsstelle (14-25 J.) ist vor Ort erreichbar Mo von 9-16 Uhr / sowie n.v. (Mo-Fr) unter / jugendscouts@ash-alzey.de, AWO Arbeiterwohlfahrt Sozialstation - Ambulanter Pflegedienst Professionelle, kontinuierliche Krankenpflege im Einklang mit den ärztlichen Verordnungen und der Pflegeversicherung / Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Betreuung für geistig/körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, alte und gebrechliche Menschen Hellgasse 20, Alzey 06731/10459 AWO Seniorenzentrum Wörrstadt Humboldtstraße 3, Wörrstadt seniorenzentrum.woerrstadt@awo-rheinland.de / Berufsbegleitender Dienst Rheinhessen Fachdienst für Menschen mit psychischer, körperlicher o. geistiger Behinderung und Schwierigkeiten im Berufsleben Ansprechpartnerin: Frau Bihlmeyer / Zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Armsheim (tlw.) Karl Reimann, Im Rosengarten 7, Mandel Tel. 0671/34656, Fax: 0671/ Armsheim (tlw.), Gau-Weinheim, Sulzheim, Vendersheim, Wörrstadt (tlw.) Günter Borniger, Hochstraße 7, Gau-Weinheim Tel /62895, Fax: 06732/65463 Ensheim, Spiesheim Joachim Geyer, Heimersheimer Straße 10, Albig Tel /44584, Fax: 06731/ Gabsheim, Schornsheim, Udenheim, Wörrstadt (tlw.) Heiko Walther, Morschheimer Weg 11, Nieder-Wiesen Tel /8171 oder , Fax: 06736/ Partenheim, Saulheim Hugo Hindel, Zur Pfefferlache 22, Worms Tel /4524, Fax: 06242/ Wallertheim Andreas Heckmann, Schulstraße 52, Hargesheim Tel. 0671/ Bibliothek im Schulzentrum Wörrstadt Schul- und Öffentliche Bibliothek; Öffnungszeiten: Mo Uhr, Di Uhr, Uhr; Mi Uhr, Do Uhr, Uhr / Bücherei im Bonihaus Pariser Str. 44, Wörrstadt, buecherei-im-bonihaus@gmx.de Öffnungszeiten: So Uhr, Do Uhr / Caritaszentrum Alzey Am Obermarkt 25, Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft u. Notsituationen, Termine nach Vereinbarung / Haus- und Familienpflege Computercafé und Kontakt für Angebote 06731/ Diabetiker-Selbsthilfegruppe Nieder-Olm u. Umgebung Treffen jeden 1. Di/Monat um 19 Uhr im Deutschen Roten Kreuz 1. Stock, Alfred-Delp-Str. 2, Nieder-Olm Info: Klaus Peters / Diakonisches Werk Worms-Alzey Beratungszentrum Schloßgasse 14, Termine / Familien- und JugendHilfeZentrum / Münch-Braun-Straße 10, Alzey Stationäre und ambulante Erziehungshilfen Interventionsstelle häusliche Gewalt / DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Information unter / Ev. Sozialstation Wörrstadt/Wöllstein Häusl. Krankenpflege u. Hauswirtschaftl. Versorgung Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, Geöffnet Mo-Fr von 8-17 Uhr o. n. Vereinbarung Anschließend Rufumleitung / Fax: / kontakt@sozialstation-woerrstadt-woellstein.de Kostenlose Sozialberatung und Hilfe bei Antragstellung Ansprechpartnerin: Lioba Baumeister / lbaumeister@sozialstation-woerrstadt-woellstein.de Fibromyalgie-SHG Alzey u. Umgebung Treffen jeden 1. Mi (Werktag) u. dem darauffolgenden Sa (Werktag) im Monat, jeweils v Uhr (vor Erstbesuch bitte anmelden) i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey Kontakt u. Info: M. Rothenmeyer / V. Senftleber / Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Treffen jeden 1. Mi/Monat um 18 Uhr, im Mehrgenerationenhaus, Schloßgasse 13, Alzey / Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11 Sprechzeiten: Mo Uhr, Di + Do Uhr und nach Vereinbarung, Tel. und Fax / Freundeskreis d. Suchtkrankenhilfe Wörrstadt Gruppenabend mittwochs Uhr Ev. Gemeindehaus, Hermannstr. 45, Wörrstadt Kontakt: Diakonisches Werk, Claudia Winkler / Gesundheitsnetz Region Alzey e.v. Das regionale Gesundheitsportal: Kreuznacher Straße 7-9, Alzey Gewässerverunreinigung - Meldestelle Verbandsgemeinde Wörrstadt / Kreisverwaltung Alzey-Worms / o. außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei o. Feuerwehr Gleichstellungsbeauftragte der VG Wörrstadt Christine Geiger Sprechstunde am 1. Do/Monat von Uhr, Rathaus VG Wörrstadt o. n. tel. Vereinbarung / gleichstellungsbeauftragte@vgwoerrstadt.de Hospizverein DASEIN e.v., Alzey Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner, n. Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer Mobiltelefon / Gerda Pusch / hospiz@drk-kh-alzey.de, Interessen-Verband Unterhalt u. Familienrecht e.v. (ISUV) Kontakt über Antje Duks / Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Regionalverband Rheinhessen Hans-Böckler-Straße 109, Mainz / Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey / Fax: / Öffnungszeiten: Mo + Do Uhr; Di + Mi Uhr; Fr 9-14 Uhr, geschlossen jew Uhr; Termine n. Vereinbarung Jugendpfleger der VG Wörrstadt Martin Lauterbach Sprechzeit nach tel. Absprache / Kleiderkammer Armsheim An der Oberpforte 7 Kleiderausgabe Mo Uhr, Spendenannahme Do Uhr für alle jeden 1. Freitag des Monats von Uhr Kleiderkammer der AWO Hellgasse 20, Alzey / Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Di 9-17 Uhr, Mi + Do 9-12 Uhr / info@lfbk.de, Nieder-Ramstädter Diakonie info@nrd-online.de Regionalverbund Rheinland-Pfalz / Aufnahme und Beratung / Ambulante Dienste, Rheingrafen Str. 4-6, Wö / Familienunterstützender Dienst / Bahnhofstraße 45, Jugenheim Wohnverbund Wörrstadt, Am Krag 3b / Wohnverbund Wallertheim, Auf der Benn / Wohnverbund Jugenheim, Bahnhofstraße / Rheinhessen-Werkstatt, (WfbM) Werkstatt für / behinderte Menschen, Spiesheimer Weg 33, Wö. Patientenliga-Atemwegserkrankungen e.v. Selbsthilfegruppe Monatl. Informationsveranstaltungen, Lungensportgruppe Alzey Ansprechpartner: Sekretariat Dr. Laakmann / Beate Wolf / Pflegestützpunkt Wörrstadt/Wöllstein Kostenlose/neutrale Beratung & Hilfe rund ums Thema Pflege. Hausbesuche möglich. Offene Sprechstunden jeden Fr. von 9-11 Uhr im Rathaus, Auf dem Römer 8 in Saulheim. Ansprechpartner: Katharina Bock / k.bock@psp-alzey-worms.de Schiedsamt Bezirk VG Wörrstadt Schiedsmann ist Dr. Gunnar Krone. Sprechstunde nach telefonischer Absprache mit Andrea Töpel / Schlafapnoe Selbsthilfe, Alzey und Umgebung e.v. c/o Toni Walk, Schuldnerberatung vom DRK Kreisverband Alzey Offene Sprechzeit: Dienstags von Uhr Telefonsprechzeit: Mo + Mi Uhr Di + Mi Uhr / Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Sprechzeiten n. vorheriger tel. Vereinbarung / Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen MehrGenerationen-Haus, Schloßgasse 13, Alzey Jeden Di/Monat von Uhr Informationen unter / Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey Infos/Termine: Mo-Fr von Uhr / Sprechstunde für Bürger der VG Wörrstadt Jeden 2. Di/Monat von Uhr in der VG-Verwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6. Anmeldung möglich, aber nicht notwendig unter / Tagesstätte Oase Tagesstätte für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.v., Alzey, Schloßgasse 15 Mo, Di, Do Uhr, Fr Uhr / THW Ortsverband Wörrstadt Ober-Saulheimer Straße 7, Wörrstadt / Trauerbegleitung Wörrstadt, Bonifatiushaus, Pariser Str. 44 Infos und Anmeldung: Ilsemarie Zeitinger, Trauerbegleiterin / Offene Trauerselbsthilfegruppe Sonnenblume Treffen jeden 2. und 4. Fr/Monat von Uhr im Diakonischen Werk, Alzey, Schloßgasse / VdK-Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen; Rodensteiner Straße 3, Alzey, Sprechstunden: Mo und Uhr, Do Uhr / Fax: / Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer; Bundesweite Notruf-Nr Wertstoffhof Saulheim Öffnungszeiten: Di und Do Uhr, Sa 9-13 Uhr Wertstoffhof Wörrstadt Öffnungszeiten: Mi Uhr, Fr Uhr, Sa Uhr Grün-Sammelplatz Öffnungszeiten: Fr Uhr, Sa Uhr

3 Donnerstag, den 23. Januar 2014 Beginn Amtlicher Teil Seite 3 VG Wörrstadt Armsheim Saulheim Zum Römergrund Wörrstadt Telefon Verwaltung / Telefon Bürgerbüro / Telefax / Internet: info@vgwoerrstadt.de Öffnungszeiten Verwaltung: Montag, 8.30 bis Uhr Dienstag, 7.00 bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 8.30 bis Uhr, bis Uhr Freitag, 8.30 bis Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag, 8.30 bis Uhr Dienstag, 7.00 bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 8.30 bis Uhr, Freitag, 8.30 bis Uhr, Samstag bis Uhr Die Verantwortung für den amtlichen Teil trägt die Verbandsgemeindeverwaltung Anmeldung der Kann-Kinder für den Besuch der Grundschule im Schuljahr 2014/2015 Laut Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen können Kann-Kinder, d.h. Kinder, die nach dem das sechste Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern und unter Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, zum Schulbesuch im Schuljahr 2014/2015 aufgenommen werden. Die Anmeldung findet an folgenden Tagen statt: Grundschule Armsheim Montag, , Uhr Grundschule Partenheim Freitag, , Uhr Grundschule Saulheim Dienstag, , Uhr Grundschule Schornsheim Dienstag, , Uhr Grundschule Wallertheim Mittwoch, , Uhr Grundschule Wörrstadt Montag, , Uhr Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch vorzulegen. Die Grundschulen der Verbandsgemeinde Wörrstadt Stefan Wolf feierte 25-jähriges Dienstjubiläum Stefan Wolf, Betriebsleiter des Eigenbetriebes Neubornbad, feierte im November sein 25-jähriges Dienstjubiläum, zu dem ihm Bürgermeister Markus Conrad herzlich gratulierte. Der 44-Jährige hatte nach seiner Schulzeit zunächst eine Ausbildung zum Gas- und Wasserinstallateur im Versorgungsbereich absolviert und war dann kurze Zeit als Geselle bei den Stadtwerken Mainz beschäftigt. Es folgten 4 Jahre als Zeitsoldat bei der Luftwaffe. Von Juni 1993 bis September 2000 war Herr Wolf im Hallen- und Freibad Nieder-Olm beschäftigt. Dort war er ab Juli 1997 Schwimmmeistergehilfe und kurz danach wurde ihm die kommissarische Leitung des Bades übertragen. Am 1. Oktober 2000 wechselte Stefan Wolf zum Eigenbetrieb Neubornbad der VG Wörrstadt, wo er zunächst Schwimmmeistergehilfe war und nach der Meisterprüfung für Bäderbetriebe am 1. April 2003 zum Betriebsleiter ernannt wurde. Ich bin sehr froh, dass unser Freibad bei Ihnen in so guten Händen ist und ich weiß, dass wir uns immer auf Sie verlassen können, dankte ihm Bürgermeister Conrad für die langjährige gute Arbeit. Werkleiter Edgar Heeb und Personalratsvorsitzender Ralf Sieben schlossen sich den Glückwünschen an. Ortsbürgermeister Peter Starck Sprechstunden: montags von bis Uhr mittwochs von bis Uhr Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 17 Telefon / 3 52 Öffnungszeiten Rathaus: dienstags, donnerstags und freitags von bis Uhr montags und mittwochs von bis Uhr Internet: ortsgemeinde@armsheim.de Ensheim Ortsbürgermeister Klaus Kappler Montag, bis Uhr Gemeindebüro, Hahnengasse 16 Telefon / und / gemeinde-ensheim@t-online.de Gabsheim Ortsbürgermeister Hans Klaus Michel Montag, bis Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße 6 Büro u. Dorfgemeinschaftsraum Tel / Tel. privat / Internet: verwaltung@gabsheim.de Vertretung des Bürgermeisters Als mein Vertreter ist der 1. Beigeordnete Dr. Rudolf Post für die Zeit von für die Belange der Ortsgemeinde zuständig. Tel Ich bitte um Beachtung. Hans Klaus Michel, Ortsbürgermeister Gau-Weinheim Ortsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer Freitag, bis Uhr Rathaus, Sportfeldstraße 14 a Telefon / oder oder Internet: ortsgemeinde@gau-weinheim.de Partenheim Ortsbürgermeister Frank Runkel Montag bis Uhr Donnerstag bis Uhr Rathaus, Schmiedgasse Telefon / Telefax / Internet Ortsbuergermeister@partenheim.de Ortsbürgermeister Martin Fölix Mittwoch, bis Uhr 1. Beigeordneter Denis Kittl Montag, bis Uhr Beigeordneter Dr. Markus Bachen Dienstag, bis Uhr Seniorenbeauftragter Wolfgang Rüttgens Donnerstag, bis Uhr Bürozeiten Sekretariat: Montag und Dienstag von 8.00 bis Uhr Mittwoch von bis Uhr Donnerstag geschlossen Freitag von 8.00 bis Uhr Rathaus, Auf dem Römer 8 Telefon: / Fax: / Internet: info@saulheim.de Sitzung des Ortsgemeinderates Saulheim Am Montag, 27. Januar 2014, findet um 19:00 Uhr die 45. Sitzung des Ortsgemeinderates Saulheim im Bürgerhaus, Großer Saal statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 2. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion 3. Beratung und Beschlussfassung Prioritätenliste, Fortschreibung der Planung und weiteres Vorgehen beim Projekt Ortskernsanierung 4. Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung der Planung und weiteres Vorgehen beim Projekt Umgestaltung Mühlbachaue 5. Beratung und Beschlussfassung über die Renaturierung Mühlbach im Bereich Kita Untergasse 6. Beratung über den Sachstandsbericht Verkauf/Ansiedlung Waldorfkindergarten 7. Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben 8. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich 9. Beratung und Beschlussfassung über einen Wartungsvertrag 10. Beratung und Beschlussfassung über den Sporthallenboden 11. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsund Grundstücksangelegenheiten 12. Mitteilungen und Anfragen. Sitzung des Ausschusses Kultur, Partnerschaft, Veranstaltungen (OG Saulheim) Am Dienstag, 28. Januar 2014, findet um 19:00 Uhr die 22. Sitzung des Ausschusses Kultur, Partnerschaft, Veranstaltungen (OG Saulheim) im Rathaus in Saulheim statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 2. Beratung und Beschlussfassung über die Seniorenfastnacht am Sonntag, im Bürgerhaus mit der AWO 3. Beratung und Beschlussfassung über das Straßenfest auf dem Rathausplatz am 17. und 18. Mai Beratung und Beschlussfassung über den Kindermaskenball am Beratung und Beschlussfassung über den Seniorenausflug am Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 23. Januar 2014 Sprechstunde Ortsbürgermeister entfällt Am 29. Januar 2013 entfällt die Sprechstunde von Ortsbürgermeister Martin Fölix wegen Terminüberschneidung. Wir bitten um Verständnis. In dringenden Fällen vereinbaren Sie bitte einen Termin. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Straßensperrungen Vom 03. bis ist in der Nieder-Saulheimer- Straße Nr. 18 die Straße wegen Abbrucharbeiten halbseitig gesperrt. Wir bitten um Beachtung. In der Zeit vom 20. bis sind in der Bahnhofstraße, vom Bahnhof bis zur Mainzer Straße, der Gehweg sowie die Straße halbseitig gesperrt. Dort werden dringende Baumfällarbeiten durchgeführt. Umfahren Sie diesen Bereich. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Einladung zur Nach- und Vorbesprechung Ober-Saulheimer Kerb Am Dienstag, den 4. Februar um Uhr, Rathaus, Auf dem Römer 8, findet die Nach-/Vorbesprechung der Ober-Saulheimer Kerb statt. Hierzu laden wir alle Teilnehmer, Interessenten und Vereine herzlich ein. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Schornsheim Ortsbürgermeister Edwin Henn Montag, bis Uhr Freitag, bis Uhr Gemeindebüro, Jahnstraße 16 Telefon / oder Internet: hennschornsheim@gmail.com Verkürzte Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Am Montag, den 27. Januar 2014 findet die Sprechstunde wegen Terminüberschneidung ausnahmsweise nur in der Zeit von Uhr bis Uhr statt. Ich bitte um Beachtung. Edwin Henn, Ortsbürgermeister Spiesheim Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt Sprechstunde Sängerhalle Raum 1 Montag, bis Uhr Sängerhalle, Raum 1 Telefon / Internet: buergermeister@spiesheim.de Sitzung des Ortsgemeinderates Spiesheim Am Mittwoch, 29. Januar 2014, findet um 19:00 Uhr die 34. Sitzung des Ortsgemeinderates Spiesheim in der Sängerhalle, Raum 1, in Spiesheim statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Bestellen eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 2. Fragen der Einwohner; Hinweis: Fragen, die sich auf nachfolgende Tagesordnung beziehen, sind nicht möglich. 3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden, Sponsorleistungen und/oder Schenkungen 4. Information und Beratung über Friedhofsangelegenheiten (Friedhofssatzung, Gebührenordnung, Standplätze für alte Grabsteine) 5. Aussprache über den vorliegenden Bericht des Feldhüters über den Zustand von Feldwirtschaftswegen in der Gemarkung Spiesheim 6. Information über den aktuellen Stand zur Vorbereitung auf das Weinfest in Spiesheim 7. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich 8. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Bau- und Grundstücksangelegenheiten; 9. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Personalangelegenheiten 10. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Vertragsangelegenheiten 11. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Niederschlagungen, Stundungen und/oder Ratenzahlungen. Sulzheim Ortsbürgermeisterin Gudrun Kayser Montag, bis Uhr Rathaus, Hauptstraße 3 Telefon / Internet: gemeinde@sulzheim-rhh.de Einbruch in landwirtschaftliche Halle in Sulzheim Siehe Seite 6 Sitzung des Ortsgemeinderates Sulzheim Am Donnerstag, 30. Januar 2014, findet um 18:00 Uhr die 36. Sitzung des Ortsgemeinderates Sulzheim im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 2. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich 3. Beratung und Beschlussfassung über Personalangelegenheiten 4. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und Grundstücksangelegenheiten 5. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten 6. Mitteilungen und Anfragen. Kerbejahrgang 2014 Jugendliche der Jahrgänge 1994 und 1995 Treffen der Kerbejugend Liebe Jugendliche der Jahrgänge 1994 und 1995! Es ist wieder so weit. Die Vorbereitungen für die Kerb ab Freitag, den laufen auf Hochtouren. Zu einer richtigen Kerb gehört natürlich auch das Aufstellen des Kerbebaumes. Das geschieht schon seit Generationen durch die Kerbejugend. Auch im Jahr 2014 sollte das möglich sein. Deshalb seid ihr gefragt. Wer mitmachen will, der kommt bitte zur ersten Vorbesprechung am Montag, den um Uhr ins Rathaus. Wir freuen uns auf viele Teilnehmer. Gudrun Kayser, Ortsbürgermeisterin Termine zum Vormerken Die diesjährige Bürgerversammlung findet am , Uhr in der Gemeindehalle statt. Hierzu sind alle Mitbürger und Mitbürgerinnen herzlich eingeladen. Auch in diesem Jahr laden wir wieder alle zur Mithilfe bei der Aktion Unser Dorf räumt auf ein. Der Termin wird der , Uhr, Treffpunkt am Rathaus sein. Termine können auch auf der Internetseite nachgelesen werden Gudrun Kayser, Ortsbürgermeisterin Udenheim Ortsbürgermeisterin Ruthilde Breyer Montag,18.00 bis Uhr Gemeindebüro, Wilhelmstraße 1 Telefon / Internet: buergermeisterin@udenheim.de Straßenverunreinigung In letzter Zeit erreichten mich wiederholt Klagen wegen Hundehaufen auf Bürgersteigen - vor allem in Nähe der Kita. Wie stolz sind unsere Kleinen, wenn sie ihren Schulweg schon alleine bewältigen können. Natürlich werden sie immer wieder auf mögliche Gefahren hingewiesen. Zu denen gehören leider auch die Hinterlassenschaften unserer Vierbeiner. In diesem Fall kann doch ganz leicht Abhilfe geschaffen werden. Mein Appell an alle Hundehalter: Führen Sie in Zukunft beim Gassigehen immer eine Tüte mit, heben die Hinterlassenschaft auf und entsorgen diese in der Mülltonne. Ruthilde Breyer, Ortsbürgermeisterin Korrekturen im Veranstaltungskalender Im Veranstaltungskalender der Ortsgemeinde für 2014 hat sich der Druckfehlerteufel eingeschlichen. Alle als Seniorentreff um 14:30 Uhr ausgewiesenen Termine betreffen den Spielenachmittag. Nur die jeweils letzten Termine eines jeden Monats, die als Seniorentreff bezeichnet sind, betreffen auch den Seniorentreff. Allerdings muss hier die Anfangszeit auf 15:00 Uhr korrigiert werden. Auf der Homepage wurden die entsprechenden Korrekturen bereits vorgenommen. Klaus Quednau, Erster Beigeordneter Geschwindigkeitsmessungen in der Gemeinde In der Zeit vom bis führte die Ortsgemeinde Udenheim in einigen Straßen der Gemeinde Geschwindigkeitsmessungen durch. Messschwerpunkte waren die Kirchstraße in Höhe des Anwesens mit der Hausnummer 10, Fahrtrichtung Ortsmitte, die Bahnhofstraße gegenüber der Einfahrt zum Neubaugebiet Am Kreuz, Fahrtrichtung Ortsmitte sowie die Freiherr-v.-Dachroth-Str. in Höhe der Schulbushaltestelle in beiden Fahrtrichtungen. Festzuhalten ist, dass sich die Mehrheit der Fahrzeugführer an die jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten hat, gleichwohl sind eklatante Überschreitungen zu verzeichnen. In der Kirchstraße wurden Spitzengeschwindigkeiten von 72 km/h gemessen, obwohl dort ein deutlicher Hinweis auf Kinder angebracht ist. In der Bahnhofstraße wurden Spitzengeschwindigkeiten von 98 km/h gemessen; hier fuhren 21% der gezählten Fahrzeuge schneller als die erlaubten 50 km/h...immerhin mehr als jedes fünfte Fahrzeug. An der Schulbushaltestelle wurden Spitzengeschwindigkeiten von 73 km/h gemessen, obwohl im Ort mit Ausnahme der Durchgangsstraße überall Tempo 30 vorgeschrieben ist. Auch hier fuhr immerhin noch jedes sechste Auto schneller als die erlaubten 30 km/h. Daneben hat die Verbandsgemeinde Wörrstadt vom in der Osterstraße an der Einmündung zur Freiherr-v.-Dachroth-Str. stille Geschwindigkeitsmessungen ohne Anzeige gefahrener Geschwindigkeiten durchgeführt. In Fahrtrichtung Sportplatz wurden Fahrzeuge gezählt, die Spitzengeschwindigkeit betrug 75 km/h, in Fahrtrichtung Ortsmitte wurden Fahrzeuge gezählt. Hier betrug die Spitzengeschwindigkeit sogar 87 km/h. Insgesamt war in Fahrtrichtung Sportplatz jedes fünfte Auto, in Fahrtrichtung Ortsmitte sogar jedes vierte Auto schneller als die erlaubten 30 km/h. Für 2014 bleibt festzuhalten, dass die Geschwindigkeitsmessungen auch an anderen Stellen der Orts-

5 Donnerstag, den 23. Januar 2014 Amtlicher Teil Seite 5 gemeinde weitergeführt werden. Zur Kontrolle besonders neuralgischer Punkte werden wir die Verbandsgemeinde bitten, häufiger Radarkontrollen durchzuführen. Klaus Quednau, 1. Beigeordneter Ortsgemeinde Udenheim Vendersheim Ortsbürgermeister Gerhard Lenz Montag, bis Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße 41 Telefon / Internet: info@vendersheim.de Sitzung des Ortsgemeinderates Vendersheim Am Montag, 27. Januar 2014, findet um 19:30 Uhr die 31. Sitzung des Ortsgemeinderates Vendersheim im Sitzungsraum, Gemeindehaus am Goldberg statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 2. Wahl des ersten Beigeordneten 3. Beratung und Beschlussfassung über die Farbe der Zementplatten beim Anlegen der Urnengrabfelder 4. Beratung über Haushaltsfragen 5. Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen der IG Wißberg 6. Beratung und Beschlussfassung über die Parksituation Am Hasensprung und Friedensgasse 7. Mitteilungen und Anfragen 8. Einwohnerfragestunde. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich 9. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten 10. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Bauvoranträge und Bauanträge 11. Beratung und Beschlussfassung über Personalangelegenheiten 12. Mitteilungen und Anfragen. Termine in Vendersheim Mittlerweile stehen einige Termine von Veranstaltungen in Vendersheim fest, die ich hiermit schon mal bekannt machen möchte. 1. März Fastnachtsamstag Kinderfastnacht 6. April Jubiläum des Landfrauenvereins 24. April Generalversammlung MGV 16. Mai Generalversammlung TuS 18. Mai Musikalisches Frühstück MGV Juni VG-Weinfest in Spiesheim Juni Besuch aus Bruley 28. Juni Jugendfahrt nach Bruley 20. Juli Schulhoffest 7. November Martinsumzug und Kerbeeröffnung 19. Dezember Weihnachtliches Eckensingen MGV 27. Dezember Adventsfensterrundgang LandFrauen - Friedhofsgebührensatzung - Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Vendersheim vom 10. Januar 2014 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Vendersheim hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung vom folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird. 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Vendersheim vom in der Fassung vom außer Kraft. Vendersheim, den 10. Januar 2014 gez.: Gerhard Lenz, Bürgermeister der Ortsgemeinde Vendersheim Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Anlage zur Friedhofsgebührensatzung Vendersheim I. Reihengrabstätten Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung Vendersheim für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 300,00 b) vom vollendeten 5. Lebensjahr 600,00 c) Überlassung eines Rasenurnengrabs 700,00 d) Überlassung eines Urnenreihengrabs in dem anonymen Urnengrabfeld 600,00 II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. Verleihung des Nutzungsrechts für a) eine Einzelgrabstätte 600,00 b) eine Doppelgrabstätte 1.200,00 c) einer Einzelurnengrabstätte 400,00 d) einer Doppelurnengrabstätte 800,00 e) einer Rasenurnengrabstätte 700,00 In der Gebühr für die Verleihung des Nutzungsrechts an einer Rasenurnengrabstätte sind die Kosten für den erstmaligen Erwerb einer Natursteinplatte enthalten. 2. Verlängerung des Nutzungsrechts für a) eine Einzelgrabstätte pro Jahr 20,00 b) eine Doppelgrabstätte pro Jahr 40,00 c) einer Einzelurnengrabstätte pro Jahr 13,33 d) einer Doppelurnengrabstätte pro Jahr 26,67 e) einer Rasenurnengrabstätte pro Jahr 23,33 f) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach 1. erhoben. III. Ausheben und Schließen der Gräber 1. An Begräbniskosten werden erhoben: Werden Arbeiten durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen, sind die hierbei entstehenden Kosten von den Gebührenschuldnern als Auslage zu ersetzen. Soweit Gemeindearbeiter eingesetzt werden, sind die Arbeitsstunden eines Gemeindearbeiters der Lohngruppe 5 TvÖD nach den Sätzen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) zu ersetzen. 2. Mit diesen Gebühren sind abgegolten: a) Die Graböffnung b) Schließen des Grabes c) Abtransport des überschüssigen Erdaushubs d) Auflegen der Kränze und Blumengebinde auf die Grabstätte 3. Die Bestattung von standesamtlich nicht anmeldepflichtigen Leibesfrüchten, die in einfacher fester Umhüllung dem Friedhof zugeführt werden, ist gebührenfrei. IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen 1. Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern zu ersetzen. 2. Für die Wiederbestattung von Leichen und die Wiederbeisetzung von Aschen gilt Ziffer III der Anlage. V. Benutzung der Leichenhalle Die Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle (Friedhofskapelle) betragen für Einheimische und Auswärtige 250,00 VI. Gebühren für sonstige Leistungen 1. Räumen von Grabstätten 2. Entfernen von Grabmalen 3. Herrichten vernachlässigter Grabstätten Werden Arbeiten nach Nr. 1 3 durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen, sind die hierbei entstehenden Kosten von den Gebührenschuldnern als Auslage zu ersetzen. Sofern Gemeindearbeiter zu diesen Arbeiten herangezogen werden, sind die Arbeitsstunden eines Gemeindearbeiters der Lohngruppe 5 TvÖD nach den Sätzen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) zu ersetzen. VII. Genehmigungen / Verwaltungsgebühren Die Gebühren für die Genehmigung eines Grabmals betragen 30,00 Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Vendersheim vom 10. Januar 2014 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Vendersheim hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes für Rheinland-Pfalz (BestG) in der Sitzung am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: Artikel I Nach 6 Abs. (3) der Satzung über das Friedhofsund Bestattungswesen der Ortsgemeinde Vendersheim vom wird folgender Abs. (3a) eingefügt. Nach 6 Abs. (5) wird folgender Abs. (6) eingefügt. 6 (3a) Zur Errichtung bzw. Änderung von Grabmalen und Einfassungen fachlich geeignet ist eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage ist, unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten des Friedhofs die angemessene Gründungsart zu wählen und nach den geltenden Regeln der Technik, insbesondere den Vorschriften der TA-Grabmal die erforderlichen Fundamentabmessungen und Befestigungsmodalitäten zu berechnen. Sie muss in der Lage sein, für die Befestigung der Grabmalteile das richtige Befestigungsmittel auszuwählen, zu dimensionieren und zu montieren. Weiterhin muss sie die Standsicherheit von Grabanlagen beurteilen können. Personen, die unvollständige Anzeigen bzw. nicht korrekt dimensionierte Abmessungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen bei der Anzeige benennen oder sich bei der Ausführung der Fundamentierung oder der Befestigung der Grabmalteile nicht an die in der Anzeige genannten Daten halten, werden als unzuverlässig eingestuft. (6) Für die Zulassung des Gewerbetreibenden nach 6 Abs. 1 und die Zulassung von Ausnahmen nach 5 Abs. 3 finden die Bestimmungen über die Ge-

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 23. Januar 2014 nehmigungsfiktion nach 42 a VwVfG mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG einen Monat beträgt. Das Verfahren für die Zulassung kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten des Landes Rheinland- Pfalz vom (GVBl. 2009, S. 355) in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden. Artikel II 15 Abs. (1), (2), (3), (4) und (7) sowie 20 Abs. (4) der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Vendersheim vom erhalten folgende Neufassung. Nach 20 Abs. (4) werden folgende Absätze (5) und (6) angefügt. 15 (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Erdgrabstätten b) in Urnengrabstätten c) in Rasenurnengräbern d) in Urnenreihengräbern in dem anonymen Urnengrabfeld (2) Urnengrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Die Verleihung ist nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles möglich. Urnengrabstätten werden in dem jeweiligen Grabfeld der Reihe nach vergeben. In einer Urnengrabstelle dürfen zwei Urnen beigesetzt werden. (3) Rasenurnengräber sind Aschenstätten, die als Reihen- oder Wahlgrabstätten vergeben werden. Sie werden der Reihe nach vergeben. Als Urnenreihengrabstätte werden sie im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestatteten schriftlich zugeteilt. Als Wahlgrabstätte wird auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. In einem Rasenurnengrab darf eine Urne beigesetzt werden. (4) Aschenstätten in dem anonymen Urnengrabfeld werden als Urnenreihengräber vergeben. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung vergeben. In einer Grabstätte darf eine Urne beigesetzt werden. (7) Als Abmessungen für Urnengrabstätten kommen in Frage: a) Urnengrabstätten: Grabstätten mit einer Grabstelle: Länge: 1,00 m, Breite: 0,80 m Jede weitere Grabstelle: Länge: 1,00 m, Breite: 0,80 m b) Urnenrasengräber: Länge: 0,40 m, Breite: 0,40 m, seitlicher Abstand: 0,40 m. 20 (4) Das Grabfeld, in dem sich die Urnenrasengräber befinden, wird ausschließlich von der Ortsgemeinde eingerichtet und gepflegt. Das Grab ist mit einer liegenden Natursteinplatte mit den Maßen 0,40 m x 0,40 m abzudecken. Die Grabplatte wird einheitlich von der Ortsgemeinde gestellt und verlegt. Die Kosten hierfür trägt der Bestattungspflichtige bzw. der Nutzungsberechtigte. Der Bestattungspflichtige bzw. Nutzungsberechtigte kann die Natursteinplatte nach eigenem Wunsch und auf eigene Kosten beschriften lassen. Die Schrifthöhe darf maximal 1 cm betragen. 18 und 19 sind zu beachten. Die Urnenrasengräber dürfen keine Einfassung oder sonstige Grabsteine haben. Sonstiger Grabschmuck ist nur zugelassen, sofern er sich leicht entfernen lässt. (5) Die Gräber in dem anonymen Grabfeld dürfen nicht mit Einfassungen, Grabmalen oder sonstigem individuellen Schmuck versehen werden. Auf Wunsch des Bestattungspflichtigen bzw. Nutzungsberechtigten kann der Name sowie das Geburts- und Sterbedatum des oder der Verstorbenen auf einer Basaltstele durch den Friedhofsträger vermerkt werden. (6) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 5 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des 18 für vertretbar hält. Artikel III Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten 15 Abs. 1, 2, 3, 4 und 7 sowie 20 Abs. 4 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vendersheim vom außer Kraft. Vendersheim, den 10. Januar 2014 gez.: Gerhard Lenz, Bürgermeister der Ortsgemeinde Vendersheim Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wallertheim Ortsbürgermeister Robert Majchrzyk Mittwoch, bis Uhr Samstag, bis Uhr Rathaus, Neustraße 3 Telefon / oder Internet: gemeinde@wallertheim.de Informationsveranstaltung wegen Sanierung im Kita-Gebäude In diesem Jahr soll im Kita-Gebäude, Auf der Benn, eine umfangreiche Sanierung vorgenommen werden. Während der Bauphase müssen die Kinder und ihre Betreuer in andere Räumlichkeiten ausweichen. Diese Grundinformationen wurden Ende Oktober 2013 in der Kita bekannt gemacht. Zwischenzeitlich haben sie weiteren Informationsbedarf ausgelöst. Deshalb werden hiermit alle Eltern, der Elternausschuss der Kita sowie die Mitglieder des Kita-Ausschusses der Gemeinde zu einer Informationsveranstaltung für Montag, den um 19 Uhr in den Nebenraum der Mehrzweckhalle eingeladen. In Anwesenheit der Kita-Leitung, des zuständigen Bauleiters aus der Verbandsgemeinde Wörrstadt und des Unterzeichners besteht Gelegenheit, vorhandene Informationen zu vertiefen und eventuelle Unklarheiten auszuräumen. Robert Majchrzyk, Ortsbürgermeister Wörrstadt Stadtbürgermeister Ingo Kleinfelder Sprechstunden: montags von 9.00 Uhr bis Uhr mittwochs von 9.00 Uhr bis Uhr donnerstags von Uhr bis Uhr Sprechstunden der Beigeordneten Gerhard Seebald, Angelika Müller, Peter Mai: donnerstags von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung. Das Rathaus ist täglich von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet. Rathaus, Pariser Straße 75 Telefon / Fax: / Internet: http: // gemeinde@woerrstadt.de Übung der Feuerwehr Wörrstadt Am Freitag, den findet um 19:00 Uhr eine Übung der Freiwilligen Feuerwehr Wörrstadt statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Der Wehrführer Sonstige amtliche Bekanntmachungen Die Verantwortung für die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen tragen die jeweiligen Verfasser. Einbruch in landwirtschaftliche Halle in Sulzheim In der Nacht vom 06. zum kam es in Sulzheim zu einem Einbruch in eine landw. Halle. Diese befindet sich außerhalb Sulzheim, Böhlweg, hinter dem alten Sportplatz. Aus der Halle wurden Werkzeug, Zubehör zur Weinherstellung, Elektrogeräte (Motorsäge, Hochdruckreiniger u.ä.), Dieselkraftstoff, ca. 690 Flaschen Wein, etc. entwendet. Weiter wurden an einem vor der Halle abgestelltem Kleinjeep die amtl. Kennzeichen entwendet. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 8000,-. Aufgrund der Menge des entwendeten Diebesgutes wird davon ausgegangen, dass zum Abtransport ein Transporter oder Kleinbus verwendet wurde. Am Tatort blieb eine Badeleiter für privat genutzte Kleinschwimmbäder zurück, die sich nicht im Besitz des Geschädigten befand. Möglicherweise wurde diese bei anderer Gelegenheit entwendet oder befand sich im Besitz des/der Täter. Hinweise an die Polizeiwache Wörrstadt, Tel / Meldungen an die Tierseuchenkasse sind die Meldebögen für die Tierbestandsmeldung zur Beitragsveranlagung durch die Tierseuchenkasse wieder nur an alle ihr bekannten Pferdehalter versandt worden. Die Meldung der Schweine-, Schaf- und Ziegenzahlen erfolgt mit den Meldekarten, die vom Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz als zuständiger Stelle für die Stichtagsmeldungen nach der Viehverkehrsverordnung bereits zugeschickt worden sind. Die Tierseuchenkasse fordert alle betroffenen Tierhalter und -besitzer dazu auf, ihrer Pflicht nach dem Landestierseuchengesetz und der Viehverkehrsverordnung nachzukommen und die am (Stichtag) im Bestand befindlichen beitragspflichtigen Tiere mit dem Meldebogen, der Meldekarte oder Online im Internet zu melden. Die Meldekarten für Schweine, Schafe und Ziegen sind an den Landeskontrollverband zu senden, die Meldebögen für Pferde an den Dienstleister der Tierseuchenkasse AgroData nach Cottbus. Die Online-Meldung erfolgt für Schweine, Schafe und Ziegen im Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) oder für Pferde, wie auf dem Meldebogen verzeichnet, auf der Internetseite der Tierseuchenkasse. Erfolgt die Meldung nicht bis zum 15. Februar 2014, werden die Tierzahlen von 2013 für die Beitragsberechnung der Tierseuchenkasse übernommen. Erfahrungsgemäß sind diese Zahlen oft nicht aktuell, so dass es im Leistungsfall zu Kürzungen wegen zu geringer Beitragszahlung kommen kann. Für die Stichtagsmeldung nach Viehverkehrsverordnung gilt eine Frist bis zum 15. Januar Haben Pferde-, Schweine-, Schaf- oder Ziegenhalter oder -besitzer keine Meldekarte oder keinen Meldebogen erhalten, sind sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen. Die ebenfalls verpflichtende Anzeige jedes Tierbestandes bei der zuständigen Kreisverwaltung oder

7 Donnerstag, den 23. Januar 2014 Amtlicher Teil Seite 7 Stadtverwaltung ersetzt nicht die Meldung zur Tierseuchenkasse. Die Rinderzahlen werden von der Tierseuchenkasse aus dem HIT übernommen. Hier hat jeder Tierhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben am Stichtag 1. Januar 2014 im HIT korrekt sind. In seltenen Fällen müssen auch Rinderhalter ihre Tiere direkt bei der Tierseuchenkasse melden: wenn sie bis zum 1. Mai 2014 keine Beitragsrechnung der Tierseuchenkasse erhalten haben oder wenn sie erst nach dem 1. Januar Rinder im Betrieb aufstallen. Rinderhalter, die die Beitragsreduktion wegen BHV1- Freiheit ihres Bestandes erhalten wollen, sollen ihre Freiheitsbescheinigungen nicht an die Tierseuchenkasse schicken, sondern sich bei den Veterinärbehörden der Kreisverwaltungen versichern, dass sie von dort als BHV1-frei an die Tierseuchenkasse gemeldet werden. Für Bienenvölker muss derzeit kein Tierseuchenkassenbeitrag entrichtet werden, obwohl eine Bienenkasse weiter geführt wird. Für Geflügel existiert dagegen in Rheinland-Pfalz keine Tierseuchenkasse. Für Pferde ist nach geltender Rechtsprechung jeder Besitzer melde- und beitragspflichtig. Pauschalmeldungen von Stallbetreibern für ihre gesamten Einsteller sind deshalb nicht rechtens. Selbstverständlich können von der Tierseuchenkasse Leistungen nur für die Pferdebesitzer erbracht werden, die ihrer Meldepflicht nachkommen und Beitrag bezahlen. Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz Burgenlandstraße 7, Bad Kreuznach Telefon: , Telefax: tsk@lwk-rlp.de, Internet: Tierseuchenkassenbeiträge 2014: Pferde 10,00 EUR* für 1 bis 2 Pferde 5,00 EUR** pro Tier ab 2 Pferde Rinder in BHV1-freien Beständen 10,00 EUR* für 1 bis 2 Rinder 3,50 EUR** pro Tier ab 3 Rinder in nicht anerkannt BHV1-freien Beständen 100,00 EUR* für 1 bis 15 Rinder 6,50 EUR pro Tier ab 16 Rinder Schafe über 9 Monate alt: 10,00 EUR* für 1 bis 19 Schafe 0,50 EUR* pro Tier ab 20 Schafe Ziegen über 9 Monate alt: 10,00 EUR* für 1 bis 19 Ziegen 0,50 EUR** pro Tier ab 20 Ziegen Schweine 10,00 EUR* pro Bestand unabhängig von der Tierzahl Wird für eine Tierart schon der Mindestbeitrag* von 10,00 EUR (100,00 EUR nicht amtlich anerkannt BHV1-freie Bestände) erhoben, so fallen für Tiere weiterer Tierarten im Bestand nur die Einzeltierbeiträge** an. Für Rinder in nicht amtlich anerkannt BHV1-freien Beständen gilt generell ein Mindestbeitrag von 100,00 EUR und für Schweine ein Bestandsbeitrag von 10,00 EUR. Anstalt des öffentlichen Rechts Energie- und Servicebetrieb Wörrstadt Beschluss des Verwaltungsrates über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes der Anstalt des öffentlichen Rechts Energie- und Servicebetrieb Wörrstadt- Betriebszweig Ausgleichsflächenmanagement Betriebszweig Energie (Erneuerbare Energien, Leitungsnetze Strom/Gas) für das Wirtschaftsjahr 2013 Der Verwaltungsrat hat auf Grund des 7 der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Energie- und Servicebetrieb Wörrstadt am den nachfolgenden Wirtschaftsplan beschlossen: 1 Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 wird im Erfolgsplan an Erträgen auf an Aufwendungen auf wird im Vermögensplan an Einnahmen auf an Ausgaben auf festgesetzt. 2 Außerdem werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 Wörrstadt, den gez. Markus Conrad Verwaltungsratsvorsitzender Beschluss des Verwaltungsrates über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes der Anstalt des öffentlichen Rechts Energie- und Servicebetrieb Wörrstadt- Betriebszweig Ausgleichsflächenmanagement Betriebszweig Erneuerbare Energien Betriebszweig Beteiligungen (Strom-/Gasnetze) für das Wirtschaftsjahr 2014 Der Verwaltungsrat hat auf Grund des 7 der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Energie- und Servicebetrieb Wörrstadt am den nachfolgenden Wirtschaftsplan beschlossen: 1 Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 wird im Erfolgsplan an Erträgen auf an Aufwendungen auf wird im Vermögensplan an Einnahmen auf an Ausgaben auf festgesetzt. 2 Außerdem werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 Wörrstadt, den gez. Markus Conrad Verwaltungsratsvorsitzender AöR Energie- und Servicebetrieb Wörrstadt Nachträgliche Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als zuständige Kommunalaufsicht zum zuvor von der Genehmigung ausgenommenen 3 Abs. 3 der Satzung des Energie- und Servicebetriebs Wörrstadt (AöR). Mit Schreiben vom teilte die Kommunalaufsicht mit: Wir erteilen zu der Bestimmung des 3 Abs. 3 der Satzung vom , wonach die AöR Energieund Servicebetrieb Wörrstadt die Dienstherrenfähigkeit verliehen wird, nach 86b Abs. 4 Satz 2 GemO unsere Genehmigung als Aufsichtsbehörde. Ende amtlicher Teil V.i.S.d.P. Horst Rupp, Agendabüro, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt Eine Akrobatin an der Zimmerdecke Diese Kunstfliegerin fühlt sich schon seit Jahrtausenden bei uns heimisch. Den meisten Menschen ist sie eher lästig - die Stubenfliege. Ihre Flügel bewegen sich 200mal pro Sekunde auf und ab, wesentlich schneller als bei jedem Vogel. Sie kurvt mit rund acht Kilometern in der Stunde um unsere Köpfe. Bei diesem Tempo benötigt man besonders gute Augen und die hat sie. Sie sieht viel besser und schneller als wir Menschen. So kann sie der Hand, die sie fangen will, blitzschnell ausweichen. Was fressen Fliegen? Fast alles, was wir übrig lassen, am liebsten Süßes. Um ihre Lieblingsspeise zu erkennen braucht sie ihre Füße, denn dort sitzen die Geschmacksnerven. Husch ist sie wieder fort, kreist um die Lampe und hängt wieder kopfüber an der Decke. Horst Rupp, Agenabüro Gemeinsamkeit macht stark. Bringen Sie Ihre Ideen ein, machen Sie mit. Agenda 21 ist gelebte und praktizierte Demokratie! Sprechzeiten von Erika Korrell und Horst Rupp, Agendabüro der VG Wörrstadt: jeweils donnerstags Uhr, am 1. Donnerstag im Monat Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6. Kontakt: Tel / , Fax 06732/ , Mail: agenda21@vgwoerrstadt.de. Kontakt in der Verwaltung: Ina Köhler, Tel / Internet

8 Seite 8 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 23. Januar 2014 ANichtamtlicher Teil ktuelles Evangelische Gottesdienste: Koch: jederzeit n. tel. Vereinbarung, Gottesdienste Armsheim: So Uhr Gottesdienst Tel im Pfarrhaus, Pfarrstr. 13. mit Abendmahl (Pfr. Bendler). Bürostunden im Ev. Gemeindebüro, Ensheim: So 9 Gottesdienst. Hermannstr. 45, Tel. 8509; Mo, Di, Mi, Gau-Weinheim: So 9 Uhr Gottesdienst mit Voranmeldung zur Konfir- Fr 9-12 Uhr, Do Uhr; mations-vorbereitung für 2015 (Pfr. Rommersheim: So 9 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Becker). Gemeindearbeit: Weisgerber). Nieder-Saulheim: Fr 19 Uhr Flötenkreis, Uhr Tanzkreis, beide DBH. Mo 20 Uhr Posaunenchor Probe. So Uhr Gottesdienst. Mo 20 Uhr Sprechstunde Pfr. Koch und Gemeindebürostunden siehe Wörrstadt. Bläserkreis (DBH). Di 20 Uhr Ökum. Bibelabend (Büroanbau). Mi 20 Uhr Singkreis (MLH). Do Uhr Seniorenkreis (DBH). Sprechzeiten v. Pfr. Mathias Engelbrecht n. tel. Vereinbarung, Tel Bürozeiten: Mo Uhr, Di u. Do Uhr, Gemeindebüro Neupforte 16, Tel , Fax: EvKi-Nieder-Saul- Katholische Gottesdienste: Armsheim: So 9 Uhr Eucharistiefeier. Di 18 Uhr Eucharistiefeier. + Internet siehe Wörrstadt. Gau-Weinheim, Gau-Bickelheim, Wallertheim, Vendersheim, Partenheim und Wolfsheim (Pfarrgruppe Wißberg): Fr Uhr Hl. Messe in Gau-Bickelh. Sa 17 Uhr Hl. Messe in Wallerth.; 17 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Partenh.; Uhr Hl. Messe in Gau- Bikkelh. So 9 Uhr Hl. Messe in Gau- Weinh.; Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Wolfsh.; Uhr Hl. Messe in Vendersh. Mo Uhr Hl. Messe in Partenh. Di Uhr Hl. Messe in Vendersh. Mi Uhr Hl. Messe in Gau-Weinheim. Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim mit Filialgemeinden Schornsheim und Udenheim: Fr Uhr Rosenkranz, 18 Uhr Hl. Messe in Saulh. Sa 17 Uhr Vorabendmesse in Schornsh.; 18 Uhr Rosenkranz, Uhr Vorabendmesse in Udenh. So 9.30 Uhr Amt in Gabsh.; 11 Uhr Familiengottesdienst der Kommunionkinder, Uhr Taufe in Saulh. Di Uhr Hl. Messe nach dem Seniorennachmittag in Saulh. Do 8.30 Uhr Hl. Messe in Gabsheim. Spiesheim: Sa 18 Uhr Eucharistiefeier. + Internet siehe Wörrstadt. Sulzheim: Fr keine Eucharistiefeier. So Uhr Eucharistiefeier. Mi keine Eucharistiefeier. + Internet siehe Wörrstadt. Wörrstadt: Sa 18 Uhr Eucharistiefeier. So 9 Uhr Eucharistiefeier. Di 19 Uhr Taizé-Gebet im Bonifatiushaus. Do 10 Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunionkindern; 11 Uhr Stille Stunde. pfarramt-woerrstadt@gmx.de; Internet: aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben heim@t-online.de, Ober-Saulheim: So 10 Uhr Gottesdienst mit Gospel and Brass, Mitwirkung des Ev. BLäserkreises. Di 17 Uhr Konfirmandenunterricht (MLH); 20 Uhr Sitzung des Kirchenvorstandes (MLH); 20 Uhr Ökum. Bibelabend (DBH). Mi 15 Uhr Gemeindetreff; 20 Uhr Singkreis, beides MLH. Sprechzeiten v. Pfr. Ansorg n. tel. Vereinbarung, Tel Bürozeiten von Fr. Schilling im MLH: Mo Uhr, Mi 9-12 Uhr. Tel Kleidersammlung für die Nieder-Ramstädter-Heime: immer Mo, Mi und Sa von 9-11 Uhr, im Raum gegenüber der Kirche; Kleidersäcke bitte in den Raum stellen. Partenheim: Do Uhr Andacht bei der Betreuungsgruppe Sozialstation. So Uhr Gottesdienst mit Taufe ( Kirchentaxi nach Absprache). Mo Uhr Kirchenchor. Di Uhr Bürostunde. Mi 8 Uhr Bürostunde; 10 Uhr Krabbelkreis; Uhr Bücherei. Termine mit Pfarrerin und Pfarrer nach Vereinbarung. Schornsheim: So Uhr Gottesdienst. Di Uhr Konfirmandenstunde. Mi 10 Uhr Krabbelgruppe, ev. Gemeindehaus; 20 Uhr Kirchenchor. Bürostunden v. Karin Trapp im ev. Gemeindehaus Schornsheim: Mi 9-12 und Do Uhr, Tel. 4048, Fax: , EvKG-Schornsheim@t-online.de, Sprechstunden von Pfr. Klein nach tel. Vereinbarung unter Tel./Fax Spiesheim: So Uhr Gottesdienst. Udenheim: So kein Gottesdienst. Di 15 Uhr Konfirmandenstunde. Mi 20 Uhr Kirchenchor. Büro- u. Sprechstunden v. Pfr. Klein siehe Schornsheim. Vendersheim: So Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in Partenheim. Di Uhr Bürostunde. Mi 8 Uhr Bürostunde. Termine mit Pfarrerin und Pfarrer nach Vereinbarung. Wallertheim: So 14 Uhr Gottesdienst mit Voranmeldung zur Konfirmations- Vorbereitung für 2015, Ev. Gemeindehaus. Wörrstadt: So Uhr Gottesdienst (Pfrin. Becker); 11 Uhr Kindergottesdienst, ev. Gemeindehaus (O. Schölles u. G. Weisheimer). Mi 16 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im Seniorenheim (Pfrin. Becker). Gemeindearbeit: Do Uhr Konfirmandenunterricht; 20 Uhr Kantorei. Mo 9 Uhr Krabbelgruppe; 16 Uhr Kinderchor (ab 5 J.). Di Uhr Konfirmandenunterricht; Uhr Anmeldung der neuen Konfirmanden bei Pfr. Koch im Pfarrhaus, Pfarrstr. 13; 19 Uhr Taizé-Gebet, kath. Kirche. Mi 18 Uhr Bläserkreis; Uhr Suchtkrankenhilfe; Uhr Flöten-Ensemble in der Kirche. Sprechstunde Pfrin. Becker: jederzeit n. tel. Vereinbarung, im ev. Gemeindebüro; 8175 privat. Sprechstunde Pfr. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; Gottesdienst mit Kinder- Gottesdienst Schatzinsel (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.) So 10 Uhr; Teenkreis So 18 Uhr (nicht in den Ferien) Ansprechpartner M. Löffler Tel ; Kreis Junger Erwachsener Di 20 Uhr Kontakt Fam. Löffler Telefon ; Seniorentreff Fr Uhr (14-tägig; in ungeraden Wochen). Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste z. d. Veranstaltungen nach Absprache. Infos bei Gemeinschaftspastor Matthias Löffler, Tel Neuapostolische Kirche: Wörrstadt, Bleichstr. 1: So 9.30 Uhr Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst. Alzey, Wormser Straße 81: So 9.30 Uhr Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst. Männerrunde im Diakonischen Werk Alzey, Gesprächskreis zu Alltagssorgen, Lebens krisen, Partnerschaft, Familie, Beruf... jede gerade KW, donnerstags v Uhr Schloß gasse 14, Alzey, Tel Ihre s an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: redaktion@nachrichtenblatt-woerrstadt.de Verbandsgemeinde Vereinsleben Staatl. anerkannte(r) Hauswirtschafter(in) Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung wird in vielfältigen Betriebsformen erbracht; etwa in Kindertagesstätten, Wohngruppen, Einrichtungen für Senioren oder Krankenhäusern. Einen 15-monatigen Lehrgang zur/zum staatlich geprüften Hauswirtschafter/in bietet nun die Arbeitsgemeinschaft Ev. Haushaltsführungskräfte des Deutschen Ev. Frauenbundes e.v. im Landesverband Rheinland Pfalz. Die Erwachsenenbildungsmaßnahme findet berufsbegleitend an zwei Abenden pro Woche statt und bietet qualifizierten Personen auch ohne bisherigen Berufsabschluss die Möglichkeit, durch fachlich gezielte Vorbereitung die staatliche Prüfung zum/zur Hauswirtschafter/in abzulegen. Die Kursteilnahme ist unabhängig von Konfession, Staatsangehörigkeit oder Berufsausbildung. Zulassungsvoraussetzung sind mindestens viereinhalb Jahre Erfahrung in privater Haushaltsführung (auch eigener Haushalt) oder einer anderen Tätigkeit in hauswirtschaftlichen Bereichen. Kursbeginn ist nach den Osterferien 2014 vorgesehen. Am Samstag, 25. Januar um 14 Uhr findet ein Informationsgespräch in Alzey im Haus der Familie, Schloßgasse 13 statt. Weitere Informationen erteilen: Vors. Hannelore Herbel, Tel , Mail: info@aeh-lv-rlp.de oder Monika Rötsch, MDH, Tel , mobil: ; Mail: mroetsch@aol.com. Ha.He. Auch im Alter noch helfen können Im Alter verändern sich viele Dinge im Leben eines Menschen. Eines jedoch bleibt gleich: Das Bedürfnis anderen Menschen in verschiedensten Notsituationen helfen zu können. Ob im Haushalt, bei einem Ausflug oder einer Feier mit der Familie. Verletzungen durch Stürze, plötzliche Verschlechterung der Gesundheit wie bei bekanntem Bluthochdruck, Bewusstlosigkeit bei Diabetes oder beim Spaziergang umgeknickt. Solche typischen Notsituationen können Sie alltäglich in Ihrer Umgebung erleben. Durch die Maßnahmen der Ersten Hilfe können Sie solche Notfälle bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen. Unsere Ausbilderin, Bärbel Petzold zeigt Ihnen diese Maßnahmen und Sie können diese üben. Erste Hilfe-Kurs für Senioren am Donnerstag, 30. Januar von Uhr in den Räumen des DRK- Kreisverbands Alzey, Albiger Str. 33. Themen und Anwendungen: Bewusstlosigkeit, Schlaganfall, Diabetes, Kreislauferkrankungen, Herz-Lungen- Wiederbelebung, Notruf, zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten. Anmeldung und Information unter DRK-KV Alzey, Tel M.End. Wanderreit-Ausbildung Der Pferdesportverband Rheinland- Pfalz lädt alle Freizeitreiter zur Teilnahme an seinem Ausbildungsweg Wanderreiten ein. Er besteht aus drei Teilen: Theorieseminar im Winter, Praxisritt im Frühjahr und 6-tägiger Lehrwanderritt im Sommer 2014 in der Pfalz. Das

9 Donnerstag, den 23. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil Seite 9 Theorieseminar 2014 findet am 1. und 2. Februar in der Jugendherberge Altleinigen/Pfalz statt. Erfahrene Wanderreitausbilder vermitteln, worauf es beim Wanderreiten ankommt, wobei der Tierschutz im Vordergrund steht. Information und Anmeldung beim PSV Rheinland-Pfalz, Tel , info@psvrp.de, und Gi.A. Land Frauen Verband Rhh. Kulinarisches, Botanik und Geologie Der Land Frauen Verband Rheinhessen e.v. bietet in Zusammenarbeit mit den Kreisvolkshochschulen Alzey- Worms und Mainz-Bingen e.v. im Rahmen seiner umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten Menschen, die ihre Kenntnisse im Bereich Natur- und Pflanzenwelt erweitern möchten, die Chance, sich zum zertifizierten Naturpädagogen Rheinhessen ausbilden zu lassen. Nutzen Sie diese und erfahren Sie mehr über die historischen, kulturellen, botanischen, klimatischen und geologischen Besonderheiten unserer Region. Genießen Sie bei praktischen Unterrichtseinheiten die selbst erstellten Speisen, wenn Kochen mit Wildkräutern auf dem Programm steht. Exkursionen zu markanten Landschaftsteilen Rheinhessens gehören ebenso zum Lehrgang wie Informationen über das Kulturgut Wein. Anerkannte Fachreferenten vermitteln Ihnen naturspezifisches Wissen und methodisch-didaktische Kompetenzen, die Sie nach Abschluss unterschiedlichen Zielgruppen näherbringen können und damit einen wertvollen Beitrag zur Bewusstseinsschaffung des Naturraumes Rheinhessen leisten. Kursdauer: bis Juli Erfahren Sie mehr über diese Veranstaltung oder melden Sie sich gleich an unter Tel oder info@landfrauen-rheinhessen.de. Ga.Sc. Was sonst noch Vorlesestunde in der Bibliothek im Schulzentrum Wörrstadt Unsere Vorlesestunden für Kinder von 5-6 Jahren haben wieder begonnen. Sabine Kruesemer liest an jedem Donnerstag von Uhr aus Kinderbüchern vor und wir alle freuen uns über den Besuch von möglichst vielen kleinen zukünftigen Leseratten. Mo.We. Berufsbildende Schule TGHS informiert Die Berufsbildende Schule Technik - Gewerbe - Hauswirtschaft - Sozialwesen, Ringstraße 49 in Bad Kreuznach informiert über attraktive und kostenlose Fortbildungsmöglichkeiten für Berufstätige in der Abendschule. am Samstag, 25. Januar: Fachschule Technik Infoveranstaltung ab 11 Uhr (Raum 131); Fachrichtungen Maschinen- oder Elektrotechnik; Dauer: 4 Jahre in Teilzeit; Ziel: Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in; Unterrichtstage: Montag + Mittwoch von Uhr, Samstag (14-tägig) von Uhr; Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung Fachschule Meisterin/Meister der Hauswirtschaft Infoveranstaltung ab 11 Uhr (Raum P1); Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft; Dauer: 2 Jahre in Teilzeit; Ziel: Staatlich geprüfter Meisterin/Meister der Hauswirtschaft ; Unterrichtstage: Montag + Mittwoch von Uhr, Samstag (14-tägig) von Uhr; Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, mehrjährige Tätigkeit im hauswirtschaftlichen Bereich Duale Berufsoberschule (BOS) Infoveranstaltung: ab 14 Uhr (Raum 131); Fachrichtungen: offen für alle Berufsfelder; Dauer: 2 Jahre in Teilzeit; Ziel: Fachhochschulreife (Fachabitur); Unterrichtstage: Montag + Mittwoch von Uhr; Voraussetzung: Mittlere Reife und abgeschlossene Berufsausbildung. am Mittwoch, 29. Januar um 18 Uhr, Raum 131: Fachhochschulreife Die Berufsoberschule I (Fachrichtungen Technik und Sozialwesen) führt Schüler/innen mit Qualifiziertem Sekundarabschluss I und abgeschlossener Berufsausbildung bzw. mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufstätigkeit in einem Jahr Vollzeitunterricht zur Fachhochschulreife. Der berufliche Weg zum Abitur Die Berufsoberschule II (Fachrichtungen Technik und Sozialwesen) führt Schüler/innen mit Fachhochschulreife in einem Jahr Vollzeitunterricht zur Fachgebundenen Hochschulreife und, sofern hinreichende Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache nachgewiesen werden, zur Allgemeinen Hochschulreife. Weitere Informationen erhalten Sie unter sowie im Sekretariat (Tel , Mail info@ bbstghs.de). Anmeldeschluss: ; Schulbeginn: P.Fis. Info-Abend zur geplanten Fachoberschule der Rheingrafen-Realschule plus Am Mittwoch, 29. Januar findet um 19 Uhr in der Aula der Rheingrafen-Realschule plus in der Pestalozzistraße 16 in Wörrstadt eine Informationsveranstaltung zum Thema Fachoberschule mit Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung statt. An diesem Abend wird umfassend über die neue Schulform informiert. Natürlich werden auch gerne Fragen beantwortet und Unklarheiten beseitigt. Eingeladen sind alle Eltern, Schüler/innen der 10. Klassen sowie interessierte Unternehmen. Weitere Möglichkeiten, sich über die FOS zu informieren, bestehen beim Tag der offenen Tür am Sa., 8. Februar und über die Schulhomepage ( Der Anmeldezeitraum für die FOS ist vom 1. Februar bis 1. März direkt an der Rheingrafen-Realschule plus. Jo.Pa. IGS Gerhard Ertl lädt ein Tag der offenen Tür Am Samstag, 1. Februar lädt die IGS Gerhard Ertl, Am Weiher 1 in Sprendlingen von Uhr zum Tag der offenen Tür herzlich ein. Besucher/innen können an diesem Tag Einblicke in verschiedene Unterrichts- und AG- Projekte gewinnen, sich über den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt der Forscherklassen informieren sowie Informationen zum Konzept der Schule erhalten. Darüber hinaus stehen der Schulleiter, Herr Kuhn, die pädagogische Koordinatorin der Klassenstufen 5 und 6, Frau Thomas- Schnur, sowie alle Kolleginnen und Jetzt Winterpreise auf Markisen! Kollegen der Schule für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Der Tag der offenen Tür wird von allen Schüler/innen der IGS und dem gesamten Kollegium gestaltet. Anmeldung für die Klassenstufe 5 Am Samstag, 1. Februar beginnen auch die Anmeldetermine für den neuen Schuljahrgang 5. Von Uhr können Anmeldegespräche geführt und Anmeldeunterlagen abgegeben werden. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: eine Kopie des Jahreszeugnisses der 3. Klasse; eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse; verbale Beurteilung (falls gesondert vorhanden); eine Kopie der Geburtsurkunde und das Stammbuch; bei Kindern mit Migrationshintergrund eine Aufenthaltsgenehmigung; Formular der Grundschulen für die weiterführende Schule. In jedem Fall soll das anzumeldende Kind bei der Anmeldung dabei sein. Ein weiterer Anmeldetermin findet am Montag, 3. Februar von Uhr statt. Informationen finden Sie auch auf unserer Schulhomepage im Internet unter Die Schulgemeinschaft der IGS Gerhard Ertl freut sich auf Ihren Besuch. I.Fe. Sprechstunde des Landtagsabgeordneten Die nächste Sprechstunde des Landtagsabgeordneten Heinz-Hermann Schnabel findet am Donnerstag, 30. Januar von Uhr im CDU-Büro, Spießgasse 12 in Alzey statt. Rat suchende Bürger/innen können ihn in dieser Zeit auch unter Tel erreichen. H.-H.S. Elternabend Erich-Kästner-Realschule plus Die Erich-Kästner-Realschule plus in Wörrstadt lädt am Donnerstag, 30. Januar um 19 Uhr zum Elternabend im blauen Salon des Schulzentrums Wörrstadt ein und stellt ihr besonderes Konzept vor: auf dem Weg zu gymnasialer Oberstufe, Fachhochschulreife, Mittlerer Reife, Ausbildungsverhältnis, Berufsfachschule. Infos erhalten Sie unter Tel EKRS Bürgersprechstunde MdL Heiko Sippel Die nächste Bürgersprechstunde des Landtagsabgeordneten Heiko Sippel findet am Montag, 3. Februar von Uhr im Bürgerbüro, Hospitalstraße 7 (1. Stock über Quick Schuh) in Alzey statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Während dieser Zeit ist der Abgeordnete auch telefonisch unter zu erreichen. In dringenden Fällen ist Heiko Sippel gerne bereit, auch einen anderen Gesprächstermin außerhalb der regelmäßigen Sprechstunden zu vereinbaren. Sein Büro ist montags nachmittags, dienstags, donnerstags und freitags vormittags besetzt und unter der angegebenen Nummer zu erreichen. H.Sip. Gesangkurs für Erwachsene und Schüler ab 15 Unter der Leitung von Martina Jutz findet ab 6. Februar donnerstags von Uhr im Kulturzentrum, Theodor-Heuss-Ring 2 in Alzey ein Gesangkurs für Erwachsene und Schüler ab 15 Jahren statt. Der Kurs ist für alle, die ihre Stimme entdecken, wiederfinden oder neu erleben und in der Gruppe ohne Leistungsdruck gesund singen möchten. Der Kurs ist auf 10 Termine angelegt in denen ohne Wertungen, was richtig oder falsch ist, durch Atem- und Körperübungen Zutrauen zu sich und der eigenen Stimme gefasst werden kann. Weitere Infos und Anmeldungen unter oder 06731/ Eine Anmeldung kann direkt bei Kursbeginn erfolgen. Ku.St. Strahlentherapie der Uniklinik Mainz Tag der offenen Tür Die Klinik Strahlentherapie an der Universitätsmedizin Mainz veranstaltet am Samstag, 8. Februar von Uhr einen Tag der offenen Tür. Es gibt unter anderem Vorträge zu modernen und schonenden Therapien bei Brustkrebs, Prostatakrebs, Hirn- und Lungentumoren sowie zur Bestrahlung bei Schmerzen durch Arthrose und Fersensporn. Interessierten bietet sich zudem Einblick in die gesamte strahlentherapeutische Abteilung mit ihren Bestrahlungsgeräten wie beispielsweise dem Linearbeschleuniger. Veranstaltungsort ist die Klinik und Poliklinik für Radioonkologie und Strahlentherapie im Gebäude 210 der Universitätsmedizin Mainz. Der Eintritt ist frei. M.Ju. Gastfamilien gesucht Internationaler Schüleraustausch Ermöglichen Sie einem jungen Menschen den Aufenthalt in Deutschland. Die Jugendlichen verfügen über Deutschkenntnisse, müssen ein Gymnasium besuchen und bringen für persönliche Wünsche ausreichend Taschengeld mit. Brasilien: Pastor-Dohms-Schule, Porto Alegre; Familienaufenthalt: bis ; 20 Schüler(innen) im Alter von Jahren. Interessiert? Weitere Informationen bei Schwaben International e.v., Tel

10 Seite 10 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 23. Januar 2014 Tourismusbroschüre Weinland Alzey & Wonnegau neu erschienen Seit Mittwoch, 15. Januar hat die Postfiliale in Saulheim, wie gehabt in der Ober-Saulheimer Straße 38, wieder geöffnet. Susanne Trojahn hat die Filia- Die Wirtschaftsförderungs-GmbH für den Landkreis Alzey-Worms (WfG) hat die neue Tourismusbroschüre Weinland Alzey & Wonnegau vorgestellt. Modern gestaltet ist sie ein Heft voller interessanter Angebote rund um Land & Leute, Wein erleben, Radfahren, Wandern und Walken. Mehr als 100 Übernachtungsbetriebe präsentieren ihre Unterkünfte. Auch Reisemobilisten kommen mit einer Stellplatzübersicht auf ihre Kosten. Die neue Broschüre verbindet das gedruckte Medium mit den , Fax: , Schw. VG-Feuerwehr-Senioren Für die zweite Ausflugsfahrt vom Juli 2014 in den Südschwarzwald bzw. an den Bodensee sind noch Plätze frei. Wer von den Seniorinnen oder Senioren Interesse an der Fahrt hat, kann sich bei Gerd Jung telefonisch unter oder per Fax unter melden. Das Programm bleibt wie im Rundbrief beschreiben gleich. G.J. Armsheim Sport FJFV Wiesbach 2011 e.v. Jugendfußball Siehe unter Wallertheim, Rubrik Sport. Vereinsleben F2 des FJFV Wiesbach spielt in neuen Trikots Siehe unter Wallertheim, Rubrik Vereinsleben. KV Armsemer-Latern Termine der Kampagne 2014 Die Kampagne 2014 geht in die heiße Phase. Unter dem Motto Saturday Night - mir feiern net moje, mir feiern heit stehen die zahlreichen Veranstaltungen des KAL (Karnevalverein Armsemer-Latern) in der 5. Jahreszeit: Landrat Ernst Walter Görisch und das Team der Wirtschaftsförderung Alzey-Worms (v.l.n.r. Gabriele Kuhl, Kerstin Bauer, Elfi Theiß) präsentieren die neue Tourismusbroschüre. Foto: WfG Alzey-Worms/AxelSchmitz Anforderungen moderner Internetnutzer, erläutert WfG-Geschäftsführerin Kerstin Bauer. Die integrierten QR-Codes ermöglichten einen direkten Zugang zur Homepage, die weitere Services bereithalte und auch für Smartphones und Tablet-PCs optimiert sei. Mit der Neuauflage werden auch neue Leuchtturmprojekte, wie die mit dem Qualitätszeichen Rheinhessen AUSGEZEICHNET zertifizierten Betriebsvinotheken oder die Prädikatswanderwege beworben. Drei der neuen rheinhessischen Prädikatswanderwege unter dem Namen Hiwweltouren, die im Frühjahr 2014 eröffnet werden, verlaufen durch die Rheinhessische Schweiz und werden auch durch den Zweckverband Rheinhessische Schweiz mit finanziert. Die Broschüre Weinland Alzey & Wonnegau ist kostenfrei bei der Wirtschaftsförderungs-GmbH für den Landkreis Alzey-Worms (im Hauptgebäude der Kreisverwaltung, Büro 124), Ernst-Ludwig-Straße 36, Alzey, Tel , erhältlich. Ebenso ist sie in den Tourist Informationen im Landkreis verfügbar. Die Broschüre kann auch im Internet unter bestellt werden oder steht dort als PDF zum Download bereit. Text: K.Bau. So., 9.2., Kartenvorverkauf (11.11 Uhr, Wiesbachtalstube) Fr., 14.2., Jugenddisco (19.11 Uhr Wiesbachtalhalle) So., 16.2., Kinderfassenacht (14.33 Uhr Wiesbachtalhalle) Sa., 22.2., Große Kappensitzung (19.11 Uhr; Wiesbachtalhalle) So., 23.2., Seniorenfassenacht der OG Armsheim (14.11 Uhr, Wiesbachtalhalle) Di., 4.3., Kinderfassenacht (14.33 Uhr Wiesbachtalstube) Mi., 5.3., Heringsessen (19 Uhr, Wiesbachtalstube) Sa., 8.3., 6. Männerballett-Tanzturnier Weitere Infos unter S.M. Mitgliederversammlung Förderverein der Grundschule e.v. Am Montag, 10. Februar 2014 findet um 20 Uhr in der Wiesbachtalgrundschule in Armsheim die nächste Mitgliederversammlung des Fördervereins der Grundschule Armsheim e.v. statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorsitzenden; 2. Genehmigung des Protokolls der 21. Mitgliederversammlung; 3. Kassenbericht für das Jahr 2013: Bericht des Kassenverwalters, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Kassenverwalters; 4. Entlastung des Vorstandes; 5. Wahl eines neuen Vorstandes; 6. Wahl zweier Kassenprüfer-/innen; 7. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge; 8. Aussprache und Beschluss Haushaltsplan 2014; 9. Aktivitäten 2014; 10. Sonstiges. Zu dieser Versammlung sind nicht nur Mitglieder, sondern alle, die sich aktiv oder passiv engagieren möchten, herzlich eingeladen. Wir würden uns sehr freuen weitere Interessenten begrüßen zu dürfen, die bereit sind, uns bei der Förderung der Grundschule Armsheim, und somit unserer Kinder, zu unterstützen. Da von einzelnen Mitgliedern des Vorstandes die Kinder die Grundschule bereits verlassen haben oder im Sommer verlassen werden, ist eine Neubesetzung von Vorstandspositionen erforderlich. Wir bitten deshalb jeden, der an einem Fortbestand des Fördervereins Interesse hat, zu überlegen, ob er sich nicht engagieren möchte. Ergänzungswünsche zur Tagesordnung bitte ich dem 1. Vorsitzenden Stefan Hirsch bis spätestens 3.2. schriftlich einzureichen. S.Hi. Gabsheim Vereinsleben Generalversammlung des KMV Gabsheim Der Katholische Musikverein Gabsheim lädt alle seine Mitglieder zu seiner ordentlichen Generalversammlung ein. Die Versammlung findet am 31. Januar 2014 um 20 Uhr im Dorfgemeinschaftsraum statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Geschäftsbericht, 3. Kassenbericht, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Verschiedenes. Wir würden uns freuen, unsere Vereinsmitglieder zahlreich begrüßen zu können. Ch.Mü. Was sonst noch KLJB KinderKino Das KLJB KinderKino ist mit einem zauberhaften Film voller Magie unterwegs. Nähere Infos zum Film und Programm gibt es am Veranstaltungsort, bei der (Pfarr-)gemeinde und in der KLJB Mitgliederinfo. Wie immer gibt es eine Pause mit zum Film passenden Spielen. Nach dem 2. Teil des Films findet ein Filmgespräch statt und zum Abschluss noch eine passende Bastelaktion. Eingeladen sind alle Kinder ab 2. Schuljahr. Kostenbeitrag: 2 für KLJB-Mitglieder bzw. 3,50 für Nicht- Mitglieder. Nähere Infos zum Kinder- Kino unter Termin: Do., 31.1., Uhr, Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße. Kri. Gau-Weinheim Sport FJFV Wiesbach 2011 e.v. Jugendfußball Siehe unter Wallertheim, Rubrik Sport. Vereinsleben F2 des FJFV Wiesbach spielt in neuen Trikots Siehe unter Wallertheim, Rubrik Vereinsleben. Partenheim Sport SG Jugenheim/Partenheim Abt. Tischtennis Schwarze Serie zum Auftakt Trotz des Ausfalls zweier Leistungsträger startete unsere 1. Mannschaft bei TG Nieder-Ingelheim couragiert mit zwei Doppelsiegen durch Kirstein/Appenheimer und Bechtel/Abu-El-Ez. Nach einem weiteren Sieg von Heinz Kirstein ging jedoch das Ingelheimer Team im Spielverlauf mit 5:3 in Führung, die wiederum durch Thomas Abu-El-Ez, Frank Appenheimer und nochmals Heinz Kirstein in umkämpften Spielen in ein 5:6 zugunsten der SG gedreht wurde. Lediglich Daniel Plösser konnte noch für die SG punkten. Eine 0:4-Bilanz im mittleren Paarkreuz sowie die vermeidbare Niederlage im Abschlussdoppel besiegelten letztlich eine bittere 7:9-Niederlage. Ebenfalls ersatzgeschwächt empfing unsere 2. Mannschaft den TuS Oberdiebach und lieferte bei der unglücklichen 7:9-Niederlage bis ins Abschlussdoppel, das mit 2:3 knapp verloren wurde, einen tollen Kampf. Die Punkte erzielten Ramin Vahdati, Sascha Blum, Wolf-Otto Eckhardt, Heiko Westenberger, Klaus Westenberger sowie die Doppel Eckstein/Blum und Vahdati/Eckhardt. Bereits am heutigen Donnerstag um Uhr kann sich SG1 im Heimspiel gegen TSV Sponsheim II für den misslungenen Rückrundenauftakt rehabilitieren. Weitere Vorschau: 23.1.: Uhr: SG Ju/Pa III TSV St. Johann, Damen SG Ju/Pa TSV Nieder-Hilbersheim II : Uhr: TTSG Selztal III SG Ju/Pa II und TSV Wackernheim VI SG Ju/Pa III : 20 Uhr: Damen TTC Bubenheim IV SG Ju/Pa. J.Ans. Vereinsleben LandFrauenverein lädt zu Kinderkochkurs ein Liebe Kinder, wir laden euch zu einem Kinderkochkurs Apfellust Lust auf Apfel am Samstag, 8. Februar von 10 bis ca Uhr in die St. Georgenhalle recht herzlich ein. Die Lehrgangsleiterin Kerstin Meyer hat viele kindgerechte Rezepte erstellt. Bitte einen Teller, Besteck, Glas und eine Plastikdose mitbringen, damit ihr auch Kostproben mit nach Hause nehmen könnt. Die Eltern sind natürlich auch herzlich willkommen. Wir bitten um eure Anmeldung bis zum 4.2. bei Hiltrud Runkel, Schmiedgasse 1 oder Hannelore Wingert, Hintergasse 26. Bitte bringt für das Essen und das Rezeptheftchen 2,50 Euro mit. Wir freuen uns auf euer Kommen. Hi.Ru. Saulheim Infos Ihrer Gemeinde Postfiliale in Saulheim wieder eröffnet Foto: G.Kös.

11 Donnerstag, den 23. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil Seite 11 Goldene Hochzeit in Saulheim Im Kreise von Freunden und Bekannten trafen sich die beiden Saulheimer Heidi und Hans-Willi Jung das erste Mal und verliebten sich. Am 17. Januar feierten sie nun ihre Goldene Hochzeit. Zu diesem Anlass überbrachte Ortsbürgermeister Martin Fölix die besten Wünsche, auf dem Foto im Kreise der Familie. Das Jubelpaar hat zwei Söhne, eine Tochter und drei Enkel. Seit vielen Jahren engagiert sich das Ehepaar in der Kirchengemeinde. So organisieren sie jeden Mittwoch den Seniorennachmittag. Text/Foto: RG le übernommen und ist ab sofort für Sie als Ansprechpartnerin da. Ich überbrachte herzliche Glückwünsche und einen Blumenstrauß. Da Frau Trojahn an diesem Tag nicht da war, nahm ihr Lebensgefährte dies stellvertretend entgegen. Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Sport SG Saulheim gewinnt Heimspielabend am Samstag lohnenswert Die Handballer der SG Saulheim haben die selbst ernannte Hölle Süd des TV Offenbach erfolgreich durchschritten: In der Oberliga RPS gab es mit dem 30:26 den so lange ersehnten 3. Auswärtssieg dieser Saison. Matchwinner waren Philipp Freitag im Tor, der grandios hielt, Kai Reisinger mit blitzsauberen 11 Feldtoren und eine kämpferisch überzeugende Willensleistung der gesamten Mannschaft, ohne Venter, Zaufke und dem langzeitverletzten Rest. An diesem Samstag ist Heimspielpremiere für 2014: Gegner um Uhr ist der TV Mülheim. Zuschauer sollten sich für das neue Auftreten der Mannschaft interessieren! Bereits um Uhr kommt es im RHZ zum Spitzenspiel in der Herren Rheinhessenliga: Tabellenführer SG Saulheim trifft auf den Dritten, die HSG Worms. Mi.Ku. Handball - SG Saulheim Ergebnisse Osthofen m. C 30:18 In den ersten 5 Minuten konnten wir noch mithalten. Doch wir agierten zu ängstlich und in der Vorwärtsbewegung häuften sich unsere Fehler. Dies nutzte Osthofen gnadenlos über Gegenstöße aus und erzielte so einen Großteil ihrer Treffer. In der 2. Halbzeit konnten wir ein wenig besser dagegenhalten, da Osthofen seine Reihen komplett durchwechselte. D.K. Osthofen w. A 39:16 Worms/Osthofen m. A2 41:18 Ingelheim 3. Herren 29:22 Rhein-Nahe 2. Damen 25:26 Budenheim II 2. Herren 28:35 Vorschau Uhr: Bretzenheim m. A Uhr: Rhein-Nahe III 4.Herren Uhr: m. C Büdesheim I Uhr: Worms/Osthofen I m. A Uhr: m. E Alzey Uhr: 3. Herren Worms II Uhr: 1. Damen Worms I Uhr: 2. Damen Nieder-Olm I A.V. Vereinsleben Männerchor Saulheim gut gestartet Gut gestartet ist das neue Saulheimer Projekt M 100 Männerchor Saulheim. Erfreulich auch, dass einige Ehemalige und auch Neulinge sich zur Probe eingefunden haben und bei dem Projekt mitwirken wollen. Chorleiter Marcel Rudszeck konnte mit über 50 Männerstimmen mit der Einstudierung eines neuen Werkes beginnen und zeigte sich erfreut über die Fortschritte. Wer noch mitmachen will, ist herzlich dazu eingeladen. Nächstes Mal werden wir bestimmt die Zahl 60 erreichen. Die nächsten Proben finden statt am Mittwoch, 29. Januar um 20 Uhr im Bürgerhaus und dann wieder am Donnerstag, 13. Februar um 19 Uhr in der Sängerhalle. Kontakt: Fritz Dechent, Tel oder Armin Saaler, Tel Fr.De. Teilabschied von Chorleiter Michael H. Kuhn Fritz Dechent (vorne re.) verabschiedet Michael H. Kuhn (vorne 2. v.re.). Eine Teilverabschiedung mit feuchten Augen und stockenden Worte erlebten die Besucher des Neujahrsempfangs der Sängervereinigung Saulheim e.v., als sich Vorsitzender Fritz Dechent bei Michael H. Kuhn für 23 Jahre des aktiven und erfolgreichen Wirkens beim Männerchor mit einem Bildband, der die lange Zeit reflektierte, einer Flasche vom Revoluzzer-Wein und einer Sonderration der Schlachtplatte bedankte. Er streifte dabei die Höhepunkte der guten Zusammenarbeit und fasste zusammen: 18 Benefizkonzerte für u.a. Trauernde Eltern, Orgel Ober-Saulheim und kath. Kirche, Stimmen der Newa, Sozialstation, Seebeben Südostasien, Kindergarten, Oder-Flut, Kosovo, SOS. 14 Konzerte in Bürgerhaus und Sängerhalle, u.a. mit Karl Ridderbusch, Ki- Chun Park, Alejandro Ramirez, Markus Brück. Mindestens 11 Chorreisen u.a. nach Berlin, Bodensee, Gardasee, Venedig, Lago Maggiore, Lenggries, Florenz, Wien, Budapest, Moskau, Kairo. 23 Wettstreite mit dem Männerchor, dabei u.a. 20 x 1. Preis, 11 x 2. Preis, 6 x 3. Preis. Dazu etliche Gold- und Silberdiplome sowie Tagesbestleistungen. Noch nicht gezählt die vielen Erfolge mit dem ehemaligen Frauenchor und jetzt mit incognito sowie die Erfolge in der gemischten Formation. Ein langanhaltender Applaus der Anwesenden untermauerte den Dank des Vorsitzenden. Auch Herr Kuhn bedankte sich für die langjährige gute Zusammenarbeit und bescheinigte dem Chor eine bemerkenswert gute Musikalität. Der Abend endete mit einem Ständchen und so manchen lustigen Episoden aus 23 tollen Jahren mit Michael H. Kuhn. Text: Fr.De./Foto: privat incognito spendet Beim diesjährigen Neujahrsempfang der Sängervereinigung Saulheim e.v. konnten Frauenchor-Sprecherin Susan Strauch und der Vorsitzende Fritz Dechent einen Scheck über 300 Euro an die Vorsitzende Irene Heppel vom Verein trauernde Eltern und Kinder Rhein- Main e.v. überreichen. Der Chor hatte eigens dafür unter der Leitung von Musikdirektor Michael H. Kuhn ein adventliches Konzert Leuchtender Stern am in der Mombacher Friedenskirche gegeben. Strauch hob bei der Übergabe die segensreiche Arbeit dieses Vereins hervor und lobte das Engagement für die Allgemeinheit, die man somit auch in diesem Jahr wiederholt unterstützen wollte. Fr.De. Was sonst noch Kreppelkaffee des VdK Am 26. Januar um Uhr findet der Kreppelkaffee des Sozialverband VdK Saulheim in der Sängerhalle Saulheim statt. Wir freuen uns auf viele Besucher. G.Bo. Glauben teilen - Leben teilen Herzliche Einladung zum ökumenischen Bibelabend am Dienstag, 28. Januar um 20 Uhr im Dietrich Bonhoeffer Haus in Saulheim. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. J. B. Flohmarkt Rund ums Kind Am Samstag, 22. Februar findet von Uhr ein Flohmarkt Rund ums Kind der Kindertagesstätte Regenbogen im Bürgerhaus, Am Westring 4 in Saulheim statt. Kleidung, Spielzeug, Fahrzeuge und Ähnliches werden zum Verkauf angeboten. Der Verkauf erfolgt an Einzelständen, die Tische vom Bürgerhaus (70x170) werden zur Verfügung gestellt. Die Vergabe der Plätze Wir gratulieren Saulheim Hildegard Richter Veranstaltungen Verbandsgemeinde Wörrstadt , Uhr FWG der VG Wörrstadt Außerordentl. Mitgliederversammlung Nebenraum der Gaststätte Neubornstuben, Wörrstadt Gabsheim , Uhr KCG Gabsheim Kartenvorverkauf für närrisch-bunten Abend Narrenbunker Saulheim , Uhr Arbeiterwohlfahrt Seniorentreff Alte Schule, Neue Pforte Spiesheim , Uhr Jagdgenossenschaftsversammlung Straußwirtschaft Becker Sulzheim , Uhr Förderverein der FFW Sulzheim e.v. Mitgliederversammlung Rathaus (alter Schulsaal) Wörrstadt , Uhr proakkordeon Wörrstadt e.v. Mitgliederversammlung Vinothek Weingut Böhm 90 Jahre Veranstaltungen der Kulturund Weinbotschafter/innen finden Sie unter erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Aufbau ist ab Uhr möglich. Die Standgebühr beträgt 7. Kuchenspenden sind herzlich willkommen. Anmeldungen werden ab sofort bis im Büro der Kindertagesstätte ( ) entgegengenommen. S.Ul. Aktion für Obdachlose ein voller Erfolg Einen geradezu überwältigenden Erfolg verzeichnete die Kath. Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Saulheim/Nieder-Olm/Zornheim hinsichtlich ihrer Weihnachtssammelaktion 2013 für Wohnsitzlose. Nicht weniger als 356 gut gefüllte Taschen konnten am Morgen des Heiligabend den entsprechenden Einrichtungen übergeben werden. Das ist das Gute, dass die Spender der Liebesgaben für die Betroffenen wissen, alles wird direkt verteilt, wo es denn auch gebraucht wird, betonten Hermann Gürke (Saulheim) und Norbert Keßler von der KAB. Gürke nannte das riesige Sammelergebnis einen Ausdruck hoher Menschlichkeit und Solidarität gegenüber denen, die am Rand der Gesellschaft leben. Bei der direkten Konfrontation erfahren die Überbringer dankbare leuchtende Au-

12 Seite 12 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 23. Januar 2014 gen vonseiten der Bedürftigen. Jedenfalls erreichte die KAB der Dank der bedachten Einrichtungen im Mainzer Stadtgebiet, den sie hiermit an die Sammler, Spender und Überbringer weitergibt. Th.Th. Schornsheim Sport Samstags ist Volleyball Nach einer furiosen Hinrunde spielen die Damen 1 der SG SCS/TVNO am Samstag, 25. Januar weiterhin um den Aufstieg in die Rheinland-Pfalz-Liga. Ab Uhr tritt das Team gegen den TSV Speyer und anschließend gegen den VfB Weilerbach in der Nieder-Olmer Heinz-Kerz-Halle an. Wir würden uns freuen, wenn auch Schornsheimer unser Team bei freiem Eintritt im Kampf um den Aufstieg unterstützen. Sw.R. Spiesheim Sport SG Leichtathletik Rheinland-Pfalz-Meisterschaften 5 Athletinnen der SG 1926 Spiesheim kehrten von den Landesmeisterschaften in Ludwigshafen mit Medaillen, guten Platzierungen und Bestleistungen nach Hause. Insbesondere Anna Barthel bewies mit ihren zwei errungenen Medaillen, dass die lange Aufbauphase, bedingt durch eine Sportverletzung, nun wieder Früchte trägt. Trotz einiger technischer Probleme, aber auch organisatorischer Handicaps, die zu bewältigen waren, freute sich Anna, neben der Bronze-Medaille im Hochsprung, vor allem über ihren erkämpften Vize-Titel im Dreisprung. Im Weitsprung-Wettbewerb bewies Lena Barthel, ebenfalls bei den Frauen startend, mal wieder Nervenstärke. Von Versuch zu Versuch reduzierte Lena einige Instabilitäten in ihrem Anlauf. Mit einem sehr soliden Ergebnis wurde sie im 6. Versuch belohnt, welches zu einem erfreulichen 5. Platz reichte. Erstmals bei einer Rheinland-Pfalz- Meisterschaft startend, verdeutlichten unsere drei jungen Leichtathletinnen, dass sie ihren Anschluss zu den Großen im Verein anstreben. Besonders hervorzuheben sind die Bestleistungen im Weitsprung von Hannah Hees (1999) mit 4,63m (8. Platz) und die erkämpften 800m-Zeiten von Maren von der Au (1999) 2:50,17 min (9. Platz) und Anne Hohe (2000) mit 2:39,99 min (6. Platz). Zusätzlich erfreuten sie sich alle an einer neuen Sprint-Bestleistung über 60 Meter. Das Résumé: somit eine geglückte Zwischenbilanz aller Teilnehmerinnen. Kat. Vereinsleben Mitgliederversammlung des Bauernvereins Spiesheim Zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung laden wir Sie hiermit recht herzlich ein am Montag, 27. Januar 2014 um 20 Uhr in der Straußwirtschaft Becker in Spiesheim. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Bericht des Vorsitzenden; 3. Bericht des Kassenwartes; 4. Bericht der Kassenprüfer; 5. Entlastung des Vorstandes; 6. Neuwahlen zum Vorstand: turnusgemäß scheiden aus: Frank Kayser, Andreas Jung und Egon Berberich (Wiederwahl ist zulässig); 7. Neuwahl eines Kassenprüfers; 8. Beratung und Beschlussfassung über die zukünftige Durchführung der Weinbergshut in der Gemarkung Spiesheim; 9. Verschiedenes, Information über die Vorbereitungen zum VG-Weinfest 2014, als Gastreferent wurde der BWV-Kreisvorsitzender Holker Pfannebecker eingeladen der über aktuelle Themen informieren wird. Zum Abschluss der Versammlung ist eine Weinverkostung aus dem Jahrgang 2013 vorgesehen. Der Vorstand bittet um eine rege Teilnahme. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Ber. Sulzheim Infos Ihrer Gemeinde Freie Plätze für Frankreichfahrt an Ostern Der Sulzheimer Musikverein wird über die Osterfeiertage vom Freitag, bis Dienstag, unsere Partnergemeinde Sainte-Suzanne in Frankreich besuchen. Aufgrund der Altersstruktur der Musiker/Innen konnte ein Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Deutsch-Französischen-Jugendwerk gestellt werden. Das französische Austauschkomitee wird in Zusammenarbeit mit dem Musikverein Harmonie Sainte-Suzanne ein abwechslungsreiches Programm vorbereiten mit Begegnungsmöglichkeiten für die Jugendlichen aus beiden Ländern. Derzeit stehen sowohl im Bus als auch bei der Unterbringung in französischen Gastfamilien noch ein paar Plätze zur Verfügung, die der Musikverein nicht benötigt. In Abstimmung mit der Ortsgemeinde werden hiermit Sulzheimer Bürger eingeladen, an dieser Fahrt teilzunehmen. Dieses Angebot wird nicht beschränkt auf junge Erwachsene, die noch unter die Förderrichtlinien fallen (Höchstalter 30 Jahre). Damit erhalten beispielsweise auch regelmäßige Gastgeberfamilien die Möglichkeit zu einem Gegenbesuch. Interessenten werden um eine umgehende Kontaktaufnahme mit Mechthild Kretschmer (Musikverein, Tel ) oder Klaus Ohl (Kulturausschuss, Tel ) gebeten. Zwischenzeitlich wurde von der Ortsgemeinde auch der genaue Termin für die Jugendbegegnung in den Sommerferien in Sulzheim festgelegt. Die französische Gruppe wird mit ca. 35 Personen am Sonntag, anreisen. Die Rückfahrt ist für Sonntag, vorgesehen. Klaus Ohl, Kulturausschuss Udenheim Was sonst noch Seniorentreff der Ortsgemeinde Unser erstes Monatstreffen im Jahre 2014 findet am Mittwoch, 29. Januar von Uhr im Mehrzweckraum des Rathauses statt. Es ergeht herzliche Einladung an alle Udenheimer Bürger/ -innen ab dem 60. Lebensjahr. E.U. Vendersheim Sport FJFV Wiesbach 2011 e.v. Jugendfußball Siehe unter Wallertheim, Rubrik Sport. Vereinsleben F2 des FJFV Wiesbach spielt in neuen Trikots Siehe unter Wallertheim, Rubrik Vereinsleben. LandFrauenverein spendet Eine Gruppe des LandFrauenvereins hatte sich zu Strick- und Häkelabenden zusammengefunden und Mützen gehäkelt. Beim Adventsfenster-Rundgang wurden diese zu Gunsten der Stiftung Bärenherz verkauft. Wir konnten einen Erlös von 500 Euro an das Hospiz Bärenherz in Wiesbaden überweisen und danken allen Spendern recht herzlich. Text/Foto: R.Le. Wallertheim Sport FJFV Wiesbach 2011 e.v. Jugendfußball F1 Jugend: Freundschaftsspiele JFV Rheintal - FJFV 3:0 & 0:0 F2 Jugend: Hallenturnier von Bor. Eckelsheim Am Wochenende war die F2-Jugend beim traditionellen Hallenturnier von Borussia Eckelsheim in Wöllstein am für die Verbandsgemeinde Wörrstadt Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekannt machungen der Verbandsgemeinde Wörrstadt und der Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und der Stadt Wörrstadt. Auflage Verantwortlich für den amtlichen Teil / Agenda-Kasten Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt Telefon / Fax / info@vgwoerrstadt.de Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, Wörrstadt Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz Verlagsleitung: Claudia Nitsche Telefon / Fax / verlag@oppenheimer-druckhaus.de Druck Rontax P.O.S. Solutions GmbH Kaiserstr. 68, Alzey Verantwortlich für den nichtamtlichen redaktionellen Teil Oppenheimer Druckhaus GmbH Anita Friedrich Telefon / redaktion@nachrichtenblatt-woerrstadt.de Verantwortlich für den Anzeigenteil Oppenheimer Druckhaus GmbH Claudia Nitsche Telefon / Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hinge wiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Drukkerei letztlich sind: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz. Anzeigenannahme im Verlag Telefon / / Telefax / anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Uhr Kleinanzeigen Montag, Uhr Redaktionsschluss: Montag, Uhr Gültige Mediadaten: Stand Januar 2014 Redaktion Telefon / Telefax / redaktion@nachrichtenblatt-woerrstadt.de Familien- und Kleinanzeigen Annahmestelle Wallertheim Buntstift Marktplatz 6 Impressum Das Nachrichten-Blatt erscheint wö chent lich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichten-Blatt nicht erscheint (z.b. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bear beitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Auf nahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es be steht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung einge gangener Un ter la gen. Ange sichts der Fülle von Einsendungen be halten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung ver öffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektro nische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine Ansprüche an den Verlag. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,75 Euro + MwSt (kstpfl. Text)

13 Donnerstag, den 23. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil Seite 13 Neujahrskonzert des Gesangvereins Liederkranz 1845 e.v. Wörrstadt Zu einem kulturellen Highlight lädt der Gesangverein Liederkranz am 25. Januar um Uhr in die Neubornhalle in Wörrstadt zum ersten Neujahrskonzert ein. Zu dieser festlichen Operngala mit allen Chorgattungen des Vereines und namhaften Künstlern sind Gäste recht herzlich willkommen. Einlass ab Uhr. Das Abendprogramm wird geprägt von berühmten Komponisten. Im 1. Teil zur Eröffnung erklingen vor allem Chorpartien, Arien, Duette und Ensembles aus der weltbekannten Mozart-Oper Die Zauberflöte, doch auch musikalische Zitate aus Don Giovanni oder Cosi fan tutte werden zu hören sein. Den 2. Teil prägen bekannte Melodien aus italienischen Opern. Berühmte Chöre aus Nabucco und La traviata verbinden sich hier mit weiteren Opernmelodien aus der Feder Giuseppe Verdis, aber auch Giacomo Puccinis und anderer italienischer Meister. Dies ist die Stunde der Soprane und Tenöre. Nach der Pause gehört die Aufmerksamkeit der Oper Carmen von George Bizet. Die vier Opernsolisten werden Sie in die Welt der großen, tragischen Oper entführen. Mit schwung- und stimmungsvollen Melodien von Jaques Offenbach, Franz von Suppé und Johann Strauss endet die festliche Operngala und entführt Sie noch einmal in die Glitzerwelt der Operette. Die Chöre des Gesangverein Liederkranz und ihre vier Solisten unter der Leitung des Dirigenten, Andreas Arneke freuen sich auf Ihr Kommen. Karten im Vorverkauf für 15 Euro in Wörrstadt bei Otto s Reisewelt und Schreibwaren Dexheimer; an der Abendkasse für 17 Euro. Text/Foto: R.Pü. Verlosung Das Nachrichtenblatt verlost am Freitag, 24. Januar von Uhr 2 x 2 Karten. Rufen Sie an unter Tel Viel Glück! Start. Unsere sehr junge Mannschaft (nur jüngerer Jahrgang und zwei Bambini-Spieler) schlug sich gegen die oftmals ältere Konkurrenz sehr beachtlich. Die jungen Wiesbachkicker erzielten zwei Unentschieden und drei knappe Niederlagen, die teilweise mit viel Pech zu Stande kamen. Unsere Nachwuchsspieler schafften es darüber hinaus als einziges Team im gesamten Turnierverlauf gegen die stärkste Mannschaft des Turniers, die F1-Jugend von Hassia Bingen, einen Gegentreffer zu erzielen. E1 Jugend: Hallenturnier des SV Horchheim In der Gruppenphase traf man auf den 1. FC Kaiserslautern. Mit 2:1 wurde der große Favorit in die Knie gezwungen. Auch alle anderen Vorrundenspiele (SV Horchheim 3 - FJFV E1 0:3; FJFV E1 - Phönix Schifferstadt 2:1; FJFV E1 - SV Kirchheimbolanden 2:0) wurden mehr oder weniger souverän gewonnen. Im Halbfinale kam dann leider durch ein 2:3 das Aus gegen die TSG Eisenberg. Im Spiel um Platz 3 siegten wir gegen SV Horchheim 1 mit 1:0. Trotzdem eine sensationelle Leistung unserer Jungs in einem Top besetzten Turnier. Weitere Informationen unter fjfv-wiesbach.de. B.Mar. Vereinsleben Generalversammlung Sängervereinigung Eintracht 1847 Am Freitag, 7. Februar 2014 findet um 20 Uhr im Nebenraum der Mehrzweckhalle Schimsheimer Straße die Generalversammlung der Sängervereinigung Eintracht 1847 e.v. Wallertheim statt. Alle Mitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totengedenken; 3. Bericht des Vorsitzenden; 4. Bericht des Schriftführers; 5. Bericht des Kassierers; 6. Bericht der Kassenprüfer; 7. Entlastung des Vorstandes; 8. Aussprache zu Punkt 3-7; 9. Wahl eines Wahlleiters; 10. Wahl einer Wahlkommission; 11. Wahl des 1. Vorsitzenden; 12. Wahl des 2. Vorsitzenden; 13. Wahl des Schriftführers; 14. Wahl des Kassierers; 15. Wahl des stellvertr. Kassierers; 16. Wahl von 2 Kassenprüfern; 17. Wahl von 2 Beisitzern; 18. Wahl des Wirtschaftsausschusses; 19. Verschiedenes. J.H. Wörrstadt Kunst / Kultur Konzert mit Stefan Tarara Der Kulturkreis Wörrstadt lädt am Sonntag, 9. Februar um 20 Uhr zu einem ganz besonderen Konzert in die Neubornhalle Wörrstadt ein. Stefan Tarara ist wohl einer der aufstrebendsten und interessantesten deutschen Geiger der Gegenwart. Nach 23 ersten Preisen und weltweiten Konzerterfolgen von Europa bis China wird er 2014 F2 des FJFV Wiesbach in neuen Trikots Die F2-Jugend vom FJFV Wiesbach bedankt sich beim Steuerbüro Katthagen & Weis aus Wörrstadt für die neuen tollen Trikots. Als Dankeschön haben die kleinen Wiesbachkicker ein Mannschaftsbild mit dem neuen Outfit handsigniert und an den Geschäftsführer Frank Weis übergeben. Die Nachwuchsfußballer vom FJFV gehen nun voller Stolz in den neuen Trikots auf Torejagd. Text/Foto: B.Mar. wieder verstärkt in seiner Heimat Deutschland auftreten. Sein Konzertprogramm Britten Poulenc Janá ek wird er Mitte März für den Südwestrundfunk (SWR2) einspielen, danach erfolgt die Veröffentlichung auf CD. Das Konzert mit Stefan Tarara, bei welchem er von seiner Frau Lora-Evelin Vakova-Tarara am Klavier begleitet wird, ist also gewissermaßen eine Vorpremiere und somit ein ganz besonderes Ereignis. Karten gibt es ab sofort beim Kulturkreis, Tel oder über bibi.gladrow@t-online.de. Text/Foto: B.Gl. Nix wie Huddl Am Samstag, 15. März um 20 Uhr (Einlass 19 Uhr) in der Neubornhalle in Wörrstadt; Veranstalter: Freundeskreis Kultur in der Halle ; Eintritt: 18 (ermäßigt 16 ); Kartenvorverkauf bei Schreibwaren Dexheimer in Wörrstadt oder unter pjmai@online.de. Weil Wein nicht gleich Wein ist und Friedel Spitz mal wieder erhebliche Flausen im Kopf hat, droht die beschauliche Welt des Eugen Stumpf aus den Fugen zu geraten. Friedel hat eine Vision: Er will Eugens Weingut in ein Superior-Weingut umwandeln. Weil im Dorf ein neuer Golfplatz gebaut wird, sieht der Consulter, der nie um eine abstruse Idee verlegen ist, schon die VIP-Gäste vor seinem geistigen Auge in auf Hochglanz polierten Nobelkarossen anrollen. Also muss natürlich auch das Weingut aufpoliert werden, denn was ein ordentlicher VIP- Gast ist, der will auch einen entsprechenden VIP-Wein schlürfen. Consulter Friedel schwelgt bereits in höheren Sphären, sieht sich und Eugen schon in einer ganz anderen Liga mitmischen. Champions League statt Kreisklasse! Eicheen, des is die Zukunft! Der bodenständige Eugen lässt sich allerdings nicht so leicht mitreißen. Zumal ihm im Traum die Hildegard von Bingen erschienen ist. Dadurch sieht seine Vision ganz anders aus: Er spürt plötzlich eine unglaublich tiefe Verbindung zum Geist des Weines und will seinen Tröpfchen eine heilende Wirkung angedeihen lassen. Quasi Birkenstock-Riesling statt Armani-Dornfelder! Die Ziele könnten unterschiedlicher also nicht sein. Und so gibt es natürlich: Nix wie Huddl! Seit 18 Jahren sind Bernhard Weller und Götz Valter als Kabarettduo Spitz & Stumpf eine Marke in der Pfalz und darüber hinaus. Auch wenn das Paar inzwischen volljährig ist, knistert es noch immer in ihrer Beziehung. Und so versprechen die beiden auch für ihr neues Programm tödlichen Wortwitz und niederschmetternden Gesang. Kabarett schreibt Theater, und dabei soll kein Auge trocken, kein Zwerchfell verschont bleiben. Text/Foto: P.M. Sport TuS Wörrstadt - Handball Ergebnisse Männer TuS II Gonsenheim IV 18:32 Ingelheim II - Männer TuS I 30:31 E-Jgd TuS gewann gegen O.-Hilbersheim. Vorschau Heimspiele: 26.1.: 15 Uhr Frauen TuS Gonsenheim II; 17 Uhr Männer TuS I Osthofen III. Auswärtsspiele: 25.1.: Uhr D-Jgd Bretzenh. II - TuS; Uhr C-Jgd Ingelheim II - TuS; Uhr A-Jgd Mainzer TV - TuS : 11 Uhr Männer Lerchenberg I - TuS II. Weitere Informationen finden Sie auf J.Lie. Vereinsleben Ergänzung zum Neujahrsempfang der Stadt Wörrstadt Im Bericht über den Neujahrsempfang der Stadt Wörrstadt vermisste der 1. Vorsitzende des TuS 1847 Wörrstadt, Klaus Römer, die Nennung des gemeinsamen Engagements der beiden Wörrstädter Fußballvereine bei der Schaffung des neuen Kunstrasenfeldes am Neuborn, das die Stadt Wörrstadt ohne fremde Zuschüsse fertiggestellt hat, um dem Trainingsdruck der beiden Vereine zu begegnen. Dank der genannten ehrenamtlichen Tätigkeit konnten von den veranschlagten Kosten von rund Euro ca. 10 % eingespart werden. AS

14 Seite 14 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 23. Januar 2014 TuS Wörrstadt F2 in Torlaune Die Fußball-Kinder der TuS Wörrstadt F2 haben in den letzten Wochen an 4 Hallenturnieren teilgenommen. Insgesamt sind dabei 16 Kinder zum Einsatz gekommen. Bei allen Turnieren haben die Kinder sich die gewonnene Medaillen und Pokale redlich verdient. Beim Turnier in Gau- Odernheim konnte man von 5 Spielen 4 gewinnen und musste sich lediglich der sehr starken Mannschaft von Wormatia Worms geschlagen geben. Mannschaft vom Turnier in Klein-Winternheim, hinten v.l.: A. Gisebet, M. Deck, F. Schnug, T. Knobloch; vorne v.l.: H. Johannes, D. Krech, J. Knobloch, T. Knobloch Das Turnier in Eich war das Turnier der Unentschieden. Hervorzuheben ist hier, dass alle Unentschieden nach einem Rückstand erreicht wurden, was für einen tollen Einsatzwillen spricht. Am ging es zu einem Turnier in Ginsheim. Hier war man den hessischen Teams leider etwas unterlegen. Aber am Ende hat die Mannschaft Moral gezeigt und im letzten Spiel doch noch einen Sieg erreicht. Was die Tore angeht, war das Turnier in Klein-Winternheim ein absolutes Highlight. In dem 10x15m großen Soccer-Feld wurde 4 gegen 4 ohne Torwart gespielt. Von 5 Spielen wurden 4 gewonnen und insgesamt haben die Jungs 28 Tore erzielt! Am 1. Februar steht unser eigenes Hallenturnier in Wörrstadt an, bei dem wir hoffen, dass möglichst viele Zuschauer die Kinder anfeuern werden. Mehr unter: Text/Foto: To.Kn. Alle Wege führen nach Rommersheim Die TG 1860 Rommersheim startet am 26. Januar ab 10 Uhr mit dem Kartenvorverkauf in den Endspurt der laufenden Fastnachtskampagne. Wer den Vorverkaufsstart am Sonntag im Vereinsheim verschlafen haben sollte, hat die Möglichkeit bei Vorverkaufsleiterin Ann-Kathrin Spuhler telefonisch unter der Ticket-Hotline bzw. Mailadresse Jakochen06@web.de noch an die begehrten Eintrittskarten zu kommen. Der Eintritt der Kinderfastnacht ist natürlich frei. Der Reigen der Saalveranstaltungen beginnt, auf Wunsch vieler Mitglieder, Freitag, 14. Februar um Uhr mit der Hauptsitzung. Die traditionelle Damensitzung steigt am Sonntag, 23. Februar ab 16 Uhr, während die TGler den Nachwuchs für den Fastnachtssonntag, 2. März um Uhr zur Kinderfastnacht einladen. Den Abschluss bildet das allseits beliebte Heringsessen an Aschermittwoch, 5. März ab Uhr. Wie üblich wird das Vereinsheim zur Fastnachtslounge hergerichtet. Fastnachtssonntag und Rosenmontag wird hier ab Uhr der Bär und hoffentlich auch mancher Narr bei freiem Eintritt tanzen. DJ Holger heizt ein und die gut bestückte Narrentheke kühlt wieder ab. Natürlich wird bei den Umzügen in Wörrstadt und Alzey ein von Wagenkommandant Patrick Diehl und seinen Helfern in liebevoller Kleinarbeit gebauter Wagen mitfahren. Nachdem man schon im letzten Jahr so manche Titelseite der Lokalpresse zieren konnte, wird Patrick gewiss umso mehr angespornt sein, ein originelles Gefährt an den närrischen Start zu bringen. J.N. Was sonst noch Kvhs-Kurse in Wörrstadt Die Kvhs bietet zu Beginn des neuen Semesters im Februar in Wörrstadt unter anderem folgende Kurse an: Gesundheit Aktive Imagination: Do. 6.2., Uhr; Progressive Muskelentspannung nach Jacobson: ab Di., 11.2., Uhr; dieses Kursangebot wird von den Ersatzkassen (vdek) als Präventionsmaßnahme anerkannt; Moving macht den Rücken fit: Mi., 12.2., Uhr. Sprachen Englisch Auffrischungskurs (Fortgeschrittene): ab Do., 6.2., Uhr; Spanisch II: ab Mo., 10.2., Uhr; Spanisch VI: ab Di., 11.2., Uhr. In den Sprachkursen wird ab Folge II der erste Unterrichtstermin für neue Kursteilnehmende als unverbindliche Schnupperstunde angeboten. Weitere Infos und Anmeldung: Geschäftsstelle der Kvhs, Tel Besuchen Sie unsere Homepage Zu. Ende nichtamtlicher Teil

15 Donnerstag, den 23. Januar 2014 Anzeigenteil Seite 15 Anzeigen annahme für Privat und Kleinanzeigen (keine telefonische Annahme) Christel Eppard Wallertheim Marktplatz 6 Mo. Fr. Sa Uhr und Uhr Uhr Beratung ist Verpflichtung Wir wollen, dass Ihr Kind einen guten Start hat!! Auslaufmodelle zu attraktiven Sonderpreisen!! Setpreise für alle aktuellen Modelle! Große Markenvielfalt: Scout, Der-Die-Das, Step by Step, Ergobag, McNeill, Satch, Coocazoo, For You! Beim Kauf eines Ranzens erhälst Du eine Überraschungskiste und einen Gutschein zum Kauf von Schulmaterialien Schulranzensammelstelle Sie brauchen Hilfe? Wir sind für Sie da: Unsere Leistungen: Kurierfahrten/Botendienste Hausmeisterarbeiten Renovierungsarbeiten Haushaltshilfe Tägliche Pflege, Einkaufen, Spazierengehen Hausarbeiten, waschen, kochen usw. Fahrten zu Arztbesuchen und sonstigen Freizeitveranstaltungen (auch am Abend) Garten- und Grabpflege Anruf genügt, wir melden uns bei Ihnen und besprechen Ihren Bedarf. Karl & Elena Bihn Saulheim Ritter-Hundt-Straße 18 Telefon / und Wir sind Premiumpartner 2013/2014 Fa. Trapp Oberdorfstraße Nierstein T info@ftrapp.de Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr Uhr Sa Uhr Bundesagentur für Arbeit Aktuelle Stellenangebote Fachkraft Lager/Logistik m-w Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Eintrittstermin eine Fachkraft (m/w) für Lagerlogistik in Vollzeit. Aufgabenbereich: - selbstständiges Kommissionieren umfangreicher Aufträge mit mehr als 40 Picks - Be- und Entladen von LKW mit Waren Ein- und Ausgangskontrolle Anforderungen: - sicherer Umgang mit Ameise & Stapler - Einsatzbereitschaft in überdurchschnittlichem Maß. Arbeitsort: Wörrstadt Arbeitszeit: Vollzeit Chiffre Nummer: S Kälteanlagenbauer m-w Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Kälteanlagenbauer/in. Sie werden auf unserem Betriebshof zur Wartung und Reparatur der Kälteanlagen / Transportkälteanlagen eingesetzt. Erfahrung im Bereich Nutzfahrzeuge und Transportkälteanlagen ist von Vorteil. Arbeitsort: Wonsheim Arbeitszeit: Vollzeit Chiffre Nummer: S Wollen Sie vorne sitzen? Kassierer/in Kassierer/in Teilzeit für Treff 3000 in Wendelsheim gesucht Ihre Aufgaben: Kassenwesen, Auffüllen/Einräumen von Ware in der Sichtzone der Kasse, Gewährleistung eines ordentlichen und sauberen Erscheinungsbildes des Arbeitsplatzes. Ihr Profil: Berufsausbildung im Einzelhandel wünschenswert, aber nicht Bedingung, zeitlich voll flexibel. Arbeitsort: Wendelsheim Arbeitszeit: Teilzeit Chiffre Nummer: S RA Fachangestellte/r Wir suchen ab sofort eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n auf 450 Euro-Basis. Sie verfügen über sehr gute Kenntnisse in: - RA- Micro, - Kostenrecht, -Zwangsvollstreckungsrecht. Wünschenswert wären Kenntnisse im Bereich Familienrecht und der Verkehrsunfallbearbeitung. Außerdem sind Sie erfahren (mindestens 5 Jahre Berufserfahrung), flexibel und belastbar. Arbeitsort: Alzey Arbeitszeit: Teilzeit Minijob Chiffre Nummer: S Informationen zu diesen Stellenangeboten erhalten Sie beim Arbeitgeberservice unter /285 (Diese Telefonnummern bitte ausschließlich bei Anfragen zu den Stellenanzeigen verwenden) Anfrage auch per an alzey.arbeitgeber@arbeitsagentur.de Dann werden Sie Lokführer/Lokführerin! Einstieg im Rahmen einer Weiterbildungs-/ Zukunftssichere Arbeitsplätze in der Region z. B. in Alzey, Bad Kreuznach, Mainz und Worms Bewerben Sie sich jetzt! DNSW GmbH Adam-Karrillon-Str Mainz jobs@dieselnetzsuedwest.de

16 Seite 16 Anzeigenteil Donnerstag, den 23. Januar 2014 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / oder -14 Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de BRAUT+ABEND-MODEN Ihnen zuliebe nur mit Termin Alzey, Am Damm 2 Tel / (gew.) (4/1) Trockene Räume im Handumdrehen bei Wasserschäden. Vermeidung von Schimmel und Geruch. Bau- und Estrichtrocknung sowie mobile Heizungen von kw. Tel / (gew.) info@techno-2000.com (4/2) WASCHMASCHINE Spülmaschine.defekt??? Rufen Sie: Tel / (gew.) Wir kommen direkt!!! Ihr Hausgerätespezialist Fa. Schrauth und Partner (4/3) Kaufe alle KFZ jeder Zustand zu fairen Preisen Hausbesuch, Abmeldeservice, Barabwicklung, Schrottautos bis EUR 100,-. Tel / (gew.) auch WE (4/4)!!! Küchen Schäfer!!! Brauchen Sie eine neue Küche oder eine Reparatur- bzw. einen Montageservice? Wir sind für Sie da! Pariser Straße Wörrstadt Tel / (gew.) (4/5) Mit Erfolg ins Berufsleben Bewerbungsbilder nur vom Profi Photo Nagel, Wörrstadt Ober-Saulheimer Str. 6 Tel / (gew.) Ohne Termin - sofort mitnehmen. Wir machen es perfekt! Von 9-19 Uhr(4/6) Probleme mit Rost-Farbe? Entrosten, entlacken, grundieren, verzinken. Sandstrahltechnik Seufert Undenheim Tel / (gew.) von 8-10 Uhr Arbeiten und Hilfe rund ums Haus Wohnungsauflösungen, Entrümplungen, Objektbetreuung, Grünanlagenpflege. Tel / (gew.) (4/8) Probleme mit der Heizung??? Meisterbetrieb mit 24 h Notdienst: Wartung, Reparatur und Austausch aller Fabrikate. Fachbetrieb für Holzpellet- und Solaranlagen. Warzas-Wärmekonzepte Schornsheim Tel / (gew.) (4/9) Seniorenumzüge A-Z für Jung und Alt Entrümplungen, Haushaltsauflösungen, Tapezier- und Renovierungsarbeiten. Tel / (gew.) Tel / (4/10) Flinke Schere auf Rädern Friseurmeisterin Manuela Kronauer kommt nach Terminabsprache zu Ihnen nach Hause. Tel / (gew.) (4/11) GaD Automobile Wir sind jederzeit erreichbar wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten. Wir zahlen gute Preise (besser als im Autohaus). Tel / (gew.) Tel / mail: gad2009@gmx.de (4/12) Familienfreundliches Ferienhaus in Oberstaufen (Allgäu) zu vermieten. Nähere Infos: Tel / (4/13) Toyota AYGO Cool, silber-met., km, 50 kw, 998 ccm, EZ 03/2007, Alufelgen, el. Fensterheber, Servo, ABS, Isofix, scheckheftgepflegt, VHB EUR 4.300,-. Tel / (4/14) Karosseriebau & Lackiererei Jürgen Felz fachgerechte Karosserieinstandsetzung und Kfz-Lackierung, zeitwertgerechte Reparaturen incl. 2 Jahren Garantie, Schadenskalkulation und Hilfe bei Unfallschäden, Unfall- und Reparaturersatzfahrzeuge. Tel / (gew.) Keppentaler Weg 13 im Gewerbepark, Wörrstadt Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa nach VB (4/15) Die Treppenspezialisten. Wir entwerfen, produzieren und montieren Ihre Wunschtreppe Materialien: Stahl, Edelstahl. Treppenzeichnungen nach CAD-Programm (mit 3D-Ansicht). Besuchen Sie unsere Ausstellung oder Internetseite. Stahlwerk Metalldesign GmbH Schimsheimer Straße Wallertheim Tel / (gew.) Fax / (4/16) UNFALL ODER GLASSCHADEN? Autoglas und Karosseriebau Gewerbegebiet Albiger Straße Alzey 06731/ Englisch - Intensiv Einzeltraining für Business, Privat und Schule. Professionell und effektiv. Priv. Lehrinstitut E.Henrichs Oppenheimer Str.28, Nieder-Olm Tel / (gew.) (4/17) Männlicher Tanzpartner (Standard 50+) gesucht. Wenn Sie wie ich, wbl. 52, 165cm, Lust haben regelmäßig zu tanzen, dann melden Sie sich unter Tel / (4/18) Brautkleid Gr. 40 Schuhe Gr. 7, Täschchen, Diadem zu verkaufen, EUR 600,-. Tel / (4/19) Kaffee- und Essgeschirr für 12 Personen, koboltblau mit Goldrand von Thomas, Kristallgläser von Nachtmann, VHS. Tel / (4/20) Wer kocht auch gerne und möchte sich regelmäßig zum gemeinsamen kochen und genießen verabreden? Tel / (4/21) Küchenwagen hochwertig stabil, Buche/Edelstahl, NP EUR 2.000,- für EUR 500,- zu verkaufen. H89/B78/T58cm. Tel / (4/22) Garten in Udenheim zum Pachten oder Kaufen gesucht. Tel / (4/23) Rebpflanzrechte Rheinhessen, ca qm, zu kaufen gesucht. Tel / (4/24) Sessel elektrisch mit Aufstehhilfe neuwertig, beige, Leder/Kunstleder, Beinablage, EUR 220,-, fast neues Bettgestell 1x2m mit Nachttisch, Eichennachbildung, EUR 120,-, handbemaltes Porzellan, Silberbesteck, Kristallgläser u.a. Tel / (4/25) Suche Traktor oder Schmalspur, auch defekt, bitte alles anbieten. Tel / (4/26) Suche Person die mir privat Nähen beibringt, in Ober-Olm. Tel / (4/27) Wildgerichte mit Klößen und Rotkohl Maronensuppe, Rumpsteak, Zigeunerschnitzel. Öffnungszeiten: Fr/Sa ab 18 Uhr So ab 12 Uhr Gutsschänke Am Weiher Am Weiher Partenheim Tel / (gew.) (4/28) Weinbergspflanzrechte 3.008qm, gegen Gebot zu verkaufen. Chiffre (4/29) GITARRENUNTERRICHT bei TAM TAM Jetzt im Schnupperkurs testen. Saulheim, Alzey, Wörrstadt, Flonheim. Tel / (gew.) (4/30) Zu Verkaufen Waschmaschine: Siemens SIWAMAT XL neuwertig, sehr guter Zustand, VHB EUR 250,-. Tel.: / (4/31) Antike Möbel zu verkaufen Küchenschrank, wurde bereits durch einen Fachmann restauriert, VHB EUR 360,-, Dielenschrank mit Einlegeböden, Spiegel und gr. Schublade EUR 140,-, Truhe EUR 160,-. Tel / (4/33) Fiat Seicento Bj. 99, 45PS, Benziner, TÜV bis 8/2014, 45tkm, EUR 650,- VHB. Tel / Tel / (4/34) Gebrauchter Einbaubackofen Heißluft mit Ceranfeld gesucht. Tel / (4/36) Haushaltsauflösung in Saulheim Herrenhausstr. 4, am Samstag, den von Uhr. (4/37) Miele Waschmaschine 5kg, 1200 U/Min, EUR 280,-, Miele Kondenstrockner EUR 270,-, neuwertige Siemens Einbau Kühl/Gefrierkombination Nischenmaß 1,85m H., von privat zu verkaufen, Bringen möglich. Tel / (4/38) Geschirrspülmaschine Siemens FE 44M, Front Edelstahl, zu verkaufen, EUR 150,- VHB. Tel / Tel / (4/39) Jungen-Mountainbike zu verkaufen, ca. 2 Jahre alt, sehr gepflegter Zustand, 24 Zoll, 21 Gänge, EUR 100,-, VHB. Tel / Tel / (4/40) Dielenschrank kirschbaum Verkaufe sehr schönen hochwertigen Dielenschrank, Marke Mobilbracco, H:1,87m, B:1,55m, T:0,55m. Anschauen lohnt sich, NP EUR 1.200,-, VHB EUR 250,-. Tel / (4/41) Hausflohmarkt am Samstag, von 9-15 Uhr in Ober-Flörsheim, Hauptstraße 60. Tel / (4/42) Lancia Y 1,2 weiß Bj. 1997, 176tkm, 60 PS, Gebrauchsspuren trotzdem gepflegt. TÜV/HU bis 4/14, 1. Hand. Anfängerauto. EUR 600,- VHB. Tel / (4/43) Computerprobleme? Techniker bietet Beratung und Hilfe bei Computer, Internet und Telefon. Service auch am Wochenende und nach Feierabend. Tel / (gew.) Tel / (4/44) Stellenmarkt Baby- oder Hundesitter-Job von 15jährigem Mädchen in Klein-Winternheim gesucht. Tel / (4/32) Suche für Hausmeistertätigkeiten (Straße- Hof fegen, Salzstreuen und Mülltonnen rausstellen) in der Gemeinde Ober-Flörsheim eine/n rüstige/n Rentner/in. Tel / (4/45) Putzhilfe in Nieder-Olm für 3-Pers.-Nichtraucherhaushalt gesucht. Gründlichkeit, Zuverlässigkeit und zeitliche Flexibilität wird vorausgesetzt. Ca. 4 Std. pro Woche. Tel / (4/46) Haushaltshilfe in Nack gesucht. Einmal wöchentlich ca. 4 Stunden. Chiffre (4/47) Putzhilfe für Armsheim zur Aushilfe 1x wtl. gesucht, sauber und zuverlässig. EUR 10,-/Std. Tel / (4/48) Tierliebe Putzhilfe nach Udenheim für 2 Personenhaushalt mit Kater gesucht, 1x monatlich 4 Std. Tel / ab 18 Uhr (4/49) Montagetechniker gesucht für Markisen, Fenster, Rollläden Fachkenntnisse und selbstständiges Arbeiten vorausgesetzt. Bewerbung bitte an: Ranft GmbH Raiffeisenstraße Klein-Winternheim Tel / (gew.) (4/50) Jüngere Reinigungskraft gesucht. Pflege mit biologischen Putzmitteln im Architektenhaus mit Hund in Flonheim, 4 Std. wtl., gute Bezahlung. Tel / (4/51) Suche Akkordarbeiten im Weinberg schneiden rausziehen, biegen, habe viel Erfahrung. Tel / (4/52) Zuverlässige Putzhilfe deutschsprachig nach Klein-Winternheim für 3 Std./wöchentlich gesucht. Tel / (4/53) Putz- und Bügelhilfe gesucht für Privathaushalt in Essenheim, ca.6 Std./Wo., möglichst donnerstags oder freitags vormittags. Tel / (4/54) Frau aus Rumänien sucht Putzstelle auf 450-Euro-Basis in Privathaushalt oder Büro in Nieder-Olm und Umgebung bis 20 km. Tel / (4/55) Putzhilfe mit guten Deutschkenntnissen für Freitagnachmittag in Flonheim gesucht, mit Anmeldung. Tel / (4/56) Suche liebevolle erfahrene deutschsprachige Allroundkraft für Kinderbetreuung incl. Hausaufgabenhilfe und Reinigung der Wohnung 1x wtl. in Essenheim. Tel / (4/57) Reinigungskraft erfahren, zuverlässig, flexibel sucht Arbeit im Raum Nieder-Olm, Wörrstadt. Tel / (4/58) Suche Putzstelle in Flonheim, Bornheim, Lonsheim. Tel / (4/59) Fleißiges deutsches Ehepaar sucht Arbeit im Haus, Hof und Garten stundenweise auf EUR 450,- Basis, Umkreis Armsheim. Chiffre (4/60) Familienvater sucht Arbeit im Bereich Häusliche Pflege (putzen, pflegen, einkaufen). Tel / (4/61) Deutschsprachige zuverlässige, flexible Putzhilfe für Sanitärbereiche im Geschäft gesucht. Für Montag / Dienstag in Wörrstadt. Anrufe werden ab kommenden Montag 10 Uhr angenommen. Gute Bezahlung! Tolles Team! Tel / (gew.) (4/62) Kellnerin gesucht für griechisches Restaurant in Ober-Olm. Ulmenschänke Obergasse 17, Ober-Olm Tel / (gew.) ab 17 Uhr (4/63) Immobilien Gesuche / Angebote Dringend suchen wir EFH, DHH und Hofanwesen im Kudenauftrag Raum Mainz (bis 25km), auch renovierungsbedürftig. Kostenlose individuelle Beratung! Tel / (gew.) DR. KLENSCH-ZIMMER IMMOBILIEN (4/64) Sie möchten verkaufen? Wir suchen in Rheinhessen ständig Objekte in allen Preislagen und bieten eine für Sie unverbindliche Beratung und kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie an KRON Immobilien, Wörrstadt Tel / (gew.) (4/65) Partenheim 3 ZKBT G-WC, alles Parkett, Garten, schöne Lage, sep. Waschkü., zum , KM EUR 620,-. Tel / (4/66) Junge Familie mit 3 kleinen Kindern sucht Haus (Kauf) mit Garten in Nieder-Olm, Essenheim, Mainz oder Heidesheim. Tel / (4/67) Wir helfen bei Verkauf und Vermietung Ihrer Immobilie! Rosenbrock Immobilien Tel / (gew.) Tel / (4/68) Haus in Lonsheim, 5 ZK, 2 Bäder, WR, Abstellraum, Speicher, ca. 160 qm Wfl., Elektro-Hzg., Kaminofen, Stellplatz im Hof, EUR 620,- kalt + NK + 2 MM KT. Tel / (4/69) Zur korrekten Bearbeitung Ihrer Aufträge benötigen wir immer Ihre vollständige Anschrift und Bankverbindung! Außer bei Barzahlung. Ohne diese Angaben können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten!

17 Donnerstag, den 23. Januar 2014 Anzeigenteil Seite 17 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / oder -14 Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de 2 ZKB mit EBK zu vermieten, 70 qm, 1.OG mit Pkw-Stellplatz EUR 300,- Miete + EUR 130,- NK + 2 MM KT. Tel / (4/70) 2 Zi. Du in Wallertheim Nähe A61/63, Anbau mit sep. Eingang in ruhiger Ortsrandlage an berufstätige Person zu vermieten, EUR 259,- + NK + KT. Tel / (4/71) Halle zu vermieten Im Gewerbepark Wörrstadt, 205 qm Gesamtfläche, voll isoliert, davon 20 qm Büro. WC, Heizung (Thermostrahler Gas), Rolltor 4x4m, ab März Tel / (4/72) Komfort Whg. in Wörrstadt 118qm, 3 ZKB, Gäste-WC, Wirtschaftsraum, Südwestbalkon, 22qm, Garten, Kfz-Stellplatz, ruhige Wohnlage, ab zu vermieten, EUR 650,- + NK + KT. Tel / bis 20 Uhr (4/73) Schöne, helle ELW in Biebelnheim, 2 ZKB, Kammer, ca. 65qm, Kfz-Stellplatz, keine Haustiere, EUR 500,- warm ohne Strom, zzgl. KT. Tel / (4/74) Haus in Partenheim 5 ZKB 2 WC s, 175 qm + Waschraum, Hof mit Grünanlage, Gasheizung, KM EUR 700,- + NK + 2 MM KT ab sofort zu vermieten. Tel / (4/75) ELW in Bornheim 59qm, 2 Zi, EBK, Bad, ruhige Lage, EUR 450,- warm + KT, frei ab sofort. Tel / Tel / AB (4/76) Bechtolsheim, Langgasse 11 2 ZKB, ca. 65 qm, teilmöbliert, WM EUR 510,- + KT Tel / 3 28 Tel / (4/77) Gewerbefläche Klein-Winternheim, 200qm mit Außenfläche sofort frei. Tel / (4/78) Ober-Olm, 3 ZKB, OG 89 qm, in 2 Fam.-Haus, Südseite, Fernsicht, schöne Whg., ab sofort frei, gute Einkaufsmöglichkeiten, Nähe Stadtbushaltestelle, EUR 545,- + NK + KT. Tel / (4/79) Dalheim 3 ZKB + WC, EG neue Fenster, Haus wärmegedämmt, Terrasse, ab sofort frei, 75qm, KM EUR 500,- + EUR 200,- NK + 1 MM KT. Tel / (4/80) Haus zum Kauf gesucht im Umkreis von 10 km um Nieder-Olm, ab 120qm Wfl. mit Garten. Tel / (4/81) Schöne Maisonette-Whg. in Wallertheim, 3 ZKBB, 66qm, 1 PKW-Stellplatz, von privat zu verkaufen. Auch als Kapitalanlage geeignet, da z.zt. vermietet (EUR 400,- KM). KP (inkl. EBK) EUR ,-. Terminabsprache bitte unter: Tel / ab Uhr(4/82) Kellerwhg. in Wörrstadt 1 ZKB, ca. 50qm, EUR 300,- + EUR 60,- NK + 3 MM KT. Tel / (4/83) Partenheim unw. BAB A60/61/ Fam.-Haus, Süd-Lage, Wfl. 210qm, Nutzfl. 83qm, Grdst. 620qm, KP EUR ,-. Reiss Immobilien GmbH Alzey Tel / (gew.) (4/84) Kleiner Gewerberaum in Sulzheim zu vermieten. Tel / (4/85) Junges Paar sucht 3 ZKB in Gau-Odernheim zur Miete. Tel / (4/86) Suche Nachmieter ab , An der Wingertsmühle 12 in Nieder-Olm, ca. 150qm, 4 Zi, Bad, 2 Gä-WC, Kü, genialer Fernblick. Tel / oder Tel / (4/88) Wir suchen im Kundenauftrag zur Miete: 3-4 ZKB in Nieder-Olm, 2 ZKB in Wörrstadt, 3-4 ZKB in Bechtolsheim. Rosenbrock-Immobilien Tel / (gew.) Tel / (4/89) Ferienappartement ca. 35qm im wunderschönen Hochschwarzwald von privat zu verkaufen. Ein Paradies für Langläufer, Wanderer und Nordic Walker. Hallenbad mit 25m Becken im Haus. Tel / (4/90) Familie sucht in Stadecken-Elsheim oder Jugenheim EFH bis EUR ,-. Tel / (4/91) Bechtolsheim Praxis, Büroräume, 111qm, barrierefrei, kostenlose Kundenparkplätze vorhanden, KM EUR 590,- + EUR 160,- NK + 3 MM KT, ab Tel / (4/92) Michael Heming Dipl. Sachverständiger (DIA) Sie wollen verkaufen? Wir haben solvente Käufer für Ihre Immobilie. Rufen Sie an! Kooperationspartner der Gesucht in Armsheim Büro oder kleine Wohnung zur Miete, 2/3-Zi., zur Büronutzung in Armsheim. Bitte keine Makler. Tel / (4/94) Nieder-Olm Philipp-Faust-Str. 9, Appartement, renoviert, Du, kl. Küche, Zentralhzg., Sofortbezug, EUR 245,- + NK + KT. Tel / Tel / hb82wwt@t-online.de (4/95) Saulheim 2,5 Zi/Kü, TG-Bad, Balkon, 51 qm, EUR 350,- kalt + NK. Tel / (4/93) Gabsheim 4 ZKD DG, 80qm, Stellplatz, ab von privat zu vermieten, gerne auch WG, EUR 420,- + NK + KT. Tel / (4/96) Aus Altersgründen eingerichtete Werkstatt, Bauschlosserei in Jugenheim mit allen Maschinen teil zu vermieten, später Komplettvermietung. Tel / (4/97) Suche 4 Zi.-Whg oder mehr oder Haus in Nieder-Olm, Sörgenloch, Zornheim zu mieten bis EUR 1.200,- warm. Tel / (4/98) Gau-Bickelheim 2 Zi, EBK, ca. 60qm, Abstellraum und Stellplatz, EUR 350,- + NK + KT, ab frei. Tel / (4/99) Wir suchen für unsere Kundenkartei Wohnungen und Häuser sowie Grundstücke zum Verkaufen oder Vermieten. Angebote bitte an: FRITZ IMMOBILIEN Tel / (gew.) Mo-Sa bis 22 Uhr (4/100) Freistehendes EFH 135qm, 4 ZKB, Bj. 2008, mit 300qm Grundstück, 2 Stellplätze, Kamin, gepflegter Garten von privat für EUR ,- zu verkaufen. Tel / (4/101) 1 ZB, Spitzdach Küchenzeile, Nieder-Olm, Warmmiete EUR 350,-. Tel / (4/107) Reihenendhaus, Saulheim 5 ZKB, Duschbad, G-WC, Ga im Haus + 2 Stelllpl., Terrasse, Garten, KM EUR 940,- + NK EUR 150,- + Ga/St. EUR 80,- + KT EUR 3.000,-, zu vermieten. Alternativ Kauf EUR ,-, ohne Makler. Tel / (4/102) 2 ZKB, Terrasse Stellpl., Keller, Partenheim zu vermieten, KM EUR 385,-, STP EUR 15,-, NK EUR 100,- + KT EUR 1.200,-, alternativ Kauf EUR ,-, ohne Makler. Tel / (4/103) Im Herzen von Wörrstadt 89qm Gewerbefläche große Schaufenster, Aufenthaltsraum, Büroraum, Ausstellungsfläche, extra Raum. KM EUR 650,- + NK + KT, Provision: 2,38 MKM RE/MAX Schöner Wohnen Floria Koch Tel / (gew.) (4/104) 2,5 ZKB, Armsheim, 150qm 2 Zi, Ankleide, Küche-EBK, Bad, Kaminofen uvm., im Landhausstil, frisch renoviert, sofort frei. Sehr ruhig gelegen. Tiere erlaubt (Hund u./o. Katze), EUR 500,- + NK + KT. Tel / (4/105) Möchten Sie Ihre Immobilie professionell, schnell und zu einem gutern Preis verkaufen? Fragen Sie uns RE/MAX Schöner Wohnen. Die etwas anderen Immobilienmakler RE/MAX Schöner Wohnen Tel: / (gew.) (4/106) Chiffre- Annoncen Wie antworte ich auf eine Chiffre-Annonce? Die Chiffre-Nr. finden Sie in der Klammer am Ende der Annonce. Senden Sie Ihr Schreiben an: Oppenheimer Druckhaus GmbH, Chiffre- Nr.... Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt Wir leiten Ihre Briefe weiter. Kleinanzeigen Kleinanzeigen privat nur für private Anbieter und Käufer Angebote und Gesuche von Neu- und Gebrauchtartikeln aller Art in haushaltsüblichen Mengen. Tiere gesucht oder zu verschenken. bis 20 Worte 6,85, jedes weitere Wort 0,55 inkl. MwSt. Angebote und Gesuche in den Bereichen Kfz, Immobilien, Stellenmarkt, Bekanntschaftswünsche, Dienstleistungen gesucht bis 20 Worte 10,50, jedes weitere Wort 0,55 inkl. MwSt. Kleinanzeigen gewerblich Angebote und Gesuche in allen Bereichen z.b.: Kfz, Immobilien, Stellenmarkt, Dienstleistungen, Bekanntschaftswünsche, Kursangebote, Landwirtschaft, Verkauf bis 20 Worte 36,-, jedes weitere Wort 1,05 plus MwSt. Zur korrekten Bearbeitung Ihrer Aufträge benötigen wir immer Ihre vollständige Anschrift und Bankverbindung! Außer bei Barzahlung. Ohne diese Angaben können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten!... und das ab nur 6,85 *für private Kleinanzeigen Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Anzeigenannahme telefonisch unter / oder Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr Uhr Mi. geschlossen Annahmeschluss ist Montag, 12 Uhr* * außer bei geändertem Annahmeschluss vor Feiertagen!

18 Seite 18 Anzeigenteil Donnerstag, den 23. Januar 2014 Wann dürfen wir Sie in unserer neuen Kaminofengalerie begrüßen? Pelletöfen Pelletkessel Holzkaminöfen Beratung nach Terminvereinbarung Manfred Eisenreich / Nieder-Wiesen Wir bieten eine Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten zum 01. August Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Luka Klimaschewski Dr. Andreas Pelster Bornheimer Landstr Flonheim Telefon Fax info@ zahnaerzte-flonheim.de Kaminöfen Kaminsanierungen Holz-Pelletsheizungen Solarthermieanlagen Wartungen Neupforte Saulheim Tel. ( ) Fax Eisenreich@ISH-Saulheim.de bis von Uhr Montag Schweinesteak & Champignonrahmsauce & Landhaus Pommes & Krautsalat Dienstag Pasta & Hähnchenstreifen & Tomaten Kräutersauce ***Hotel Restaurant Gensingen Kreuznacher Str. 61 Telefon / landhaus.de Sutter s Mittagstisch für 5,90 Mittwoch Schweineschnitzel Pfeffersauce & Rösti Donnerstag Rinderbraten Burgundersauce & Wirsinggemüse & Schupfnudeln Freitag Backfisch & Remoulade & Bratkartoffeln Nur so lange Vorrat reicht! AFTER WORK BUFFET Am 27. Januar 2014 ab Uhr für 14,90 p.p. Ticketshop MZ-Lerchenberg Gau-Odernheim Begge Peder Mo Gugge jeweils 20 Uhr Preis: 20,- inkl. VVK-Gebühr Nierstein DJ Ötzi & Echt Guat inkl. After Show Party Niersteiner Sommernacht Niersteiner Park Preis: 29,90 inkl. VVK-Gebühr Sparen Sie bis zu 8,- pro Karte gegenüber Onlinekauf! Kartenvorverkauf: - Nachrichtenblatt - Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt / Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr Uhr, Mi. geschlossen

19 Donnerstag, den 23. Januar 2014 Anzeigenteil Seite 19 >>SOFORTHILFE<< Über 30 Jahre Erfahrung Abfluss Rohr+Kanalreinigung in Küche, Bad, WC u. Hof TV-Kanal-Untersuchung Toilettenwagenverleih auch mit Tank Rohr verstopft?- Nicht verzagen G M Rudolph, Lehn BH fragen! Gau-Odernheim / Nasse Wände? Feuchte Keller? Schimmelbefall? erfolgreiche Sanierungen in der ISOTEC-Gruppe. Wir gehen systematisch vor von der Analyse bis zur Sanierung. Fu r ein gesundes Wohnklima und die Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter! Abdichtungstechnik Rüger GmbH Tel oder Gewerbliche Anzeigen Annahmeagentur Beratung/Verkauf Karoline Wieland Mobil / hv.wieland@oppenheimer-druckhaus.de Tel / Fax 06732/ schon unterwegs!

20 Seite 20 Anzeigenteil Donnerstag, den 23. Januar 2014 In Ihren schwersten Stunden sind wir für Sie da. Von Mensch - zu Mensch. Stütz Freitag Bestattungen Saulheim Wir trauern um unseren Sohn, Bruder, Neffen und Cousin Ronny Kain * Deine Eltern Heinz und Rosemarie Kain Dein Bruder Maik sowie alle Angehörigen Wörrstadt, Auf dem Limes 20 Die Urnenbestattung ist am Donnerstag, dem 23. Januar 2014 um Uhr auf dem Friedhof in Wörrstadt. Wir bedanken uns beim Bestattungsinstitut Ebling für seine hilfreiche Unterstützung. Nachruf Am 11. Januar 2014 verstarb unser früherer Mitarbeiter, Herr Oskar Wolf Herr Wolf war von 1974 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 1988 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt als Hausmeister tätig. Durch sein freundliches und hilfsbereites Wesen genoss er bei uns und den Bürgern der Verbandsgemeinde Wörrstadt Vertrauen und Wertschätzung. Wir sind dankbar für die gemeinsame Zeit. Unsere herzliche Anteilnahme gehört seiner Familie. Verbandsgemeinde Wörrstadt Markus Conrad Bürgermeister Es gibt Momente im Leben, da steht die Welt für einen Augenblick still und wenn sie sich dann wieder dreht, ist nichts mehr wie es war. Hans Jürgen Deuster Maler- und Stukkateurmeister Malerarbeiten Hochwertige Tapezierarbeiten Stukkateurarbeiten Innenausbau WDVS Verarbeitung von Edelputzen Kreuznacherstraße Stadecken-Elsheim Telefon: Fax: info@malermeister-deuster.de Wir haben einen lieben und guten Menschen verloren, den wir nie vergessen werden, unser über alles geliebter Vater, Schwiegervater und Opa lebt nicht mehr. Karlheinz Runkel * 6. April Januar 2014 Wir sind so traurig und vermissen Dich. Claudia Schneider geb. Runkel und Hugo Schneider mit Kevin, Selina und Sabrina Schneider Heike Mangold geb. Runkel und Wolfgang Mangold Manuel und Florian Mangold Thomas Runkel Matthias Runkel Petra Runkel sowie alle Angehörigen und Freunde Traueranschrift: Claudia Schneider, Vordergasse 53, Partenheim Die Beisetzung der Urne findet am Freitag, den um Uhr auf dem Partenheimer Friedhof statt.

21 Donnerstag, den 23. Januar 2014 Anzeigenteil Seite 21 N a c h r u f Für unsere Stadt ist es eine traurige Pflicht, Herrn Heinz Meißner zu gedenken, der am im Alter von 79 Jahren verstorben ist. Herr Heinz Meißner war von 2002 bis 2014 bei der Stadt Wörrstadt beschäftigt. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Stadt Wörrstadt Ingo Kleinfelder Stadtbürgermeister Wörrstadt, im Januar 2014 Herzlichen Dank für die zahlreichen Aufmerksamkeiten zu meinem 90. Geburtstag. Ich habe mich sehr darüber gefreut. Helene Weiß Sulzheim, im Januar 2014 Herzlichen Glückwunsch! Ein herzliches Dankeschön sage ich allen, die mir zu meinem 70. Geburtstag mit Glückwünschen, Geschenken und Telefonanrufen viel Freude bereitet haben. Bernd Kümmel Gabsheim, im Januar 2014 Trockene Räume im Handumdrehen bei Wasserschäden, Vermeidung von Schimmel und Geruch, Bau- und Estrichtrocknung sowie mobile Heizungen von kw 06136/ info@techno-2000.com Für unsere Kundschaft dringend gesucht: Rheinhessische Hofreiten en Bei erfolgreicher Vermittlung an uns und erfolgtem Verkauf erhalten Sie Euro bar auf die Hand im Besonderenen in Undenheim HERZLICHEN DANK sagen wir allen, die sich beim Heimgang unseres lieben Verstorbenen Elmar Zanto mit uns verbunden fühlten, mit uns Abschied nahmen und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Im Namen aller Angehörigen Renate Zanto fon: info@realize-immobilien.de Möbel + Innenausbau Fenster Trockenbau Türen Küchen Böden Pfarrgasse Nieder-Olm Telefon Saulheim, im Januar 2014 Telefon: Mail: info@aurumsuedwest.de Alzey Wilhelmstraße 1 Mo - Fr Uhr und Sa Uhr

22 Seite 22 Anzeigenteil Donnerstag, den 23. Januar 2014 Anwaltskanzlei Peter Wadle Strafrecht Arbeitsrecht Verkehrsrecht Erbrecht Oppenheimer Weg 15 Telefon / Saulheim rawadle@aol.com Notfall: ELEKTRO LÖRLER LICHT RAUM Lichtideen! Lichtberatung! Lichtinstallation! Lassen Sie sich auf 1.600qm Ausstellungsfläche inspirieren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und beraten Sie gerne! Unsere e Aktion zum Jahresstart: art: Wir schenken Ihnen Euro Sie kennen einen Freund, Nachbarn, Kollegen oder Bekannten der gerne seine Immobilie verkaufen möchte? Bei erfolgreicher Vermittlung an uns und erfolgtem Verkauf erhalten Sie Euro bar auf die Hand fon: info@realize-immobilien.de Elektro Lörler GmbH Weberstraße 13A Mainz-Weisenau Tel Fax info@elektro-loerler.de Weinbaulohnunternehmen nimmt Aufträge an für REBSCHNITT und AUSHEBEN Näheres: Firma Jakobs Ardennenstraße Albig Tel / Tel / Jahre Erfahrung! Geben Sie Ihre Immobilie in vertrauensvolle Hände! HELD IMMOBILIEN Petra Held Wörrstadt Tel / VERMIETUNG und VERKAUF ohne Kosten für den Eigentümer! - Photovoltaikanlagen vom Fachmann - Planung - Ausführung - Inbetriebnahme Ihrer Anlage - Effizienzprüfung, Fehlersuche auch bei Fremdanlagen - Batterie- und Speichertechnik

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15.

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15. Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Altenkirchen vom 17.8.2016 in der Fassung vom 15. März 2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Gau-Algesheim vom 30. August 2012 geändert durch die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der

Mehr

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10.

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. September 2010 Der Stadtrat Schweich hat am 19. Juni 2008 und am 09.

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom 27.10.2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit den 2 Absatz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren mit Änderung vom 24.04.2012 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Hermersberg vom 10. Februar 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom:

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: 25.06.1988 1 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 16, 18 Abs. 3, 32,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kettig vom 1. März 2007 1) 2) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde

Mehr

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom:

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom: S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim vom: 26.08.2016 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Friesenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom 02.03.2015 Stand: 23.03.2016 Der Stadtrat Unkel hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Coesfeld Ortsteil Lette vom 18.12.2014 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom:

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom: S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim vom: 08.05.2017 1 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g der Ortsgemeinde Lütz für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 15.12.2017 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 Der Ortsgemeinderat Altrip hat in seiner Sitzung am 22.07.2015 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim vom 22.02.2002 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Winternheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm vom 29. November 1999 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nieder-Olm hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014 Der Rat der Stadt Bingen am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, in der Fassung

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I, S. 534) zuletzt geändert

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda)

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Seite 1 von 6 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Schr.-Nr.: 052381 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Notdienste / Notrufe. Apothekennotdienst Rheinland-Pfalz plus Postleitzahl des Standortes

Notdienste / Notrufe. Apothekennotdienst Rheinland-Pfalz plus Postleitzahl des Standortes Seite 90 Notdienste / Notrufe Apothekennotdienst Rheinland-Pfalz 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes Der Ärztliche Notdienst bietet eine einheitliche Telefonnummer an 116117 (ohne Vorwahl) Ein

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03. 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Gebührenordnung. Gebührenordnung

Gebührenordnung. Gebührenordnung BEKANNTMACHUNG-NR.: 44/2008 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Glauburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren Auf der Grundlage - der 3, 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im Gesetz zur Reform der

Mehr

Gebührenanspruch. Gebührenpflichtige

Gebührenanspruch. Gebührenpflichtige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und des Krematoriums der Stadt Koblenz vom 20.12.2005 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 19.12.2014 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Marktgemeinde Hilders für die Friedhöfe in Hilders und in den Ortsteilen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22. Dezember 2010 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 17. März 2015

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung i.d.f. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.2018 (GVBl. S.

Mehr

Gebührenordnung. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung

Gebührenordnung. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119), der 1 bis 5 a und

Mehr

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Aufgrund der 12 bis 19 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Ulrichstein Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner

I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner Friedhofsgebührensatzung der Stadt Artern Auf Grund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt

Mehr

Gebührensatzung. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. der Gemeinde Kürten vom

Gebührensatzung. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. der Gemeinde Kürten vom Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Gemeinde Kürten vom 03.04.1998 1 Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Gemeinde Kürten vom 03.04.1998 in den Fassungen der

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Steinau an der Straße Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt geändert

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die städtischen Friedhöfe (Bestattungsgebührenordnung) vom 28.06.2010 einschließlich Änderung vom

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt. G e b ü h r e n o r d n u n g. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt. G e b ü h r e n o r d n u n g. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt Az.: 731-00/02 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I 1992 S. 534),

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016 Aufgrund des 4 des Bestattungsgesetzt NRW (BestG NW) ) in der Fassung der Bekanntgabe vom 1. September 2003 (GV NRW S. 313), zuletzt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom 22.09.2010 Auf Grund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) in der Fassung

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 vom 4. April 2007 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Ohrdruf

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Ohrdruf Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Ohrdruf Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Pohlheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Pohlheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Pohlheim Aufgrund der 5 u. 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main-Tauber-Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 29. September 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung vom 30.05.1972, zuletzt geändert am 31.01.2017 Aufgrund der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) und der 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen -1- Friedhofsgebührenordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen Auf Grund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I

Mehr

Friedhofsgebührensatzung. für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe

Friedhofsgebührensatzung. für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe Friedhofsgebührensatzung für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung KV M-V), der 1, 2,

Mehr

Satzung zur 1. Änderung der F R I E D H O F S G E B Ü H R E N S A T Z U N G. für die Gemeinde Löwenberger Land vom

Satzung zur 1. Änderung der F R I E D H O F S G E B Ü H R E N S A T Z U N G. für die Gemeinde Löwenberger Land vom 1 Gemeinde Löwenberger Land Satzung zur 1. Änderung der F R I E D H O F S G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Gemeinde Löwenberger Land vom 05.11.2013 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Vorschriften 1

Mehr

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren GESAMTTEXTAUSGABE Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 24.09.2009 incl. Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Porta Westfalica vom in der Fassung der 3.

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Porta Westfalica vom in der Fassung der 3. Änderungshistorie: Datum der Satzung Änderungen bzw. Änderung 12.07.2016 2 Tarifstellen 1.2.2.5., 1.2.2.6., 1.2.2.7. neu, Tarifstellen (2)1. und (2)2. geändert Tag des Inkrafttretens 01.09.2016 Gebührensatzung

Mehr

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenpflichtiger/Gebührenpflichtige

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenpflichtiger/Gebührenpflichtige Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim vom 02.08.2010 Der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.07.2010 aufgrund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom 17.12.2015 Der Stadtrat hat am 17.12.2015 auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1,

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG. der Gemeinde HAINBURG

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG. der Gemeinde HAINBURG Gemeinde Hainburg GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG der Gemeinde HAINBURG Aufgrund der 1 bis 5a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I

Mehr

F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g

F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g für den Friedhof der Ev.-reformierten Kirchengemeinde Radevormwald als Friedhofsträgerin - vom 8. April 2014 Das Presbyterium der Ev.-reformierten Kirchengemeinde Radevormwald erlässt gemäß Artikel 3 Abs.

Mehr

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund der 10, 13 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds.

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ilsede

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ilsede Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ilsede Konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung folgender Änderungssatzungen: I. Nachtrag der Gebührentarife vom 01.01.2004 Veröffentlicht im Amtsblatt für den

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

1 Allgemeines Gebührenschuldner Leistungen, Gebührensätze, Gebührenmaßstäbe Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld...

1 Allgemeines Gebührenschuldner Leistungen, Gebührensätze, Gebührenmaßstäbe Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld... Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 1 2 Gebührenschuldner... 2 3 Leistungen, Gebührensätze, Gebührenmaßstäbe... 2 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld... 6 5 Rechtsmittel, Zwangsmittel... 6 6

Mehr

Gebührensatzung für Friedhöfe 73.2

Gebührensatzung für Friedhöfe 73.2 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der IV. Nachtragssatzung Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührensatzung mit Gebührentarif. für die Friedhöfe der Stadt Bad Wünnenberg. vom

Gebührensatzung mit Gebührentarif. für die Friedhöfe der Stadt Bad Wünnenberg. vom Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Bad Wünnenberg vom 27.11.2012 Auf Grund des 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17.03.2003 (GV NRW S. 313) sowie der 7, 41 und 76 Gemeindeordnung

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung(ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. Nr. 23, Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. Satzung (Gebührenordnung)

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. Satzung (Gebührenordnung) Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde B r a c h t t a l Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14.Juli 1994 (GV. NRW 1994 S. 666 / SGV NRW 2023), geändert

Mehr

Kommunale Betriebe Soest Der Vorstand

Kommunale Betriebe Soest Der Vorstand Kommunale Betriebe Soest Der Vorstand Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in der Stadt Soest vom 04.07.1972 - Bereinigte Fassung - Präambel Aufgrund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung -

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - - Landkreis Tübingen - Ortsrechtssammlung Seite 1 S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gem. Abl. 2012, S. 438 ( zuletzt geändert durch Satzung vom 15.06.2017, Gem. Abl. 2017, S. 292 ) Aufgrund 13 des Gesetzes über das Leichen-,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - Der Rat der Stadt Lippstadt hat auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Satzung über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Weil am Rhein

Satzung über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Weil am Rhein Satzung über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen () der Stadt Weil am Rhein in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.06.2016 Auf Grund der 4 und 11der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Inhaltverzeichnis zur Gebührenordnung

Inhaltverzeichnis zur Gebührenordnung Inhaltverzeichnis zur Gebührenordnung I. Gebührenpflicht 1 Gebührenerhebung 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit 4 Rechtsbehelfe, Zwangsmittel II. Gebühren 5 Benutzung der Leichenhalle,

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Edertal. Gebührenordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Edertal. Gebührenordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Edertal Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert

Mehr

Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg

Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Isernhagen

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Isernhagen FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Isernhagen Aufgrund 13 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen, der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, sowie

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - Der Rat der Stadt Lippstadt hat auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-727 Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 1 Aufgrund der 5 und

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster vom 20.11.2007 in der Fassung der III. Änderungssatzung vom 06.09.2016 für die Friedhöfe der Stadt Bad Soden-Salmünster I. Gebührenpflicht

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Kelsterbach

Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Kelsterbach Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Kelsterbach Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG. der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Gemeinde Seeheim-Jugenheim FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG. der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gemeinde Seeheim-Jugenheim FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Aufgrund der 5 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Bekanntmachung der Stadt Sankt Augustin 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Oberotterbach vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberotterbach hat aufgrund der 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner. (1) Schuldner der Gebühren für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner. (1) Schuldner der Gebühren für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Birkenfelde Die Gemeinde Birkenfelde erlässt auf Grund der 19 Abs. 1, 21 Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung

Mehr

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Friedhofes vom

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Friedhofes vom Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Friedhofes vom 12.01.1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.12.2011 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Stadt Überlingen/Bodensee

Stadt Überlingen/Bodensee Stadt Überlingen/Bodensee Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührensatzung - Aufgrund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs.1, 39 Abs. 2 und 49 Abs.

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Karlshafen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Karlshafen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Karlshafen Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs.1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung und der 1-5 a und 10 des Hessischen

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim vom 27. Februar 2017

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim vom 27. Februar 2017 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim vom 27. Februar 2017 (amtlich bekannt gemacht am 04.03.2017 in Kraft getreten am 05.03.2017) Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach einschließlich aller bisher hierzu von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Änderungen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen G E B Ü H R E N O R D N U N G zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen Aufgrund der 5 und 93 (1) der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Gemeinde Friedeburg. Ortsrecht-Sammlung. Neufassung , Tag n.bek.

Gemeinde Friedeburg. Ortsrecht-Sammlung. Neufassung , Tag n.bek. Gemeinde Friedeburg Ortsrecht-Sammlung Vorschrift: Friedhofsgebührenordnung mit Gebührentarif Beschließendes Organ: Gemeinderat Zuständig in der Verwaltung: Fachbereich Zentrale Dienste, Finanzen und Tourismus

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Runkel (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Runkel (Friedhofsgebührensatzung) Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Runkel (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom Gebührensatzung der Stadt Wiehl für die Inanspruchnahme der Friedhöfe vom 13.12.2013 Aufgrund von 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) in der Fassung der

Mehr

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro)

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro) Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro) Auf Grund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fasunug der Bekanntmachung

Mehr

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F S T A D T F R I E D R I C H S D O R F H o c h t a u n u s k r e i s Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr