Parlamentarischer Abend
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- Oskar Scholz
- vor 9 Jahren
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Transkript
1 Parlamentarischer Abend
2 Seit mehr als vier Jahren für die Crowd-Economy aktiv Vernetzung der Crowdsourcing- und Crowdfunding- Branche in Deutschland. Professionalisierung der Branche mittels gemeinsamer Standards Vernetzung über die Grenzen hinweg mit Mitgliedern auch aus Österreich, Schweiz, Polen, Niederlanden, Frankreich, Dänemark, United Kingdom Vertreten im European Crowdfunding Stakeholder Forum mit insgesamt vier Personen
3 200 Mitglieder mit unterschiedlichen Perspektiven auf Crowdfunding Vertreter der wichtigsten deutschsprachigen Plattformen Vertreter der Geldgeber und Investoren Vertreter der Universitäten und Forschungsinstitionen Vertreter öffentlicher Organisationen und Verbände Unternehmensberater und Veranstalter Journalisten und Blogger Projektstarter und Unternehmer
4 Vom Rechtsrahmen zum Kleinanlegerschutzgesetz Koalitionsvertrag: Rechtsrahmen für die Crowdfunding- Branche Code of Conduct als Diskussionsvorschlag für den antizipierten Regelungsbedarf Öffentliche und transparente Diskussion auch der Probleme im Markt Auseinandersetzung mit Kleinanlegerschutzgesetz gemeinsam mit relevanten Verbänden
5 Arten des Crowdfundings Crowdfunding = Finanzierung von Projekten durch größere Gruppe an Individuen, i.d.r. auf online-basierten Plattformen, i.d.r. mit Gegenleistungen. Reward-Based Crowdfunding = Vorfinanzierung von Projekten, Gegenleistungen materieller Natur Equity-Based Crowdfunding (Crowdinvesting) = Finanzierung von Unternehmen, Gegenleistung in Form von Unternehmensbeteiligungen Lending-Based Crowdfunding (Crowdlending) = Finanzierung von Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Gegenleistung in Form von Kapital plus Zinsen
6 Marktvolumen Reward-Based Crowdfunding: ca. 15 Mio Euro Equity-Based Crowdfunding: ca. 40 Mio Euro Lending-Based Crowdfunding: ca. 150 Mio Euro
7 Crowdinvesting
8 Definition Crowdinvesting Crowdinvesting bedeutet, dass sich eine Vielzahl von individuellen Personen an einem Unternehmen beteiligt und die Investoren dafür wirtschaftlich an dem Erfolg des Unternehmens beteiligt werden.
9 Finanzierungslücke bei Unternehmen und innovativen Projekten
10 Investitionswünsche bei den Kleinanlegern Privat-Personen hatten keinen Zugang zu Beteiligung an innovativen Unternehmen Investments in Fonds erst ab EUR 5.000, erlauben keine Auswahl der Unternehmen Wunsch nach zeitgemäßer und transparenter Online-Abwicklung Teilhabe und Unterstützung von Innovationen und Entrepreneurship
11 Crowdinvesting-Landschaft für Startups, Mittelstand und Kommunen
12 Umfangreiche Informationen werden durch die Projekte bereitgestellt...
13 Case Study: Protonet
14 Case Study: Druckerei Kastner & Callwey Medien GmbH
15 Für welche Unternehmen ist Crowdinvesting interessant? Keine Einschränkung auf eine Branche Online- und Offline-, B2C- und B2B-Unternehmen Frühe oder späte Phase (Seedphase bis Mittelstand) Mit Vor-Investments oder ohne bis Finanzierungsvolumen Bereits spezialisierte Plattformen aktiv, z.b. Bettervest
16 Volkswirtschaftlicher Nutzen Eröffnet Menschen neuen Zugang zum Unternehmertum Macht junge innovative Unternehmen sichtbar Stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland Schlägt eine Brücke zur klassischen Finanzierungslandschaft
17 Crowdinvesting in Deutschland ist im internationalen Vergleich führend Seit 2011 wurden ca. EUR 40 Mio durch Crowdinvesting investiert Deutschland derzeit noch im internationalen Vergleich führend Weltweite Gesetzesinitiativen zur Förderung von Crowdinvesting Statement der EU-Kommission zur Freisetzung der CF- Potenziale Koalitionsvertrag und Digitale Agenda sehen Förderung vor
18 Potenzial von Crowdinvesting Potenzielle Crowd-Investoren 3,5 Millionen Durchschnittliche Portfoliogröße Quelle: Repräsentative Umfrage von BITKOM Quelle: Übliche Portfolio-Größe in der Branche Finanzierungspotenzial 5,25 Milliarden Weitere Ausführungen: Unternehmenspräsentation COMPANISTO 18
19 Crowdlending
20 Crowdlending basiert auf einem etablierten regulatorischen Modell mit Partnerbanken Crowdlending-Plattformen in Deutschland Kreditnehmer Crowdlending Plattform Investor Bafinregulierte Bank Zu jedem Zeitpunkt der Kreditgeber Konten zur Zahlungsabwicklung
21 Crowdlending versorgt private Haushalte, kommunale Einrichtungen sowie den deutschen Mittelstand effizient mit Kapital Attraktive Konditionen aufgrund geringer Fixkosten Planungssicherheit durch Kreditentscheidungen innerhalb von 48 Stunden Bankenunabhängige Finanzierung eröffnet zweites Standbein und fördert Unabhängigkeit
22 Crowdlending eröffnet Kleinanlegern eine neue Anlageklasse mit hoher Renditestabilität bei ausreichender Diversifizierung Stabile Anlageklasse über den Konjunkturzyklus! Möglichkeit breiter Diversifizierung minimiert individuelles Risiko! Keine Risiken aus kurzfristigen Einlagen und langfristigen Verbindlichkeiten!
23 Crowdlending-Plattformen agieren nach höchsten Standards, um Anlegerschutz sicherzustellen Was wir für Sicherheit unserer Anleger tun Höchste Transparenz Keine versteckten Gebühren, alle Ratingergebnisse und Kennzahlen zugänglich Anreizkompatible Vergütungsmodelle Zahlung der Anlegergebühr mit jeder Rückzahlungsrate über Laufzeit des Kredits Professionelle Kreditanalyse Ratingmodelle nach höchsten Standards, Einsatz erfahrener Kreditexperten Stringenter Inkassoprozess Mehrstufiger interner Mahnprozess, renommierte Inkassobüros als Partner Geprüfter Datenschutz Zertifizierung erster Plattformen durch den TÜV Saarland
24 Im angelsächsischen Raum kooperieren die führenden Plattformen bereits mit Regierung und traditionellen Banken Britische Regierung investiert GPB 60 Mio. in den heimischen Mittelstand über führende Crowd-lending-Plattform Heimische Banken kooperieren eng mit führenden Plattformen, um die Wirtschaft effizienter mit Krediten zu versorgen Aufsichtsbehörden in Großbritannien und USA ermöglichen steuerfreie Investitionen in Crowdlending für private Altersvorsorge und Pensionsfonds
25 Auswirkungen des Kleinanlegerschutzgesetzes in der Fassung des RefE auf Crowdfunding
26 Auswirkungen auf Crowdinvesting Bereichsausnahme von Regelungen des VermAnlG: Privilegierung von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen nicht im Interesse der Verbraucher Andere Finanzierungsformen können unter Verbraucherschutzaspekten deutlich besser geeignet sein Vorschlag: Ausweitung auf alle Formen der Finanzierung, insbesondere Stille Beteiligungen und Genussrechte
27 Auswirkung auf Crowdinvesting Maximalbetrag von EUR pro Investor zu niedrig Kleinanleger profitieren vom Wissensaustausch mit starken Anker-Investoren, insb. Business Angels Kapitalstarke Investoren sind für den Erfolg der Projekte wichtig, können größere Risiken tragen und sollten zu gleichen Konditionen investieren können wie Kleinanleger Vorschlag: Abschaffung oder zumindest Erhöhung des Schwellenwerts auf EUR Schwellenwert nur für Verbraucher/natürliche Personen Kein Schwellenwert bei semiprofessionellen Investoren im Sinne der Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) (Investment in Höhe von min. EUR , Erklärung über Risikobewusstsein ( Kompetenzerklärung ))
28 Auswirkungen auf Crowdinvesting Maximalbetrag für Prospektfreiheit bei EUR 1 Mio. zu niedrig Internationaler Vergleich Gefahr der Unterkapitalisierung von Projekten Gefahr der Benachteiligung von Crowd-Investoren beim Finanzierungsmix Finanzierungsbedarf der Plattformen als Intermediäre und Gatekeeper Vorschlag: EUR 5 Mio. wie in Großbritannien
29 Auswirkungen auf Crowdinvesting Einschränkungen der Werbemöglichkeiten sehr weitgehend und gleichzeitig unklar gefasst Rechtsunsicherheit Gegebenheiten der Digital Economy werden nicht berücksichtigt Vorschlag: Ausnahme vom Werbeverbot für Crowdfunding-Plattformen Jedenfalls Öffnung für typische Werbe- und PR-Maßnahmen (soziale Netzwerke, Banner, Pressemitteilungen, Weiterempfehlungen, Blogs etc.)
30 Auswirkungen auf Crowdinvesting Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB): Manuelles Unterzeichnen und Einsenden per Post ist teuer und unpraktikabel Transaktionskostenvorteile werden zunichte gemacht Risikodiversifikation als Anlegerschutzmechanismus wird konterkariert Ohnehin besteht zweiwöchiges gesetzliches Widerrufsrecht Vorschlag: Bereitstellung des VIB auf einem dauerhaften Datenträger (entspricht der Branchen- Selbstverpflichtung) Elektronische Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme
31 Auswirkungen auf Crowdlending Rechtsunsicherheit für Crowdlending-Plattformen: Vermögensanlagen sollen zukünftig auch sonstige Anlagen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren oder im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld einen vermögenswerten auf Barausgleich gerichteten Anspruch vermitteln sein Dies könnte dahingehend interpretiert werden, dass der bloße Verkauf und die Abtretung von Darlehen, die ursprünglich durch eine KWGregulierte Vollbank ausgereicht worden sind (Kredithandel; Crowdlending-Modell), zukünftig dem VermAnlG unterfällt
32 Auswirkung auf Crowdlending Crowdlending-Modelle unterscheiden sich in der Risikostruktur deutlich vom Crowdinvesting Reines Fremdkapital, kein Substitut für Eigenkapital, keine unternehmerische Beteiligung Strenge Zugangskontrolle für Kreditnehmer bereits durch Regulierung bei der Darlehensvergabe (die durch KWGregulierte Vollbank erfolgt) sichergestellt Seit 2008 in Deutschland gute Erfahrungen mit dem Modell
33 Auswirkung auf Crowdlending Anwendung des VermAnlG würde Doppelregulierung des Zweitmarkts bedeuten Intendierte Förderung bankenunabhängiger Finanzierungsmechanismen würde konterkariert EU möchte Abhängigkeit der Wirtschaft von Bankenfinanzierung reduzieren Bei Crowdfunding als neuer Form der Finanzintermediation können keine systemischen Risiken entstehen, da lediglich Vermittlung unkorrelierter Risiken zwischen Nichtbanken-Marktteilnehmern stattfindet
34 Auswirkung auf Crowdlending Vorschlag: Klarstellung, dass das VermAnlG auf Crowdlending nicht anwendbar ist (Formulierungsvorschlag vgl. GCN- Stellungnahme)
35 Allgemeine Empfehlungen Behebung redaktioneller Mängel und der sich daraus ergebenden Rechtsunsicherheiten Längere Übergangsfristen Regelmäßige, möglichst halbjährliche Evaluierung Überprüfung der neuen Regelungen in Bezug auf Intermediärs- und Gatekeeperfunktion der Plattformen Abstimmung auf Regulierungsbemühungen auf Europäischer Ebene (European Crowdfunding Stakeholder Forum) Institutionalisierter Dialog mit Branchenverband GCN und Abstimmung auf Branchen-Selbstregulierung Stärkere Förderung von Investor Education
36 Unsere Stellungnahme und Stellungnahmen weiterer Verbände:
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