Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14. November 2011
|
|
- Christin Wetzel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14. November 2011 Jahresbericht 2011 des Fachbereiches Soziale Leistungen Der Leiter des Fachbereiches Soziale Leistungen, Günter Hock, erstattete dem Ausschuss für Soziales und Senioren schriftlich seinen Jahresbericht. 1. Allgemeine Ausführungen 1.1. Bildung und Teilhabe Das so genannte Bildungspaket umfasst folgende Leistungen: eintägige Schulausflüge, auch für Kinder in Kindertagesstätten, in tatsächlicher Höhe; mehrtägige Klassenfahrten, Kostenübernahme in tatsächlicher Höhe; Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 100 Euro jährlich (Auszahlung 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar); Schülerbeförderungskosten (in tatsächlicher Höhe; regelmäßig die Kosten einer Monatskarte); angemessene Lernförderung (Nachhilfe) in tatsächlicher Höhe; entstehende Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten (Kita) bei einer Eigenbeteiligung von 1 Euro täglich; Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben mit 10 Euro monatlich. Dazu zählen: o Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, o Unterricht in künstlerischen Fächern (z.b. Musikunterricht) und vergleichbare Kurse der kulturellen Bildung; o Teilnahme an Freizeiten. Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten zählten ebenso wie die Ausstattung mit Schulmaterial bisher schon zum Bedarf, die weiteren Leistungen zur Bildung und Teilhabe wurden neu in das Gesetz aufgenommen. Die Leistungen aus dem Bildungspaket sind rückwirkend seit 1. Januar 2011 zu erbringen, sofern Anträge nach SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bis zum 30. Juni 2011 gestellt wurden.
2 Bearbeitungsstand Zum 30. September 2011 erfolgte eine statistische Auswertung der Anträge auf Bildung und Teilhabe für die Bereiche SGB II, SGB XII und Wohngeldgesetz (WoGG). Auf die Darstellung für den Bereich Asylbewerber wurde verzichtet, da im Landkreis Neu-Ulm keine Eltern mit Kindern im Asylverfahren sind. Anzahl der gestellten Anträge: KiZ = Kinderzuschlag; WoG = Wohngeld; SGB II = Hartz IV; SGB XII = Sozialhilfe SGB II SGB XII KiZ WoG Gesamt Ausflüge Schule/Kiga Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Mittagsverpflegung in Kita Teilhabe Gesamt Bewilligt wurden Anträge. 35 Anträge mussten abgelehnt werden. Prozentuale Aufteilung aller Anträge nach Hilfearten: Ausflüge Schule/Kiga Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Mittagsverpflegung in Kita Teilhabe 8,51 Prozent 55,11 Prozent 0,46 Prozent 0,79 Prozent 22,79 Prozent 1,34 Prozent 11,00 Prozent
3 3 Bewilligte Leistungen, in Euro: SGB II SGB XII KiZ WoG Gesamt Ausflüge Schule/Kiga Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Mittagsverpflegung Kita Teilhabe Summen Zu Beginn des Gesetzesvollzugs war noch nicht abzusehen, wie sich die Zahl der Anträge und die Kosten entwickeln werden. Es wurde erwartet, dass in den Bereichen Schulbedarf und Mittagsverpflegung die meisten Leistungen zu erbringen sind. Diese Einschätzung hat sich bestätigt. Die Schülerbeförderung spielt bisher kaum eine Rolle. Die Kostenfreiheit des Schulwegs, die vom Fachbereich Schule, Kindergarten, Sport, Kultur schon bisher abgewickelt wurde, ist gegenüber der Bildung und Teilhabe vorrangig Entwicklung im Haushalt 2011 Auf den Fachbereich Soziale Leistungen entfällt 2011 ohne Personalaufwand ein Netto- Zuschussbudget (Aufwendungen abzüglich Erträge) in Höhe von Euro. Zum Stand 30. September 2011 erfolgte eine Überprüfung der Aufwendungen und Erträge. Festgestellt wurde, dass bei Hochrechnung zum Jahresende 2011 nach derzeitigen Erkenntnissen das zugewiesene Budget ausreichen wird. Insbesondere bei den Erträgen war die Entwicklung erneut positiv. Bei der Gesamtprognose handelt es sich um eine vorsichtige Einschätzung. In der Sozialhilfe können Umstände auftreten, die grundsätzlich nicht vorhergesagt werden können Stelle für Leistungsprüfung In der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 wurden insgesamt (Vorjahr 1.561) Vorgänge überprüft. Beanstandet wurden 35 (Vorjahr 29). Dies entspricht 2,16 Pro-
4 4 zent (Vorjahr 1,86 Prozent). Diese Quote liegt im unteren Bereich und zeigt eine gute Qualität der Arbeit auf. Die Leistungsprüfung ist ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Aufwendungen und der Erträge. Sie gewinnt im Hinblick auf die Kosten- und Leistungsrechnung immer mehr an Bedeutung. Sie gewährleistet Wirtschaftlichkeit und eine einheitliche Handhabung im Fachbereich Soziale Leistungen Statistik der Sozialhilfe Die Statistik der Sozialhilfe für das Jahr 2010 wurde Mitte Juli 2011 veröffentlicht. Gegenüber dem Jahr 2009 (Platz 5) hat sich der Landkreis Neu-Ulm nicht verbessern können; er ist auf Platz 3 zurückgefallen. Die Belastung pro Kopf der Bevölkerung beträgt 29 Euro (2009: 26 Euro). Die Steigerung gegenüber 2009 ist mit einem höheren Aufwand im Bereich der Grundsicherung zu erklären. Der Landkreis Neu-Ulm hat neben fünf weiteren Landkreisen in Bayern mit die höchsten Ausgaben in der Grundsicherung. Der Fachbereich Soziale Leistungen hat trotz Leistungsprüfung kaum Einfluss auf die Aufwendungen, da es sich um Pflichtleistungen handelt. Der bayerische Landesdurchschnitt beträgt 38 Euro (2009: 36 Euro). Rechnerisch entfallen davon auf die Kreisfreien Städte 89 Euro (2009: 85 Euro) und auf die Landkreise 17 Euro (2009: 17 Euro). Der Landkreis Neu-Ulm liegt mit 29 Euro unter dem Landesdurchschnitt, bei den Landkreisen über dem Landesdurchschnitt. Nach Einschätzung des Fachbereichs Soziale Leistungen ist der Landkreis Neu-Ulm wegen der Großen Kreisstadt Neu-Ulm von den Ausgaben her zwischen Kreisfreien Städten und Landkreisen einzuordnen. Ein Vergleich mit anderen Landkreisen ist auch wegen den städtischen Strukturen im Landkreis Neu-Ulm nur bedingt möglich. 2. Örtlicher Träger, Kreishaushalt 2.1. SGB XII (Sozialhilfe): Regelbedarfe in der Sozialhilfe Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelbedarfe nach dem SGB II und SGB XII neu zu bemessen. Die monatliche Regelleistung für Erwachsene zur Sicherung des Lebensunterhalts wurde neu hergeleitet. Aufgenommen wurde ein Regelbedarf für erwachsene Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben.
5 5 Im Ergebnis sollte die Regelleistung um fünf Euro erhöht werden. Grundlage waren Veränderungen bei der Lohn- und Preisentwicklung. Auch die Kinderregelsätze/Kinderregelleistungen wurden erstmals eigenständig berechnet. Sie wurden nicht mehr pauschal aus dem Erwachsenenregelsatz abgeleitet. Im Rahmen der gesonderten Ermittlung ergaben sich geringere Beträge als nach bisherigem Recht. Auf eine Absenkung wurde aber verzichtet. Der Gesetzesentwurf fand am 17. Dezember 2010 im Bundesrat keine Mehrheit. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen. In der Folge wurden die Änderungen im SGB II und SGB XII nochmals grundlegend überarbeitet. In seiner Sitzung am 22. Februar 2011 konnte sich der Vermittlungsausschuss im zweiten Anlauf auf eine Beschlussempfehlung einigen. Bundestag und Bundesrat stimmten dem Kompromiss am 25. Februar 2011 zu. Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und des SGB XII ist am 29. März 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Die Regelungen u. a. zu den Regelbedarfen sind rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. 28 SGB XII wurde entsprechend neu gefasst. Es gelten nachstehende Regelsätze: bis ab Für den Haushaltsvorstand und den Alleinstehenden bei Zusammenleben von Ehegatten oder Partnern je erwachsenes Kind bis 25. Lebensjahr im Haushalt der Eltern für Haushaltsangehörige 2.1 bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres ab Beginn des 15. Lebensjahres Die Regelsätze sind auch in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzuwenden.
6 Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben Personen, die nicht mehr arbeitsfähig sind und täglich weniger als drei Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Die Fallzahlen sind gegenüber dem Vorjahr (152) auf 145 zurückgegangen. Der Rückgang lag hauptsächlich daran, dass bisher weniger Personen wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit vom Jobcenter in die Sozialhilfe gewechselt sind. Zum Stand 14. Oktober 2011 wurden rund Euro aufgewendet. Eine Prognose zum Jahresende ist jedoch schwierig, da die weitere Entwicklung noch nicht abzusehen ist. Nach derzeitigen Erkenntnissen werden die Mittelansätze bei den laufenden und den einmaligen Hilfen unterschritten. Im Ansatz sind Euro. Eine optimistische Prognose geht bis zum Jahresende von voraussichtlichen Aufwendungen in Höhe von Euro aus. Zum 31. Dezember 2010 lagen die gesamten Aufwendungen bei rund Euro. Die Entwicklung ist für das bisherige Jahr 2011 erfreulich. Ob der positive Trend für den Rest des Jahres 2011 anhält, bleibt abzuwarten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Erstmals seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 werden sich nach derzeitigen Erkenntnissen die Kostensteigerungen verlangsamen. Die Entwicklung mit steigenden Fallzahlen und erheblichen Kostensteigerungen scheint gestoppt. Die Fallzahlen sind im Vergleich zum Stand 31. Dezember 2010 (810) auf 802 (Stand 30. September 2011) zurückgegangen. Bis zum Jahresende 2011 wird erneut mit 810 Fällen gerechnet. Eigentlich hätte dadurch auch der Nettoaufwand in etwa gleich bleiben müssen. Dieser wird zum Jahresende 2011 gegenüber 2010 voraussichtlich jedoch um Euro oder 3,91 Prozent höher liegen. Die Steigerung beinhaltet im Wesentlichen die Erhöhung des Regelbedarfes um 5 Euro je Fall. Die Erhöhung wirkt sich mit rund Euro aus. Zu beachten ist auch die indirekte Erhöhung des Regelbedarfes durch Wegfall der Kosten für Warmwasser. Sie waren bis im Regelbedarf enthalten und werden seit faktisch zusätzlich gewährt. Die Kosten für Warmwasser betragen rund Euro, insgesamt somit rund Euro. Die Steigerung des Nettoaufwandes ist hauptsächlich mit Erhöhung der genannten Kosten zu erklären.
7 7 Die Regelbedarfserhöhung und die Kosten für Warmwasser gleicht der Bund nicht aus. Beim Vollzug des SGB XII handelt es sich um eine originäre Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte mit entsprechender Kostenauswirkung. Erstaunlich war schon, dass von den kommunalen Spitzenverbänden gegen die Erhöhungen keine nennenswerte Widersprüche erhoben wurden. Die Gründe können nur vermutet werden. Die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gleicht der Bund im Jahr 2012 mit 45 Prozent, im Jahr 2013 mit 75 Prozent und im Jahr 2014 mit 100 Prozent des Nettoaufwandes aus. Offensichtlich wurden aus diesem Grund die Mehrkosten für das Jahr 2011 hingenommen. Die Entwicklung im Landkreis Neu-Ulm stellt sich wie folgt dar (Zahlen in Tausend Euro): (Hochr.) Brutto Netto davon Bundes- beteiligung Nettosteigerung in Prozent 22,19 116,44 15,65 10,39 13,09 6,64 10,09 3,91 Fallzahlen Sozialhilfe: Delegationsaufgaben für den Bezirk Schwaben Durch Übergang der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auf den Bezirk Schwaben mit Delegationsrücknahme für diesen Bereich hat der Delegationshaushalt auch im Jahr 2011 an Bedeutung verloren. Abgewickelt werden im Wesentlichen nur noch: Hilfen zur Gesundheit bei stationären Krankenhausaufenthalten; Hilfen für Senioren in Einrichtungen der Tagespflege; Sonstige teilstationäre Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
8 8 Die Kosten für die verbliebenen Delegationsaufgaben werden im Jahr 2011 voraussichtlich bei circa Euro liegen. Ansprechpartner: Günter Hock Leiter Fachbereich Soziale Leistungen Telefon: 0731/ Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt: Förderung 2012 Wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) beantragt hat, beteiligt sich der Landkreis Neu-Ulm im Jahr 2012 mit Euro an den Grundkosten des Frauenhauses in Neu-Ulm, was einer um 2,16 Prozent höheren Förderung als 2011 entspricht. Diese Steigerungsrate liegt nach der Meinung von Landrat Erich Josef Geßner in einem vertretbaren Rahmen. Das Frauenhaus sei eine wichtige Einrichtung für die Landkreise Neu-Ulm und Günzburg. Es bietet misshandelten Frauen und ihren Kindern eine Zufluchtstätte. Im Kreishaushalt 2012 werden für das Frauenhaus der AWO Mittel in Höhe von Euro eingeplant. Die Differenz zum Grundkostenanteil 2012 wird nach Angaben des Fachbereichs Soziale Leistungen voraussichtlich für die Endabrechnung ( Spitzabrechnung ) des Vorjahres benötigt. Der Sozialausschuss stimmte dem einhellig zu. Ansprechpartner: Günter Hock Leiter Fachbereich Soziale Leistungen Telefon: 0731/ guenter.hock@lra.neu-ulm.de Antrag des ambulanten Pflegedienstes Soleo auf Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit Der Ausschuss für Soziales und Senioren hat den privaten ambulanten Pflegedienst Soleo GmbH aus Senden als bedarfsnotwendig anerkannt. Er gab damit einem entsprechenden Antrag des Unternehmens statt. Die Bedarfsnotwendigkeit ist eine von mehreren
9 9 Voraussetzungen für eine spätere Förderung des Pflegedienstes durch den Landkreis. Soleo betreut nach eigenen Angaben derzeit etwa 100 hilfe- und pflegebedürftige Menschen im Einzugsgebiet Neu-Ulm/Ludwigsfeld, Senden, Weißenhorn, Bellenberg, Illertissen und Kellmünz. Ansprechpartnerin: Mirjam Plangger Fachbereich Besondere soziale Leistungen Telefon: 0731/
Herzlich Willkommen. Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus
Herzlich Willkommen Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus Warum Bildungs- und Teilhabeleistungen? Urteil: Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 Inhalt: Regelbedarfe sind nach dem
MehrSchulfahrten ( 28 Abs. 2 SGB II / 34 Abs. 2 SGB XII) Schulbedarfspaket ( 28 Abs. 3 SGB II / 34 Abs. 3 SGB XII)
Das Bildungspaket ist ein zentraler Punkt der Hartz IV Reform 2011. Im neuen 28 SGB II sowie parallel im 34 SGB XII werden Kindern aus Hartz IV Familien und aus Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag
MehrHerzlich willkommen zur Information über das Bildungs- und Teilhabepaket!
Herzlich willkommen zur Information über das Bildungs- und Teilhabepaket! Stand 29.06.2011 1 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010 Der die Menschenwürde achtende Sozialstaat muss nachrangig
MehrDer Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab
Der Landrat Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab 01.04.2011 1. Allgemeines Für die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe
MehrDas Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel. Anlage 3
Das Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel Anlage 3 Leistungen für Bildung und Teilhabe Leistungsumfang (in 28 SGB II) Ausflüge und Klassenfahrten auch in Kitas Schulausstattung Ergänzende Lernförderung Schülerbeförderung
MehrBildung und Teilhabe. Umsetzung in Remscheid. Stadt Remscheid 06. April Mittwoch, 6. April 2011
Bildung und Teilhabe Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des zweiten und zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Bundesgesetzblatt vom 29.03.2011) Umsetzung in Remscheid Stadt Remscheid
MehrDas Bildungspaket. - Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mitmachen möglich machen! Koordination für Bildung und Teilhabe Fachbereich 23
Das Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mitmachen möglich machen! Koordination für Bildung und Teilhabe Fachbereich 23 Herr Neufeld Stand 10/2015 1 Welche Leistungen beinhaltet das Bildungspaket?
Mehr2. Wer gewährt die Leistungen, wo sind die Anträge zu stellen?
Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld 2) und SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) sowie Wohngeld und Kinderzuschlag
MehrLeistungen für Bildung und Teilhabe
Wohin können Sie sich wenden? Zuständig für die Antragstellung und die Gewährung der Leistung ist: Landratsamt Tübingen Wilhelm-Keil-Straße 50 72072 Tübingen den Nachweis der Berechtigung (z. B. Bescheid
MehrFolienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach den Gesetzesgrundlagen im SGB II, SGB XII und BKGG Darstellung der unterschiedlichen praktischen Umsetzung nach den einzelnen Gesetzen A. Gesetzesgrundlagen
MehrFachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise
Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen
MehrDas Bildungspaket - neu geregelte Leistungen für Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket - neu geregelte Leistungen für Bildung und Teilhabe Im Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches
MehrLeistungen zur Bildung und Teilhabe
Leistungen zur Bildung und Teilhabe Stand: 28.01.2015 Datum, Ort, Verfasser 7 verschiedene Einzelleistungen ( 28 SGB II) eintägige Schul- oder Kitaausflüge mehrtägige Klassen- oder Kitafahrten persönlicher
MehrDER LANDRAT Paderborn, den
DER LANDRAT Paderborn, den 29.06.2011 Drucksachennummer (DS-Nr.): 15.0381 Mitteilungsvorlage öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Sozial- und Gesundheitsausschuss 13.07.2011 Finanzbericht 2011 des
MehrBildungs- und Teilhabepaket
Bildungs- und Teilhabepaket Informationen für den Jugendhilfeausschuss am 2. Mai 2011 Jugend- und Sozialamt Fachbereich Grundsatz Soziales Eschersheimer Landstraße 241-249, 60320 Frankfurt am Main Rechtliche
MehrAntrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja
MehrArbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
Abteilungsleiterin 2, Landkreis Dachau im April 2011 Stellvertr. Geschäftsführerin Jobcenter Dachau Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites
MehrAntrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja Nein z.b.
MehrAllgemeines. Zuständigkeiten im Landkreis Böblingen
1 Allgemeines Am 25.2.2011 hat der Bundesgesetzgeber das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII beschlossen, das zum 1.4.2011 und rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft
MehrArbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite, insbesondere zum Datenschutz! Tag der Antragstellung Dienststelle Eingangsstempel Name, Vorname der / des
MehrA. Für folgende Person
Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Projekt Dabei sein Füllen Sie diesen Antrag bitte in Druckbuchstaben aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Antrages. Eingangsstempel Angaben zur
MehrBildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII
Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII (in Kraft seit 01.01.2011 mit Neuregelung zur Verwaltungsvereinfachung ab ) Bildungs- und Teilhabepaket Leistungsberechtigte: Empfänger von SGB II-Leistungen
MehrJOBCENTER. Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe www.schinagl-design.de Foto: fotolia Soziale und kulturelle Teilhabe Weitere Informationen: JOBCENTER LANDKREIS WÜRZBURG Landratsamt Würzburg Zeppelinstraße 15 97074
MehrFachliche Hinweise zu den kommunalen Leistungen nach 28/29 SGB II
Fachliche Hinweise zu den kommunalen Leistungen nach 28/29 SGB II (Stand: 20.07.201201.10.2016) Geltungsbereich / sprachliche Gleichstellung / Inkrafttreten Diese Geschäftsanweisung ist im Zuständigkeitsbereich
MehrLeistungen für Bildung & Teilhabe in der Stadt Nürnberg
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Leistungen für Bildung & Teilhabe in der Stadt Nürnberg 12. Offenes Forum Familie 18. Februar 2013 Rahmenbedingungen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
MehrFranz-Josef Sauer (BA) Das neue Bildungs- und Teilhabepaket. Fachtagung Paritätischer Wohlfahrtsverband
Franz-Josef Sauer (BA) Das neue Bildungs- und Teilhabepaket Fachtagung Paritätischer Wohlfahrtsverband Agenda 1. Zentraler Rahmen Zeitplan Gesetzgebungsverfahren Einordnung des Bildungs- und Teilhabepaketes
MehrGeschäftsbereiche Arbeit und Soziales Bad Homburg v. d. Höhe, im Mai 2011
Geschäftsbereiche Arbeit und Soziales Bad Homburg v. d. Höhe, im Mai 2011 Infoblatt: Das Bildungs und Teilhabepaket für bedürftige Kinder Ab 2011 können Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Leistungen
MehrJobCenter Friedrichshain- Kreuzberg
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket? Lernförderung - Für nachweislich erforderliche Förderung - Sonderbedarf auf Antrag Schulbasispaket - zweigeteilt (70 Euro zum Schulbeginn; 30 Euro 2.Halbjahr)
MehrZwei Jahre Bildungspaket
Zwei Jahre Bildungspaket Kenntnis, Inanspruchnahme und Bewertung Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2013 des ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Auftrag des Bundesministeriums
MehrGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Produkt 05.311.60 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Produktbereich: 05 Soziale Leistungen Produktgruppe: 05.311 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XI und SGB XII Organisationseinheit:
MehrVorläufige Richtlinie zur Durchführung der Leistungen Bildung und Teilhabe als kommunale Leistung im Jobcenter Landkreis Kaiserslautern
Vorläufige Richtlinie zur Durchführung der Leistungen Bildung und Teilhabe als kommunale Leistung im Jobcenter Landkreis Kaiserslautern (Stand 21.06.2011) Nach 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i.v.m. 44b Abs. 1 SGB
MehrKreis Kleve. Anträge auf eine rückwirkende Leistungsbewilligung (zum ) müssen bis zum gestellt werden.
Kreis Kleve Jobcenter Informationsblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII)
MehrBewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben
In vier Schritten zu deinen Librileo Bücherboxen: Antrag ausfüllen Bitte fülle den Antrag vollständig aus. Bewilligungsbescheid Bitte füge eine Kopie deines aktuellen Bewilligungsbescheids hinzu. Antrag
MehrKreisausschuss Marburg-Biedenkopf
Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf Mitmachen eröffnet Chancen! Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket und Umsetzung im Landkreis Marburg-Biedenkopf 2 Organisation und Struktur Bildung und Teilhabe
MehrAntrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II
Dienststelle Team Jobcenter Augsburg-Stadt Postanschrift: August-Wessels-Str. 35 86156 Augsburg Bildung und Teilhabe Ausgabedatum: Eingangsstempel: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28
MehrNummer: 86/2011 den 21. Juni Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA 7.
Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 86/2011 den 21. Juni 2011 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss
MehrDrucksachen-Nr. 48/2012. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2012 Version Datum 26.04.2012 Blatt Zuständiges Dezernat/Amt: 52 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Inhalt: Beratungsfolge:
MehrSitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 9. November 2009
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 9. November 2009 Erste Vorstellung und Beratung des Entwurfs für das Seniorenpolitische Gesamtkonzept des Landkreises Neu-Ulm Vieles existiert im Landkreis
MehrDas Hamburger Bildungspaket
Leistungen für Bildung und Teilhabe Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 1 Inhalt 1. Gesetzliche Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets 2. Bestandteile
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2322 7. Wahlperiode 31.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern
MehrStadt Augsburg Amt für Soziale Leistungen SG 3.3
Stadt Augsburg 02.08.2011 Amt für Soziale Leistungen SG 3.3 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl I 2011, Seite
MehrStatistische Berichte
Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Januar 2012 ISSN 1610-417X KI2 - j / 10 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Die Sozialhilfe im Land Bremen
MehrStatistische Berichte
Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im September 2013 ISSN 1610-417X KI2 - j / 12 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen im Jahre 2012 Teil I: nach dem
Mehrweisses Feld Einklinker Flyer DIN lang blau Jugendlichenbetreuung weisses Feld Bildung und Teilhabe bei Bezug von SGB II Leistungen Logo
Einklinker Flyer DIN lang blau Jugendlichenbetreuung Bildung und Teilhabe bei Bezug von SGB II Leistungen Logo Bildung und Teilhabe Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Austattung mit persönlichem
MehrNeugestaltung der Regelleistung in der Grundsicherung hier: Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Neugestaltung der Regelleistung in der Grundsicherung hier: Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche Stand: 30.08.2010 Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Keine Schätzungen ins Blaue. Die
MehrDAS BILDUNGSPAKET IM KREIS BERGSTRASSE
DAS BILDUNGSPAKET IM KREIS BERGSTRASSE INHALT AB SEITE 5 SCHULBASISPAKET: Klassenfahrten / Ausflüge, Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten 5 6 LERNFÖRDERUNG 7 8 GEMEINSCHAFTLICHES MITTAGESSEN 9 10 TEILHABE
MehrHilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik über die Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2 0 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen
MehrVerwaltungsanweisung zu 28/29 SGB II
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Freie Hansestadt Bremen Verwaltungsanweisung zu 28/29 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe 1. Allgemeine Hinweise Das Paket Bildung und Teilhabe
MehrRichtlinie. Im Bewilligungsabschnitt erbrachte Leistungen werden auch bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen
Richtlinie des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises zur Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 5GB 11 und 5GB XII sowie 6 b Bundeskindergeldgesetz Vorbemerkung: Gemäß Gesetz zur
MehrZielgruppe Hilfebedürftige im Sinne des 3., 8. und 9. Kapitels SGB XII, kreisangehörige Gemeinden
Produkt 05.311.10 Hilfe zum Lebensunterhalt Produktbereich: 05 Soziale Leistungen Produktgruppe: 05.311 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XI und SGB XII Organisationseinheit: 50 Amt für Familien,
MehrGeld für Alleinerziehende
Gerade Alleinerziehende haben oft finanzielle Probleme und fürhlen sich vom Staat allein gelassen. Über die Hälfte der alleinerziehenden Mütter von Kindern unter drei Jahren muss sogar mit weniger als
MehrDie Leistungen für Bildung und Teilhabe. - Ein Überblick
1 Die Leistungen für Bildung und Teilhabe - Ein Überblick 16.05.2012 Angela Prodan Bayouma-Haus a.prodan@awo-spree spree-wuhle.de LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
MehrAntrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 34 SGB XII (Sozialhilfe), bzw. 6b BKGG i.v.m. 28 SGB II (Wohngeld, Kinderzuschlag)
Dienststelle Hinter der Metzg 6 86150 Augsburg Fax: 0821/324-9542 Ausgabedatum: Eingangsstempel: Team SG 3.3 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 34 SGB XII (Sozialhilfe), bzw. 6b BKGG i.v.m.
MehrAntrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Eingang: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Ein Anspruch besteht frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Bitte geben Sie an, für welche Person (Kind / Jugendliche
MehrDas Bildungspaket Entwicklung der Inanspruchnahme (ohne Schulbedarfspaket)
Das Bildungspaket Entwicklung der Inanspruchnahme (ohne Schulbedarfspaket) Quelle: Umfragen der kommunalen Spitzenverbände Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag. Angaben in Prozent aller Berechtigten
MehrTelefon oder 28 SA. Wohnort der Bedarfsgemeinschaft Land Kreis Gemeinde Gemeindeteil
Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2012 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Ansprechpartner/-in für Rückfragen
MehrJahresbericht Sozialhilfe- verwaltung
Jahresbericht 211 Sozialhilfe- verwaltung Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm - Sozialhilfeverwaltung - 2 SOZIALHILFE JOBCENTER FÜR DAS JAHR 211 1. Kosten für Grundsicherung Alter sind um
MehrTestbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab )
Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2017) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze
MehrAnlage 3. Hartz IV. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Stand: 02.November Anlage 3
Anlage 3 Hartz IV Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 Stand: 02.November 2004 Anlage 3 (VVROOWHKHUDXVNRPPHQ =XVDPPHQI KUXQJ YRQ$UEHLWVORVHQKLOIHXQG6R]LDOKLOIH Å+LOIHQXUQRFKDXVHLQHU+DQG
MehrErfahrungen mit dem Bildungsund Teilhabepaket
Erfahrungen mit dem Bildungsund Teilhabepaket Heinz Hilgers Präsident Deutscher Kinderschutzbund Vortrag bei der Evangelischen Akademie Meißen am 11. Juni 2012 In Meißen Kinder und Senioren im Leistungsbezug
MehrBildungs- und Teilhabepaket im Sport.
Bildungs- und Teilhabepaket im Sport Das Bildungspaket seit 1.3.2011 Anspruchsberechtigt sind Kinder, wenn ihre Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder
MehrInformationsblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe. Tagesausflüge und mehrtägige (Klassen)Fahrten. Außerschulische Lernförderung
Informationsblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe Amt für Soziales und Prävention Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Tagesausflüge und mehrtägige (Klassen)Fahrten Übernommen werden können die tatsächlich
MehrSH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2010 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name:
MehrLeistungen für Bildung & Teilhabe
Trier Stadt Leistungen für Bildung & Teilhabe Mit den Leistungen für Bildung & Teilhabe wird Kindern und Jugendlichen im Leistungsbezug nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch II) die Möglichkeit gegeben, aktiver
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Umsetzung und Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2014 bis 2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3955 6. Wahlperiode 04.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung und Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes
MehrLeistungen für Bildung und Teilhabe
Allgemeine Kundeninformation Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Welche Leistungen gibt es? Für Kinder,
MehrDie kommunalen Registraturbildner im Bereich Soziales. Überblick über Aufgaben und Quellengruppen
Die kommunalen Registraturbildner im Bereich Soziales Überblick über Aufgaben und Quellengruppen 1 Abgrenzung Zuständigkeiten Job-Center (Agentur für Arbeit: Regelleistungen und Vermittlung /Qualifizierung,
MehrAbteilung Arbeit und Soziales Ausschuss für Arbeit und Soziales
Der Landrat öffentliche Mitteilungsvorlage Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr. Abteilung Arbeit und Soziales 30.05.2011 3044 Beratungsfolge Ausschuss für Arbeit und Soziales 09.06.2011 voraussichtlicher
MehrSeite Landeshauptstadt München Sozialreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Sozialreferat Brigitte Meier Sozialreferentin Herrn Stadtrat Karl Richter BIA Über Rathaus-Post 14.10.2013 Bildungs- und Teilhabepaket in München Kosten, Zahlen,
MehrFÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016
Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage,
MehrVb /4 27. Mai Rundschreiben
Vb1-53551 - 12/4 27. Mai 2011 Rundschreiben Kriegsopferfürsorge; hier: Auswirkungen des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab 1.
Mehronline SH1 Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Allgemeine Angaben zu...
Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses
MehrLeistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II Richtlinien für das Jobcenter Landkreis Göppingen
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II Richtlinien für das Jobcenter Landkreis Göppingen Die Leistungen nach 28 Abs. 2-7 erweitern den Bedarf zum Lebensunterhalt neben ALG II, Sozialgeld und
MehrAnfrage gem. 20 Geschäftsordnung
Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 709 öffentlich nichtöffentlich X Datum 28.02.2011 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag 07.03.2011 4 Für persönliche Notizen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2015 und 2016
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/351 7. Wahlperiode 31.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2015 und 2016
MehrDie Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil I: Ausgaben und Einnahmen nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
STATISTISCHER BERICHT K I 2 - j / 13 Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil I: nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter
MehrRegelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu
Regelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu Verordnung zur Durchführung des 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung) 1 1 Anwendungsbereich. Diese Verordnung regelt Inhalt, Bemessung
MehrStatistische Berichte
Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Dezember 2009 ISSN 1610-417X KI2 - j / 08 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Die Sozialhilfe im Lande Bremen
MehrJobcenter Salzlandkreis
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Salzlandkreis - 2. Netzwerkkonferenz des Lokales Netzwerks Kinderschutz im Salzlandkreis am 28.11.2012 in Aschersleben Helen Weigel Bereichsleiterin Ergänzende
MehrEingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII. Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen
Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen Änderungen in der Sozialhilfe Struktur des bisherigen BSHG bleibt im Wesentlichen erhalten:
MehrAntrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Eingangsstempel 28 SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) 34 SGB XII ( Sozialhilfeberechtigte) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Füllen Sie
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
MehrNeue Wege in der Jugend- und Kinderförderung Chancen für die Vereine
Herzlich willkommen zum Vortrag Neue Wege in der Jugend- und Kinderförderung Chancen für die Vereine Referent: Leiter Dezernat III (Soziales) Markus Pragal Anspruch auf Leistungen für 1 Worum geht es?
MehrWelche Antragsfristen müssen beachtet werden? 1. Zuständigkeiten 2. Sonstige Hinweise 3
Inhaltsverzeichnis Welche Antragsfristen müssen beachtet werden? 1 Zuständigkeiten 2 Sonstige Hinweise 3 Welche Dinge können nicht aus dem Bildungspaket übernommen werden? 4 1 Welche Antragsfristen müssen
MehrAntrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II / SGB XII
Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II / SGB XII Name, Kundennummer: Ich erhalte folgende Leistungen oder habe diese beantragt: Arbeitslosengeld II ( Hartz IV ) zuständiger
MehrStatistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII und Statistik der Sozialhilfe nach dem 3. und 5.
Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII und Statistik der Sozialhilfe nach dem 3. und 5. Kapitel SGB XII 2007 Herausgeber: Kreis Borken Der Landrat
MehrWohin nach der Grundschule
Bildungsregion Stadt Bielefeld 19.10.2011 Wohin nach der Grundschule Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für Eltern Moderation: Georgia Schönemann Unser Angebot für heute Abend 1. Schulangebot
Mehr0#567##&678!6598!6767:#"&;78!6#,67#6#<6< )* +' &). / !"#$%&'()*)+,-,+./0'),,1(+..*/$23 & 3
!! "#$"%&' (! )* +',- &). /!"#$%&'()*)+,-,+./0'),,1(+..*/$23 0 0#567##&678!6598!6767:#"&;78!6#,67#6#
MehrBildungs- und Teilhabepaket
Bildungs- und Teilhabepaket Neuregelung der 28 SGB II-E ab 2011 Wie setzt sich das Paket zusammen? Schulbasispaket Lernförderung Gemeinsames Mittagessen Teilhabe an Freizeitangeboten Wer ist anspruchsberechtigt?
MehrInhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13
Inhalt Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Vorbemerkung... 14 Lernziel... 15 A. Konzeption und Grundausrichtung des SGB II... 17 B. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende... 21 C. Leistungsberechtigter
MehrStatistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD K I 1 - j/11, Teil 1 20. Dezember 2012 Die Sozialhilfe in Hamburg und Schleswig-Holstein 2011 Teil 1 : Ausgaben
MehrLandkreis Elbe-Elster Der Landrat
Landkreis Elbe-Elster Der Landrat Landkreis Elbe-Elster Postfach 17 04912 Herzberg (Elster) Handlungsanweisung des Landkreises Elbe-Elster zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß der
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
MehrFür die Veranschlagung der Ausgaben, Auszahlungen und Aufwendungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe bitte ich folgendes zu beachten:
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Innenministerium Postfach 71 25 24171 Kiel Anschriften laut Verteiler Ihr Zeichen: / Ihre Nachricht: / Mein Zeichen: IV 305-163.102-1.1 Meine Nachricht vom:
Mehr(Name) (Vorname) (Geburtsdatum)
nach 28 SGB II (Arbeitslosengeld II), 34 SGB XII (Sozialhilfe), 6b BKGG i.v.m. 28 SGB II (Wohngeld, Kinderzuschlag) bzw. 3 AsylbLG Füllen Sie diesen Antrag bitte in Druckbuchstaben aus. Bitte beachten
Mehrlt. Anliegenden Verteiler - Durchführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII); Neufestsetzung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2017
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg lt. Anliegenden Verteiler - Durchführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII); Neufestsetzung
Mehr