Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14. November 2011

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1 1 Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14. November 2011 Jahresbericht 2011 des Fachbereiches Soziale Leistungen Der Leiter des Fachbereiches Soziale Leistungen, Günter Hock, erstattete dem Ausschuss für Soziales und Senioren schriftlich seinen Jahresbericht. 1. Allgemeine Ausführungen 1.1. Bildung und Teilhabe Das so genannte Bildungspaket umfasst folgende Leistungen: eintägige Schulausflüge, auch für Kinder in Kindertagesstätten, in tatsächlicher Höhe; mehrtägige Klassenfahrten, Kostenübernahme in tatsächlicher Höhe; Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 100 Euro jährlich (Auszahlung 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar); Schülerbeförderungskosten (in tatsächlicher Höhe; regelmäßig die Kosten einer Monatskarte); angemessene Lernförderung (Nachhilfe) in tatsächlicher Höhe; entstehende Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten (Kita) bei einer Eigenbeteiligung von 1 Euro täglich; Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben mit 10 Euro monatlich. Dazu zählen: o Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, o Unterricht in künstlerischen Fächern (z.b. Musikunterricht) und vergleichbare Kurse der kulturellen Bildung; o Teilnahme an Freizeiten. Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten zählten ebenso wie die Ausstattung mit Schulmaterial bisher schon zum Bedarf, die weiteren Leistungen zur Bildung und Teilhabe wurden neu in das Gesetz aufgenommen. Die Leistungen aus dem Bildungspaket sind rückwirkend seit 1. Januar 2011 zu erbringen, sofern Anträge nach SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bis zum 30. Juni 2011 gestellt wurden.

2 Bearbeitungsstand Zum 30. September 2011 erfolgte eine statistische Auswertung der Anträge auf Bildung und Teilhabe für die Bereiche SGB II, SGB XII und Wohngeldgesetz (WoGG). Auf die Darstellung für den Bereich Asylbewerber wurde verzichtet, da im Landkreis Neu-Ulm keine Eltern mit Kindern im Asylverfahren sind. Anzahl der gestellten Anträge: KiZ = Kinderzuschlag; WoG = Wohngeld; SGB II = Hartz IV; SGB XII = Sozialhilfe SGB II SGB XII KiZ WoG Gesamt Ausflüge Schule/Kiga Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Mittagsverpflegung in Kita Teilhabe Gesamt Bewilligt wurden Anträge. 35 Anträge mussten abgelehnt werden. Prozentuale Aufteilung aller Anträge nach Hilfearten: Ausflüge Schule/Kiga Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Mittagsverpflegung in Kita Teilhabe 8,51 Prozent 55,11 Prozent 0,46 Prozent 0,79 Prozent 22,79 Prozent 1,34 Prozent 11,00 Prozent

3 3 Bewilligte Leistungen, in Euro: SGB II SGB XII KiZ WoG Gesamt Ausflüge Schule/Kiga Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Mittagsverpflegung Kita Teilhabe Summen Zu Beginn des Gesetzesvollzugs war noch nicht abzusehen, wie sich die Zahl der Anträge und die Kosten entwickeln werden. Es wurde erwartet, dass in den Bereichen Schulbedarf und Mittagsverpflegung die meisten Leistungen zu erbringen sind. Diese Einschätzung hat sich bestätigt. Die Schülerbeförderung spielt bisher kaum eine Rolle. Die Kostenfreiheit des Schulwegs, die vom Fachbereich Schule, Kindergarten, Sport, Kultur schon bisher abgewickelt wurde, ist gegenüber der Bildung und Teilhabe vorrangig Entwicklung im Haushalt 2011 Auf den Fachbereich Soziale Leistungen entfällt 2011 ohne Personalaufwand ein Netto- Zuschussbudget (Aufwendungen abzüglich Erträge) in Höhe von Euro. Zum Stand 30. September 2011 erfolgte eine Überprüfung der Aufwendungen und Erträge. Festgestellt wurde, dass bei Hochrechnung zum Jahresende 2011 nach derzeitigen Erkenntnissen das zugewiesene Budget ausreichen wird. Insbesondere bei den Erträgen war die Entwicklung erneut positiv. Bei der Gesamtprognose handelt es sich um eine vorsichtige Einschätzung. In der Sozialhilfe können Umstände auftreten, die grundsätzlich nicht vorhergesagt werden können Stelle für Leistungsprüfung In der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 wurden insgesamt (Vorjahr 1.561) Vorgänge überprüft. Beanstandet wurden 35 (Vorjahr 29). Dies entspricht 2,16 Pro-

4 4 zent (Vorjahr 1,86 Prozent). Diese Quote liegt im unteren Bereich und zeigt eine gute Qualität der Arbeit auf. Die Leistungsprüfung ist ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Aufwendungen und der Erträge. Sie gewinnt im Hinblick auf die Kosten- und Leistungsrechnung immer mehr an Bedeutung. Sie gewährleistet Wirtschaftlichkeit und eine einheitliche Handhabung im Fachbereich Soziale Leistungen Statistik der Sozialhilfe Die Statistik der Sozialhilfe für das Jahr 2010 wurde Mitte Juli 2011 veröffentlicht. Gegenüber dem Jahr 2009 (Platz 5) hat sich der Landkreis Neu-Ulm nicht verbessern können; er ist auf Platz 3 zurückgefallen. Die Belastung pro Kopf der Bevölkerung beträgt 29 Euro (2009: 26 Euro). Die Steigerung gegenüber 2009 ist mit einem höheren Aufwand im Bereich der Grundsicherung zu erklären. Der Landkreis Neu-Ulm hat neben fünf weiteren Landkreisen in Bayern mit die höchsten Ausgaben in der Grundsicherung. Der Fachbereich Soziale Leistungen hat trotz Leistungsprüfung kaum Einfluss auf die Aufwendungen, da es sich um Pflichtleistungen handelt. Der bayerische Landesdurchschnitt beträgt 38 Euro (2009: 36 Euro). Rechnerisch entfallen davon auf die Kreisfreien Städte 89 Euro (2009: 85 Euro) und auf die Landkreise 17 Euro (2009: 17 Euro). Der Landkreis Neu-Ulm liegt mit 29 Euro unter dem Landesdurchschnitt, bei den Landkreisen über dem Landesdurchschnitt. Nach Einschätzung des Fachbereichs Soziale Leistungen ist der Landkreis Neu-Ulm wegen der Großen Kreisstadt Neu-Ulm von den Ausgaben her zwischen Kreisfreien Städten und Landkreisen einzuordnen. Ein Vergleich mit anderen Landkreisen ist auch wegen den städtischen Strukturen im Landkreis Neu-Ulm nur bedingt möglich. 2. Örtlicher Träger, Kreishaushalt 2.1. SGB XII (Sozialhilfe): Regelbedarfe in der Sozialhilfe Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelbedarfe nach dem SGB II und SGB XII neu zu bemessen. Die monatliche Regelleistung für Erwachsene zur Sicherung des Lebensunterhalts wurde neu hergeleitet. Aufgenommen wurde ein Regelbedarf für erwachsene Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben.

5 5 Im Ergebnis sollte die Regelleistung um fünf Euro erhöht werden. Grundlage waren Veränderungen bei der Lohn- und Preisentwicklung. Auch die Kinderregelsätze/Kinderregelleistungen wurden erstmals eigenständig berechnet. Sie wurden nicht mehr pauschal aus dem Erwachsenenregelsatz abgeleitet. Im Rahmen der gesonderten Ermittlung ergaben sich geringere Beträge als nach bisherigem Recht. Auf eine Absenkung wurde aber verzichtet. Der Gesetzesentwurf fand am 17. Dezember 2010 im Bundesrat keine Mehrheit. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen. In der Folge wurden die Änderungen im SGB II und SGB XII nochmals grundlegend überarbeitet. In seiner Sitzung am 22. Februar 2011 konnte sich der Vermittlungsausschuss im zweiten Anlauf auf eine Beschlussempfehlung einigen. Bundestag und Bundesrat stimmten dem Kompromiss am 25. Februar 2011 zu. Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und des SGB XII ist am 29. März 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Die Regelungen u. a. zu den Regelbedarfen sind rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. 28 SGB XII wurde entsprechend neu gefasst. Es gelten nachstehende Regelsätze: bis ab Für den Haushaltsvorstand und den Alleinstehenden bei Zusammenleben von Ehegatten oder Partnern je erwachsenes Kind bis 25. Lebensjahr im Haushalt der Eltern für Haushaltsangehörige 2.1 bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres ab Beginn des 15. Lebensjahres Die Regelsätze sind auch in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzuwenden.

6 Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben Personen, die nicht mehr arbeitsfähig sind und täglich weniger als drei Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Die Fallzahlen sind gegenüber dem Vorjahr (152) auf 145 zurückgegangen. Der Rückgang lag hauptsächlich daran, dass bisher weniger Personen wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit vom Jobcenter in die Sozialhilfe gewechselt sind. Zum Stand 14. Oktober 2011 wurden rund Euro aufgewendet. Eine Prognose zum Jahresende ist jedoch schwierig, da die weitere Entwicklung noch nicht abzusehen ist. Nach derzeitigen Erkenntnissen werden die Mittelansätze bei den laufenden und den einmaligen Hilfen unterschritten. Im Ansatz sind Euro. Eine optimistische Prognose geht bis zum Jahresende von voraussichtlichen Aufwendungen in Höhe von Euro aus. Zum 31. Dezember 2010 lagen die gesamten Aufwendungen bei rund Euro. Die Entwicklung ist für das bisherige Jahr 2011 erfreulich. Ob der positive Trend für den Rest des Jahres 2011 anhält, bleibt abzuwarten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Erstmals seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 werden sich nach derzeitigen Erkenntnissen die Kostensteigerungen verlangsamen. Die Entwicklung mit steigenden Fallzahlen und erheblichen Kostensteigerungen scheint gestoppt. Die Fallzahlen sind im Vergleich zum Stand 31. Dezember 2010 (810) auf 802 (Stand 30. September 2011) zurückgegangen. Bis zum Jahresende 2011 wird erneut mit 810 Fällen gerechnet. Eigentlich hätte dadurch auch der Nettoaufwand in etwa gleich bleiben müssen. Dieser wird zum Jahresende 2011 gegenüber 2010 voraussichtlich jedoch um Euro oder 3,91 Prozent höher liegen. Die Steigerung beinhaltet im Wesentlichen die Erhöhung des Regelbedarfes um 5 Euro je Fall. Die Erhöhung wirkt sich mit rund Euro aus. Zu beachten ist auch die indirekte Erhöhung des Regelbedarfes durch Wegfall der Kosten für Warmwasser. Sie waren bis im Regelbedarf enthalten und werden seit faktisch zusätzlich gewährt. Die Kosten für Warmwasser betragen rund Euro, insgesamt somit rund Euro. Die Steigerung des Nettoaufwandes ist hauptsächlich mit Erhöhung der genannten Kosten zu erklären.

7 7 Die Regelbedarfserhöhung und die Kosten für Warmwasser gleicht der Bund nicht aus. Beim Vollzug des SGB XII handelt es sich um eine originäre Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte mit entsprechender Kostenauswirkung. Erstaunlich war schon, dass von den kommunalen Spitzenverbänden gegen die Erhöhungen keine nennenswerte Widersprüche erhoben wurden. Die Gründe können nur vermutet werden. Die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gleicht der Bund im Jahr 2012 mit 45 Prozent, im Jahr 2013 mit 75 Prozent und im Jahr 2014 mit 100 Prozent des Nettoaufwandes aus. Offensichtlich wurden aus diesem Grund die Mehrkosten für das Jahr 2011 hingenommen. Die Entwicklung im Landkreis Neu-Ulm stellt sich wie folgt dar (Zahlen in Tausend Euro): (Hochr.) Brutto Netto davon Bundes- beteiligung Nettosteigerung in Prozent 22,19 116,44 15,65 10,39 13,09 6,64 10,09 3,91 Fallzahlen Sozialhilfe: Delegationsaufgaben für den Bezirk Schwaben Durch Übergang der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auf den Bezirk Schwaben mit Delegationsrücknahme für diesen Bereich hat der Delegationshaushalt auch im Jahr 2011 an Bedeutung verloren. Abgewickelt werden im Wesentlichen nur noch: Hilfen zur Gesundheit bei stationären Krankenhausaufenthalten; Hilfen für Senioren in Einrichtungen der Tagespflege; Sonstige teilstationäre Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

8 8 Die Kosten für die verbliebenen Delegationsaufgaben werden im Jahr 2011 voraussichtlich bei circa Euro liegen. Ansprechpartner: Günter Hock Leiter Fachbereich Soziale Leistungen Telefon: 0731/ Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt: Förderung 2012 Wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) beantragt hat, beteiligt sich der Landkreis Neu-Ulm im Jahr 2012 mit Euro an den Grundkosten des Frauenhauses in Neu-Ulm, was einer um 2,16 Prozent höheren Förderung als 2011 entspricht. Diese Steigerungsrate liegt nach der Meinung von Landrat Erich Josef Geßner in einem vertretbaren Rahmen. Das Frauenhaus sei eine wichtige Einrichtung für die Landkreise Neu-Ulm und Günzburg. Es bietet misshandelten Frauen und ihren Kindern eine Zufluchtstätte. Im Kreishaushalt 2012 werden für das Frauenhaus der AWO Mittel in Höhe von Euro eingeplant. Die Differenz zum Grundkostenanteil 2012 wird nach Angaben des Fachbereichs Soziale Leistungen voraussichtlich für die Endabrechnung ( Spitzabrechnung ) des Vorjahres benötigt. Der Sozialausschuss stimmte dem einhellig zu. Ansprechpartner: Günter Hock Leiter Fachbereich Soziale Leistungen Telefon: 0731/ guenter.hock@lra.neu-ulm.de Antrag des ambulanten Pflegedienstes Soleo auf Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit Der Ausschuss für Soziales und Senioren hat den privaten ambulanten Pflegedienst Soleo GmbH aus Senden als bedarfsnotwendig anerkannt. Er gab damit einem entsprechenden Antrag des Unternehmens statt. Die Bedarfsnotwendigkeit ist eine von mehreren

9 9 Voraussetzungen für eine spätere Förderung des Pflegedienstes durch den Landkreis. Soleo betreut nach eigenen Angaben derzeit etwa 100 hilfe- und pflegebedürftige Menschen im Einzugsgebiet Neu-Ulm/Ludwigsfeld, Senden, Weißenhorn, Bellenberg, Illertissen und Kellmünz. Ansprechpartnerin: Mirjam Plangger Fachbereich Besondere soziale Leistungen Telefon: 0731/

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