STAATLICHES SCHULAMT KONSTANZ. Hilfen bei schulischen Problemen - Hilfekompass

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1 1 STAATLICHES SCHULAMT KONSTANZ Hilfen bei schulischen Problemen - Hilfekompass

2 2 Inhalt I. Vorschulische Hilfsangebote 7 Landkreis Konstanz 7 Landkreis Tuttlingen 8 Kooperation Schule Kita (Kooperationsbeauftragte) 9 Ansprechpartner im Staatlichen Schulamt Konstanz 10 Landkreis Konstanz 10 Landkreis Tuttlingen 10 Grundschulförderklasse 10 Landkreis Konstanz 11 Landkreis Tuttlingen 12 Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung 13 Die neue Einschulungsuntersuchung (ESU) 14 Das Bildungshaus Regionale Arbeitsstelle Frühförderung 16 Sonderpädagogische Beratungsstellen für Frühförderung 17 Landkreis Konstanz 18 Landkreis Tuttlingen 20 Schulkindergarten 22 Landkreis Konstanz 22 Landkreis Tuttlingen 23 Interdisziplinäre Frühförderstellen 23 Landkreis Konstanz 23 Landkreis Tuttlingen 24 Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) 24 II. Förderung in der allgemeinen Schule 25 Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf bzw. mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot 25 Chronische Erkrankungen im Schulalter 25 Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) 26 Landkreis Konstanz 26

3 Landkreis Tuttlingen 26 Autismus 26 Landkreis Konstanz 28 Landkreis Tuttlingen 28 Zentrum für Teilleistungsstörungen (ZeT) Landkreis Tuttlingen 29 Teilleistungsstörungen 30 Der Nachteilsausgleich 31 Hochbegabung 35 Klinikschulen 39 Landkreis Konstanz 39 Landkreis Tuttlingen 40 Sonderpädagogischer Dienst 41 BeratungslehrerInnen 41 Schulpsychologische Beratungsstelle 48 III. Sonderpädagogisches Bildungsangebot 50 Schulgesetzlicher Rahmen 50 Strukturbild der gestuften Förderung 52 Koordination der Inklusiven Bildungsangebote 53 Praxisbegleitung Inklusion 54 Begegnungsmaßnahmen 55 Einzelinklusion 56 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (Landkreis Konstanz und Tuttlingen) 56 SchulsozialarbeiterInnen 61 Landkreis Konstanz 61 Stand: IV. Außerschulische Unterstützungssysteme 68 Hilfen durch das Jugendamt bzw. Allgemeiner Sozialer Dienst ASD (SGB VIII KJHG) 68 Landkreis Konstanz 68 Landkreis Tuttlingen 69 3

4 Aids-Hilfe 70 Landkreis Konstanz 70 Landkreis Tuttlingen 70 Suchtprävention 71 Kommunaler Suchtbeauftragter 71 Landkreis Konstanz 71 Landkreis Tuttlingen 71 Essstörungen 72 Drogenberatung 72 Landkreis Konstanz 72 Landkreis Tuttlingen 73 Hilfe für Sektenaussteiger 74 Deutscher Kinderschutzbund (DKSB) 74 Landkreis Konstanz 74 Landkreis Tuttlingen 75 Temporärer Elternersatz 75 Landkreis Konstanz 75 Landkreis Tuttlingen 76 Beratungsstelle für Frauen und Mädchen 76 Landkreis Konstanz 76 Landkreis Tuttlingen 77 Frauenhäuser 78 Beratungsstellen für AussiedlerInnen 78 Beratungsstellen für MigrantInnen 79 Beratung für Kinder/Eltern 81 Kinder- und Jugendarbeit 83 Jugendzentren + Jugendhäuser + Jugendinitiativen 83 Ausbildungsberatung für SchulabgängerInnen, Lehrlinge, Eltern und Betriebe 84 JugendberufshelferInnen 85 Landkreis Konstanz 85 Landkreis Tuttlingen 86 4

5 Ausbildungsberatung für Schulabgänger, Lehrlinge, Eltern und Betriebe 86 Berufliches Fortbildungszentrum der Bayerischen Wirtschaft 87 Alleinerziehende 87 Selbsthilfe 88 Lehr- und Lernwerkstatt 88 Lebenshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche 89 Psychologische Beratungsstellen 90 Landkreis Konstanz 90 Landkreis Tuttlingen 91 Beratungsstellen des Diakonischen Werkes im Evang. Kirchenbezirk Konstanz 92 Nachwort 93 5

6 6 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden "Hilfekompass" möchte das Staatliche Schulamt Konstanz Ihnen eine möglichst breit gefächerte Orientierung über die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Schulen und der Landkreise Konstanz und Tuttlingen bieten. Diese umfassende Zweitauflage orientiert sich aktuell und differenziert am Hilfebedarf von Kindern und Jugendlichen in Problemlagen sowie deren Eltern. Der "Hilfekompass" beinhaltet ein beeindruckendes und qualitativ hochwertiges Spektrum an pädagogischen und psychologischen Angeboten sowie Hinweise auf unterschiedlichste Präventionsmaßnahmen. Die Vernetzung und zum Teil interdisziplinäre Besetzung der Beratungsstellen gewährleistet eine differenzierte und professionelle Problemsicht. Zur genaueren Orientierung der Ratsuchenden bietet der "Hilfekompass" neben den Kontaktdaten der Beratungsstellen weitere Informationen zu deren Leistungsangeboten und Zielgruppen. Auf diese Weise soll allen Betroffenen eine möglichst schnelle und effiziente Hilfeleistung gewährt werden. Der "Hilfekompass" versteht sich als ergänzendes Unterstützungsangebot für alle Schulen und Schularten bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags. Die Einbindung außerschulischer Partner in die pädagogische Arbeit fördert die schulische Qualitätsentwicklung. So können Präventions- und Interventionsmaßnahmen optimiert sowie individuelle Förder- und Erziehungspläne professionell entwickelt und kompetent umgesetzt werden. Nur mit einem breit angelegten engmaschigen Hilfs- und Beratungsnetzwerk kann die für das Kindeswohl erforderliche ganzheitliche Sichtweise gewährt werden. Es ist uns ein Anliegen, Sie mit dem "Hilfekompass" - auch über unsere Homepage - stets aktuell und umfassend zu informieren. Karlheinz Deußen Amtsleiter

7 7 I. Vorschulische Hilfsangebote Kinder lernen nicht erst in der Schule, sondern der Lernprozess beginnt schon im Kleinkindalter. Deshalb bieten die Landkreise Konstanz und Tuttlingen viele interessante Hilfsangebote an. Auch in den einzelnen Gemeinden und Städten der Landkreise finden zusätzliche Hilfsangebote statt. Darüber hinaus hat das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg das Programm STÄRKE 2008 ins Leben gerufen. Es soll die Kinder stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeiten verbessern. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir entsprechende Telefonnummern zusammengestellt. Landkreis Konstanz Konstanz T Steißlingen T F Reichenau T F Singen T F Allensbach T F Mühlhausen-Ehingen T F Radolfzell am Bodensee T F Engen T F Bodmann- Ludwigshafen T F Tengen T F Stockach T F Hilzingen T F Hohenfels T F Gottmadingen T F Mühlingen T F Rielasingen-Worblingen T F Eigeltingen T F Gailingen am Hochrhein T F Orsingen-Nenzingen T F Büsingen am Hochrhein T T F

8 8 Aach T F Volkertshausen T F Gaienhofen T F Moos T F Öhningen T F Landkreis Tuttlingen Gemeinde/Stadt Telefon/Fax Gemeinde/Stadt Telefon/Fax Landratsamt Tuttlingen T F Emmingen-Liptingen T F Tuttlingen T F Neuhausen ob Eck T F Trossingen T F Buchheim T F Durchhausen T F Fridingen an der Donau T F Gunningen T F Mühlheim an der Donau T F Hausen ob Verena T F Kolbingen T F Talheim T F Irndorf T F Seitingen-Oberflacht T F Bärenthal T F Rietheim-Weilheim T F Renquishausen T F Wurmlingen T F Mahlstetten T F Immendingen T F Dürbheim T F Geisingen T F Balgheim T F

9 9 Reichenbach T F Deilingen T F Wehingen T F Gosheim T F Frittlingen T F Denkingen T F Königsheim T F Böttingen T F Egesheim T F Bubsheim T F Aldingen T F Spaichingen T F Kooperation Schule Kita (Kooperationsbeauftragte) Der Kooperation Kindergarten-Grundschule kommt in der heutigen veränderten Gesellschaft eine hohe Bedeutung zu. Zentrale Aufgabe ist es, dem Kind die gegebene Lernfreude zu erhalten, diese weiter zu fördern und es auf seinem Lernweg zu begleiten. In einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Erzieher und Erzieherinnen, Eltern und Kooperationslehrkräften werden fundierte Aussagen zum jeweiligen Entwicklungsstand gemacht. Diese wertvollen Aussagen, die die Gesamtpersönlichkeit des Kindes beschreiben, sollen Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und den Aufbau sozialer Beziehungen immer im Blick haben und das jeweilige Kind stärken. In diesem vertrauensvollen Rahmen können wichtige Kompetenz-Aussagen zur Grundschulfähigkeit des Kindes getroffen werden. Somit ist Lernen positiv verankert, ohne Ängste schaffen Kinder (und Eltern) den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. (Siehe auch Kooperationsordner: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Schlossplatz 4 (Neues Schloss), Stuttgart in Kooperation mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg, Schellingstr. 15, Stuttgart.),

10 10 Ansprechpartner im Staatlichen Schulamt Konstanz Ansprechpartner Telefon/Fax Frau Annette Funke T Schulrätin F Landkreis Konstanz Kooperationsbeauftragte Telefon/Fax Frau Angela Murmann-Ise T Konrektorin, Berchenschule Konstanz F Frau Katharina Ache-Hirschmann T GS Hardtschule, Freiburgerstr. 8, Singen F Frau Bettina Niederhammer GS Bruderhofschule, Feldbergstr. 36, Singen T F Landkreis Tuttlingen Kooperationsbeauftragter Telefon/Fax Frau Katja Mayer T F GS Leipferdingen Tuttlingen Herr Berthold Stehle GWRS Schlossbergschule, Auf der Breite 9, Wehingen T F Grundschulförderklasse Das Ministerium für Kultus und Unterricht richtet die Grundschulförderklassen für diejenigen Schülerinnen und Schüler ein, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Zeit der Zurückstellung soll dazu genutzt werden, die Kinder individuell und umfassend zu fördern. Ziel der Förderung ist es, dass die Kinder die Schulfähigkeit erlangen. Sie können in einer Gruppe von Gleichaltrigen spielen, lernen und sich in einer Weise weiter entwickeln, die ihren Stärken und Schwächen angemessen ist. Der Besuch dieser Klasse ist freiwillig und kostenlos. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die schulpflichtig, aber aus persönlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt wurden.

11 Die Kinder der Grundschulförderklasse können diese regelmäßig am Vormittag außer samstags und in den Schulferien besuchen. Sie werden von dafür ausgebildeten Erzieher und Erzieherinnen, sowie stundenweise von einer Lehrkraft der Grundschule betreut. Unterrichtsstoff der Grundschule wird jedoch nicht vorweggenommen. 11 Die Inhalte der Arbeit umfassen verschiedene Bereiche: * Sprache * vorbereitende Übungen zum Schreiben * Musik * Umgang mit Mengen/Zahlenverständnis * Umwelt * Sachbegegnungen * Malen, Basteln, Werken * Fein- und Grundmotorik * Bewegungserziehung * Verkehrserziehung * Gesundheitserziehung * Konzentration und Arbeitsverhalten * Sozialverhalten * Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl Diese Lernbereiche erfahren die Kinder im freien Spiel und durch gezielte Lernangebote in der Gesamtgruppe, in der Kleingruppe und gegebenenfalls auch in Einzelförderung. Hinweis: Näheres zu den Grundschulförderklassen im Schulamtsbezirk Konstanz (u. a. Standorte) erhalten Sie auch auf der Homepage des SSA Konstanz. Landkreis Konstanz Grundschulförderklassen Telefon/Fax Schulleitung GS Haidelmoos Sonnentauweg Konstanz T F poststelle@ schule.bwl.de Frau Daniela Kienzle

12 12 GS Stephansschule Stephansplatz Konstanz GS Böhringen F.-v. Engelberg-Str Radolfzell GS Bruderhof Schule Feldbergstraße Singen GS Hardt-Schule Freiburger Straße Singen GS Stockach Tuttlinger Straße Stockach T F T F T F T F T F poststelle@ schule.bwl.de poststelle@ schule.bwl.de poststelle@ schule.bwl.de poststelle@ schule.bwl.de poststelle@ schule.bwl.de Herr Andreas Hipp Frau Alexandra Biechele Frau Karin Leutert Frau Katharine Ache-Hirschmann Herr Frank Sauer Landkreis Tuttlingen Grundschulförderklassen Telefon/Fax Schulleitung GMS Wilhelmschule Wimarstraße Tuttlingen T F poststelle@ schule.bwl.de Herr Hans-Peter Gökelmann GS Karlschule Neuhauser Straße Tuttlingen GWRS Schillerschule Schillerstraße Spaichingen GS Friedensschule Jacob-Hohner-Platz Trossingen T F T F T F poststelle@ schule.bwl.de poststelle@ schule.bwl.de poststelle@ schule.bwl.de Herr Til Haendle Herr Michael Maurer Frau Lotte Lehmann

13 Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Die Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung ist eine Kontaktstelle für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Eltern und alle an der frühkindlichen Bildung Interessierte. Sie bietet insbesondere Beratung und Information zu folgenden Themen an: Orientierungsplan Neue Einschulungsuntersuchung (ESU) Schulreifes Kind Bildungshaus 3-10 Sprachförderung Kooperation Kindergarten Grundschule 13 Ansprechpartnerin: Kontaktdaten: Angela Murmann-Ise Tel.: (Sekretariat der Schule, GWRS Berchenschule, Konstanz) Tel.: (im Staatlichen Schulamt Konstanz) Die Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung beim Staatlichen Schulamt Konstanz ist Teil des Netzwerkes der Regionalen Arbeitsstellen in Baden-Württemberg. Die landesweite Koordination liegt bei der Überregionalen Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung.

14 Die neue Einschulungsuntersuchung (ESU) Die neue Einschulungsuntersuchung wird in zwei Untersuchungszeiträume gegliedert. Der erste Untersuchungszeitraum liegt im vorletzten Kindergartenjahr. Durch die frühzeitige Untersuchung verbleibt noch genügend Zeit für notwendige Fördermaßnahmen. Im zweiten Untersuchungszeitraum steht bei allen Kindern die Schulfähigkeit aus schulärztlicher Sicht im Mittelpunkt. Die einzelnen Aufgaben der Eltern, ErzieherInnen, der medizinischen Assistenten und des Arztes im ersten Untersuchungszeitraum (ESUI) sind: Die Eltern erklären das Einverständnis für die Befragung der ErzieherInnen und für den Informationsaustausch mit ErzieherInnen, Lehrkräften und Ärzten. Dabei legen sie das Impfbuch, das gelbe Früherkennungsheft, den Elternfragebogen (freiwillig) und wichtige Befunde aus früheren Untersuchungen bereit. Die ErzieherInnen beantworten einen Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die Eltern einverstanden sind. Dieser setzt sich aus den validierten Grenzsteinen der Entwicklung und aus Fragen zur Hyperaktivität zusammen. Die medizinische Assistentin des Gesundheitsamtes führt bei allen Kindern eine Basisuntersuchung ( Screening ) durch. Diese beinhaltet das Sehen und Hören, die Körpergröße und das Körpergewicht, die Sprache, die Motorik, die Malentwicklung, die Mengenerfassung und das Verhalten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden mit dem Arzt des Gesundheitsamtes besprochen. Der Arzt des Gesundheitsamtes bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und deren Dokumente und veranlasst eventuell weitere Untersuchungen. Bei auffälligen Ergebnissen im Sprach-Screening wird die Durchführung des SETK 3-5 (Sprachprüfbogen) vorgenommen. Über die Untersuchungsergebnisse werden die Eltern schriftlich oder mündlich informiert. Dabei werden sie über Fördermaßnahmen, die in der Familie geleistet werden können, beraten. Die ErzieherInnen werden ebenfalls über die Untersuchungsergebnisse informiert. Wenn die Eltern einverstanden sind, werden die Lehrkräfte und der Kinderarzt in Kenntnis gesetzt. Im zweiten Untersuchungszeitraum (ESUII)ist die Aufgabenverteilung wie folgt gegliedert: Die ErzieherInnen aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung (siehe oben), wenn die Eltern einverstanden sind. Die Kooperationslehrkraft empfiehlt die schulärztliche Untersuchung bei Kindern, deren Schulfähigkeit gefährdet erscheint. Der Arzt oder die Ärztin des Gesundheitsamtes bewertet den aktualisierten Fragebogen zur kindlichen Entwicklung der ErzieherInnen und die Rückmeldung der Kooperationslehrkraft. Alle Kinder werden aus schulärztlicher Sicht in Bezug auf die Schulfähigkeit begutachtet. Befundorientiert werden weitere Untersuchungen bei ausgewählten Kindern aus dem ersten Untersuchungszeitraum, bei Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr und bei Kindern ohne Kindergartenbesuch vorgenommen. Über diese Ergebnisse werden die Eltern bei Bedarf ausführlich informiert und entsprechend beraten. In jedem Fall wird ein Bericht für Eltern, Schule, Kindergarten und Kinderarzt erstellt. 14

15 15 Gesundheitsamt Konstanz Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz Konstanz T info@lrakn.de Gesundheitsamt Tuttlingen Luginsfeldweg Tuttlingen T: gesundheitsamt@landkreis-tuttlingen.de Das Bildungshaus 3-10 Im Bildungshaus 3-10 gestalten Kindergarten und Grundschule Teile ihres Bildungsangebots institutionsübergreifend und gemeinschaftlich. Die Basis für die Arbeit im Bildungshaus ist der Orientierungsplan und der Bildungsplan der Grundschule. Das pädagogische Team besteht aus ErzieherInnen und Lehrkräften in einer gleichberechtigten Partnerschaft. Es gibt eine gemeinsame Lernzeit für Kindergarten- und Schulkinder. Ziel ist eine durchgängige Bildungsbiografie und die individuelle Begleitung und Förderung aller Kinder. Die flexible Einschulung und das jahrgangsübergreifende Lernen sind in das Konzept Bildungshaus 3-10 integriert. Es gibt Bildungshäuser der Tranche 1,2 und 3. Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Konstanz sind dies: Tranche 1: Denkingen und Dingelsdorf Tranche 2: Eigeltingen Tranche 3: Hardtschule Singen, Öhningen, Hilzingen, Frittlingen und Dürbheim

16 16 Konsultationsstandorte Bildungshaus 3-10 Landkreis Konstanz Schule Telefon/Fax/ Kooperationspartner Telefon/Fax/ GMS Eigeltingen Breitleweg Eigeltingen Landkreis Tuttlingen T F verwaltung@eigeltingen.schule.bwl.de Kindergarten St. Katharina Widumstraße 10, Honstetten Kindergarten Löwenzahn Breitleweg 9, Eigeltingen Kindergarten St. Blasius Rogenwieserstraße 5, Heudorf T T Kindergarten.loewenzahn@tonline.de T Schule Telefon/Fax/ Kooperationspartner Telefon/Fax/ Bildungshaus Denkingen Grundschule Denkingen Hauptstraße 46a Denkingen T grundschule-denkingen@tonline.de Regionale Arbeitsstelle Frühförderung arbeitsstellefruehfoerderung@ssa-kn.kv.bwl.de Aufgaben: Kindergarten St. Paul Kirchhofen 9, Denkingen Kinderburg Lindenstraße 3, Denkingen T T F kinderburg.denkingen@t-online.de - Allgemeiner Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf Angebote der sonderpädagogischen Frühförderung (sonderpädagogische Diagnostik, Beratung und Förderung für Kinder bis zum Schuleintritt) im Bereich des Staatlichen Schulamt Konstanz. - Interdisziplinäre Vernetzung und Kooperation mit allen im Bereich der Frühförderung arbeitenden Stellen. - Unterstützung der inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Frühförderung vor Ort im Sinne der Rahmenkonzeption Frühförderung (u.a. Unterstützung kooperativer Arbeitsmodelle).

17 - Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung und Schulkindergärten bezüglich fachlicher Fragen (z. B. bei Neueinstieg in das Arbeitsfeld, in besonders schwierigen Beratungsfällen, bei Beteiligung verschiedener Fachrichtungen, an Schnittstellen und Übergängen zur Frühförderung). - Durchführung regelmäßiger Besprechungen mit den Leitungen der Sonderpädagogischen Beratungsstellen und der Schulkindergärten. - Unterstützung der Fortbildung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sonderpädagogischen Beratungsstellen und in den Schulkindergärten. Diese Aufgaben übernehmen die regionalen Arbeitsstellen Frühförderung landkreisbezogen im Auftrag und in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Konstanz. Kontakt: 17 Landkreis Konstanz Petra Schmidt Pestalozzischule Singen petra.schmidt@ssa-kn.kv.bwl.de Tel Landkreis Tuttlingen Lena Hewitt Hornenbergschule Immendingen lena.hewitt@ssa-kn.kv.bwl.de Tel Kontakt und Terminvereinbarungen bitte per Telefon oder . Rückmeldung erhalten Sie während der Schulzeiten innerhalb einer Woche. Sonderpädagogische Beratungsstellen für Frühförderung Frühförderung - ist ein Hilfeangebot für entwicklungsverzögerte, von Behinderung bedrohte und behinderte Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt sowie für deren Eltern und Bezugspersonen. - hat zum Ziel, eine Entwicklungsstörung oder Behinderung zu vermeiden, zu mildern oder auszugleichen. Das Kind soll in seiner Entwicklung bestmöglich unterstützt und gefördert werden. - unterliegt der Schweigepflicht und beruht auf Freiwilligkeit und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Eltern.

18 18 Zugang zur Frühförderung: Es gibt Sonderpädagogische Beratungsstellen für Frühförderung oder Interdisziplinäre Frühförderstellen. Die Eltern wenden sich direkt an eine der Einrichtungen. Bei Bedarf vermittelt diese weiter. Die Sonderpädagogischen Beratungsstellen sind Bestandteil der Sonderschulen, arbeiten jedoch nicht schulbezogen. Das Angebot umfasst Diagnostik, Beratung und Förderung für Kinder, die in einem oder mehreren Bereichen ihrer Entwicklung auffällig oder beeinträchtigt sind. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Sonderpädagogischen Beratungsstellen: Sonderschullehrer, die schwerpunktmäßig in verschiedenen Fachrichtungen der Sonderpädagogik ausgebildet sind. Sie arbeiten ganzheitlich, kind- und familienorientiert und kooperieren bei Bedarf mit anderen Stellen. Sie handeln ausschließlich im Auftrag und Einverständnis der Eltern und unterliegen der Schweigepflicht. Alle Angebote der Sonderpädagogischen Beratungsstellen sind kostenfrei. Landkreis Konstanz Einrichtung Schwerpunkt Leitung / Ansprechpartner Anschrift Telefon/Fax/ Sonderpädagogische Beratungsstelle der Regenbogenschule Auffälligkeiten in der Motorik, körperliche Behinderung, allgemeine Entwicklungsauffälligkeiten und geistige Behinderung Frau Welle Leipziger Str Konstanz T oder F Beratungsstelle@regenbogen-schulekonstanz.de Sonderpädagogische Beratungsstelle der Sonnenlandschule Außenstelle am Sprachheilkindergarten KN Sprachentwicklungsauffälligkeiten Frau Steurer Sonnenbühlstr Konstanz T F info@sprakiga.konstanz.de Verbund der Sonderpädagogischen Beratungsstellen der Goldäckerschule und der Sonnenlandschule Allgemeine Entwicklungsauffälligkeiten und Sprachentwicklungsauffälligkeiten Frau Müller Frau Weiß- Straub Hägerweg 11a Stockach T Sopaed.fruehförderung@stockach.de

19 19 Sonderpädagogische Beratungsstelle der Sonnenlandschule -Außenstelle Radolfzell- Sonderpädagogische Beratungsstelle der Hausherrenschule Sonderpädagogische Beratungsstelle der Pestalozzischule Sonderpädagogische Beratungsstelle der Haldenwangschule Sonderpädagogische Beratungsstelle der Hewenschule Sonderpädagogische Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche Hegau Bodensee -Außenstelle des BBZ Stegen- Sonderpädagogische Beratungsstelle für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche -Stiftung St. Franziskus- Sonderpädagogische Beratungsstelle für taubblinde und Sprachentwicklungsauffälligkeiten allgemeine Entwicklungsauffälligkeiten allgemeine Entwicklungsauffälligkeiten und Sprachentwicklungsauffälligkeiten starke Entwicklungsauffälligkeiten und geistige Behinderung Sprachentwicklungsauffälligkeiten und allg. Entwicklungsauffälligkeiten Auffälligkeiten der auditiven Wahrnehmung, Hörschädigungen, Pädagogische Audiologie mit AVWS-Screening Auffälligkeiten in der visuellen Wahrnehmung, Sehschädigungen Taubblindheit und Hörsehbehinderung Frau Wenzler Luisenplatz Radolfzell Herr Schreck Luisenplatz Radolfzell Frau Schmidt Münchriedstr Singen Herr Gruber Münchriedstr Singen Frau Sailer Jahnstr Engen Herr Dr. Bischoff Rielasinger Str Singen N.N. Kloster Schramberg Frau Broy Kloster Schramberg T F beratungsstelle.sonnenland@web.de T F fruehberatung.radolfzell@web.de T F Fruehberatung.Pestalozzischule@web.de T oder F beratungsstelle@haldenwang-schulesingen.de in Stockach: T (Sekretariat der Schule) F sekretariat@engen.hewen.schule.bwl.de T F s.bischoff@bbzstegen.de kontakt@bbzstegen.de T F beratung-sehen@ssfh.de T F beratung-taubblind@ssfh.de

20 20 hörsehbehinderte Kinder und Jugendliche -Stiftung St. Franziskus Förderzentrum Sehen- Landkreis Tuttlingen Einrichtung Schwerpunkt Leitung / Ansprechpartner Anschrift Telefon/Fax/ Frühberatungsstelle für entwicklungsverzögerte Kinder an der Albert- Schweitzer-Schule (Förderschule), TUT Allgemeine Entwicklungsauffälligkeiten Frau Zwick / Frau Hewitt Gießstr Tuttlingen T F fruehberatung@a-schweitzer-schuletuttlingen.de Frühberatungsstelle für sprachauffällige Kinder an der Sprachheilschule Balgheim (Außens. TUT) Sprachentwicklungsauffälligkeiten Frau Zeller Zeppelinstr Tuttlingen T info@ops-balgheim.de Frühberatungsstelle für sprachauffällige Kinder an der Sprachheilschule Balgheim Sprachentwicklungsauffälligkeiten Frau Riester Schulstr. 8/ Balgheim T F info@ops-balgheim.de Frühberatungsstelle für geistigbehinderte Kinder an der Johann-Peter- Hebel-Schule Allgemeine Entwicklungsauffälligkeiten, geistige und körperliche Behinderung Frau Fischer Semmelweisstr Tuttlingen T F poststelle@ schule.bwl.de Frühberatungsstelle für verhaltensauffällige Kinder an der Schule für Erziehungshilfe (Mutpol) Allgemeine Verhaltensauffälligkeiten Frau Dobler Frau Gött Im Steinigental Tuttlingen T F fruehberatung@mutpol.de

21 21 Beratungsstelle für bewegungsbeeinträchtigte Kinder an der Christy- Brown-Schule Bewegungsbeeinträchtigung Frau Greimel Güterbahnhofstr Villingen- Schwenningen T F Frühberatungsstelle für sehgeschädigte und blinde Kinder Heiligenbronn Auffälligkeiten in der visuellen Wahrnehmung, Sehschädigungen Frau Strohner Kloster Schramberg - Heiligenbronn T F beratung-sehen@ssfh.de Sonderpädagogische Beratungsstelle für taubblinde und hörsehbehinderte Kinder und Jugendliche -Stiftung St. Franziskus Förderzentrum Sehen- Taubblindheit und Hörsehbehinderung Frau Beller Kloster Schramberg T F beratung-taubblind@ssfh.de Frühberatungsstelle für hörgeschädigte Kinder Heiligenbronn -Außenstelle Dürbheim- Auffälligkeiten der auditiven Wahrnehmung, Hörschädigungen, Pädagogische Audiologie Frau Kopf Herr Christ Kloster Schramberg T F alexandra.kopf@stiftung-st-franziskus.de tobias.christ@stiftung-st-franziskus.de

22 22 Schulkindergarten unterstützt und begleitet Kinder mit Behinderung durch individuelle, auch behinderungsspezifische Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischen Eingliederungsmöglichkeiten, sozialer Teilhabe und Selbsttätigkeit zu erlangen. bietet sonderpädagogische Förderung in kleinen Gruppen durch sonderpädagogisch qualifiziertes Personal für Kinder von 3 (bzw. 2) Jahren bis zum Schuleintritt an. ist eine sonderpädagogische Einrichtung nach 20 des Schulgesetzes für Kinder mit (drohender) Behinderung. Schulkindergärten sind keine Kindergärten im Sinne des Kindergartengesetzes. Landkreis Konstanz Lindenhain 37, Singen Schulkindergarten am Hegau-Jugendwerk Gailingen Kapellenstr. 31, Gailingen Schulkindergarten am Haus am Mühlebach Austr. 2, Mühlhausen-Ehingen Integrative Kindertagesstätte "Die Arche" Schwedenschanze 8, Konstanz Außenstelle Radolfzell Familienzentrum St. Anton Metzgerwaidring 100, Radolfzell F T F Schulkindergarten Telefon/Fax Fachrichtung Leitung Schulkindergarten für Sprachbehinderte Sonnenbühlstr. 34, Konstanz T F poststelle@ schule.bwl.de SP ö Frau Steurer Schulkindergarten für Sprachbehinderte Mühlenstr Singen T F mail@sprachheilkindergartensingen.schule.bwl.de SP ö Frau Sohn Schulkindergarten für Geistigbehinderte T poststelle@ schule.bwl.de G ö Frau wbs-schule-leitung@hegaujugendwerk.de cornelia.wegner-schmidt@hegaujugendwerk.de K + schwermehrfachbeh. p Grundmüller Frau Wegner- Schmidt T F kiga@haus-am-muehlebach.de G p Frau Baugard T kiga@caritas-kn.de G,K p Frau Spitzhüttl F Herr Laube T Kiga-st.anton@kath-radolfzell.de G,K p Frau Hirscher p = privater Träger; ö = öffentliche Einrichtung

23 23 Landkreis Tuttlingen Schulkindergarten Telefon/Fax Fachrichtung Leitung Schulkindergarten für Sprachbehinderte T Frau Kegreiß SP ö Schulstr. 8/1, Balgheim F Schulkindergarten für Sprachbehinderte T SP ö Frau Kegreiß Zeppelinstr. 15, Tuttlingen Schulkindergarten für Körper- und Geistigbehinderte Semmelweisstr. 70, Tuttlingen T F G., K. ö Frau Wild p = privater Träger; ö = öffentliche Einrichtung Interdisziplinäre Frühförderstellen Die Interdisziplinären Frühförderstellen setzen sich aus einem Team, z. Zt. bestehend aus HeilpädagogInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen und SonderpädagogInnen zusammen. Sie kooperieren eng mit anderen Therapeuten, Ärzten und Kindergärten. Bei Kindern mit Förderbedarf bieten die Interdisziplinären Frühförderstellen umfassende Hilfen, Therapien und Elternberatung an. Heilpädagogik wird auf Antrag über das Sozialamt abgerechnet, die anderen Therapien werden von Ärzten verordnet und über die Krankenkassen finanziert. Eltern können sich mit ihren Kindern jederzeit unverbindlich und kostenfrei für eine Erstdiagnostik anmelden. Landkreis Konstanz Einrichtung Frühförderung, Entwicklungsberatung und mobiler Fachdienst Integration Frühförderung, Entwicklungsberatung und mobiler Fachdienst Integration Frühförderung, Entwicklungsberatung und mobiler Fachdienst Integration Leitung / Ansprechpartner Anschrift Herr Laube Uhlandstr Konstanz Sandra Schindler Metzgerwaidring Radolfzell Herr Laube Carl-Walcker-Weg Stockach Telefon/Fax/ T F frueh-konstanz@caritas-kn.de T F frueh-radolfzell@caritas-kn.de T frueh-konstanz@caritas-kn.de

24 24 Landkreis Tuttlingen Einrichtung Leitung / Ansprechpartner Anschrift IFFS: Interdisziplinäre Frühförderstelle Frau Barrho Balingerstr Tuttlingen PFIFF: Praxis für interdisziplinäre Frühförderung Frau Mattes, Frau Stier Eisenbahnstr Spaichingen Telefon/Fax/ T F fruehfoerderstelle-tuttlingen@t-online.de T T und F info@pfiff-spaichingen.de Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) Die sozialpädiatrischen Zentren sind interdisziplinär (z.t. PsychologInnen, HeilpädagogInnen, LogopädInnen und PhysiotherapeutInnen) arbeitende ambulante Zentren. Sie sind an der Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin angegliedert. Ihr Aufgabenfeld ist die Früherkennung, Diagnostik und Beratung bei Erkrankungen aus dem neuropädiatrischen und sozialmedizinischen Bereich. Durch dieses Angebot sollen körperliche und seelische Störungen von Kindern möglichst früh erkannt, geheilt oder in ihren Auswirkungen gemildert werden. Die Dienstleistung des sozialpädiatrischen Zentrums kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die niedergelassenen Fachärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin wegen der Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung weiterführende, fachspezifische Diagnostik für erforderlich halten. Die Überweisung an ein sozialpädiatrisches Zentrum erfolgt durch die zuständigen Kinderärzte. Sozialpädiatrische Zentren Telefon/Fax/ Internet Sprechzeiten SPZ (Klinikum Konstanz) Luisenstr Konstanz SPZ (Schwarzwald-Baar Klinikum) Klinik Str Villingen-Schwenningen T F spz-sekretariat@klinikumkonstanz.de T F kin.spz@sbk-vs.de klinik/spz.html nach Vereinbarung nach Vereinbarung

25 25 SPZ (Uniklinikum) Hoppe-Seyler-Str Tübingen SPZ (Uniklinikum) Mathildestr Freiburg SPZ am Olgahospital Bismarckstr Stuttgart T F T F spz@uniklinik-freiburg.de T F spz@klinikum-stuttgart.de Mo. Fr Uhr Uhr Mo. Fr Uhr Uhr Mo. Fr Uhr Uhr (nur nach vorheriger Vereinbarung) II. Förderung in der allgemeinen Schule Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf bzw. mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot Chronische Erkrankungen im Schulalter Einen guten Überblick über die häufigsten chronischen Erkrankungen physischer und psychischer Natur sowie deren Auswirkungen auf den Schulalltag bietet die CD Chronische Erkrankungen im Schulalter von Dr. med. Astrid Kimmig. (Vertrieb: vds-versandstelle, Ohmstraße 14, Würzburg) ISBN-10: /ISBN-13: Folgende Erkrankungen werden auf der CD behandelt: Asthma bronchiale, Allergie, Diabetes, Epilepsie, Herzerkrankungen, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, chronische Kopfschmerzen, Krebserkrankungen, Mukoviszidose, Neurodermitis, Neuromuskuläre Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Orthopädische Erkrankungen, Rheuma, Tourette-Syndrom, Epidermolysis bullosa, Ehlers-Danlos-Syndrom, Zöliakie Psychische Erkrankungen: Angststörung, ADS, ADHS, Borderline Persönlichkeitsstörung, Depression, Essstörung, Sucht, Suizid, Zwangsstörung

26 26 Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ADHS ist die Abkürzung für Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung, übersetzt aus dem Englischen Attention Deficit/Hyperactivity Disorder (AD/HD). Ebenso gebräuchlich ist die Abkürzung ADS, was für Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom oder Aufmerksamkeits-Defizit-Störung (engl. Attention Deficit Disorder ADD) steht. ADHS ist eine der häufigsten psychischen Auffälligkeiten im Kindesalter und ihre Hauptmerkmale sind die Beeinträchtigung der Konzentration und Daueraufmerksamkeit, eine Störung der Impulskontrolle sowie unter Umständen extreme motorische Unruhe oder Hyperaktivität. Lange Zeit stand das Merkmal der motorischen Unruhe im Vordergrund, was der immer noch häufig verwendete Ausdruck Hyperkinetisches Syndrom (HKS) widerspiegelt. ADHS gibt es nicht nur im Kindesalter, wie gemeinhin angenommen, ADHS gibt es in allen Altersstufen und in allen Personengruppen. Landkreis Konstanz Ansprechpartner Schule/Institution Telefon/Fax N.N. Landkreis Tuttlingen Ansprechpartner Schule/Institution Telefon/Fax Heidi Nolte Zentrum für Teilleistungsstörung T Luginsfeldweg 15, Tuttlingen T Autismus Aktuelle Untersuchungen gehen davon aus, dass bei ca. einem Prozent aller Menschen eine Störung aus dem Autismus-Spektrum vorliegt. Das Verhältnis von betroffenen Männern zu betroffenen Frauen beträgt 4:1.

27 Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) gehören zu den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen. Das bedeutet, dass nahezu alle Bereiche der Entwicklung schon im frühen Kindesalter betroffen sind. Die Veränderungen sind hirnorganisch bedingt, sie sind angeboren, bisher nicht heilbar und daher ein Leben lang vorhanden. Zu den Autismus-Spektrum-Störungen gehören der frühkindliche Autismus, das Asperger-Syndrom und der atypische Autismus. Mit dem Begriff Autismus-Spektrum wird ausgedrückt, dass Auffälligkeiten und Schwierigkeiten in folgenden Bereichen bei allen Menschen mit Autismus vorhanden sind, dass aber die individuelle Ausprägung und der Schweregrad sehr unterschiedlich sein können. Gemeinsam ist allen autistischen Störungen, dass qualitative Veränderungen in folgenden Bereichen vorliegen: der sozialen Interaktion der Kommunikation der sensorischen und sozialen Wahrnehmung im Verhaltens- und Interessensrepertoire in der Entwicklung und Ausprägung von Sonderinteressen Schüler und Schülerinnen mit einer Diagnose aus dem Bereich ASS werden entsprechend ihrer kognitiven Begabung an allen Schularten unterrichtet. Die Diagnostik einer ASS erfolgt durch einen Kinder- und Jugendpsychiater. 27 Bei vorliegender Diagnose umfasst die Tätigkeit der Autismus-Ansprechpartner folgende Bereiche: Beratung von Eltern, Schüler und Schülerinnen, Lehrkräften, Schulleitungen, Schulbegleitern und Mitschülern Informationen über Autismus-Spektrum-Störungen Beratung über geeignete Lernkonzepte und umfassende Unterstützungsmöglichkeiten Mitwirkung bei der individuellen Bildungsplanung Beschreibung des individuellen Teilhabebedarfs

28 28 Kooperation mit allen Beteiligten Schülern und Schülerinnen, Familie, Schule, Trägern der Eingliederungshilfe, Trägern der Jugendhilfe, Ärzten, Kliniken und Therapeuten und sonstigen Personen im Helfernetzwerk, um den bestmöglichen individuellen Lern- und Entwicklungsweg zu begleiten. Landkreis Konstanz Ansprechpartner Schule Präsenz Zuständig für Telefon/Fax Andreas Targan Schulpsychologische Beratungsstelle Julius-Bührer-Straße Singen Keine feste Zeiten SSA Schulen im Landkreis KN T F andreas.targan@sin.ssa-kn.kv.bwl.de Katharina Lilje Simone Bauke Norbert Wannenmacher Regenbogenschule Leipziger Straße Konstanz Ellenrieder-GY Brauneggerstr Konstanz Wessenberg-Schule Winterersteig Konstanz Keine feste Zeiten Nach Absprache Nach Absprache SSA Schulen im Landkreis KN Gymnasien im Landkreis KN + TUT Berufliche Schulen im Landkreis KN + TUT T F T Sekretariat T F autismusberatung@liljepost.de katharina.lilje@ssa-kn.kv.bwl.de simone.bauke@ssa-kn.kv.bwl.de norbert.wannenmacher@ssakn.kv.bwl.de Landkreis Tuttlingen Ansprechpartner Schule Telefon/Fax Marina Schnebel Gotthilf-Vollert-Schule Im Steinigen Tal 10/ Tuttlingen T schnebel@mutpol.de Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" vom 22. August 2008 (K.u.U. 2008, S. 149 und S. 179) "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen

29 29 Handreichung zur schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen Download der Handreichung (490KB) Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht ) (52KB) von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten (Beschluss vom Darlegung der Verwaltungsvorschrift (2.3MB) Zentrum für Teilleistungsstörungen (ZeT) Landkreis Tuttlingen Informationen zum Angebot Das Zentrum für Teilleistungsstörungen (ZeT) arbeitet mit einem interdisziplinären Team (Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik). Kinder mit Aufmerksamkeitsstörungen (Verdacht auf ADHS/ADS), auch in Kombination mit Wahrnehmungsstörungen und in Verbindung mit Teilleistungsstörungen (Lesen, Rechtschreiben, Rechnen) werden im ZeT betreut. Es erfolgt eine umfassende diagnostische Abklärung, unter Einbezug des familiären und schulischen Umfeldes. Daran anschließend werden die Ergebnisse und das weitere Vorgehen in einem Diagnosegespräch besprochen. Im Falle einer ADHS/ADS-Diagnose erhalten die Familien folgendes Angebot: - Heilpädagogische Förderung für das Kind - ADHS/ADS-Elternschulung - Familienberatungen, bei Bedarf auch unter Einbezug des Lehrers - Runde Tische mit Schule und sonstigen Kooperationspartnern Bei Bedarf Übergangsbegleitung an weiterführende Stellen. Es wird nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe mit besonderem Augenmerk auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Schule und ZeT gearbeitet, damit das Kind in allen Bereichen in die gleiche Richtung gefördert wird. Das Angebot ist kostenlos. Die Einrichtung ist dem Landkreis Tuttlingen und dem dortigem Gesundheitsamt zugeordnet. Zuständigkeiten Die Stelle ist zuständig für Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren mit 1. Wohnsitz im Landkreis Tuttlingen. Kinder mit alleinigem Verdacht auf Lese-Rechtschreibstörung oder Dyskalkulie können nicht aufgenommen werden. Dies ist nur in Kombination mit Verdacht auf Aufmerksamkeitsstörungen möglich.

30 30 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt direkt im ZeT durch die Eltern. Die Wartezeit nach der Anmeldung beträgt ca. 6 Monate. Anmeldung unter T Bei Nichterreichbarkeit können Sie auf den AB T sprechen; Sie werden dann zurückgerufen. Adresse: Zentrum für Teilleistungsstörungen (ZeT) Luginsfeldweg Tuttlingen Teilleistungsstörungen Dyskalkulie (Rechenschwäche) Eine Dyskalkulie ist eine Teilleistungsschwäche des Gehirns. Durch die Beeinträchtigung von Funktionen, die zum Erwerb von mathematischen Fertigkeiten notwendig sind, erwerben betroffene Kinder nur mühsam eine Vorstellung des Zahlenraums und die Fähigkeit, Rechenoperationen flexibel auszuführen. Die Intelligenz der Kinder ist normal. Die Probleme im Rechnen sind nicht zurückzuführen auf: - unzureichende Beschulung - eine allgemein beeinträchtigte geistige Entwicklung - sonstige Sinnesbeeinträchtigungen Landkreis Konstanz Ansprechpartner Schule Telefon/Fax Annika Leitz Grundschule Volkertshausen T: schule@agleitz.de Steigstr. 7, Volkertshausen Heike Schwarzenberger Lehrerin und Fachberaterin an der GMS Eigeltingen, Breitleweg 3, Eigeltingen zuständig für WRS/GMS T: Schwarzenberger-heike@schuleeigeltingen.de

31 31 Landkreis Tuttlingen Ansprechpartner Schule Telefon/Fax N.N. LRS (Lese- und Rechtschreibschwäche) Die Entscheidung über die Förderbedürftigkeit des einzelnen Schülers trifft die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz des Schulleiters, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Beratungslehrers, eines Sonderschullehrers oder der zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstelle. Ziel ist die kontinuierliche Förderung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. FRESCH (Freiburger Rechtschreibmethode) ist in allen Schularten durchgängiges Unterrichtsprinzip. Ansprechpartner Telefon/Fax Frau Karin Leutert Grundschule Bruderhofschule T Herr Wolfram Vent- Schmidt Anne-Frank-Schulverbund (Werkrealschule/Realschule) T Der Nachteilsausgleich Der Nachteilsausgleich ist ein Instrument zur Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit (chronischen) Erkrankungen, Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen; Verwaltungsvorschrift des KM vom 08. März 1999 (Kultus und Unterricht, (KuU) S. 45/1999); zuletzt geändert 22. August 2008 (KuU S. 149/2008):

32 32 Auszug: 2.3 Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung, Nachteilsausgleich Allgemeine Grundsätze: Die schulische Leistungsmessung steht im Dienst der Chancengleichheit. Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung. Um dieses Recht einzulösen, ist eine Leistungsmessung erforderlich, die sich nach einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Anforderungsprofil richtet. Die hierauf beruhende Notengebung bildet die Grundlage für Schullaufbahnentscheidungen. Die Chancengleichheit ist eine Ausformung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"). Dieser Satz verlangt nicht, bei allen Menschen die gleichen Handlungsmuster anzulegen. Der Gleichheitssatz bedeutet vielmehr, dass die Menschen vor dem Gesetz nach den gleichen Maximen zu behandeln sind, dass also Lebenssachverhalte, die von ihrem Wesen her gleich sind, auch rechtlich gleichgestellt werden müssen; der Gleichheitssatz bedeutet aber auch umgekehrt, dass bei Lebenssachverhalten, die von ihrem Wesen her ungleich sind, von Rechts wegen zu differenzieren ist. Insofern kann es auch rechtlich geboten sein, Nachteile von Schülern mit besonderem Förderbedarf oder mit Behinderungen auszugleichen. Dieser auf dem Gleichheitssatz beruhende Anspruch zur Differenzierung muss aber - wiederum aus Gründen der Gleichbehandlung aller Schüler - eine Grenze finden: Die Anforderungen in der Sache selbst dürfen nicht eigens für einzelne Schüler herabgesetzt werden. Die Hilfestellungen für den Schüler ebnen ihm also Wege zu dem schulartgemäßen Niveau; dieses Niveau dann zu erreichen, kann aber auch Schülern mit besonderem Förderbedarf oder Behinderungen nicht erlassen werden. Der Nachteilsausgleich für Schüler mit besonderem Förderbedarf oder für behinderte Schüler lässt daher das Anforderungsprofil unberührt und bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schüler in die Lage versetzt werden, diesem zu entsprechen. Die Art und Weise solcher Hilfen hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Zum einen können die allgemeinen Rahmenbedingungen auf die besonderen Probleme einzelner Schüler Rücksicht nehmen. Daneben sind auch besondere, nur auf einzelne Schüler bezogene Maßnahmen des Nachteilsausgleichs möglich, insbesondere durch eine Anpassung der Arbeitszeit oder durch die Nutzung von besonderen technischen oder didaktisch- methodischen Hilfen. Auch ist es möglich, die Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen im Einzelfall anzupassen; allerdings muss jede dieser Leistungsarten eine hinreichende Gewichtung behalten. Im Rahmen des Nachteilsausgleiches ist es insoweit auch möglich von den äußeren Rahmenbedingungen einer Prüfung abzuweichen. Solche besonderen, auf einzelne Schüler bezogenen Maßnahmen des Nachteilsausgleiches sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gerechtfertigt; in den beruflichen Schulen sind sie nur möglich, soweit sie mit den jeweiligen spezifischen Ausbildungszielen vereinbar sind. Mit bindender Wirkung für die Fachlehrer obliegt die Entscheidung der Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz, soweit deren Mitglieder den Schüler unterrichten, unter Vorsitz des Schulleiters, ggf. unter Hinzuziehung eines Beratungs- oder Sonderschullehrers, schulischer Ansprechpartner, LRS- Fachberater oder in Ausnahmefällen der örtlich zuständigen schulpsychologischen Beratungsstelle; die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz kann außerschulische Stellungnahmen oder Gutachten in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen. Die betroffenen Schüler und Eltern werden frühzeitig in die Entscheidungsfindung einbezogen. Maßnahmen des Nachteilsausgleiches können in der Klasse begründet und erläutert werden. Maßnahmen des Nachteilsausgleiches werden nicht im Zeugnis vermerkt.

33 Mögliche Härten, die sich aus dem für alle Schüler gleichermaßen geltenden Anforderungsprofil ergeben, können mit den jeweiligen bestehenden Ermessungsspielräumen gemildert werden, insbesondere bezüglich Nachlernfristen, Ausnahmeregelungen bei Versetzungsentscheidungen, zusätzlichen Wiederholungen von Klassen oder Jahrgangsstufen, Ergänzungen der Noten durch verbale Beurteilungen oder Ausnahmeregelungen bei der Aufnahme in weiterführende Schulen Besonderheiten bei Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben Vom Prinzip, dass für alle Schüler gleichermaßen das jeweilige Anforderungsprofil gilt, sind im Hinblick auf die besonderen Probleme des Schriftspracherwerbs in der Grundschule und in den unteren Klassen der auf der Grundschule aufbauenden Schularten Ausnahmen möglich. Bis Klasse 6 gelten in den Fächern Deutsch und Fremdsprache für Schüler, deren Leistungen im Lesen oder im Rechtschreiben dauerhaft, d. h. in der Regel etwa ein halbes Jahr, geringer als mit der Note ausreichend bewertet wurden, additiv oder alternativ folgende Formen der Leistungsmessung und Leistungsbewertung: - Die Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben werden - auch für die Berechnung der Zeugnisnote - zurückhaltend gewichtet. - Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung kann der Lehrer eine andere Aufgabe stellen, die eher geeignet ist, einen individuellen Lernfortschritt zu dokumentieren; auch kann der Umfang der Arbeit begrenzt werden. - Zur Dokumentation des Lernfortschritts werden nach pädagogischem Ermessen die Leistungen im Rechtschreiben als Ersatz der Note oder ergänzend zur Note schriftlich erläutert. In den übrigen Fächern werden die Rechtschreibleistungen nicht gewertet. Ab Klasse 7 gilt dies nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, wenn davon auszugehen ist, dass die Lese- oder Rechtschreibschwäche nicht auf eine mangelnde allgemeine Begabung oder auf mangelnde Übung zurückzuführen ist, sondern ein komplexes Feld an Ursachen für einen gestörten oder verzögerten Schriftspracherwerb vorliegt oder die Lese- oder Rechtschreibschwäche eine auf medizinischen Gründen beruhende Teilleistungsstörung ist. Die Entscheidung, ob im Einzelfall von dem Anforderungsprofil abzuweichen ist, trifft jeweils die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz des Schulleiters, ggf. unter Hinzuziehung der in Ziffer genannten weiteren Stellen. Wenn die Note unter zurückhaltender Gewichtung für Rechtschreiben oder Lesen gebildet wurde, wird dies in der Halbjahresinformation und im Zeugnis unter "Bemerkungen" festgehalten. Wenn es pädagogisch vertretbar ist, kann mit Zustimmung der Eltern von der zurückhaltenden Gewichtung abgesehen werden. In den Abschlussklassen, außer den Abschlussklassen der Grundschulen, und in den Jahrgangsstufen des Gymnasiums sind Ausnahmen von der Verbindlichkeit des allgemeinen Anforderungsprofils, insbesondere eine zurückhaltende Gewichtung bei der Leistungsmessung, nicht mehr möglich. Allerdings gelten auch hier die in Ziffer genannte allgemeinen Grundsätze zum Nachteilsausgleich. Zur Information der weiterführenden Schulen bietet die Grundschule den Eltern an, auf einem Beiblatt zur Grundschulempfehlung die Lese- oder Rechtschreibschwäche einschließlich der durchgeführten Fördermaßnahmen zu dokumentieren. Wechselt ein Schüler während des laufenden 33

34 Bildungsganges in eine andere Schule, so können Informationen zu dem besonderen Förderbedarf dann weitergegeben werden, wenn sie zur Erfüllung der pädagogischen Aufgaben der aufnehmenden Schule erforderlich sind. Der Nachteilsausgleich kann sich zum Beispiel beziehen auf: - Bewertung von Klassenarbeiten nach krankheitsbedingten Fehlzeiten - Anzahl der Klassenarbeiten (die Leistungsbewertung kann auch mündlich, durch Hausaufgaben oder andere Arbeiten vorgenommen werden) - Reduzierung der Unterrichtsangebote auf die Kernfächer (Befreiung von Musik, Kunst, Religion und Sport bzw. Veränderung der Bewertung erkennbarer Leistungen in der Schule oder im außerschulischen Lebensumfeld) - Verteilung eines Schuljahres auf zwei Schuljahre (stets mit Zustimmung des zuständigen Regierungspräsidiums) - Zulassung von Diktiergeräten zur Wiedergabe des Sprachausdrucks bei psychogenen Sprachstörungen - Zulassung bzw. Bereitstellung spezieller Arbeitsmittel wie Alphasmart, Laptop, PC, Kassettenrekorder, spezifisch gestaltete Arbeitsblätter, größeres Schriftbild und besondere Heftgestaltung usw. - differenzierte Aufgabenstellungen im Kunst-, Musik- und Sportunterricht - Variation der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten und Prüfungen (individuelle Verlängerung, Unterbrechungen, Räumlichkeiten etc.) - Gewähr von Phasen der Entspannung (z.b. joggen ums Schulhaus, kleiner Expander, Musikhören mit dem Discman etc.) - Härtefallregelungen bei der Aufnahme in Berufsfachschulen oder berufsbildende Gymnasien (Notendurchschnitt!). Über diese Beispiele hinaus enthalten die Regelungen große Spielräume zur individuellen Umsetzung an den Schulen. Sie berücksichtigen, dass es immer wieder Brüche in der Entwicklung eines Menschen gibt. Zu diesen Brüchen gehören auch Behinderungen und Krankheiten. Schulen verstoßen gegen geltendes Recht, wenn sie an Schülerinnen und Schüler mit den umschriebenen Beeinträchtigungen dieselben Maßstäbe bei der Leistungsbewertung anlegen wie an ihre Mitschülerinnen und Mitschüler bzw. den Nachteilsausgleich lediglich bei LRS-Störungen anwenden. Maßgeblich ist jedoch, dass die Schülerinnen und Schüler das Ziel der Klasse erreichen. Der zielgleiche Unterricht für Schülerinnen und Schülern mit den unterschiedlichsten gesundheitlichen Voraussetzungen erfordert daher eine umfassende Kultur der Fürsorge, der hohe Priorität eingeräumt werden muss und zu der die Landesverfassung alle Schularten gleichermaßen verpflichtet. 34 Ansprechpartner Ansprechpartner Schulamt Telefon/Fax Thorsten Rees T Christoph Wenzl Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) Staatliches Schulamt Konstanz Schulpsychologische Beratungsstelle Julius-Bührer-Str Singen Präsenzzeiten: Donnerstag 11:00 14:00 Uhr thorsten.rees@ssa-kn.kv.bwl.de christoph.wenzl@ssa-kn.kv.bwl.de

35 35 Hochbegabung Hochbegabte Menschen verfügen über eine weit über dem Durchschnitt liegende, umfassende intellektuelle Begabung. Wer stellt eine Hochbegabung fest? Eine Diagnostik von Hochbegabung ist von schulischer Seite den Schulpsychologen vorbehalten. Die Schulpsychologische Beratungsstelle in Singen testet im Rahmen einer laufenden Beratung, wenn sie dies für angezeigt hält. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten testen die Universitäten Tübingen Tel / Die Ergebnisse werden von den Behörden anerkannt. Niedergelassene Jugendpsychiater oder therapeuten führen ebenfalls Tests durch (Adressen können in der Schulpsychologischen Beratungsstelle nachgefragt werden). Für den Hochbegabtenzug am Heinrich-Suso-Gymnasium Konstanz werden Diagnosen vor Ort durchgeführt. Eine erste Checkliste zur Klärung, ob ein Kind hochbegabt ist, finden Sie in der Broschüre Begabte Kinder finden und fördern des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft: Weitere Beratung Die Vereine zur Hochbegabtenförderung geben betroffenen Eltern und Pädagogen Hinweise zum weiteren Vorgehen und Tipps zu erfahrenen Gutachtern. Förderprogramme Das vom Land ab dem Schuljahr 1984/85 an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen installierte Programm zur Förderung besonders befähigter Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg wurde sukzessiv erweitert und enthält verschiedene Bausteine: Das Landesgymnasium für Hochbegabte (LGH) mit Internat und Kompetenzzentrum in Schwäbisch Gmünd für die Klassen 7 bis 12 nimmt seit dem Schuljahr 2008/09 auch externe Schüler auf. Zum Schuljahr 2006/07 wurden an verschiedenen Gymnasien die ersten Hochbegabtenzüge eingerichtet. In diesen Klassen unterscheidet sich der Lernstoff der Schülerinnen und Schüler nicht von dem anderer Klassen. Da der Stoff jedoch in einzelnen

36 Bereichen schneller vermittelt werden kann, werden im Regelunterricht Wochenstunden gekürzt (AKZELERATION). Die dadurch eingesparte Zeit nutzt jede Schule individuell, um den Schülern attraktive Zusatzangebote (ENRICHMENT) aus dem kognitiven, praktischen, sportlichen oder künstlerischen Bereich zu machen. Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Konstanz führt das Heinrich- Suso-Gymnasium Konstanz einen Hochbegabtenzug. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren entnehmen Sie dem Flyer: Hochbegabtenförderung. Eine Liste aller Schulen mit Hochbegabtenzügen Baden-Württembergs finden Sie unter Hochbegabtenschule und Hochbegabtenzüge Einen wichtigen Baustein des Förderprogramms bilden die Arbeitsgemeinschaften für besonders befähigte Schülerinnen und Schüler, die von den Schulen aller Schularten auf Antrag bei den Regierungspräsidien eingerichtet werden können. Bearbeitet werden Themenstellungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen, aus dem sprachlichen oder aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich. Die Arbeitsgemeinschaften finden in der Regel wöchentlich zweistündig statt; sie werden vielfach durch Exkursionen, Praktika oder Wochenendseminare ergänzt. Ziel der Arbeitsgemeinschaften ist es, begabte Schülerinnen und Schüler gemeinsam an anspruchsvollen Themenstellungen arbeiten zu lassen, die im Unterricht nicht behandelt werden. Dabei wird auf die gemeinsame Suche nach Lösungen ebenso viel Wert gelegt wie auf die Lösung selbst. Dem Leiter kommt eher die Rolle eines Moderators für Lernprozesse als die eines Lehrenden zu. Die Regierungspräsidien haben Themen-Übersichten über die Begabten-AGs in ihrem Bereich für alle Schularten und Klassenstufen ins Netz gestellt. Regierungspräsidien Themen-Übersicht Ansprechpartner Telefon/Fax RP Stuttgart Abt.7: Schule und Bildung AG-Themen-Übersicht (Stuttgart) Josephine Osterkamp T (donnerstags 8:30-9:30Uhr) RP Tübingen Abt.7: Schule und Bildung AG Themen-Übersicht bitte bei den Ansprechpartnern nachfragen Herr Glück und Herr Mayer T RP Karlsruhe Abt.7: Schule und Bildung RP Freiburg Abt.7: Schule und Bildung AG-Themen Übersicht (Karlsruhe) Bernhard Kunz T (mittwochs) AG-Themen-Übersicht (Freiburg) Ralf Erens T Neben diversen Wettbewerben auf Bundesebene und internationaler Ebene werden innerhalb Baden-Württembergs landeseigene Wettbewerbe angeboten: 36 Landeswettbewerb Mathematik 'Problem des Monats': Ein Mathematikwettbewerb - Unterstufe

37 37 Landeswettbewerb Deutsche Sprache und Literatur NANU - Der naturwissenschaftliche Wettbewerb an Realschulen Wettbewerb Chemie im Alltag: das Experiment Die Hektor-Stiftung II Die Hektor Stiftung II ( unter der Trägerschaft des Kultusministeriums unterhält derzeit 38 Hector- Kinderakademien im Land. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges, zusätzliches Angebot zur Hochbegabtenförderung im Grundschulbereich. Ansprechpartner für den Bereich RP Freiburg: Barbara Wunsch-Ramsperger Ottmannsstr Freiburg Tel. 0761/ barbara.wunsch-ramsperger@ssa-fr.kv.bwl.de Ansprechpartner für Hochbegabung am Schulamt Konstanz: Stephan Wohlgemuth Am Seerhein Konstanz Tel stephan.wohlgemuth@ssa-kn.kv.bwl.de Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Konstanz gibt es in der Gemeinde Immendingen einen Standort der Akademie sowie in der Ratoldusschule in Radolfzell

38 38 Eine weitere ganze Reihe von Seminaren und Kinder- und Jugendakademien bieten diverse Angebote, auch in Zusammenhang mit anderen Trägern, an: Weitergehende Informationen finden Sie im Internet zum Beispiel unter - Begabte Kinder finden und fördern. Ein Ratgeber für Eltern und Lehrer [pdf 3 MB], herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, Beim Referat Öffentlichkeitsarbeit des BMBF finden sich auch weitere Broschüren zur Hochbegabung zum Download bereit. (Suche nach "Begabte") - Eine sehr ausführliche, kommentierte Liste [pdf 371 kb] hat Franz Josef Klingen vom Maximilian-Kolbe-Gymnasium Wegberg zusammengestellt. Ansprechpartner Ansprechpartner Schulamt Telefon/Fax Claudia Poppe Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) Staatliches Schulamt Konstanz Schulpsychologische Beratungsstelle Julius-Bührer-Str. 4, Singen T Präsenzzeiten: Donnerstag 11:00 14:00 Uhr Claudia.Poppe@ssa-kn.kv.bwl.de Ansprechpartner Schule Telefon/Fax Ute Scharre- Grüninger Schulleiterin Schrotenschule Tuttlingen T: Präsenzzeiten: Jeweils dienstags (alle 2 Wochen) Uhr SPBS Singen Genaue Termine auf der Homepage des SSA KN abrufbar Ute.scharre-grueninger@ssa-kn.kv.bwl.de

39 Klinikschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen im Krankenhaus bzw. in ähnlichen Einrichtungen stationär behandelt werden oder die Schule nicht besuchen können, erhalten während dieser Zeit Unterricht. Der Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, trotz ihrer Krankheit mit Erfolg zu lernen; Lernrückstand zu vermeiden und den Anschluss zu ihrer Klasse nicht zu verlieren. Unterricht kann auch die physische und psychische Situation der kranken Kinder bzw. Jugendlichen erleichtern. Sie können lernen, mit der Krankheit besser umzugehen sowie den Willen zur Genesung stärken. Das Hinausschieben notwendiger Krankenhausaufenthalte in die Ferien soll durch das Unterrichtsangebot vermieden und damit der günstigste Zeitpunkt für die medizinische Behandlung genutzt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, durch Beobachtung während des Unterrichts und durch eine pädagogisch ausgerichtete Diagnostik die medizinischen und psychologischen Befunde zu ergänzen und zu erweitern. 39 Landkreis Konstanz Einrichtung Ansprechpartner Anschrift Telefon/Fax Internet/ Wilhelm-Bläsig- Schule Hegau-Jugendwerk Gailingen (SBBZ) Rüdiger Becker T Jörg Rinninsland T Kapellenstraße Gailingen Sekretariat T F Die Wilhelm-Bläsig-Schule am Hegau-Jugendwerk ist ein staatlich anerkanntes Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) für Schüler in längerer Krankenhausbehandlung. Angegliedert ist ein Schulkindergarten für körperbehinderte Kinder. Die Schüler der Wilhelm-Bläsig-Schule sind grundsätzlich nur Patienten und Rehabilitanden des Hegau-Jugendwerks in stationärer oder teilstationärer Behandlung. Aufgenommen werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach erworbenen und angeborenen Schädigungen des zentralen und peripheren Nervensystems bis zum Alter von 21 Jahren, bei beruflichen Fragestellungen auch bis 25 Jahre. Das Angebot erstreckt sich von der Frührehabilitation bis zur schulisch beruflichen Wiedereingliederung. Die Krankenhausschule ist eine staatlich anerkannte Privatschule, in der ganztags und ohne Unterbrechung durch Ferien unterrichtet wird. Für die meisten Rehabilitanden wird individueller und differenzierter Unterricht angeboten. Flyer: pdf Einrichtung Ansprechpartner Anschrift Telefon/Fax Internet/ Luisenklinik- Tagesklinik für Kinderund Jugendpsychiatrie Dr. med. Marianne Ledwon-Feuerstein Strandbadstraße Radolfzell T F

40 40 SBBZ Radolfzell Sitz der Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung ist die Kinderklinik Konstanz. Außenstellen befinden sich bei den Krankenanstalten in Radolfzell, Singen, Engen und Stockach. Der Unterricht mit der Zielsetzung, stationär aufgenommenen Schülerinnen und Schülern nach ihrer Entlassung den Anschluss an den Lernfortschritt ihres ursprünglichen Klassenverbandes zu erleichtern, findet größtenteils einzeln bzw. in Kleingruppen statt. Die Schülerinnen und Schüler aller Schularten werden hauptsächlich in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch unterrichtet. Im Klinikum Konstanz stehen den Lehrkräften und SchülerInnen außerhalb der Stationen ein Büro- und 3 Schulräume zur Verfügung, in denen nicht bettlägerige Patientinnen und Patienten unterrichtet und aus verschiedensten Gründen vorübergehend nicht schulfähige Schülerinnen und Schüler für den (Wieder-) Einstieg vorbereitet werden. Landkreis Tuttlingen Einrichtung Ansprechpartner Anschrift Telefon/Fax Internet/ SBBZ für Schüler in längerer Krankenhausbehandlung Luisenklinik Schulleiter: Martin Feldweg Luisenstraße Bad Dürrheim T F klinikschule@luisenklinik.de Einrichtung Ansprechpartner Anschrift Telefon/Fax Internet/ SBBZ für Schüler in längerer Krankenhausbehandlung Katharinenhöhe (Außenstelle der Luisenklinik) Schulleiterin: Fr. Weinberg- Schirmer Oberkatzensteig Schönwald / Schwarzwald T F frauke.weinberg@katharinenhoehe.de Im Rahmen einer vierwöchigen Familientherapie erhalten krebskranke Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, sich wieder auf den Alltag vorzubereiten. Da sie von ihren gesunden Geschwistern begleitet werden, müssen auch diese schulisch betreut werden. Dafür wird ein adäquates schulisches Angebot erstellt, das die Vorgaben der Heimatschulen in allen relevanten Fächern umsetzt. Einrichtung Ansprechpartner Anschrift Telefon/Fax Internet/ Nachsorgeklinik Tannheim, T / klinikschule@tannheim.de privates SBBZ F Schulleiterin: Fr. Hoffmann- Bischof Gemeindewaldstraße Villingen- Schwenningen

41 41 Sonderpädagogischer Dienst Die allgemeine Schule wird von sonderpädagogischen Diensten unterstützt, wenn aufgrund einer Behinderung oder aufgrund besonderer Entwicklungsprobleme ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder jedenfalls deutliche Anhaltspunkte eines solchen Bedarfes vorliegen. Diese Dienste werden im Rahmen der Kooperation der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den allgemeinen Schulen geleistet und von der unteren Schulaufsichtsbehörde im Zusammenwirken mit den betroffenen Schulen eingerichtet und koordiniert. Die sonderpädagogischen Dienste werden in den allgemeinen Schulen in subsidiärer Funktion, insbesondere in folgenden Formen tätig: - sie beraten die beteiligten Lehrer und Eltern - sie klären den sonderpädagogischen Förderbedarf, und zwar im Rahmen einer kooperativen Diagnostik, in die auch die Eltern, Lehrer der allgemeinen Schule und gegebenenfalls Vertreter weiterer Fachdisziplinen einbezogen werden - sie beteiligen sich an der Förderplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit den Eltern und gegebenenfalls außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern - sie leisten im Rahmen des Unterrichts in arbeitsteiligen Verfahren auf gemeinsamer Grundlage eine unmittelbare sonderpädagogische Förderung der betroffenen Schüler, soweit erwartet werden kann, dass die Schüler hierdurch in die Lage versetzt werden, dem Bildungsgang der allgemeinen Schule zu folgen - sie unterstützen die Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte Die Wirksamkeit dieser sonderpädagogischen Dienste wird in angemessenen Zeiträumen überprüft und erforderlichenfalls modifiziert. Grundlage hierfür ist eine nachvollziehbare Dokumentation. BeratungslehrerInnen Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer. Dies sind Lehrerinnen und Lehrer (an allen Schularten), deren Unterrichtsauftrag zugunsten einer Beratungstätigkeit ermäßigt ist. Diese Tätigkeit üben sie im Hauptamt aus. Sie werden im Auftrag des Ministeriums von Schulpsychologen ausgebildet und von diesen auch fachlich

42 begleitet. In ihre Beratungsarbeit sind sie unabhängig, d.h. sie unterstehen fachlich den Schulpsychologen und nicht den jeweiligen Schulleitungen. BeratungslehrerInnen sind quasi die Außenposten der Schulpsychologischen Beratungsstellen. Ausbildung Bevor Lehrerinnen und Lehrer zur(m) Beratungslehrerin/Beratungslehrer durch das jeweilige RP bestellt werden, müssen sie eine einjährige Ausbildung sowie eine halbjährige Einarbeitungszeit unter Anleitung eines Ausbilderteams (Schulpsychologen) durchlaufen. 42 Tätigkeitsfelder/Ausbildungsziele Psychologische Schullaufbahnberatung Beratungsgespräche führen In umgrenztem Rahmen Infos über innerschulische und psychologisch diagnostische außerschulische Unterstützungssysteme Verfahren einsetzen bereitstellen Hilfen bei Schulschwierigkeiten anbieten Mitwirkung an aktuellen pädagogischen Entwicklungen an der Schule Mitwirkung bei Krisen an der Schule Beachtung der für die Beratungstätigkeit vorgegebenen dienstlichen Rechte und Pflichten Prinzipien bei der Tätigkeit Freiwilligkeit Verschwiegenheit Ergebnisoffenheit Unabhängigkeit Übertrittsverfahren Das sogenannte Besondere Beratungsverfahren (Übertrittsverfahren) zählt nicht zu den Beratungstätigkeiten im engeren Sinne. Allerdings müssen per Schulgesetz Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer innerhalb dieses Verfahrens in festgeschriebener Weise (SchG) tätig werden. Ort Schule BeratungslehrerIn Stammschule Erreichbarkeit Aach GS Aach derzeit ohne BL Aldingen GMS Aldingen Doris Gruhler GMS Aldingen T Allensbach GS Allensbach derzeit ohne BL Bodman-Ludwigshafen GWRS Sernatingen derzeit ohne BL Böttingen GS Böttingen Cäcilia Müller GWRS Schlossbergschule T Bubsheim GS Bubsheim Cäcilia Müller GWRS Schlossbergschule T

43 Buchheim GS Buchheim Tamara Semke WRS Emmingen T Büsingen GS Büsingen derzeit ohne BL Deilingen GS Deilingen Waltraud Runge RS Gosheim-Wehingen T Denkingen GS Denkingen Katrin Keller Ludwig-Uhland-RS RUT T Dürbheim GS Dürbheim Renate Gökelmann Hermann-Hesse-RS TUT T Eigeltingen GMS Eigeltingen derzeit ohne BL Emmingen WRS Emmingen Tamara Semke WRS Emmingen T Engen GS Engen derzeit ohne BL Engen WRS Engen Iris Hipp-Sommer WRS Engen T Engen RS Engen Florian Köger RS Engen T Engen GY Engen Florian Köger RS Engen T Fridingen GMS Fridingen Cäcilia Müller WRS Schlossbergschule T Frittlingen GS Leintalschule Waltraud Runge RS Gosheim-Wehingen T Gaienhofen GS Horn Kurt Wurmstein Eichendorff-RS T Gaienhofen GWRS Hermann-Hesse Kurt Wurmstein Eichendorff-RS T Gailingen GWRS Hochrheinschule derzeit ohne BL Geisingen GWRS Geisingen Jennifer Schlesinger Hermann-Hesse-RS TUT T Geisingen GS Kirchen-Hausen Iris Hipp-Sommer WRS Engen T Geisingen GS Leipferdingen Iris Hipp-Sommer WRS Engen T Gosheim GS Juraschule Cäcilia Müller Schlossbergschule T Gosheim-Wehingen RS Gosheim-Wehingen Waltraud Runge RS Gosheim-Wehingen T Gosheim-Wehingen GY Gosheim-Wehingen Catarina Rademacher GY Gosheim-Wehingen T Gottmadingen GS Bietingen Barbara Auer-Kiefer GS Hardt T: Gottmadingen GS Hebelschule Barbara Auer-Kiefer GS Hardt T: Gottmadingen RS Eichendorff Kurt Wurmstein RS Eichendorf, T Gottmadingen WRS Eichendorff Kurt Wurmstein RS Eichendorf T Hausen o. V. GS Hausen o. V. Jennifer Schlesinger Hermann-Hesse-RS TUT T: Hegne-Allensbach GS Hegne derzeit ohne BL Hilzingen GS Weiterdingen Andreas Targan GS Dettingen T Hilzingen GS Eduard-Presser derzeit ohne BL Hilzingen GS Duchtlingen Andreas Targan GS Dettingen T Hilzingen GMS Peter-Thumb Andreas Targan GS Dettingen T

44 44 Hohenfels-Liggersdorf GS Korbinian Brodmann derzeit ohne BL Holderstöckle GS Im Holderstöckle Renate Gökelmann Hermann-Hesse-RS T Immendingen GS Schlossschule Renate Gökelmann Hermann-Hesse-RS T Immendingen RS+WRS Reischach Renate Gökelmann Hermann-Hesse-RS T Irndorf GS Irndorf derzeit ohne BL Kolbingen + Renquishausen GWRS Kolbingen+Renquishausen derzeit ohne BL Konstanz GS Sonnenhalde Karin Griener GS Sonnenhalde T Konstanz GS Dingelsdorf derzeit ohne BL Konstanz GS Allmannsdorf Karin Griener GS Sonnenhalde T Konstanz GS Wallgut Gisela Heinzel GS Wallgut T Konstanz GS Wollmatingen BL in Ausbildung Konstanz GS Litzelstetten Claudia Steigerwald GMS Gebhard T Konstanz GS Im Haidelmoos Karin Griener GS Sonnenhalde T Konstanz GWRS Berchen Gisela Heinzel GS Wallgut T Konstanz GS Dettingen Andreas Targan GHS Dettingen T Konstanz GS Stephan BL in Ausbildung Konstanz WRS Zoffingen Claudia Steigerwald GMS Gebhard T Konstanz GMS Gebhard (GS) Claudia Steigerwald GMS Gebhard T WRS/RS/GY Geschwister- Isabel Mahling T Konstanz Scholl + N. Marquardt RS GSS KN Konstanz RS Theodor-Heuss Claudia Steigerwald GMS Gebhard T Konstanz RS Zoffingen Claudia Steigerwald GMS Gebhard T Konstanz GMS Gebhard (Sekundarstufe) Claudia Steigerwald GMS Gebhard T Konstanz GY Alexander-von-Humboldt Christine Szegedi A.-v.-Humboldt-GY T Konstanz GY Ellenrieder BL in Ausbildung Konstanz GY Heinrich-Suso Manuela Pagels GY Heinrich-Suso T Konstanz Zeppelin-Gewerbeschule Karen Kusanitsch Zeppelin-Gewerbeschule T Konstanz Wessenbergschule Norbert Wannenmacher Wessenbergschule T Liptingen GS Liptingen Tamara Semke WRS Emmingen T Möhringen GS Anton-Braun-Schule Tamara Semke WRS Emmingen T Mühlhausen-Ehingen GWRS Mühlhausen-Ehingen derzeit ohne BL

45 45 Mühlheim/D. GS Lippachtalschule derzeit ohne BL Mühlheim/D. RS Mühlheim Sibylle Stohrer RS Mühlheim T Mühlingen GS Mühlingen derzeit ohne BL Mühlingen WRS Weiherbachschule derzeit ohne BL Nendingen GS Donauschule Doris Gruhler GMS Aldingen T Neuhausen o. E. GS Homburgschule Tamara Semke WRS Emmingen T GHS Caroline Blum- T Öhningen Öhningen/Schienen/Wangen Schweitzer GS Weiler Orsingen-Nenzingen GS Nenzingen Iris Hipp-Sommer WRS Engen T Radolfzell GS Stahringen Cathrin Kuppel GMS Beethovenschule T Radolfzell GS Güttingen derzeit ohne BL Radolfzell GS Liggeringen derzeit ohne BL Radolfzell GS Markelfingen derzeit ohne BL Radolfzell GS Sonnenrain derzeit ohne BL Radolfzell GWRS Böhringen derzeit ohne BL Radolfzell GMS Ratoldus derzeit ohne BL Radolfzell GWRS Tegginger derzeit ohne BL Radolfzell RS Radolfzell Dorothea Prutscher Gerhard-Thielcke-RS T Radolfzell GY Friedrich-Hecker Andreas Richter GY Friedrich-Hecker T Radolfzell BSZ Radolfzell Claudia Böhler GY Engen T Radolfzell Mettnauschule Ulrike Hummel Mettnauschule T Randegg GS Randegg Barbara Auer-Kiefer GS Hardt T Reichenau GS Reichenau-Waldsiedlung derzeit ohne BL Reichenau GS Walahfrid-Strabo derzeit ohne BL Reichenbach GS Reichenbach derzeit ohne BL Rielasingen GS Scheffelschule Andreas Targan GS Dettingen T Rielasingen GMS Ten-Brink Tina Kalnbach Ekkehard-RS T Rielasingen-Arlen GS Hebelschule Arlen Beatrix Moser GS Bruderhof T GS Hardbergschule T Rielasingen-Worblingen Worblingen Andreas Targan GS Dettingen Rietheim/Weilheim GS Rietheim/Weilheim Cäcilia Müller Schlossbergschule T Seitingen-Oberflacht GS Seitingen Doris Gruhler GMS Aldingen T

46 46 Singen GS Bruderhof Beatrix Moser GS Bruderhof T Singen GS Hardt Barbara Auer-Kiefer GS Hardt T Singen GS Beuren a. A. Iris Hipp-Sommer WRS Engen T Singen GS Friedingen Iris Hipp-Sommer WRS Engen T Caroline Blum- T Singen GHS Überlingen a. R. Schweitzer GS Moos-Weiler Singen GHS Bohlingen Andreas Targan GS Dettingen T Singen GWRS Schiller Cathrin Kuppel GMS Beethoven T Singen GWRS Johann-Peter-Hebel Andreas Targan GS Dettingen T Singen GWRS Waldeck Cathrin Kuppel GMS Beethoven T Singen GMS Beethoven Cathrin Kuppel GMS Beethoven T Singen RS Ekkehard Birke Klima RS Ekkehard T Singen RS Zeppelin Christian Rösner Eichendorff-RS T Singen GY Friedrich-Wöhler Wolfgang Schnee GY Friedrich-Wöhler T Singen GY Hegau Anja Nitschke GY Hegau T Singen Robert-Gerwig-Berufsschule Ingeborg Wöhrle Robert-Gerwig-BS T Singen Hohentwiel Gewerbeschule Thomas Hambsch Hohentwiel-Gewerbeschule T Spaichingen RS Spaichingen Waltraud Runge RS Gosheim-Wehingen T Spaichingen GWRS Schiller Christina Ilg Schillerschule Spaichingen T: Spaichingen GWRS Rupert-Mayer-Schule Melanie Götz priv. GWRS Rupert-Mayer T Spaichingen GY Spaichingen Christian Jülg GY Spaichingen T Spaichingen Erwin-Teufel-BS Silke Leicht Erwin-Teufel-BS T Steißlingen GMS Steißlingen BL in Ausbildung GMS Steißlingen T Stockach GS Winterspüren derzeit ohne BL Stockach GS Zizenhausen Moritz Lintze RS Stockach T Stockach GS Wahlwies derzeit ohne BL Stockach GS Stockach Moritz Lintze RS Stockach T Stockach RS Stockach Moritz Lintze RS Stockach T Stockach GY Nellenburg Sabine Schächtle GY Nellenburg T Stockach BSZ Stockach Marlies Kreiser BSZ Stockach T Talheim GS Talheim Doris Gruhler GMS Aldingen T Tengen GS Beuren a. R. derzeit ohne BL

47 47 Tengen GS Büßlingen derzeit ohne BL Tengen GWRS Tengen derzeit ohne BL Tengen GS Watterdingen derzeit ohne BL Trossingen GS Rosenschule Tamara Semke WRS Emmingen T Trossingen GS Kellenbach Schura Renate Gökelmann Hermann-Hesse-RS TUT T Trossingen GS Friedensschule Tamara Semke WRS Emmingen T Trossingen WRS Löhrschule Beata Richter RS Trossingen T Trossingen RS Trossingen Beata Richter RS Trossingen T Trossingen GY Trossingen Karin Ritzi GY Trossingen T Tuttlingen GS Karlschule Renate Gökelmann Hermann-Hesse-RS T Tuttlingen GS Schroten Doris Gruhler GMS Aldingen T Tuttlingen GS Schildrain Tamara Semke WRS Emmingen T Tuttlingen WRS Schiller Doris Gruhler GMS Aldingen T Tuttlingen GWRS Wilhelm BL in Ausbildung Tuttlingen RS Ludwig-Uhland Katrin Keller RS Ludwig-Uhland T Renate Gökelmann T Tuttlingen Hermann-Hesse-RS + J. Schlesinger RS Hermann-Hesse Tuttlingen Immanuel-Kant-GY Gabriela Martin GY Immanuel-Kant T Tuttlingen Otto-Hahn-GY Bettina Mauch Otto-Hahn-GY T Tuttlingen Kaufm. + hauswirtschaft. Schulen Gabriele Birkle Kaufm. + hauswirtsch. Schulen TUT T Ferdinand-von- Michael Becker Ferdinand-v.-Steinbeissschule T Tuttlingen Steinbeisschule Volkertshausen GS Volkertshausen Iris Hipp-Sommer WRS Engen T Wehingen GWRS Schlossbergschule Cäcilia Müller WRS Schlossbergschule T Weiler GS Weiler Caroline Blum-Schweitzer GS Weiler T Welschingen GS Welschingen Iris Hipp-Sommer WRS Engen T Wurmlingen GMS Konzenbergschule Cäcilia Müller Schlossbergschule T

48 Schulpsychologische Beratungsstelle Die Schulpsychologische Beratungsstelle in Singen (SPBS)/Außenstelle des Staatlichen Schulamtes Konstanz gehört zum RP Freiburg. Die SPBS arbeitet in einem Team von Diplom-Psychologinnen und Beratungslehrkräften und orientiert sich sowohl an Problemen, die der Schulalltag aufwirft, als auch an präventiven Maßnahmen zur Gestaltung und Entwicklung von Schule. So ist sie Ansprechpartner für rund SchülerInnen und deren Lehrkräfte im Schulamtsbezirk Konstanz und somit für die Landkreise Konstanz und Tuttlingen. In der Beratung kann es um Anliegen und Ziele von einzelnen Personen (Lehrkräfte, Schüler/innen, Eltern) gehen als auch um solche der Schule als Institution. Dabei steht der Dienst allen öffentlichen Schulen offen. Die psychologische Beratung der SPBS ist freiwillig und kostenfrei. Ihre Neutralität und Vertraulichkeit gibt die Möglichkeit für gegenseitige Offenheit für Veränderungen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel telefonisch über das Sekretariat. Angebote für Lehrkräfte - Die SPBS unterstützt Lehrkräfte und Schulleitungen in ihrem Arbeitsalltag. Schule soll nicht nur ein Ort von Wissensvermittlung, sondern auch von sozialem Lernen sein. Dazu braucht sie eine geeignete Kommunikation und Kooperation von allen Beteiligten. - Ausbildung, Fortbildung und fachliche Begleitung von Beratungslehrkräften - Leitung und Durchführung von bzw. Mitwirkung bei regionalen und überregionalen pädagogisch-psychologischen Fortbildungen - Praxisbegleitende Supervisions- und Fallbesprechungsgruppen für Lehrkräfte, Schulleitungen, Junglehrkräften, (Teil-) Kollegien etc. - Einzelberatung/Coaching von Lehrkräften sowie Mitgliedern der Schulleitung - Konfliktmoderationen - Krisenintervention und Begleitung bei schulischen Notfälle 48 Angebote für Eltern, Schülerinnen und Schüler Die Lösungswege, die mit Unterstützung der SPBS gefunden werden können, sollen keine Rezepte sein, sondern müssen zu den Menschen und deren Lebensbedingungen individuell passen. - wenn es in der Schule Kummer, Ärger und Konflikte gibt - wenn Lern-, Konzentrations- und Leistungsprobleme oder Ängste den Schulalltag und das Familienleben belasten

49 49 - wenn Beratung gewünscht wird zu weiterführenden Schulen, Schulwechseln und Schulabschlüssen (Schullaufbahnberatung) Die SPBS bringt die am Konflikt Beteiligten (wieder) ins Gespräch und sucht gemeinsam nach neuen Wegen. Dabei arbeitet sie in enger Kooperation mit den Beratungslehrkräften. Mit Einwilligung der Eltern können Beratungsgespräche ergänzt werden durch vielfältige Kontakte mit der Schule, Tests, Anleitungen zur Verbesserung des Lern- und Arbeitsverhaltens sowie Weitervermittlung an andere Institutionen und Fachleute. Regional arbeitet die SPBS mit den verschiedenen Partnern des innerschulischen und außerschulischen Hilfsnetzes zusammen. Adresse Telefon/Fax Staatliches Schulamt Konstanz Außenstelle Schulpsychologische Beratungsstelle Julius-Bührer-Straße 4, DAS Singen T F SPBS@sin.ssa-kn.kv.bwl.de

50 50 III. Sonderpädagogisches Bildungsangebot Schulgesetzlicher Rahmen Die seit dem in Kraft getretene Verordnung des Kultusministeriums über die Feststellung und Erfüllung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA-VO) sieht vor, dass der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule (inklusives Bildungsangebot) oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden kann. Die Antragsstellung erfolgt durch die Eltern unter der Mitwirkung der besuchten Schule bzw. der für die Einschulung zuständigen Grundschule bzw. - sofern die Eltern dies wünschen - über Stellen der sonderpädagogischen Beratung und Frühförderung. Anträge sollten spätestens bis gestellt werden. Das Staatliche Schulamt leitet das Verfahren ein und beauftragt eine sonderpädagogische Diagnostik. Bei Erfüllung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, hat die mit der Begutachtung beauftragte Lehrkraft nun die Pflicht die Beschulungsvorstellung der Eltern in das Gutachten mitaufzunehmen. Das Staatliche Schulamt ist nach 2SBA-VO dann zuständig für die Durchführung des Bildungswegekonferenzverfahrens und für die Entscheidung über den Bildungsort (Inklusionsstandort oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum). Die Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebotes erfolgt in mehreren Schritten: Schritt 1: Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen und Berichte: - Erhält Ihr Kind Therapien (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie )? - Gehen Sie mit Ihrem Kind zur Frühförderung? - Waren Sie mit Ihrem Kind beim Arzt (Kinderarzt, Sozialpädiatrisches Zentrum, Gesundheitsamt, Fachärzte )? - Besucht Ihr Kind einen Schulkindergarten? - Waren Sie im Kindergarten im Gespräch mit dem Sonderpädagogischen Dienst einer Sonderschule? - Bekommt Ihr Kind Unterstützung im Kindergarten über die Eingliederungshilfe? - Werden Sie als Familie durch das Jugendamt unterstützt? Schritt 2:

51 51 Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot - Die Grundschule bzw. auch - sofern die Eltern dies wünschen - Stellen der sonderpädagogischen Beratung und Frühförderung, die an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren angesiedelt sind, stellen einen Antrag auf Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruches. - Der Antrag geht direkt an die fachlich zuständige Sonderschule. - Dem Antrag werden alle Berichte und eine Entbindung der Schweigepflicht beigefügt. - Das Staatliche Schulamt Konstanz erhält eine Kopie des Antrages. - Die Antragstellung erfolgt bis spätestens Ende Januar (31.1.). - Ggf. werden Kontakte hergestellt, um außerschulische Hilfen in die Wege zu leiten (Sozialamt, Jugendamt). Schritt 3: Das sonderpädagogische Gutachten - Eine Sonderschullehrkraft (beauftragt durch das Staatliche Schulamt) führt eine ausführliche Diagnostik durch. - Auf der Grundlage aller diagnostischen Ergebnisse erstellt die Sonderschullehrkraft ein sonderpädagogisches Gutachten. - Die Sonderschullehrkraft informiert die Erziehungsberechtigten über die Ergebnisse des sonderpädagogischen Gutachtens. - die Erziehungsberechtigten haben ein Wahlrecht! - die Erziehungsberechtigten können entscheiden, ob der sonderpädagogische Bildungsanspruch in der allgemeinen Schule (Inklusion) oder am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum umgesetzt werden soll. - Gibt es wohnortnah noch kein bestehendes kooperatives Bildungsangebot und die Erziehungsberechtigten wünschen eine gemeinsame Beschulung für Ihr Kind, so wird dies im sonderpädagogischen Gutachten vermerkt. Schritt 4: Das Staatliche Schulamt - Das sonderpädagogische Gutachten geht an das Staatliche Schulamt Konstanz (Frist: 18.3.) - Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. - Das Staatliche Schulamt benennt den Lernort und die beteiligten Schulen. - Bei Bedarf wird das Staatliche Schulamt im Rahmen von Gesprächen (Bildungswegekonferenz) mit den Erziehungsberechtigten und mit allen zu beteiligenden Partnern mögliche schulische Lernorte unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände für Ihr Kind erarbeiten. - die Erziehungsberechtigten entscheiden sich für einen der möglichen Lernort

52 52 Strukturbild der gestuften Förderung 1 1 nach: Expertenrat Schulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen. Benachteiligungen und chronischen Erkrankungen und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot

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