Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Gefahrguttransporte aus der Praxis eines Wagenhalters
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- Hannelore Feld
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1 Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Gefahrguttransporte aus der Praxis eines Wagenhalters 10. und 11. Oktober 2018, Wirtschaftskammer Österreich
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorstellung 2. Unabhängige Wagenhalter: Zahlen, Fakten Entwicklung der Rahmenbedingungen 4. RID und die Beteiligten im (Eisenbahn-) Gefahrguttransport 5. Digitalisierung 6. Schlussfolgerung 2
3 Vorstellung Anzahl Güterwagen GATX 1) Zahlen und Fakten Nordamerika (84%) Europa (16%) Gründung 1898 als Vermieter von Güterwagen Vermietung von Güterwagen wichtigstes Geschäftsfeld der GATX Flotte von hochmodernen Güterwagen und 700 Lokomotiven weltweit Europa: Beschäftigte: 630* Güterwagen: ) exkl. Russland und Indien *inkl. Instandhaltungswerke 3
4 Unabhängige Wagenhalter: Zahlen, Fakten... Quelle: AVV-Website Wagenanzahl in Europa insgesamt lt. AVV-Datenbank: rd (Stand: 08/2017) davon mehr als ein Drittel (rd ) v. unabhängigen Wagenhaltern Rest: DB, PKP, SNCF u. sonstige (ehemalige) Staatsbahnen... 4
5 Entwicklungen und Rahmenbedingungen Vor 2006 COTIF 1990 Staatsbahnen trugen Verantwortung (Pflicht zur Einstellung) RIV + UIC-Merkblätter (Regelwerke zu Betrieb und Bau) 2006 Einführung COTIF 99 Veränderung des Eisenbahnsystems Beendigung der Einstellverträge (nur Registrierung im NVR) Außerkraftsetzung RIV Folgen/Konsequenz Entwicklung eigener Instandhaltungsvorgaben (VPI-IHLF) Ablösung RIV durch AVV 5
6 Anforderungs- und Verantwortungsniveau f. Wagenhalter Entwicklungen und Rahmenbedingungen Ab 2006 ECM / CSM AVV VPI-IHLF Inkraftsetzung rel. TSI s (2008 TSI Wag ff.) Folgen v. Viareggio: zb. JSG- Maßnahmen (EVIC, EWT, Sampling Progr.) ff. 6
7 Absender Verpacker Beförderer Verlader Befüller Empfänger Entlader Eisenbahninfrastruktur Halter ECM 7
8 Absender Klassifiziert, zugelassen Übermittlung d. Angaben: Beförder- Begleitpapiere Zugelassene Tanks Versandart, Versandbeschränkungen Quelle: telegraph.co.uk Kennzeichnung Ungereinigte Tanks gekennzeichnet u. verschlossen 8
9 Absender Quelle: Wikipedia 9
10 Beförderer Klassifiziert, zugelassen Kontrolle der Absenderinfo. Sichtprüfung: Undichtheiten, Risse etc. Frist d. nächsten Prüfung Kennzeichnung Quelle: Disp TF.de Überladung Mitführen vorgeschriebener Ausrüstungen 10
11 Beförderer Foto + Text 11 Quelle: Rail Safety Days 2017
12 Befüller Technisch einwandfreier Zustand: Tank + Ausrüstungsteile Zugelassene gefährliche Güter Datum d. nächsten Prüfung Höchstzulässiger Füllungsgrad Geschlossene Verschlüsse, Dichtheit, Sauberkeit Anbringung von Kennzeichen und Gefahrzettel Verwendung von Checklisten =Pflicht (otif.org) 12
13 Entlader Korrekte Güter zu entladen Keine Beschädigungen Tank + Wagen Einhalten Vorschriften, Handhabung Verschlüsse, Dichtheit, Reinigung Entfernen der Kennzeichen nach Reinigung Quelle: marcon-fs.de Verwendung von Checklisten = Pflicht (otif.org) 13
14 Befüller / Entlader 14
15 Befüller / Entlader Quelle: Rail Safety Days
16 Befüller / Entlader Quelle: Rail Safety Days
17 Befüller / Entlader 17
18 Befüller / Entlader 18
19 Befüller / Entlader 19
20 Halter Eingestellt od. Zugelassen Vorschriften: Bau, Ausrüstung etc. Außerordentliche Prüfung Aufzeichnung i.d. Tankakte Gültiges ECM-Zertifikat Bereitstellen Artikel 15 3 Anhang G Cotif 20
21 ECM Verordnung (EU) 445/2011 Instandhaltung Tank+Ausrüstung Erfassen von Informationen (Cotif, A ATMF-Otif) Aufzeichnung i.d. IH-Unterlagen 21
22 Digitalisierung Telematik Sensorik: Verschleißverhalten Temperaturüberwachung GPS: Geofencing 22
23 Schlussfolgerung Der Gefahrguttransport im SGV erreicht heute ein hohes Sicherheitsniveau! Eine Beibehaltung bzw. Steigerung kann/soll erreicht werden durch: Sicherstellung der Pflichten der Beteiligten an der Transportkette (Schulungen, Kontrollen...) Einhaltung der gesetzliche Rahmenbedingungen Innovative Ansätze durch Digitalisierung Quelle: riess-partner.de Quelle: unsere-sicherheit.info 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Daniel Altziebler Workshop Management Team Expert T: GATX Rail Austria GmbH
Kapitel 1.4 Sicherheitspflichten der Beteiligten
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