Doppelabschlüsse und Akkreditierung in TNB-Projekten

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1 DAAD-Tagung Transnationale Bildung: Ziele und Wirkungen Berlin, 2. Juni 2014 Doppelabschlüsse und Akkreditierung in TNB-Projekten Doris Herrmann, Geschäftsführerin AQAS e.v.

2 Das deutsche Akkreditierungssytem Akkreditierungsrat (AR) (akkreditiert und überwacht Agenturen) (Mitglieder aus Hochschulen, KMK, Arbeitsmarkt, Studierenden) Fachagenturen AHPGS (Freiburg) ASIIN (Düsseldorf) Facherübergreifende Agenturen AQAS (Köln) FIBAA (Bonn) ACQUIN (Bayreuth) AKAST (Eichstätt) ZEvA (Hannover)

3 Informationen zu AQAS Gründungsversammlung: Über 85 Mitgliedshochschulen Unser Reakkreditierungsverfahren wurde erfolgreich abgeschlossen (Akkreditierung bis 2017) Über 4000 Studiengänge wurden in den letzten zwölf Jahren akkreditiert Seit Zulassung zur Systemakkreditierung 3

4 Internationale Projekte von AQAS Auswahl an abgeschlossenen Verfahren Joint Programmes Türkei: Istanbul Bilgi Universität und Universität zu Köln Jordanien: University of Jordan und FH Köln Frankreich: Universität Paris I Panthéon-Sorbonne und Universität zu Köln, Universität Paris IV und Universität Bonn Irland: Cork Institute of Technology und Hochschule Darmstadt (Kooperation mit HETAC) Italien: Universität Florenz und Universität Bonn Niederlande: Universität Münster und Universität Nimwegen (Kooperation mit NVAO) China: Chinesisch-Deutsche-Hochschule für Angewandte Wissenschaften der Tongji-Universität Zahlreiche laufende und abgeschlossene reine Auslandsakkreditierungen: Ägypten, Nordzypern, Kazachstan, Russland, Moldawien, Liechtenstein, Österreich 4

5 Inhalt Internationale Studienangebote und Akkreditierung a. Joint Programmes (DD, JD) b. Andere internationale Angebote Ablauf des Verfahrens Tipps, Erfahrungen und Resümee 5

6 Kategorien internationaler Studienangebote Folgende Kategorien von internationalen Aktivitäten lassen sich in der TNB unterscheiden: Beteiligung an Joint Programmes (Joint, Double oder Multiple Degree) Transfer eines deutschen Curriculums ins Ausland: a) mit Vergabe des deutschen Abschlussgrades b) mit Vergabe eines rein ausländischen Abschlussgrades (Transfer von einzelnen Modulen ins Ausland) Beteiligung als Partnerhochschule beim Aufbau und der Organisation von internationalen Hochschulen (z.b. Deutsch- Ägyptische Universität, Chinesisch-Deutsche Hochschule für Angewandte Wissenschaften etc.) 6

7 Akkreditierung erforderlich? Generell: Alle Angebote einer nationalen oder internationalen Hochschule im Bereich Studium und Lehre können Gegenstand einer Akkreditierung sein. Eine Akkreditierung von Bachelor- oder Master-Studiengängen ist in Deutschland dann zwingend erforderlich, wenn eine deutsche Hochschule Grad verleihend ist (Joint Programmes, Franchise mit Abschlussgrad der dt. HS). Beim reinen Transfer von Studiengängen ins Ausland - ohne Vergabe eines deutschen Abschlussgrades - ist eine Akkreditierung nicht verpflichtend erforderlich, aber möglich. Für ausländische Hochschulen ist eine Akkreditierung nach europäischen Standards optional. 7

8 Vorbereitung eines Akkreditierungsverfahrens Aufgrund der Heterogenität internationaler Angebote und Kooperationen sollte vor Aufnahme eines Verfahrens ein Vorgespräch mit einer Agentur geführt werden, um folgende Aspekte zu klären: Notwendigkeit und Gegenstand der Akkreditierung Methodik Kriterien Anerkennung Gutachter 8

9 Internationale Studienangebote und Akkreditierung a. Joint Programmes (DD, JD) b. Andere internationale Angebote Ablauf des Verfahrens Tipps, Erfahrungen und Resümee 9

10 Typische Kennzeichen von JP Idealtypische Kennzeichen für gemeinsame Studiengänge sind laut der EUA (European University Association) z.b.: Studiengänge werden gemeinsam von mehreren Institutionen entwickelt oder anerkannt Studierende nehmen Teile des Programms an mehreren Institutionen wahr (nicht notwendigerweise an allen) Aufenthalt der Studierenden an den verschiedenen Institutionen stellt einen substantiellen Anteil am Studiengang dar Studienzeiten und Studieninhalte/Prüfungen an den beteiligten Institutionen werden automatisch anerkannt Die Partnerinstitutionen entwickeln das Curriculum gemeinsam und kooperieren bei Zulassung und den Prüfungen Culture of Jointness 10

11 Joint Programmes Typologie Internationale Studiengänge werden als joint degree-programme oder als double degree-programme angeboten. Die Unterscheidung ist inhaltlich nicht trennscharf möglich, sondern nur formal: Die beteiligten Hochschulen vergeben einen gemeinsamen Abschluss. Es gibt eine Abschlussurkunde = joint degree. Die beteiligten Hochschulen vergeben nationale Abschlüsse. Jede Hochschule vergibt eine Abschlussurkunde = double degree. Unabhängig vom Typus müssen sich diese Studiengänge akkreditieren lassen! Innerhalb eines nationalen Studiengangs ermöglicht es die Hochschule einer kleinen Gruppe von Studierenden ein Doppeldiplom zu erwerben = integrative double degree- Programme. Akkreditierungserfordernis ist zu klären! 11

12 Double Degrees in Deutschland Bedingungen für die Verleihung zweier Grade in Deutschland: der Studiengang wird von der deutschen und der ausländischen Hochschule gemeinsam durchgeführt (Abkommen); zwischen den beteiligten Hochschulen ist ein festes Ausbildungsprogramm vereinbart; jede der beteiligten Hochschulen führt einen ins Gewicht fallenden Anteil der Ausbildung durch; zwischen den Partnerhochschulen gibt es ein abgestimmtes Prüfungsverfahren; das Studium gewährleistet, dass das Niveau des zu verleihenden deutschen Grades erreicht wird (QR). 12

13 Vorgaben und Kriterien für JP (1) Basis für eine Begutachtung durch eine europäische Agentur sind i.d.r. die European Standards and Guidelines (ESG) von ENQA. Es gibt in den ESG keine gesonderten Kriterien für Joint Programmes. Gegenstand der Begutachtung von JP ist der gesamte Studiengang! Es gibt Empfehlungen des European Consortium for Accreditation (ECA), an das sich viele Agenturen halten: Code of Good Practice, Principles for Accreditation Procedures regarding joint programmes. 13

14 Vorgaben und Kriterien für JP (2) In Deutschland sind die Rahmenbedingungen für die Akkreditierung von Studiengängen durch folgende Institutionen festgelegt: die KMK den Akkreditierungsrat (AR) die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer. In den Vorgaben des Akkreditierungsrates gibt es keine speziellen Kriterien für JP. Für internationale Studiengänge gelten bei der Akkreditierung dieselben Anforderungen wie für nationale Studiengänge. Ausnahmegenehmigungen durch den AR sind möglich. 14

15 Gegenstand der Prüfung Folgende Aspekte werden für den Studiengangs insgesamt geprüft: Ziele und Profil des Studiengangs Qualität des Curriculums Berufsfeldorientierung Studierbarkeit Qualitätssicherung Personelle und sächliche Ressourcen Für alle Module müssen Beschreibungen vorgelegt werden. 15

16 Internationale Studienangebote und Akkreditierung a. Joint Programmes (DD, JD) b. Andere internationale Angebote Ablauf des Verfahrens Tipps, Erfahrungen und Resümee 16

17 Besonderheiten von Franchise Studiengängen Es gibt neben den o.g. nationalen Vorgaben - keine gesonderten Kriterien für die Begutachtung von Franchise- Studiengängen von deutschen Hochschulen, die ins Ausland transferiert werden und bei denen ein deutscher Abschlussgrad vergeben wird. Für die Qualitätssicherung ist die deutsche Hochschule verantwortlich, wenn sie Grad verleihend ist. Bislang wurden die Verfahren von AQAS analog zum Vorgehen zur Begutachtung von JP durchgeführt. Der Akkreditierungsrat wird sich voraussichtlich mit dem Thema Franchise-Studiengänge befassen. 17

18 Akkreditierungen von Studiengängen an ausländischen Hochschulen Viele ausländische Hochschulen streben eine Akkreditierung ihrer Studiengänge durch eine deutsche Agentur an. AQAS kann Studiengänge an Hochschulen im Ausland akkreditieren, wenn diese das Siegel des AR nicht benötigen. Ziel ist die Erhöhung der Akzeptanz der eigenen Absolventen auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Grundlage einer Begutachtung von Studienangeboten ausländischer Hochschulen sind für AQAS die ESG und auf Wunsch der HS - die jeweiligen nationalen Kritieren. Leitfäden und Kriterien werden von AQAS mit der HS im Vorfeld abgestimmt. 18

19 Anforderungen der ESG (1) Die Hochschulen sollten: über ein Konzept (und damit einhergehende Verfahren) zur Sicherung der Qualität und Standards ihrer Programme und Abschlüsse verfügen. Qualitätskultur soll angestrebt werden. Eine Strategie für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung soll erarbeitet und umgesetzt werden. Die Strategie, das Konzept und die Verfahren sollten einen formalen Status erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich sein. Darüber hinaus sollten darin Studierenden und weiteren Akteuren jeweils eine eigene Rolle zugewiesen werden. über formale Mechanismen für die Genehmigung, die regelmäßige Überprüfung und das Monitoring ihrer Programme und Abschlüsse verfügen. 19

20 Anforderungen der ESG (2) Die Hochschulen sollten: Die Studierenden sollten unter Anwendung veröffentlichter und einheitlich angewandter Kriterien, Vorschriften und Verfahren beurteilt werden. über Verfahren der Überprüfung der Qualifikation und Kompetenz ihrer Lehrkräfte verfügen. (Zugänglichkeit bei externen Überprüfungen und Dokumentation in Berichten). sicherstellen, dass die den Studierenden zur Verfügung stehende Ausstattung und Betreuung für jedes einzelne Programm angemessen und geeignet ist. 20

21 Anforderungen der ESG (3) Die Hochschulen sollten: sicherstellen, dass sie die für das effektive Management ihrer Studienprogramme und sonstigen Aktivitäten relevanten Informationen sammeln, analysieren und verwenden. regelmäßig aktuelle und objektive Informationen (quantitativer als auch qualitativer Art) über die von ihnen angebotenen Programme und Abschlüsse veröffentlichen. Abhängig vom Hochschulsystem eines Landes und der Organisationskultur verlangt die Umsetzung der ESG Vorbereitungszeit (z.b. Einbeziehung der Stakeholder, Dokumentation, Veröffentlichung von Informationen. 21

22 Vorteile einer Akkreditierung für ausländische Hochschulen (1) Erhöhung der Attraktivität als Kooperationspartner, Chance eines Optimierungsprozesses des Studienangebots während des Begutachtungsverfahrens, Transparenz (hochschulintern und für Studierende) durch Dokumentation, Begutachtung durch eine international zusammengesetzte Gutachtergruppe, Akkreditierungsurkunde einer in Europa anerkannten Agentur und ausführliches Gutachten mit Stärken-Schwächen- Analyse. 22

23 Vorteile einer Akkreditierung für ausländische Hochschulen (2) Eine Akkreditierung nach europäischen Standards ist wichtig für das Branding einer Hochschule, für deren internationale Sichtbarkeit und Akzeptanz. Aber: Je nach Land variiert die Rechtsfolge einer internationalen Akkreditierung. Nur in einigen Ländern ersetzt sie eine nationale Akkreditierung. Die Rechtsfolge sollte vor Aufnahme eines Akkreditierungsverfahrens von der Hochschule im eigenen Land geklärt werden. 23

24 Anerkennung von Fremdentscheidungen Der AR hat folgenden Beschluss gefasst: Eine vom AR akkreditierte Agentur kann Entscheidungen von ausländischen Agenturen anerkennen, wenn: es sich um ein Joint Programme, die Agentur Vollmitglied bei ENQA und/oder im EQAR ist, keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Kriterien und Verfahrensregeln der deutschen und der ausländischen Agentur bestehen, Die ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK im Wesentlichen eingehalten werden. Nationale Negativentscheidung ist nicht bindend für das deutsche System. 24

25 Internationale Studienangebote und Akkreditierung a. Joint Programmes (DD, JD) b. Andere internationale Angebote Ablauf des Verfahrens Tipps, Erfahrungen und Resümee 25

26 Verfahren für Joint Programmes (1) Bislang wird jedes Verfahren in Absprache mit der HS einzeln konzipiert. Es gibt zwei Alternativen: 1) Jede beteiligte Hochschule beantragt in ihrem Heimatland eine Akkreditierung. Vorteil: den nationalen Vorgaben wird optimal Rechnung getragen Nachteil: Gefahr kollidierender Akkreditierungsentscheidungen, Auflagen können ggf. nicht umgesetzt werden; zeit- und kostenintensiv 26

27 Verfahren für Joint Programmes (2) 2) Die Akkreditierungsagenturen der jeweiligen Länder führen das Verfahren gemeinsam durch: Vorteil: zeitlich begrenztes Verfahren, Würdigung des Studiengangs durch eine gemeinsame Gutachtergruppe, Möglichkeit zur Klärung etwaiger Akkreditierungshemmnisse im Vorfeld, individueller Verfahrenszuschnitt möglich Nachteil: gesetzliche nationale Vorgaben können trotz gemeinsamen Verfahrens eine Akkreditierung in einigen Ländern behindern. Zwingende Zusammenarbeit aller Akteure kann langwierig werden. 27

28 Ablauf von internationalen Verfahren (1) 1. Die Hochschule (HS) klärt die Voraussetzungen. 2. Die HS nimmt Kontakt mit AQAS auf - erste Beratung, Kostenkalkulation, Vertrag. 3. Die HS erstellt die Antragsunterlagen - begleitende Beratungen durch AQAS. 4. Die HS formuliert ein Qualifikationsprofil für die Gutachtergruppe. AQAS sucht die ExpertInnen. 5. AQAS prüft den Antrag sowie die formale Umsetzung der Vorgaben und bittet evtl. um Ergänzungen. 6. Die Akkreditierungskommission entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens Rückmeldung an HS 28

29 Ablauf von internationalen Verfahren (2) 6. Die Gutachter sichten den Antrag Rückmeldung an HS. 7. Eine/mehrere Vor-Ort-Begutachtungen finden statt. Kurzes Feedback der Gutachter. 9. Die Gutachter fertigen ein Gutachten an. 10. Die Akkreditierungskommission entscheidet über die Akkreditierung. Die Hochschule kann ggf. innerhalb von 2 Wochen gegen die Entscheidung schriftlich Einspruch erheben. 11. Information des Akkreditierungsrates (und des jeweiligen Landesministeriums) 12. und Veröffentlichung des Gutachtens. 29

30 Gutachter und Hochschulvertreter Gutachter mit internationaler Erfahrung sowie Akkreditierungs- oder Evaluationserfahrung AQAS: In der Gutachtergruppe sind i.d.r. Gutachter aus den Ländern der Partnerhochschulen beteiligt Die ausländische Agentur wird informiert und kann ggf. einen Beobachter entsenden. Die Begehung für den Studiengang sollte maßgeschneidert sein Ort(e) der Begehung, beteiligte Personen(gruppen) Für die Gespräche mit den Gutachtern müssen Vertreter des Studiengangs anwesend sein, die den gesamten Studiengang überblicken 30

31 Internationale Studienangebote und Akkreditierung a. Joint Programmes (DD, JD) b. Andere internationale Angebote Ablauf des Verfahrens Tipps, Erfahrungen und Resümee 31

32 Praktische Tipps (1) Eine gründliche Vorarbeit ist unerlässlich! Umfangreiche Abstimmung der Hochschulen bei der Konzeption des Studiengangs Rechtliche Rahmenbedingungen klären Frühzeitige Einleitung des Akkreditierungsverfahrens und Vorgespräch in der Agentur wahrnehmen! Benennung eines Ansprechpartners an einer Hochschule, der zentrale Koordination übernimmt und entscheidungsbefugt ist. Festlegung der Sprache, in der die Dokumente erstellt werden sollen und in der das Verfahren durchgeführt werden soll (Auswirkungen auf Dokumentation und Gutachterfindung). 32

33 Praktische Tipps (2) Festlegung der Hochschule(n), an der/denen die Begehung stattfindet Frühzeitige Abstimmung eines Qualifikationsprofils der Gutachter mit der Agentur Einbeziehung aller wichtiger Akteure und der Studierenden in die Begehung Ausreichend Zeit für die Begehung einplanen Eventuell Dolmetscher hinzuziehen 33

34 Erfahrungen (1) Die Gutachter haben viele Joint Programmes sehr positiv bewertet (man merkt die z.t. jahrelange Zusammenarbeit der HS). Die Beteiligten der HS sind häufig hochmotiviert. Ausländische Hochschulen unterliegen z.t. strengeren gesetzlichen Rahmenvorgaben als deutsche, was eine Abstimmung der Kriterien erschwert. Das deutsche Akkreditierungssystem erwies sich bei der Kooperation mit ausländischen Agenturen als relativ flexibel. Begrifflichkeiten sind tlw. widersprüchlich und müssen geklärt werden (z.b. sind Leistungspunkte in China Noten). 34

35 Erfahrungen (2) Typischer Probleme bei der Akkreditierung von JP: Die formalen Vorgaben der Sitzländer der Hochschulen sind nicht kompatibel. Die beiden Teile des Programms wurden nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Der ausländische Teil des Studiums wird in Akkreditierungsantrag nicht transparent beschrieben. Die Studierenden wurden zu wenig in das Akkreditierungsverfahren einbezogen (z.b. Befragung von Studierenden). Sprachprobleme 35

36 Resümee Bezüglich der Akkreditierung internationaler Programme steht man in vielen Punkten noch am Anfang. Die ESG bieten eine gemeinsame Grundlage für die Verfahren und erleichtern die Kooperation der Agenturen. Der Ablauf eines Verfahrens ist in vielen Bologna-Ländern vergleichbar. Eine Verständigung über die Anerkennung von im Ausland vollzogenen Akkreditierungen ist in der Entwicklung. 36

37 Doris Herrmann Managing Director Agency for Quality Assurance through Accreditation of Study Programmes (AQAS) Hohenstaufenring Cologne Germany Phone: + 49 (0) Fax: + 49 (0)

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