NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus

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1 Förderaufruf MFKJKS NRW NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus Interessenbekundung für den Kreis Mettmann

2 INHALT 1. Bisherige Erfahrungen im Bereich der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention Kooperationen und Vernetzung im Bereich der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention Mit welchen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren wird zusammengearbeitet? Wie stellt sich die Form der Zusammenarbeit jeweils dar (z.b. anlassbezogen, regelmäßige Treffen)? Welche Gremien oder Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene bestehen bereits oder werden eingerichtet? Entwicklungsstand Handlungskonzept Entwicklung / Umsetzung Gibt es bereits ein kommunales Handlungskonzept zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention? Partizipation Sind zivilgesellschaftliche Akteure in die Entwicklung bzw. Umsetzung des Handlungs-konzeptes eingebunden? Wenn ja: Welche Akteure sind dies? Welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen für zivilgesellschaftliche Akteure? Wurden bzw. werden Betroffene von Rechtsextremismus u. Rassismus bei der Entwicklung bzw. Umsetzung einbezogen? Wenn ja: Welche Gruppen von Betroffenen sind dies? Welche Mitwirkungsmöglich-keiten bestehen für diese Akteure? Überprüfung und Weiterentwicklung Ausgangsanalyse/Handlungsbedarfe Zielformulierung / Maßnahmenentwicklung bzw. -umsetzung Wurden bereits Ziele in einzelnen Handlungsfeldern definiert? Wenn ja: Welche Ziele wurden in welchen Handlungsfeldern bestimmt? Welche Verfahren/Methoden wurden zur Zielentwicklung eingesetzt? Welche Akteure (kommunale / zivilgesellschaftliche) wurden bei der Zielbestimmung einbezogen? Wurden bereits Maßnahmen zur Zielerreichung bestimmt bzw. umgesetzt? Wenn ja: Welche sind dies? Welche Verfahren / Methoden wurden zur Maßnahmenentwicklung eingesetzt? Welche Akteure (kommunale / zivilgesellschaftliche) wurden bei der Entwicklung bzw. Umsetzung der Maßnahmen einbezogen?

3 8. Beabsichtigte Maßnahmen Bitte beschreiben Sie ausführlich das bzw. die beabsichtigte(n) Vorhaben unter Berücksichtigung folgender Aspekte: Ausgangssituation / Handlungsbedarf: Auf welchen Handlungsbedarf soll reagiert werden? Zielsetzung / Zielgruppe: Welche Ziele sollen mit dem Vorhaben verfolgt werden? Wer ist / sind die Zielgruppe(n) des Vorhabens? Wie sollen diese erreicht werden? Kooperationspartner/ Partizipation: Welche Akteure sollen an der Umsetzung in welcher Form beteiligt werden? Welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen für zivilgesellschaftliche Akteure/Betroffene von Rechtsextremismus und Rassismus? Einbindung in bestehende Strukturen: Inwiefern ist die beabsichtigte Maßnahme mit bestehenden Aktivitäten im Bereich der Rechtsextremismusund Rassismusprävention verknüpft? Umsetzungsschritte und zeitlicher Ablauf: Welche konkreten Umsetzungsschritte sind in welcher zeitlichen Abfolge geplant? Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle: Welche Aktivitäten sind im Bereich Qualitätssicherung, Erfolgskontrolle, (Selbst-) Evaluation geplant? Nachhaltigkeit/ Wissens- und Ergebnistransfer: Wie sollen Erfahrungen und Ergebnisse des Vorhabens für den durchführenden Träger nutzbar gemacht bzw. auf andere Träger und / oder Handlungsfelder etc. transferiert werden? Weiterführungsperspektiven: Gibt es, nach Umsetzung der Maßnahme, Überlegungen zur Weiterentwicklung? Voraussichtliche Kosten: Mit welchen Kosten planen Sie bei der Umsetzung der Maßnahme?...35 Häufig verwendete Abkürzungen: KI ka Kreisintegrationszentrum kreisangehörig - 3 -

4 C. Nehmen Sie bitte zu folgenden Fragen ausführlich Stellung. 1. Bisherige Erfahrungen im Bereich der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention Welche Maßnahmen / Aktivitäten zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention wurden in der Kommune/ im Kreis bislang durchgeführt? Formen der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention finden im Kreis Mettmann seit vielen Jahren an unterschiedlichen Orten in wechselnden Trägerschaften statt. Die Heterogenität der Maßnahmen wird bestimmt durch die Struktur des Kreises Mettmann, der sich aus zehn kreisangehörigen Städten und deren Kreisverwaltung mit Sitz in der Kreisstadt Mettmann zusammensetzt. Die Größe der zehn Städte variiert von rund bis knapp Einwohnern. In allen Städten werden mehr oder weniger regelmäßig Aktivitäten durchgeführt, die im weiteren Sinn zur Rassismusprävention gezählt werden können. Schon frühzeitig wurden im Kreis Mettmann Strukturen (siehe hierzu auch Punkt 2.2) gebildet, mit denen das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalitäten aktiv gefördert wurde. So errichtete Landrat Thomas Hendele im Jahr 2005 innerhalb der Kreisverwaltung Mettmann die Abteilung Kreisentwicklung und Integration. In dieser Abteilung wurden sämtliche integrationspolitischen Ansätze sowohl der Kreisverwaltung Mettmann als auch aller zehn kreisangehörigen Städte sowie weiterer Kooperationspartner (Wohlfahrtsverbände, zivilgesellschaftliche Vereine etc.) gebündelt und vernetzt. Auf diese Weise tragen insgesamt elf kommunale Verwaltungen und deren Partner mit ihren Maßnahmen und Projekten dazu bei, dass sich Menschen mit Zuwanderungsgeschichte schnell im Kreis Mettmann und in Deutschland integrieren können. So ist die Bevölkerung des Kreises Mettmann auf inzwischen rund (Stand: ) Einwohnern aus insgesamt 164 Nationen angestiegen. Im "Rahmenkonzept Integration" (2007) 1 wurde die Zusammenarbeit der kommunalen Verwaltungen im Bereich Integration verbindlich vereinbart. Die seinerzeit verfassten "Leitlinien Integration" 2 enthielten sechs wesentliche Grundsätze, die im Kreis Mettmann von allen Akteuren eingehalten werden (siehe hierzu auch Punkt 3.1): 1 Siehe: S. 6 2 ebd. S

5 . Abb.1 Leitlinien Integration aus Rahmenkonzept Integration Kreis Mettmann 2007 Auf diesen Grundpfeilern wurde im Jahr 2012 mit Hilfe von Fördermitteln des Landes NRW im Rahmen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes3 ein Kommunales Integrationszentrum (KI) gegründet, das seitdem die Integrationspolitik der Kreisverwaltung Mettmann strategisch steuert und die Aktivitäten der kreisangehörigen Städte begleitet und unterstützt. Im "Integrationskonzept 2015"4 nimmt die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus unter dem Handlungsfeld "Zusammenleben in Sicherheit" bereits einen eigenen Themenschwerpunkt ein (siehe hierzu auch Punkt 3.1). Auch tragen regelmäßige Integrationskonferenzen seit Jahren dazu bei, Fachleute, ehrenamtliche Akteure und die interessierte Bevölkerung miteinander ins Gespräch zu bringen. Im Jahr 2014 widmete sich ein solches Fachforum dem Thema "Integration und Gesellschaft - Integration geht uns alle an". In der Ergebnissicherung wurde schriftlich vereinbart, dass frühzeitig mit Präventionsmaßnahmen auf fremdenfeindliche Tendenzen reagiert werden solle.5 Die Bedeutung dieser Thematik verstärkte sich mit der Zunahme der Flüchtlingszahlen seit Sommer Integrationskonferenz des Kreises Mettmann am 15. November 2014, Dokumentation, S. 16f, 4-5

6 Die "Internationalen Wochen gegen Rassismus" genießen schon seit vielen Jahren die ihnen gebührende Beachtung in den Städten des Kreises Mettmann und werden mit entsprechenden Veranstaltungen begleitet. Seit 2014 beteiligt sich das KI Mettmann mit Informations- und Mobilisierungsarbeit an Schulen und auf Veranstaltungen sowie in den eigenen Netzwerken hieran. Auf Anregung des KI leitete beispielsweise der Kreissportbund im März 2016 eine "Erklärung gegen Rassismus" an alle Sportvereine im Kreis Mettmann und trug dazu bei, dass diese vor allen Heimspielen verlesen wurde. Um die didaktische Arbeit an Schulen zu unterstützen bietet das Kreisintegrationszentrum ferner eine Materialausleihe u.a. auch zur Antirassismusarbeit an Schulen an. Insgesamt gehören im Kreis Mettmann 16 Schulen zum Netzwerk "Schule ohne Rassismus - Schulen mit Courage" 6. Die letzte Neuaufnahme einer Realschule in Mettmann in dieses Netzwerk wurde im September 2016 öffentlichkeitswirksam im Kreishaus Mettmann unter Leitung des KI Mettmann gefeiert. An einzelnen Schulen haben sich zudem Arbeitsgruppen zur aktiven Rassismusprophylaxe gebildet, so z.b. die Anti-Rassismus-AG am Konrad-Adenauer-Gymnasium in Langenfeld 7. In Reaktion auf die europaweiten rassistischen Übergriffe in 2014/2015 kam es in der kreisangehörigen Stadt Ratingen zu einer großen Kundgebung zu dieser Thematik. Mit einer Demonstration gegen Fremdenfeindlichkeit unter dem Motto: Wir gehen miteinander füreinander waren ca Menschen dem gemeinsamen Aufruf evangelischer und katholischer Kirchen sowie muslimischer Gemeinden in Ratingen für ein deutliches Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit gefolgt. Auch in anderen kreisangehörigen Städten erfolgten punktuelle Maßnahmen als Ausdruck dafür, dass die Prävention vor rechtem und rassistischem Gedankengut ein wichtiges Thema für alle darstellt. Themenspezifische Ausstellungen und Vorträge gehören zu den regelmäßigen Aktivitäten der kreisangehörigen Städte in der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention. Exemplarisch sei hier im April 2015 auf eine Ausstellung in der Kreisstadt Mettmann zum Thema "Opfer rechter Gewalt" 8 in Kooperation mit der Stadtbibliothek Mettmann verwiesen. Aus dieser nicht abschließenden Auflistung von beispielhaften Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention wird deutlich, dass es im Kreis Mettmann eine gute Grundlage für den Ausbau von Aktivitäten zu dieser Thematik gibt. Noch erfolgen jedoch sämtliche Aktivitäten eher punktuell und nicht gebündelt - zuweilen anlassbezogen, aber noch nicht zielgerichtet gesteuert. Hier wird eine nachhaltige Strategie für eine bessere Abstimmung benötigt. Dies veranlasst die Kreisverwaltung Mettmann zur vorliegenden Interessenbekundung

7 2. Kooperationen und Vernetzung im Bereich der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention 2.1. Mit welchen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren wird zusammengearbeitet? Wie stellt sich die Form der Zusammenarbeit jeweils dar (z.b. anlassbezogen, regelmäßige Treffen)? Rechtsextremismus- und Rassismusprävention ist - und das nicht nur im Kreis Mettmann - ein Querschnittsthema. An dieser Stelle existiert eine Analogie zur Integrationspolitik, auf die diese Querschnittsthematik ebenfalls zutrifft. In der Praxis zeigt sich dies dadurch, dass eine hohe Beteiligung verschiedener Fachrichtungen und Disziplinen erforderlich ist, um auf der Handlungsebene zielführend planen zu können. In den kommunalen Verwaltungen der kreisangehörigen (ka) Städte und in der Kreisverwaltung ist die Rassismusprävention in verschiedenen Ämtern und Abteilungen von Bedeutung. Schwerpunktmäßig sind dies die Rechts- und Ordnungsämter, die Sozialund Jugendämter 9, die Ämter für Schule und Bildung, das Kreisgesundheitsamt mit seinen Außenstellen, das Amt für Menschen mit Behinderungen, die Personal- und Organisationsverantwortlichen - um nur die wichtigsten zu benennen. Als wichtiger Kooperationspartner in der Rechtsextremismus- und Rassismusprophylaxe fungiert auch die Kreispolizeibehörde, die beispielsweise im weiter unten aufgeführten Pilotprojekt "Kommunen gegen Extremismus" (S. 10) ein wesentlicher Verbindungspartner zur ministeriellen Ebene und zum Verfassungsschutz ist. Mit allen verwaltungsinternen Netzwerkpartnern werden regelmäßige Arbeitstreffen (siehe hierzu auch Punkt 2.2) durchgeführt, deren Arbeitsauftrag die Häufigkeit der Treffen bestimmt. Die Arbeitskreise können in ihrer Zusammensetzung an ihre Zielsetzung angepasst werden, sodass auf der Handlungsebene von wechselnden Teilnehmerkreisen profitiert werden kann. Häufig übernimmt das Kreisintegrationszentrum die zentrale Koordinierungsfunktion. Die Querschnittstätigkeit der Integrationsförderung geht einher mit dem Vorhalten entsprechend arbeitsfähiger Arbeitskreise zu unterschiedlichen Thematiken. Im Rahmen der aktiven Integrationsarbeit im Kreis Mettmann ist eine Vielzahl ehrenamtlicher und zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Arbeit des Kreisintegrationszentrums eingebunden. Aktuell setzt das KI das Förderprogramm KOMM AN NRW (Förderprogramm zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen des MAIS NRW; siehe Punkt 7.2) im Kreis Mettmann um und kooperiert hierzu sehr eng bei der Umsetzung von Angeboten der Flüchtlingshilfe mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und ehrenamtlich organisierten Vereinen in den kreisangehörigen Städten. Neben der Zusammenarbeit der kommunalen Verwaltungen im Kreis Mettmann werden auch überregionale themenbezogene Angebote genutzt. 9 Es existieren Jugendämter in allen kreisangehörigen Städten, nicht aber ein Kreisjugendamt

8 So erfolgt eine Zusammenarbeit mit der bundes- und landesweit geförderten "Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf" 10 mit Sitz in Wuppertal. Wahlweise anlassbezogen (bei entsprechenden Vorfällen) oder regelmäßig (z.b. Pilotprojekt "Kommunen gegen Extremismus ) werden Mitarbeiter der Mobilen Beratung zu Arbeitskreistreffen hinzugezogen bzw. um telefonische Beratung angefragt. Auch im Vorfeld dieser Interessenbekundung wurde der Kontakt zu der Beratungsstelle aufgenommen. Darüber hinaus wird mit der Opferberatung Rheinland 11 zusammen gearbeitet, die für alle zehn kreisangehörigen Städte zuständig ist. An die Opferberatung Rheinland können Betroffene sich wenden, wenn eine Beratung und Unterstützung nach einem rassistischen Übergriff erforderlich wird. Nach Aussage der Leitung der Opferberatung wurde erfreulicherweise bislang nur eine vergleichsweise geringe Zahl an Gewaltdelikten aus dem Kreis Mettmann registriert. Insbesondere unter dem Aspekt, dass von einer hohen Dunkelziffer an verstecktem "Alltagsrassismus" ausgegangen werden muss, dürfen die derzeitigen geringen statistischen Deliktzahlen nicht zu einem trügerischen Sicherheitsgefühl beitragen. Gerade der Präventionsgedanke beinhaltet ja den Einsatz geeigneter Strategien im Vorfeld bzw. zur Abwendung unerwünschter Ereignisse. Zu wichtigen Vernetzungspartnern in der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention gehören die Wohlfahrtsverbände im Kreis Mettmann. Sie zählen zu den Hauptakteuren in der integrationspolitischen Landschaft und stellen zudem ein wichtiges Bindeglied zu zivilgesellschaftlichen Akteuren dar. Für die Rechtsextremismus- und Rassismusprävention sind hier insbesondere auch die beiden Integrationsagenturen im Kreis Mettmann erwähnenswert, von denen eine in Trägerschaft des Fachdienstes für Integration und Migration des Caritasverbandes für den Kreis Mettmann e.v. und die andere in Trägerschaft einer kreisansässigen Migrantenorganisation tätig ist. Zu den Aufgaben der Integrationsagenturen gehört die Antidiskriminierungsarbeit, insbesondere die Bildungsarbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen. Aber auch in der sozialraumorientierten Arbeit haben die Antidiskriminierungsbestrebungen der Integrationsagentur ihren Platz. Zu den weiteren Tätigkeitsfeldern gehören Fortbildungen und Sensibilisierungsveranstaltungen in Verwaltungen, an Schulen oder bei der Polizei. Für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist ehrenamtliche Mitarbeit beispielsweise im Rahmen von sog. "Elterntischen" 12 (z.b. in Velbert) möglich. Hier erklären gut integrierte MigrantInnen den Neuankömmlingen viele Themen in verständlichen Worten und kulturübergreifend. Die ehrenamtlichen Multiplikatoren werden auf ihre Tätigkeit vorbereitet und entsprechend geschult. Die Schulungsthemen werden anlassbezogen ausgewählt und mit geeigneten Kooperationspartnern durchgeführt. Im Rahmen solcher Veranstaltungen wurde in 2016 u.a. das Thema Ausländerfeindlichkeit eine Angelegenheit, die uns alle betrifft behandelt

9 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren verschiedenster ethnischer Zugehörigkeit (Eltern mit Zuwanderungsgeschichte) wurden durch einen Mitarbeiter der Wuppertaler Initiative für Demokratie und Toleranz e.v. für das Thema sensibilisiert. Sie erhielten wie nach jeder Schulung den Auftrag, das erworbene Wissen, Erfahrungen und Erkenntnisse in ihren Muttersprachen in die eigenethnischen Communities weiterzutragen. Anlässlich der Aufnahme einer Vielzahl von Flüchtlingen im Jahr 2015 wurde intensiv auch der Dialog mit dem Teil der Bevölkerung gesucht, der sich sonst nicht aktiv in die Migrations- und Integrationspolitik einbringt. In allen Städten fanden und finden aktuell anlassbezogene Bürgerversammlungen statt, in denen neben Informationen auch Ängste und Sorgen der Anwohner Raum und Gehör finden. Je früher die Einbindung der (möglicherweise vorbehaltenen) Aufnahmegesellschaft gelingt, umso eher können rechtsextremistische oder rassistische Strömungen schon im Keim erstickt werden. Diese Art des Dialogs mit der Öffentlichkeit strategisch zu steuern ist ebenfalls ein wichtiges Anliegen des lokalen Handlungskonzeptes für den Kreis Mettmann (siehe Querschnittsziel Öffentlichkeitsarbeit - S. 26) Welche Gremien oder Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene bestehen bereits oder werden eingerichtet? Wie im vorherigen dargestellt, existieren im Kreis Mettmann stabile und erprobte Netzwerke, die sich neben weiteren Themen auch mit den Themen der Rechtsextremismusund Rassismusprophylaxe befassen. Es tagen Gremien und Arbeitskreise zu integrationspolitischen Zielen, aber auch in der Kriminalprävention (z.b. in Monheim) und im Opferschutz, im Bildungssektor, im Gesundheitswesen und in der Jugendarbeit. Bei der Entwicklung eines lokalen Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus kann auf diese Arbeitskreise und Gremien zurückgegriffen werden. Auch können diese bei Bedarf angepasst werden. Die Bereitschaft zur kreisübergreifenden und multiprofessionellen Zusammenarbeit ist bei allen Beteiligten stark ausgeprägt und hat sich in der Praxis schon oft bewährt. So wurde beispielsweise nach Veröffentlichung des Förderaufrufs "NRWeltoffen" innerhalb weniger Tage eine entsprechende "Arbeitsgruppe Handlungskonzept" für den Kreis Mettmann ins Leben gerufen. Hieran beteiligten sich unter Leitung des Kreisintegrationszentrums verschiedene Ämter 13, zahlreiche kreisangehörige Städte wie auch die Kreispolizeibehörde. In diesem Rahmen wurde der Bedarf eines Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus für den Kreis Mettmann durch die Vertretungen der ka Städte wie auch der Kreispolizeibehörde bekräftigt. Die Arbeitsgruppe gestaltete innerhalb kürzester Zeit die Grundlagen dieser Interessenbekundung wesentlich mit. 13 Amt für Schule und Bildung, Rechts- und Ordnungsamt (Ausländerangelegenheiten), Kreispolizeibehörde, acht von zehn kreisangehörigen Städten - 9 -

10 Weitere beispielhafte Gremien und Zusammenschlüsse sind folgende: Kreis- und kreisweite Gremien: Das Kreisintegrationszentrum in der Abteilung Integration und Soziale Planung führt seit 2006 den Arbeitskreis Integration intern als wichtige Arbeitsplattform mit den o.g. Ämtern in der Kreisverwaltung zu verschiedenen integrationsrelevanten Themen. Zur weiteren Koordinierung der Integrationsarbeit im gesamten Kreis Mettmann hat das KI 2012 den Koordinierungskreis Integration mit Vertretungen der Sozial-, Jugend- und Schuldezernenten der ka Städte, Integrationsbüros der ka Städte, Integrationsräte, Integrationsagenturen und Wohlfahrtsverbänden gebildet. Der Koordinierungskreis ist ein zentrales koordinierendes Gremium unter dem Vorsitz des Kreisdirektors der Kreisverwaltung. Seit 2014 gehört der Kreis Mettmann mit seinen kreisangehörigen Städten zu den Teilnehmern am Pilotprojekt des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW "Kommunen gegen Extremismus". Die Projektziele bestehen darin, dass ein vertrauensvoller und regelmäßiger Kontakt zwischen Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz) und kommunaler Ebene hergestellt wird. Alle beteiligten Stellen handeln zunehmend präventiv, damit sich Extremisten erst gar nicht in Kommunen festsetzen können. Die Zusammenarbeit wird als vertrauensvoll und Gewinn bringend erfahren und auch in 2017 fortgesetzt. Stadtspezifische Gremien 14 : Beispiel Erkrath: Freundeskreis für Flüchtlinge in Erkrath e.v.: Zunehmend unter dem Eindruck der Migrationsbewegungen bildete sich in Erkrath aus einer bereits langjährig aktiven Flüchtlingsinitiative ein eingetragener Verein, der sich satzungsgemäß um die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen vor Ort kümmert. Bemerkenswert an dieser Neugründung ist die Bereitschaft zur Verbindlichkeit sowie die Erstellung einer Internetplattform 15 als öffentliches Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Beispiel Mettmann: Bündnis für Toleranz & Zivilcourage 16 Das Bündnis für Toleranz und Zivilcourage ist ein Zusammenschluss verschiedener Mettmanner Organisationen und Institutionen, die gemeinsam ihren Teil beitragen wollen für ein friedliches Zusammenleben der Mettmanner Bevölkerung. Ausgangslage für die Gründung dieses Bündnisses war das durch die Landesregierung in 2001 zur Verfügung gestellte Förderprogramm Kommunen gegen Rechtsextremismus. Seit dieser Zeit engagierten sich die Mitglieder des Bündnisses durch verschiedene kleinere und größere Aktivitäten die Themen Rechtsextremismus, Demokratie, Toleranz und 14 Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung, sondern um die Erwähnung beispielhafter Arbeitskreise, die vergleichbar auch in den anderen ka Städten existieren

11 Zivilcourage in die Mettmanner Bevölkerung zu tragen und diese hierfür zu sensibilisieren. Die Koordinierungsstelle des Aktionsbündnisses wird im Jugendamt der Stadt Mettmann verantwortet. Hier wurde auch der folgende Verein gegründet: Mettmann gegen Rechts - Für Menschenwürde e.v. 17 Dieser Verein setzt sich aus engagierten Einzelpersonen und Vertreter/innen einzelner Parteien, Vereine und Organisationen zusammen. Der Zweck des Vereins ist vor allem die Förderung und der Ausbau von Projekten zum Abbau und zur Vermeidung von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsradikalismus. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Hilfen für Flüchtlinge und Personen, die aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verfolgt werden. Auch die Förderung des Andenkens an Verfolgte und Kriegsopfer, sowie die Förderung internationaler Gesinnung, demokratischer Strukturen, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens ist eine Aufgabe des Vereines. 18 Beispiel Monheim: Arbeitskreis Kriminalprävention: In diesem Arbeitskreis stehen alle relevanten Akteure, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, miteinander in Kontakt und im Austausch. Zu den Teilnehmern gehören die Kinder- und Jugendförderung, die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, die Jugend- und Erziehungsberatungsstellen, Schulen, das Ordnungsamt, die Polizeiliche Kriminalprävention, das Stadtteilmanagement und die Wohnbaugesellschaften sowie freie Träger aus unterschiedlichen Bereichen Beispiel Ratingen: In allen kreisangehörigen Städten, so auch in Ratingen, ist eine Vielzahl an ethnischen Vereinen aktiv, die als Ansprechpartner und Vermittler auch in kommunalen Angelegenheiten tätig werden können. Zur Stabilisierung und zur Professionalisierung dieser Vereine erfolgen häufig (Teil-) Finanzierungen zur Umsetzung von Projekten in unterschiedlichen Themenfeldern. So erfolgt beispielsweise in Ratingen eine institutionelle Förderung des Jüdischen Vereins zur Unterstützung von Initiativen gegen Antisemitismus. Deutlich wird, dass sowohl die Kreisverwaltung als auch die Verwaltungen der ka Städte über viele Gremien und Zusammenschlüsse verfügen, die in die Entwicklung eines Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus eingebunden werden können. Diese Gremien eignen sich in aller Regel auch zur Planung der konkreten Umsetzung von Präventionsmaßnahmen

12 3. Entwicklungsstand Handlungskonzept 3.1. Entwicklung / Umsetzung Gibt es bereits ein kommunales Handlungskonzept zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention? Wenn nein: weiter mit Frage 4 Wenn ja: Wie stellt sich der Entwicklungs- bzw. Umsetzungsstand dar (bezüglich Ausgangs-analyse / Handlungsbedarfe, Zielformulierung, Maßnahmenentwicklung bzw. umsetzung)? Noch existiert im Kreis Mettmann kein kommunales Handlungskonzept zur Rechtsextremismus und Rassismusprävention. Bislang wurden die vielfältigen kreisweiten Aktivitäten und Maßnahmen zur Integrationsförderung als aktive Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus verstanden. Eine hohe Transparenz aller Maßnahmen unter kontinuierlicher Einbindung der Aufnahmegesellschaft trug nach Einschätzung der Mitwirkenden wesentlich dazu bei, dass rechtsextreme und rassistische Tendenzen bislang im Kreis Mettmann nur wenig Raum bekamen. Dabei erfolgte die Integrationspolitik sowohl auf Kreisebene als auch in den kreisangehörigen Städten entsprechend vorliegender Handlungskonzepte, der Integrationskonzepte (siehe auch Punkt 1). Die Integrationskonzepte wurden in den jeweiligen politischen Gremien, Kreistag oder Stadtrat, verabschiedet und enthalten sowohl priorisierte Handlungsfelder als auch Maßnahmeschritte zur konkreten Umsetzung. Schon 2007 lautete die sechste der kreisweit vereinbarten Leitlinien "Wir ächten und ahnden Fremdenfeindlichkeit und Rassismus" (siehe Abbildung Seite 5). Hierdurch stellt diese Leitlinie eine erste, schriftlich fixierte Grundlage zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention dar. Die Leitlinie hat bis zum heutigen Tag nichts von ihrer Akzeptanz und Bedeutung verloren. Sie galt und gilt nicht nur für die kommunalen Verwaltungen, sondern darüber hinaus für alle Akteure im Kreis Mettmann, die sich aktiv und fördernd in die kommunale Integrationslandschaft einbringen. Einzelne kreisangehörige Städte (z.b. Ratingen) entwickelten zudem eigene integrationspolitische Leitziele, mit denen etwaigen Diskriminierungstendenzen entschieden entgegen getreten wird. 19 Im Integrationskonzept des Kreises Mettmann erfuhr die Thematik unter dem Handlungsfeld "Zusammenleben in Sicherheit" eine vertiefte Bearbeitung. Die u. aufgeführte Grafik skizziert einen Überblick über die Dimensionen des dargestellten Handlungsfeldes: 19 Punkt 1, S

13 Abb. 2 Integrationskonzept für den Kreis Mettmann 2015, S. 23 Seinerzeit wurden im Verlauf einer Arbeitstagung unter Beteiligung von Haupt- und Ehrenamtlern (siehe auch Punkt 4.1) fünf prioritäre Ziele benannt und mit entsprechenden Handlungsansätzen versehen. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Ziele: Informationsvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit für die Sensibilisierung des Themas als gesellschaftliche Aufgabe Vernetzung und Ausbau der Kooperationen zwischen den unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen Zugänge zu den unterschiedlichen Zielgruppen schaffen verlässliche Multiplikatoren gewinnen Vermeidung bzw. Verringerung von Gewalt/Extremismus und Rassismus durch Prävention Interkulturelle Öffnung staatlicher Einrichtungen (Verwaltung, Polizei etc.) Hierdurch wurde eine solide und politisch abgestimmte Grundlage für die Antidiskriminierungsarbeit im Kreis Mettmann gelegt. Bundesweit und auch in NRW ist jedoch erkennbar, dass diese Bemühungen nicht ausreichen, um Rechtsextremismus und (Alltags-)Rassismus gezielt aufzuhalten. So beauftragte die Verwaltungskonferenz der Kreisverwaltung Mettmann als Reaktion auf den vorliegenden Förderaufruf umgehend das zuständige Kreisintegrationszentrum mit der Beantragung von Fördergeldern zur Erstellung eines lokalen Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Dabei kann auf fundierte Vorerfahrungen zur Entwicklung von Handlungskonzepten unter Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure zurückgegriffen werden. Der Konsens der politischen Vertreter zur Entwicklung eines entsprechenden Handlungskonzeptes und Teilnahme am vorliegenden Förderaufruf dieser Interessenbekundung ist im Rahmen der Kreistagssitzung am erfolgt

14 4. Partizipation 4.1. Sind zivilgesellschaftliche Akteure in die Entwicklung bzw. Umsetzung des Handlungskonzeptes eingebunden? Wenn ja: Welche Akteure sind dies? Welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen für zivilgesellschaftliche Akteure? Wie im vorherigen unter den Punkten 2 und 3 dargestellt, bestehen stabile und erprobte Strukturen in der Zusammenarbeit der Kreisverwaltung und der Kommunen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Wie bei der Erstellung der Integrationskonzepte des Kreises Mettmann (2007 und 2015), können auch zur Erstellung eines Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus eine Vielzahl dieser Erfahrungen und Netzwerke genutzt werden. Abb. 3 Integrationskonzept für den Kreis Mettmann 2015, S. 9 Selbstverständlich werden nicht nur bestehende Netzwerke zu zivilgesellschaftlichen Akteuren im Kreis Mettmann einbezogen, sondern auch neue Verbindungen geknüpft. Dies ist von besonderer Bedeutung, da es zur Entwicklung eines vollständigen Handlungskonzeptes neben den Diskriminierungserfahrungen wegen Rasse, Herkunft oder Glaube auch um die Einbindung von Akteuren zu Themen der Diskriminierung aufgrund von sexueller Identität, Alter oder Behinderung geht. Zur Entwicklung der Integrationskonzepte im Kreis Mettmann wurde seinerzeit schon auf eine hohe Bürgerbeteiligung gesetzt. Hierzu gehörte eine breite Öffentlichkeitsarbeit, die auch die gezielte Ansprache einzelner Akteure einband. Im Folgenden eine Auswahl zivilgesellschaftlicher Akteure, deren Einbindung zum jetzigen Zeitpunkt bereits geplant ist: Wohlfahrtsverbände mit ihren unterschiedlichen Fachdiensten (Zuwanderung, Jugend, Alter, Behinderung) Lokale Bürgerinitiativen, Vereine und Verbände Gewerkschaften

15 Schulen aller Trägerschaften Jugendeinrichtungen, Multiplikatoren der Jugendarbeit Multiplikatoren aus Familien- und Bürgerzentren Bürgervereine mit und ohne Bezug zur Rechtsextremismus- und Rassismusprophylaxe Wohnungsbaugesellschaften und Mietervereine Haupt- und Ehrenamtliche aus der Quartiersentwicklung Kirchen- und Moscheevereine Integrations- und Familienlotsen, Elterntisch-Multiplikatoren u.ä. Kultur- und Brauchtumsvereine Migrantenorganisationen Besondere Aufmerksamkeit bei der Einbeziehung der Zivilgesellschaft sollte insbesondere den Bevölkerungsgruppen zukommen, deren Einbindung bislang nicht oder noch nicht gelungen ist. Hierzu gehören beispielsweise die unmittelbaren Nachbarschaften von bereits bestehenden oder zukünftigen Flüchtlingsunterkünften. Schon jetzt erfolgen anlassbezogen frühzeitige Bürger- und Informationsversammlungen, die in aller Regel gut besucht sind. Gerade auf diesen Veranstaltungen sollte um aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung des angestrebten Handlungskonzeptes geworben werden. Die Form der Mitwirkung der zivilgesellschaftlichen Akteure richtet sich nach dem jeweilig anstehenden Umsetzungsschritt (siehe hierzu auch Punkt 8.5). Nach Bewilligung der Fördergelder wird die um zivilgesellschaftliche Vertreter erweiterte "Arbeitsgruppe Handlungskonzept" als koordinierende Fachgruppe die nächsten Schritte planen. Sowohl in der KickOff-Veranstaltung als auch in den nachfolgenden Konferenzen wird sich die Mitwirkung der Zivilgesellschaft auf intensive Dialogformen konzentrieren. Dabei wird ein geeigneter Methodenmix verwendet, der die Einbindung auch üblicherweise zurückhaltender Personenkreise sicherstellt. Schon bei der Erfassung der Ausgangssituation und der Bedarfsanalyse werden zivilgesellschaftliche Einschätzungen und Sichtweisen einbezogen (siehe hierzu auch Punkt 8.5). Sind unter Beteiligung der Zivilgesellschaft die wichtigsten Handlungsfelder und Umsetzungsschritte von Politik und Verwaltung verabschiedet worden, erfolgt bei der konkreten Umsetzung die praxisnahe Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger. Tatsächlich ist eine realitätsnahe Umsetzung eines lokalen Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus ohne intensive Beteiligung und Einbindung der Zivilgesellschaft weder vorstellbar noch sinnvoll oder möglich Wurden bzw. werden Betroffene von Rechtsextremismus u. Rassismus bei der Entwicklung bzw. Umsetzung einbezogen? Wenn ja: Welche Gruppen von Betroffenen sind dies? Welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen für diese Akteure? Noch liegen nur wenige Kenntnisse zu Daten und Fakten der von Rechtsextremismus und Rassismus Betroffenen vor. Eine engere Zusammenarbeit mit der Opferberatung

16 Rheinland (siehe hierzu auch Punkt 2.1) zur Einbeziehung des bereits bekannten Personenkreises ist geplant. Ein wichtiges Ziel der vorliegenden Interessenbekundung ist es, die Thematik aus einer möglicherweise existierenden Tabuzone zu befreien und zu erkennen, ob und in welchem Umfang es tatsächlich Betroffene gibt, die über entsprechende Erfahrungen berichten könnten. Hierzu bedarf es der Sensibilisierung der Verwaltungen sowie aller weiteren Akteure, damit Kenntnisse über entsprechende Vorfälle und Erfahrungen den Weg in das öffentliche Bewusstsein finden. Eine Einbeziehung der Betroffenen kann erst dann sicher gewährleistet werden. Die weiterhin drängende Flüchtlingsthematik lässt vermuten, dass dieser Personenkreis besonders von Rechtsextremismus und Rassismuserfahrungen betroffen sein wird. Eine zielgruppenspezifische Einladung zum Gespräch und zur Einbindung der vorhandenen Erfahrungen in die Entwicklung eines Handlungskonzeptes wird frühzeitig erfolgen. In einigen kreisangehörigen Städten (z.b. Velbert 21 ) existiert ein sog. Beschwerdemanagement für Bürger. In aller Regel erfolgt die Differenzierung der Beschwerden nach rassistischen, diskriminierenden und ausländerfeindlichen Hintergründen. Dies sollte ein fester Bestandteil der Auswertung sein und fortlaufend praktiziert werden. Ob und in welcher Form es im Kreis Mettmann einen darüber hinausgehenden Bedarf zur Einrichtung eines sog. Registers zur Erfassung von rassistischen, antisemitischen, homophoben oder diskriminierenden Angriffen und Vorfällen gibt, wird Aufgabe der zu beauftragenden Bestands- und Bedarfsanalyse im Rahmen dieses Förderantrags sein. Auch sollte der Dialog über Formen eines Institutionellen Rassismus in Behördenstrukturen eröffnet werden, um sicher zu stellen, dass das Handlungskonzept bei Bedarf auch für solche Problemstellungen zu Lösungsvorschlägen kommt. So soll gerade mit Hilfe der beantragten Handlungskonzeptentwicklung der Kontakt zu Betroffenen aufgenommen, erleichtert und verstetigt werden, um aus vorhandenen Erfahrungen lernen zu können. 5. Überprüfung und Weiterentwicklung Gibt es ein Verfahren zur Überprüfung des Umsetzungstandes und zur Fortschreibung des Konzepts? Wenn ja: Wie stellt sich dieses dar? Welche Ergebnisse für Weiterentwicklungsprozesse lassen sich hieraus ableiten? Für das mit Hilfe der beantragten Fördergelder zu entwickelnde Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus werden die o.a. Fragen unter den Punkten beantwortet. Aus der Erfahrung mit den vorhandenen Integrationskonzepten der Kreisverwaltung und der ka Städte kann die Frage grundsätzlich bejaht werden. Das 2007 erstmals erstellte Integrationskonzept ( Rahmenkonzept der Kreisverwaltung Mettmann zur Ergänzung der Integrationsarbeit der kreisangehörigen Städte ) wurde 2015 nach erneutem öffentlichem Diskurs fortgeschrieben. Dabei wurden einzelne,

17 weiterhin wichtige Handlungsfelder (z.b. Sprache, Bildung und Ausbildung etc.) unverändert übernommen, in anderen Handlungsfeldern (z.b. Delinquenz) erfolgte ein Perspektivwechsel (neu: Zusammenleben in Sicherheit). Erkenntnisse und Erfahrungen der Vorjahre wurden gemeinsam diskutiert und überarbeitet. Konkrete Handlungsansätze wurden entwickelt und schriftlich festgehalten. Eine Überprüfung des Umsetzungsstandes der Handlungsansätze erfolgt insbesondere im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des Kreisintegrationszentrums vor den entsprechenden politischen Ausschüssen (hier: Sozialausschuss). Ein weiteren Beitrag zur fachlichen Weiterentwicklung ist die enge Vernetzung des Kreisintegrationszentrum mit der Landeskoordinierung Kommunaler Integrationszentren. Das KI nimmt an Facharbeitskreisen zum Themenfeld Rassismus und Antidiskrimierung teil und kann die aktuellen fachlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen in den regionalen Diskurs und Handlungsplan einbinden. Die folgenden beiden Aspekte sind unabhängig davon, ob bereits ein Handlungskonzept existiert oder dieses im Rahmen der Förderung entwickelt werden soll, zu beantworten: 6. Ausgangsanalyse/Handlungsbedarfe Existiert eine Analyse zur Ausgangssituation/ zu Handlungsbedarfen im Bereich Rechtsextremismus und Rassismus? Wenn ja: Welche Verfahren / Methoden wurden zur Ausgangsanalyse bzw. zur Bestimmung von Handlungsbedarfen eingesetzt? Welche Akteure wurden einbezogen? Was sind wesentliche Ergebnisse der Ausgangsanalyse? Welche Handlungsbedarfe wurden ermittelt? Bislang existiert für den Kreis Mettmann und seine kreisangehörigen Städte keine strukturierte Analyse zu regionalen Handlungsbedarfen im Bereich Rechtsextremismus und Rassismus. Die fehlende Kenntnis über offensichtliche Handlungsbedarfe ist kein Hinweis auf eine fehlende Brisanz der Thematik. Zwar verwiesen im Jahr 2014 entsprechende Studien im Auftrag der Friedrich-Ebert- Stiftung Berlin 22 noch auf einen Rückgang rechtsextremer Einstellungen der Bevölkerung im Vergleich zu Ein Erklärungsmodell hierzu zitierte die zu diesem Zeitpunkt als gut wahrgenommene ökonomische Lage Deutschlands nach der Finanzund Wirtschaftskrise 23. Denkbar wäre jedoch auch, dass rechtsextreme Gruppen und deren Propaganda in der Bevölkerung kaum als Problem wahrgenommen werden "Fragile Mitte - feindselige Zustände: rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2014" Andreas Zick; Anna Klein. Mit Beitr. von Eva Groß. Hrsg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn: Verlag Dietz ebd. S ebd. S

18 Inwieweit heute - nach bzw. während der noch anhaltenden Flüchtlingsbewegungen - die rechtsextremen Einstellungen der Bevölkerung bundes- und landesweit gesunken oder gestiegen sind, werden zukünftige Untersuchungen zeigen müssen. Immerhin verweist der Verfassungsschutzbericht des Landes NRW auf eine deutliche Zunahme der Gewaltdelikte gegen Flüchtlingsunterkünfte 26 von 3 auf 31 Vorfälle. Dabei waren von den überführten Straftätern 75 % Straftäter aus der Nachbarschaft/aus der Region, 66 % ohne Bezug zum organisierten Rechtsextremismus und 33 % ohne polizeiliche Vorkenntnisse. Auch Innenminister Jäger veröffentliche im Januar 2016 eine Pressemitteilung, auf der er auf einen deutlichen Anstieg (verachtfacht) der Übergriffe auf Flüchtlingseinrichtungen in NRW hinweist. 27 Vorliegende Statistiken des Staatsschutzes weisen insgesamt 109 Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK-rechts) auf, von denen rund 60 % im öffentlichen Verkehrsraum begangen wurden. Den höchsten Anteil nahmen Propagandadelikte ein. Es ist den Verantwortlichen ein wichtiges Anliegen, im Kreis Mettmann für mehr Transparenz zu sorgen, um rechtzeitig und gezielt erforderliche Präventionsmaßnahmen planen und umsetzen zu können. Auch ohne strukturierte Analyse lassen sich erste Handlungsbedarfe zur Rechtsextremismus und Rassismusprophylaxe rund um die Gestaltung der Flüchtlingsintegration finden. Innerhalb wie außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen tragen die Rahmenbedingungen dazu bei, dass sich negative Emotionen in Abgrenzungstendenzen und rassistischen Einstellungen niederlassen. Innerhalb der Flüchtlingseinrichtungen tragen die Kulturvielfalt, fehlende Rückzugsmöglichkeiten und Armut, Traumatisierungen etc. dazu bei, dass auch Rassismus der Bewohner untereinander geschürt wird. Auseinandersetzungen der Flüchtlinge wiederum tragen dazu bei, die Aufnahmegesellschaft - über die bereits vorhandenen Vorbehalte hinaus - zu verunsichern. Frühzeitige und gezielte Aktivitäten zur Rassismusprävention innerhalb wie außerhalb der Einrichtungen können für beide Seiten zur Beruhigung der Situationen beitragen. Weitere Handlungsbedarfe sind zu vermuten an allen Orten, in denen Flüchtlinge und deren Kinder aufgenommen werden und sich regelmäßig aufhalten. Kindertagesstätten, Familienzentren, Schulen und Jugendeinrichtungen bieten sowohl Bedarfe als auch gute Grundlagen für frühzeitige Rassismusprophylaxe. Neben der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention auf einer individuellen Ebene darf auch ein möglicherweise vorhandener struktureller Rassismus auf der Ebene der Institutionen nicht tabuisiert werden. Hierzu können erst die Ergebnisse der Bestandsund Bedarfsanalyse einen Hinweis auf konkrete Handlungsbedarfe geben. Zu erwarten ist, dass der Kreis Mettmann dem bundesdeutschen Bild entspricht, das derzeit in Bezug auf die Flüchtlingsthematik eher widersprüchlich ist. Neben einer anhaltenden und 25 Berichte/Verfassungsschutzbericht_2015.pdf 26 ebd. S Pressemitteilungen, Ausländerfragen, Polizei, Verfassungsschutz ;

19 beeindruckenden Willkommenskultur erleben rassistische Ressentiments eine überraschende Akzeptanz in der sog. "Mitte der Bevölkerung". Die aktuelle bundes- und landesweite Situation weist deutlichen Handlungsbedarf auf, offenen wie versteckten Rassismus präventiv zu bekämpfen. Hierzu sind die Verantwortlichen im Kreis Mettmann bereit. 7. Zielformulierung / Maßnahmenentwicklung bzw. -umsetzung 7.1. Wurden bereits Ziele in einzelnen Handlungsfeldern definiert? Wenn ja: Welche Ziele wurden in welchen Handlungsfeldern bestimmt? Welche Verfahren / Methoden wurden zur Zielentwicklung eingesetzt? Welche Akteure (kommunale / zivilgesellschaftliche) wurden bei der Zielbestimmung einbezogen? Ein wichtiger Schritt zur Entwicklung eines breit abgestimmten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus im Kreis Mettmann ist die Bestimmung von priorisierten Handlungsfeldern und deren Zielfestlegung. Die Handlungsfelder sollen in einem diskursiven Prozess und im Dialog mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie der Bevölkerung bestimmt werden. Auch die Ziele und deren Umsetzungsschritte werden in diesem Abstimmungsprozess, der schon einen Teil der konkreten Rassismusprophylaxe darstellt, ausgearbeitet (ausführlich siehe hierzu Punkt 8.2). Erfahrungen für diesen Abstimmungsprozess liegen aus der Entwicklung der Integrationskonzepte vor, die wichtige Handlungsfelder und konkrete Zielformulierungen wie auch Umsetzungsschritte enthalten 28. Abb. 4 Handlungsfelder und Querschnittsthemen Integrationskonzept Kreis Mettmann 2015 Bislang bilden insbesondere die Ziele und Handlungsansätze in Kapitel Zusammenleben in Sicherheit 29 die Grundlage für die vorhandene Rechtsextremismus- und Rassismusprävention (ausführlich siehe hierzu Punkt 3, S. 13). Die Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der vereinbarten Ziele liegt im Kreisintegrationszentrum. Neben der Beratungs- und Unterstützungsfunktion übernimmt das KI die Vernetzung, die Steuerung und die Information der haupt- und ehrenamtlichen Akteure. Für die Vernetzung sowie für die gemeinsame Zielentwicklung stehen dem KI unterschiedliche Arbeitskreise zur Verfügung ebd., S. 22 ff

20 Mit der Erstellung eines spezifischen Handlungskonzeptes zur Rechtsextremismus- und Rassismusprophylaxe wird dem Bewusstsein Rechnung getragen, dass es darüber hinaus einer breiteren Verantwortungsübernahme im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus bedarf. In welchem Umfang und in welcher Form ein solches Bündnis für den Kreis Mettmann erforderlich erscheint, wird ein Ergebnis der Bestands- und Bedarfserhebung sein Wurden bereits Maßnahmen zur Zielerreichung bestimmt bzw. umgesetzt? Wenn ja: Welche sind dies? Welche Verfahren / Methoden wurden zur Maßnahmenentwicklung eingesetzt? Welche Akteure (kommunale / zivilgesellschaftliche) wurden bei der Entwicklung bzw. Umsetzung der Maßnahmen einbezogen? Gemeinsam abgestimmte Maßnahmen zur Zielerreichung stellen bislang die im o.a. Integrationskonzept aufgeführten Handlungsansätze für ein erfolgreiches "Zusammenleben in Sicherheit" dar 30. Diese wurden gemeinsam mit allen kommunalen und zivilgesellschaftlichen, haupt- wie ehrenamtlichen Akteuren diskutiert und abgestimmt. Darüber hinaus wurde anlässlich der aktuellen Entwicklungen in der Flüchtlingshilfe in einem politisch abgestimmten Beschluss des Sozialausschusses des Kreises Mettmann die Verwaltung beauftragt, das landesgeförderte "Programm zur Förderung von Flüchtlingen in den Kommunen KOMM-AN NRW" 31 mit den Programmteilen I und II zu beantragen. Erfreulicherweise erfolgte bereits kurz nach der Antragstellung im Mai 2016 eine Bewilligung. Durch Programmteil I konnte die dringend erforderliche personelle Verstärkung des Kreisintegrationszentrums im Schwerpunkt Flüchtlingshilfe installiert werden. Insbesondere die Unterstützung, Koordination und Qualifizierung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe ist ein wichtiges Ziel der Landesförderung und stimmt mit den Zielen der Verantwortlichen im Kreis Mettmann überein. Eine wesentliche Aufgabe des mit dieser Interessenbekundung beantragten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus wird es sein, die o.a. vorhandenen, landesgeförderten Ressourcen optimal zu nutzen. Das hierdurch gewonnene Personal und dessen Kontakte werden in den Entwicklungsprozess des Handlungskonzeptes unbedingt einzubeziehen sein. Durch diese Schnittstelle kann eine effektive Umsetzung der noch festzulegenden Maßnahmeschritte deutlich unterstützt werden. Programmteil II eröffnete den Akteuren aus Kommunalverwaltungen und Zivilgesellschaft in den kreisangehörigen Städten die Akquise von zusätzlichen Fördermitteln für unterstützende Maßnahmen in der Flüchtlingsintegration. Innerhalb kürzester Zeit wurden Anträge gestellt von folgenden Institutionen: - 15 Wohlfahrtsorganisationen - 5 ehrenamtlichen Organisationen - 5 ka Städten 30 S. 24ff

21 - 3 kirchlichen Organisationen - 2 Sportvereinen - 2 Migrantenorganisationen Zu den bewilligten Angeboten gehört beispielsweise die Gründung von Begegnungscafés mit Flüchtlingen sowie von Fahrradwerkstätten. Auch zahlreiche Weiterbildungsangebote für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe werden nun kreisweit ermöglicht. Alleine für den Bereich Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung 32 werden insgesamt 213 Begegnungsangebote im Kreis Mettmann für und mit Flüchtlingen gefördert und umgesetzt. Schon die Auflistung der antragstellenden Institutionen zeigt die kreisweit erfolgreiche Einbindung der Zivilgesellschaft. Bei dieser Heterogenität der Akteure - von den Migrantenorganisationen ausgehend über Kirchen, Sportvereine hin zu den großen Wohlfahrtsverbänden und Kommunalverwaltungen - gibt es eine breite Basis an hauptund ehrenamtlichen Aktiven, die sich engagiert auch in die Entwicklung eines lokalen Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus einbinden lassen werden. Nicht zuletzt der Zugang zu Betroffenen und deren Einbindung in die Konzeptentwicklung kann mit Hilfe dieser guten Voraussetzungen gerade zum jetzigen Zeitpunkt optimal sichergestellt werden. 8. Beabsichtigte Maßnahmen Bitte beschreiben Sie ausführlich das bzw. die beabsichtigte(n) Vorhaben unter Berücksichtigung folgender Aspekte: 8.1. Ausgangssituation / Handlungsbedarf: Auf welchen Handlungsbedarf soll reagiert werden? Die Ausführungen zu den Punkten 1-7 verweisen auf die folgenden wesentlichen Handlungsbedarfe im Kreis Mettmann: 1. Fundierte Bestands- und Bedarfsanalyse Für den Kreis Mettmann fehlt eine fundierte Bestands- und Bedarfsanalyse im Bereich der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention. Aus diesem Grund kann weder ausgeschlossen noch nachgewiesen werden, dass eine Optimierung der Präventionsmaßnahmen im Kreisgebiet erforderlich ist. Einzelne Vorfälle sowie landesweite Statistiken legen allerdings die Vermutung nahe, dass es auch im Kreis Mettmann zunehmend spezifische Handlungsbedarfe zur Prävention in diesem Themenfeld gibt. Darüber hinaus fehlt im Kreisgebiet ein Überblick über die Vielzahl an bereits vorhandenen Aktivitäten und Angeboten zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention. Aufgrund der Kreisstruktur mit zehn kreisangehörigen Städten erscheint der Bedarf nach einem Überblick der Angebote und Maßnahmen sowohl für haupt- und ehrenamtlichen Akteure als auch für von Rassismus und rechter Gewalt Betroffene von besonderer Bedeutung. Zudem gibt es Anzeichen dafür, dass die Angebotspalette um Präventionsmaßnahmen für weitere Betroffenengruppen erweitert werden sollte. 32 ebd., Programmteil III, Baustein B

22 Legt man als genuinen Bestandteil des Rechtsextremismus die Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit 33 zugrunde, so kann die Abwertung viele unterschiedliche Gruppen - bei weitem also nicht nur Flüchtlinge und/oder Migranten - betreffen: Insbesondere im Bereich der Diskriminierungserfahrungen gegenüber der sexuellen Orientierung sowie im Hinblick auf Alter und Behinderung liegen für den Kreis Mettmann nur wenige Erfassungsformen oder Ergebnisse vor. 2. Integriertes operationalisiertes Handlungskonzept Im Kreis Mettmann fehlt ein lokales Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus, das in abgestimmten Handlungsfeldern Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung festlegt. Gerade aufgrund der dargestellten Charakteristik im Kreis Mettmann mit einer Vielzahl an handelnden Akteuren in zehn ka Städten ist es von besonderer Bedeutung, dass die Planung und Umsetzung der operationalisierten Handlungsziele in breitem Dialog abgestimmt wird. Unter Würdigung und Erhalt der vorhandenen Maßnahmepalette sollten die neu zu planenden Schritte integriert in die vorhandenen Strukturen und Netzwerke erfolgen. Hierzu bedarf es eines Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Dieses soll in einem strukturierten Entwicklungsprozess erstellt werden, der bereits als Start einer gesteuerten Rechtsextremismus- und Rassismusprävention verstanden werden kann. Die Entwicklung soll partizipativ, d.h. unter Einbeziehung der Betroffenen erfolgen. Der Entwicklungsprozess sollte die Bedarfs- und Bestandsanalyse (siehe 1.) beinhalten und als Grundlage nutzen. Während des Entwicklungsprozesses sollten sowohl die zukünftige Steuerung der Präventionsmaßnahmen (siehe 2.) diskutiert und abgestimmt werden als auch die Handlungsfelder und deren konkreten Umsetzungsschritte (siehe hierzu 8.5). 33 "Fragile Mitte - feindselige Zustände: rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2014" Andreas Zick; Anna Klein. Mit Beitr. von Eva Groß. Hrsg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn: Verlag Dietz Kap. 4, S

23 Querschnittsbedarfe: Strategische Steuerung von Qualifizierungsangeboten und Öffentlichkeitsarbeit Im Kreis Mettmann fehlt eine strategische Vorgehensweise zur Qualifizierung von Multiplikatoren sowie für eine zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Rechtsextremismus- und Rassismusprävention. Es werden bereits seit vielen Jahren punktuell Aktivitäten zur Rassismusprävention durchgeführt (siehe hierzu ausführlich die Punkte 1, 3, 7). Allerdings fehlt eine gemeinsame Kenntnis und/oder strategische Abstimmung der einzelnen Aktivitäten. Nach Einschätzung der verantwortlichen Akteure könnte der Erfolg einzelner Maßnahmen durch eine gemeinsame Abstimmung maximiert werden, ohne dass hier- Planung von durch zwingend die Kosten ansteigen würden. Auch eine gemeinsame Auswahl und Dauer einzelner Maßnahmen könnte zur Wirkungsoptimierung führen. Synergien sind derzeit noch weitgehend ungenutzt. Kenntnisse über Maßnahmen und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und Rassismus sollten vielen verschiedenen Ziel- - bekannt sein gruppen - Fachkräften ebenso wie Betroffenen und der Zivilgesellschaft und von diesen genutzt werden können. Hierzu sind Qualifizierungenn der Multiplikatoren in Institutionen der öffentlichen Anbieter sowie der Zivilgesellschaft erforderlich. Eine koordinierte Öffentlichkeitsarbeit sollte sowohl die Bestands- und Bedarfsanalyse als auch die Entwicklung des Handlungskonzeptes begleiten. Dabei müssen die Inhalte der Kampagnen oder Materialien an die Sprache und Bedarfe der jeweiligen Zielgruppe angepasst werden Zielsetzung / Zielgruppe: Welche Ziele sollen mit dem Vorhaben verfolgt werden? Wer ist / sind die Zielgruppe(n) des Vorhabens? Wie sollen diese erreicht werden? Aus der o.a. Bedarfsfeststellung leiten sich - grafisch dargestellt - folgende Ziele ab:

24 Ziel 1 - Erstellung einer fundierten Bestands- und Bedarfsanalyse: Die Kreisverwaltung Mettmann verfügt am Ende der Projektlaufzeit über eine schriftlich fixierte Bestands- und Bedarfsanalyse zur Rechtsextremismus und Rassismusprävention im Kreis Mettmann. Ziele Bestandsanalyse Vor Beginn der Analyse werden konkrete Merkmale festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit ausschließlich spezifische Maßnahmen der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention erfasst werden. Vorab erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung zu Maßnahmen der Integrationsförderung bzw. angrenzender Themenfelder. Die Analyse enthält eine vollständige Zusammenstellung aller bis zum Ende des Erhebungszeitraums bekannten Präventionsmaßnahmen im Kreis Mettmann. In der Zusammenstellung sind sämtliche Präventionsmaßnahmen zu erfassen, unabhängig von Träger, Durchführungszeitraum o.ä. Ziele Bedarfsanalyse Im Rahmen der Bedarfsanalyse erfolgt sowohl eine qualitative als auch eine quantitative Erhebung der Bedarfe im Kreis Mettmann. Hierbei werden sowohl strukturelle Bedarfe erfasst wie auch Bedarfe an konkreten Maßnahmen und Angeboten gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Bei der Bedarfsanalyse wird der Ist-Zustand einem Soll-Zustand gegenüber gestellt und konkrete Bedarfe hieraus abgeleitet. Die Bedarfe werden priorisiert sowie nach Möglichkeit in einer Vorerfassung den jeweiligen Entscheidungsträgern zugeordnet (z.b. Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, zivilgesellschaftliche Akteure, sonstige) Zielgruppe und Zugangswege: Für eine fundierte Bestands- und Bedarfsanalyse bedarf es in einem ersten Schritt einer Zusammenführung statistisch relevanter Daten aus unterschiedlichen Quellen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Zusammenarbeit mit den Stellen erforderlich, die im Datenbesitz sind. Dies können bspw. die Kreispolizeibehörde, die Schulverwaltungen, das Kreisgesundheitsamt und viele weitere sein. Die Grundlagen des Datenschutzes werden zu jeder Zeit beachtet werden. Die Zugangswege sind bereits weitgehend vorbereitet, da viele der wichtigen Kooperationspartner bereits in der "Arbeitsgruppe Handlungskonzept" an den Vorbereitungen beteiligt sind. Darüber hinaus verfügen die Kreisverwaltung sowie die Stadtverwaltungen in aller Regel über kurze Wege zu den jeweiligen Dateninhabern. Nachfolgend bzw. parallel hierzu wird die Einbindung der Fachkräfte aus unterschiedlichen Themenfeldern gesucht, in denen Rechtsextremismus- und Rassismusprävention von besonderer Bedeutung ist. Vordergründig sind dies die Fachkräfte der Wohlfahrtsverbände, pädagogische Lehrkräfte an Schulen und Berufsschulen, pädagogische Kräfte in Kitas und Familienzentren sowie weitere sozialpädagogische Fachkräfte in sonstigen Beratungsstrukturen. Insbesondere die qualitative Bedarfsfeststellung findet mit diesen Zielgruppen statt. Im Kontakt mit diesen Ansprechpartnern erfolgt die Bestands- und die Bedarfsfeststellung parallel, da die o.a. Fachkräfte aller Voraussicht nach häufig sowohl Anbieter von Präventionsmaßnahmen sind als auch Fachleute in der Bedarfsfeststellung

25 In einem nächsten Schritt erfolgt in einer angemessenen Form die Einbindung der breiten Bevölkerung, die in einem dialogischen Prozess an der Bedarfsfeststellung beteiligt werden soll. OpenSpace-Veranstaltungen und Konferenzen, aber auch Stadtteil- und Quartierstreffen sowie Bürgerversammlungen aller Art bieten gute Strukturen und ermöglichen auf diese Weise zielgruppenspezifische Zugangswege. Die Einbindung möglicherweise betroffener Zielgruppen erfolgt mit der erforderlichen Sensibilität für Schutz und Persönlichkeitsrechte. Am Ende der Erfassung wird in einem letzten Schritt gemeinsam überprüft, ob ggf. blinde Flecken der Erfassung dazu beitragen, dass z.b. institutioneller Rassismus aufgrund fehlender Fragestellungen nicht aufgedeckt werden kann. Ziel 2 - Entwicklung eines integrierten lokalen Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus im Kreis Mettmann Der Kreis Mettmann verfügt am Ende der Projektlaufzeit über ein integriertes Handlungskonzept zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention. Für die Operationalisierung des Handlungskonzeptes werden gemeinsam wesentliche Handlungsfelder bestimmt, die sich u.a. aus den Ergebnissen der o.a. Bestands- und Bedarfsanalyse ableiten lassen. Im Handlungskonzept erfolgt die Formulierung von strategischen Zielen und Handlungszielen 34 sowie die Erfassung gegenwärtiger und zukünftiger Maßnahmen zur Zielerreichung. Zielgruppe und Zugangswege: Das Handlungskonzept soll in einem öffentlichen Prozess unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie der breiten Öffentlichkeit entstehen. Alle Aktivitäten, die zur Entstehung des Handlungskonzepts beigetragen, werden bereits als Maßnahmen zur aktiven Rassismusprävention verstanden. Die Planung und Steuerung des Entwicklungsprozesses übernimmt die Projektleitung mit Unterstützung der "Arbeitsgruppe Handlungskonzept", die um zivilgesellschaftliche Akteure erweitert wird. Hier erfolgt die Planung und Steuerung der Bestands- und Bedarfsanalyse. Frühzeitig werden von hier aus Erwartungen und Einschätzungen der Zivilgesellschaft in die Entwicklung des Handlungskonzeptes einbezogen. Hierfür werden sowohl eigene Konferenzen geplant werden als auch Versammlungen und Sitzungen geeigneter zivilgesellschaftlicher Verbände genutzt. Zur Beteiligung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen wird sich erfahrener und neu zu werbender Multiplikatoren bedient, z.b. aus Elterninitiativen, Nachbarschaftsvereinen, Sport- und Moscheevereinen, Quartiersbüros und viele weitere mehr. Auf eine räumliche Verteilung der Konferenzen auf das gesamte Kreisgebiet wird geachtet, um Bürgern aus allen zehn ka Städten eine Teilnahme am Entwicklungsprozess zu ermöglichen. Auf die Beseitigung möglicher Zugangsbarrieren wie unzureichende Sprachkompetenzen, körperliche Handicaps o.ä. wird in besonderem Maße geachtet. 34 analog "Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus" NRWeltoffen, MFKJKS des Landes NRW, Mai 2016, S

26 Querschnittsziel 1: Kreisweite Steuerung von Qualifizierungsangeboten für Multiplikatoren: Schon zu Beginn der Projektlaufzeit erfolgen Schulungen für relevante Multiplikatorengruppen (Mitarbeiter der Verwaltungen, der Jugendhilfe, an Schulen, in Sportvereinen etc.) und ehrenamtliche Akteure in der Integrationsarbeit zum Thema Umgang und Argumentationshilfen gegen Rechte und rassistische Aussagen und Parolen im Alltag In einem weiteren Schritt werden die Inhalte der Schulungen unter Einbezug der AG Handlungskonzept und den Rückmeldungen aus den kreisangehörigen Städten weiter bedarfsorientiert konzipiert und erfolgen zu zentralen Themen der Rechtsextremismus- und Rassismusprävention, dazu gehören z.b. - Grundlagen von Rechtsextremismus und Rassismus - Überblick und Strategien des aktuellen Rechtsextremismus, Akteure der rechten Szene, Praxisbeispiele - Strategien im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus - Präventionsmöglichkeiten - Anlaufstellen Ziel ist es, anhand der Schulungen den Multiplikatoren wie auch einer breiten Zivilgesellschaft Strategien und Sicherheit im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus mitzugeben. Am Ende der Projektlaufzeit kennen alle Multiplikatoren sowohl Angebote als auch Strukturen der Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus im Kreis Mettmann. Es wird eine geeignete abgestimmte Struktur entwickelt, die kreisweit die Sammlung aller Informationen zur Rechtsextremismus und Rassismusprävention übernimmt. Querschnittsziel 2: Kreisweite Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit: Es erfolgt die Steuerung einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit zu dieser Thematik während der gesamten Projektlaufzeit - wahlweise und je nach angestrebter Zielsetzung kreisweit oder stadtspezifisch. Bedarfsangepasst werden geeignete Materialien entwickelt, die den Multiplikatoren oder der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Hierzu können sowohl Print- als auch digitale Materialien gehören (z.b. Erweiterung des Integration- Informationsportals für den Kreis Mettmann Die Öffentlichkeitsarbeit wird so angelegt, dass eine Weiterführung auch über das Ende der Projektlaufzeit hinaus umsetzbar ist. Zielgruppe und Zugangswege für beide Querschnittsziele: Schon bei Einwicklung dieser Interessenbekundung wurde ein hoher Schulungsbedarf verschiedener Zielgruppen zur Thematik der Präventionsmaßnahmen deutlich. Zu den interessierten Zielgruppen gehören u.a. Mitarbeitende an Schulen, in Jugendhilfeeinrichtungen sowie in allen Verwaltungsstrukturen. Sukzessive werden die Schulungsangebote auf weitere Zielgruppen erweitert. Die Inhalte der Qualifizierungen werden den erfassten Bedarfen angepasst und kontinuierlich im Projektverlauf weiterentwickelt. Bei der Erstellung geeigneter Schulungskonzepte wird die Erfahrung und das Knowhow der

27 Mobilen Beratung NRW gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf einbezogen. Bestehende Arbeitskreise und Netzwerke, z.b. auch das Regionale Bildungsbüro des Amtes für Schule und Bildung stellen die Zugangswege für die Teilnehmenden dar. Die Öffentlichkeitsarbeit wird sich sowohl an die allgemeine Öffentlichkeit als auch an das Fachpublikum sowie an Betroffene wenden. Vorhandene Informationswege (wie z.b. Internetportal des Kreises Mettmann werden genutzt und erweitert sowie neue erprobt werden. Zum Ende der Projektlaufzeit werden bewährte Formen der Öffentlichkeitsarbeit verstetigt und in die Hände der jeweiligen Verantwortlichen übergeben Kooperationspartner/ Partizipation: Welche Akteure sollen an der Umsetzung in welcher Form beteiligt werden? Welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen für zivilgesellschaftliche Akteure / Betroffene von Rechtsextremismus und Rassismus? Wie ausführlich unter den Punkten 2 und 4 dieser Interessenbekundung dargestellt, verfügt die Kreisverwaltung Mettmann und die zehn kreisangehörigen Städte über eine Vielzahl an Kooperationspartnern. Diese sind in unterschiedlichen politischen, städtischen und verwaltungsinternen Gremien sowie bei zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Trägern tätig. Für die Koordinierung und Umsetzung sind drei Gremien bzw. Akteure von zentraler Bedeutung: - Projektleitung - AG Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus - Regionalkonferenzen in den ka Städten 1. Projektleitung Die Projektleitung ist für die Planung und Steuerung der Inhalte des Förderkonzeptes verantwortlich, die sich aus den genannten Zielen 1 und 2 sowie Querschnittszielen 1 und 2 ergeben. Dies geschieht in enger Kooperation mit der AG Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus sowie mit der Einbindung der Regionalkonferenzen in den ka Städten. Insbesondere für die Erstellung und Entwicklung des Handlungskonzeptes ist diese enge Kooperation von zentraler Bedeutung, da dies in einem partizipativem Prozess erfolgen und entsprechend eine Vielzahl an Akteuren im Kreis Mettmann eingebunden werden sollen. Die Projektleitung hat die Geschäftsführung der AG Handlungskonzept und ist somit für die Vor- und Nachbereitung sowie für die Durchführung verantwortlich. Die Koordinierung und Durchführung der Regionalkonferenzen erfolgt in enger Abstimmung und unter Einbindung der Akteure in den jeweiligen ka Städten Grundsätzlich verantwortet die Projektleitung die Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse, die Erstellung von politischen Vorlagen und die Korrespondenz mit dem MFKJKS NRW. Ebenfalls übernimmt sie die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit

28 2. AG Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus Die Grundlagen zu der vorliegenden Antragsstellung wurde von der Arbeitsgruppe Handlungskonzept erstellt (siehe Punkt 2) Die Arbeitsgruppe Handlungskonzept wird zur Umsetzung des Förderkonzeptes fortgeführt und ausgebaut. Zu den Mitgliedern der künftig zu erweiternden Arbeitsgruppe gehören: - Vertretungen aus den kreisangehörigen Städten aus den Bereichen Jugend, Soziales und Schule - Vertretungen aus der Kreisverwaltung wie z.b. Ausländerbehörde, Amt für Schulen und Bildung und Sozialamt - Kreispolizeibehörde - Wohlfahrtsverbände - Bürgerschaftlich engagierte Initiativen/Vereine (u.a. auch Sportvereine) - Kreissportbund - Migrantenorganisationen. Zu den Aufgaben dieser Arbeitsgruppe gehört die Mitsteuerung der Umsetzung des Förderkonzeptes. Die AG wird eingebunden in die Planung der Regionalkonferenzen, Aufbereitung von Ergebnissen und Ableitung gemeinsamer Handlungsziele. Die AG Handlungskonzept ist somit das zentrale Informations- und Austauschgremium für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung und Umsetzung der Inhalte des Förderkonzeptes. Es unterstützt hierdurch die Projektleitung maßgeblich bei den Planungs- und Steuerungsaufgaben, z.b. bei der Planung der Regionalkonferenzen sowie bei der Auswertung der Ergebnisse und der Ableitung gemeinsamer Handlungsziele. Durch die breite Zusammensetzung der AG Handlungskonzept wird die Berücksichtigung und Einbindung der unterschiedlichen Perspektiven und Aspekte bzgl. des Themas gewährleistet. 3. Regionalkonferenzen in den ka Städten Die Regionalkonferenzen dienen als wichtige Plattform zur Beteiligung der zahlreichen Fachkräfte und Bürger aus den zehn kreisangehörigen Städten im Kreis Mettmann. Die Regionalkonferenzen dienen als wichtige Plattform zur Beteiligung der zahlreichen Fachkräfte und Bürger aus den 10 kreisangehörigen Städten im Kreis Mettmann. Zu den möglichen Teilnehmenden einer Regionalkonferenz gehören z.b. Vertretungen aus den kreisangehörigen Städten (z.b. Integrationsbüro/-rat), Wohlfahrtsverbände Lokale Bürgerinitiativen, Vereine und Verbände Gewerkschaften Schulen aller Trägerschaften Jugendeinrichtungen, Multiplikatoren der Jugendarbeit Bildungsträger Multiplikatoren aus Familien- und Bürgerzentren Bürgervereine Wohnungsbaugesellschaften und Mietervereine Haupt- und Ehrenamtliche aus der Quartiersentwicklung

29 Kirchen- und Moscheevereine Sportvereine Sprach- und Integrationslotsen, Elterntisch-Multiplikatoren u.ä. Kultur- und Brauchtumsvereine Migrantenorganisationen Auch durch die begleitende Öffentlichkeitsarbeit (siehe Querschnittsziel 2) werden unterschiedliche Zielgruppen angesprochen und aktiviert. Die Mitwirkung von Betroffenen wird ebenfalls in geeigneter Form angestrebt. Hierfür werden Erfahrungen und Kompetenzen der Opferberatung Rheinland einbezogen, um etwaigen Schutzbedürfnissen hinreichend Rechnung zu tragen Einbindung in bestehende Strukturen: Inwiefern ist die beabsichtigte Maßnahme mit bestehenden Aktivitäten im Bereich der Rechtsextremismus-und Rassismusprävention verknüpft? Gegenüber den bislang im Kreis Mettmann bestehenden Aktivitäten und Präventionsmaßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus besteht eine hohe Wertschätzung. Ziel der vorliegenden Interessenbekundung ist es, die bestehenden Maßnahmen untereinander besser zu vernetzen und ihren Nutzen hierdurch zu verstärken. Die Bestandsanalyse wird die Vielfalt der bestehenden Aktivitäten gut darstellen können. Die Entwicklung des Handlungskonzeptes erfolgt in einem breiten Konsens, der die bestehenden Aktivitäten mit den zukünftigen Maßnahmen verknüpft. Auch mit Hilfe der Qualifizierungen der Multiplikatoren soll erreicht werden, dass die Anbieter sich und ihre Maßnahmen untereinander besser kennen lernen und bei Bedarf miteinander abstimmen können. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in allen zehn ka Städten und trägt dazu bei, sowohl bisherige als auch neue Aktivitäten in das Bewusstsein der Bürger der Städte zu transportieren. Es kann erwartet werden, dass sich die Beteiligung an bestehenden Maßnahmen hierdurch erhöhen wird Umsetzungsschritte und zeitlicher Ablauf: Welche konkreten Umsetzungsschritte sind in welcher zeitlichen Abfolge geplant? Eine grafische Übersicht der zeitlichen Projektplanung zeigt Anlage 1. Folgende Umsetzungsschritte liegen der Planung zugrunde: Umsetzungsschritte Zeitpunkt/ Zeitraum Ziele Zuständigkeit Projektstart Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) Handlungskonzept Auftragsvergabe an geeigneten externen Dienstleister bzw. Einstellung geeigneter Projektmitarbeiter unmittelbar nach Erhalt der Bewilligung unmittelbar nach Erhalt der Bewilligung - spätestens zum 1. Quartal 2017 Erweiterung der AG um weitere Teilnehmer Sicherstellung geeigneten Personals mit fundierten Qualifikationen zur Projektdurchführung Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut Personalamt Projektleitung

30 Umsetzungsschritte Zeitpunkt/ Zeitraum Ziele Zuständigkeit Projektlaufzeit Sitzungen der Arbeitsgruppe Handlungskonzept Meilenstein 1: KickOFF-Veranstaltung - pro Quartal mindestens eine Sitzung - anlassbezogen auch zwischen den geplanten Zeiträumen März/April Diskussion und Entscheidungsfindung - regelmäßige Sachstandsklärung - Nachsteuerung - Projektcontrolling Information der Öffentlichkeit/Politik Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut Projektleitung, AG Handlungskonzept und evtl. beauftragtes Institut Ziel 1 Bestands- und Bedarfsanalyse Erhebung in Verwaltungen, bei öffentlichen und/oder zivilgesellschaftlichen Trägern von Maßnahmen, sonstigen Fachkräften sowie ehrenamtlichen Akteuren Erhebung der Bedarfe der allgemeinen Öffentlichkeit, z.b. in Bürgerversammlungen, Familien- und Stadtteilzentren etc. - Beginn ab 2. Quartal Sukzessive Umsetzung in allen ka Städten - Beginn ab 3. Quartal Sukzessive Umsetzung in allen ka Städten - Erfassung der vorhandenen Angebote und Strukturen - Erhebung der Bedarfe aus Sicht der Anbieter - Erhebung der Bedarfe aus Sicht der allgemeinen Öffentlichkeit - Abstimmung der Vorgehensweise mit den Aktivitäten zur Entwicklung des Handlungskonzeptes Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut unter Einbezug der ka Städte Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut unter Einbezug der ka Städte Ziel 2 Entwicklung integriertes Handlungskonzept Erste Konferenzen in - Beginn ab 2. den ka Städten in Quartal 2017 Kooperation mit - Zeitliche Abfolge Zivilgesellschaft, der Konferenzen Fachpublikum und für Bürger aller Politik: zehn ka Städte Problemstellungen und Handlungsbedarfe auf regionaler Ebene Rückkoppelung der Ergebnisse in AG Handlungskonzept Meilenstein 2: Zwischenergebnisse Weitere Konferenzen (oder andere Werkstattformen) unter Bürger- und Fachkräftebeteiligung - Regelmäßig im Verlauf der AG- Sitzungen - bei Bedarf Klausurtagung Januar ab 1. Quartal zeitliche Abfolge der Veranstaltungen zur Einbeziehung der Bürger aller zehn ka Städte - Breite Einbeziehung der allgemeinen sowie der Fachöffentlichkeit - Einbeziehung Betroffener - Diskussion der regionalen Handlungsbedarfe - Ideensammlung - Gemeinsame Entwicklung der Ziele und Handlungsfelder - Aufnahme in 1. Entwurf Handlungskonzept Laufende Information der Öffentlichkeit/Politik - Entwicklung von konkreten Maßnahmevorschlägen Projektleitung, AG Handlungskonzept und evtl. beauftragtes Institut unter Einbezug der Ergebnisse der Regionalkonferen -zen Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut Projektleitung Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut unter Einbezug der ka Städte

31 Umsetzungsschritte Rückkoppelung der Ergebnisse in AG Handlungskonzept Endfassung: Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus im Kreis Mettmann Meilenstein 3: Verabschiedung Handlungskonzept Zeitpunkt/ Zeitraum - im Verlauf der AG- Sitzungen - bei Bedarf Klausurtagung Politische Beschlussfassung im Kreistag im 4. Quartal 2018 Ziele - Diskussion der Maßnahmevorschläge - Prüfung der Zuständigkeiten und der Umsetzbarkeit - Auswahl und Aufnahme in Entwurf Handlungskonzept Gemeinsame und verbindliche Grundlage zur Rechtsextremismusund Rassismusprävention im Kreis Mettmann 4. Quartal Information der Öffentlichkeit/Politik Zuständigkeit Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut unter Einbezug der AG Handlungskonzept Projektleitung Querschnittsziel 1 Qualifizierung von Multiplikatoren Sammlung bedarfsorientierter Qualifizierungsinhalte Mehrfache Durchführungen von Qualifizierungen Entwicklung dauerhafter Qualifizierungsangebote - punktuell bereits zur Konzepterstellung erfolgt - sukzessive Abfrage bei beteiligten Kooperationspartnern ab Projektstart ab 2./3. Quartal Jahreshälfte Entwicklung passgenauer Qualifizierungsinhalte - Aktive Mitgestaltung durch Kooperationspartner - Erprobungsphase - Breite Qualifizierung unterschiedlicher Zielgruppen zu ausgewählten Themen Sicherung der Nachhaltigkeit über die Projektlaufzeit hinaus Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut unter Beteiligung AG Handlungskonzept und ka Städte Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut Projektleitung Querschnittsziel 2 Öffentlichkeitsarbeit Breite und Durchgängig von kontinuierliche Projektstart bis Öffentlichkeitsarbeit in Projektende (und allen zehn ka Städten darüber hinaus) Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit - Vorbereitung auf die öffentlichen Konferenzen - Einbeziehung geeigneter weiterer Medien Abhängig vom Zeitpunkt der zu bewerbenden Konferenz - Laufende themenspezifische Information der Öffentlichkeit - Information über Einbindungsmöglichkeiten für Bürger - Sicherstellung einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung Projektleitung Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut

32 Umsetzungsschritte Zeitpunkt/ Zeitraum Ziele Zuständigkeit Projektabschluss Abschlussprozesse zur Klärung: - Zukunft der AG Handlungskonzept - Erfordernis einer Abschlussveranstaltung Abschlussbericht zur Projektlaufzeit 4. Quartal Sicherung der Nachhaltigkeit 4. Quartal Berichterstattung an Öffentlichkeit, Politik und Fördermittelgeber Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut Projektleitung und evtl. beauftragtes Institut 8.6. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle: Welche Aktivitäten sind im Bereich Qualitätssicherung, Erfolgskontrolle, (Selbst-) Evaluation geplant? Qualitätssicherung spielt in jeder Projektphase eine wichtige Rolle. Zu Projektbeginn trägt eine seriöse Projektplanung unter Berücksichtigung der angestrebten Ziele und der hierfür erforderlichen Umsetzungsschritte dazu bei, Erfolge zu ermöglichen. Dafür müssen Ziele hinreichend konkret formuliert sein - siehe hierzu Punkt 8.2. Für die einzelnen Umsetzungsschritte ist eine realistische Ressourcenplanung erforderlich. Hierzu gehört eine konkrete zeitliche Planung sowie eine Abstimmung mit den vorhandenen personellen Ressourcen. Im Projektverlauf sichert die fortlaufende Steuerung die Qualität der Ergebnisse. Eine aktive Lernkultur trägt dazu bei, dass aus Fehlern gelernt werden kann und diese sich nicht wiederholen. Alle Prozessschritte werden so transparent geplant, dass dies die gegen-seitigen Kontrollmechanismen erhöht. Hinsichtlich der Erfolgskontrolle wird nicht nur überprüft, ob die einzelnen Schritte zur Zielerreichung umgesetzt werden, sondern auch, ob Wirkungsziele (s.u.) erreicht werden konnten. Zu Projektbeginn werden hierfür geeignete Überprüfungsmechanismen gezielt geplant. 1 Die Phineo Wirkungstreppe

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