INFORMATION ZUR VERNEHMLASSUNG UND ANHÖRUNG/MITWIRKUNG
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- Julia Böhmer
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1 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Raumentwicklung 26. Juni 2018 INFORMATION ZUR VERNEHMLASSUNG UND ANHÖRUNG/MITWIRKUNG Anpassung des Richtplans: Zentrumsentwicklung Schöftland; Festsetzungen neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn (Richtplankapitel M 3.3, Beschluss 1.1), neuer Wohnschwerpunkt (WSP) Hegmatte und Mühleareal (Richtplankapitel S 1.9, Beschluss 1.1), Siedlungsgebiet (Richtplankapitel S 1.2, Beschluss 1.3), Verminderung der Fruchtfolgeflächen (Richtplankapitel L 3.1) 1. Kantonaler Richtplan Mit dem kantonalen Richtplan werden die auf den Raum wirksamen Tätigkeiten der Bevölkerung, des Staats und der Wirtschaft aufeinander abgestimmt und langfristig gesteuert. Gleichzeitig zeigt der Richtplan, wie der Kanton mit den Gemeinden, seinen Nachbarn und dem Bund zusammenarbeitet. Der Richtplan erfasst alle Sachbereiche die Siedlung, die Landschaft, den Verkehr, die Verund Entsorgung sowie die übrigen Raumnutzungen und wirkt auf allen staatlichen Ebenen. Er leistet so einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Kantons. Der Richtplan ist behördenverbindlich. Das heisst, dass sich die in den Richtplanbeschlüssen genannten Behörden bei ihren Planungen und Entscheiden an die Vorgaben des Richtplans halten müssen. Für Private und die Wirtschaft ist der Richtplan nicht direkt verbindlich, aber trotzdem von Bedeutung. Ihnen zeigt der Richtplan vor allem, welches die Rahmenbedingungen ihres räumlichen Handelns sind und wohin die Richtung der kantonalen Entwicklung geht. Dies verschafft Stabilität und längerfristige Sicherheit, wie sie etwa für Investitionen nötig sind. Der Richtplan besteht aus dem Richtplantext und der Karte im Massstab 1:50'000. Er wird durch periodische Anpassungen aktuell gehalten und in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls überarbeitet. Die Erarbeitung und die Anpassungen des Richtplans bedingen eine Anhörung/Mitwirkung der Bevölkerung und von aller Betroffenen. Für die Beschlussfassung ist der Grosse Rat zuständig. Mit der Anpassung oder Nicht-Anpassung des Richtplans wird ein grundsätzlicher Standortentscheid gefällt. Die Konkretisierung erfolgt stufengerecht. Im vorliegenden Fall ist die Festsetzung des neuen Werkstattstandorts der AAR bus+bahn sowie die daran gekoppelte Festsetzung des neuen Wohnschwerpunktes (WSP) Hegmatte und Mühleareal vorbehältlich des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens durch das Bundesamt für Verkehr mit einer Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung in der Gemeinde Schöftland etappiert umzusetzen. 2. Ausgangslage/Anlass Die Gemeinde Schöftland ist das ländliche Zentrum im Suhrental (Raumtyp nach Raumkonzept Richtplankapitel R 1) und weist ein Ortsbild von nationaler Bedeutung auf. Schöftland ist zudem wichtiger Linienendpunkt der AAR bus+bahn. Unmittelbar im Bahnhof-/ Zentrumsbereich bestehen historisch gewachsene Infrastrukturen des Bahnbetriebs, insbesondere ein Depot beim "Mühleareal" L:\ARE\ _Richtplan\01 Anpassungen\S1.9\Schöftland\03_Mitwirkung\Freigabedossier DV\Schöftland Zentrumsentwicklung Information.docx
2 sowie eine Werkstatt bei der "Unterdorfstrasse". Ein Neubau des Endbahnhofs steht kurz vor der Realisierung. 2.1 Ausbau AAR bus+bahn Entsprechend der kantonalen Strategie mobilitätaargau soll das Verkehrsangebot gezielt auf die im Raumkonzept definierten Raumtypen ausgebaut werden. Beschlossen ist dazu die Beschaffung von neuen 60 m-zügen durch die AAR bus+bahn in drei Tranchen (2019, 2025 und ca. 2030), damit die heutigen Transportkapazitäten auf dem Schienennetz im Wynen- und Suhrental um rund 50 % gesteigert werden können. Dies erfordert parallel dazu auch Ergänzungen bei den Depot- /Werkstattanlagen per 2025, da die bisherigen Infrastrukturen ausschliesslich auf die vorhandenen 40 m-kompositionen ausgerichtet sind. Im Jahr 2015 hat die AAR bus+bahn daher eine Standortevaluation für die künftig erforderlichen Depot-/Werkstattkapazitäten durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass eine Ergänzung der Depot-/Werkstattanlagen am Linienende in der Gemeinde Schöftland im Vergleich die insgesamt bestmögliche Variante darstellt. Im Rahmen eines Strategieprozesses 2016/17 mit der AAR bus+bahn, der Gemeinde Schöftland und dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt wurde der Standortfächer für den Ausbau/Neubau der Depot-/Werkstattanlagen der AAR bus+bahn seitens Kanton nochmals geöffnet und auf dem gesamten Liniennetz überprüft und beurteilt. Insgesamt hat sich bestätigt, dass keine Alternativen zu Schöftland bestehen, welche die raumplanerischen, betrieblichen und bahntechnischen Anforderungen gleichermassen gewährleisten. 2.2 Ländliches Zentrum Schöftland Die Gemeinde Schöftland ist als "Ländliches Zentrum" gemäss Raumkonzept im Richtplan festgesetzt und soll auch gestützt auf das regionale Entwicklungskonzept und die kommunale Entwicklungsstrategie gezielt weiterentwickelt werden. Gleichzeitig ist die Gemeinde Linienendpunkt der Wynental- und Suhrentalbahn und seit jeher Standort von Depot-/Werkstattanlagen der AAR bus+bahn, die aufgrund der beschlossenen Rollmaterialbeschaffung dringend ergänzt werden müssen. Diese beiden wichtigen öffentlichen Interessen gilt es möglichst optimal aufeinander abzustimmen beziehungsweise miteinander zu verbinden. Dazu wurden durch die Gemeinde, die AAR bus+bahn und den Kanton im Rahmen des Strategieprozesses zwei mögliche Szenarien untersucht, namentlich die "Entwicklung an Ort" (Ausbau der bestehenden Infrastruktur am heutigen Standort) und die "Entwicklung Hegmatte" (Verlegung Depot und Werkstatt in das Gebiet "Hegmatte"). Dabei hat sich gezeigt, dass das Szenario "Entwicklung Hegmatte" mit dem evaluierten Zielbild "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" weiterzuverfolgen ist. Dies bekräftigt auch die unabhängige Nachhaltigkeitsbeurteilung durch die Fachstelle am Naturama. Der Planungsbericht vom 24. Mai 2018 gibt hierzu ausführlich Auskunft. 2.3 Gleichzeitige Entwicklung Wohnschwerpunkt und Bahninfrastruktur Das Zielbild "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" soll einerseits die uneingeschränkte und möglichst hochwertige Umnutzung des zentral gelegenen "Mühleareals" und mittel- bis langfristig die bedürfnisgerechte und hinsichtlich Wohnraumangebot diversifizierte Entwicklung als Wohnschwerpunkt (inklusiv Gewerbeanteil) entsprechend den Vorgaben des kantonalen Richtplans (Kapitel S 1.9) ermöglichen. Andererseits sollen mit dem neuen und langfristig ausgerichteten Depot-/Werkstattstandort im Gebiet "Hegmatte" langfristig die gesamten Unterhalts- und Abstellanlagen aus dem sensiblen Zentrumsbereich (Ortsbild von nationaler Bedeutung) an die Suhrentalstrasse verlagert werden. Damit werden Flächen im Zentrum freigespielt und es entsteht Potenzial für eine zukunftsträchtige Zentrumsentwicklung sowie eine Revitalisierung und "Stadtreparatur" im Sinne der national bedeutend eingestuften Ortsbildanliegen. 2 von 7
3 3. Zielbild "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" 3.1 Planungsbericht Im Planungsbericht vom 24. Mai 2018 wird das Zielbild "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" umfassend dargestellt. Dieser Bericht liegt zusammen mit weiteren Auflageunterlagen öffentlich auf. In der vorliegenden Information zur Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung werden die wichtigsten Randbedingungen auf Richtplanstufe aufgeführt und eine Grobbeurteilung des Vorhabens aus kantonaler Sicht abgegeben. 3.2 Standort und Umsetzungsvoraussetzungen/Abhängigkeiten Das Zielbild "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" umfasst eine Entwicklung des ländlichen Zentrums Schöftland Richtung Westen (Mühleareal und Hegmatte). Abbildung 1: Zielbild "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" 1) Neue Depot-/ Werkstattanlage, 2) Mühleareal, 3) Bahnhofstrasse, 4) Ersatzstandort für Bauamt mit Werkhof und Feuerwehr, 5a) Arbeitszone "Kopfbau", 5b) Arbeitszone "Gleisbogen", 6) Entwicklungsgebiet WSP Hegmatte, 7) Hegmatteweg Zur Umsetzung des Zielbilds "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" sind auf Ebene Richtplan folgende, sich gegenseitig bedingende Anpassungen nötig: Richtplankapitel M 3.3: Die Planungsanweisung 1.1 wird mit der Festsetzung der raumwirksamen Eisenbahnanlagen im Gebiet "Hegmatte" ergänzt (unter anderem Depot-/Werkstattanlagen samt langfristiger Flächenreserve, Gleisharfe, Zufahrtsgeleise mit Suhrebrücke) und im Richtplan als 3,5 ha grosse "Weitere Gebiete und Zonen" nach Art. 18 Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) dargestellt. Der neue Depotstandort bedingt eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung durch das Bundesamt für Verkehr. 3 von 7
4 Raumkonzept R 1: Im Ländlichen Zentrum Schöftland wird gebunden an die Realisierung der Depot-/Werkstattanlagen neu ein Wohnschwerpunkt (WSP) festgesetzt. Richtplankapitel S 1.9: Die Planungsanweisung 1.1 (Festsetzung) wird mit 'Nr. 22 Schöftland "Zentrum, Mühleareal/Hegmatte" Ländliches Zentrum' ergänzt. Dieser Eintrag erfolgt vorbehältlich der Realisierung der im Richtplankapitel M 3.3 festgesetzten Depot-/Werkstattanlagen im Gebiet "Hegmatte". Richtplankapitel S 1.2: Als Voraussetzung zur Erreichung der Entwicklungsziele ist das Siedlungsgebiet gestützt auf Planungsgrundsatz B ins heutige Landwirtschaftsgebiet "Hegmatte" auszudehnen. Die Erweiterung des Siedlungsgebiets soll aus dem dafür kantonsweit zur Verfügung stehenden Kontingent von 44 ha mit den nötigen 6,5 ha alimentiert werden (für den "Gleisbogen" rund 1,5 ha und für die zwischen Depot-/Werkstattanlagen und Suhre gelegenen mittel- /längerfristigen Entwicklungsgebiete des WSP rund 5 ha). Richtplankapitel L 3.1: Die Erweiterung des Siedlungsgebiets um rund 6,5 ha und die neuen Bahn-Infrastrukturanlagen im Umfang von rund 3,5 ha bedingen eine Reduktion der Fruchtfolgeflächen (FFF) um insgesamt 10 ha durch den Beschluss des Grossen Rats (Richtplankapitel L 3.1, Beschluss 2.2). In den nachgelagerten Verfahren ist eine teilweise Kompensation anzustreben. 4. Anpassung des Richtplans Mit der Festsetzung des neuen Werkstattstandorts AAR bus+bahn sowie des neuen Wohnschwerpunkts (WSP) Hegmatte und Mühleareal im Richtplan wird ein grundsätzlicher, behördenverbindlicher Standortentscheid gefällt. Er zeigt, wie die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt sind. Die Festsetzungen erfolgen vorbehältlich der eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung der Depot-/Werkstattanlagen durch das Bundesamt für Verkehr. In der Botschaft an den Grossen Rat zur Festsetzung des neuen Werkstattstandorts und des Wohnschwerpunktes wird entsprechend festgehalten, dass die Festsetzungen der eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung der Depot- /Werkstattanlagen durch das Bundesamt für Verkehr beziehungsweise deren Realisierung bedürfen. Ohne Verlagerung der bisherigen Depot-/Werkstattanlagen aus dem Ortszentrum an die Suhrentalstrasse ist auch der WSP Hegmatte/Mühlearel nicht ausreichend zweckmässig. Beide Festsetzungen würden in diesem Fall mittels Fortschreibung wieder aus dem Richtplan gestrichen. 4.1 Antrag der Gemeinde Schöftland Mit Protokollauszug des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. Dezember 2017 beantragt der Gemeinderat Schöftland gestützt auf den in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführten Strategieprozess mit Verweis auf die Unterstützung des Antrags durch die AAR bus+bahn sowie den Regionalverband Suhrental die Anpassung des kantonalen Richtplans zur planungsrechtlichen Verwirklichung des Zielbilds "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn". Nach erfolgter Festsetzung von Depot-/Werkstattstandort und neuem Wohnschwerpunkt sowie der eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung des Depots und der Gleisanlagen setzen die Entwicklungsplanungen die Ausscheidung der entsprechenden Zonen in der Nutzungsplanung von Schöftland voraus. Die aktuelle Nutzungsplanung muss etappenweise entsprechend geändert werden. Über die nötigen Festsetzungen im Richtplan entscheidet der Grosse Rat. Folgende Anpassungen des Richtplans sollen dem Regierungsrat für einen entsprechenden Antrag an den Grossen Rat unterbreitet werden: 4 von 7
5 4.2 Richtplantext Im Richtplankapitel M 3.3 Regionalzugsverkehr, Planungsanweisungen und örtliche Festlegungen, ist unter 1.1. die Festsetzung "Schöftland Neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" neu aufzunehmen (unter anderem Depot-/Werkstattanlagen samt langfristiger Flächenreserve, Gleisharfe, Zufahrtsgleise mit Suhrebrücke). Im Richtplankapitel S 1.9 Wohnschwerpunkte (WSP), Planungsanweisungen und örtliche Festlegungen, ist unter 1.1 die Festsetzung von "Schöftland Zentrum, Hegmatte / Mühleareal" als neuer Wohnschwerpunkt aufzunehmen. Das Siedlungsgebiet wird entsprechend Richtplankapitel S 1.2, Planungsgrundsatz B, angepasst (6,5 ha). Die Fruchtfolgeflächen (Richtplankapitel L 3.1) werden entsprechend reduziert (10 ha). Die Festsetzungen erfolgen vorbehältlich der Realisierung der im Richtplankapitel M 3.3 festgesetzten Depot-/Werkstattanlagen im Gebiet "Hegmatte". 4.3 Richtplan-Gesamtkarte Der neue Werkstattstandort AAR bus+bahn wird in der Richtplangesamtkarte mit der Signatur "Eisenbahnhaltestelle oder Stationsausbaute" sowie "Spurneubau" gekennzeichnet. Das Siedlungsgebiet wird entsprechend dem neuen Wohnschwerpunkt "Schöftland Hegmatte / Mühlearel" (6,5 ha) angepasst. Zudem erfordert das Vorhaben eine Anpassung der Richtplan-Gesamtkarte im Hinblick auf den Verlust der insgesamt 10 ha FFF. 4.4 Anpassung im Raumkonzept Aargau Das Raumkonzept Aargau (Richtplankapitel R 1) ist mit dem neuen Wohnschwerpunkt in Schöftland zu ergänzen. 5. Berührte Interessen und planerische Grobbeurteilung 5.1 Bundes- und kantonale Interessen Bei der planerischen Umsetzung des Zielbilds "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" in Schöftland gilt es, bedeutsame nationale Interessen gegeneinander abzuwägen beziehungsweise bestmöglich miteinander zu verbinden. Gestützt auf die massgebenden Gesetzgebungen (vorab RPG]und Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz [NHG]) sind dies insbesondere: a) Gut ausgebautes Verkehrsnetz, wozu insbesondere auch der öffentliche Verkehr zählt (vgl. Art. 3 Abs. 3 lit. a, Art. 6 Abs. 3 lit. b und Art. 8a Abs. 1 lit. b RPG). b) Ortsbildschutz und -entwicklung gemäss NHG im Bereich von Ortsbildern von nationaler Bedeutung gemäss dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS; Art. 6 NHG). c) Hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen gemäss dem am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis RPG) sowie der Schaffung kompakter Siedlungen (Art. 1 Abs. 2 lit. b RPG) und der zweckmässigen Zuordnung von Wohnund Arbeitsgebieten schwergewichtig an Orten, die auch mit dem öffentlichen Verkehr angemessen erschlossen sind (Art. 3 Abs. 3 lit. a RPG). d) Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Landschaft usw. (Art. 1 Abs. 2 lit. a RPG) sowie Erhalt des Kulturlands insbesondere der Fruchtfolgeflächen (Art. 3 Abs. 2 lit. a RPG). 5 von 7
6 5.2 Grobbeurteilung Das Zielbild "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" ermöglicht eine optimale Verkehrserschliessung entsprechend der kantonalen Strategie mobilitätaargau. In der regionalen Perspektive wird die Siedlungsentwicklung auf gut mit dem öffentlichen Verkehr (öv) sowie mit dem Fuss- und Radverkehr erschlossene Gebiete gelenkt (Abstimmung Siedlung, Verkehr und Freiraum). Der Ausbau der Bahnanlagen leistet einen essentiellen Beitrag für den Betrieb der AAR bus+bahn und damit für die Sicherung des heute und in Zukunft benötigten öv-angebots im Suhrenund Wynental. Die betroffenen Sachverhalte im Bereich Ortsbildschutz im Perimeter nach Bundesinventar der schutzwürdigen Ortsbilder der Schweiz (ISOS) müssen differenziert beurteilt werden. Aus Sicht Ortsbildschutz und entwicklung liegt das massgebliche beziehungsweise höhere öffentliche Interesse in der Entlastung und Aufwertung (Revitalisierung) des intakten und zeugnisreichen engeren Ortsbilds im Bereich "Mühleareal" und "Unterdorf" vor. Im Gebiet "Hegmatte" überwiegen die weiteren nationalen "Interessen" des öffentlichen Verkehrs und der hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen. Den Anliegen bezüglich Umgebungsrichtung wird mit den städtebaulichen Vorkehren (unter anderem Sichtachsen) in den nachgelagerten Verfahren hinreichend Rechnung getragen. Mit dem Zielbild "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" wird langfristig die Aufwertung der zentralörtlichen, für das Ortsbild von Schöftland relevanten Bereiche (Innenentwicklung im Ausmass von rund +700 Einwohner/innen) und eine hochwertige wie bedürfnisgerechte (überkommunal/überregional ausgerichtete) Aussenentwicklung im Ausmass von gegen +600 Einwohner/innen angestossen. Dies ist mit der kantonalen Siedlungsstrategie gemäss Raumkonzept und Richtplan vereinbar. Mit dem Instrument des Wohnschwerpunkts (WSP) gemäss Richtplankapitel S 1.9 kann hier eine räumlich abgestimmte und hochwertige Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Freiraum im "Mühleareal" und im Gebiet "Hegmatte" gewährleistet werden. Das Zielbild "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" erfüllt die Voraussetzungen an einen WSP gemäss den Vorgaben des Richtplankapitels S 1.9, Planungsanweisungen 1.3 und 2.1 gesamthaft. Der Siedlungsrand verschiebt sich an die Suhrentalstrasse und kann konsequent gestaltet werden. Die Depot-/Werkstattanlagen gewährleisten zusammen mit den künftigen Gewerbebauten im "Gleisbogen" den Schutz vor Strassenlärm der Suhrentalstrasse gegenüber den bewohnten Gebieten. Im neuen Siedlungsgebiet entstehen langfristig Freiraumqualitäten durch die Aufwertung bestehender Grünräume (westliches Suhre-Ufer) und der Schaffung eines Vernetzungskorridors (Suhre-Landschaftskammer westlich der Umfahrungsstrasse). Das Zielbild "Zentrumsentwicklung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn" beansprucht gesamthaft etwa 10 ha FFF. Ein Ausweichen auf landwirtschaftlich weniger gut geeignete Flächen ist zur Erfüllung der Mehrheit und in der Summe höher zu gewichtenden raumplanerischen, betrieblichen und bahntechnischen Interessen nicht möglich. Der vom Bund (Sachplan FFF) geforderte Mindestumfang an FFF kann im Kanton Aargau weiterhin erhalten werden. Zudem beruht die im Jahr 2015 durch den Grossen Rat einstimmig beschlossene und vom Bundesrat genehmigte Siedlungsstrategie (Richtplankapitel S 1.2: räumlich konkrete Festsetzen von 126 ha Siedlungsgebiet in der Richtplankarte und das Beibehalten von 125 ha Siedlungsgebiet in drei zweckgebundenen "Siedlungsgebiet- Töpfen") auf der Tatsache, dass bei Inanspruchnahme dieser bis 2040 tatsächlich benötigten Siedlungsgebietsflächen in rund 80 % der Fälle zwangsläufig Gebiete mit FFF-Qualität betroffen werden. Diese unvermeidbare Reduktion der FFF ist Teil der beschlossenen und genehmigten kantonalen Siedlungsstrategie. Die Nachhaltigkeitsbeurteilung durch die zuständige Fachstelle des Naturamas sieht langfristig in allen Dimensionen Vorteile am Standort Hegmatte, kurzfristig vor allem in den Dimensionen Wirtschaft und Gesellschaft. Die geplante Anpassung des Richtplans ist raumplanerisch sachgerecht. Sie entspricht nach kantonaler Beurteilung der angestrebten Entwicklung gemäss Richtplan und den Anforderungen des RPG. 6 von 7
7 6. Verfahren 6.1 Grundsätzliches, Frist und Auflageorte Gestützt auf 3 und 9 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz) und auf den Richtplanbeschluss zum Änderungsverfahren wird die Anpassung des Richtplans einfach ausgestaltet. Die Vernehmlassungs- und Anhörung/Mitwirkungsverfahren werden zusammengelegt. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts können innerhalb der Auflagefrist zur Anpassung des Richtplans Stellung nehmen. Die Eingaben haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung, der kantonalen Beurteilung und einer Interessenabwägung wird das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) anschliessend die Anträge an den Grossen Rat formulieren und dem Regierungsrat zur Beschlussfassung vorlegen. Die Dokumente zur Anpassung des Richtplans werden vom Freitag, 29. Juni 2018, bis Freitag, 28. September 2018, auf der Gemeindekanzlei Schöftland und bei der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt öffentlich aufgelegt. Sämtliche Unterlagen inklusive Planungsbericht stehen auch im Internet ( > Klick auf Richtplan- Anpassungen) zum Herunterladen bereit. 6.2 Eingaben Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechst können innerhalb der Auflagefrist zur Anpassung des Richtplans Stellung nehmen. Die Eingaben haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf der Website steht während der Dauer der Auflage ein Online- Mitwirkungsformular zur Verfügung. Alle Eingaben werden bestätigt. Eingaben in Papierform sind entweder in der Gemeinde Schöftland abzugeben oder bis Freitag, 28. September 2018, (Datum des Poststempels) an folgende Adresse zu senden: Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung Entfelderstrasse Aarau Bei Fragen hilft Ihnen Michael Rothen, , gerne weiter. Besten Dank für Ihre Mitarbeit. 7 von 7
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