Reform der Grundsteuer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reform der Grundsteuer"

Transkript

1 Reform der Grundsteuer von Dr. Hans Otto Sprengnetter Inhalt 1 Ausgangslage Diskutierte Reformvarianten Das Kostenwertmodell Leitlinien Bewertungsverfahren Pro und Contra zum Kostenwertmodell Pro Contra Das Bodenwertmodell (gebäudeunabhängiges Modell) Leitlinien Bewertungsverfahren Pro und Contra zum Bodenwertmodell Pro Contra Das Flächenmodell (wertunabhängiges Modell) Modellvorschlag Leitlinien Bewertungsverfahren Pro und Contra zum Flächenmodell Pro Contra Verbesserungsvorschlag Das Wertmodell Leitlinien Bewertungsverfahren Überschlägige Verfahren Vereinfachungen der klassischen Verfahren zur Verkehrswertermittlung Genauigkeitsvergleich der Verkehrswertverfahren: IPK NS versus SprengnetterONE Pro und Contra zum Wertmodell i.v.m. den diesbezüglichen Bewertungssystemen Grundsätzliches zu IPK NS Grundsätzliches zu SprengnetterONE Pro und Contra zu allen Modellen Vermeidung künftiger automatischer Höherbelastung Nicht Berücksichtigung der persönlichen Einkommenssituation Nicht Berücksichtigung wesentlicher Aspekte Probleme bei Anwendung des Ertragswertmodells Literatur... 29

2 1 Reform der Grundsteuer (Gesamtüberblick) 1 Ausgangslage Die derzeitige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist verfassungswidrig. (BVerfG Urteil vom ; 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15 sowie 1 BvR 639/11 und 1 BvR 889/12) 1) Begründung: Folge: Der Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 GG ist verletzt. Bis Ende 2019 muss ein neues Gesetz beschlossen sein, ab Anfang 2025 muss es angewendet werden. Anforderungen 2) : Bezüglich der neuen Belastungsregelung besteht großer Spielraum. Die neue Regelung muss folgerichtig und gleichheitsgerecht umgesetzt werden. 2 Diskutierte Reformvarianten Die derzeitigen Bewertungsregeln werden seit Jahrzehnten kritisiert. 3) Seit langer Zeit werden drei mögliche Modelle diskutiert 4) : + Kostenwertmodell + Bodenwertmodell + Flächenmodell 2010 wurde auch vorgeschlagen: + Wertmodell 5) 3 Das Kostenwertmodell Das sog. Kostenwertmodell für die Bewertung des Grundvermögens wurde im September 2016 über den Bundesrat in die politische Diskussion eingebracht und als Konsensmodell der Länder am 4. November 2016 gegen die Stimmen aus Bayern und Hamburg im Bundesrat beschlossen. Es müsste jedoch noch durch den Bundesrat in den 19. Deutschen Bundestag neu eingebracht, verhandelt und beschlossen werden. 3.1 Leitlinien Festhalten an der traditionellen Konzeption einer wertabhängigen verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage sowohl den Grund und Boden als auch die Gebäude (typisierter Investitionsaufwand für die Immobilie) einschließt Beibehaltung des dreistufigen Besteuerungsverfahrens (Feststellung Grundsteuerwert/Feststellung Steuermessbetrag/Grundsteuerfestsetzung) 1) Siehe hierzu Roscher, M.: Einheitsbewertung für Grundsteuer verfassungswidrig [6]. 2) Zu den Zielvorstellungen siehe auch nachfolgenden Abschnitt ) Siehe z.b. [1] und [2]. 4) Siehe hierzu u.a. Drosdzol, W. D.: Die Reformmodelle im Kurzüberblick [4], Abschnitt ) Siehe z.b. [3] und [12].

3 2 bundesgesetzlich geregelte Grundsteuer mit weitgehenden Öffnungsklauseln zur Bestimmung landesspezifischer Steuermesszahlen Bemessungsgrundlage Bewertungsziel für das Grundvermögen: Kostenwert, mit dem typisierend der Investitionsaufwand für die Immobilien erfasst werden soll 3.2 Bewertungsverfahren a) erforderliche externe Eingangsdaten: Boden: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert Gebäude: Gebäudeart (einschl. Nutzungsverhältnisse), Gebäudefläche (Brutto Grundfläche), Baujahr b) bebaute Grundstücke: Pauschalherstellungskosten ( 236 Abs. 1 und 2, Anlage 36 II. BewG E) Brutto Grundfläche ( 236 Abs. 1, Anlage 36 I. BewG E) Bodenrichtwert (ggf. angepasster Boden(richt)wert) Grundstücksfläche Bodenwert ( 233, 235 Abs. 2 BewG E) Gebäudepauschalherstellungswert ( 236 Abs. 1 BewG E) Alterswertminderung (max. 70 %) ( 236 Abs. 4 BewG E) Gebäudewert ( 235 Abs. 3, 236 BewG E) + Kostenwert = Grundsteuerwert ( 235 Abs. 1 BewG E) Abb. 3 1: Kostenwertmodell (schematischer Ablauf) c) unbebaute Grundstücke: Für unbebaute Grundstücke gilt nur die linke Spalte der vorstehenden Abbildung.

4 3 d) Anwendungsbeispiel: Ermittlung des Kostenwerts (Kostenstand 2010) mit folgenden Annahmen: Mehrfamilienhaus, Brutto Grundfläche 700 m², Baujahr 2001; Grundstücksfläche 800 m², Bodenrichtwert 200 /m² Bodenwert Grundstücksfläche Bodenrichtwert 600 m² 200 /m² Gebäudewert Brutto Grundfläche Pauschalherstellungskosten 6) 700 m² 780 /m² Baujahr Stichtag Alter Gesamtnutzungsdauer 21 Jahre 70 Jahre Alterswertminderung Kostenwert = Grundsteuerwert 30 % 0, Das Kostenwertmodell wurde (in seinem damaligen Stand) von Sprengnetter bereits 2004 kommentiert. 7) 3.3 Pro und Contra zum Kostenwertmodell Pro + Das Bundesfinanzministerium hat ausgeführt, dass die Verwendung mehrerer Maßstäbe (wie beim Kostenmodell: Heranziehung von Bodenrichtwerten für den Grund und Boden sowie von pauschalierten bzw. typisierten Herstellungskosten für die Gebäude) grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, soweit die weiter genannten Voraussetzungen für eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung erfüllt sind (Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP). + Nach ergänzender Einführung einer Wertzahl (Marktanpassung) ein sehr gerechtes Verfahren. 8) 6) Es gibt 5 Gebäudeklassen, denen jeweils (unabhängig von Gebäudestandard und Gebäudezustand) Gebäudewerte zugeordnet sind. 7) Sprengnetter, H.O.: Die Grundsteuer wird einfacher aber ungerechter [2]. 8) [2]

5 Contra Das willkürliche Bewertungsziel: Der Kostenwert ist als Bewertungsziel willkürlich und schon dem Grunde nach ungeeignet, eine Besteuerung nach der durch das Grundstück ermittelten Leistungsfähigkeit zu ermöglichen. 9) Nur ein am Ertragswert orientiertes Bewertungsverfahren könne einen sachgerechten Maßstab für die durch das Grundstück vermittelte Leistungsfähigkeit und damit für die Grundsteuer bieten. 10) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) hält das Kostenwertmodell deshalb für verfassungswidrig. 10)11) Der hohe administrative Aufwand: Der Verwaltungsaufwand zur Ermittlung und Erhebung der Grundsteuer wäre bei der verbundenen Bemessungsgrundlage außerverhältnismäßig hoch. Jede Form der Gebäudebesteuerung, ob flächen oder wertbasiert, erhöht den Aufwand und auch die Streitanfälligkeit gegenüber einer rein bodenbasierten Besteuerung um ein Vielfaches. 12)13) Anmerkung des Autors: Dem Kostenwertmodell wird überwiegend der Makel zugeordnet, es sei zu aufwändig. Letztlich ist es aber nicht viel aufwändiger als die beiden anderen Verfahren. 14) Die Investitionsfeindlichkeit der Gebäudesteuer: Mit der Einbeziehung der Gebäude in die Bemessungsgrundlage sind massive Fehlanreize verbunden. Jede Bebauung und auch jede bessere, effizientere Grundstücksausnutzung wird mit einer höheren Grundsteuer bestraft. Zugleich bedeutet das: Bebaubare, aber nicht bebaute Grundstücke (Baulücken, Brachen) werden nur sehr gering besteuert. Grundstücksspekulation auf Kosten der Gemeinschaft bleibt somit attraktiv. Spekulation und Leerstand auf innerstädtischen Flächen führen zur Ausweisung von unnötig vielen bzw. großen Neubaugebieten am Siedlungsrand. Gleichzeitig treibt das knapp gehaltene Angebot an Wohnraum die Bodenpreise und Mieten künstlich in die Höhe. 12) Neubauten würden steuerlich deutlich schlechter gestellt: Da bei der (Kostenwert )Gebäudebewertung nur das Ursprungsbaujahr zählt, spätere Sanierungen und andere wertverbessernde Maßnahmen aber unberücksichtigt bleiben, kommt es zu einem verzerrten Abbild zulasten dringend benötigter Neubauten. 12) Die Belastungsverschiebungen zum Nachteil der geringerwertigen Grundstücke: Durch die Nichtberücksichtigung der vorbeschriebenen wertverbessernder Maßnahmen entstehen gegenüber dem heutigen Modell Belastungsverschiebungen zum Nachteil der geringerwertigen Grundstücke. 12) Die Zweifel an einer verfassungskonformen Regelung: Der als Bemessungsgrundlage angestrebte Kostenwert verstößt vermutlich ebenfalls gegen den Gleichheitsgrundsatz. Denn mit den wirklichen Werten des Grundstücksmarktes haben die Kostenwerte nicht viel gemein. 12)15) 9) Es sind keine Werte, sondern Rechengrößen. 10) [9] 11) Hinweis: Durch die von Sprengnetter angeregte Modellergänzung (siehe [2], S. 3) wäre das aber heilbar. Jedoch könnte man alternativ auch direkt das Wertmodell einführen. 12) [10] 13) So auch viele andere, z.b. [1] und [8]. 14) [12]

6 5 4 Das Bodenwertmodell (gebäudeunabhängiges Modell) Eine reine Bodenwertsteuer wird insbesondere von Mieterorganisationen und Umweltverbänden [10] zur Baulandmobilisierung gefordert. Die Bebauung von Grundstücken soll nicht durch eine höhere Grundsteuer bestraft werden. Bei der Bodenwertsteuer bildet allein der Wert für den Grund und Boden die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Bei diesem Modell werden die Gebäudewerte außen vorgelassen. 4.1 Leitlinien Aktivierung baureifer oder gering bebauter Grundstücke zur Bebauung mit einer ausschließlich auf den Grund und Boden bezogenen wertabhängigen Grundsteuer Bemessungsgrundlage Bewertungsziel: gemeiner Wert (des Grund und Bodens) 4.2 Bewertungsverfahren a) erforderliche externe Eingangsdaten: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert (einschl. Umrechnungskoeffizienten und Indexreihen zur Berücksichtigung der Wertabweichungen zwischen den Merkmalen des jeweiligen Bodenrichtwertgrundstücks und des zu bewertenden Grundstücks) b) bebaute und unbebaute Grundstücke: Bodenrichtwert (ggf. angepasster Bodenrichtwert) Grundstücksfläche = Bemessungsgrundlage Abb. 4 1: Bodenwertmodell (schematischer Ablauf) Drosdzol hatte das Bodenwertmodell bereits 1998 besprochen. 16) 4.3 Pro und Contra zum Bodenwertmodell Pro + Ihr reiner Fiskalcharakter: Weil bei einer Bodenwertsteuer die Bodenwerte in sämtlichen Lagen relativ zueinander gleich belastet werden, kommt es zu keinen allokativen Verzerrungen. Eine reine Bodenwertsteuer ist eine 15) Durch die von Sprengnetter angeregte Modellergänzung (siehe [2]) wäre dies aber heilbar. 16) Drosdzol, W. D.: Neuregelung der Grundsteuer als Bodenwert bezogene Steuer [1].

7 6 reine Fiskalsteuer. Sie nimmt Verzerrungen der gegenwärtigen Besteuerung zurück bzw. hält diese nicht aufrecht. 17) + Der deutliche geringere administrative Aufwand: Bei der reinen Bodensteuer entfällt die aufwändige und wegen Pauschalisierung unzulängliche Gebäudebewertung. Benötigt werden einzig die Grundstücksgröße, die Bodenrichtwerte (und ggf. Umrechnungskoeffizienten, Indexreihen), die praktisch flächendeckend vorliegen. 18) + Die Investitionsfreundlichkeit der Bodensteuer: Grundstückseigentümer werden bei der Bebauung ihres Grundstücks und bei Sanierung oder Ausbau ihrer Gebäude nicht durch eine höhere Grundsteuer belastet. Auf baureife, aber unbebaute oder untergenutzte Grundstücke würde ein sanfter Investitionsdruck ausgeübt werden. 18) + Das steigende Wohnraumangebot und die mittelbar sinkenden Bodenpreise und Mieten: Da die reine Bodensteuer baustimulierend wirkt, würde das innerörtliche Wohnraumangebot erhöht. Das wirke sich mittelfristig dämpfend auf die Bodenpreise aus und mache sich auch durch sinkende bzw. weniger stark steigende Mieten deutlich. Eine reine Bodensteuer wäre praktisch unüberwälzbar, d.h. die Traglast würde sich auf den Vermieter verlagern. [Diese Auffassung wird vom Autor nicht geteilt.] Zwar wäre auch eine als Bodensteuer gestaltete Grundsteuer weiterhin umlagefähig (die Zahllast läge wenn und solange die Umlage im Rahmen der Nebenkostenabrechnung rechtlich zulässig bleibt weiter beim Mieter). Aber aufgrund des steigenden Wohnraumangebotes würden die Kaltmieten unter Druck geraten, d.h. je nach Marktlage sinken oder diese weniger stark ansteigen als dies bei einer Gebäudesteuer der Fall ist. 18) + Der Anreiz, das vorgegebene Baurecht auszunutzen Eine reine Bodensteuer unterstützt die Verwirklichung der kommunalen Planung statt sie zu konterkarieren. Denn maßgeblich für die Höhe der Bodensteuer wäre nicht mehr die tatsächliche Bebauung, sondern wären [die an die Eigenschaften der Besteuerungsobjekte angepassten] Bodenrichtwerte, in denen sich u.a. die baurechtlich zulässige Bebaubarkeit abbildet. 18) Durch die Nichtberücksichtigung der Gebäude wird der Eigentümer zu einer baulichen Verdichtung angeregt. Bei einer Verdichtung steigt das Ertragspotenzial, aber nicht die Steuerlast. Wegen der absolut geringen Höhe der Grundsteuer dürfte dieser Anreiz aber nur marginal sein. + Die angemessene Beteiligung aller Grundeigentümer an den Kosten für die lnwertsetzung ihrer Grundstücke: Die lnwertsetzung privater Grundstücke ist im Wesentlichen auf kommunale (öffentliche) Leistungen und Investitionen zurückzuführen. Die damit verbundenen Kosten entstehen aber unabhängig von einer realisierten Bebauung des Grundstücks. 18) Contra Die Belastungsverschiebungen: Durch Verzicht auf die Gebäude treten im Vergleich zum bisherigen Recht erhebliche Belastungsverschiebungen, insbesondere zum Nachteil von geringerwertig bebauten Grundstücken ein. Viele Vorteile der kommunalen Leistungen entstehen erst mit der Bebauung der Grundstücke: Das Modell (Grundsteuer unbebautes Bauland = Grundsteuer bebautes Bauland) ist deshalb als 17) [10] 18) [10]

8 7 Gegenleistung für die Daseinsvorsorgeinvestitionen der Gemeinden doch nicht so gerecht, wie es auf den ersten Blick erscheint. Die Bodenrichtwerte besitzen vielfach keine hinreichende Qualität: Es werden Bodenrichtwerte benötigt. Diese sind in einigen Bereichen Deutschlands (selbst für eine typisierende Bewertung noch) nicht in hinreichender Qualität vorhanden (insbesondere in Bereichen von Baden Württemberg und Bayern). Eine Behebung dieser Defizite dürfte aber bis zu den vom BVerfG vorgegebenen Terminen möglich sein (insbesondere da die Gemeinden ein diesbezügliches Steuereinnahmen Interesse haben). 5 Das Flächenmodell (wertunabhängiges Modell) 5.1 Modellvorschlag Hierunter wird das in den Jahren 2010 bis 2013 zunächst von Hessen, Baden Württemberg und Bayern (deshalb auch Südländermodell genannt), zuletzt noch von Bayern favorisierte Modell verstanden. 5.2 Leitlinien vereinfachte wertunabhängige Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip 19) (anknüpfen an die über Gebühren und Beiträgen hinausgehenden Kosten der Kommunen für die kommunale Daseinsvorsorge: Infrastruktur, Kinderbetreuung, Schulen, Feuerwehr usw.) Bemessungsgrundlage Grundvermögen: o Multiplikation von Flächenbezugsgrößen und nutzungsartabhängigen Äquivalenzzahlen zweistufiges Besteuerungsverfahren (Verzicht auf Steuermessbetragsverfahren) o Produkt aus Flächenbezugsgröße und nutzungsartabhängigen Äquivalenzzahlen = Ausgangsgröße für die Anwendung der Grundsteuerhebesätze durch die Kommunen Das Verfahren beruht auf der Anwendung von Äquivalenzzahlen für die Grundstücksfläche und die Gebäudeflächen; es wird deshalb auch Äquivalenzmodell genannt. Diese Äquivalenzahlen betragen 20) für die Grundstücksfläche (Grund und Boden) 2 Cent je m², für die zu Wohnzwecken genutzten Gebäudeflächen 20 Cent je m² Brutto Grundfläche, für nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäudeflächen 40 Cent je m² Brutto Grundfläche. 5.3 Bewertungsverfahren a) erforderliche externe Eingangsdaten: Boden: Grundstücksfläche Gebäude: Klassifizierung Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder gemischt genutzte Gebäude, Nutzungsverhältnisse bei gemischt genutzten Grundstücken, Gebäudefläche (Brutto Grundfläche) 19) Befürworter dieses Verfahrens behaupten, dass es dem Äquivalenzprinzip der Besteuerung in besonderer Weise entspräche; es wird deshalb auch Äquivalenzmodell genannt. 20) Drosdzol, W. D.: Neuerungen im grundstücksbezogenen Steuerrecht [4].

9 8 b) bebaute Grundstücke Bei bebauten Grundstücken wird zwischen folgenden drei Fallgruppen unterschieden: 21) zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke (Wohngrundstücke) nicht zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke (Nicht Wohngrundstücke) teils zu Wohn, teils zu Nicht Wohnzwecken genutzte Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke) Wird ein Gebäude teils zu Wohnzwecken, teils zu anderen Zwecken genutzt, ist die im vereinfachten Verfahren ermittelte Gebäudefläche nach den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen aufzuteilen. Die Nutzungsanteile sind vom Grundstückseigentümer zu erklären, soweit sie sich nicht bereits aus anderen Unterlagen eindeutig ergeben. Die Grundsteuerbemessungsgrundlage bei bebauten Grundstücken ermittelt sich wie folgt: Grundstücksfläche x Äquivalenzzahl (2 Cent/m²) Gebäudefläche (Brutto Grundfläche) x Äquivalenzzahl (20 bzw. 40 Cent/m²) + Grundsteuer Bemessungsgrundlagen Abb. 5 1: Flächenmodell (schematischer Ablauf) Für die aufstehenden Gebäude ist grundsätzlich die Brutto Grundfläche die maßgebliche Bezugsgröße für die Ermittlung der Grundsteuer. Im typisierten Bewertungsverfahren soll die Gebäudefläche allerdings in einem vereinfachten Flächenermittlungsverfahren ermittelt werden, in dem die Gebäudegrundfläche (= bebauter Teil der Grundstücksfläche) mit der Anzahl der Geschosse multipliziert werden soll. Da die Anzahl der Geschosse im amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) aktuell regelmäßig nicht vorliegt, soll diese wie folgt anhand der Gebäudehöhe typisiert werden: 21) In [7] wird eine evtl. weitere Differenzierung der Flächen in Abhängigkeit von der Nutzung diskutiert (Abschnitt 4.3.2: Nutzungsbedingte Differenzierung im Flächenmodell).

10 9 Gebäudehöhe Anzahl Geschosse (= Höhenzahl ) bis einschließlich 5 Meter 1 über 5 Meter bis einschließlich 10 Meter 2 über 10 Meter bis einschließlich 15 Meter 3 über 15 Meter bis einschließlich 19 Meter 4 über 19 Meter bis einschließlich 22 Meter 5 zzgl. je angefangene 3 Meter, die 22 Meter übersteigen 1 Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, statt der im vereinfachten Verfahren ermittelten Gebäudefläche eine niedrigere Brutto Grundfläche des Gebäudes gemäß der Definition in Anlage 24 zu 190 BewG nachzuweisen. Da die Anwendung einer typisierten Höhenzahl bei bestimmten Gebäudetypen, wie z.b. Fabrik, Montage oder Lagerhallen, Einkaufszentren etc., zu unzutreffenden Ergebnissen führen würde, hat der Grundstückseigentümer in diesen Fällen die tatsächliche Brutto Grundfläche in einer Erklärung anzugeben. c) unbebaute Grundstücke: Für unbebaute Grundstücke gilt nur linke Spalte der vorstehenden Abbildung 5 1. d) Anwendungsbeispiel 22) Einfamilienhaus mit Keller, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, Gebäudehöhe 9 m, Grundstücksfläche 600 m², Gebäudegrundfläche 100 m², Hebesatz = 400 % Grundsteuer Bemessungsgrundlage für Grundstücksfläche = 600 m² 2 Cent/m² = 12 Grundsteuer Bemessungsgrundlage für Gebäudefläche = 100 m² 2 20 Cent/m² = 40 Grundsteuer Bemessungsgrundlage bebautes Grundstück = = 52 Grundsteuer = % = ) Quelle: Drosdzol, W. D.: Neuerungen im grundstücksbezogenen Steuerrecht [4]

11 Pro und Contra zum Flächenmodell Pro + Das Modell ist einfach anwendbar und besitzt eine hohe Transparenz: Modell könnte von den einzelnen Kommunen selbstständig verwaltet werden. 23) + Für die Bundesländer mit hohen Immobilienwerten evtl. günstige Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich. + Die meisten Zielvorstellungen der Grundsteuerreform 24) werden erfüllt: einfachstes aller drei Modelle; auch deutliche Vereinfachung gegenüber der bisherigen Einheitswertermittlung kurzfristig umsetzbar hohe Transparenz für den Bürger gesichertes Steueraufkommen für die Gemeinden und Planungssicherheit im Hinblick auf die Aufkommenshöhe dauerhaftes Besteuerungssystem, das den Wandel der Zeit und regional unterschiedliche Entwicklungen verkraften kann Contra Das Modell setzt keine Anreize, unbebaute Grundstücke schneller zu bebauen. 25) Die Grundsteuerlast würde zu Ungunsten von geringerwertigen Grundstücken (Lage, Gebäude) verschoben. Beim Flächenmodell stellt sich (deshalb) vor allem die Gerechtigkeitsfrage: Werden die Wirtschaftsgüter entsprechend der Maßgabe des BVerfG relations und realitätsgerecht abgebildet? M.E.: nein. Die erheblichen Wertunterschiede zwischen flächenmäßig identischen Grundstücken in einer Kommune werden nicht berücksichtigt 26). Die Grundsteuerlast wird zum Nachteil der geringwertigen Grundstücke verschoben. Folge könnte eine eingeschränkte Akzeptanz der Steuerbemessung bei Grundstückseigentümern und Mietern sein, auf die die Steuer abgewälzt werden kann. Eine Heilung wäre m.e. nur durch Einführung einer (zumindest Bodenwert bezogenen) Wertkorrektur möglich. Aber: Dann ist es kein reines Flächenverfahren mehr jedoch eine alle Anforderungen wahrscheinlich besser erfüllendes, einfaches und kurzfristig einsetzbares Verfahren. Letztlich könnte man alternativ aber auch direkt das Wertmodell einführen. Dieselbe Antwort ist auf die vom Sachverständigenrat der Bundesregierung vorgeschlagenen hybriden Lösung (Basis Flächenmodell mit zusätzlicher Differenzierung, z.b. bezüglich der Nutzung und der Lage) zu geben. Vgl. zeitung.de/ /wirtschaftsweise kritisieren schlechtekreditueberwachung ( ). 23) [7] 24) Zu den grundsätzlichen Zielvorstellungen der Steuerreform siehe Sprengnetter, H.O.: Die Grundsteuer wird einfacher aber ungerechter [2]. 25) [10], [12] 26) Das BVerfG beanstandet jedoch gerade auch die erheblichen Wertverzerrungen im heutigen System.

12 11 Dieser Nachteil (Mangel?) 27) wird nachstehend an einem Zahlenbeispiel verdeutlicht. Beispiel Flächenmäßig identische Objekte mit unterschiedlicher Lagewertigkeit Objekt 1 Objekt 2 Grundstück 600 m² 600 m² Gebäude 300 m² WF 300 m² WF Bodenwert 50 /m² (Gewerbelage in der Gemeinde) (mittlerer Unterhaltungszustand) 250 /m² (beste Wohnlage in der Gemeinde) Verkehrswert Einheitswert der Objekte a) in altem/bisherigem System: deutlich unterschiedlich b) im neuen/zukünftigen Flächenmodell: identisch 28) Bei Belastungsneutralität auf kommunaler Ebene Verschiebung der Grundsteuerlast von den hochwertigen zu den geringerwertigen Objekten! [In Anlehnung an die Veröffentlichung [2] des Autors hatte dieser deshalb in internen Diskussionen eine Beschreibung des Flächenmodells schon einmal betitelt mit Die Grundsteuer wäre viel einfacher, aber auch viel ungerechter. ] 5.5 Verbesserungsvorschlag Eine wesentliche Verbesserung des Modells bezüglich des vorbeschriebenen Nachteils ließe sich durch einen boden(richt)wertabhängigen Korrekturfaktor erreichen. Dieser Korrekturfaktor ließe sich ähnlich wie der Marktanpassungsfaktor des Sachwertverfahrens aus Kaufpreisen ableiten. Arbeitsaufwand: Benötigt werden für dieses Modell neben Grundstücksfläche (für Wertanteil Boden) Gebäudefläche (für Wertanteil Gebäude) noch die Daten Bodenrichtwerte (wegen Einfluss auf Korrekturfaktor) Wertfaktoren (zunächst nur lagebezogen) Die Grundstücks und Gebäudeflächen sind einfach zu erheben. Die Bodenrichtwerte liegen bundesweit flächendeckend vor. 29) 27) (Auch) Das Bundesfinanzministerium (in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP) vertritt die Auffassung, dass das Flächenmodell den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Belastungsgleichheit dann erfüllt, wenn die Grundsteuer als Nutzungsgebühr für die Infrastruktur der Gemeinde definiert wird. Die Kosten für die Instandhaltung von Straßen u.a. werden nicht maßgeblich teurer, wenn die Grundstücke (z.b. aufgrund ihrer Lage) teurer sind [8]. 28) Die Einheitswerte wären im Flächenmodell auch noch identisch, wenn das Gebäude in der Gewerbelage (Bodenwert = 50 /m²) einen einfachen Zustand und einen Verkehrswert von und in der besten Wohnlage in der Gemeinde (Bodenwert = 250 /m²) einen sehr guten Zustand und einen Verkehrswert von besäße.

13 12 Die Wertfaktoren sind einfach, schnell und mit hoher Validität bundesweit flächendeckend ermittelbar. Auf der Basis einer spezifischen ImmobilienDatenbank ist Sprengnetter in der Lage, diese Faktoren (wenn das Ableitungsmodell einmal entwickelt und die Objektdaten von den Eigentümern erhoben und erfasst sind) für ganz Deutschland mit einem (zusätzlichen) Aufwand von ca. 200 Arbeitsstunden 30) ( 25 Arbeitstagen) je Objektart bzw. Fallgruppe (siehe Abschnitt 5.3 b) abzuleiten. Zur Organisation der Wertfaktoren Ableitung siehe Abschnitt Das Wertmodell Im Jahr 2010 wurde in einer Machbarkeitsstudie der Senatorin für Finanzen der freien Hansestadt Bremen vorgeschlagen, die Grundsteuer auf der Basis von Verkehrswerten zu bemessen 31). Der Autor dieser Abhandlung schlägt nachstehend daran anknüpfend eine andere verkehrswertorientierte Bewertungsmethode vor. 6.1 Leitlinien Den nachfolgenden Ausführungen liegen folgende Gedanken zur künftigen Grundsteuer zugrunde: + Die Grundsteuer ist der Ausgleich für die Vorteile (z.b. staatliche Infrastrukturleistungen), an denen der Grundstückseigentümer unmittelbar und mittelbar partizipiert. + Die Vorteile drücken sich auch bzw. insbesondere im Grundstückswert (Marktwert) aus. Die Grundsteuer sollte sich deshalb am Marktwert orientieren. + Anders als bei der Erbschaftsteuer, die nach den Verkehrswerten bzw. verkehrswertnahen Werten bemessen sein muss, sind bei der grundsteuerlichen Bewertung die Anforderungen an die Genauigkeit geringer. Wenn 35 Mio. wirtschaftliche Einheiten zu bewerten sind, sind weitgehende Typisierungen erlaubt, die jedoch nicht willkürlich sein dürften. Die Verkehrswertorientierung durch entsprechende Verfahren muss erkennbar sein. 6.2 Bewertungsverfahren Überschlägige Verfahren Traditionell gibt es viele Versuche Wertermittlungsverfahren und systeme so zu vereinfachen, dass auch Laien die Objektdaten liefern oder sogar die Bewertungen durchführen können. Diesbezüglich sei angemerkt, dass eine vereinfachte Wertermittlung nicht zwingend gleich bedeutend ist mit einer überschlägiger/ungenauerer Wertermittlung Eingeschränkte Genauigkeiten Grundsätzlich gilt bezüglich aller vereinfachter Verfahren: Immobilienwerte lassen sich nicht auf einem Bierdeckel berechnen (Sprengnetter 1978) Eine Verkehrswertermittlung ist keine simple Multiplikationsaufgabe (Sprengnetter 1978) 32). 29) Unabhängig davon, dass diesbezüglich in manchen Regionen noch qualitativer Verbesserungsbedarf besteht. 30) Erfahrungswert für die deutschlandweit flächendeckende Ableitung von Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätzen (vgl. Abschnitt ). 31) [11] 32) Siehe [14], Teil 7, Kapitel 2, Abschnitt 3, Seite 5.

14 13 Je einfacher ein Wertermittlungsverfahren (d.h. je weniger wertrelevante Merkmale berücksichtigt werden) umso ungenauer die Verfahrensergebnisse (Sprengnetter 1978) Die Richtigkeit dieser Merksätze lässt sich anschaulich an den Beispielen des Vergleichsfaktorverfahrens erläutern. Das gilt sowohl für die (Roh oder Rein)Ertragsfaktoren als auch für Gebäudefaktoren (insbesondere zur Bewertung von Wohnungseigentum, Ein bis Mehrfamilienhausgrundstücken). Exkurs: Durchschnittsgenauigkeit versus Einzelfallgenauigkeit Auch mit einem überschlägigen Verfahren kann (muss jedoch nicht) eine sehr hohe Durchschnittsgenauigkeit erreicht werden. Jedoch ist die Einzelfallgenauigkeit umso geringer, je weniger Objekt Wertmerkmale in dem überschlägigen Verfahren berücksichtigt werden. Die Fehlerhaftigkeit der Einzelergebnisse wird dabei wesentlich durch die bei der Datenableitung und Bewertung nicht berücksichtigten Wertmerkmale bestimmt. Verteilungsvergleich: Häufigkeit M = wahrscheinlich richtiger Wert M = im Einzelfall berechneter Wert gute Einzelfallgenauigkeit (nur) gute Durchschnittsgenauigkeit 0 d i = M M Beispiel Maklerformel (Wertermittlung nur auf der Grundlage des tatsächlichen jährlichen Rohertrags) Es kann sein, dass in einer Region das 12 fache 33) des Jahresrohertrags im Durchschnitt dem Wert von Mehrfamilienhäusern entspricht. In Folge besonderer objektspezifischer Eigenschaften liegt in Einzelfällen der Ertragsfaktor (Vervielfacher) in dieser Region aber zwischen dem 6 und dem 18 fachen. 34) 33) Daten aus 2010 (aktuelle Daten siehe [15], Kapitel 3.08). 34) Merkspruch (Sprengnetter 1978): Im Mittel sind alle Katzen grau! (Auch die Weißen und Schwarzen.)

15 Gebäudefaktor Methode Ein oft genannter Vorteil der Gebäudefaktor Methode ist, dass das Verfahren keine Normalherstellungskosten (NHK) benötigt (Einsparung von deren Ableitung und Aktualisierung). Die (Normal)Herstellungskosten dienen beim Sachwertverfahren als objektivierter Maßstab zur Berücksichtigung unterschiedlicher Objekttypen und Gebäudestandards. Baukostenunterschiede (z.b. mit oder ohne Keller) und Gebäudestandard Unterschiede (z.b. Einfachverglasung oder Wärmeschutzverglasung) bewirken Wertunterschiede; deshalb sind diesbezügliche Unterschiede zwingend auch im Vergleichsfaktorverfahren zu berücksichtigen (vgl. 2. Grundsatz marktkonformer Wertermittlungen) oder anders ausgedrückt: Alle besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale sind beim Vergleichs(z.B. Gebäude)faktorverfahren in gleicher Weise wie bei allen anderen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. 8 Abs. 2 Ziffer 2 ImmoWertV). D.h. es müssten für die im Sachwertverfahren mit den NHK erfassten Wertmerkmale für das Vergleichsfaktorverfahren andere Umrechnungskoeffizienten (bzw. Korrekturfaktoren) entwickelt, d.h. aus Kaufpreisen abgeleitet werden. Ein Unterfangen, das bisher weder für eine Region noch in seiner bundesweiten Unterschiedlichkeit gelungen ist. 35) Reduzierung der berücksichtigten Wertmerkmale Ein traditionell häufig gewählter Weg besteht darin, die zu berücksichtigenden wertbeeinflussenden Faktoren zu reduzieren, um so zu einfachen Bewertungsformeln zu gelangen. Dieser Weg wurde von den Gutachterausschüssen in Niedersachsen mit ihrem Immobilienpreiskalkulator (IPK NS) (siehe hierzu die nachstehenden Ausführungen) und auch von Sprengnetter mit seinem Bewertungssystem SprengnetterONE beschritten. Die Ungenauigkeit der Ergebnisse dieser Methode wird auch dabei wesentlich durch die (möglichen) Werteinflüsse der nicht berücksichtigten Wertmerkmale bestimmt. Hinzu kommt, dass alle Korrekturen, die außerhalb der Bewertungsformel abgeleitet und berücksichtigt werden, grundsätzlich wenig modell(d.h. markt)konform sind, d.h. auch nicht gleichermaßen auf die Grundtabellenwerte wirken Beispiel: Vergleichsfaktoren aus dem Immobilienpreiskalkulator (IPK NS) für Ein und Zweifamilienhäuser für die Stadt Oldenburg Der Gutachterausschuss teilt folgendes Bewertungsmodell mit: 36)37) 35) Grundsätzliche Ausführungen zur Anwendung von Gebäudefaktoren befinden sich in [14], Teil 8, Kapitel 1 (Vergleichsfaktorverfahren), Abschnitt 3 (Zur Anwendung von Gebäudefaktoren). 36) Quelle: Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses Oldenburg Die dort angegebenen Werte beziehen sich wegen des Berichtsjahres bis auf den Stichtag Aktualisiertes Beispiel aus der Machbarkeitsstudie [11], S. 36. Das dort angegebene Beispiel bezog sich auf die Daten aus dem Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses Oldenburg ) Einführender Hinweis: Die Machbarkeitsstudie [11] und die darin enthaltenen Bewertungsbeispiele stammen aus dem Jahr Die nachstehenden Abhandlungen nehmen Bezug auf diese Studie. Die darin enthaltenen Bewertungsbeispiele (berechnet mit dem IPK NS) in Abschnitt werden auf das Jahr 2018 aktualisiert.

16 15 Abb. 6 1: Grundtabelle Abb. 6 2: Korrekturen Baujahr Abb. 6 3: Korrekturen Grundstücksgröße

17 16 Bezüglich dieses Bewertungssystems bestehen insbesondere folgende Bedenken: Vergleichbare Analysen könnten Gutachterausschüsse (GAA) derzeit nur in wenigen Regionen liefern. Wenn überhaupt würde die Erarbeitung einer diesbezüglich deutschlandweit flächendeckenden Bewertungsgrundlage viele Jahre (Jahrzehnte?) dauern, da auch ein erhebliches Aufrüsten der GAA eine unabdingbare Voraussetzung wäre. Zudem sei dieses Bewertungssystem noch zu undifferenziert (siehe hierzu auch Abschnitt 6.2.3) Vereinfachungen der klassischen Verfahren zur Verkehrswertermittlung Reduzierung der Eingabeanforderungen Der (von Sprengnetter Immobilienbewertung mit SprengnetterONE gegangene) Weg besteht darin, die klassischen deutschen Wertermittlungsverfahren bezüglich der Eingabeanforderungen zu vereinfachen, dabei aber die Einzelfall Genauigkeit nicht (wesentlich) zu reduzieren. D.h. trotz vereinfachter Eingabe soll im Hintergrund ein komplettes Wertermittlungsverfahren ablaufen. Bei SprengnetterONE ist das Eingabesystem dazu zweigeteilt: Eingabeform a: Eingabeform b: für Bewertungen durch Sachbearbeiter (keine Sachverständige) und für Bewertungen durch Sachverständige. Bei der Eingabeform a sind nur wenige (objektive, nicht subjektiv wertende) Daten für die Wertermittlung einzugeben und nur solche, die ein Laie i.d.r. kennt bzw. ermitteln kann. Für die Durchführung der Wertermittlung (Eingabe, Wertermittlung, Ausdruck) werden nur ca. 2 Minuten benötigt. Hierbei kann z.b. durch einfache Abfragen auch der Modernisierungsgrad des Gebäudes erfasst und bei der Wertermittlung durch automatische Modifizierung des Baujahres (bzw. der Restnutzungsdauer) und der Normalherstellungskosten berücksichtigt werden. Die Einzelfallgenauigkeit ist höher als bei anderen überschlägigen Verfahren (z.b. bei IPK NS). Die Eingabeform b erlaubt eine automatisierte Wertermittlung unter Berücksichtigung (fast) aller wertbeeinflussenden Merkmale, d.h. auch solcher, die nur ein Sachverständiger sachrichtig beschreiben kann. Hierzu gehören auch finale Anpassungen des Boden(richt)werts an die Eigenschaften des Bewertungsobjekts (z.b. Lageanpassungen) und die Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Eigenschaften (z.b. Zustandsbesonderheiten wie Bauschäden und Ausstattungsbesonderheiten oder Mietabweichungen). Die Einzelfall Genauigkeit ist höher als bei der Eingabeform a. Die zweigeteilte Eingabeform hat sich im Realkreditgeschäft bewährt. Insbesondere weil die Eingabeform b auch aufgerufen und die Wertermittlung vertieft werden kann, wenn vorher mittels Eingabeform a bewertet wurde. Diese Zweistufigkeit könnte auch bei steuerlichen Bewertungen dienlich sein. Beispielsweise könnte die Eingabeform a für die automatisierte Einheitsbewertung und die Eingabeform b, z.b. bei Bewertungen in Einspruchsverfahren (durch Sachbearbeiter oder Sachverständige der Steuerverwaltung), eingesetzt werden.

18 Beispiel: SprengnetterONE Bewertungen für Standardobjekte Nachstehend wird ein Einfamilienhaus mit SprengnetterONE bewertet. 38) Die Daten zu den nachstehenden Eingabe und Ergebnisdialogen entstammen dem in Abschnitt (Beispiel Sachverhalt) beschriebenen Gebäude 1. Die Dialoginhalte zeigen auch die erforderlichen externen Eingabedaten. 39) Abb. 6 4: Eingabedialog Objektbeschreibung 38) Erstellt mit SprengnetterONE, Wertermittlungsstichtag ) Selbstverständlich könnten diese Modelleingabedaten auch noch weiter reduziert oder erweitert werden je nachdem was für die Einheitsbewertung für sachgemäß gehalten wird.

19 18 Abb. 6 5: Eingabedialog Gebäudestandard Abb. 6 6: Eingabedialog Modernisierung Für Zwecke der Grundsteuer könnten einige der derzeit in den Eingabedialogen enthaltenen Eingabefelder modifiziert werden.

20 19 Abb. 6 7: Dialog Sachwert für das Gebäude 1 (normal instandgehalten; mit Keller) Genauigkeitsvergleich der Verkehrswertverfahren: IPK NS versus SprengnetterONE Um die in den Abschnitten und beschriebenen Methoden gegeneinander abwägen zu können, werden mit den beschriebenen Systemen (IPK NS und SprengnetterONE) drei Einfamilienhäuser bewertet und die Ergebnisse miteinander vergleichend diskutiert Beispiel Sachverhalt Gebäude 1 und 2 Gebäude 3 Grundstücksgröße: 600 m² Bodenwert: 350 /m² Wohnfläche: 140 m² Grundstück in Oldenburg, Edewechter Landstraße 100 Die Gebäude sind (in allen drei Varianten) 1968 errichtet. Die Gebäude 1 und 3 sind normal instandgehalten. Das Gebäude 2 wurde im Jahr 2018 durchgreifend saniert und modernisiert. Dabei wurde auch das Dach neu eingedeckt und eine zeitgemäße energetische Sanierung (Dach, Außenwände, Türen, Fenster, Heizung etc.) durchgeführt.

21 Vergleichende Beispielbewertung Die drei Gebäude sollen mit den beiden Systemen (IPK NS und SprengnetterONE) bewertet werden IPK NS Für die Gebäude 1 und Gebäude 3 ergibt sich identisch derselbe Wert. Für das Gebäude 2 errechnet sich infolge der Modernisierung (Verjüngung des wertrelevanten Baujahres) ein etwas höherer Wert. Der Wert für die Gebäude 1 und 3 errechnet sich zum Wertermittlungsstichtag ) wie folgt: Grundwert 41) (Abb. 6 1) Baujahr (Abb. 6 2) Grundstücksgröße (Abb. 6 3) Wohnfläche 2.480,00 /m² 0,85 1,00 = 2.108,00 /m² 140 m² = rd SprengnetterONE (Eingabeform a, für Laien) Die Eingabe und Ergebnisdialoge zu Gebäude 1 sind in Abschnitt abgedruckt. Es ergibt sich zum Wertermittlungsstichtag ein Verkehrswert von rd (vgl. Abb. 6 7). 42) Bei Gebäude 2 ist der Eingabedialog Modernisierung wie folgt zu verändern: Abb. 6 8: Eingabedialog Modernisierung für das Gebäude 2 Demzufolge ergibt sich folgender Ergebnisdialog: 40) Siehe hierzu Fußnote ) Mangels Korrekturfaktorangabe wird angenommen, dass der Grundwert sowohl für Ein als auch Zweifamilienhausgrundstücke (ohne diesbezügliche Modifizierung) gilt. 42) Der Wert liegt höher als der mit dem IPK NS ermittelte Wert. Dies ist insbesondere in dem aktuelleren Wertermittlungsstichtag (siehe Fußnoten 33 und 37) begründet.

22 21 43) Abb. 6 9: Dialog Ergebnis für das Gebäude 2 (durchgreifend modernisiert; mit Keller) Der Verkehrswert beträgt rd Zur Bewertung des Gebäudes 3 ist im Eingabedialog Objektbeschreibung in der Rubrik Keller das Auswahlfeld nicht unterkellert anzuhaken. Danach ergibt sich folgender Ergebnisdialog: 43) Abb. 6 10: Dialog Ergebnis für das Gebäude 3 (normal instandgehalten; ohne Keller) Der Verkehrswert beträgt rd ) Aufgrund der Voreinstellung wird in dieser Programmversion abgerundet (Hinweis: Die Rundungsregelung ist konfigurierbar).

23 22 Die mit SprengnetterONE berechneten Wertunterschiede (Gebäude 1 = 100 %) betragen: Gebäude 1 (normal instandgehalten, mit Keller): % Gebäude 2 (durchgreifend modernisiert): % Gebäude 3 (normal instandgehalten, ohne Keller): % Man erkennt: Bei Anwendung des automatisierten Bewertungssystems SprengnetterONE ergeben sich für Gebäude mit unterschiedlicher Wertigkeit (mit/ohne Keller, normal instandgehalten/durchgreifend modernisiert) marktkonforme Wertunterschiede (Ergebnisspreizungen) Zur Organisation der Wertfaktor Ableitung Derzeit leitet Sprengnetter für Zwecke der Verkehrswert und Beleihungswertermittlung diese Daten flächendeckend für ganz Deutschland mit einer vierteljährlichen Aktualisierung ab. Dazu wurde die Sprengnetter ImmobilienDatenbank (S ID) aufgebaut. Die Sprengnetter ImmobilienDatenbank (S ID) ist eine der größten Immobiliendatenbanken Deutschlands. Abb. 6 11: Die Sprengnetter ImmobilienDatenbank (S ID) Der auf dieser Datenbank basierende Ableitungsprozess stellt sich wie folgt dar:

24 23 Abb. 6 12: Marktdatenableitung aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen, z.b. Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren für die klassischen Wertermittlungsverfahren Diese Marktdatenableitungen für die klassischen Verfahren der Immobilienbewertung (Vergleichs, Ertragswert und Sachwertverfahren) werden ausschließlich aus derzeit ca tatsächlich realisierten Kaufpreisen (davon 2017 > besichtigte Kaufobjekte; das sind 400 Kaufpreise je kreisfreie Stadt/Landkreis) abgeleitet! Die Datenübernahmen und Datenauswertungen sind verskriptet, d.h. die Prozesse laufen weitestgehend vollautomatisiert. Für die Einheitsbewertung könnte eine vergleichbare Datenbank aufgebaut werden, auf deren Grundlage die Datenableitungen für die neue Einheitsbewertung möglich wäre. Die in der S ID enthaltenen Informationen könnten, soweit sie keinem urheber oder datenschutzrechtlichen Schutz unterliegen, darin übernommen werden. Bezüglich S ID könnte auch eine Datenkooperation zwischen Staat und Privatwirtschaft im Sinne eines öffentlich privaten Datenpools etabliert werden. 44) Kooperationen wären sowohl mit Gutachterausschüssen (GAA) als auch mit der Finanzverwaltung (FinVerw) möglich. Auf der Basis einer solchen Datenbank ist (wenn das Ableitungsmodell einmal festgelegt und die z.b. von dem Eigentümer mitgeteilten Objektbeschreibungen einmal erfasst sind) Sprengnetter in der Lage, alle für die Einheitsbewertung erforderlichen Daten mit einem Aufwand von ca. 200 Std. ( 25 Arbeitstagen) 45) je Objektart abzuleiten. 44) Siehe hierzu das Eckpunktepapier der Bundesregierung zu Künstliche Intelligenz made in Germany von Juli 2018 und die darin enthaltenen Ausführungen zur gemeinwohldienlichen Open Data Strategie. 45) Erfahrungswert für die deutschlandweit flächendeckende Ableitung von Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätzen.

25 24 Zur Grundstücksbewertung mittels der in der ImmoWertV beschriebenen klassischen deutschen Wertermittlungsverfahren stehen mit großem Aufwand entwickelte und seit Jahren praxiserprobte Bewertungssysteme zur Verfügung. Sehr gut geeignet für grundsteuerliche Bewertungen erscheint SprengnetterONE 46). Dieses besitzt heute schon verschiedene Ausbaustufen. Die Entwicklung einer (weiteren) auf grundsteuerliche Regelungen abgestellten Ausbaustufe ist im Verhältnis zum bisherigen Gesamtentwicklungsaufwand gering. Durch derartige Kooperationen + hätte der Staat erhebliche Kosteneinsparungen 47) + wäre sichergestellt, dass ein allen Anforderungen genügendes neues wertbasiertes Grundsteuersystem schnell eingeführt wird. 6.3 Pro und Contra zum Wertmodell i.v.m. den diesbezüglichen Bewertungssystemen Grundsätzliches zu IPK NS Der IPK NS steht nur für ganz wenige Bereiche Deutschlands zur Verfügung. Bis zur flächendeckenden Verfügbarkeit dieses Systems dürfte wenn es überhaupt gelingt es noch viele Jahre (Jahrzehnte?) dauern Grundsätzliches zu SprengnetterONE Die Vorteile dieses Systems: + Dieses Bewertungssystem ist fertig entwickelt und seit ca. 10 Jahren deutschlandweit im Praxiseinsatz; es könnte demzufolge auch für Grundsteuerbewertungen sofort flächendeckend in ganz Deutschland angewendet werden. + Das System ist webbasiert (d.h. ohne Installation vom Anwender). + Die Objektdaten könnten von allen Grundstückseigentümern einfach geliefert werden. Mittels unseres bereits vorhandenen qualitätsgesicherten deutschlandweiten Besichtiger und Bewerternetzwerks könnten wir erffls. auch fehlende Objektdaten erheben. + Es werden anerkannte Bewertungsverfahren (ImmoWertV) eingesetzt. Die Bewertungen sind deshalb selbst für Laien komplett nachvollziehbar. + Die Marktdaten 48)49) könnten mit einem zusätzlichen Aufwand von ca. 200 Stunden je Objektart abgeleitet werden. Aufgrund des Aufbaus der Sprengnetter Immobiliendatenbank und der bereits entwickelten Auswerteprozesse ist dieser extrem kostengünstige Weg möglich. + Die gerechtesten Belastungsverschiebungen Jedes andere Modell (besonders das Flächenmodell) verursacht gegenüber dem heutigen Modell ungerechtere Belastungsverschiebungen zum Nachteil der geringerwertigen Grundstücke. Darin dürfte eine erhebliche politische Brisanz liegen. 50) 46) Sprengnetter ONE ist nach IDW PS 880 bezüglich der Konformität mit BelWertV, ImmoWertV, BVR Richtlinien etc. zertifiziert (siehe hierzu 47) Um sich gleichwertige Daten zu beschaffen (z.b. durch Innen und Außenbesichtigung hinreichend vieler verkaufter Immobilien) und gleichermaßen hochentwickelte webbasierte Systeme zur Kaufpreissammlung und Kaufpreisauswertung (KuK) selbst zu entwickeln, müsste der Staat bzw. müssten die Gutachterausschüsse einen hohen Aufwand betreiben. 48) Vgl. [15] Kapitel 3.03 (Sachwertfaktoren) und Kapitel 3.04 (Liegenschaftszinssätze). 49) Die Sprengnetter Marktdaten (Mieten, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren u.a.) werden vierteljährlich aktualisiert. 50) Siehe Abschnitt 6.1 und [12].

26 25 Das Wertmodell bewirkt eine Verschiebung zu Lasten der sich seit der letzten Grundsteuerbewertung im Wert besser entwickelten Grundstücke. Damit würden die im BVerfG Urteil bemängelten Wertverzerrungen der heutigen Grundsteuer beseitigt sein. + Die Marktwertorientierung Die Vorteile infolge staatlicher Investitionen drücken sich auch im Grundstückswert (Marktwert) aus. Die Grundsteuer sollte sich deshalb am Marktwert orientieren. 50) Das Wertmodell wird wegen der beiden letztgenannten Aspekte häufig als das Gerechteste angesehen Bedenken gegen dieses System a) Gegen verkehrswertnahen Ansatz (Vorwurf: ist Vermögensteuer) + Die derzeitigen Grundsteuerwerte sind auch verkehrswertorientiert (allerdings nach den Wertverhältnissen des Hauptfeststellungszeitpunktes bzw ). + Letztlich ist die Grundsteuer in allen Modellen eine Steuer auf das Immobilienvermögen. + Der Grundsteuerprozentsatz (ca. 0,1 % des Verkehrswerts) besitzt in allen Modellen jedoch nur ein vielfach geringeres Ausmaß als alle diskutierten Vermögensteuersätze (2,5 5,0 % des Verkehrswerts): Beispiel: Verkehrswert ; Einheitswert rd , Grd.St. Hebesatz 3,76 Grundsteuer 910 ca. 0,001 bzw. 0,1 % des VW + Bei Abschaffung des im heutigen Grundsteuermodell bestehenden Wertbezugs Belastungsverschiebung zum Nachteil der geringerwertigen Grundstücke (s. Abschnitt f). b) Auslagerung auf privatwirtschaftliche Partner (ist bedenklich) Es handelt sich höchstens um eine Teilauslagerung. Die Datenkooperation könnte auch in einer Auslagerung in Richtung Finanzverwaltung bestehen (siehe vorstehende Beschreibung). Privater Partner liefert nur anonymisierte Daten zur Ableitung von Sachwertfaktoren Mieten (zzgl. erffls. Liegenschaftszinssätze). Hierbei handelt es sich um objektive (und überprüfbare) Daten. In diesem System gibt es m.e. keine Geheimhaltungsprobleme und Rechtshilfeprobleme. Die Datenableitung ist auch keine Blackbox alle Daten könnten bei der Finanzverwaltung liegen. c) Verwaltungsaufwand (zu hoch) Der Bewertungsaufwand wird als zu hoch angesehen. Nach der IfO Studie ist dies der wichtigste Einwand gegen die wertbasierte Grundsteuer. Dort wird ausgeführt: Die Bestimmung von Marktwerten für individuelle Immobilien ist jedoch mit einem großen Aufwand verbunden. Es ist zu beachten, dass Steueraufkommen und Erhebungsaufwand in einem vernünftigen Verhältnis zueinanderstehen müssen. Im Jahr 2017 betrug das Aufkommen aus der Grundsteuer rund 14 Milliarden EUR. Eine auf aktuellen Marktwerten beruhende Grundsteuer würde die Bewertung von 35 Millionen Grundstücken erfordern. Wenn man davon ausgeht, dass jedes Grundstück alle fünf Jahre neu bewertet wird, steht den Kosten einer einmaligen Bewertung einer Immobilie ein Steueraufkommen von EUR im zugehörigen 5 Jahres Zeitraum gegenüber. Unter der Annahme, dass eine für Zwecke der Besteuerung hinreichend präzise Bewertung einer Immobilie beispielsweise durchschnittlich 500 EUR an Kosten verursacht, machen die Bewertungskosten bereits 25 % des

27 26 Steueraufkommens aus. Man braucht schon sehr gute Argumente für die Wertbasierung, um diesen Aufwand zu rechtfertigen. 51) Ähnliche Bedenken werden vom ifst [16] geäußert. Dort wird in Abschnitt IV.1 ausgeführt: Einer der gewichtigsten Einwände gegen das Verkehrswertmodell ist, dass es als nicht praktisch umsetzbar gilt. Sprengnetter 50) hat gezeigt, dass diese Einwände von mit der massenhaften Bewertung von Grundstücken nicht erfahrenen Institutionen nicht zutreffen. Der Aufwand zur Ableitung der benötigten Marktanpassungsfaktoren aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen ist gering. Sowohl die hierzu benötigten (den Regeln der ImmoWertV entsprechenden nachvollziehbaren) Bewertungsmodelle und diesbezüglichen Programmsysteme sind vorhanden und langjährig praxiserprobt. Auch sind erfahrungsgemäß die zur hinreichend sicheren Bewertung erforderlichen Marktdaten mit vertretbarem Aufwand ableitbar. Die für die Ableitung und die individuelle Objektbewertung erforderlichen Daten sind mit vertretbarem Aufwand beschaffbar; u.a. durch das Zusammenfügen von bereits in anderen Datenbanken (z.b. der S ID) enthaltenen Information und der Erhebung von Objektdaten bei den Grundstückseigentümern. D.h.: Die für die Grundsteuer erforderlichen Datenableitungen und Bewertungen sind kostengünstig erstellbar, nämlich in der Summe (grob geschätzt, je nach Typisierungsgrad) für deutlich weniger als 1,0 Mio. je Hauptfeststellungszeitpunkt. Dabei ist unterstellt, dass bundesweit flächendeckend Bodenrichtwerte kostenfrei zur Verfügung stehen. Zudem fällt dieser Aufwand nur bei der Erstbewertung im vollen Umfang an und gilt dann für den ersten kompletten Hauptfeststellungszeitraum. Bei nachfolgenden (z.b. alle 6 Jahre anstehenden) Hauptfeststellungen ist nur ein geringerer Aufwand erforderlich. Insgesamt liegt der Erhebungsaufwand (inkl. Bewertungen) beim Einsatz moderner Bewertungssysteme unterhalb des heutigen Aufwands, der mit ca. 6 % des Grundsteueraufkommens geschätzt wird. 52) Eine Anmerkung hierzu: Es verwundert schon sehr, dass die politischen Entscheidungsträger nicht unser Angebot nutzen. Wir haben den Finanzministern vorgeschlagen, ihnen unser komplett entwickeltes und seit vielen Jahren bundesweit eingesetztes System zur massenhaften Immobilienbewertung vorzustellen. Hierdurch hätte selbst Bewertungslaien veranschaulicht werden können, dass ein Verkehrswertmodell mit viel weniger Aufwand, als vielfach kolportiert wird, in kurzer Zeit realisierbar ist. 53) d) Bodenrichtwerte (nicht verfügbar, nicht genau genug) Es werden Bodenrichtwerte benötigt. Diese sind in einigen Bereichen Deutschlands (selbst für eine typisierende Bewertung) noch nicht in hinreichender Qualität vorhanden (insbesondere in Bereichen von Baden Württemberg und Bayern). Eine Behebung dieser Defizite ist aber bis zu den vom BVerfG vorgegebenen Terminen möglich (insbesondere da die Gemeinden ein diesbezügliches Steuereinnahmen Interesse haben). 51) [13], Abschnitt ) Institut der deutschen Wirtschaft (2011); IW Dienste 37. JS Nr. 11, S ) So auch P. Ache: Geodäten beurteilen die Datenbasis für die Grundsteuerreform positiv; Immobilien Zeitung vom

Reform der Grundsteuer ohne neue Belastung für Unternehmen Schweriner Steuerforum 2018 IHK zu Schwerin 13. November 2018 Dr. Rainer Kambeck, DIHK

Reform der Grundsteuer ohne neue Belastung für Unternehmen Schweriner Steuerforum 2018 IHK zu Schwerin 13. November 2018 Dr. Rainer Kambeck, DIHK Reform der Grundsteuer ohne neue Belastung für Unternehmen Schweriner Steuerforum 2018 IHK zu Schwerin 13. November 2018 Dr. Rainer Kambeck, DIHK Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Reform der Grundsteuer Aktueller SachstandA Aktueller Sachstand

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Reform der Grundsteuer Aktueller SachstandA Aktueller Sachstand Schleswig-Holstein Der echte Norden Reform der Grundsteuer Aktueller SachstandA Aktueller Sachstand Aktueller Sachstand Bedeutung der Grundsteuer ca. 14 Mrd. EUR Aufkommen in D, in SH ca. 440 Mio EUR für

Mehr

Reform der Grundsteuer

Reform der Grundsteuer Reform der Grundsteuer 1 Ausgangslage GrSt beruht auf den Einheitswerten >> Wertverhältnisse zum 1.1.1964 (West) bzw. 1.1.1935 (Ost) Drohende Verfassungswidrigkeit der GrSt >> anhängige Verfahren vor dem

Mehr

Grundsteuer Position des Eigenheimerverbands Bayern e.v

Grundsteuer Position des Eigenheimerverbands Bayern e.v Grundsteuer Position des Eigenheimerverbands Bayern e.v. 26.10.2018 1 Überblick: Urteil des Bundesverfassungsgerichts Status Quo der Grundsteuer Mögliche Modelle der Zukunft Standpunkt des EHVB 2 Urteil

Mehr

(Keine alternativen) Fakten zur aktuellen Grundsteuerdebatte

(Keine alternativen) Fakten zur aktuellen Grundsteuerdebatte (Keine alternativen) Fakten zur aktuellen Grundsteuerdebatte 5.7.2018 Grundsteuerreform eine bodenlose Odyssee? Köln Dr. Ralph Henger und Dr. Thilo Schaefer Berechnung der aktuellen Grundsteuer Berechnung

Mehr

Die überfällige Reform

Die überfällige Reform Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Grundsteuer 06.02.2014 Lesezeit 4 Min Die überfällige Reform Seit mehr als zehn Jahren versucht sich die Politik an einer Grundsteuerreform.

Mehr

Länder müssen die Grundsteuer dringend reformieren

Länder müssen die Grundsteuer dringend reformieren IW Köln Länder müssen die Grundsteuer dringend reformieren Die Finanzminister der Länder wollen auch künftig die Grundsteuer am Wert von Grund und Boden einschließlich der Gebäude bemessen. Doch dafür

Mehr

Die Reform der Grundsteuer: Chancen & Risiken

Die Reform der Grundsteuer: Chancen & Risiken Die Reform der Grundsteuer: Chancen & Risiken Politisches Fachgespräch Reform der Grundsteuer von Rettungsleitern und Fallstricken NABU Berlin, 16. Oktober 2018 Thomas Preuß Deutsches Institut für Urbanistik

Mehr

Reform der Grundsteuer

Reform der Grundsteuer 37. Berliner Steuerforum Reform der Grundsteuer Mario Mühlbauer Berlin, 22.11.2018 Anlass Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist verfassungswidrig Gleichheitssatz des Grundgesetzes ist verletzt Bis Ende

Mehr

Energetische Bewertung von Immobilien welche Wertsteigerung lässt sich ermitteln?

Energetische Bewertung von Immobilien welche Wertsteigerung lässt sich ermitteln? Energetische Bewertung von Immobilien welche Wertsteigerung lässt sich ermitteln? Berlin, 06. Juni 2013 Falk Rüdiger Geschäftsführer der RB IMMO-EXPERTISE GmbH Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC

Mehr

Inhaltsverzeichnis 2 ZIELSETZUNG DES GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHTES 8

Inhaltsverzeichnis 2 ZIELSETZUNG DES GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHTES 8 Inhaltsverzeichnis 1 DER GRUNDSTÜCKSMARKT IN KÜRZE 7 2 ZIELSETZUNG DES GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHTES 8 3 RAHMENDATEN ZUM GRUNDSTÜCKSMARKT 9 3.1 Berichtsgebiet, regionale Rahmenbedingungen 9 4 ÜBERSICHT ÜBER

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /18 Einzelfragen zur Grundsteuer 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Grundsteuer Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24. Januar 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die Wissenschaftlichen

Mehr

1 Der Grundstücksmarkt in Kürze Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes Rahmendaten zum Grundstücksmarkt... 7

1 Der Grundstücksmarkt in Kürze Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes Rahmendaten zum Grundstücksmarkt... 7 Inhaltsverzeichnis 1 Der Grundstücksmarkt in Kürze... 5 2 Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes... 6 3 Rahmendaten zum Grundstücksmarkt... 7 3.1 Berichtsgebiet, regionale Rahmenbedingungen... 7 3.2

Mehr

- kurze Vorstellung -

- kurze Vorstellung - 7. Die neue Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 05.09.2012 - kurze Vorstellung - Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

VERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Hauptstraße Troisdorf. Wertermittlungsstichtag: 27.

VERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Hauptstraße Troisdorf. Wertermittlungsstichtag: 27. VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Hauptstraße 29 53844 Troisdorf Wertermittlungsstichtag: 27. Juli 2016 Verfasser: youvalue GmbH Lambertusstraße 70 53844 Troisdorf Zusammenfassung

Mehr

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa www.dstgb.de 1/24 Die Reform der Grundsteuer Bewertung aus kommunaler Sicht Herbsttagung FVK NRW Hagen, 04.10.2018 Florian Schilling Referatsleiter Deutscher

Mehr

SPRENGNE Immobilienbewertung. Sprengnetter / Kierig. ImmoWertV. Das neue Wertermittlungsrecht - Kommentar zur Immobilienwertermittlungsverordnung

SPRENGNE Immobilienbewertung. Sprengnetter / Kierig. ImmoWertV. Das neue Wertermittlungsrecht - Kommentar zur Immobilienwertermittlungsverordnung SPRENGNE Immobilienbewertung ER Sprengnetter / Kierig ImmoWertV Das neue Wertermittlungsrecht - Kommentar zur Immobilienwertermittlungsverordnung 1 Vorwort, Ziele des Kommentars 10 2 Rechtsgrundlage der

Mehr

Flächengröße muss einmal durch den Stpfl. mitgeteilt. unterschiedlich hoher Grundsteuer. grundstücksscharfer. Bodenrichtwert.

Flächengröße muss einmal durch den Stpfl. mitgeteilt. unterschiedlich hoher Grundsteuer. grundstücksscharfer. Bodenrichtwert. Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/1962 Wertkomponenten Auswirkungen Grundstücksfläche Die Berücksichtigung der Grundstücksgröße führt zu unterschiedlich hoher Grundsteuer. Wertansatz Grund und

Mehr

Benjamin Nolte MARKTWERTSCHÄTZUNG

Benjamin Nolte MARKTWERTSCHÄTZUNG Eheleute x Benjamin Nolte Geprüfter Immobilienbewerter (Sprengnetter Akademie) Hubertusstraße 38 32429 Minden Telefon: +49(0)151-165 Internet: www.immobilienbewertung.haus Email: info@immobilienbewertung.haus

Mehr

Gutachterausschuss von Leinfelden-Echterdingen Daten für die Wertermittlung (Stichtag )

Gutachterausschuss von Leinfelden-Echterdingen Daten für die Wertermittlung (Stichtag ) Gutachterausschuss von Leinfelden-Echterdingen Daten für die Wertermittlung (Stichtag 31.12.2016) Der Gutachterausschuss von Leinfelden-Echterdingen hat zum Stichtag 31.12.2016 die im Folgenden dargestellten

Mehr

Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert Hilfen für Kauf, Verkauf, Erbfolge und Steuer Gutachten kontrollieren und professionell erstellen

Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert Hilfen für Kauf, Verkauf, Erbfolge und Steuer Gutachten kontrollieren und professionell erstellen Wilfried Mannek Profi-Handbuch Wertermittlung von Immobilien Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert Hilfen für Kauf, Verkauf, Erbfolge und Steuer Gutachten kontrollieren und professionell erstellen 10.,

Mehr

Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland

Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland Die Praxis der Immobilienbewertung nach ImmoWertV Bearbeitet von Bernhard Bischoff überarbeitet 2010. CD. 408 S. ISBN 978 3 7892 2016 6 schnell und portofrei

Mehr

1 Einführung 2. 2 Herstellungskosten der baulichen Anlagen Normalherstellungskosten, Anlage 1 SW-RL Gebäudestandards, Anlage 2 SW-RL 5

1 Einführung 2. 2 Herstellungskosten der baulichen Anlagen Normalherstellungskosten, Anlage 1 SW-RL Gebäudestandards, Anlage 2 SW-RL 5 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 2 2 Herstellungskosten der baulichen Anlagen 3 2.1 Normalherstellungskosten, Anlage 1 SW-RL 4 2.2 Gebäudestandards, Anlage 2 SW-RL 5 2.3 Ermittlung eines gewogenen Kostenkennwerts

Mehr

Herzlich Willkommen zum Pressegespräch am

Herzlich Willkommen zum Pressegespräch am Herzlich Willkommen zum Pressegespräch am 16.04.2018-1 - Pressegespräch am 16.04.2018 Automatischer internationaler Informationsaustausch Rolle Niedersachsens bei der Umsetzung Reform der Grundsteuer -

Mehr

Mehr Boden für die Grundsteuer Eine Simulationsanalyse verschiedener Grundsteuermodelle

Mehr Boden für die Grundsteuer Eine Simulationsanalyse verschiedener Grundsteuermodelle Pressegespräch, 14. Oktober 2015, Berlin Mehr Boden für die Grundsteuer Eine Simulationsanalyse verschiedener Grundsteuermodelle Statement Dr. Ralph Henger Kompetenzfeld Finanz- und Immobilienmärkte Institut

Mehr

Positionspapier der deutschen gewerblichen Wirtschaft. zur Reform der Grundsteuer

Positionspapier der deutschen gewerblichen Wirtschaft. zur Reform der Grundsteuer Positionspapier der deutschen gewerblichen Wirtschaft zur Reform der Grundsteuer Leitlinien für die Neuregelung Aus Sicht der deutschen gewerblichen Wirtschaft sollte die Reform der Grundsteuer unter folgenden

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /16 Einzelfragen zur Grundsteuer 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Grundsteuer Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 15. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die Wissenschaftlichen

Mehr

Sachwertanpassungsfaktoren 2006 Ostteil

Sachwertanpassungsfaktoren 2006 Ostteil Sachwertanpassungsfaktoren 2006 Ostteil Faktoren zur Anpassung des Sachwertes von Grundstücken mit Eigenheimen an die Lage auf dem Grundstücksmarkt im Ostteil Berlins für die Bezirke Marzahn-Hellersdorf,

Mehr

Reform der Grundsteuer und Grunderwerbsteuer Berlin Pro. Dr. Michael Voigtländer

Reform der Grundsteuer und Grunderwerbsteuer Berlin Pro. Dr. Michael Voigtländer Reform der Grundsteuer und Grunderwerbsteuer 22.11.2018 Berlin Pro. Dr. Michael Voigtländer Stetig steigende Hebesätze Anstieg des durchschn. Hebesatzes der Grundsteuer B von 367 (2000) bis 455 (2015)

Mehr

vom (Werfermiffilyngsrichfciein) 2006 WertR 2006) Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN

vom (Werfermiffilyngsrichfciein) 2006 WertR 2006) Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN 0720-6100 G1990 Jahrgang 58 Ausgegeben am Sonnabend, dem 10. Juni 2006 Nummer 108a vom (Werfermiffilyngsrichfciein) 2006 WertR 2006) Vom 1. März 2006

Mehr

Eine Mehrfachnennung ist möglich, wenn die verwendeten Bauteile Merkmale mehrere Standardstufen aufweisen.

Eine Mehrfachnennung ist möglich, wenn die verwendeten Bauteile Merkmale mehrere Standardstufen aufweisen. 1 Sachwertermittlung Bodenwert Herstellungskosten Herstellungskosten der baulichen Anlage ( 22 ImmoWertV) - Alterswertminderung ( 8 III ImmoWertV) geminderter Sachwert der Herstellungskosten I. Ermittlung

Mehr

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g Eheleute Mathilde und Max Mustermann Musterstr.1 23456 Musterdorf Datum: 26.08.2013 M a r k t w e r t e r m i t t l u n g für das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück in 23456 Musterdorf, Musterstr.

Mehr

Immobilienbewertung im Landkreis Mansfelder Land

Immobilienbewertung im Landkreis Mansfelder Land Immobilienbewertung im Landkreis Mansfelder Land Klaus Bechstein Arbeitskreis 1 : Erfassung und Bewertung des Vermögens Dezernat III Bauverwaltungsamt / Gebäudemanagement Gebäudewertermittlung nach Normalherstellungskosten

Mehr

Grundsteuerreform 2018 ff

Grundsteuerreform 2018 ff Grundsteuerreform 2018 ff Grüne LAG Landesentwicklung, Stadt- und Regionalplanung und Wohnungspolitik Februar 2018 Monika Wiebusch Stadtplanerin und noch ein neuer Anlauf Das Verfassungsgericht berät aktuell

Mehr

12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz

12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! (+49) 040-41 91 58 80 nachlassverwaltungen@bernd-clasen.de 12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz (1) Die Bewertung richtet sich, soweit nicht in den Absätzen 2 bis

Mehr

Aktuelle Änderungen im grundstücksbezogenen

Aktuelle Änderungen im grundstücksbezogenen Dr. jur. Wolf-Dietrich Drosdzol, Bundesfinanzakademie, Bonn Aktuelle Änderungen im grundstücksbezogenen Steuerrecht Vortrag zum 18. Jahreskongress "Immobilienbewertung" vom 14. bis 16. Januar 2010 in Fulda

Mehr

Neues zur Grundsteuerreform

Neues zur Grundsteuerreform Neues zur Grundsteuerreform LMR Dr. Ingo van Lishaut, FM NRW Vortrag beim 4. Bundeskongress der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Finanz-, Kassen- und Rechnungsbeamten am 01.07.2014 Neues zur Grundsteuerreform

Mehr

Liegenschaftszinssätze Bebaute Grundstücke

Liegenschaftszinssätze Bebaute Grundstücke Liegenschaftszinssätze 2013-2015 Objektart Bebaute Grundstücke Kauffälle 01.01.2013 31.12.2015 Mathematisches Modell arithmetisches Mittel nach vorgeschalteter linearer Regressionsanalyse zur Eliminierung

Mehr

Liegenschaftszinssätze Eigentumswohnungen

Liegenschaftszinssätze Eigentumswohnungen Liegenschaftszinssätze 2013-2015 Objektart Eigentumswohnungen Kauffälle 01.01.2013 31.12.2015 Mathematisches Modell arithmetisches Mittel nach vorgeschalteter linearer Regressionsanalyse zur Eliminierung

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1 DER GRUNDSTÜCKSMARKT IN KÜRZE 7 2 ZIELSETZUNG DES GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHTES 8

Inhaltsverzeichnis 1 DER GRUNDSTÜCKSMARKT IN KÜRZE 7 2 ZIELSETZUNG DES GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHTES 8 Grundstücksmarktbericht 2013 LGLN Regionaldirektion Lüneburg Inhaltsverzeichnis 1 DER GRUNDSTÜCKSMARKT IN KÜRZE 7 2 ZIELSETZUNG DES GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHTES 8 3 RAHMENDATEN ZUM GRUNDSTÜCKSMARKT 9 3.1

Mehr

Grundsteuer auf der Basis von Verkehrswerten. Machbarkeitsstudie Kurzfassung. Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen

Grundsteuer auf der Basis von Verkehrswerten. Machbarkeitsstudie Kurzfassung. Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Grundsteuer auf der Basis von Verkehrswerten Machbarkeitsstudie Kurzfassung Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Bericht der Arbeitsgruppe Grundsteuer auf der Basis von Verkehrswerten Kurzform

Mehr

Grundstücksmarktbericht 2013

Grundstücksmarktbericht 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Der Grundstücksmarkt in Kürze...5 1.1 Stadt Oldenburg...5 1.2...5 1.3 Landkreis Ammerland...6 1.4 Landkreis Friesland...6 1.5 Landkreis Wesermarsch...7 2 Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes...8

Mehr

Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland

Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland Christoph Jochheim-Wirtz Dipl.-Ing. Geodäsie Ambero-Icon Consulting Representative Office Belgrade on behalf of: GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale

Mehr

Bewertungsgrundlagen für die Besteuerung. Workshop am in Valjevo

Bewertungsgrundlagen für die Besteuerung. Workshop am in Valjevo Bewertungsgrundlagen g g für die Besteuerung Workshop am 10.05.2012 in Valjevo Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung: Beratender Ingenieur für Vermessungswesen; Fachhochschule München

Mehr

Eigenheimerverband Deutschland e.v.

Eigenheimerverband Deutschland e.v. Neuregelung der Grundsteuer Jetzt clever gestalten statt mehr Bürokratie! Auslöser Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung

Mehr

Marktwertermittlung. für das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück Bad Neuenahr-Ahrweiler, Schützenweg 28

Marktwertermittlung. für das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück Bad Neuenahr-Ahrweiler, Schützenweg 28 Marktwertermittlung für das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Schützenweg 28 Max Mustermann Immobilienstraße 2, Deutschland Max.Mustermann@MaierImmobilien.de 02043/4711

Mehr

948. Sitzung des Bundesrats am 23. September 2016 TOP 18 a und 18 b

948. Sitzung des Bundesrats am 23. September 2016 TOP 18 a und 18 b Niedersächsisches Finanzministerium 948. Sitzung des Bundesrats am 23. September 2016 TOP 18 a und 18 b TOP 18 a Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) Drucksache 514/16 TOP

Mehr

Studienbrief MARKTWERTERMITTLUNG. PROF. DR. MATTHIAS WEPPLER aktualisiert von THORE SIMON. 4. Auflage. Stand: März 2015

Studienbrief MARKTWERTERMITTLUNG. PROF. DR. MATTHIAS WEPPLER aktualisiert von THORE SIMON. 4. Auflage. Stand: März 2015 Stand: März 2015 Studienbrief MARKTWERTERMITTLUNG PROF. DR. MATTHIAS WEPPLER aktualisiert von THORE SIMON 4. Auflage vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 21 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller

Mehr

Auftakt-Workshop Belgrad, Dr. Otmar Schuster Öffentlich bestellter und vereidigter Vermessungsingenieur Mühlheim an der Ruhr

Auftakt-Workshop Belgrad, Dr. Otmar Schuster Öffentlich bestellter und vereidigter Vermessungsingenieur Mühlheim an der Ruhr Wertermittlung in Europa ein Überblick über Verfahren Auftakt-Workshop Belgrad,01.03.2012 Dr. Otmar Schuster Öffentlich bestellter und vereidigter Vermessungsingenieur Mühlheim an der Ruhr Inhalt: 1. Allgemeine

Mehr

So schätzen Sie professionell 13. Was Sie vorher wissen sollten 15. Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33. Sachwertrichtlinie 197

So schätzen Sie professionell 13. Was Sie vorher wissen sollten 15. Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33. Sachwertrichtlinie 197 Schnellübersicht Seite So schätzen Sie professionell 3 Was Sie vorher wissen sollten 5 Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33 Vergleichswertverfahren 39 Ertragswertverfahren 5 Sachwertverfahren

Mehr

Zahllastverschiebungsrechnungen unter Aufkommensneutralität. Update

Zahllastverschiebungsrechnungen unter Aufkommensneutralität. Update Zahllastverschiebungsrechnungen unter Aufkommensneutralität Update 06.09.2018 1. Hamburg S. 2 2. Rostock S. 3 3. Schwerin S. 4 4. Goslar S. 5 5. Heide (Dithmarschen) S. 6 6. Husum S. 7 7. Barnstorf (Diepholz)

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfrage zur Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfrage zur Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /16 Einzelfrage zur Grundsteuer 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfrage zur Grundsteuer Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22. April 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die Wissenschaftlichen

Mehr

LANDTAG NORDHHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE. Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

LANDTAG NORDHHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE. Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister LANDTAG NORDHHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE DR GE 16/4057 A7 -- Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

Marktpreisermittlung. Grauvogl Immobilien. für die Eigentumswohnung Landshut, Oberhoferstraße 12. Durch Herrn Ulrich Grauvogl

Marktpreisermittlung. Grauvogl Immobilien. für die Eigentumswohnung Landshut, Oberhoferstraße 12. Durch Herrn Ulrich Grauvogl Grauvogl Immobilien Marktpreisermittlung für die Eigentumswohnung 84034 Landshut, Oberhoferstraße 12 Durch Herrn Ulrich Grauvogl marktdatenportal@sprengnetter.de Datum 04.02.2018 Stichtag 10.01.2018 Vorgangsnummer

Mehr

im Rahmen von Erbschaft und Kriterien für die Einholung eines

im Rahmen von Erbschaft und Kriterien für die Einholung eines Niedriger gemeiner Wert im Rahmen von Erbschaft und Schenkung Kriterien für die Einholung eines Gutachtens Landesverbandstagung am 16.03.2017 in Walsrode F. 1 Systematik der Grundbesitzwerte im BewG Wirtschaftsteil

Mehr

Modellüberlegungen zur Bewertung. von städtischen Grundstücken. (hier: Schulen)

Modellüberlegungen zur Bewertung. von städtischen Grundstücken. (hier: Schulen) Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte 30.10.2001 in der Landeshauptstadt Düsseldorf Modellüberlegungen zur Bewertung von städtischen Grundstücken (hier: Schulen) Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Mehr

Die ImmoWertV in der Praxis

Die ImmoWertV in der Praxis Die ImmoWertV in der Praxis für Gutachterausschüsse und Sachverständige sowie ihre Auftraggeber, Träger und Verbände Bearbeitet von Jörn Freise 1. Auflage 2016. Buch. XII, 279 S. Softcover ISBN 978 3 17

Mehr

Beispiel zur Bewertung eines freistehenden Einfamilienhauses. Wertermittlungsstichtag: Gebäude- und Grundstücksmerkale

Beispiel zur Bewertung eines freistehenden Einfamilienhauses. Wertermittlungsstichtag: Gebäude- und Grundstücksmerkale Beispiel zur Bewertung eines freistehenden Einfamilienhauses Wertermittlungsstichtag: 01.06.2015 Gebäude- und Grundstücksmerkale - Art des Gebäudes Freistehendes Einfamilienhaus, teilunterkellert (KG),

Mehr

ImmoWertReport /m² geschätzter Marktwert. 34- fache der Jahresmiete. Analyse vom 10. April Mohrenstraße Berlin

ImmoWertReport /m² geschätzter Marktwert. 34- fache der Jahresmiete. Analyse vom 10. April Mohrenstraße Berlin ImmoWertReport Analyse vom 10. April 2018 Eigentumswohnung Baujahr: 1995 Wohnfläche: 100 m² gemäß Nutzerangaben Mohrenstraße 32 10117 Berlin 553.000 5.530 /m² geschätzter Marktwert 34- fache der Jahresmiete

Mehr

Wertermittlung. Inhaltsübersicht 1)

Wertermittlung. Inhaltsübersicht 1) Wertermittlung RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Überblick B. Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, allg. Verfahrensgrundsätze

Mehr

Workshop am in Subotica-Palic

Workshop am in Subotica-Palic Marktkonforme Wertermittlung Workshop am 28.03.2012 in Subotica-Palic Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung: Beratender Ingenieur für Vermessungswesen; Fachhochschule München Studium

Mehr

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g Andreas Hofer Immobilien Dobben 8 27711 Osterholz-Scharmbeck Frau Mustermann Musterstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791-9029314 Telefax: 04791-980167 Internet: www.hofer-immo.de email: info@hofer-immo.de

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 2. Jahrgang Dinslaken, 24. Februar 2009 Nr. 5 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des Gutachterausschusses - Ermittlung der Bodenrichtwerte

Mehr

Schnellübersicht. Seite. So schätzen Sie professionell 13. Was Sie vorher wissen sollten 15. Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33

Schnellübersicht. Seite. So schätzen Sie professionell 13. Was Sie vorher wissen sollten 15. Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33 Schnellübersicht Seite So schätzen Sie professionell 13 Was Sie vorher wissen sollten 15 Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33 Vergleichswertverfahren 39 Ertragswertverfahren 51 Sachwertverfahren

Mehr

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g immofranch24 GmbH Britzer Damm 201 12347 Berlin Max Mustermann Musterstraße 68 10199 Musterstadt Telefon: 030 490 80 527 Telefax: 030 490 80 529 Internet: www.immofranch24.de email: info@immofranch24.de

Mehr

Kritische Analyse und Plausibilisierung des ifo-gutachtens zur Reform der Grundsteuer am Beispiel Berlin

Kritische Analyse und Plausibilisierung des ifo-gutachtens zur Reform der Grundsteuer am Beispiel Berlin Kritische Analyse und Plausibilisierung des ifo-gutachtens zur Reform der Grundsteuer am Beispiel Berlin Berlin, 6. November 2018 Die am 17. September 2018 veröffentlichte ifo-studie Die Grundsteuer in

Mehr

Schnellübersicht. Seite 13. So schätzen Sie professionell. Was Sie vorher wissen sollten. Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung

Schnellübersicht. Seite 13. So schätzen Sie professionell. Was Sie vorher wissen sollten. Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung Schnellübersicht So schätzen Sie professionell Was Sie vorher wissen sollten Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung Vergleichswertverfahren Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Die besten Profi-Tricks

Mehr

Eine Kurzanalyse des Instituts für Wirtschaftspolitik und des Otto Wolff Instituts für Wirtschaftsordnung

Eine Kurzanalyse des Instituts für Wirtschaftspolitik und des Otto Wolff Instituts für Wirtschaftsordnung CHANCE AUF NACHHALTIGE REFORM DER GRUNDSTEUER NUTZEN EINIGE ANMERKUN- GEN ZUR MÜNDLICHEN VERHANDLUNG VOR DEM BUNDESVERFASSUNGSGERI CHT AM 16.1.2018 Eine Kurzanalyse des Instituts für Wirtschaftspolitik

Mehr

Rehlingen 4137 Gemarkung Flur Flurstück Rehlingen 15 33/7 Eigentümer. X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt

Rehlingen 4137 Gemarkung Flur Flurstück Rehlingen 15 33/7 Eigentümer. X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt Dipl.-Ing. Stephan Klein Dipl.-Ing. S. Klein,, Eheleute X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt 66780 Rehlingen - Siersburg Telefon: 06835-93751 Telefax: 06835-93752 Internet: www.buero-klein.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Der Grundstücksmarkt in Kürze 5. 2 Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes 6. 3 Rahmendaten zum Grundstücksmarkt 7

Inhaltsverzeichnis. 1 Der Grundstücksmarkt in Kürze 5. 2 Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes 6. 3 Rahmendaten zum Grundstücksmarkt 7 Grundstücksmarktbericht 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Der Grundstücksmarkt in Kürze 5 2 Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes 6 3 Rahmendaten zum Grundstücksmarkt 7 3.1 Berichtsgebiet, regionale Rahmenbedingungen

Mehr

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 1.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 1. Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 1 www.gutachterausschuesse-sh.de Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 2 Aufgaben der Gutachterausschüsse

Mehr

Nutzung der Bodenrichtwerte als Information in der landwirtschaftlichen Bewertungspraxis

Nutzung der Bodenrichtwerte als Information in der landwirtschaftlichen Bewertungspraxis KOESLING ANDERSON Nutzung der Bodenrichtwerte als Information in der landwirtschaftlichen Bewertungspraxis Andreas Gottensträter Koesling Anderson GmbH www.koesling-anderson.de Inhalt 1. Kennzeichen und

Mehr

Marktpreisermittlung. für das mit einem Zweifamilienhaus bebaute Grundstück XXX XXXX, XXXX XXXX

Marktpreisermittlung. für das mit einem Zweifamilienhaus bebaute Grundstück XXX XXXX, XXXX XXXX Marktpreisermittlung für das mit einem Zweifamilienhaus bebaute Grundstück XXX XXXX, XXXX XXXX Philipp Kuhn Dr.-Kübler-Straße, 85221 Dachau philipp.kuhn@immobilien-skp.de 017631201356 Datum 08.07.2018

Mehr

DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin

DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin DEUTSCHER INDUSTRIE- UND BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN HANDELSKAMMERTAG E. V. INDUSTRIE E. V. Breite Str. 29 Breite Str. 29 10178 Berlin 10178 Berlin ZENTRALVERBAND DES BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN DEUTSCHEN

Mehr

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund. Der Grundstücksmarkt in Dortmund. Halbjahresbericht

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund. Der Grundstücksmarkt in Dortmund. Halbjahresbericht Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund Der Grundstücksmarkt in Dortmund Halbjahresbericht 2016 www.nrw.de Halbjahresbericht 2016 über den Grundstücksmarkt in der Stadt Dortmund

Mehr

Grundstücksmarktbericht 2015

Grundstücksmarktbericht 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Der Grundstücksmarkt in Kürze... 7 1.1 Stadt Delmenhorst... 8 1.2 Stadt Oldenburg... 8 1.3 Landkreis Ammerland... 9 1.4 Landkreis Cloppenburg... 9 1.5 Landkreis Oldenburg... 10 1.6

Mehr

Grundsteuer im Umbruch

Grundsteuer im Umbruch 11.04.2018 Grundsteuer im Umbruch Verfassungswidrigkeit der bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer Was kommt auf den Steuerzahler zu? Executive Summary > Mit Urteil

Mehr

Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Oberursel (Taunus) Immobilienmarktbericht für den Bereich der Stadt Oberursel

Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Oberursel (Taunus) Immobilienmarktbericht für den Bereich der Stadt Oberursel Gutachterausschuss für Immobilienwerte Immobilienmarktbericht für den Bereich der Stadt Oberursel 2016 Herausgeber: Gutachterausschuss für Immobilienwerte Anschrift: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Mehr

5.1 Einfluss der Grundstücksgröße, der Grundflächenzahl und der Grundstückstiefe auf den Bodenwert

5.1 Einfluss der Grundstücksgröße, der Grundflächenzahl und der Grundstückstiefe auf den Bodenwert 5. Sonstige wertermittlungsrelevante Daten 5.1 Einfluss der Grundstücksgröße, der Grundflächenzahl und der Grundstückstiefe auf den Bodenwert Anhand der zur Verfügung stehenden Kauffälle aus den Jahren

Mehr

Expertise Ermitteltes Preisniveau ,00

Expertise Ermitteltes Preisniveau ,00 Expertise Ermitteltes Preisniveau 349.000,00 Wertermittlungsstichtag 09.01.2013 Bewertetes Objekt Einfamilienhaus Franckstraße 24 Vaihingen an der Enz Im Auftrag von Max Mustermann Beispielstraße 15 71364

Mehr

Muster - Marktpreisermittlung

Muster - Marktpreisermittlung LORENZ Immobilein Muster - Marktpreisermittlung für das mit einem Zweifamilienhaus bebaute Grundstück Berlin, Musterweg 110!!! Ohne Grundbuch Akte / ohne Fotos / ohne Bodenwertkarte in diesem Muster!!!

Mehr

Sachwertfaktoren 2016

Sachwertfaktoren 2016 Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin Sachwertfaktoren 2016 Faktoren zur Anpassung des Sachwertes von Grundstücken mit Eigenheimen an die Lage auf dem Grundstücksmarkt in Berlin Veröffentlicht

Mehr

1 Der Grundstücksmarkt in Kürze Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes Rahmendaten zum Grundstücksmarkt... 7

1 Der Grundstücksmarkt in Kürze Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes Rahmendaten zum Grundstücksmarkt... 7 Inhaltsverzeichnis 1 Der Grundstücksmarkt in Kürze... 5 2 Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes... 6 3 Rahmendaten zum Grundstücksmarkt... 7 3.1 Berichtsgebiet, regionale Rahmenbedingungen... 7 3.2

Mehr

Gutachten durch GeoInformation

Gutachten durch GeoInformation BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/201 S Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 17.07.12 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Gutachten durch GeoInformation Antwort des Senats auf

Mehr

Die Grundsteuerreform in Deutschland Ein geodätischer Beitrag zur Rechtssicherheit

Die Grundsteuerreform in Deutschland Ein geodätischer Beitrag zur Rechtssicherheit Die Grundsteuerreform in Deutschland Ein geodätischer Beitrag zur Rechtssicherheit Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die Grundstücksbewertung zur Bemessung der Grundsteuer ab 2009 auf eine verfassungskonforme

Mehr

Grundstücksmarktbericht 2019 für den Bereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Grundstücksmarktbericht 2019 für den Bereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim 5. WEITERE WERTERMITTLUNGSRELEVANTE DATEN Aufgabe des Gutachterausschusses ist es aus Auswertungen der Kaufpreissammlung sonstige für die Wertermittlung relevante Daten zu ermitteln. Dazu gehören (nach

Mehr

Rohertragsfaktoren 2012 für Mehrfamilienhäuser

Rohertragsfaktoren 2012 für Mehrfamilienhäuser Berichte zum Grundstücksmarkt Heft 2 Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet der Kreisfreien Stadt Erfurt NORDHAUSEN EICHSFELD KYFFHÄUSERKREIS UNSTRUT- HAINICH-KREIS SÖMMERDA EISENACH WARTBURG-

Mehr

Die geplante Erbschaftssteuerreform und deren Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien

Die geplante Erbschaftssteuerreform und deren Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien Die geplante Erbschaftssteuerreform und deren Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien Folie 1 Zu meiner Person: - Studium der Architektur in München (TU) - Tätigkeit im Architektur- und Bauträgerbereich

Mehr

Sachwertfaktoren 2017

Sachwertfaktoren 2017 Sachwertfaktoren 2017 Faktoren zur Anpassung des Sachwertes von Grundstücken mit Eigenheimen an die Lage auf dem Grundstücksmarkt in Berlin Veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 3 vom 19.01.2018 Seite

Mehr

Grundsteuer an die Abteilungsleiter Steuern von Bund und Ländern sowie diverse Entscheidungsträger

Grundsteuer an die Abteilungsleiter Steuern von Bund und Ländern sowie diverse Entscheidungsträger ZDH Postfach 110472 10834 Berlin Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen

Mehr

Vermessungsingenieurtag der Hochschule für Technik Stuttgart. Wertermittlung

Vermessungsingenieurtag der Hochschule für Technik Stuttgart. Wertermittlung Wertermittlung - Aktuelle Entwicklungen - 1 Entwicklungen seit 2009 & Ausblick Änderung BewG und BauGB durch Erbschaftssteuerreform Änderung H OAI Inkrafttreten ImmoWertV Richtlinie zur Ermi von Bodenri

Mehr

4. WEITERE WERTERMITTLUNGSRELEVANTE DATEN

4. WEITERE WERTERMITTLUNGSRELEVANTE DATEN 4. WEITERE WERTERMITTLUNGSRELEVANTE DATEN Aufgabe des Gutachterausschusses ist es aus Auswertungen der Kaufpreissammlung sonstige für die Wertermittlung relevante Daten zu ermitteln. Dazu gehören (nach

Mehr

1 Der Grundstücksmarkt in Kürze Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes Rahmendaten zum Grundstücksmarkt... 7

1 Der Grundstücksmarkt in Kürze Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes Rahmendaten zum Grundstücksmarkt... 7 Inhaltsverzeichnis 1 Der Grundstücksmarkt in Kürze... 5 2 Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes... 6 3 Rahmendaten zum Grundstücksmarkt... 7 3.1 Berichtsgebiet, regionale Rahmenbedingungen... 7 3.2

Mehr

WERTERMITTLUNG - online Bewertung

WERTERMITTLUNG   - online Bewertung WERTERMITTLUNG www.immotecc.de - online Bewertung für das Einfamilienhaus 14199 Berlin Musterstraße 1 Wertermittlungsstichtag: 17.02.2008 Seite 1/8 Verfahrenswahl: Nach 194 BauGB wird der Verkehrswert

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Überblick zur Grundsteuerreform Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Überblick zur Grundsteuerreform Deutscher Bundestag WD /18 Überblick zur Grundsteuerreform 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Überblick zur Grundsteuerreform Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 14. September 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die Wissenschaftlichen

Mehr

Was ist meine Immobilie wert? Kreissparkasse Heilbronn

Was ist meine Immobilie wert? Kreissparkasse Heilbronn Was ist meine Immobilie wert? Heilbronn Aktuelle Lage am regionalen Immobilienmarkt Seit ca. 2008/2009 herrscht ein sogenannter Verkäufermarkt vor, d.h. die Nachfrage ist größer als das Angebot geringes

Mehr

Expertise. zum Objekt: Musterstr Musterstadt. Expertise Nr. E 01/ 04. Die Expertise umfasst 7 Seiten

Expertise. zum Objekt: Musterstr Musterstadt. Expertise Nr. E 01/ 04. Die Expertise umfasst 7 Seiten Firmensitz: Werdauer Str. 1-3 01069 Dresden Tel 0351/ 475 66 20 Fax 0351/ 475 66 29 Internet: info@fartax.de www.fartax.de Expertise zum Objekt: Musterstr.1 44444 Musterstadt Expertise Nr. E 01/ 04 Die

Mehr

1 Gebührenpflicht. (3) Bei Leistungen für Gerichte werden die Gebühren entsprechend dem Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben.

1 Gebührenpflicht. (3) Bei Leistungen für Gerichte werden die Gebühren entsprechend dem Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben. Große Kreisstadt Schramberg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 18.11.2010 Aufgrund 4 der Gemeindeordunung

Mehr

WERTERMITTLUNG - online Bewertung

WERTERMITTLUNG   - online Bewertung WERTERMITTLUNG www.immotecc.de - online Bewertung für das Reihenmittelhaus 14199 Berlin Musterstraße 1 Wertermittlungsstichtag: 17.02.2008 Seite 1/10 Verfahrenswahl: Nach 194 BauGB wird der Verkehrswert

Mehr

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums zur Verwendung gemäß 183 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) 1 Veröffentlicht

Mehr