Neues vom Zürichberg
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- Heiko Ackermann
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1 Neues vom Zürichberg Informationen für Eltern Inhaltsverzeichnis 1. Stadt Zürich: Schul- und Sportdepartement Auffahrtswoche 2010: Keine Jokertage Ernennung der Schulleitung für die neue Kunst- & Sportschule Informationen zur Neugestaltung 3. Sek 2 2. Schulkreis Zürichberg: Kreisschulpflege Neugestaltung 3. Sek Überarbeitete Betriebskonzepte Massnahmenpläne und Evaluationsberichte Erweiterte Tagesstrukturen 3 3. Schulkreis Zürichberg: Aus den Schulen 4 4. Schulkreis Zürichberg: Sekretariat Ressourcen in der Schule: Zahlen und Fakten Fachstelle Sport und Bewegung Seniorinnen und Senioren in der Schule: Statistik Umgang mit Daten in der Schule: Veröffentlichung von Schülerfotos Umgang mit Daten in der Schule: Weiterleitung von Daten von Elternräten 6 5. Kanton Zürich: Bildungsdirektion Schlaue Mädchen - Dumme Jungen? Gegen Verkürzungen im Geschlechterdiskurs Stichtag Schuleintritt Wo sind sie geblieben? Aufnahmeprüfungen 2010 an die Mittelschulen 8 Neu sind die Titel verlinkt. Sie können also bei Interesse vom Inhaltsverzeichnis zum Artikel springen. Wir hoffen, dass Sie auch weiterhin das Newsbulletin mit Freude lesen. Newsbulletin der Kreisschulpflege Zürichberg 1
2 1. Stadt Zürich: Schul- und Sportdepartement 1.1. Auffahrtswoche 2010: Keine Jokertage Beschluss In der Auffahrtswoche 2010 ( Mai) dürfen Schülerinnen und Schüler der städtischen Volksschulen keine Jokertage beziehen Ernennung der Schulleitung für die neue Kunst- & Sportschule Der Entscheid für die neue Schulleitungsperson in der neuen K&S Stadt Zürich ist am 1. Dezember 2009 in der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz gefallen. René Scheidegger, derzeitiger Leiter der Mannschaftsportklassen, wird die Leitung der K&S Stadt Zürich ab sofort mit einem Teilpensum und ab Schuljahr 2010/11 im Vollpensum übernehmen. Ich danke Regula Hofmann und Stefan Spühler ganz herzlich für ihren Einsatz in der K&S Neumünster. Sie werden als Co-Schulleitende bis Ende Schuljahr weiterarbeiten. Ein grosser Dank geht auch an die beiden Teams der K&S und MSP für ihre Geduld im nicht einfachen Wahlprozess. Die zukünftige K&S Stadt Zürich wird an den beiden Standorten Neumünster und Im Birch geführt, bis die Stadt ein geeignetes Gebäude gefunden hat. Zuständige Aufsichtsbehörde für diese grosse K&S ist die Kreisschulpflege Zürichberg. Hanna Lienhard, Schulpräsidentin 1.3. Informationen zur Neugestaltung 3. Sek Am 12. Januar 2009 hat der Bildungsrat die Umsetzung der Neugestaltung 3. Sek beschlossen. Damit soll der Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II verbessert werden. Neu sind die Standortbestimmung Mitte 2. Sek mittels des webbasierten Stellwerktests, das gestraffte Wahlfachangebot und der Projektunterricht. Die vierte Neuerung, die enge und gute Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, ist in der Stadt Zürich schon seit langem üblich. Die Informationen der Bildungsdirektion können unter folgendem Link abgeholt werden: Wahlfach: Die Stadt Zürich hat vom Bildungsrat die Erlaubnis erhalten, das Wahlfach in der 3. Klasse im Schuljahr 2011/12 wahlweise noch in der bisherigen oder schon in der gestrafften Form durchzuführen. Der Entscheid soll für die Schulen bis spätestens April 2010 gefällt sein. Der Stellwerktest wird im Schuljahr 2010/11 von allen 2. Klassen der Sekundarschulen durchgeführt, ebenso das Standortgespräch. Informationen unter: Bänz Zulliger, Projektleitung TrioS, Schulamt der Stadt Zürich Newsbulletin der Kreisschulpflege Zürichberg 2
3 2. Schulkreis Zürichberg: Kreisschulpflege 2.1. Neugestaltung 3. Sek Beschluss Die Umstellung auf die neu gestaltete 3. Sek wird im Schulkreis Zürichberg gesamthaft vollzogen, das heisst zum gleichen Zeitpunkt in allen unseren Sekundarschulen Überarbeitete Betriebskonzepte Nach den Schuleinheiten Fluntern, Hirschengraben-Schanzengraben und Looren-Langmatt im Herbst 2008 haben nun auch die Schuleinheiten Balgrist-Kartaus, Bungertwies, Hirslanden, Ilgen, Riesbach sowie K&S Neumünster ihre überarbeiteten und durch die Aufsichtskommission geprüften Betriebskonzepte eingereicht. Die Elternreglemente der Schuleinheiten Bungertwies und Hirslanden sowie der Schule Kartaus sind Teil des jeweiligen Betriebskonzepts. Alle Betriebskonzepte werden gut geheissen. Sie treten ab sofort in Kraft Massnahmenpläne und Evaluationsberichte Im Anschluss an die externe Evaluation durch die Fachstelle für Schulbeurteilung haben die Schuleinheiten Balgrist-Kartaus, Fluntern, Hirslanden, Ilgen und Neumünster ihre Massnahmenpläne vorgelegt. Die Geschäftsleitung hat diese auf Antrag der jeweiligen Aufsichtskommission gut geheissen. Die Massnahmenpläne und die Evaluationsberichte der fünf Schuleinheiten sind integral auf der Website der Kreisschulpflege Zürichberg aufgeschaltet (Rubrik Schulen) Erweiterte Tagesstrukturen Hanna Lienhard und Tilly Buchmann informierten am 26. Januar 2010 die Schulleitenden, die Hortleitenden und die Behördenmitglieder über die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes, die Einführung der Leitungen Betreuung sowie die neuen Berufsgruppen im Betreuungsbereich. Jede Schuleinheit erarbeitet innerhalb eines gesamtstädtischen Rahmens ein Betreuungskonzept, in dem sie festhält, wie sie die Tagesstrukturen gestaltet. Die Erarbeitung erfolgt ab 2010 bei den Schuleinheiten mit einer Leitung Betreuung. Im Schulkreis Zürichberg wird der Betreuungsbereich in den Schuleinheiten Looren-Langmatt und Hirschengraben-Schanzengraben bereits von den Leitungen Betreuung geführt. Auf das Schuljahr 2010/11 ist die Einführung einer 2. Staffel geplant: Balgrist-Kartaus Fluntern Ilgen Riesbach Newsbulletin der Kreisschulpflege Zürichberg 3
4 Anzahl Jahrgänge Bedarf in Stellenprozenten Anteil Regelklassenlehrpersonen Anteil Förderlehrpersonen Ausgabe 1/10 3. Schulkreis Zürichberg: Aus den Schulen keine Informationen 4. Schulkreis Zürichberg: Sekretariat 4.1. Ressourcen in der Schule: Zahlen und Fakten Generell gilt: Es braucht genügend Kinder oder Schüler, um eine Klasse bilden zu können. Das ist im Grundsatz für alle Stufen so. Für den Kindergarten ebenso wie für die Grundstufe, die Primarstufe, die Sekundarstufe und auch die Gymnasialstufe. Hinzu kommen noch die Bestimmungen in der Verordnung über die Sonderpädagogischen Massnahmen vom 11. Juli 2007: Pro 100 Schülerinnen und Schüler auf der Primarstufe setzen die Gemeinden im Kanton Zürich mindestens 50 Stellenprozente für Förderlehrpersonen (schulische Heilpädagogen) ein. Im Kindergarten sind es für 100 Kinder mindestens 40 Stellenprozente. Zwar variieren die Parameter zur Berechnung der Ressourcen, die einer Gemeinde zur Verfügung stehen, von Jahr zu Jahr leicht, die Grössenordnungen jedoch bleiben etwa gleich: Um einen regulären und damit gesetzeskonformen Betrieb in einer Primarschule mit je einer 1. bis 6. Klasse aufrecht erhalten zu können, braucht es im Schulkreis Zürichberg im Schnitt etwa 22 Kinder pro Klasse. Für einen Kindergarten mit 2 Jahrgängen (1. und 2. Kindergarten) braucht es durchschnittlich knapp 20 Kinder. Lehrplan und Stundentafel bestimmen den Stellenbedarf der einzelnen Abteilungen oder Klassen. Die Tabelle zeigt den Ressourcenbedarf von Kindergarten, Grundstufe und Primarstufe auf, aufgeschlüsselt nach Anteil Regellehrpersonen und Anteil Förderlehrpersonen. Stellenbedarf eines Kindergartens (1. und 2. Kindergarten) Stellenbedarf einer Grundstufenabteilung (1. bis 3. Grundstufe) Stellenbedarf einer Primarschule (1. bis 6. Klasse) % 100 % 8 % % 124 % 11 % % 700 % 63 % Der in der Tabelle ausgewiesene Ressourcenbedarf einer Grundstufenabteilung wird anteilmässig auf die Kindergarten- (87 %) und die Primarstufe (37 %) aufgeteilt. Gegenüber einem regulären Kindergarten und einer 1. Klasse zusammen hat eine Grundstufenabteilung einen um 21 Stellenprozente höheren Ressourcenbedarf. Newsbulletin der Kreisschulpflege Zürichberg 4
5 4.2. Fachstelle Sport und Bewegung Alle Lehrpersonen die Sport unterrichten, sind nun im neuen Supportsystem für den obligatorischen Sportunterricht integriert. Sie haben bereits Tests und Praxisbeispiele aus dem Pool der Bewegungskultur im Unterricht umgesetzt. Dank ihren Feedbacks können wir das Ganze immer wieder optimieren. In Arbeit ist auch ein Kompetenzraster für den Sportunterricht vom Kindergarten bis zum 11. Schuljahr. Das Kompetenzzentrum für Sportunterricht (KOS) wertet alle Feedbackformulare laufend aus und setzt so die Kompetenzen für jede Stufe fest. Wir möchten an dieser Stelle allen Lehrpersonen danken, die uns ihre sorgfältig ausgefüllten Feedbackformulare retournieren und mithelfen, eine wichtige Grundlage für den Spotunterricht zu schaffen. Städtische Spielturniere und Wettkämpfe Die Turniere Unihockey und Futsal (Hallenfussball) wurden von unseren Sek-Schülerinnen und Schülern im ersten Semester des laufenden Schuljahres mässig besucht. Die Mädchen der 2. Sek Hofacker wurden kantonale Vizemeister im Futsal. Am Handball-Schüeli haben einige Mannschaften aus der Primar- und Sekundarstufe teilgenommen. Ein grosser Dank gebührt all den engagierten Lehrpersonen und Eltern, die am Mittwochnachmittag oder an den Wochenenden die Klassen an diese Turniere begleiten. Gratis-Sportangebote im Schulkreis Zürichberg Das Angebot «Spiel und Sport» für Kinder der 1. bis -6. Klasse, das an vier Sonntagen in den Turnhallen des Schulhauses Hirschengraben angeboten wird, ist bis jetzt von 40 Kindern besucht worden. Mit wiederholter Werbung versuchen wir, die Teilnehmerzahl noch zu vergrössern. In allen Schulhäusern und im Sekretariat der Kreisschulpflege liegen Flyer auf. Das Kompetenzzentrum für Sportunterricht und die Leitenden der Fachstellen aller Schulkreise haben sich zum Ziel gesetzt, dass jedes Kind zwischen 5 und 10 Jahren in der Nähe seines Wohnorts ein Freiwilliges Schulsport-Angebot (FS) besuchen kann. In unserem Schulkreis konnten die Angebote soweit ausgebaut werden, dass wir dieses Ziel nun erreicht haben. In einigen Schulhäusern gibt es sogar mehrere Angebote, die grossen Anklang finden. Die Liste aller FS-Kurse ist aufgeschaltet (Rubrik Termine und Aktuelles): Silvana Schwarb, Leiterin FSB Seniorinnen und Senioren in der Schule: Statistik 2009 Zum Angebot Seniorinnen und Senioren in der Schule liegen statistische Angaben vor. Das enorme Wachstum innerhalb des letzten Jahres gesamtstädtisch von 138 auf 174 Seniorinnen ein Plus von 26 % hat im Wesentlichen zwei Ursachen: Da im September 2008 der Gemeinderat der Stadt Zürich das Angebot definitiv eingeführt hat, konnten die Plafonierung aufgehoben und die Wartelisten abgebaut werden. Zum Andern erfreut sich das Angebot bei allen Beteiligten grosser Beliebtheit. Per Mitte Januar 2010 engagieren sich im Schulkreis Zürichberg 22 Seniorinnen und 5 Senioren. Ihre insgesamt 30 Engagements verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Stufen und Bereiche: 2 Hort, 10 Kindergarten, 5 Unterstufe, 10 Mittelstufe und 3 Sekundarstufe. Newsbulletin der Kreisschulpflege Zürichberg 5
6 4.4. Umgang mit Daten in der Schule: Veröffentlichung von Schülerfotos Das neue Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) und die dazugehörige Verordnung (IDV) sind seit dem 1. Oktober 2008 in Kraft. Als Ratgeber bei der praktischen Umsetzung der neuen Bestimmungen liegt von Stadt und Kanton je eine umfassende Handreichung vor. Sämtliche Schulen sind mit je 3 Exemplaren der kantonalen Handreichung bedient worden. Zusätzliche Exemplare können beim Volksschulamt per Mail gratis nachbestellt werden (info@vsa.zh.ch). Die städtische Handreichung Umgang mit Daten in der Volksschule kann über die öffentliche Website des Schul-und Sportdepartements (>Organisation >Rechtsdienst >Dokumente) herunter geladen werden. Hier ein Auszug daraus: Fotos von Sporttagen, Schülerdiscos und anderen Schulanlässen im Internet Das Recht am eigenen Bild ist auch bei der Aufnahme und Verwendung von solchen Bildern zu beachten. Allerdings ist es wohl praxisfremd, das Fotografieren bei solchen Anlässen vom Einverständnis jedes einzelnen Teilnehmers abhängig zu machen. Allgemeine Abbildungen, bei denen einzelne Schüler oder auch Lehrer sozusagen als Teil der Umgebung bzw. der Veranstaltung erscheinen, dürfen unseres Erachtens auch ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der einzelnen Abgebildeten gemacht und ins Internet gestellt werden. Problematischer sind individuelle Einzelbilder, die eine oder einige wenige Personen bewusst hervorheben und individuell porträtieren. Hier würden wir empfehlen, wenn nicht bereits bei der Aufnahme, so doch zumindest vor der Veröffentlichung im Internet das ausdrückliche Einverständnis der betreffenden Personen einzuholen, zumal nicht einfach unterstellt werden kann, dass diese mit der Veröffentlichung auch in einer allenfalls unvorteilhaften oder verfänglichen Pose einverstanden sind. Die Handreichungen von Stadt und Kanton wurden sowohl anlässlich des halbjährlichen Austauschs mit den Vertretungen der Elternorganisationen Zürichberg (EOZ) als auch im Rahmen einer Schulleitungskonferenz diskutiert. Die Schulleitenden im Schulkreis Zürichberg sind sich einig, dass im Innern von Schulhäusern Porträts mit Vornamen der Kinder weiterhin hängen dürfen Umgang mit Daten in der Schule: Weiterleitung von Daten von Elternräten Vorliegend stellt sich die Frage, ob die Leitung einer Schuleinheit der Volksschule Dritten die Namen und Adressen der Elternratsmitglieder der Schuleinheit nennen darf. Als öffentliches Organ im Sinne des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) darf die Schule Personendaten nur bekannt geben, wenn eine rechtliche Bestimmung sie dazu ermächtigt, die betroffene Person im Einzelfall eingewilligt hat oder wenn der Informationsadressat ein anderes öffentliches Organ ist, das die Personendaten im Einzelfall zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe benötigt. Der potentielle Informationsadressat ist die Präsidentin der Elternkonferenz der Stadt Zürich. Die Elternkonferenz ist die Vereinigung von Elternorganisationen der Stadt Zürich, eine selbstständige Sektion der Vereinigung der Elternorganisationen vez, dem Dachverband der Eltern-Organisationen des Kantons Zürich. Die als privatrechtlicher Verein konstituierte vez besteht seit 1981 im Kanton Zürich und heute sind ihr rund 50 Vereine und Foren mit ca. 10'000 Mitgliedern angeschlossen. Die vez will die einzelnen Eltern-Organisationen untereinander vernetzen und die Zusammenarbeit mit den kommunalen, lokalen und kantonalen Behörden fördern. Sie und ihre Sektionen sind aber selber kein öffentliches Organ, weshalb ihr die Schule grundsätzlich keine Personendaten ohne Einwilligung der Betroffenen bekannt geben darf. Newsbulletin der Kreisschulpflege Zürichberg 6
7 Da auch keine rechtliche Bestimmung die Schule zur Bekanntgabe dieser Personendaten ermächtigt, müssten die einzelnen Mitglieder des Elternrates angefragt werden, ob sie in die Datenbekanntgabe einwilligen. Nach jeder Neuwahl müsste diese Einwilligung erneut eingeholt werden, was ein ausgesprochen ressourcenbindendes Unternehmen wäre. Allen Interessen gerecht würde hingegen die Einholung des Einverständnisses ausschliesslich des Präsidiums des Elternrats bzw. Elternforums und gegebenenfalls die anschliessende Weiterleitung der Daten des Präsidiums an die Präsidentin der Elternkonferenz. Umgekehrt könnte dem Präsidium der Elternorganisation aber auch die Anfrage der Präsidentin der Elternkonferenz weiter geleitet und ihm die Kontaktaufnahme mit dieser überlassen werden. Dies wäre wohl das einfachste Vorgehen. Die Arbeit der Elternkonferenz liegt im Interesse der Schule. Klare und konstante Kommunikationswege unterstützen die notwendige Kommunikation zwischen der Elternkonferenz und dem jeweils amtierenden Elternrat. Grundsätzlich empfehlen wir deshalb, der Elternkonferenz das Präsidium des Elternrates (ohne Namensnennung) als Ansprechpartner mit Adresse im Schulhaus anzugeben und der jeweils amtierenden Person die Post am Anfang der Amtsperiode weiter zu leiten, damit das neue Präsidium den Kontakt herstellen kann. Urs Baumgartner, Leiter Rechtsdienst Schul- und Sportdepartement 5. Kanton Zürich: Bildungsdirektion 5.1. Schlaue Mädchen - Dumme Jungen? Gegen Verkürzungen im aktuellen Geschlechterdiskurs Seit der Publikation der ersten Pisa-Ergebnisse werden die schulischen Leistungen von Mädchen und Jungen immer häufiger öffentlich diskutiert. Dabei werden Bildungserfolge von Mädchen den Misserfolgen von Knaben gegenüber gestellt und Knaben als die heutigen Verlierer in der Schule bezeichnet. In seiner Stellungnahme beleuchtet das deutsche Bundesjugendkuratorium (BJK) den medialen und wissenschaftlichen Diskurs zu bildungsbezogenen Unterschieden zwischen Jungen und Mädchen. Das BJK stellt fest, dass dabei die Differenzen nach Geschlecht innerhalb des Bildungssystems einseitig betrachtet werden. Diese Debatte ist verkürzt, wenn sie vor allem das vermeintlich eindeutig schlechtere Abschneiden von Jungen im Bildungsbereich hervorhebt, ohne zu berücksichtigen, dass es umfassender um die Reflexion von Veränderungen in den Geschlechterrollen und um eine Positionierung von Männern und Frauen in dieser Gesellschaft geht Stichtag Schuleintritt Um den Stichtag für den Schuleintritt dem HARMOS-Konkordat anzupassen, muss eine Änderung am Volksschulgesetz vorgenommen werden. Diese und ein paar andere Änderungen wurden diesen Herbst für die Vernehmlassung frei gegeben. Es ist unmöglich, dass die Änderungen so zeitig beschlossen sein werden, dass sie bereits auf das kommende Schuljahr gelten können. Deshalb bleibt der 30. April auch für das Schuljahr 2010/11 der Stichtag für den Schuleintritt. Newsbulletin der Kreisschulpflege Zürichberg 7
8 5.3. Wo sind sie geblieben? Knapp 45 % der Kinder, die im Schulkreis Zürichberg die 6. Klasse der Primarstufe besuchen, treten in die Sek A ein, etwas weniger als 10 % in die Sek B. Was ist mit den restlichen gut 45 %? Die Bildungsplanung/Bildungsstatistik der Bildungsdirektion publiziert einmal jährlich eine Taschenstatistik Die Schulen im Kanton Zürich mit statistischen Basisinformationen und planungskonform aufbereiteten Datenauszügen. Gymi-Eintritte Gut 36 % der Schülerinnen und Schüler im Schulkreis Zürichberg treten nach der 6. Klasse in ein kantonales Langgymnasium ein (im Kanton Zürich sind es insgesamt 14 %). Etwa 6 % treten in private Sekundarstufen-Institutionen ein. Der Anteil an Gymi-Eintritten im Schulkreis Zürichberg ist konstant hoch, der Anteil an Privatschülern konstant niedrig. Matur-Abschlüsse Die auf drei Jahre gemittelte Matur-Abschlussquote zeigt für den Schulkreis Zürichberg einen hohen Wert von 47,9 % (Maturitäten in Prozent der Primarschülerzahlen im 6. Schuljahr sechs Jahre zuvor). Die jüngste Quote für den Kanton Zürich beträgt demgegenüber 19,1 Prozent Aufnahmeprüfungen 2010 an die Mittelschulen Informationen Im Dezember 2009 ist in der Tagespresse und Anfang Januar 2010 im Schulblatt ein Inserat mit allen Detailangaben erschienen. Im Januar 2010 führten die Mittelschulen ihre Orientierungsabende durch. Für Informationen und Anmeldungen steht folgende Internet-Adresse zur Verfügung: Aufnahme ins Langgymnasium Die Bestätigung der Zeugnisnoten mit einem Zeugnisduplikat hat sich nicht bewährt. Daher wird neu eine offizielle Zeugnisbestätigung für die Aufnahme ins Langgymnasium eingeführt, auf der die Eltern und die Lehrperson ihre Angaben bestätigen. Auf dem Formular befindet sich auch der PIN- Code für die Internetanmeldung. Die Eltern sind für das Ausfüllen des Formulars verantwortlich und kontaktieren nach dem Zeugnistermin im Januar 2010 die Klassenlehrperson für den Eintrag der Zeugnisnoten und die Mitunterzeichnung des Formulars. Aufnahme ins Kurzgymnasium Dazu gibt es ein Merkblatt. Grundsätzlich müssen alle Bedingungen für die Anrechnung der Zeugnisnoten erfüllt sein, andernfalls können gar keine Noten angerechnet werden; es gibt keine Teil-Anrechnungen. Newsbulletin der Kreisschulpflege Zürichberg 8
9 Das Sekretariat der Kreisschulpflege Zürichberg gibt regelmässig ein Newsbulletin für Behörden und Schulen heraus. Die vorliegende Ausgabe wurde speziell für die Elternorganisationen Zürichberg zusammengestellt. Sie enthält eine Auswahl von Artikeln der drei bis vier letzten regulären Ausgaben des Newsbulletins und wird per Mail den Elternorganisationen Zürichberg zugestellt. Im Newsbulletin wird die weibliche oder männliche Schreibweise verwendet. Selbstverständlich sind immer beide Geschlechter gemeint. Informationen, Merkblätter und Formulare für Eltern: Newsbulletin der Kreisschulpflege Zürichberg 9
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