Inhalt Kapitel 2 Das Bildungssystem: ein kurzer Abriss 33

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1 Inhalt Vorwort der Autoren 11 Kapitel 1 Allgemeine Informationen Politische und administrative Strukturen Die spanische Nation Dezentralisierung im Bildungsbereich Dezentralisierung im Bereich der beruflichen Fortbildung und Umschulung Die spanische Bevölkerung Demografische Tendenzen Regionale Unterschiede Ausländer mit Wohnsitz in Spanien Die spanische Wirtschaft Die Entwicklung der letzten Jahre: allgemeine Bemerkungen Die Beschäftigung in Spanien Die Erwerbsbevölkerung Die erwerbstätige Bevölkerung Die arbeitslose Bevölkerung 28 Kapitel 2 Das Bildungssystem: ein kurzer Abriss Einführung und Beschreibung der derzeitigen Situation Einführung Das ältere spanische Bildungssystem (LGE von 1970) Das derzeitige Bildungssystem mit Ausnahme des Hochschulbereichs (LOGSE 1990) Beschreibung der einzelnen Bildungsabschnitte im derzeitigen Bildungssystem mit Ausnahme des Hochschulbereichs (LOGSE 1990) Das Hochschulwesen 38 Kapitel 3 Das spanische Berufsbildungssystem Die Berufsbildung im geschichtlichen Überblick Ursprünge der Berufsbildung Die Berufsbildung zwischen 1950 und Die Berufsbildung seit Das spanische Berufsbildungswesen: allgemeiner Rahmen Das spanische Berufsbildungswesen: Grundstruktur Das Nationale Programm für Berufsbildung (PNFP) Das Neue Nationale Programm für Berufsbildung (NPNFP) ( ) Die berufliche Erstausbildung Die berufliche Erstausbildung/staatlich geregelte Berufsbildung: Einführung Die Berufsausbildung ersten und zweiten Grades (LGE 1970) Die Berufsausbildung nach dem LOGSE (1990): Hauptziele Die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zum früheren System Die berufliche Grundbildung (FPB) Die berufliche Fachausbildung mittleren und höheren Grades Die beruflichen Ausbildungsabschnitte mittleren Grades Die beruflichen Ausbildungsabschnitte höheren Grades Das Verzeichnis der beruflichen Abschlüsse: grundlegende Elemente Bei der Entwicklung des Berufsbildungsangebots angewandte Methodik Die Programme der sozialen Sicherheit Die Ausbildung im Bereich Fremdsprachen Die künstlerischen Ausbildungsgänge Lehrwerkstätten und Übungsbetriebe Spezielle Lehrgänge für Wehrdienstverweigerer Betriebliche Ausbildungsverträge Praktikumsverträge Die berufliche Bildung für erwerbstätige Arbeitnehmer Einführung Die Abkommen zur beruflichen Weiterbildung Das Zweite Nationale Abkommen zur beruflichen Weiterbildung Die Weiterbildungspläne Individuelle Weiterbildungsfreistellung Ergänzende und begleitende Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung Die Weiterbildung von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung 87 7

2 Kapitel 2 Das Bildungssystem: ein kurzer Abriss 2.1 Einführung und Beschreibung der derzeitigen Situation 33 Einführung Das Gesetz zur allgemeinen Neuordnung des Bildungswesens (Ley de Ordenación General de Sistema Educativo LOGSE), das am 4. Oktober 1990 verabschiedet wurde, reformiert den Aufbau des bis dahin geltenden Bildungssystems aus dem Jahr Das Gesetz bedeutet eine komplette Reform des nichtuniversitären Bildungswesens. Es wird schrittweise umgesetzt und wird mit dem Schuljahr 2002/03 abgeschlossen sein. Deshalb bestehen derzeit in vielen Schulen das alte, demnächst auslaufende und das neue Modell nebeneinander. Die Reform wurde aufgrund der gesellschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Veränderungen in Spanien eingeleitet, die das bisherige Bildungssystem als veraltet erscheinen ließen. Es ging also darum, ein neues System zu schaffen, das einer demokratischen, pluralistischen und offenen Gesellschaft, die sich im Prozess der Integration in die Europäische Union befand, in besserer Weise entsprechen sollte. Spanien stand somit vor einem Horizont der Wettbewerbsfähigkeit, der Mobilität und der Freizügigkeit, der es erforderlich machte, die Ausbildungen und Abschlüsse an gemeinsame Kriterien anzupassen, um ihre Anerkennung innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern und so zu verhindern, dass sowohl die derzeit lebenden als auch die künftigen Bürger Spaniens gegenüber den übrigen EU-Bürgern benachteiligt werden Neben dem LOGSE (dem in diesem Kontext bedeutendsten Gesetz, da es die berufliche Erstausbildung regelt) wurden seit 1970 noch weitere Gesetze verabschiedet, die in dieser Einführung erwähnenswert scheinen: Das Organgesetz zur Hochschulreform (Ley Orgánica de Reforma Universitaria LRU) von Das Organgesetz zum Recht auf Bildung (Ley Orgánica de Derecho a la Educación LODE) von Das Organgesetz über die Beteiligung und Evaluierung in den Bildungsstätten (Ley Orgánica de Participación y Evaluación en los Centros Docentes LOPEG) von Das ältere spanische Bildungssystem (LGE von 1970) Da in manchen Schulen und Bildungsstufen noch das alte System in Kraft ist, ist es wichtig, die Haupteigenschaften dieses Systems wenn auch nur kurz zu beschreiben. Mit dem Allgemeinen Bildungsgesetz (Ley General de Educación LGE von 1970) wurde die allgemeine Grundbildung (Educación General Básica EGB) auf alle Personen im Alter von 6 bis 14 Jahren ausgedehnt. Allerdings wurde dieses Ziel erst in den achtziger Jahren erreicht, da ein entsprechender Finanzierungsplan fehlte. Auf der Sekundarebene gab es zwei Stufen der beruflichen Bildung: die Berufsausbildung ersten Grades (Formación Profesional de Primer Grado FP I) und die Berufsausbildung zweiten Grades (Formación Profesional de Segundo Grado FP II). In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass die FP I für jene Schüler kostenlos sein sollte, die diese unmittelbar nach Abschluss der allgemeinen Grundbildung aufnehmen. Die andere Möglichkeit im Sekundarbereich war die Absolvierung der allgemein bildenden gymnasialen Oberstufe, des Bachillerato Unificado y Polivalente (BUP), und, wenn ein Hochschulstudium angestrebt wurde, des anschließenden Universitätsvorbereitungsjahres (Curso de Orientación Universitaria COU), oder aber der Übergang in die Berufsausbildung zweiten Grades (FP II). Kapitel 2 Das Bildungssystem: ein kurzer Abriss

3 Kapitel 2 34 Kasten 2. Das Bildungssystem vor der Reform von 1990 (LGE von 1970) PROMOTION (DOKTORGRAD) DIPLOMINGENIEUR/ -ARCHITEKT HÖHERES HOCHSCHULEXAMEN 1. HOCHSCHULEXAMEN HOCHSCHULSYSTEM AUFNAHMEPRÜFUNG 18 UNIVERSITÄTS- VORBEREITUNGSJAHR COU ABSCHLUSS ALS SPEZIALISIERTE FACHKRAFT BERUFSAUSBILDUNG 2. GRADES (FP II) ABSCHLUSS DER ALLGEMEIN BILDENDEN OBERSTUFE BUP ABSCHLUSS ALS HILFSFACHKRAFT BERUFSAUSBILDUNG 1. GRADES (FP I) PFLICHTSCHULABSCHLUSS ALLGEMEINE GRUNDBILDUNG EGB HÖHERER MITTLERER ERSTER SCHULPFLICHT VORSCHULE Altersstufen Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt QUELLE: EL SISTEMA EDUCATIVO ESPAÑOL, MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUR (1995). KASTEN: ESIN CONSULTORES.

4 Das Bildungssystem: ein kurzer Abriss Kasten 3. Das reformierte Bildungssystem nach dem LOGSE (1990) und dem LRU (1983) 35 PROMOTION (DOKTORGRAD) DIPLOMINGENIEUR/ -ARCHITEKT HÖHERES HOCHSCHULEXAMEN 1. HOCHSCHULEXAMEN HOCHSCHULSYSTEM AUFNAHMEPRÜFUNG ABSCHLUSS ALS HÖHERE FACHKRAFT BERUFSAUSBILDUNG HÖHEREN GRADES ABSCHLUSS ALS FACHKRAFT BERUFSAUSBILDUNG MITTLEREN GRADES SCHULPFLICHT ABSCHLUSSZEUGNIS DER OBLIGATORISCHEN SEKUNDARSTUFE I OBLIGATORISCHE SEKUNDARSTUFE I ESO PRIMARSTUFE VORSCHULE ABSCHLUSS DER ALLGEMEIN BILDENDEN SEKUNDARSTUFE II PROGRAMME DER SOZIALEN SICHERHEIT QUELLE: MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUR. KASTEN: ESIN CONSULTORES Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt Kapitel 2 Das Bildungssystem: ein kurzer Abriss

5 Kapitel 2 36 Das allgemeine Bildungsgesetz regelt auch die alternativen Arten und Formen der Bildungsangebote: die Erwachsenenbildung (Enseñanza para Adultos), die es ermöglicht, fehlende Bildungsabschlüsse nachzuholen; das spezialisierte Unterrichtswesen (Enseñanza Especializada), welches Ausbildungen in den Bereichen Kunst und Sprachen umfasst, die im regulären System nicht vorgesehen sind; der Fernunterricht; das Sonderschulwesen für Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Die einzelnen Bildungsabschnitte vor der Reform von 1990 sind in Kasten 2 dargestellt. Tabelle 5. Entsprechungen der Bildungsabschnitte zwischen dem LOGSE und dem Gesetz von 1970 Neues Alter Ersetzt System Klassenstufen in (Gesetz von 1970) (LOGSE) Jahren Vorschule 1 6 Vorschulerziehung Primarschule Klasse EGB 1. Abschnitt Klasse EGB Primarschule Klasse EGB 2. Abschnitt Klasse EGB Primarschule Klasse EGB 3. Abschnitt Klasse EGB Obligatorische Sekundarstufe I Klasse EGB 1. Abschnitt Klasse EGB Obligatorische Sekundarstufe I Klasse BUP bzw. FP I 2. Abschnitt Klasse BUP bzw. FP I Allgemein bildende 3. Klasse BUP Sekundarstufe II (Bachillerato) Jahr FP II im spezialisierten Unterrichtswesen Brückenkurs zwischen FP I und FP II Universitätsvorbereitungsjahr (COU) Allgemein bildende Jahr FP II im spezialisierten Unterrichtswesen Sekundarstufe II (Bachillerato) 1. FP I im allgemeinen Berufsausbildungswesen QUELLE: MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUR. Das derzeitige Bildungssystem mit Ausnahme des Hochschulbereichs (LOGSE 1990) Das LOGSE betrifft den nichtuniversitären Bereich des Bildungswesens. Gemäß dem Königlichen Dekret 986/1991 vom 14. Juni 1991, zuletzt geändert durch das Königliche Dekret 173/1998 vom 16. Februar 1998, wird die Reform schrittweise umgesetzt und soll im Schuljahr 2002/03 abgeschlossen sein Die Hauptziele dieser Reform sind: Verlängerung der Schulpflicht bis zum 16. Lebensjahr; Schaffung einer neuen Lehrplanpolitik, die Autonomen Gemeinschaften, Schulen und Schülern eine bedeutende Rolle bei der Auswahl und der Gestaltung der verschiedenen Lehrpläne einräumt, welche auf der Grundlage eines Rahmenlehrplans erfolgt, der die Inhalte oder Mindestanforderungen definiert und von der Zentralregierung für das

6 Das Bildungssystem: ein kurzer Abriss gesamte Staatsgebiet erlassen wird. Der Begriff Lehrplan, wie er hier gebraucht wird, umfasst sämtliche Zielsetzungen, Inhalte, Unterrichtsmethoden und Evaluationskriterien für alle Stufen, Etappen, Abschnitte oder Zweige, die innerhalb des spanischen Bildungssystems bestehen; Gewährleistung eines Unterstützungs- und Beratungssystems für Schüler, insbesondere in Bezug auf die verschiedenen Wahlmöglichkeiten im Rahmen des Bildungssystems und beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt; Neuordnung der unterschiedlichen Ebenen des Bildungssystems, wie in Tabelle 5 dargestellt. 37 Beschreibung der einzelnen Bildungsabschnitte im derzeitigen Bildungssystem mit Ausnahme des Hochschulbereichs (LOGSE 1990) Die Primarstufe umfasst sechs Jahre. Sie ist in drei Abschnitte von je zwei Jahren unterteilt, die den Altersstufen 6 bis 8 Jahre, 8 bis 10 Jahre und 10 bis 12 Jahre entsprechen. Das Hauptziel besteht darin, den Schülern eine Grundbildung zu vermitteln, die es ihnen erlaubt, Kenntnisse im Bereich des mündlichen Ausdrucks, des Lesens und Schreibens und des Rechnens sowie einige grundlegende Fähigkeiten für ihre persönliche Entwicklung zu erlangen. Der Besuch der Primarstufe ist obligatorisch Der Sekundarbereich ist in folgender Weise neu gestaltet worden: obligatorische Sekundarstufe I (Educación Secundaria Obligatoria ESO) von 12 bis 16 Jahren, Programme der sozialen Sicherheit (Programas de Garantía Social), allgemein bildende Sekundarstufe II (Bachillerato nicht der Schulpflicht unterliegend) von 16 bis 18 Jahren, Berufsausbildung mittleren Grades (FP de Grado Medio), Berufsausbildung höheren Grades (FP de Grado Superior) Die obligatorische Sekundarstufe I unterliegt der Schulpflicht und ist kostenlos. Sie umfasst vier Schuljahre, aufgeteilt in zwei Abschnitte von je zwei Jahren: 1. Abschnitt von 12 bis 14 Jahren und 2. Abschnitt von 14 bis 16 Jahren. Die Gestaltung dieser Stufe entspricht dem Ziel, die Schulpflicht bis zum 16. Lebensjahr zu verlängern, um sie dem für alle spanischen Staatsbürger geltenden Mindestalter für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit anzupassen und das Bildungssystem denen der anderen EU- Länder anzugleichen Die Programme der sozialen Sicherheit stellen eine Alternative für diejenigen Schüler im Alter von 16 bis 21 Jahren dar, die das Ziel der obligatorischen Sekundarstufe I nicht erreicht und auch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Sie werden in Kapitel 3.3 ausführlich beschrieben Die neue allgemein bildende Sekundarstufe II (Bachillerato) umfasst zwei Schuljahre. Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss der obligatorischen Sekundarstufe I, der Berufsausbildung ersten Grades, der zweiten Klasse des BUP oder eines Abschnitts der Berufsausbildung mittleren Grades (Ciclo Formativo de Grado Medio). Sie soll den Schülern die intellektuelle und menschliche Reife sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die sie dazu befähigen, ihre Funktionen in der Gesellschaft mit Verantwortung und Sachverstand auszuüben. Die Einbeziehung der beruflichen Grundbildung (Formación Profesional de Base FPB) erleichtert dem Schüler die Zusammenstellung eines Bildungsgangs, der zu einer beruflichen Qualifikation führt. Kapitel 2 Das Bildungssystem: ein kurzer Abriss

7 Kapitel 2 38 Das Bachillerato gliedert sich in vier verschiedene Zweige (Kunst, Mathematik und Naturwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Technologie), die alle auf bestimmte Studiengänge hin ausgerichtet sind Die Berufsausbildung mittleren Grades und die Berufsausbildung höheren Grades werden in Kapitel 3.3. beschrieben Die künstlerischen Bildungsgänge zielen darauf ab, den Schülern eine hochwertige künstlerische Ausbildung zu vermitteln und die Qualifizierung künftiger Musiker, Schauspieler, bildender Künstler und Designer zu gewährleisten. Auch sie werden ausführlich in Kapitel 3.3 behandelt. Das Hochschulwesen Mit der Verabschiedung des Hochschulreformgesetzes im Jahr 1987 wurde der Prozess der Modernisierung und Erneuerung des Hochschulwesens eingeleitet. Dabei wurden vier Hauptziele verfolgt: Aktualisierung des Kenntnisstandes sowie Modernisierung und Flexibilisierung der Studiengänge, Annäherung der Lehrpläne an die gesellschaftlichen Erfordernisse und Anpassung des Hochschulwesens an die Richtlinien der EU Das spanische Hochschulwesen umfasst staatliche und private Hochschulen. Letztere können von weltlichen oder kirchlichen Institutionen betrieben werden. Die Hochschulen sind autonome Einrichtungen. Sie können ihr eigenes Bildungsangebot erstellen, wobei zwei Typen zu unterscheiden sind: staatliche Grade, die im ganzen Staatsgebiet gültig sind, von der Hochschule selbst verliehene Grade Aufgrund der Bildungsautonomie der Hochschulen sind diese selbst für die Organisation und Einrichtung ihrer Bildungsangebote zuständig. Gleiches gilt für die Entwicklung und Formulierung der Lehrpläne für die unterschiedlichen Abschlüsse, die die Hochschule vergeben möchte, sobald diese vom Hochschulrat (Consejo de Universidades) genehmigt worden sind. Um gleiche Ausbildungsbedingungen für alle Studierenden und die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse zu gewährleisten, legt die Regierung auf Vorschlag des Hochschulrates für die staatlichen Grade Mindestanforderungen hinsichtlich der Lehrpläne (Kernfächer) fest. Die Hochschulen erarbeiten und beschließen also ihre eigenen Lehrpläne. Diese beinhalten neben den von der Regierung vorgegebenen Kernfächern Pflichtfächer der jeweiligen Hochschule, Wahlpflichtfächer, die der Studierende aus einem von der Studienordnung vorgegebenen Fächerkatalog auswählen kann, sowie Wahlfächer. Letztere können aus allen anerkannten Studiengängen ausgewählt werden, auch wenn sie mit dem belegten Studiengang in keinerlei Verbindung stehen Das Hochschulstudium, so schreibt es das Bildungsministerium (Ministerio de Educación y Cultura MEC) vor, ist in Studienabschnitte mit bestimmten Ausbildungszielen unterteilt, von denen jeder einen eigenständigen akademischen Wert hat. Nach diesem Organisationsmodell gibt es fünf Arten von Studiengängen: Kurzstudiengänge mit nur einem Studienabschnitt und einer klaren beruflichen Ausrichtung (z. B. Bibliothekswesen, Krankenpflege usw.). Die Studienzeit beträgt drei Jahre

8 Das Bildungssystem: ein kurzer Abriss mit einem Pensum von mindestens 180 Créditos (insgesamt Stunden). Die Abschlüsse des ersten Studienabschnitts werden als Diplomatura (1. Hochschulexamen), Arquitectura Técnica (graduierter Architekt) oder Ingeniería Técnica (graduierter Ingenieur) bezeichnet. In manchen Fällen können Absolventen dieser Kurzstudiengänge ihr Studium im zweiten Abschnitt eines verwandten Faches fortsetzen. Hierzu können sie direkt zugelassen werden oder müssen zusätzliche Leistungsnachweise zur Ergänzung des Erststudiums erbringen, die als unverzichtbar betrachtet werden. 39 Studiengänge mit zwei Studienabschnitten ohne Zwischenabschluss. In diesem Fall gliedert sich das Studium zwar ebenfalls in Abschnitte, doch wird nach Beendigung des ersten Abschnitts kein Grad verliehen, da dieser nicht als eigenständiger Studiengang gilt und auch keine berufliche Qualifikation erworben wird (z. B. Medizin oder Tiermedizin). Die Studiendauer beträgt hier vier oder fünf Jahre mit einem Pensum von mindestens 300 Créditos (3 000 Stunden insgesamt). Studiengänge mit zwei Abschnitten und einem Zwischenabschluss. Bei dieser Variante wird nach dem Abschluss des ersten Abschnitts der Grad des Diplomado (1. Hochschulexamen), Ingeniero Técnico (graduierten Ingenieurs) oder Arquitecto Técnico (graduierten Architekten) verliehen. Bei den technischen Hochschulen (Escuelas Técnicas) besteht die Möglichkeit, zum zweiten Studienabschnitt zugelassen zu werden, um den Grad des Licenciado (höheres Hochschulexamen), Arquitecto (Diplom-Architekt) oder Ingeniero (Diplom-Ingenieur) zu erwerben. Studiengänge, die nur im zweiten Zyklus studiert werden können. Diese Studiengänge stellen die größte Neuheit der Reform zur Neuorganisation des Hochschulwesens dar. Sie haben eine Dauer von nur zwei Jahren und schließen mit dem staatlichen Grad des Licenciado, Ingeniero oder Arquitecto ab. Die Zulassung ist möglich, wenn ein bestimmter Studiengang des ersten Abschnitts absolviert oder ein entsprechender Abschluss erworben wurde. Studiengänge des dritten Abschnitts. Dies sind Studiengänge, zu denen Absolventen mit dem Grad des Licenciado, Ingeniero oder Arquitecto zugelassen werden können. Sie umfassen zwei Studienjahre und finden in Form von Seminaren statt. Zweck dieses Abschnitts ist die Spezialisierung in einem wissenschaftlichen, technischen oder künstlerischen Fach sowie die Vermittlung von Forschungsmethoden. Für den Erwerb des Doktorgrades müssen die Studierenden innerhalb von fünf Jahren über ein Forschungsthema eine Dissertation vorlegen und verteidigen, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten muss. Neben diesen Studiengängen, die mit staatlich anerkannten Graden abschließen, können die Hochschulen Lehr- oder Studiengänge zur beruflichen Spezialisierung anbieten. Diese sind weit verbreitet und erfreuen sich großer Nachfrage, obwohl sie nicht zu den Studiengängen gehören, die der allgemeinen Studienordnung unterliegen. Es handelt sich um Aufbaustudiengänge für Inhaber der Grade Licenciado, Arquitecto oder Ingeniero, aber auch für Diplomados, Arquitectos Técnicos oder Ingenieros Técnicos. Sie zielen eindeutig auf die berufliche Anwendung der während des Studiums erworbenen Kenntnisse ab. Der Aufbau der Studiengänge und die Abschlüsse fallen in die Zuständigkeit der einzelnen Hochschule, in der Regel umfassen sie jedoch 600 Stunden in einem Zeitraum von maximal zwei Jahren. Als Abschluss verleiht die Hochschule einen nicht staatlich anerkannten akademischen Grad mit der Bezeichnung Especialista ( Spezialist ), Magister o. Ä Die Privathochschulen bieten sowohl staatlich anerkannte Studiengänge (z. B. in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) als auch eigene Abschlüsse an, die auf dem Arbeitsmarkt anerkannt sind, nicht aber vom Ministerium für Bildung und Kultur. Viele dieser privaten Einrichtungen verfügen über Job-Börsen oder haben Kooperationsabkommen mit Unternehmen, damit die Studierenden dort als Praktikanten oder Stipendiaten arbeiten können. Die so erworbene Berufserfahrung erleichtert später die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Kapitel 2 Das Bildungssystem: ein kurzer Abriss

9 Kapitel 2 40 Tabelle 6. Entwicklung der Studentenzahlen im spanischen Hochschulwesen ( 1 ). Studienjahre 1986/87 bis 1997/98 Studienjahre Studiendauer 1986/ / / /98 ( 2 ) Kurzzeitstudium Langzeitstudium Studienrichtungen * Geisteswissenschaften * Naturwissenschaften * Gesundheitswissenschaften * Sozial- und Rechtswissenschaften * Technische Fächer Insgesamt ( 1 ) Ohne Promotionsstudiengänge und hochschuleigene Abschlüsse. ( 2 ) Bei Redaktionsschluss vorliegende geschätzte Angaben. QUELLE: DATOS Y CIFRAS (CURSO ESCOLAR 1997/98). MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUR Kasten 4. Das Hochschulwesen in Spanien DOKTORGRAD LICENCIADO DOKTORGRAD ARQUITECTO/INGENIERO DIPLOMADO INGENIERO TECNICO LICENCIADO DIPLOMADO AUF KURZSTUDIENGÄNGE SPEZIALISIERTE - HOCHSCHULINSTITUTE FAKULTÄTEN UNIVERSITÄTEN Aufnahmeprüfung Hochschulaufnahmeprüfung Hochschulaufnahmeprüfung (für über 25-jährige) TECHNISCHE HOCHSCHULEN CSM/CSD INKL. CEM/CED & CPM/CPD SCHAUSPIEL- HOCHSCHULE Aufnahmeprüfung HOCHSCHULE FÜR DESIGN HOCHSCHULE FÜR RESTAURATION Aufnahmeprüfung, die keine formale Zugangsberechtigung voraussetzt Aufnahmeprüfung Aufnahmeprüfung Möglichkeit des Eintritts in den Arbeitsmarkt ABSCHLUSS-TITEL/GRAD CSM/CSD - Hochschulen für Musik und Tanz (Eingangsvoraussetzung Bachillerato bzw., berufsbildender Abschluss der Sekundarstufe II, Aufnahmeprüfung), an diesen Konservatorien werden auch CEM/CED - Schulen für Musik und Tanz Elementarstufe sowie CPM/CPD Berufsbildende Schulen für Musik und Tanz geführt QUELLE: MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUR. KASTEN: ESIN CONSULTORES.

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