Inhaltsverzeichnis. 2 Kalkulation
|
|
- Klemens Falk
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 1.1 Grundlagen der Nachtragsdurchsetzung Schriftliche Beauftragung Schriftliche Ankündigung der Mehrkosten 1.2 Art des Vertrages Einheitspreisvertrag Pauschalverträge Checkliste: Art des Vertrages 2 Kalkulation 3 Nachträge beim Einheitspreisvertrag 3.1 Massenänderungen unter 10% 3.2 Massenmehrung von mehr als 10% 3.3 Massenminderungen von mehr als 10% Beispiel Pfahlgründung: reiner Einheitspreisvertrag Beispiel Frequenzumformer - anderweitiger Gewinn Abgrenzung zur Teilkündigung 3.4 Zusätzliche Leistungen 3.5 Die Durchsetzung von Nachtragsforderungen beim Einheitspreisvertrag Mehrleistungen Minderleistungen geänderte Leistungen 3.6 Zusammenfassung 4 Der Detail-Pauschalvertrag 4.1 Massenänderungen Beispielsfall: keine Anpassung Beispielsfall: Anpassung 4.2 Geänderte Leistungen Checkliste Beispielsfall: Treppe Durchsetzung der Ansprüche 4.3 Zusätzliche Leistungen Checkliste Nicht vorgesehene Leistung Erforderlichkeit oder Beauftragung Mehrkostenankündigung Beispiel: Rohrbegleitheizung
2 4.3.6 Beispiel: Natursteine Durchsetzung von Nachtragsforderungen 5 Der Global-Pauschalvertrag 5.1 Beispielsfall: Schlüsselfertigbau 5.2 Weitere Voraussetzungen 5.3 Kalkulation von Nachträgen 5.4 Checkliste 6 Stundenlohnarbeiten 6.1 Vereinbarung 6.2 Vereinbarung der Höhe des Stundensatzes 6.3 Ankündigung der Stundenlohnarbeiten 6.4 Stundenlohnzettel Beispiel: bestimmbare Leistung Beispiel: unklare Leistungsbeschreibung 6.5 Weitergabe der Stundenlohnzettel Regelmäßige Abgabe an Auftraggeber Prüfungsfrist für Auftraggeber 6.6 Wöchentliche Abrechnungsbesprechungen 6.7 Regelmäßige Abrechnung 7 Ablauflisten und Vordrucke für Unternehmer und Auftraggeber 7.1 Urkalkulation 7.2 Nachtragskalkulation 7.3 Checkliste Nachtragsangebote 7.4 Anschreiben bei zusätzlich erforderlichen Leistungen 7.5 Mehrkostenanzeige 7.6 Checkliste Stundenlohnarbeiten 7.7 Stundenzettel 7.8 Prozessvorbereitung Was braucht der Anwalt (Unternehmer) Was braucht der Anwalt (Auftraggeber) Separate Musterdokumente: 16 Musteranschreiben und Vordrucke (Beim Herunterladen der pdf Broschüre werden diese als WORD Dokument zusammen mit der Broschüre herunter geladen. Bei Erwerb der Print-Version steht ein Download-Link zur Verfügung).
3 1 Vorbemerkungen Mit dieser Broschüre wird Ihnen das nötige Werkzeug für ein erfolgreiches Nachtragmanagement an die Hand gegeben. Diese Broschüre ist eine Ergänzung zu der Broschüre Leistungsvergütung und Nachtragmanagement am Bau von Dr. Robert Theissen, in der die dort vermittelten Kenntnisse in Beispielsfällen und Checklisten erläutert und umgesetzt werden. Die Geltendmachung eines Nachtrags richtet sich nach 2 Nr. 5 und 6 VOB/B. 2 Nr. 5 VOB/B lautet: Werden durch die Änderung des Bauentwurfes oder anderer Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehroder Minderkosten zu vereinbaren. Wird also bei einem Vertrag eine vertraglich vereinbarte Leistung geändert, steht dem Unternehmer ein Anspruch auf Mehrvergütung zu, wenn die Änderung auf eine Anordnung des Auftraggebers zurückzuführen ist, sich die Grundlagen für den Preis geändert haben und eine der Parteien die Anpassung verlangt. 2 Nr. 6 VOB/B lautet: Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Erbringung der Leistung beginnt. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführungen zu vereinbaren. 1
4 Sehr geehrte Damen und Herren, gerne bestätigen wir Ihnen, dass abweichend von der bisherigen Planung für den Imbissstand im 2. Obergeschoss zwischen den Läden 34 und 35 von uns eine Abluftleitung DN 120 von dem Küchenbereich durch den Laden 34 nach draußen verlegt werden sollte. Hierzu hat Ihr Mitarbeiter, Herr Müller, gestern um 13:30 unseren Bauleiter, Herrn Schmidt, aufgefordert. Mit freundlichen Grüßen, Redaktioneller Hinweis zu diesem Musteranschreiben (1): Dieses Musteranschreiben haben Sie als WORD Dokument zusammen mit der Broschüre herunter geladen. Wenn Sie die Print-Version vorliegen haben, finden Sie dieses Dokument zum Herunterladen unter download/ed-2nacht Sollte es zu einem Prozess kommen, kann der Auftragnehmer mit Hilfe eines solchen Schreibens beweisen, dass er tatsächlich hierzu aufgefordert wurde. Existieren solche Schreiben nicht, fällt es oft schwer, sich genau an die Umstände der Beauftragung zu erinnern, besonders, weil nicht selten Jahre zwischen dem Bau und dem Prozess liegen. Dabei sollte ein solches Schreiben idealerweise enthalten: - Art der beauftragten Leistung/Änderung - Beteiligte Personen (auf beiden Seiten) - Zeit und Anlass des Gesprächs 3
5 Unternehmer GmbH Hamburg Bauherren AG Hamburg Ankündigung von Mehrkosten Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom haben Sie uns aufgefordert, nunmehr auch den Aufzugsmaschinenraum mit Sprinklern zu versehen. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, durch die Mehrkosten entstehen werden. Ein Mehrkostenangebot werden wir Ihnen unaufgefordert zusenden. Mit freundlichen Grüßen Redaktioneller Hinweis zu diesem Musteranschreiben (2): Dieses Musteranschreiben haben Sie als WORD Dokument zusammen mit der Broschüre herunter geladen. Wenn Sie die Print-Version vorliegen haben, finden Sie dieses Dokument zum Herunterladen unter 2NACHT/download In dem Ankündigungsschreiben müssen folgende Elemente enthalten sein: Genaue Bezeichnung der zusätzlichen Leistung wenn möglich, ein Bezug auf den Auftrag die Feststellung, dass Mehrkosten entstehen werden. 5
6 Schlussrechnung TGA: Position Gegenstand Anzahl Einheitspreis Lüftung Pantryküchen T-Stück, DN 140, Abgang DN 125: 70 Stück 9, Enddeckel DN 145: 70 Stück 3, Längsnaht gefalztes Rohr DN 140: 170 m 25, Bögen 90, Halbschalen gepl. DN140, MZ-R-B2-113: 70 Stück 7, Schachtanschlusskästen nach Skizze Stück 27,00 Für die Positionen bis ergibt sich in der Schlussrechnung ein etwas geänderter Preis von 7.645, Massenmehrung von mehr als 10% Sobald eine Massenmehrung von mehr als 10% eintritt, muss auf Aufforderung des Auftraggebers der Unternehmer den Einheitspreis anpassen. Diese Anpassung rechtfertigt sich dadurch, dass bei so großen Masseabweichungen meist die Stückkosten sinken, insbesondere wird der Einkauf meist günstiger. Außerdem können die Fixkosten auf mehr Einheiten verteilt werden, so dass insgesamt der Gewinn des Unternehmers erheblich steigen würde. Die maßgebliche Regelung in der VOB/B lautet: 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B: Für die über 10 v.h. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. 13
7 3.3 Massenminderungen von mehr als 10% Bei Massenminderungen von mehr als 10% entstehen dem Unternehmer normalerweise Verluste. Da er seine Kalkulation auf 100% der Leistung ausgerichtet hat, kann er bei einer erheblichen Massenminderung seine fixen Kosten nicht mehr amortisieren. Darüber hinaus entstehen möglicherweise Stornokosten für Material. Dementsprechend spricht ihm die VOB/B das Recht zu, in diesem Fall einen neuen Preis zu verlangen. Dieser neue Preis soll ihm die Möglichkeit bieten, seine fixen Kosten durch eine Erhöhung der Einheitspreise zu erhöhen. Auch hier ist der Unternehmer natürlich an seine Ursprungskalkulation gebunden. Die maßgebliche gesetzliche Regelung lautet: 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B: Bei einer über 10 v.h. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächliche Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt Beispiel Pfahlgründung: reiner Einheitspreisvertrag Die Firma Pfahlbau wird mit der Erstellung einer Pfahlgründung für ein Mehrfamilienhaus beauftragt. In der Leistungsbeschreibung sind 300 Pfähle ausgeschrieben. Die Pfahlbau GmbH & Co KG kalkuliert wie folgt: Materialpreis inkl. Bohrmaterial: 180,00/Stück Arbeitsaufwand inkl. Nebenkosten: 280,00/Stück Kaufmännische und technische Bearbeitung: ,00 Baustelleneinrichtung: 5.000,00 Allgemeine Geschäftskosten: 7.500,00 Vorhaltung der Maschinen: ,00 Umlagen (aus Vertrag): 3% 6.075,00 Wagnis und Gewinn: 5% ,00 Summe ,00 17
8 4 Der Detail-Pauschalvertrag Typischerweise bleibt es jedenfalls bei größeren Bauarbeiten nicht bei einem Einheitspreisvertrag. Die Parteien vereinbaren häufig ausdrücklich, dass es sich bei dem Preis um einen Pauschalpreis handeln soll. Wenn eine solche ausdrückliche Vereinbarung fehlt, muss ausgelegt werden. Typisch für einen Pauschalvertrag ist die Vereinbarung, dass ein gemeinsames Aufmaß nicht erfolgen soll. Mit dieser Pauschalisierung lösen sich die Vertragsparteien von der Grundlage des Leistungsverzeichnisses. Der Unternehmer schuldet nicht mehr allein die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen, sondern vielmehr die Erstellung des Werkes. Vielfach verzichtet der Auftraggeber auch darauf, selbst ein Leistungsverzeichnis zu erstellen und fordert vielmehr einfach den Auftragnehmer auf, aus der detaillierten Planung selbst die Vordersätze zu ermitteln. Das bedeutet, dass der Unternehmer die im Leistungsverzeichnis erwähnten Leistungen nach Erfordernis erbringen muss. Bei Massenänderungen ändert sich der Pauschalpreis nicht. Bei Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten waren, kann der Unternehmer hingegen Mehrkosten geltend machen. Der Unternehmer kann bei einem Pauschalpreis in drei Fällen eine Mehrvergütung verlangen: 1. Ohne eine Änderungsanordnung des Auftraggebers weicht der tatsächliche Leistungsumfang so erheblich vom Leistungsverzeichnis ab, dass eine Änderung nach Treu und Glauben erforderlich ist. 2. Durch eine Anordnung des Auftraggebers ändert sich die Leistung nicht nur geringfügig. 3. Der Auftraggeber ordnet eine zusätzliche Leistung an. Dabei ist der Unterschied zwischen 2. und 3. manchmal schwer festzustellen. Dabei ist die Abgrenzung von nachtragsfähigen Leistungen zu nicht nachtragsfähigen grundsätzlich nach dem Prinzip vorzunehmen: Wenn die Leistung bereits aus dem Leistungsverzeichnis oder den Vertragsplänen absehbar war, steht dem Unternehmer keine zusätzliche Vergütung zu. Aber: Durch eine Pauschalierung übernimmt der Unternehmer das Massenermittlungsrisiko, nicht aber das Änderungsrisiko! 25
9 4.3.5 Beispiel: Rohrbegleitheizung Die Wohnsinn Verwaltungs KG beauftragte die Sauber GmbH mit der Erbringung der TGA-Leistungen für ein Mietshaus mit gehobenem Wohnstandard. Im Bereich der Frischwasserleitungen waren eine Warmwasser- und eine Kaltwasserleitung vorgesehen. Im Leistungsverzeichnis heißt es insoweit 03. Wasserleitungen Frischwasserleitung Warmwasser Kupfer, Rohrleitungen DN Bögen DN Isolierung nach DIN Frischwasserleitung Kaltwasser Kunststoff In den Plänen sind die Rohrleitungen eingezeichnet, in den übrigen Vertragsunterlagen finden sich in Bezug auf die Wasserleitungen keine besonderen Angaben. Hierfür kalkulierte die Sauber einen Pauschalbetrag von ,00 inkl. Pauschalierungsabschlag. Baubesprechungsprotokoll vom Position AG verlangt Einbau von Zirkulationsleitungen bzw. Rohrbegleitheizungen. Ein Angebot wird bis zum erstellt, der AG wird sich sodann für eine der Alternativen entscheiden. Zu erledigen von bis Sauber 36
10 6 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden vermehrt gegen Ende eines Bauvorhabens erbracht, wenn es nur noch darum geht, die Bauleistung so schnell wie möglich abzuschließen bzw. letzte Änderungen vorzunehmen. Schon auf Grund des dann regelmäßig bestehenden Zeitdrucks achtet in dieser Phase niemand mehr darauf, ob die dazugehörigen Formalien eingehalten werden; es herrscht allgemeine Hektik. Diese Voraussetzungen ermöglichen es dem Bauherrn nicht selten, umfangreiche Stundenlohnarbeiten ohne jede Vergütung zu erhalten. Die Voraussetzungen für die Vergütung von Stundenlohnarbeiten sind streng. Der Unternehmer muss daher unbedingt gewisse Formalien einhalten, wenn er seine Arbeiten auch tatsächlich vergütet erhalten will. Maßgebliche Regelung für die Vergütung von Stundenlohnarbeiten ist 15 VOB/B. 15 VOB/B 1. Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Soweit für die Vergütung keine Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt die orts- übliche Vergütung. [ ] 2. [ ] 3. Dem Auftraggeber ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzei- gen. Über die geleisteten Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen, besonders zu vergütenden Aufwand für den Verbrauch von Stoffen [ ] sind, wenn nichts ande- res vereinbart ist, je nach der Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich Listen (Stundenlohnzettel) einzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang, zurückzugeben. Dabei kann er Einwendungen auf den Stundenlohnzetteln oder gesondert schriftlich erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohn- zettel gelten als anerkannt. 4. Stundenlohnabrechnungen sind alsbald nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten, längstens jedoch in Abständen von 4 Wochen, einzureichen. [ ] 51
11 7.3 Checkliste Nachtragsangebote 1. Prüfung, ob zusätzliche Leistung: c) In Leistungsverzeichnis? d) In Vertragsplänen? e) In Zusätzlichen oder Allgemeinen Vertragsbedingungen? f) Zur Erbringung der im LV vorgesehenen Leistungen erforderlich? g) Nebenleistung nach VOB/C? 2. Mehrkosten ankündigen! 3. Schriftlichen Auftrag einholen (Bevollmächtigung beachten!) 7.4 Anschreiben bei zusätzlich erforderlichen Leistungen Auftraggeber In Kopie: Architekt/Fachplaner Bedenken- und Behinderungsanzeige Datum Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Durchführung der Arbeiten gemäß unserem Werkvertrag vom XX.XX.XXXX haben wir festgestellt, dass für die weitere ordnungsgemäße Durchführung unserer Arbeiten eine zusätzliche, aus dem Leistungsverzeichnis und den Plänen nicht ersichtliche Leistung erforderlich ist. Es handelt sich dabei um Wir bieten Ihnen gerne an, diese Leistung für Sie zu übernehmen. Ein Mehrkostenangebot senden wir Ihnen nach Beauftragung gerne zu. 63
Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement II
Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement II FALLBEISPIELE UND ARBEITSHILFEN Copyright 2005 Verlag Dashöfer Christian Esch, Dr. Robert
MehrVOB Baustellenhandbuch
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com VOB Baustellenhandbuch Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
MehrAusgleichsberechnung nach VOB/B. Das Phantom
Das Phantom 1 squadra + Inhalt Sachverhalt Folgen einer Mengenänderung Vergütungsanpassung nach VOB/B Ausgleich nach 2 Abs. 3 VOB/B 2 squadra + Inhalt Sachverhalt Folgen einer Mengenänderung Vergütungsanpassung
MehrS C H N E L L E I N S T I E G VOB- S I C H E R E N A C H T R Ä G E
S C H N E L L E I N S T I E G VOB- S I C H E R E N A C H T R Ä G E Nachtragsarten mit nextbau Mehr Freude an Nachträgen Bisher war der Nachweis von Nachträgen knifflig und zeitraubend. Mit nextbau stellen
MehrI. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B
I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.
MehrVergütungsansprüche bei freier Kündigung des Auftraggebers
www.galabau.expert Prof. Dr. Wolf-Rainer Kluth Vergütungsansprüche bei freier Kündigung des Auftraggebers www.galabau.expert fundiertes und aktuelles Wissen zum Download Inhalt 1 Rechtlicher Überblick...
MehrBaubetrieb - Bauwirtschaft
Baubetrieb - Bauwirtschaft von Armin Proporowitz 1. Auflage Hanser München 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 40679 7 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrBeispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002
21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung
MehrBOORBERG. Anschlussauftrag Nr. KEV 339 (N) AnschlAtr Anschlussauftrag. Wartung. Bauleistung. Zeitvertrag. Vergabe-/Projekt Nr.:
1. Fertigung für Auftragnehmer 60.600/176.0 Seite 1-3 / 60.600/176.A Seite 1 - Januar 2011 - Nr. für Baumaßnahme: in: Hauptauftrag Leistung: Bauleistung Angebot für: Anlagen 1fach: entspr. Angebot für
MehrBauvertrag nach BGB. vertreten durch Frau/Herrn. - im Folgenden AG - - im Folgenden AN - (Bezeichnung der Arbeiten) (Bezeichnung des Bauherrn)
Bauvertrag nach BGB Zwischen und Andreas Schmidt GmbH Dachdeckermeister Zur Harth 3-5 04442 Zwenkau vertreten durch vertreten durch Frau/Herrn Herrn Andreas Schmidt - im Folgenden AG - - im Folgenden AN
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrKapitel 3 Was gehört in einen Bauvertrag?
Kapitel 3 Was gehört in einen? Aussagen im Bemerkungen Der sichere Einen absolut sichereren, der jegliche Unklarheiten und Streitigkeiten ausschließt, gibt es nicht. Ein solcher wäre nicht praktikabel.
MehrInhaltsiibersicht. Vergiitung. Inhalt. 2 Nr. 2 und 3 VOB/B mit Erlàuterungen. Anpassung des Einheitspreises bei Ûberschreitung des Mengenansatzes
siibersicht Vergiitung 2 Nr. 2 und 3 VOB/B mit Erlàuterungen 17 Musterbrief 1: Musterbrief 2: Musterbrief 3: Anpassung des Einheitspreises bei Ûberschreitung des Mengenansatzes Anpassung des Einheitspreises
MehrAnlage 1. Keinen Eintrag vornehmen! Keinen Eintrag vornehmen! Auftragssumme inkl. Nachlass + bereits vereinbarter Nachträge (inkl.
Anlage 1 Keinen Eintrag vornehmen! Keinen Eintrag vornehmen! Auftragssumme inkl. Nachlass + bereits vereinbarter Nachträge (inkl. Nachlass) Auftragsdatum Gem. Auftragsschreiben / bzw. HHV Verg 6N Bearbeitung
Mehr10. Der Bauwerkvertrag
10. Der Bauwerkvertrag 1 10.1 Vertragspartner A. Auftraggeber AG: B. Auftragnehmer AN: - Bauherr (z.b. Öffentliche Hand, Kommune, Investor, Privatmann - Architekt - Generalunternehmer (Bauträger, Firma,
Mehr- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen.
- 1 - Werkvertrag Zwischen dem Bauherrn, im folgenden AG genannt, und dem Auftragnehmer, im folgenden AN genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung
MehrPrivates Baurecht. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann
Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis I I 1 Der Bauvertrag 1-1 1.1
MehrTASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation. von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust
TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust Organisation eines Bauunternehmens 1.1 1.2 1.3 1.4 Die Auftraggeber eines Bauunternehmens
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrHäufige Fragen im Baurecht
Häufige Fragen im Baurecht Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Was ist der Unterschied zwischen BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag? 3. Welche Vollmachten hat ein Architekt? 4. Wie wird ein Bauvertrag
MehrVERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Vertragsbedingungen 2. Zusätzliche Vertragsbedingungen 2.1 Wahlpositionen, Bedarfspositionen ( 1) 2.2 Preisermittlungen ( 2) 2.3 Stundenlohnarbeiten
MehrAufgrund Ihres oben genannten Angebotes erhalten Sie den Auftrag zur Ausführung der oben bezeichneten Bauleistungen / Leistungen.
ERZBISTUM KÖLN 50668 Köln, Marzellenstr. 32 Bearbeiter: Telefon: Objekt: (Bitte bei Rechnungsstellung angeben) Maßnahme: Erzbistum Köln, Generalvikariat, 50606 Köln Datum: Ausfertigung für den Auftraggeber
MehrVOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002
15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
MehrFallstricke in der Bau - Praxis. Einige Tipps und Tricks für die Praxis
Fallstricke in der Bau - Praxis Einige Tipps und Tricks für die Praxis Dipl.-Ing. Helmut Seifert Fachkompetenz für Nachtrags- und Baumanagement 36124 Eichenzell Tel: 06659-919350 Dipl. Ing. Helmut Seifert
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Abbildungsverzeichnis... XIII. Einleitung Teil A Angebots- und Vertragskalkulation...
VII Abkürzungsverzeichnis... XI Abbildungsverzeichnis... XIII Einleitung... 1 I Baukalkulation... 1 1 Die Baukalkulation als Teilgebiet der baubetrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung... 1 2 Begriffe
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl
Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.
MehrZusatzbedingungen für Werkund Dienstleistungen. Amprion Einkauf
Zusatzbedingungen für Werkund Dienstleistungen Amprion Einkauf Stand 01.01.2018 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINES...3 1. GELTUNGSBEREICH...3 2. ANZUWENDENDE VORSCHRIFTEN...3 3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER
MehrVOB/B Regeln kennen und verstehen
VOB/B Regeln kennen und verstehen Seit Ende Juli 2012 sind die überarbeiteten Teile A und B der VOB 2012 in Deutschland verbindlich eingeführt. Solide Kenntnisse des Teils B, also der Allgemeinen Vertragsbedingungen
MehrNachtragsvereinbarung Nr. Hauptauftrag vom: Nachtragsforderung Nr. vom: Leistungsverzeichnis zum Nachtrag - KEV 330 (N) Aufst-LV - Blatt
Fertigung (Original für Auftragnehmer) 60.600/171 Vereinbarung neuer Preise - Juli 2010 - (Vergabestelle) (Telefon) Baumaßnahme: in: Leistung: Nachtragsvereinbarung Nr. (Ort, Datum) Vergabe-/Projekt Nr.:
MehrOLG Düsseldorf, Urteil vom U 9/09
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2009-23 U 9/09 1. Im Werkvertragsrecht gilt der Grundsatz, dass der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Grund kündigen kann (BGB 649; VOB/B 8 Nr. 1). Als Rechtsfolge
MehrBEISPIEL 3 BACHELORPRÜFUNG
HOCHSCHULE DARMSTADT UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES Fachbereich Bauingenieurwesen - Studienschwerpunkt B BEISPIEL 3 BACHELORPRÜFUNG Modul: 3105 Baubetrieb B / 31101 Baubetrieb 3 Datum: xx.xx.xxxx Zugelassene
MehrHandwerkskammer Reutlingen
Handwerkskammer Reutlingen 30.05.2017 Bauvertragsrecht BGB- und VOB/B-Werkvertrag Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelha@ung Praxisprobleme Bauvertragsrecht
MehrHinzuziehung eines Sachverständigen nach 80 Abs. 3 BetrVG (im Einzelfall)
Fachanwalt für Arbeitsrecht Hinzuziehung eines Sachverständigen nach 80 Abs. 3 BetrVG (im Einzelfall) 80 Abs. 3 BetrVG: Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung
MehrSicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB
Jörg Heller Sicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB Mehr denn je bestimmen heute die betriebswirtschaftlichen Aspekte den täglichen Ablauf im modernen Baubetrieb. Diese Schriftenreihe wurde in
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den B&K GartenbauGbR Inh. R.Bönsch & F.Klose
Gauting den 22.03.2017 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B&K GartenbauGbR Inh. R.Bönsch & F.Klose Angebot 1. Die Firma B&K Gartenbau GbR hält sich an das Angebot 4 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Grundlagen a) Der Auftrag. b) Die vorliegenden Allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen. c) Das Leistungsverzeichnis samt technischer Vorberichte. d) Die dem Unternehmer
MehrVertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München
Anlage 3 Vertrag über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, 80797 München zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und
MehrAnsprüche auf Vergütungsanpassung Inhaltsverzeichnis
Ansprüche auf Vergütungsanpassung 2 Inhaltsverzeichnis 2.1 Überblick über die Mehrvergütungsansprüche gemäß 2 VOB/B.................. 13 2.2 Ansprüche auf Vergütungsanpassung bei Mengenänderungen ( 2 Abs.
MehrInhaltsverzeichnis und Vorwort
Seite 1 Inhaltsverzeichnis und Vorwort Nachträge am Bau ISBN 3-89650-092-9 Verlag Ernst Vögel - Stamsried Inhaltsverzeichnis Vorwort... 13 Teil 1: Die wichtigsten Fragen zu Nachträgen am Bau I. Wann kommt
MehrEVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7
EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 Vertrag über die Instandhaltung von Hardware Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrInhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 11
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 11 2. Was der Bauleiter über den Abschluss von Vereinbarungen wissen muss 13 2.1 Wie lange besteht die Bindung an ein Vertragsangebot? 13 2.1.1 Mündliches Angebot
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten
MehrRAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE
RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH
STAND Neue AEBs ab 01.04.2015: http://www.tennet.eu/de/ueber-tennet/einkaufspolitik.html Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH 1. Allgemeines
Mehrauftragsbestätigung vob-b
www.handwerk-magazin.de Mustervorlage: auftragsbestätigung vob-b Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M, Rechtsanwältin Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads
MehrAusgleich für Mengenänderungen nach 2 Nr. 3 VOB/B
Bau 3 Ausgleich für Mengenänderungen nach 2 Nr. 3 VOB/B Anknüpfend an die Darstellung in RdNr. 11 der Mitteilungen 3/1998 stellen wir angesichts der in der Praxis immer wiederkehrenden Fragestellungen
MehrAuf der anderen Seite wird zuweilen der Auftraggeber Zahlung leisten müssen, obwohl er eigentlich hierzu rechtlich nicht verpflichtet ist
Rundbrief 44 Wie komme ich zu meinem Werklohn Immer wieder geschieht es, dass der Unternehmer im Klageweg seinen ihm zustehenden Werklohn nicht erhält, weil er eklatante Fehler entweder schon bei Auftragserteilung
Mehr23 - Vertrag Bauphysik Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8. Vertrag Bauphysik
Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8 Vertrag Bauphysik Zwischen dem Land Schleswig-Holstein Vertreten durch endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel -nachstehend
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
MehrWann ist eine Bauleistung mangelhaft?
Wann ist eine Bauleistung mangelhaft? MANGEL NACH FRÜHEREM RECHT ( 633 BGB) Nur 2 Konstellationen denkbar: Mangel liegt vor, wenn Werk/Gewerk - ohne eine zugesicherte Eigenschaft ist - im Wert in seiner
Mehr2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus
MehrProjekt: Sanierung Heinrich-Lades-Halle 2018, BA 4.2./4.3. Leistung: 4020_DIN Heizungsanlage/Kaltwasserverrohrung
Projekt: Sanierung Heinrich-Lades-Halle 2018, BA 4.2./4.3 Ort: Rathausplatz, 91052 Erlangen Leistung: 4020_DIN 18380 Heizungsanlage/Kaltwasserverrohrung Anlage D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen
MehrPauschalpreisabrechnung nach Kündigung bei geringfügiger Bauleistung
-1- Pauschalpreisabrechnung nach Kündigung bei geringfügiger Bauleistung Rechtsanwalt Dr. Ehrenkönig, Berlin Der Auftragnehmer, der bis zur vorzeitigen Beendigung eines Pauschalpreisvertrages nur geringfügige
MehrVertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
MehrEVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6
EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber V1.8-O1105-461. Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen Freistaat Bayern, vertreten durch Akademie für Lehrerfortbildung
MehrNach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird:
Hinweise der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg Vertragsgestaltung und Anwendung der VOB/B in Verbraucherverträgen 1. Ausgangslage Stuttgart,
MehrHIV-Was ING 1.1. HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern
HIV-Was ING 1.1 Projektbezeichnung HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg Zwischen Land Mecklenburg-Vorpommern endvertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher
MehrSeminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen. ABZ Mellendorf
Seminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen ABZ Mellendorf 25.02.2016 Lasst uns was zusammen machen Der Auftrag Was ist das gemeinsame Ziel? Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, mit dem sich
MehrDie (neue) Rolle des Vergaberechts bei der Ausführung von Bauaufträgen
CORNELIUS BARTENBACH HAESEMANN & PARTNER Die (neue) Rolle des Vergaberechts bei der Ausführung von Bauaufträgen 1. September 2017 1. Deutscher Baubetriebs- und Baurechtstag Rechtsanwalt FACHANWALT FÜR
MehrRechnungslegung und Forderungsdurchsetzung
www.galabau.expert RA Rainer Schilling RA Dr. Andreas Schmidt Rechnungslegung und Forderungsdurchsetzung Zahlungseingänge sichern und beschleunigen www.galabau.expert fundiertes und aktuelles Wissen zum
MehrPROF. DR. JÖRG ZELLER DAS NEUE BAUVERTRAGSRECHT 2018
DAS NEUE BAUVERTRAGSRECHT 2018 AUS- UND EINBAUKOSTEN HAT DER KÄUFER DIE MANGELHAFTE SACHE GEMÄß IHRER ART UND IHREM VERWENDUNGSZWECK IN EINE ANDERE SACHE EINGEBAUT ODER AN EINE ANDERE SACHE ANGEBRACHT,
MehrWeitere besondere Vertragsbedingungen. Im Bauvorhaben. Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete)
Weitere besondere Vertragsbedingungen Im Bauvorhaben Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete) 10.1 Allgemeines 1. Es gelten die folgenden Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
MehrBaubetrieb - Bauwirtschaft
Baubetrieb - Bauwirtschaft von Armin Proporowitz 1. Auflage Hanser München 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 40679 7 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei
MehrBaukalkulation und Projektcontrolling
Egon Leimböck Ulf Rüdiger Klaus Oliver Hölkermann Baukalkulation und Projektcontrolling unter Berücksichtigung der KLR Bau und der VOB 11., überarbeitete Auf läge vieweg VII Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis
MehrProf. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)
Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:
MehrAnsprüche auf Vergütungsanpassung ( 2 VOB/B)
Ansprüche auf Vergütungsanpassung ( 2 VOB/B) 2 In der Baupraxis werden Ansprüche auf Vergütungsanpassung häufig als Nachträge bezeichnet. Dies ist kein Rechtsbegriff, gemeint sind aber regelmäßig alle
MehrSichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2018
Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2018 Startseite Bauvertrag nach BGB oder VOB/B Das neue Bauvertragsrecht Hinweise zur Verwendung der Musterdokumente Bauvertrag nach VOB
MehrWahlpflichtfach Ausschreibung
Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Stefan Scholz Mengenermittlung Seite 1 Themen Mengenermittlung 1. DIN 18299 2. Beispiel Mengenermittlung Bewehrung (DIN18331) Seite 2 DIN 18299 Allgemeine Technische
MehrVertragsrecht bei Öffentlichen Bauaufträgen. photo 5000-fotolia.com
Vertragsrecht bei Öffentlichen Bauaufträgen photo 5000-fotolia.com Öffentliche Aufträge bergen ein erhebliches Geschäftspotenzial für leistungsfähige Unternehmen aller Branchen. In Deutschland beschaffen
MehrInstandhaltungsvertrag
Instandhaltungsvertrag zwischen der elme sicherheitssysteme & metallbau GmbH, Gutstedtstraße 15, 15086, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer und - nachfolgend: Auftragnehmerin
MehrDas VOB-Baustellenhandbuch
Das VOB-Baustellenhandbuch Bearbeitet von Andreas Büchs 7. Auflage 2016. Taschenbuch. Rund 560 S. Softcover ISBN 978 3 86586 712 4 Format (B x L): 10 x 14 cm Gewicht: 325 g Weitere Fachgebiete > Technik
Mehr2 Abs. 2 und 3 VOB/B mit Erläuterungen 19. 2 Abs. 5 VOB/B mit Erläuterungen 26. 2 Abs. 6 VOB/B mit Erläuterungen 29
Inhaltsübersicht Vergütung 2 Abs. 2 und 3 VOB/B mit Erläuterungen 19 Musterbrief 1: Musterbrief 2: Musterbrief 3: Anpassung des Einheitspreises bei Überschreitung des Mengenansatzes Anpassung des Einheitspreises
MehrMehrkosten beim Bauen und Umbauen
Darf s ein bisschen mehr sein? Mehrkosten beim Bauen und Umbauen Lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Seite 1 Inhalt 1. Ausgangslage: Werkvertrag a) Risikofaktor
MehrVOB/B -Vertrag Fassung Oktober Zwischen. Auftraggeber - nachfolgend AG genannt - und der Firma
VOB/B -Vertrag Fassung Oktober 2018 Zwischen Auftraggeber - nachfolgend AG genannt - und der Firma...... Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt - 1. Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung
MehrBaukalkulation und Projektcontrolling
Egon Leimböck I Ulf Rüdiger Klaus I Oliver Hölkermann Baukalkulation und Projektcontrolling unter Berücksichtigung der KLR Bau und der VOB 12., überarbeitete und aktualisierte Auflage Mit 66 Abbildungen
MehrAKADEMIE FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND BETRIEBLICHEN UMWELTSCHUTZ
FORUM VERLAG HERKERT GMBH ISSN 2365-0990 Juni 2016 Bauthermografie Röntgenblick für Bauleiter Gut aufgepasst? Die Aufgaben des Bauleiters in der Leistungsphase 8 (Teil 2) Berechnungsbeispiele Nachtragskalkulation
MehrInhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012
Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012 Bauvertrag nach VOB: Musterdokumente 1 Angebot und Vergabe 1 Aufforderung Angebotsabgabe 2 Zuschlag 3 Ablehnung
MehrBauvertrag Auftraggeber - nachfolgend AG genannt Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt -
Bauvertrag zwischen...... Auftraggeber - nachfolgend AG genannt - und der Firma...... Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt - 1. Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung nachfolgend aufgeführter
MehrBetreiber der Anlage/n:... Nutzer der Anlage/n: Zwischen... vertreten durch:... vertreten durch:... -nachstehend Auftraggeber genannt-
Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung zum Vertrag für Wartung und Inspektion von technischen Anlagen und Einrichtungen - nachstehend Grundvertrag genannt - Für: Gebäude: Betreiber der Anlage/n: Nutzer
MehrDie Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages
Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages Diplom-Wirtschaftsingenieur Frank A. Bötzkes von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen
MehrHIV-Stb/HIV-Was ING 1-1. Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... VERTRAG
HIV-Stb/HIV-Was ING 1-1 Baumaßnahme/Leistung Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... Zwischen Freistaat Bayern vertreten durch WWA/SWA in Straße, Ort - nachstehend Auftraggeber genannt
MehrSeminar. Die Abnahme -Dreh- und Angelpunkt am Bau-
Seminar Die Abnahme -Dreh- und Angelpunkt am Bau- Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Abnahme Rechtsgeschäftliche Vorschriften in BGB und VOB Welche Bedeutung hat die Abnahme Abnahmeformen Abnahmearten
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrWas ist wichtig für Ingenieurverträge!
1 von 6 2018: Neues BGB! Was ist wichtig für Ingenieurverträge! Zum 01.01.2018 kommt ein neues Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Damit werden erstmalig und speziell für Architekten und
MehrZusätzliche Vertragsbedingungen der P+R Park & Ride GmbH für die Ausführung von Bauleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen der P+R Park & Ride GmbH für die Ausführung von Bauleistungen Stand: 2009 Hinweis: Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
MehrLeistungsvergütung und Nachtragsmanagement III
Bauwesen und Architektur Recht und Praxis Christian Esch & Robert Theissen Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement III Verlag Dashöfer Dr. Robert Theissen, LL.M., Hamburg Christian D. Esch, Hamburg
MehrVertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern
MehrVOB / B ÖNORM B 2110/2002
52 3. PM-BAU SYMPOSIUM Lechner Hans VOB / B ÖNORM B 2110/2002 VOB / B ÖNORM B 2110/2002 Ein partieller Vergleich Die folgende Gegenüberstellung soll einen partiellen Vergleich zwischen den in Deutschland
MehrAGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
MehrÄnderungen/Ergänzungen Bauvertragsrecht im Vergleich. zwischen Referentenentwurf und überarbeitetem Gesetzentwurf
Änderungen/Ergänzungen srecht im Vergleich zwischen Referentenentwurf und überarbeitetem Gesetzentwurf Referentenentwurf September 2015 Kapitel 2 650a (1) Ein ist ein Vertrag über die Herstellung, Wiederherstellung
MehrFür den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN Ostfildern
Für den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN Seite 1, den 20.09.2017 GDF Fachseminar Qualität statt Mängel Neues Bauvertragsrecht - 01.01.2018 Werkvertrag Bauvertrag Verbraucherbauvertrag
MehrGPA-Mitteilung Bau 6/2004
GPA-Mitteilung Bau 6/2004 Az. 600.535 01.12.2004 Vergütungs- oder Mängelansprüche bei Leistungsminderungen 1 Einführung Bei Ausführung von Bauleistungen ist es oft der Fall, dass Minderleistungen durch
MehrÖffentliche Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach Abschnitt 1 VOL/A und 8 EG, 15 EG und 23 EG Abschnitt 2 VOL/A Auftraggeber: Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz Marktplatz 24 56727 Mayen
MehrALLGEMEINE VERGABEBEDINGUNGEN DER FÜR DIE VERGABE VON BAUARBEITEN UND BAULEISTUNGEN
ALLGEMEINE VERGABEBEDINGUNGEN DER FÜR DIE VERGABE VON BAUARBEITEN UND BAULEISTUNGEN 1 Rechtsgrundlage...3 2 Mitteilung von Unklarheiten; Vollständigkeit der Vergabeunterlagen...3 3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen...3
MehrDie Auswirkungen der neuen DIN 4109 auf die Rechtsprechung des BGH und des OLG München zum Schallschutz
Die Auswirkungen der neuen DIN 4109 auf die Rechtsprechung des BGH und des OLG München zum Schallschutz Referent : RA Prof. Dr. Dieter Kainz FA für Bau- und Architektenrecht Wirtschaftsmediator Honorarprofessor
Mehr