COM I-0-ME. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 14

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "COM I-0-ME. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 14"

Transkript

1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Pirimicarb Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 14 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller Compo GmbH & Co. KG, Gildenstraße 38, Münster Wirkungsbereich Insektizid Formulierungstyp Mikroemulsion Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Pirimicarb (0309) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 8,33 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Kartoffel Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Ackerbohne Blattläuse nicht zulassen Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Blattläuse nicht zulassen Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle Kohlrabi Blattläuse nicht zulassen Spinat und verwandte Arten Blattläuse nicht zulassen Blattkohle Blattläuse nicht zulassen Wurzelzichorie Blattläuse nicht zulassen Ziergehölze Blattläuse nicht zulassen Endivien, Salate Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Hülsengemüse Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Möhre Blattläuse nicht zulassen Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Blattläuse nicht zulassen frische Kräuter Blattläuse nicht zulassen Pastinak, Topinambur, Schwarzwurzel, Meerrettich, Wurzelpetersilie Blattläuse nicht zulassen Antrag: / SVA am:

4 frische Kräuter Blattläuse nicht zulassen Erdbeere Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Gemüsepaprika Blattläuse nicht zulassen Artischocke Blattläuse nicht zulassen Stangenbohne Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Sauerkirsche, Süßkirsche Blattläuse nicht zulassen Kernobst Blattläuse nicht zulassen Aprikose, Pflaume, Pfirsich Blattläuse nicht zulassen Aprikose, Pflaume, Pfirsich Blattläuse nicht zulassen Brombeere, Himbeere Blattläuse nicht zulassen Zierpflanzen Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Gurkenblattlaus (Aphis gossypii)) Zierpflanzen (ausgenommen: Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Ziergehölze) Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Gurkenblattlaus (Aphis gossypii)) Erdbeere Blattläuse nicht zulassen Salate Blattläuse (ausgenommen: Gurkenblattlaus nicht zulassen (Aphis gossypii), Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii)) Aprikose, Pfirsich, Nektarine Blattläuse nicht zulassen Aubergine Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae), Gurkenblattlaus (Aphis gossypii)) Tomate Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae), Gurkenblattlaus (Aphis gossypii)) Gurke Blattläuse (ausgenommen: Gurkenblattlaus nicht zulassen (Aphis gossypii), Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Melone Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae), Gurkenblattlaus (Aphis gossypii)) frische Kräuter Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii)) Gemüsepaprika Blattläuse (ausgenommen: Gurkenblattlaus (Aphis gossypii), Gemeine nicht zulassen Antrag: / SVA am:

5 Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Zierpflanzen Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Gurkenblattlaus (Aphis gossypii)) Erdbeere Blattläuse nicht zulassen Tomate Blattläuse (ausgenommen: Gemeine nicht zulassen Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae), Gurkenblattlaus (Aphis gossypii)) Gurke Blattläuse (ausgenommen: Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae), Gurkenblattlaus (Aphis gossypii)) nicht zulassen Johannisbeerartiges Beerenobst Blattläuse nicht zulassen Endivien Blattläuse (ausgenommen: Gurkenblattlaus (Aphis gossypii), Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii)) nicht zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei handelt es sich um eine Microemulsion zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen des FAO/WHO-Manuals (2010) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung Probleme auftreten sollten. Das Mittel ist ausschließlich in Glasflaschen (5 bis 20 ml) sowie Kunstoffdosierflaschen (100 bis 750 ml) für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich vorgesehen. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Pirimicarb im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Spezifikation des technischen Wirkstoffs Pirimicarb besteht noch eine Nachforderung, die vor Zulassung zu erfüllen ist. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Pirimicarb in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Boden, Wasser, Luft und Körperflüssigkeiten stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Beim Mittel handelt es sich um ein spezifisches aphizides Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb. Pirimicarb (IRAC-Klassifizierung 1A) gehört zur Wirkstoffgruppe der Carbamate und wirkt durch eine Hemmung der Reizübertragung im Nervensystem der Insekten. COM I-0-ME ist als Mikroemulsion mit einem Wirkstoffgehalt von 8,3 g a.i./l formuliert. Der Wirkstoff hat Kontakt- und Dampfwirkung. Er wirkt schnell aber nicht lang andauernd, sodass bei Neubesiedlung der Kulturen weitere Anwendungen notwendig werden können. Der Wirkstoff erfasst auch virusübertragende Blattläuse, so dass die Übertragung von Pflanzenviren erschwert wird. Eine Wirkungslücke besteht bei einigen Aphis-Arten, insbesondere Aphis nasturtii und Aphis frangulae. Es wurden aktuellen Versuche zur Wirkung von vorgelegt. Die angegebene Dosierung von 18 ml/10 m² entspricht 149,4 g a.i./ha. Das zugelassene Produkt Pirimor Granulat (Syngenta Agro) mit demselben Wirkstoff wird bereits in dieser Anwendung im Profianbau eingesetzt. Die Versuche zu diesem Mittel dürfen für die Bewertung genutzt werden. Die Ergebnisse sind zwischen den beiden Formulierungen übertragbar. Die hinreichende Wirksamkeit des Wirkstoffes ist aus langjähriger Praxis bekannt. Die Aufwandmenge von 150 g a.i./ha wurde nicht belegt, erscheint aber im Hinblick auf die breiten Kenntnisse zur Wirkung des Mittels Pirimor Granulat auf verschiedene Blattlausarten in verschiedenen Kulturen angemessen. Resistenzen gegen den Wirkstoff Pirimicarb sind bisher aufgetreten bei Myzus persicae und Aphis gossypii. Um Antrag: / SVA am:

6 eine Ausbreitung der Resistenzen bei Myzus persicae in Zukunft zu verringern und zur Vermeidung neuer Resistenzen, wird die Auflage WW7091 erteilt. Anhand der Ergebnisse aus der Laborprüfung ist der Wirkstoff Pirimicarb als mäßig toxisch für Honigbienen einzustufen. Die Exposition für Bienen bei Einzelpflanzenbehandlung im Haus- und Kleingartenbereich ist als gering einzustufen. Bienenvölker werden daher bei sachgerechter Anwendung nicht gefährdet. Für eine abschließende Bewertung der akuten Toxizität von ist ein Ergebnis aus der Laborprüfung zur Fraß- und Kontaktwirkung nach GLP und EPPO-Richtlinie 170 bzw. OECD-Richtlinie 213/214 erforderlich. Das Mittel wird als nicht bienengefährlich eingestuft (NB 6641). Das Präparat wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe), als schwachschädigend für Populationen der Art Chryssoperla carnea (Florfliege) und als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Aufgrund der kleinräumigen Anwendung und z. T. auch Einzelpflanzenbehandlung und der damit verbundenen sehr geringen Expositionswahrscheinlichkeit von Regenwürmern und anderen Bodenlebewesen sind unvertretbare akute oder längerfristige Auswirkungen nicht zu erwarten. Es liegen Hinweise vor, dass für die Bodenfruchtbarkeit bedeutsame Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen geschädigt werden. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Pirimicarb reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Sie reichen jedoch nicht aus um das Pflanzenschutzmittel abschließend toxikologisch bewerten zu können. Die Überprüfung der vorgeschlagenen Einstufung und Kennzeichnung kann daher zurzeit nicht erfolgen und in die Gebrauchsanleitung aufzunehmende Hinweise nicht abschließend festgesetzt werden. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende können auch bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht endgültig ausgeschlossen werden. Die vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der festgesetzten Rückstandshöchstgehalte für den Wirkstoff Pirimicarb. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Pirimicarb-Rückständen mit der Nahrung nicht zu erwarten. Dies gilt jedoch nicht für die Anwendung 028 in Endivien im Gewächshaus. Eine Anreicherung des Wirkstoffs Pirimicarb im Boden ist als Folge der vorgesehenen Anwendungen (Einzelpflanzenbehandlung mit Dosierflasche im Haus- und Kleingarten) nicht zu erwarten. Für die vorgesehenen Freilandanwendungen ist eine Gefährdung des Grundwassers sowie unvertretbare Auswirkungen auf Gewässerorganismen nicht auszuschließen. Diese Anwendungen sind daher derzeit nicht. Als Folge der vorgesehenen Anwendungen in Räumen, auf Balkonen und in Gewächshäusern im Haus- und Kleingarten ist eine bewertungsrelevante Exposition von Nichtzielflächen nicht gegeben. Zusätzliche Maßnahmen zur Minderung möglicher Risiken für Populationen wildlebender Nichtziel-Organismen sind hier nicht erforderlich 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Antrag: / SVA am:

7 Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung RA017 Enthält Pirimicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RA156 Enthält Piniennadelöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden SX036 S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen SX037 S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Auflagen/ gemäß 15 Abs. 4 PflSchG NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS201 Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Hinweise 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung BBA-Ausw. Bienen Zu: KIIIA Ergebnis aus der Laborprüfung zur Fraß- und Kontaktgiftwirkung nach GLP und EPPO-Richtlinie 170 bzw. OECD-Richtlinie 213/214 Begründung: Für eine abschließende Bewertung der akuten Toxizität von ist ein Ergebnis aus der Laborprüfung zur Fraß- und Kontaktgiftwirkung nach GLP und EPPO-Richtlinie 170 bzw. OECD-Richtlinie 213/214 erforderlich. Antrag: / SVA am:

8 Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Die Haltbarkeit der Zubereitung bei Umgebungstemperatur über zwei hre muss experimentell geprüft und in einem Versuchsbericht angegeben werden. Begründung: Es liegt bislang nur eine Ankündigung in Dokument MIII vor. Wirkstoff Zu: KIIA 1.10 Folgende Nachforderung ist vor Zulassung des Mittels zu erfüllen: Eine korrigierte Stellungnahme zur Spezifikation des technischen Wirkstoffs Pirimicarb ist vorzulegen. Es ist Bezug zu nehmen auf die mit Bescheid vom zum Mittel Pirimor Granulat (Kenn-Nr , Antragsteller Firma Syngenta Agro GmbH) vom BVL mitgeteilte Spezifikation. Es kann alternativ auch eine neue Spezifikation für den technischen Wirkstoff Pirimicarb eingereicht werden. Begründung: Mit Nachlieferung vom 29. Juli 2009 haben Sie eine Erklärung vorgelegt, dass die zum Mittel Pirimor Granulat (Kenn-Nr ) vorgelegte Wirkstoffspezifikation generell für den Wirkstoff Pirimicarb gelten soll. Die zum Mittel Pirimor Granulat vorgelegte Spezifikation lässt sich aber nicht aus der 5- Batchanalyse ableiten. Dieser Punkt ist in der EU-Wirkstoffprüfung offen geblieben und noch nach Aufnahme des Wirkstoffs in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG zu klären. Mit Bescheid vom zum Mittel Pirimor Granulat (Kenn-Nr , Antragsteller Firma Syngenta Agro GmbH) wurde deshalb die Spezifikation für den technischen Wirkstoff Pirimicarb mitgeteilt. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Pirimor Granulat Syngenta Agro GmbH WG - Pirimicarb (0309) 500 g/kg 1.8 in bestehender Zulassung 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

9 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Pirimicarb Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Compo GmbH & Co. KG Versuchsbezeichnung Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist eine gelbe, aromatisch riechende Microemulsion, welche weder explosiv, selbstentzündlich noch entflammbar ist und brandfördernden Eigenschaften zeigt. Dichte, ph-wert, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, Emulsionsstabilität Reemulgierbarkeit und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) und niedriger (0 C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (2010). Ein Lagertest über zwei hre bei Umgebungstemperatur wurde vom Antragsteller nachgefordert. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Pirimicarb nach einer Biodata-Methode (Schieck, 2008) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer C18 Säule mittels UV-Detektion bei 254 nm bestimmt. Elutionsmittel: Methanol:Wasser ( , v/v) Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in ME-Formulierungen steht CIPAC-Methode zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Pirimicarb in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Boden, Wasser, Luft und Körperflüssigkeiten stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Es liegen geeigneten Methoden zur Bestimmung in Lebensmitteln tierischen Ursprungs vor. Mit signifikanten Rückständen ist jedoch nicht zu rechnen. Der Wirkstoff Pirimicarb lässt sich mittels GC-MS, GC-PND, LC-MS/MS und HPLC-UV bestimmen. In pflanzlichen Lebensmitteln sind folgende 64 LFGB-Multimethoden anwendbar: L (S19), L (ChemElut) und L (QuEChERS). Antrag: / SVA am:

10 2.5 Beim Mittel handelt es sich um ein spezifisches aphizides Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb. Pirimicarb (IRAC-Klassifizierung 1A) gehört zur Wirkstoffgruppe der Carbamate und wirkt durch eine Hemmung der Reizübertragung im Nervensystem der Insekten. COM I-0-ME ist als Mikroemulsion mit einem Wirkstoffgehalt von 8,3 g a.i./l formuliert. Der Wirkstoff hat Kontakt- und Dampfwirkung, wobei vor allem letztere zu einer schnellen Wirkung führt. Auch die höhere Wirksamkeit bei hohen Temperaturen ist darauf zurückzuführen. Bei niedrigen Anwendungstemperaturen (etwa ab unter 10 C) ist eine Anwendung nicht anzuraten. Pirimicarb wirkt schnell und auch gegen auf Blattunterseiten siedelnde Läuse. Die Wirkung ist nicht lang andauernd, sodass bei Neubesiedlung der Kulturen mit Aphiden neue Anwendungen notwendig werden können. Der Wirkstoff erfasst auch virusübertragende Blattläuse, so dass die Übertragung von Pflanzenviren erschwert wird. Eine Wirkungslücke besteht bei einigen Aphis-Arten, insbesondere Aphis nasturtii und Aphis frangulae. Es wurden aktuellen Versuche zur Wirkung von vorgelegt. Die angegebene Dosierung von 18 ml/10 m² entspricht 149,4 g a.i./ha. Das zugelassene Produkt Pirimor Granulat (Syngenta Agro) mit demselben Wirkstoff wird das bereits in dieser Anwendung im Profianbau eingesetzt. Die Versuche zu diesem Mittel dürfen für die Bewertung genutzt werden und die Ergebnisse sind zwischen den beiden Formulierungen übertragbar. Die hinreichende Wirksamkeit des Wirkstoffes ist aus langjähriger Praxis bekannt. Die Aufwandmenge von 150 g a.i./ha wurde nicht belegt, erscheint aber im Hinblick auf die breiten Kenntnisse zur Wirkung des Mittels Pirimor Granulat auf verschiedene Blattlausarten in verschiedenen Kulturen angemessen. Resistenzen gegen den Wirkstoff Pirimicarb sind bisher aufgetreten bei Myzus persicae und Aphis gossypii. Um eine Ausbreitung der Resistenzen bei Myzus persicae in Zukunft zu verringern und zur Vermeidung neuer Resistenzen, wird die Auflage WW7091 erteilt (Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.). Anhand der Ergebnisse aus der Laborprüfung ist der Wirkstoff Pirimicarb als mäßig toxisch für Honigbienen einzustufen. Die Exposition für Bienen bei Einzelpflanzenbehandlung im Haus- und Kleingartenbereich ist jedoch als gering einzustufen. Bienenvölker werden daher bei sachgerechter Anwendung nicht gefährdet. Für eine abschließende Bewertung der akuten Toxizität von ist ein Ergebnis aus der Laborprüfung zur Fraß- und Kontaktwirkung nach GLP und EPPO-Richtlinie 170 bzw. OECD-Richtlinie 213/214 erforderlich. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (NB 6641). Das Präparat wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe), als schwachschädigend für Populationen der Art Chryssoperla carnea (Florfliege) und als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Aufgrund der kleinräumigen Anwendung und z. T. auch Einzelpflanzenbehandlung und der damit verbundenen sehr geringen Expositionswahrscheinlichkeit von Regenwürmern und anderen Bodenlebewesen sind unvertretbare akute oder längerfristige Auswirkungen nicht zu erwarten. Es liegen Hinweise vor, dass für die Bodenfruchtbarkeit bedeutsame Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen geschädigt werden. 2.6 Der Wirkstoff Pirimicarb sowie das Pflanzenschutzmittel COM I-O-ME wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch angemessen untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Antrag: / SVA am:

11 2.7 Die Rückstandssituation nach Anwendung des Pflanzenschutzmittels COM I-O-ME ist für Kernobst, Aprikose, Sauerkirsche, Süßkirsche, Pflaume, Pfirsich, Nektarine, Erdbeere, Brombeere, Himbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Kartoffeln, Beten, Möhre, Pastinak, Meerrettich, Topinambur, Wurzelpetersilie, Schwarzwurzel, Wurzelzichorie, Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Artischocke, Gurke, Melone, Blumenkohle, Kopfkohle, Blattkohle, Kohlrabi, Endivien, Salate, Spinat und verwandte Arten, frische Kräuter, Stangenbohne, Ackerbohne, und Hülsengemüse durch eine ausreichende Zahl von Rückstandsversuchen belegt. Dabei zeigt sich, dass die derzeit für den Wirkstoff Pirimicarb festgesetzten Rückstandshöchstgehalte ausgenommen bei der Anwendung an Endivien im Gewächshaus - eingehalten werden. Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft nach Verfütterung behandelter potentieller Futtermittel oberhalb der festgesetzten Rückstandshöchstgehalte (RHG) sind nicht zu erwarten. Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (TMDI-Berechnung auf Basis der festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Deutsches Modell mit Verzehrsmengen eines 2- bis unter 5-jährigen Kindes mit einem Körpergewicht von 16,15 kg) ergibt eine Ausschöpfung des ADI (0,035 mg/kg KG pro Tag) > 100 %. Nach Verfeinerung der Abschätzung der Aufnahme von Pirimicarb (NEDI-Berechnung auf Basis der STMR-Werte sowie bestehenden Rückstandshöchstgehalten, Deutsches Modell mit Verzehrsmengen eines 2 bis < 5-jährigen Kindes mit einem Körpergewicht von 16,15 kg) errechnet sich eine Ausschöpfung des ADI von 63 %. Die verfeinerte Abschätzung unter Verwendung von EFSA PRIMo resultiert in einer ADI-Ausschöpfung von 64 % (WHO Cluster diet B). Eine Gefährdung der Verbraucher durch die lang- oder kurzzeitige Aufnahme von Pirimicarb- Rückständen mit der Nahrung ist bei den Anwendungen 001 bis 040 nicht zu erwarten. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bestehen daher Einwände gegen die beantragten Anwendungen -001 bis 040. Für die Anwendung 041 an Endivien ist eine sichere Anwendung nicht gegeben. Rückstände aus dieser Anwendung überschreiten den festgesetzten RHG für Endivien. Ein neuer RHG kann wegen Überschreitung der ARfD nicht festgesetzt werden. 2.8 Das Pflanzenschutzmittel mit dem insektiziden Wirkstoff Pirimicarb ist vorgesehen für Spritz-Anwendungen gegen Blattläuse im Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau im Haus- und Kleingarten. Als Produkte des Abbaus des Wirkstoffs Pirimicarb im Boden werden eine Reihe von Hauptmetaboliten nachgewiesen. Einige von ihnen weisen noch die Carbamat-Struktur auf (R mit max. 12 %AR; R mit max. 9,3 %AR), während andere auf die Alkoholkomponente des Esters zurückgehen (R mit max. 31 %AR, R mit max. 27 %AR). Eine vollständige Wirkstoffmineralisierung wird nur bis zu 3 %AR erreicht. Der Anteil nicht extrahierbarer Rückstände steigt auf bis zu 12 %AR. Unter Laborbedingungen werden für den Wirkstoff DT 50 (Kinetik 1. Ordnung) von d (normalisiert d) bestimmt. Die Metaboliten werden schneller abgebaut (normalisierte DT 50 : R d; R ,4 77 d; R ,7 22 d; R d). Aus Freilanduntersuchungen in Deutschland liegen DT 50 und DT 90 für den Wirkstoff von 5 46 d bzw d vor. Eine Anreicherung von Rückständen im Umweltkompartiment Boden ist als Folge der vorgesehenen Anwendungen damit nicht zu erwarten. Die Sorptionsdaten für den Wirkstoff weisen eine hohe Variabilität auf und deuten auf eine geringe bis hohe Mobilität im Boden hin. Vergleichbares gilt auch für die Adsorptionskonstanten der Hauptmetaboliten, wobei für R von einer geringere Mobilität im Boden auszugehen ist. Säulenversickerungsversuche oder Lysimeter-Studien liegen nicht vor. Für eine Reihe der vorgesehenen Freilandanwendungen ergeben Modellsimulationen hresdurchschnitts-konzentrationen über 0,1 µg/l im Sickerwasser für den Wirkstoff bzw. die Metaboliten R und R Diese Metaboliten werden hinsichtlich ihrer pestiziden Aktivität im Sinne der Muttersubstanz und ihrer ökotoxikologischen Effekte auf Gewässerorganismen als nicht relevant eingestuft. Für die vorgesehenen Anwendungen in Räumen, auf Balkonen und in Gewächshäusern ist eine relevante Ex- Antrag: / SVA am:

12 position des Bodens und damit die Möglichkeit einer Verlagerung in das Grundwasser nicht zu erwarten. Pirimicarb ist hydrolytisch (ph-wert 5 9) stabil. Photolytische Reaktionen können zum Abbau des Wirkstoffs in wässriger Lösung beitragen. Der Wirkstoff ist als nicht leicht biologisch abbaubar einzustufen und im Wasser-Sediment-System wird eine nur langsame Verminderung der Wirkstoffkonzentration in der Wasserphase beobachtet (DT d). In der Sedimentphase wird bis zum Studienende bei einem Anteil von %AR nennenswerte Konzentrationsabnahme beobachtet. Hauptmetaboliten werden sowohl in der Wasser- als auch in der Sedimentphase nicht nachgewiesen. Ausgehend vom Dampfdruck (4 x 10-4 Pa) und den Ergebnissen von Verflüchtigungsversuchen ist für Pirimicarb der Eintrag in Nichtzielflächen über Verflüchtigung/Deposition bei der Bewertung mit einzubeziehen. Eine Persistenz in der Atmosphäre ist wegen des raschen photochemischoxidativen Abbaus jedoch nicht zu erwarten. Unter den Wirbeltieren zeigen Vögel hinsichtlich der hohen akuten Toxizität (Colinus virginianus LD 50 = 20,9 mg/kg KG) eine höhere Empfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff als Säuger. Die Endpunkte der Reproduktionstoxizität von Pirimicarb weisen einen gegenteiligen Trend auf (NO- EL/D von 12,1 mg/kg KG/d bei Anas platyrhynchos gegenüber 3,7 mg/kg KG/d bei Rattus sp.). Als Folge der vorgesehenen Anwendungen ist ein unvertretbares Risiko für Populationen wildlebender Wirbeltiere nicht gegeben. Pirimicarb weist gegenüber aquatischen Organismen, insbesondere Invertebraten, eine erhebliche Toxizität auf. Als empfindlichste Art erwies sich Daphnia magna mit einer 48 h EC 50 von 17 µg as/l sowie einer 21 d NOEC von 0,9 µg as/l. Unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors von 10 ergibt sich aus letzterem bewertungsrelevanten Endpunkt eine RAC von 0,09 µg as/l. Die beobachteten Abbauprodukte zeigen eine wenig (Metaboliten mit Carbamat-Struktur) bis deutlich (übrige Metaboliten) geringere akute Toxizität gegenüber Daphnien als der Wirkstoff. Der Verteilungskoeffizient log P OW des Wirkstoffs liegt unter 3, so dass eine Biokonzentration nicht zu erwarten ist. Die verfügbaren Daten zu den Auswirkungen auf terrestrische Nichtziel-Arthropoden zeigen eine Selektivität der Wirkung, da Stellvertreterorganismen aus verschiedenen Gruppen deutlich unempfindlicher auf den Wirkstoff reagieren als die Zielorganismen. Für die empfindlichste untersuchte Spezies Episyrphus balteatus wurde aus erweiterten Laboruntersuchungen mit einer anderen Formulierung eine LR 50 von 15 g as/ha (dreidimensionale Exposition) abgeleitet. Auf der Grundlage der im Labor mit einer anderen Formulierung ermittelten Toxizität gegenüber Regenwürmern (LC 50 = 60 mg as/kg) sind unvertretbare Auswirkungen nicht zu erwarten. Die untersuchten Hauptabbauprodukte zeigen eine deutlich geringere Toxizität gegenüber Regenwürmern. Auswirkungen auf Bodenmikroorganismen sowie terrestrische Nichtzielpflanzen sind nicht zu erwarten. Als Folge der vorgesehenen Anwendungen in Räumen, auf Balkonen und in Gewächshäusern im Haus- und Kleingarten ist eine bewertungsrelevante Exposition von Nichtzielflächen nicht gegeben. Zusätzliche Maßnahmen zur Minderung möglicher Risiken für Populationen wildlebender Nichtziel-Organismen sind hier nicht erforderlich. Die vorgesehenen Freilandanwendungen sind aufgrund einer möglichen Gefährdung des Grundwassers sowie der Bewertung der Auswirkungen auf Gewässerorganismen derzeit nicht. Der Wirkstoff Pirimicarb ist nicht als Stoff mit POP-, vpvb oder PBT-Eigenschaften einzustufen. Von den dieser Einstufung zugrundeliegenden Kriterien wird das Kriterium Toxizität (NOEC für aquatische Organismen < 10 µg/l) erfüllt. Hinsichtlich des Persistenzkriteriums lassen sich aus der verfügbaren Wasser-Sediment-Studie hinreichenden Daten ableiten. Untersuchungen zur akuten Toxizität der Formulierung für Gewässerorganismen liegen nicht vor. Aufgrund der Einstufung des Wirkstoffs Pirimicarb als nicht leicht biologisch abbaubar und seiner Toxizität gegenüber aquatischen Invertebraten ist für das Pflanzenschutzmittel eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung als umweltgefährlich und sehr giftig für Wasserorganismen erforderlich (N; R50/53). Antrag: / SVA am:

13 3 Anwendungen 001 Kartoffel - Blattläuse (ausgenommen: Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Schadorganismus/Zweckbestimmung Ackerbau Blattläuse (ausgenommen: Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Kartoffel - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 bis 14 Tage Aufwand 18 ml/10 m² in 600 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Kartoffel Antrag.: / SVA am:

14 Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Kartoffeln reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass Pirimicarb- Rückstände in den Erntegütern oberhalb der Bestimmungsgrenze auftreten und der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt von 0,2 mg Pirimicarb pro kg Kartoffeln bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von diesen Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Zu 001 bis 040: Zur Beurteilung des toxikologischen Profils des Präparates reichen die vorliegenden Studien/Informationen nicht aus. Auf dieser Grundlage kann nicht abschließend beurteilt werden, ob bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten ausgeschlossen werden können. Antrag.: / SVA am:

15 002 Ackerbohne - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Ackerbau Blattläuse Ackerbohne - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 bis 14 Tage Aufwand 18 ml/10 m² in 600 ml Wasser/10 m² 35 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Ackerbohne Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Feldbohnen reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass Pirimicarb- Rückstände im Erntegut oberhalb der Bestimmungsgrenze auftreten und der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt von 1 mg Pirimicarb pro kg Ackerbohne bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Antrag.: / SVA am:

16 Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

17 003 Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 Tage Aufwand 15 ml/10 m² in 500 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Blumenkohl, Brokkoli, Rosenkohl, Weißkohl und Wirsingkohl reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung an Blumen- und Kopfkohle aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass die festgesetzten Rückstandshöchstgehalte von 1 mg Pirimicarb/kg Kopfkohle und von 2 mg Pirimicarb/kg Brokkoli und Blumenkohl sowie 1 mg Pirimicarb/kg sonstige aus der Gruppe der Blumenkohle bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden können. Antrag.: / SVA am:

18 Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

19 004 Kohlrabi - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse Kohlrabi - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 Tage Aufwand 15 ml/10 m² in 500 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Kohlrabi Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Kohlrabi reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass Pirimicarb- Rückstände im Erntegut oberhalb der Bestimmungsgrenze auftreten und der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt von 0,5 mg Pirimicarb pro kg Kohlrabi bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Antrag.: / SVA am:

20 Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

21 005 Spinat und verwandte Arten - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse Spinat und verwandte Arten - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 Tage Aufwand 15 ml/10 m² in 500 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Spinat und verwandte Arten Zu 005 und 013: Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Spinat reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendungen in Spinat und verwandten Arten und frischen Kräutern aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass die festgesetzten Rückstandshöchstgehalte für Pirimicarb von 2 mg/kg Spinat und 5 mg/kg Portulak, Mangold, sonstige verwandte Spinatarten, frische Kräuter bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden können. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Antrag.: / SVA am:

22 Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

23 006 Blattkohle - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse Blattkohle - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 Tage Aufwand 15 ml/10 m² in 500 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Blattkohle Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Grünkohl reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung in Blattkohle aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass die festgesetzten Rückstandshöchstgehalte für Pirimicarb von 1 mg/kg Grünkohl und 2 mg/kg Chinakohl und sonstige Blattkohle bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden können. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Antrag.: / SVA am:

24 Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

25 007 Wurzelzichorie - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse Wurzelzichorie - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 Tage Aufwand 18 ml/10 m² in 600 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Wurzelzichorie Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung an Wurzelzichorie aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass Pirimicarb-Rückstände im Erntegut oberhalb der Bestimmungsgrenze auftreten und der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Pirimicarb von 0,05 mg/kg Wurzeln der gewöhnlichen Wegwarte bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Antrag.: / SVA am:

26 Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

27 008 Ziergehölze - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Zierpflanzenbau Blattläuse Ziergehölze - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 7 bis 14 Tage - Erläuterungen Einzelpflanzenbehandlung / behandeln bis zur sichtbaren Benetzung Aufwand - Pflanzengröße bis 50 cm 15 ml/10 m² in 500 ml Wasser/10 m² - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 22,5 ml/10 m² in 750 ml Wasser/10 m² - Pflanzengröße über 125 cm 30 ml/10 m² in 1000 ml Wasser/10 m² (N) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Nadelholz, Laubholz Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Die beantragte Anwendung in Ziergehölzen ist nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

28 Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

29 009 Endivien, Salate - Blattläuse (ausgenommen: Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse (ausgenommen: Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Endivien, Salate - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 Tage Aufwand 15 ml/10 m² in 500 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Salate, Endivien Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Kopfsalat und Lollo Rosso reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung an Endivien und Salate aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass die festgesetzten Rückstandshöchstgehalte für Pirimicarb von 1 mg/kg Endivien und 5 mg/kg grüner Salat bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden können. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Antrag.: / SVA am:

30 Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

31 010 Hülsengemüse - Blattläuse (ausgenommen: Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse (ausgenommen: Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Hülsengemüse - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 Tage - Erläuterungen Einzelpflanzenbehandlung / behandeln bis zur sichtbaren Benetzung Aufwand - Pflanzengröße bis 50 cm 15 ml/10 m² in 500 ml Wasser/10 m² - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 22,5 ml/10 m² in 750 ml Wasser/10 m² - Pflanzengröße über 125 cm 30 ml/10 m² in 1000 ml Wasser/10 m² 3 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Hülsengemüse Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Bohnen und Erbsen reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung in Hülsengemüse aus. Es ist davon auszugehen, dass die festgesetz- Antrag.: / SVA am:

32 ten Rückstandshöchstgehalte für Pirimicarb von 1 mg/kg Bohnen und Erbsen mit und ohne Hülsen sowie von 0,7 mg/kg Linsen und sonstiges frisches Hülsengemüse bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden können. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

33 011 Möhre - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse Möhre - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 bis 14 Tage Aufwand 18 ml/10 m² in 600 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Möhre Zu 011, -012 und 014: Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Karotten reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendungen in Möhre, Beten, Pastinak, Meerrettich, Topinambur, Wurzelpetersilie und Schwarzwurzel aus. Es ist davon auszugehen, dass die festgesetzten Rückstandshöchstgehalte für Pirimicarb von 0,5 mg/kg rote Rüben, Möhre, Meerrettich, Erdartischocke, Pastinak, Petersilienwurzel und Schwarzwurzel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden können. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Antrag.: / SVA am:

34 Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

35 012 Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 bis 14 Tage Aufwand 18 ml/10 m² in 600 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

36 013 frische Kräuter - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse frische Kräuter Haus- und Kleingartenbereich: Freiland - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Abstand 10 bis 21 Tage Aufwand 18 ml/10 m² in 600 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: frische Kräuter Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

37 014 Pastinak, Topinambur, Schwarzwurzel, Meerrettich, Wurzelpetersilie - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse Pastinak, Topinambur, Schwarzwurzel, Meerrettich, Wurzelpetersilie - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 bis 14 Tage Aufwand 18 ml/10 m² in 600 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Pastinak, Meerrettich, Schwarzwurzel, Wurzelpetersilie, Topinambur Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

38 015 frische Kräuter - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse frische Kräuter Erläuterung zur Kultur - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Haus- und Kleingartenbereich: Zimmer, Büroräume und Balkone Beet- und Topfkultur Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Aufwand 15 ml/10 m² in 500 ml Wasser/10 m² 21 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Zimmer, Büroräume und Balkone: frische Kräuter Zu 015 und 034: Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Gartenpetersilie und Basilikum reichen für die Bewertung der beantragten Anwendungen an frischen Kräutern aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Pirimicarb von 5 mg/kg frischen Kräutern bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Antrag.: / SVA am:

39 016 Erdbeere - Blattläuse (ausgenommen: Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Schadorganismus/Zweckbestimmung Obstbau Blattläuse (ausgenommen: Gemeine Kreuzdornblattlaus (Aphis nasturtii), Faulbaumblattlaus (Aphis frangulae)) Erdbeere - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 bis 14 Tage Aufwand 45 ml/10 m² in 1500 ml Wasser/10 m² 7 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Erdbeere Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Erdbeeren reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Pirimicarb von 3 mg/kg Erdbeeren bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Antrag.: / SVA am:

40 Aufgrund der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen sowie das Grundwasser hat das Umweltbundesamt das Einvernehmen mit der Zulassung der Anwendungen im Freiland nicht erklärt. Antrag.: / SVA am:

41 017 Gemüsepaprika - Blattläuse Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemüsebau Blattläuse Gemüsepaprika - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Haus- und Kleingartenbereich: Zimmer, Büroräume und Balkone Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Abstand 10 bis 14 Tage Aufwand - Pflanzengröße bis 50 cm 15 ml/10 m² in 500 ml Wasser/10 m² - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 22,5 ml/10 m² in 750 ml Wasser/10 m² - Pflanzengröße über 125 cm 30 ml/10 m² in 1000 ml Wasser/10 m² 3 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Zimmer, Büroräume und Balkone: Gemüsepaprika Zu 017 und 035: Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Paprika reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendungen aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Pirimicarb von 1 mg/kg Gemüsepaprika bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Antrag.: / SVA am:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: CURATIO Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Biofa AG, 72525 Münsingen Zulassungszeitraum: 20. Juli 2017

Mehr

Bayer Garten Schädlingsfrei AF

Bayer Garten Schädlingsfrei AF Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Exirel Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Fachgruppe Obstbau, 10117 Berlin Zulassungszeitraum: 14. Mai

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Merpan 80WDG Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Cuprofor flow Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Gebrauchsanweisung. Promanal Neu Austriebsspritzmittel 500 ml

Gebrauchsanweisung. Promanal Neu Austriebsspritzmittel 500 ml Gebrauchsanweisung Promanal Neu Austriebsspritzmittel 500 ml Gegen überwinternde Schädlinge an Obst und Ziergehölzen, sowie gegen Schild, Schmier und Wollläuse und Spinnmilben an Zierpflanzen wirksam.

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Bundesfachgruppe Obstbau Herrn Jörg Disselborg Claire-Waldoff-Str.

Mehr

RAMPASTOP Leimschranke

RAMPASTOP Leimschranke Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE

Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Teldor. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 29

Teldor. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 29 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Aatiram 65 Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH, Stade Zulassungszeitraum: 15.

Mehr

Gebrauchsanweisung. 2in1 RosenSchutz 100 ml / 8 ml

Gebrauchsanweisung. 2in1 RosenSchutz 100 ml / 8 ml Gebrauchsanweisung 2in1 RosenSchutz 100 ml / 8 ml Kombi-Pack zur Bekämpfung von Schädlingen und Pilzkrankheiten an Rosen und anderen Pflanzen. Sicher erfasst werden Schädlinge wie Blattläuse, Spinnmilben,

Mehr

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Pflanzenschutz - Lange Point

Mehr

Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel

Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel Produkt: COMPO Duaxo Universal Pilz-frei 1/6 Gegen Birnengitterrost, Echten Mehltau, Schorf, Rost, Kräuselkrankheit, Blattflecken, Sternrußtau an Obst, Gemüse, Kräutern, Rosen und Zierpflanzen. Von der

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Fenomenal. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Aluminium-Salz Fenamidone. Stand: SVA am:

Fenomenal. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Aluminium-Salz Fenamidone. Stand: SVA am: Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln und Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben.

Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln und Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben. CUPROZIN FLÜSSIG Fungizid Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln und Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben. Zul.Nr.: 4147-00 Suspensionskonzentrat

Mehr

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N Kenndaten: Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N Nr. 5655-00 ospilan SG ist ein wasserlösliches Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen Blattläuse

Mehr

Lizetan Plus Zierpflanzenspray

Lizetan Plus Zierpflanzenspray Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Pirimor. Produkt. Technisches Merkblatt. Insektizid. Pirimor ist ein Wasserlösliches Granulat und enthält 50 % Pirimicarb.

Pirimor. Produkt. Technisches Merkblatt. Insektizid. Pirimor ist ein Wasserlösliches Granulat und enthält 50 % Pirimicarb. Pirimor Insektizid Spezifisches Insektizid mit guter Sofortwirkung, Nützlingschonend wirkt rasch sicher und selektiv für die Bekämpfung von Blattläusen, Wurzelläusen und Blutläusen im Feld-, Obst-, Gemüse-

Mehr

Gebrauchsanweisung. Spruzit Schädlingsfrei 100 ml

Gebrauchsanweisung. Spruzit Schädlingsfrei 100 ml Gebrauchsanweisung Spruzit Schädlingsfrei 100 ml Breit wirksames Spritzmittel zur Bekämpfung von saugenden Insekten (wie Blattläusen, Thripsen und Sitka- Fichtenläusen), Weißen Fliegen, Spinnmilben (Rote

Mehr

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol- Hinweise zum Bienenschutz Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind für Bienen gefährlich. Bei der Anwendung dieser Mittel ist die Verordnung zum Schutz der Bienen vor Gefahren durch Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung)

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Bundesfachgruppe Obstbau Herrn Jörg Disselborg Claire-Waldoff-Str.

Mehr

Bulldock. Bulldock verfügt über eine schnelle Anfangswirkung sowie eine lange Wirkungsdauer und ist gut pflanzenverträglich.

Bulldock. Bulldock verfügt über eine schnelle Anfangswirkung sowie eine lange Wirkungsdauer und ist gut pflanzenverträglich. Bulldock Produktbeschreibung Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Insektizid Gefahrstoffeinstufung: GHS05 GHS07 GHS08 GHS09 Signalwort: 25 g/l Beta-Cyfluthrin Emulsionskonzentrat Gefahr Nr. 023977-00 INSEKTIZID

Mehr

Setanta Flo. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 15

Setanta Flo. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 15 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei. Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei. Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln Rückstandsuntersuchungen im LALLF M-V Lebensmitteluntersuchungen (Einsendung durch VLÄ) risikoorientiert herstellerorientiert Jährlich Rückstandsuntersuchungen

Mehr

Arinex. Granulatköder, nass gepresst Gefahrstoffeinstufung: Signalwort: Nr

Arinex. Granulatköder, nass gepresst Gefahrstoffeinstufung: Signalwort: Nr Arinex Produktbeschreibung Produkttyp: Molluskizid Wirkstoff: 60 g/kg Metaldehyd Formulierung: Granulatköder, nass gepresst Gefahrstoffeinstufung: Signalwort: Nr. 033274-74 MOLLUSKIZID Abpackung Arinex

Mehr

NEU 1144 F. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 61

NEU 1144 F. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 61 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps

Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps Insektizid mit breitem Wirkungsspektrum gegen beißende und saugende Insekten im Acker-, Gemüse- und bau. Kenndaten Zulassungsnummer:

Mehr

Gebrauchsanweisung. Raupenfrei Xentari 25 g

Gebrauchsanweisung. Raupenfrei Xentari 25 g Gebrauchsanweisung Raupenfrei Xentari 25 g Biologisches Spritzmittel, dessen Wirkstoff durch nützliche Mikroorganismen erzeugt wird. Es wirkt ganz gezielt gegen verschiedene schädliche Schmetterlingsraupen,

Mehr

Vegas Vegas Vegas 348

Vegas Vegas Vegas 348 Vegas 348 Vegas Fungizid zur Bekämpfung von Echtem Mehltau in Getreide, im Wein- und Kernobstbau Produkttyp: Fungizid Wirkstoff: 51,3 g/l Cyflufenamid (5 % w/w) Formulierung: EW (Emulsion, Öl in Wasser)

Mehr

Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite)

Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite) Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite) NB661 Das Mittel ist bienengefährlich, Bienenschutzverordnung vom 19. Dezember 1972

Mehr

Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel. COMPO Rosen-Schutz Kombi 1/5

Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel. COMPO Rosen-Schutz Kombi 1/5 Produkt: COMPO Rosen-Schutz Kombi 1/5 Gegen Saugende Insekten (Blattläuse, Thripse, Zikaden), Schildläuse, Woll- und Schmierläuse, Weiße Fliegen und gegen Rost, Sternrußtau, Blattflecken, Echten Mehltau

Mehr

EG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 453/2010

EG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 453/2010 Seite : 1/5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: fit Spülmittel Original Verwendung des Stoffes/Zubereitung: Handgeschirrspülmittel Firma: fit GmbH, Hirschfelde Am Werk 9 D-02788

Mehr

Floramite 240 SC. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 31

Floramite 240 SC. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 31 (Registration Report) 006823-00/00 Wirkstoff(e): Bifenazate Stand: 2011-02-28 SVA am: 2011-03-16 Lfd.Nr.: 31 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig

Mehr

METAREX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 25

METAREX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 25 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Abstandsauflagen. (Stand: 30. März 2016) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Naturhaushalt Wasserorganismen-

Abstandsauflagen. (Stand: 30. März 2016) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Naturhaushalt Wasserorganismen- Abstandsauflagen Die Übersicht wurde nach bestem Wissen erstellt, für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden! Abstandsauflagen bitte für jedes Mittel prüfen. (Stand: 30. März

Mehr

Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße 18b Hamburg

Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße 18b Hamburg Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung auf Starkbefallsflächen wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung auf Starkbefallsflächen wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 5 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau -

Mehr

Schneckenkorn Spiess-Urania Molluskizid

Schneckenkorn Spiess-Urania Molluskizid Schneckenkorn Spiess-Urania Molluskizid Wirkstoff: 39,2 g Metaldehyd /kg (3,92 Gew.-%) Granulatköder (GB) Fertigköder zur Bekämpfung von Nacktschnecken Zul.-Nr.: 033431-00 Gebrauchsanleitung Zur Vermeidung

Mehr

Botector. Vorteile. Botector. - keine Wartefrist - keine Rückstände - keine Gefahr der Resistenzbildung - für IP- und Bio-Betriebe geeignet.

Botector. Vorteile. Botector. - keine Wartefrist - keine Rückstände - keine Gefahr der Resistenzbildung - für IP- und Bio-Betriebe geeignet. Botector ist ein hochwirksames biotechnologisches Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung der gefürchteten Graufäule (Botrytis cinerea) im Weinbau, in Erdbeeren* und Beerenobst*. Die in enthaltenen hochaktiven

Mehr

Boccacio Rosen Pilz-Frei

Boccacio Rosen Pilz-Frei Kenndaten: occacio Rosen Pilz-Frei Fungizides Suspensionskonzentrat Wirkstoff: 250 g/l Azoxystrobin Gefahrsymbol: N Nr. 4560 occacio Rosen Pilz-Frei wirkt zuverlässig gegen viele Pilzkrankheiten an Rosen

Mehr

Zulassungsinformationen Im Zierpflanzenbau

Zulassungsinformationen Im Zierpflanzenbau Zulassungsinformationen Im (Zul.-Nr.: 052273-00) Erweiterung einer Zulassung nach Art. 51 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Ihr Ansprechpartner: E-APE/DT Li556 Martina Dahlbender Tel.: 06132/713528 Fax: 06132/713529

Mehr

Vorteile. Die Standardbeize gegen Rhizoctonia Einfach - Unkompliziert - Sicher. Risolex

Vorteile. Die Standardbeize gegen Rhizoctonia Einfach - Unkompliziert - Sicher. Risolex Die Standardbeize gegen Rhizoctonia Einfach - Unkompliziert - Sicher Risolex ist ein Beizmittel, das speziell gegen knollenbürtige Infektionen mit Rhizoctonia solani, dem Haupterreger der Auflaufkrankheiten

Mehr

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Artikel Bayer Garten Rosen-Kombiset Dehner Art.nr. 3537339 Kurzbeschreibung Behandlung von Pilzerkrankungen und Schädlingen im Set: Bayer Garten Rosen-Pilzschutz M Bayer Garten Rosen-Pilzschutz M ist ein

Mehr

Zulassungsinformationen im Wein- und Obstbau

Zulassungsinformationen im Wein- und Obstbau Zulassungsinformationen im Wein- und Obstbau Sercadis (Zul.-Nr.: 008004-00) Erstmalige Zulassung erteilt Ihr Ansprechpartner: E-APE/DT Li556 Julia Zander Tel.: 0621/60-27696 Fax: 0621/60-6627696 E-Mail:

Mehr

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN ÜBER FCS PRODUKTE PRODUKTE VERTRIEB, BERATUNG, SERVICE NEWS & TIPPS Suchen BULLDOCK Neue Produkte GOLTIX TITAN CUSTODIA BELVEDERE EXTRA FUEGO TOP AMPERA Produkte Von A-Z Unser Gesamtprogramm im Überblick...

Mehr

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstr. 25, 76227 Karlsruhe Weinbauverband Württemberg e.v. Hirschbergstr. 2 74189 Weinsberg

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 30.1.2016 DE L 24/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/124 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 zur von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 21/74 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/105 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2016 zur von Biphenyl-2-ol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 4, 6 und 13 (Text von Bedeutung

Mehr

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Obst und Gemüse aus Mecklenburg-Vorpommern

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Obst und Gemüse aus Mecklenburg-Vorpommern Festsetzung von PSM-Höchstgehalten und Rene Margritte Hegels Ferien Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Obst und Gemüse aus Mecklenburg-Vorpommern CH 3 CN CH 2 N C N CH 3 Cl N Verband Mecklenburger

Mehr

Antak. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 21

Antak. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 21 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Aktuelles zum Pflanzenschutz bei Syngenta. Thüringer Gartenbautag Erfurt Ulf Hucke

Aktuelles zum Pflanzenschutz bei Syngenta. Thüringer Gartenbautag Erfurt Ulf Hucke Aktuelles zum Pflanzenschutz bei Syngenta Thüringer Gartenbautag Erfurt 9.11.2016 Ulf Hucke Übersicht über das aktuelle Pflanzenschutzsortiment im Gemüse von Syngenta Fungizide Askon Ortiva Score Switch

Mehr

TRAFO WG. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 12

TRAFO WG. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 12 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Mischkultur gute Nachbarn schlechte Nachbarn

Mischkultur gute Nachbarn schlechte Nachbarn Artischocke Fenchel, Schnittlauch,, Aubergine / Melanzani Basilikum Blumenkohl / Karfiol / Brokkoli / Romanesco Buschbohnen / Fisolen Kohl, Salat,,, Lauch Fenchel, Gurke, Mangold, Tomate, Zucchini, Buschbohnen,

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 24/6 DE 30.1.2016 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/125 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 über die von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 2, 3 und 11 (Text

Mehr

Thiacloprid Low-Flow-Aerosol

Thiacloprid Low-Flow-Aerosol Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Technisches Informationsblatt 22.01.2016. Insektizid gegen Blattläuse in Beeren, Obst, Salaten, Feldkulturen und Zierpflanzen sowie gegen Blutläuse.

Technisches Informationsblatt 22.01.2016. Insektizid gegen Blattläuse in Beeren, Obst, Salaten, Feldkulturen und Zierpflanzen sowie gegen Blutläuse. Technisches Informationsblatt 22.01.2016 Pirimor Insektizid gegen Blattläuse in Beeren, Obst, Salaten, Feldkulturen und Zierpflanzen sowie gegen Blutläuse. Kurzbeschrieb Selektives Aphizid gegen Läuse

Mehr

Eignungskriterien, Zulassung, Kennzeichnung Pflanzenschutzmitteln im Kleingarten

Eignungskriterien, Zulassung, Kennzeichnung Pflanzenschutzmitteln im Kleingarten Eignungskriterien, Zulassung, Kennzeichnung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Kleingarten Christoph Hoyer, Dezernent für Pflanzenschutz im Gartenbau Hessischer Pflanzenschutzdienst-Regierungspräsidium

Mehr

Patrol MetaPads G2. Formköder zur Bekämpfung von Nacktschnecken. Molluskizid Wirkstoff:

Patrol MetaPads G2. Formköder zur Bekämpfung von Nacktschnecken. Molluskizid Wirkstoff: Molluskizid Wirkstoff: 30 g/kg Metaldehyd (3,0 Gew.%) Formulierung: Granulatköder (GB) Bienen: nicht gefährdet (B3) Artikelnummer/ Packungsgröße: 60153 1 x 20 kg Sack Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt

Mehr

Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018

Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018 Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018 LfL Freising NB6612 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden,

Mehr

Botanigard WP. Pfl. Reg. Nr Gefahrensymbol GHS07 GHS08. Versandgebinde/Handelsform: 12 x 0,5 kg Sack

Botanigard WP. Pfl. Reg. Nr Gefahrensymbol GHS07 GHS08. Versandgebinde/Handelsform: 12 x 0,5 kg Sack Botanigard WP Botanigard WP Pfl. Reg. Nr. 3798 Gefahrensymbol GHS07 GHS08 Biologisches Präparat zur Bekämpfung von Insekten im Gemüsebau, Obstbau und Zierpflanzenbau. Versandgebinde/Handelsform: 12 x 0,5

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Mag. Christiane Pöttinger Institut für Pflanzenschutzmittel Grundwasserfachtage Leibnitz (Wagna), 14./15. Mai 20120 Österreichische Agentur

Mehr

Granulatköder gegen Nackt- und Gehäuseschnecken in Wein-, Obst-, Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, sowie Grünland. Gefahrensymbol: Abgabe: frei

Granulatköder gegen Nackt- und Gehäuseschnecken in Wein-, Obst-, Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, sowie Grünland. Gefahrensymbol: Abgabe: frei Metarex Inov Granulatköder gegen Nackt- und Gehäuseschnecken in Wein-, Obst-, Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, sowie Grünland. Granulatköder Pfl-Reg.Nr.: 3216 Wirkstoff und Wirkstoffgehalt: 40 g/kg

Mehr

PRESSEMITTEILUNG 4. August 2017

PRESSEMITTEILUNG 4. August 2017 MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 4. August 2017 Nr. 205/2017 Minister Peter Hauk MdL: Bislang keine Rückstände von Fipronil in Eiern aus Baden-Württemberg

Mehr

COMPO Axoris Insekten-frei Quick-Sticks

COMPO Axoris Insekten-frei Quick-Sticks Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Granulatköder gegen Nackt- und Gehäuseschnecken in Wein-, Obst-, Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, sowie Grünland. Gefahrensymbol: Abgabe: frei

Granulatköder gegen Nackt- und Gehäuseschnecken in Wein-, Obst-, Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, sowie Grünland. Gefahrensymbol: Abgabe: frei 236 Metarex Inov Metarex Inov Granulatköder gegen Nackt- und Gehäuseschnecken in Wein-, Obst-, Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, sowie Grünland. Granulatköder Pfl-Reg.Nr.: 3216 Wirkstoff und Wirkstoffgehalt:

Mehr

Gemüse - 1. Jacques Poitou, 2001.

Gemüse - 1. Jacques Poitou, 2001. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Lauch Gurke Kartoffeln Spinat Bohnen Brokkoli Tomate Tomate Tomate Möhre Tomaten Porree Tomate Möhre Kartoffel Tomaten Gurke Chicoree Salat Kartoffeln Tomate Gurken Zucchini Salat

Mehr

AGENT. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Fenpropidin. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 11

AGENT. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Fenpropidin. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 11 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Bulldock. Bulldock BULLDOCK

Bulldock. Bulldock BULLDOCK BULLDOCK 2 Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Gefahrstoffeinstufung: GHS05 GHS07 GHS08 GHS09 Gefahr Abpackung Artikelnummer 100012067 4 x 5 l Umkarton 100012052 12 x 1 l Umkarton Insektizid 25 g/l Beta-Cyfluthrin

Mehr

Movento OD 150. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 14

Movento OD 150. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 14 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Fragen und Antworten zu Fipronilgehalten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Fragen und Antworten zu Fipronilgehalten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Fragen und Antworten zu Fipronilgehalten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Aktualisierte FAQ des BfR vom 15. August 2017 Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Kontext des aktuellen Fipronil-

Mehr

Sombrero. Sombrero SOMBRERO

Sombrero. Sombrero SOMBRERO SOMBRERO 2 Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Beizmittel 600 g/l Imidacloprid Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung 006487-00 GHS07 GHS09 Signalwort Achtung Abpackung Artikelnummer 100012342 200

Mehr

Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit

Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Dr. Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Zusammenfassung

Mehr

COMPO Axoris Insekten-frei Quick-Granulat

COMPO Axoris Insekten-frei Quick-Granulat Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

GLOBARYLL 100. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 19

GLOBARYLL 100. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 19 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 477 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

PRIMO MAXX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Ethylester. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

PRIMO MAXX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Ethylester. Stand: SVA am: Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Polytanol P. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 17

Polytanol P. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 17 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

BANNER MAXX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 21

BANNER MAXX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 21 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 21.9.2018 DE L 238/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1264 DER KOMMISSION vom 20. September 2018 zur Erneuerung der für den Wirkstoff Pethoxamid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen

Mehr

Bacara FORTE. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Flufenacet Flurtamone. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

Bacara FORTE. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Flufenacet Flurtamone. Stand: SVA am: Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Insektizid gegen fressende und saugende Insekten im Feld-, Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau

Insektizid gegen fressende und saugende Insekten im Feld-, Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau Pyrinex M22 Insektizid gegen fressende und saugende Insekten im Feld-, Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau Wirkstoff(e) / Gehalt: Formulierung: 21,4 % Chlorpyrifos-methyl (225 g/lt) Emulsionskonzentrat

Mehr

Biologisches Insektizid gegen Schmetterlingsraupen in Gemüse- und Zierpflanzenbau.

Biologisches Insektizid gegen Schmetterlingsraupen in Gemüse- und Zierpflanzenbau. Turex Insektizid Biologisches Insektizid gegen Schmetterlingsraupen in Gemüse und Zierpflanzenbau. Wirkstoff: Formulierung: Bienen: Artikelnummer/ Packungsgrößen Piktogramm: Signalwort: 500 g/kg Bacillus

Mehr

T e c h n i s c h e I n f o r m a t i o n e n P I R I M I C A R B

T e c h n i s c h e I n f o r m a t i o n e n P I R I M I C A R B T e c h n i s c h e I n f o r m a t i o n e n P I R I M I C A R B Spezifisches Insektizid für die Bekämpfung von n im Feld-, Obst-, Beeren-, Gemüse- und Zierpflanzenbau Wirkstoffe: 50% Pirimicarb Formulierung:

Mehr

Trifloxystrobin & Tebuconazol AL

Trifloxystrobin & Tebuconazol AL Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 19.11.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1165/2013 R KOMMISSION vom 18. November 2013 zur des Wirkstoffs Orangenöl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des

Mehr

Schneckenkorn Spiess-Urania G2 Molluskizid

Schneckenkorn Spiess-Urania G2 Molluskizid Schneckenkorn Spiess-Urania G2 Molluskizid Wirkstoff: 30,0 g Metaldehyd /kg (3,0 Gew.-%) Granulatköder (GB) Zul.-Nr.: 005323-00 Kenn-Nr.: 005323-68/00 Formköder zur Bekämpfung von Nacktschnecken Gebrauchsanleitung

Mehr

Duaxo Universal Pilzspritzmittel

Duaxo Universal Pilzspritzmittel Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

CREDO. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Chlorthalonil. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 64

CREDO. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Chlorthalonil. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 64 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DES GEMISCHES UND DES UNTERNEHMENS. Artikelnummern: Registriernummer: N-17726

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DES GEMISCHES UND DES UNTERNEHMENS. Artikelnummern: Registriernummer: N-17726 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DES GEMISCHES UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Handelsname : Artikelnummern: 16464 Registriernummer: N-17726 Verwendung des Stoffs/des Gemisches : Biozide Firma :

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft Luhns GmbH Schwarzbach 91 137, D 42277 Wuppertal Telefon

Mehr

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung. 15. Januar Rechtsgrundlagen.

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung. 15. Januar Rechtsgrundlagen. Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung 15. Januar 2015 Rechtsgrundlagen Und das erwartet Sie in der nächsten Stunde 1. Änderungen bei Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit

Mehr