Grünbuch der Europäischen Kommission Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts

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1 Grünbuch der Europäischen Kommission Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts Stellungnahme des Katholischen Familienverbandes Österreichs Grundsätzliche Überlegungen zur Einleitung: Ziel und Herausforderung eines modernen Arbeitsrechts für Europa muss die Verhinderung einer Segmentierung des Arbeitsmarktes in herkömmliche Arbeitsverhältnisse und so genannte atypische Beschäftigungsverhältnisse sein. Das Grünbuch erwähnt eine Segmentierung des Arbeitsmarktes, die auch in Österreich feststellbar ist. Im Text wird das traditionelle Arbeitsrecht, das zu wenig flexibel ist, als Begründung angeführt. Vor einer Reform des Arbeitsrechts, die auf größere Flexibilität abzielt und damit die Anzahl von nicht Existenz sichernder Arbeitsplätze steigen ließe, wäre aber zuerst eine Verbesserung der Situation von prekär Beschäftigten anzustreben. Der Text des Grünbuches versucht Nichtstandard-Arbeitsverträge sowie flexibel gehandhabte Standardverträge als vorteilhaft für die Arbeitszeitregelung darzustellen, was eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zur Folge hätte. Die Erfahrungen unserer Mitgliedsfamilien widersprechen dieser Ansicht. Ständig wechselnde Arbeitszeiten wirken sich nachteilig auf die Gestaltung des Familienlebens aus, da zeitliche Verbindlichkeiten zu den wesentlichen Elementen von innerfamiliären Beziehungen zählen. Das Grünbuch versucht den Eindruck zu erwecken, dass die herkömmlichen unbefristeten Standard-Arbeitsverträge antiquiert sind und der wirtschaftlichen Entwicklung des EU-Raums entgegenstehen. Die Globalisierung und die demografische Perspektive werden als Untermauerung nach einer Flexibilisierung des Arbeitsvertragsrechts angeführt. Es scheint, dass damit das Ziel verfolgt wird, die Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen aufzuweichen, um eine von der Wirtschaft und ArbeitgeberInnen geforderte Flexibilität noch mehr zu fördern und herbeizuführen. Eine derartig provozierte Reform dürfte sich eher an den Interessen der ArbeitgeberInnen und weniger an denen der ArbeitnehmerInnen orientieren. Zu den Fragen: 1. Welche Punkte sollten Ihrer Ansicht nach auf der Agenda einer sinnvollen Arbeitsrechtsreform ganz oben stehen? Aus Sicht des Katholischen Familienverbandes Österreichs sollte sich vor allem angesichts der demographischen Perspektive eine Arbeitsrechtsreform an den Bedürfnissen von Familien orientieren: Die Arbeitswelt muss sich stärker an die familiären Gegebenheiten anpassen und nicht umgekehrt, wie derzeit üblich. Eine Arbeitrechtsreform muss sich einem Family-Mainstreaming unterziehen können, was vor allem am Kriterium der Vereinbarkeit von Familien -und Erwerbsarbeit zu messen ist. Eine Arbeitsrechtsreform sollte auf eine gesetzliche Mindestregelung für prekäre und atypische Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der EU abzielen. Im Zuge der Armutsbekämpfung sollte ein an den nationalen Arbeitsmärkten angeknüpftes System der sozialen Mindestsicherung eingeführt werden.

2 2. Kann eine Anpassung des Arbeitsrechts und der Tarifverträge zur Erhöhung der Flexibilität und der Beschäftigungssicherheit sowie zur Verringerung der Segmentierung des Arbeitsmarktes beitragen? Wenn ja, wie? Diese Frage lässt sich wohl nur unter der Berücksichtigung des bestehenden nationalen Arbeitsrechtes beantworten, da Länder wie Österreich bereits über ein sehr flexibles Arbeitsrecht verfügen. Gemäß der gängigen Auffassung, dass unter Flexibilität ein Abwälzen der wirtschaftlichen und sozialen Risken der ArbeitgeberInnen auf die ArbeitnehmerInnen verstanden wird, ist zu befürchten, dass mehr Flexibilität eher zur Senkung der Beschäftigungssicherheit führt statt zur Steigerung. 3. Wirken die geltenden Regelungen, seien es Gesetze oder Tarifverträge, hemmend oder fördernd für Unternehmen und Beschäftigte, die die Chancen zur Erhöhung der Produktivität nutzen und sich an die Einführung neuer Technologien und an die mit dem internationalen Wettbewerb verbundenen Veränderungen anpassen wollen? Wie können die für die KMU relevanten Regelungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der angestrebten Ziele verbessert werden? Die Fragestellung intendiert, dass das Arbeitsrecht zu starr wäre, um Unternehmen die Erhöhung der Produktivität sowie die Einführung neuer Technologien zu ermöglichen. Der Katholische Familienverband Österreichs ist hingegen nicht der Auffassung, dass eine Herabsetzung des Niveaus des Arbeitsrechtes zu besserer Wettbewerbsfähigkeit, höherer Produktivität und damit auch automatisch zu mehr Beschäftigungs- und Einkommenssicherheit führt. Nimmt eine Reform des Arbeitsrechts nicht auf die Auswirkungen auf das Einkommen von ArbeitnehmerInnen bedacht was bei einem Absenken des Niveaus des Arbeitsrechtes zu erwarten ist hat dies negative Konsequenzen auf die Kaufkraft und in weiterer Folge auf das Wirtschaftswachstum in der EU. Der Erfolg für die Arbeitgeberseite wäre mit mehr Flexibilisierung nur ein kurzfristiger, da mit dem Schwinden der Kaufkraft eine Verringerung des Wirtschaftswachstums zu erwarten ist. Für KMU s sind einfachere, transparentere Vertragstypen mit einheitlichen und bekannten Regelungsinhalten anzustreben, da von ihnen nicht erwartet werden darf, dass sie sich in der Vielzahl von Vertragstypen in der EU zurecht finden. 4. Wie könnte die Aufnahme befristeter oder unbefristeter Arbeitsverhältnisse arbeitsrechtlich oder tarifvertraglich erleichtert werden, sodass im Rahmen der zu Grunde liegenden Arbeitsverträge ein höherer Grad an Flexibilität ermöglicht und gleichzeitig aber auch eine angemessene Beschäftigungssicherheit und ein angemessener sozialer Schutz gewährleistet werden? Der Katholische Familienverband Österreichs plädiert für folgende Maßnahmen, um mehr Flexibilität zu erreichen: Ein Recht auf Bildungsfreistellung zur Gewährleistung lebenslangem Lernens Ein Versicherungsfonds, der das Risiko der Erkrankung von ArbeitnehmerInnen trägt, um die Kündigung während längerer Krankheit zu vermeiden. Ein Recht auf Teilzeitarbeit bis ein Jahr nach dem Schuleintritt des Kindes Verbot von Kettenveträgen.

3 Vorfristige Kündigung befristeter Verträge oder eine besonders kurzfristige Kündigung unbefristeter Verträge sollte vor Willkür geschützt sein. 5. Wäre es hilfreich, über eine Kombination von flexibleren Kündigungsschutzgesetzen und gut durchdachten Unterstützungsleistungen für Arbeitslose nachzudenken, sowohl in Form von Lohnersatzleistungen (d.h. passiver Leistungen der Arbeitsmarktpolitik) als auch von aktiven Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik? Da in Österreich nur Schwangere, BetriebsrätInnen, Lehrlinge, begünstigte Behinderte, Eltern in Elternteilzeit einen besonderen Kündigungsschutz genießen, alle anderen Arbeitnehmergruppen ohne Grund gekündigt werden können, wäre weiter Aufweichung der Kündigungsschutzgesetze nicht wünschenswert. 6. Welche Rolle könnten Gesetze und/oder von den Sozialpartnern ausgehandelte Tarifverträge spielen im Hinblick auf die Förderung des Zugangs zur Ausbildung und die Erleichterung von Übergängen zwischen verschiedenen Vertragsformen mit dem Ziel, eine zunehmend bessere Beschäftigungssituation im Laufe eines durchgehend aktiven Berufslebens zu erlangen? Das Recht auf bezahlte Aus- und Weiterbildung sollte sich nicht nur auf einzelne Kollektivverträge beschränken, sondern sollte gesetzlich verankert werden. Da die Finanzpolitik in Österreich auf den hohen Stellenwert von Aus- und Weiterbildung mit steuerlicher Absetzbarkeit oder der Subventionierung von Bildungsdarlehen reagiert hat, wäre es höchste Zeit, dass das Arbeitsrecht diesbezüglich angepasst wird. 7. Ist bei den in den Mitgliedstaaten geltenden juristischen Definitionen von Beschäftigung und Selbstständigkeit größere Klarheit erforderlich, um "bonafide" - Übergänge zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit und umgekehrt zu erleichtern? Wünschenswert wäre eine klar definierte Abgrenzung zwischen den unselbstständigen Beschäftigten im klassischen Sinn und den echten Selbstständigen. UnternehmerInnen, die Nicht-Standard-Arbeitsverträge ausnützen, um das Arbeitsrecht zu umgehen, sollten mit Strafen zu rechnen haben, da nur zivilrechtliche Sanktionen für die UnternehmerInnen keine Mehrkosten verursachen und daher keine abschreckende Wirkung haben. Braucht man einen Grundstock an Vorschriften, welche die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten, unabhängig von der Form ihres Arbeitsvertrags, regeln? Wie würden sich derartige Mindesterfordernisse Ihrer Ansicht nach auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf den ArbeitnehmerInnenschutz auswirken? Ein Grundstock an Mindeststandards der Arbeitsbedingungen ist notwendig und wünschenswert. Diese Mindesterfordernisse würden auf Grund ihrer stimulierenden Wirkung auf die Nachfrage und Kaufkraft der Schaffung von Arbeitsplätzen nicht entgegenstehen.

4 9. Sollten Ihrer Ansicht nach die Verantwortlichkeiten der einzelnen Parteien in mehrseitigen Arbeitsbeziehungen eindeutiger geregelt werden, um festzulegen, wer für die Einhaltung von ArbeitnehmerInnenrechte verantwortlich ist? Wäre die Anordnung einer nachrangigen Haftung eine wirksame und praktikable Möglichkeit, um diese Verantwortlichkeiten bei der Einbeziehung von SubunternehmerInnen sicherzustellen? Wenn nein, sehen Sie andere Möglichkeiten, einen angemessenen ArbeitnehmerInnenschutz in dreiseitigen Arbeitsverhältnissen zu gewährleisten? (Keine Erklärung) 10: Halten Sie es für notwendig, den Beschäftigungsstatus von LeiharbeitnehmerInnen zu klären? In Österreich ist der Beschäftigungsstatus von LeiharbeiterInnen bereits durch einen Kollektivvertrag für das Arbeitskräfteüberlassungsgewerbe sowie durch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geregelt. Da LeiharbeiterInnen in anderen europäischen Ländern keinen oder nur geringen gewerkschaftlichen Schutz genießen, besteht akuter Handlungsbedarf für eine solche Regelung. 11: Wie könnten Mindestanforderungen im Zusammenhang mit der Organisation der Arbeitszeit so geändert werden, dass sie sowohl zu mehr Flexibilität für ArbeitgeberInnen und für ArbeitnehmerInnen führen, als auch zu einem höheren Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen? Mit welchen Aspekten der Arbeitszeitorganisation sollte die Gemeinschaft sich vorrangig befassen? Eine Mindestanforderung ist im Sinne der besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit bis ein Jahr nach dem Schuleintritt des Kindes ein europaweites Recht auf Teilzeit. Dazu begeleitend wäre die stärkere öffentliche Verbindlichkeit von Zertifizierung von arbeitnehmerinnen- und familienfreundlichen Betrieben erstrebenswert, in dem diese bei öffentlichen Ausschreibungen bevorzugt werden. 12. Wie können die ArbeitnehmerInnenrechte von Beschäftigten in Arbeitsverhältnissen mit in einem grenzüberschreitenden Bezug, insbesondere von GrenzgängerInnen, überall in der Gemeinschaft gewährleistet werden? Besteht Ihrer Ansicht nach Bedarf an einer einheitlicheren Definition des Begriffs ArbeitnehmerIn in den EU-Richtlinien, um sicherzustellen, dass diese ArbeitnehmerInnen ihre Beschäftigungsrechte unabhängig davon wahrnehmen können, in welchem Mitgliedstaat sie arbeiten? Oder sind Sie der Ansicht, dass der Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten in dieser Frage nicht beschränkt werden sollte? Um einem Lohn- und Rechtsdumping entgegenzuwirken, bedarf die EU einer einheitlicheren Definition des Begriffs ArbeitnehmerIn vor allem auch im Hinblick auf die Dienstleistungsrichtlinie.

5 13. Halten Sie eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden für erforderlich, um das gemeinschaftliche Arbeitsrecht wirksamer durchsetzen zu können? Können Ihrer Ansicht nach die Sozialpartner bei dieser Zusammenarbeit eine Rolle spielen? Eine verstärkte Zusammenarbeit ist vor allem unter dem Aspekt des Schutzes der ArbeitnehmerInnen wünschenswert. Auch die Einbindung der Sozialpartner ist zu begrüßen. 14: Bedarf es Ihrer Auffassung nach auf EU-Ebene weiterer Maßnahmen, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit zu unterstützen? Zur Eindämmung der Schwarzarbeit ist jede Maßnahme der EU zu begrüßen. Wien, am 14. Februar 2007 Dir. Johannes Fenz Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs

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