Wer ist ArbeitnehmerIn im Sinne es Europäischen Arbeitsrechts?
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- Charlotte Katarina Brahms
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1 Wer ist ArbeitnehmerIn im Sinne es Europäischen Arbeitsrechts? Martin Risak and Thomas Dullinger Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien
2 Gliederung Grundsätzliche Überlegungen Veränderungen der Arbeitsorganisation Veränderungen des Arbeitnehmerinnen-Begriffs? Bezugnahme auf den ArbeitnehmerInnen-Begriff im EU- Recht Analyse einschlägiger EuGH-Entscheidungen Tendenz zu einem autonomen europarechtlichen Verständnis Geringe Bedeutung wirtschaftlicher Kriterien Ergebnisse
3 Grundsätzliche Überlegungen Warum Arbeitsrecht? Wer ist ArbeitnehmerIn? Wirtschaftliche Analyse: Machtungleichgewichte, Marktversagen Rechtliche Analyse: persönliche Abhängigkeit - Weisungsunterworfenheit Definition des EuGH in Rs Lawrie Blum Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht aber darin, daß jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält
4 Veränderungen der Arbeitsorganisation Technologischer Wandel, Globalisierung, Wertewandel wirtschaftliche und rechtliche Analyse klafft auseinander Grünbuch zur Modernisierung des Arbeitsrecht (KOM (2006) 708 endg 12) Die herkömmliche Unterscheidung zwischen abhängigen Beschäftigten und nicht abhängigen Selbstständigen spiegelt die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten der Arbeitswelt nicht mehr angemessen wider.
5 Ausgangspunkt: EU-Primärrecht EuGH: keine einheitliche Definition des/der ArbeitnehmerIn, aber häufig Bezug auf Lawrie-Blum- Formel Primärrecht Art. 45 AEUV Freizügigkeit Art. 153 AEUV Sozialkapitel (insb Entgeltgleichbehandlung in Art. 157) Art. 101 AEUV Wettbewerbsrecht, ungeschriebene Ausnahme für Tarifverträge SozialpartnerInnen, Maßnahmen zu Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen EuGH Rs FNV Kunsten: Scheinselbständige
6 EU-Sekundärrecht arbeitsrechtliche Richtlinien Sprachliche Uneinheitlichkeit im Englischen ( worker employee ), anders zb auf Deutsch oder Französisch Uneinheitliches Erscheinungsbild Definition des ArbeitnehmerInnen-Begriffes in der Richtlinie? Verweis auf nationales Begriffsverständnis oder autonome Auslegung? Tendenz zu autonomer Begriffsfindung
7 There is a crack in everything That's how the light gets in. (Leonhard Cohen, Anthem)
8 Analyse der EuGH-Rechtsprechung Ausgangspunkt der Entwicklung eines autonomen Begriffsverständnisse ist die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit Relevanz insbesondere für Übergangsvorschriften bei neuen Mitgliedstaaten Passt das für andere Materien? Funktionale statt statusbezogene Betrachtungsweise BeamtInnen (EuGH Lawrie-Blum ua) Mitglieder von Leitungsorganen in Kapitalgesellschaften (EuGH Danosa, Balkaya, Holterman, Ruhrlandklinik)
9 EuGH: bislang sehr wenige wirtschaftliche Elemente Risikotragung (EuGH Agegate) Möglichkeit eigene GehilfInnen zu beschäftigen (EuGH Agegate; Haralambidis) Festlegung der Entgelt- und sonstigen Arbeitsbedingungen durch kollektive Vereinbarungen (EuGH Agegate; Becu) Eingliederung in die Unternehmen der VertragspartnerInnen, bilden mit diesen eine wirtschaftliche Einheit (EuGH Becu, FNV Kunsten).
10 Ergebnisse Europäischer ArbeitnehmerInnen-Begriff: Weisungsunterworfenheit ( persönliche Abhängigkeit ) weiterhin im Mittelpunkt Nur wenige Ansätze zur Berücksichtung wirtschaftlicher Elemente Tendenz zur einheitlicher und autonomer europäischer Auslegung Zweck und Kontext der Regelung wird nur wenig berücksichtigt
11 Ausblick: Europäische Säule sozialer Rechte Kapitel II: Faire Arbeitsbedingungen Innovative Arbeitsformen, die gute Arbeitsbedingungen sicherstellen, werden gefördert. Unternehmertum und Selbstständigkeit werden unterstützt. Die berufliche Mobilität wird erleichtert. Beschäftigungsverhältnisse, die zu prekären Arbeitsbedingungen führen, werden unterbunden, unter anderem durch das Verbot des Missbrauchs atypischer Verträge. Probezeiten sollten eine angemessene Dauer nicht überschreiten.
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