Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode

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1 Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung 6. Sitzung (öffentlich) 16. Januar 2013 Düsseldorf Haus des Landtags 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr Vorsitz: Arndt Klocke (GRÜNE) Protokoll: Uwe Scheidel Verhandlungspunkte und Ergebnisse: Vor Eintritt in die Tagesordnung 5 Begrüßung durch den Vorsitzenden 5 Absprache zur Tagesordnung 5 1 Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen 6 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/127 Ausschussprotokoll 16/78 Ministerin Svenja Schulze (MIWF) berichtet 6 Aussprache 7 Der Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/127 wird mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Piratenfraktion gegen das Votum der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP mehrheitlich angenommen.

2 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 2 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) 9 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1400 Vorlage 16/487 Einzelplan 06 - Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Ministerin Svenja Schulze (MIWF) berichtet 9 Verfahrenshinweis des Vorsitzenden 9 3 Anerkennungsgesetz Nordrhein-Westfalen 10 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1188 Ministerin Svenja Schulze (MIWF) berichtet 10 Nach einem entsprechenden Hinweis von Karl Schultheis (SPD) verständigt sich der Ausschuss darauf, sich an einer Anhörung im federführenden Ausschuss am 20 Februar 2013 nachrichtlich zu beteiligen und das Thema nach Rücksprache in der Obleuterunde erneut im Rahmen einer Ausschusssitzung zu erörtern.

3 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 4 Voraussetzungen für eine Medizinische Fakultät OWL schaffen, Ärztemangel im ländlichen Raum wirksam bekämpfen 12 Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1475 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD unter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache16/1554 Auf Vorschlag seines Vorsitzenden verständigt sich der Ausschuss darauf, im Rahmen der von der CDU-Fraktion beantragten Anhörung sowohl den Antrag der CDU-Fraktion als auch den Antrag der Koalitionsfraktionen verbunden zu behandeln. In der nächsten Obleuterunde soll über den Termin für die Anhörung sowie den Kreis der Einzuladenden beschlossen werden. 5 Herausforderungen des doppelten Abiturjahrgangs annehmen Wo sind die Konzepte der Landesregierung? 13 Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1477 Aussprache 13 Der Ausschuss verständigt sich einvernehmlich darauf, den Rahmen für den Fragenkatalog und den Kreis der zur Anhörung einzuladenden Expertinnen und Experten in der Obleuterunde zu klären. 6 Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 14 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1625 Aussprache 14 Ministerin Svenja Schulze (MIWF) berichtet 15 Aussprache 16

4 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 7 Sachstand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bezüglich des Kooperationsverbots 18 Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der Piratenfraktion bereits vor Eintritt in die Tagesordnung einvernehmlich abgesetzt. * * *

5 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 Aus der Diskussion Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Vorsitzender Arndt Klocke mit den besten Wünschen für das Neue Jahr 2013 alle Anwesenden. Auf Wunsch der Piratenfraktion verständigt sich der Ausschuss darauf, das ursprünglich im Rahmen eines ordentlichen Tagesordnungspunktes zur Beratung vorgesehene Thema Sachstand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bezüglich des Kooperationsverbots in der heutigen Sitzung nicht zu behandeln, und tritt in die Beratung seiner Tagesordnung ein:

6 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 1 Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/127 Ausschussprotokoll 16/78 Vorsitzender Arndt Klocke weist den Ausschuss darauf hin, dass zum Thema des Tagesordnungspunktes zeitgleich auch der federführende Umweltausschuss tage, der ein Votum des AIWF erwarte. Ministerin Svenja Schulze (MIWF) erstattet zunächst einen kurzen Einführungsbericht: Ich versuche, möglichst kurz in das Thema einzuführen: Sie wissen, dass die Energiewende eine große Herausforderung darstellt. Bis 2020 soll der Ausstoß an Treibhausgasen um 40 % und bis 2050 um 80 % gegenüber 1990 reduziert werden. Wir sind als Industrieland und als Energieland Nr. 1 in Deutschland natürlich dazu aufgefordert, unseren Beitrag zu leisten. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen eine ganz besondere Industriestruktur und spielt eine herausragende Rolle in der Stromerzeugung. Dem wollen wir natürlich Rechnung tragen. Deswegen ist unser Zwischenziel, schon 2020 bei einer Treibhausgasreduktion von 25 % anzukommen. Wir wollen mehr machen, als nur politische Absichtserklärungen abgeben. Als erstes Land in der Bundesrepublik wollen wir die Minderungsziele in einem Klimaschutzgesetz festschreiben. Der entsprechende Gesetzentwurf mit der Festschreibung dieser Ziele liegt Ihnen heute vor. In einem einmaligen und partizipativen Prozess wollen wir gemeinsam mit den Betroffenen und den Interessenvertretungen einen Klimaschutzplan erarbeiten, der ganz exakt festlegen wird, wie genau die Umsetzung der Ziele funktionieren kann, wie die einzelnen Schritte ablaufen. Dazu können die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen natürlich einen enormen Beitrag leisten. Wir haben bei uns eine herausragende Forschungslandschaft. Wir begleiten die Energiewende. Vielleicht war ja auch einer der Abgeordneten bei der großen Veranstaltung zum Thema Energiewende, aber wie? im letzten Monat. Dort wurde noch einmal sehr deutlich, welche Innovationspotenziale wir haben und über welch herausragende wissenschaftliche Basis wir verfügen, die dazu beitragen können, ein System zu entwickeln, das den ökologischen, aber auch den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen gerecht wird. Am Ende des Tages muss Energie bezahlbar bleiben. Von der wissenschaftlichen Seite betrachtet können wir zur Entwicklung des Klimaschutzplans viel beitragen. Zu dem Zweck wird eine nüchterne Analyse notwendig sein. Gemeinsame zu verantwortende Entscheidungen müssen getroffen werden. Wir werden als Wissenschaftsministerium einen offensiven Beitrag leisten.

7 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 Dr. Ruth Seidl (GRÜNE) macht darauf aufmerksam, dass gerade der Wissenschaftsbereich bei der Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen eine treibende Kraft bilde. Beim Klimaschutz sowie der Vermeidung von Treibhausgasen würden Innovationen benötigt, um den drastischen Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen. In den Fachhochschulen beschäftigten sich bereits zahlreiche Studiengänge mit Themen wie Nachhaltigkeit und Innovation. Das Klimaschutzgesetz lege nicht alleine verbindliche Ziele fest, sondern darüber hinaus würden klare Rahmenbedingungen geschaffen, um die zukunftsfähigen Innovationen und Unternehmensansiedlungen sowie die Einführung moderner und klimafreundlicher Produktionsverfahren zu unterstützen. Der wissenschaftliche Bereich und somit der Klimaschutz profitierten von verbesserten Kooperationsmöglichkeiten. Die erfolgreiche Forschung in Nordrhein-Westfalen werde durch das Klimaschutzgesetz befördert. Die Innovationskraft Nordrhein-Westfalens beim Übergang von der Wissenschaft in die Wirtschaft werde gestärkt. Angela Freimuth (FDP) möchte sich wegen der zeitgleichen Behandlung des Themas im federführenden Fachausschuss kurz fassen. Ihre Fraktion lehne das Klimaschutzgesetz unter anderem deshalb ab, weil in der Anhörung zum Gesetz massive Bedenken ausgeführt worden seien, die ihre Fraktion teile. Ohnehin werde dieses Gesetz keinen wirklichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Seine Fraktion stimme dem Gesetzentwurf zu, äußert Oliver Bayer (PIRATEN), auch wenn sie ebenfalls keine signifikanten Veränderungen ausmachen könne. Kritikpunkte seiner Fraktion würden in der Sitzung im federführenden Fachausschuss vorgetragen. Ob sich der CO 2 - Ausstoß als Folge des Gesetzes tatsächlich verringere, bleibe abzuwarten. In der Entwicklung der Forschung sehe er einen Imagefaktor, der Nordrhein-Westfalen als Standort hervorheben und Unternehmen, die auf dem einschlägigen Gebiet forschten, zur Ansiedlung bewegen könne. Unbestritten handele es sich bei der Energiewende um ein wichtiges Thema, konzediert Dr. Stefan Berger (CDU). Allerdings entfalte das Gesetz dies habe die Abgeordnete Freimuth schon erwähnt wenig Wirkung, zumal das Klima ja nicht an nordrhein-westfälischen Grenzen halt mache. Bestenfalls bleibe das Gesetz deshalb wirkungslos, schlimmstenfalls würden Arbeitsplätze vernichtet. Dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihren Beitrag zu Forschung und Innovation leisten könnten, sei zwar klar; allerdings sei nach dem Gesetz beabsichtigt, dass zunächst in separaten Klimaplänen genauere Vorgaben erarbeitet werden sollten. Damit kaufe man die Katze im Sack. Möglicherweise eröffneten Gesetze, die auf einer solchen Schiene entstünden, ein Placet für dritte Gruppen. Das halte er für problematisch.

8 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 Anders als die Piratenfraktion sehe er durchaus die Gefahr, dass energieintensive Unternehmen ihre Kapazitäten aus Nordrhein-Westfalen abzögen, und gebe zu bedenken, dass Innovation nicht alleine an den Hochschulen entstehe. Vielmehr gingen die entscheidenden Innovationen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aus den Unternehmen und der Gesellschaft selber hervor, nicht aber aus dem staatlichen Bereich. Seine Fraktion halte das Gesetz aus den ausgeführten Gründen für kontraproduktiv und lehne es deshalb ab. Karl Schultheis (SPD) stellt klar, Aufgabe des Klimaschutzgesetzes sei es, die Ziele vorzugeben. In den nachfolgenden Plänen würden die Ziele dann umgesetzt. Bei der Umsetzung könnten und sollten die Forschungseinrichtungen sowie die Hochschulen einen wichtigen Beitrag leisten. Vor diesem Hintergrund begrüße seine Fraktion die Vorgaben der Forschungsstrategie NRW. Eine wichtige Aufgabe komme auch den Unternehmen zu. Aus der Geschichte sei bekannt, dass Vorgaben, die zunächst negativ interpretiert worden seien, im Nachhinein wesentlich zum Fortschritt beigetragen hätten. Beispielhaft nenne er die Einführung von Industrienormen, die Innovation, neue Produkte und Dienstleistungen begünstigt hätten. Seine Fraktion sei in Bezug auf die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und der aus ihm folgenden Pläne zuversichtlich. Nordrhein-Westfalen als größtem Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland komme eine Vorreiterrolle zu. Der Ausschuss stimmt über den Gesetzentwurf der Landesregierung ab: Der Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/127 wird mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Piratenfraktion gegen das Votum der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP mehrheitlich angenommen.

9 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 2 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein- Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1400 Vorlage 16/487 Einzelplan 06 - Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Vorsitzender Arndt Klocke informiert den Ausschuss darüber, dass für die heutige Sitzung die Einbringung des Einzelplan 06 durch Ministerin Schulze vorgesehen sei. Dies geschehe auf der Grundlage einer Präsentation, die mittels Beamer visualisiert werde. Im Anschluss an die Präsentation sollten Nachfragen aus dem Ausschuss diskutiert werden. In der nächsten Sitzung würden Einzelfragen der Fraktionen geklärt. Der Ausschuss erklärt sich nach entsprechenden Rückmeldungen aus den Fraktionen mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden. Die relevanten Fragen sollten mit einer Frist Ende nächster Woche eingereicht werden. Ministerin Svenja Schulze (MIWF) erstattet den unter dem aktuellen Tagesordnungspunkt vorgesehenen Einführungsbericht in den ausschussrelevanten Einzelplan 07. Dabei orientiert sie sich an einer PowerPoint-Präsentation, die sie auf Wunsch aus dem Ausschuss in der verschriftlichten Fassung zur Verfügung stellt (siehe Anlage zu diesem Ausschussprotokoll!). Aus dem Ausschuss ergeben sich zunächst keine Nachfragen. Der Vorsitzende weist zum Abschluss des Tagesordnungspunktes darauf hin, dass die abschließende Beratung in der Sitzung des Ausschusses am 20. Februar 2013 durchgeführt werde.

10 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 3 Anerkennungsgesetz Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1188 Vorsitzender Arndt Klocke erinnert an das bisherige Beratungsverfahren: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sei am 8. November 2012 zur federführenden Beratung an den Arbeitsausschuss, zur Mitberatung in den hiesigen Ausschuss sowie in sechs weitere Fachausschüsse überwiesen worden. Unabhängig vom Beratungsverfahren des federführenden Ausschusses hätten sich die Obleute darauf verständigt, heute zunächst einen Bericht der Landesregierung zum Gesetzentwurf entgegenzunehmen. Bei der Gelegenheit weise jedoch darauf hin, dass der federführende Arbeitsausschuss am 20. Februar 2013 eine öffentliche Anhörung durchführen werde. Der hiesige Ausschuss soll zunächst die Frage klären, in welcher Form er sich an dieser Anhörung beteiligen wolle. Ministerin Svenja Schulze (MIWF) erstattet dem Ausschuss ihren Bericht: Meine Damen und Herren, die Integration von Menschen aus anderen Ländern gelingt am besten, wenn sie hier die Möglichkeit bekommen, Verantwortung zu tragen und am täglichen Leben teilzunehmen. Das ist sicherlich kein Geheimnis. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel. Deshalb ist es zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung und die Länder darauf verständigt haben, diese Anerkennung einfacher zu gestalten. Die Länder haben vereinbart, einen Mustergesetzentwurf zu erarbeiten. Nordrhein-Westfalen hat den Arbeitsauftrag als federführendes Bundesland in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe übernommen. Mit dem von allen Bundesländern gemeinsam entwickelten Text wurden die Weichen für ein einheitliches Anerkennungsverfahren in allen Bundesländern gestellt. Auf der Grundlage dieses Mustergesetzentwurfes legt in die Landesregierung heute einen Gesetzentwurf zur Beratung vor: Mit unserem Landesanerkennungsgesetz stellen wir die Weichen für mehr Integration in Nordrhein-Westfalen und schaffen darüber hinaus die Grundlage, um mit qualifizierten Menschen ausländischer Herkunft den Fachkräftemangel bei uns besser ausgleichen zu können. Dem sind entsprechende Regelungen auf Bundesebene vorausgegangen. Das Anerkennungsgesetz des Bundes ist seit dem 1. April letzten Jahres gültig und betrachtet in erster Linie die Handwerks- und IHK-Berufe wie beispielsweise Maurer und Industriekaufleute, aber auch Ärztinnen und Ärzte.

11 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 Die Länder sind aufgefordert, die landesrechtlich geregelten Berufe wie z. B. Ingenieurin und Ingenieur oder Architektin/Architekt, Erzieherin/Erzieher gesetzlich zu regeln. 165 Berufe werden nunmehr von diesem Gesetz erfasst. Bei den akademischen Abschlüssen sind wir nicht betroffen, weil die durch die Zentrale Anerkennungsstelle bei der KMK geregelt sind. Dort gibt es die gemeinsame Anerkennung für die akademischen Abschlüsse. Aber natürlich sind wir betroffen, wenn es um Ingenieurinnen/Ingenieure geht, weil das Berufszweige sind, die landesgesetzlich geregelt sind und eine Hochschulausbildung voraussetzen. Mit dem Landesanerkennungsgesetz wollen wir ein klares, einheitliches und faires Verfahren definieren. Denn eine rasche und systematische Berufsanerkennung ist in unser aller Interesse. Vor allen Dingen aber ist es ein Ausdruck des Respekts gegenüber den Betroffenen. Dazu gehört auch die notwendige Begleitung verbunden mit der Garantie, das Anerkennungsverfahren innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Allein schon die Ankündigung, dass wir an diesem Anerkennungsgesetz arbeiten, hat eine große Resonanz hervorgerufen. Es gab zahlreiche Anrufe. Man hat um Informationen gebeten und vielfach die Hoffnung geäußert, eine faire Chance auf ein Anerkennungsverfahren zu erhalten. Ich wünsche mir den Schulterschluss aller Fraktionen, um die aus meiner Sicht wirklich berechtigten Wünsche baldmöglichst erfüllen zu können und den gesetzlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren schnellstmöglich zu etablieren. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Nach einem entsprechenden Hinweis von Karl Schultheis (SPD) verständigt sich der Ausschuss darauf, sich an einer Anhörung im federführenden Ausschuss am 20 Februar 2013 nachrichtlich zu beteiligen und das Thema nach Rücksprache in der Obleuterunde erneut im Rahmen einer Ausschusssitzung zu erörtern.

12 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 4 Voraussetzungen für eine Medizinische Fakultät OWL schaffen, Ärztemangel im ländlichen Raum wirksam bekämpfen Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1475 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD unter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache16/1554 Vorsitzender Arndt Klocke erinnert daran, das Thema des Tagesordnungspunktes habe in der Vergangenheit schon mehrfach als Beratungsgegenstand auf der Agenda gestanden. Zum CDU-Antrag liege mittlerweile auch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen (Drucksache 16/1554) vor. Dr. Stefan Berger (CDU) weist auf den Antrag seiner Fraktion auf Durchführung einer Anhörung hin. Auf Vorschlag seines Vorsitzenden verständigt sich der Ausschuss darauf, im Rahmen der von der CDU-Fraktion beantragten Anhörung sowohl den Antrag der CDU-Fraktion als auch den Antrag der Koalitionsfraktionen verbunden zu behandeln. In der nächsten Obleuterunde soll über den Termin für die Anhörung sowie den Kreis der Einzuladenden beschlossen werden.

13 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 5 Herausforderungen des doppelten Abiturjahrgangs annehmen Wo sind die Konzepte der Landesregierung? Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1477 Vorsitzender Arndt Klocke teilte mit, die CDU-Fraktion habe auf der Grundlage ihres Antrags eine Anhörung beantragt. Der Antrag selber sei nach seiner Beratung im Plenum am 29. November 2012 zur federführenden Beratung in den hiesigen Ausschuss überwiesen worden. Dr. Stefan Berger (CDU) stellt klar, das Thema Doppelter Abiturjahrgang werde sich im September nicht erledigt haben, sondern wirke noch auf Jahre hinaus. Der Ausschuss verständigt sich einvernehmlich darauf, den Rahmen für den Fragenkatalog und den Kreis der zur Anhörung einzuladenden Expertinnen und Experten in der Obleuterunde zu klären.

14 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 6 Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1625 Vorsitzender Arndt Klocke erläutert, der Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1625 sei vom Plenum am 13. Dezember 2012 zur federführenden Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den hiesigen Ausschuss, den Innenausschuss und den Schulausschuss überwiesen worden. Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss habe seinen Unterausschuss Personal mit der Durchführung einer Anhörung beauftragt. Diese Anhörung finde am 26. Februar 2013 ab 13:30 Uhr statt. Der Haushalts- und Finanzausschuss werde bereits am 14. März seine Abschlusssitzung durchführen, so dass der hiesige Ausschuss sein Votum bis zum 13. März abgegeben haben müsse. Wie solle sich der Ausschuss an der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses beteiligen? Wünsche zu benennender Expertinnen/Experten und zum Fragenkatalog sollten zweckmäßigerweise direkt fraktionsintern mit den dortigen Arbeitskreisen bis zum 18. Januar 2013 abgestimmt werden. Der Unterausschuss selber beabsichtige, neben den drei kommunalen Spitzenverbänden sowie dem DGB und dem Deutschen Beamtenbund bis zu zehn weitere Sachverständige zu beteiligen. Drei von ihnen würden von der SPD und der CDU, zwei von den Grünen sowie je einer von FDP und Piraten benannt. Nach ihrer Erinnerung, so Angela Freimuth (FDP), habe es im Obleutekreis die Verabredung gegeben, speziell zum Thema des Tagesordnungspunktes ein Expertengespräch zu veranstalten. Damit solle der Gefahr begegnet werden, dass das Thema im Rahmen einer Anhörung, die per se größer angelegt sei als ein Expertengespräch, nicht die ihm zukommende Bedeutung erhalte. Sie rege deshalb ein Expertengespräch an, das in der nächsten Ausschusssitzung des AIWF stattfinden solle. Karl Schultheis (SPD) macht darauf aufmerksam, der hiesige Ausschuss habe bis zum 13. März ein Votum zu verabschieden. Diesem Anspruch könne seine Fraktion genügen. Die SPD-Fraktion habe sich intern darauf verständigt, dass die Wissenschaftspolitikerinnen und Wissenschaftspolitiker bei der Bestimmung der Anzuhörenden eigene Vorschläge unterbreiten sollten. Insofern brauche er sich nicht zwischen einer pflichtigen oder nachrichtlichen Beteiligung an der Anhörung zu entscheiden. Die Verabredung bezüglich des Expertengesprächs bestätige er. Das Anliegen solle in der Obleuterunde erneut aufgegriffen werden. Er rege an, ein solches Expertengespräch gegebenenfalls nach der Anhörung durchzuführen. Damit könnten aus der Anhörung gewonnene Erkenntnisse unmittelbar berücksichtigt werden.

15 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 Auch seine Fraktion könne sich mit einer nachrichtlichen Beteiligung zufrieden erklären, legt Dr. Stefan Berger (CDU) dar. Auf jeden Fall verursache der Gesetzentwurf erhebliche Diskussionen in der Wissenschaftslandschaft. Das Thema sei so wichtig, dass es im hiesigen Ausschuss durchaus gesondert aufgegriffen werden sollte. Ein Signal an die Professorinnen und Professoren in Nordrhein-Westfalen, dass der Ausschuss die Besoldungsfrage für die Hochschulen als wichtig erachte, sei auch wissenschaftspolitisch von Bedeutung. Mit dem Expertengespräch erfahre das Anliegen die gebührende Wertschätzung. Oliver Bayer (PIRATEN) hält ein Expertengespräch angesichts der dann nur kleinen Runde, die einzuladen sei, und der in der Konsequenz geringen Anzahl von Eingebungen für nicht erforderlich. Sollte allerdings ein solches Expertengespräch veranstaltet werden, müsse die Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Pflichtsitzung werden. Angela Freimuth (FDP) spricht sich namens ihrer Fraktion für eine Konkretisierung der angeschnittenen Fragen im Rahmen des nächste Woche stattfindenden Obleutegesprächs aus. Sie selber favorisiere ein Expertengespräch am 20. Februar Falls es zu keiner Einigung in diese Richtung komme, solle sich der hiesige Ausschuss an der Anhörung im federführenden Ausschuss pflichtig gen. - Karl Schultheis (SPD) unterstützt den Vorschlag der Abgeordneten Freimuth. In der Obleuterunde solle für Klärung gesorgt werden. Seine Fraktion habe auf jeden Fall sichergestellt, dass Informationen aus der Anhörung die Fraktion erreichten. Dr. Ruth Seidl (GRÜNE) stimmt dem Vorschlag zu. Sie begrüße ausdrücklich, dass wie vorgeschlagen ein Teilaspekt des großen Themas im Rahmen eines Expertengesprächs am 20. Februar 2013 behandelt werde. Damit würde sich eine pflichtige Teilnahme an der Anhörung erübrigen. Ministerin Svenja Schulze (MIWF) erstattet dem Ausschuss folgenden Bericht: Meine Damen und Herren! Der unmittelbare Anlass ist noch bekannt. Dabei handelt es sich um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar Die W-Besoldung des Landes Hessen wurde wegen Verstoßes gegen das Alimentationsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dieser Entscheidung sind nun alle Länder in der Pflicht, ihre W-Besoldung zu reformieren. Die Vorschriften in allen Ländern sind nämlich ähnlich. Wir müssen dieser Pflicht zur verfassungskonformen Regelung mit Wirkung spätestens ab 1. Januar 2013 nachkommen. Die KMK hat daraufhin im Juni vergangenen Jahres Eckpunkte zur Neuregelung der W-Besoldung verabschiedet. Diese Eckpunkte sehen unter anderem eine Beibehaltung des Zweisäulenmodells sowie die Erhöhung der Grundbezüge von W 2 und W 3 vor.

16 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 Diesen Eckpunkten entspricht auch das, was wir in Nordrhein-Westfalen vorgelegt haben. Die Grundbezüge für W 2 und W 3 werden erheblich angehoben. Die Erhöhungsbeträge werden auf die Leistungsbezüge angerechnet, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens unbefristet zustehen. Allerdings schließen wir einen Sockelbetrag in Höhe von 150 von der Anrechnung aus. Meine Damen und Herren, mit den von uns vorgesehenen Veränderungen entsprechen wir den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einer amtsangemessenen Besoldung. Alle aktuellen und zukünftigen W 2- und W 3-Professorinnen und -professoren haben zukünftig ein höheres Grundgehalt, und zwar im Vergleich zu anderen Bundesländern auch im oberen Bereich der Bandbreite. Ferner gleichen wir durch die Anrechnung die Interessen der aktuellen Professorinnen und Professoren aus, die bisher keine oder nur befristete Leistungsbezüge erhalten haben. Ohne die Anrechnung käme es zu einer deutlichen Überversorgung und damit Bevorzugung einer bestimmten Beamtengruppe. Das würde eine Schieflage des Besoldungssystems insgesamt bedeuten, die aber politisch nicht gewollt sein kann. Gleichzeitig schaffen wir es, den Hochschulen auch künftig genügend Freiraum zu geben, Leistungsbezüge gewähren zu können. Schließlich sieht der Gesetzentwurf von einer absoluten Nivellierung durch die Anrechnung ab. Durch den Sockelbetrag in Höhe von 150, der anrechnungsfrei bleibt, nehmen wir eine zumutbare nehmen wir eine Anrechnung vor, die zumutbar ist und mit Augenmaß und unter Berücksichtigung des Aspekts der Verhältnismäßigkeit erfolgt. Bisher sieht kein anderes Bundesland das so vor. Meine Damen und Herren, der Ihnen vorgelegte Entwurf des Dienstrechtsanpassungsgesetzes setzt damit nicht nur die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung um, sondern durch das vorgeschlagene Modell der künftigen W-Besoldung, wie wir es reformieren, werden die W2- und W3-Gehälter besser gestellt. Der obere Bereich wird nicht überversorgt. Auch so erreichen wir, dass die Hochschulen als Arbeitgeber attraktiv bleiben. Es muss unser Ansinnen sein, dass wir auch künftig für Professorinnen und Professoren ein attraktiver Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen sind. Soviel zunächst zur Einführung! Angela Freimuth (FDP) sieht angesichts des beschlossenen Verfahrensweges noch ausreichend Gelegenheit, vertieft in die Aussprache einzusteigen. Dennoch interessiere sie schon heute, ob mit Blick auf die Juniorprofessur (W1-Besoldung) schon Überlegungen/Planungen existierten. Immerhin erfasse das diskutierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts diese Stufe der Besoldung nicht. Karl Schultheis (SPD) bittet um Auskunft zu den Mehrausgaben, die das Anpassungsgesetz für den Wissenschaftsbereich verursache.

17 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 Ministerin Svenja Schulze (MIWF) geht auf die Wortmeldungen ein: Planungen zum W1-Bereich, die für Veränderungen sorgen würden, gebe es bislang nicht. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe diesen Aspekt ja auch ausdrücklich nicht umfasst. Die zusätzlichen Aufwendungen für den Wissenschaftsbereich finde man im Einzelplan 20 des Finanzministeriums. Die genaue Höhe dieses Betrages können sie noch nicht beziffern; schließlich müsse innerhalb der Hochschulen zunächst jeder Fall einzeln geprüft werden. Erst nach Überprüfung der individuellen Entwicklung könnten die Hochschulen ihren entsprechenden Finanzbedarf anmelden. Allerdings habe ihr Haus um eine vorherige Abschätzung gebeten. Das sei wohl bisher nicht möglich gewesen. Eine grobe Orientierung belaufe sich auf rund 10 Millionen. Angela Freimuth (FDP) möchte wissen, ob sie die Ausführungen der Ministerin so zu verstehen habe, dass über den Einzelplan 20 der Mehrbedarf an den Hochschulen ausgeglichen werde, so dass die Hochschulen keine Eigenmittel aufzubringen hätten. Ministerin Svenja Schulze (MIWF) antwortet, die angemeldete Mehrbedarf im Sinne der Umstellung der W-Besoldung werde vollständig vom Land übernommen und müsse nicht von den Hochschulen erwirtschaftet werden.

18 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/136 7 Sachstand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bezüglich des Kooperationsverbots Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der Piratenfraktion bereits vor Eintritt in die Tagesordnung einvernehmlich abgesetzt. Anlage gez. Arndt Klocke Vorsitzender /

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