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1 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul / Fach Grundlagen der Steuerlehre / Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-STL-P / WI-STL-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Die Klausur enthält 2 Aufgabenblöcke. In Aufgabenblock A haben Sie alle 4 Aufgaben zu bearbeiten, in Aufgabenblock B haben Sie eine Wahlmöglichkeit zwischen Aufgabe 5 und 6. Sollten Sie beide Wahlaufgaben bearbeiten, wird nur Aufgabe 5 gewertet. Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 6 Aufgaben, davon Steuergesetze 5 zu lösen HFH-Taschenrechner Höchstpunktzahl: 100 Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben W 5 W 6 Σ Max. erreichbare Punkte Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 WB-STL-P / WI-STL-P AUFGABEN SEITE 1 von 3

2 Aufgabenblock A 75 Punkte Aufgabe 1 Bearbeiten Sie bitte alle 4 Aufgaben. Erläutern Sie die beiden Begriffe Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz! Aufgabe 2 10 Punkte 15 Punkte Erläutern Sie drei Beispiele für Steuerermäßigungen, die direkt die Einkommensteuerschuld mindern! Aufgabe 3 Der Gewinn aus Gewerbebetrieb (vor Gewerbesteuer) eines Einzelunternehmens im Inland beträgt für ,--. Berechnen Sie den Gewerbesteuer-Anrechnungsbetrag für 2007 unter Berücksichtigung der folgenden Sachverhalte: 1.) Die Girokontozinsen 2007 betragen 322,-- 2.) Es besteht eine langfristige Verbindlichkeit (Verzinsung 5%) in Höhe von ,-- 3.) Das Damnum zu 2.) beträgt 2.150,-- 4.) Geleistete Spende an Partei 100,--, Spende für kirchliche Zwecke 200,-- 5.) Der Einheitswert des Betriebsgrundstücks ist ,-- 6.) Der Gewinnanteil an einer OHG beträgt ,-- 7.) Die Miete für Kleinlaster an Firma Auto-Rent beträgt 1.680,-- 8.) Die Miete für Büro (Vermieter ist Rentner) beträgt 3.620,-- 9.) Es besteht ein Gewerbeverlust aus 2006 in Höhe von 2.540,-- Aufgabe 4 Bäckermeister Arthur Lecker, Lübeck, legt Ihnen für seine Bäckerei mit angeschlossenem Café folgende Bruttozahlen für 2007 vor: Verkaufserlöse Bäckerei: Backwaren ,-- Getränke (keine Milchprodukte) ,-- Zeitungen 7.062,-- Verkaufserlöse Cafe: Kuchen ,-- Getränke ,-- Sonstige Erlöse: Verkauf eines abgeschriebenen Verkaufstresen ,-- Wareneinkauf: Backwaren/Zutaten ,-- Getränke (keine Milchprodukte) ,-- Zeitungen 5.457,-- Kosten: Miete (mit Option) ,-- Bürobedarf 714,-- Zinsen 2.100,-- Personal ,-- Reinigungsmittel 357,-- Für 2007 wurden Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von ,-- geleistet. Erstellen Sie die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2007 und ermitteln Sie die Umsatzsteuer- Abschlusszahlung bzw. -Erstattung! WB-STL-P / WI-STL-P AUFGABEN SEITE 2 VON 3

3 Aufgabenblock B Bearbeiten Sie entweder Aufgabe 5 oder Aufgabe 6. Wahl-Aufgabe 5 Der ledige Armin Heinzing, 26 Jahre alt, studiert im Jahr 2007 Betriebswirtschaft in Lüneburg, er hat nach dem Abitur keinerlei Ausbildung absolviert. Für das Studium musste er 3.200,-- aufwenden (Fachliteratur, Semestergebühren etc.). Am erbt Herr Heinzing von seiner Urtante ein Mehrfamilienhaus in Lüneburg. In diesem Haus gibt es sechs gleichwertige Wohneinheiten. Eine Wohneinheit steht leer und wird sofort von Herrn Heinzing selbst als Wohnung genutzt. Für die übrigen Wohneinheiten erhält er monatlich je 480,-- Warmmiete. Folgende Kosten sind in 2007 für das gesamte Mehrfamilienhaus angefallen (es ist von einer gleichmäßigen Verteilung der Kosten auf alle Wohneinheiten auszugehen): Dachreparatur ,-- div. Nebenkosten (Gas, Strom etc.) 5.100,-- Schuldzinsen 1.530,-- Allgemeine Angaben 2007: Krankenversicherung monatlich 132,-- Knie-Operation / Eigenanteil 860,-- Zinseinnahmen (einbehaltene Kapitalertragsteuer 230,--, ohne Solidaritätszuschlag) 1.520,-- Herr Heinzing hat bis 2007 keine Einkommensteuererklärung abgegeben. Berechnen Sie die Einkommensteuer 2007 für Herrn Heinzing (ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)! Wahl-Aufgabe 6 Die ledige Elisa Freudig (Frankfurt), 69 Jahre alt, besitzt 600 Aktien der Natroon-AG. Die Natroon-AG beschließt im April 2007 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 20,-- je Aktie für das Wirtschaftsjahr Der auszuzahlende Betrag errechnet sich wie folgt: Gewinnausschüttung 600 x 20, ,-- abzüglich 20% Kapitalertragsteuer 2.400,-- abzüglich Solidaritätszuschlag 5,5% 132,-- Auszahlungsbetrag 9.468,-- Frau Freudig erhält seit ihrem 60. Lebensjahr staatliche Rente. Im Jahr 2007 betrug diese monatlich 1.560,--. Allgemeine Angaben 2007: Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung 2.120,-- Spende an Umweltorganisation 100,-- Gewinn bei Millionär-Quiz ,-- Handwerkerleistungen (Arbeitskosten) 360,-- Frau Freudig ist der Meinung, dass sie nicht verpflichtet ist, als Rentnerin eine Einkommensteuererklärung abzugeben. 6.1 Führen Sie eine Einkommensteuerveranlagung für 2007 durch (ohne Soli-Zuschl.)! 23 P. 6.2 Nehmen Sie Stellung zur Meinung von Frau Freudig! 2 P. WB-STL-P / WI-STL-P AUFGABEN SEITE 3 VON 3

4 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul / Fach Grundlagen der Steuerlehre / Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-STL-P / WI-STL-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Bachelor-Prüfungsordnung bzw. der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Notw. Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 2. April 2008 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben W 5 W 6 Σ Max. erreichbare Punkte WB-STL-P / WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 1 von 4

5 Lösung Aufgabe 1 vgl. SB STL 1, Abschn Punkte Unter dem Grenzsteuersatz versteht man mathematisch die 1. Ableitung des Steuertarifs. Inhaltlich bedeutet dies den Anstieg der Steuerlast, wenn die Bemessungsgrundlage um eine Einheit zunimmt. Der Grenzsteuersatz entscheidet also darüber, wie viel von einem zusätzlich verdienten Euro beim Steuerpflichtigen verbleibt. Als Durchschnittssteuersatz bezeichnet man das prozentuale Verhältnis von Steuerlast und Bemessungsgrundlage. Beispiel: Wer auf Einkommen Einkommensteuer zahlt, unterliegt einem Durchschnittssteuersatz von 23,4%. Weitere sachlich richtige Erläuterungen werden ebenso gewertet. Lösung Aufgabe 2 vgl. SB STL 2, Abschn Punkte 1) 34g EStG regelt den Abzug von Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen. Bis zu einer jährlichen Höhe von 1.650,-- (Ehepaare: 3.300,-- ) mindern solche Parteispenden die Einkommensteuer in Höhe von 50% der gespendeten Beträge. (Für höhere Spenden kommt ein begrenzter Sonderausgabenabzug nach 10b EStG in Betracht.) 2) 35 EStG regelt die pauschale Anrechnung von Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Hintergrund ist die doppelte Belastung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer. 3) 35a EStG befasst sich mit Steuerermäßigungen infolge einer Inanspruchnahme haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnaher Dienstleistungen. Abzugsfähig sind jeweils festgelegte Prozentsätze der Aufwendungen, jedoch nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag je Haushalt und Kalenderjahr. Lösung Aufgabe 3 vgl. SB STL 4 (Rechtsstand 2007) in Gewinn ,-- 1 P. Hinzurechnungen 8 GewStG: 1 P. Girokontozinsen werden nicht hinzugerechnet, da kurzfristig P. 50% Zinsen langfristige Verbindlichkeiten 3.000,-- 2 P. 50% Damnum 1.075,-- 2 P. Miete Kleinlaster nicht, da Vermieter Gewerbetreibender P. Miete für Büro nicht, da sie in Verbindung mit Grundbesitz steht P. Kürzungen 9 GewStG: 1 P. Einheitswert des Betriebsgrundstücks 1,2% von ,-- ( x 1,4) 1.293,60 2 P. Gewinnanteil OHG ,00 2 P. Spenden ohne Parteispenden 200,00 2 P. Maßgebender Gewerbeertrag ,40 abzüglich Verlustvortrag 10a GewStG 2.540,00 1 P. Gewerbeertrag ,40 Abrundung auf volle ,00 1 P. abzüglich Freibetrag 11 Abs.1 Nr.1 GewStG ,00 1 P ,00 1%-4% 1.200, ,00 2 P. 5% von , , ,00 1 P. Steuermessbetrag 5.775,-- 1 P. Gewerbesteuer-Anrechnungsbetrag ,8 x 5.775, ,-- 2 P. WB-STL-P / WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 2 von 4

6 Lösung Aufgabe 4 vgl. SB STL 5 alles in Umsatzsteuer: Backwaren ,-- : 107/ ,-- 2 P. Getränke ,-- : 119/ ,-- 1 P. Zeitungen 7.062,-- : 107/7 462,-- 2 P. Kuchen *) , / ,-- 2 P. Getränke ,-- : 119/ ,-- 1 P. Verkaufstresen ,-- : 119/ , ,-- 2 P. Vorsteuer: WE Backwaren ,-- : 107/ ,-- 2 P. WE Getränke ,-- : 119/ ,-- 1 P. WE Zeitungen 5.457,-- : 107/7 357,-- 2 P. Miete ,-- : 119/ ,-- 2 P. Bürobedarf 714,-- : 119/19 114,-- 2 P. Zinsen ohne Vorsteuer P. Personal ohne Vorsteuer P. Reinigung 357,-- : 119/19 57, ,-- 2 P. verbleiben ,-- abzüglich Vorauszahlung ,-- 1 P. Umsatzsteuer-Erstattung ,-- 1 P. *) Verzehr an Ort und Stelle Lösung Aufgabe W 5 vgl. SB STL 2 alles in Einkünfte 20 EStG Kapitalvermögen 1 P. Zinseinnahmen 1.520,-- 1 P. abzügl. Sparer-FB 750,-- 1 P. abzügl. WK-Pauschbetrag 51,-- 719,-- 1 P. Einkünfte 21 EStG Vermietung u. Verpachtung 1 P. Mieteinnahmen 480,-- x 5 x ,-- 2 P. abzügl. Dachreparatur *): 5/6 von , ,-- 2 P. abzügl. div. Nebenkosten: 5/6 von 5.100, ,-- 2 P. abzügl. Schuldzinsen: 5/6 von 1.530, , ,-- 2 P. Summe der Einkünfte / Gesamtbetrag der Einkünfte ,-- 2 P. abzügl. Sonderausgaben 132,-- x ,-- 2 P. abzügl. Sonderausgaben Studium 3.200,-- 1 P. abzügl. Außergewöhnliche Belastungen 33 (3) EStG zumutbar: 5% von (d. h. 524 ); ,-- 3 P. Einkommen / zu versteuerndes Einkommen 5.374,-- 1 P. Einkommensteuer lt. Grundtabelle 0,-- 1 P. abzüglich Kapitalertragsteuer 230,-- 1 P. Einkommensteuer-Erstattung ,-- 1 P. *) Es besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen auf mehrere Jahre zu verteilen. WB-STL-P / WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 3 von 4

7 Lösung Aufgabe W 6 Vgl. SB STL 2 und alles in Einkünfte 20 EStG Kapitalvermögen 1 P. Halbeinkünfteverfahren 50% von , ,-- 2 P. abzügl. Sparer-FB 750,-- 1 P. abzügl WK-Pauschbetrag 51, ,-- 1 P. Einkünfte 22 EStG Sonstige Einkünfte 1 P. Rente 12 x 1.560,--, davon 50% 9.360,-- 2 P. abzügl. WK-Pauschbetrag 102, ,-- 1 P. Summe der Einkünfte ,-- 1 P. abzügl. 24a EStG: 40% v ,--, aber max , ,-- 2 P. Gesamtbetrag der Einkünfte ,-- 1 P. abzügl. Versicherungen 2.120,-- 1 P. abzügl. Spenden 100,-- 1 P. Gewinn Millionär-Quiz unterliegt nicht der Einkommensteuer P. Einkommen / z. v. Einkommen ,-- 1 P. Einkommensteuer lt. Grundtabelle 469,-- 1 P. abzügl. 20% von 360,-- Handwerkerleistungen 72,-- 2 P. abzügl. Kapitalertragsteuer 2.400,-- 2 P. Einkommensteuer-Erstattung ,-- 1 P. 6.2 Frau Freudig ist grundsätzlich auch als Rentnerin verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ausnahme: Es liegt eine Befreiung für die Abgabe der Einkom- 2 P. mensteuererklärung vor. WB-STL-P / WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 4 von 4

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