Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
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- Monica Althaus
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1 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Die Klausur enthält 2 Aufgabenblöcke. In Aufgabenblock A haben Sie alle 5 Aufgaben zu bearbeiten, in Aufgabenblock B haben Sie eine Wahlmöglichkeit zwischen Aufgabe 6 und 7. Sollten Sie beide Wahlaufgaben bearbeiten, wird nur Aufgabe 6 gewertet. Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 7 Aufgaben, davon Steuergesetze 6 zu lösen HFH-Taschenrechner Höchstpunktzahl: 100 Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben W6 W7 Σ Max. erreichbare Punkte Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 WI-STL-P AUFGABEN SEITE 1 von 3
2 Aufgabenblock A 80 Punkte Bearbeiten Sie bitte alle 5 Aufgaben. Aufgabe 1 10 Punkte Erläutern Sie den Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze im Einkommensteuergesetz! Aufgabe 2 10 Punkte Wer unterliegt laut Einkommensteuergesetz der "fiktiv unbeschränkten Einkommensteuerpflicht"? Aufgabe 3 Die umsatzsteuerpflichtige Diplom-Ingenieurin Elise Leiher mit Wohnsitz in Ulm erfüllt die Voraussetzungen zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG. Die von ihr für das Wirtschaftsjahr 2006 aufgezeichneten Betriebseinnahmen betragen ,-- und die Betriebsausgaben ,--. Bitte überprüfen Sie die folgenden Sachverhalte und korrigieren Sie gegebenenfalls den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben im Wirtschaftsjahr 2006 (Ziel ist ein möglichst niedriger Gewinnausweis): 1.) Frau Leiher wurden 2.160,-- Umsatzsteuer für 2005 im Juni 2006 erstattet. Sie leistete Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in 2006 in Höhe von ,--. Beide Vorgänge blieben bis jetzt unberücksichtigt. 2.) Im Dezember 2006 entnimmt Frau Leiher ihrem Betrieb ein Messgerät. Der Buchwert des Messgerätes beträgt zu dem Zeitpunkt null, der Teilwert des Gerätes beträgt 1.200,--. Auch dieser Vorgang blieb unberücksichtigt. 3.) Das Dezembergehalt ihrer Mitarbeiterin in Höhe von 1.100,-- wurde als Betriebsausgabe in 2006 angesetzt, obwohl die Zahlung erst am erfolgte. 4.) Im März 2006 entnahm Frau Leiher 1.500,-- als Privatentnahme aus der Kasse. Diesen Vorgang berücksichtigte sie als Betriebsausgabe. 5.) Für den Kauf am von fünf Bürostühlen in Höhe von 870,-- (brutto) wurden 44,-- als Betriebsausgabe angesetzt. Aufgabe 4 Herr Hanno Schulz betreibt in Dresden (Hebesatz 450%) ein kleines Einzelhandelsgeschäft. Sein Gewinn für das Einzelunternehmen gemäß 7 GewStG für das Jahr 2006 beträgt ,--. Herr Schulz legt Ihnen die folgenden Zahlen für 2006 vor: 1.) Gewinnanteil eines atypisch stillen Gesellschafters 8.222,-- 2.) Miete für eine Computeranlage (Vermieter ist Privatperson) 2.800,-- 3.) Einheitswert des Betriebsgrundstücks ,-- 4.) Miete für einen Parkplatz (Vermieter ist Privatperson) 1.200,-- 5.) Hypothek für Betriebsgrundstück (1% Tilgung, 5% Zinsen) ,-- In welcher Höhe kann Herr Schulz Gewerbesteuer auf seine private Einkommensteuer in 2006 anrechnen? Aufgabe 5 Der Unternehmer Ewald Eintracht erzielt die folgenden Bruttoumsätze im Sinne des 19 Abs.1 UStG: Jahr 01 (ab ) Bruttoumsatz , , , , ,-- Prüfen Sie für jedes Jahr, ob Herr Eintracht Kleinunternehmer lt. UStG ist, und begründen Sie jeweils Ihre Antwort! WI-STL-P AUFGABEN SEITE 2 VON 3
3 Aufgabenblock B Bearbeiten Sie entweder Aufgabe 6 oder Aufgabe 7. Wahl-Aufgabe 6 Die Ehegatten Martha und Hans Eifer machen in ihrer Einkommensteuererklärung 2006 die folgenden Angaben: 1.) Gewinnanteil aus einer Beteiligung an einem Friseurbedarfgroßhandel, ,-- an dem Frau Eifer als OHG-Gesellschafterin beteiligt ist 2.) Verlust aus dem Friseursalon der Martha Eifer ,-- 3.) Überschuss aus der Vermietung eines Mehrfamilienhauses ,-- 4.) Verlust aus der Vermietung einer Eigentumswohnung ,-- 5.) Bilanzgewinn 2005/2006 aus Land- und Forstwirtschaft von Herrn Eifer Bilanzverlust 2006/2007 aus Land- und Forstwirtschaft von Herrn Eifer , ,-- 6.) Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäft von Frau Eifer 800,-- 7.) Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäft von Herrn Eifer 450,-- Ermitteln Sie die Summe der Einkünfte der Ehegatten Eifer für 2006! Erläutern Sie auch die Verlustberücksichtigung! Wahl-Aufgabe 7 Entwickeln Sie ein Beispiel für das Halbeinkünfteverfahren und erläutern Sie das Verfahren an Ihrem Beispiel! Gehen Sie dabei auf die Ebene der Gesellschaft und die Ebene des Anteilseigners (natürliche Person) ein! WI-STL-P AUFGABEN SEITE 3 VON 3
4 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 11. Juli 2007 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben W6 W7 Σ Max. erreichbare Punkte WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 1 von 4
5 Lösung Aufgabe 1 vgl. SB STL 1, S Punkte Ein Freibetrag ist ein Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage mindert. Bei Überschreitung des Freibetrags muss nur der den Freibetrag übersteigende Teil der Einnahmen versteuert werden. Eine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem Einnahmen nicht zu versteuern sind. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag der jeweiligen Einnahme steuerpflichtig. Auch die richtige und vollständige Erläuterung anhand eines Beispiels führt zur jeweils angegebenen Punktzahl. 5 P. 5 P. Lösung Aufgabe 2 vgl. SB STL 2, S Punkte Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Steuerpflichtiger von der beschränkten Steuerpflicht zur so genannten fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht optieren. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Steuerpflichtige muss den Status eines unbeschränkt Steuerpflichtigen beantragen. Der Steuerpflichtige lebt im Ausland, das heißt, er hat weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Der Steuerpflichtige erzielt einen Großteil seiner Einkünfte im Inland. Das heißt, seine Einkünfte im Kalenderjahr müssen mindestens zu 90 vom Hundert der deutschen Einkommensteuer unterliegen. (Vgl. 1 Abs. 3 EStG) 2 P. 4 P. 4 P. Lösung Aufgabe 3 vgl. SB STL 2, S. 57 ff. alles in Betriebseinnahmen: Betriebsausgaben: vorläufig , ,-- 1.) USt-Erstattung 2.160,-- USt-Vorauszahlung ,-- 2.) Teilwert 1.200,-- USt 192,-- 3.) Ansatz korrekt nach Zufluss-Abfluss-Prinzip (10 Tage) 4.) Korrektur, da Privatentnahmen ohne Auswirkung ( ) 1.500,-- 5.) Korrektur, da GWG und USt sofortige ( ) 44,-- Betriebsausgabe 750,-- *** 120,-- endgültig , ,-- Überschuss ,-- *** Da nicht explizit Begründungen bzw. eine Auflistung der Korrekturansätze im Einzelnen gefordert waren, ist für den sofortigen Korrekturansatz von 826,-- die Summe der angegebenen Punkte zu vergeben. Bewertungshinweis: Bitte beachten Sie Folgefehler! WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 2 von 4
6 Lösung Aufgabe 4 vgl. SB STL 4 alles in Gewinn gem. 7 GewStG ,-- (+) Hinzurechnungen 8 GewStG: 1/2 Dauerschuldzinsen (5% von ,--) 2.000,-- Tilgung nicht Hinzurechnung des Gewinnanteils nur beim typisch stillen Gesellschafter 1/2 Miete Computer 1.400,-- Miete für Parkplatz keine Hinzurechnung, da in Grundbesitz ( ) Kürzungen 9 GewStG: Einheitswert Betriebsgrundstück 1,2% von ,-- (70.100,-- x 1,4) 1.177,68 Gewerbeertrag ,32 Abrundung ,00 ( ) Freibetrag ,00 verbleiben ,00 1%-4% 1.200,-- 5% von 1.900,-- 95,-- Steuermessbetrag 1.295,-- x 1, ,-- kann Herr Schulz auf seine private ESt 2006 anrechnen. Bewertungshinweis: Bitte beachten Sie Folgefehler! Lösung Aufgabe 5 vgl. SB STL 5, S. 27 f. 1. Jahr kein KU : 8 x 12 = ,-- Der Bruttojahresumsatz liegt über , Jahr kein KU Der Bruttovorjahresumsatz liegt nicht unter , Jahr KU Der Bruttovorjahresumsatz liegt unter ,-- und der laufende Bruttoumsatz liegt unter , Jahr kein KU Der Bruttovorjahresumsatz liegt nicht unter , Jahr kein KU Der Bruttovorjahresumsatz liegt nicht unter ,--. WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 3 von 4
7 Lösung Aufgabe W6 Vgl. SB STL 2 Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft 1/2 Bilanzgewinn 05/ ,-- ( ) 1/2 Verlust aus 06/ , ,-- Einkünfte aus Gewerbebetrieb Gewinn aus Beteiligung OHG ,-- ( ) Verlust aus Friseursalon , ,-- horizontaler Verlustausgleich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Überschuss Mehrfamilienhaus ,-- Verlust Vermietung Eigentumswohnung ,-- ( ) 1.100,-- erst horizontaler Verlustausgleich, dann vertikaler Verlustausgleich Übertrag: 9.850,-- Sonstige Einkünfte Für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften ist nur der horizontale Verlustausgleich, nicht der vertikale Verlustausgleich möglich. Ein Ausgleich des Gewinns des Ehemannes mit dem Verlust der Ehefrau ist nicht möglich. Da der Gewinn von Herrn Eifer unter 512,-- liegt, sind hier keine Einkünfte anzusetzen. Summe der Einkünfte ,-- Bewertungshinweis: Bitte beachten Sie Folgefehler! Lösung Aufgabe W7 Vgl. SB STL 3, S. 10 ff. Bitte entsprechend Punkte für Erläuterung und Beispiel vergeben! Beispiel Halbeinkünfteverfahren (nur ein mögliches Beispiel): alles in Ebene Gesellschaft: Gewinn ,-- 25% KSt ,-- Die Gesellschaft führt KSt Gewinnausschüttung ,-- u. Kapitalertragsteuer ab. 20% Kapitalertragsteuer (ohne Soli) ,-- Nettodividende ,-- Ebene Gesellschafter: (Annahme: nur ein lediger Gesellschafter, keine weiteren Einkünfte und keine Sonderausgaben etc.) Auszahlung an Gesellschafter ,-- Der Gesellschafter muss nur Kapitalertragsteuer ,-- die Hälfte des Ausschüttungs- Zufließende Einnahme ,-- betrags versteuern: Halbeinkünfteverfahren davon 50% steuerfrei Einnahme aus Kapitalvermögen ,-- (-) Sparer-Freibetrag 750,-- (-) WK-Pauschbetrag 51,-- Einkünfte aus Kapitalvermögen ,-- 6 Punkte Einkommensteuer lt. Grundtabelle 8.051,-- Anrechnung Kapitalertragsteuer ,-- ESt-Erstattung 6.949,-- 6 Punkte WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 4 von 4
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