Sitzungsprotokoll. Gemeinderat. Stadtrat. Datum: Dienstag, 14. Februar 2006 Nummer: 1/2006 Rathaus, Sitzungssaal. Bürgermeister Mag.

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1 ^ Sitzungsprotokoll Stadtrat Gemeinderat Datum: Dienstag, 14. Februar 2006 Nummer: 1/2006 Ort: Rathaus, Sitzungssaal Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:30 Uhr Vorsitzender: Anwesende: Bürgermeister Mag. Rudolf Hakel 1. Vizebürgermeisterin Cäcilia Sulzbacher 2. Vizebürgermeister Dr. Rudolf Mayer Finanzreferent Michael Wieser GR Andrea Heinrich GR Ingrid Hofmann GR Renate Kapferer GR Walter Komar GR Ferdinand Kury GR Sylvia Lechner GR Kerstin Leitner GR Heinz Michalka GR Alois Oberegger GR Elfriede Pogluschek GR Iris Polanschütz GR Achim Stadler GR Ing. Gerald Steiner GR Anita Waldeck-Weirer GR Herbert Waldeck GR Andreas Wurzbach GR Adrian Zauner Entschuldigt: SR Roswitha Glashüttner GR Mirko Oder GR August Singer GR Rudolf Steinitzer Protokollführer: Mag. Helmut Kollau

2 Seite 2 Gemeinderatssitzung 1/ Weitere Anwesende: Reinhard Peer, Siegfried und Sabine Missethon, Herwig Hohl, Heinz Lemmerer, Gerhard Wöhry, Ing. Friedrich Überbacher, Hans Werner Grössinger Bürgermeister Mag. Hakel eröffnet die Gemeinderatssitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, sodass der Gemeinderat folgende Tagesordnung zu behandeln hat: Tagesordnung: 1. Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember Fragestunde 3. Absichts- und Auflagebeschluss zur Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr für die Erweiterung der Flächen für Industrie und Gewerbe östlich der Niederfeldstraße 4. Absichts- und Auflagebeschluss zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr für die Ausweisung der Grundstücke Nr. 500/1 und 501/1 östlich der Niederfeldstraße als Industrie- und Gewerbegebiet 5. Vergabe der Gemeindejagd für die Pachtperiode 2007 bis Abschluss eines Kaufvertrages mit der Siedlungsgenossenschaft "ennstal" zur Errichtung der Wildbachverbauung 7. Bericht des Prüfungsausschusses 8. Vergabe des Kassenkredites Allfälliges NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: 10. Personalangelegenheiten

3 Gemeinderatssitzung 1/2006 Seite 3 1. Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2005 Bürgermeister Mag. Hakel stellt durch Umfrage fest, dass es gegen das Protokoll über die letzte Gemeinderatssitzung keinen Einwand gibt. Er stellt daher den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen: Das Protokoll über die Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2005 wird genehmigt. Beschluss: Einstimmig angenommen. Fragestunde a) Verkauf der alten Schneefräse der Hauptschule 2. GR Hofmann bemerkt, sie hat im Protokoll der letzten Stadtratssitzung gelesen, dass die alte Schneefräse von der Hauptschule an eine Hausgemeinschaft verkauft worden ist. Sie fragt, warum der Verkauf nicht in den Stadtnachrichten ausgeschrieben wurde, damit sich alle Bürger um diese Schneefräse bewerben können. Bürgermeister Mag. Hakel erklärt, dieser Vorschlag ist durchaus diskutabel. Im gegenständlichen Fall wurde die Schneefräse schon lange nicht mehr verwendet und an eine Hausgemeinschaft mit vielen älteren Bewohnern verkauft. Es ist zu bedenken, dass eine Ausschreibung sehr viel Zeit und Geld kostet und dieser Verwaltungsaufwand bei kleinen Beträgen nicht dafür steht. Bei größeren Geräten kann er sich eine Ausschreibung durchaus vorstellen. Zur Kenntnis genommen. b) Übernahme der Kosten für das Seifenkistenrennen GR Michalka sagt, er habe auch im Stadtratsprotokoll gelesen, dass die Stadtgemeinde sämtliche Kosten für das Seifenkistenrennen übernommen hat. So weit er sich erinnern kann, wurden im Stadtmarketing lediglich ca ,-- zugesagt. Am Ende betrugen die Kosten jedoch das Dreifache. Er fragt daher an, ob der Veranstalter dabei verdient habe.

4 Seite 4 Gemeinderatssitzung 1/ Bürgermeister Mag. Hakel sagt, dass diese Veranstaltung einzigartig und sehr gut war und viele tausende Personen deswegen nach Liezen gekommen sind. Es sind hohe Kosten angefallen, der Verein hat jedoch dabei überhaupt nichts verdient. GR Oberegger sagt, dass hier vorwiegend Kosten für Bauhofleistungen angefallen sind und kein direktes Geld an den Verein fließt, sondern lediglich gemeindeintern umgebucht wird. Zur Kenntnis genommen. c) Inkrafttreten des Flächenwidmungsplanes Vizebürgermeister Dr. Mayer fragt, wie lange der Flächenwidmungsplan bereits in Kraft ist und wann die erste Änderung durchgeführt wurde. GR Waldeck erklärt, der Flächenwidmungsplan ist Mitte 2005 in Kraft getreten, die erste Änderung erfolgte im Dezember Bürgermeister Mag. Hakel sagt dazu, dass oft gewisse Entwicklungen bei der Revision des Flächenwidmungsplanes nicht vorhersehbar sind, die Stadtgemeinde sich jedoch stets bemüht, die Wünsche der Wirtschaft wenn möglich zu erfüllen. Zur Kenntnis genommen. d) Drohende Dachlawinen im Oberdorf GR Lechner sagt, dass sie sich seit ca. 5 6 Wochen vor herabstürzenden Dachlawinen im Oberdorf fürchtet. Es sei traurig, dass die Hausbesitzer nichts unternehmen und sie fragt daher, was die Gemeinde tun kann. Bürgermeister Mag. Hakel erklärt, er habe bereits aufgrund der allgemeinen angespannten Situation an jeden Haushalt ein Flugblatt gesendet, die Gemeinde kann jedoch nur Informationen und Warnungen aussprechen. Sie habe jedoch wenig Möglichkeiten, das Abschaufeln des Schnees von den Dächern zu erzwingen. Zur Kenntnis genommen.

5 Gemeinderatssitzung 1/2006 Seite 5 e) Bessere Erschließung des Oberdorfes Vizebürgermeister Dr. Mayer fragt, ob sich die Gemeinde bereits Gedanken gemacht hat, wie das Oberdorf besser erschlossen werden kann. Bürgermeister Mag. Hakel erklärt dazu, dass seiner Ansicht nach das Oberdorf nicht schlecht erschlossen ist. Die Engstelle zwingt die Autofahrer zu mehr Vorsicht. Derzeit ist daher keine andere Lösung geplant. Zur Kenntnis genommen. f) Ankündigung der highlights beim Kulturhauseingang GR Lechner sagt, sie ersucht das Kulturreferat, die Ankündigung der highlights im Kulturhaus neben dem Eingang zum großen Kulturhaussaal rechtzeitig abzunehmen, wenn die Veranstaltung bereits vorbei ist. Zur Kenntnis genommen. 3. Absichts- und Auflagebeschluss zur Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr für die Erweiterung der Flächen für Industrie und Gewerbe östlich der Niederfeldstraße Bürgermeister Mag. Hakel berichtet, es ist allgemein bekannt, dass die Firma Tatschl seit mehr als zwei Jahren Abwanderungspläne hat. Seit dieser Zeit wird sehr intensiv nach geeigneten Grundstücken gesucht. Im letzten Jahr hat sich die Firma Tatschl mit einer anderen Firma fusioniert und bereits Einreichpläne für einen Neubau in Werndorf eingereicht. Nach einem neuerlichen Anlauf ist es nun gelungen, eine Option für zwei Grundstücke entlang der Niederfeldstraße zu erhalten. Diese Option ist für ein Jahr befristet. Wie bereits im Raum- und Infrastrukturausschuss berichtet, gibt es mit dem Nachbarn Herrn Brandmüller Gespräche über einen flächendeckenden Grundstückstausch. Bisher konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden, sodass vorgeschlagen wird, bei der Auflage des Flächenwidmungsplanes beide Varianten der Ausweisung des Industriegebietes zu beschließen. GR Waldeck erklärt dazu, dass das örtliche Entwicklungskonzept nach Rücksprache mit der Landesregierung nicht zu ändern ist und der Flächentausch sich an der bestehenden Stromleitung orientiert.

6 Seite 6 Gemeinderatssitzung 1/ Vizebürgermeister Dr. Mayer sagt, die Gemeinde soll auch die umliegenden Grundstücke beim bestehenden Parkplatz gegenüber dem Abfallwirtschaftsverband als Industriegebiet ausweisen, da bei einem gewerberechtlichen Verfahren nicht absehbar ist, ob der Standort an der Niederfeldstraße realisiert werden kann. GR Waldeck erklärt, dass eine Ausweisung der umliegenden Grundstücke beim bestehenden Parkplatz derzeit rechtlich nicht möglich ist. In diesem Bereich ist das Regionale Entwicklungsprogramm, welches eine Verordnung der Stmk. Landesregierung ist, aufrecht und der Flächenwidmungsplan darf diesem Entwicklungsprogramm nicht widersprechen. Wie im Raum- und Infrastrukturausschuss bereits berichtet, ist zunächst dieses Regionale Entwicklungsprogramm zu ändern, wobei das Verfahren bereits gemeinsam mit der Gemeinde Gaishorn eingeleitet worden ist. Bürgermeister Mag. Hakel bemerkt, auch er hat die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes favorisiert und war bereits bei der zuständigen Abteilung in Graz vorstellig. Beim derzeitigen Standort an der Niederfeldstraße ist sicher mit Emissionen zu rechnen. Dies wird aber in einem gewerberechtlichen Verfahren abgeklärt werden. Es ist zu bedenken, dass die Firma Tatschl noch heuer bauen möchte. GR Oberegger gratuliert dem Herrn Bürgermeister, dass er sich so engagiert für den Erhalt der Firma Tatschl in Liezen eingesetzt hat. Es zeigt sich immer wieder, dass die SPÖ die bessere Wirtschaftspartei ist und die ÖVP alles nur verhindern möchte. Er findet es auch eigenartig, dass die ÖVP bei der Ausweisung des Industriegrundstückes für die Firma Liegl an der Niederfeldstraße nicht dagegen war. Vizebürgermeister Dr. Mayer bemerkt, dass die ÖVP nicht gegen die Firma Tatschl ist. Er stoße sich jedoch generell am Flächenwidmungsplan und an der gegenständliche Ausweisung an der Niederfeldstraße. Zur Kenntnis genommen. Absichts- und Auflagebeschluss zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr für die Ausweisung der Grundstücke Nr. 500/1 und 501/1 östlich der Niederfeldstraße als Industrie- und Gewerbegebiet Bürgermeister Mag. Hakel berichtet, nachdem die Verhandlungen mit Herrn Brandmüller über einen allfälligen Abtausch der Grundstücke noch nicht abgeschlossen sind, wird vorgeschlagen, beide möglichen Varianten aufzulegen. Bürgermeister Mag. Hakel stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen: 4.

7 Gemeinderatssitzung 1/2006 Seite 7 Variante 1 (ohne Grundstück Brandmüller): Der Gemeinderat der Stadt Liezen beschließt hiermit die Absicht, den Flächenwidmungsplan Nr durch die Änderung Nr abzuändern. Der Entwurf dieser Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.02, bestehend aus den zeichnerischen Darstellungen und dem Wortlaut der Verordnung einschließlich Erläuterungsbericht, wird entsprechend den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes mindestens acht Wochen in der Zeit von Montag, den 20. Februar 2006 bis einschließlich Freitag, den 21. April 2006 im Stadtamt Liezen, Bauverwaltung, Dachgeschoß, während der Amtsstunden (Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag, 14:00 bis 16:00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich Einwendungen, die eine Begründung enthalten müssen, beim Stadtamt Liezen bekannt geben. Der Entwurf der Verordnung über die Flächenwidmungsplanänderung Nr hat nachstehenden Wortlaut: Vorbemerkungen: Diese Verordnung stellt eine Ergänzung zur Verordnung zum rechtskräftigen Flächenwidmungsplan 4.00 der Stadtgemeinde Liezen dar. V E R O R D N U N G 1 Allgemeines In Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumplanung wird der vom Gemeinderat der Stadt Liezen am 19. Oktober 2004 und 17. März 2005 beschlossene und vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit Bescheid vom 30. Juni 2005, GZ: FA13B L 1-05/218, genehmigte Flächenwidmungsplan 4.00 abgeändert. 2 Bestandteile der Änderungen (1) Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr besteht aus folgenden Teilen: a) Den zeichnerischen Darstellungen IST und SOLL (siehe Beilage) b) Dem Wortlaut der Verordnung mit dem Erläuterungsbericht

8 Seite 8 Gemeinderatssitzung 1/ (2) Die zeichnerische SOLL -Darstellung (Plan-Nr.: RO-Li-FPÄ-4.02/E/Za/06) im Maßstab 1:5000, verfasst von Architekt Dipl.-Ing. Thomas Brunner, 8223 Zeil bei Stubenberg 181, basierend auf dem letztgültigen Katasterstand, bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung und zeigt Lage und Form der gegenständlichen Änderungen. 3 Änderungsbereiche Die Änderung Nr des Flächenwidmungsplanes umfasst die Grundstücke Nr. 500/1 und 501/1 der Katastralgemeinde Reithtal. 4 Änderung von Festlegungen Die Festlegung der zulässigen Nutzung der Grundstücke Nr. 500/1 und 501/1, Katastralgemeinde Reithtal, im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen, wird wie folgt geändert: (a) Entlang der Südgrenze der Grundstücke wird ein 10 m breiter Streifen als öffentliche Verkehrsfläche festgelegt. (b) Die restliche Fläche der Grundstücke wird als Industrie- und Gewerbegebiet 1 mit einer zulässigen Bebauungsdichte von 0,2 bis 1,5 festgelegt. 5 Baulandmobilisierung Zur Sicherung der Entwicklungsziele ist für den Änderungsbereich eine Vereinbarung gemäß 26a Stmk. ROG. idgf. abzuschließen, die eine Bebauungsfrist und die Vorgehensweise bei nicht erfolgter Konsumation innerhalb der festgelegten Frist umfasst. 6 Rechtswirksamkeit Die Rechtswirksamkeit der Änderung Nr des Flächenwidmungsplanes Nr der Stadtgemeinde Liezen beginnt mit dem der Kundmachungsfrist folgenden Tag. - Lage des Änderungsbereiches: E R L Ä U T E R U N G S B E R I C H T Der Änderungsbereich liegt östlich der Niederfeldstraße und umfasst eine Fläche von ca. 5 ha. Westlich der Niederfeldstraße steht im südlichen Bereich Industrie- und Gewerbegebiet 2 an, das zum Teil bereits bebaut ist, im nördlichen Bereich Industrie- und Gewerbegebiet 1. Im Norden und Osten der Grundstücke grenzen Land-

9 Gemeinderatssitzung 1/2006 Seite 9 wirtschaftsflächen an. Das südlich angrenzende Grundstück Nr. 525 soll ebenfalls als Industrie- und Gewerbegebiet 1 festgelegt werden - das Verfahren zur Flächenwidmungsplanänderung ist im Laufen (zur Zeit in Auflage). Die gegenständlichen Grundstücke trennen die weiter östlich liegenden, nur von Norden durch landwirtschaftsbezogene Zufahrten von der wenig leistungsfähigen Admonter Straße aus erschlossenen Flächen von der Niederfeldstraße ab. Zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung im Falle einer weiteren Entwicklung des Gebietes ist daher im Änderungsbereich ein Straßenkorridor auszuscheiden. Die Erschließung der Grundstücke selbst erfolgt von der Niederfeldstraße aus. Durch die Lage des Kanals und des Wasser- und Gasleitungsnetzes in der Niederfeldstraße sind die entsprechenden Anschlussmöglichkeiten an das öffentliche Verund Entsorgungsnetz gewährleistet. - Festlegungen im örtlichen Entwicklungskonzept: Im Siedlungsleitbild der Stadtgemeinde Liezen ist der gegenständliche Bereich als Erweiterungszone für Industrie festgelegt und er liegt innerhalb der im Regionalen Entwicklungsprogramm Liezen festgelegten Vorrangzone für Industrie und Gewerbe. - Anlass der Flächenwidmungsplanänderung: Ein in Liezen ansässiger Transportunternehmer plant ein Logistikzentrum zu errichten. Ursprünglich bestand die Absicht, den zur Zeit genutzten, gegenüber der Abfallsbehandlungsanlage im Freiland gelegenen LKW-Parkplatz zu erweitern und entsprechend auszubauen, was aus der Sicht der Raumplanung als zumindest problematisch hätte beurteilt werden müssen. Die Realisierung des Projektes an der Niederfeldstraße hingegen liegt im Sinne einer geordneten Entwicklung. - Zu den Festlegungen: Auf Grund der Festlegung im Regionalen Entwicklungsprogramm Liezen und dem Siedlungsleitbild des Liezener ÖEK s ist die Ausweisung als Bauland grundsätzlich möglich. Um die Entwicklungsmöglichkeiten nach Osten zu sichern wird an der Südgrenze der Grundstücke - entlang des Abzugsgerinnes - eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Diese Positionierung nimmt auch auf den Zuschnitt der östlich gelegenen Grundstücke Rücksicht, harmoniert mit der Lage der im ÖEK festgelegten Erschließung westlich der Niederfeldstraße (Kreuzungsausbildung) und erlaubt dies auch die Wartung des südlich anschließenden Gerinnes. Nach der beabsichtigten Nutzung als Logistikzentrum soll Industrie- und Gewerbegebiet 1 festgelegt werden. Die zulässige Bebauungsdichte entspricht den Festlegungen der Stmk. Bebauungsdichteverordnung. Auf Grund der Betriebscharakteristik ist nicht anzunehmen, dass die Mindestbebauungsdichte erreicht werden kann. Gemäß 4 der Bebauungsdichteverordnung idgf ist jedoch eine Unterschreitung zu-

10 Seite 10 Gemeinderatssitzung 1/ lässig, wenn nicht städtebauliche Gründe, Gründe im Sinne des Ortsbildschutzes oder naturräumliche Gegebenheiten und sonstige Belange entgegen stehen. Gemäß Erlass der Fachabteilung 13B vom 8. Februar 2005 (GZ.: FA13B /27) sind bei zwischenzeitlichen Flächenwidmungsplanänderungen die Baulandmobilisierungsmaßnahmen nach 26 a bzw. 26 b Stmk. ROG idgf umzusetzen. Daher ist vor dem Endbeschluss der Flächenwidmungsplanänderung eine Baulandvereinbarung zwischen dem Grundeigentümer und der Stadtgemeinde Liezen zu treffen. Variante 2 (mit Grundstück Brandmüller): Der Gemeinderat der Stadt Liezen beschließt hiermit die Absicht, den Flächenwidmungsplan Nr durch die Änderung Nr abzuändern. Der Entwurf dieser Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.02, bestehend aus den zeichnerischen Darstellungen und dem Wortlaut der Verordnung einschließlich Erläuterungsbericht, wird entsprechend den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes mindestens acht Wochen im Stadtamt Liezen, Bauverwaltung, Dachgeschoß, während der Amtsstunden (Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag, 14:00 bis 16:00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich Einwendungen, die eine Begründung enthalten müssen, beim Stadtamt Liezen bekannt geben. Der Entwurf der Verordnung über die Flächenwidmungsplanänderung Nr hat nachstehenden Wortlaut: Vorbemerkungen: Diese Verordnung stellt eine Ergänzung zur Verordnung zum rechtskräftigen Flächenwidmungsplan 4.00 der Stadtgemeinde Liezen dar. V E R O R D N U N G 1 Allgemeines In Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumplanung wird der vom Gemeinderat der Stadt Liezen am 19. Oktober 2004 und 17. März 2005 beschlossene und vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit Bescheid vom 30. Juni 2005, GZ: FA13B L 1-05/218, genehmigte Flächenwidmungsplan 4.00 abgeändert.

11 Gemeinderatssitzung 1/2006 Seite 11 2 Bestandteile der Änderungen (1) Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr besteht aus folgenden Teilen: a) Den zeichnerischen Darstellungen IST und SOLL (siehe Beilage) b) Dem Wortlaut der Verordnung mit dem Erläuterungsbericht (2) Die zeichnerische SOLL -Darstellung (Plan-Nr.: RO-Li-FPÄ-4.02/E/Za/06) im Maßstab 1:5000, verfasst von Architekt Dipl.-Ing. Thomas Brunner, 8223 Zeil bei Stubenberg 181, basierend auf dem letztgültigen Katasterstand, bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung und zeigt Lage und Form der gegenständlichen Änderungen. 3 Änderungsbereiche Die Änderung Nr des Flächenwidmungsplanes umfasst die südlichen Teilflächen der Grundstücke Nr. 500/1, 501/1 und 502/1, alle Katastralgemeinde Reithtal, in einer Länge zwischen ca. 275 m im Westen bzw. ca. 200 m im Osten. 4 Änderung von Festlegungen Die Festlegung der zulässigen Nutzung der südlichen Teilflächen der Grundstücke Nr. 500/1, 501/1 und 502/1, alle Katastralgemeinde Reithtal, im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen, werden wie folgt geändert: (a) Entlang der Südgrenze der Grundstücke wird ein 10 m breiter Streifen als öffentliche Verkehrsfläche festgelegt. (b) Die daran nördlich anschließenden Teilflächen - in einer Länge von ca. 265 m im Westen bzw. ca. 190 m im Osten - werden als Industrie- und Gewerbegebiet 1 mit einer zulässigen Bebauungsdichte von 0,2 bis 1,5 festgelegt. (c) Die restlichen Teilflächen verbleiben als Landwirtschaftsfläche. 5 Baulandmobilisierung Zur Sicherung der Entwicklungsziele ist für den Änderungsbereich eine Vereinbarung gemäß 26a Stmk. ROG. idgf. abzuschließen, die eine Bebauungsfrist und die Vorgehensweise bei nicht erfolgter Konsumation innerhalb der festgelegten Frist umfasst.

12 Seite 12 Gemeinderatssitzung 1/ Rechtswirksamkeit Die Rechtswirksamkeit der Änderung Nr des Flächenwidmungsplanes Nr der Stadtgemeinde Liezen beginnt mit dem der Kundmachungsfrist folgenden Tag. - Lage des Änderungsbereiches: E R L Ä U T E R U N G S B E R I C H T Der Änderungsbereich liegt östlich der Niederfeldstraße und umfasst die südlichen Teilflächen der Grundstücke Nr. 500/1, 501/1 und 502/1 mit einer Fläche von ca. 5 ha. Westlich der Niederfeldstraße steht im südlichen Bereich Industrie- und Gewerbegebiet 2 an, das zum Teil bereits bebaut ist, im nördlichen Bereich Industrie- und Gewerbegebiet 1. Im Norden und Osten der Grundstücke grenzen Landwirtschaftsflächen an. Das südlich angrenzende Grundstück Nr. 525 soll ebenfalls als Industrie- und Gewerbegebiet 1 festgelegt werden - das Verfahren zur Flächenwidmungsplanänderung ist im Laufen (Änderung 4.01 b; zur Zeit in Auflage). Die gegenständlichen Grundstücke trennen die weiter östlich liegenden nur von Norden durch landwirtschaftsbezogene Zufahrten von der wenig leistungsfähigen Admonter Straße aus erschlossenen Flächen, von der Niederfeldstraße ab. Da die Grundstücke eine große Nord-Süd-Ausdehnung aufweisen, ist zur Sicherung einer variablen verkehrlichen Erschließung im Falle einer weiteren Entwicklung des Gebietes im Änderungsbereich ein Straßenkorridor auszuscheiden. Die vorgesehene Positionierung nimmt auch auf den Zuschnitt der östlich gelegenen Grundstücke Rücksicht, harmoniert mit der Lage der im ÖEK festgelegten Erschließung westlich der Niederfeldstraße (Kreuzungsausbildung) und erlaubt dies auch die Wartung des südlich anschließenden Gerinnes. Die Erschließung der Grundstücke selbst erfolgt von der Niederfeldstraße aus. Durch die Lage des Kanals und des Wasser- und Gasleitungsnetzes in der Niederfeldstraße sind die entsprechenden Anschlussmöglichkeiten an das öffentlich Ver- und Entsorgungsnetz gewährleistet. - Festlegungen im örtlichen Entwicklungskonzept: Im Siedlungsleitbild der Stadtgemeinde Liezen ist der gegenständliche Bereich als Erweiterungszone für Industrie festgelegt. Die Grundstücke Nr. 500 und 501/1 liegen auch innerhalb der zur Zeit im rechtskräftigen Regionalen Entwicklungsprogramm Liezen festgelegten Vorrangzone für Industrie und Gewerbe. Ein Antrag der Stadt Liezen zur Erweiterung der Vorrangzone nach Osten wurde im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Regionalen Entwicklungsprogrammes bereits eingereicht. - Anlass der Flächenwidmungsplanänderung: Ein in Liezen ansässiger Transportunternehmer plant ein Logistikzentrum zu errichten. Ursprünglich bestand die Absicht, den zur Zeit genutzten, gegenüber der Abfallsbehandlungsanlage im Freiland gelegenen LKW-Parkplatz zu erweitern und ent-

13 Gemeinderatssitzung 1/2006 Seite 13 sprechend auszubauen, was aus der Sicht der Raumplanung als zumindest problematisch hätte beurteilt werden müssen. Die Realisierung des Projektes an der Niederfeldstraße hingegen liegt im Sinne einer geordneten Entwicklung. - Zu den Festlegungen: Auf Grund der Festlegung im Regionalen Entwicklungsprogramm Liezen - insbesondere durch die zu erwartende Änderung desselben - und dem Siedlungsleitbild des Liezener ÖEK s ist die Ausweisung als Bauland grundsätzlich möglich. Um die Entwicklungsmöglichkeiten nach Osten zu sichern, wird an der Südgrenze der Grundstücke - entlang des Abzugsgerinnes - eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Diese Positionierung nimmt auch auf den Zuschnitt der östlich gelegenen Grundstücke Rücksicht, harmoniert mit der Lage der im ÖEK festgelegten Erschließung westlich der Niederfeldstraße (Kreuzungsausbildung) und erlaubt auch die Wartung des südlich anschließenden Gerinnes. Nach der beabsichtigten Nutzung als Logistikzentrum soll Industrie- und Gewerbegebiet 1 festgelegt werden. Die zulässige Bebauungsdichte entspricht den Festlegungen der Stmk. Bebauungsdichteverordnung. Auf Grund der Betriebscharakteristik ist nicht anzunehmen, dass die Mindestbebauungsdichte erreicht werden kann. Gemäß 4 der Bebauungsdichteverordnung idgf ist jedoch eine Unterschreitung zulässig, wenn nicht städtebauliche Gründe, Gründe im Sinne des Ortsbildschutzes oder naturräumliche Gegebenheiten und sonstige Belange entgegen stehen. Gemäß Erlass der Fachabteilung 13B vom 8. Februar 2005 (GZ.: FA13B /27) sind bei zwischenzeitlichen Flächenwidmungsplanänderungen die Baulandmobilisierungsmaßnahmen nach 26 a bzw. 26 b Stmk. ROG idgf umzusetzen. Daher ist vor dem Endbeschluss der Flächenwidmungsplanänderung eine Baulandvereinbarung zwischen dem Grundeigentümer und der Stadtgemeinde Liezen zu treffen. Beschluss: Einstimmig angenommen. Vergabe der Gemeindejagd für die Pachtperiode 2007 bis 2013 Bürgermeister Mag. Hakel berichtet, die Gemeindejagd der einzelnen Katastralgemeinden ist derzeit an folgende Jagdgesellschaften verpachtet: 1. KG Liezen an die Jagdgesellschaft I (Walter Pirkmann, Fritz Schörkmeier, Ing. Siegfried Huber) um einen Pachtzins von 5,26 pro ha. Derzeitige Größe des Gemeindejagdgebietes: 962,5874 ha. 5.

14 Seite 14 Gemeinderatssitzung 1/ Jährlicher Pachtzins daher: 962,5874 x 5,26 = 5.063,20 2. KG Pyhrn an die Jagdgesellschaft Pyhrn (Karl Kleewein sen., Karl Kleewein jun., Friedrich Hohl, Alois Essl) um einen Pachtzins von 7,09 pro ha. Derzeitige Größe des Gemeindejagdgebietes: 526,0638 ha. Jährlicher Pachtzins daher: 526,0638 x 7,09 = 3.729,79 3. KG Reithtal an die Jagdgesellschaft Reithtal (Gerhard Vasold, Ing. Friedrich Überbacher, Franz Unterberger) um einen Pachtzins von 4,22 pro ha. Derzeitige Größe des Gemeindejagdgebietes: 747,2870 ha. Jährlicher Pachtzins daher: 747,2870 x 4,22 = 3.153,55 Die laufende Jagdperiode endet am 31. März Nach 24 des Stmk. Jagdgesetzes ist eine Verpachtung des Gemeindejagdgebietes im Wege des freien Übereinkommens möglich, wenn der Gemeinderat bis spätestens 31. März 2006 einen entsprechenden Beschluss fasst. Falls der Gemeinderat keinen entsprechenden Beschluss fasst, hat die Verpachtung gemäß 16 des Stmk. Jagdgesetzes im Wege der öffentlichen Versteigerung durch die Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen. Die bisherigen Pächter der Gemeindejagd haben um weitere Pachtung der bisher von ihnen gepachteten Gemeindejagdreviere angesucht. Bei der Jagdgesellschaft Liezen hat es keine personellen Veränderungen gegeben. Bei der Jagdgesellschaft Pyhrn ist Herr Friedrich Hohl ausgeschieden und an dessen Stelle Herr Edwin Krug beigetreten. Bei der Jagdgesellschaft Reithtal sind Herr Gerhard Vasold und Herr Franz Unterberger ausgeschieden, an deren Stelle sind Herr Mag. Günter Kanzler und Herr Gerhard Wöhry beigetreten. Die bisherige Verpachtung der Gemeindejagd liegt offensichtlich im Interesse aller betroffenen Grundeigentümer, da es diesbezüglich keine Beschwerden gegeben hat. Gemäß 24 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes können die kammerzugehörigen Grundbesitzer vor Beginn des vorletzten Jagdjahres ( ) einen Pächtervorschlag für die freihändige Vergabe einbringen. Ein solcher ist nicht eingelangt. Der Beschluss des Gemeinderates bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der in beschlussfähiger Anzahl anwesenden Gemeinderatsmitglieder. Jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet steht es frei, dagegen binnen 8 Wochen vom Tage der erfolgten Kundmachung an gerechnet bei der Gemeinde Einwendungen durch Eintragung in die für diesen Zweck im Gemeindeamt während der Amtsstunden aufgelegten, mit fortlaufender Nummerierung versehenen Formblätter, einzubringen.

15 Gemeinderatssitzung 1/2006 Seite 15 Werden von mehr als der Hälfte der im Sinne des Landwirtschaftskammergesetzes kammerzugehörigen Grundbesitzer, deren Grundstücke gemäß 8 dem Gemeindejagdgebiet zuzuzählen sind, innerhalb der genannten Frist Einwendungen eingebracht, so tritt der Gemeinderatsbeschluss außer Kraft, wenn diese Grundbesitzer gleichzeitig Eigentümer von mehr als der Hälfte der im Gemeindejagdgebiet gelegenen Grundfläche der kammerzugehörigen Grundbesitzer sind. Miteigentümer ( 361 ABGB) können von ihrem Einspruchsrecht nur als eine einzige Person Gebrauch machen. Die Grundbesitzer, die Einwendungen erheben, können dem Gemeinderat innerhalb der genannten Frist durch Eintragung in die für das Einspruchsverfahren aufgelegten Formblätter einen anderen Jagdpächter vorschlagen. Einen solchen Vorschlag hat der Gemeinderat in Erwägung zu ziehen. Wird jedoch ein solcher Vorschlag mit der im Absatz 4 genannten Mehrheit eingebracht, so hat der Gemeinderat diesem Vorschlag binnen 4 Wochen zu entsprechen, wenn der vorgeschlagene Pächter gegenüber der Gemeinde schriftlich sein Einverständnis mit den beschlossenen Verpachtungsbedingungen erklärt. Kommt der Gemeinderat dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Verpachtung in Anwendung des Absatz 7 von der Bezirksverwaltungsbehörde vorzunehmen. Die Jagdgesellschaften Liezen und Reithtal unterverpachten bereits seit 1995 die südlich der Enns befindlichen Teile der Gemeindejagden an Herrn Bmstr. Ing. Sepp Letmaier. Dieses Jagdgebiet umfasst ca. 41 ha von der KG Reithtal und 117 ha von der KG Liezen. Die Jagdgesellschaft Liezen hat für die kommende Jagdpachtperiode wieder um Unterverpachtung an Herrn Bmstr. Ing. Sepp Letmaier ersucht. Gemäß 22 Stmk. Jagdgesetz ist eine Unterverpachtung nur mit Zustimmung des Gemeinderates und mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig. Bürgermeister Mag. Hakel stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeindejagd Liezen für die Katastralgemeinden Liezen, Pyhrn und Reithtal wird gemäß 24 Abs. 1 des Stmk. Jagdgesetzes 1986 im Interesse der vertretenen Grundbesitzer für die Jagdpachtperiode vom bis im Wege der freihändigen Verpachtung wie folgt verpachtet: 1. KG Liezen an die Jagdgesellschaft I (Walter Pirkmann, Fritz Schörkmeier, Ing. Siegfried Huber) um einen Pachtzins von 5,26 pro ha. Derzeitige Größe des Gemeindejagdgebietes: 962,5874 ha. Jährlicher Pachtzins daher: 962,5874 x 5,26 = 5.063,20 2. KG Pyhrn an die Jagdgesellschaft Pyhrn (Karl Kleewein sen., Karl Kleewein jun., Alois Essl, Edwin Krug) um einen Pachtzins von 7,09 pro ha. Derzeitige Größe des Gemeindejagdgebietes: 526,0638 ha.

16 Seite 16 Gemeinderatssitzung 1/ Jährlicher Pachtzins daher: 526,0638 x 7,09 = 3.729,79 3. KG Reithtal an die Jagdgesellschaft Reithtal (Ing. Friedrich Überbacher, Gerhard Wöhry, Mag. Günter Kanzler) um einen Pachtzins von 4,22 pro ha. Derzeitige Größe des Gemeindejagdgebietes: 747,2870 ha. Jährlicher Pachtzins daher: 747,2870 x 4,22 = 3.153,55 Der Pachtzins beruht auf der Basis Jagdpachtperiode 2005/06 und wird mit dem von der Österreichischen Statistik verlautbarten Verbraucherpreisindex wertgesichert. Als Grundlage der Wertsicherung gilt der Verbraucherpreisindex für das Jahr Der jährliche Pachtzins wird jeweils im gleichen Ausmaß verändert, wie sich der Verbraucherpreisindex in dem dem Pachtjahr vorangegangenen Jahr gegenüber dem Stand vom Jahr 2000 verändert hat. Der Gemeinderat der Stadt Liezen stimmt gleichzeitig der von der Jagdgesellschaft Liezen beabsichtigten Unterverpachtung des Gemeindejagdgebietes südlich der Enns im Bereich vlg. Gamper gemäß 22 des Stmk. Jagdgesetzes 1986 zu. Diese südlich der Enns befindliche Teilfläche der Gemeindejagd ist ca. 117 ha groß, besitzt keine Verbindung mit dem Jagdgebiet nördlich der Enns und soll vom Pächter, Bmstr. Ing. Sepp Letmaier, angepachtet werden. Beschluss: Einstimmig angenommen. 6. Abschluss eines Kaufvertrages mit der Siedlungsgenossenschaft "ennstal" zur Errichtung der Wildbachverbauung GR Oberegger verlässt den Sitzungssaal wegen Befangenheit. Bürgermeister Mag. Hakel berichtet, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2005 beschlossen, das Grundstück Nr. 138/2 KG Liezen an die Republik Österreich zur Errichtung eines Büro- und Werkstättengebäudes für die Wildbach- und Lawinenverbauung zu verkaufen. n der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass aufgrund finanztechnischer Vorgaben nicht die Republik Österreich Grundeigentümerin sein wird, sondern die Siedlungsgenossenschaft "ennstal". Dementsprechend ist daher der Beschluss neu zu fassen: Bürgermeister Mag. Hakel stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtgemeinde Liezen schließt mit der Siedlungsgenossenschaft "ennstal" zur Errichtung eines Büro- und Werkstättengebäudes für die Wildbachverbauung folgenden Kaufvertrag ab:

17 Gemeinderatssitzung 1/2006 Seite 17 Die Stadtgemeinde Liezen, Rathausplatz 1, 8940 Liezen, vertreten durch ihre zeichnungsberechtigten Organe, als verkaufende Partei einerseits und die Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Liezen, Siedlungsstraße 2, 8940 Liezen, vertreten durch ihre zeichnungsberechtigten Organe, als Käuferin andererseits, schließen nachstehenden Kaufvertrag I. Eigentumsverhältnisse, Kaufgegenstand 1. Die verkaufende Partei ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1105 GB Liezen, zu welcher auch das Grundstück 138/2 gehört. 2. Der Grundbuchsstand dieser Liegenschaft stellt sich wie folgt dar: GRUNDBUCH Liezen EINLAGEZAHL 1105 BEZIRKSGERICHT Liezen ************************************************** ABFRAGEDATUM Letzte TZ 936/2004 ************************************* A1 ********************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 138/2 G Landw. genutzt (* 11241) Änderung der Fläche in Vorbereitung 145/2 G Sonstige (Weg) (* 2929) Änderung der Fläche in Vorbereitung 155/1 G Landw. genutzt * /2 G Landw. genutzt * /5 G Landw. genutzt * 1042 GESAMTFLÄCHE (22617) Änderung der Fläche in Vorbereitung ************************************* A2 ********************************** 1 a 1276/ /2000 Sicherheitszone des Flughafens Aigen im Ennstal (Zl 7.919/Ra-1961) hins Gst 171/2 171/5 b 719/1975 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ a 434/1990 Anmeldungsbogen Zuschreibung Teilfläche(n) Gst 252 aus EZ 32 KG Pyhrn, 153/3 aus EZ 160, Einbeziehung in Gst 155/1 3 a 1533/1991 Sicherheitszone des Militärflugplatzes Aigen/Ennstal (Zl / /90) hins Gst 155/1 9 a 468/2002 Kaufvertrag Zuschreibung Gst 138/1 aus EZ 38 u Gst 138/2 137/2 145/2 aus EZ 216 GB Reithtal 11 a 1383/1962 Sicherheitszone des Militärflugplatzes Aigen im Ennstal (Zl Ra/61) hins Gst 138/2 b 468/2002 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 216 GB Reithtal 12 a 473/1963 Sicherheitszone des Militärflugplatzes Aigen im Ennstal (Zl Ra/61) hins Gst 145/2 b 468/2002 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 216 GB Reithtal 13 a 934/2004 Anmeldungsbogen Zuschreibung Teilfläche(n) Gst 136 aus EZ 1055, Einbeziehung in Gst 145/2 20 a 936/2004 Anmeldungsbogen Zuschreibung Teilfläche(n) Gst

18 Seite 18 Gemeinderatssitzung 1/ aus EZ 37 GB Reithtal, Einbeziehung in Gst 145/2 21 a 936/2004 Anmeldungsbogen Zuschreibung Teilfläche(n) Gst 145/1 aus EZ 37 GB Reithtal, Einbeziehung in Gst 145/2 ************************************* B *********************************** 1 ANTEIL: 1/1 Stadtgemeinde Liezen ADR: Rathausplatz 1, Liezen 8940 a 1130/1979 IM RANG 2136/1978 Kaufvertrag Eigentumsrecht b 1773/2003 Adresse ************************************* C ********************************** 1 a 267/ /2000 DIENSTBARKEIT Duldung des Verlegens und des Betriebes von Erdgasleitungen und der Errichtung technischer Anlagen auf Gst 171/5 gem Pkt 1 2 Dienstbarkeitsvertrag für Steirische Ferngas-Gesellschaft mit beschränkter Haftung 2 a 975/1990 DIENSTBARKEIT Verlegung und Betrieb von Erdgasleitungen, Errichtung technischer Anlagen auf Gst 145/2 gem Pkt 1 2 Dienstbarkeitsvertrag für Steirische Ferngas-Gesellschaft mit beschränkter Haftung b 468/2002 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 216 GB Reithtal ********************************** HINWEIS ******************************** 3. Kaufgegenstand ist das aufgrund des Teilungsplanes der GEOMET Wallmann & Göschl Ziviltechniker GmbH, 8940 Liezen, Hauptstraße 1b, GZ 288/05, vom neu vermessene Grundstück 138/2 im Ausmaß von 7000 m². II. Kaufvorgang Die verkaufende Partei verkauft und übergibt der Käuferin und diese kauft und übernimmt von ersterer den in Punkt I.3. genannten Kaufgegenstand mit sämtlichen damit verbundenen Rechten und zu den Bedingungen dieses Vertrages in ihr Eigentum. III. Kaufpreis Der Kaufpreis beträgt 36,21/m² (sechsunddreißig 21/100 Euro je Quadratmeter), somit unter Zugrundelegung der vertragsgegenständlichen Fläche ,00 (in Worten: EURO zweihundertdreiundfünfzigtausend-vierhundertsiebzig) und ist von der Käuferin binnen 14 Tagen nach Verbücherung dieses Vertrages an die verkaufende Partei auszubezahlen. IV. Übergabe Übergabe und Übernahme des Kaufobjekts samt Übertragung von Besitz, Vorteil und Nutzen sowie Lasten und Gefahren erfolgen mit Vertragsunterfertigung durch beide Vertragsteile. Als Stichtag für mit dem Kaufobjekt verbundene Abgaben und Verrechnungen gilt der auf den im voranstehenden Satz genannten Zeitpunkt folgende Monatserste.

19 Gemeinderatssitzung 1/2006 Seite 19 V. Gewährleistung Der Käuferin sind der Kaufgegenstand, dessen Beschaffenheit, Ausmaß und Eigenschaften aus eigener Ansicht bekannt. Die verkaufende Partei haftet dafür, dass der Kaufgegenstand frei von sämtlichen bücherlichen und außerbücherlichen Rechten Dritter bzw. Lasten an die Käuferin übergeht. Die unter CLNr. 1a und 2a eingetragenen Dienstbarkeiten betreffen nicht das kaufgegenständliche Grundstück 138/2 LN. Die verkaufende Partei haftet weiters dafür, dass der Kaufgegenstand und das Erdreich nicht kontaminiert sind und sich dort kein Sonderabfall im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes, des Altlastengesetzes oder ähnlicher Gesetzesbestimmungen befindet. Jede darüber hinausgehende Haftung der verkaufenden Partei wird einvernehmlich ausgeschlossen. VI. Servitutsrecht Die verkaufende Partei ist Eigentümerin der bestehenden Zufahrtsstraße auf dem Grundstück 145/2 Sonstige (Weg). Zufahrt und Zugang zum Kaufobjekt erfolgen über diese bestehende Zufahrtsstraße. Die verkaufende Partei räumt für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum des Grundstückes 145/2 der Käuferin und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum des Grundstückes 138/2 das immerwährende und unentgeltliche Recht ein, über das Grundstück 145/2 zu gehen und mit Fahrzeugen aller Art zu fahren und bestellt an dem Grundstück 145/2 die Dienstbarkeit des Gehund Fahrrechtes im Sinne dieses Vertragspunktes. Die Käuferin nimmt diese Rechtseinräumung vertraglich an. VII. Vollmacht Dem Vertragserrichter RA Dr. Erich Holzinger wird von sämtlichen Vertragsteilen Vollmacht und Auftrag erteilt, allfällige für die Errichtung und grundbücherliche Durchführung dieses Vertrages notwendige Ergänzungen sowie Aufsandungserklärungen mit Wirksamkeit für die Parteien auch durch Selbstkontrahieren abzugeben bzw. vorzunehmen und grundbuchsfähig zu unterfertigen. Der Vertragserrichter hat in diesem Zusammenhang auch umfassende Vollmacht, vor sämtlichen Gerichten und Behörden einzuschreiten, Schriftstücke und Bescheide entgegenzunehmen, Rechtsmittel einzubringen, Eintragungen oder Löschungen von Pfandrechten, Servituten oder anderen bücherlichen Rechten zu beantragen. Der Vertragserrichter ist auch ausdrücklich bevollmächtigt und beauftragt, namens der verkaufenden Partei zu jedem genehmen Zeitpunkt weitere Rangordnungen für die beabsichtigte Veräußerung zu erwirken und in diesem Zusammenhang notwendige Anträge grundbuchsfähig für die verkaufende Partei zu fertigen. VIII. Kosten Sämtliche mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrags verbundenen Kosten, Abgaben, Gebühren und Steuern werden von der Käuferin getragen, welche auch den Auftrag zur Vertragserrichtung und durchführung gegeben hat. Allfällige

20 Seite 20 Gemeinderatssitzung 1/ mit der Lastenfreistellung des Kaufobjekts verbundene Kosten und Gebühren werden durch die verkaufende Partei übernommen. Die Käuferin hat ihren Sitz in Österreich. IX. Sitz X. Grunderwerbsteuer Die Käuferin wird dem Anderkonto des Vertragserrichters zusammen mit dem Kaufpreis auch die Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr in Höhe von insgesamt 4,5% gutbuchen. Die Vertragsteile ersuchen den Vertragserrichter, die Vergebührung des Kaufvertrags im Wege der Selbstbemessung vorzunehmen. Die Käuferin nimmt zur Kenntnis, dass diese Selbstbemessung der nachfolgenden Kontrolle durch das Gebührenfinanzamt unterliegt, und verpflichtet sich, allfällige im Zuge einer derartigen Überprüfung vorgeschriebene Mehrbeträge an Grunderwerbsteuer an das Finanzamt zu bezahlen. XI. Aufsandung 1. Die Stadtgemeinde Liezen bewilligt, dass aufgrund des Teilungsplanes der GEO- MET Wallmann & Göschl Ziviltechniker GmbH, 8940 Liezen, Hauptstraße 1b, GZ 288/05, vom das neu vermessene Grundstück 138/2 im Ausmaß von 7000 m², lastenfrei vom Gutsbestand der Liegenschaft EZ 1105 GB Liezen abgeschrieben, hiefür eine neue Einlagezahl im Grundbuch Liezen eröffnet und in dieser das Eigentumsrecht für die Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Liezen einverleibt wird. 2. Die Stadtgemeinde Liezen bewilligt weiters, dass hinsichtlich des Grundstückes 145/2 GB Liezen die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes gem. Punkt VI dieses Vertrages für das neu vermessene Grundstück 138/2 GB Liezen einverleibt wird. XII. Diverses 1. Jegliche Ergänzungen, Nebenabreden oder Modifizierungen zu diesem Vertrag bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung eines Abgehens von diesem Formerfordernis. 2. Dieser Vertrag wird in einer für die Käuferin bestimmten beglaubigten Ausfertigung errichtet. Die verkaufende Partei erhält eine Vertragskopie. Beschluss: Einstimmig angenommen.

21 Gemeinderatssitzung 1/2006 Seite 21 Bericht des Prüfungsausschusses 7. GR Hofmann berichtet, bei der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses wurde die Stadtgärtnerei geprüft. Sie möchte zunächst feststellen, dass die Stadt Liezen einen sehr schönen Blumenschmuck hat und die Kompetenz des Stadtgärtnermeisters Reinhard Peer nicht in Frage gestellt wird. Trotzdem möchte sie einige kritische Punkte aufwerfen. Bei der Aufzucht von Jungpflanzen gibt es keine Kalkulation, ob die Aufzucht oder der Ankauf wirtschaftlicher ist. Sie empfiehlt daher, eine entsprechende Kalkulation anzustellen. Bei der Auswahl der Pflanzen wird nicht berücksichtigt, was diese kosten. Derzeit werden von zwei Anbietern Angebote für den Ankauf von Blumenzwiebeln eingeholt. Sie empfiehlt, mehrere Firmen zur Anbotlegung einzuladen. Die Blumen werden generell ohne Ausschreibung über die Gärtnerei Peer angekauft. Zuletzt wurde im Jahr 2001 eine Ausschreibung von der Firma Peer gewonnen. Es ergibt sich jedoch eine schiefe Optik und ihrer Ansicht nach besteht ein Interessenskonflikt, wenn Herr Peer Angestellter der Stadtgemeinde ist und gleichzeitig seine eigene Gärtnerei die Stadtgemeinde mit Blumen beliefert. Die Beete werden dreimal jährlich neu bepflanzt. Dies ist an repräsentativen Orten durchaus angebracht. Sie schlägt jedoch vor, außerhalb der Kernzonen (zb beim Kreisverkehr) Stauden zu pflanzen. Derzeit werden die Pflanzen auch an Sonntagen gegossen. Sie hat sich bei einer Fachkraft erkundigt und die Auskunft erhalten, dass Blumen durchaus zwei bis drei Tage ohne Wasser aushalten. Sie schlägt daher vor, wenn schon gegossen wird, das zumindest an Samstagen zu machen. Es wurde auch festgestellt, dass die Blumenampeln, die über einen Wasserspeicher verfügen, auch an Sonntagen gegossen werden. Dies ist ihrer Ansicht nach nicht notwendig. Stadtgärtnermeister Peer wird über 12 Monate bei der Stadtgemeinde beschäftigt und führt im Winter Planungsarbeiten durch. Ihrer Ansicht nach ist die Winterpause zu lang, sodass sie vorschlägt, Herrn Peer Teilzeit zu beschäftigen oder ihm in den Wintermonaten eine andere Beschäftigung zu geben. Das Defizit hat sich vom Jahr 2004 von ,-- auf ,-- im Jahr 2005 erhöht. Für 2006 sind ,-- veranschlagt. Das stellt für sie eine enorme Kostensteigerung dar.

22 Seite 22 Gemeinderatssitzung 1/ Als Resümee stellt sie daher fest, dass in der Stadtgärtnerei die Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht berücksichtigt werden und die Politik aufgefordert ist, mit Richtlinien und Kontrollen die Kosten einzudämmen. GR Oberegger erklärt, dass er in der Sitzung des Prüfungsausschusses anwesend war und im Protokoll viele Dinge anders besprochen worden sind als das nun dargestellt wird. Beim jetzigen Bericht werden auch sehr viele Dinge verschwiegen bzw. unterstellt. Zur vermeintlich fehlenden, betriebswirtschaftlichen Kalkulation hat in der Ausschusssitzung Herr Peer bereits gesagt, dass die Glashäuser ohnedies aus Frostschutzgründen auf 5 beheizt werden müssen und in d iesen Häusern nur jene Jungpflanzen aufgezogen werden, die diese Temperatur aushalten. Aus seiner Sicht ist dies sehr betriebswirtschaftlich, da die Jungpflanzen ohnedies wenige Wochen später angekauft werden müssen. Es ist nicht richtig, dass beim Ankauf der Pflanzen die Kosten nicht berücksichtigt werden. Bei der Planung zunächst schaut Herr Peer nicht auf die Kosten, um eine kreative Gestaltung zu ermöglichen. Herr Peer berücksichtigt dann jedoch sehr wohl die Kosten für den Ankauf, Pflege usw. bei der Bestellung. Zum Vorschlag, mehrere Angebote für den Ankauf von Blumenzwiebeln einzuholen, hat Herr Peer bereits in der Ausschusssitzung erklärt, dass es europaweit lediglich zwei große Anbieter gibt und es sinnlos ist, mehrere Angebote einzuholen, da sämtliche Händler bei diesen zwei großen Anbietern einkaufen. Zur mangelhaften Ausschreibung ist zu bemerken, dass Herr Peer im Jahr 2001 noch nicht bei der Stadtgemeinde beschäftigt war. Für die Entscheidung hat es damals mehrere Gründe gegeben, wie zb die Aufzucht und Betreuung der Pflanzen. Die Kosten werden entgegen den Ausführungen sehr wohl jedes Jahr überprüft und es wird von Herrn Ing. Schattauer ein Preisvergleich durchgeführt. Zum Kreisverkehr wird bemerkt, dass dort sehr wohl Dauerpflanzen eingesetzt werden. Ein so markanter Punkt jedoch ohne Blumen nicht schön ist. Zum bemängelten Gießen am Sonntag möchte er gern die Fachfrau kennen lernen, da es ihm selbst nicht gelingt, bei heißem Wetter Blumen ohne zu gießen mehrere Tage zu erhalten. Zum Beschäftigungsausmaß ist zu bemerken, dass Herr Peer sehr viel Zeitausgleich in den Wintermonaten konsumiert. Insgesamt ist festzustellen, dass der Voranschlag im letzten Jahr um ,-- unterschritten worden ist und er sich wünschen würde, dass viele andere Bereiche des Gemeindebudgets um 10 % unterschritten werden.

23 Gemeinderatssitzung 1/2006 Seite 23 GR Hofmann erwidert, dass sie den Obmann des Prüfungsausschusses mit sehr großem Engagement übernommen hat und sich mehr konstruktive Mitarbeit der SPÖ-Fraktion erwartet hätte. Auch hat Herr GR Oberegger mehrmals betont, dass der Prüfungsausschuss für bestimmte Fragen nicht zuständig sei. Es stellt sich daher für sie die Frage, ob der Prüfungsausschuss nur eine Proforma-Prüfung durchführen soll, wie dies in den letzten Jahren der Fall war. GR Lechner sagt, im Prüfungsausschuss lässt der Ton sehr zu wünschen übrig. Sobald man eine kritische Frage stellt, wird man lächerlich gemacht bzw. die Frage herab gewürdigt. Vizebürgermeister Dr. Mayer sagt, der Bericht habe ihm sehr gut gefallen. Der Bericht ist nicht sehr angenehm, aber es ist auch die Aufgabe des Prüfungsausschusses, kritisch zu prüfen. Seiner Ansicht nach passt die Optik mit Herrn Peer nicht, da die Stadtgemeinde Steuermittel zu verwalten hat. Er fordert, dass die Vertreter der Stadtgemeinde korrekt handeln. GR Oberegger sagt, dass man über eine sachliche Kritik durchaus diskutieren kann. Wenn jedoch die fachliche Kompetenz von Herrn Peer in Frage gestellt wird, dann stört ihn das sehr. Er möchte noch einmal darauf hinweisen, dass bestimmte Dinge im jetzigen Bericht nicht erwähnt wurden, die sehr wohl im Ausschuss erklärt worden sind. Bürgermeister Mag. Hakel erklärt, er akzeptiert und respektiert die Arbeit des Prüfungsausschusses. GR Hofmann hat Dinge aus dem Protokoll bewusst heraus genommen, da sie ihr anscheinend wichtig sind. Wenn man jedoch das Protokoll genau liest, dann sieht man Vieles anders. Faktum ist, dass das Ambiente der Stadt sehr gewonnen hat. In den letzten zwei bis drei Jahren hat er sehr viel Lob von den Bewohnern und Besuchern von Liezen gehört. Natürlich müssen auch die Kosten stimmen. Er wird den Bericht des Prüfungsausschusses jetzt zum Anlass nehmen, gewisse Dinge zu überlegen bzw. zu hinterfragen. Er stellt weiters fest, dass im Protokoll sehr viel Positives erwähnt ist, das hier im Bericht nicht gesagt wurde. Den Vorwurf des Lächerlichmachens könne er nicht teilen, da er Herrn GR Oberegger sehr gut kennt und sicher ist, dass Herr Oberegger sich zu benehmen weiß. Bürgermeister Mag. Hakel ersucht den anwesenden Stadtgärtnermeister Peer um eine kurze Stellungnahme. Herr Peer erklärt zur fehlenden Betriebswirtschaftlichkeit, dass er vom Jahr 2004 auf das Jahr 2005 allein an Heizkosten 2.000,-- durch das Absenken der Temperatur und das Auspflanzen eingespart hat. Diese Summe kann nie durch eine Einsparung im Personalbereich hereingebracht werden. Wie im Ausschuss mehrmals betont und auch gezeigt worden ist, werden von ihm sehr wohl Kalkulationen der Preise angestellt. Es ist aber zu bedenken, dass allein im letzten Jahr 50 % mehr Flächen mit dem selben Personalstand zu betreuen waren.

24 Seite 24 Gemeinderatssitzung 1/ Zur vermeintlich mangelhaften Ausschreibung ist bereits im Prüfungsausschuss erklärt worden, dass sehr wohl Preise von einer Firma aus Oberösterreich und von einem Supermarkt eingeholt wurden, diese jedoch viel zu hoch sind. Es ist auch zu bedenken, dass eine generelle Ausschreibung im Gegensatz zur Aufzucht einen Mehraufwand bedeutet. Die Ware ist zu übernehmen, zwischen zu lagern, umzuschlichten usw. Insgesamt kann daher gesagt werden, dass die Gemeinde bei der derzeitigen Regelung nicht benachteiligt wird. Bürgermeister Mag. Hakel erklärt, der Gesetzgeber hat sich durchaus Gedanken gemacht, um den Verwaltungsaufwand bei Ausschreibungen hintan zu halten. Die Grenze, für die Verpflichtung, eine öffentliche Ausschreibung zu machen, wurde von bisher ,-- auf ,-- angehoben. Bei der Anstellung von Herrn Peer habe er besonderen Wert darauf gelegt, dass durch Herrn Ing. Schattauer eine Kontrolle gegeben ist. Vizebürgermeister Dr. Mayer ersucht die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Angestellten, sich besser zu benehmen und fordert eine entsprechende Loyalität ein. GR Kury erklärt, dass er auch bei der Ausschusssitzung anwesend war. Es kommt auch auf den Ton der Damen an, wie Fragen gestellt werden. Er schlägt daher vor, dass jeder selbst vor seiner eigenen Tür kehrt. Vizebürgermeisterin Sulzbacher sagt, dass für sie der Prüfungsausschuss und auch die Prüfung der Stadtgärtnerei sehr wichtig sind. Sie ist sehr froh, dass sie Herrn Peer hat und bedankt sich bei ihm für seine sehr gute Arbeit. Er hat immer wieder gute Ideen. Sie hofft trotz der vorgebrachten Kritik auf weitere gute Zusammenarbeit. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Blumenpracht etwas kostet und auch die zu betreuenden Flächen um 50 % zugenommen haben. Ein Kreisverkehr, nur mit Stauden bepflanzt, ist für sie kein schöner Anblick. Die Kosten der Bepflanzung von ca ,-- werden ohnedies von der Firma Bellaflora übernommen. Zur Kenntnis genommen. Vergabe des Kassenkredites Finanzreferent Wieser berichtet, laut Erlass des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, FA7A, GZ: FA7A /95-449, vom 27. November 2003 wurden alle Gemeinden der Steiermark mittels Formblatt zur jährlichen Ausschreibung des Kassenkredites aufgefordert. Mit Formblatt wurden am 03. November 2005 jene Geldinstitute, bei denen seitens der Stadtgemeinde Liezen ein Geschäftskonto unterhalten wird, zur Anbotslegung des Kassenkredites für das Budgetjahr 2006 eingeladen. Als Maximalvolumen wurde

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