Entwurf. Neunkirchen-Seelscheid

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1 Entwurf Aktionsplan für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen: Anlass, Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsmethode: In der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, welche außerhalb der Ballungsräume der ersten Stufe in NRW liegt, wurde im Jahr 2007 die Geräuschbelastung entsprechend den zu beachtenden rechtlichen Grundlagen 1 durch folgende Quellenarten untersucht: - Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen 2 > 6 Mio Kfz /a - Schienenverkehr auf Haupteisenbahnstrecken 3 > Züge/a - Großflughäfen > Bewegungen / a Ausgehend vom Betrieb dieser Quellen im Jahr 2006 wurden unter Berücksichtigung des Geländes und der Bebauung die Geräusch-Einwirkung (Immission) berechnet 4 und kartiert 5, soweit sie einen L den von 55dB(A) oder L night von 50dB(A) 6 überschritten haben. Dieser Bericht erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen des 4 der Lärmkartierungsverordnung. 1 Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm v. 24. Juni 2005, Vierunddreissigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immisssionsschutzgesetzes - Verordnung über die Lärmkartierung BImSchV v. 6. März Hauptverkehrsstraßen: Bundesfernstraßen (Autobahnen Bundesstraßen), Landesstraßen 3 Haupteisenbahntrecken: Schienenwege von Eisenbahnen nach dem allgemeinen Eisenbahngesetz 4 Vorläufige Berechnungsmethoden VBUS, VBUF, VBUI und VBUSCH v. 4. April 2006 sowie VBEB v. 9. Februar Der Schienenverkehr nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz auf Schienenwegen des Bundes wird durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) kartiert und berichtet ( 6 Zur Kennzeichnung verwendet werden der L DEN und der L NIGHT, beide in db(a) angegeben. Der L DEN ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den vier Abendstunden mit 5dB Zuschlag und in den acht Nachtstunden mit 10dB Zuschlag gewichtet ist. Der L NIGHT wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00h h) des Jahres gebildet. Seite: 1

2 Zuständige Behörde Zuständig für die Kartierung des Lärms, der durch die o.g. Quellenarten verursacht wird ist: Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, D Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 Abweichend davon ist für die Kartierung des Schienenlärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes zuständig: Eisenbahnbundesamt, D Bonn, Vorgebirgsstr. 49 Die Berechnung der Lärmbelastung in der Gemeinde erfolgte für die Straßen und die Großflughäfen, soweit sie erheblich einwirken, durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW, für die Schienenstrecken von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt. Beschreibung der Umgebung: Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gehört zum nordöstlichen Rhein-Sieg-Kreis und liegt jeweils ca. 25 km Luftlinie östlich der Zentren Köln und Bonn im südlichen Bergischen Land. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 50,64 qkm. Die Bevölkerung verteilt sich auf die beiden Hauptorte Neunkirchen und Seelscheid sowie ca. 50 weitere Ortschaften und Weiler. Zu den nahe gelegenen Ballungsräumen Köln und Bonn bestehen gute Verkehrsanbindungen durch die Bundesstraßen Nummern 56 und 507 sowie die Landstraßen Nummern 189, 318 und 352. Von besonderer Bedeutung ist die Nähe zu den Autobahnen A 3 und A 4, dem nur ca. 20 km entfernten Flughafen Köln/Bonn und dem ICE-Bahnhof in Siegburg. Verkehrsverbindungen: Autobahn A 3 Köln-Frankfurt Abfahrten Lohmar (Nr. 32) und AB-Kreuz Bonn/Siegburg (Nr. 33) Autobahn A 4 Köln-Olpe Abfahrt Wiehl/Bielstein (Nr. 24) Bundesbahn: ICE Bahnstationen Siegburg und Hennef Omnibusverbindungen: von und nach Hennef, Siegburg und Köln Durchgeführte und laufende Aktionspläne und Lärmschutzprogramme: Spezielle Aktionspläne in der Gemeinde wurden bisher nicht durchgeführt. Jedoch wurde dem Aspekt des Lärmschutzes bei allen Planungen von Verkehrswegen sowie in der Bauleitplanung innerhalb der geltenden Anforderung Rechnung getragen. Graphische Darstellungen durch Isophonenflächen und Isophonenlinien: Umfassende graphische Darstellungen der Kartierungsergebnisse in Neunkirchen-Seelscheid sowie in ganz NRW stehen allen Interessierten unter der Adresse zur Verfügung. Seite: 2

3 Neben allgemeinen Erläuterungen zum Umgebungslärm und einer Übersicht, in der alle berücksichtigten Quellen und Hindernisse dargestellt sind, findet man dort für jede untersuchte Quellenart und jede Kennzeichnungsart eine eigene kartenmäßige Darstellung. Soweit Ergebnisse des Lärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes dargestellt werden, wurden sie vom zuständigen Eisenbahnbundesamt nachrichtlich zur Verfügung gestellt. Jede Karte stellt mit Isophonenflächen die Schallpegel dar, welche außerhalb von Gebäuden in 4m Höhe über dem Erdboden in einem 10m-Raster berechnet wurden. Die Isophonenflächen sind entsprechend der Legende farbig gekennzeichnet. Als Auslösepegellinien sind in den Karten die Pegel L DEN = 70 db(a) bzw. L NIGHT = 60 db(a) eingezeichnet. Sie kennzeichnen die Grenze, oberhalb derer Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden. Seite: 3

4 Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage B 56 6,7 Mio SüdWest-NordOst durch die Gemeinde Haupt-Schienenverkehr Name Züge/a Lage Flughafen Name Bewegung/a Lage Köln/Bonn Westlich der Gemeinde, ca. 20 km entfernt Seite: 4

5 Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: L den /db(a): >55 >65 >75 Größe/km Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: L den /db(a): >55 >65 >75 N Wohnungen N Schulgebäude N Krankenhausgebäude Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): > > > > >75 N L night /db(a): > > > > >70 N Lärmeinwirkung durch Flugverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Fluglärm, der von Flugverkehr von Großflughäfen mit mehr als Bewegungen / Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: L den /db(a): >55 >65 >75 Größe/km Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: L den /db(a): >55 >65 >75 N Wohnungen N Schulgebäude N Krankenhausgebäude Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): > > > > >75 N L night /db(a): > > > > >70 N Seite: 5

6 Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind > Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage B 56 6,7 Mio SüdWest-NordOst durch die Gemeinde Flughafen Name Bewegung/a Lage Köln/Bonn Westlich der Gemeinde, ca. 20 km entfernt Zuständige Behörde Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid; Hauptstr. 78; Neunkirchen-Seelscheid; Gemeindeschlüssel Telefon: : Fax: Homepage: Verweis auf Ort der Veröffentlichung (z.b. Internetseite) Die Aufstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans wird auf der homepage der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid öffentlich bekannt gemacht. Homepage: Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 47 d Abs. 3 BImSchG wird durchgeführt und dazu wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Entwurf kann in der Zeit Vom bis während der Dienststunden montags von bis Uhr und von bis Uhr, dienstags bis donnerstags von bis Uhr und bis Uhr, freitags von 8.30 bis Uhr im Rathaus Neunkirchen-Seelscheid, Zimmer 309, Hauptstraße 78 in Neunkirchen, eingesehen werden. Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland in 47a - f des BImSchG. Seite: 6

7 Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG Die von der Bundesrepublik der EU mitgeteilten Grenzwerte sind veröffentlicht unter: EN_1.0_&a=d g2005_d /_de_1.0_&a=d Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden von den Ballungsraumkommunen bzw. dem LANUV ermittelt und im Internet unter veröffentlicht. Für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes führte das Eisenbahnbundesamt die Lärmkartierung durch. Die Veröffentlichung erfolgte unter unter: laerm_karten.htm.die Angaben können hierhin sowie in Anlage 1 übernommen bzw. ergänzt werden. Weitere Hinweise: Die Ergebnisse der Lärmkarten sollten in einem ersten Schritt überschlägig auf ihre Plausibilität geprüft werden. Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Für die einzelnen Plangebiete werden folgende Teilaktionspläne erstellt: Planbezeichnung Ortslage Lärmart Neunkirchen-Seelscheid Hochhausen Straßenverkehr Neunkirchen-Seelscheid Pohlhausen Straßenverkehr Teilaktionsplan Neunkirchen-Seelscheid Lageplan Zugehörige Daten: Seite: 7

8 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Protokoll der öffentlichen Anhörung siehe Anlage... Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Für die betroffenen Bereiche Hochhausen und Pohlhausen wird der Landesbetrieb Straßenbau NRW gebeten diese auf Lärmsanierung hin zu überprüfen. Zusätzlich sollen etwaige Flugroutenabweichungen und deren Lärmbelastung im Bereich Hochhausen mit untersucht werden. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung [ ] Verkehrsplanung [ ] Raumordnung [ ] auf die Quelle ausgerichtete Maßnahmen [ ] Wahl von Quellen mit geringer Lärmentwicklung [ ] Verringerung der Schallübertragung [ ] verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize [ ] sonstige: Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung ggf. zum Schutz ruhiger Gebiete [ ] Verkehrsplanung [ ] Raumordnung [ ] auf die Quelle ausgerichtete Maßnahmen [ ] Wahl von Quellen mit geringer Lärmentwicklung [ ] Verringerung der Schallübertragung [ ] verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize [ ] sonstige: Langfristige Strategie der Lärmminderung Verbesserung der Lärmsituation bzw. Erhaltung der Ruhe für die betroffene Bevölkerung. Seite: 8

9 Bemerkungen Die vom Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gefassten Beschlüsse zum Thema Fluglärm werden in die Kommission nach 32 b Luft VG getragen. Die vom Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gefassten Beschlüsse zum Thema Fluglärm: Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat wiederholt gefordert, in die Nachtflugregelung für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn die beiden vom ehemaligen Bundesverkehrsminister Wissmann gestrichenen Punkte (Verbot der Gewichtsklasse S 7 (Strahlflugzeuge nach Kapitel 3 von mehr als 340 t MTOW (max. Abhebegewicht)) und der Passagierflüge während der Nacht zwischen 0.00 und 5.00 Uhr) auf dem schnellsten Wege aufzunehmen (Beschluss vom ). Weiterhin hat der Rat der Gemeinde mit Beschluss vom gefordert: 1. Ein Nachtflugverbot von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr. In den Randzeiten von Uhr bis 0.00 Uhr und von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr soll nur eingeschränkter Flugverkehr erlaubt werden, analog zu den Vorschriften des Münchener Flughafens, der als drittgrößter Frachtflughafen Deutschlands den wirtschaftlichen Aspekt ebenfalls einkalkuliert und diese Randzeiten mit den Einschränkungen respektiert. 2. Außerdem sollen intensiv und unverzüglich alle rechtlichen Möglichkeiten zur Lärmreduzierung ausgeschöpft werden. Für alle lauten Flugzeuge soll eine generelle Einschränkung erfolgen. 3. Sofortige Rücknahme der Genehmigung für Nachtflüge im Passagierverkehr. 4. Ab sofort keine Zulassung weiterer neuer Nachtflüge und umgehende Zurückführung analog den Vorschriften für den Münchener Flughafen. 5. Keine weiteren Genehmigungen zum Ausbau des Verkehrsflughafens Köln/Bonn, insbesondere keine Erweiterung der Start- und Landekapazitäten über den bis zum heutigen Tage geplanten und genehmigten Ausbau der Infrastruktur. Weiterhin hat der Rat der Gemeinde folgende Beschlüsse gefasst: Rat der Gemeinde vom : - Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden aufgefordert, die Novellierung des Fluglärmgesetzes voranzutreiben und den äquivalenten Dauerschallpegel durch einen international üblichen Mittelungspegel zu ersetzen. Bei der Novellierung des Fluglärmgesetzes soll der Schutz der Betroffenen verbessert werden. Hierzu müssen die Grenzlinien der Zonen auf deutlich niedrigere Mittelungspegel bezogen werden. In Bezug auf die neu zu Seite: 9

10 erwartenden Lärmrichtlinien der EU müsste ein europaweiter gültiger energieäquivalenter Mittelungspegel mit Zuschlägen von mindestens 5 db(a) für die vier Tagesrandzeiten und 10 db(a) für die acht Nachtstunden eingeführt werden. Maßnahmen auf dem Luftverkehrssektor, die insbesondere die Umweltkapazität der Flughäfen berücksichtigen sind ebenfalls einzuleiten. Rat der Gemeinde vom : Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid appelliert an die Landesregierung, die Funktion eines unabhängigen Obmannes/einer unabhängigen Obfrau für den Flughafen Köln/Bonn möglichst bald einzurichten. Der Rat der Gemeinde hält es für notwendig, dass eine unabhängige Person das Recht auf Akteneinsicht, Kontrolle und Berichtspflicht über die laufenden Vorgänge des Flughafens Köln/Bonn hat. Gleichzeitig kann diese unabhängige Person eine Vermittlungsfunktion zwischen dem Flughafen Köln/Bonn und der Landesregierung übernehmen und den Kontakt zu den Bürgerinitiativen verstärken. Der Obmann/die Obfrau soll Konflikte lösen, die sich im Zusammenhang mit dem nächtlichen Betrieb des Flughafens Köln/Bonn ergeben und bei denen es wichtig ist, dass die Interessen der betroffenen Bevölkerung durch Fluglärm nicht aus Flughafensicht bearbeitet und verfolgt werden. Der Obmann/die Obfrau sollte an der Konzeption und Ausgestaltung des Lärmminderungskonzeptes gem. Punkt 17 des 22-Punkte-Programms zur Nachtflugregelung am Flughafen Köln/Bonn beteiligt werden, mit denen für den Flughafen konkrete nachvollziehbare und jährlich überprüfbare Vorgaben und Aufgabenstellungen festgelegt und der Öffentlichkeit unterbreitet werden. Ein Zugriff des Obmannes/der Obfrau auf alle Lärmmessdaten und Flugspuraufzeichnungen ist dringend erforderlich. Um die Unabhängigkeit des Obmannes/der Obfrau zu wahren, sollte die Stelle bei der Landesregierung und nicht wie im Koalitionsvertrag vereinbart beim Flughafen Köln/Bonn installiert werden. Für die Berufung des Obmannes/der Obfrau ist besonders das Einvernehmen der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.v. und der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm zu erzielen. In der Sitzung der Kommission nach 32 b LuftVG (Luftverkehrsgesetz) am wurde der Antrag der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid auf Rückführung der Flugrouten auf den Stand vor dem mit dem Ziel der Entlastung der Einwohner von Neunkirchen-Seelscheid in Verbindung mit dem erstellten Gutachten der Gesellschaft für Luftverkehrsforschung br, Berlin abgelehnt. Sondersitzung der Kommission nach 32 b LuftVG am 26. August 2004 Top: DLR-Studie zu Wirkungen von Nachtfluglärm: Seite: 10

11 Die Verfasser der DLR-Studie stellen fest, dass aus den Ergebnissen zu primären und sekundären Störungen keine direkten Schlussfolgerungen über langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit von Flughafenanwohnern gezogen werden können. Dazu bedürfe es einer langfristig angelegten, epidemiologischen Studie. Dr. Maschke: Die DLR-Studien bestätigen, dass es keine Aufweckschwelle (bzw. extrem niedrige Aufweckschwelle ) gibt Die DLR-Studien bestätigen die bekannte Tatsache, dass die Aufweckwahrscheinlichkeit im Feld geringer ist als im Labor Die von der DLR eingesetzten Methoden sind grundsätzlich nicht verlässlicher als in anderen Untersuchungen Die Ergebnisse der DLR-Studien sind nicht repräsentativ und dürfen demzufolge nicht (ohne weiteres) auf die Bevölkerung übertragen werden Neue Erkenntnisse zur Gesundheitsbeeinträchtigung durch nächtlichen Fluglärm liefern die DLR-Studien nicht. Dazu sind epidemiologische Studien erforderlich Beschlussvorschlag: Die Kommission stellt fest, dass aus der DLR-Studie nicht der Schluss gezogen werden kann, dass nächtlicher Fluglärm keine gesundheitsgefährdende Wirkung hat. Dies sei auch von vorneherein nicht Aufgabe der Studie gewesen. Die Kommission fordert, epidemiologische Untersuchungen zu den Folgen des nächtlichen Fluglärms durchzuführen. Abstimmungsergebnis (geheime Abstimmung): 10 Ja, 10 Nein, damit wurde der Antrag abgelehnt Hennef, Siegburg, Lohmar und Neunkirchen-Seelscheid fordern Verschärfung der Nachtflugbestimmungen in Köln/Bonn In dem gemeinsamen Brief an NRW-Verkehrsminister Axel Horstmann vom heißt es: Die weiterhin anhaltende Fluglärmbelastung im Umfeld des Flughafens Köln/Bonn hat zu einer intensiven Diskussion in der Region und in den betroffenen Kommunen geführt. So fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin erheblich in ihrer Nachtruhe und Wohnqualität beeinträchtigt. Sie beobachten die starke Expansion des Köln-Bonner Flughafens, nicht zuletzt aufgrund des Booms im "Billig-Flug-Sektor" mit Sorge und erwarten, dass ihre Bedürfnisse hinsichtlich Nachtruhe gewürdigt werden. In den einzelnen Stadträten wurden Resolutionen mit Bezug auf eine Initiative im Europäischen Parlament gefasst, die eine entsprechende EU-weite Regelung zum Ziel haben. Aber auch der bestehende rechtliche Rahmen bietet der Landesregierung hinreichend Gestaltungsspielraum, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch nächtlichen Fluglärm zu reduzieren, ohne die wirtschaftlichen Interessen der Flughafen Köln/Bonn GmbH sowie der kooperierenden Geschäftspartner unterzugewichten. Wir verweisen hierzu auf das in der "Neuregelung der Nachtflugbeschränkungen auf dem Verkehrsflughafen Köln/Bonn" vorgesehene Verfahren (MinBl. NRW Nr. 55 v ). Danach ist die Wirksamkeit der Lärmschutzmaßnahmen nach jeweils Seite: 11

12 fünf Jahren zu überprüfen. Sollte sich der Nachtfluglärm nicht signifikant vermindert haben, werden zusätzliche aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Am hatte die Fluglärmkommission des Köln/Bonner Flughafens mit den Stimmen aller Kommunalvertreter mehrheitlich festgestellt, dass keine signifikante Lärmreduzierung konstatiert werden kann. Die durch Flüge verursachte Lärmmenge hat sich auch seit diesem Votum an den Hauptmessstellen nicht signifikant verringert; sie ist stellenweise sogar noch angewachsen. Letzteres zeigt auch die von der Flughafen Köln/Bonn GmbH monatlich im Fluglärmbericht veröffentlichte Messstellenstatistik. Anderslautende Beurteilungen des Flughafens Köln/Bonn sind aufgrund der grundsätzlich anderen Interessenslage verständlich, u. E. jedoch methodisch fragwürdig. (Die damals festgestellte, heute kaum noch erreichbare 2 %-ige Abnahme des Nachtschutzgebietes und eine Reduzierung des Mittelungspegels um 0,1 db(a) ist nicht signifikant. Das Nachtschutzgebiet ist seither vergrößert worden.) In diesem Zusammenhang verweisen wir auch noch einmal auf die noch ausstehende Umsetzung der zwei wichtigsten Maßnahmen aus dem bereits vom Landtag beschlossenen 22-Punkte-Programm: Ein Verbot von nächtlichen Starts und Landungen von Strahlenflugzeugen über 340 t im Frachtverkehr sowie eine Kernruhezeit für Passagierflüge zwischen 0:00 und 5:00 Uhr. Die sich an den Landtagsbeschluss anschließende mehrjährige, über Berlin und Brüssel führende Überprüfung konnte die Umsetzbarkeit der beiden Maßnahmen nicht ernsthaft in Zweifel ziehen und ist zudem wenig geeignet, bei den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen gegenüber den staatlichen und europäischen Stellen zu wecken. Bezüglich der in der o.g. "Neuregelung der Nachtflugbeschränkungen auf dem Verkehrsflughafen Köln/Bonn" erwähnten, aber unbestimmten "zusätzlichen aktiven und Lärmschutzmaßnahmen" schlagen wir vor, folgende Maßnahmen zum Lärmschutz zu erlassen: 1. Die im Nachtflug eingesetzten Flugzeuge sollen entsprechend ihres tatsächlichen Lärms klassifiziert werden. 2. Für Sommer- und Winterflugpläne soll ein Lärmkontingent auf einem abgesenkten Niveau festgelegt werden. Die Einhaltung dieses Kontingents (und damit verbunden einer durchschnittlichen Punktzahl pro Nacht) soll von einer vom Flughafen unabhängigen Stelle überwacht und im Falle von Überschreitungen mit Sanktionen belegt werden. Hierzu könnte die am Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt eingeführte Regelung als Modell herangezogen werden. 3. Die im Nachtflug zum Einsatz kommenden Flugzeuge dürfen an den vorhandenen Fluglärm-Messstellen (einen noch fest zu legenden) Einzelschall-Höchstwert nicht überschreiten. Dabei ist anzustreben, dass im Mittel keine höheren Einzelschallpegel als 75 db(a) erzeugt werden. 4. Das Nachtschutzgebiet soll kurzfristig für ein Schutzziel von 6*55 db(a) im Innenraum neu berechnet und ggf. neu festgesetzt werden, um festzustellen, ob die z.zt. gültigen Gebietsfestlegungen für die Cofinanzierung von passiven Schallschutz durch den Flughafen ausreichend sind. Mittel- Seite: 12

13 fristig ist ein Nachtschutzgebiet anzustreben, dass mit 6*50 db(a) innen und 6*70 db(a) außen zu umschreiben ist. Die nach wie vor hohen Belastungen durch Fluglärm in den Nachtstunden sind für die Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptabel, insbesondere wenn gleichzeitig in der Tagespresse von Plänen zum Aufbau eines "interkontinentalen Billigflugnetzes" zu lesen ist. Es muss gemeinsames Ziel sein, die wirtschaftlichen Interessen der handelnden Unternehmen und das berechtigte Bedürfnis der angrenzenden Bewohner nach Nachtruhe zu wahren. Sitzung des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn; hier: Kreistagsbeschluss vom Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid schließt sich dem nachfolgenden Beschluss des Kreistages vom an. Der Rhein-Sieg-Kreis begrüßt den Beschluss des Landtags vom zur Einführung einer Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb, der das Ziel hat, neben den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens Köln/Bonn auch die berechtigten Interessen der Anwohner an einer Verminderung der nächtlichen Lärmbelästigung zu berücksichtigen. Der Rhein-Sieg-Kreis spricht gegenüber Landtag und Landesregierung die Erwartung aus, dass alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um baldmöglichst, spätestens aber im Jahr 2010, zu einer Lösung zu kommen, die Nachtflüge von Passagiermaschinen in der Kernruhezeit von Uhr bis Uhr ausschließt. Der Rhein-Sieg-Kreis fordert den Landesverkehrsminister als Genehmigungsbehörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn auf, keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung ohne Beratung im Landtag vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis 2030 sollen die Anliegerkommunen und die Fluglärmkommission beteiligt werden sowie die Gespräche mit den Initiativen gegen den Fluglärm und die Ärzteinitiative Rhein-Sieg stattfinden. Abstimmungsergebnis: einstimmig 2. Verlängerung der Nachtflugregelung am Flughafen Köln/Bonn Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid fordert den Landesverkehrsminister als Genehmigungsbehörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn auf, jetzt keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis 2030 sind die Anliegerkommunen und die Fluglärmkommission zu Seite: 13

14 beteiligen und ist mit Ihnen eine Perspektive für eine wirklich signifikante Lärmminderung für die Nacht zu erörtern. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ausweitung passiver Schallschutzprogramme des Flughafens für den Bereich Fluglärm besonders für die Bereiche Hochhausen und Remschoß sind dringend erforderlich. Finanzielle Informationen... Geplante Bestimmungen über die Bewertung der Durchführung (Qualitätssicherung) 2012 werden die Lärmkarten überprüft und ggf. überarbeitet. Die dann festzustellenden Veränderungen gegenüber der Situation 2007 geben Aufschluss über die Wirksamkeit der Maßnahmen. Sollten die Ziele dann nicht erreicht sein, wird ein weitergehender Aktionsplan erstellt. Erwartete Auswirkungen Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen -- Ende Aktionsplan Neunkirchen-Seelscheid Seite: 14

15 Anlage 1: Daten zu den Lärmkarten Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: L den /db(a): >55 >65 >75 Größe/km Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: L den /db(a): >55 >65 >75 N Wohnungen N Schulgebäude N Krankenhausgebäude Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): > > > > >75 N L night /db(a): > > > > >70 N Lärmeinwirkung durch Flugverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Fluglärm, der von Flugverkehr von Großflughäfen mit mehr als Bewegungen / Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: L den /db(a): >55 >65 >75 Größe/km Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: L den /db(a): >55 >65 >75 N Wohnungen N Schulgebäude N Krankenhausgebäude Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): > > > > >75 N Seite: 15

16 L night /db(a): > > > > >70 N Seite: 16

17 Seite: 17

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