GKZ: DE_NW_ _Burbach. (Foto: G. Bräuer) Lärmaktionsplan für die Gemeinde Burbach - Stufe 2 -

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1 GKZ: DE_NW_ _Burbach (Foto: G. Bräuer) Lärmaktionsplan für die Gemeinde Burbach - Stufe 2 - vom 25. Juni

2 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen Die Gemeinde liegt außerhalb der Ballungsräume im Siegerland (südliches Westfalen) am Dreiländereck Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz und damit im Westen der Mitte Deutschlands. Zu ihren Nachbargemeinden existieren überwiegend weite Waldflächen. Nächstes Oberzentrum ist Siegen, verkehrlich über die Autobahn zu erreichen. Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage A ,657 Mio DE_NW_DF5_MRoad_map / quert nahe der nördlichen Grenze das Gemeindegebiet von West nach Ost B ,577 Mio DE_NW_DF5_MRoad_map / quert in der Mitte der Gemeinde das Gebiet von Südwest nach Nordost L ,619 Mio DE_NW_DF5_MRoad_map / verläuft durch das Tal der Heller von West nach Ost, von Wahlbach über Burbach bis Würgendorf Haupt-Schienenverkehr Name Züge/a Lage Flughafen Name Bewegung/a Lage

3 Zuständige Behörde Zuständig für die Aufstellung des Lärmaktionsplans ist die Gemeinde Burbach (Gemeindekennzahl: ). Adresse: Internetseite: Ansprechpartnerin: Gemeinde Burbach Eicher Weg 13 D Burbach Elisabeth Fley Tel /45-0 Durchwahl: -82 Fax 02736/ e.fley@burbach-siegerland.de Verweis auf Ort der Veröffentlichung Der Lärmaktionsplan wird im Internet unter unter der Rubrik Natur und Umwelt veröffentlicht. Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland in 47a - f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BISchG). Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG Die von der Bundesrepublik der EU mitgeteilten Grenzwerte sind im Internet veröffentlicht worden. Lärmprobleme im Sinne des 47 d Abs. 1 BImSchG liegen laut Runderlass zur Lärmaktionsplanung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V vom auf jeden Fall dann vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 db(a) oder ein LNight von 60 db(a) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten nach 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie in Gebieten nach 34 Abs. 2 des Baugesetzbuches mit entsprechender Eigenart. Die Werte LDEN von 70 db(a) und LNight von 60 db(a) sind in den Lärmkarten gemäß 4 Absatz 4 Nr. 2 kenntlich gemacht. 3

4 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Die Ergebnisse der Lärmkarten der Stufe 2 wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ermittelt und im Internet unter veröffentlicht. Für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes erfolgt die Lärmkartierung durch das Eisenbahnbundesamt. Die Kartierung der 1. Stufe ist im Internet unter: veröffentlicht. Die Karten der 2. Stufe zu den Schienenstrecken des Bundes stehen voraussichtlich erst Ende 2013 zur Verfügung. Durch das Gebiet der Gemeinde Burbach verlaufen jedoch keine Haupt-Schienenwege. Eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten der 2. Stufe für die Gemeinde Burbach erfolgt in Anlage 1. Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Im Gemeindegebiet sind auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 relevante Lärmprobleme an zwei Wohnhäusern an der B 54 im Bereich Lippe ( Zollhaus und Hundepension ) sowie an den meisten Wohnhäusern entlang der L 531 den Straßen Dillenburger Straße in Würgendorf sowie Kreuzborn in Burbach und Freier-Grund-Straße in Wahlbach - festzustellen. Maßnahmen zur Lärmminderung Es ist vorgesehen, folgende Maßnahmen zur Lärmminderung bis 2016 durchzuführen: 1. Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung Förderung von betrieblichem Mobilitätsmanagement (u.a. im Rahmen von Ökoprofit) Kampagne für mehr Rad- u. Fußverkehr Verbesserungen der Infrastruktur bezgl. Radverkehr 2. Maßnahmen zur Lärmreduzierung an der Quelle Kampagne für E-Mobilität Verbesserungen der Infrastruktur für E-Mobilität Informations-Flyer Auto und Umwelt überarbeiten, mit Hinweis auf lärmarme Reifen Erneuerung der Fahrbahndecke der L 531 in den Ortslagen von Wahlbach, Burbach und Würgendorf Einbau von Schikanen zur Verkehrsberuhigung an der L 531 an den Ortseingängen und Ortsausgängen / Alternativ dazu: Einbau einer Geschwindigkeitsmessanlage, soweit die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden können. Die beiden letztgenannten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden können und die erforderlichen Flächen erworben werden können. Die Maßnahmen unter 1. und die ersten drei unter 2. werden ebenfalls Gegenstand des klimafreundlichen Verkehrskonzepts der Gemeinde Burbach im Rahmen des Masterplan 100 % Klimaschutz sein, der bis Ende 2013 aufgestellt werden soll. 4

5 3. Hinweis auf Fördermöglichkeiten von passivem Lärmschutz (Lärmschutzfenstern u. Lüftungsanlagen) Aufwendungen für passiven Lärmschutz können bis zu 75 % vom Landesbetrieb Straßen NRW erstattet werden. Dazu wird der Einzelfall durch Berechnungen nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) geprüft. Lärmschutz kann mit Wärmedämmung kombiniert werden, dafür stehen Mittel über das Burbacher Förderprogramm zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass sich dadurch für alle Betroffenen die Situation verbessert. Ausweisung ruhiger Gebiete Alle im Landschaftsplan Burbach festgesetzten Naturschutzgebiete, mit Ausnahme von N 9 Wasserscheide (dort besteht eine Lärmbelastung durch die A 45), sowie die folgenden sechs größeren Geschützten Landschaftsbestandteile, die im Landschaftsplan Burbach dargestellt sind und eine Erholungsfunktion aufweisen, werden als Ruhige Gebiete ausgewiesen: LB 3: Breitenstück (24.7 ha, südöstlich Lützeln) LB 4 Loehlenköppel (13,5 ha, östlich Oberdresselndorf) LB 14 Die Hauer (0,9 ha, nördlich Lützeln) LB 33 Ginnerbacher Struth (9,2 ha, südlich Burbach) LB 35 Hamborn (4,6 ha, nördlich Lützeln) LB 38 Bachseifental (12,3 ha, nordwestlich Würgendorf) Die genaue Lage der ruhigen Gebiete kann der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Burbach vom entnommen werden, die dem Lärmaktionsplan als Anlage 3 beigefügt wird. Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit hatte vom bis Gelegenheit, den Entwurf des Lärmaktionsplans im Rathaus in Burbach einzusehen und Anregungen und Bedenken schriftlich, mündlich oder per vorzubringen. Außerdem wurde der Entwurf in dieser Zeit im Internet unter veröffentlicht. Die Bekanntmachung im Amtsblatt sowie das Protokoll der eingegangenen Anregungen und Bedenken und die Abwägung in den Gremien sind als Anlage 2 beigefügt. Das Ergebnis der Mitwirkung der Öffentlichkeit: Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Burbach wurde in der vorliegenden Fassung am vom Rat der Gemeinde beschlossen. - Ende Aktionsplan Burbach

6 Anlage 1: Daten zu den Lärmkarten (Veröffentlicht unter Verwendete Berechnungsmethoden VBUS, VBUSch, VBUF, VBUI - Bundesanzeiger Nr. 154a vom 17. August orlaeufige_berechnungsverfahren/vbus VBuSch VBUF VBUI.pdf VBEB - Bundesanzeiger Nr. 75 vom 20. April orlaeufige_berechnungsverfahren/vbeb.pdf Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr ausgeht: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: L den /db(a): >55 >65 >75 Größe/km Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: L den /db(a): >55 >65 >75 N Wohnungen N Schulgebäude N Krankenhausgebäude Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): > > > > >75 N L night /db(a): > > > > >70 N

7 Lärmeinwirkung durch Schienenverkehr - Keine Einwirkung von Schienenverkehrslärm, der von Schienenwegen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz mit mehr als Zügen pro Jahr ausgeht, auf das Gemeindegebiet. - Lärmeinwirkung durch Flugverkehr - Keine Einwirkung von Fluglärm, der von Flugverkehr von Großflughäfen mit mehr als Bewegungen / Jahr ausgeht, auf das Gemeindegebiet. - 7

8 Anlage 2a : Veröffentlichung im Amtsblatt 8

9 Anlage 2b: Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Ausschuss für Umwelt, Klima und Dorfentwicklung am und Beschlussfassung im Rat am

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