Gemeinde Limburgerhof. Lärmaktionsplanung 2018
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1 Gemeinde Limburgerhof Lärmaktionsplanung 2018 Aktionsplan Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission Lärmaktionsplanung 2018
2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkung Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen Rechtlicher Hintergrund und geltende Grenzwerte Betroffenheitsanalyse der 3. Runde der Lärmkartierung Maßnahmen im Lärmaktionsplan Festsetzung ruhiger Gebiete Protokolle der öffentlichen Anhörung... 7 Tabellen Tabelle 1 Verkehrsparameter der kartierten Straßen... 2 Tabelle 2 Zahl betroffener Menschen (2017)... 3 Tabelle 3 Zahl betroffener Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser (2017) sowie belasteter Fläche... 3 Tabelle 4 Zahl betroffener Menschen (2012)... 5 Abbildungen Abbildung 1 Ruhiges Gebiet Park Limburgerhof... 6 Lärmaktionsplanung 2018 Seite I
3 Überprüfung/Aktualisierung des Lärmaktionsplans der Stufe II der Gemeinde Limburgerhof 1 Vorbemerkung Die Gemeinde Limburgerhof hat einen Lärmaktionsplan der Stufe II erstellt. Er wurde am im Gemeinderat verabschiedet. Dieser Lärmaktionsplan ist auf der Basis der 3. Runde der Lärmkartierung zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Zuständig für die Überprüfung/Aktualisierung des Lärmaktionsplans ist die: Gemeindeverwaltung Limburgerhof Gemeindeschlüssel: Ansprechpartnerin: Frau Annette Mata Adresse: Burgunder Platz Limburgerhof Telefon: 06236/691-0 Internet: 2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen Die Gemeinde Limburgerhof befindet sich in der Region Rhein-Neckar im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz. An die verbandsgemeindefreie Gemeinde grenzt im Norden der Ballungsraum Ludwigshafen am Rhein. Des Weiteren grenzen die Stadt Schifferstadt sowie die verbandsgemeindefreie Gemeinde Mutterstadt und die Verbandsgemeinde Rheinauen an. In der Gemeinde Limburgerhof leben rund Einwohner 1. Die Gemeinde liegt westlich der B 9. Über diese Bundesstraße ist der Ort auch an die nur wenig nördlich der Gemarkung beginnende BAB 65 angebunden. In der Gemeinde Limburgerhof wurden in der Kartierung der 3. Runde folgende Straßen berücksichtigt Bundesstraße 9 Landesstraße 532 Landesstraße 533 Kreisstraße 14. Folgende Verkehrsparameter liegen vor (s. Tabelle 1): 1 Stand , aufgerufen am Lärmaktionsplanung 2018 Seite 1
4 Tabelle 1 Verkehrsparameter der kartierten Straßen Straße Zählstelle und Lage B von nördlicher Gemeindegrenze bis L von L 533 bis L von L 533 bis südliche Gemeindegrenze L von westlicher Gemeindegrenze bis K von K 14 bis B 9 L von westlicher Gemeindegrenze bis Zubringer B von Zubringer B 9 bis östliche Gemeindegrenze K von nördlicher Gemeindegrenze L 533 DTV 2 Lkw- Anteil [%] ,5 2,4 5, ,8 2,5 5, ,7 3,3 7, ,8 0,9 1, ,4 0,4 3, ,7 1,5 3, ,7 0,8 2, ,4 0,6 1,8 Geschwindigkeit Pkw [km/h] Geschwindigkeit Lkw [km/h] 100/ / / /50 80/ Gegenüber der Stufe II ist der Straßenabschnitt der K 14 neu hinzugekommen. Teilabschnitte der L 533 (Jahnstraße) sowie der L 532 (Nordumgehung), die in der Stufe II Berücksichtigung gefunden haben, zählen nun nicht mehr zu den Hauptverkehrsstraßen (HVS) im Sinne der EU- Umgebungslärmrichtlinie. Sie weisen eine niedrigere DTV als Kfz/24h auf und wurden als Sonstige Straßen (SONST) in der Kartierung berücksichtigt. Auch die Kreisstraße wird, aufgrund ihrer Klassifizierung, nicht zu den HVS gezählt. Für die Meldung an die EU sind nur HVS relevant. Durch die Gemeinde verläuft folgende Haupteisenbahnstrecke: Mannheim-Saarbrücken. 2 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke 3 Day, evening, night Lärmaktionsplanung 2018 Seite 2
5 Seit dem ist das EBA zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes 4. 3 Rechtlicher Hintergrund und geltende Grenzwerte Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtline 2002/49/EG und deren Umsetzung in 47 a-f BImSchG. Für die Lärmaktionsplanung existieren keine Grenzwerte, auch in Rheinland-Pfalz sind keine verbindliche Auslösewerte oder Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. 4 Betroffenheitsanalyse der 3. Runde der Lärmkartierung Aus der Tabelle 2 ist die Zahl betroffener Einwohner, aus der Tabelle 3 ist die Zahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sowie der belasteten Fläche ersichtlich. Tabelle 2 Zahl betroffener Menschen (2017) Pegelbereich [db(a)] LNight Zahl betroffener Menschen Zahl betroffener Menschen Ungerundet EU-Rundung Ungerundet EU-Rundung > Tabelle 3 Zahl betroffener Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser (2017) sowie belasteter Fläche Schwellenwerte [db(a)] Zahl betroffener Zahl betroffener Wohnungen Schulen Zahl betroffener Betroffene Fläche Krankenhäuser in km² > ,32 > ,56 > ,14 Die Lärmkarten können unter abgerufen werden. 4 Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken können unter folgendem Link abgerufen werden: Den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung der Haupteisenbahnstrecken können unter folgendem Link abgerufen werden: Lärmaktionsplanung 2018 Seite 3
6 Zur Kennzeichnung der Wesentlichkeit der Änderung der Betroffenheit im Vergleich zur Stufe II wurde die Lärmkennziffer (LKZ) herangezogen. Sie ermöglicht es, jeweils durch einen Einzahlwert für den Lärmindidex L DEN bzw. L Night, die Veränderungen in den Betroffenenzahlen zu interpretieren. Die Lärmkennziffer berechnet sich nach LKZ N i 1 n ( L i i L ) S mit N: Gesamtzahl Betroffener L i : Pegelwert für die Anzahl Betroffener n i L S : Schwellenwert. Der Schwellenwert beträgt für den L DEN 55 db(a), für den L Night 50 db(a). In der Gemeinde Limburgerhof beträgt die LKZ für den L DEN in der II. Stufe: Die LKZ für den L DEN beträgt in der 3. Runde: Das entspricht einer Veränderung der LKZ für den L DEN um: +14,78 %. Die LKZ für den L Night in der II. Stufe beträgt: 600. Die LKZ für den L Night beträgt in der 3. Runde: 443. Das entspricht einer Veränderung der LKZ für den L Night um: -26,25 %. Die LKZ hat sich in dem Zeitbereich Night deutlich verringert, jedoch im Zeitbereich Gesamttag (L DEN ) wird ein Anstieg der LKZ ermittelt. Ein Vergleich der Einwohnerzahlen der Stufe II zu den in der 3. Runde, insbesondere in den Hotspot-Bereichen u. a. im westlichen Bereich der L 533, hat ergeben, dass diese signifikant gestiegen sind. Die in der 3. Runde zugrunde liegenden Einwohnerdaten erscheinen realistisch, so dass davon auszugehen ist, dass die ermittelte Zahl an Betroffene der Stufe II zu niedrig ist. Zwar betrifft die Zunahme der Einwohner auch den Nachtzeitraum, jedoch ist der LKW-Anteil der L 533 im Nachtzeitraum stark gesunken. Dies gleicht die erhöhte Einwohnerzahl aus und führt sogar zu einer Verringerung des LKZ im Nachtzeitraum. Die nachfolgende Tabelle 4 zeigt die Betroffenenzahlen der Stufe II (2012). Lärmaktionsplanung 2018 Seite 4
7 Tabelle 4 Zahl betroffener Menschen (2012) Pegelbereich [db(a)] LNight Zahl betroffener Menschen Zahl betroffener Menschen Ungerundet EU-Rundung Ungerundet EU-Rundung > Die Zahl betroffener Menschen, die einem Lärmindex L DEN > 65 db(a) ausgesetzt sind, hat sich um 2 verringert, jene, die einem L Night > 55 db(a) ausgesetzt sind, um 6. 5 Maßnahmen im Lärmaktionsplan Aufgrund der geringen Zahl der betroffenen Menschen wurde in der Stufe II kein kurzfristiger bzw. mittelfristiger Handlungsbedarf gesehen. Infolge der unwesentlichen Veränderung der Betroffenheiten besteht keine Notwendigkeit, den Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsplans der Stufe II zu überarbeiten. Auch die Ergebnisse der 3. Runde weisen nicht darauf hin, dass vordringlicher Handlungsbedarf besteht. Entlang der in der 3 Runde neu kartierten Straße (K 14) wurde bereits im Zuge von Bebauungsplanverfahren Vorkehrungen zum Schutz vor Verkehrslärm getroffen. Die Gemeinde Limburgerhof vertritt weiterhin im Rahmen ihrer Zuständigkeit die nachfolgend genannten Grundsätze und Zielvorstellungen: Der ordnungsgemäße Zustand der Straßenoberflächen aller Straßen im Gebiet der Gemeinde Limburgerhof ist durch regelmäßige Kontrollen und ggf. Instandsetzungen sicherzustellen. Bei zukünftigen Planungen werden keine Neubaugebiete in lärmbelasteten Bereichen ohne die Konzeption von Schallschutzmaßnahmen ausgewiesen. Zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sollen fördernde Maßnahmen ergriffen werden. So sollten bspw. Wege zu Schulen und Kindergärten so sicher gestaltet werden, dass die Kinder diese gefahrlos alleine befahren bzw. begehen können und somit Bringfahrten zu den Einrichtungen unterbleiben können. 6 Festsetzung ruhiger Gebiete In Ergänzung zum Lärmaktionsplan der Stufe II setzt die Gemeinde Limburgerhof folgendes ruhiges Gebiet fest, das einerseits eine geringe Lärmbelastung, andererseits einen hohen (Nah)erholungswert aufweist Bei künftigen Planungen ist darauf zu achten, dass dieses Gebiet keiner wesentlichen Zunahme 5 der Lärmbelastung ausgesetzt wird. 5 Die Wesentlichkeit lehnt sich dabei an das 3 db-kriterium der RLS-90 hinsichtlich einer möglichen Verkehrslärmzunahme an. Da die Lärmkarten für diesen Bereich aufgrund der Kartierungsschwelle nicht aussagekräftig sind, liegen keine Aussagen darüber vor, welche Lärmbelastung in diesem Gebiet vorliegen. Lärmaktionsplanung 2018 Seite 5
8 Gemeinde Limburgerhof Ruhiges Gebiet Park Limburgerhof, 2,5 ha Der Park befindet sich im Süden der Gemeinde Limburgerhof, westlich der Speyerer Straße und umfasst eine Fläche von 2,5 ha. Auf seinem Gelände befinden sich das Schlösschen, der Turm im Park sowie die Kapelle im Park. In dem Schlösschen und der Kapelle im Park finden vereinzelt kulturelle und musikalische Veranstaltungen statt, dies geschieht aber so selten, dass es schalltechnisch als nicht relevant eingestuft wird. Die Lage und Abgrenzung des ruhigen Gebietes kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden. Abbildung 1 Ruhiges Gebiet Park Limburgerhof Lärmaktionsplanung 2018 Seite 6
9 Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans soll geprüft werden, ob neben dem Park weitere ruhige Gebiete in Betracht kommen. 7 Protokolle der öffentlichen Anhörung Der Lärmaktionsplan wurde am im Ausschuss für Bauen und Energie vorgestellt. Die öffentliche Auslegung und die Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange fanden vom bis zum statt. Die Bürger wurden im Amtsblatt und via Internet über die Möglichkeit zur Beteiligung informiert. Der Lärmaktionsplan wurde am im Gemeinderat beschlossen. Die Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgte am Lärmaktionsplanung 2018 Seite 7
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