Stadt Völklingen. Maßnahmenkatalog für die. Lärmaktionsplanung 2008

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadt Völklingen. Maßnahmenkatalog für die. Lärmaktionsplanung 2008"

Transkript

1 Stadt Völklingen Maßnahmenkatalog für die Lärmaktionsplanung 2008 Bearbeitung: Prof. Dr. Kerstin Giering ZBF Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik Umwelt-Campus Birkenfeld Stadt Völklingen, Aktionsplanung 2008

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellungen: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Lärmaktionsplan Kommune Völklingen Beschreibung der Hauptverkehrswege Hauptverkehrsstraßen Haupteisenbahnstrecken Zuständige Behörde Rechtlicher Hintergrund Geltende Grenzwerte Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der Anzahl r Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung Kurzfristige Maßnahmen Mittelfristige Maßnahmen Sonstige Maßnahmen Kosten-Nutzen-Analyse Stadt Völklingen, Aktionsplanung 2008 I

3 1 Aufgabenstellungen: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ) verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern bzw. nicht weiter ansteigen zu lassen. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor: In einer ersten Stufe waren bis zum 30. Juni 2007 Strategische Lärmkarten u.a. für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Zügen pro Jahr zu erstellen. Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen erfolgte im Saarland im Auftrag des Ministeriums für Umwelt (MfU) landesweit einheitlich durch das Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik (ZBF) am Umwelt-Campus Birkenfeld. Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). Bis zum 18. Juli 2008 müssen, von diesen Karten ausgehend, Aktionspläne ausgearbeitet werden. 2 Lärmaktionsplan Kommune Völklingen 2.1 Beschreibung der Hauptverkehrswege Hauptverkehrsstraßen In der Kommune Völklingen wurden folgende Straßenabschnitte betrachtet: A 620: m B 51 (Südtangente): m B 51 (Luisenthal): m L 136 (Karolinger Straße): 750 m L 165 (Ludweiler Straße): m Auf diesen liegen die nachfolgenden Verkehrsparameter vor (s. Tabelle 1): Stadt Völklingen, Aktionsplanung

4 Tabelle 1 Verkehrsparameter der betroffenen Straßen Straße Anfangsnetzknoten DTV Lkw-Anteil Geschwindigkeit Geschwindigkeit [%] Pkw [km/h] Lkw [km/h] A B 51 Südtangente Südtangente Luisenthal , Luisenthal , L L Haupteisenbahnstrecken Durch die Gemeinde Völkingen verläuft auf ca. 7,8 km eine Haupteisenbahnstrecke, die Linie Saarbrücken-Saarlouis. Die Strategische Lärmkartierung hierfür wird durch das Eisenbahnbundesamt (EBA), die AP durch die Gemeinde Völklingen durchgeführt. 2.2 Zuständige Behörde Stadt Völklingen Rathausplatz Völklingen 2.3 Rechtlicher Hintergrund Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ), Abl. L 189/12 vom Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, BGBl. I S ( 47a-f des BImSchG) Grundlage: Strategische Lärmkarten, die gemäß 47c BImSchG erstellt wurden; Vorliegen der Voraussetzungen des 47d BImSchG Stadt Völklingen, Aktionsplanung

5 2.4 Geltende Grenzwerte s. Tabelle im Anhang 2.5 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Die Abbildungen 1 und 2 (Isophonenkarten) spiegeln die Gesamtbelastung durch Straßenverkehrslärm in der Kommune Völklingen für die Lärmindikatoren bzw. wider. Aus der Tabelle 2 sind die nzahlen für jede Straße separat und für die Kommune Völklingen insgesamt ersichtlich. Die entsprechenden Werte für Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sind der Tabelle 3 zu entnehmen. Tabelle 2 Zahl betroffener Menschen Straße Intervalle Zahl betroffener Menschen in db(a) LDEN LNight A >75 0 B >75 0 L >75 0 L >75 0 Gesamt >75 0 Stadt Völklingen, Aktionsplanung

6 Tabelle 3 Zahl betroffener Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser, betroffene Fläche Völklingen Schwellenwerte [db(a)] Wohnungen Schulen Krankenhäuser Fläche [km²] Gesamt > ,18 > ,51 > , Bewertung der Anzahl r Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung Bei Überschreitung der Grenzwerte für Lärmsanierung an Bundesstraßen (in der Anpassung auf die Lärmindikatoren und ), die für Mischgebiete, Dorfgebiete und Kerngebiete 73 db(a) bzw. 62 db(a) betragen, besteht kurzfristig (bis Ende 2008) dringender Handlungsbedarf. Hier ist die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht auszuschließen. Die Anzahl r in den Pegelbereichen 70 db(a) ( ) bzw. 60 db(a) ( ) ist in der Tabelle 4 dargestellt. Tabelle 4 Anzahl r mit Pegeln 70 db(a) bzw. 60 db(a) Straße mit 70 db(a) mit 60 db(a) A B 51 (Südtangente) 1 1 B 51 (Luisenthal) L L Im Bereich der L 165 (Ludweiler Straße) und der B 51 Luisenthal (Straße des 13. Januar / Provinzialstraße) besteht kurzfristig Handlungsbedarf Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 65 db(a) tags bzw. 55 db(a) nachts eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen ist. Die Anzahl r in den Pegelbereichen 65 db(a) ( ) bzw. 55 db(a) ( ) ist in der Tabelle 5 dargestellt. Stadt Völklingen, Aktionsplanung

7 ZBF am Umwelt-Campus Birkenfeld Abbildung 1 Gesamtlärmbelastung Kommune Völklingen Lärmindikator LDEN Abbildung 2 Gesamtlärmbelastung Kommune Völklingen Lärmindikator LNight Stadt Völklingen, Aktionsplanung

8 Tabelle 5 Anzahl r mit Pegeln 65 db(a) bzw. 55 db(a) Straße mit 65 db(a) mit 55 db(a) A B 51 (Südtangente) B 51 (Luisenthal) L L Im Bereich der BAB A 620 (insbesondere Wehrden / Geislautern) besteht mittelfristig Handlungsbedarf Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 60 db(a) tags bzw. 50 db(a) nachts erhebliche Lärmbelästigungen gemindert sind. Die Anzahl r in den Pegelbereichen 60 db(a) ( ) bzw. 50 db(a) ( ) ist in der Tabelle 6 dargestellt. Tabelle 6 Anzahl r mit Pegeln 60 db(a) bzw. 50 db(a) Straße mit 60 db(a) mit 50 db(a) A B 51 (Südtangente) B 51 (Luisenthal) L L Zur Unterschreitung der o.a. Pegelwerte wären in allen Bereich, außer in der Umgebung der L 136, (geringe Zahl r) Maßnahmen erforderlich. Da mit der 2 Stufe der Lärmkartierung und Aktionsplanung weitere Bereiche untersuchungsrelevant sind, wird ohne die Ergebnisse dieser 2. Stufe keine Möglichkeit gesehen, auf eine Einhaltung o.a. Pegelwerte hinzuarbeiten. 2.7 Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung Im südlichen Betroffenheitsbereich der L 136 (Karolinger Straße), Fürstenhausen ist ein Neubau des momentan bestehenden provisorischen Kreisels geplant. Bei Anwendbarkeit der 16. BImSchV sind hier ggf. passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Mit dem Kreiselneubau ist eine Verringerung der Lärmbelastung an den angrenzenden Gebäuden zu erwarten. Weiterhin sind im Bereich der L 136 verkehrsverflüssigende Maßnahmen geplant (Ampelschaltung, Fahrbahnerweiterung), die möglicherweise eine Verringerung der Lärmbelastung bewirken können, rechnerisch jedoch nicht nachweisbar sind. Stadt Völklingen, Aktionsplanung

9 Im Zuge der Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes L 165 / L 271 und des Neubaus der Saarbrücke Wehrden sind in den Jahren 2001 bis 2004 an den nachfolgend aufgeführten 16 Anwesen passive Schallschutzmaßnahmen nach den Kriterien der Lärmvorsorge ausgeführt worden: Schaffhauser Straße 1, 3 u. 5 Ludweiler Straße 2, 4, 6, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28 u. 30. Überwiegend wurden Fenster der Schallschutzklasse 3 und 4 eingebaut. 2.8 Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung Kurzfristige Maßnahmen L 165 (Ludweiler Straße) Ausgangspunkt für die Konzipierung von Maßnahmen ist eine Verkehrszählung durch die Stadt Völklingen. Als mögliche Maßnahmen werden vorgeschlagen: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in Verbindung mit einer stärkeren Kontrolle des bestehenden generellen (24 Stunden) Lkw-Fahrverbots (außer Anliegerverkehr). Die Wirkung der Einführung beider Maßnahmen auf die Anzahl betroffener Menschen ist in der Tabelle 7 dargestellt. Tabelle 7 L 165: Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsreduzierung und Kontrolle des Lkw-Fahrverbots Intervalle in db(a) vorher nachher Differenz vorher nachher > Differenz Nach Durchführung der Maßnahmen gibt es im Pegelbereich über 73 db(a) für den keine betroffenen Einwohner, für den Bereich des über 62 db(a) ist ein r zu verzeichnen. Um die dargestellte Minderung der nzahlen zu erreichen, sind wirksame Kontrollen zur Einhaltung der Fahrverbote und Geschwindigkeitsreduzierung unabdingbar. Die mit einer Verringerung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/ einhergehende Verkehrsverstetigung bewirkt neben der Reduzierung des Mittelungspegels auch eine Verringerung der Maximalpegel um etwa 4 db(a). Stadt Völklingen, Aktionsplanung

10 Ferner sollte eine Prüfung durch den Baulastträger erfolgen, ob die Voraussetzungen für die Durchführung der Lärmsanierung nach VLärmSchR97 gegeben sind (Teilerstattung der Kosten für die Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe des Bundeshaushalts) B 51 (Südtangente) Die momentan auf der B 51 im Bereich der Südtangente zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h; eine Reduzierung auf 50 km/h verringert die Zahl der n in der in Tabelle 8 aufgeführten Weise. Tabelle 8 B 51 Südtangente: Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsreduzierung Intervalle db(a) in vorher nachher Differenz vorher nachher > Differenz B 51 (Luisenthal) Ausgangspunkt für die Konzipierung von Maßnahmen ist eine Verkehrszählung durch die Stadt Völklingen. Als mögliche Maßnahme wird eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Wohnbebauung vorgeschlagen. Hiermit sind die in der Tabelle 9 dargestellten Verringerungen der nzahlen erreichbar. Tabelle 9 B 51 Luisenthal: Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsreduzierung Intervalle db(a) in vorher nachher Differenz vorher nachher > Differenz Nach Durchführung der Maßnahmen ist sowohl im Pegelbereich über 73 db(a) für den als auch für den Bereich des über 62 db(a) kein r zu verzeichnen. Stadt Völklingen, Aktionsplanung

11 Ferner sollte eine Prüfung durch den Baulastträger erfolgen, ob die Voraussetzungen für die Durchführung der Lärmsanierung nach VLärmSchR97 gegeben sind (Teilerstattung der Kosten für die Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe des Bundeshaushalts) Mittelfristige Maßnahmen Es sollte eine Prüfung erfolgen, ob ein Programm zur teilweisen Erstattung der Kosten zur Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung, Einbau von Lüftungseinrichtungen) unter Beteiligung EU und / oder Bund und / oder Land und Stadt möglich ist L 165 (Ludweiler Straße) Eine nachhaltige Verringerung der Lärmbelastung lässt sich nur durch den Bau bzw. die Ertüchtigung einer Entlastungsstraße (L 163), die die Verkehre aus dem Bereich Warndt / Frankreich in Richtung Saarbrücken aufnimmt und damit die Ludweiler Straße entlastet. Die hierdurch möglichen Pegelreduzierungen können allerdings ohne Vorliegen von konkreten Verkehrsplanungen nicht angegeben werden B 51 (Luisenthal) Zur Entlastung der Straße des 13. Januar sollte überprüft werden, ob eine Umlenkung des Durchgangsverkehrs über die A 620 durch eine geeignete Beschilderung erreicht werden kann A 620 Durch den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) wird gegenwärtig geprüft, welche Lärmschutzmaßnahmen ggf. im Bereich Wehrden / Geislautern realisierbar sind. 2.9 Sonstige Maßnahmen Zur Verstetigung des Verkehrsflusse sollte generell auf eine geeignete Ampelschaltung ( grüne Welle ) geachtet werden. Es sollte untersucht werden, ob Fußgängerampeln auf Dauerrot mit Anforderungskontakt eingestellt werden. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit kann durch die Anzeige der momentan gefahrenen Geschwindigkeit des Fahrzeugs unterstützt werden. Der ordnungsgemäße Zustand der Straßenoberflächen ist durch regelmäßige Kontrollen und ggf. Instandsetzungen sicherzustellen. Auf ausreichende Takt-Zeiten des ÖPNV und eine Abstimmung dessen Fahrzeiten mit den Abfahrtzeiten des Zugverkehrs ist zu achten. Stadt Völklingen, Aktionsplanung

12 Bei zukünftigen Planungen werden keine Neubaugebiete in lärmbelasteten Bereichen ausgewiesen. Bei Aufstellung / Fortschreibung eines Verkehrsentwicklungsplans oder großräumiger Verkehrsuntersuchungen werden möglichst frühzeitig Aussagen zur schalltechnischen Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen getroffen Kosten-Nutzen-Analyse Kosten für die vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen fallen vor allem für die Beschilderung und Überwachung der Fahrverbote /Geschwindigkeitsreduzierungen an. Es ist davon auszugehen, dass diese im Vergleich zu den Kosten, den der Lärm allein an Steuermindereinnahmen durch Mietmindereinnahmen für die Kommune bewirkt, gering ausfallen (vgl. Tabelle 10). Tabelle 10 Mietbezogene Steuerverluste Straße Steuerverlust Steuerverlust in Steuerverlust in Differenzbetrag in vorher mit Maßnahmen mit Maßnahmen, in, 20 Jahre pro Jahr pro Jahr 20 Jahre A 620 Gesamt B 51 Südtangente B 51 Luisenthal L L Gesamt Erarbeitet durch Prof. Dr. Kerstin Giering Birkenfeld, den Stadt Völklingen, Aktionsplanung

13 Anhang A Beschreibung aller relevanten geltenden oder geplanten Grenzwerte Lden Lnight Lday LeveningErläuterungen Vorbemerkung: zu ihrer Die Anwendung nationalen Grenzwerte korrespondieren mit nationalen Berechnungsverfahren und Anwendungsbestimmungen. Sie sind abstrakt-generell in den und umgerechnet worden und daher nicht auf konkret-individuelle Darstellungen der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten anwendbar. Die nationalen Interims-Berechnungsverfahren für die strategische Lärmkartierung basieren zwar ebenfalls grundsätzlich auf den nationalen Berechnungsverfahren, sie sind jedoch an die Vorgaben der EG-Richtlinie (u.a. Vergleichbarkeit mit den Interimsverfahren, Mittelungspegel) angepasst worden, so dass bei der Kartierung verschiedene Sachverhalte wie z.b. Zu- und Abschläge imsinne eines Beurteilungspegels (Schienenbonus, Kreuzungszuschlag, Ton- und Impulshaltigkeit etc.) abweichend darzustellen sind. Die für Straßenverkehrslärmin aufgeführten Grenzwerte entsprechen den nicht GELTENDE Grenzwerte umgerechneten Grenzwerten bis zu 50mvomVerkehrsweg. Straßenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Erläuterungen: Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmvorsorge) sind in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung ausgewiesen. Es werden vier Abstufungen unterschieden. Das nationale Berechungsverfahren für den Straßenverkehrslärmberücksichtigt bei der Bildung des Beurteilungspegels an Ampelkreuzungen einen Lästigkeitszuschlag. Gebietsnutzung hier: Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Straßenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorherige Zeile Gebietsnutzung hier: reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Straßenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorherige Zeile Gebietsnutzung hier: Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Straßenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorherige Zeile Gebietsnutzung hier: Gewerbegebiete Straßenverkehrslärm Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR97) auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes Erläuterungen: Die VLärmSchR97 gilt für bestehende Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes. Die Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmsanierung) sind in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung ausgewiesen. Es werden drei Abstufungen unterschieden. Das nationale Berechungsverfahren berücksichtigt bei der Bildung des Beurteilungspegels an Ampelkreuzungen einen Lästigkeitszuschlag. Gebietsnutzung hier: Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime, reine und allgemeine Wohn- Straßenverkehrslärm Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR97) auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes, wie vorige Zeile Gebietsnutzung hier: Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Straßenverkehrslärm Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR97) auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes, wie vorige Zeile. Gebietsnutzung hier: Gewerbegebiete Schienenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Erläuterungen: Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmvorsorge) sind wie beim Straßenverkehrslärmin Abhängigkeit von der Gebietsnutzung ausgewiesen. Es werden vier Abstufungen unterschieden. Das nationale Berechungsverfahren sieht zur Berücksichtigung der imvergleich zum Straßenverkehrslärmgeringeren Lästigkeit des Schienenverkehrslärms einen Abzug von 5 db(a) vor, bevor die Grenzwerte zur Anwendung kommen (Beurteilungspegel). Schienenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorige Zeile Gebietsnutzung hier: reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Schienenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorige Zeile Gebietsnutzung hier: Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Schienenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorige Zeile Gebietsnutzung: Gewerbegebiete Eisenbahnlärm Eisenbahnen des Bundes auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes Erläuterungen: Die Richtlinie gilt für bestehende Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmsanierung) sind in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung ausgewiesen. Es werden drei Abstufungen unterschieden. Das nationale Berechungsverfahren sieht zur Berücksichtigung der im Vergleich zumstraßenverkehrslärmgeringeren Lästigkeit des Schienenverkehrslärms einen Abzug von 5 db(a) vor, bevor die Grenzwerte zur Anwendung kommen (Beurteilungspegel). Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe der hierfür verfügbaren Haushaltsmittel. Bei der Auswahl der Lärmsanierungsabschnitte werden Prioritäten gebildet. Lärmsanierungsmaßnahmen können bei Überschreitung der nationalen Grenzwerte getroffen werden. Die Auswahl der Schutzmaßnahmen (Fassadendämmung, Lärmschutzfenster oder Bau von Abschirmungen wie Lärmschutzwände) erfolgt nach Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten. Eisenbahnlärm Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes, wie vorige Zeile Gebietsnutzung hier: Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Eisenbahnlärm Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes, wie vorige Zeile Gebietsnutzung hier: Gewerbegebiete Stadt Völklingen, Aktionsplanung

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom 17.07. 2009 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken

Mehr

Lärmkartierung Stufe 2 - Meldebogen Abgabetermin: 30. Juni 2012 Hauptverkehrsstraßen

Lärmkartierung Stufe 2 - Meldebogen Abgabetermin: 30. Juni 2012 Hauptverkehrsstraßen Lärmkartierung Stufe 2 - Meldebogen Abgabetermin: 30. Juni 2012 Hauptverkehrsstraßen Stadt/Gemeinde: Klipphausen Zusammenstellung der Angaben, die gemäß Anhang VI, Nr. 2 der Richtlinie 2002/49/EG über

Mehr

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG Planungsregion Vorpommern Ernst-Thälmann-Straße 37 18551 Sagard INTERNET - FASSUNG EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Mehr

2. Stufe der Lärmaktionsplanung. Stadt Penzberg

2. Stufe der Lärmaktionsplanung. Stadt Penzberg 2. Stufe der Lärmaktionsplanung Möhler + Partner Ingenieure AG Beratung in Schallschutz und Bauphysik München Augsburg Bamberg www.mopa.de info@mopa.de Folie 1 Übersicht 1. Rechtliche Grundlagen 2. Ergebnisse

Mehr

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang

Mehr

Vom strategischen Konzept zur Umsetzung: Lärmaktionsplanung in Gelsenkirchen

Vom strategischen Konzept zur Umsetzung: Lärmaktionsplanung in Gelsenkirchen Vom strategischen Konzept zur Umsetzung: Lärmaktionsplanung in Gelsenkirchen Workshop Lärmaktionsplanung Düsseldorf, 26. Oktober 2012 der Stadt Gelsenkirchen Gelsenkirchen Einwohner: ca. 260.000 Fläche:

Mehr

Dr. Elke Stöcker-Meier. Rede zur Eröffnung der Veranstaltung. Workshop zur Lärmaktionsplanung Lärmarme Mobilität - für Gesundheit, Umwelt und Klima

Dr. Elke Stöcker-Meier. Rede zur Eröffnung der Veranstaltung. Workshop zur Lärmaktionsplanung Lärmarme Mobilität - für Gesundheit, Umwelt und Klima Dr. Elke Stöcker-Meier Referatsleiterin im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Rede zur Eröffnung der Veranstaltung Workshop

Mehr

Lärm. Allgemeine Informationen. www.saarland.de/umgebungslaerm.htm

Lärm. Allgemeine Informationen. www.saarland.de/umgebungslaerm.htm Allgemeine Informationen Lärmbarometer db Geräuschart 0 Hörschwelle 0 Blätterrauschen, ruhiges Atmen 0 leises Flüstern 0 leise Unterhaltung 0 normale Unterhaltung, Zimmerlautstärke 0 7 Straßenverkehr 70

Mehr

Petition an den Landtag NRW zur Verbesserung des Lärmschutzes an der A 1 in Hagen - Vorhalle. - Eine Initiative Vorhaller Bürgerinnen und Bürger -

Petition an den Landtag NRW zur Verbesserung des Lärmschutzes an der A 1 in Hagen - Vorhalle. - Eine Initiative Vorhaller Bürgerinnen und Bürger - Petition an den Landtag NRW zur Verbesserung des Lärmschutzes an der A 1 in Hagen - Vorhalle - Eine Initiative Vorhaller Bürgerinnen und Bürger - 1 Warum diese Petition? Auf nachträglichen Lärmschutz an

Mehr

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Inning a. Ammersee

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Inning a. Ammersee Lärmaktionsplanung der Gemeinde Inning a. Ammersee Bürgerwerkstatt Mobilität in Innig: Verbesserung der aktuellen Situation 04.07.2015 Ralph Kempiak ACCON GmbH, Gewerbering 5, 86926 Greifenberg Tel.: 08192

Mehr

Lärmaktionsplan zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie für den Ballungsraum Hamburg Ost. Stadt Glinde

Lärmaktionsplan zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie für den Ballungsraum Hamburg Ost. Stadt Glinde Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Lärmaktionsplan zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Mehr

Bürgerbeteiligung Ortsumgehung Waren (Müritz) - Lärmschutz -

Bürgerbeteiligung Ortsumgehung Waren (Müritz) - Lärmschutz - Bürgerbeteiligung Ortsumgehung Waren (Müritz) - Lärmschutz - Möhler + Partner Ingenieure AG Beratung in Schallschutz und Bauphysik München Augsburg Bamberg www.mopa.de info@mopa.de Folie 1 Übersicht 1.

Mehr

Lärmaktionsplan für den Markt Nittendorf

Lärmaktionsplan für den Markt Nittendorf Lärmaktionsplan für den Markt Nittendorf Stand: 25.05.2010 Bild 1: Luftbild Nittendorf mit Bundesautobahn A 3 und der Bahnlinie Regensburg - Nürnberg Quelle: Rauminformationssystem RIS Oberpfalz (Stand

Mehr

Maßnahmen der Deutschen Bahn zur Lärmminderung an Schienenwegen. DB Netz AG I.NP-N-Q Silke Konermann Bremen,

Maßnahmen der Deutschen Bahn zur Lärmminderung an Schienenwegen. DB Netz AG I.NP-N-Q Silke Konermann Bremen, Maßnahmen der Deutschen Bahn zur Lärmminderung an Schienenwegen DB Netz AG I.NP-N-Q Silke Konermann Bremen, 01.12.2014 Inhalt 1. 2. 3. 4. Strategie DB 2020 Lärmminderung an Fahrzeugen der DB Lärmsanierung

Mehr

Einbeziehung verschiedener Dienste zur Berechnung von Lärmzonen nach der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG)

Einbeziehung verschiedener Dienste zur Berechnung von Lärmzonen nach der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) Einbeziehung verschiedener Dienste zur Berechnung von Lärmzonen nach der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) Manja Schott GeoForum MV Rostock-Warnemünde 14.04.2015 Dezernat 510 Lärm, physikalisch Faktoren

Mehr

Lärmminderungsplanung: Stand der nationalen Gesetzgebung

Lärmminderungsplanung: Stand der nationalen Gesetzgebung 1 Lärmminderungsplanung: Stand der nationalen Gesetzgebung 17.10.2005, Berlin Fachtagung Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Ass. jur. Manuela Rottmann 2 Überblick I. Bisherige Rechtslage II. Umgebungslärmrichtlinie

Mehr

Tag gegen Lärm Inhalt, Ziele und Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Tag gegen Lärm Inhalt, Ziele und Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Tag gegen Lärm 2015 Einführung in das Thema Lärmschutz Inhalt, Ziele und Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie Rostock, 28. April 2015 Hermann Lewke Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Mehr

EU-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionspläne. Matthias Möller-Meinecke Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frankfurt am Main

EU-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionspläne. Matthias Möller-Meinecke Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frankfurt am Main EU-Umgebungslärmrichtlinie Matthias Möller-Meinecke Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frankfurt am Main Die EU-Umgebungslärmrichtlinie Auf Vorschlag der Kommission verabschiedete das Europäische Parlament

Mehr

Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger

Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande 4 21677 Stade Ansprechpartner Marion Krüger m.krueger@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht

Mehr

Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Magdeburg

Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Magdeburg Bearbeiter: Dr. rer.nat. F. Thomas, Dipl.-Phys. H. Schmidl Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Magdeburg Schalltechnische Zuarbeit - Ermittlung der Betroffenheitsschwerpunkte - Lärmminderungsstrategien

Mehr

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen

Mehr

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV Landesamt für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Ref. T3 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Lärmschutz Potsdam, im September

Mehr

Überschlägige Ermittlung des Beurteilungspegels nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau:

Überschlägige Ermittlung des Beurteilungspegels nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau: Beurteilungsfläche: Allgemeines Wohngebiet - Riegling Abstand min. ca. 150 m 49,0 db 47,0 db 49,0 db 47,0 db Die im allgemeinen Wohngebiet genannten Orientierungswerte von Tags 55,0 db Nachts 45,0 db werden

Mehr

1. Stufe der Lärmaktionsplanung

1. Stufe der Lärmaktionsplanung 1. Stufe der Lärmaktionsplanung im Auftrag der Stadt Weinheim Bericht Nr.: P08-021/9 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern Stand 29.11.2012 FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner

Mehr

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 61 Stadtentwicklung und Planung

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 61 Stadtentwicklung und Planung Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, 17.06.2013 FB 61 Stadtentwicklung und Planung Berichtsvorlage Vorlagen-Nr. 3113/VIII öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Bezirksvertretung West 16.07.2013

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Lärmaktionsplan Stufe 2 Kurzfassung gemäß Anhang VI der EU-Umgebungslärmrichtlinie IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme Büro Dresden - Alaunstraße 9-01099 Dresden

Mehr

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Lärmkarten nach 47 c BImSchG Region: Westmecklenburg- A24 und Schwerin Amt Neustadt-Glewe Markt 1 19306 Neustadt-Glewe Geobasisdaten (Karten und Luftbilder): Landesamt

Mehr

Versandt per Maßnahmenliste: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis z.hd. Herrn Landrat Stefan Dallinger Postfach Heidelberg

Versandt per   Maßnahmenliste: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis z.hd. Herrn Landrat Stefan Dallinger Postfach Heidelberg Versandt per Email: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis z.hd. Herrn Landrat Stefan Dallinger Postfach 10 46 80 69036 Heidelberg 14.01.2011 Sehr geehrter Herr Landrat Dallinger,. für das Neue Jahr 2011 wünschen

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes. Ein Programm für den Schallschutz an bestehenden Bahnstrecken

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes. Ein Programm für den Schallschutz an bestehenden Bahnstrecken Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Ein Programm für den Schallschutz an bestehenden Bahnstrecken Impressum Herausgeber: DBBauProjekt GmbH Projektleitung Elsa-Brändström-Straße 10-12 50668 Köln Kontakt:

Mehr

Lärmaktionsplanung Paderborn 2010

Lärmaktionsplanung Paderborn 2010 B ü r g e r i n f o r m a t i o n Lärmaktionsplanung Paderborn 2010 Gemeinsam Lösungen finden! Diese Bürgerinformation möchte Sie über folgende Bereiche informieren: EG-Umgebungslärmrichtlinie. Ziele der

Mehr

Landeshauptstadt Mainz: Lärmaktionsplan. Umweltamt, Thomas Korte

Landeshauptstadt Mainz: Lärmaktionsplan. Umweltamt, Thomas Korte Landeshauptstadt Mainz: Lärmaktionsplan Vorgehen Sichtung und Auswertung der Ergebnisse der Lärmkartierung Beteiligung der betroffenen Ämter, Fachdienststellen Zwischenbericht in den städtischen Ausschüssen

Mehr

Lärmaktionsplan. für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. außerhalb von Ballungsräumen. Teil A

Lärmaktionsplan. für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. außerhalb von Ballungsräumen. Teil A Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen Teil A Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen Teil A: Hauptteil Inhaltsverzeichnis

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Abschätzung der Geräuschimmissionen am Wohnhaus Auf dem Bürrig 3 Rahmenbedingungen und Ansätze: 1. Haus Auf dem Bürrig 3 Westseite Südseite Höhe der Fenster (OK):

Mehr

1 Hintergrund und Veranlassung

1 Hintergrund und Veranlassung 1. Ergänzung zum Wegekostengutachten 2013 2017 14.04.2014 Mautsatzberechnung als Grundlage für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Hinweis: Durch Rundungen

Mehr

Lärmaktionsplan Stadt Velten

Lärmaktionsplan Stadt Velten Lärmaktionsplan Stadt Velten Stand: 2008-06-26 Lärmaktionsplan Stadt Velten Stand: 2008-06-26 im Auftrag der Stadt Velten bearbeitet von PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Jochen Richard Hilde Richter-Richard

Mehr

Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze (BAB A 4, VKE 5131)

Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze (BAB A 4, VKE 5131) 2 10c 10b Tank- und Rastanlage Eisenach Emissionspegel - Übersicht der Emittenten (Prognose 2025 ohne Erweiterung) 1a 10a L1 2* Z1 Z2 A1 P1 L3 P2 P3 B1 P6 P4 L2 BAB A 4 P5 L4 A1 A Abfahrt B Bus-Stellplatz

Mehr

Wie lässt sich die Öffentlichkeit effektiv beteiligen? Erfahrungen aus der Praxis.

Wie lässt sich die Öffentlichkeit effektiv beteiligen? Erfahrungen aus der Praxis. Umgebungslärm-Tagung 2012 Kartierung, Planungen und Maßnahmen Wie lässt sich die Öffentlichkeit effektiv beteiligen? Erfahrungen aus der Praxis. Dipl. Soz. Margit Bonacker Geschäftsführerin konsalt Gesellschaft

Mehr

Verkehrsemissionen in Österreich und Einfluss der Geschwindigkeit

Verkehrsemissionen in Österreich und Einfluss der Geschwindigkeit Verkehrsemissionen in Österreich und Einfluss der Geschwindigkeit Temporeduktion auf Landstraßen?, 19.11.2015 1 pixabay/public domain Hintergrund der Veranstaltung aus Umweltsicht Viele Umweltqualitätsziele

Mehr

DB Lärm-Management Halbierung des Schienenverkehrslärms bis Deutsche Bahn AG Ines Jahnel DB Umwelt Ort, Datum

DB Lärm-Management Halbierung des Schienenverkehrslärms bis Deutsche Bahn AG Ines Jahnel DB Umwelt Ort, Datum DB Lärm-Management Halbierung des Schienenverkehrslärms bis 2020 Deutsche Bahn AG Ines Jahnel DB Umwelt Ort, Datum Lärmschutz ist zentrales Unternehmensziel Halbierung des Schienenverkehrslärms erfolgt

Mehr

Lärmwirkungen, Rechtsgrundlagen zur Lärmminderung und Möglichkeiten der Geräuschminderung

Lärmwirkungen, Rechtsgrundlagen zur Lärmminderung und Möglichkeiten der Geräuschminderung Berlin, 6.Oktober.2011 Lärmwirkungen, Rechtsgrundlagen zur Lärmminderung und Möglichkeiten der Geräuschminderung Karl Luber MÜLLER-BBM Inhalt Lärm: Definition, Skalierung, Wirkung Rechtsgrundlagen: Bundesimmissionsschutzgesetz,

Mehr

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie 2. Stufe

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie 2. Stufe Die EG-Umgebungslärmrichtlinie 2. Stufe Stand Oktober 2012 Stadt Detmold Der Bürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung Rosental 21 32756 Detmold Telefon: 05231 / 977 668 www.detmold.de bauleitplanung@detmold.de

Mehr

Tempo 30 in einer faktischen Hauptverkehrstrasse

Tempo 30 in einer faktischen Hauptverkehrstrasse Tempo 30 in einer faktischen Hauptverkehrstrasse Maria Ecke-Bünger, Landschaftsarchitektin Interessengemeinschaft Offenbach-/Meyerbeerstraße e.v. (IGOM) München, 13. November 2012 Übersicht Geschichte

Mehr

Leitfaden für die Aufstellung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 1

Leitfaden für die Aufstellung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 1 Leitfaden für die Aufstellung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 1 Impressum: Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein,

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Minderungspotenziale beim Straßenverkehrslärm

Minderungspotenziale beim Straßenverkehrslärm Minderungspotentiale beim Straßenverkehrslärm Minderungspotenziale beim Straßenverkehrslärm Lärmminderung durch lärmarme Reifen, neue Fahrbahnbeläge, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Lkw-Fahrverbote Heinz

Mehr

Aktionsplan zur Lärmminderung nach der Umgebungslärmrichtlinie

Aktionsplan zur Lärmminderung nach der Umgebungslärmrichtlinie Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - 22-9 - Bremen, den 26. Juni 2014 Tel.: 9565 (Herr Wehrse) Tel.: 96819 (Herr Bürger) Tel.: 59484 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie

Mehr

Lärmaktionsplanung Stadt Wendlingen am Neckar. 2. Stufe EU-Umgebungslärmrichtlinie. Bericht Nr ENTWURF-02.

Lärmaktionsplanung Stadt Wendlingen am Neckar. 2. Stufe EU-Umgebungslärmrichtlinie. Bericht Nr ENTWURF-02. Lärmaktionsplanung Stadt Wendlingen am Neckar 2. Stufe EU-Umgebungslärmrichtlinie Bericht Nr. 070-3001-ENTWURF-02 im Auftrag der Stadt Wendlingen am Neckar 73236 Wendlingen am Neckar Augsburg, im Oktober

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. III/A 14 Interkommunales Gewerbegebiet OWL, Teilabschnitt Bielefeld Hellfeld ; hier: Auswirkungen der Planungen auf die Verkehrslärmsituation

Mehr

Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Hirschberg, Stadt Schriesheim. Lärmaktionsplanung. Endbericht

Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Hirschberg, Stadt Schriesheim. Lärmaktionsplanung. Endbericht Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Hirschberg, Stadt Schriesheim Endbericht Karlsruhe Juli 2015 Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Hirschberg, Stadt Schriesheim Endbericht Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung)

Mehr

Aktionsplan zur Lärmminderung nach der Umgebungslärmrichtlinie

Aktionsplan zur Lärmminderung nach der Umgebungslärmrichtlinie BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/622 S Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 21.10.14 Mitteilung des Senats vom 21. Oktober 2014 Aktionsplan zur Lärmminderung nach der Umgebungslärmrichtlinie Mitteilung

Mehr

2. Sachdarstellung: Quellenhinweis: Die folgenden Informationen sind dem Internet Auftritt der DB Netze entnommen.

2. Sachdarstellung: Quellenhinweis: Die folgenden Informationen sind dem Internet Auftritt der DB Netze  entnommen. Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Stadtplanung, Natur und Umwelt Sitzung am Aktenzeichen: 797.19 TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Claudio Uptmoor öffentlich nichtöffentlich

Mehr

Verkehrslärm Schutzvorkehrungen und Regelungsdefizite M. Jäcker-Cüppers Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD)

Verkehrslärm Schutzvorkehrungen und Regelungsdefizite M. Jäcker-Cüppers Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD) Verkehrslärm Schutzvorkehrungen und Regelungsdefizite M. Jäcker-Cüppers Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD) Fachveranstaltung Lärmschutz konkret im Elbtal Coswig, 22.11.2013 Gliederung Vorstellung

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Überlegungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft - EIP - in Brandenburg

Überlegungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft - EIP - in Brandenburg Überlegungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft - EIP - in Brandenburg ELER-Jahrestagung am 12.02.2014 Heimvolkshochschule am Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds

Mehr

Abb. 1 Zusammenhang zwischen Emission und Immission sowie beeinflussenden Faktoren [ Quelle: ADAC-Broschüre Straßenverkehrslärm]

Abb. 1 Zusammenhang zwischen Emission und Immission sowie beeinflussenden Faktoren [ Quelle: ADAC-Broschüre Straßenverkehrslärm] 1 Einleitung 1.1 Lärm (Physikalische) Grundlagen Als Lärm werden generell Schallereignisse bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die Umwelt gesundheitsschädigend oder

Mehr

Lärmaktionsplan. Gallmersgarten Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim

Lärmaktionsplan. Gallmersgarten Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim Lärmaktionsplan nach 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes für die Gemeinde Gallmersgarten Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim bezüglich der von der Eisenbahnstrecke 5321 Würzburg - Treuchtlingen

Mehr

Der Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms

Der Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm 12. Dezember 2013 in Berlin Der Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms Dr. Rudolf Brüggemann Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

Mehr

Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit und Lebensqualität

Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit und Lebensqualität Für Mensch & Umwelt Lärmarme Mobilität für Gesundheit, Umwelt und Klima Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit und Lebensqualität Thomas Myck Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten,

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 130 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen

Mehr

Erfahrungen mit lärmarmen Fahrbahnoberflächen in Nordrhein-Westfalen

Erfahrungen mit lärmarmen Fahrbahnoberflächen in Nordrhein-Westfalen Erfahrungen mit lärmarmen Fahrbahnoberflächen in Nordrhein-Westfalen Berichterstattung: Thomas Przybilla Motivation Nach den Ergebnissen der Umgebungslärmkartierung [1] im Jahr 2007 sind in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Lärmaktionsplan Stufe II

Lärmaktionsplan Stufe II Große Kreisstadt Coswig Lärmaktionsplan Stufe II Stand: 25.11.2016 08 116 S Lärmaktionsplan Coswig Stufe II Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veranlassung... 3 2. Vorgehensweise... 4 3. Wirkung von Lärm und

Mehr

Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Straßen der Stadt Winsen (Luhe)

Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Straßen der Stadt Winsen (Luhe) Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Straßen der Stadt Winsen (Luhe) Auftragnehmer: Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 0 40 / 38 99 94-0 Bearbeiter: Carsten Kurz Mirco Bachmeier Winsen, den 19.12.2013

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure

Mehr

Lärmminderung im Schienengüterverkehr Dialogforum in Oldenburg (Holst)

Lärmminderung im Schienengüterverkehr Dialogforum in Oldenburg (Holst) Lärmminderung im Schienengüterverkehr Dialogforum in Oldenburg (Holst) Deutsche Bahn AG Peter Westenberger DB Umweltzentrum 16. Mai 2013 Die DB hat das Ziel der Halbierung des Schienenverkehrslärms in

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP. Lëtzebuerg besser plangen

Strategische Umweltprüfung (SUP. Lëtzebuerg besser plangen Strategische Umweltprüfung (SUP Lëtzebuerg besser plangen Rechtsgrundlage und Zielsetzung Rechtsgrundlage: Bei der Aufstellung und Änderung bestimmter Pläne und Programme, wie der vier Plans Sectoriels

Mehr

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/ EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung

Mehr

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) 1 Absender: Tel.: 0209/169 4253 + 8594, Fax.: 0209/169 4812 Stadt Gelsenkirchen Referat Umwelt 60/UK Goldbergstr. 84 45875 Gelsenkirchen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes

Mehr

Änderungswünsche zum Entwurf des Abschlussdokumentes

Änderungswünsche zum Entwurf des Abschlussdokumentes Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r W i r t s c h a f t, V e r k e h r u n d I n n o v a t i o n Änderungswünsche zum Entwurf des Abschlussdokumentes Hinweis: Neu einzufügender bzw. zu ändernder

Mehr

Lärmschutz im Schienenverkehr. Alles über Schallpegel, innovative Technik und Lärmschutz an der Quelle

Lärmschutz im Schienenverkehr. Alles über Schallpegel, innovative Technik und Lärmschutz an der Quelle Lärmschutz im Schienenverkehr Alles über Schallpegel, innovative Technik und Lärmschutz an der Quelle Lärmschutz im Schienenverkehr Alles über Schallpegel, innovative Technik und Lärmschutz an der Quelle

Mehr

Lärmaktionsplan Für die Kreisstadt Siegburg

Lärmaktionsplan Für die Kreisstadt Siegburg Lärmaktionsplan Für die Kreisstadt Siegburg Vorentwurf November 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines S.3 2. Einführung Lärmaktionsplanung Siegburg S.4 3. Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigen

Mehr

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Bundesrat Drucksache 392/13 BRFuss 17.05.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Vk Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung

Mehr

(BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923)

(BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923) Fluglärmgesetz - Seite: 1 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) Vom 30. März 1971 (BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923) 1 Zweck und Geltungsbereich Zum Schutz der Allgemeinheit

Mehr

Stadtverwaltung Erkner Ressort Bau und Liegenschaften

Stadtverwaltung Erkner Ressort Bau und Liegenschaften Lärmaktionsplanung Erkner Stand: Juli 2015 Stadtverwaltung Erkner Ressort Bau und Liegenschaften Lärmaktionsplanung Erkner ISU Plan Planungsgruppe für Immissionsschutz, Stadtplanung, Umweltplanung Helmholtzstr.

Mehr

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines

Mehr

BRAUNSTEIN + BERNDT GMBH

BRAUNSTEIN + BERNDT GMBH BRAUNSTEIN + BERNDT GMBH Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Projekt Nr.: 00166 Datum: 20. November 2008 Lärmaktionsplan Kirchheim unter

Mehr

Herr Janz stellt fest, dass zu Beginn der Sitzung 9 Ausschussmitglieder anwesend sind. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig.

Herr Janz stellt fest, dass zu Beginn der Sitzung 9 Ausschussmitglieder anwesend sind. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig. Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und öffentliche Sicherheit der Stadt Schwentinental am Mittwoch, dem 13.04.2011, im Rathaus, Theodor-Storm-Platz 1, großer Bürgersaal

Mehr

Strassenverkehrslärm rm 1 Verkehrsplanung und Verkehrslenkung

Strassenverkehrslärm rm 1 Verkehrsplanung und Verkehrslenkung Strassenverkehrslärm rm 1 Verkehrsplanung und Verkehrslenkung Workshop Kommunale Lärmaktionsplanung Zusammenhänge LAP - Verkehrsplanung Verkehrsentwicklungsplanung Strassennetzkonzept (funktionale Gliederung)

Mehr

Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude

Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Dr.-Ing. Dagmar Bayer Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude 4.1.1

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude 4.1.1 Relevanz und Zielsetzungen Anforderungen an den baulichen unterliegen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Mindestanforderungen sind in der DIN 4109 festgelegt. Damit ist der nach dem Bauordnungsrecht

Mehr

Vom 3. März 2003 (GBl. S. 180) geändert am 01. Juli 2004 (GBl. S. 469)

Vom 3. März 2003 (GBl. S. 180) geändert am 01. Juli 2004 (GBl. S. 469) Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung

Mehr

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

Technische Möglichkeiten in der Aktionsplanung-Straßenverkehrslärm Tag gegen Lärm 2009 Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Mecklenburg-Vorpommern

Technische Möglichkeiten in der Aktionsplanung-Straßenverkehrslärm Tag gegen Lärm 2009 Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Mecklenburg-Vorpommern Technische Möglichkeiten in der Aktionsplanung-Straßenverkehrslärm Tag gegen Lärm 2009 Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.-Ing. (FH) Walter Weißenberger MÜLLER-BBM Planegg

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1) 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung Vom 25. April 2006 (ebanz AT25 2006 V1) Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d in Verbindung mit Abs. 2 sowie

Mehr

Lärmkartierung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden in Verbindung mit der Kartierung im Rahmen der EU-Umgebungsrichtlinie

Lärmkartierung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden in Verbindung mit der Kartierung im Rahmen der EU-Umgebungsrichtlinie Projekt: Lärmkartierung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden in Verbindung mit der Kartierung im Rahmen der EU-Umgebungsrichtlinie - Schienenverkehrslärmemissionen - - 070524-2

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/7329 03. 07. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 07.05.2013 betreffend Berücksichtigung der von Fluglärm verursachten

Mehr

SoundPLAN GmbH. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Lärmaktionsplan 2016 Große Kreisstadt Schorndorf

SoundPLAN GmbH. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Lärmaktionsplan 2016 Große Kreisstadt Schorndorf SoundPLAN GmbH Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Lärmaktionsplan 2016 Große Kreisstadt Schorndorf Projekt Nr.: 15-GS-042 Datum: 05. Oktober 2016 Große Kreisstadt Schorndorf

Mehr

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Vom 6. April 2006 (ebanz AT19 2006 V1), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung

Mehr

1 Immissionsschutzbehörden

1 Immissionsschutzbehörden Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Immissionsschutzes (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung ImSchZuVO)

Mehr

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Schalltechnisches

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS: Seite

INHALTSVERZEICHNIS: Seite INHALTSVERZEICHNIS: Seite 1. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung... 1 1.1 Grundlagen... 1 1.2 Nutzungsvariante 1... 7 1.2 Nutzungsvariante 2... 7 TABELLENVERZEICHNIS: Tab. 1.1: Aufteilung des

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Gesamtlärmbewertung aus Sicht der Länder

Gesamtlärmbewertung aus Sicht der Länder Gesamtlärmbewertung aus Sicht der Länder ALD-Gemeinschaftstagung mit dem Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt Gesamtlärm Probleme - Ansätze - Umsetzung am 22. September 2014

Mehr

Windabhängige Geschwindigkeitsregulierung auf der BAB A 1

Windabhängige Geschwindigkeitsregulierung auf der BAB A 1 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - 5-10 - Bremen, 23. Januar 2015 Tel.: 2162 (Herr Polzin) Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Bericht der Verwaltung für die Sitzung

Mehr

exklusiv bei

exklusiv bei Nervensäge Lärm Europa soll leiser werden! Dieses Ziel verfolgt die EU-Kommission unter anderem mit der Umgebungslärmrichtlinie TÜV SÜD Gruppe exklusiv bei www.tuev-sued.de Der Inhalt in Kürze: Lärm macht

Mehr

SoundPLAN GMBH. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung

SoundPLAN GMBH. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung SoundPLAN GMBH Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Kritische Betrachtung von aktuellen Berechnungen nach der Vorläufigen Richtlinie für den Schallschutz an Straßen, Ausgabe Dezember

Mehr