Stadt Völklingen. Maßnahmenkatalog für die. Lärmaktionsplanung 2008
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1 Stadt Völklingen Maßnahmenkatalog für die Lärmaktionsplanung 2008 Bearbeitung: Prof. Dr. Kerstin Giering ZBF Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik Umwelt-Campus Birkenfeld Stadt Völklingen, Aktionsplanung 2008
2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellungen: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Lärmaktionsplan Kommune Völklingen Beschreibung der Hauptverkehrswege Hauptverkehrsstraßen Haupteisenbahnstrecken Zuständige Behörde Rechtlicher Hintergrund Geltende Grenzwerte Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der Anzahl r Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung Kurzfristige Maßnahmen Mittelfristige Maßnahmen Sonstige Maßnahmen Kosten-Nutzen-Analyse Stadt Völklingen, Aktionsplanung 2008 I
3 1 Aufgabenstellungen: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ) verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern bzw. nicht weiter ansteigen zu lassen. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor: In einer ersten Stufe waren bis zum 30. Juni 2007 Strategische Lärmkarten u.a. für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Zügen pro Jahr zu erstellen. Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen erfolgte im Saarland im Auftrag des Ministeriums für Umwelt (MfU) landesweit einheitlich durch das Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik (ZBF) am Umwelt-Campus Birkenfeld. Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). Bis zum 18. Juli 2008 müssen, von diesen Karten ausgehend, Aktionspläne ausgearbeitet werden. 2 Lärmaktionsplan Kommune Völklingen 2.1 Beschreibung der Hauptverkehrswege Hauptverkehrsstraßen In der Kommune Völklingen wurden folgende Straßenabschnitte betrachtet: A 620: m B 51 (Südtangente): m B 51 (Luisenthal): m L 136 (Karolinger Straße): 750 m L 165 (Ludweiler Straße): m Auf diesen liegen die nachfolgenden Verkehrsparameter vor (s. Tabelle 1): Stadt Völklingen, Aktionsplanung
4 Tabelle 1 Verkehrsparameter der betroffenen Straßen Straße Anfangsnetzknoten DTV Lkw-Anteil Geschwindigkeit Geschwindigkeit [%] Pkw [km/h] Lkw [km/h] A B 51 Südtangente Südtangente Luisenthal , Luisenthal , L L Haupteisenbahnstrecken Durch die Gemeinde Völkingen verläuft auf ca. 7,8 km eine Haupteisenbahnstrecke, die Linie Saarbrücken-Saarlouis. Die Strategische Lärmkartierung hierfür wird durch das Eisenbahnbundesamt (EBA), die AP durch die Gemeinde Völklingen durchgeführt. 2.2 Zuständige Behörde Stadt Völklingen Rathausplatz Völklingen 2.3 Rechtlicher Hintergrund Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ), Abl. L 189/12 vom Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, BGBl. I S ( 47a-f des BImSchG) Grundlage: Strategische Lärmkarten, die gemäß 47c BImSchG erstellt wurden; Vorliegen der Voraussetzungen des 47d BImSchG Stadt Völklingen, Aktionsplanung
5 2.4 Geltende Grenzwerte s. Tabelle im Anhang 2.5 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Die Abbildungen 1 und 2 (Isophonenkarten) spiegeln die Gesamtbelastung durch Straßenverkehrslärm in der Kommune Völklingen für die Lärmindikatoren bzw. wider. Aus der Tabelle 2 sind die nzahlen für jede Straße separat und für die Kommune Völklingen insgesamt ersichtlich. Die entsprechenden Werte für Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sind der Tabelle 3 zu entnehmen. Tabelle 2 Zahl betroffener Menschen Straße Intervalle Zahl betroffener Menschen in db(a) LDEN LNight A >75 0 B >75 0 L >75 0 L >75 0 Gesamt >75 0 Stadt Völklingen, Aktionsplanung
6 Tabelle 3 Zahl betroffener Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser, betroffene Fläche Völklingen Schwellenwerte [db(a)] Wohnungen Schulen Krankenhäuser Fläche [km²] Gesamt > ,18 > ,51 > , Bewertung der Anzahl r Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung Bei Überschreitung der Grenzwerte für Lärmsanierung an Bundesstraßen (in der Anpassung auf die Lärmindikatoren und ), die für Mischgebiete, Dorfgebiete und Kerngebiete 73 db(a) bzw. 62 db(a) betragen, besteht kurzfristig (bis Ende 2008) dringender Handlungsbedarf. Hier ist die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht auszuschließen. Die Anzahl r in den Pegelbereichen 70 db(a) ( ) bzw. 60 db(a) ( ) ist in der Tabelle 4 dargestellt. Tabelle 4 Anzahl r mit Pegeln 70 db(a) bzw. 60 db(a) Straße mit 70 db(a) mit 60 db(a) A B 51 (Südtangente) 1 1 B 51 (Luisenthal) L L Im Bereich der L 165 (Ludweiler Straße) und der B 51 Luisenthal (Straße des 13. Januar / Provinzialstraße) besteht kurzfristig Handlungsbedarf Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 65 db(a) tags bzw. 55 db(a) nachts eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen ist. Die Anzahl r in den Pegelbereichen 65 db(a) ( ) bzw. 55 db(a) ( ) ist in der Tabelle 5 dargestellt. Stadt Völklingen, Aktionsplanung
7 ZBF am Umwelt-Campus Birkenfeld Abbildung 1 Gesamtlärmbelastung Kommune Völklingen Lärmindikator LDEN Abbildung 2 Gesamtlärmbelastung Kommune Völklingen Lärmindikator LNight Stadt Völklingen, Aktionsplanung
8 Tabelle 5 Anzahl r mit Pegeln 65 db(a) bzw. 55 db(a) Straße mit 65 db(a) mit 55 db(a) A B 51 (Südtangente) B 51 (Luisenthal) L L Im Bereich der BAB A 620 (insbesondere Wehrden / Geislautern) besteht mittelfristig Handlungsbedarf Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 60 db(a) tags bzw. 50 db(a) nachts erhebliche Lärmbelästigungen gemindert sind. Die Anzahl r in den Pegelbereichen 60 db(a) ( ) bzw. 50 db(a) ( ) ist in der Tabelle 6 dargestellt. Tabelle 6 Anzahl r mit Pegeln 60 db(a) bzw. 50 db(a) Straße mit 60 db(a) mit 50 db(a) A B 51 (Südtangente) B 51 (Luisenthal) L L Zur Unterschreitung der o.a. Pegelwerte wären in allen Bereich, außer in der Umgebung der L 136, (geringe Zahl r) Maßnahmen erforderlich. Da mit der 2 Stufe der Lärmkartierung und Aktionsplanung weitere Bereiche untersuchungsrelevant sind, wird ohne die Ergebnisse dieser 2. Stufe keine Möglichkeit gesehen, auf eine Einhaltung o.a. Pegelwerte hinzuarbeiten. 2.7 Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung Im südlichen Betroffenheitsbereich der L 136 (Karolinger Straße), Fürstenhausen ist ein Neubau des momentan bestehenden provisorischen Kreisels geplant. Bei Anwendbarkeit der 16. BImSchV sind hier ggf. passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Mit dem Kreiselneubau ist eine Verringerung der Lärmbelastung an den angrenzenden Gebäuden zu erwarten. Weiterhin sind im Bereich der L 136 verkehrsverflüssigende Maßnahmen geplant (Ampelschaltung, Fahrbahnerweiterung), die möglicherweise eine Verringerung der Lärmbelastung bewirken können, rechnerisch jedoch nicht nachweisbar sind. Stadt Völklingen, Aktionsplanung
9 Im Zuge der Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes L 165 / L 271 und des Neubaus der Saarbrücke Wehrden sind in den Jahren 2001 bis 2004 an den nachfolgend aufgeführten 16 Anwesen passive Schallschutzmaßnahmen nach den Kriterien der Lärmvorsorge ausgeführt worden: Schaffhauser Straße 1, 3 u. 5 Ludweiler Straße 2, 4, 6, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28 u. 30. Überwiegend wurden Fenster der Schallschutzklasse 3 und 4 eingebaut. 2.8 Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung Kurzfristige Maßnahmen L 165 (Ludweiler Straße) Ausgangspunkt für die Konzipierung von Maßnahmen ist eine Verkehrszählung durch die Stadt Völklingen. Als mögliche Maßnahmen werden vorgeschlagen: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in Verbindung mit einer stärkeren Kontrolle des bestehenden generellen (24 Stunden) Lkw-Fahrverbots (außer Anliegerverkehr). Die Wirkung der Einführung beider Maßnahmen auf die Anzahl betroffener Menschen ist in der Tabelle 7 dargestellt. Tabelle 7 L 165: Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsreduzierung und Kontrolle des Lkw-Fahrverbots Intervalle in db(a) vorher nachher Differenz vorher nachher > Differenz Nach Durchführung der Maßnahmen gibt es im Pegelbereich über 73 db(a) für den keine betroffenen Einwohner, für den Bereich des über 62 db(a) ist ein r zu verzeichnen. Um die dargestellte Minderung der nzahlen zu erreichen, sind wirksame Kontrollen zur Einhaltung der Fahrverbote und Geschwindigkeitsreduzierung unabdingbar. Die mit einer Verringerung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/ einhergehende Verkehrsverstetigung bewirkt neben der Reduzierung des Mittelungspegels auch eine Verringerung der Maximalpegel um etwa 4 db(a). Stadt Völklingen, Aktionsplanung
10 Ferner sollte eine Prüfung durch den Baulastträger erfolgen, ob die Voraussetzungen für die Durchführung der Lärmsanierung nach VLärmSchR97 gegeben sind (Teilerstattung der Kosten für die Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe des Bundeshaushalts) B 51 (Südtangente) Die momentan auf der B 51 im Bereich der Südtangente zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h; eine Reduzierung auf 50 km/h verringert die Zahl der n in der in Tabelle 8 aufgeführten Weise. Tabelle 8 B 51 Südtangente: Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsreduzierung Intervalle db(a) in vorher nachher Differenz vorher nachher > Differenz B 51 (Luisenthal) Ausgangspunkt für die Konzipierung von Maßnahmen ist eine Verkehrszählung durch die Stadt Völklingen. Als mögliche Maßnahme wird eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Wohnbebauung vorgeschlagen. Hiermit sind die in der Tabelle 9 dargestellten Verringerungen der nzahlen erreichbar. Tabelle 9 B 51 Luisenthal: Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsreduzierung Intervalle db(a) in vorher nachher Differenz vorher nachher > Differenz Nach Durchführung der Maßnahmen ist sowohl im Pegelbereich über 73 db(a) für den als auch für den Bereich des über 62 db(a) kein r zu verzeichnen. Stadt Völklingen, Aktionsplanung
11 Ferner sollte eine Prüfung durch den Baulastträger erfolgen, ob die Voraussetzungen für die Durchführung der Lärmsanierung nach VLärmSchR97 gegeben sind (Teilerstattung der Kosten für die Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe des Bundeshaushalts) Mittelfristige Maßnahmen Es sollte eine Prüfung erfolgen, ob ein Programm zur teilweisen Erstattung der Kosten zur Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung, Einbau von Lüftungseinrichtungen) unter Beteiligung EU und / oder Bund und / oder Land und Stadt möglich ist L 165 (Ludweiler Straße) Eine nachhaltige Verringerung der Lärmbelastung lässt sich nur durch den Bau bzw. die Ertüchtigung einer Entlastungsstraße (L 163), die die Verkehre aus dem Bereich Warndt / Frankreich in Richtung Saarbrücken aufnimmt und damit die Ludweiler Straße entlastet. Die hierdurch möglichen Pegelreduzierungen können allerdings ohne Vorliegen von konkreten Verkehrsplanungen nicht angegeben werden B 51 (Luisenthal) Zur Entlastung der Straße des 13. Januar sollte überprüft werden, ob eine Umlenkung des Durchgangsverkehrs über die A 620 durch eine geeignete Beschilderung erreicht werden kann A 620 Durch den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) wird gegenwärtig geprüft, welche Lärmschutzmaßnahmen ggf. im Bereich Wehrden / Geislautern realisierbar sind. 2.9 Sonstige Maßnahmen Zur Verstetigung des Verkehrsflusse sollte generell auf eine geeignete Ampelschaltung ( grüne Welle ) geachtet werden. Es sollte untersucht werden, ob Fußgängerampeln auf Dauerrot mit Anforderungskontakt eingestellt werden. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit kann durch die Anzeige der momentan gefahrenen Geschwindigkeit des Fahrzeugs unterstützt werden. Der ordnungsgemäße Zustand der Straßenoberflächen ist durch regelmäßige Kontrollen und ggf. Instandsetzungen sicherzustellen. Auf ausreichende Takt-Zeiten des ÖPNV und eine Abstimmung dessen Fahrzeiten mit den Abfahrtzeiten des Zugverkehrs ist zu achten. Stadt Völklingen, Aktionsplanung
12 Bei zukünftigen Planungen werden keine Neubaugebiete in lärmbelasteten Bereichen ausgewiesen. Bei Aufstellung / Fortschreibung eines Verkehrsentwicklungsplans oder großräumiger Verkehrsuntersuchungen werden möglichst frühzeitig Aussagen zur schalltechnischen Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen getroffen Kosten-Nutzen-Analyse Kosten für die vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen fallen vor allem für die Beschilderung und Überwachung der Fahrverbote /Geschwindigkeitsreduzierungen an. Es ist davon auszugehen, dass diese im Vergleich zu den Kosten, den der Lärm allein an Steuermindereinnahmen durch Mietmindereinnahmen für die Kommune bewirkt, gering ausfallen (vgl. Tabelle 10). Tabelle 10 Mietbezogene Steuerverluste Straße Steuerverlust Steuerverlust in Steuerverlust in Differenzbetrag in vorher mit Maßnahmen mit Maßnahmen, in, 20 Jahre pro Jahr pro Jahr 20 Jahre A 620 Gesamt B 51 Südtangente B 51 Luisenthal L L Gesamt Erarbeitet durch Prof. Dr. Kerstin Giering Birkenfeld, den Stadt Völklingen, Aktionsplanung
13 Anhang A Beschreibung aller relevanten geltenden oder geplanten Grenzwerte Lden Lnight Lday LeveningErläuterungen Vorbemerkung: zu ihrer Die Anwendung nationalen Grenzwerte korrespondieren mit nationalen Berechnungsverfahren und Anwendungsbestimmungen. Sie sind abstrakt-generell in den und umgerechnet worden und daher nicht auf konkret-individuelle Darstellungen der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten anwendbar. Die nationalen Interims-Berechnungsverfahren für die strategische Lärmkartierung basieren zwar ebenfalls grundsätzlich auf den nationalen Berechnungsverfahren, sie sind jedoch an die Vorgaben der EG-Richtlinie (u.a. Vergleichbarkeit mit den Interimsverfahren, Mittelungspegel) angepasst worden, so dass bei der Kartierung verschiedene Sachverhalte wie z.b. Zu- und Abschläge imsinne eines Beurteilungspegels (Schienenbonus, Kreuzungszuschlag, Ton- und Impulshaltigkeit etc.) abweichend darzustellen sind. Die für Straßenverkehrslärmin aufgeführten Grenzwerte entsprechen den nicht GELTENDE Grenzwerte umgerechneten Grenzwerten bis zu 50mvomVerkehrsweg. Straßenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Erläuterungen: Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmvorsorge) sind in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung ausgewiesen. Es werden vier Abstufungen unterschieden. Das nationale Berechungsverfahren für den Straßenverkehrslärmberücksichtigt bei der Bildung des Beurteilungspegels an Ampelkreuzungen einen Lästigkeitszuschlag. Gebietsnutzung hier: Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Straßenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorherige Zeile Gebietsnutzung hier: reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Straßenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorherige Zeile Gebietsnutzung hier: Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Straßenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorherige Zeile Gebietsnutzung hier: Gewerbegebiete Straßenverkehrslärm Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR97) auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes Erläuterungen: Die VLärmSchR97 gilt für bestehende Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes. Die Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmsanierung) sind in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung ausgewiesen. Es werden drei Abstufungen unterschieden. Das nationale Berechungsverfahren berücksichtigt bei der Bildung des Beurteilungspegels an Ampelkreuzungen einen Lästigkeitszuschlag. Gebietsnutzung hier: Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime, reine und allgemeine Wohn- Straßenverkehrslärm Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR97) auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes, wie vorige Zeile Gebietsnutzung hier: Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Straßenverkehrslärm Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR97) auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes, wie vorige Zeile. Gebietsnutzung hier: Gewerbegebiete Schienenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Erläuterungen: Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmvorsorge) sind wie beim Straßenverkehrslärmin Abhängigkeit von der Gebietsnutzung ausgewiesen. Es werden vier Abstufungen unterschieden. Das nationale Berechungsverfahren sieht zur Berücksichtigung der imvergleich zum Straßenverkehrslärmgeringeren Lästigkeit des Schienenverkehrslärms einen Abzug von 5 db(a) vor, bevor die Grenzwerte zur Anwendung kommen (Beurteilungspegel). Schienenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorige Zeile Gebietsnutzung hier: reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Schienenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorige Zeile Gebietsnutzung hier: Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Schienenverkehrslärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), wie vorige Zeile Gebietsnutzung: Gewerbegebiete Eisenbahnlärm Eisenbahnen des Bundes auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes Erläuterungen: Die Richtlinie gilt für bestehende Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmsanierung) sind in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung ausgewiesen. Es werden drei Abstufungen unterschieden. Das nationale Berechungsverfahren sieht zur Berücksichtigung der im Vergleich zumstraßenverkehrslärmgeringeren Lästigkeit des Schienenverkehrslärms einen Abzug von 5 db(a) vor, bevor die Grenzwerte zur Anwendung kommen (Beurteilungspegel). Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe der hierfür verfügbaren Haushaltsmittel. Bei der Auswahl der Lärmsanierungsabschnitte werden Prioritäten gebildet. Lärmsanierungsmaßnahmen können bei Überschreitung der nationalen Grenzwerte getroffen werden. Die Auswahl der Schutzmaßnahmen (Fassadendämmung, Lärmschutzfenster oder Bau von Abschirmungen wie Lärmschutzwände) erfolgt nach Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten. Eisenbahnlärm Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes, wie vorige Zeile Gebietsnutzung hier: Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Eisenbahnlärm Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes, wie vorige Zeile Gebietsnutzung hier: Gewerbegebiete Stadt Völklingen, Aktionsplanung
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