AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EAC/S14/2018. Förderung europäischer Werte durch Sportinitiativen auf kommunaler Ebene
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1 AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EAC/S14/2018 Förderung europäischer Werte durch Sportinitiativen auf kommunaler Ebene Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dient der Umsetzung der Vorbereitenden Maßnahme Förderung europäischer Werte durch Sportinitiativen auf kommunaler Ebene gemäß dem Beschluss C(2018)1602/1 der Kommission vom 21. März 2018 über die Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2018 für die Durchführung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen im Bereich Bildung, Sport und Kultur. Im Rahmen dieser vorbereitenden Maßnahme sollen Organisationen unterstützt werden, die Sportinitiativen auf kommunaler Ebene fördern, um für die Verbreitung der positiven Werte des Sports zu sorgen. Werte bilden das Fundament der Europäischen Union, denn das Projekt EU wurde auf den gemeinsamen Werten seiner Mitgliedstaaten errichtet. Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) besagt: Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. In diesem Kontext benötigt Europa inklusivere Gesellschaften mit stärkerem Zusammenhalt, die es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, eine aktive Rolle im demokratischen Leben zu spielen. Durch Vermittlung eines Zugehörigkeitsgefühls und einer starken Bindung an die Grundsätze und Traditionen, die das Fundament offener Gesellschaften bilden, kann der Sport ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung gemeinsamer Werte sein. Unter diesem Gesichtspunkt tragen Organisationen, die europäische Städte und Gemeinden ermutigen, in Sport und körperliche Betätigung zu investieren und die sie dabei unterstützen, nicht nur zu Gesundheit und Wohlbefinden der lokalen Bevölkerung bei, sondern auch zur Stärkung gemeinsamer europäischer Werte bei den Bürgerinnen und Bürgern. Solche Organisationen helfen Kommunen in ganz Europa, mehr Menschen für Sport und körperliche Betätigung zu gewinnen, Gemeinschaften zu integrieren, Investitionen in den Sport zu fördern und Brücken zu schlagen zu anderen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Soziales und Tourismus. Die Unterstützung von Organisationen, die Sport und körperliche Betätigung auf kommunaler Ebene fördern wollen, muss ausgebaut werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Programm der Europäischen Sporthauptstädte, -orte und -gemeinden, denn ihre Tätigkeit kommt allen Bürgern zugute. Unsere Gesellschaft hat großes Interesse daran, Organisationen, die das ganze Jahr über auf diesem Gebiet aktiv sind, zu unterstützen, im Hinblick auf Kapazitätsaufbau, auf Vernetzung und auf die Fähigkeit, konkrete Projekte auf lokaler Ebene zu 1
2 verwirklichen. Diese Unterstützung kann unterschiedlich aussehen. All ihre Formen tragen zur Förderung der positiven Werte des Sports bei. Rechtsgrundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Vorbereitende Maßnahme im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom , S. 1). 1. Ziele Themen Prioritäten Ergebnisse Diese vorbereitende Maßnahme wird über zwei Lose umgesetzt: Allgemeines Ziel von Los 1 ist die Förderung des Kapazitätsaufbaus zur Unterstützung von Organisationen, die gemeinsame Werte durch die Entwicklung des Sports auf kommunaler Ebene in der gesamten EU fördern. Allgemeines Ziel von Los 2 ist die Unterstützung der Vernetzung und des Informationsaustauschs zwischen Kommunen in sportbezogenen Bereichen Es werden folgende Outputs erwartet: Los 1: Kapazitätsaufbau Unterstützung von Organisationen, die in der gesamten EU gemeinsame Werte durch die Entwicklung des Sports auf kommunaler Ebene fördern; Unterstützung von Organisationen, die Sport auf kommunaler Ebene fördern, bei der Erlangung finanzieller Nachhaltigkeit auf der Grundlage der Prinzipien von Good Governance, wie sie von internationalen Organisationen und der Europäischen Kommission gefördert werden. Ermutigung von Organisationen zur Entwicklung eines europäischen Ansatzes für die Förderung von Sport und körperlicher Betätigung auf lokaler oder kommunaler Ebene. Bekanntmachen von auf kommunaler Ebene ergriffenen Maßnahmen zur Förderung von Sport und körperlicher Betätigung. Los 2: Vernetzung Unterstützung des Aufbaus von Verbindungen zwischen Städten und Gemeinden auf EU-Ebene rund um die Förderung von Sport und körperlicher Betätigung; Unterstützung der Bekanntmachung von guter Praxis und lokalen und kommunalen Initiativen in der gesamten EU; Förderung des Sports für alle und Beitrag zur Förderung gemeinsamer Werte im Sinne des Artikels 2 des Vertrags; 2
3 Sensibilisierung für Strategien örtlicher Behörden, die das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger durch Sport und körperliche Betätigung fördern, auch im Rahmen der Europäischen Woche des Sports und der Kampagne #BeActive. 2. Förderkriterien Förderfähig sind ausschließlich Anträge von Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in EU-Mitgliedstaaten. Für britische Antragsteller: Bitte beachten Sie, dass die Förderkriterien während der gesamten Laufzeit der Finanzhilfe erfüllt sein müssen. Sollte das Vereinigte Königreich während der Laufzeit der Finanzhilfe aus der EU austreten und keine Vereinbarung mit der EU geschlossen haben, die die weitere Förderfähigkeit britischer Antragsteller gewährleistet, wird die EU- Finanzhilfe nicht weiter an Sie ausgezahlt (wobei Sie, soweit möglich, weiter am Projekt beteiligt sind) oder werden Sie sich nach Artikel II.17.2 der Finanzhilfevereinbarung aus dem Projekt zurückziehen müssen. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Antragsteller ferner folgende Kriterien erfüllen: Für Los 1: eine öffentliche oder private Organisation mit Rechtspersönlichkeit sein, deren Tätigkeit im Bereich Sport und körperliche Betätigung liegt und die sportliche und körperliche Aktivitäten organisiert. ihren Sitz in einem der 28 EU-Mitgliedstaaten haben. Beispiele (nicht abschließende Aufzählung): (private oder öffentliche) Einrichtungen ohne Erwerbszweck; (nationale, regionale, lokale) Behörden; internationale Organisationen; Sportvereine; Universitäten; Bildungseinrichtungen; Unternehmen; Für Los 2: eine öffentliche Stelle sein, die auf lokaler oder kommunaler Ebene in einem der 28 EU- Mitgliedstaaten tätig ist; Beispiele (nicht abschließende Aufzählung): Städte/Kommunen; andere lokale/regionale Verwaltungsebenen; 3
4 Verbände/Vereine lokaler Behörden; Organisationen ohne Erwerbszweck, die lokale Behörden vertreten. Natürliche Personen können im Rahmen diese Aufforderung keine Finanzhilfe beantragen. Zwecks Beurteilung der Förderfähigkeit der Antragsteller sind die folgenden Nachweise zu erbringen: private Einrichtungen: Auszug aus dem Amts- oder Gesetzblatt, Kopie der Satzung, Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Nachweis über die Mehrwertsteuerpflicht (falls, wie in manchen Ländern üblich, die Handelsregisternummer mit der USt-IdNr. identisch ist, muss nur eines der Dokumente eingereicht werden); öffentliche Einrichtungen: Kopie der Entschließung oder Entscheidung oder ein anderes amtliches Dokument zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Einrichtung. 3. Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen eines oder mehrere der in Abschnitt 1 aufgeführten Ziele verfolgt werden. Ferner gilt Folgendes: Für Los 1 müssen die Organisationen in mindestens 10 Kommunen, von denen jede in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt, tätig sein. Die betreffenden Kommunen sollten im Antragsformular aufgeführt werden. Für Los 2 müssen die antragstellenden öffentlichen Stellen Verbindungen zu mindestens 9 öffentlichen Einrichtungen (d. h. Städten/Kommunen, lokalen/regionalen Behörden, Verbänden/Vereinen lokaler Behörden oder Einrichtungen ohne Erwerbszweck, die lokale Behörden vertreten) aufbauen. Die antragstellende öffentliche Stelle und die öffentlichen Partnereinrichtungen müssen ihren Sitz in mindestens 3 verschiedenen EU- Mitgliedstaaten haben. Die betreffenden Einrichtungen sollten im Antragsformular aufgeführt werden. Beispiele für Maßnahmen (nicht abschließende Aufzählung): Los 1: Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zwecks Verbesserung der Governance und der Autarkie der antragstellenden Organisationen; Werbung für/bekanntmachen von auf kommunaler Ebene ergriffenen Maßnahmen zur Förderung von Sport und körperlicher Betätigung in der gesamten EU; 4
5 Unterstützung des Austauschs guter Praxis in mit Sport und Wohlbefinden verknüpften Bereichen zwischen Kommunen auf EU-Ebene; Unterstützung von Initiativen wie Sportaktivitäten auf kommunaler Ebene zur Förderung gemeinsamer europäischer Werte. Los 2: Aufbau von Partnerschaften mit anderen Kommunen in der EU in mit Sport, Gesundheit und Wohlbefinden verknüpften Bereichen; Unterstützung des Informationsaustausches über Sportinitiativen zwischen Kommunen auf EU-Ebene; Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger auf lokaler Ebene und Sensibilisierung für durch Initiativen wie Sportaktivitäten geförderte gemeinsame europäische Werte. Alle Maßnahmen müssen in den EU-Mitgliedstaaten stattfinden. 4. Durchführungszeitraum Die Maßnahmen dürfen nicht vor dem 1. Januar 2019 oder nach dem 31. März 2019 beginnen. Sie müssen bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen werden. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 6 Monate. Anträge für Projekte mit einer kürzeren oder längeren Laufzeit als in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehen sind nicht zulässig. Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben. 5. Gewährungskriterien Förderfähige Anträge/Projekte werden anhand folgender Kriterien bewertet: Los 1: Finanzhilfe Kapazitätsaufbau Relevanz des Projekts (Kriterium 1) (maximal 40 Punkte): Für Kriterium 1 müssen mindestens 24 von 40 Punkten erreicht werden. Anträge, die unter diesem Mindestwert liegen, werden abgelehnt. Für Kriterium 1 werden die Vorschläge danach beurteilt, inwieweit sie zu den in Abschnitt 1 definierten spezifischen Zielen beitragen und mit der EU-Politik auf dem Gebiet des Sports in Einklang stehen; 5
6 sie auf der Grundlage einer relevanten und konkreten Ermittlung des Bedarfs der Organisation im Bereich des Kapazitätsaufbaus umgesetzt werden; die Organisationen selbst auf den Grundsätzen der Good Governance basieren; dies kann insbesondere anhand ihrer internen Vorschriften nachgewiesen werden. Qualität (Kriterium 2) (max. 40 Punkte): Für Kriterium 2 müssen mindestens 24 von 40 Punkten erreicht werden. Anträge, die unter diesem Mindestwert liegen, werden abgelehnt. Für Kriterium 2 werden die Vorschläge anhand der Qualität der Gesamtkonzeption der vorgeschlagenen Maßnahmen und der Methodik zu ihrer Umsetzung beurteilt. Folgendes wird berücksichtigt: Zahl der Teilnehmer, die an den Projektmaßnahmen mitwirken und davon profitieren; Kosteneffizienz (Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Ressourcen für die einzelnen Maßnahmen); Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen (Umfang, in dem die Maßnahmen auch nach Projektende weitergeführt werden); Kohärenz zwischen den Projektzielen, der Methodik, den vorgeschlagenen Maßnahmen und dem vorgeschlagenen Budget; Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methodik. Projektmanagement (Kriterium 3) (max. 20 Punkte): Für Kriterium 3 müssen mindestens 12 von 20 Punkten erreicht werden. Anträge, die unter diesem Mindestwert liegen, werden abgelehnt. Für Kriterium 3 werden die Vorschläge danach beurteilt, inwieweit der Antragsteller nachweist, dass er in der Lage ist, die einzelnen Aspekte der vorgeschlagenen Maßnahmen zu organisieren, zu koordinieren und durchzuführen. Folgendes wird berücksichtigt: die Qualität des Projektteams insgesamt; die in Betracht gezogenen Risiken und die jeweiligen Abhilfemaßnahmen; die Eignung und Qualität der Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse an externe Organisationen und die breite Öffentlichkeit. Auf der Grundlage der oben angegebenen Gewichtung werden für förderfähige Anträge maximal 100 Punkte vergeben. Anträge, die unter einem der oben genannten Mindestwerte je Kriterium liegen, werden abgelehnt. Ferner müssen für die drei Gewährungskriterien zusammen mindestens 70 Punkte erreicht werden. Anträge, die unter diesem Mindestwert liegen, werden ebenfalls abgelehnt. Los 2: Finanzhilfe Networking 6
7 Förderfähige Anträge/Projekte werden anhand folgender Kriterien bewertet: Relevanz des Projekts (Kriterium 1) (maximal 40 Punkte): Für Kriterium 1 müssen mindestens 24 von 40 Punkten erreicht werden. Anträge, die unter diesem Mindestwert liegen, werden abgelehnt. Für Kriterium 1 werden die Vorschläge danach beurteilt, inwieweit sie zu den in Abschnitt 1 definierten spezifischen Zielen beitragen, insbesondere hinsichtlich der zwischen verschiedenen Kommunen auf EU-Ebene hergestellten Verbindungen, und mit der EU-Politik auf dem Gebiet des Sports in Einklang stehen; die Ziele des Vorschlags klar definiert und realistisch sind und Themen betreffen, die für die Bürger in verschiedenen Teilen der EU auf lokaler Ebene von Belang sind; Qualität (Kriterium 2) (max. 40 Punkte): Für Kriterium 2 müssen mindestens 24 von 40 Punkten erreicht werden. Anträge, die unter diesem Mindestwert liegen, werden abgelehnt. Für Kriterium 2 werden die Vorschläge anhand der Qualität der Gesamtkonzeption der vorgeschlagenen Maßnahmen und der Methodik zu ihrer Umsetzung beurteilt. Folgendes wird berücksichtigt: Zahl der Teilnehmer, die an den Projektmaßnahmen mitwirken und davon profitieren; Zahl und Qualität der zwischen Kommunen auf EU-Ebene hergestellten Verbindungen; Kosteneffizienz (Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Ressourcen für die einzelnen Maßnahmen); Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen (Umfang, in dem die Maßnahmen auch nach Projektende weitergeführt werden); Kohärenz zwischen den Projektzielen, der Methodik, den vorgeschlagenen Maßnahmen und dem vorgeschlagenen Budget; Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methodik. Projektmanagement (Kriterium 3) (max. 20 Punkte): Für Kriterium 3 müssen mindestens 12 von 20 Punkten erreicht werden. Anträge, die unter diesem Mindestwert liegen, werden abgelehnt. Für Kriterium 3 werden die Vorschläge danach beurteilt, inwieweit der Antragsteller nachweist, dass er in der Lage ist, die einzelnen Aspekte der vorgeschlagenen Maßnahmen zu organisieren, zu koordinieren und durchzuführen. Folgendes wird berücksichtigt: die Qualität des Projektteams insgesamt; die in Betracht gezogenen Risiken und die jeweiligen Abhilfemaßnahmen; 7
8 die Eignung und Qualität der Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse an externe Organisationen und die breite Öffentlichkeit. Auf der Grundlage der oben angegebenen Gewichtung werden für förderfähige Anträge maximal 100 Punkte vergeben. Anträge, die unter einem der oben genannten Mindestwerte je Kriterium liegen, werden abgelehnt. Ferner müssen für die drei Gewährungskriterien zusammen mindestens 70 Punkte erreicht werden. Anträge, die unter diesem Mindestwert liegen, werden ebenfalls abgelehnt. 6. Verfügbare Mittel Für die Kofinanzierung der Projekte sind insgesamt EUR vorgesehen. Die EU kofinanziert maximal 80 % der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Mittel für die Folgejahre wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Der zu gewährende Höchstbetrag für Los 1 beläuft sich auf EUR. Der Höchstbetrag je Finanzhilfe für Los 1 beläuft sich auf EUR. Die Kommission wird voraussichtlich 1 Projekt finanzieren. Der zu gewährende Höchstbetrag für Los 2 beläuft sich auf EUR. Der Höchstbetrag je Finanzhilfe für Los 2 beläuft sich auf EUR. Die Kommission wird voraussichtlich 3 oder 4 Projekte finanzieren. Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben. 7. Einreichfrist Die Finanzhilfeanträge müssen unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars, das auf der Website der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verfügbar ist, in einer der EU- Amtssprachen ausgefüllt werden. Das ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformular ist vor dem , Uhr (Brüsseler Ortszeit) einzureichen. Auf Papier, per Fax, per , auf einem USB-Stick oder auf andere Art und Weise übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt. 8. Zusätzliche Informationen Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: EAC-SPORT@EC.EUROPA.EU 8
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