Landkreis Teltow-Fläming
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- Jacob Möller
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1 Landkreis Teltow-Fläming Die Landrätin Antwort der Kreisverwaltung Teltow-Fläming auf die Anfrage des Abgeordneten Dirk Steinhausen, CDU-Kreistagsfraktion TF vom 27. Februar 2017, Drucksache /17-KT, zur Barrierefreiheit in Immobilien des Landkreises Teltow-Fläming aktueller Stand und Planung Sachverhalt: Barrierefreiheit gehört auch über die Vorgaben der UN, der EU und des Gesetzgebers auf Bundes- und Landesebene hinaus - zu den wichtigsten aktuellen Zielen der Politik. Menschen mit Behinderungen, alte Menschen, auch Eltern mit kleinen Kindern sie alle profitieren von n Zugängen zu zum Beispiel Schulen, Veranstaltungsräumen und Behörden. Ich frage die Kreisverwaltung: 1. Wie steht es um die Barrierefreiheit in den Schulen und Bildungseinrichtungen in Trägerschaft des Landkreises Teltow-Fläming? 2. Wie steht es um die Barrierefreiheit in den verschiedenen Dienststellen des Landkreises? 3. Wie steht es um die Barrierefreiheit in den übrigen Immobilien, die sich im Besitz des Landkreises sind oder von ihm genutzt werden? 4. Welche Informations- und Leitsysteme zum Thema Barrierefreiheit (auch Sinnesbehinderungen wie beispielsweise Sehschwächen) gibt es, welche Ausbauschritte sind geplant? 5. Wie wird das Thema leichte Sprache für Menschen mit Beeinträchtigung beim Lesen und Verstehen vom Informationen, Publikationen und Schriftsätzen sowie auch des Internetauftritts des Landkreises Teltow-Fläming gehandhabt und entwickelt? 6. Wie wird bei den kommunalen Tochtergesellschaften (SWFG, VTF, GAG, FGS, etc.) Barrierefreiheit in den Immobilien sichergestellt? Welche Einflüsse nimmt hier der Gesellschafter? Bei der Beantwortung der Fragen bitte jeweils um Beachtung folgender Gesichtspunkte: a. Bitte um Beantwortung sowohl hinsichtlich der Nutzung durch Besucher als auch durch Mitarbeiter. b. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erreichbarkeit der betreffenden insgesamt (Parkplatzsituation, Zugänge etc.) sowie der einzelnen, der Notausgänge und der n? c. Welche Planungen zur Verbesserung der Situation gibt es auf der jeweiligen Ebene, wie ist der zeitliche Ablauf geplant, wo liegen die Prioritäten? * Die genannte Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung Öffnungszeiten: Bankverbindung: Montag und Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Telefon: Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr Telefax: Gläubiger-ID: DE 87 LTF Freitag 09:00-12:00 Uhr USt-IdNr.: DE BIC: WELADED1PMB IBAN: DE Einzelne Beratungsdienste haben andere Öffnungszeiten. Diese erfahren Sie über die Telefonzentrale oder im Internet. Sie können Ihr Anliegen nach Absprache mit dem Mitarbeiter auch Mo, Di, Mi, Do bis 19:00 Uhr und Fr bis 16:00 Uhr in der Krei sverwaltung erledigen. Internet: ng.de
2 - 2 - Für die Kreisverwaltung beantwortet die Landrätin o. g. Fragen wie folgt: Der Kreistag hat am 15. Juni 2015 im Rahmen der Beantwortung der Kreistagsanfrage /14- KT folgende Punkte beschlossen: 1. Für Neubauten ist die DIN-Norm grundsätzlich anzuwenden. 2. Für Umbauten und Modernisierungen an öffentlichen n ist die DIN-Norm sinngemäß und unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten sowie der wirtschaftlichen Angemessenheit anzuwenden. 3. Für alle, für die schon jetzt eine Modernisierung geplant ist, sind in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und in Anbetracht der Verhältnismäßigkeit entsprechende Maßnahmen einzuplanen und durchzuführen. 4. Priorität haben alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises. 5. Der zuständige Beirat und die im Landkreis tätigen Vereine der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen sind aktiv einzubeziehen. In der Beantwortung dieser Kreistagsanfrage wurden die wesentlichen Aspekte der DIN-Norm herausgestellt. Dabei wurde auf die Schwierigkeit und den Aufwand hingewiesen, alle Formen möglicher Einschränkungen zu bewerten und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Seit dem Kreistagsbeschluss wurde die Baumaßnahme Neubau Aufzug Gymnasium abgeschlossen. Der Aufzug ist in Betrieb. Mit Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsförderungsgesetz sind darüber hinaus folgende Maßnahmen geplant: Ergänzungsbau am Gymnasium Rangsdorf Neubau der Schulmensa am Gymnasium Erschließung und Ertüchtigung von Haus 3 (Fachkabinette) am Gymnasium Schaffung der Barrierefreiheit der Häuser 1 und 2 (Umkleidegebäude) am Gymnasium Aufgrund der bereits geschilderten Bewertungsschwierigkeiten bezieht sich die Beantwortung der Fragen eins bis drei in erster Linie auf den n Zugang für durch Gehbehinderungen mobilitätseingeschränkte Personen. zu 1. Schule Zugang zum Goethe-Schiller- Gymnasium bisher möglich, da denkmalgeschützter Bau für Haus 1 ist die Errichtung eines Aufzugs geplant ein Zugang zum Haus 2 ist vorerst geplant ja, wenn der Aufzug im Haus 1 fertig gestellt sein wird
3 - 3 - Schule Zugang zum Friedrich-Gymnasium, Ausnahme Altbau 2.OG Marie-Curie- Gymnasium Ausnahme: Haus 4, 1. OG Fontane-Gymnasium Rangsdorf bisher im Rahmen des Erweiterungsbaus (über das KInvFG) ist ein Aufzug vorgesehen Fertigstellung bis 2020 die Turnhalle ist barrierefrei auch das Schulhaus, wenn der Aufzugs fertig gestellt sein wird in der Turnhalle im Schulhaus geplant Mahlow Förderschule geistige Entwicklung Groß Schulzendorf Förderschule geistige Entwicklung Oberstufenzentrum Abteilung 2 An der Stiege 1 Oberstufenzentrum Abteilung 1 Am Birkengrund 1, Oberstufenzentrum Abteilung 4 Brandenburgische Str. 100 nur Erdgeschoss
4 - 4 - Schule Zugang zum Volkshochschule Dessauerstr. 25 im Atelier und Kreativwerkstadt im Haupthaus im Atelier und Kreativwerkstadt im Haupthaus Schullandheim Dobbrikow zu 2. Dienststelle Zugang zum Kreishaus Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Zossen Feuerwehrtechnisches Zentrum Kreisstraßenmeisterei zu 3. sonstige Liegenschaften Zugang zum Museumsdorf Glashütte zum Teil zum Teil Skate-Arena Bei Baumaßnahmen an Liegenschaften und n des Landkreises wird grundsätzlich das Umfeld mitbetrachtet und so zum Beispiel abgesenkte Borde vorgesehen. Parkplätze und auch Behindertenparklätze sind entsprechend den jeweiligen Stellplatzordnungen und den Baugenehmigungen. Darüber hinausgehende Anforderungen werden im Einzelfall
5 - 5 - geprüft und Lösungen gefunden. Die Evakuierung hilfloser Personen über Notausgänge ist in den Brandschutzordnungen beschrieben. Planungen und Optimierungen erfolgen kontinuierlich in Abstimmung mit dem Büro für Chancengleichheit/Behinderten- und Seniorenbeauftragte. zu 4. In den Schulen sind derzeit keine besonderen Leitsysteme. Es besteht aber immer die Möglichkeit, vom Eingang über eine Wechselsprechanlage oder eine Klingel mit dem Sekretariat Kontakt aufzunehmen. Von dort aus wird dann im Einzelfall Hilfestellung gegeben. Im Kreishaus sind die Beschäftigten angewiesen, Hilfestellung zu leisten oder die Bürger werden am Empfang abgeholt. zu 5. Der Landkreis Teltow-Fläming hat den Anspruch, in all seinen Veröffentlichungen verständlich zu kommunizieren und Behördendeutsch zu vermeiden. Deshalb werden regelmäßig vom Bereich Öffentlichkeitsarbeit Inhouseseminare angeboten, bei denen es um korrekte und verständliche Sprache geht. In den vergangenen beiden Jahren wurden rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult. Zudem sind bereits einige Inhalte des Internetauftritts in leichter Sprache verfügbar. Dieses Angebot ist über den Sprachauswahl-Button zu erreichen und wird kontinuierlich ausgebaut. Die Internetauftritte der Verwaltung und nachgeordneter erfüllen bereits die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Auch bei Formularen und Dokumenten, die im PDF-Format auf den Internetseiten veröffentlicht werden, wird auf Barrierefreiheit geachtet. Darüber hinaus bietet der IT-Service allen Beschäftigten Schulungen für korrekte Textformationen Dokumente an. Diese werden sehr gut angenommen. Das Angebot wird deshalb sogar noch erweitert. zu 6. Die Stellungnahmen der Geschäftsführungen der kommunalen Tochtergesellschaften zur Barrierefreiheit in den Immobilien erhalten Sie als Anlagen zu diesem Schreiben. Wehlan
6 - 6 - Anlagen: 1. Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbh 2. VBB - Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg 3. BADC Berlin-Brandenburg Area Development Company GmbH 4. Eigenbetrieb Rettungsdienst Teltow-Fläming 5. Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH 6. VTF- Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbh 7. LUBA- r Beschäftigungs- und Aufbaugesellschaft mbh 8. Teltower Kreiswerke GmbH 9. GAG Gemeinnützige Arbeitsförderungsgesellschaft mbh 10. SWFG Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Teltow-Fläming mbh
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