Pflegeberufereformgesetz (PBRefG) -Alles noch im grünen Bereich?- Wiesloch,
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- Hajo Mann
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1 Pflegeberufereformgesetz (PBRefG) -Alles noch im grünen Bereich?- Wiesloch, Andreas Westerfellhaus, Präsident des
2 Es gilt nach wie vor. Der Faktor Mensch spielt bei der Versorgung von Patienten die wichtigste Rolle. (Handelsblatt, 23. Februar 2015/Die Deutschen und ihre Krankenhäuser/Studie Engel und Zimmermann) Thema der Präsentation
3 Nur noch mal zur Erinnerung. Wer oder was ist die Profession Pflege? Heilberuf? Assistenzberuf? eine Profession? autonom im Handeln? Ja Nein Ja Nein
4 Wie wird die Profession Pflege in der Öffentlichkeit wahrgenommen? aufgeteilt nach Sektoren? Klischee behaftet? bedauert?
5 Daher ist wichtig, Transparenz darüber zu schaffen, wo Professionelle Pflege stattfindet wir wissen es aber weiß es die Politik????? Zu Beginn des Lebens... In der Jugend... In Krisengebieten... In der Entwicklungshilfe... In der Traumatologie... In der Psychiatrie... In der Onkologie... In der Palliativversorgung... Thema der Präsentation
6 Hier findet professionelle Pflege statt... Und eben auch am Ende des Lebens...
7 Hier findet professionelle Pflege statt... In den Krankenhäusern... In den ambulanten Und stationären Pflegeeinrichtungen In der Notaufnahme Im OP Auf der Intensivstation
8 Auch hier findet professionelle Pflege statt... In der Beratung... In der Prävention In der Rehabilitation In der Begleitung Angehöriger In der Schulung Ehrenamtlicher
9 Auch das sind Pflegende Pflegende lehren und forschen Pflegende wirken und arbeiten politisch, in Parteien und Gremien Quelle: Deutscher Bundestag
10 Starke Leistung!! (Quelle: Agentur neues Handeln )
11 Pflegepolitik 2.0 Zur Erinnerung :Unsere Forderungen an die Regierung Reform Pflegebildung / Akademisierung? Ausbildungs- und Studienplatzkapazitäten/-finanzierung? Berufsgesetz? Gesundheitspersonalstatistik? Selbstverwaltung? Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern Umsetzung Pflegebedürftigkeitsbegriff
12 Auch Ziel der Legislaturperiode sollte in der Pflegepolitik sein. Entwicklung eines Berufsgesetzes Pflege im Rahmen einer generalistischen Qualifikation (mit Schwerpunktbildung!).incl. Gesetzliche Fixierung akademischer Qualifizierung in der Pflege
13 Das neue Berufsgesetz Pflege sollte eine ordnungspolitische Konsequenz aller anderen gesetzlichen Entwicklungen sein.. vordenken für die nächsten Jahre
14 Berufsgesetz Pflege Generalistische Ausbildung mit Schwerpunktbildung 3jährige Ausbildung mit Vertiefungseinsatz Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann Definition von Vorbehaltenen Tätigkeiten Qualifizierung zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde nach SGB V 63 (3c) Möglichkeit einer akademischen Qualifizierung u.v.a.m.
15 Berufsgesetz Pflege Generalistische Ausbildung mit Schwerpunktbildung Ausbildung findet statt in Nach 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern Nach 71 / 72 zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen Nach 71/72 SGB XI und nach 37 SGB V zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen
16 Berufsgesetz Pflege Generalistische Ausbildung mit Schwerpunktbildung Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze (Versorgung in Pädiatrie/Allgemein-/Geronto-/Kinder oder Jugendpsychiatrischen Versorgung) Vertiefungseinsätze (in einem der Bereiche der Pflichteinsätze) Ausbildungsstätte trägt Gesamtverantwortung!!!
17 Berufsgesetz Pflege Generalistische Ausbildung mit Schwerpunktbildung Offene Fragen Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Organisationsfragen der Ausbildungsstätte Anstellungsverhältnisse Finanzierungsfragen ( Auskömmlich? Fondfunktion? Sind alle Kosten erfasst?) Gesamtkonzeption pflegerischer Qualifikationen (Assistenz bis Studium?) Lehrergewinnung und deren Qualifikation
18 Berufsgesetz Pflege Generalistische Ausbildung mit Schwerpunktbildung Finanzierung Zu den Kosten der Ausbildung gehören: Kosten der Ausbildungsvergütung Kosten der praktischen Ausbildung einschließlich der Praxisanleitung Betriebskosten der Schule Gemeinsame Finanzierung durch die bisherigen Kostenträger Einrichtung von Länderfonds (Finanzströme?)
19
20 Berufsgesetz Pflege Generalistische Ausbildung mit Schwerpunktbildung Anforderungen an Ausbildungsstätten Klärung von Fragen der Neuorganisation bisheriger Ausbildungsstätten und Trägerschaften (Fusionen und Kooperation von Trägern) Klärung von Trägerformen Curriculare Aufgaben Merke: es gäbe nur noch (neue) Pflegeausbildungsstätten
21 Berufsgesetz Pflege Generalistische Ausbildung mit Schwerpunktbildung Ablauf Gesetzgebungsverfahren Verbändeanhörung 11.Dezember 2015 zu inhaltlichen Fragestellungen Einbringung in das Parlament des Deutschen Bundestages am Beratung in den Unterausschüssen des Bundesrates Vorstellung der Eckpunkte der AuPrV 1. Lesung März 2016 Anhörung Gesundheitsausschuss 30. Mai 2016 Lesungen im Parlament und Abstimmung (waren geplant bis Mitte 2016) Vorlage/Abstimmung im Bundesrat Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Inkrafttreten 2018/2019 (sinnvoll?)
22 Berufsgesetz Pflege Widerstand!!!! oder wider dem Verstand???
23 Argumente der Gegner. Verlust von Ausbildungsplätzen Abwanderung in die jeweilig anderen Sektoren Qualitätsverlust der Ausbildung Überlastung der praktischen Ausbildungspartner Fehlende Wertschöpfung während der Ausbildung Fehlende Identifikation mit dem Arbeitgeber Schülerinnen wollen keine Generalistik??? Weil.???? Teile der Ärzteschaft sehen Qualitätsverlust in der Ausbildung durch Generalistik????
24 Gegner. Mit natürlich unterschiedlichsten teilweise sich widersprechenden Argumenten Verdi und DGB Arbeitgeberverbände Pflege Wirtschaftsverbände Opposition im Bundestag Ärzteverbände ( Pädiatrie, Geriatrie, Gerontopsychiatrie ) Pflegeverbände in der Altenpflege
25 Die Folgen Gerüchte Irritationen von (potentiellen)schülern Verunsicherung von Trägern undschulen Thema der Präsentation Streit innerhalb der Abgeordneten /Parteien
26 Versuche das Gesetz zu verwässern...dabei war der Entwurf schon ein Kompromiss. Mit Vorschlägen wie Doch besser integrierte Ausbildung Noch einmal Modelle erproben Beschränkt auf wenige Länder 2+1 Lösung??? U.v.a.m.
27 Kurz vor einem kompletten Scheitern. Die Verkündigung eines Kompromisses. an Absurdem nicht zu überbieten - im Verfahren der Ankündigung wie inhaltlich Pressemitteilungen mit unterschiedlichsten Deutungen einige feierten sich als Retter der Alten- und Kinderkrankenpflege andere bedauerten nun deren Untergang.
28 Der Kompromiss die Krankenpflege wird abgeschafft und durch Generalistik ersetzt Für die Kinderkrankenpflege und Altenpflege gilt, die ersten 2 Jahre einheitliches Curriculum, dann Entscheidung, Abschluss generalistisch oder im jeweiligem Berufsfeld Evaluation dieser Möglichkeit über 6 Jahre, bei 50% Zustimmung zur Generalistik anschließend ausschließliche Generalistik Zwischenprüfung nach 2 Jahren, dann ggfls. Anerkennung auch als Pflegeassistent (Verfassungsrechtlich bedenklich! Inhaltlich.???)
29 Ergebnis, mehr Fragen als Antworten Welcher Träger kann oder wird überhaupt was anbieten können? Wie können Wechsel nach 2 Jahren bei unterschiedlichen Trägerschaften funktionieren? Organisation der praktischen Ausbildung? Inhalte von Ausbildungsverträgen (Wechsel!) Organisation von Schulen, die nach 2 Jahren einer Schülerentscheidung unterliegen Berufsrechtliche Auswirkungen (Vorbehalt, Heilkunde etc.) 3 Berufsbezeichnungen! Akademische Qualifikationswege u.v.a.m.
30 Wie geht es weiter. 1. Gesetzesänderungstexte werden auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzesentwurfes unter Berücksichtigung des Kompromissvorschlages entwickelt und 3. Lesung mit Abstimmung im Bundestag 3. Abstimmung im Bundesrat 4. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 5. Erarbeitung und Verabschiedung einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 6. Inkrafttreten Quelle: Deutscher Bundestag
31 Politische Einordnung Chance für den Einstieg in umfassende Generalistik Schüler, Träger und Schulen sind aufgefordert qualifiziert zu beraten und mit den Füssen abzustimmen Kompromiss ist in vielen Punkten nicht oder kaum umsetzbar Gesetzliche Korrekturen in nächster Legislaturperiode unausweichlich Quelle: Deutscher Bundestag
32 Berufspolitische Konsequenzen Selbstverwaltung der Pflege unumgänglich Landespflegekammern Bundespflegekammer Starke Aufstellung von Berufsverbänden und Fachgesellschaften notwendig Starke partnerschaftliche Mitwirkung von Gewerkschaften Quelle: Deutscher Bundestag Erst dann kann ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Bildungskonzept für die Profession entwickelt werden!
33 Es reicht einfach nicht!
34 Thema der Präsentation
35 Pflegerische Expertise muss fachlich und politisch in die Ministerien. Thema der Präsentation
36 Zur Erinnerung: Inhalt des Koalitionsvertrages waren/sind :
37 Deutscher Pflegetag März 2018 I STATION-Berlin (Gleisdreieck)
38 VIELEN DANK! Deutscher Pflegerat e.v. - DPR Alt-Moabit 91, Berlin Tel.: / Fax: / info@deutscher-pflegerat.de Folgen Sie uns : twitter.com/ichwillpflege
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