Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle des Kultusministeriums beim Regierungspräsidium Stuttgart * *

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1 Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle des Kultusministeriums beim Regierungspräsidium Stuttgart U. Michel 0711/ * * U. Böttiger 0711/ Baden-Württemberg REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART

2 Inhalte - Verlauf Übersicht über die einzelnen Prüfungsteile der II. Staatsprüfung für das Lehramt an GHS nach der Prüfungsordnung vom 09.März 2007, in der aktuell gültigen Fassung Datenblatt (Abgabetermin und Ausfüllmodalitäten in Bezug auf Festlegung der Lehrprobenfächer, des Präsentationsfaches, Stufenschwerpunktwechsel) Prüfungsteile im Einzelnen : Schulrecht ( 18); Dokumentation mit Präsentation ( 19,2); Pädagogisches Kolloquium ( 19,5); Beurteilung der Unterrichtspraxis ( 20); Didaktisches Kollo-quium ( 21); Beurteilung durch die Schulleitung ( 13, 5 u.6) Wertung der einzelnen Prüfungsteile / Leistungszahl Verschiedenes - Mitwirkungspflicht der Lehreranwärterinnen und Lehreranwärter - Dienstbefreiung an Prüfungstagen - Möglichkeiten der Prüfungswiederholung - Einsicht in die Prüfungsakte - Verhalten im Krankheitsfall - Verlängerung des Vorbereitungsdienstes - Schulkundeausbildung

3 Prüfungsteile Schulrecht Dokumentation + Präsentation Pädagogisches Kolloquium LP 1 LP 2 DK 1 DK 2 Beurteilung Schule

4 Datenblatt Vgl. Formblatt auf der Homepage des LLPA ( Nennung des Stufenschwerpunkts GS HS Nachträglicher Stufenschwerpunktwechsel hat Konsequenzen für die II. Staatsprüfung: Prüfungsfächer beide an der HS oder WRS, (GMS), dabei eines mindestens ab Kl. 7 (für reine GS Fächer müssen entsprechende HS- oder WRS-Fächer bzw. Fächerverbünde benannt werden) - Die Entscheidung wird mit der Abgabe des Datenblattes getroffen.

5 Datenblatt Abgabetermin: spätestens * am Seminar Sollten die Prüfungsfächer aus welchen Gründen auch immer noch nicht endgültig festgelegt werden können (z.b. Lehrauftragsverteilung nicht klar) muss ein begründeter Antrag über die Seminarleitung an das LLPA gestellt werden.

6 Datenblatt Religion muss als Lehrprobenfach geprüft werden. Bei EULA ist das Bilingualfach Prüfungsfach Wer noch nach einer alten GHPO I in zwei Fächern ausgebildet wurde, legt in beiden Fächern die Prüfung der Unterrichtspraxis ab. Eines der beiden Fächern wird als Fach für die Dokumentation mit Präsentation deklariert. Nennung der Fächer und Fächerverbünde für die Beurteilung der Unterrichtspraxis : Angabe studiertes Fach 1 und 2 (Vgl. I. Staatsprüfung), Angabe Lehrprobenfach, Angabe Präsentationsfach für (Dokumentation mit Präsentation) Erweiterungsprüfung (Voraussetzung Ablegen einer Prüfung im Rahmen der 1. Staatsprüfung und Ausbildung in FD) Keine Hierarchie der Fächer, auch das studierte affine Fach kann Prüfungsfach sein. Wichtig ist, dass die Fächerwahl auch mit der Schulleitung abgesprochen wird.

7 Prüfungsteile und Prüfungszeiträume Schulrecht bis * Dokumentation mit Präsentation und Pädagogisches Kolloquium bis Beurteilung der Unterrichtspraxis / Didaktisches Kolloquium bis und bis Beurteilung durch die Schule bis

8 Prüfungsteile Schulrecht, Beamtenrecht, schulbezogenes Jugend- und Elternrecht ( 18) Prüfungszeitraum ( ) Schulrechtsplan wird in Woche 30 ausgehängt.* Prüfungskommission: Vorsitzende/-r und Prüfer Note wird im Anschluss eröffnet (1/28). Dauer der Prüfung: ca. 20 min. Bei Nichtbestehen findet eine Wiederholungsprüfung noch im laufenden Durchgang ( bis ) statt.

9 Prüfungsteile Dokumentation mit Präsentation und Pädagogisches Kolloquium ( 19) Prüfungszeitraum: ; Prüfungsplan (Aushang ab ) Für diesen Prüfungsteil legen Sie mit einem Ausbilder ein Thema fest, siehe Formblatt (mit Versicherung). Grundlage für die Präsentation ist ein Unterrichtsvorhaben, das fachbezogen und projektorientiert angelegt ist. Prüfungskommission: Vorsitzender Pädagogikausbilder, der nicht Ausbilder des Anwärters war und Fachausbilder Note Dokumentation (3/28), Pädagogisches Kolloquium (3/28) Dauer ca.20 Minuten (Präsentation). Das pädagogische Kolloquium findet unmittelbar (etwa 15 Minuten später) an die Präsentation statt. Abgabetermine: Meldeblatt Themenwahl im Präsentationsfach * am Seminar Dokumentation (3 Ex.* + pdf) am Seminar

10 Prüfungsteile Dokumentation mit Präsentation und Pädagogisches Kolloquium Die PO sieht im Absatz (5) vor, dass die Überlegungen und Resultate aus der Dokumentation mediengestützt und in freier Rede präsentiert werden. Dokumentation wie Präsentation können auch nach Absprache in englischer (oder französischer) Sprache abgefasst bzw. gehalten werden. (E/Fr muss ) Die Bekanntgabe der Noten erfolgt erst nach beiden Prüfungsteilen. Eine Wiederholungsprüfung ist auf jeden Fall möglich und wird im Einzelfall festgelegt. Es bedeutet jedoch die Bearbeitung eines neuen Themas (neues Unterrichtsvorhaben) im Falle des Prüfungsteils Dokumentation mit Präsentation. Eine öffentliche Prüfung ist möglich (seminaröffentlich).

11 Prüfungsteile Beurteilung der Unterrichtspraxis ( 20) Prüfungszeiträume: bis sowie bis Prüfungskommission: Vorsitzende/-r, Prüfer/-in, ggf. kirchl. Vertreter Das Seminar erstellt für den Prüfungszeitraum einen Rohplan. Prüfungsplanung: Für die Lehrproben und das Didaktische Kolloquium werden seitens des Seminars Sperrtermine der Kandidaten über die Schulleitungen der Ausbildungsschulen erhoben. Datenblatt: Org. der Prüfung (Abgabe )* Seminar und LLPA erarbeiten den Prüfungsplan. LLPA verschickt die Ansetzungsblätter. Anwärter erhalten den Prüfungstermin für das jeweilige Prüfungsfach 6 Werktage vorher von der Schulleitung ausgehändigt, wobei Samstage als Werktage zählen.

12 Prüfungsteile Beurteilung der Unterrichtspraxis ( 20) 30 Minuten vor Beginn der Lehrprobe müssen die Lehrprobenentwürfe der Kommission in dreifacher bzw. im Falle Religion in vierfacher Ausfertigung vorliegen. Den Lehrprobenentwürfen ist ebenfalls eine Versicherung (Vgl. Formblatt) hinzuzufügen. Für die Zusammensetzung der Kommission gilt das Fremdprüferprinzip (Ausnahmeregelung 20 (2) in zwingenden Fällen) Vorgelegt werden muss außerdem der aktuelle Stoffplan. Die Stunde muss in die Unterrichtseinheit eingebettet sein, ebenfalls das Klassenbuch und evtl. das Schulcurriculum. Nach der Stunde kann eine Stellungnahme (Reflexionsfähigkeit) abgeben werden. Diese wird ebenso wie der Entwurf in der Beurteilung berücksichtigt.

13 Prüfungsteile Beurteilung der Unterrichtspraxis ( 20) Dauer der Unterrichtssequenzen. Unterrichtssequenzen, werden in der Regel mit einer Mindestdauer von 45 Minuten und einer Maximaldauer von 90 Minuten veranschlagt.

14 Prüfungsteile fachbezogenes didaktisches Kolloquium ( 21) Prüfungskommission: Vorsitzende/-r, Prüfer/-in, ggf. kirchl. Vertreter (siehe Prüfungskommission Unterrichtspraxis) Dauer: ca. 30 Minuten, soll vom Unterricht ausgehen, jedoch mindestens zur Hälfte sich mit über diesen hinausgehenden Fragen befassen. Beide Noten werden auf Wunsch nach beiden Prüfungsteilen mitgeteilt. Eine kurze Begründung kann auch hier auf Wunsch verlangt werden.

15 Prüfungsteile Beurteilung der Schule ( 13) Die Schulleiternote steht bis zum Ende der Ausbildung unter Vorbehalt. Verantwortlich für die Note ist der Leiter der Stammschule. Er ist verpflichtet mit einer evtl. Gegenstufenschule, den Ausbildern und der/dem Mentor/in Kontakt aufzunehmen. ( download) In die Beurteilung fließen folgende Kompetenzbereiche ein: - Unterrichten - Erziehen - Schule mitgestalten

16 Prüfungsteile Schulrecht x 1 Dokumentation + Präsentation x 3 Pädagogisches Kolloquium x 3 LP 1 x 5 LP 2 x 5 DK 1 x 3 DK 2 x 3 Beurteilung Schule x 5 Teiler = 28 Berechnung auf zwei Dezimale

17 Prüfungsteile Leistungsziffer: Ergebnis I. Staatsprüfung x 20 Ergebnis II. Staatsprüfung x 20 Ergebnis aus I. und II. Staatsprüfung bestimmt den sog. Rangplatz auf der Bewerberliste des Einstellungsverfahrens. Mögl. Modifikation der Leistungsziffer durch Bonus/Malus-Regelung

18 Verschiedenes Mitwirkungspflicht / Verhalten im Krankheitsfall Prüfungspläne, die ausgehängt werden, müssen auch von Anwärterseite her kontrolliert werden. Mögliche Fehler werden so vermieden. Krankheitsfälle sollten, wenn möglich vor dem Prüfungstermin mitgeteilt werden. Für die Absetzung der Prüfung wegen Krankheit verlangt das LLPA ein ärztliches Zeugnis mit verbalisierter Angabe der Befundtatsachen (qualifiziertes ärztliches Attest = Entbindung des Arztes von der ärztlichen Schweigepflicht). Das Seminar wird auf jeden Fall versuchen eine Prüfungsverlegung bzw. Neuansetzung noch im laufenden Verfahren (Prüfungszeitraum) ansetzen. Dies gilt auch für den Dokumentationszeitraum. In Einzelfällen kann der Vorbereitungsdienst durch das LLPA um die erforderliche Zeit verlängert werden.

19 Verschiedenes Dienstbefreiung an Prüfungstagen An Prüfungstagen haben Sie keine weiteren Dienstgeschäfte zu erledigen. Zwei freie Tage zur Prüfungsvorbereitung können sie selbst festlegen: Die beiden selbst zu bestimmenden Tage zur Prüfungsvorbereitung müssen unmittelbar vor einem Prüfungstermin liegen. Findet die Prüfung an einem Montag oder nach einem Feiertag statt, kann davor kein freier Tag gewählt werden. Es sollte (muss) außerdem eine Absprache mit der Schulleitung stattfinden.

20 Verschiedenes Möglichkeit der Prüfungswiederholung nicht bestandener Prüfungsteile; Verlängerung des Vorbereitungsdienstes Nicht bestandene Prüfungsteile können auf Antrag wiederholt werden. Dazu erhalten Sie vom LLPA entweder direkt nach Eingang des Prüfungsprotokolls oder nach dem letzten Prüfungszeitraum einen schriftlichen Bescheid. Der VD wird dabei im Einzelfall um die nötige Zeit verlängert. Ist der Gesamtschnitt aller Prüfungsteile 2,50 oder besser, kann der Prüfungsteil Unterrichtspraxis auf Antrag noch im laufenden Schuljahr abgelegt werden. Dies regelt 10 Abs. 8. Beratung durch die Seminarleitung ist in diesen Fällen Voraussetzung. Dokumentation mit Präsentation und die Kolloquien können im laufenden VD wiederholt werden. Bei zusätzlich nicht bestandener schulpraktischer Prüfung oder bei einer Schulleiterbeurteilung unter 4,0 verlängert sich der VD in der Regel bis zum

21 Verschiedenes Vorläufige Bescheinigungen (s. Orientierungsrahmen SemNT*) Das LLPA stellt nach Abschluss der schulpraktischen Prüfungen (ab dem ) für Bewerbungen in andere Bundesländer sog. vorläufige Bescheinigungen über die Ergebnisse der II. Staatsprüfung aus. Dies geschieht nur auf Antrag mit beigefügtem Rückantwortumschlag (auf Porto achten!).

22 Verschiedenes Einsicht in die Prüfungsakte Die Prüfungsakte ist nach dem Datum der Eröffnung der Prüfungsergebnisse (Zeugnisdatum) noch ein Jahr lang geöffnet, d.h. Sie haben ein Jahr lang die Möglichkeit, Ihre Prüfungsakte einzusehen. Sie sollten sich hierfür vorher telefonisch im LLPA anmelden und einen gültigen Personalausweis mitbringen. Kopien können in diesem Zusammenhang gegen Gebühr gefertigt werden

23 Verschiedenes Schwerbehinderte haben ein Recht auf Rücksichtnahme, wie sie in der Schwerbehinderten - Fürsorge VwV niedergelegt ist? Diese sieht z.b. Prüfungserleichterungen mit zusätzlichen Vorbereitungstagen oder der Prüfung vor Ort vor (Dokumentation mit Präsentation).

24 Abgabetermine am Seminar* Datenblatt 2. Dienstprüfung LLPA Datenblatt Dokumentation LLPA Organisation der Prüfung Seminar Dokumentation (3 Ex.+pdf) Seminar Fragen zum Urheberrecht: lehrerfortbildung-bw.de Recht/Schule Urheberrecht in der Schule FAQ zum Urheberrecht

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