Neues aus der Arzneimittel-Versorgungsforschung

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1 Arzneimittelsicherheit Neues aus der Arzneimittel-Versorgungsforschung Jahrestagung der Gesellschaft für Arzneimittelanwendungsforschung und Arzneimittelepidemiologie, GAA Wie schon im letzten Jahr war das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit ein wesentlicher Schwerpunkt der 19. Jahrestagung der Gesellschaft für Arzneimittelanwendungsforschung und Arzneimittelepidemiologie (GAA) am 22. und 23. November 2012 in Jena. Daneben standen methodische Fragen und Fragen aus der Praxis der Sekundärdatenforschung auf dem Programm. Prof Harder, Pharmakologe aus Frankfurt/Main und Vorsitzender der GAA eröffnete die wissenschaftliche Jahrestagung mit einem positiven Rückblick auf den gemeinsamen Kongress mit dem Deutschen Netzwerk für Versorgungsforschung im letzten Jahr in Köln 1 und führte in das Programm ein 2. Auf der Jahrestagung wurden im wesentlichen Themen zur Arzneimitteltherapiesicherheit und zur Methodik der Versorgungsforschung angesprochen Arzneimitteltherapiesicherheit Birga Maier vom Berliner Herzinfarktregister ging im ersten Beitrag der Tagung der Frage nach, wie Leitlinien die ärztliche Einschätzung von Risiken beeinflussen. Dabei untersuchte sie in ihrer Studie anhand der Daten des Herzinfakrtregisters, inwieweit Patienten mit Myokardinfarkt mit Vorhofflimmern von der leitliniengerechten Therapie mit gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulation und duale Plättchenhemmung, Triple-Therapie) profitieren, um einem Reinfarkt und einem Schlaganfall vorzubeugen. Es konnte festgestellt werden, dass aufgrund des höheren Blutungsrisikos die zusätzliche Antikoagulation zur Schlaganfallprophylaxe seltener verordnet wird als es die Leitlinien empfehlen. Der Einsatz einer Triple Therapie nach Leitlinie hing ab vom Patientenalter, Stenteinsatz und von der Kategorie des Vorhofflimmerns und dem CHA2DS2-VASc Score(Score zur Risikoabschätzung eines Schlaganfalls bei Vorhofflimmern). Christina Stockmann vom Aktionsbündnis Patientensicherheit berichtete über die Entwicklung von Handlungsempfehlungen zu Hochrisikoarzneimitteln, die z.b. bei falscher Anwendung ein hohes Risikopotential aufweisen. Dazu erarbeitete die Arbeitsgruppe Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.v. (APS) als erstes Dokument die Handlungsempfehlung 'Oral appliziertes Methotrexat' im Herbst Methotrexat (MTX) in niedriger Dosierung ist das Basistherapeutikum zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis und wird inzwischen auch in der ambulanten Versorgung häufig angewandt. Das besondere Risiko 1 GAA%202012%20Internet.pdf (letzter Zugriff: ) 2 Abstracts zur 19. Jahrestagung unter (letzter Zugriff: ) 1

2 in der Anwendung von MTX besteht darin, dass MTX innerhalb dieser Indikation nur einmal wöchentlich eingenommen werden darf, aber versehentlich manchmal täglich eingenommen wird. Die zwanzigseitige Handlungsempfehlung der Arbeitsgruppe richtet sich sowohl an den stationären an wie den ambulanten Anwender. Weitere Empfehlungen richten sich an Apotheker und auch an die pharmazeutischen Anbieter der Präparate. Patienten sollen den Empfehlungen nach ebenfalls informiert werden, so die Referentin. Werden ältere Menschen pharmakotherapeutisch in Heimen oder zuhause bei der Familie besser versorgt? Dieser Frage ging man von Seiten der AOK Rheinland/Hamburg anhand von Verordnungsdaten nach und überprüfte insbesondere den Anteil von PRISCUS-Arzneimitteln in beiden Settings. Christina Pehe, Beratungsapothekerin bei der AOK, berichtete über das Projekt. Zunächst war erwartet worden, dass die Menschen in Heimen besser versorgt würden als in der eigenen häuslichen Atmosphäre. Dies konnte aber anhand der Daten nicht bestätigt werden. In beiden Settings fanden sich viele Patienten, die mehr als fünf verschiedene Arzneimittel erhielten. Außerdem fanden sich häufig Arzneimittel der Priscus-Liste. Ihr Fazit: Nach dem bisherigen Kenntnisstand der Forschung liegt noch einiges im Argen. Verbesserungen ließen sich erzielen, wenn es gelänge, Ärzte, Pflegepersonal und Apotheker zu einem gemeinsamen geriatrischen Medikationsmanagement zusammenzubringen, bei dem jede Profession ihre spezifischen Kenntnisse einbringen könne und damit ein Sicherheitsnetzwerk der Pharmakotherapie für ältere Menschen entstünde. Auch im Modellprojekt zur Umsetzung und Evaluierung einer Interventionsstrategie zur Verbesserung der AMTS in Alten- und Pflegeheimen geht es darum, die Zusammenarbeit der drei Berufsgruppen, Pflege, Apotheker, Ärzte, zu verbessern. Simone Bernhard von der Universität Witten/Herdecke stellte das vom Bundesgesundheitsministerium finanzierte Projekt vor, in dem in 15 Alten- und Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen und in Mecklenburg-Vorpommern spezielle Schulungsprogramme für die drei Berufsgruppen durchgeführt werden. Dabei werden einerseits geriatrische Aspekte der Pharmakotherapie vermittelt; andererseits soll die Zusammenarbeit der drei Berufsgruppen ausgebaut werden. Anschließend wird analysiert, ob sich die Zahl der negativen arzneimittelbedingten Ereignisse durch die Schulungen und durch die Zusammenarbeit reduzieren ließen. Ein weiteres Projekt beschäftigte sich mit der Pharmakotherapie in Alten- und Pflegeheimen. Isabel Waltering von der Westfälischen Wilhelms-Universität stellte die Ergebnisse einer Interventionsstudie zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit und zur Reduktion von Arzneimittelkosten vor, die in sieben Alten- und Pflegeheimen in Münster (Westfalen) durchgeführt wurde. Im Rahmen einer intensiven pharmazeutischen Betreuung von 209 Heimbewohnern durch eine Apothekerin konnten 77 % der arzneimittelbezogenen Probleme reduziert werden. Außerdem wurden die Kosten für die Arzneitherapie gesenkt. Auch hier das Fazit der Vortragenden: Wesentlich ist eine gute Zusammenarbeit der drei Berufsgruppen und eine Beachtung der spezifischen Anforderungen an eine Pharmakotherapie für geriatrische Patienten. Florian Meier von der Universität Erlangen errechnete anhand von GKV- Verordnungsdaten die Kosten, die durch Arzneimittelverordnungen der Priscus-Liste 2

3 bei Patienten über 65 Jahre entstehen. Die seit 2010 verfügbare Priscus-Liste enthält die für den deutschen Markt aufbereiteten Erkenntnisse zu potenziell inadäquaten Medikamenten (PIM) für ältere Menschen. Die Kosten stellte er den Ausgaben gegenüber, die entstehen würden, wenn man die PIM der Priscus-Liste austauscht mit Arzneimitteln, die für Menschen über 65 Jahre besser geeignet sind. Als Ergebnis zeigte sich, dass die 30 am häufigsten verordneten Priscus-Arzneimittel hauptsächlich an alte Menschen verordnet werden. Durch Austausch dieser Arzneimittel durch besser geeignete könnten entweder höhere Kosten oder sogar Einsparungen realisiert werden, je nachdem, ob teure oder preisgünstige Alternativen gewählt würden. Der Referent plädierte dafür, bei zukünftigen Studien auch die Kosten der unerwünschten Arzneimittelwirkungen zu berücksichtigen, was zwar einen weit größeren methodischen Aufwand erfordere, dafür allerdings zu realistischeren Ergebnissen führe. Auch die nächste Studie wurde von Florian Meier vorgestellt. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) führen nicht selten zu Krankenhauseinweisungen. Mitarbeiter der Notfall-Aufnahme des Klinikums Fürth entwickelten eine Methode, wie sich die Kosten errechnen lassen, die durch Krankenhauseinweisungen aufgrund von UAW entstehen. Dabei wurden alle Patienten, die in die Notfall-Aufnahme eingeliefert werden, von Notärzten, Pharmakologen und Pharmazeuten systematisch darauf hin untersucht, ob eine UAW Ursache für die Notfallaufnahme war. Von 752 im Jahr 2009 aufgenommenen Patienten konnten106 identifiziert werden, die mit ihrem UAW bedingten Krankenhausaufenthalt etwa 3000,- Euro an Kosten verursachten. Auf die gesamte Bundesrepublik hochgerechnet wären pro Jahr 1,46 Mrd. Euro zu veranschlagen. Das Untersuchungsteam erstellte eine Abschätzung zur Vermeidbarkeit dieser UAW und kam zu dem Schluss, dass in ca. 65 % der Fälle die UAW hätte vermieden werden können. Die entstandenen Kosten wurden nach dem Krankenhauskosten-Entgeldgesetz errechnet. Meier plädierte dafür, sich mehr als bisher dem Thema vermeidbare UAW zu widmen und entsprechende Präventionsstrategien zu entwickeln. Bei der Untersuchung von Astrid Scheuerlein vom Arbeitsbereich Pharmakologie des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie der Universität Jena ging es um einen Vergleich von zwei Methoden zur Entdeckung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW). Zum einen können UAW durch IT gestützte Auswertung von Laborwerten erkannt werden, zum anderen führte man in Jena ein Intensiv-Monitoring durch, bei dem die Patienten im Krankenhaus darauf überprüft werden, ob UAW zur Einweisung oder zur Verlängerung des Krankenhausaufenthalts geführt hatten. Beide Methoden wurden mit Daten von Patienten in Jena durchgeführt. Es zeigte sich, dass die Detektion von UAW durch Intensiv-Monitoring etwas besser gelang, während das reine Screening von Laborwerten etwas schlechter abschnitt. Je nach Methode wurden unterschiedliche UAW entdeckt, die sich kaum überschnitten, sodass, so das Fazit, die besten Erfolge erzielt werden könnten, wenn beide Methoden gleichzeitig angewendet würden. Das Intensiv-Monitoring war in dieser Untersuchung aufgrund geringeren personellen Aufwands etwas kostengünstiger als das Screenen von Laborwerten. 3

4 In der Studie zu den Folgen von Polypharmazie von Reinhard Schuster vom MDK Nord wurde zunächst gefragt, ob Patienten mit mehr als sieben verordneten Arzneistoffen über vier Quartale eine niedrigere Überlebenswahrscheinlichkeit hatten, als Patienten mit weniger Arzneimittelverordnungen. Dies konnte anhand der Daten des MDK allerdings nicht bestätigt werden. Obwohl die Gruppe mit den vielen Arzneiverordnungen eine ca. 20 %ig niedrigere Überlebensrate hatten, lässt sich aufgrund der zu vermutenden größeren Multimorbidität bei diesen Patienten keine negativen Auswirkungen der Polypharmazie ableiten. Betrachtet man nur zwei Quartale hintereinander, so zeigt sich häufig eine Abnahme der Zahl der verordneten Arzneimittel. Überblickt man allerdings sechs Jahre, so zeigt sich eine leichte Zunahme. Der Referent schlussfolgerte, dass sich bei älteren Menschen starke Unterschiede bei der Therapie zeigten, die anhand der eingesetzten Datensätze einer regionalen Krankenkasse keine eindeutigen Trends aufweisen. Trotzdem könnten solche Daten, individualisiert für den einzelnen Arzt, zu Zwecken der pharmakologischen Beratung durch Kassenärztliche Vereinigung oder Krankenkasse erfolgreich eingesetzt werden. Methoden der Sekundärdatenforschung Viele der in Jena vorgestellten Ergebnisse fußen auf Daten, die im Routinebetrieb von Krankenkassen erhoben werden, bspw. Rezeptverordnungsdaten. Da diese Daten nicht für die Forschung sondern aus Verwaltungszwecken erhoben werden, müssen bei ihrer Nutzung für die Wissenschaft qualitätssichernde Maßnahmen eingehalten werden. Darum kümmert sich die Arbeitsgruppe Erhebung und Nutzung von Sekundärdaten (Agens) der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) sowie der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi). Bereits 2004 hatte die Agens die erste Fassung dieser Leitlinien (Gute Praxis Sekundärdatenanalyse, GPS) erstellt und 2007 eine erste Revision durchgeführt 3. Dr. Holger Gothe, führendes Mitglied der Agens, konnte nun in Jena die Ergebnisse der zweiten Revision vorstellen, die im Vorfeld in zwei Workshops auf wissenschaftlichen Tagung diskutiert worden waren und inzwischen von den Fachgesellschaften akzeptiert wurden. Gegenüber der ersten Revision haben sich keine grundlegenden Änderungen ergeben. Im Wesentlichen wurden einige Aussagen zum methodischen Vorgehen bei der Sekundärdatenanalyse geschärft, z.b. Soll-Bestimmungen in Muss-Bestimmungen geändert. Außerdem konnte der Text der Leitlinie sprachlich geglättet werden, um dem Anspruch zu genügen, alle anzusprechen, die sich wissenschaftlich der Sekundärdatenanalyse zuwenden. Außerdem bildet die Leitlinie GPS eine Grundlage für vertragliche Absprachen zur Datennutzung 4. Auch in Zukunft soll an der Leitlinie weitergearbeitet werden, um sie auch auf die Gesundheitsberichterstattung und auf die Nutzung von Bioproben anwenden zu können. Dem Thema Lipidsenker widmete sich Stanislava Dicheva von der Arbeitsgruppe um Prof. Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen. Auf der Grundlage der Rezeptdaten einer großen Krankenkasse präsentierte Dicheva Er- 3 Veröffentlicht in: Das Gesundheitswesen 4 www 4

5 gebnisse über den Einsatz unterschiedlicher Lipidsenker. Nur für wenige Produkte ist belegt, dass sie kardiovaskuläre Ereignisse verhindern und die Gesamtmortalität verringern. Dicheva untersuchte vor allem Verordnungen von umstrittenen Lipidsenkern, deren Nutzen nicht eindeutig belegt ist, die aber im Vergleich zu den Standard- Lipidsenkern vergleichsweise hohe Kosten verursachen. Besonderes Augenmerk legte sie auf ezetimibhaltige Arzneimittel, deren Nutzen ebenfalls als umstritten gilt. Bei der Verordnung zeigten sich hier die Ärzte zwar zurückhaltend (ca. 7% des Verordnungsvolumens durch ezetimibhaltige Arzneimittel), aufgrund der hohen Priese verursachten diese Medikamente aber dennoch hohe Ausgaben (35% aller Kosten für Lipidsenker). Die Daten erlauben außerdem eine regionale Auswertung. Dicheva konnte zeigen, dass vor allem in den ost- und süddeutschen Bundesländern überproportional viel von diesen umstrittenen Arzneimitteln verordnet wird, während sich die Ärzte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zurückhaltend zeigten. Die Daten zeigen, so die Vortragende, dass zusätzliche Beratungsanstrengungen notwendig sind, um die Ärzte bei einem rationalen Einsatz von Arzneimitteln zu unterstützen. Frank Wild vom Wissenschaftlichen Institut der Privaten Krankenversicherung (PKV) erstellte anhand von Privatrezepten eine Analyse über die Prävalenz der Multiplen Sklerose in Deutschland. Private Krankenkassen können nur die Rezepte auswerten, die auch zur Kostenerstattung eingereicht werden. Aufgrund von Regelungen zum Selbstbehalt oder zur Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung muss davon ausgegangen werden, dass Privatversicherte ihre Rezepte nicht immer bei ihrer Krankenkasse einreichen, um mit diesem Verhalten einen finanziellen Bonus zu erhalten. Insofern wird hier mit einer größeren Verzerrung zu rechnen sein als bei Rezepten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch bildete die Auswertung anhand von 12 großen privaten Krankenversicherungen die Gewähr dafür, dass die Daten für einen Großteil der Privatversicherten analysiert werden konnten. Im Ergebnis zeigte sich, dass im Zeitraum von 2006 bis 2010 ca MS-Patienten privatversichert sind. Nach Hochrechnung für die gesamte Bevölkerung in Deutschland ergibt sich danach eine Zahl von insgesamt MS-Erkrankten. Interessant ist der Zuwachs der Zahl der Erkrankten bei der PKV. Zwischen 2006 und 2010 konnten 91,6 % mehr MS-Erkrankte nachgewiesen werden, während in der GKV nur von einem Zuwachs von 39,9 % ausgegangen wird. Als Gründe für den Anstieg diskutierte Wild insbesondere die verbesserten Diagnosemöglichkeiten bzw. die veränderten diagnostischen Kriterien. Dass die PKV von der Zunahme besonders betroffen sei, resultierte nach Wild vermutlich aus der Zunahme der Versichertenzahl sowie der damit einhergehenden vermehrten Aufnahme von Risikogruppen. Trotz intensiver Forschung müsse man konstatieren, dass bislang zu wenig über die Ursachen der Multiplen Sklerose bekannt sei. Insofern seien Diskussionen über Zuwächse bei dieser Erkrankung rein spekulativ. Mit der gleichen Erkrankung beschäftigte sich Roland Windt vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen. Ihm ging es allerdings um die Frage, wie das neue cannabishaltige Arzneimittel Sativex im Verordnungsalltag bei GKV-Patienten mit Multiple Sklerose angewendet wird. Das Mittel ist zur Behandlung von Spastiken zugelassen, wenn andere Mittel nicht ausreichend wirksam sind. Eine frühe Nutzenbe- 5

6 wertung nach AMNOG (?) liegt vor, ist aber nur mit Vorsicht zu betrachten, da vergleichende Untersuchungen mit eingeführten Mitteln kaum zur Verfügung stehen. Im Jahre 2011, dem Jahr der Einführung von Sativex, wurden 404 Patienten der Barmer-GEK identifiziert, die das Arzneimittel erhielten. Dabei wurden bei 17,3 % der Behandelten vor Nutzung des neuen Medikamentes keine anderen muskelentspannenden Arzneimittel verordnet, so dass hier die Vermutung naheliegt, dass die Einschränkungen der Indikation für Sativex bei den Verordnungen nicht ausreichend eingehalten wurden und insofern ein off label-use vorliegt. Der Referent sah in seiner Untersuchung einen guten Ansatz, wie man anhand von Verordnungsdaten Folgen von politischen Entscheidungen hier der Einführung von Nutzenbewertungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss analysieren und Ergebnisse an die Politik zurückspiegeln könne. Allerdings müsse man noch größere Datenmengen nutzen, um ausreichend valide Ergebnisse zu erhalten. Dies sei aber in Zukunft zu erwarten. Um den Einsatz von Ginkgo biloba als Arzneimittel zur Behandlung der Demenz ging es im Vortrag von Katrin Schuessel vom Deutschen Arzneiprüfungsinstitut in Berlin (DAPI). Hier sollte untersucht werden, inwieweit unterschiedliche Arzneimittel mit Ginkgo biloba dauerhaft angewendet wurden und die Patienten compliant waren. Es zeigte sich, dass ein 240 mg dosiertes Präparat, das die Einnahme einmal täglich erlaubt, häufiger über einen längeren Zeitraum eingenommen wird als Präparate mit 120 mg oder weniger, die mehrmals pro Tag genommen werden müssen. Insgesamt konnte allerdings auch gezeigt werden, dass alle Ginkgo-Produkte nur sehr selten auf Dauer eingenommen werden. Die Abbruchrate ist offensichtlich sehr hoch. Immerhin erhielten 22,8 % der Patienten mit dem 240 mg-präparat auch sechs Monate nach der ersten Verordnung eine Folgeverordnung, während bei den 120 mg Produkten und darunter nur noch 5,7 % eine weitere Verordnung erhielten. Insgesamt bleibt die Patienten-Persistenz bei Ginko biloba-präparaten gering, auch wenn man bei dem neu eingeführten 240 mg Produkt Verbesserungen erkennen kann. Limitierend für die Studie war die Tatsache, dass Selbstmedikationsarzneimittel nicht ausgewertet werden konnten. Außerdem konnte nicht eruiert werden, ob in der Beobachtungszeit Krankenhauseinweisungen erfolgten und insofern keine Rezepte im ambulanten Sektor ausgestellt wurden. Einem besonderen Versorgungsproblem widmete sich Torsten Wessel vom Gesundheitsamt des Kreises Wesel. Er untersuchte im Rahmen seines Überwachungsauftrags und mit Anschluss an ein sozialpharmazeutisches Projekt Qualitätsmerkmale beim Einsatz von medizinischen Gasen in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern. Aufgrund einer schriftlichen Befragung von Krankenhäusern sollte es zunächst darum gehen, inwieweit sich die Krankenhäuser und die Krankenhaus-Apotheken bzw. die krankenhausversorgenden Apotheken mit dem Thema Qualitätssicherung bei medizinischen Gasen auseinandersetzen. Dabei nahmen 46% aller nordrheinwestfälischen Krankenhäuser an der Befragung teil. Hinzu kamen 16 Erhebungen aus zwei Kreisen, in denen der Amtsapotheker nach Inspektion die Fragen beantwortete. Die Krankenhäuser gaben an, dass sie die gaserzeugenden Anlagen regelmäßig warten würden und dabei die Apotheke eingeschlossen sei. Allerdings wurde eine Qualifizierung des Anlagedesigns nur in 65 % der Fälle durchgeführt, eine mikro- 6

7 bielle Beprobung fand nur in 3% der Fälle statt. Insgesamt habe die Befragung durch die Aufsicht zu einem starken Aufmerksamkeitseffekt geführt, so Wessel. Das ansonsten nur stiefmütterlich behandelte Thema habe durch das Projekt eine größere Relevanz erhalten. In Zukunft soll durch Vor Ort-Inspektionen getestet werden, inwieweit die Selbstangaben einer Überprüfung standhalten. Bei den bereits vorhandenen 16 Erhebungsbögen nach Inspektion lässt sich erkennen, dass Selbstangaben und Inspektionsberichte durch die externe Überwachung durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Die sich hier zeigenden Differenzen bei der Bewertung von Sauberkeit in den Anlagen lassen in Zukunft weitere Aufschlüsse über den tatsächlichen Zustand der Versorgung mit medizinischen Gasen erwarten. Aufgrund des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) sollen nicht nur neue Arzneimittel hinsichtlich ihres Nutzens bewertet werden, sondern auch der Bestandsmarkt. Detlef Schröder-Bernhardi von IMS Health präsentierte in seinem Vortrag ein neues Werkzeug, das diese Aufgabe anhand von Daten aus Arztpraxen realisieren soll. IMS Health verfügt mit dem Datenzugang zu Patientendaten aus eingeschlossenen Arztpraxen über Informationen, welchen Zusatznutzen Patienten bei der Anwendung bestimmter Arzneimittel haben. Anhand der Gruppe der Gliptine zur Behandlung von Diabetes Typ 2 soll in Zukunft aufgezeigt werden, wie prospektive Daten mit retrospektiven Krankheitsverlaufsdaten verknüpft und damit gleichzeitig Sekundärdaten mit Primärdaten ergänzt werden können. Damit lasse sich dem Wunsch der Politik und der Forschung folgend der Nutzenbewertung unterliegende Arzneimittel besser als bisher beobachten, so Schröder-Bernhardi. Die ersten Ergebnisse dieser Untersuchung sollen auf der kommenden 20. Jahrestagung der GAA präsentiert werden. Ebenfalls anonymisierte Patientendaten aus Arztpraxen nutzt ein Studienansatz aus dem Versorgungsalltag, der sich mit dem Thema Impfungen auseinandersetzt. Während normalerweise Impfungen über Praxisbedarf und somit nicht patientenbezogen aus Apotheken bezogen werden, erlaubt das Instrument vaccine assistant die Dokumentation patientenspezifischer Parameter. Dabei werden diese Daten von Ärzten oder vom Praxispersonal direkt in der Praxis erhoben. Damit steht erstmals ein Instrument zur Verfügung, das anonymisierte Patientendaten mit Impfungen verbindet und auch Impfreaktionen dokumentiert werden, wie Stefanie- Sarah Grunow von IMS Health berichtete. Da privat verordnete Impfungen, bspw. Reiseimpfungen, ebenfalls dokumentiert werden, erlaubt das Instrument erstmals gute Einblicke in das Feld Impfungen in Arztpraxen. Wie schon aus anderen Untersuchungen bekannt, zeigt sich anhand dieses neuen Instrumentes, dass die Impfbereitschaft in den ostdeutschen Bundesländern höher ist als im Westen der Republik. Uwe Eichler, Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO), präsentierte in seinem Vortrag Ergebnisse einer Untersuchung zu Interaktionen bei multimorbiden Menschen. Anhand der Verordnungsdaten der AOK mit Verknüpfung einer pharmakologischen Datenbank filterte er die Fälle heraus, bei denen Interaktionen zu erwarten waren. Insgesamt konnten 5,4 Mio Patienten mit potenziell problematischen Arzneimittelinteraktionen herausgefiltert werden. Bei 80 % der gefundenen Interaktionen war nur ein Arzt als Verordner beteiligt. Somit zeigt sich hier nach Eichler ein 7

8 wichtiges Beratungsfeld für die pharmakologischen Beratungsdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen. Um Krankenhauseinweisungen aufgrund von Interaktionen zu vermeiden, sollten die potenziellen Wechselwirkungen im Versorgungsalltag mehr als bisher berücksichtigt werden, so das Fazit des Vortragenden. Ausblick Nach zwei Tagen intensiver wissenschaftlicher Diskussion und kollegialem Austausch unter den Teilnehmern aus unterschiedlichen Institutionen und Berufsgruppen schloss Prof. Sebastian Harder den Kongress und rief die Teilnehmer bzw. die potenziellen Interessenten der Versorgungsforschung und der Arzneimittelepidemiologie auf, Ergebnisse oder Studienansätze auch im nächsten Jahr, also auf der 20. Jahrestagung der GAA (voraussichtlich Anfang Dezember in Düsseldorf), zu präsentieren bzw. zur Diskussion zu stellen. Er dankte den ausrichtenden Mitgliedern der GAA, insbesondere Frau PD. Dr. Marion Hippius und Frau Dr. Katrin Farker, für die gelungene Organisation der Tagung und die Betreuung mit Wohlfühlfaktor während des Kongresses. 8

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