Das tat ich, nachdem mich Herr Zeidler aufgefordert hatte, Nachweise für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit einzureichen.
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- Hilko Frank
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1 Zwischenstandsbericht (vierohren / ) Zu Mitteilungs- und Diskussionszwecken, nach Kräften, besten Wissen und Gewissen, ohne Garantie, mit der Bitte um Korrektur, wo erforderlich. Fortsetzung III Fortsetzung Briefwechsel mit dem Sachbearbeiter für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nach persönlicher Abgabe des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Klarstellung meines Anliegens auf Verlangen nach Bescheinigung der Staatsangehörigkeit nach 116 Absatz 2 Satz 2 GG. Stand des letzten Memo zum vorliegenden Verwaltungsverfahren war, daß ich auf bestimmte Art und Weise den Verlust der Bundesstaatsangehörigkeit meiner Vorfahren nachgewiesen habe, nachdem ich erläutert hatte, daß nach meinem Verständnis der Art. 116 (2) GG nicht nur auf den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern auch auch auf den Verlust der Bundesstaatsangehörigkeit Bezug nimmt. Das tat ich, nachdem mich Herr Zeidler aufgefordert hatte, Nachweise für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit einzureichen. Nunmehr erwartete ich Bearbeitung und Bescheid. Leider wurde ich enttäuscht. Nachdem 5 Kalenderwochen ohne Rücklauf verstrichen waren, habe ich folgenden Brief an Herrn Zeidler verfaßt und versandt.
2 Darauf hin bekam ich folgende Antwort von einem Kollegen von Herrn Zeidler. Telefonisch erklärte dieser mir, Herr Zeidler hätte ihn gebeten auf meinen Brief zu antworten. Warum, habe ich nicht gefragt. Das spielt m.e. nach auch keine Rolle.
3 Es wird deutlich, daß sie auf Nachweise beharren, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen. Damit bestätigen sie indirekt, daß sie nicht davon ausgehen, daß der Art. 116 (2) GG auch auf Landes- bzw. Bundesstaatsangehörige Bezug nimmt. Allerdings nehmen sie zu dieser Frage nicht explizit Stellung, weshalb ich gezwungen war, die Feststellung, daß die Herren beschriebene Rechtsauffassung vertreten, selbst ausformulieren mußte, um eine
4 Beendigung des Verfahrens auf dieser Verwaltungsstufe zu erzwingen. Schließlich bin ich ja nicht missionarisch tätig und will die Herren dieser Behörde persönlich von meinen Ansichten überzeugen. Worauf ich allerdings Wert lege ist, daß Feststellungen getroffen und Bescheide erlassen werden, unabhängig vom Ausgang. Das Interesse seitens der Behörde scheint jedoch zu sein, das Verfahren nicht zu beenden. Warum? Kurzer Exkurs: Ich kenne diese Art des Kampfes auch aus familiengerichtlichen Verfahren. Dort ist die Standardsituation die, daß der Richter parteiisch ist. (Ich habe oft das Glück Seit an Seit für die Partei zu streiten, für die der Richter gerade keine Partei ergreifen will.) Nachdem ich ordentlich gearbeitet habe, entsteht für den parteiischen Richter das Problem, das er entweder ein entsprechend der Aktenlage einen widerspruchssicheren Beschluss gegen seine favorisierte Partei fassen muß, was er nicht will, weil er seine Partei doch so mag oder aber einen entgegen der Aktenlage widerspruchsunsicheren Beschluss für seine Partei fassen muß, was er auch nicht will, weil er dann in der Begründung Rechtsbeugung in nicht unerheblichen Ausmaß vornehmen, sprich Lügen muß. Aber das ist nicht das entscheidende, Lügen tut er ja gern, nur Öffentlichkeit, und seien es auch nur seine Kollegen aus der nächsthöheren Instanz, mag er überhaupt nicht. Zumal da auch Karrierechancen verbaut werden könnten. Mögliche Lügen in der Begründung eines Beschlusses können Versierte und im Fall eingearbeitete jedoch leicht entdecken, womit der Weg übers Landgericht sehr erfolgversprechend wird und dann auch sehr wahrscheinlich in Angriff genommen wird. Das kann sich der parteiische Richter auch denken, drum hat er ein Problem. So und jetzt zur eigentlichen hier relevanten Erfahrung: Was macht ein Richter, der alle Parteien gehört hat und jetzt eigentlich nur noch entscheiden soll, aber nicht kann, weil er in einer derart beschriebenen Zwickmühle sitzt? Antwort: Er tut alles und nichts, um bloß keinen Beschluss zu fällen. Das heißt, er versucht mit allen Mitteln das Verfahren bis in alle Ewigkeit zu verlängern. Ich will hier nicht aufzählen, welche Begründungen und Maßnahmen es seitens eines Familienrichters gibt, ein Verfahren in die Länge zu ziehen. Nur soviel, da sträuben sich die Haare, glaubt mir! Oder er versucht das Verfahren ohne Beschluss einstellen zu können, in dem er auf die antragstellende Partei einwirkt, den Antrag zurückzunehmen. Oder er versucht eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen und ist dann quasi nur noch Protokollant. Moral von der Geschicht : Wenn ich nun in einem anderem behördlichen oder rechtlichen Gebiet mitbekomme, daß etwas nicht bearbeitet wird, dann gehen bei mir alle Alarmglocken an, weil ich das Muster kenne. Das Muster ist: Ein positiver Bescheid für den Betroffenen ist nicht gewollt, sachlich aber oft gerechtfertigt und ein negativer Bescheid gegen den Betroffenen ist auch nicht gewollt, weil man den BEGRÜNDEN muß, schriftlich natürlich!!! Und das heißt: Da ein negativer Bescheid sachlich oft ungerechtfertigt ist, muß man anfangen schriftlich zu lügen. Und davor scheuen sie sich nachvollziehbarer Weise. Sie versuchen daher das Verfahren auf Ewig in die Länge zu ziehen oder aber ohne Bescheid einstellen zu können, z.b. weil der Betroffene keine der angeforderten Unterlagen eingereicht hat und trotz unserer Erinnerung darauf nicht reagiert hat. Wir gehen davon aus, daß der Antragsteller das Verfahren nicht mehr weiterbetreiben möchte und haben daher das Verfahren eingestellt. Alles klar! Verstanden? Das ist das System. Das ist das, was ich rieche. Es mag auch andere Erklärungen geben, aber ich würd wetten, für einen signifikanten Anteil aller Angelegenheiten in diesem Land, ist das die zutreffende Beschreibung. Es ist auch unlogisch einen Negativbescheid hinauszuzögern, wenn dieser wasserdicht wäre. Als Bearbeiter hätte ich die Sache dann schnell vom Tisch. Gedanken um Folgen für meine Person muß ich mir nicht machen, da alles korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet wurde. Die einzige Möglichkeit bestünde in einer persönlichen angespannten Beziehung zwischen Bearbeiter und Betroffenen, wo der Bearbeiter, obgleich er grundsätzlich keine Scheu vor einem Ablehnungsbescheid hat, es vorzieht, den Betroffenen diesen nicht auszustellen, um zu versuchen, diesem größtmögliche legale Unannehmlichkeiten zu bereiten.
5 Folgendes hab ich dann geschrieben, um oben besprochenes zu vermeiden. Letztlich ist es mir nicht gelungen, alle Emotionen herauszulassen. Ich gehe davon aus, daß Herr Zeidler nicht hätte 5 Wochen warten müssen, da deutlich wurde, daß ich nicht vor habe Nachweise zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit einzureichen. Er tat also so, als hätte er gewartet, ob noch etwas von mir kommt. Das ist natürlich ein bewußter Affront, welche eine angemessene diplomatische Antwort bedurfte.
6 Wie zu erwarten war, wir schreiben heute den 7. Januar 2014, ist bisher keine Reaktion erfolgt. Es wird aller Wahrscheinlichkeit deshalb darauf hinaus laufen, daß ich zum gegebenen Zeitpunkt Feststellungsklage erheben muß. Ich werde natürlich weiterhin informieren, wenn Gott will, muß ich inzwischen hinzufügen.
7 Soviel von der Front erst mal. Bis in die Tage. Würde mich über Feedback freuen. Meine Memos (alte und künftige) sind auf litedo.de/fb-org/ und auf vierohren.wordpress.com/2013/10/19/freiheitsbewegung/ als PDF hinterlegt und können von dort bequem heruntergeladen werden. vierohren /
Fortsetzung Schritt 1 Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
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