Wir wünschen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr.

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1 ElsterheiderINFO AMTS- UND INFORMATIONSBL AT T DER GEMEINDE HAMTSKE A INFORMACISKE ŁOPJENO GMEJNY Neuwiese-Bergen Seidewinkel Nardt Sabrodt Bluno Klein Partwitz Tätzschwitz Geierswalde Nowa Łuka Hory Žid ino Nar Zabrod Blu Bjezdowy Pta ecy Lejno Jahrgang 2015, Montag den 21. Dezember Nummer 172 Dieser Adventskranz steht im Ortsteil Sabrodt der Gemeinde Elsterheide. Eine sehr schöne Dekoration für den Ort. Wir wünschen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr.

2 In dieser Ausgabe: S. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Elsterheide Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung am 5 Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsterheide Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide nach 5 10 Abs. 3 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Segelsportzentrum am Partwitzer See Satzung der Gemeinde Elsterheide über die Ergänzungssatzung Seidewinkler Straße, Ortsteil Bergen 5 Information zum Bundesmeldegesetz 6 Widerspruchrecht bei Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr 6 Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse der GRS am Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse der GRS am Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft 9 Geierswalde Öffentliche Bekanntmachungen Fremder Ämter/Behörden Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) Bekanntmachung der Kehrtouren für Elsterheide Ortsteile Tätzschwitz, Geierswalde & Neuwiese Schornsteinfegerbetrieb Olaf Lugk Lauta Nachrichten aus der Grundschule Laubusch Information der Bergener Landwirtschaftsgesellschaft Bergen und Agrarprodukt Heideland Bluno Mitteilung zur Fahrplanänderung ab Kultur- und Vereinsnachrichten Ehrung langjähriger Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Elsterheide Dank der Kita Lutki Bergen an die Sponsoren und Helfer Martinsumzug in Tätzschwitz der Kita Gänseblümchen Informationen der Grundschule und des Hortes Burgneudorf Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachfolgenden Bürgerinnen und Bürgern recht herzlich zum Geburtstag der Monate November und Dezember 2015 AmtlIchE BEKAnntmAchunGEn Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortsteile lt. Satzung Ortsteil Bergen Am Anger 36 Ortsteil Bluno Dorfaue 33 Ortsteil Geierswalde Landstraße 33 Ortsteil Klein Partwitz Lindenallee 4 Ortsteil Nardt Thruneweg 6 Ortsteil Neuwiese Elstergrund 2 Ortsteil Sabrodt Dorfstraße 64 Ortsteil Seidewinkel Zur Friedenseiche 1 Ortsteil Tätzschwitz Am Wiesengrund 2 Bekanntmachung der Öffnungszeiten und Schließzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide in Bergen, Am Anger 36 zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel 2015/2016 montag, den :00 uhr bis 15:00 uhr Dienstag, den :00 uhr bis 12:00 uhr und 13:00 uhr bis 18:00 uhr mittwoch, den geschlossen Donnerstag, den geschlossen Freitag, den Weihnachtsfeiertag geschlossen montag, den :00 uhr bis 15:00 uhr Dienstag, den :00 uhr bis 12:00 uhr und 13:00 uhr bis 18:00 uhr mittwoch, den geschlossen Donnerstag, den geschlossen Freitag, den neujahr geschlossen Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Ortsteilverwaltungen Ortsteilverwaltung Geierswalde jeden 3. Dienstag im Monat von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Sabrodt dienstags von bis Uhr Ortsteilverwaltung Klein Partwitz dienstags von bis Uhr Ortsteilverwaltung Tätzschwitz 14tägig mittwochs von bis Uhr (Sprechstunden werden durch Aushang bekannt gemacht) Ortsteilverwaltung Nardt dienstags von bis Uhr Ortsteilverwaltung Bluno (nach telefonischer Vereinbarung) Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Sitz Bergen Montag bis Uhr Dienstag bis Uhr und bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide Montag bis Uhr und bis Uhr Dienstag bis Uhr und bis Uhr Mittwoch bis Uhr und bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr Gemeinde Elsterheide Ortsteil Bergen Am Anger Elsterheide telefon: 03571/ telefax: 03571/ gemeinde@elsterheide.de Internet: amt : Dietmar Koark erreichbar über Sekretariat Sekretariat/Ausgabe von Wohngeldanträgen: Erika Fischer hauptamt/ordnungsamt Amtsleiterin: Roswitha Roßmann Sachbearbeiterin: Manuela Kempe Standesamt: Gerlinde Lehmann Einwohner- und Meldewesen/Gewerbeamt: Karin Hänsch Kämmerei Kämmerei: Adrienne Urbantke Kasse: Christine Pink Steuern/Liegenschaften/Pacht Franziska Modsching Bauamt Antragsbearbeitung der Bauverwaltung und Bauberatung, Straßenrecht, Feuer- und Katastrophenschutz, Gewässerschutz und Tourismus Matthias Müller Bauleitplanung/Liegenschaften/Kataster/Grundstücksverkehr: Heidrun Eger Claudia Hartmann Baubetriebshof: Siegbert Bogott Bankverbindungen der Gemeinde Elsterheide Ostsächsische Sparkasse Dresden Konto-Nr BLZ IBAn: DE BIc: OSDDDE81XXX Volksbank Bautzen e.g. Konto-Nr BLZ IBAn: DE BIc : GEnODEF1BZV Bereitschaftszeiten des Standesamtes: telefon: /

3 Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbetrieb Oberlausitz, Revier Elsterheide Ansprechpartner für die Waldbesitzer: Zum Forstrevier Elsterheide des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß-Partwitz, Klein Partwitz. Aufgabengebiete: Beratung und Betreuung der Privat-Kommunalwaldbesitzer, forsttechnische Betriebsleitung im Kommunalwald, Holzvermarktung und Forstförderung Im Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz wird das Forstrevier Elsterheide von Revierleiter mike thomiczny geleitet. Der Dienstsitz und damit das Büro der Revierleiters ist in Bergen, Am Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide. Herr Thomiczny wird immer donnerstags von 15:00-18:00 Uhr zur Sprechzeit Ihre Fragen beantworten. Darüber hinaus ist er für weitere Abstimmungen wie folgt zu erreichen: Telefon 03571/ , Handy 0173/ oder Mike.Thomiczny@smul.sachsen.de. Im Forstrevier Elsterheide liegen Waldflächen der Gemeinden Elsterheide, Lauta und Hoyerswerda (teilweise). Zum Forstrevier Elsterheide des Kreisforstamtes Bautzen gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß Partwitz, Klein Partwitz. Aufgabengebiete: Forstaufsicht, Forst-/ Waldschutz im Privatwald- Körperschaftswald, Überwachung und Verhütung von Waldbränden, Reitwege- Reitmarken. Ansprechpartner: Revierleiter: herr Rolf Schlichting Telefon Handy: Telefon: 03591/ rolf.schlichting@lra-bautzen.de Sprechtag: Dienstags 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstsitz und damit das Büro des Revierleiters ist in Bergen, Am Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide. Schiedsstelle der Gemeinde Elsterheide Die Sprechstunden werden durch die Friedensrichterin Frau Renate Scharf und Frau Claudia Domann (stellv.) abgehalten. Sprechtage: jeden 2. Freitag im Monat von 15:00 uhr bis 16:00 uhr, in der Gemeindeverwaltung in Bergen, Am Anger 36, Raum 1.16 im kleinen Sitzungsraum. Außerhalb der Sprechzeiten können schriftliche Anträge an folgende Anschrift gesandt werden: Friedensrichterin Frau Renate Scharf OT Bergen Geierswalder Straße Elsterheide Bürger können sich mit folgenden Problemen an uns wenden: bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten: z.b. Nachbarschaftsrecht, Schadenersatz, Schmerzgeldforderung Strafrechtsangelegenheiten: z.b. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung Öffnungszeiten der Bibliotheken in den Ortsteilen der Gemeinde Elsterheide Bibliothek Sabrodt jeden Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr Gemeindehaus Sabrodt (Eingang West), Dorfstraße 64 Bibliothek Bergen jeden Montag von 15:30 bis 17:00 Uhr im Gebäude der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36 (Eingang über Innenhof) Bibliothek Bluno jeden Mittwoch von 15:30 bis 17:00 Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Bluno, Dorfaue 33 Bibliothek Geierswalde jeden Montag von 16:30 bis 18:00 Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Geierswalde, Landstraße 33 Bibliothek Klein Partwitz jeden Dienstag von 16:15 bis 18:00 Uhr im Gebäude der Ortsverwaltung Kl. Partwitz, Lindenallee 4 mitteilung über das Ergebnis der haus- und Straßensammlung 2015 Hiermit teilen wir Ihnen das Ergebnis der Haus- und Straßensammlung, Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge mit. Wir bedanken uns bei allen Spendern für die großzügige Unterstützung. Wie in jedem Jahr bedanken wir uns besonders bei den freiwilligen Sammlern Frau Goga aus Bergen, Herrn Bartel aus Seidewinkel, Frau Thumann aus Sabrodt, Frau Witschaß und Frau Schulze aus Tätzschwitz, Frau Vietze und Herrn Ritter aus Nardt sowie Frau Dommenz aus Geierswalde, die dieses gute Ergebnis ermöglichten. Wir wünschen schöne besinnliche Feiertage. Ortsteil Tätzschwitz 238,50 Ortsteil Seidewinkel 251,00 Ortsteil Geierswalde 75,00 Ortsteil Sabrodt 173,00 Ortsteil Nardt 194,72 Ortsteil Neuwiese 45,00 Ortsteil Bergen 207,97 Gesamt: 1.185,19 Die Spenden wurden von der Gemeindeverwaltung an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. Landesverband Sachsen überwiesen. 3

4 Im vergangenen Jahr wurde der Schwerpunkt im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes und in der Stärkung der Einsatzfähigkeit unserer Freiwilligen Feuerwehren gesetzt. Ich denke da insbesondere an die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in Klein Partwitz, in Sabrodt und in Bergen, aber auch an den Aufbau eines Mannschaftstransportwagens durch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Seidewinkel und die Anschaffung eines Führungsfahrzeuges - VW Tiguan zum Zwecke der Einsatzleitung. Zusätzlich wurden Ende vergangenen Jahres weitere Ausrüstungsgegenstände zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit in den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Elsterheide angeschafft. Gleiches ist im zu Ende gehenden Jahr erfolgt. Bestellungen in einer Größenordnung von wurden ausgelöst. Damit ist ein deutlicher Schritt zur Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten im Feuerwehrwesen umgesetzt, wohlwissend das noch große Aufgaben vor uns liegen. Den Kameradinnen und Kameraden die sich im Ehrenamt für ihre Mitbürger engagieren gilt mein ausdrücklicher Dank. Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elsterheide! Was Weihnachten ist, haben wir fast vergessen. Weihnachten ist mehr als ein festliches Essen. Weihnachten ist mehr als Lärmen und Kaufen, durch neonbeleuchtete Straßen laufen. Weihnachten ist: Zeit für die Kinder haben, und auch für Fremde mal kleine Gaben. Weihnachten ist mehr als Geschenke schenken. Weihnachten ist: Mit dem Herzen denken. Und alte Lieder beim Kerzenschein so soll Weihnachten sein. Weihnachtszeit Zeit, inne zu halten und das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen, das mit Höhen und Tiefen aber auch mit einigen Überraschungen wie im Fluge verging. Weihnachtszeit Zeit natürlich auch nach vorn zu schauen, neue Ziele zu formulieren um sie zuversichtlich zu realisieren. Im Jahr 2015 hatte die Gemeinde Elsterheide ihr 20jähriges Jubiläum, welches wir mit einem großen Festwochenende in Seidewinkel begangen haben. 20 Jahre lassen sich nicht in wenigen Zeilen aufarbeiten und darstellen. Eines wurde jedoch gewiss, wir sind als Gemeinschaft zusammengerückt auch wenn es nach außen manchmal nicht so erscheint. Die Verbundenheit mit der Gemeinde Elsterheide, mit den Menschen, die sich zu ihren Dörfern bekennen ist überaus erkennbar und diese Ausstrahlung hat auch jeder beim Jubiläum gespürt. Das sollte uns auch die Zuversicht geben im positiven Sinne nach vorn zu blicken und dabei gleichzeitig eine realistische Einschätzung vorzunehmen, was wir in den zurückliegenden Jahren alles bewegen konnten. Allen, die bei der Ausrichtung des Jubiläumsfestes unterstützt und geholfen haben gilt mein großer Dank. Im Straßenbau fand die größte Maßnahme mit der abschließenden Fertigstellung der Erschließungsstraße am Blunoer Südsee ihren Abschluss. Nach vielen Jahren der Planung und Vorbereitung konnte an der Bundesstraße 156 zwischen Bluno und Sabrodt das fehlende Verbindungsstück des straßenbegleitenden Radweges einschließlich der Bushaltestellen fertiggestellt werden. Auch einige Lücken in den die Seen umgebenden Wirtschaftswegen wurden im zurückliegenden Jahr geschlossen. Ich denke da vor allem ebenfalls an den Sabrodter See, aber auch an den Abschnitt zwischen Klein Bergen und Klein Seidewinkel. Leider ist es auch diesjährig nicht dazu gekommen den Schwarze Elster begleitenden Radweg zwischen Seidewinkel und Neuwiese sowie weiterführend asphaltiert herzustellen. Nach Aussagen der LMBV als Projektträger liegt das Vorhaben zur Genehmigung in der Landesdirektion und wir erwarten die Bauausführung im Jahr Gleiches gilt für die Radwegeanbindung an der Bundesstraße 96 Ortsausgang Nardt bis zur Feuerwehrschule. Mit großem Nachdruck müssen wir sehr oft auch den Vorhaben Dynamik verleihen die in Zusammenarbeit mit der LMBV als Sanierungsträger umgesetzt werden sollen. Das bindet viel Kraft und ist so manches Mal mit Prozessen verbunden die auch Geduld erfordern. Von Mahatma Gandhi gibt es ein Zitat, welches die Situation sehr treffend beschreibt Die Zukunft hängt davon ab was wir heute tun. Und darum ist es mir, ist es uns, den Entscheidern der Gemeinde Elsterheide wichtig auch immer etwas zu tun, bei dem man das Gefühl haben darf, das es voran bringt. In Klein Partwitz und in Tätzschwitz wurden in 2015 neue Straßenbeleuchtungen installiert, in Bereichen in denen der Stromversorger seine Leitungen erdverkabelt hat. Die Reparaturarbeiten an den kommunalen Straßen laufen gegenwärtig auf Hochtouren und die Arbeiten an der Erschließungsstraße zum Wohnhafen Scado sowie die ausgeschriebenen Erschließungsmaßnahmen im Bereich des Segelsportzentrums Klein Partwitz sollen noch in diesem Jahr beginnen und in 2016 zum Abschluss gebracht werden. Nachdem der Bebauungsplan Geierswalder See Südböschung als Satzung beschlossen wurde und nunmehr auch feststeht welchen Verlauf der Neubau der Kreisstraße zwischen Geierswalde und Tätzschwitz nehmen wird, können wir hier in die Infrastrukturplanung einsteigen. Der ebenfalls seit vielen Jahren in der Planung befindliche Bebauungsplan Servicegelände am Geierswalder See soll noch in der Dezembersitzung des Gemeinderates der Gemeinde Elsterheide als Satzung beschlossen werden. Alles in allem blicken wir auf ein recht erfolgreiches Jahr 2015 zurück. Die Sorgen die uns umtreiben, besonders im Hinblick auf die angekündigte Rückzahlung von Gewerbesteuern, stellen im kommenden Jahr eine große Herausforderung dar. Aber hatten wir nicht in den vergangenen 20 Jahren immer wieder mit derartigen unerwarteten Entwicklungen zu tun? Ist es nicht immer wieder gelungen Antworten zu finden, die die Gemeinde Elsterheide ein Stück weit nach vorn gebracht haben? Mit dieser Zuversicht gehe ich auch ins Weihnachtsfest des Jahres Weihnachten suchen und finden, bitten und empfangen, zweifeln und hoffen dankbar staunen. Werte Einwohner, in meinem eigenen und im Namen des Gemeinderates wünsche ich Ihnen ein gesegnetes, friedvolles und frohes Weihnachtsfest. Mögen Ihnen die bevorstehenden Feiertage und der Jahreswechsel etwas Ruhe und Entspannung bescheren. Kommen Sie gut in das Jahr 2016, für welches ich Ihnen Glück und Gesundheit, Freude im Kreise Ihrer Angehörigen, persönlich viel Erfolg und Gottes Segen wünsche. Ich verbleibe herzlichst Ihr Dietmar Koark 4

5 ÖFFEntlIchE BEKAnntmAchunG DER GEmEInDE ElStERhEIDE Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsterheide Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide nach 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die öffentliche Auslage gemäß 3 Absatz 2 BauGB des Entwurfes zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in der Fassung vom Oktober Der Änderungsplanentwurf, bestehend aus dem Planteil mit zeichnerischer Darstellung, Begründung und Umweltbericht in der Entwurfsfassung vom Oktober 2015 liegt vom bis einschließlich in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat (Zimmer 1.4), während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus: Montag bis Uhr und bis Uhr Dienstag bis Uhr und bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr Hinweis gemäß 215 Abs. 2 BauGB: Unbeachtlich werden eine nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine - unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Hingewiesen wird auch gemäß 44 Absatz 5 BauGB - auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den 39 bis 42 BauGB sowie - auf 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der diesbezügliche Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird. Elsterheide, Bergen, den Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Planentwurf mit den oben aufgezählten Teilen einzusehen. Die zu ändernde Fläche betrifft den Teilbereich Rücknahme Wohnbaufläche Bluno. Das Gebiet befindet sich südlich der Ortschaft Bluno und umfasst eine zurzeit noch landwirtschaftlich genutzte Fläche. Östlich der Fläche schließt lockere historische Bebauung an. Westlich der Teilfläche entsteht ein neues Wohngebiet. Jedermann kann während der oben genannten Auslegungsfrist Stellungnahmen zum Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsterheide schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, Elsterheide, vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Feststellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Elsterheide, Bergen, den Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide nach 10 Abs. 3 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Segelsportzentrum am Partwitzer See Die Gemeinde Elsterheide gibt hiermit bekannt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Segelsportzentrum am Partwitzer See, in der Fassung vom Mai 2015, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am als Satzung beschlossen wurde. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit der heutigen Bekanntmachung in Kraft. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgesehenen Veröffentlichungen. Das Plangebiet liegt unmittelbar am Ufer des Partwitzer Sees, nordwestlich von Klein Partwitz Siedlung, nördlich des Volleyballplatzes, ausgehend von der Hauptstraße in Richtung Strand und Reiterhof. Es beinhaltet Teile des Wirtschaftsweges der LMBV und Flächen beidseitig dieses Weges sowie die angrenzende Wasserfläche des Partwitzer Sees. Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Zimmer 0.6, im OT Bergen, Am Anger 36 während der Sprechzeiten bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 5 Satzung der Gemeinde Elsterheide über die Ergänzungssatzung Seidewinkler Straße, Ortsteil Bergen Die Gemeinde Elsterheide hat die Ergänzungssatzung Seidewinkler Straße, Ortsteil Bergen (Planfassung vom September 2015) in der Gemeinderatssitzung am mit Beschluss Nr. 55/15 nach 34 Absatz 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Ergänzungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Ergänzungssatzung wird zu jedermanns Einsicht im Bauamt Zimmer, 0.6 der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36, Ortsteil Bergen bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca m² in der Gemarkung Neuwiese, Flur 6 und Flur 7 und ist im hier abgebildeten Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Jedoch maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die Festsetzung in der Ergänzungssatzung. Hinweis gemäß 215 Abs. 2 BauGB: Unbeachtlich werden nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Ergänzungssatzung Seidewinkler Straße, Ortsteil Bergen schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Hinweis gemäß 44 Absatz 5 BauGB: es wird hingewiesen auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den 39 bis 42 BauGB sowie 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der diesbezügliche Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgesehenen Veröffentlichungen. Elsterheide, Bergen, den

6 Abb.: Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Seidewinkler Straße, Ortsteil Bergen (Geoportal des Landkreises Bautzen) Informationen zum Bundesmeldegesetz Was ist ab sofort beim umzug zu beachten - Änderungen im neuen Bundesmeldegesetz Das muss man künftig nach dem Umzug zur Anmeldung mitbringen: Die Dokumente, die bisher nötig waren, werden auch in Zukunft gebraucht. Ganz vorn steht der Personalausweis. Dieses Dokument muss von allen vorgelegt werden, die sich ummelden wollen (evtl. auch Reisepass, wenn in Besitz). Eine Frau, die ihren Ehemann mit anmelden will, bringt also seinen Personalausweis mit. Außerdem sollen die Kinderreisepässe und die Geburtsurkunden der Kinder, die eigenen Geburtsurkunden und ggf. die Eheurkunde der Personen die mit in die neue Wohnung ziehen, vorgelegt werden. Neu ist, dass auch eine Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mitgebracht werden muss: Der Eigentümer der Wohnung, die Wohnungsbaugesellschaft oder ähnliche Gesellschaften oder auch die Hausverwaltung, die das Gebäude betreut, dürfen solche Dokumente ausstellen. Untermieter können sich so eine Bestätigung vom Hauptmieter geben lassen. Personen, die ins eigene Haus oder in eine Eigentumswohnung ziehen, geben die Bestätigung als Eigenerklärung im Einwohnermeldeamt ab. Zwei Wochen nach dem Einzug muss man sich umgemeldet haben: Tut man das nicht innerhalb dieser Frist, dann riskiert man eine Strafe von bis zu Euro. Dasselbe kann auch Vermieter treffen, wenn sie den Neu-Mietern nicht rechtzeitig eine Bestätigung ausstellen. Wie soll die Bestätigung des Vermieters aussehen: Genau ist es nicht geregelt, folgenden Daten müssen aber enthalten sein: (1) Namen und Anschrift des Wohnungsgebers/ Eigentümers, gegebenenfalls Angabe der Hausverwaltung oder der Wohnungsbaugesellschaft; (2) Einzugsdatum, ggf. Auszugsdatum des Mieters; (3) Anschrift der Wohnung; (4) Namen aller meldepflichtigen Personen, einschl. Kinder, die künftig in der Wohnung leben; (5) Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnsitz ist nicht notwendig. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Nur wenn man ins Ausland zieht, muss man sich bei seinem alten Einwohnermeldeamt abmelden. 6 Dafür braucht man eine Bestätigung des bisherigen Vermieters. Nebenwohnungen können mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes nur noch bei der Meldebehörde abgemeldet werden, die auch für die Hauptwohnung zuständig ist. Meldewesen/Bundesmeldegesetz/bundesmeldegesetz_node.htmI Meldeamt Widerspruchrecht bei Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Zum ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde gemäß 4 der Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung 2. BMeldDÜV) i. V. m. 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz (SG) jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr: Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift Für den Jahrgang 1999 ist die regelmäßige Übermittlung im März 2016 vorgesehen. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffene Person ihr nach 36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes widersprochen hat. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann bis zum schriftlich oder zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in Elsterheide während der üblichen Öffnungszeiten erklärt werden. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden braucht nicht begründet zu werden. Meldeamt Elsterheide, den Bekanntmachung der Beschlüsse der 14. öffentlichen Gemeinderatssitzung des Gemeinderates der Gemeinde Elsterheide vom Beschluss- nr.: 59/15 Änderung/Ergänzung der tagesordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die folgende Änderung der Tagesordnung der 14. Gemeinderatssitzung vom wie folgt: Tagesordnungspunkt - öffentlicher Teil: 4. Beschlussfassungen 4.2 A/BV 60/15 Aufstellungsbeschluss zur frühzeitigen Auslegung des B-Planes Terra Nova wird ersatzlos von der Tagesordnung genommen. Beschluss- nr.: 60/15 Beschluss über den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsterheide Rechtsgrundlagen: 1 Absatz 8 ff. BauGB Der Gemeinderat Elsterheide fasst den Beschluss über den beiliegenden Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Oktober 2015 und dessen Auslage zur Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Behördenbeteiligung (gemäß 4 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsterheide ist seit dem wirksam. Der vorliegende Entwurf zur 1. Änderung des FNP (siehe Anlage) bezieht sich auf 6 Teilbereiche: - Bereich des B-Planes Geierswalder See Südböschung - Bereich des B-Planes Segelsportzentrum am Partwitzer See - Bereich des B-Planes Servicegelände am Geierswalder See - Aufforstungsfläche für den B-Plan Servicegelände am Geierswalder See

7 - Bereich des vorhabenbezogenen B-Planes Betriebsparkplatz Firma PEWO - Aufforstungsfläche für den B-Plan Betriebsparkplatz Firma PEWO - Rücknahme Wohnbaufläche Bluno Die geänderten Planungsvorstellungen der Gemeinde Elsterheide für die genannten Teilflächen machen die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Gemäß 1 Absatz 8 BauGB gelten für die Änderung des FNP die gleichen Vorschriften wie für die erstmalige Aufstellung eines FNP. Das heißt, es sind Entwürfe mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht zu erarbeiten und nach den Verfahrensvorschriften ( 2 ff. BauGB) entsprechend den inhaltlichen Erfordernissen zu entwickeln. Da für die vier Teilflächen der Bebauungsplanbereiche durch die parallele Bearbeitung der Bebauungspläne bereits vertiefende Umweltberichte vorliegen, wird bei der jeweiligen Teilfläche auf diesen Bericht verwiesen und eine kurze Zusammenfassung in die Änderung des Flächennutzungsplanes übernommen. Beschluss- nr. 61/15 Entscheidung des Gemeinderates zur Annahme von Spenden Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt, die Spenden, die eingeworben und eingegangen sind, gemäß 73 Abs. 5 S. 3 SächsGemO anzunehmen. Dies gilt für alle erhaltenen Zuwendungen rückwirkend zum bis einschließlich Für folgende Maßnahmen/ Verwendungszwecke wurde um Zuwendungen geworben: 1. Elsterheidefest der Gemeinde Elsterheide 2. Spielmannszug Bluno Diese und weitere (nicht geworbene) Spenden sind in der Übersicht über die erhaltenen Zuwendungen aufgelistet. Beschluss- nr. 62/15 Bauvorhaben Erschließung Seegelsportzentrum am Partwitzer See hier: Auftragsvergabe zur Baufeldfreimachung Rechtsgrundlagen: 3 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 28 SächsGemO 36 SächsKomHVO Doppik Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrages zur Baufeldfreimachung im Bauvorhaben Erschließung des Seegelsportzentrums am Partwitzer See, an Knorre Baumdienst GmbH & Co. KG, Neukircher Straße 9 a, Bautzen An der Ausschreibung haben sich lediglich die beiden Firmen wie in der Anlage ersichtlich beteiligt. Nach Prüfung der Angebote ging das in Rede stehende Angebot als günstigster Bieter hervor. Dem Unternehmen kann aus Erfahrung bei der Vergabe ähnlicher Aufträge die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit bescheinigt werden. Beschluss- nr.: 63/15 - Beschluss über einen Grundstücksverkauf im Ot Klein Partwitz, Platanenallee - Rechtsgrundlagen: 28 und 90 SächsGemO Der Gemeinderat beschließt den folgenden Grundstücksverkauf in der Gemarkung Klein Partwitz, Flur 3 im OT Klein Partwitz, Platanenallee. Die Flurstücke liegen im Bebauungsplangebiet Klein Partwitz 3. BA und werden zum Zweck der Eigenheimbebauung verkauft. Verkauft werden die folgenden Flurstücke, eingetragen im Grundbuch von Klein Partwitz, - eine Teilfläche aus dem Flurstück 115/7 von ca. 71 m², GB-Blatt das Flurstück 114/10 mit 188 m², GB-Blatt das Flurstück 114/11 mit 5 m², GB-Blatt 142 insgesamt ca. 264 m² Der Kaufpreis beträgt wie bei allen zurückliegenden Grundstücksverkäufen in diesem B-Plangebiet 12,00 /m² Grundstücksfläche = ca ,00. Die Erschließungskosten nach dem BauGB werden separat beschieden und sind nicht Bestandteil des Kaufpreises. Die Kosten der Vermessung des Flurstückes 115/7 trägt der Käufer. Den größten Anteil am Baugrundstück (insgesamt ca m²) machen die Flurstücke 116/7 = 922 m² und 116/8 = 549 m² aus. Diese stehen nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern im privaten Eigentum und werden durch den Käufer ebenfalls erworben. Der Erschließungsbeitrag ist für diese beiden Flurstücke bereits beglichen. Bekanntmachung der Beschlüsse der 15. öffentlichen Gemeinderatssitzung des Gemeinderates der Gemeinde Elsterheide vom Beschluss- nr.: 65/15 Änderung/Ergänzung der tagesordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die folgende Ergänzung der Tagesordnung der 15. Gemeinderatssitzung vom wie folgt: Tagesordnungspunkt - öffentlicher Teil: Zusätzlicher Tagesordnungspunkt: 4. Beschlussfassungen 4.5 A/BV 70/15 Annahme einer Zuwendung durch die Vattenfall Europe Mining AG (PG-MOW) Die Beschlussnummern werden angepasst. Koark / Beschluss- nr.: 66/15 - Beschluss über einen Grundstücksverkauf im Ot Klein Partwitz, Platanenallee - Rechtsgrundlagen: 28 und 90 SächsGemO Der Gemeinderat beschließt den folgenden Grundstücksverkauf in der Gemarkung Klein Partwitz, Flur 3 im OT Klein Partwitz, Platanenallee. Das Grundstück liegt teilweise im Bebauungsplangebiet Klein Partwitz 3. BA und wird zum Zweck der Eigenheimbebauung verkauft. Es soll folgendes Flurstück, eingetragen im Grundbuch von Klein Partwitz, verkauft werden: 190 mit 197 m², GB-Blatt 154 Der Kaufpreis beträgt wie bei allen zurückliegenden Grundstücksverkäufen in diesem B-Plangebiet 12,00 /m² Grundstücksfläche = 2.364,00 EUR. Die Erschließungskosten werden separat beschieden und sind nicht Bestandteil des Kaufpreises. / Beschluss- nr.: 67/15 - Grundstückskäufe in der Gemarkung neuwiese Ot Bergen Rechtsgrundlagen: 28 und 90 SächsGemO Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt den Kauf der nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Neuwiese, Flur 7. Flurstück Fläche in m² Euro/m² Euro 343/4 (neu) 15,00 2,00 30,00 344/6 (neu) 50,00 2,00 100,00 345/14 (neu) 75,00 2,00 150,00 140,00 280,00 Die im Rahmen einer Grenzbestimmung neu entstandenen Flurstücke werden dem Gehweg zugeordnet. Dieser lag bisher zum Teil auf privaten Flächen. Aus diesem Grund erfolgte die Bereinigung. Die neu entstandenen Flurstücke müssen noch katasteramtlich bestätigt werden. Beschluss- nr. 68/15 - Grundstücksverkauf in der Gemarkung neuwiese Ortsteil Bergen Rechtsgrundlagen: 28 und 90 SächsGemO Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche von ca. 123 m² des Flurstückes 357/8 = 3863 m² der Gemarkung Neuwiese, Flur 7 (Grundbuch von Neuwiese, Blatt 373). Der Kaufpreis beträgt 5,00 /m². Die Käufer tragen die Kosten der Vermessung. / 7

8 Beschluss- nr.: 69/15 Entscheidung des Gemeinderates zur Annahme von Spenden Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt, die Spenden, die eingeworben und eingegangen sind, gemäß 73 Abs. 5 S. 3 SächsGemO anzunehmen. Dies gilt für alle erhaltenen Zuwendungen rückwirkend zum bis einschließlich Für folgende Maßnahmen/ Verwendungszwecke wurde um Zuwendungen geworben: 3. Elsterheidefest der Gemeinde Elsterheide 4. Kita Bluno 5. Kulturveranstaltung Neuwiese-Bergen 6. Senioren Klein Partwitz Beschluss- nr.: 70/15 Annahme einer Zuwendung durch die Vattenfall Europe mining AG (PG-mOW) Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt, die Spenden, die eingeworben wurde, gemäß 73 Abs. 5 S. 3 SächsGemO anzunehmen. Dies gilt für die Zuwendung von Vattenfall Europe Generation AG. Die Zuwendung wurde für die Kindertagesstätte Rasselbande Bluno 2015 in Höhe von 500,00 zugesagt. Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt, diese Zuwendung gemäß 73 Abs. 5 S. 3 SächsGemO anzunehmen. Beschluss- nr.: 71/15 Vergabe von Bauleistungen Ausbau der Scadoer Straße als Erschließungsstraße für den Wohnhafen Scado in Geierswalde hier: Auftragsvergabe Rechtsgrundlagen: 3 Abs. 1 Nr. 3 VOB/; 28 SächsGemO; 36 SächsKomHVO Doppik Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrages von Bauleistungen Ausbau der Scadoer Straße als Erschließungsstraße für den Wohnhafen Scado in Geierswalde, an die Firma: V+C Metzner GmbH Abbruch-Tiefbau-Recyling-Kieswerk Dubring Wittichenau An der Ausschreibung haben sich 8 Firmen wie in der Anlage ersichtlich beteiligt. Nach Prüfung der Angebote ging das in Rede stehende Angebot als günstigster Bieter hervor. Dem Unternehmen kann aus Erfahrung bei der Vergabe ähnlicher Aufträge die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit bescheinigt werden. Der Auftrag wird vorbehaltlich der Prüfung der Zulässigkeit eines abgegebenen Nebenangebotes (Asphaltierung der Straße) durch die Firma V+C Metzner, erteilt. Ortsübliche/Öffentliche Bekanntmachungen Fremder Ämter und Behörden Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, Dresden Sehr geehrte tierbesitzer, bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer vom Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages für 2016 ist der Die Meldebögen werden Ende Dezember 2015 an die uns bekannten Tierbesitzer versandt. Sollten Sie bis Anfang 2016 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Bitte unbedingt beachten: Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter Auf unseren Internetseiten erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen. Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, Dresden Tel: 0351 / , Fax: 0351 / info@tsk-sachsen.de Internet: nachrichten aus der Grundschule laubusch Auch in diesem Schuljahr beteiligte sich unsere Schule an der Mathematikolympiade der 4. Klassen im Naturwissenschaftlichen Zentrum Hoyerswerda. Lene Albrecht aus der Klasse 4b und Paul Kubsch aus der Klasse 4a schafften es in die 2.Stufe. Besonders stolz waren wir über das Abschneiden von Paul Kubsch aus Bergen. Unter allen Teilnehmern belegte er den 2. Platz und durfte zur Auszeichnungsveranstaltung nach Hoyerswerda fahren. Damit konnte er an die Leistungen unserer Schüler der vorangegangenen Jahre bei der Mathematikolympiade anknüpfen und den Erfolgskurs fortführen. herzlichen Glückwunsch Paul! Bekanntmachung der Kehrtouren für Elsterheide Ortsteile tätzschwitz, Geierswalde & neuwiese Schornsteinfegerbetrieb Olaf lugk lauta Sehr geehrte Kunden, das Jahr 2015 neigt sich schon wieder dem Ende entgegen. Meine Mitarbeiter und ich möchten uns für die sehr gute Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2015 bei Ihnen bedanken. Gleichzeitig möchte ich Ihnen die grobe Arbeitsplanung für das Jahr 2016 bekannt geben und Ihnen damit die Möglichkeit der rechtzeitigen Planung des Besuchs Ihres Schornsteinfegers für die Betriebs und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlagen. Ortsteile Tätzschwitz und Geierswalde: 1. Kehrtour 2016: Kehrtour 2016: Kehrtour 2016: Ortsteil Neuwiese: 1. Kehrtour 2016: Kehrtour 2016: Kehrtour 2016: Bitte beachten: Die einmaligen und zweimaligen Kehrungen werden innerhalb dieser Termine mit erledigt, etwa so wie in Grundstücke, in denen noch eine 4 malige Reinigung notwendig ist, sollten diese Ende August bis Anfang September einplanen. Achtung: Diese Termine sind Vorplanungen, die sich durch unvorhersehbare Umstände (z.b. Krankheit) verschieben können. Messung bzw. Überprüfungen nach KÜO und 1. BImschV: Die Ausführung der Mess und Überprüfungstätigkeiten an Öl und Gasfeuerungsanlagen sind für etwa den gleichen Zeitraum wie 2015 geplant. 8

9 Bitte rechtzeitig an eine evtl. notwendige Wartung der Anlage denken. Eine konkrete Anmeldung erfolgt wieder individuell per Karte. Eine Bitte: Wer diesen Termin unter keinen Umständen sicherstellen kann, solltemich ausreichend vorher kontaktieren, um einen Ersatztermin zu vereinbaren. Hinweis: Diese Terminmitteilung kann evtl. nicht auf alle individuellen Besonderheiten Ihrer Liegenschaft eingehen. Die für Ihr Grundstück zutreffenden Daten entnehmen Sie bitte Ihrem Feuerstättenbescheid. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Mit freundlichen Grüßen Ihr Schornsteinfegermeister Olaf Lugk und Mitarbeiter René Heideck Wir wünschen allen unseren Verpächtern eine besinnliche Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Lieben und einen guten Rutsch ins Neue Jahr Gleichzeitig informieren wir hiermit darüber, dass wir im Verlauf des Winters die an unsere Felder angrenzenden Waldsäume der Gemarkungen Bergen, nardt, neuwiese und Seidewinkel sowie Bluno, Sabrodt und Klein Partwitz verschneiden werden, um die volle nutzbarkeit der Pachtflächen zu erhalten. Bergener Landwirtschaftsgesellschaft mbh Agrarprodukt Heideland Bluno GmbH Einladung zur mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Geierswalde Am Freitag, den 18. märz 2016, um uhr im Versammlungsraum der Ortsteilverwaltung Bürgerhaus - Alte Schule Geierswalde, ladstraße 33 werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Geierswalde gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung 1.0 Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2.0 Vortragen und Bestätigung der Tagesordnung 3.0 Geschäftsberichte für das Jagdjahr 2015/ Kassenbericht 3.2 Festlegungen der Kassenprüfer 3.3 Diskussionen zum Geschäfts- und Kassenbericht 4.0 Vorstellung und Abstimmung des Haushaltsplanes 5.0 Entlastungen des Vorstandes und des Kassenwartes 6.0 Neuwahl des Jagdvorstandes 7.0 Diskussion und evtl. Ansprache von Gästen 8.0 Im Anschluss an den offiziellen Teil findet ein geselliges Schüsseltreiben statt. Anmerkung: Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer Grundflächen durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Flächeneigentümer mit verbissgefährdeten Kulturen sollten diese zur Vergrämung vorbereiten. Geierswalde, den gez. Herbert Woßlick / Vorsitzender des Jagdvorstandes Bekanntmachung über Fahrplanänderungen ab dem Das neue Fahrplanbuch steht ab der 50. Kalenderwoche zur Verfügung. 9

10 Kultur- und Vereinsnachrichten»Achtung verdient, wer erfüllt, was er vermag.«sophokles, griech. Philosph»Im normalen leben wird einem oft gar nicht bewußt, dass der mensch überhaupt unendlich mehr viel mehr empfängt, als er gibt, und dass Dankbarkeit das leben erst reich macht«(dietrich Bonhoeffer , Deutscher Theologe) Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen Sponsoren unserer Kindertageseinrichtung Lutki Bergen bedanken. Durch die Spenden war es uns dieses Jahr wieder möglich einige Projekte, Feste und Feiern, wie unser Lutkifest zu gestalten. Einen besonderen Dank an alle Einwohner vom Neubaugebiet Bergen für die Spende vom Weihnachtsmarkt, der Firma Kinderland Böhm für die Unterstützung unserer Feste, sowie für die Spende von Herrn Uwe Schulz, der die Einnahmen vom Kinderkarussell des Dorffestes spendete. Am Sonnabend, den 05. Dezember 2015 wurde anläßlich des Welttages des Ehrenamtes zur Jahresabschlussveranstaltung der Feuerwehren der Gemeinde Elsterheide den langjährigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren gedankt. Für die geleistete tätigkeit seit 60 Jahren wurde der Kamerad der Ortswehr tätzschwitz Günter mummert geehrt. Für die geleistete tätigkeit seit 50 Jahren wurden geehrt die Kameraden der Ortswehr neuwiese helmut matsch Orstwehr Klein Partwitz hans-jürgen Bether Ortswehr Sabrodt helmut Pink Orstwehr tätzschwitz horst Köhler Ortswehr Geierswalde Günter lieske Ortswehr Bluno Gertraut hattula helmut Stramke helmut Kurjo Richard Stramke heinz Richter Gerhard Groba Herr Dietmar Koark war es eine große Ehre den langjährigen Mitgliedern für die geleistete Tätigkeit zu danken. Seit 60 bzw. 50 Jahren leisten sie Dienst an ihren Mitmenschen, schützen sie unser aller Hab und Gut. In dieser langen Zeit verstanden sie es junge Leute zu aktivieren und zu begeistern. 10 Auch allen nicht namentlich genannten Einwohnern danken wir für die Spenden bei der Altkleider- und Papiersammlung. Wir wünschen allen Einwohnern ein frohes besinnliches Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr und freuen uns auf ein Wiedersehen beim Zampern Das Erzieherteam der Kita Bergen

11 kleiner martinsumzug in tätzschwitz ganz GROß Am Abend des war es wieder soweit. Wie jedes Jahr veranstalteten die Kinder und Erzieher der Kita Gänseblümchen in Tätzschwitz zu Ehren des Heiligen Martin einen Umzug. Mit ihren selbst gebastelten, bunten und leuchtenden Laternen zogen sie durch die Straßen. Angeführt vom Tätzschwitzer Spielmannszug waren die kleinen Lampionträger bereits von weitem für jedermann zu hören, so dass sich auch andere kleine und große Dorfbewohner dazu gesellten. Nicht fehlen durfte natürlich die Freiwillige Feuerwehr von Tätzschwitz, die wie die Jahre zuvor mit ihren Fahrzeugen für die Sicherheit der Kleinen sorgte und gewährleistete, dass alle froh und munter zur Kita zurückkehrten. Dort gab es dann für alle Teilnehmer eine kleine Stärkung bei Glühwein, Tee und Saft und die Möglichkeit zum Spielen für die Kinder und zum Plaudern für die Erwachsenen. Alles in allem war es wieder einmal ein gelungenes Fest. Im Namen der Kinder und Erzieher der Kita Gänseblümchen möchten wir uns recht herzlich beim Spielmannszug und der Freiwilligen Feuerwehr von Tätzschwitz für die tolle Unterstützung bedanken. liebe Schüler, Eltern, Großeltern und Einwohner, man glaubt es kaum schon wieder ist Weihnachten. Dies ist auch für uns der Anlass danke zu sagen. Danke für das entgegengebrachte Vertrauen und die kooperative Zusammenarbeit. Viel zu selten blicken wir im leben auf die Dinge, die wirklich zählen. Die besinnliche und friedsame Weihnachtszeit ist der richtige Anlass, dies zu tun. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr. Die Lehrerinnen der Grundschule Burgneudorf im Lausitzer Seenland und Erzieherinnen und Erzieher des Hortes Pfiffikus Weihnachtlicher Budenzauber auf dem Partwitzer Hof mit Ponyreiten in der Reithalle; Weihnachtskonzert mit dem Posaunenchor Tätzschwitz/Geierswalde; Kinderbackstube und weihnachtliches Basteln; Flammkuchenbäckerei»Schmeckerlein«Proschim; Glühwein, Thüringer Bratwurst und Kesselgulasch sowie weitere weihnachtlichen Impressionen. Ab Uhr am Wir freuen uns auf Euch. Das Weihnachtsteam vom Partwitzer Hof Reser vierungen un ter:

12 Unser besonderer Gruß gilt nachfolgenden Bürgerinnen und Bürgern recht herzlich zum Geburtstag der Monate November und Dezember 2015 Wir wünschen Gesundheit, besinnliche Feiertage und einen Guten Start in Neue Jahr Ortsteil Bergen: Abraham, Helene Kunze, Werner Fünfstück, Heinz Hubrich, Ursel Pattoka, Anna Jablonski, Ingrid Dienerowitz, Maria Kremp, Werner Zuischko, Helene Arnold, Helga Schumann, Dieter Fünfstück, Karin Lindner, Hans-Jürgen Hubrich, Siegfried Bär, Annemarie Kunze, Regina Kummer, Hanna Neumann, Irmgard Seidel, Gabriele Passeck, Marie Glaschker, Christine Wolff, Bärbel Ortsteil Bluno: Schulz, Christa Jurk, Klaus Schönbrunn, Martin Raum, Roselies Wuschko, Marianne Gierloff, Helga Hattula, Giesela Groba, Helmut Boch, Helene Peter, Johann Unger, Martha Siegmund, Anna Kubicki, Manfred Britschka, Elli Stramke, Gerda Thumann, Marie Schieber, Hans Kamaratowsky, Helmut Krüger, Magdalena Wuschko, Marie Richter, Heinz Ortsteil Geierswalde: Wille, Elsa Wöckner, Edith Kallnik, Isolde Neumann, Werner Knobus, Joachim Richter, Christine Liehn, Ingrid Ortsteil Klein Partwitz: Macieowitz, Edith Schulze, Günter Brandenburger, Ursula Wusk, Hans Scherzberg, Edith Rücker, Peter Hiller, Waltraud Milch, Annemarie Seidel, Christa Wusk, Peter Hänelt, Hermann Theka, Werner Eckmajer, Christa Jurich, Erich Blumentritt, Lisbeth Wusk, Jutta Ortsteil nardt: Waurich, Anna Hellwig, Gudrun Reichelt, Heidrun Künne, Rosemarie Kirchberg, Hilde Pathe, Friedrich Pathe, Helene Schulze, Bärbel Ortsteil neuwiese: Robel, Barbara Fabian, Manfred Hauska, Ursula Starosta, Manfred Kasper, Erika Knothe, Anita Zinapold, Ute Ortsteil Sabrodt: Demel, Inge Glaser, Dieter Jannaschk, Günter Stramke, Ilse Glaser, Gerda Demel, Gunter Walter, Manfred Krüger, Christine Schulz, Adelheid Ortsteil Seidewinkel Speisekorn, Helene Jochim, Helene Mark, Helmut Vollmert, Karin Mann, Christel Köhler, Anna Mark, Helene Knetsch, Brigitte Steinbrück, Kriemhilde Dr. Kramer, Helmut Struwe, Marianne Köhler, Helmut Raack, Max Jentsch, Herbert Ortsteil tätzschwitz Altmann, Johanna Dorozalski, Horst Rückschloss, Karola Nickel, Rosa Wahle, Horst Bruck, Magdalene Kahl, Anna Witschaß, Horst Semrau, Heinz Piwarz, Johann Hoffmann, Marta Albrecht, Renate Fröhlich, Regina Schulze, Gisela Schlee, Traute Wache, Edith Fiebig, Eduard Mrosk, Karl-Heinz Dittrich, Siegfried Eckstein, Peter

13 13 ElsterheiderINFO Nr. 172 Jahrgang Dezember 2015

14 Consulta-Plan Steuerberatungsgesellschaft mbh Unsere Leistungen: Finanz- und Lohnbuchhaltung Jahresabschlüsse aller Rechtsformen betriebliche und private Steuererklärungen Existenzgründungsberatung Albert-Einstein-Straße 47 a Hoyerswerda Telefon Fax

15 Beratungsstelle: Bernd Herzger Lindenweg 5 / OT Bergen Elsterheide Tel.: Bernd.Herzger@vlh.de Bei Bedarf Hausbesuche der öffentlichen Straßen und Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen von Gehwegen und Grundstückszufahrtswegen im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Elsterheide. - Straßenanliegersatzung vom Sehr geehrte Einwohner, die Gemeinde Elsterheide als Abfallbesitzer der öffentlichen Flächen ist verpflichtet, diese zu verwerten. Das betrifft alle Flächen im Dorfangerbereich die durch die Gemeinde sauber gehalten werden wie auch solche, die sie gemäß o. g. Satzung auf die Anlieger übertragen hat. Anlieger die zur Reinigungspflicht verpflichtet sind, werden gebeten, die Laub- und Grünabfälle der öffentlichen Flächen an folgende zentralen Plätze in die bereitgestellten Laubsäcke einzubringen. Ortsteil Nardt Am Sportplatz Ortsteil Sabrodt Am Antennenmast (Dorfmitte) Ortsteil Tätzschwitz Festwiese an der Gaststätte Tätzschwitz Ortsteil Geierswalde Wertstoffcontainer am Feuerwehrgerätehaus und Dorfangerbereich Löschteich Neues Dorf Ortsteil Bluno Neben dem öffentlichen Spielplatz Freizeitgelände am Sportplatz Ortsteil Klein Partwitz An der Steinpyramide und Siedlung (hinter Gedenkstein von Groß Partwitz ) Ortsteil Bergen Bolzplatz (hinter dem ehemaligen Konsum) Ortsteil Seidewinkel An der Friedenseiche Ortsteil Neuwiese Hinter dem Feuerwehrgerätehaus Aus sicherheitstechnischen Gründen werden die Säcke nur von den festgelegten Plätzen abgefahren. Es ist nicht erlaubt, die privaten pflanzlichen Abfälle in die Laubsäcke zu entsorgen. Wir weisen darauf hin, dass laubsäcke, die an andere als an die o. g. Standorte verbracht worden sind, nicht abgeholt werden. Wir bitten um Verständnis und Beachtung hoyerswerda Ot Schwarzkollm, Sandwäsche 6 telefon: / Fax: / Abwasserhebeanlagen - Beregnungsanlagen - Druckerhöhungsanlagen - Springbrunnentechnik - Grundwasserabsenkung - Schwimmbadtechnik - Pumpen aller Art - teichbau - Kärcher-Reinigungsgeräte - Gartengeräte Nutzen auch Sie unseren großen Mietpark 15 FEnStER türen markisen ROlllADEn tore aus recycelfähigem Kunststoff Fa. S. RIchtER Gmbh Elsterheide OT Neuwiese Elstergrund 23 tel.: / eigene Fertigung und Montage

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