EVALUATIONSBERICHT. Aynur Özdemir
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- Hedwig Meinhardt
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1 EVALUATIONSBERICHT Aynur Özdemir Aachen, Februar 2009
2 Inhaltsangabe 1. Fragestellung Methodik und Durchführung Frauen helfen Frauen e. V Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt für den Bereich der Stadt Aachen (IST) Beratung in der Einwanderungsgesellschaft Zur Herkunft der Beratenen Zur Kenntnis von Sprache und System der Beratenen Zur Bedeutung von Sprache im Beratungskontext Zur Bedeutung der Mehrsprachigkeit in der Beratungsstelle Perspektive Beraterinnen Fazit...13 Anhang 2
3 1. Fragestellung Frauen helfen Frauen e. V. hat eine mehrsprachige Beratung ausgebaut. Neben der deutschen Sprache besteht die Möglichkeit der Beratung in Türkisch, Kurdisch, Englisch, Französisch, Persisch und Serbokroatisch. An die Katholische Hochschule NRW, Abteilung Aachen wurde die Fragestellung Welche Rolle spielt die Muttersprache in Beratungssituation im Rahmen der Interventionsstelle? herangetragen und die Evaluation erbeten. Diese erfolgte im Rahmen der Vorarbeiten zu einer Diplomarbeit an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen. Mit der Untersuchung sollte die Zielgruppe der Frauen und Mädchen hinsichtlich ihrer Herkunft und Generation analysiert werden. Weiterhin galt es die Sprachkenntnisse der Zielgruppe und die Sprache zu erfassen, in der die Beratung stattgefunden hat, sowie die Bedeutung der verwendeten Sprache für die Qualität der Beratung zu eruieren. Nach Vorstellung der Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e. V. und der Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt für den Bereich der Stadt Aachen sowie deren Nutzung durch die Zielgruppe werden ab Kapitel 5 die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung zusammengefasst. 2. Methodik und Durchführung Zur Durchführung der Evaluation wurden zunächst zwei Befragungsinstrumente erarbeitet. Der Fragebogen für die Beratenen enthielt sieben Fragen und wurde von StudentInnen der Katholischen Hochschule in mehrere Sprachen (Englisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Russisch und Serbokroatisch) übersetzt. Der Fragebogen für die Beraterinnen enthielt fünf Fragen. 3
4 Zielgruppe der Befragung waren Migrantinnen, die im Untersuchungszeitraum bei der Interventionsstelle Frauen helfen Frauen auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes beraten wurden. Um den Zugang zu der Zielgruppe zu erleichtern wurde die Befragung der Migrantinnen durch die Beraterinnen der Interventionsstelle vermittelt. An der Befragung, welcher in der Zeit vom bis zum stattgefunden hat, nahmen insgesamt 20 Frauen und Mädchen teil. Die Teilnahme an der Befragung war freiwillig und die Anonymität der Frauen und Mädchen sichergestellt. Diese qualitative Untersuchung kann aufgrund der Datenlage nicht empirische, wohl aber evidenzbasierte Ergebnisse liefern. 3. Frauen helfen Frauen e.v. Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Stadt und Kreis Aachen Der Verein Frauen helfen Frauen wurde 1977 mit dem Ziel gegründet, öffentlich gegen Gewalt an Frauen einzutreten. Aufgabe des Vereins ist es, Benachteiligungen von Frauen und Mädchen in allen Lebensbereichen entgegenzuwirken. Seit 1979 arbeitet die Beratungsstelle zu allen Frauenthemen (u. a. Trennungs- u. Scheidungssituationen, Soziale Absicherung, Gewalt) Die kostenlose Beratung der Frauen und Mädchen erfolgt unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und Nationalität. Im Jahre 2007 wurden bei Frauen helfen Frauen e. V. 527 Frauen und Mädchen beraten. 232 dieser Frauen und Mädchen hatten einen Migrationshintergrund 1. Dies entsprach einem Migrantinnenanteil von 44 %. 1 Personen verfügen über Migrationshintergrund, wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, eingebürgert wurden oder als Deutsche im Ausland geboren wurden. 4
5 Im Vergleich dazu wurden im Jahre 2008 insgesamt 605 Frauen und Mädchen beraten und der Anteil der Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund war mit 294 höher als im Jahre Der Migrantinnenanteil betrug im Jahre ,6 %. Somit ist eine steigende Tendenz bei Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund zu verzeichnen. Beratungen - Frauen helfen Frauen e.v unbek. Migrationshintergr. Deutsche o. Migrationshintergr. Quelle: Beratungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e. V. 4. Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt für den Bereich der Stadt Aachen (IST) Die lnterventionsstelle (IST) ist eine Fachstelle für Opfer von häuslicher Gewalt, die beim Frauen helfen Frauen e. V. angesiedelt ist. Die Hauptaufgaben sind die Beratung und Information der Betroffenen auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). 2 Dabei besteht die Zusammenarbeit der Interventionsstelle mit dem Opferschutz der Polizei von Stadt und Kreis Aachen. 2 ist ein deutsches Bundesgesetz, das als Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung erlassen worden ist und am in Kraft getreten ist. 5
6 Die Kooperation zwischen der Interventionsstelle und der Polizei besteht darin, dass die Polizei nach einem Einsatz wegen Gewalt mit Einverständnis des Opfers die Adresse und Telefonnummer an die Interventionsstelle übermittelt. Die Interventionsstelle arbeitet nach dem proaktiven Ansatz und nimmt unverzüglich telefonischen oder postalischen Kontakt mit dem Opfer auf. Parallel dazu werden die Opfer postalisch in ihrer Muttersprache zum Gewaltschutzgesetz informiert. Weiterhin erhalten sie Informationen über die Wohnungsverweisung, die Verlängerung des Rückkehrverbots oder die Verlängerung zur alleinigen Überlassung der Wohnung. Diese Informationen sind in 16 verschiedenen Sprachen verfügbar. Die Beratungen erfolgen telefonisch oder in den Räumen der Beratungs- bzw. Interventionsstelle. Bei Bedarf bietet die Interventionsstelle eine längerfristige Beratung und Begleitung für die Frauen an. Die Frauen können bei Gerichtsterminen oder Behördengängen von einer Mitarbeiterin begleitet werden. Die Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt für den Bereich der Stadt Aachen hat in Kooperation mit dem Polizeipräsidium der Stadt Aachen im Jahre 2008 insgesamt 192 Opfer registriert. Bei den Opfern handelte es sich um 183 Frauen und 9 Männer. Somit liegt die Frauenquote im Jahre 2008 bei 95 %. Das Alter der Opfer liegt mit 52 % zwischen 26 und 40 Jahren (siehe Tabelle). Die zweitgrößte Gruppe stellen Personen im Alter von Jahren (24 %) dar, wobei hier die unterschiedlichen Altersgruppierungen zu beachten sind. Würden bei der Altersgruppierung gleiche Abstände zugrunde liegen, wären Personen im Alter von Jahren prozentual fast gleichauf mit den Personen im Alter von Jahren. Mit zunehmendem Alter nimmt die Opferzahl ab. So liegt die Quote bei der Altersgruppe der Jährigen bei 13 % und weniger als 4 % bei den 51 bis 60 Jährigen. 6
7 Angesichts der Altersspanne zwischen 18 und 40 Jahre lässt sich feststellen, dass Frauen in der Familienphase verstärkt Opfer häuslicher Gewalt werden. Alter der Opfer: Alter Anzahl der Opfer Angaben in Prozent Unter 14 Jahre 1 <= 1 % Jahre 2 <= 1 % Jahre % Jahre % Jahre % Jahre 7 < 4 % Über 60 Jahre 6 < 4 % Alter unbek. 5 <3 % Insgesamt 192 Quelle: Beratungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e. V. Im Vergleich zu 2007 wurde im Jahre 2008 ein leichter Anstieg verzeichnet. Im Jahre 2007 waren insgesamt 174 Personen Opfer von häuslicher Gewalt. Opferzahlen im Vergleich Deutsche m. Migrationshintergrund Ausländer Deutsche o. Migrationshintergrund Quelle: Beratungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e. V. 7
8 Kinder Unter den Opfern häuslicher Gewalt waren mindestens vier schwangere Frauen und 129 Opfer hatten Kinder. Insgesamt waren mindestens 222 Kinder betroffen davon mindestens 188 Minderjährige. Beziehung Opfer Täter Zum größten Teil (87 %) ging die häusliche Gewalt vom Mann / Lebensgefährten bzw. Ex-Mann / Ex-Lebensgefährten des Opfers aus, gefolgt vom Vater und Sohn des Opfers. Unter Täterin wurden Mutter, Lebensgefährtin und Tochter zusammengefasst. Täter Mann/Lebensgef. Vater Ex-Mann/Ex-Lebensgef. Sohn Täterin Quelle: Beratungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e. V. 8
9 5. Beratung in der Einwanderungsgesellschaft 5.1. Herkunft der Beratenen Im Jahre 2008 wurden insgesamt 192 Personen Opfer von häuslicher Gewalt. Davon hatten 104 Personen die deutsche und 88 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit (54 % Deutsche und 46 % Ausländerinnen). Nationalität 22% 17% 46% 54% Ausländerinnen Deutsche 61% Asien Europa Afrika Quelle: Beratungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e. V. Bei einigen Opfern mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde wegen des ausländisch klingenden Namens ein Migrationshintergrund vermutet. Insgesamt waren dies 27 von 104 Opfern. Bei (Spät-) Aussiedlern ist der Migrationshintergrund aufgrund des deutschen Vor- oder Nachnamens meist nicht zu erfassen. Würde nicht die Staatsangehörigkeit der Frauen, sondern die Migration für die Statistik zugrunde gelegt, hätten mehr als die Hälfte der Frauen einen Migrationshintergrund. Somit erscheint der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund deutlich höher als der der deutschen Frauen und 9
10 Mädchen. Aufgrund des Migrationshintergrundes lässt sich von einer Migrantinnenquote über 60 % ausgehen. Die größte Gruppe der ausländischen Frauen, die aus Europa stammen (61 % der Ausländerinnen), sind türkische (20) und polnische Frauen (17), gefolgt von der Gruppe der Frauen, die aus dem ehemaligen Jugoslawien (13) stammen. Bei den Opfern, die aus Asien stammen (17 % der Ausländerinnen), überwiegt die Zahl der Frauen aus dem Irak (4) und Iran (4). Lediglich 22 % der Ausländerinnen stammen aus dem afrikanischen Raum. Hier überwiegen Frauen aus Marokko (7) Zur Kenntnis von Sprache und System Die folgenden Zahlen beziehen sich auf die durchgeführte Untersuchung und auf die 20 Frauen, die im Untersuchungszeitraum befragt wurden. Fast 80 % der Frauen sind Heiratsmigrantinnen. Die Hälfte der befragten Frauen lebt länger als 10 Jahre in Deutschland und ist z. T. hier geboren (10 %). Ein Viertel der Frauen leben seit ein bis fünf Jahren in Deutschland (siehe Abbildung 1). Aufenthaltsdauer in Deutschland 10% 10% 20% 25% < 1 Jahr 1-5 Jahre 6-10 Jahre Jahre Jahre in D gebor. 20% 15% Abbildung 1: Aufenthaltsdauer in Deutschland 10
11 Die Hälfte der Frauen kommt im Alltag ohne Probleme mit der deutschen Sprache zurecht. Die andere Hälfte dagegen kommt im Alltag eher schlecht bzw. gar nicht mit der deutschen Sprache zurecht. Auch ein Drittel der Frauen, die länger als 10 Jahre in Deutschland leben, kommen im Alltag eher schlecht bzw. gar nicht zurecht. Nur die Frauen in der 2. Generation, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, haben keine Probleme im Alltag zurecht zu kommen. Zu Hause sprechen 80 % der Frauen ihre Muttersprache. Lediglich 20 % der befragten Frauen gaben an, dass sie zu Hause Deutsch sprechen würden Zur Bedeutung von Sprache im Beratungskontext Die untersuchten Beratungen fanden zu 59 % in deutscher Sprache und 32 % in anderen Sprachen statt (Englisch, Französisch, Türkisch, Persisch und Serbokroatisch). Lediglich 9 % der Beratungen fanden in der jeweiligen Muttersprache der Frauen mit Hilfe von Dolmetscherinnen statt (siehe Abbildung 2: Beratungssprache / Seite 12). Der überwiegende Teil (60 %) der befragten Frauen gaben an, dass es für sie hilfreicher gewesen wäre, wenn die Beratung in einer anderen als der verwendeten Sprache stattgefunden hätte. Als wichtigster Grund wurden unzureichende Deutschkenntnisse genannt. Jede 4. Frau gab den kulturellen bzw. religiösen Hintergrund und die damit verbundenen sprachlichen Differenzierungen als wichtigen Grund an. 60 % der befragten Frauen, deren Beratung in deutscher Sprache stattgefunden hat, gab an, dass es für sie hilfreicher gewesen wäre, wenn die Beratung in einer anderen Sprache stattgefunden hätte. Interessant ist hier die Aufenthaltsdauer der Frauen in Deutschland: 25 % der Frauen leben seit 1 bis 5 Jahren in Deutschland und 12,5 % seit 6 10 Jahre. Der größte Anteil (62,5 %) 11
12 der Frauen lebt bereits seit Jahre in Deutschland (siehe Abbildung 2: Beratungssprache und Aufenthaltsdauer). Beratungssprache Aufenthaltsdauer 32% 25% 25% 59% 12,5% 9% 37,5% Deutsch Muttersprache andere Sprache 1-5 Jahre 6-10 Jahre Jahre Jahre Abbildung 2: Beratungssprache / Aufenthaltsdauer Die Hälfte der Frauen, deren Beratung in einer anderen Sprache (Bsp. in Englisch, Französisch) stattgefunden hat, hätte es für sich hilfreicher empfunden, wenn die Beratung in ihrer Muttersprache stattgefunden hätte Zur Bedeutung von Mehrsprachigkeit in der Beratungsstelle Im Blick auf die Qualität der Beratungsstelle wurden die Frauen und Mädchen auch zur Bedeutung der Mehrsprachigkeit in der Beratungsstelle befragt. 80 % der Befragten gaben an, dass es für sie sehr wichtig wäre, dass in einer Beratungsstelle mehrere Sprachen gesprochen werden. Für ziemlich wichtig hielten es 15 % der Befragten und für weniger wichtig 5 %. Keine der befragten Frauen und Mädchen hielten es für unwichtig, dass in einer Beratungsstelle mehrere Sprachen gesprochen werden. 12
13 6. Perspektive Beraterinnen Aufgrund der Auswertung der Fragebögen, die die Beraterinnen parallel zu den befragten Frauen ausgefüllt haben, lässt sich Folgendes feststellen: Die Eigen- und Fremdwahrnehmung bezüglich der Sprachkenntnisse der beratenen Frauen ist fast identisch. Auch die Einschätzung, ob es für die Beratung der Frauen hilfreicher gewesen wäre, wenn die Beratung in einer anderen Sprache bzw. in der Muttersprache der Beratenen stattgefunden hätte, wurde von den Beraterinnen mit 65 % bejaht. Im Vergleich dazu haben die Beratenen dies mit 60 % befürwortet. Als Konsequenz für den Verlauf des Gespräches wurden u. a. qualitativ bessere Beratung und kürzere Beratungsdauer angegeben. Bei ein Drittel der Beratungen hätte es keine Unterschiede gemacht. Doch in einigen wenigen Fällen hätte eine Beratung nicht stattfinden können, wenn die Beraterinnen keine Fremdsprachenkenntnisse gehabt hätten. 7. Fazit Die Datenlage ermöglicht die Formulierung evidenzbasierter Thesen: Auch, wenn die sprachliche Kompetenz für die Regelung des Alltags ausreicht, wird für eine persönliche Fragen berührende Beratung die Nutzung der Muttersprache oder einer vertrauteren Sprache bevorzugt. Nur für Frauen, die hier aufgewachsen sind und deshalb Sprach- wie auch Systemkenntnisse haben, macht die Beratungssprache keinen Unterschied. 13
14 Für die Qualität der Beratungen, insbesondere der ersten zugewanderten Generation, hat die sprachliche und damit verbunden die kulturelle Kompetenz der Beraterinnen eine zentrale Relevanz. Insbesondere die im bürokratischen und rechtlichen Kontext üblichen Fachsprachen, die zur Regelung des persönlich schwierigen und bedrängenden Gewaltzusammenhangs ins Spiel kommen, verlangen eine kompetente Begleitung. 14
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