53. Stellenausschreibung

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1 2002 / Nr. 31 vom Stellenausschreibung 54. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation Master of Arts (Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation) der Donau-Universität Krems

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3 54. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation Master of Arts (Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation) an der Donau-Universität Krems 1 Ausbildungsziel Allgemeine Bestimmungen Der Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation hat das Ziel, den Studierenden vertiefte, problem- und anwendungsorientierte Kenntnisse in den beiden Kernbereichen Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation zu vermitteln. Die Absolvent/innen sollen die wissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen erhalten, die es ihnen ermöglichen, die Bildaussagen von zwei- oder mehrdimensionalen Artefakten analysieren und geeignete Digitalisierungskonzepte für Kunstsammlungen planen und umsetzen zu können sowie die digitalen Datenbestände zukunftsorientiert archivieren und publikumswirksam präsentieren zu können. Dieses Ausbildungsziel soll durch eine intensive Vernetzung von Lehre, Forschung und Praxis erreicht werden. 2 Studienvarianten Der Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3 Studiendauer Der Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation umfaßt vier Semester. 4 Studienleiter/in und Lehrgangsteam 1) Als Studienleiter/in des Universitätslehrgangs Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation ist von der Abteilungsversammlung für Kulturwissenschaften ein/e hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte/r Wissenschaftler/in zu bestellen. 2) Der/die Studienleiter/in entscheidet in allen Angelegenheiten des Universitätslehrgangs Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 3) Der/die Studienleiter/in wird bei der Vorbereitung und Durchführung des Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation organisatorisch wie inhaltlich durch ein von ihm/ihr zu ernennendes Lehrgangsteam unterstützt. Ist der/die Lehrgangskoordinator/in nicht gleichzeitig Studienleiter/in, so gehört er/sie in jedem Fall dem Lehrgangsteam an. 5 Wissenschaftlicher Beirat 1) Als Wissenschaftlicher Beirat im Sinne dieser Verordnung gilt der von dem/der Abteilungsleiter/in der Abteilung für Kulturwissenschaften eingesetzte Beirat der Lehrenden des Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation. 2) Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt den/die Studienleiter/in in der Umsetzung des Ausbildungszieles. 3

4 6 Unterrichtssprachen 1) Die Unterrichtssprachen des Lehrgangs sind Deutsch und Englisch. 7 Zulassungsbedingungen Zulassung Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation ist a) ein abgeschlossenes Studium eines bildwissenschaftlich orientierten Faches (insbesondere der Kunstgeschichte, Archäologie, Europäischen Ethnologie, Theologie, Geschichte) an einer in- oder ausländischen Universität oder b) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Studium. c) Für die Zulassung ist weiters der Nachweis von EDV-Kenntnissen zu erbringen. Der/die Studienleiter/in entscheidet über die Art des Nachweises. 8 Sprachkenntnisse Die Lehrgangseilnehmer/innen müssen über gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache verfügen. Diese Kenntnisse sind im Zweifelsfall vor der Zulassung nachzuweisen, wobei der/die Studienleiter/in über die Art des Nachweises der Sprachkenntnisse entscheidet. 9 Studienplätze 1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Lehrgang zur Verfügung steht, ist vom/von der Studienleiter/in nach pädagogischen, organisatorischen wie auch ökonomischen Gesichtspunkten festzusetzen. 10 Bewerbungs- und Zulassungsverfahren 1) Die Bewerbung zum Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation erfolgt schriftlich. 2) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation erfolgt durch den Studienleiter/die Studienleiterin, der/die hierbei vom Lehrgangsteam und dem Wissenschaftlichen Beirat unterstützt wird. 3) Der/die Studienleiter/in entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 7 und 8 genannten Zulassungsvoraussetzungen. Unterrichtsprogramm 11 Aufbau des Unterrichtsprogramms 1) Der Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation ist modular aufgebaut und teilt sich in die beiden Lehrbereiche Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation, die jeweils 19 Semesterstunden umfassen. 2) Weiters sind ein Wahlfach (2 Semesterstunden), ein Praktikum sowie Exkursionen zu absolvieren. 12 Stundenausmass Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation umfaßt 600 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten, das entspricht 40 Semesterstunden. 4

5 13 Fächer 1) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation sind Lehrveranstaltungen aus folgenden Pflichtfächern zu absolvieren: Lehrbereich Ikonographische Analyse Modul 1 Ikonographische Grundlagen Einführung, Grundlagen und Genese des Faches; europäische und aussereuropäische Quellenforschung; Qualität und Kontingenz der Quellen; Methodik und Geschichte des Sehens Modul 2 Antike Ikonographie 4 SStd. antike Literatur und deren Fortwirken bis zur Moderne; Mythologie; antike Bildthemen; profane Zyklen; Antikenrezeption Modul 3 Christliche Ikonographie 6 SStd. Bibel, Apokryphen, Legende, Liturgica; Christus- & Marienbild; Hagiographie christliche Zyklen (AT/NT) Modul 4 Kulturwissenschaftliche Aspekte der Ikonographie 4 SStd. Bild und Gedächtnis, Natur/Tier und Mensch, Krieg und Gewalt, Allegorie und Symbolik, Typologien, Semiotik; mediale, genderbezogene und kulturvergleichende Aspekte der Ikonographie Lehrbereich Digitale Bilddokumentation Modul 1 Grundlagen der digitalen Bilddokumentation Grundlagen der Sammlungsdokumentation, Digitalisierungstechniken, Einführung in die digitale Bildbearbeitung, Qualitätsparameter digitaler Bilddaten; Datenbankmodelle, Erschließungskriterien und Kategorienbildung, Dokumentationsmethoden, Metadaten, Retrievalverfahren; Datenspeicherung, Datenpflege, Qualitätskontrolle Modul 2 Digitalisierungskonzepte Soll-Ist-Analyse von Sammlungsbeständen, Analyse und Erstellung von Digitalisierungskonzepten, Evaluierungskriterien, Pflichtenheft (Soft- und Hardware), problemorientierte EDV-Lösungen, Outsourcing-Modelle, Konzepte der Langzeitarchivierung Modul 3 Projektmanagement Projektplanung, Erstellung von Projektanträgen, Finanzierungsmodelle, Projektabrechnung, Arbeitsorganisation, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit, Konfliktmanagement, rechtliche Rahmenbedingungen und Content-Schutz, Nutzungsvereinbarungen Modul 4 Präsentation und Vermarktung 4 SStd. Strategieentwicklung und Konzeption von CD-ROM-Produkten, Internetpräsentationen und virtuellen Ausstellungen; Vermarktungsmodelle, Merchandisingmethoden des digitalen Bildmarktes 5

6 2) Folgende Wahlfächer werden angeboten: a) Vertiefungskurs in christlicher Ikonographie b) Aussereuropäische Ikonographie c) Vertiefungskurs in digitaler Bilddokumentation d) Methoden und Techniken der graphischen Medien Semesterstundenanzahl des gewählten Wahlfaches 2 SStd. 3) Exkursionen: Die im Rahmen des Universitätslehrgangs Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation stattfindenden Exkursionen sind integraler Bestandteil der Lehre. Die Teilnahme ist verpflichtend. 4) Praktikum: a) Während des Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation ist ein vierwöchiges Praktikum in einer einschlägigen Institution zu absolvieren. Das Praktikum dient der anwendungsorientierten Erarbeitung und Vertiefung lehrgangsspezifischer Themen. Es ist ein schriftlicher Nachweis darüber zu erbringen. b) Diese Verpflichtung entfällt, wenn der/die Lehrgangsteilnehmer/in Mitarbeiter/in in einer einschlägigen Institution ist und im Zuge seiner/ihrer Anstellung mit lehrgangsspezifischen Themen konfrontiert ist. c) Der/die Studienleiter/in entscheidet in Fragen der Anrechenbarkeit des Praktikums. 14 Lehrveranstaltungen 1) Sämtliche Fächer sind in mehr als einer Lehrveranstaltung anzubieten. Die Lehrveranstaltungen sind vom/von der Studienleiter/in gemeinsam mit dem Lehrgangsteam und dem Wissenschaftlichen Beirat aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Kulturwissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Exkursionen oder Fernstudieneinheiten festzulegen und bekanntzugeben. Geringfügige organisationsbedingte Abweichungen hiervon sind zulässig. 2) Der/die Studienleiter/in hat vor Beginn des Lehrgangs für alle Lehrveranstaltungen ECTS zu vergeben. Für jedes Semester sind 30 Credits anzusetzen. Bei Absolvierung des gesamten Lehrgangs mit vier Semestern plus Master-These können Studierende somit 120 Credits erreichen. 15 Prüfungen 1) Im Lehrgangsbereich Ikonographische Analyse sind drei mündliche Prüfungen zu absolvieren. Die erste Prüfung umfasst die Module Ai1 und Ai2, die zweite Prüfung das Modul Ai3, die dritte Prüfung einen Teilbereich des Moduls Ai4. 2) Im Lehrgangsbereich Digitale Bilddokumentation sind zwei schriftliche Hausarbeiten zu erstellen. Thema, Art und Umfang der Hausarbeiten werden vom/von der Studienleiter/in vorgegeben. 3) Es ist eine Master-These zu verfassen und als Teil der Abschlussprüfung zu präsentieren. Das Thema der Master-These ist einem der im Studienplan festgelegten Pflicht- oder Wahlfächer zu entnehmen. Die oder der Studierende ist berechtigt, ein Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. 6

7 16 Abschluß 1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlußprüfung und positiver Beurteilung der Master-Thesis ist der/dem Studierenden ein Abschlußprüfungszeugnis auszustellen. 2) Nach Maßgabe einer Verordnung durch den/die Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist der Studierenden oder dem Studierenden der akademische Grad Master of Arts (MA) - MA ( Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation ) zu verleihen. 17 Schlußbestimmungen Diese Verordnung tritt gemäß 25 Abs. 2 UniStG mit dem ersten Tag des Monats nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Donau-Universität Krems in Kraft. Der Präsident 7

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