Der Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen:

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1 2008 / Nr. 15 vom 22. Februar 2008 Der Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen: 82. Verordnung die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangsehrgangs Information Security Management (Akademische Expertin / Akademischer Experte) 83. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangsehrgangs Information Security Management (Master of Science) 84. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Innovationsmanagement der Donau- Universität Krems 85. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Akademische/r ExperIn (AE) Supply- Chain Management (Department für Governance und Public Administration) 86. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Human, Corporate & IT Competence, (Akademischer Experte/in)

2 87. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Professional MSc 88. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Master of Public Adminstration 2

3 82. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangsehrgangs Information Security Management (Akademische Expertin / Akademischer Experte) 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang Information Security Management hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte wissenschaftliche und praktische Kenntnisse der Sicherheitsaspekte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im öffentlichen und Non-profit-Bereich zu vermitteln, unter Berücksichtigung der fortschreitenden europäischen Integration. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Information Security Management ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Wissenschaftlicher Beirat (1) Als Wissenschaftlicher Beirat im Sinne dieser Verordnung gilt der Wissenschaftliche Beirat (das Direktorium) des Universitätslehrgangs Information Security Management im Department Governance and Public Adminstration. (2) Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt die Lehrgangsleitung. 5. Dauer Der Universitätslehrgang Information Security Management umfasst zwei Semester. 6. Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Information Security Management ist eine einschlägige Berufserfahrung, wenn damit eine Qualifikation erreicht wird, die als Grundlage des zu erreichendenden Lehrgangszieles entspricht. 7. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 3

4 8. Englisch-Nachweis Personen, die die Zulassung zum Universitätslehrgang Information Security Management beantragen, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. 9. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Information Security Management erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Universitätslehrgang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 10. Zulassung (1) Die Departmentleitung entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 6 bis 9 genannten Zulassungsvoraussetzungen. (2) Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat Unterrichtsprogramm 11. Fächer (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Information Security Management umfasst 60 ECTS. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Information Security Management sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren: Fach UE ECTS 1. Managementgrundlagen: Kommunikation und Management Rechtsgrundlagen und Praxis Technische Grundlagen und Praxis: Informationstechnologie, Business Informatics, Network security 4. Vertiefung technischer Grundlagen und Praxis: E-Business, Secure E Commerce 5. Technische Grundlagen und Praxis des Outscourcing Managements Stadards 60 8 und Verantwortlichkeiten 6. Praktikumarbeit aus Information Security Management zur Durchführung eines Teamprojekts Gesamt Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und kundzumachen. Geringfügige organisationsbedingte Abweichungen hiervon sind zulässig. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von Präsenzunterricht und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Fernstudieneinheiten sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zumachen. 4

5 13. Prüfungen (1) Der Universitätslehrgang Information Security Management ist mit zwei mündlichen Gesamtprüfungen (vgl. Abs 2) und einer schriftlichen Arbeit ( Praktikumsarbeit ; vgl. Abs 3 und Abs 4) abzuschließen. (2) Die 2 Gesamtprüfungen umfassen: Die 1. Gesamtprüfung umfasst folgende Fächer: 1. Managementgrundlagen: Kommunikation und Management 2. Rechtsgrundlagen und Praxis Die 2. Gesamtprüfung umfasst folgende Fächer: 3. Technische Grundlagen und Praxis des Outsourcing- Managements: Standards und Verantwortlichkeiten 4. Technische Grundlagen und Praxis: Informationstechnologie, Business Informatics, Network security 5. Vertiefung technischer Grundlagen und Praxis: E-Business, Secure E-Commerce (3) Die schriftliche Arbeit ( Praktikumarbeit ) ist eine Einzelarbeit. Die Präsentation der schriftlichen Arbeit ( Praktikumarbeit ) erfolgt im Team. Das Thema der schriftlichen Arbeit ( Praktikumarbeit ) ist aus dem Bereich der in 11 genannten Fächer 1-5 auszuwählen. (4) Mit der Koordinierung der Prüfungen und der Schriftlichen Arbeit ( Praktikumarbeit ) ist die Lehrgangsleitung beauftragt. 14. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist der Studierenden oder dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Studierenden oder dem Studierenden ist die Bezeichnung Akademische/r Experte/in (Information Security Management) - zu verleihen. 15. Schlussbestimmung Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 5

6 83. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangsehrgangs Information Security Management (Master of Science) 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang Information Security Management hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte wissenschaftliche und praktische Kenntnisse der Sicherheitsaspekte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im öffentlichen und Non-profit-Bereich zu vermitteln, unter Berücksichtigung der fortschreitenden europäischen Integration. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Information Security Management ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Wissenschaftlicher Beirat (1) Als Wissenschaftlicher Beirat im Sinne dieser Verordnung gilt der Wissenschaftliche Beirat (das Direktorium) des Universitätslehrgangs Information Security Management im Department Governance and Public Adminstration. (2) Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt die Lehrgangsleitung. 5. Dauer Der MSc-Universitätslehrgang Information Security Management umfasst vier Semester. 6. Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Information Security Management ist a) ein abgeschlossenes Universitätsstudium aller Studienrichtungen (inkl. Abschluss einer Fachhochschule oder postgradualen Ausbildung). b) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium. c) eine vierjährige einschlägige Berufserfahrung, wenn damit eine Qualifikation erreicht wird, die den in Abs 1 (a-b) genannten Voraussetzungen vergleichbar ist. d) Ein Mindestalter von 30 Jahren. e) Ein positives, objektiviertes Aufnahmeverfahren (Hearing) 7. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 8. Englisch-Nachweis Personen, die die Zulassung zum Universitätslehrgang Information Security Management beantragen, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. 6

7 9. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Information Security Management erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Universitätslehrgang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 10. Zulassung (1) Die Departmentleitung entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 6 bis 9 genannten Zulassungsvoraussetzungen. (2) Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat Unterrichtsprogramm 11. Fächer (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Information Security Management umfasst 765 Unterrichtseinheiten. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Information Security Management sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren Fach UE ECTS 1. Managementgrundlagen: Kommunikation und Management Rechtsgrundlagen und Praxis Technische Grundlagen und Praxis: Informationstechnologie, Business Informatics, Network security Vertiefung technischer Grundlagen und Praxis: E-Business, Secure E- Commerce Technische Grundlagen und Praxis des Outscourcing Managements: Standards und Verantwortlichkeiten Projektarbeit Wissenschaftliches Arbeiten 30 5 Master Thesis 20 GESAMT Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und kundzumachen. Geringfügige organisationsbedingte Abweichungen hiervon sind zulässig. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von Präsenzunterricht und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Fernstudieneinheiten sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zumachen. 7

8 13. Prüfungen (1) Der Universitätslehrgang Information Security Management ist mit zwei mündlichen Gesamtprüfungen (Vgl. Abs 3), der erfolgreichen Teilnahme am Wissenschaftlichen Arbeiten und zwei schriftlichen Arbeiten ( Projektarbeit und Master Thesis ) (Vgl. Abs 3, Abs 4 und Abs 5) abzuschließen. (2) Die Abschlussprüfung umfasst 2 Gesamtprüfungen: Die 1. Gesamtprüfung umfasst folgende Fächer: Managementgrundlagen: Kommunikation und Management Rechtsgrundlagen und Praxis Die 2. Gesamtprüfung umfasst folgende Fächer: Technische Grundlagen und Praxis des Outsourcing-Managements: Standards und Verantwortlichkeiten Technische Grundlagen und Praxis: Informationstechnologie, Business Informatics, Network security Vertiefung technischer Grundlagen und Praxis: E-Business, Secure E- Commerce (3) Die schriftliche Arbeit ( Projektarbeit ) ist eine Einzelarbeit. Die Präsentation der Projektarbeit erfolgt im Team. Das Thema der schriftlichen Arbeit ( Projektarbeit ) ist aus dem Bereich der in 11 genannten Fächer 1 bis 5 auszuwählen. (4) Die schriftliche Arbeit ( Master-Thesis ) ist als Hausarbeit zu erstellen und ist im Rahmen einer kommissionellen Prüfung, am Ende des vierten Semesters mündlich zu präsentieren und zu verteidigen. Das Thema der schriftlichen Arbeit ( Master Thesis ) ist aus dem Bereich der in 11 genannten Fächer 1 bis 5 auszuwählen. (5) Mit der Koordinierung der Abschlussprüfung und der Schriftlichen Arbeiten ( Projektarbeit und Master Thesis ) ist die Lehrgangsleitung beauftragt. 14. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist der Studierenden oder dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Studierenden oder dem Studierenden der akademische Grad Master of Science (Information Security Management) - MSc zu verleihen. 15. Schlussbestimmung Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 8

9 84. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Innovationsmanagement der Donau- Universität Krems Allgemeine Bestimmungen 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang "Innovationsmanagement" hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte wissenschaftliche und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten für die Implementierung und Durchführung von Innovationen in Unternehmen zu vermitteln. Die zentrale Zielsetzung liegt in der Auseinandersetzung mit den vielfältigen Möglichkeiten zur nachhaltigen Einführung innovativer Maßnahmen. Besonderer Wert wird dabei auf die ganzheitliche Betrachtung und die individuelle Anwendbarkeit in Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen gelegt. 2. Studienform Der Universitätslehrgang "Innovationsmanagement" ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang "Innovationsmanagement" dauert 2 Semester, in der Vollzeitvariante 1 Semester. Er umfasst 153 UE (30 ECTS). Zulassung 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang "Innovationsmanagement a) ein abgeschlossenes Universitätsstudium einer wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung, oder b) oder eine abgeschlossene HTL- oder HAK-Ausbildung, bei gleichzeitigem Vorliegen von entsprechender beruflicher Praxis, oder c) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Studium, oder d) vergleichbare anspruchsvolle berufliche Praxis mit einem Verantwortungsbereich mit hoher Innovationskomponente. 9

10 6. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang "Innovationsmanagement" erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufnahme zum Universitätslehrgang "Innovationsmanagement" obliegt der Departmentleitung des Departments für Governance und Public Administration. Die Departmentleitung entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 5 und 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs "Innovationsmanagement" setzt sich aus den unten genannten Fächern zusammen. Die Fächer sind in Form von Block- Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Lehrveranstaltungsübersicht Fach Rhetorik und Präsentation Grundgesetze verbaler und nonverbaler Kommunikation Sprachliche Grundlagen Wirksam präsentieren als Basis kommunikativer Verhaltensweisen Praktische Präsentationsübungen Gesprächsführung Präsentation und Gesprächführung Grundlagen und praktische Übungen Vorbereitung von Gesprächen Erkennen und Anwenden der unterschiedlichen Gesprächstechniken je Gesprächstyp Positive Überzeugungsgespräche um Innovationen umzusetzen Unterschiedliche Menschentypen und die Auswirkung auf die Gesprächsführung Committment und effektive Nachbearbeitung Lehrveranstaltung LV- Art UE ECTS 17 3 Rhetorik und Präsentation VO 11 2 Rhetorik und Präsentation UE Gesprächsführung VO 11 2 Gesprächsführung UE

11 Projektmanagement Wesentliche Projektmanagements-Techniken in Theorie und Praxis Bearbeitung eines konkreten Projektes aus der Praxis des Teilnehmers Projektpräsentation Evaluierung von Umsetzungs- und Verbesserungspotenzialen Innovationsprojekte als Veränderungsprojekte Umgang mit Widerständen, Befürchtungen und Ängsten im Projektmanagement Kreativitätstechniken Grundprinzipien kreativen und inventiven Denkens und Handelns Unterschiedliche Arten kreativen Denkens Professioneller Einsatz klassische Techniken, wie Brainstorming, Brainwriting, destruktives Brainstorming, , morphologischer Kasten, Synectics, betriebliches Vorschlagswesen, kontinuierliche Verbesserungsprozesse und nicht-klassische Techniken, wie erfinderisches Problemlösen nach TRIZ, NIMM (Neue Ideen mit Methode) Mind-Mapping Wissensmanagement Umgang mit objektivem Wissen, Steuerung des Wissens nach strategischen Zielen Ermittlung des notwendigen Wissens für die Unternehmensziele Erkennen von Kernkompetenzen und Entwicklungsnotwendigkeiten Erstellung von Wissens-Landkarten und Topic-Maps Erkennen und Anwenden von Werkzeugen des Wissensmanagement anhand von praktischen Beispielen Leadership Skills Unternehmensführung, Führung und Organisation, systematisches People Management 1 mal 1 der Unternehmensführung (strategische Positionierung, Unternehmensausrichtung, strategische Zielsetzung); - Beitrag der Innovation zum Unternehmenserfolg 1 mal 1 der Veränderung (Erfolgreiches Verändern in Organisationen) Human Ressource-Management - People Management Rolle und Beiträge der Führungskraft und der Mitarbeiter Führungssysteme: Zielsysteme (Mitarbeitergespräch, Teamzielsetzungssystem, innovative Funktionsbeschreibungssysteme) Systeme zur Sicherstellung kontinuierlicher Verbesserung/ Innovationen von/in Teams Prozessoptimierungssysteme Kundenorientierungs-/befragungs-/-gesprächssysteme Qualitätssteuerungssysteme Teambildung und Konfliktmanagement Die Phasen der Teambildung, Aufgaben des Teamcoachs Entscheidungen treffen im Team/Problemlösungen Rollenverteilung Teamarbeit in Projekten, Prozessen, Integration neuer Teammitglieder Changemanagement und Teambildung Grundlagen der konstruktiven Konfliktbearbeitung, insbesondere in Innovationsprozessen Projektmanagement VO 24 6 Projektmanagement UE Kreativitätstechniken VO Wissensmanagement VO Leadership Skills VO

12 Konfliktpotentiale konstruktiv verwerten Lokalisierung von Konflikten Prinzipielle Lösungsmöglichkeiten von Konflikten Auswirkung verdrängter/vermiedener Konflikte Profitieren durch Konfliktsituationen Typische Konflikte im beruflichen Umfeld Teambildung und Konfliktmanagement VO 17 3 Gesamt Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. Prüfungen 10. Prüfungsordnung Zur Erlangung eines Abschlusszeugnisses ist die Ablegung von Prüfungen in folgenden Fächern erforderlich. Die Prüfungen werden wie folgt abgelegt: Projektmanagement: Entwicklung eines konkreten Projektes Rhetorik und Präsentation, Gesprächsführung, Teambildung und Konfliktmanagement: Gesamtprüfung in Form eines Kurz-Assessment (Präsentation und Rollenspiel) Kreativitätstechniken, Wissensmanagement: Mündliche Gesamtprüfung Leadership Skills: Gruppenarbeit mit anschließender Präsentation der Ergebnisse Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Abschluss Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. 12. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung erfolgt. 12

13 85. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Akademische/r ExperIn (AE) Supply- Chain Management (Department für Governance und Public Administration) 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang AE Supply-Chain Management hat zum Ziel, aktuelle und praxisorientierte Kenntnisse aus Bereichen des Supply-Chain Management vermitteln. Teilnehmenden werden Wissen und die Fähigkeit vermittelt, jene Ressourcenpotenziale in Unternehmen zu erkennen, die durch eine prozessorientierte und unternehmensübergreifende Vernetzung entlang der gesamten Wertschöpfung realisiert werden können. 2. Studienform Der Universitätslehrgang AE Supply-Chain Management ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleiterin und/ oder Lehrgangsleiter des Universitätslehrgangs AE Supply- Chain Management ist von Zentrum für E-Government eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierter wissenschaftlicher Mitarbeiter (im folgenden kurz Lehrgangsleitung) zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Die Dauer des Lehrganges beträgt in der berufsbegleitenden Variante 2 Semester. Dies entspricht 60 ECTS Credits. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang AE Supply-Chain Management ist a) allgemeine Universitätsreife (Matura) und mindestens dreijährige Berufserfahrung oder b) fünfjährige einschlägige Berufserfahrung in adäquater Position, Bestehen der Eignungsprüfung. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 13

14 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 8. Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs AE Supply-Chain Management umfasst 60 ECTS Credits. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs AE Supply-Chain Management sind die Folgenden (in Fächern zusammengefassten) Lehrveranstaltungen zu absolvieren: Fach Lehrveranstaltung LV-Art UE ECTS* (1) Management im Supply-Chain Management des Bedarfs UE 33 3 Beschaffungsmanagement UE 33 4 Produktionsplanung UE 33 4 Logistik und Verkehr UE 30 3 BWL-Ableitungen im Supply-Chain Management UE 36 6 (2) IT-gestütztes Supply-Chain Management IT-gestütztes Bedarfsmanagement UE 51 5 IT-gestützte Beschaffung UE 33 5 IT-gestütztes Sales & Operationsplaning UE 33 4 IT-gestützte Logistikplanung UE 33 4 IT-gestütztes Controlling UE 15 2 (3) Projektarbeit Seminar zur Projektarbeit und Projektarbeit SE Gesamt * 1 ECTS = 25 Std. Workload 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10. Prüfungsordnung (1) Zu jedem Fach müssen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden, denen bestimmte Leistungspunkte zugeordnet sind. (2) Aus den im 8 genannten Fächern 1 und 2 ist je eine mündliche und kommissionelle Fachprüfung abzulegen. 14

15 (3) Die Teilnahme am Seminar zur Projektarbeit ist verpflichtend. Die Projektarbeit ( 8 Abs. 2 Fach 3) ist schriftlich einzureichen und mündlich vor einer Beurteilungskommission zu präsentieren und zu verteidigen. (4) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der AbsolventInnen und ReferentInnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotenziale. 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/ der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademische Expertin in Supply-Chain Management beziehungsweise Akademischer Experte in Supply-Chain Management zu verleihen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 15

16 86. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Human, Corporate & IT Competence, (Akademischer Experte/in) 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang Human, Corporate & IT Competence hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte wissenschaftliche und praktische Kenntnisse im Bereich der Telekommunikation, Information und Medien zu vermitteln, unter Berücksichtigung des dafür notwenigen Managements. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Human, Corporate & IT Competence ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Wissenschaftlicher Beirat (1) Als Wissenschaftlicher Beirat im Sinne dieser Verordnung gilt der Wissenschaftliche Beirat (das Direktorium) des Universitätslehrgangs Human, Corporate & IT Competence am Department für Governance and Public Administration. (2) Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt die Lehrgangsleitung. 5. Dauer Der Universitätslehrgang Human, Corporate & IT Competence umfasst zwei Semester. Würde der Lehrgang als Vollzeitvariante angeboten, so dauerte er ebenso zwei Semester. 6. Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Human, Corporate & IT Competence ist a) ein abgeschlossenes Universitätsstudium aller Studienrichtungen oder ein akademischer Abschluss einer Fachhochschule oder eines Universitätslehrgangs. b) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium. c) eine vierjährige einschlägige Berufserfahrung, wenn damit eine Qualifikation erreicht wird die den in Abs 1 (a-b) genannten Voraussetzungen vergleichbar ist. 16

17 7. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 8. Englisch-Nachweis Personen, die die Zulassung zum Universitätslehrgang Human, Corporate & IT Competence beantragen haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. 9. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Human, Corporate & IT Competence erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Universitätslehrgang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 10. Zulassung (1) Die Departmentleitung entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 6 bis 9 genannten Zulassungsvoraussetzungen. (2) Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 11. Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Human, Corporate & IT Competence umfasst 345 Unterrichtseinheiten (60 ECTS). (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Human, Corporate & IT Competence sind folgende Pflichtfächer in Form von Lehrveranstaltungen zu absolvieren: Fach Lehrveranstaltung LV-Art UE ECTS 1.Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Management Globalisierung VO 15 2 Governance VO 8 1 Business Modelling VO 38 5 Intangibles VO 37 5 New Marketing VO Kommunikation Kommunikationstechniken UE 30 5 Selbstmanagement UE 26 3 Führung VO Rechtliche Grundlagen 15 2 Finanzrecht VO IKT Grundlagen 45 6 IKT Grundlagen SE

18 5.IKT (Vertiefung) Anwendungen & Konzeption IT Szenarien SE 30 5 Banking & Finance (IT) EX 30 5 Zukunftstrends & Szenarien SE Projektarbeit 11 GESAMT Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und kundzumachen. Geringfügige organisationsbedingte Abweichungen hiervon sind zulässig. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von Präsenzunterricht und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Fernstudieneinheiten sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zumachen. 13. Prüfungen (1) Der Universitätslehrgang Human, Corporate & IT Competence ist mit zwei Gesamtprüfungen und einer schriftlichen Arbeit ( Projektarbeit ) abzuschließen. (2) Die Gesamtprüfung umfasst folgende Fächer a) Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Management, Kommunikation und rechtliche Grundlagen b) IKT Grundlagen, IKT (Vertiefung) Anwendungen und Konzeption (3) Die in Abs. 2 Z a und b genannten Prüfungen werden am Ende des zweiten Semesters abgenommen. (4) Die schriftliche Arbeit ( Projektarbeit ) ist als Hausarbeit zu erstellen und im Rahmen einer kommissionellen Prüfung, am Ende des zweiten Semesters mündlich zu präsentieren und zu verteidigen. Das Thema der schriftlichen Arbeit ist aus dem Bereich der Fächer 1 bis 5 aus 11 auszuwählen. (5) Mit der Koordinierung der Abschlussprüfung und der schriftlichen Arbeit ( Projektarbeit ) ist die Lehrgangsleitung beauftragt. 14. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist der Studierenden oder dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademische/r Experte/in in Human, Corporate & IT Competence zu verleihen. 15. Schlussbestimmung Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 18

19 87. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Professional MSc 1 Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang Professional MSc hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte wissenschaftliche und praktische Kenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu vermitteln, unter Berücksichtigung des dafür notwenigen Managements. 2 Studienform Der Universitätslehrgang Professional MSc ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4 Wissenschaftlicher Beirat (1) Als Wissenschaftlicher Beirat im Sinne dieser Verordnung gilt der Wissenschaftliche Beirat (das Direktorium) des Universitätslehrgangs Professional MSc an Department für Governance und Public Adminstration (2) Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt die Lehrgangsleitung. 5 Dauer Der Universitätslehrgang Professional MSc umfasst vier Semester. 6 Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Professional MSc ist a) ein abgeschlossenes Universitätsstudium aller Studienrichtungen oder ein akademischer Abschluss einer Fachhochschule oder eines Universitätslehrgangs. b) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium. c) eine gleichzuhaltende Qualifikation, die den in Abs 1 (a-b) genannten Voraussetzungen vergleichbar ist unter folgenden Bedingungen: vierjährige einschlägige Berufserfahrung in adäquater Position und Mindestalter von Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 8 Englisch-Nachweis Personen, die die Zulassung zum Universitätslehrgang Professional MSc beantragen, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. 19

20 9 Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Professional MSc erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Universitätslehrgang zur Verfügung steht, ist von Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 10 Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. Unterrichtsprogramm 11 Fächer (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Professional MSc umfasst 45 Semesterstunden und 120 ECTS. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Professional MSc sind folgende Pflichtfächer in Form von Lehrveranstaltungen zu absolvieren: UE ECTS (1) Basiscurriculum a. Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Management 90 9 b. Kommunikation 37 4 c. Rechtliche Grundlagen 23 2 d. IKT Grundlagen 30 3 e. IKT Anwendungen und Konzeption (2) Fachvertiefung (3) Seminar zur MasterThesis 45 8 (4) Seminar zur Projektarbeit und Projektarbeit (5) Master Thesis 0 20 Gesamt Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und kundzumachen. Geringfügige organisationsbedingte Abweichungen hiervon sind zulässig. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von Präsenzunterricht und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Fernstudieneinheiten sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zumachen. 20

21 13. Prüfungen (1) Der Universitätslehrgang Professional MSc ist mit Prüfungen aus dem Basiscurriculum und der Fachvertiefung, den Seminaren zur Master Thesis und zur Projektarbeit, sowie zwei schriftlichen Arbeiten ( Projektarbeit und Master Thesis ) abzuschließen. (2) Die zwei mündlichen kommissionellen oder schriftlichen Gesamtprüfungen des Basiscurriculums umfassen folgende Fächer: a) Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Management, Kommunikation und rechtliche Grundlagen b) IKT Grundlagen, Anwendungen und Konzeption (3) Aus den Fachvertiefungen sind 2 Prüfungen abzuhalten. (4) Das Seminar zur Master Thesis und das Seminar zur Projektarbeit werden am jeweiligen Ende durch die Lehrgangsleitung beurteilt. (5) Die schriftliche Arbeit ( Projektarbeit ) ist als Hausarbeit zu erstellen und im Rahmen einer kommissionellen Prüfung, am Ende des zweiten Semesters mündlich zu präsentieren und zu verteidigen. Das Thema der schriftlichen Arbeit ( Projektarbeit ) ist aus dem Bereich der Fachvertiefung auszuwählen. (6) Die schriftliche Arbeit ( Master-Thesis ) ist als Hausarbeit zu erstellen und ist im Rahmen einer kommissionellen Prüfung, am Ende des vierten Semesters mündlich zu präsentieren und zu verteidigen. Das Thema der schriftlichen Arbeit ( Master Thesis ) ist aus dem Bereich der Fachvertiefung auszuwählen. (7) Mit der Koordinierung der Prüfungen und der schriftlichen Arbeiten ( Master-Thesis und Projektarbeit ) ist die Lehrgangsleitung beauftragt. (8) Eine Anerkennung von Leistungen aus universitären oder nicht universitären Einrichtungen ist möglich, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen. 14. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist der Studierenden oder dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Studierenden oder dem Studierenden ist der akademische Grad Master of Science zu verleihen. 15. Schlussbestimmung Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 21

22 88. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Master of Public Adminstration mit den Vertiefungsrichtungen: - Verwaltungsreform, Organisationsgestaltung und Change Management - E-Government und Verwaltungsinformatik 1. Weiterbildungsziel Ziel des Universitätslehrgangs "Master of Public Administration" ist es, Führungskräfte im öffentlichen Dienst im internationalen und insbesondere europäischen Bezugsrahmen in der gegenwärtigen Umbruchsituation in Staat und Verwaltung zu sensibilisieren, um längerfristige Implikationen für eine nachhaltige Entwicklung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft abschätzen zu können. Vor dem Hintergrund von Europäisierung und Globalisierung sind Verantwortliche im öffentlichen Dienst mit neuen und komplexen Anforderungen an Führung, Politikgestaltung und umsetzung konfrontiert. In der Durchführung von Vorhaben der Verwaltungsmodernisierung, im Verwaltungsalltag und in Verhandlungen sollen die Teilnehmer bei der Politikgestaltung und in der Durchführung der operativen Tätigkeiten des öffentlichen Sektors mit vielschichtigen und zum Teil widerstreitenden Interessenlagen, einer Vielzahl von Akteuren - mit der zunehmenden Vernetzung von öffentlichen und privaten Akteuren - umgehen können. Besonderes Augenmerk wird auf innovative Ansätze der Verwaltungsmodernisierung gelegt: o o o o Vernetzte Verwaltung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Neue Organisations- und Prozessmodelle Gestaltungsmodelle im Verhältnis von Staat und Wirtschaft Wirkungsorientierter Einsatz von Technologien 2. Studienform Der Universitätslehrgang "Master of Public Administration" wird berufsbegleitend angeboten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer In der berufsbegleitenden Variante 4 Semester mit 90 ECTS. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 3 Semester (90 ECTS). 22

23 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang "Master of Public Administration" ist das Vorliegen von mindestens einer der nachfolgend angeführten Eignungen: a) ein abgeschlossenes Universitätsstudium aller Studienrichtungen oder ein Abschluss einer Fachhochschule. b) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium. c) eine gleichzuhaltende Qualifikation, die den in Abs 1 (a-b) genannten Voraussetzungen vergleichbar ist unter folgenden Bedingungen: einschlägige Berufserfahrung in adäquater Position, Einladung zu einem Bewerbungsgespräch durch die Lehrgangsleitung. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 8. Unterrichtsprogramm Basis 1. Grundkonzepte der Verwaltungswissenschaft, des Public Management, Public Governance und Public Policy - Grundlagen des Verwaltungshandeln, öffentlichen Managements, Public Governance und Public Policy - Öffentliche Aufgaben und ihre Erfüllung im Gewährleistungsstaat - Teamarbeit - Präsentationstechniken 2. Public Management - Grundlagen des Public Management - Finanzielle Steuerung, Controlling, Öffentlicher Haushalt - Personalführung / Human resource management - Veränderungsmanagement - Projektmanagement - Qualitätsmanagement - Moderation und Gruppenprozesse 3. Verwaltungsinformatik und E-Government - Grundlagen der Verwaltungsinformatik und des E-Government - E-Government in Österreich und Europa - Umgang mit Konflikten - Entscheidungstechniken 4. Internationale Aspekte und europäische Verwaltungszusammenarbeit - Grundlagen der Verwaltungszusammenarbeit in der EU - Verwaltungsvergleich und Good Practice Transfer - Instrumente einer effektiven Verwaltungszusammenarbeit - Der europäischen Entscheidungsprozess und die Mitwirkung der nationalen und regionalen Verwaltungen - Verhandlungsführung ECTS Summe Basis 36 23

24 ECTS Vertiefungsphase (2 Richtungen alternativ) Verwaltungsreform, Organisationsgestaltung und Change Management Strategien, Konzepte und Instrumente des Transformationsmanagements in der öffentlichen Verwaltung Politische, internationale und europäische Dimensionen des Change Managements Transformational Leadership Interkulturelle Kommunikation 2. E-Government und Verwaltungsinformatik Grundlagen der Informationstechnologie Rahmenbedingungen für E-Government Österr. E-Government Anwendungen & Lösungsmodelle Anwendungsarchitekturen (integriertes E-Government und Vernetzung) IT-Management Methoden und Verfahren der Prozessgestaltung Konzeption & Realisierung von IT-basierten Verwaltungsmodernisierungsprojekten Studienreise 7 Summe Vertiefung 26 Seminar zur Master Thesis 1 Projektarbeit 10 Master Thesis 17 Summe Gesamt Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10. Prüfungsordnung (1) Der Universitätslehrgang MPA ist mit einer Abschlussprüfung abzuschließen. Diese besteht aus Fachprüfungen aus dem Basiscurriculum und der gewählten Fachvertiefung (inklusive Studienreise), sowie einer Projektarbeit, einer Master Thesis und der erfolgreichen Teilnahme am Seminar zur MT. 24

25 (2) Die Fachprüfungen werden in Form von a) mündlichen Prüfungen und/oder b) schriftlichen Prüfungen und/oder c) Hausarbeiten durchgeführt. (3) Die Master Thesis ist als Hausarbeit zu erstellen und ist im Rahmen einer kommissionellen Prüfung, am Ende des vierten Semesters mündlich zu präsentieren und zu verteidigen. Mit der Master Thesis weisen die Studierenden fundierte Kenntnisse in einem Teilbereich der gelehrten Inhalte nach. Die Arbeit muss selbstständig nach wissenschaftlichen Kriterien verfasst und begutachtet werden. Die Themenwahl bedarf der Genehmigung durch die Lehrgangsleitung. (4) Die Projektarbeit ist als Hausarbeit zu erstellen und im Rahmen einer kommissionellen Prüfung, am Ende des zweiten Semesters mündlich zu präsentieren und zu verteidigen. (5) Mit der Koordinierung der Fach- bzw, Teilprüfungen, der Master-Thesis und Projektarbeit ist die Lehrgangsleitung beauftragt. (6) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller Referenten/Referentinnen durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der Absolventen/Absolventinnen und Referenten/Referentinnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Public Administration (MPA) zu verleihen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. Für den Senat Univ.-Prof. Dr. Manfred Straube Vorsitzender des Senats 25

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