14. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Medizin an der Donau-Universität Krems
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1 2001 / Nr. 8 vom Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege an der Donau-Universität Krems 14. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Medizin an der Donau-Universität Krems
2 13. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege (Akademische Expertin für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege bzw. Akademischer Experte für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege) 1. Ausbildungsziel Der Universitätslehrgang für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte traditionelle und wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der Traditionellen Chinesischen Gesundheitspflege und Medizin und der damit verbundenen neuen Denkweise zu vermitteln. Der Schwerpunkt liegt in der Auseinandersetzung mit traditionellen Erkenntnissen und neuesten Forschungsergebnissen zu dem Thema der Traditionellen Chinesischen Gesundheitspflege und Medizin. Die effiziente Verbindung zwischen westlicher und traditioneller chinesischer Medizin bezüglich der Möglichkeiten der Prävention in Theorie und Praxis soll auf universitärer Basis in optimaler Weise erstellt werden. 2. Studienform (1) Der Universitätslehrgang für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege ist als berufsbegleitende oder Vollzeit -Studienvariante anzubieten. 3. Studienleiterin und/oder Studienleiter (1) Als Studienleiterin und/oder Studienleiter des Universitätslehrgangs für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege sind vom Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften eine oder mehrere hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und/oder ein oder mehrere hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter (im folgenden kurz die Studienleiterin oder der Studienleiter) zu bestellen. (2) Die Studienleiterin oder der Studienleiter entscheidet in allen Angelegenheiten des Universitätslehrgangs für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege als Vollzeit- Studienvariante umfaßt 2 Semester, als berufsbegleitende Variante 3 Semester. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege ist a) die allgemeine Universitätsreife und eine mindestens dreijährige qualifizierte Tätigkeit in einem Beruf mit medizinischem oder präventivem Schwerpunkt oder b) eine mindestens fünfjährige qualifizierte Tätigkeit in einem Beruf mit medizinischem oder präventivem Schwerpunkt sowie entsprechender einschlägiger Zusatzausbildung 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Studium Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Studienleiterin oder dem Studienleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen.
3 7. Zulassung (1) Die Aufnahme der Studierenden obliegt gemäß 15 Abs. 1 Donau-Universität-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums der Donau-Universität Krems. (2) Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufnahme zum Studium für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege erfolgt durch den Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 5 und 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege setzt sich aus den Fächern Philosophische Grundlagen der TCM, Grundlagen der TCM-Diagnostik - klinische Untersuchung, Chinesische Kräuterlehre, Tuina, Qigong und Taijiquan, Syndromenlehre, verschiedene asiatische (tibetische, ayurvedische etc. ) und naturheilkundliche Methoden im Vergleich, Präventive Gesundheitspflege in der TCM, Chinesische Ernährungslehre, TCM Classics, Medizinische Statistik, Möglichkeiten wissenschaftlichen Forschens in der TCM zusammen. Die Fächer sind in Form von Block- Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Lehrveranstaltungsübersicht Unterrichtseinheiten (UE) / ETCS UE ECTS Philosophische Grundlagen der TCM 50 7 Yin-Yang Theorie; Fünf Elemente Lehre; Physiologie der TCM für westliche Mediziner, Grundlagen der chinesischen Sprache für die TCM Grundlagen der TCM-Diagnostik - klinische Untersuchung 40 5,5 Pathogene Faktoren - äußere Faktoren - innere Faktoren - sieben Emotionen; Bagang Theorie pathologische Veränderungen in den sechs Meridianen; Behandlungsprinzipien in der TCM; Grundlagen der klinischen Untersuchung nach den Regeln der TCM; Grundlagen der klinischen Tätigkeit nach den Regeln der TCM Chinesische Kräuterlehre 30 4 Einführung in die Chinesische Kräuterlehre - 4 Energien der Kräuter, 5 Geschmäcker, Zusammenhang zwischen Energie und Geschmack, Bewegung der Kräuter, den Meridian regulierende Kräuter, übliche Kräuterkombinationen, Einnahmemodus; Pflanzenkunde chinesischer Kräuter; chinesische Pharmakologie - Zubereitung chinesischer Kräuter; Analysen und Qualitätskontrollen chinesischer Kräuter und Pharmaka; neue wissenschaftliche Studien und Analysen; Vergleich chinesischer und westlicher Phytotherapeutika Tuina Chinesische Massage und Weichteilmanipulationen; Therapie muskuloskelettärer Veränderungen; Therapie vegetativer Erkrankungen; Tuina in Rehabilitation und Kurmedizin; Chinesische Manualtherapie im Vergleich zu westlichen Methoden; Vergleich zu anderen asiatischen Massageformen; verschiedene alternative Techniken der Punkt- und Meridianstimulation; Moxibustion, Schröpfen, Scrabben Syndromenlehre 40 5
4 Vier nicht apparative Methoden der Diagnostik; Diagnose durch Beobachtung (inklusive Zungendiagnostik); Diagnose durch Gehör und Geruch; Diagnose durch Befragung; Diagnose durch Palpation (Pulsdiagnostik); Diagnose nach den acht Prinzipien Bagan Bianzheng; Zang/Fu Syndrome; Qi und Xue Diagnostik; Diagnose nach den vier Schichten (Wei, Qi, Ying, Xue Bianzheng); Diagnose nach den sechs Meridianen (Liujing Bianzheng); Shang Han Syndrome; Liujing Syndrome; häufige Krankheitssyndrome; Fallbesprechungen und Erstellung von Behandlungskonzepten Verschiedene asiatische (tibetische, Ayurvedische etc ) und 10 1,5 naturheilkundliche Methoden im Vergleich Qigong und Taijiquan Prinzipien des Qigong und Taijiquan, sowie die grundlegenden Figuren zur Prävention und Therapie Präventive Gesundheitspflege in der TCM - ein Gesundheitskonzept 50 6 Chinesische Ernährungslehre 60 8 TCM Classics 5 0,6 Medizinische Statistik 10 1,4 Möglichkeiten wissenschaftlichen Forschens in der TCM 5 1 Unterrichtseinheiten (UE) / ECTS Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Studienleiterin oder dem Studienleiter jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekanntzumachen. 10. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlußprüfung abzulegen. (2) Die Abschlußprüfung besteht aus: a) Schriftlichen Teilprüfungen über die Fächer Philosophische Grundlagen der TCM, Grundlagen der TCM-Diagnostik - klinische Untersuchung, Chinesische Kräuterlehre, Tujna, Qigong, Syndromenlehre, verschiedene asiatische (tibetische, ayurvedische etc ) und naturheilkundliche Methoden im Vergleich, Präventive Gesundheitspflege in der TCM und Chinesische Ernährungslehre. b) Der Verfassung von zwei schriftlichen Arbeiten. Diese schriftlichen Arbeiten sollen erkennen lassen, daß die Studentin oder der Student nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage ist, ihr oder sein theoretisches Wissen selbständig und praktisch anzuwenden. (3) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können vom Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften für die Abschlußprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Abschluß (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlußprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlußprüfungszeugnis auszustellen.
5 (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung "Akademische Expertin für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege" bzw. "Akademischer Experte für Traditionelle Chinesische Gesundheitspflegezu verleihen. 12. Inkrafttreten Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt.
6 14. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für Traditionelle Chinesische Medizin (MAS) an der Donau- Universität Krems 1. Ausbildungsziel Der Universitätslehrgang für Traditionelle Chinesische Medizin hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte traditionelle und wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin und Gesundheitspflege und der damit verbundenen neuen Denkweise zu vermitteln. Der Schwerpunkt liegt in der Auseinandersetzung mit traditionellen Erkenntnissen und neuesten Forschungsergebnissen zu den Themen der Traditionellen Chinesischen Medizin und Gesundheitspflege. Die effiziente Verbindung zwischen westlicher und traditioneller chinesischer Medizin in Theorie und Praxis soll auf universitärer Basis in optimaler Weise erstellt werden. 2. Studienform (2) Der Universitätslehrgang für Traditionelle Chinesische Medizin ist berufsbegleitendes Studium anzubieten. 3. Studienleiterin und/oder Studienleiter (1) Als Studienleiterin und/oder Studienleiter des Universitätslehrgangs für Traditionelle Chinesische Medizin sind vom Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften eine oder mehrere hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und/oder ein oder mehrere hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter zu bestellen. (2) Die Studienleiterin oder der Studienleiter entscheidet in allen Angelegenheiten des Universitätslehrgangs für Traditionelle Chinesische Medizin, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang für Traditionelle Chinesische Medizin umfaßt 5 Semester. Um der Flexibilität Rechnung zu tragen, wird das Programm in zwei Teilen geführt: Der erste Teil, das Kerncurriculum, umfaßt 35 SS. Der zweite Teil umfaßt funktionale an der fachlichen Gliederung der Traditionellen Chinesischen Medizin orientierte Wahlfächer mit 15 SS oder die Verfassung einer Master-Thesis in einem der Wahlfächer. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang für Traditionelle Chinesische Medizin ist ein international anerkannter akademischer Studienabschluß in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin oder Pharmakologie. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Studium für Traditionelle Chinesische Medizin erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Studienleiterin oder dem Studienleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung (4) Die Aufnahme der Studierenden obliegt gemäß 15 Abs. 1 Donau-Universität-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums der Donau-Universität Krems. (5) Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufnahme zum Studium für Traditionelle Chinesische Medizin erfolgt durch den Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften.
7 (6) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 5 und 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 8. Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs für Traditionelle Chinesische Medizin setzt sich aus dem Kerncurriculum mit 35 SS und aus den Wahlfächern mit mindestens 15 SS bzw. einer Master-Thesis aus einem der Wahlfächer zusammen. (2) Die nachfolgend angeführten Wahlfächer werden angeboten: Akupunkturpraxis - therapeutische Anwendungen (8 SS), chinesische Kräuterlehre (12 SS), Tuina (5 SS), Präventive Gesundheitspflege in der TCM (2 SS), Chinesische Ernährungslehre (2 SS), TCM Classics (1 SS), Grundlagen der chinesischen Sprache für die TCM (6 SS), Praktikum der TCM in China (6 SS). (3) Das Unterrichtsprogramm des Postgradualen Universitätslehrgangs für Traditionelle Chinesische Medizin wird in den Varianten A und B angeboten. Bei Variante A sind die Lehrveranstaltungen des Kerncurriculums mit 35 SS und Wahlfächer mit mindestens 15 SS zu absolvieren. Bei Variante B sind die Lehrveranstaltungen des Kerncurriculums mit 35 SS zu absolvieren und aus einem der Wahlfächer ist eine Master-Thesis zu verfassen. Lehrveranstaltungsübersicht A. Kerncurriculum UE ECTS Philosophische Grundlagen der TCM 50 4 Yin-Yang Theorie; Fünf Elemente Lehre; Physiologie der TCM für westliche Mediziner, Grundlagen der chinesischen Sprache für die TCM Grundlagen der TCM-Diagnostik - klinische Untersuchung 40 3,2 Pathogene Faktoren - äußere Faktoren - innere Faktoren - sieben Emotionen; Bagang Theorie - pathologische Veränderungen in den sechs Meridianen; Behandlungsprinzipien in der TCM; Grundlagen der klinischen Untersuchung nach den Regeln der TCM; Grundlagen der klinischen Tätigkeit nach den Regeln der TCM Grundlagen der Akupunktur 50 4 Topographie und Funktion der Meridiane - theoretische Grundlagen der Wirkung der Akupunktur; Hauptmeridiane, Extrameridiane, muskulotendinäre Meridiane; Wirkung / Klassifikation der Akupunkturpunkte der Hauptmeridiane, der Extrameridiane, Pressure Points; vorbereitende Maßnahmen für die Akupunktur, Stichtechniken; klinische Anwendungen der Meridianlehre zur Diagnostik und Therapie; Spezielle Akupunkturanwendungen und aktuelle 40 3,2 Forschungsergebnisse Meridiansyndrome - Diagnose und Behandlung (Fallstudien); Behandlung mittels ein / zwei Akupunkturpunkten; Schädelakupunktur; Ohrakupunktur; Extrapunkte und aktuelle neue Punkte; Acht Extrameridiane Chinesische Kräuterlehre 80 6,4
8 Einführung in die Chinesische Kräuterlehre - 4 Energien der Kräuter, 5 Geschmäcker, Zusammenhang zwischen Energie und Geschmack, Bewegung der Kräuter, den Meridian regulierende Kräuter, übliche Kräuterkombinationen, Einnahmemodus; Pflanzenkunde chinesischer Kräuter; Chinesische Pharmakologie - Zubereitung chinesischer Kräuter; Analysen und Qualitätskontrollen chinesischer Kräuter und Pharmaka; Pharmakologie und klinische Anwendung der gängigen Kräuter; klassische und neuere Kräuterkombinationen aus pharmakologischer Sicht und ihre klinische Anwendung; spezielle Krankheitsbilder und ihre Therapie; neue wissenschaftliche Studien und Analysen; Vergleich chinesischer und westlicher Phytotherapeutika Tuina 35 2,8 Chinesische Massage und Weichteilmanipulationen; Therapie muskuloskelettärer Veränderungen; Therapie vegetativer Erkrankungen; Tuina in Rehabilitation und Kurmedizin; chinesische Manualtherapie im Vergleich; Vergleich zu anderen asiatischen Massageformen; verschiedene alternative Techniken der Punkt- und Meridianstimulation; Moxibustion, Schröpfen, Scrabben Syndromenlehre 90 7,2 Vier nicht apparative Methoden der Diagnostik; Diagnose durch Beobachtung (inklusive Zungendiagnostik); Diagnose durch Gehör und Geruch; Diagnose durch Befragung; Diagnose durch Palpation (Pulsdiagnostik); Diagnose nach den acht Prinzipien - Bagan Bianzheng; Zang/Fu Syndrome; Qi und Xue Diagnostik; Diagnose nach den vier Schichten (Wei, Qi, Ying, Xue Bianzheng); Diagnose nach den sechs Meridianen (Liujing Bianzheng); Shang Han Syndrome; Liujing Syndrome; häufige Krankheitssyndrome; Fallbesprechungen und Erstellung von Behandlungskonzepten Verschiedene asiatische (tibetische, ayurvedische etc ) und 10 0,8 naturheilkundliche Methoden im Vergleich Qigong und Taijiquan 40 3,2 Prinzipien des Qigong und Taijiquan - grundlegenden Figuren zur Prävention und Therapie Präventive Gesundheitspflege in der TCM, das Gesundheitskonzept 40 3,2 Chinesische Ernährungslehre 30 2,4 TCM Classics 5 4 Medizinische Statistik 10 0,8 Möglichkeiten wissenschaftlichen Forschens in der TCM 5 4 Unterrichtseinheiten Kerncurriculum (UE) / ECTS B. Wahlfächer Akupunkturpraxis therapeutische Anwendungen 120 9,6 Innere Erkrankungen gastrointestinale Erkrankungen; Atemwegserkrankungen; Erkrankungen des Herzkreislaufsystems; Stoffwechselerkrankungen; neurologische und psychosomatische Erkrankungen; Erkrankungen des Urogenitaltraktes; gynäkologische Erkrankungen; Kinderkrankheiten; rheumatologische Erkrankungen; Rehabilitation; Erkrankungen des Bewegungsapparat; Schmerztherapie Vertiefung der Chinesischen Kräuterlehre ,4 Tuina therapeutische Anwendungen 75 5,6 Präventive Gesundheitspflege in der TCM - spezielle Techniken 30 2,4 Chinesische Ernährungslehre therapeutische Anwendungen 30 2,4 TCM Classics Vertiefung 15 1,2
9 Materia medica, Nei-Jing, Nan-Jing, Shang Han Lun, Jin Gui Yao Lue, Ge Jia Xue Shuo Grundlagen der chinesischen Sprache für die TCM, sowie Grundlagen der in der TCM verwendeten Fachausdrücke Praktikum der TCM in China unter Supervision Umsetzung der in Österreich gelehrten Inhalte an Krankenhäusern 90 7,2 90 7,2 9. Lehrveranstaltungen. (3) Die Lehrveranstaltungen sind von der Studienleiterin oder dem Studienleiter jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (4) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekanntzumachen. 10. Prüfungsordnung: (1) Die Studierenden haben eine Abschlußprüfung abzulegen. (2) Die Abschlußprüfung bei Variante A besteht aus: a) Schriftlichen Teilprüfungen über die Pflichtfächer Philosophische Grundlagen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), Grundlagen der TCM-Diagnostik - klinische Untersuchung, Grundlagen der Akupunktur sowie spezielle Akupunkturanwendungen und aktuelle Forschungsergebnisse, Chinesische Kräuterlehre, Tuina, Qigong, Syndromenlehre, verschiedene asiatische (tibetische, ayurvedische etc ) und naturheilkundliche Methoden im Vergleich, Präventive Gesundheitspflege in der TCM, Chinesische Ernährungslehre und die Wahlfächer mit mindestens 15 SS b) Der Verfassung von vier schriftlichen Arbeiten (3) Die Abschlußprüfung bei Variante B besteht aus: a) Schriftlichen Teilprüfungen über die Pflichtfächer Philosophische Grundlagen der TCM, Grundlagen der TCM-Diagnostik - klinische Untersuchung, Grundlagen der Akupunktur sowie spezielle Akupunkturanwendungen und aktuelle Forschungsergebnisse, Chinesische Kräuterlehre, Tuina, Qigong, Syndromenlehre, verschiedene asiatische (tibetische, ayurvedische etc ) und naturheilkundliche Methoden im Vergleich, Präventive Gesundheitspflege in der TCM, Chinesische Ernährungslehre b) Der Verfassung von zwei schriftlichen Arbeiten und einer Master-Thesis c) Der positiven Beurteilung der Master-Thesis d) Dem positiven Ablegen der kommissionellen Prüfung am Ende des Studiums. Die Zulassung zur kommissionellen Prüfung setzt den positiven Abschluß aller Teilprüfungen und die positive Beurteilung der Master-Thesis voraus. Gegenstand der kommissionellen Prüfung sind die Wahlfächer und die Verteidigung der Master- Thesis. (4) Die schriftlichen Arbeiten und die Master-Thesis sollen erkennen lassen, daß die Studentin oder der Student nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage ist, ihr oder sein theoretisches Wissen selbständig und praktisch anzuwenden. (5) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können vom Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften für die Abschlußprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt.
10 11. Abschluß. (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlußprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlußprüfungszeugnis auszustellen. (2) Nach Maßgabe einer Verordnung durch die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Absolventin oder dem Absolventen der akademische Grad Master of Advanced Studies (Traditionelle Chinesische Medizin) MAS (Traditionelle Chinesische Medizin) verliehen. 12. Inkrafttreten. Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. Der Präsident
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