14. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht (Master of Science MS)
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1 2002 / Nr. 7 vom 25 Februar Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht (Akademische/r SozialtherapeutIn Schwerpunkt Sucht) an der Donau-Universität Krems 14. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht (Master of Science MS) 1
2 14. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht (Akademische/r SozialtherapeutIn Schwerpunkt Sucht) der Donau- Universität Krems 1. Ausbildungsziel Allgemeine Bestimmungen (1) Sucht bzw. Abhängigkeit wird neben einer genetischen Disposition und den Effekten eines Suchtmittels auch als dysfunktionaler Versuch der Konflikt- und Problemlösung in einem supportarmen Kontext und bei einem defizienten Selbst, eines schwachen Ichs, einer beschädigten, sich selbst entfremdeten Identität und mit dem Resultat multipler Schädigungen in der Lebensspanne verstanden. In der Regel kommen vielfältige Negativfaktoren (z. B. zeitextendierte Belastung oder Überlastung) kumulativ zum Tragen. Diese multifaktoriell bedingte Fehlentwicklung bedarf deshalb in einer karrierebezogenen Langzeitstrategie Interventionen unter Einbezug der Aktivierung protektiver Umwelt- und Persönlichkeitsfaktoren und positiver Ressourcen des sozialen Netzwerkes. (2) Der Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht hat zum Ziel, Fachkräfte im Umgang mit Suchtkranken zu qualifizieren. Die Förderung der personalen, sozialen und professionellen Kompetenz soll die StudentInnen befähigen, nach Abschluss des Universitätslehrganges mit Suchtkranken und Suchtgefährdeten sowie deren Angehörigen in Einrichtungen, die ambulante und stationäre Hilfen anbieten, verantwortungsvoll und eigenständig arbeiten zu können. Durch die in sich konsistente Verbindung der Fächer Theorie, Methodik und Identitätsentwicklung im Unterrichtsprogramm erwerben die StudentInnen das Rüstzeug für diese helfende Arbeit. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht umfasst sechs Semester: insgesamt 40 Sem. Std. (600 UE) 4. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht ist: a) Abschluss einer sozialen, pädagogischen, therapeutischen, pflegerischen oder wirtschaftlichen Grundausbildung oder einer human- oder sozial-wissenschaftlichen Grundausbildung oder eines human- oder sozialwissenschaftlichen Studiums oder des psychotherapeutischen Propädeutikums b) Erfahrung in der Arbeit mit Suchtkranken bzw. Suchtgefährdeten c) Mindestalter 24 Jahre d) Nachweis von 30 h Einzelselbsterfahrung 5. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 2
3 6. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 7. Zulassung (1) Die Aufnahme der Studierenden obliegt nach 15 (1) DUK-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums. (2) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht erfolgt auf Vorschlag des Leiters des Zentrums für Psychosoziale Medizin. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet über das Vorliegen der in den 4 bis 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 8. Fächer Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht umfasst 40 Semesterstunden und wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht sind folgende Fächer in Form von Lehrgespräch, Vortrag, Praxisreflexion, Mikroanalyse, themenzentrierte Interaktion, psychodramatisches Rollenspiel, erlebnisaktivierende und kreative Methoden in Gruppen- und Einzelarbeit, angeboten in Block-Lehrveranstaltungen, zu absolvieren: 1. Fach Sem. Std Identitätsentwicklung zum/zur SozialtherapeutIn Schwerpunkt Sucht (je 20 UE) Reflexion eigener Motive und Erfahrungen im Umgang mit Süchten Entwicklung der persönlichen professionellen Grundhaltung Therapeutische Beziehung und Umgang mit Übertragung, Gegenübertragung, Widerstand und Abwehr Erlernen von Entspannungsübungen als Formen des Stressmanagements Grundkenntnisse zur Psychosomatik bei Suchtkranken Grundkenntnisse von psychischen Störungen von Suchtkranken Grundkenntnisse von zusätzlicher Begleiterkrankungen bei Suchtkranken Krankheitslehre und Absicherung diagnostischer Erkenntnisse Prozessuale Grundfragen der therapeutischen Praxis Reflexion des Gruppengeschehens und der therapeutischen Prozesse (200 UE) 13,3 2. Fach Methodik in der Sozialtherapie - Sucht Modelle therapeutischer Interventionen in der Suchtkrankenhilfe (30 UE) 3
4 Sucht, seelische Erkrankungen und Persönlichkeit (30 UE) Supervision (20 UE) Rückfall, Krise und Krisenintervention (30 UE) (110 UE) 7,3 3. Fach Theorie Ätiologie der Suchtkrankheiten (30 UE) neurobiologische Ansätze psychologische Ansätze soziale Bedingungsfaktoren Substanzen, spezifische Eigenschaften und Behandlung sowie nicht stoffgebundene Abhängigkeiten (40 UE) (Alkohol, Nikotin, Benzodiazepine, Cannabis, Halluzinogene, Amphetamine, Opioide, Kokain u. weitere stoffliche Abhängigkeiten sowie Kauf-, Internet-, Arbeitssucht usw.) Diagnostik, Epidemiologie und Prävention der Abhängigkeitserkrankungen (30 UE) Rechtliche Aspekte der Abhängigkeit; Suchtforschung (30 UE) Genderspezifische Aspekte der Abhängigkeit Probleme in der Schwangerschaft u. im Säuglingsalter Suchtprobleme im Kindes- und Jugendalter Suchtprobleme im Alter Abschlusskolloqium (10 UE) (140 UE) 9,3 4. Praxis Supervidierte und protokollierte (fallzentrierte) Praxis (120 UE) 8 Exkursionen zu regionalen Institutionen (30 UE). 2 Semesterstundenanzahl (600 UE) Semester Semester Semester Semester Semester Semester 30 ECTS auf das jeweilige Semester und Fächereinteilungen bezogen Der Nachweis von 15 Stunden Einzelsupervision der fachlichen Tätigkeit (Praktikum) sind zu erbringen. 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen werden von Lehrbeauftragten der Donau-Universität Krems durchgeführt, die Auswahl und die Qualitätskontrolle wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems verantwortet. 4
5 10. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 11. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Die Abschlussprüfung besteht aus: a) Schriftlichen Teilprüfungen über die Fächer: Identitätsentwicklung zum/r SozialtherapeutIn Schwerpunkt Sucht, Methodik in der Sozialtherapie Sucht, Theorie b) Falldarstellung anhand eines Behandlungsjournals (Gruppen- oder Einzelarbeit über mindestens 8 Wochen). Die schriftliche Arbeit soll erkennen lassen, dass der/die StudentIn sein/ihr theoretisches Wissen selbständig und praktisch anwenden kann. 12. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Laufende Evaluation aller Referenten durch die Studierenden (2) Evaluation der Lehrinhalte und Referenten am Ende des Lehrganges durch die Lehrgangsleitung und darauf aufbauend Erarbeitung von Verbesserungsmaß-nahmen. 13. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Die Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademische/r SozialtherapeutIn Schwerpunkt Sucht zu verleihen. 14. Schlussbestimmungen Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 5
6 15. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht (Master of Science M.S.) der Donau-Universität Krems 1. Ausbildungsziel Allgemeine Bestimmungen (1) Sucht bzw. Abhängigkeit wird neben einer genetischen Disposition und den Effekten eines Suchtmittels auch als dysfunktionaler Versuch der Konflikt- und Problemlösung in einem supportarmen Kontext und bei einem defizienten Selbst, eines schwachen Ichs, einer beschädigten, sich selbst entfremdeten Identität und mit dem Resultat multipler Schädigungen in der Lebensspanne verstanden. In der Regel kommen vielfältige Negativfaktoren (z. B. zeitextendierte Belastung oder Überlastung) kumulativ zum Tragen. Diese multifaktoriell bedingte Fehlentwicklung bedarf deshalb in einer karrierebezogenen Langzeitstrategie Interventionen unter Einbezug der Aktivierung protektiver Umwelt- und Persönlichkeitsfaktoren und positiver Ressourcen des sozialen Netzwerkes. (2)Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht hat zum Ziel, akademische Fachkräfte im Umgang mit Suchtkranken zu qualifizieren. Die Förderung der personalen, sozialen und professionellen Kompetenz soll die StudentInnen befähigen, nach Abschluss des Universitätslehrganges mit Suchtkranken und Suchtgefährdeten sowie deren Angehörigen in Einrichtungen, die ambulante und stationäre Hilfen anbieten, verantwortungsvoll und eigenständig arbeiten zu können. Eine Fundierung in methodischer und theoretischer Hinsicht, Erweiterung und Vertiefung diagnostischer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Entwicklung eines differenzierten Sozialtherapieinstrumentariums, mit dem Schwerpunkt in Suchtkrankenhilfe, wird angestrebt. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht umfasst sieben Semester: insgesamt 46 Semesterstunden und eine Masterthese. 4. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht ist: a) ein Studienabschluss in Sozialarbeit (FH), Sozialpädagogik (FH), Psychologie, Pädagogik, Medizin oder der Abschluss eines juristischen od. wirtschaftswissenschaftlichen Studiums oder ein Bakkalaureatsgrad in Human- oder Sozialwissenschaften b) Erfahrung in der Arbeit mit Suchtkranken bzw. Suchtgefährdeten c) Mindestalter 24 Jahre d) Nachweis von 30 h Einzelselbsterfahrung (2) Über die Zulassung entscheidet die Lehrgangsleitung nach Absolvierung von zwei Zulassungsinterviews. 6
7 5. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 6. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 7. Zulassung (1) Die Aufnahme der Studierenden obliegt nach 15 (1) DUK-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums. (2) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht erfolgt auf Vorschlag des Leiters des Zentrums für Psychosoziale Medizin. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet über das Vorliegen der in den 4 bis 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. Unterrichtsprogramm 8. Fächer (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht umfasst 46 Semesterstunden und wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (3) (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht sind folgende Fächer in Form von Lehrgespräch, Vortrag, Praxisreflexion, Mikroanalyse, themenzentrierte Interaktion, psychodramatisches Rollenspiel, erlebnisaktivierende und kreative Methoden in Gruppen- und Einzelarbeit, angeboten in Block-Lehrveranstaltungen, zu absolvieren: 1. Fach Sem.Std. Identitätsentwicklung zum/zur SozialtherapeutIn Schwerpunkt Sucht (Blockseminare zu je 20 UE) Reflexion eigener Motive und Erfahrungen im Umgang mit Süchten Entwicklung der persönlichen professionellen Grundhaltung Therapeutische Beziehung und Umgang mit Übertragung, Gegenübertragung, Widerstand und Abwehr Erlernen von Entspannungsübungen als Formen des Stressmanagements Grundkenntnisse zur Psychosomatik bei Suchtkranken Grundkenntnisse von psychischen Störungen von Suchtkranken Grundkenntnisse von zusätzlicher Begleiterkrankungen bei Suchtk. Krankheitslehre und Absicherung diagnostischer Erkenntnisse Prozessuale Grundfragen der therapeutischen Praxis 7
8 13,3 Reflexion des Gruppengeschehens und der therapeutischen Prozesse (200 UE) 2. Fach Methodik in der Sozialtherapie - Sucht Modelle therapeutischer Interventionen in der Suchtkrankenhilfe (30 UE) Sucht, seelische Erkrankungen und Persönlichkeit (30 UE) Supervision (20 UE) Rückfall, Krise und Krisenintervention (30 UE) (110UE) 7,3 3. Fach Theorie Ätiologie der Suchtkrankheiten (30 UE) neurobiologische Ansätze psychologische Ansätze soziale Bedingungsfaktoren Substanzen, spezifische Eigenschaften und Behandlung sowie nicht stoffgebundene Abhängigkeiten (40 UE) (Alkohol, Nikotin, Benzodiazepine, Cannabis, Halluzinogene, Amphetamine, Opioide, Kokain u. weitere stoffliche Abhängigkeiten sowie Kauf-, Internet-, Arbeitssucht, usw.) Diagnostik, Epidemiologie und Prävention der Abhängigkeitserkrankungen (30 UE) Rechtliche Aspekte der Abhängigkeit; Suchtforschung (30 UE) Genderspezifische Aspekte der Abhängigkeit Probleme in der Schwangerschaft u. im Säuglingsalter Suchtprobleme im Kindes- und Jugendalter Suchtprobleme im Alter Kolloqium I (10 UE) Karriereanalysen und Persönlichkeitsassessment (30 UE) Masterkolloqium (30 UE) (200 UE)...13,3 4. Praxis Supervidierte und protokollierte (fallzentrierte) Praxis (150 UE) 10 Exkursionen zu regionalen Institutionen (30 UE)...2 Semesterstundenanzahl (690 UE)...46 plus Masterthese ECTS auf das jeweilige Semester und Fächereinteilungen bezogen: 1. Semester Semester Semester Semester Semester Semester 30 8
9 7. Semester 30 Der Nachweis von 15 Stunden Einzelsupervision der fachlichen Tätigkeit (Praktikum) sind zu erbringen. 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen werden von Lehrbeauftragten der Donau-Universität Krems durchgeführt, die Auswahl und die Qualitätskontrolle wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems verantwortet. 10. Unterrichtssprache (1) Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 11. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Die Abschlussprüfung besteht aus: a) Schriftlichen Teilprüfungen nach 6 Semester über die Fächer: Identitätsentwicklung zum/r SozialtherapeutIn Schwerpunkt Sucht Methodik in der Sozialtherapie Sucht Theorie b) Falldarstellung nach 6 Semester anhand eines Behandlungsjournals (Gruppenoder Einzelarbeit über mindestens 8 Wochen). Die schriftliche Arbeit soll erkennen lassen, dass der/die StudentIn sein/ihr theoretisches Wissen selbständig und praktisch anwenden kann. c) Mündliche und kommissionelle Gesamtprüfung am Ende des Lehrganges (7. Semester) über die Unterrichtsfächer: Identitätsentwicklung zum/r SozialtherapeutIn Schwerpunkt Sucht Methodik in der Sozialtherapie Sucht Theorie Die Zulassung zur mündlichen und kommissionellen Abschlussprüfung (c) ist nur nach positiver Beurteilung der unter Punkt a) und b) erfolgten Teilprüfungen möglich. d) Master-These Für den Abschluss des Universitätslehrganges ist die Verfassung einer umfassenden schriftlichen Arbeit (Master-These) erforderlich. Das Thema ist aus dem Bereich der angewandten Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht auszuwählen und soll zeigen, dass der/die StudentIn in der Lage ist, Probleme der Suchtkrankenhilfe selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Masterthese muss von zwei Begutachtern positiv beurteilt werden. 12. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Laufende Evaluation aller Referenten durch die Studierenden 9
10 (2) Evaluation der Lehrinhalte und Referenten am Ende des Lehrganges durch die Lehrgangsleitung und darauf aufbauend Erarbeitung von Verbesserungsmaß-nahmen. 13. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Nach Maßgabe einer Verordnung durch die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Absolventin oder dem Absolventen der akademische Grad Master of Science, abgekürzt M.S. verliehen. 14. Schlussbestimmungen Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. Der Präsident 10
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