Der Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen:

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1 2008 / Nr. 22 vom 4. März 2008 Der Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen: 121. Verordnung Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement (Zertifikat) (Wiederverlautbarung) 122. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement (akademisch) (Wiederverlautbarung) 123. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement (Master of Science) (Wiederverlautbarung) 124. Verordnung der Universität für Weiterbildung (Donau- Universität Krems) über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges "Supervision und Coaching (akademisch) (Wiederverlautbarung) 125. Verordnung der Universität für Weiterbildung (Donau- Universität Krems) über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges "Supervision und Coaching (Master of Science) (Wiederverlautbarung)

2 126. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges "Sozialtherapie - Schwerpunkt Sucht (akademisch) (Wiederverlautbarung) 127. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges "Sozialtherapie - Schwerpunkt Sucht (Master of Science) (Wiederverlautbarung) 2

3 121. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement (Zertifikat) (Wiederverlautbarung) Allgemeine Bestimmungen 1. Weiterbildungsziel (1) Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement hat zum Ziel, sinnvoll geplante Maßnahmen der Prävention und Intervention in psychophysischen Überlastungssituationen zu vermitteln. Einsatzkräfte sind bei außergewöhnlichen und besonderen Situationen wie z. B. Lassing, Galtür und Wilhelmsburg in einem relativ kurzen Zeitfenster einem Höchstmaß an psychischem Druck ausgesetzt. Die andauernde Belastung durch Schichtdienst und die einseitige Orientierung der Arbeit auf negative Eindrücke und Erlebnisse führen in nicht wenigen Fällen zu psychischen und physischen Gesundheitsproblemen, Burnoutrisiken, zu Schwierigkeiten in der Abwicklung des Dienstalltages bis hin zu frühzeitigen Pensionierungen. Die Teilnehmer an diesem Universitätslehrgang, die auch Multiplikatoren-funktion haben sollen, werden grundlegend in die inhaltliche Thematik der Prävention und der Nachbearbeitung von belastenden Ereignissen eingeführt. Sie lernen auch hilfreiche und erforschte Möglichkeiten der Stressvermeidung und der Stressbearbeitung selbst kennen. Hierzu gehören sowohl Möglichkeiten individueller Beratung und des Coachings, als auch Möglichkeiten der bewältigungsorientierten Arbeit innerhalb einer Gruppe mit verbalen wie nonverbalen Verfahren, die die Vorbereitung auf traumatische Erfahrungen, Bewältigung von Extrem-belastungen und Stressabbau gewährleisten. Konzepte des Debriefing, Anti-Stresstraining etc. werden in Theorie und Praxis teilnehmerbezogen vermittelt. (2) Dieser Universitätslehrgang richtet sich an Angehörige und Mitarbeiter von Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden, Rettungsdiensten, Feuerwehr, Bergwacht, Polizei, Bundesheer; auch Leitungskader, ÄrztInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, NotfallseelsorgerInnen, etc., die koordinative, beratende und/oder betreuende Funktionen in Katastrophen-einsätzen und Krisensituationen haben. Die Teilnehmer sollen lernen, Pathologisierungen wie z. B. posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) von durch den Einsatz besonders belasteten Mitarbeitern entgegenzuwirken. Dabei wird die Rolle und Funktion von Vorgesetzten und Peers in Extremsituationen betont. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement umfasst drei Semester, im Vollstudium 1 Semester (30 ECTS). 4. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. 3

4 (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 5. Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagment ist die praktische Mitarbeit bei Behörden, Rettungsdiensten, Bundesheer, etc. sowie Berufsgruppen (PsychotherapeutInnen, PsychologInnen, NotfallseelsorgerInnen, ÄrtzInnen..), die bei Katastrophen und Krisensituationen zum Einsatz kommen. 6. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 7. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychotraumatologie und Stressmanagement erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 8. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 9. Unterrichtsprogramm 1. Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement umfasst 190 Unterrichtseinheiten und wird vom Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. 2. Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement sind folgende Fächer/Module in Form von Block- Lehrveranstaltungen zu absolvieren: FÄCHER/MODULE LV LV- A UE ECTS WL Grundstufe Fach/Modul 1: Stress und Einführung in die Psychotraumatologie VO 25 5 Psychotraumatologie Stress und Belastung VO 25 4 Fach/Modul 2: Kommunikation und Kommunikation und VO Interventionslehre Kommunikationslehre 25 5 Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen VO 25 5 Fach/Modul 3: Praxeologie Erfahrungen aus österreichischen Ereignissen KS 25 4 Prebriefing und Debriefing (kritische Reflexion sowie Aufbau und Organisation von Kriseninterventionsteam, Unfallprävention) KS 25 4 Praktikum I Praktikum I Grundstufe PR Gesamt UE/ECTS/Workload

5 10. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen können sofern pädagogisch oder didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lehrmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 11. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 12. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Diese besteht aus: a) erfolgreiche Teilnahme am Praktikum. b) Am Ende des Universitätslehrgangs sind drei mündliche und kommissionelle Prüfungen über die Unterrichtsfächer/Module: Stress und Psychotraumatologie Kommunikation und Interventionslehre Praxeologie abzulegen. (2) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 13. Abschluss Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. 14. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden. (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die Erarbeitung von möglichen Verbesserungsmaßnahmen. 15. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 5

6 122. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement (akademisch) (Wiederverlautbarung) Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement hat zum Ziel, Grundlagenwissen auf dem Gebiet der Psychotraumatologie und sinnvoll geplante Maßnahmen der Prävention für psychophysische Überlastungssituationen insbesondere als Stressmanagement für die eigene (subjektive) Verarbeitung zu vermitteln. Die TeilnehmerInnen an diesem Universitätslehrgang, die auch Multiplikatorenfunktion haben, werden grundlegend in die inhaltliche Thematik der Prävention und der Nachbearbeitung von belastenden Ereignissen eingeführt. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement umfasst sechs Semester, im Vollstudium 2 Semester (60 ECTS). 4. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 5. Zulassungsbedingungen Vertreter von Gesundheitsberufen wie RettungssanitäterIn, NotfallsanitäterIn, Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Dipl. KinderkrankenpflegerInnen, Dipl. psychiatrische Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Hebammen, ÄrztInnen, ZahnärztInnen, DentistInnen, PsychotherapeutInnen, Klinische und GesundheitspsychologInnen, Dipl. PhysiotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen, NotfallseelsorgerInnen, die bei Krisen- und Großschadensereignissen zum Einsatz kommen. 6. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 7. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychotraumatologie und Stressmanagement erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 6

7 8. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 9. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement umfasst 450 Unterrichtseinheiten und wird vom Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement sind folgende Fächer/Module in Form von Block-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: FÄCHER/MODULE Grundstufe LV 7 LV- A UE ECTS WL Fach/Modul 1: Stress und Einführung in die Psychotraumatologie VO 25 5 Psychotraumatologie Stress und Belastung VO 25 4 Fach/Modul 2: Kommunikation und Kommunikation und Kommunikationslehre VO 25 5 Interventionslehre Stressbearbeitung nach belastenden VO 25 5 Ereignissen Fach/Modul 3: Praxeologie Erfahrungen aus österreichischen KS Ereignissen 25 4 Prebriefing und Debriefing (kritische Reflexion sowie Aufbau und Organisation von Kriseninterventionsteam, Unfallprävention) KS 25 4 Aufbaustufe Fach/Modul Trauma und Krankheitslehre (Schmerzstörungen, psychische Psychosomatik...) VO 25 4 Erkrankungen Trauma und Persönlichkeitsstörung (Borderline, PTBS) VO 25 3 Traumaerfahrungen und Suchtkrankheiten VO 25 3 Fach/Modul Krisenintervention Krisenintervention I (Allgemeine Theorie und Praxis VO 25 3 Krisenintervention II (Krisenintervention bei Großschadensereignissen) Krisenintervention III (Krisen der HelferInnen) VO 25 3 VO 25 2 Fach/Modul Spezielle Trauma und Gender VO 25 2 Psychotraumatologie Traumata im Kindes- und Jugendalter VO 25 2 Methodik und Ergebnisse psychotraumatologischer Forschung VO 25 3 Praktikum I Praktikum I Grundstufe PR Praktikum II Praktikum II Aufbaustufe und schriftliche PR Fallarbeit Gesamt UE/ECTS/Workload Der Nachweis von 5 UE Gruppensupervision und 2 x 2 Kurssupervision ist zu erbringen.

8 10. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen können sofern pädagogisch oder didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lehrmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 11. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 12. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Diese besteht aus: a) erfolgreiche Teilnahme am Praktikum I Grundstufe, b) erfolgreiche Teilnahme am Praktikum II und schriftliche Falldarstellung. c) Am Ende der Grundstufe sind drei mündliche und kommissionelle Prüfungen über die Unterrichtsfächer/Module: Stress und Psychotraumatologie Kommunikation und Interventionslehre Praxeologie abzulegen. d) Am Ende des Universitätslehrganges sind drei mündliche und kommissionelle Prüfungen über die Unterrichtsfäche/Module: Trauma und psychische Erkrankungen Krisenintervention Spezielle Psychotraumatologie abzulegen. 13. Anerkennung Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. Leistungen aus dem Lehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement (Zertifikat) sind bei Gleichwertigkeit anzuerkennen. 14. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die Erarbeitung von möglichen Verbesserungsmaßnahmen. 15. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademische/r Expertin/Experte in Stressmanagement und Krisenintervention zu verleihen. 16. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 8

9 123. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement (Master of Science) (Wiederverlautbarung) Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement hat zum Ziel, Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychotraumatologie und sinnvoll geplante Maßnahmen der Prävention und Intervention in psychophysischen Überlastungssituationen (Stressmanagement) zu vermitteln. Die TeilnehmerInnen an diesem Universitätslehrgang, die auch Multiplikatorenfunktion haben, werden grundlegend in die inhaltliche Thematik der Prävention und der Nachbearbeitung von belastenden Ereignissen eingeführt. Außerdem beschäftigt sich der Lehrgang speziell mit den verschiedenen Bereichen des Katastrophenmanagements bei naturgegeben, zivilen, terroristischen und kriegerischen Großschadensereignissen. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen, Methoden und Ergebnissen der Forschung im Bereich der Psychotraumatologie allgemein und speziell im Bereich des Krisen- und Katastrophenmanagements dar. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement umfasst sieben Semester, im Vollstudium 3 Semester (90 ECTS). 4. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 5. Zulassungsbedingungen ÄrztInnen, ZahnärztInnen, DentistInnen, PsychotherapeutInnen, Klinische und GesundheitspsychologInnen oder RettungssanitäterInnen, NotfallsanitäterInnen, Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Dipl. KinderkrankenpflegerInnen, Dipl. psychiatrische Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Hebammen, Dipl. PhysiotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen, NotfallseelsorgerInnen, die eine Studienberechtigung und Veröffentlichungen oder eine Studienberechtigung und eine mehrjährige LeiterInnentätigkeit nachweisen können sowie bei Krisen- und Großschadensereignissen zum Einsatz kommen. 6. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 9

10 7. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychotraumatologie und Stressmanagement erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 8. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 9. Unterrichtsprogramm 1. Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement umfasst 625 Unterrichtseinheiten und wird vom Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. 2. Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement sind folgende Fächer/Module in Form von Block- Lehrveranstaltungen zu absolvieren: Grundstufe Fach/Modul 1: Stress und Einführung in die Psychotraumatologie VO 25 5 Psychotraumatologie Stress und Belastung VO 25 4 Fach/Modul 2: Kommunikation und Kommunikation und Kommunikationslehre VO 25 5 Interventionslehre Stressbearbeitung nach belastenden VO 25 5 Ereignissen Fach/Modul 3: Praxeologie Erfahrungen aus österreichischen Ereignissen KS 25 4 Prebriefing und Debriefing (kritische Reflexion sowie Aufbau und Organisation von Kriseninterventionsteam, KS 25 4 Unfallprävention) Aufbaustufe Fach/Modul Trauma und Krankheitslehre (Schmerzstörungen, psychische Psychosomatik...) VO 25 4 Erkrankungen Trauma und Persönlichkeitsstörung (Borderline, PTBS) VO 25 3 Traumaerfahrungen und Suchtkrankheiten VO 25 3 Fach/Modul Krisenintervention Krisenintervention I (Allgemeine Theorie und Praxis VO 25 3 Krisenintervention II (Krisenintervention bei Großschadensereignissen) VO 25 3 Krisenintervention III (Krisen der HelferInnen) VO 25 2 Fach/Modul Spezielle Trauma und Gender VO 25 2 Psychotraumatologie Traumata im Kindes- und Jugendalter VO 25 2 Methodik und Ergebnisse psychotraumatologischer Forschung VO

11 Masterstufe Fach/Modul Katastrophenmanagement Katastrophenmanagement VO 60 3 Fach/Modul Forschung u. Metho- Forschung und Methodenvergleich in der VO 60 3 denlehre in der Psychotraumatologie Psychotraumatologie Masterkolloqium VO 20 2 Praktikum I Praktikum I Grundstufe PR Praktikum II Praktikum II Aufbaustufe und schriftliche PR Fallarbeit Praktikum III Praktikum III Masterstufe PR Master-Thesis Master-Thesis MT Gesamt UE/ECTS/Workload Der Nachweis von 5 UE Gruppensupervision und 2 x 2 Kurssupervision sowie über 30 UE Selbsterfahrung ist zu erbringen. 10. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen können sofern pädagogisch oder didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lehrmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 11. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 12. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Diese besteht aus: a) erfolgreiche Teilnahme am Praktikum I, b) erfolgreiche Teilnahme am Praktikum II und schriftliche Falldarstellung, c) erfolgreiche Teilnahme am Praktikum III. d) Am Ende der Grundstufe (3. Semester) sind drei mündliche und kommissionelle Prüfungen über die Unterrichtsfächer/Module: Stress und Psychotraumatologie Kommunikation und Interventionslehre Praxeologie abzulegen. 11

12 e) Am Ende der akademischen Aufbaustufe (6. Semester) sind drei mündliche und kommissionelle Prüfungen über die Unterrichtsfächer/Module: Trauma und psychische Erkrankungen Krisenintervention Spezielle Psychotraumatologie abzulegen. f) Am Ende des Universitätslehrganges sind zwei mündliche und kommissionelle Prüfungen über die Unterrichtsfächer/Module: Katastrophenmanagement Forschung und Methodenvergleich in der Psychotraumatologie abzulegen. (2) Master-Thesis Für die Erlangung des akademischen Grades ist die Verfassung einer schriftlichen Arbeit (Master-Thesis) erforderlich. Das Thema ist aus dem Bereich der Unterrichtsfächer/Module auszuwählen und soll zeigen, dass der/die StudentIn in der Lage ist, selbständig mit wissenschaftlichen Methoden die vermittelten Lehrinhalte zu bearbeiten. Die Master-Thesis muss von zwei BegutachterInnen positiv beurteilt werden. Die Zulassung zu den mündlichen und kommissionellen Abschlussprüfungen (1 f) ist erst nach positiver Beurteilung der Master-Thesis möglich. 13. Anerkennung Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. Leistungen aus dem Lehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement (akademisch) sind bei Gleichwertigkeit anzuerkennen. 14. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die Erarbeitung von möglichen Ver-besserungsmaßnahmen. 15. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen wird der akademische Grad Master of Science (Psychotraumatologie und Stressmanagement) abgekürzt MSc verliehen. 16. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 12

13 124. Verordnung der Universität für Weiterbildung (Donau- Universität Krems) über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges "Supervision und Coaching (akademisch) (Wiederverlautbarung) Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel Der Universitätslehrgang Supervision und Coaching hat zum Ziel, den Studierenden eine theoretische, methodische und interventionspraktische Kompetenz sowie ein spezifisches Forschungswissen im Bereich der Supervision, des Coachings und der Organisationsentwicklung zu vermitteln. Neben dem Aufbau einer allgemeinen supervisorischen Kompetenz und Performanz, die in sehr verschiedenen professionellen Kontexten (Bildungs- und Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung etc.) eingesetzt werden kann, wird auch der Bereich Supervision im Gesundheitswesen Gegenstand des Studienangebotes. Auf Grund der besonderen Verantwortung in fachlicher und rechtlicher Hinsicht, die SupervisorInnen in medizinischen Arbeitsfeldern zu tragen haben und auf Grund der beständig wachsenden organisationalen Komplexität in Einrichtungen des Gesundheitswesen und des klinischen Feldes ist eine besondere Feldkompetenz und ein spezialisiertes fachliches und menschliches Wissen (z. B. zu den Themen Krankheit, Leiden, Sterben, Abhängigkeiten) erforderlich, um durch Supervision seriöse Beratung, Hilfen und Entwicklungsmöglichkeiten bereitstellen zu können. In einer Verschränkung von Theorie und Praxis, Methodenvermittlung und Forschungsorientierung, supervisorischer Einzelberatung und Organisations- bzw. Institutionsorientierung soll der Universitätslehrgang ein Angebot mit hoher Praxisrelevanz gewährleisten. Besondere Vertiefungsgebiete sind die Bereiche Gesundheitswesen, klinische Einrichtungen, Krankenhäuser, die ärztliche Praxis, psychosoziale Institutionen und Organisationen. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Supervision und Coaching ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Supervision und Coaching umfasst sechs Semester, im Vollstudium wären es 3 Semester (90 ECTS). 4. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 5. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Supervision und Coaching ist: a) ein in- oder ausländisches abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein vergleichbarer Abschluss, oder abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum oder abgeschlossene Psychotherapieausbildung. 13

14 b) Zusätzlich müssen die BewerberInnen über eine mindestens fünfjährige praktische Berufserfahrung in klinischen, pädagogischen, sozialen oder wirtschaftlichen Arbeitsfeldern verfügen, mindestens 27 Jahre alt sein und mindestens 60 Stunden Selbsterfahrung und mindestens 60 h Teilnahme an Supervision in verschiedenen Settings und Arbeitsfeldern in den letzten 5 Jahren nachweisen. oder c) SozialpädagoInnen, SozialhelferInnen, BewährungshelferInnen, Dipl. Krankenpflegepersonal, KindergärtnerInnen und ähnliche Berufe mit Befähigungsprüfung, die eine supervisionsrelevante Vorbildung durch ein dokumentiertes Äquivalent von insgesamt mindestens 400 Ausbildungseinheiten, davon 250 zusammenhängende Ausbildungseinheiten, einschließlich praktischer Übungen, Selbsterfahrung und Supervision vorweisen können und mindestens 7 Jahre praktische Berufserfahrung in klinischen, pädagogische, sozialen Arbeitsfeldern sowie 60 h Selbsterfahrung und mind. 60 h Teilnahme an Supervision in verschiedenen Settings und Arbeitsfeldern in den letzten 5 Jahren vorweisen können, Mindestalter 28 Jahre (2) Über die Zulassung zum Universitätslehrgang wird nach Durchführung von 2 Zulassungsinterviews entschieden. 6. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 7. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Supervision und Coaching erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 8. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs. 1 UG 2002 dem Rektorat. 9. Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Supervision und Coaching umfasst 630 Unterrichtseinheiten und wird vom Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Supervision und Coaching sind folgende Pflichtfächer/Module in Form von Block-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: FÄCHER/MODULE Fach/Modul 1 Berufliche Identitätsentwicklung zum/zur SupervisorIn - Entwicklung personaler, sozialer und professioneller Kompetenz und Performanz LV LV- A UE ECTS WL Anwendungsbezogene Sozialwissenschaften Kreative Medien und Methoden in der Supervision Rollenspieltechniken Supervisorische Identität Interaktion und Kommunikation Gruppendynamik und Prozessanalyse, Übertragung und Gegenübertragung Organisation, Institution, Felder - strukturelle Rahmenbedingungen von Supervision Systemtheorie in der supervisorischen Praxis Phänomen-Konflikt - Interventionsstrategien bei Konflikten Ethik und Supervision 14

15 Fach/Modul 2 Methodik Fach/Modul 3 Supervisionstheorien Beratungstechniken VO 25 4 Prozessuale Diagnostik und Assessments in der Supervision VO 25 4 Methoden und Modelle der Supervision und des VO 25 Coachings 4 Methoden Integrativer Supervision u. Coaching VO 25 4 Krisenprävention und Krisenintervention in der Supervision VO 25 4 Praxisfeldspezifische Arbeit EX 25 3 Organisationsentwicklung VO 25 4 Supervisionsforschung VO Allgemeine Supervisionstheorie VO 25 4 Spezielle Supervisionstheorie, Theorie des Coachings und der Organisationsentwicklung VO 25 4 Abschlusskolloqium KS 10 1 Literaturstudium Literaturstudiengruppe AG Supervidierte Lernsupervision einschließlich Praktikum PR Lehrsupervision Abschlussarbeit Schriftliche Abschlussarbeit Gesamt UE/ECTS/Workload Der Nachweis von 50 UE Lehrsupervision ist vor Abschluss des Lehrganges zu erbringen. 10. Lehrveranstaltungen Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. Die Lehrveranstaltungen können sofern pädagogisch oder didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lehrmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 11. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 12. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Diese besteht aus: a) erfolgreiche Teilnahme am Literaturstudium, b) erfolgreiche Teilnahme an der supervidierten Lernsupervision (Praktikum), c) schriftliche Abschlussarbeit über Theorie und Praxeologie der Supervision und des Coachings. Diese Arbeit soll erkennen lassen, dass der/die StudentIn sein/ihr theoretisches Wissen selbständig und praktisch anwenden kann. d) Am Ende des Universitätslehrganges (6 Semester) sind drei mündliche und kommissionelle Prüfungen über die Unterrichtsfächer/Module: Berufliche Identitätsentwicklung zum/zur SupervisorIn Methodik Supervisionstheorien abzulegen. 15

16 e) Die Zulassung zur mündlichen und kommissionellen Abschlussprüfung (1 d) ist erst nach positiver Beurteilung der unter Punkt (1 c) angeführten schriftlichen Arbeit möglich. (2) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 13. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die Erarbeitung von möglichen Verbesserungsmaßnahmen. 14. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademische/r Supervisor und Coach zu verleihen. 15. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 16

17 125. Verordnung der Universität für Weiterbildung (Donau- Universität Krems) über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges "Supervision und Coaching (Master of Science) (Wiederverlautbarung) Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel Der Universitätslehrgang Supervision und Coaching hat zum Ziel, den Studierenden eine theoretische, methodische und interventionspraktische Kompetenz sowie ein spezifisches Forschungswissen im Bereich der Supervision, des Coachings und der Organisationsentwicklung im Allgemeinen und der Supervision im Gesundheitswesen im Besonderen zu vermitteln. Neben dem Aufbau einer allgemeinen supervisorischen Kompetenz und Performanz, die in sehr verschiedenen professionellen Kontexten (Bildungsund Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung etc.) eingesetzt werden kann, ist auch eine Spezialisierung im Bereich ärztlicher Supervision Gegenstand des Studienangebotes, das die Arbeit mit und die Begleitung von Ärzten, klinischem Personal (Schwestern, Pfleger, TherapeutInnen u. a.) und Verwaltungskräften im Krankenhaus- und Gesundheitswesen durch Einzel-, Team- und Institutionssupervision besonders berücksichtigt. Auf Grund der besonderen Verantwortung in fachlicher und rechtlicher Hinsicht, die SupervisorInnen in medizinischen Arbeitsfeldern zu tragen haben und auf Grund der beständig wachsenden organisationalen Komplexität in Einrichtungen des Gesundheitswesen und des klinischen Feldes ist eine besondere Feldkompetenz und ein spezialisiertes fachliches und menschliches Wissen (z. B. zu den Themen Krankheit, Leiden, Sterben, Abhängigkeiten) erforderlich, um durch Supervision seriöse Beratung, Hilfen und Entwicklungsmöglichkeiten bereitstellen zu können. In einer Verschränkung von Theorie und Praxis, Methodenvermittlung und Forschungsorientierung, supervisorischer Einzelberatung und Organisations- bzw. Institutionsorientierung soll der Universitätslehrgang ein Angebot mit hoher Praxisrelevanz gewährleisten. Besondere Vertiefungsgebiete sind die Bereiche Gesundheitswesen, klinische Einrichtungen, Krankenhäuser, die ärztliche Praxis, psychosoziale Institutionen und Organisationen. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Supervision und Coaching ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Supervision und Coaching umfasst sieben Semester, im Vollstudium wären es 4 Semester (120 ECTS). 4. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 17

18 5. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Supervision und Coaching ist: a) ein in- oder ausländisches abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Psychologie, Sozialarbeit, Heilpädagogik, Pflegepädagogik, Pflegemanagement, Theologie, Lehramt, Betriebswirtschaft bzw. andere vergleichbare Studienrichtungen. b) und eine mindestens fünfjährige praktische Berufserfahrung in klinischen, pädagogischen oder sozialen Arbeitsfeldern c) Mindestalter 27 Jahre d) 30 Stunden Supervision innerhalb der letzten 5 Jahre in zwei verschiedenen Supervisionsformen e) Nachweis über 400 h Zusatzausbildungen bzw. Fortbildungsveranstaltungen, die Person Rolle Institution zum Gegenstand haben. (2) Über die Zulassung zum Universitätslehrgang wird nach Durchführung von 2 Zulassungsinterviews entschieden. 6. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 7. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Supervision und Coaching erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 8. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs. 1 UG 2002 dem Rektorat. 9. Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Supervision und Coaching umfasst 630 Unterrichtseinheiten und wird vom Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Supervision und Coaching sind folgende Pflichtfächer in Form von Block-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: FÄCHER/MODULE LV LV-A UE ECTS WL Fach/Modul 1 Berufliche Identitätsentwicklung zum/zur SupervisorIn - Entwicklung personaler, sozialer und professioneller Kompetenz und Performanz Anwendungsbezogene Sozialwissenschaften Kreative Medien und Methoden in der Supervision Rollenspieltechniken Supervisorische Identität Interaktion und Kommunikation Gruppendynamik und Prozessanalyse, Übertragung und Gegenübertragung KS 20 3 Organisation, Institution, Felder - strukturelle Rahmenbedingungen von Supervision KS 20 3 Systemtheorie in der supervisorischen Praxis KS 20 3 Phänomen-Konflikt - Interventionsstrategien bei Konflikten KS 20 3 Ethik und Supervision KS

19 Fach/Modul 2 Methodik Fach/Modul 3 Supervisionstheorien Beratungstechniken VO 25 4 Prozessuale Diagnostik und Assessments in der Supervision VO 25 4 Methoden und Modelle der Supervision und des Coachings VO 25 5 Methoden Integrativer Supervision u. Coaching VO 25 5 Krisenprävention und Krisenintervention in der Supervision VO 25 5 Praxisfeldspezifische Arbeit EX 25 3 Organisationsentwicklung VO 25 5 Supervisionsforschung VO Allgemeine Supervisionstheorie VO 25 5 Spezielle Supervisionstheorie, Theorie des Coachings und der Organisationsentwicklung VO 25 5 Masterkolloqium I KS 25 4 Masterkolloqium II KS 25 5 Literaturstudium Literaturstudiengruppe AG Praktikum Supervidierte Lernsupervision einschließlich PR Lehrsupervision Master-Thesis Master-Thesis MT Gesamt UE/ECTS/Workload Der Nachweis von 50 UE Lehrsupervision ist vor Abschluss des Lehrganges zu erbringen. 10. Lehrveranstaltungen Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. Die Lehrveranstaltungen können sofern pädagogisch oder didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Studienplan und die vorgesehenen Lehrmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 11. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 12. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Diese besteht aus: a) erfolgreiche Teilnahme am Literaturstudium, b) erfolgreiche Teilnahme an der supervidierten Lernsupervision (Praktikum). c) Am Ende des Universitätslehrganges sind drei mündliche und kommissionelle Prüfungen über die Unterrichtsfächer/Module: Berufliche Identitätsentwicklung zum/zur SupervisorIn Methodik Supervisionstheorien abzulegen. 19

20 d) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. Leistungen aus dem Lehrgang Supervision und Coaching (akademisch) sind bei Gleichwertigkeit anzuerkennen. (2) Master-Thesis Für die Erlangung des akademischen Grades ist die Verfassung einer umfassenden schriftlichen Arbeit (Master-Thesis) erforderlich. Das Thema ist aus dem Bereich der angewandten Supervision auszuwählen und soll zeigen, dass der/die StudentIn in der Lage ist, Probleme der Supervision selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Master-Thesis muss von zwei Begutachtern positiv beurteilt werden Die Zulassung zu den mündlichen und kommissionellen Abschlussprüfungen (1 c) ist erst nach positiver Beurteilung der unter Punkt (2) angeführten Master-Thesis möglich. Weiters ist vor der Verfassung der Master-Thesis der Nachweis über die Befähigung zur Verfassung eines wissenschaftlichen Textes zu erbringen. Die 3 Texte sollen Vertiefungen der unter 8 angeführten Fächer 1 bis 3 darstellen. Die Entscheidung über die Fähigkeit obliegt der Lehrgangsleitung. 13. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden. (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und der ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die mögliche Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen. 14. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der/dem AbsolventIn wird der akademische Grad "Master of Science (Supervision und Coaching) abgekürzt MSc verliehen. 15. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 20

21 126. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges "Sozialtherapie - Schwerpunkt Sucht (akademisch) (Wiederverlautbarung) Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel (1) Sucht bzw. Abhängigkeit wird neben einer genetischen Disposition und den Effekten eines Suchtmittels auch als dysfunktionaler Versuch der Konflikt- und Problemlösung in einem supportarmen Kontext und bei einem defizienten Selbst, eines schwachen Ichs, einer beschädigten, sich selbst entfremdeten Identität und mit dem Resultat multipler Schädigungen in der Lebensspanne verstanden. In der Regel kommen vielfältige Negativfaktoren (z. B. zeitextendierte Belastung oder Überlastung) kumulativ zum Tragen. Diese multifaktoriell bedingte Fehlentwicklung bedarf deshalb in einer karrierebezogenen Langzeitstrategie Interventionen unter Einbezug der Aktivierung protektiver Umwelt- und Persönlichkeitsfaktoren und positiver Ressourcen des sozialen Netzwerkes. (2) Der Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht hat zum Ziel, Fachkräfte im Umgang mit Suchtkranken zu qualifizieren. Die Förderung der personalen, sozialen und professionellen Kompetenz soll die StudentInnen befähigen, nach Abschluss des Universitätslehrganges mit Suchtkranken und Suchtgefährdeten sowie deren Angehörigen in Einrichtungen, die ambulante und stationäre Hilfen anbieten, verantwortungsvoll und eigenständig arbeiten zu können. Durch die in sich konsistente Verbindung der Fächer Theorie, Methodik und Identitätsentwicklung im Unterrichtsprogramm erwerben die StudentInnen das Rüstzeug für diese helfende Arbeit. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang umfasst sechs Semester, im Vollstudium wären es 2 Semester (ECTS 60). 4. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 5. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht ist: a) Abschluss einer sozialen, pädagogischen, therapeutischen, pflegerischen oder wirtschaftlichen Grundausbildung oder einer human- oder sozialwissenschaftlichen Grundausbildung oder eines human- oder sozialwissenschaftlichen Studiums oder des psychotherapeutischen Propädeutikums b) Erfahrung in der Arbeit mit Suchtkranken bzw. Suchtgefährdeten c) Mindestalter 24 Jahre d) Nachweis von 30 h Einzelselbsterfahrung (2) Über die Zulassung entscheidet die Lehrgangsleitung nach Absolvierung von zwei Zulassungsinterviews. 21

22 6. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 7. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 8. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs. 1 UG 2002 dem Rektorat. Unterrichtsprogramm 9. Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht umfasst 600 Unterrichtseinheiten und wird vom Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht sind folgende Pflichtfächer/Module in Form von Lehrgespräch, Vortrag, Praxisreflexion, Mikroanalyse, themenzentrierte Interaktion, psychodramatisches Rollenspiel, erlebnisaktivierende und kreative Methoden in Gruppen- und Einzelarbeit, angeboten in Block-Lehrveranstaltungen, zu absolvieren: FÄCHER/MODULE LV LV-A UE ECTS WL Fach/Modul 1 Identitätsentwicklung zum/zur SozialtherapeutIn - Schwerpunkt Sucht Fach/Modul 2 Methodik in der Sozialarbeit - Schwerpunkt Sucht Reflexion eigener Motive und Erfahrungen im Umgang mit Süchten KS 20 1 Entwicklung der persönlichen professionellen Grundhaltung KS 20 1 Therapeutische Beziehung und Umgang mit Übertragung, Gegenübertragung, Widerstand und KS 20 1 Konflikt Erlernen von Entspannungsübungen als Formen des Stressmanagements KS 20 1 Grundkenntnisse zur Psychosomatik bei Suchtkranken Grundkenntnisse von psychischen Störungen von Suchtkranken Grundkenntnisse von zusätzlichen Begleiterkrankungen bei Suchtkranken Krankheitslehre und Absicherung diagnostischer Erkenntnisse Prozessuale Grenzfragen der therapeutischen Praxis Reflexion des Gruppengeschehens und der therapeutischen Prozesse Modelle therapeutischer Interventionen in der Suchtkrankenhilfe KS 30 3 Sucht, seelische Erkrankungen und Persönlichkeit KS 30 3 Supervision Rückfall, Krise und Krisenintervention KS

23 Fach/Modul 3 Theorie Ätiologie der Suchtkrankheiten VO 30 4 Substanzen, spez. Eigenschaften und Behandlung sowie nicht stoffgebundene Abhängigkeiten VO 40 6 Diagnostik, Epidemiologie und Prävention der VO 30 4 Abhängigkeitserkrankungen Rechtliche Aspekte der Abhängigkeit, Suchtforschung VO 30 4 Kolloqium KS 10 2 Exkursionen zu regionalen Institutionen PR Praktikum Schriftliche Falldarstellung und supervidierte Praxis I PR Exkursionen zu regionalen Institutionen EX 30 2 Gesamt UE/ECTS/Workload Der Nachweis von 15 Stunden Einzelsupervision der fachlichen Tätigkeit (Praxis) ist zu erbringen. 10. Lehrveranstaltungen Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. Die Lehrveranstaltungen können sofern pädagogisch oder didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lehrmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 11. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 12. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Diese besteht aus: a) Schriftliche Falldarstellung (Gruppen- oder Einzelarbeit über mindestens 8 Wochen) und erfolgreiche Teilnahme am supervidierten Praktikum I. b) Erfolgreiche Teilnahme an Exkursionen zu regionalen Institutionen. c) Schriftliche Fachprüfungen nach 6 Semester über die Fächer/Module: Identitätsentwicklung zum/zur SozialtherapeutIn Schwerpunkt Sucht Methodik in der Sozialtherapie Sucht Theorie d) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 23

24 13. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Laufende Evaluation aller Referenten durch die Studierenden (2) Evaluation der Lehrinhalte und Referenten am Ende des Lehrganges durch die Lehrgangsleitung und darauf aufbauend Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen. 14. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Die Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademische/r SozialtherapeutIn Schwerpunkt Sucht zu verleihen. 15. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 16. Übergangsregelung Für Studierende, die vor in Kraft treten dieser Verordnung für den Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht zugelassen wurden, gilt weiterhin die im Mitteilungsblatt 20 vom veröffentlichte Variante der Verordnung. 24

25 127. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges "Sozialtherapie - Schwerpunkt Sucht (Master of Science) (Wiederverlautbarung) Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel 1. Sucht bzw. Abhängigkeit wird neben einer genetischen Disposition und den Effekten eines Suchtmittels auch als dysfunktionaler Versuch der Konflikt- und Problemlösung in einem supportarmen Kontext und bei einem defizienten Selbst, eines schwachen Ichs, einer beschädigten, sich selbst entfremdeten Identität und mit dem Resultat multipler Schädigungen in der Lebensspanne verstanden. In der Regel kommen vielfältige Negativfaktoren (z. B. zeitextendierte Belastung oder Überlastung) kumulativ zum Tragen. Diese multifaktoriell bedingte Fehlentwicklung bedarf deshalb in einer karrierebezogenen Langzeitstrategie Interventionen unter Einbezug der Aktivierung protektiver Umwelt- und Persönlichkeitsfaktoren und positiver Ressourcen des sozialen Netzwerkes. 2. Der Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht hat zum Ziel, akademische Fachkräfte im Umgang mit Suchtkranken zu qualifizieren. Die Förderung der personalen, sozialen und professionellen Kompetenz soll die StudentInnen befähigen, nach Abschluss des Universitätslehrganges mit Suchtkranken und Suchtgefährdeten sowie deren Angehörigen in Einrichtungen, die ambulante und stationäre Hilfen anbieten, verantwortungsvoll und eigenständig arbeiten zu können. Eine Fundierung in methodischer und theoretischer Hinsicht, Erweiterung und Vertiefung diagnostischer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Entwicklung eines differenzierten Sozialtherapieinstrumentariums, mit dem Schwerpunkt in Suchtkrankenhilfe, wird angestrebt. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang umfasst sieben Semester, im Vollstudium wären es 3 Semester (ECTS 90). 4. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 5. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Sozialtherapie Schwerpunkt Sucht ist: a) ein Studienabschluss in Sozialarbeit (FH), Sozialpädagogik (FH), Psychologie, Pädagogik, Medizin oder der Abschluss eines juristischen od. wirtschaftswissenschaftlichen Studiums oder ein Bakkalaureatsgrad in Human- oder Sozialwissenschaften b) Erfahrung in der Arbeit mit Suchtkranken bzw. Suchtgefährdeten c) Mindestalter 24 Jahre d) Nachweis von 30 h Einzelselbsterfahrung (2) Über die Zulassung entscheidet die Lehrgangsleitung nach Absolvierung von zwei Zulassungsinterviews. 25

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