Ausbildungsrahmenplan Helfergrundausbildung KatS (811)
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- Peter Maier
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1 Ausbildungsrahmenplan Helfergrundausbildung KatS (811) - Freistaat Bayern - Version 1.2
2 Helfergrundausbildung KatS DLRG LV Bayern e.v. Stand: 01. März 2012 Ausbildungsrahmenplan Helfergrundausbildung Katastrophenschutz 1. Auflage 2012 Stand: Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) Landesverband Bayern e.v. Woffenbacher Straße 34, Neumarkt / Oberpfalz Die in dieser Broschüre veröffentlichten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Kein Teil dieser Ausgabe darf ohne schriftliche Genehmigung des Landesverbandes Bayern e.v. Neumarkt/Opf., in irgendeiner Form - durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk-/Fernsehsendung, im Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Weg bleiben vorbehalten. Jede im Bereich eines gewerblichen Unternehmens hergestellte oder benutzte Kopie dient gewerblichen Zwecken und verpflichtet zu Schadensersatz, der gerichtlich festzustellen ist. Ein Nachdruck ist - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des DLRG Landesverbandes Bayern e.v., gestattet. Bezugsquelle: DLRG Landesverband Bayern e.v. Woffenbacher Straße Neumarkt/Opf. Die jeweils aktuelle Fassung dieses Ausbildungsrahmenplans finden Sie im Mitgliederbereich auf der Homepage der DLRG LV Bayern e.v. unter: Seite 2
3 Helfergrundausbildung KatS DLRG LV Bayern e.v. Stand: 01. März 2012 Die Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) stellt die Grundlagenausbildung auch für den Einsatz im Katastrophenschutz dar. Landesspezifisch kann eine ergänzende Helferausbildung festgelegt werden. Für den Zuständigkeitsbereich des DLRG Landesverbandes Bayern e.v. wird zur Gewährleistung einer einheitlichen und ergänzenden Ausbildung folgendes festgelegt: Helfergrundausbildung Katastrophenschutz Übersicht der Stundenverteilung Dauer des Lehrgangs: Teilnehmer: Ausbildungsziel: mindestens 2 Lerneinheiten (LE = 45 Minuten) Einsatzkräfte, die für den DLRG-Einsatz im Katastrophenschutz vorgesehen sind. Die Einsatzkraft kennt die rechtlichen Grundlagen, Besonderheiten und Führungsstrukturen des Katastrophenschutzes im Freistaat Bayern. Die Stellung der DLRG als zur Hilfeleistung verpflichtete Organisation, sowie die einschlägigen Regelungen, Formblätter und Merkblätter für Helfer im Katastrophenschutz sowie weiterführende Informationsquellen sind bekannt. Die Einsatzkraft kennt Struktur und Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Wasserrettungszügen Bayern sowie den Aufbau und grundsätzlichen Inhalt der Einsatzoptionen (EOpt) der DLRG-Bayern. Ausbildungsinhalte: Rechtsgrundlagen, Führungsstruktur, Formblätter, Merkblätter Voraussetzungen Mindestalter 18 Jahre gültige Mitgliedschaft in der DLRG abgeschlossene Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) Ausbildung (2 LE) Einführung in den Lehrgang 1/4 LE Begriffsbestimmung Katastrophenschutz 1/4 LE Rechtliche Aspekte und Stellungen im Katastrophenschutz 1/4 LE Die Einbindung der DLRG im Katastrophenschutz in Bayern 1/2 LE Führung im Katastrophenschutz 1/2 LE Merkblätter und Handreichungen für den Helfer 1/4 LE Zur Vermittlung des Lerninhaltes sind neben den offiziellen Ausbildern der DLRG auch die als Zug- und/oder Verband-/Kontingentführer der DLRG-Bayern tätigen Führungskräfte ermächtigt. Die o.g. Lerneinheiten (LE) sind Mindestausbildungszeiten. Die Themenbereiche können in der Ausbildung auch zeitlich vertiefter behandelt werden. Zusätzlich vermittelte, neue und ggf. gliederungsspezifische Themenbereiche sind zulässig.
4 Helfergrundausbildung KatS DLRG LV Bayern e.v. Stand: 01. März 2012 Ziele: Der Einsatz im Großschadens- und Katastrophenfall, wie auch ein SEG-Einsatz stellen an das eingesetzte Personal hohe Anforderungen, die über die normalen Anforderungen des Rettungsschwimmens und Wasserrettungsdienstes hinausgehen. Um diesen physischen, psychischen und auch rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde neben einer Reihe von weiteren Ausbildungslehrgängen in der DLRG auch die ergänzende Helferausbildung mit der Helfergrundausbildung (811) geschaffen, die zur Vorbereitung auf die Mitwirkung im Katastrophenschutz dient und Basis für weitergehende Ausbildungen darstellt. Sie soll den Helfer im Katastrophenschutz dazu animieren, sich auch in diesem Tätigkeitsfeld weiter aus- und fortzubilden. Registrierung: Die Ausstellung des Teilnahmenachweises der ergänzenden Helferausbildung wird durch die ausbildende Gliederung vorgenommen. Der Nachweis ist unter der Nummer.../811/... mit bundeseinheitlichem Schlüssel zu registrieren. Hinweis: In der vorliegenden Handreichung wurde, da sich keine geeignete Umformulierung anbot, das generische Maskulinum in Ableitungen und Zusammensetzungen als maskuline und feminine Personenbezeichnung beibehalten. Dieses entspricht den Empfehlungsschriften und Erlassen zur sprachlichen Gleichbehandlung in Bund, Ländern und Kommunen sowie den einschlägigen Gesetzen und Erlassen zur Gleichstellung der Geschlechter. (siehe auch: Bundesverwaltungsamt Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik / BBB-Merkblatt M19: Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern, 2.Auflage, 2002 ; sowie die ländereigenen Richtlinien) Unabhängig davon steht die Ausübung der Funktion selbstverständlich Frauen und Männern gleichermaßen offen. Der Ausbildungsrahmenplan gliedert sich in: Lehrabschnitte/ Stundenansatz, Theorie/Praxis (T oder P), Methodische und didaktische Hilfen
5 Helfergrundausbildung KatS DLRG LV Bayern e.v. Stand: 01. März 2012 Der Ausbildungsrahmenplan gibt dem Ausbilder die verbindlich vor. Je nach Zielgruppe muss der Ausbilder die jedoch unterschiedlich gewichten. Die mit praktischen Maßnahmen müssen bei allen Zielgruppen vermittelt werden. Ein Groblernziel gilt erst dann als erreicht, wenn jeder Teilnehmer die Maßnahme bzw. das Verhalten beherrscht. Lernziele, die den Interessen-, Einstellungs- und Wertebereich betreffen (affektives Lernziel), sind im Ausbildungsrahmenplan nur wenig formuliert. Dieser Intentionsbereich ist jedoch nicht weniger wichtig, wenn irgend möglich, muss die Interessenslage des Teilnehmers berücksichtigt werden. Zur Motivation der Teilnehmer und zum Erreichen der in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen gehört auch die Planung der Unterrichtsmaterialien und die der Unterrichtssituation angepasste Raum- bzw. Sitzordnung. Bindend für Ausbilder und Teilnehmer sind der zeitliche Rahmen, sowie die fachlichen Aussagen dieses Ausbildungsrahmenplans. Der Stundenansatz erfolgt in Lerneinheiten (LE), die 45 Minuten umfassen. Es handelt sich hierbei um einen Mindeststundenansatz, der durch Vorgaben des Landesverbandes oder durch Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes erweitert werden kann. Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan Lernabschnitte Zur einheitlichen und effizienten Ausbildung ist die gesamte Stoffsammlung in Lernabschnitte gegliedert. Mit dem Lernabschnitt wird kurz in einem Oberbegriff der gesamte Inhalt eines Themenblocks beschrieben. Die Lernabschnitte gliedern sich in einzelne. Unter den Lernabschnitten werden die Lerninhalte übersichtlich in unterteilt und gegliedert. Mit den werden die Inhalte der Lernabschnitte beschrieben und geben dem Ausbilder so einen detaillierten Überblick zu den Lerninhalten und dienen der Sicherung einer einheitlichen Ausbildung. Die beschreiben, welche Themeninhalte, zielgerichteten Verhaltensweisen und Leistungen die Lehrgangsteilnehmer am Ende eines Lernabschnittes kennen müssen. Es gilt der Grundsatz, dass die Ausbildung auf die tatsächlichen Erfordernisse der Lehrgangsteilnehmer und ihrer Funktionsaufgabe abzustimmen ist
6 Helfergrundausbildung KatS DLRG LV Bayern e.v. Stand: 01. März 2012 sowie anschaulich und praxisbezogen durchgeführt werden soll. In dem nachfolgenden Ausbildungsrahmenplan sind die Lerninhalte nur bis zu der Ebene der beschrieben. Stundenansatz / Theorie / Praxis In dieser Spalte wird der Zeitumfang der Lernabschnitte festgelegt. Es wird dabei ein Vorschlag für die innerhalb eines Lernabschnitts gegeben. Die Zeitaufteilung der Grob- und Feinlernziele liegt jedoch in der Verantwortung des jeweiligen Ausbilders. Mit Hilfe der Abkürzungen T und P wird dargestellt, ob die Vermittlung der Lerninhalte durch Theorieunterricht oder Praxis (auch in Eigentätigkeit) erfolgen sollte. Methodische und didaktische Hilfen Dem Ausbilder ist in diesem Ausbildungsrahmenplan ein planerischer Freiraum belassen. In dieser Spalte werden Hilfen für einen erfolgreichen Unterrichtsverlauf vorgeschlagen. Diese sind als Vorschlag zu sehen. Der Ausbilder kann die jeweilige Unterrichtsmethode jedoch frei wählen. In dieser Spalte werden Hilfsmittel und Unterrichtsunterlagen vorgeschlagen, die der Ausbilder nutzen kann.
7 Helfergrundausbildung DLRG LV Bayern e.v. Stand: 01. März 2012 Lehrabschnitte (Nr.) Stundenansatz Theorie/Praxis Methodische und didaktische Hilfen Einführung in den Lehrgang 1/4 LE T Vorstellung Dozenten Teilnehmer Checkliste Helfer KatS Organisatorisches Schulungsstätte Zeitplan Inhalte Ausbildungsrahmenplan Helfergrundausbildung KatS Voraussetzungen Qualifikation / Funktion weitere Ausbildungsgänge Ausbildungsrahmenplan Helfergrundausbildung KatS Ziele der Helfergrundausbildung in der DLRG Seite 7
8 Helfergrundausbildung DLRG LV Bayern e.v. Stand: 01. März 2012 Lehrabschnitte (Nr.) Stundenansatz Theorie/Praxis Methodische und didaktische Hilfen Begriffsbestimmungen Katastrophenschutz 1/4 LE T Der Teilnehmer kennt die wesentlichen Begrifflichkeiten im Katastrophenschutz Fragen zum Begriff des Katastrophenschutzes Begriffsbestimmungen und abgrenzungen Lehrgespräch Handreichung Band 8 Praxis im Bevölkerungsschutz BBK-Glossar; Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes Seite 8
9 Helfergrundausbildung DLRG LV Bayern e.v. Stand: 01. März 2012 Lehrabschnitte (Nr.) Stundenansatz Theorie/Praxis Methodische und didaktische Hilfen Rechtliche Aspekte und Stellungen im Katastrophenschutz 1/4 LE T Der TN kann die für den Katastrophenschutz im Freistaat Bayern relevanten Regelungen des Katastrophenrechts nennen. Er kennt die rechtliche Stellung der Einsatzkräfte im Katastrophenschutz Die Einsatzkräfte im Rechtssystem - Zivilschutz-und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) - Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) Lehrgespräch Tafel / Flip-Chart / Moderationswände BayKSG Taschenbuch WRD Seite 9
10 Helfergrundausbildung DLRG LV Bayern e.v. Stand: 01. März 2012 Lehrabschnitte (Nr.) Stundenansatz Theorie/Praxis Methodische und didaktische Hilfen Die Einbindung der DLRG im Katastrophenschutz in Bayern 1/2 LE T Der TN kennt die Einbindung der DLRG in den Katastrophenschutz des Freistaates Bayern. BayKSG RiLi zur Aufstellung von Wasserrettungszügen Die Einsatzoptionen (EOpt) der DLRG-Bayern Lehrgespräch Tafel / Flip-Chart / Moderationswände BayKSG / RiLi zur Aufstellung von Wasserrettungszügen Einsatzoptionen (EOpt) der DLRG-Bayern LV-Präsentation: - KatS in Bayern - Das modulare Hilfeleistungssystem der DLRG Bayern Seite 10
11 Helfergrundausbildung DLRG LV Bayern e.v. Stand: 01. März 2012 Lehrabschnitte (Nr.) Stundenansatz Theorie/Praxis Methodische und didaktische Hilfen Führen im Katastrophenschutz 1/2 LE T Der Teilnehmer kennt die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz Führen im Katastrophenschutz u.a.: - Führungsorganisation - Führungsmittel - Führungsstruktur - Befehl und Befehlsstruktur Lehrgespräch Tafel / Flip-Chart / Moderationswände DV 100 Kohlhammer: Kommentar zur DV 100 LV-Präsentation: z.b. DLRG-Führungsstelle- Bayern Seite 11
12 Helfergrundausbildung DLRG LV Bayern e.v. Stand: 01. März 2012 Lehrabschnitte (Nr.) Stundenansatz Theorie/Praxis Methodische und didaktische Hilfen Merkblätter und Handreichungen (3. LE) 1/4 LE T Der Teilnehmer kennt die wesentlichsten Merkblätter und Handreichungen für Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz Checklisten und Merkblätter u.a.: - Einsatz unter erschwerten Hygienischen Bedingungen - Merkblatt Schutz vor Kälte - Checkliste/Packliste für Helfer im KatS Lehrgespräch Tafel / Flip-Chart / Moderationswände Merkblätter der DLRG, des BBK und weiterer BOS (z.b. des THW) Seite 12
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