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1 ehealthconference From Strategies to Applications Berlin, 18. April 2007 Roll-Out der elektronischen Gesundheitskarte: Modellregionen Mathias Redders Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

2 Aufbau einer Telematikinfrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen I 1. Elektronische Gesundheitskarte (egk) 1.1 Testregionen 1.2 Maßnahmen zur Akzeptanz 2. Elektronische Heilberufs- und Berufsausweise 2.1 Funktionen des elektronischen Heilberufsausweis (ehba) 2.2 Menge 2.3 Ausgabekonzepte des ehba/ba - Ausgabekonzept der Bundesärztekammer - Ausgabekonzept der Apothekekammer - Mitarbeiterausweise nach dem Ausgabekonzept der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) - Elektronisches Gesundheitsberuferegister

3 Aufbau einer Telematikinfrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen II 3. Elektronische Patientenakten 3.1. Arztgeführt 3.2. Patientengeführt 4. Gesundheitsportale 5. ehealth und Gesundheitswirtschaft

4 1. Die Testregionen der egk

5 1. Testphasen inkl. MKT+ Gesamtplanung Testmaßnahmen egk Release 0 Release 1 Release 2 Release 3 MKT+ FA1 FA2 FA3 FA4 Derzeit nur Sachsen und Schleswig- Holstein Offline: VSD, erezept, Notfalldaten Online FA... Funktionsabschnitt

6 1. Maßnahmen zur Akzeptanz 1. Information und Aufklärung über sichere Systeme, besonders im Hinblick auf Datenschutz 2. Festlegung von Komponenten und der Vergütung für Leistungserbringer 3. Gemeinsames Akzeptanzkonzept von Bund, Ländern, SV und gematik

7 2. Elektronische Heilberufs- und Berufsausweise Rechtliche Grundlage für den Zugriff auf die egk:... Der Zugriff auf Daten (erezept) sowohl nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 als auch nach Absatz 3 Satz 1 mittels der elektronischen Gesundheitskarte darf nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis, im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 auch in Verbindung mit einem entsprechenden Berufsausweis, erfolgen... ( 291a Abs. 5 Satz 2 SGB V) Zum Zweck des Erhebens, Verarbeitens und des Nutzen der egk dürfen sonstige Erbringer ärztlicher Verordnungen berufsmäßige Gehilfen soweit dies erforderlich unter Aufsicht Länder bestimmen die zuständigen ( 291a Abs. 5a SGB V) Ausgabestellen des Heilberufsausweis & Berufsausweis Bestätigungsstellen für den HBA / BA (Berufserlaubnisbehörden) Länder können gemeinsame Stellen bestimmen

8 2.1 Funktionen des elektronischen Heilberufsausweis Authentisierung egk Sichtausweis Konsultation Qualitätssicherung Authentisierung Rechnersysteme Elektronische Signatur Transport / Chiffrierung ZTG GmbH

9 2.2 Mengengerüst: Gesundheitsdiensteberufe Berufe im Gesundheitswesen insgesamt bundesweit 2005 in TSD. Gesundheitsdienstberufe Ärzte, Zahnärzte, Apotheker Ärzte Ärzte für allgemeine/innere Med., Kinderheilk. Ärzte für Chirurgie, Orthopädie Ärzte für Frauenheilkunde/Geburtshilfe Ärzte für Neurologie, Psychiatrie Ärzte o.n.f., praktische Ärzte andere Fachärzte Apotheker Zahnärzte Quelle: Statistisches Bundesamt

10 2.2 Mengengerüst: Übrige Gesundheitsdiensteberufe übrige Gesundheitsdienstberufe in TSD. Arzthelfer/zahnmedizinische Fachangestellte dar.: zahnmedizinische Fachangestellte Diätassistenten Heilpraktiker Helfer in der Krankenpflege Gesundheits- und Krankenpfleger dar.: Hebammen Physiotherapeuten, Masseure, med. Bademeister dar.: Physiotherapeuten medizinisch-technische Assistenten pharmazeutisch-technische Assistenten therapeutische Berufe a.n.g Quelle: Statistisches Bundesamt

11 2.2. Mengengerüst: soziale Berufe, Gesundheitshandwerker, sonst. Gesundheitsfachberufe, in TSD. soziale Berufe in TSD. Altenpfleger Heilerziehungspfleger Heilpädagogen Gesundheitshandwerker Augenoptiker Orthopädiemechaniker Zahntechniker sonstige Gesundheitshandwerker sonstige Gesundheitsfachberufe Gesundheitsingenieure gesundheitssichernde Berufe Gesundheitstechniker Pharmakanten pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte andere Berufe im Gesundheitswesen Quelle: Statistisches Bundesamt

12 2.3 Vorschlag zur Änderung des Heilberufsgesetzes NRW 6 HeilBerG Aufgaben der Kammern sind an Kammerangehörige Heilberufsausweise auszugeben und ihnen sonstige Bescheinigungen auszustellen. Sie nehmen für Kammerangehörige und, soweit sie einen Berufsausweis benötigen, für die bei ihnen tätigen berufsmäßigen Gehilfen die Aufgaben nach 291 a Abs. 5 a Satz 1 Nr. 1 und 2 SBG V wahr; dazu legen sie gegenüber den Zertifizierungsdiensteanbietern die Anforderungen fest und gewährleisten durch geeignete Maßnahmen deren Einhaltung

13 2.3 Ausgabekonzept von Mitarbeiterausweisen der DKG 291a SGB V Abs.5 Satz 4 Zugriffsberechtigte Personen ( ), die über keinen elektronischen Heilberufsausweis oder entsprechenden Berufsausweis verfügen, können auf die entsprechende Daten zugreifen, wenn sie hierfür von Personen autorisiert sind, die über einen elektronischen Heilberufsausweis oder entsprechenden Berufsausweis verfügen, und wenn nachprüfbar elektronisch protokolliert wird, wer auf die Daten zugegriffen hat und von welcher Person die zugreifende Person autorisiert wurde

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15 2.3 Bestätigungsstellen Bestätigung Bezirksregierungen Untere Gesundheitsbehören Datenabgleich Trustcenter Kreise/ kreisfreien Städte Innungen Datenabgleich Handwerkskammern Zulassungsverfahren der Krankenkassen Bestätigung ZTG GmbH Kammern ca. 256 Bestätigungsstellen

16 2.3 Fürsprecher des egbr Berufsverbände haben sich ausdrücklich für ein egbr positioniert. 2. BLAG Bund Länder Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen Bremen (12/2/2) 3. Mehrere pol. Aussagen für Aufbau egbr (u.a.herr Staatssekretär Prof. Dr. Winter auf der MEDICA 2006) 4. Trustcenter sehen egbr mit umfangreichen, hoheitlichen Aufgaben (Bestätigung) 5. Beschluss GMK 4./5. Juli 2007 in Ulm ZTG GmbH

17 3. Arztgeführte Patientenakte Der Inhalt einer arztgeführten Akte wird vom behandelnden Arzt festgelegt. Er ist zur Dokumentation verpflichtet. Sie wird von dem behandelnden Arzt geführt und enthält ggf. Kopien der lokalen Dokumentation jedes Arztes gesamt oder ausschnittsweise.

18 3. Patientengeführte Akte Der Inhalt der patientengeführten Akte wird vom Patienten selbst bestimmt. Sie kann ergänzend zu der arztgeführten Akte geführt werden, stellt also eine ausschnittsweise persönliche und zumeist partielle Kopie der arztgeführten institutionellen oder einrichtungsübergreifenden Akten für den Patienten dar.

19 3. EPA - Elektronische Patientenakten Ein Projekt der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Projektpartnern aus Industrie und Selbstverwaltung Rheinland/Hamburg & Westfalen-Lippe Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie Universitätsklinikum Essen Die Projektleitung und operative Umsetzung erfolgt durch das Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen GmbH

20 4. Gesundheitsportale

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24 5. ehealth und Gesundheitswirtschaft Gesundheitswirtschaft Wertschöpfungskette Vor- und Zulieferbereiche Kernbereiche Synergiebereiche Medizintechnik/ Telematik Gesundheitshandwerk Biotechnologie Handel mit Gesundheitsprodukten Stationäre Versorgung Ambulante Versorgung Prävention Rehabilitation Selbsthilfe Apotheken Wellness Gesundheitstourismus Gesunde Ernährung Service-/ Betreutes Wohnen Pharmaindustrie Sport und Freizeit Wissenschaft und Forschung, Ausbildung, Verwaltung

25 Kontakt: Mathias Redders Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW 0211/ /

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