Antwort der Landesregierung

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1 Drucksache 15/ Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend die Situation der Justiz in Hessen Drucksache 15/4265 Vorbemerkung der Fragesteller: Die Rechtspflege gehört zu den unverzichtbaren und elementaren Kernaufgaben des Staates. Sie hat die Funktion, die Einhaltung der Grundnormen unserer Gesellschaft zu gewährleisten und zu überwachen. Die Regierungsfraktionen aus CDU und FDP sehen die zentrale Aufgabe ihrer Justizpolitik darin, die Errungenschaften des Rechtsstaates in allen seinen Komponenten zu sichern und auszubauen. Eine unabhängige und funktionsfähige Justiz ist tragende Säule des Rechtsstaates. Daher muss in der Justizpolitik der Schwerpunkt neben der in unverminderter Intensität fortzuführenden Kriminalitätsbekämpfung auch auf der Modernisierung der Justiz und deren Anpassung an die sich wandelnden Belange der Recht suchenden Bevölkerung liegen. Diesen Zielvorgaben entsprechend wurden die personelle Ausstattung verbessert, die Modernisierung der Justiz begonnen, die rechtlichen Instrumentarien weiterentwickelt sowie dem Opferschutz eine gewichtige Rolle zugewiesen. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantwortet der Minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und der Sozialministerin die Große Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: I. Stellen und Verfahren Frage 1. Wie haben sich die Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen, die durchschnittliche Belastung bei Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern, Gerichtsvollziehern und Geschäftsstellenmitarbeitern und der Pensenschlüssel seit 1995 entwickelt: a) bei den Amtsgerichten (aufgegliedert in Zivil- und Strafsachen), b) bei den Staatsanwaltschaften, c) in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, d) in Sozialgerichtsbarkeit, e) in der Finanzgerichtsbarkeit, f) in der Arbeitsgerichtsbarkeit, g) in Zwangsvollstreckungssachen, h) bei Ordnungswidrigkeitsverfahren? Zu a) Amtsgerichte - Zivil- und Strafsachen Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995 Richter Aus den Haushaltsplänen ist eine Zuordnung der Richterplanstellen in einzelne Rechtsgebiete nicht möglich. In der nachstehenden Tabelle wurde daher die Anzahl der Richterplanstellen bei den Amtsgerichten insgesamt in den Jahren 1995 bis 2002 (Stichtag 30. Juni 2002) wiedergegeben. Haushaltsjahr Richterplanstellen 664,0 664,0 664,0 651,5 685,5 694,5 694,5 694,5 Daneben weist der Haushaltsplan für das Jahr ,5 Hilfsstellen (Richter auf Probe) und für die folgenden Haushaltsjahre je 3 Hilfsstellen aus, deren Zuordnung (Amts- oder Landgericht) aus der Planstellenkartei nicht ersichtlich ist. Eine Zuordnung der Richterinnen und Richter in die Rechtsgebiete Zivil- und Strafsachen ist nur anhand der bundeseinheitlichen Personalübersichten mög- Eingegangen am 28. November 2002 Ausgegeben am 14. Januar 2003 Druck: Druckerei Chmielorz GmbH Ostring Wiesbaden Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden

2 2 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4673 lich. In der nachfolgenden Tabelle wurde daher der durchschnittliche Einsatz der in den Rechtsgebieten Zivil- und Strafsachen eingesetzten Richterinnen und Richter dargestellt. Hierbei wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Angaben von der Anzahl der Planstellen abweichen, da beim durchschnittlichen Personaleinsatz eines Jahres Richterinnen und Richter, die im Kalendervierteljahr aus anderen Gründen als Erholungsurlaub mehr als 20 Arbeitstage abwesend waren, nicht berücksichtigt werden. Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor. Amtsgerichte Richter Zivilsachen 211,66 210,92 215,59 212,29 208,79 201,88 197,95 Strafsachen 172,29 164,85 162,70 160,45 164,26 159,80 160,54 Gehobener Dienst, mittlerer Dienst und Schreibdienst Aus den Haushaltsplänen ist eine Zuordnung der Planstellen des gehobenen Dienstes, des mittleren Dienstes und des Schreibdienstes in einzelne Rechtsgebiete nicht möglich. Ebenfalls ist eine reine Ausweisung der Planstellen von Rechtspflegern und Geschäftsstellenmitarbeitern nicht möglich; es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass die Stelleninhaber auch mit Aufgaben außerhalb der Rechtspfleger- bzw. Geschäftsstellentätigkeit (Einsatz in der Verwaltung, Protokollführer, Kostenbeamte etc.) betraut sind. In der nachstehenden Tabelle wurde daher die Anzahl der Planstellen bei den Amtsgerichten insgesamt in den Jahren 1995 bis 2002 (Stichtag 30. Juni 2002) wiedergegeben. Haushaltjahr Planstellen des gehobenen Dienstes 734,0 746,0 714,0 717,0 767,0 753,0 733,0 729,5 Planstellen des mittleren 768,0 752,5 776,5 758,0 779,5 767,0 749,0 736,0 Dienstes Angestelltenstellen (Vergr. VIII bis Vc BAT) 1.641, , , , , , , ,0 Eine Zuordnung der Bediensteten des gehobenen Dienstes, des mittleren Dienstes und Schreibdienstes in die Rechtsgebiete Zivil- und Strafsachen ist nur anhand der bundeseinheitlichen Personalübersichten möglich. In der nachfolgenden Tabelle wurde daher der durchschnittliche Einsatz der in den Rechtsgebieten Zivil- und Strafsachen eingesetzten Bediensteten dargestellt. Hierbei wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Angaben von der Anzahl der Planstellen abweichen, da beim durchschnittlichen Personaleinsatz eines Jahres Bedienstete, die im Kalendervierteljahr aus anderen Gründen als Erholungsurlaub mehr als 20 Arbeitstage abwesend waren, nicht berücksichtigt werden. Eine getrennte Ausweisung des durchschnittlichen Personaleinsatzes in Straf- und Bußgeldsachen ist nicht möglich. Ebenfalls ist eine reine Ausweisung des durchschnittlichen Einsatzes von Geschäftsstellenmitarbeitern nach den hier vorliegenden Angaben nicht möglich, es wurden daher der durchschnittliche Personaleinsatz im mittleren Dienst und Schreibdienst wiedergegeben. Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor. Rechtspfleger Zivilsachen 78,74 79,46 86,62 83,22 84,63 82,10 74,78 Straf- und Bußgeldsachen 24,14 23,06 23,93 24,06 24,22 23,75 23,72 Mittlerer Dienst und Schreibdienst Zivilsachen 509,03 494,33 496,60 471,60 459,12 437,30 406,92 Straf- und Bußgeldsachen 359,33 356,53 361,46 352,63 352,41 349,21 333,10

3 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/ Entwicklung der durchschnittlichen Belastung seit 1995 Durchschnittliche Belastung der Richter, Rechtspfleger, Beamten des mittleren Dienstes und Schreibdienstes bei den Amtsgerichten - aufgegliedert nach Zivil-, Straf- und Bußgeldsachen In der nachstehenden Tabelle ist die Entwicklung der durchschnittlichen Belastung seit 1995 für die Bereiche Zivilsachen (Zivilprozessverfahren), Straf- und Bußgeldsachen der Richter, Rechtspfleger und des mittleren Dienstes und Schreibdienstes wiedergegeben. Für den Bereich des richterlichen Dienstes wurde für die Jahre 1997 und 1998 aufgrund eines anhängigen personalvertretungsrechtlichen Einigungsverfahrens über die Festlegung von Bewertungszahlen keine Personalbedarfsberechnung erstellt, sodass insoweit auch keine durchschnittliche Belastung errechnet werden kann. Für die Bereiche des Rechtspflegerdienstes und des mittleren Dienstes und Schreibdienstes ist eine getrennte Ausweisung der Straf- und Bußgeldsachen nicht möglich. Ebenfalls ist eine reine Ausweisung der durchschnittlichen Belastung von Geschäftsstellenmitarbeitern nach den hier vorliegenden Angaben nicht möglich, es wurden daher die Belastungszahlen für den mittleren Dienst und Schreibdienst wiedergegeben. Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor. Amtsgerichte Richter Zivilsachen (Zivilprozess- 121,01 122,20 92,63 90,06 90,67 verfahren) Strafsachen 101,52 104,70 92,18 91,95 90,14 Bußgeldsachen 121,98 126,51 89,28 84,07 79,74 Rechtspfleger Zivilsachen 143,54 149,41 124,08 121,86 113,28 113,97 123,39 Straf- und Bußgeldsachen 130,65 137,73 120,85 118,87 113,13 113,60 107,38 Mittlerer Dienst und Schreibdienst Zivilsachen 121,65 126,12 120,11 122,30 118,76 120,30 126,69 Straf- und Bußgeldsachen 109,33 110,12 100,56 102,45 102,48 101,79 101,43 Entwicklung der Pensenschlüssel seit 1995 Die bundeseinheitlichen Grundsätze für die Personalbedarfsberechnung für den richterlichen Dienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den gehobenen Dienst und den mittleren Dienst und Schreibdienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind in den Bereichen Zivil- (Zivilprozess) und Strafsachen seit 1995 unverändert. Im Rahmen der Umsetzung der Endgutachten zu den Projekten "Entwicklung eines fortschreibungsfähigen Systems der Personalbedarfsberechnung für den richterlichen, staats-(amts-)anwaltlichen und Rechtspflegerdienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit" und "Erarbeitung eines Systems der Personalbedarfsberechnung für den mittleren und Kanzleidienst sowie für den einfachen Dienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit" der Fa. Arthur Andersen, jetzt Deloitte Consulting, wird eine Veränderung der Personalbedarfsberechnung stattfinden. Hierbei ist es jedoch zwingend erforderlich, die Justizstatistiken und die damit verbundenen Statistikprogramme der Statistischen Landesämter und die Geschäftsstellenautomationsprogramme umzustellen. Mit einer Umsetzung kann somit frühestens im Jahr 2004 gerechnet werden. Gerichtsvollzieher Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995 In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der Planstellen im Gerichtsvollzieherdienst sowie der Einsatz an Personal im Gerichtsvollzieherdienst für die Jahre 1995 bis 2002 aufgeführt. Der Einsatz von Personal weicht von den Planstellen ab, da geprüfte Anwärter und seit knapp fünf Jahren auch Rechtspfleger mit Dienstleistungsauftrag im Gerichtsvollzieherdienst eingesetzt werden. Haushaltsjahr Planstellen im Gerichtsvollzieherdienst 263,00 263,00 263,00 263,00 263,00 263,00 278,00 278,00 Einsatz von Personal 293,75 293,42 290,68 299,17 310,80 320,92 337,92 326,67 Entwicklung der durchschnittlichen Belastung seit 1995

4 4 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4673 Die durchschnittliche Geschäftsbelastung im Gerichtsvollzieherdienst ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Der Anstieg im Haushaltsjahr 1999 hatte seine Ursache in der Übernahme der Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Haushaltsjahr Durchschnittl. Belastung i.v.h. 134,23 139,57 141,38 138,14 161,22 149,09 142,67 145,70 Entwicklung der Pensenschlüssel seit 1995 Der Nauheimer Schlüssel, der Grundlage für die Personalbedarfsberechnung für Gerichtsvollzieher und Justizvollzugsbeamte ist, wurde erstmals in der Sitzung der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung am 18. und 20. Juni 1962 in Bad Nauheim festgelegt. Seit 1995 wurden lediglich zwei Veränderungen vorgenommen: - Für die aufgrund der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle ab 1. Januar 1999 auf die Gerichtsvollzieher übergehenden Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wurden in der Sitzung der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung vom 10. bis 12. November 1998 folgende vorläufige Bewertungszahlen im Splitting festgesetzt: - Anträge zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung 3.200, - abgegebene eidesstattliche Versicherungen Die Anzahl der abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen ist von den Anträgen zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung abzuziehen, um eine Doppelzählung zu vermeiden. - In der Sitzung der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung vom 9. bis 11. April 2002 wurde die Zusammenlegung der Bewertungszahlen für Anträge auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und abgegebene eidesstattliche Versicherungen beschlossen. Es wurde einheitliche eine Bewertungszahl von ab dem 1. Januar 2003 festgelegt. Zu b) Staatsanwaltschaften Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995 Staats- und Amtsanwälte Die Anzahl der Planstellen der Staats- und Amtsanwälte in den Jahren 1995 bis 2002 (Stichtag 30. Juni 2002) stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Planstellen für Staatsanwälte Planstellen für Amtsanwälte Gehobener Dienst, mittlerer Dienst und Schreibdienst Aus den Haushaltsplänen ist eine Ausweisung der Planstellen von Rechtspflegern und Geschäftsstellenmitarbeitern nicht möglich; es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Stelleninhaber auch mit Aufgaben außerhalb der reinen Rechtspflegertätigkeit bzw. Geschäftsstellentätigkeit (Verwaltung, Kostenbeamte etc.) betraut sind. Hierzu liegen keine Angaben vor. In der nachstehenden Tabelle wurden daher neben den Planstellen des gehobenen Dienstes, die Planstellen des mittleren Dienstes und die Angestelltenstellen aufgeführt. Haushaltsjahr Planstellen des gehobenen 95,0 97,0 90,5 96,5 95,0 95,0 89,0 84,5 Dienstes Planstellen des mittleren 157,0 154,0 152,0 154,0 147,0 146,0 138,0 138,0 Dienstes Angestellten- Stellen (Vergr. VIII - Vc BAT) 488,5 478,5 493,5 481,0 483,0 482,0 483,0 480,5 Entwicklung der durchschnittlichen Belastung seit 1995

5 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/ In der nachstehenden Tabelle ist die Entwicklung der durchschnittlichen Belastung der Staats-/Amtsanwaltschaften und der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main seit 1995 wiedergegeben. Da die Auswertungen der Zählkartenerhebung für das Jahr 1998 aufgrund von Programmfehlern vom Hessischen Statistischen Landesamt erst im Oktober 1999 zur Verfügung gestellt werden konnten, wurde im Hinblick auf die nicht mehr gegebene Aktualität auf die Erstellung der Personalbedarfsberechnung für das Jahr 1998 verzichtet. Eine durchschnittliche Belastung konnte daher für dieses Jahr nicht errechnet werden. Eine Ausweisung der durchschnittlichen Belastung von Geschäftsstellenmitarbeitern ist nach den hier vorliegenden Angaben nicht möglich, es wurden daher die Belastungszahlen für den mittleren Dienst und Schreibdienst wiedergegeben. Statistische Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor. Staatsanwaltschaften/Amtsanwaltschaften Staatsanwälte 124,11 121,73 120,88 120,86 125,13 132,58 Amtsanwälte 147,84 147,06 150,43 132,12 131,20 134,22 Gehob. Dienst 124,60 124,94 117,65 107,88 114,42 115,44 Mittl. Dienst u. Schreibdient 124,91 126,98 123,82 125,23 130,95 138,70 Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Staatsanwälte 111,41 113,98 116,88 119,29 120,39 113,48 Gehob. Dienst 116,13 94,63 102,49 96,55 100,00 120,00 102,86 Mittl. Dienst u. Schreibdienst 114,03 105,38 105,63 117,15 114,17 114,45 108,26 Entwicklung der Pensenschlüssel seit 1995 Die bundeseinheitlichen Grundsätze für die Personalbedarfsberechnung für den staats- und amtsanwaltschaftlichen Dienst, den gehobenen Dienst und den mittleren Dienst und Schreibdienst bei den Staatsanwaltschaften sind seit 1995 unverändert. Im Rahmen der Umsetzung der Endgutachten zu den Projekten "Entwicklung eines fortschreibungsfähigen Systems der Personalbedarfsberechnung für den richterlichen, staats-(amts-)anwaltlichen und Rechtspflegerdienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit" und "Erarbeitung eines Systems der Personalbedarfsberechnung für den mittleren und Kanzleidienst sowie für den einfachen Dienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit" der Fa. Arthur Andersen, jetzt Deloitte Consulting, wird eine Veränderung der Personalbedarfsberechnung stattfinden. Hierbei ist es jedoch zwingend erforderlich, die Justizstatistiken und die damit verbundenen Statistikprogramme der Statistischen Landesämter und die Geschäftsstellenautomationsprogramme umzustellen. Mit einer Umsetzung kann somit frühestens im Jahr 2004 gerechnet werden. Zu c) Verwaltungsgerichtsbarkeit Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995 Richter Die Anzahl der Planstellen der Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Jahren 1995 bis 2002 (Stichtag 30. Juni 2002) stellte sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Richter 223,0 222,0 222,0 222,0 219,0 219,0 217,0 216,0 Gehobener Dienst, mittlerer Dienst und Angestellte Für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit sehen die entsprechenden Stellenpläne bzw. -übersichten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Verteilung im gehobenen Dienst (Rechtspfleger werden in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht eingesetzt), mittleren Dienst und Schreibdienst vor. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Stelleninhaber des mittleren Dienstes auch mit Aufgaben außerhalb der reinen Geschäftsstellentätigkeit (Protokollführer, Kostenbeamte etc.) betraut sind. Hierzu liegen keine Angaben vor. Haushaltsjahr Gehobener Dienst 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 14,0 Mittlerer

6 6 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4673 Dienst 40,0 ** 40,0 ** 40,0 ** 40,0 ** 40,0 ** 40,0 ** 37,0 ** 37,0 ** Angestellte (Vergr. VIII bis 175,0 * 173,0 * 173,0 * 173,0 * 171,0 * 170,0 * 171,5 * 171,5 * Vc BAT) * davon 18 kw davon 13 kw Entwicklung der durchschnittlichen Belastung seit 1995 Richter In der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht kein Personalbedarfsbemessungssystem. In der nachstehenden Tabelle wurden daher für den richterlichen Bereich die Eingänge und Erledigungen pro Kopf dargestellt. Hierbei wurden der durchschnittliche Einsatz nach den bundeseinheitlichen Personalübersichten - abzüglich der jeweils auf die Richterinnen und Richter entfallende Verwaltungsanteile, krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen als Erholungsurlaub länger als 20 Tage nicht tätig gewesene Richterinnen und Richter im jeweiligen Vierteljahr und die Richterarbeitskraft, die für Numerus-clausus-Eilverfahren in Anspruch genommen wurde - sowie die vom Hessischen Statistischen Landesamt ermittelten Geschäftszahlen anhand der Zählkartenstatistik zugrunde gelegt. Numerus-clausus-Eilverfahren und sonstige Verfahren, für die keine Zählkarten zu erstellen sind, sind bei der Berechnung unberücksichtigt geblieben. Statistische Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor. Verwaltungs- Gerichte Eingänge pro Richter 173,76 161,93 152,90 154,72 142,49 124,71 117,43 Erledigungen Pro Richter 195,77 173,78 169,90 181,19 165,34 160,30 141,78 Hessischer Verwaltungsgerichtshof Eingänge pro Richter 98,59 112,10 103,16 109,94 95,63 100,73 82,85 Erledigungen pro Richter 82,92 100,61 105,70 104,16 109,73 108,48 97,20 Gehobener Dienst, mittlerer Dienst und Schreibdienst Eine systematische ziffernmäßige Erfassung der Geschäftsbelastung des nichtrichterlichen Personals - von besonderen Geschäftsprüfungen abgesehen - erfolgt nicht, sodass insoweit eine durchschnittliche Belastung nicht dargestellt werden kann. Entwicklung der Pensenschlüssel seit 1995 Bundeseinheitliche Grundsätze für die Personalbedarfsberechnung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehen nicht. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat jedoch in ihrer 73. Sitzung vom 10. bis 12. Juni 2002 in Weimar beschlossen, eine analytisches Personalbedarfsberechnungssystem für alle Fachgerichtsbarkeiten in Auftrag zu geben. Eine entsprechende Umsetzung ist durch die Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung bereits in Angriff genommen worden. Zu d) Sozialgerichtsbarkeit Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995 Richter Die Zahl der Richterplanstellen liegt seit 1995 konstant bei 88. Urkundsbeamte und Geschäftsstellenmitarbeiter In der Sozialgerichtsbarkeit werden keine Rechtspfleger eingesetzt. Die Aufgaben der Urkundsbeamten sind nicht allein den Beschäftigten des gehobenen Dienstes vorbehalten; die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Angaben umfassen daher auch Stellen des mittleren Dienstes und aus dem Angestelltenbereich. Da im Haushaltsplan keine Planstellen für Urkundsbeamte und Geschäftsstellenmitarbeiter ausgewiesen werden, wurden die Angaben aus den Personal-

7 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/ übersichten entnommen. Sie geben die Arbeitskraftanteile des im Einsatz befindlichen Personals für den jeweiligen Zeitraum wieder. Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor. Haushaltsjahr Urkundsbeamte 28,72 29,57 29,25 28,68 28,20 30,18 28,41 Geschäftsstellenmitarbeiter 100,28 100,19 94,75 89,52 89,41 90,28 92,45 Entwicklung der durchschnittlichen Belastung seit 1995 Da in der Sozialgerichtsbarkeit ein mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit vergleichbares System "Bundeseinheitliche Grundsätze für die Personalbedarfsberechnung" nicht vorhanden ist, wurden in der nachstehenden Tabelle die Eingänge pro Kopf dargestellt. Hierbei wurden der durchschnittliche Einsatz nach den bundeseinheitlichen Personalübersichten - abzüglich krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen als Erholungsurlaub länger als 20 Tage nicht tätig gewesene Bediensteten im jeweiligen Vierteljahr - sowie die Eingangszahlen zugrunde gelegt. Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor. Sozialgerichte Richter 236,60 264,30 252,21 247,90 249,38 243,00 294,57 Urkundsbeamte 562,30 574,19 581,43 594,45 581,94 522,09 659,98 Geschäftsstellenmitarbeiter 179,82 187,56 194,66 207,45 197,26 190,47 220,20 Hessisches Sozialgericht Richter 51,99 58,54 58,45 70,99 55,66 59,55 56,70 Urkundsbeamte 365,25 411,23 414,25 458,75 454,86 455,34 401,87 Geschäftsstellenmitarbeiter 63,58 75,08 85,72 97,61 96,25 94,65 81,28 Entwicklung der Pensenschlüssel seit 1995 Im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit existieren derzeit keine verbindlichen Grundsätze für eine Personalbedarfsberechnung. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat in ihrer 73. Sitzung vom 10. bis 12. Juni 2002 in Weimar beschlossen, ein analytisches Personalbedarfsberechnungssystem für alle Fachgerichtsbarkeiten in Auftrag zu geben. Eine entsprechende Umsetzung ist durch die Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung bereits in Angriff genommen worden. Zu e) Finanzgerichtsbarkeit Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995 Richter Die Anzahl der Planstellen der Richter in der Finanzgerichtsbarkeit in den Jahren 1995 bis 2002 (Stichtag 30. Juni 2002) stellte sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Richter 53,0 53,0 50,0 50,0 49,0 49,0 49,0 49,0 Gehobener Dienst, mittlerer Dienst und Angestellte Für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit sehen die entsprechenden Stellenpläne bzw. -übersichten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Verteilung im gehobenen Dienst (Rechtspfleger werden in der Finanzgerichtsbarkeit nicht eingesetzt), mittleren Dienst und Schreibdienst vor. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Stelleninhaber des mittleren Dienstes auch mit Aufgaben außerhalb der reinen Geschäftsstellentätigkeit (Protokollführer, Kostenbeamte etc.) betraut sind. Hierzu liegen keine Angaben vor. Haushaltsjahr Gehobener Dienst 10,0 * 10,0 * 9,0 9,0 9,0 9,0 9,0 8,0 Mittlerer Dienst 6,0 * 6,0 * 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 Angestellte (Vergr. VIII bis 23,0 * 23,0 * 22,0 22,0 21,0 21,0 22,0 22,0 Vc BAT) * davon 1 kw

8 8 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4673 Entwicklung der durchschnittlichen Belastung seit 1995 Richter Da in der Finanzgerichtsbarkeit ein mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit vergleichbares System "Bundeseinheitliche Grundsätze für die Personalbedarfsberechnung" nicht existiert, wurden in der nachstehenden Tabelle die Eingänge und Erledigungen pro Kopf dargestellt. Hierbei wurde der durchschnittliche Einsatz nach den bundeseinheitlichen Personalübersichten sowie die vom Hessischen Statistischen Landesamt ermittelten Geschäftszahlen anhand der Zählkartenstatistik zugrunde gelegt. Da die Personalübersichten bei dem Hessischen Finanzgericht erst im Jahr 1998 eingeführt wurden, konnte die Pro-Kopf-Belastung erst ab dem Jahr 1998 dargestellt werden. Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor Hessisches Finanzgericht Eingänge pro Richter 160,68 131,40 136,21 118,76 Erledigungen pro Richter 165,15 143,97 141,87 129,62 Gehobener Dienst, mittlerer Dienst und Schreibdienst Eine systematische ziffernmäßige Erfassung der Geschäftsbelastung des nichtrichterlichen Personals - von besonderen Geschäftsprüfungen abgesehen - erfolgt nicht, sodass insoweit eine durchschnittliche Belastung nicht dargestellt werden kann. Entwicklung der Pensenschlüssel seit 1995 Im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit bestehen derzeit keine verbindlichen Grundsätze für eine Personalbedarfsberechnung. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat in ihrer 73. Sitzung vom 10. bis 12. Juni 2002 in Weimar beschlossen, eine analytisches Personalbedarfsberechnungssystem für alle Fachgerichtsbarkeiten in Auftrag zu geben. Eine entsprechende Umsetzung ist durch die Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung bereits in Angriff genommen worden. Zu f) Arbeitsgerichtsbarkeit Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995 Richter Die Anzahl der Planstellen der Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit in den Jahren 1995 bis 2002 (Stichtag 30. Juni 2002) stellte sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Richter Gehobener Dienst, mittlerer Dienst und Schreibdienst Für den Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit sehen die entsprechenden Stellenpläne bzw. -übersichten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Verteilung im gehobenen Dienst, mittleren Dienst und Schreibdienst vor. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Stelleninhaber des gehobenen und mittleren Dienstes auch mit Aufgaben außerhalb der reinen Rechtspflegertätigkeit bzw. Geschäftsstellentätigkeit (Verwaltung, Protokollführer, Kostenbeamte etc.) betraut sind. Hierzu liegen keine Angaben vor. Haushaltsjahr Gehobener Dienst 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 Mittlerer Dienst 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 Angestellte (Vergr. VIII bisvc BAT) 178,0 178,0 175,5 179,5 179,5 180,5 176,5 175,5 Entwicklung der durchschnittlichen Belastung seit 1995 Die in den nachfolgenden Tabellen aufgeführten Belastungszahlen für alle Beschäftigtengruppen sind der so genannten Bayernstatistik entnommen. Sie dokumentieren die Belastung anhand der Personal-Ist-Zahlen und des jährlichen Geschäftsanfalls (Klagen, sonstige Verfahren und Beschlussverfahren) und der jährlichen Erledigungen je Richter bzw. Mitarbeiter des nichtrichterlichen Dienstes (Rechtspfleger, mittlerer Dienst und Angestellte). Eine getrenn-

9 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/ te Ausweisung der Belastung der Rechtspfleger, des mittleren Dienstes und der Angestellten erfolgt in der Bayern-Statistik nicht. Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor. Arbeitsgerichte Richter (Belastung ohne Sozialkassenverfahren) Eingänge (Geschäftsanfall 718,79 761,39 772,51 684,09 627,20 609,28 683,39 pro Richter) Erledigungen pro Richter 718,66 734,57 770,20 708,85 655,80 633,01 658,36 Nichtrichterlicher Dienst (Belastung ohne Sozialkassenverfahren und Mahnverfahren) Eingänge (Geschäftsanfall pro Mitarbeit) 283,36 297,93 307,40 279,03 274,90 254,09 293,38 Erledigung pro Mitarbeiter 283,31 287,44 306,48 289,13 287,44 263,98 282,63 Hessisches Landesarbeitsgericht Richter Eingänge (Geschäftsanfall 185,56 204,04 199,59 241,12 203,20 174,40 168,31 pro Richter) Erledigungen pro Richter 176,81 178,16 189,65 206,78 227,51 198,50 190,62 Nichtrichterlicher Dienst Eingänge (Geschäftsanfall pro Mitarbeit) 93,42 101,92 107,71 132,80 109,10 95,80 78,51 Erledigung pro Mitarbeiter 89,00 88,99 102,35 113,90 122,16 109,07 88,92 Entwicklung der Pensenschlüssel seit 1995 In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es für die Berechnung des richterlichen Personalbedarfs lediglich die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Personalbedarf in der Arbeitsgerichtsbarkeit" 1985 vorgelegten bundeseinheitlichen Schlüsselzahlen. Danach sind als jährliche Neuzugänge pro Richterstelle für die 1. Instanz 500 bis 550 Klagen und Anträge im Beschlussverfahren und für die 2. Instanz 100 bis 120 Berufungen und Beschwerden in Beschlussverfahren zugrunde zu legen. Dabei geht der Präsident des Hessischen Landesarbeitsgerichts in ständiger - vom jeweils zuständigen Ministerium akzeptierter - Verwaltungspraxis von 525 Eingängen in 1. Instanz und 100 Eingängen in 2. Instanz aus. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die alten Personalbedarfsberechnungsgrundsätze nicht mehr zeitgemäß sind. Sie beruhen rein auf der statistischen Methode, die den Personalbedarf im Kern auf die langjährigen Erledigungszahlen der Jahre 1972 bis 1981 zurückführt, und lassen die zwischenzeitlich erfolgte umfassende Technikentwicklung unberücksichtigt. Der Übergang auf die analytische Methode wird von den Ländern - analog dem PEBB Y- Gutachten für die ordentliche Gerichtsbarkeit - gegenwärtig vorbereitet. Zu g) Zwangsvollstreckungssachen Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995 Richter Aus den Haushaltsplänen ist eine Zuordnung der Richterplanstellen in einzelne Rechtsgebiete nicht möglich. In der unter 1 a) aufgeführten Tabelle wurde daher die Anzahl der Richterplanstellen bei den Amtsgerichten in den Jahren 1995 bis 2002 (Stichtag 30. Juni 2002) wiedergegeben. Eine Zuordnung der Richterinnen und Richter in das Rechtsgebiet Zwangsvollstreckungssachen ist nur anhand der bundeseinheitlichen Personalübersichten möglich. In der nachfolgenden Tabelle wurde daher der durchschnittliche Einsatz der in Zwangsvollstreckungssachen eingesetzten Richterinnen und Richter dargestellt. Hierbei wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Angaben von den Planstellen abweichen, da beim durchschnittlichen Personaleinsatz eines Jahres Richterinnen und Richter, die im Kalendervierteljahr aus anderen Gründen als Erholungsurlaub mehr als 20 Arbeitstage abwesend waren, nicht berücksichtigt werden. Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor.

10 10 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4673 Amtsgerichte Richter Zwangsvollstreckungssachen 16,69 17,51 19,40 18,07 30,32 26,44 25,57 Gehobener Dienst, mittlerer Dienst und Schreibdienst Eine Zuordnung der Bediensteten des gehobenen Dienstes, des mittleren Dienstes und Schreibdienstes in das Rechtsgebiet Zwangsvollstreckungssachen ist nur anhand der Personalübersichten möglich. In der nachfolgenden Tabelle wurden daher der durchschnittliche Einsatz der in Zwangsvollstreckungssachen eingesetzten Bediensteten dargestellt. Hierbei wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Angaben von den Planstellen abweichen, da beim durchschnittlichen Personaleinsatz eines Jahres Bedienstete, die im Kalendervierteljahr aus anderen Gründen als Erholungsurlaub mehr als 20 Arbeitstage abwesend waren, nicht berücksichtigt werden. Eine Ausweisung der durchschnittlichen Belastung von Geschäftsstellenmitarbeitern ist nach den hier vorliegenden Angaben nicht möglich, es wurden daher der durchschnittliche Personaleinsatz im mittleren Dienst und Schreibdienst wiedergegeben. Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor. Rechtspfleger Zwangsvollstreckungssachen 104,56 113,42 125,18 132,59 134,12 123,78 123,54 Mittlerer Dienst und Schreibdienst Zwangsvollstreckungssachen 211,48 219,31 226,02 231,19 234,41 219,63 216,23 Entwicklung der durchschnittlichen Belastung seit 1995 Durchschnittliche Belastung der Richter, Rechtspfleger, Beamten des mittleren Dienstes und Schreibdienstes in Zwangsvollstreckungssachen In der nachstehenden Tabelle ist die Entwicklung der durchschnittlichen Belastung seit 1995 der Richter, Rechtspfleger und des mittleren Dienstes und Schreibdienstes in Zwangsvollstreckungssachen dargestellt. Für den Bereich des richterlichen Dienstes wurde für die Jahre 1997 und 1998 aufgrund eines anhängigen personalvertretungsrechtlichen Einigungsverfahrens über die Festlegung von Bewertungszahlen keine Personalbedarfsberechnung erstellt, sodass insoweit auch keine durchschnittliche Belastung errechnet werden kann. Eine reine Ausweisung der durchschnittlichen Belastung von Geschäftsstellenmitarbeitern ist nach den hier vorliegenden Angaben nicht möglich, es wurden daher die Belastungszahlen für den mittleren Dienst und Schreibdienst insgesamt wiedergegeben. Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor. Zwangsvollstreckungssachen Richter 108,63 109,31 48,25 57,15 61,01 Rechtspfleger 140,17 137,07 140,66 97,10 102,65 128,91 134,98 Mittlerer Dienst und Schreibdienst 147,47 149,56 160,85 98,78 100,97 123,51 130,68 Entwicklung der Pensenschlüssel seit 1995 Die bundeseinheitlichen Grundsätze für die Personalbedarfsberechnung in Zwangsvollstreckungssachen wurden seit 1995 wie folgt angepasst: - Sitzung der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung vom 10. bis 12. November Richterlicher Dienst a) Festlegung einer Bewertungszahl für Anträge auf Eröffnung von Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren nach 304 InsO auf vorläufig 500. b) Die Bewertungszahl von 660 für Anträge auf Eröffnung von Konkursverfahren pp. wird für die Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren (ohne Verfahren nach 304 InsO) und Insolvenzverfahren nach europäischen Recht auf vorläufig 570 geändert. Gehobener Dienst a) Für eröffnete Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren nach 304 InsO wird eine Bewertungszahl von vorläufig 200 festgesetzt.

11 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/ b) Die Bewertungszahl für eröffnete Insolvenzverfahren (ohne Verfahren nach 304 InsO) und Insolvenzverfahren nach europäischem Recht wird auf vorläufig 35 festgesetzt. Mittlerer Dienst und Schreibdienst Für die in Abteilung II des Vollstreckungsregisters erfasste Verfahren wird der Multiplikator von 2,3 auf vorläufig 1,6 herabgesetzt. - Sitzung der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung vom 6. bis 7. Juni Richterlicher Dienst Herabsetzung der Bewertungszahl für Anträge auf Eröffnung von Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren nach 304 InsO auf vorläufig 400. Gehobener Dienst Wegfall der Bewertungszahl für "Beweissicherungsverfahren und sonstige Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens". Zu h) Ordnungswidrigkeitsverfahren Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995 Richter Aus den Haushaltsplänen ist eine Zuordnung der Richterplanstellen in einzelne Fachgebiete nicht möglich. In der unter 1 a) aufgeführten Tabelle wurde daher die Anzahl der Richterplanstellen bei den Amtsgerichten in den Jahren 1995 bis 2002 (Stichtag 30. Juni 2002) wiedergegeben. Eine Zuordnung der Richterinnen und Richter bei den Amtsgerichten in das Rechtsgebiet Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldverfahren) ist nur anhand der bundeseinheitlichen Personalübersichten möglich. In der nachfolgenden Tabelle wurden daher der durchschnittliche Einsatz der in Ordnungswidrigkeitsverfahren eingesetzten Richterinnen und Richter dargestellt. Hierbei wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Angaben von den Planstellen abweichen, da beim durchschnittlichen Personaleinsatz eines Jahres Richterinnen und Richter, die im Kalendervierteljahr aus anderen Gründen als Erholungsurlaub mehr als 20 Arbeitstage abwesend waren, nicht berücksichtigt werden. Eine Zuordnung der Richter bei dem Oberlandesgericht und der Staatsanwälte in das Rechtsgebiet Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldverfahren) wird weder in den Haushaltsplänen noch in den bundeseinheitlichen Personalübersichten vorgenommen. Insoweit sind keine Angaben möglich. Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor. Amtsgerichte Richter Bußgeldsachen 35,54 35,99 34,60 33,30 31,43 31,51 28,83 Gehobener Dienst, mittlerer Dienst und Schreibdienst Aus den Haushaltsplänen ist eine Zuordnung der Planstellen des gehobenen Dienstes, des mittleren Dienstes und des Schreibdienstes in einzelne Rechtsgebiete nicht möglich. Ebenfalls ist eine Ausweisung der Planstellen von Rechtspflegern und Geschäftsstellenmitarbeitern nicht möglich; es kann somit nicht ausgeschlossen werden, das die Stelleninhaber auch mit Aufgaben außerhalb der reinen Rechtspfleger- bzw. Geschäftsstellentätigkeit (Einsatz in der Verwaltung, Protokollführer, Kostenbeamte etc.) betraut sind. Hierzu liegen keine Angaben vor.

12 12 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4673 Die Anzahl der Planstellen bei den Amtsgerichten in den Jahren 1995 bis 2002 (Stichtag 30. Juni 2002) sowie der durchschnittliche Personaleinsatz in Straf- und Bußgeldsachen bei den Amtsgerichten nach den Personalübersichten sind in den Tabellen zu 1 a) aufgeführt. Entwicklung der durchschnittlichen Belastung seit 1995 Die durchschnittliche Belastung der Richter, Rechtspfleger, Beamten des mittleren Dienstes und Schreibdienstes in Ordnungswidrigkeitsverfahren bei den Amtsgerichten ist in der Tabelle zu 1 a) dargestellt. Da in den Personalübersichten des Oberlandesgerichts und der Staatsanwaltschaften keine getrennte Ausweisung der Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldsachen) erfolgt, kann eine durchschnittliche Belastung für diesen Bereich nicht errechnet werden. Die durchschnittliche Belastung der Staatsanwaltschaften insgesamt ist in der Tabelle zu 1 b) dargestellt. Entwicklung der Pensenschlüssel seit 1995 Die bundeseinheitlichen Grundsätze für die Personalbedarfsberechnung im Bereich Ordnungswidrigkeitsverfahren sind für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst, den gehobenen Dienst und den mittleren Dienst und Schreibdienst seit 1995 unverändert. Frage 2. Wie viele Richter gibt es aktuell in Hessen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl? Wie viele Staatsanwälte und Amtsanwälte gibt es aktuell in Hessen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl? In der nachfolgenden Tabelle ist die Richter- (ordentliche Gerichtsbarkeit), Staatsanwalts- und Amtsanwaltsdichte pro Einwohner zum 31. Dezember 2001 aufgeführt. Es wurden hierbei die Arbeitskraftanteile aus den bundeseinheitlichen Personalübersichten zugrunde gelegt. Bevölkerung in Hessen am 31. Dezember 2001: (vorläufiges Ergebnis des Stat. Bundesamtes) In Hessen insgesamt Pro Einwohner Richter (AG, LG, OLG) 1.216,82 20,02 Staatsanwälte 353,17 5,81 Amtsanwälte 102,28 1,68 Frage 3. Wie sind die Richterdichte und die Staatsanwaltsdichte im Verhältnis zu derjenigen anderer Bundesländer zu sehen? In der Tabelle in Anlage 1 sind Angaben zur Richterdichte pro Einwohner für die ordentliche Gerichtsbarkeit sowie Angaben zur Staats- und Amtsanwaltsdichte aufgeführt. Vergleichszahlen der anderen Bundesländer für die Bereiche der Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit liegen nicht vor. Frage 4. Wie haben sich die Eingangs- und Erledigungszahlen in den Jahren seit 1995 entwickelt: a) bei den Amtsgerichten (aufgegliedert in Zivil- und Strafsachen), b) bei den Staatsanwaltschaften, c) in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, d) in der Sozialgerichtsbarkeit, e) in der Finanzgerichtsbarkeit, f) in der Arbeitsgerichtsbarkeit, g) in Zwangsvollstreckungssachen, h) bei Ordnungswidrigkeitsverfahren? Für das Jahr 2002 liegen bislang noch keine statistischen Angaben vor. Zu a) Amtsgerichte - aufgegliedert in Zivil- und Strafsachen Die Angaben zu den Eingangs- und Erledigungszahlen bei den Amtsgerichten - aufgegliedert in Zivil- und Strafsachen - in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Amtsgerichte Zivilsachen Eingänge Erledigungen Strafsachen Eingänge Erledigungen Zu b) Staatsanwaltschaften

13 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/ Die Angaben zu den Eingangs- und Erledigungszahlen bei den Staatsanwaltschaften, der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main und der Generalstaatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der Tabelle in Anlage 2. Zu c) Verwaltungsgerichtsbarkeit Die Angaben zu den Eingangs- und Erledigungszahlen bei den Verwaltungsgerichten und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der Tabelle in Anlage 3. Zu d) Sozialgerichtsbarkeit Die Angaben zu den Eingangs- und Erledigungszahlen bei den Sozialgerichten und dem Hessischen Landessozialgericht in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Sozialgerichte Eingänge Erledigungen Hessisches Landessozialgericht Eingänge Erledigungen Zu e) Finanzgerichtsbarkeit Die Angaben zu den Eingangs- und Erledigungszahlen bei dem Hessischen Finanzgericht in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Hessisches Finanzgericht Klagen Eingänge Erledigungen Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Eingänge Erledigungen Zu f) Arbeitsgerichtsbarkeit Die Angaben zu den Eingangs- und Erledigungszahlen bei den Arbeitsgerichten und dem Hessischen Landesarbeitsgericht in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Arbeitsgerichte Klagen Eingänge Erledigungen Arreste, einstweilige Verfügungen Eingänge Erledigungen Beschlussverfahren Eingänge Erledigungen Sozialkassenklagen Eingänge Erledigungen Hessisches Landesarbeitsgericht Berufungen Eingänge Erledigungen Beschwerden in Beschlussverfahren Eingänge Erledigungen Beschwerden Eingänge Erledigungen Zu g) Zwangsvollstreckungssachen

14 14 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4673 Die Angaben zu den Eingangszahlen in Zwangsvollstreckungssachen (darunter Verfahren zur Anordnung der Durchsuchung der Wohnung des Schuldners nach 758a ZPO, abgenommene eidesstattliche Versicherungen, Haftanordnungen in Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, Verfahren zur Entscheidung über den Widerspruch des Schuldners gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung), in Zwangsversteigerungsverfahren, in Zwangsverwaltungsverfahren und in Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren bei den Amtsgerichten in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der Tabelle in Anlage 4. Statistische Angaben zur Erledigung der Verfahren werden nicht erhoben. Zu h) Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldsachen) Die Angaben zu den Eingangs- und Erledigungszahlen in Bußgeldsachen bei den Amtsgerichten in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Eingangszahlen zu Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz bei den Staatsanwaltschaften ergeben sich aus der Tabelle zu b). Amtsgerichte Bußgeldverfahren Eingänge Erledigungen Oberlandesgericht Beschwerdeinstanz Eingänge Erledigungen Frage 5. Wie hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer entwickelt: a) bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, b) bei den Staatsanwaltschaften, c) in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, d) in der Sozialgerichtsbarkeit, e) in der Finanzgerichtsbarkeit, f) in der Arbeitsgerichtsbarkeit, g) in Zwangsvollstreckungssachen, h) bei Ordnungswidrigkeitsverfahren? Für das Jahr 2002 liegen bislang noch keine statistischen Angaben vor. Zu a) Ordentliche Gerichtsbarkeit Die Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer (in Monaten) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - aufgegliedert in Zivil-, Familien- und Strafsachen - für die Jahre 1995 bis 2001 ergeben sich aus der Tabelle in Anlage 5. Zu b) Staatsanwaltschaften Die Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer (in Monaten) vom Tag des Eingangs bei der Staatsanwaltschaft/Amtsanwaltschaft bis zur Erledigung durch die Staatsanwaltschaft/Amtsanwaltschaft in den Jahren 1998 bis 2001 ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten wurde erst ab dem Jahr 1998 statistisch erhoben. Staatsanwaltschaften/ Amtsanwaltschaft Frankfurt/M. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren Amtsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren ,6 2,7 2,4 3,3 1,7 1,8 1,9 2,8 Generalstaatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Dauer der erledigten Ermittlungsverfahren OJs/ObJs 31,1 14,1 6,6 1,9 Zu c) Verwaltungsgerichtsbarkeit Die Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer (in Monaten) bei den Verwaltungsgerichten und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in den

15 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/ Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der Tabelle in Anlage 6. Die Dauer der Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz in Numerus-clausus- Sachen wird statistisch nicht erfasst. Zu d) Sozialgerichtsbarkeit Die Angaben zur Verfahrensdauer in Prozent aller Erledigungen bei den Sozialgerichten und bei dem Hessischen Landessozialgericht in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der Tabelle in Anlage 7. Angaben zur durchschnittlichen Dauer in Monaten werden statistisch nicht erfasst. Daten zur Verfahrensdauer im einstweiligen Rechtsschutz werden ebenfalls statistisch nicht erhoben. Zu e) Finanzgerichtsbarkeit Die Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer (in Monaten) bei dem Hessischen Finanzgericht in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Hessisches Finanzgericht Klagen 29,2 24,5 16,0 13,1 15,2 15,7 15,5 Verfahren zur Gewährung von Vorläufigem Rechtsschutz 3,8 4,1 3,5 3,2 3,3 3,3 3,3 Zu f) Arbeitsgerichtsbarkeit Die Angaben zur Verfahrensdauer aller Erledigungen bei den Arbeitsgerichten und bei dem Hessischen Landesarbeitsgericht in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der Tabelle in Anlage 8. Die hier geführten bzw. vorliegenden amtlichen Statistiken der Arbeitsgerichtsbarkeit enthalten keine Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer. Zu g) Zwangsvollstreckungssachen Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Zwangsvollstreckungssachen wird statistisch nicht erfasst. Zu h) Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldsachen) Die Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer (in Monaten) in Bußgeldsachen bei den Amtsgerichten und bei dem Oberlandesgericht in den Jahren 1995 bis 2001 ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Die Dauer der staatsanwaltschaftlichen Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz wird statistisch nicht erfasst. Amtsgerichte Bußgeldverfahren 3,2 3,3 3,4 3,2 3,1

16 16 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4673 Da aufgrund einer Änderung der Statistik im Jahre 1998 keine Vergleichbarkeit der Daten der Jahre 1995 bis 1997 mit den Daten der Jahre ab 1998 möglich ist, wurde auf die Angaben für die Jahre 1995 bis 1997 verzichtet. Erledigte Verfahren Verfahrenseinstellungen nach 170 Abs. 2 StPO Verfahrenseinstellungen nach 153, 53 a StPO Einstellung nach 45 JGG Sonstige Verfahrenseinstellungen Erhebung der Anklage zum Strafrichter Erhebung der Anklage zum Schöffen gericht Erhebung der Anklage zum Schwurgericht und zur Großen Strafkammer Erhebung der Anklage zum Jugendrichter Erhebung der Anklage zum Jugend schöffengericht Erhebung der Anklage zur Jugendkammer II. Modernisierung Frage 1. Wie groß ist das finanzielle Volumen des Gesamtprojektes Modernisierung der Justiz? Die Wiedergabe des finanziellen Volumens des Gesamtprojekts "Modernisierung der hessischen Justiz", das alle Bereiche der Justiz erfasst und planmäßig voran schreitet, setzt zum besseren Verständnis eine kurze Darstellung der Projektstrategie voraus. Die hessische Justiz verfolgt aufgrund der Empfehlungen des Abschlussberichtes der Kommission "Modernisierung der hessischen Justiz" aus dem Frühjahr 2000 folgende Strategie, die im "Rollout-Verfahren" jeweils in ganzen Landgerichtsbezirken und Fachgerichtsbarkeiten umgesetzt wird: - Alle projektbeteiligten Gerichte und Behörden werden zunächst vollständig datenverkabelt und baulich auf die Einrichtung von Service- Einheiten und EDV-Netzen vorbereitet. - Sodann werden alle modernisierungsfähigen Arbeitsplätze einschließlich derjenigen der Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger mit EDV ausgestattet (PC-Netze mit Servern). - Die Arbeitsplatzcomputer werden nach Lieferung und Aufbau automatisiert und nach den individuellen Bedürfnissen des Arbeitsplatzes mit allen verfügbaren praxistauglichen und zukunftsfähigen Anwendungs- und Unterstützungsprogrammen versehen. - Alle Bereiche der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden vollständig auf Service-Einheiten mit "Einheitssachbearbeitung". - Im Abstand von 1 bis 2 Jahren startet der Echtbetrieb des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Kosten-Leistungs- Rechnung mit der hessischen Ausprägung der kaufmännischen Standardsoftware SAP R/3. Die Budgetierung wurde auf kameraler Grundlage bereits zum 1. Januar 2003 in der gesamten hessischen Justiz eingeführt (Personalund Sachmittel; Gesamtvolumen ). - Die erfolgreiche Umsetzung der Strategie erfordert enorme personalentwickelnde Anstrengungen, nämlich Schulungen für die Tätigkeit in Service- Einheiten, umfangreiche EDV-Schulungen, Schulungen im Bereich des be-

17 Hessischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/ triebswirtschaftlichen Rechnungswesens und der Neuen Verwaltungssteuerung sowie Fortbildung Projektverantwortlicher in Projektmanagement. Hierzu wurde ein umfangreiches Programm "Schulungen und Fortbildungen im Modernisierungsprozess" entwickelt, das im Jahr 2003 in sein drittes Jahr geht. Im Überblick hat die Modernisierung derzeit folgenden Stand: Jahr Projekt Arbeitsplätze Gesamtkosten 2000 LG-Bezirk Wiesbaden Mill LG-Bezirk Gießen Mill LG-Bezirk Limburg Mill Oberlandesgericht 550 2,2 Mill LG-Bezirk Marburg 330 1,5 Mill. Die Planung für das Jahr 2003 sieht die folgenden Projekte vor: Jahr Projekt Arbeitsplätze Grobschätzung 2003/2004 LG-Bezirk Frankfurt ,5 Mill. und AG Frankfurt 2003 Sozialgerichtsbarkeit Mill. Projekte in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und bei den hessischen Staatsanwaltschaften sind ebenfalls weitgehend abgeschlossen, für 2003 steht noch die Modernisierung der Amtsanwaltschaft Frankfurt an. Neben den großen Infrastrukturprojekten werden EDV-Entwicklungs- und Einführungsprojekte betrieben, die schrittweise in die Ausstattungsprojekte eingebracht werden. Es sind dies vor allem: - das elektronische Grundbuch, - das elektronische Handelsregister, - justizspezifische Unterstützungsprogramme (z.b. Geschäftsstellenautomationen mit datenbankgestützter Akten- und Terminsverwaltung sowie integrierter Textverarbeitung; Software zur Kostensachbearbeitung in justiziellen Verfahren), - die elektronische Kommunikation ( ing), - ein Justiz-Intranet mit justizspezifischen Informationsangeboten, - der einheitliche Internetauftritt aller hessischen Justizbehörden. Die Kommission "Modernisierung der hessischen Justiz" hat die landesweite Umsetzung der Modernisierungsstrategie bis zum Jahr 2008 grob auf rund 170 Mio. DM kalkuliert. Diese Kalkulation bezieht sich allerdings ausschließlich auf die Umsetzung der "Rollout"-Strategie und enthält weder die Software-Entwicklungskosten im Bereich des EDV-Einsatzes der hessischen Justiz, noch die Kosten der Implementierung des Elektronischen Grundbuchs und des Elektronischen Handelsregisters, noch die Kosten der Einführung des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens und der Neuen Verwaltungssteuerung einschließlich des Personalverwaltungsmoduls SAP R/3 HR. Allein die Kosten der NVS- und SAP-Schulungen des "Hessen Competence Centers" (HCC) und der für die SAP-Einführung im Justizvollzug erforderlichen EDV-Ausstattung schlagen im Jahr 2002 mit rund 2 Mio. zu Buche, die aus ATG 70 zu tragen sind. Die im Jahr 2001 erstmals im Landeshaushalt enthaltene Titelgruppe ATG 70 "Modernisierung" war mit 20 Mio. DM ausgestattet enthielt ATG 70 den Betrag von , auf den eine "Effizienzdividende" in Höhe von zu erbringen ist. Für das Jahr 2003 sind Mittel in gleicher Höhe vorgesehen. Neben den Aufwendungen der ATG 70 waren für den EDV-Einsatz in der hessischen Justiz, vor allem für den Systembetrieb einschließlich der Leitungskosten und Wartungsverträgen, Softwareentwicklung/-pflege und Ersatzbeschaffungen, in den letzten Jahren jeweils zwischen 17 und 18 Mill. aus Titelgruppe ATG 69 aufzuwenden, die damit letztlich ebenfalls den Zwecken der Modernisierung der hessischen Justiz und der Begleichung der durch die fortschreitenden Projekte steigenden Betriebskosten dienen.

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