Ulrich Richartz, Geschäftsführer DiAG-MAV FHH und Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Münster

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1 Ulrich Richartz, Geschäftsführer DiAG-MAV FHH und Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Münster

2 Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster berät, betreut und vertritt 629 Mitarbeitervertretungen mit z.zt Mitarbeitervertretern die mehr als Beschäftigte vertreten. Verfasster Bereich: 281MAVen Caritativer Bereich: 348 MAVen

3 Aufgaben der DiAG-MAV sind: gegenseitige Information und Erfahrungsaustausch mit den Mitarbeitervertretungen des Bistums Beratung der Mitarbeitervertretungen in Angelegenheiten des Mitarbeitervertretungsrechtes Förderung der Anwendung der MAVO Sorge um die Schulung der Mitarbeitervertreter/innen Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der MAVO

4 (244) Die Kirchen sind als Arbeitgeber, Eigentümer von Geld-und Grundvermögen, Bauherr oder Betreiber von Einrichtungen und Häusern auch wirtschaftlich Handelnde. Sie können nicht Maßstäbe des wirtschaftlichen Handelns formulieren und öffentlich vertreten, ohne sie auch an sich selbst und das eigene wirtschaftliche Handeln anzulegen. Mit Recht wird dies als eine Frage der Glaubwürdigkeit angesehen. (245) Die Kirchen sind mit ihrer Diakonie und Caritas große Arbeitgeber. In dieser Rolle sind sie -nicht weniger und nicht mehr als andere Arbeitgeber -gefordert, Arbeitsverhältnisse familiengerecht zu gestalten (z. B. flexible Arbeitszeiten), für einen fairen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzutreten, den Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu beachten und für eine konsequente Umsetzung der Ordnungen für die Vertretung und Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Mitsprache-und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu sorgen. In jüngster Zeit sind die Kirchen durch Rückgänge bei den Einnahmen erstmals nach einer langen Phase der Expansion in die Lage geraten, die Zahl der Arbeitsplätze vermindern zu müssen. In dieser angespannten Situation sind alle gefordert, mit sozialem Verantwortungsbewusstsein, sozialer Phantasie und Flexibilität soziale Härten abzuwenden. Besondere Beachtung verdienen Vorschläge, die auf maßvolle Einschränkungen beim Gehalt von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den mittleren und oberen Gehaltsgruppen zielen. Wo ein-schneidende Sparmaßnahmen unausweichlich sind, muss dem Teilen von Arbeit der Vorrang vor dem Abbau von Stellen und vor Entlassungen zukommen. Gehaltseinschränkungen und Stellenteilungen müssen allerdings in vernünftigem Rahmen und mit Augenmaß erfolgen. Eine gute und aufopferungsvolle Arbeit verlangt auch ihren gerechten Lohn. Aus: Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland,

5 Kirchlich-Verfasster Bereich: Beispiel: Fusionen

6 Die Sicht der Entscheider St. Martin 1 Pfarrer 1 Subsidiar 1 PdW 1 Pastoralreferent 7 Grundstücke 3Gebäude 1 Kirchenvorstand St. Nikolaus 1 Pfarrer 1 Pfarrer i.r. 1 Ordensschwester 14 Grundstücke 7 Gebäude 1 Kirchenvorstand St. Antonius 1 Pfarrer 1 Kaplan 1 Diakon 6 Grundstücke 4 Gebäude 1 Kirchenvorstand St. Johannes 1 Pfarrer 1 Pastoralreferent 1 Kaplan 5 Grundstücke 2 Gebäude 1 Kirchenvorstand St. Elisabeth 1 Pfarrer 3 Grundstücke 2 Gebäude 1 Kirchenvorstand Ulrich Richartz

7 Die Sicht der MAVen St. Martin 2 Kindergärten 1 Pfarrbüro 1 Jugendheim 22 Mitarbeiter 1 MAV St. Nikolaus 1 Kindergarten 1 Pfarrbüro 1 Altenheim 98 Mitarbeiter 2 MAVen St. Antonius 3 Kindergärten 1 Pfarrbüro 28 Mitarbeiter 1 MAV St. Johannes 1 Pfarrbüro 1 Jugendheim 9 Mitarbeiter Keine MAV St. Elisabeth 1 Kindergarten 1Pfarrbüro 5 Mitarbeiter Keine MAV Ulrich Richartz

8 Nach der Fusion: St. Maria Himmelfahrt 7 Kindergärten 5 Pfarrbüros 2 Jugendheime 1 Altenheim 162 Mitarbeiter 1 MAV für Kirchengem. 1 MAV Altenheim Ulrich Richartz

9 Welche Gremien bereiten Fusion vor? 1. Entscheidung des Bischofs 2. Information des Pfarrers 3. Information des Kirchenvorstandes 4. Information des Pfarrgemeinderates 5. Nichtinformation der Mitarbeitervertretung Ulrich Richartz

10 Erster Leitsatz: Die MAV wird zuletzt informiert und zuerst gefragt. Ulrich Richartz

11 Morgens halb zehn in Deutschland Hast du gehört, wir sollen fusioniert werden! Wie fusioniert? Na, mit einer anderen Kirchengemeinde zusammengelegt werden! Ja, und dann? Wie soll das denn gehen? Weiß ich auch nicht. Komm wir fragen mal die von der MAV. Die wissen bestimmt schon was.. Ulrich Richartz

12 Stimmt das mit der Fusion? Was ist mit meinem Arbeitsvertrag? Muss ich dann auch in dem anderen Pfarrbüro arbeiten? Kann ich in den anderen Kindergarten abgeschoben werden? Bekomme ich einen neuen Arbeitsvertrag? Wer zahlt mir die Fahrtkosten in den anderen Kirchort? Müssen wir eine neue MAV wählen? Ulrich Richartz

13 Zweiter Leitsatz: Die MAV wird mit Fragen konfrontiert, die für die Mitarbeiter existentiell sind und auf die sie (noch) keine Antworten hat. Ulrich Richartz

14 Erfahrungen der MAVen mit Gemeindefusionen: 1. Informationen sind für die MAV nur mühsam zu beschaffen 2. Der Kirchenvorstand möchte am liebsten erst die Mitarbeiter informieren, wenn auch das letzte Detail und die letzte Frage geklärt ist 3. Der Pfarrer möchte am liebsten gar nichts sagen und verweist auf die da oben, die entscheiden 4. Die MAV fühlt sich ohnmächtig 5. Die DiAG/KAB-Rechtsberater können Fragen nur im Grundsatz beantworten und müssen erst mal wissen, was denn genau geplant ist. 6. Informationen sind für die MAV nur mühsam zu beschaffen 7. Der Kirchenvorstand möchte am liebsten erst die Mitarbeiter informieren, wenn auch das letzte Detail und die letzte Frage geklärt ist 8. Der Pfarrer möchte gar nichts sagen und verweist auf die da oben, die entscheiden 9. Ulrich Richartz

15 Dritter Leitsatz: Die MAV wird abgespeist mit der Information: Für Sie ändert sich erst mal überhaupt nichts! Ulrich Richartz

16 Umstrukturierung von Kindergärten Verbundleitung * Befugnisse? * Kompetenzen? * Pädagoge oder Verwaltung? (Eingruppierung) * Leitender Mitarbeiter? Faktische Herabgruppierung von Leitungen Personalentwicklung

17 Caritativer Bereich Vergütung geringfügiger Beschäftigter Abbau regulärer, tarifgerechter Arbeitsverhältnisse durch: * Auslagerung in Service-Gesellschaften * Leiharbeit * Befristungspraxis Personalmangel Arbeitsverdichtung

18 Caritativer Bereich Nutzen der Übungsleiterpauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten, um reguläre Arbeitsplätze zu ersetzen/abzubauen

19

20 Prekäre Beschäftigung auch im kirchlichverfassten Bereich: Zur Zeit werden von uns Personen über die ZGASt des Bistums Münster abgerechnet. Hiervon sind Personen männlichen Geschlechts und Personen weiblichen Geschlechts. Von den Personen sind: 3.356Personen geringfügig beschäftigt Personen männlichen Geschlechts Personen weiblichen Geschlechts. Quelle: Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Verwaltung Gruppe 612 Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt), 2013

21 Grundsätzliches Problem: Kirchlichkeit der Einrichtungen Kirchliche Rechtsträger, die nicht der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegen, sind verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2013 diese Grundordnung durch Übernahme in ihr Statut verbindlich zu übernehmen. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben sie im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Beziehungen nicht am Selbstbestimmungsrecht der Kirche gemäß Art. 140 GG i. V. mit Art. 137 Abs. 3 WRV teil. Grundordnung für den kirchlichen Dienst, Artikel 2, Abs.2

22 Streikrecht? Aktuelles Urteil des BAG vom , 1 AZR 179/11 Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das gilt jedoch nur, soweit Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist.

23 Mögliche Wege im verfasst kirchlichen Bereich: 1. Priesterausbildung um Personalführung, Arbeitsrecht, Mitarbeitervertretungsrecht erweitern 2. Wenn Pfarrer zu leitenden Pfarrern werden oder werden wollen: VorherverpflichtendeFortbildungen zu den o.g. Themen. 3. Wenn Pfarrer bereits leitende Pfarrer sind: berufsbegleitende verpflichtende Fortbildung 4. Fortbildungselemente in allen 3 Punkten: Vorträge, Gruppenarbeiten, Fallbesprechungen, Praxisbegleitung, Projektarbeit, Abschlussarbeit. 5. Zugangsvoraussetzungen für Kirchenvorstände beschreiben oder verbindliche Fortbildungen vorschreiben 6. Personalentwicklung in Kirchengemeinden einführen 7. MAVenbei Fusionen frühzeitig einbinden und zum Partner machen (Gaststatus ohne Stimmrecht im Aufsichtsrat = Kirchenvorstand?)

24 Mögliche Wege im Caritasbereich: 1. MAV als Partner begreifen 2. Arbeitsrechtliche Fehlentwicklungen (Befristung, Leiharbeit, etc.) korrigieren 3. Servicegesellschaften zurückführen 4. Unternehmensmitbestimmung einführen

25 Ulrich Richartz, Geschäftsführer DiAG-MAV FHH und Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Münster

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