René Schaffhauser (Hrsg.) Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2011
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1 René Schaffhauser (Hrsg.) Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2011 Stämpfli Verlag AG Bern
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3 René Schaffhauser (Hrsg.) Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2011
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5 Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2011 Herausgeberkomitee Prof. Dr. Dr. h.c. René Schaffhauser (Vorsitz, Herausgeber) Dr. phil. Jacqueline Bächli-Biétry RA lic. iur. Manfred Dähler Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M. Dr. med. Bruno Liniger Dipl. Ing. FH Erich Peter Dr. iur. Philippe Weissenberger y Stämpfli Verlag AG Bern 2011
6 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, der Verbreitung und der Übersetzung. Das Werk oder Teile davon dürfen ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ohne schriftliche Genehmigung des Verlags weder in irgendeiner Form reproduziert (z.b. fotokopiert) noch elektronisch gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Stämpfli Verlag AG Bern 2011 Gesamtherstellung: Stämpfli Publikationen AG, Bern Printed in Switzerland ISBN
7 Qualitätssicherung der Fahreignungsabklärung Qualitätssicherung der Fahreignungsabklärung als Hauptzweck der neuen Sektion Verkehrsmedizin der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) Dr. med. MUNIRA HAAG-DAWOUD, Fachärztin fürrechtsmedizin, Verkehrsmedizinerin SGRM, Präsidentin der Sektion Verkehrsmedizin der SGRM, Institut fürrechtsmedizin der Universität Zürich (IRMZ), Abteilungsleiterin Verkehrsmedizin &Forensische Psychiatrie, Zürich Inhaltsübersicht Abstract Einleitung Die Entwicklung der Verkehrsmedizin in der Schweiz Unterschiedliche Standards in der Begutachtung Gründung der Sektion Verkehrsmedizin Aufgaben und Ziele der Sektion Verkehrsmedizin Förderungder Zusammenarbeit und des Austauschs von wissenschaftlichen Erkenntnissenunter den Mitgliedern zur Verbesserung und Harmonisierung der Qualitätder verkehrsmedizinischen Gutachten Förderungder Zusammenarbeit mit Behörden und Fachgremien in der Fahreignungsdiagnostik Organisation und Durchführung von Aus-, Weiterund Fortbildungsveranstaltungen sowie von Fachtitelprüfungen Die verschiedenen verkehrsmedizinischen Qualifikationen Stufe 1: Hausarzt Stufe 2: Vertrauensarzt/Bezirksarzt Stufe 3: «Verkehrsmediziner/in SGRM» Auswirkungen auf die Praxis Für Ärzte Für Ämter Fazit Literaturverzeichnis
8 Munira Haag-Dawoud Abstract Die Anforderungen an die gutachterliche Abklärung medizinischer Probleme, die zu einer Beeinträchtigung der Fahreignung führen können, werden immer komplexer und erfordern vom Gutachter neben dem fachspezifischen Basiswissen eine permanente Weiterbildung. Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) hat hiefür daher die «Sektion Verkehrsmedizin» gegründet und damit die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um noch gezielter die Qualität der verkehrsmedizinischen Gutachtenstätigkeit fördern zu können. Die Autorin beschreibt, wie sich die Verkehrsmedizin inden letzten 2030 Jahren entwickelt hat und das Bedürfnis nach einheitlichen Standards bei der Begutachtung schliesslich zur Gründung der Sektion Verkehrsmedizin geführt hat. Im Hauptteil des Beitrags beschreibt sie deren Aufgaben und Ziele sowie die verschiedenen verkehrsmedizinischen Qualifikationen und wirft einen Blick auf die damit verbundenenauswirkungen auf die Praxis. 1. Einleitung Die verkehrsmedizinische Tätigkeit hat imverlaufe der Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das Bewusstsein, dass medizinische Probleme, die zu einer Beeinträchtigung der Fahreignung führen können, einer spezialisierten Abklärung bedürfen, ist gestiegen. Die Anforderungen an Gutachten werden immer komplexer und erfordern vom Gutachter neben dem fachspezifischen Basiswissen eine permanente Weiterbildung. Kenntnisse juristischer Zusammenhänge und Konsequenzen sind ebenso unerlässlich wie solche der geltenden Gutachtenstandards sowie der Untersuchungs- und Analysemethoden. Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die Schweizerische Gesellschaft fürrechtsmedizin (SGRM) die «Sektion Verkehrsmedizin» gegründet und damit die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um noch gezielter die Qualität der verkehrsmedizinischen Gutachtenstätigkeit fördern zu können. 2. Die Entwicklung der Verkehrsmedizin in der Schweiz Die Verkehrsmedizin hat in der Schweiz eine lange Tradition. Im Gegensatz zum benachbarten Ausland, wo Psychologen bei der Fahreignungsbegutachtung lange Jahre federführend waren und teilweise immer noch sind, waren es in der Schweiz die Mediziner, die sich schon vor Jahrzehnten mit dem Problem der Fahreignungsbegutachtung befassten. Der eigentliche Pionier war Prof. Hanspeter Hartmann, ehemaliger Direktor des Rechtsmedizinischen Institutes inzürich. Zusammen mit Prof. Patscheider, damals Direktor 24
9 Qualitätssicherung der Fahreignungsabklärung des Instituts für Rechtsmedizin in St. Gallen, erschien 1980 unter dem Titel «Der Kranke als Fahrzeuglenker» eines der ersten verkehrsmedizinischen Fachbücher im deutschsprachigen Raum und wurde für viele Mediziner, die sich mit dem Thema befassten, zu einem wichtigen Nachschlagewerk. In Zusammenarbeit mit dem Strassenverkehrsamt in Zürich etablierte Prof. Hartmann das Fach Verkehrsmedizin. Jeder, der in Zürich eine rechtsmedizinische Ausbildung absolvierte, hatte so auch die Möglichkeit, Einblick in die verkehrsmedizinische Thematik zu erlangen. Zahlreiche Publikationenstammen aus dieser Zeit. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids aus dem Jahre 1994 (BGE 120 Ib 305) gegen den Kanton St. Gallen, worin zur Erstellung eines Gutachten in komplexen Fällen explizit rechtsmedizinische Kenntnisse verlangt wurden, kam es zur Gründung einer verkehrsmedizinischen Abteilung am dortigen Institut. Nach und nach etablierte sich an allen rechtsmedizinischen Institutenverkehrsmedizinisches Know-how. 3. Unterschiedliche Standards in der Begutachtung Im Jahre 2000 erschien unter Federführung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) der Leitfaden «Verdachtsgründe fehlender Fahreignung». Dies war erstmals eine einheitliche, vom Bund deklarierte Empfehlung, in der festgehalten wurde, welche Kriterien angewandt werden sollten, die bei einem Administrativverfahren eine Fahreignungsabklärung zur Folge haben sollten. Der Leitfaden hat sehr zur Vereinheitlichung des Vorgehens in diesen Fällen beigetragen.die Kritereien müssten jedoch, wie schon 2009 in einem Artikel in diesem Jahrbuch vorgeschlagen, unter Einbezug der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Entwicklungen periodisch angepasst werden. Im «Handbuch für Verkehrsmedizinische Begutachtung», das im Jahre 2005 erschienen ist, wurden von der SGRM erstmals einheitliche Grundlagen für die verkehrsmedizinische Begutachtungformuliert. Sehr unbefriedigend ist weiterhin das unterschiedliche Vorgehen im Zusammenhang mit Gesundheitsproblemen ohne Administrativverfahren. Werden verkehrsrelevante Erkrankungen bei einer Untersuchung gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) Untersuchung von Senioren oder Inhabern von höheren Führerausweiskategorien festgestellt und wird eine weitergehende Abklärung erforderlich, bestehen sehr grosse kantonale Unterschiede, und zwar sowohl bezüglich des Vorgehens als auch bezüglich der Auflagen. 25
10 Munira Haag-Dawoud Die Tatsache, dass einerseits der Bedarf der Behörden an Gutachten sehr stark angestiegen ist, anderseits weder die Ausbildung von verkehrsmedizinischen Gutachtern geregelt war, noch eine einheitliche Plattform für permanente Fortbildungen bestand, widerspiegelte die insgesamt unbefriedigende Situation. Die Ämter hatten keinen zentralen Ansprechpartner. Auch gab es kein einheitliches Profil für den verkehrsmedizinischen Gutachter. Sodann blieb unklar, welche Qualifikationen ein Gutachter für welche Art von Gutachten zuerfüllen hatte. Das ASTRA hat diese Problematik erkannt und als eines der Ziele im Projekt «Via sicura» die «Qualitätssicherung bei der Fahreignungsabklärung» formuliert. 4. Gründung der Sektion Verkehrsmedizin Innerhalb der Rechtsmedizin hat die Bedeutung der Verkehrsmedizin in den letzten Jahren stetig zugenommen. Nach der Schaffung einheitlicher Grundlagen in der verkehrsmedizinischen Begutachtung zeigte sich, dass als nächstes ein verkehrsmedizinisches Curriculum formuliert werden musste. Dies mit dem Ziel, dass jeder Betroffene, der sich einer Fahreignungsabklärung unterziehen muss, davon ausgehen kann, dass bestehende Grundlagen gesamtschweizerisch im Sinne einer Unité de doctrine angewandt werden, unabhängig davon, in welchem Kanton oder durch welchen Gutachter die Beurteilung erfolgt, und dass die Begutachtung für ihn transparent und nachvollziehbar ist. Bis anhin waren in der SGRM 3 Sektionen vertreten, die sich der Ausund Fortbildung der verschiedenen forensischen Fachgebiete widmen. So die Sektion forensische Medizin für die Ausbildung der Fachärzte für Rechtsmedizin, die Sektion forensische Chemie und Toxikologie für die forensischen Toxikologen und Chemiker SGRM und die Sektion forensische Genetik fürdie Genetiker SGRM. Neu wurde nun imnovember 2010 von den Mitgliedern der SGRM der Antrag zur Gründung der «Sektion Verkehrsmedizin» genehmigt und somit die Grundlage geschaffen, den entsprechend qualifizierten Personen den Titel «Verkehrsmediziner/in SGRM» zu verleihen. Die Verkehrsmedizin erfordert wie alle anderen forensischen Fachgebiete ein ausgeprägtes forensisches Denken. Da die Verkehrsmedizin ein betont interdisziplinäres Fach ist, können sich neben Rechtsmedizinern auch Fachärzte in einem anderen verkehrsmedizinisch relevanten Fach, so z.b. in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie, zu Verkehrsmedizinern SGRM ausbilden. 26
11 Qualitätssicherung der Fahreignungsabklärung 5. Aufgaben und Ziele der Sektion Verkehrsmedizin Folgende Aufgaben und Ziele wurden formuliert: 5.1 Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von wissenschaftlichen Erkenntnissen unter den Mitgliedern zur Verbesserung und Harmonisierung der Qualitätder verkehrsmedizinischen Gutachten In diesem Bereich sind bereits wichtige Aufgaben angepackt worden. Einer Arbeitsgruppe obliegt es, die Qualitätsstandards von verkehrsmedizinischen Gutachten zu definieren und die Anforderungen an die Gutachterstellen festzulegen. 5.2 Förderung der Zusammenarbeit mit Behörden und Fachgremien in der Fahreignungsdiagnostik Mit den kantonalen Behörden bestehen schon seit Jahren regelmässige Kontakte. Ziel ist es, den Kantonen ein einheitliches verkehrsmedizinisches Konzept vorstellen zukönnen, worin auch die regionalen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dies auch unter Beachtung der vom Bund geforderten Qualitätssicherung bei der Fahreignungsabklärung. Verschiedene Fachpersonen unserer neuen Organisation sind seit Jahren Ansprechpartner des ASTRA im Bereich Ausarbeitung von Gesetzesgrundlagen und Verordnungen. Durch die Sektion Verkehrsmedizin ist nun den Behörden gegenüber gewährleistet, dass die Meinung aller verkehrsmedizinischen Fachspezialisten sämtlicher Regionen der Schweiz in die Beratungen und Empfehlungen einfliesst. 5.3 Organisation und Durchführung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen sowie von Fachtitelprüfungen Die Aus-, Weiter- und Fortbildung ist eines der wichtigsten Ziele der Sektion. Kein Ziel ist es, aus jedem Arzt, der zur Fahreignung Stellung nehmen muss, einen eigentlichen verkehrsmedizinischen Experten zumachen. Die Ausbildung orientiert sich an der Aufgabenstellung und den Anforderungen der Praxis. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sollen verschiedene Ausbildungsmodule ausgearbeitet und angeboten werden. Sie bilden die Bausteine für Ausbildungsprogramme, aufgrund derer die Berechtigung zur Durchführung von verkehrsmedizinischen Abklärungen unterschiedlicher Stufen erworben werden kann. Um den Titel SGRM führen zu dürfen, ist das Besteheneiner Fachprüfung Voraussetzung. 27
12 Munira Haag-Dawoud In einem Bericht zuhanden des ASTRA hat die Arbeitsgruppe Verkehrsmedizin der SGRM ein Drei-Stufen-Modell vorgeschlagen, worauf Rolf Seeger in seiner Publikation im Jahrbuch Strassenverkehrsrecht 2009 bereits eingegangen ist. In der Sektion Verkehrsmedizin wurde dieses Modell nun erneut aus Sichtder Verkehrsmedizin alssinnvoll erachtet. 6. Die verschiedenen verkehrsmedizinischen Qualifikationen Die hier dargelegte mehrstufige Aus-, Weiter- und Fortbildung und die entsprechenden Kompetenzen für die Fahreignungsbeurteilung sind imsinne von Vorschlägen der Sektion Verkehrsmedizin zu verstehen. Der Leitgedanke dabei ist, dass bei einer verkehrsmedizinischen Beurteilung immer alle Gesundheitsaspekte in Betracht gezogen werden müssen. Ein Spezialist kann durchaus einen Teilaspekt beurteilen, federführend muss jedoch immer ein entsprechend ausgebildeter Arzt sein, der alle Aspekte einbezieht und auf diese Weise der Behörde gegenüber eine umfassende und kompetente Beurteilung abgeben kann. 6.1 Stufe 1: Hausarzt Der Hausarzt hat als Generalist eine umfassende und breite medizinische Aus- und Weiterbildung. Durch eine gezielte Weiterbildung inder Grössenordnung eines Tages kann er sich das notwendige spezifische verkehrsmedizinische Wissen aneignen, um bei den über 70jährigen Fahrzeuglenkern Untersuchungen gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) durchzuführen. Die Auffrischung des Wissens inintervallen von mehreren Jahren wird von uns empfohlen. Vielfach wird angeraten oder der Wunsch geäussert, sämtliche Untersuchungen bei einem unabhängigen Vertrauensarzt durchführen zu lassen, jedenfalls nicht vom Hausarzt des Betroffenen. Ein solches Vorgehen wäre nicht sinnvoll. Der Hausarzt kennt seinen Patienten ambesten und kann die Untersuchung mit einem geringen Aufwand durchführen. Dem Hausarzt muss jedoch eine einfache Möglichkeit gegeben werden, die Untersuchung an eine andere Instanz zu delegieren, sofern er dies möchte oder wenn die Beurteilung gründlichere verkehrsmedizinische Kenntnisse erfordert. Dies kann eine verkehrsmedizinisch spezialisierte Stelle, aber auch ein entsprechend ausgebildeter Vertrauensarzt sein. 28
13 6.2 Stufe 2: Vertrauensarzt/Bezirksarzt Qualitätssicherung der Fahreignungsabklärung Die erworbenen Fähigkeiten sollten es ermöglichen, neben den von den Hausärzten durchgeführten Abklärungen auch die von der VZV geforderten Untersuchungen von Bewerbern und Inhabern von höheren Führerausweiskategorien (1. und 2.medizinische Gruppe) durchzuführen. Dies insbesondere auch in komplexen Fällen. Dieser Arzt muss zumindest über fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen sowie über ein vertieftes Basiswissen der verkehrsmedizinischen Zusammenhänge und Probleme verfügen. Dieses Wissen kann imrahmen einer modulartigen Weiterbildung von rund zwei Tagen erworben werden. Eine periodische Fortbildung ist auf dieser Stufe unerlässlich. 6.3 Stufe 3: «Verkehrsmediziner/in SGRM» «Verkehrsmediziner/in SGRM» ist ein Fachtitel, der im Rahmen einer strukturierten Weiterbildung erworben werden kann. Inhaber dieses Titels sind verkehrsmedizinische Spezialisten, die Gutachten zu sämtlichen verkehrsmedizinischen Fragestellungen nach aktuellstem Wissensstand erstellen können. Sie sind zu einer permanenten Fortbildung verpflichtet. Die Voraussetzungen zum Erwerb dieses Titels sind im Fachtitelreglement der Sektion Verkehrsmedizin festgehalten. Neben dem Besitz eines Facharzttitels in einem für die Verkehrsmedizin relevanten Fachgebiet, namentlich Rechtsmedizin, Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Arbeitsmedizin, Neurologie oder Praktischer Arzt FMH, muss eine theoretische und praktische Ausbildung absolviert werden. Die theoretischen Grundlagen werden in vier Ausbildungsmodulen an jeweils ein- bis eineinhalb Tagen vermittelt. Das praktische Know-how wird im Rahmen einer zweijährigen praktischen Tätigkeit an einer verkehrsmedizinischen Institution erworben. Nach dem Bestehen einer anerkannten Prüfung kann der Titel verliehen werden. Bis zum August 2011 gelten noch Übergangsbestimmungen. Sowohl auf der Homepage der SGRM als auch auf der Homepage des jeweiligen Instituts sind dietitelinhaber ersichtlich. 29
14 Munira Haag-Dawoud Stufe 1: Hausarzt Stufe 2: Vertrauensarzt/ Bezirksarzt Stufe 3: Verkehrsmediziner/in SGRM VM- Wissen Basiswissen Vertieftes Basiswissen Erweiterte Kenntnisse der juristischen Zusammenhänge Umfassende VM-Kenntnisse Fähigkeiten Untersuchungen gemäss VZV bei über 70j. Untersuchungen gemäss VZV (>70j. /Bewerber und Inhaber höherer Führerausweiskategorien), insbesondere auch beikomplexeren Fragestellungen Gutachten zu allen verkehrsmedizinischen Fragestellungen Erwerb der Kenntnisse VM-Fortbildung: 1Tag periodische Fortbildung Modulare VM- Weiterbildung: 2Tage periodische Fortbildung Strukturierte Ausbildung in Theorie und Praxis: Theorie: 4Module zu 1bis 1,5Tage Praxis: 2Jahrean einervm- Untersuchungsstelle Prüfung Verpflichtung zu laufender Fortbildung Tabelle 1: Ausbildungsmodell für verkehrsmedizinisch tätige Ärzte. 7. Auswirkungen auf die Praxis Das hier vorgestellte Konzept wäre aus Sicht der Verkehrsmedizin sinnvoll und einfach umzusetzen und würde der Qualitätssicherung der verkehrsmedizinischen Gutachten dienen. Die Federführung durch das ASTRA wäre für die Umsetzung hilfreich. Nur durch einheitlich gültige Grundsätze können sowohl die Ämter als auch die Ärzte motiviert und verpflichtet werden, ihren Beitrag zuleisten. Die Ausarbeitung eines theoretischen Konzepts hat nur Aussicht auf Erfolg, sofern es auch in der Praxis umsetzbar ist. Daher muss der Blick auch auf die Auswirkungen auf die Praxis gerichtet werden. 30
15 7.1 Für Ärzte Qualitätssicherung der Fahreignungsabklärung Der Arzt, der die Untersuchung und Beurteilung durchführt, muss die Kriterien kennen, die in der Fahreignungsbeurteilung relevant sind. Dazu müssen die Zusammenhänge und Konsequenzen der Beurteilung transparent sein. Da die Fahreignungsbeurteilung inder Tätigkeitdes Arztes meist keine hohe Priorität hat und bis anhin weder ein Angebot noch eine Forderung zur systematischen Fortbildung bestand, bestehen Wissenslücken, die mit der entsprechenden Fortbildung durch einen erfahrenen Verkehrsmediziner und einem periodischen Update gut geschlossen werdenkönnten. Die Teilnahme aneiner eintägigen Fortbildung ist für die Ärzte, auch unter dem Aspekt der zahlreichen Fortbildungsverpflichtungen, zumutbar und könnte von den Ämtern auch als Bedingung für die Durchführung verkehrsmedizinischer Untersuchungen gestellt werden. Wo keine zentrale Institution mit umfassendem verkehrsmedizinischem Angebot besteht, könnte ein kleineres Ärzteteam mit einem breiteren verkehrsmedizinischen Wissen ausgebildet werden. Dies in Anlehnung an das Modell der Bezirks- oder Amtsärzte, die inanderen Funktionen amtliche Aufgaben übernehmen. 7.2 Für Ämter Mit den laufenden Bemühungen des ASTRA zur Anpassung der Formulare an die heutigen Anforderungen werden die Ärzte verpflichtet, präziser zur Fahreignung Stellung zu nehmen. Da in einigen Kantonen die Formulare in den letzten Jahren schon angepasst wurden, liegen entsprechende Erfahrungen vor. Die Formulare der Ärzte werden durch die Sachbearbeiter im Amt gesichtet und, wonotwendig, entsprechende Verfügungen erlassen. Durch die ausführlicheren Angaben auf den Formularen braucht es ausgebildetes Personal, das zumindest rudimentäre Kenntnisse über die wesentlichen verkehrsmedizinisch relevanten Erkrankungen besitzt und somit Unklarheiten, Widersprüche etc. in den Beurteilungen erkennen und kompetent beim Arzt nachfragenkann. Die Ämter können die Mehrarbeit nur mit zusätzlichen Sachbearbeitern bewältigen. Jebesser die Schulung der Sachbearbeiter ist, umso geringer fällt die Fehlerquote aus. Sodann kann die Arbeit speditiver erledigt werden und braucht weniger Personal. Dieser Schulungwurde bisher in den Ämtern, von Ausnahmen abgesehen,zuwenig Gewicht beigemessen. 31
16 Munira Haag-Dawoud 8. Fazit Durch die Gründung der Sektion Verkehrsmedizin innerhalb der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin kann der Beitrag zur Qualitätssicherung in der verkehrsmedizinischen Begutachtung verbessert werden. Den Behörden steht mit der Sektion Verkehrsmedizin ein Ansprechpartner zur Seite, der für das gesamte Fachgebiet die nötige Kompetenz auf sich vereint. Die verkehrsmedizinische Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärzte kann nach einheitlichen Kriterien erfolgen, und mit dem «Verkehrsmediziner SGRM» stehen umfassend ausgebildete Fachleute mit Expertenwissen zur Verfügung. Die Ämter können bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Konzepte mit der Unterstützungdurchdie Sektion Verkehrsmedizin rechnen. Stichwörter Fahreignung Gutachten Qualitätssicherung Schweizerische Gesellschaft fürrechtsmedizin, Sektion Verkehrsmedizin Verkehrsmediziner/in SGRM 32
17 9. Literaturverzeichnis Arbeitsgruppe Verkehrmedizin der SGRM (2005): «Handbuch für verkehrsmedizinische Begutachtungen» (2. Auflage in Vorbereitung). Expertengruppe Verkehrssicherheit (2000): Verdachtsgründe fehlender Fahreignung. Massnahmen Wiederherstellung der Fahreignung. Leitfaden für die Administrativ-, Justiz- und Polizeibehörden (einsehbar unter Arbeitsgruppe Verkehrsmedizin der SGRM (2005): «Bericht zur Normierung der Fahreignungsvoraussetzungen». Bericht im Auftrag des ASTRA. Seeger Rolf (2009): Die periodische medizinische Überprüfung der Fahreignung bei Seniorinnen und Senioren und bei Inhabern von höheren Führerausweiskategorien (Kontrolluntersuchungen) Problematik aus Sicht der Verkehrsmedizin. In: René Schaffhauser (Hrsg.), Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2009, St. Gallen 2009, Haag Munira (2009): Fahreignungsbegutachtung; Indikation und Fragestellung aus verkehrsmedizinischer Sicht. In: René Schaffhauser (Hrsg.), Jahrbuch zumstrassenverkehrsrecht 2009,St. Gallen 2009, SGRM (2010), Sektions- und Fachtitelreglement Verkehrsmedizin (einsehbar unter 33
18 Bibliographie 34
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