Verfahrensordnung zur verwaltungsmäßigen Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen. präventive und kurative Koloskopie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verfahrensordnung zur verwaltungsmäßigen Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen. präventive und kurative Koloskopie"

Transkript

1 KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Verfahrensordnung zur verwaltungsmäßigen Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen QS-Leistungsbereich: präventive und kurative Koloskopie 1. Rechtliche Grundlagen Rechtsgrundlage für die Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Koloskopie bilden die 6 und 7 der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen vom 24. Juli 2006, in Kraft getreten zum Prüfung der Anforderungen zur Strukturqualität 2.1 Teilnahmeberechtigte Ärzte Teilnahmeberechtigt sind alle Vertragsärzte, in Medizinischen Versorgungszentren oder bei Vertragsärzten angestellte Ärzte sowie ermächtigte Ärzte mit der Berechtigung zum Führen der - Facharztbezeichnung Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie oder - Facharztbezeichnung Kinder und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie oder mit einer zusätzlich zu den Weiterbildungszeiten des Facharztes abgeleisteten, mindestens 18-monatigen Weiterbildung an einer weiterbildungsbefugten Ausbildungsstätte im Bereich der Kinder-Gastroenterologie oder - Facharztbezeichnung Kinderchirurgie oder Facharztbezeichnung Visceralchirurgie, sofern der Chirurg nach dem für ihn maßgeblichen Weiterbildungsrecht zur Durchführung von Koloskopien berechtigt ist. 2.2 Qualifikationsanforderungen fachlich In den letzten 2 Jahren vor Antragstellung müssen 200 selbständig durchgeführte Koloskopien und 50 selbständig durchgeführte Polypektomien unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes erbracht worden sein. Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Befunde wurden dabei vom Antragsteller selbständig durchgeführt. Bei Kinderärzten und Kinderchirurgen ist eine Bescheinigung über 100 selbständig durchgeführte Koloskopien unter Anleitung ausreichend. 2.3 Qualifikationsanforderungen - apparativ Der Arzt muss eine geeignete Notfallausstattung vorhalten. Hierfür sind mindestens folgende Anforderungen an die apparative Notfallausstattung zu erfüllen und gegenüber der KV nachzuweisen: - Intubationsbesteck und Frischluftbeatmungsgerät (Beatmungsbeutel) - Absaugvorrichtung - Sauerstoffversorgung Verfahrensordnung zu QS-Bereich Koloskopie Stand: 11/08 Seite: 1/8

2 - Defibrillator mit Einkanal-EKG-Schreiber und Oszilloskop - Pulsoxymetrie und Rufanlage In Fällen, in denen sterilisierbares endoskopisches Zusatzinstrumentarium Verwendung findet, ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass ein Sterilisationsgerät eingesetzt wird. 2.4 Qualifikationsanforderungen räumlich Die räumlichen Anforderungen entsprechen denen des Ambulanten Operierens (gemäß 6 der Vereinbarung von Qualitätsmaßnahmen bei ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen einschließlich der notwendigen Anästhesien gemäß 115 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V; zusammengefasst in der Erklärung zur Erbringung ambulanter Operationen). Die Abrechnung von Koloskopie-Leistungen ist nur möglich, wenn gleichzeitig auch die Genehmigung für das Ambulante Operieren für Endoskopie existiert. 3. Prüfung von Abrechnungsvorgaben als Teil der Prozessqualität (u. a. Patientenzahlen, Untersuchungszahlen) 3.1 Anforderungen/Vorgaben zu Untersuchungs-/Patientenzahlen Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung gemäß 6 (1) der Vereinbarung ist der Nachweis über die selbständige Durchführung von mindestens 200 totalen Koloskopien und 10 Polypektomien ohne Mängel gemäß Punkt 4 innerhalb eines Zeitraumes von jeweils 12 Monaten vom Arzt zu erbringen. Für Kinderärzte und Kinderchirurgen gelten aufgrund der geringen Untersuchungszahlen abweichende Auflagen (schriftliche und bildliche Dokumentation von 20 innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten durchgeführten totalen Koloskopien; wurden weniger als 20 totale Koloskopien durchgeführt, werden diese angefordert). Die Prüfung der Anzahl der durchgeführten Untersuchungen erfolgt durch die Bezirksgeschäftsstelle auf Grundlage der Abrechnungszahlen des Arztes (aus Häufigkeitsstatistik/ Recherche Informations-System). Für die Koloskopie werden die EBM-Nrn und zugrunde gelegt, die EBM-Nrn und zum Nachweis der Polypektomien. Bei Kindern gilt ab dem Quartal I/ 2008 die EBM- Nr Nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführte totale Koloskopien und Polypektomien können auf die nachzuweisenden Zahlen angerechnet werden. Bei Frequenzprüfungen werden das IV. Quartal des Vorjahres und die Quartale I, II und III des Prüfjahres einbezogen. 3.2 Anforderung im Rahmen eines Rezertifizierungsansatzes entfällt 3.3 Bewertung der Ergebnisse und ggf. erforderliche Konsequenzen Wurden in den zurückliegenden 12 Monaten weniger als 200 totale Koloskopien und 10 Polypektomien durchgeführt, erhält der Arzt die Möglichkeit, seine fachliche Befähigung nachzuweisen, indem er nach Ablauf von weiteren 12 Monaten die Erbringung der Fallzahl nachweist. VO-Kolosk Seite 2/8

3 Wurden die Untersuchungszahlen in zwei aufeinander folgenden 12-Monats-Berichtszeiträumen nicht erfüllt, ist die Genehmigung zu entziehen. Bei einer Untersuchungszahlunterschreitung durch längere Ausfallzeiten (Schwangerschaft, Krankheit...) kann eine Einzelfallentscheidung in Betracht gezogen werden. Die Durchführung und Abrechnung von Koloskopien ist ab einen Monat nach Bescheidversendung/ Genehmigungsentzug wegen wiederholter Fallzahlunterschreitung ausgeschlossen. Die Landesgeschäftsstelle ist über den Stand der Erfüllung der Auflagen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung (Prüfung der Anzahl der durchgeführten Untersuchungen) jährlich bis zum 1.3. des Folgejahres auf Basis von 3.1 zu informieren. 4. Prüfung der Ergebnisqualität Stichprobenprüfung (100% Vollerfassung) 4.1 zu prüfender Personenkreis (Ärzte, Praxen) sowie Vorgaben zur Stichprobenziehung In die jährliche Prüfung werden alle Ärzte mit einbezogen, denen eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie gemäß Abschnitt B, 4 und 5 der Qualitätssicherungsvereinbarung erteilt worden ist (Vertragsärzte, in Medizinischen Versorgungszentren oder bei Vertragsärzten angestellte Ärzte, ermächtigte Ärzte), wobei die Prüfung der Befunddokumentation erstmalig nach Ablauf von 12 Monaten nach Genehmigungserteilung erfolgt. 4.2 Prüfungsgegenstand Auswahlverfahren Gemäß 6 (6) der Vereinbarung fordert die KVS von den Ärzten die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von 20 innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten durchgeführten totalen Koloskopien, davon 5 Fälle mit Polypektomie, an. Für Kinderärzte und Kinderchirurgen gilt: Hat der Arzt weniger als 20 totale Koloskopien durchgeführt, sind diese Dokumentationen einzureichen. Die Auswahl von 20 Patienten mit totaler Koloskopie erfolgt durch die Bezirksgeschäftsstelle über die entsprechenden EBM-Nrn. (Punkt 3.1). Aus der Abrechnungsliste mit allen abgerechneten Fällen totaler Koloskopien ohne Polypektomien werden 15 Fälle gezogen, von denen die Unterlagen angefordert werden. Aus der Liste mit allen abgerechneten Fällen totaler Koloskopien, wo zusätzlich eine Polypektomie abgerechnet wurde, werden von 5 Fällen die Dokumentationen angefordert. Den Zeitraum, aus dem die Dokumentationen einzureichen sind, legt die Bezirksgeschäftsstelle fest. Die Ermittlung der Polypektomien erfolgt über die Abrechnung von Zusatzpauschalen im EBM. Unter der Zusatzpauschale werden auch in seltenen Fällen vorkommende Fremdkörperentfernungen, Blutstillungen und Schlingenbiopsien mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge abgerechnet. Sollte es sich bei in die Stichprobe gefallenen Abrechnungsscheinen nicht um eine Polypektomie von Polypen (größer 5mm) mittels Hochfrequenzschlinge handeln, kann der Arzt diese Fälle durch frei wählbare Polypektomien aus dem von der BGST vorgegebenen Zeitraum ersetzen. VO-Kolosk Seite 3/8

4 Dabei ist vom Arzt zu dokumentieren, welche Behandlung (Fremdkörperentfernungen, Blutstillungen und Schlingenbiopsien mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge) anstelle der Polypektomie mittels Hochfrequenzschlinge durchgeführt wurde. 4.3 Dokumentationsvorgaben Die Fachkommission Koloskopie der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen hat zur Form der Dokumentationsprüfung entsprechend 6 3b bzw. 4b der Vereinbarung folgende Festlegung getroffen: (1) Dokumentationen sollten als CD oder DVD eingereicht werden (digitales Bild) oder als ausgedrucktes Foto, sortiert und archiviert nach Anforderung der BGST. (2) Keine Einreichung von Videokassetten. (3) Auf den Bildaufnahmen wie auch auf dem Befund müssen Patientenname / Geburtsdatum und Datum des Untersuchungstages angegeben werden. Ein datenschutzrechtliches Problem besteht nicht. Die KV ist zur Datenerhebung zur Durchführung von Qualitätsprüfungen berechtigt. SGB V 285 und 294 bilden die rechtliche Grundlage. (4) Eine totale Koloskopie gilt als nachgewiesen, wenn die Bauhin`sche Klappe und das Zoekum dargestellt sind. Das Zoekum ist abgebildet, wenn der Zoekumtriangel oder das Appendixorifizum dargestellt sind. (5) Zeigt eine Dokumentation eine Verschmutzung des Kolons, die den Fotodokumentationsnachweis der in (4) benannten Kriterien nicht zulässt, gilt dies als Mangel. (6) Nicht als Mangel gelten anatomische Einengungen und Zustand nach operativer Entfernung des Zoekums, die eine totale Koloskopie unmöglich machen, soweit die Gründe aus der vorgelegten schriftlichen Dokumentation hervorgehen. In diesen Fällen muss aus der Dokumentation außerdem die Empfehlung zu einer weitergehenden Abklärungsuntersuchung hervorgehen. (7) Die vollständige Polypektomie gilt als durchgeführt, wenn sie durch eine Fotodokumentation und eine Histologie belegt ist. Ist der Nachweis nicht möglich, z. B. bei Präparatverlust oder Resektion nicht im Gesunden bei Atypie / Malignität, muss die Dokumentation einer befundadäquaten weiteren Vorgehensweise vorliegen, anderenfalls gilt die Dokumentation als mangelhaft. (8) Nicht als Mangel gilt eine nicht vollständige Abtragung des Polypen aus anatomischen Gründen, soweit die Gründe aus der vorgelegten Dokumentation hervorgehen. (9) Wurden die Anforderungen nicht erfüllt, erfolgt die erneute Überprüfung der Dokumentation von 20 Fällen. Prüfung der Dokumentationen Die Prüfungen werden in der Bezirksgeschäftsstelle durch die zuständige Fachkommission Koloskopie durchgeführt. Je Arzt sind 25 schriftliche und bildliche Dokumentationsbewertungen zu erstellen, wobei 5 von den 20 Patientendokumentationen zusätzlich zur Dokumentation der totalen Koloskopien als zweite Dokumentation im Fall (als Polypektomie) bewertet werden. 4.4 zeitlicher Ablauf der Prüfung In die Dokumentationsprüfungen werden jeweils das IV. Quartal des Vorjahres und die Quartale I, II und III des Prüfjahres einbezogen. Für Ärzte in Gemeinschaftspraxen bzw. Ärzte, die in Medizinischen Versorgungszentren tätig sind oder im Rahmen von Praxisvertretungen bzw. Anstellungen zur Durchführung von Koloskopien berechtig sind, erfolgt eine gemeinsame Prüfung der Befunddokumentation in einer Sitzung. VO-Kolosk Seite 4/8

5 Dem zu prüfenden Arzt werden die einzureichenden Dokumentationen - 20 Fälle zur totalen Koloskopie, davon 5 Fälle mit Polypektomie - unter Angabe des Namens des Patienten, dessen Geburtsdatums und Tages der Untersuchung -, unter Wahrung einer Frist von 4 Wochen für die Vorlage in der Bezirksgeschäftsstelle, vorgegeben (siehe auch Punkt 4.2). Liegen innerhalb dieser Frist von dem zur Prüfung aufgeforderten Arzt keine Unterlagen vor, erfolgt eine Mahnung mit einer Fristsetzung von weiteren 4 Wochen. Kommt der Arzt auch dieser Aufforderung nicht nach, gilt dies als Nichterfüllung der Auflagen (d. h. im Folgejahr müssen die Auflagen vollständig erfüllt sein, sonst wird die Genehmigung widerrufen). 4.5 Aufgaben des Prüfungsgremiums/der Fachkommission Die Fachkommission Koloskopie prüft Genehmigungsanträge und Widersprüche; ist Fachberater für die KV; berät bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben/ Richtlinien; führt Stichprobenprüfungen/ Vollerhebungen und Praxisbegehungen durch. 4.6 Beurteilung der zu prüfenden Unterlagen (u. a. QS-RL des GBA gem. 136 Abs. 2 SGB V) - Konsequenzen aus der Prüfung Ergebnis der Dokumentations- Prüfung Die Anforderungen an die Auflagen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung sind in 6 Pkt. 1, 3, 4 und 6 der Vereinbarung detailliert vorgegeben. erfolgreiche Prüfung: Die Auflagen sind erfüllt: a) wenn der Nachweis über die selbständige Durchführung von 200 totalen Koloskopien und 10 Polypektomien innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten erbracht wurde (für Kinderärzte und Kinderchirurgen gilt: Vorlage von 20 Befunddokumentationen über durchgeführte totale Koloskopien innerhalb dieses Zeitraumes bzw. bei noch geringerer Anzahl Vorlage dieser Dokumentationen ( 6 (6) der Vereinbarung). und b) wenn es sich in mindestens 90 % der 20 eingereichten Koloskopie-Dokumentationen um eine totale Koloskopie ohne Mangel handelt und c) wenn aus allen eingereichten 5 Polypektomie-Dokumentationen die Polypektomie ohne Mangel eindeutig hervorgeht. mangelhafte Dokumentation: Liegen in mehr als 10 % der Dokumentationen zu totalen Koloskopien Mängel vor, muss der Arzt an einer erneuten Überprüfung der Dokumentation teilnehmen und hierzu von weiteren 20 im gleichen Zeitraum abgerechneten Fällen nach Vorgabe durch die KV die Befunddokumentationen über durchgeführte totale Koloskopien einreichen (gem. 6 Pkt. 3 f). Sollten bei den Polypektomien Mängel auftreten, gilt dies als nicht erfolgreiche Prüfung, die Prüfung muss nach einem Jahr wiederholt werden. nicht erfolgreiche Prüfung: Die Wiederholungsprüfung ist innerhalb von 3 Monaten nach Vorliegen der ersten nicht erfolgreichen Prüfung durchzuführen. VO-Kolosk Seite 5/8

6 Werden bei der 1. Wiederholungsprüfung von 20 weiteren vorgelegten Koloskopie-Dokumentationen abermals Mängel festgestellt, erfolgt eine erneute Überprüfung (2. Wiederholungsprüfung) nach Ablauf von 12 Monaten über die Quartale IV des Vorjahres bis III des neuen Prüfjahres. Vom Arzt sind nun die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von 200 in diesem Zeitraum abgerechneten Fällen einzureichen. In diesen Fällen erfolgt die Prüfung durch die zuständige Landeskommission Koloskopie. Zeigt diese Wiederholungsprüfung wieder Mängel, ist die Genehmigung zu widerrufen. Mängel bei Polypektomien gelten als nicht erfolgreiche Prüfung, die Prüfung muss nach einem Jahr mit 10 abgerechneten Fällen wiederholt werden. Treten dann erneut Mängel auf, ist die Genehmigung zu widerrufen. Die Durchführung und Abrechnung von Koloskopien ist ab einen Monat nach Bescheidversendung des negativen Ergebnisses der 2. Wiederholungsprüfung/ Genehmigungsentzug ausgeschlossen. Für Kinderärzte und Kinderchirurgen gilt: Werden die Anforderungen gemäß 6 Abs. 3 (Buchst. a bis e) der Qualitätssicherungsvereinbarung Koloskopie in zwei aufeinander folgenden Überprüfungen nicht erfüllt, wird die Genehmigung widerrufen. Dem Arzt ist ein Informationsschreiben über das Ergebnis der Prüfung innerhalb von 4 Wochen zuzusenden. Die Landesgeschäftsstelle ist über den Stand der Erfüllung der Auflagen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung (Dokumentationsprüfung) jährlich bis zum 1.3. des Folgejahres zu informieren. 5. Prüfung sonstiger Anforderungen 5.1 Teilnahme an Qualitätszirkeln/Fallbesprechungen: entfällt 5.2 Erstellung von Jahresstatistiken: Daten zu Genehmigungen und Stichproben werden (entsprechend den Anforderungen der KBV) jährlich zum innerhalb des Qualitätsberichtes an die Kassenärztliche Bundesvereinigung gesendet. Die Daten erscheinen im Jahresbericht Qualitätssicherung der KV Sachsen. 5.3 Nachweis zu Hygiene-Anforderungen Anforderungen zur Überprüfung der Hygienequalität gemäß 7 der Vereinbarung Die stichprobenhafte Überprüfung der Koloskope jeder Praxis erfolgt halbjährlich durch ein von der KV Sachsen anerkanntes Hygieneinstitut in der Arztpraxis. VO-Kolosk Seite 6/8

7 Dem Arzt soll das Ergebnis der Hygieneprüfung innerhalb von 2 Wochen nach Vorlage des Labor- Prüfprotokolls über die der Probeentnahme durch die Bezirksgeschäftsstelle bekannt gegeben werden. Die Anforderungen an eine sachgerechte Hygienequalität sind in 7 (6) detailliert vorgegeben. Werden die Anforderungen an die Hygienequalität erfüllt, erfolgt die nächste Prüfung innerhalb des nächsten Kalenderhalbjahres. Bei Nichterfüllung der Anforderungen erfolgt innerhalb der nachfolgenden 3 Monate eine erneute Prüfung, unangemeldet und unabhängig von der routinemäßigen halbjährlichen Prüfung. Bei wiederholten Mängeln muss innerhalb von weiteren 6 Wochen der Nachweis der Erfüllung der Auflagen erbracht werden. Die Durchführung und Abrechnung von Koloskopien ist bis dahin ausgeschlossen. Wurden die Auflagen der Hygienequalität im Rahmen der 3. Prüfung erfüllt, ist die nächste Überprüfung innerhalb eines Zeitraumes der nachfolgenden 3 Monate erforderlich. Bei Nichterfüllung wird die Genehmigung entzogen. Die Landesgeschäftsstelle ist über den Stand der Erfüllung der Auflagen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung (Überprüfung der Hygienequalität) halbjährlich zu informieren (jeweils zum 1.3. und 1.9.). 6. Verfahrensweise bei Widerruf von Genehmigungen und Widersprüchen gegen Entscheidungen aufgrund der Prüfergebnisse aus den Maßnahmen im Rahmen der Schritte 2. bis 4. Grundsätzlich gilt: Die Genehmigung ist schriftlich zu widerrufen, wenn 6.1 oder/ und 6.2 oder/ und 6.3 eingetreten ist. Über den Widerruf/ die Rücknahme einer erteilten Genehmigung entscheidet der Bezirksgeschäftsstellenleiter. Über den Widerspruch bei Entzug der Genehmigung entscheidet der Vorstand. 6.1 Nichterfüllung der Prozessqualität (Frequenz) Sollte der Arzt in zwei aufeinander folgenden Prüfzeiträumen (2x 12 Monate) die Zahl von 200 totalen Koloskopien oder/ und 10 Polypektomien unterschritten haben, ist die Genehmigung zu widerrufen, wobei die Abrechnung von Koloskopien ab einen Monat nach Bescheidversendung über die wiederholte Fallzahlunterschreitung ausgeschlossen ist. Für Kinderärzte und Kinderchirurgen gelten die Anforderungen gemäß 6 der Vereinbarung. 6.2 Nichterfüllung Ergebnisqualität (Stichprobe Dokumentation) Koloskopien Treten bei der Wiederholung der Prüfung erneut Mängel auf (mangelhafte Darstellung von Zoekum und Bauhinsche Klappe; Video- bzw. Fotonachweis wegen Verschmutzung des Kolons nicht führbar; kein Nachweis einer totalen Koloskopie), hat der Arzt die Möglichkeit, seine fachliche Befähigung nachzuweisen, indem nach Ablauf von weiteren 12 Monaten (24 Monate nach Feststellung von Mängeln) die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von 200 abgerechneten Fällen eingereicht werden. VO-Kolosk Seite 7/8

8 Bei Nichtbestehen der zweiten Wiederholungsprüfung erfolgt der Genehmigungswiderruf, der ab einen Monat nach Bescheidversendung/ Genehmigungsentzug wegen Dokumentationsmängeln mit Ausschluss von der Vergütung einhergeht Polypektomien Mängel bei Polypektomien gelten als nicht erfolgreiche Prüfung, die Prüfung muss nach einem Jahr mit 10 abgerechneten Fällen wiederholt werden. Treten dann erneut Mängel auf, ist die Genehmigung zu widerrufen (entsprechend 6.2.1). 6.3 Nichterfüllung der Hygienequalität Die Genehmigung ist von der KV Sachsen zu widerrufen, wenn die Auflagen der Hygienequalität im Rahmen der 3. Prüfung nicht erfüllt werden oder der Arzt nicht bereit ist, die Überprüfung in seiner Arztpraxis durchführen zu lassen. Bei Auftreten von wiederholten Mängeln (1. Wiederholungsprüfung) ist die Vergütung von Koloskopien bis zum Nachweis der Erfüllung der Auflagen ausgeschlossen. 6.4 Wiedererlangung der Genehmigung Untersuchungszahlunterschreitung/ Fehler bei Dokumentationsprüfung: Ein erneuter Antrag auf Erteilung der Genehmigung kann gestellt werden, wenn der Arzt nachweist, dass er innerhalb von 6 aufeinander folgenden Monaten seit Widerruf der Genehmigung mindestens 50 totale Koloskopien (Kinderärzte, Kinderchirurgen 25) einschl. der erforderlichen Polypektomien (5) unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes durchgeführt hat. Die sonstigen Genehmigungsvoraussetzungen nach 4 und 5 müssen nicht erneut nachgewiesen werden. Bevor ein erneuter Antrag auf Erteilung der Genehmigung gestellt werden kann, müssen die zum Genehmigungsentzug geführten Gründe beseitigt worden sein Hygieneprüfung Ein Neuantrag nach Genehmigungsentzug wegen Hygienemängeln kann frühestens nach Ablauf von 6 Monaten nach der Mitteilung über den Widerruf der Genehmigung gestellt werden. Bei Zweifeln kann die Kassenärztliche Vereinigung oder von ihr Beauftragte die apparative Ausstattung gemäß 5 Abs. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung in der Praxis überprüfen. 7. Inkrafttreten - Beschluss des Vorstandes Diese Verfahrensweise tritt am in Kraft. VO-Kolosk Seite 8/8

Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie)

Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie) Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie) vom 15. Juni 2012 * * Inkrafttreten der letzten Änderung

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von Koloskopischen Leistungen

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von Koloskopischen Leistungen Seite 1 von 6 Ansprechpartner/innen: Bezirksstelle Düsseldorf, Abteilung Qualitätssicherung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Daniela Berns 0211 / 5970 8567 Daniela.Berns@kvno.de 0211 / 5970-8574 Jürgen

Mehr

Verfahrensordnung zur verwaltungsmäßigen Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen

Verfahrensordnung zur verwaltungsmäßigen Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen Verfahrensordnung zur verwaltungsmäßigen Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen Qualitätssicherungsleistungsbereich: präventive und kurative Koloskopie Inhaltsverzeichnis 1 Präambel...

Mehr

Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen. (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) *

Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen. (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) * Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) * * zuletzt geändert am 26.09.2012, in Kraft getreten

Mehr

Merkblatt. Ansprechpartnerin: Name: Ute Wöller. Unternehmensbereich Vertragsärztliche Versorgung

Merkblatt. Ansprechpartnerin: Name: Ute Wöller. Unternehmensbereich Vertragsärztliche Versorgung Merkblatt zur Erstellung und Vorlage der Dokumentationen im Rahmen der Prüfung der Auflagen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung (ärztliche Routine) gem. 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung

Mehr

A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung von Koloskopien

A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung von Koloskopien KV RLP HV Mainz Postfach 2567 55015 Mainz Abteilung Qualitätssicherung E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 0261 39002-168 Telefon 06131 326-326 www.kv-rlp.de/153502 A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung

Mehr

Vereinbarung. vom 8. September (Anlagen zum BMV [3])

Vereinbarung. vom 8. September (Anlagen zum BMV [3]) Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen (Arthroskopie-Vereinbarung) vom 8. September 1994 (Anlagen zum BMV [3]) Stand

Mehr

Kernspintomographie. 2. Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung nach 136 Abs. 2 SGB V, in Kraft getreten zum 01. Jan.

Kernspintomographie. 2. Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung nach 136 Abs. 2 SGB V, in Kraft getreten zum 01. Jan. KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Verfahrensordnung zur Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen QS-Leistungsbereich: Kernspintomographie

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung der histopathologischen Untersuchungen von Präparaten im Rahmen des Hautkrebs-Screenings

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung der histopathologischen Untersuchungen von Präparaten im Rahmen des Hautkrebs-Screenings Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-385, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung der Präparaten

Mehr

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung

Mehr

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: Gemeinschaftspraxis mit:

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: Gemeinschaftspraxis mit: 1 A n t r a g auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie gemäß 135 Abs. 2 SGB V der Qualitätssicherungsvereinbarung zur invasiven Kardiologie Name: Praxisanschrift: Straße:

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen nach Abschnitt 11.4.

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen nach Abschnitt 11.4. KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Posteingangsnummer BGST Von KVS auszufüllen! auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Dünndarm-Kapselendoskopie

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Dünndarm-Kapselendoskopie Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-319, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Antrag auf Genehmigung zur

Mehr

zur Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gemäß 135 Abs. 2 SGB V

zur Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gemäß 135 Abs. 2 SGB V Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln einerseits und der AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K.d.ö.R., Essen, der IKK-Bundesverband, K.d.ö.R.,

Mehr

in der Fassung vom gültig ab Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen Ziel und Inhalt

in der Fassung vom gültig ab Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen Ziel und Inhalt Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur interventionellen Radiologie (Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie) in der Fassung vom 31.08.2010 gültig

Mehr

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN Bismarckallee 1-3, Bad Segeberg

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN Bismarckallee 1-3, Bad Segeberg KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zur Durchführung der Qualitätsprüfung im Einzelfall durch

Mehr

Antragsversendung an: KVN, Unternehmensbereich Vertragsärztliche Versorgung, Berliner Allee 22, Hannover

Antragsversendung an: KVN, Unternehmensbereich Vertragsärztliche Versorgung, Berliner Allee 22, Hannover Antragsversendung an: KVN, Unternehmensbereich Vertragsärztliche Versorgung, Berliner Allee 22, 30175 Hannover Antrag gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach 135 Abs. 2 SGB V Koloskopie (GOP 01741,

Mehr

SGB V SGB V

SGB V SGB V Gemäß 11 Bundesmantelvertrag/Ärzte beziehungsweise 39 Arzt-/Ersatzkassen- Vertrag werden auf der Grundlage des 135 Abs. 2 SGB V die folgenden Qualifikationsvoraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle

Qualitätssicherungsvereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle Qualitätssicherungsvereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle - FAQs In diesem Dokument finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen über die neue Qualitätssicherungsvereinbarung. 1. Seit wann gilt

Mehr

FAQs zur QSV Dünndarm-Kapselendoskopie

FAQs zur QSV Dünndarm-Kapselendoskopie FAQs zur QSV Dünndarm-Kapselendoskopie Version: 20 Stand: 13052015 Bild: VidiColon - Experten für sanfte Darmkrebs-Prävention FAQ s QSV Dünndarm-Kapselendoskopie 1 Was ist Gegenstand der neuen Vereinbarung?

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von invasiv kardiologischen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von invasiv kardiologischen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Posteingangsnummer BGST von KVS auszufüllen! Antrag auf Genehmigung zur Durchführung Abrechnung von invasiv kardiologischen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Vereinbarung

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Linksherzkatheteruntersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen

Mehr

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN. Verfahrensordnung zur Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen. QS-Leistungsbereich:

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN. Verfahrensordnung zur Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen. QS-Leistungsbereich: KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Verfahrensordnung zur Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen QS-Leistungsbereich: Akupunktur bei chronisch

Mehr

Antrag auf Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte geriatrische Diagnostik gemäß 135 Abs. 2 SGB V. FA für: Praxisanschrift:

Antrag auf Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte geriatrische Diagnostik gemäß 135 Abs. 2 SGB V. FA für: Praxisanschrift: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Fachbereich Qualitätssicherung Postfach 60 08 61 14408 Potsdam Körperschaft des öffentlichen Rechts Unternehmensbereich Qualitätssicherung / Sicherstellung Antrag

Mehr

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte geriatrische Diagnostik) Inhalt: Abschnitt

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. einerseits. und. der GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin. andererseits

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. einerseits. und. der GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin. andererseits Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin einerseits und der GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin andererseits vereinbaren gemäß 11 Bundesmantelvertrag-Ärzte die nachstehende Vereinbarung

Mehr

zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie)

zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551/883-533 Fax: 04551/883-7533 email: christine.sancion@kvsh.de ANTRAG zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma im Rahmen der

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Angiographien mittels Magnet- Resonanz-Tomographie (MR-Angiographien)

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Herzschrittmacher- Kontrolle nach der Qualitätssicherungsvereinbarung

Mehr

Inhalt: D. Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse... 3 E. Fachkunde... 3 F. Genehmigungsverfahren... 3 Anhang (zu Abschnitt E)(vom )...

Inhalt: D. Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse... 3 E. Fachkunde... 3 F. Genehmigungsverfahren... 3 Anhang (zu Abschnitt E)(vom )... Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung Stand 1. Januar 2015 Inhalt: D. Berücksichtigung

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur) Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel und Inhalt

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Vakuumbiopsie der Brust im Rahmen der vertragsärztlichen

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Versorgung schwerhöriger Patienten mit Hörgeräten

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Versorgung schwerhöriger Patienten mit Hörgeräten Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen

Mehr

Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für angestellte Ärzte) LANR: (lebenslange Arztnummer, falls diese bekannt ist) LANR: LANR:

Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für angestellte Ärzte) LANR: (lebenslange Arztnummer, falls diese bekannt ist) LANR: LANR: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der MR-Angiographie gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung

Mehr

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, Frankfurt am Main

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, Frankfurt am Main KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, 60325 Frankfurt am Main Regelung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Durchführung der

Mehr

Richtlinien. * Zu recherchieren unter DARIS-Archivnummer

Richtlinien. * Zu recherchieren unter DARIS-Archivnummer Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung * * Zu recherchieren unter DARIS-Archivnummer

Mehr

Erklärung zu den 4 bis 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren

Erklärung zu den 4 bis 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren Erklärung zu den 4 bis 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren Name:... Praxisanschrift Straße:... PLZ/Ort:... Telefon:... Ich bin Facharzt/ärztin für Innere Medizin und Nephrologie

Mehr

Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie

Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie I. Stichprobenprüfung Anforderung von Patientendokumentationen zur Stichprobenprüfung Gesetzliche Grundlagen: 137 SGB V in Verbindung

Mehr

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Arthroskopie Antrag auf Genehmigung

Mehr

Antrag auf Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Vakuumbiopsie der Brust unter Röntgenkontrolle

Antrag auf Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Vakuumbiopsie der Brust unter Röntgenkontrolle 1 Antrag auf Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Vakuumbiopsie der Brust unter Röntgenkontrolle Name: Praxisanschrift: Straße: PLZ/Ort: Telefon/Fax: Ich besitze die Anerkennung als Facharzt

Mehr

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund (Qualitätssicherungsvereinbarung PDT) vom 1. Oktober 2006 in der Fassung vom 1. April

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie im Rahmen der vertragsärztlichen

Mehr

Vereinbarung. von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung

Vereinbarung. von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings (Qualitätssicherungsvereinbarung Histopathologie Hautkrebs-Screening)

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren als Anlage 3 Bundesmantelvertrag

Mehr

Antrag V a k u u m b i o p s i e d e r B r u s t

Antrag V a k u u m b i o p s i e d e r B r u s t Hauptstelle, Abteilung Qualitätssicherung, 40182 Düsseldorf Ansprechpartner kurative Versorgung: Sabine Fink 0211 / 59 70 8278 0211 / 59 70-9278 sabine.fink@kvno.de Beatrix Sydon 0211 / 59 70 8035 0211

Mehr

Regelung Stichprobenprüfung Radiologie

Regelung Stichprobenprüfung Radiologie Information 2.10. 1/8 Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Qualitätsprüfung im Einzelfall auf dem Gebiet Radiologie i.v.m. Qualitätsprüfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Stichprobenprüfung

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur) Inhalt: Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen... 3

Mehr

Durchführungsbestimmungen. betreffend Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polygraphie und -Polysomnographie

Durchführungsbestimmungen. betreffend Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polygraphie und -Polysomnographie Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung und management Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Durchführungsbestimmungen betreffend Maßnahmen zur Qualitätssicherung von

Mehr

(Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA)

(Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA) Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur speziellen Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (Qualitätssicherungsvereinbarung

Mehr

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Spezialisierte geriatrische Diagnostik Antrag auf Genehmigung zur Ausführung

Mehr

Verfahrensordnung zur Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und - vereinbarungen

Verfahrensordnung zur Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und - vereinbarungen KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Verfahrensordnung zur Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und - vereinbarungen QS-Leistungsbereich: Onkologie 1. Rechtliche

Mehr

Qualitätssicherung Koloskopie

Qualitätssicherung Koloskopie Qualitätssicherung Koloskopie Hinweise Diese Broschüre umfasst ausschließlich Inhalte der Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Koloskopie. Zur Antragstellung für die Koloskopiegenehmigung gibt es eine

Mehr

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen Stand Oktober 2017 Begriff sind Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung, die wegen der Anforderungen an ihre Ausführung, an besondere Kenntnisse und Erfahrungen oder wegen der Neuheit des Verfahrens

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach 136 Abs. 2 SGB V

des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach 136 Abs. 2 SGB V Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach 136 Abs. 2 SGB V (Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie, QBA-RL) in der Fassung

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2015 1.

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der Kernspintomographie

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der Kernspintomographie Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-221, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß 135 Abs.

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Dialyse gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Dialyse gemäß 135 Abs. 2 SGB V Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Dialyse gemäß 135 Abs. 2 SGB V WICHTIGE HINWEISE ZUM ANTRAG Bitte beachten Sie, dass Sie die beantragten Leistungen erst ab dem

Mehr

Information zur Budgetierung von Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts

Information zur Budgetierung von Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts des Abschnitts 32.3 EBM entsprechend dem Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Abschnitt E, Anlage 7 Stand: April 2018 Budgetierung von speziellen Laboratoriumsuntersuchungen

Mehr

Antrag. Die Genehmigung umfasst den Leistungsinhalt des Abschnitts im Kapitel 30 EBM.

Antrag. Die Genehmigung umfasst den Leistungsinhalt des Abschnitts im Kapitel 30 EBM. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Durchführung Abrechnung von Leistungen der neuropsychologischen Therapie nach 3 der Nr. 19

Mehr

Die Anzeige erfolgt für: Name, Vorname, ggf. Titel. Fachgebiet. ASV-Team, ggf. ASV-Teamnummer

Die Anzeige erfolgt für: Name, Vorname, ggf. Titel. Fachgebiet. ASV-Team, ggf. ASV-Teamnummer Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, der Krankenhäuser und der Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Geschäftsstelle Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Arzt- /Krankenhausstempel Nachweis der

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von Leistungen der Knochendichtemessung im Rahmen der vertragsärztlichen

Mehr

als Facharzt für: Wohnort (nur ausfüllen, falls noch nicht im Arztregister der KV Sachsen erfasst) Straße, Nr.: PLZ, Wohnort: Telefon/Fax:

als Facharzt für: Wohnort (nur ausfüllen, falls noch nicht im Arztregister der KV Sachsen erfasst) Straße, Nr.: PLZ, Wohnort: Telefon/Fax: KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Antrag Errichtung einer örtlich getrennten Betriebsstätte zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Dialyse im Rahmen der

Mehr

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen kardiorespiratorischen

Mehr

Beschluss. in der Fassung vom 26. April 1976

Beschluss. in der Fassung vom 26. April 1976 1 Beschluss einer Änderung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen ( Krebsfrüherkennungs-Richtlinien ) in der Fassung vom 26. April

Mehr

Dialyse-Antrag LANR: BSNR: Straße:... PLZ/Ort:... Telefon:... Telefax: Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): ...

Dialyse-Antrag LANR: BSNR: Straße:... PLZ/Ort:... Telefon:... Telefax: Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): ... HAUPTSTELLE Ansprechpartner: Andrea Ruda Abteilung Qualitätssicherung Telefon: (0211) 5970-8450 40182 Düsseldorf Telefax: (0211) 5970-8160 E-Mail: qs-dialyse@kvno.de Ansprechpartner: Andrea Schween Telefon:

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages

Antrag auf Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-567, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Genehmigung gemäß 4 der Anlage 9.1 BMV-Ä:

Mehr

(Für Kernspintomographie der Mamma und MR-Angiographie bitte gesonderten Antrag verwenden.) Name: Geburtsdatum: Facharzt-Anerkennung als: seit:

(Für Kernspintomographie der Mamma und MR-Angiographie bitte gesonderten Antrag verwenden.) Name: Geburtsdatum: Facharzt-Anerkennung als: seit: Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich Qualitätssicherung Neumühler Straße 22 19057 Schwerin Antrag auf Genehmigung zur Durchführung Abrechnung von Leistungen

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie Name Praxisanschrift Straße: PLZ, Ort Telefon/ Fax: Ich besitze die Anerkennung als Facharzt für:

Mehr

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund (Qualitätssicherungsvereinbarung PDT) vom 1. Oktober 2006 in der ab 1. April 2017 geltenden

Mehr

Antrag - K e r n s p i n t o m o g r a p h i e - MR- A n g i o g r a p h i e

Antrag - K e r n s p i n t o m o g r a p h i e - MR- A n g i o g r a p h i e HAUPTSTELLE Ansprechpartner/in Sabine Fink / Beatrix Sydon Abteilung für Qualitätssicherung Telefon 0211 / 5970 8278 / -8035 40182 Düsseldorf Telefax 0211 / 5970 9278 / -9035 / -8160 E-Mail sabine.fink@kvno.de

Mehr

Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie

Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie I. Stichprobenprüfung Anforderung von Patientendokumentationen zur Stichprobenprüfung Gesetzliche Grundlagen: 137 SGB V in Verbindung

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen * * Zu recherchieren unter DARIS-Archivnummer 1003745210 Stand: 1. April 2005 Inhalt

Mehr

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,

Mehr

zur Ausführung und Abrechnung der photodynamischen Therapie am Augenhintergrund (Vereinbarung gemäß 135 Abs. 2 SGB V vom

zur Ausführung und Abrechnung der photodynamischen Therapie am Augenhintergrund (Vereinbarung gemäß 135 Abs. 2 SGB V vom Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551/883-459 Fax: 04551/883-7459 email: stephanie.purrucker@kvsh.de ANTRAG zur Ausführung und Abrechnung der photodynamischen Therapie

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der MR-Angiographie

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der MR-Angiographie Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-221, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren als Anlage 3 Bundesmantelvertrag

Mehr

Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon/Fax: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab:

Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon/Fax: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: 1 Antrag auf Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gem. 135 SGB V - Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie -

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-467, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß der Arthroskopie-Vereinbarung

Mehr

Verfahrensordnung zur verwaltungsmäßigen Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen

Verfahrensordnung zur verwaltungsmäßigen Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Verfahrensordnung zur verwaltungsmäßigen Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen Qualitätssicherungsleistungsbereich:

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung / Abrechnungsgenehmigung Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven

Mehr

W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G

W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns CoC Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Arztadresse/-stempel Antrag eines Facharztes für Innere Medizin auf Genehmigung zur Ausführung

Mehr